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mit Rom
ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart
von
Dr. Julian Y e 1 e s z ,
Lemberger Metropolitan-Consistorial-Rathe, Pfarrer zur
heil. Barbara und Rektor des griech.-katholischenCentral-
Seminars in Wien.
Mit oberhirtlicher Bewilligung.
Erster Banfl.
Von den ältesten Zeiten bis zur Wiederherstellung der
Union der ruthenischen Kirche mit Rom (1595.)
WIEN.
Druck und Verlag der Mechitharisten-Buchdruckerei
(W. HEINRICH.)
187S.
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ältesten Zeiten bis auf die
von
Dr. Julian P e 1 e ■ s z ,
Lemberger Metropolitan - Consistorial - Rathe, Pfarrer zur
heil. Barbara und Rektor des griech. -katholischen Central-
Seminars in Wien.
Ulit oberhirtliclier Bewilliguug.
Erster Band.
Von den ältesten Zeiten bis zur Wiederherstellung der
Union der ruthenischen Kirche mit Rom (1595.)
WIEN.
Druck und Verlag der Mechitharisten-Buchdruck#tei
(W. HEINRICH.
1878.
Seiner Erzbischöflichen Gnaden
dem wochwürdigsten
"floCH- UND WoHLGEBORNEN
Werrn Werrn
JOSEPH SEMBRATOWICZ,
ruthenischen Metropoliten von Halicz, Erzbischof
von Lemberg, Bischof von Kamenec in Podolien,
Assistenten des Heiligen Stuhles, Rathe der h. Ver-
sammlung zur Verbreitung des Glaubens in An-
gelegenheiten des orientalischen Ritus, römischen
Grafen, Doctor der Theologie, Mitgliede des Herren-
hauses und des Landtages der Königreiche Galizien
und Lodomerien sammt dem Grossfürstenthume
Krakau etc. etc.
Dem erhabenen, apostolischen
OBERHIRTEN
der mit Rom vereinigten österreichischen Ruthenen
in tiefster Ehrfurcht und priesterlicher
Ergebenheit
OeWlDltiet Völtl
Verfasser.
Einleitung.
Urgeschichte des russischen Volkes.
8.1.
Ueberblick der Abhandlung.
Bevor wir zur eigentlichen Kirchengeschichte übergehen,
erscheint es nothwendig, einige allgemeine Bemerkungen über
die Urgeschichte des Volkes, dessen Kirchengeschichte zur Ab-
handlung kommt, voranzuschicken; um aber in diese Schrift
nicht viel Fremdartiges hereinzubringen, werden diese Erörte-
rungen auf Grundlage der diesbezüglichen ausführlichen Schrif-
ten1) ganz kurz gefasst sein. Namentlich wird hier die Rede sein
von dem Schauplatze der russischen Kirchengeschichte, also von
dem Ländergebiete, auf welchem in späteren Jahrhunderten die
russische Kirche erstanden ist, dann von den Völkerschaften,
welche diese Gegenden einst bewohnten, insbesondere aber von
den Slaven (Slovenen) und den Russen, so wie über deren
Namen, Sitten und Gebräuche, wobei auf die Mythologie vor-
zügliche Rücksicht genommen werden wird. Diese Fragen wer-
den uns zuerst beschäftigen, indem sie zum richtigen Verstand -
niss der Kirchengeschichte nicht ohne Bedeutung sind.
i) Nestor, chronica, edit. Fr. Miklosich, Vindobonae 18G0. —
Schaffarik, Ueber die Abkunft der Slaven, Ofen 1828. — Karainsin,
Geschichte des russischen Reiches, Petersburg 1851, I. Bd. (russisch). —
Dr. Phil. Strahl, Geschichte des russischen Staates, Hamburg 1832, I. Bd.
— Dr. Richard Roepell, Geschichte Polens, Hamburg 1840, I. Theil. —
Dionis Zubrycki, Geschichte des Für?tenthums Halicz, Lemberg 1852,
(russisch) und andere.
Pelesz, Geschichte der Union. \
Schauplatz der nachmaligen russischen Kirchen-
geschiente und die ältesten Bewohner nach den Be-
richten der Griechen und Römer.
Das Ländergebiet, welches den Schauplatz der nachfolgen-
den Kirchengcschichte bildet, erstreckte sich auf der nördlichen
Hälfte unserer Erdkugel, und grenzte im Osten an die Wolga,
im Norden an die Küsten des Eismeeres, im Westen an das bal-
tische Meer und bis an die Flüsse Niemen, Bug, dann an die
Karpathen und im Süden an das schwarze Meer. Dieses unge-
heuere Ländergebiet bildete zum grössten Theile eine unabseh-
bare, mit Wäldern und Sümpfen besäete, von grossen Strömen
durchschnittene Ebene, welche im Süden den Ackerbau reichlich
lohnte, im Norden und in anderen Gegenden zur Jagd und zur
Fischerei einlud.
Welche Völkerschaften diese Gegenden in vorhistorischen
Zeiten bewohnten, ist wohl nicht zu ermitteln, davon schweigt
die Geschichte. Erst tausend Jahre vor unserer Zeitrechnung
treten einige südlichen Theile dieses Ländergebietes aus der tief-
sten Finsterniss hervor, und die ersten mitunter auch fabelhaften
Nachrichten über die Völkerschaften, die dort gewohnt haben,
verdanken wir demHerodot, Strabo, Plinius und anderen Schrift-
stellern des klassischen Alterthums. Wenn wir nun von den
fabelhaften Sagen über die Hyperboreer, Androphagen, Melan-
chlänen,Thyssagetcn, Arimaspen und anderen absehen, so verdie-
nen hier vorzüglich folgende Völkerschaften genannt zu werden:
1. Die Skythen, mit diesem Namen wahrscheinlich von den
pontischen Griechen benannt, welcher Name früher vielleicht
einem anderen Volke gehörig, von den Griechen ihnen gegeben
wurde. Nach Herodot 2) waren die Skythen den Persern unter
dem Namen Saken bekannt, selbst aber nannten sie sich Skolo-
ten. Sie wohnten nach derselben Quelle im Osten vom kaspischen
See, von wo sie aber durch die Massageten über den Araxes
getrieben wurden, desswegen die Wolga überschritten und sich
dann nach manchen Streifzügen zwischen der Donau und dem
Don festsetzten, wo sie vom persischen Könige Darius ange-
Herodot, IV. 20.
griffen wurden, der aber dabei fast sein ganzes Heer verloren
hat. Die Skythen führten verschiedene Lebensweise, die Einen
lebten als Nomaden, und ihre vorzüglichste Beschäftigung war,
die Feinde zu überfallen und vor denselben zu entfliehen; Andere
aber beschäftigten sich mit dem Ackerbau, und diese wohnten
an den beiden Ufern des Dniepr und in Podolien. Die tapferste
und zahlreichste Hoide derselben, die sog. Königlichen (ijap-
«TBeHHaa rop^a = carstvennaja horda) unternahm fortwährend
Streifzüge nach Osten bis zum Asovschen Meere, ja bis in die
iaurische Krim, wo sie viele Grausamkeiten und Räubereien
verübten. Die Sitten der Skythen waren rauh und wild, ihr
öfterer Verkehr mit den Griechen hat sie nicht zivilisirt, und sie
hielten sich eifrig an die Sitten ihrer Väter, daher missglückte
auch der Versuch des Philosophen Anacharsis, eines Schülers des
atheniensischen Gesetzgebers Solon, welcher ihnen atheniensische
•Gesetze geben wollte, welcher, obgleich ihr Stammesgenosse, als
Opfer seiner edlen That gefallen ist. Auf ihre grosse Zahl und
Tapferkeit pochend, fürchteten sie keinen Feind, tranken das
Blut ihrer erschlagenen Feinde, kleideten sich mit aus Menschen-
haut verfertigten Kleidern und gebrauchten Menschenschädel als
Trinkgefässe, ihren höchsten Gott aber verehrten sie in der Ge-
stalt eines Schwertes. Doch ihre Macht nahte sich dem Unter-
gange zu Philipps von Mazedonien Zeiten, welcher sie durch
List besiegte, und so war die Macht der Skythen schon gebro-
chen. Fünfzig Jahre später (um 300 vor Chr.) hiess die Gegend
zwischen der Donau und dem Dniester die Steppe der Geten,
welche über die Skythen Oberhand gewannen und dieselben
verdrängten, so dass bald auch ihr Name verschwand. Bei den
späteren Schriftstellern werden mit diesem Namen andere Natio-
nen fälschlich genannt. Es fehlt nun nicht an Schriftstellern,
welche in den Skythen Vorfahren der Slaven überhaupt und
der Russen im Besonderen sehen wollen 3), und den Namen der
Skythen aus dem slovenischen „skytati sia", d. i. nomadisiren,
ableiten; allein diese Ansicht Hess man nach näheren Unter-
3) So z. B. S. Dolci, de illyr. 1. vet. Vener. 1754; Hartknoch,
(f 1789) leitet die Slovenen unmittelbar von den Skythen ab; K lecze wski,
Sarmatia europ. Leopoli 1769; der Prälat C zaj kowski, Koczniki tow. War-
«zawskiego t. XI. und andere bei SchafFarik, a. a. O. S. 9. — 12.
1*
suchungen fallen, und aus den Beschreibungen der Alten über
den Körperbau, Sitten und Gewohnheiten der Skythen hält man
dieselben für ein mongolisches Volk.4)
2. Die Sarmaten. Sie haben nach dem Berichte des Diodor
von Sizilien 3) die Skythen von Osten überfallen und ihrer
dortigen Herrschaft für immer ein Ende gemacht. Diese Sarma-
ten wohnten nach Herodots Bericht 6) jenseits der Mäotis und
des Tanais, doch waren sie den Alten sehr wenig bekannt: erst
im Anfange der christlichen Zeitrechnung treten sie bestimmter
auf, namentlich in der Zeit, als die Fiömer Thrazien und die
Donaugegenden unterjochten und so Nachbarn der nördlichen
Völker wurden. Seit der Zeit sprechen die römischen Geschicht-
schreiber ununterbrochen von den Sarmaten, welche zwischen
dem Asovschen Meere und der Donau sassen, und in zwei Haupt-
stämme, Roxolanen nnd Jazygen zerfielen. Die Roxolanen wohn-
ten nach Strabo7) um 100 vor Chr. in den Ebenen zwischen dem
Dniepr und Don als Nomaden, deren Fussvolk war nach Tacitus
feig, die Reiterei aber unüberwindlich, und die Jazygen über-
siedelten bald in das Land zwischen der Donau und der Theiss. 8)
Diese Völkerschaften geriethen mit den römischen Kohorten in
einen furchtbaren Krieg, aus welchem sie siegreich hervorgin-
gen, und die Roxolanen verwüsteten Dacien, die Jazygen Moesien.
Zu Mithridates Zeiten wurde ihre Macht gebrochen, aber sie be-
drängten noch lange Zeit das römische Reich. Die Sarmaten
werden von Einigen auch für Vorfahren der Slovenen, beson-
der- der Russen, gehalten, und man wTill in dem Namen Roxola-
nen den Namen „Russu finden, und den Namen Jazygen erklärt
man aus dem slovenischen rfl3UKt = jazyk" Zunge. Sprache,
und diese Ansieht wird von mehreren angesehenen Gelehrten
vertreten.")
4) Strahl, a. a. O. I. -i. f.
Diodor 1. II. -Hi Sauromatae) multis postannis aumero et viribus
aueti, magnam Scythiae partem devastarunt, et omnibus, quos debellaverant,
interne Latia, maximam regionL- partem desolavere."
6) II erodot, IV. 21.
1) Strabo, VII.
8) Plin lue, bist, natur IV. •_»;,.
») So von Ph. Cluwer, Germania antiqua, Lugduni 1616> 1631. —
J. Ch. Jordan, d< rigii Sla rum, Viodobonai 1746; D obner, monu-
menta bist. Boem, Pragae 1704 and andi
3. Die Alanen erscheinen fast gleichzeitig mit den Jazygen
und Roxolanen in der Krimm und im (späteren) südlichen Russ-
land, aber von den Hunnen vertrieben, ziehen sie nach Westen
bis nach Spanien, von wo sie sich nach Afrika begeben.
4. Die Gothen kamen von Norden, und schon im dritten
Jahrhundert nach Ch. dehnte sich ihre Herrschaft vom baltischen
bis zum schwarzen Meere aus, und ihrem mächtigem König Her-
manrich gehorchte auch die Krimm und ein grosser Theil des
nachmaligen Russland. Nach dem Berichte des gothischen Ge-
schichtschreibers Jornandes10) beherrschte Hermanrich auch die
Wenden, eine mächtige Völkerschaft, die in drei Hauptstämme der
Wenden, Anten und Slaven getheilt, seit unbekannter Zeit an der
Weichsel und dem baltischen Meere, dem sie seinen Namen gab,
wohnte, sich bis an die Donau und viele Theile des heutigen
Russlands erstreckte und von vielen Gelehrten für das Stamm-
volk der Russen angesehen wird.
5. Die Hunnen kamen von Nordosten, überfielen um 377
nach Chr. die Alanen und Gothen, verwüsteten das nachmalige
Russland und stürzten dann, nur Asche und Schutthaufen hinter
sich lassend, das römische Reich, bis sie ihren Untergang fanden,
sich noch einige Zeit, nach Jornandes Zeugniss, in den Gegenden
zwischen dem Dniester und der Donau hielten, und dann spurlos
verschwunden sind. In dieser Zeit war, wie Karamsin (I. 19.)
bemerkt, das nachmalige Südrussland eine öde Wüste, wro wilde
Horden im Vorbeigehen hausten und nur elende Ueberreste hinter-
liessen. Die Ostgothen zogen nach Pannonien, der Roxolanen
wird nicht mehr erwähnt, sie zogen entweder mit den Hunnen,
oder wurden unter dem römischen Imperator Marcianus nach
Illiricum und nach anderen Provinzen des römischen Reiches
übersiedelt, wo sie mit den Gothen verschmolzen sind und mit
dem Verluste ihrer Selbständigkeit auch ihren Namen verloren,
denn vom Ende des 5. Jahrhunderts spricht die Geschichte nicht
mehr von den Gothen. Ein Theil der Anten wohnte damals an
I0) Jornandes, de rebus Geticis: »Post Herulorum caedem idem
Hermanricus in Venetas arma commovit, qui quamvis armis desperiti; sed
numerositate pollentes, primo resistere conabantur> • • • Natn hi, ut initio ex-
positionis, vel catalogo gentis dicere coepimus, ab una stirpe exorti tria nunc
nomina reddidere, id est Veneti, Antes, Sclavi, qui quamvis nunc ubique desae-
viunt, tarnen tunc omnes Hermanrici imperiis serviere.«
6
der Nordküste des schwarzen Meeres und gehorchte dem Win-
nitar, dem Nachfolger des Gothenkönlgs Hermanrich, von welchem
sie hart bedrückt wurden. Der Unterdrückten nahm sich der
Ilunnenkönig Balamber an, und sie waren dann den Hunnen
unterthan. Bald nachher, wahrscheinlich im 4. Jahrhunderte
kamen die Ungarn (Magyaren) von der Wolga und von den
Uralgebirgen und plünderten nach dem Jahre 474 Mösien, Thra-
zien, ja ihre Streifzüge bedrohten auch Konstantinopel. So war
also in den ersten fünf Jahrhunderten in den Gegenden, welche
später das russische Reich bildeten, keine Ruhe, es war hier eine-
ununterbrochene Völkerwanderung.
§•3.
Die Slovenen, Slaven.
Es gibt wohl wenige Gegenstände in der Geschichte, über
welche man so viel geschrieben hätte und worüber so viele Mei-
nungen bestehen würden, als über die Herkunft und die Abstam-
mung der Slaven. Da meinen Einige, dass die Skythen, Andere,
dass die Sarmaten wahre Slaven waren, wieder Andere leiten sie
von den Heniochen in Kolchis, Andere von den Phöniziern oder
Chaldäern, Diese von den Illyriern, Jene von den Indern ab, ja-
A. Frenzel (de orignie linguae Sorabicae, ßudiss. 1693 — 6) hat
die Vorfahren der Slaven in den alten Hebräern entdeckt; und
noch Andere suchen sie in dem Gemisch von Völkern, die unter
dem Namen der alten Thrazier, Mazedonier, Gothen, Daken, Sar-
maten und Skythen in den Geschichtsbüchern vorkommen, und
noch Andere glauben, dass die Slaven seit undenklichen Zeiten,
in der Gegend zwischen dem Dniepr und der Wolga wohnten^
Ohne nun darauf näher einzugehen, führe ich nur an, seit wann»
ausländische Schriftsteller der Slaven gedenken, und dann was
der einheimische Chronist Nestor, dem man in neuerer Zeit folgtr
darüber erzählt:
Bei den ausländischen Historikern erscheinen die Slaven unter
diesem Namen erst im 5. Jahrhunderte, und es bietet sich hier die
interessante Erscheinung dar, dass ein Volk, von dem man unter
diesem Namen nichts wusste, im 6. Jahrhunderte einen grossen Thefl
Europas zwischen dem baltischen Meere, der Elbe, der Thciss und
dem schwarzen Meere einnimmt. Am Ende des 5. Jahrhunderts
sprechen von ihnen die Byzantiner, und seit dem Jahre 527 sind
sie dem oströmischen Reiche furchtbar, und sie werden eine
furchtbarere Geissei Gottes, als die Hunnen unter Attila genannt.
Stamm und Name der Slaven, sagt Roepell (a. a. 0. 1. 18 ff.), traten
in der Geschichte zum ersten Male unter den zahlreichen Völker-
haufen auf, welche in Folge der allgemeinen Völkerwanderung
gedrängt und drängend an den nördlichen Grenzen des Oströmer-
reiches anprallten. Jornandes nennt sie „Winidarum natio popu-
losa", woraus später der deutsche Name Wenden, Winden enstan-
den ist. Sie sassen damals im Anfange des 6. Jahrhundertes in einem
weiten Bogen nordwärts der Karpathen, von dem Ursprung der
Weichsel bis zu den Mündungen der Donau, und von dieser
Linie an waren sie nach Norden und Osten ausgebreitet. Sie
wraren in zahlreiche Stämme getheilt, unter denen man aber zwei
Hauptmassen unterscheiden konnte, und die Wohnsitze dieser
zwei Hauptstämme waren durch den Dniester geschieden. West-
wärts von diesem Flusse wohnten die „Slavini", ostwärts bis zum
Dniepr und an den Küstendes schwarzen Meeres die „Antes". Wie
weit sich beide nach Norden ausbreiteten, bleibt ungewiss; nach
Süden aber waren die Slavini in die Niederungen der unteren
Donau, südwärts von dem siebenbürgischen Gebirgslande vorge-
rückt und grenzten westlich, wahrscheinlich an der Aluta, mit
den Gepiden.11) In diesen Gegenden kennt auch Procopius, Zeit-
genosse Justinians, beide Hauptstämme (Ixlaßiqvoi, "Avrat), aber
keine historische Nachricht gibt über ihre x\bkunft, ihre ur-
sprünglichen Wohnsitze, ihre Wanderungen in diese Gegenden
genügende Auskunft. Auch der älteste slavische Chronist vreiss
hierüber nichts anderes zu berichten, als was er in den Byzan-
tinern gefunden hat. „Und nach vielen Jahren, schreibt Nestor
ii) Jornandes cap. 5. „In Scythia prima ab occidente gens sedit
Gepidarum — introrsus illi Dacia est ad coronae speciem arduis Aipibus
emunita, juxta quorum sinistrum latus, quod in aquilonem vergit, W in ida-
rum natio populosa consedit. Onorum nomina licet nunc per varias
familias et loca mutentur, principaliter tarnen Sclaveni et Antes nominan-
tur. Slavini a civitate nova et Sclavino Rumnunensi et lacu, qui appellatui
Mursianus usque ad Danastrum (Dniestr) et in boream Viscia (Weichsel) tenus
commorantur; hi paludes sylvasque pro civitatibus habent. Antes vero, qui
sunt eorum fortissimi, qui ad Ponticum mare curvantur, a Danastro (Dniestr)
extenduntur ad Danubium, quae flumina multis mansionibus ab invicem ab-
sunt".
(a. a. 0. cap. 3.), sassen die Slovenen an der Donau, wo nun
Ungarn und Bulgarenland ist, und von diesen Slovenen verbrei-
teten sich die Slovenenvölker auf der Erde und legten sich ihre
Namen bei, wo sie sich immer an einem Orte niederliessen." .Alan
hat nun, wie schon oben erwähnt, über die Abkunft, die ursprüng-
lichen Wohnsitze und die Wanderungen der Slaven sehr riefe
und sehr verschiedenartige Hypothesen aufgestellt, allein jede
folgende verdrängte ihre Vorgängerin und keine hat befriedigt.
Ich führe hier nur zwei Ansichten an, und zwar die von Roepell
und von Zubrvcki.
^ Roepellm seiner Geschichte Polens meint: „Am einfachsten
scheint sich eine, wenn auch nicht ganz zufriedenstellende Lösung
an den deutschen Namen des Stammes anknüpfen zu lassen. Jor-
nandes nennt ihn Winiden, Wenden. Nun kennt schon Plinius im
Osten der Weichsel und der Ostsee ein Volk, dessen Name auf-
fallend an jenen erinnert. „Einige berichten, schreibt er (4, 13),
dnss jene Landschaften bis zum Flusse der Weichsel von Sarmaten,'
Venedern, Scirren bewohnt werden." Derselben Veneder gedenkt
dann Tacitus in seiner Germania (c. 46) bereits mit genauerer
Kenntniss. Er weiss, dass sie nordwärts von den Germanen und
Sarmaten wohnen, dass auf sie wiederum nördlich Esthen und
Finnen folgen. Mit Bestimmtheit scheidet er sie von den Sarmaten,
weil sie „Häuser bauen, Schilde führen, ausdauernd und viel zu'
Fusse sind, was Alles den Sarmaten fremd sei, welche vielmehr
auf Wagen und Pferden leben." Nach Tacitus erwähnt Ptolomäus
(3,5), der Veneder wiederum in den Landschaften ostwärts der
Weichsel. Er setzt sie dort an die Küste der Ostsee, des „wen-
dischen Meerbusens", und kennt in jenen Gegenden auch ein
Gebirge, nach ihrem Namen von ihm das „wendische" genannt,
welches kein anderes, als der Wolchonskiwald sein kann. Endlich
nennt noch zu Anfang des 3. Jahrhundertes die römische Reise-
Charte „Venudi sarmatae" unter den im Norden der Provinz
Dacien nomadisirenden Völkern. Seitdem verschwindet in den
römischen Nachrichten dieses Volk und tritt erst beim Jornandes
als nWinidarum natio populosa" von Neuem hervor«.
»Die wald- und sumpfreichen Ebenen, welche den Wol-
chonskiwald umgeben, wären hienach die historische Wiege der
Slaven. Nordwärts grenzten sie mit finnischen, südwärts mit
sarmatischen Stämmen, nach Südwesten aber erscheinen sie schon
früh weiter verbreitet."
9
„An diesen Wohnsitzen zwischen germanischen, sarma-
tischen und finnischen Stämmen hielten die Slaven fest, bis die
allgemeine Völkerbewegung begann. Dem allgemeinen Drängen
der Völker nach Süden folgend, breiteten sie sich in den von
den Gothen und Hunnen verlassenen Gegenden aus, rückten
bis zu den Karpathen, zur Niederdonau und den Küsten des
schwarzen Meeres vor und wurden bald als Sklabenen und
Anden (Slavini et Antes) bekannte, furchtbare Nachbarn des
oströmischen Reiches."
„Fünfzig Jahre etwa hausten diese Stämme an der niederen
Donau, als um die Mitte des 6. Jahrhundertes ein neues Volk,
die Avaren, von Osten her in Europa einbrach. Auf ihrem Wege
mussten sie zuerst mit den xVnden und Sklabenen zusammen-
stossen. Die Avaren verfolgten ihre Bahn nach Westen, erschienen
wenige Jahre später an den Grenzen von Thüringen und setzten
sich, von hier zurückgekehrt, in Pannonien fest (568). In derselben
Zeit scheinen grosse Bewegungen auch unter den Slavenstämmen
begonnen zu haben, denn mit dem Ende dieses Jahrhunderts und
mit dem Beginn des folgenden, sind ihrer viele bereits weit nach
Westen und Süden vorgerückt. Eine nähere Einsicht in diese
Wanderungen wird wohl vermisst, scheinbar plötzlich treten
slavische Stämme in neuen Wohnsitzen auf, und weder der Aus-
gangspunkt und die Richtung der Züge, noch die Zeit, in welcher
sie dort aufbrachen, hier anlangten, lassen sich mit Sicherheit
bestimmen. Nur Nestor und die Byzantiner geben einigen, wenn
auch dürftigen Bericht. Bei Nestor heisst es: „Und nach vielen
Jahren sassen die Slovenen an der Donau, wo nun Ungarn und
Bulgarenland ist. Von diesen Slovenen verbreiteten sich die
Slovenenvölker auf der Erde und legten sich ihre Namen bei,
wo sie sich immer an einem Orte niederliessen. So nannten sich
die Ankömmlinge, die am Flusse Morava blieben, Moraven, und
Andere hiessen Tschechen, und diese Slovenen selbst sind: die
weissen Chorwaten, die Serben, die Karantanen. Als aber die
Wlachen die Slovenen an der Donau überfielen und sich unter
ihnen niederliessen und ihnen Gewalt anthaten (wanderten die
Slovenen aus) und einige siedeln sich an der Weichsel an und
nannten sich Lachen, und Andere von diesen Lachen nannten sich
Polanen, Andere aber Lutitschen, Andere Masovschanen (Masovier),
und wieder Andere Pomorianen (Pommern). Ebenso sind andere
10
Slovenen angekommen, die sich am Dniepr niederliessen und
sich auch Polanen nannten; Andere hiessen Drewlanen, weil sie in
Waldungen sassen; Andere setzten sich zwischen dem Pripet und
Dwina und nannten sich Dr egovif sehen. Noch Andere setzten sich
an der Dwina und wurden Polotschanen genannt, von einem
Flüsschen, das in die Dwina läuft, undPolota heisst. Die Slovenen
aber setzten sich um den Ilmensee, und benannten sich mit ihrem
Namen (d. h. behielten ihren früheren Namen), und bauten eine
Stadt und nannten sie Novhorod (d. i. Neustadt). Und Andere
setzten sich an der Desna und am Sem und an der Sula und
hiessen Sjewerier (d. i. Nordländer). Und so verbreitete sich das
Slovenenvolk, von dem auch die slovenische Schrift den Namen
erhielt." (A. a. 0. cap. 3.)
„So allgemein gefasst nun auch diese Nachrichten sind, so
sehr sie namentlich aller chronologischen Bestimmungen ent-
behren, stützen sich doch vornehmlich auf sie die neueren
Ansichten über den Gang jener Wanderungen. Zwei Grundlagen
scheinen sich mit Sicherheit diesen darzubieten. Einmal, dass man
jene alten Sitze derSklabenen und Anten von derNieder-Donau
und den Karpathen bis zum Dniepr als den Ausgangspunkt der
Verbreitung der Slaven nach Westen, Norden und Osten anzu-
sehen habe, und zweitens, dass diese Verbreitung wenigstens in
zwei verschiedenen Zeitmomenten erfolgt, beide Male aber der
Anstoss der Bewegung von den „Wlachen« gegeben sei. Da nun
auch in derselben Zeit mit dem Einbrüche der Avaren und ihrer
Niederlassung in Pannonien die Wanderungen der Slaven begon-
nen haben müssen, da die Avaren thatsächlich mit diesen zusam-
mensticssen, scheint der Schluss nicht fern liegend, dass sie jene
„ Wlachen" sind, deren Andrang die Slaven auseinandersprengte."
Indessen ist der Schluss, dass unter den „Wlachen" Nes-
tors die Avaren zu verstehen sind, wie Iioepell selbst zugibt, zu
gewagt, und man könnte darunter eher die Vorfahren der
jetzigen Humanen verstehen, wie später gesagt werden wird, und
der genannte Historiker stellt dann die obigen Nachrichten
Nestor's über die Wanderungen der Slaven in Zweifel, und
bleibt bei der Annahme, dass diese Völkerstämme zuerst im
Norden Kuropas wohnten und erst später sich im Süden verbrei-
teten, und fährt dann fort: „Wie weit nordwärts, nordost- und
11
westwärts von Jenen, durch Jemandes bekannt gewordenen
Sitzen der Sklabenen und Anten die Slaven schon damals sassen,
ist freilich streng historisch gar nicht nachzuweisen. Erinnert
man sich aber, dass die Hauptstämme der Germanen, welche
früher zwischen der Elbe und der Weichsel wohnten, bereits
kurze Zeit nach der Mitte des zweiten Jahrhundertes nach Süden
aufgebrochen sind, dass man sie im dritten Jahrhunderte an den
Grenzen des oströmischen Reiches findet, dass aller Wahrschein-
lichkeit nach doch auch die kleineren, ihnen verwandten
Stämme zugleich mit jenen ausgezogen sein werden, dass endlich
die Heruler, als sie von der Theiss nach Norden zogen, im Nor-
den der Karpathen (nach Procopius II. 205) die Slavenstämme
der Reihe nach durchwanderten, so erscheint der Schluss nicht
zu gewagt, dass die Slaven sich bald nach dem Abzüge der Ger-
manen nach Westen fort gedrängt und spätestens zur Zeit jenes
Herulerzuges schon von den Mittellandschaften zwischen der
Elbe und Weichsel Besitz genommen haben mögen. Seitdem
aber im Mittellande der Karpathen die Avaren sich festgesetzt
hatten, die Niederungen zwischen dem Gebirge, der Donaumün-
dung und dem Dniepr aber slavische Haufen schon besetzt
hatten, stand den Haufen, welche noch weiter nach Süden
drängten, nur der einzige WTeg, im Westen der Karpathen, offen.
Wahrscheinlich rückten damals aitrussische Stämme, welche wir
später in polnisch-russischen Landschaften und dem heutigen
Galizien bis zum San antreffen, westwärts vor und drängten die
früher an der Nordseite der Karpathen sitzenden sprachver-
wandten Haufen weiter nach Süden. Mit diesen über die Donau
gegangenen und in den Ostthälern der Alpen sitzen gebliebenen
Slavenhaufen musste schon Tassilo, der Baierfürst, 595 kämpfen,
sein Sohn schlug sie um 610 an den Quellen der Drau zurück, und
in derselben Zeit treten sie auch an dem oberen Laufe der Save
hervor. Als Ksrantani blieben sie in diesen Alpenlandschaften
sitzen. Neue Haufen verwandter Stämme folgten den vorange-
zogenen nach. Zur Zeit des Kaisers Heraclius kamen die Serben
und Chorvaten^ von den Nordabhängen der Karpathen ausziehend,
an den Grenzen Illyriens, Dalmatiens an, bemächtigten sich
dieser Landschaften, nahmen, ostwärts vordrängend, von dem
heutigen Serbien Besitz und schoben sich solchergestalt zwischen
12
die Avaren und das griechische Reich ein.12) Diesem zweiten
nach Süden wandernden Slavenhaufen scheinen nun andere von
Norden her nachgewandert zu sein. Historisch bestimmt zeigen
sich die Moraven und Tschechen im Jahre 623 in den Niederungen
der March und in Böhmen scsshaft."
rDie slavisclie Völkerwanderung war im Grossen und
Ganzen vorüber. In drei Hauptmassen, nach den Sprachen ge-
gliedert, hatten sie fast das ganze europäische Tiefland erfüllt.
Im Os'en behaupteten die russischen Stämme die alten Wohn-
sitze, hatten sich westlich über den Dniepr und Dniester bis zu
den Karpathen und dem Sanfluss ausgebreitet und waren in
einzelnen Schaaren bis in die Landschaften südwärts der Donau bis
zu den Alpen und dem adriatischen Meere vorgedrungen. West-
lich von ihnen sassen von der Weichsel bis zur Elbe und darüber
hinaus die lechitischen Stämme und zwischen beide keilförmig
eingeschoben die preussisch-littauischen. Die geographische
Weltstellung, welche jede dieser drei Hauptmassen einnahm,
bestimmte dann ihre geschichtliche Entwickelung.«
So urtheilt Roepell über die Urgeschichte der slavischen
Volksstämme im Allgemeinen und des russischen Volkes insbe-
sondere. Darüber bestehen nun freilich auch andere, ganz divergi-
rende Ansichten, so namentlich einebei Zubrycki, welche die Slaven
in einer uralten vorhistorischen Zeit, etwa um 1800 vor Chr. von
Asien in die unteren Donaugegenden einwandern lässt, wo sie
zuerst ruhig sassen, dann aber einzelne Stämme sich freiwillig
trennten und sich westlich begaben, wo sie sich bis an das adria-
(ische Meer verbreiteten und die nachmaligen Südslaven bilde-
ten. Andere dagegen hätten sich nach dem Norden begeben
und die jetzigen Gebiete von Mähren und Böhmen eingenommen.
An der unteren Donau aber seien noch viele slavischen Stämme
geblieben, und erst, als sie von den „Wläehen" bedrängt wurden,
haben sie sich in zwei Hauptzweigen nach dem Norden hegeben,
und ein Zweig derselben, die nachmaligen Polen, haben sich
zwischen der Elbe und der Weichsel niedergelassen, wo sie sich
mit Ackerbau befassten und desswegen (von pole, Feld, Feldbau)
Polancn, polaki, Pulen benannt wurden; der andere Hauptzweig
aber, die Vorfahren der Russen, haben sich um den Dniepr
»-) ConsUntinus Porphjrog., de administrando imperio c. 30 — 32.
13
herum niedergelassen, wo dann später dass russische Reich ent-
standen ist. Ohne nun darauf näher einzugehen, wird nur be-
merkt, dass es gewiss zu sein scheint, dass die Russen und Polen
ehemals in den Donaugegenden gewohnt haben müssen. Davon
zeigen insbesondere die Volkslieder der Polen, der Gross- und
der Kleinrussen, von denen eine ziemlich bedeutende Anzahl der
Donau als eines heimatlichen Flusses gedenkt; dann mit der
Donau sind viele Sagen, Mythen und Erzählungen der genann-
ten Völker verknüpft, und man kann sagen, dass für sie Donau
das, was für die Indier Ganges, nämlich ein heiliger Fluss war.
Nicht ganz ohne Belang sind auch die Sagen der Polen, dass sie
einst in der Nachbarschaft der Mazedonier wohnten und mit
Alexander dem Grossen harte Kämpfe zu bestehen hatten. Es
scheint also, dass diese Völkerschaften in uralten Zeiten an der
Donau wohnten, wohin sie entweder von Asien, oder wie Andere
wollen, von Norden Europas her eingewandert sind.
Was ferner die „Wlachen" Nestors, denen die Donau-Slaven
weichen mussten, anbelangt, so scheint es unwahrscheinlich, dass
man darunter die Avaren verstehen sollte, denn Nestor hat für
diese einen anderen Namen, nämlich „Obryu. Es wird dess-
wegen mit grösserer Wahrscheinlichkeit angenommen, dass
unter diesen „Wlachen", die von den Römern nach der Donau
ausgesendeten Militärkolonisten zu verstehen seien, diese „Wla-
chen" wären also die Vorfahren der jetzigen Rumänen, welche
wohl ursprünglich wirkliche Romer gewesen sein mochten, seit
ihrer Einwanderung in die Donaugegenden aber sich mit den
Ueberresten der dort zurückgebliebenen Slaven vermischten,
was ihre Sprache augenscheinlich beweist. Sie werden desswegen
auch jetzt zum Unterschiede von den Italienern, welche slavisch
„Wlochy" heissen, „Wolochy" genannt. Somit hätte dieser An-
sicht nach die Römerherrschaft die Slaven aus den Donaugegen-
den verdrängt, und zwar soll das in dei Zeit zwischen 32 v. Chr.
und 9 nach Chr. geschehen sein.
§•4.
Namen der slavischen Volksstämme. Slovenen, Polen.
Russen, Ruthenen.
Nach dem bisher Erzählten war der älteste »eigene Name"
der slavischen Völkerstämme, welche von den Ausländern mit
14
verschiedenen Namen benannt wurden, „Slovene*. denn Nestor
sagt, dass die Stamme, welche sich am Ilmensee ansiedelten,
ihren eigenen Namen beibehielten, wahrend sich andere verschie-
dene Namen von ihrer Lebensweise, vom Wohnorte u. s. w. bei-
legten. Ueber die Ableitung des Namens ,. Slovenen" ist man
nicht einig; Einige leiten ihn von „slava" (Ruhm) ab, was mit
Nestor verglichen, offenbar unrichtig ist: daher meinen Andere,
dass der Name von rslovo" (Wort, Rede) abzuleiten sei, in dem
Sinne nämlich, dass die Slovenen, denen fremde Sprachen un-
verstandlich waren, die Fremdlinge ihnen also als stumm vor-
kamen, sich selbst „Slovenen-, d. i. die Redenden, die anderen
Völker aber rniemcy«, d. i. die Stummen nannten.13) Als sich
aber die Slovenen ausbreiteten, nahmen sie verschiedene Xamen
an, und zwar: Die Polotschanen am Flusse Polo'a; die Dregoicit-
sehen zwischen dem Dniepr, Pripet und der westlichen Düna;
die Radimitsclien u. s. w. Wir begegnen aber besonders drei Be-
nennungen, mit denen wir un> oft befassen werden, nämlich
die Lechen, Russen und Ruthenen, über welche noch Einiges zu
sagen ist.
Der Name „Lecken, Lachen, Lechitenu, bedeutet die Be-
wohner der Ebene : er wird abgeleitet von der litauischen
Wurzel „lenke", die Niederung, Acker, Ebene, und noch heute
beisst der Pole bei den Litauern rlenkasu, d. i. der Ebenen-
bewohner; dieselbe Wurzel hat sich auch in der ungarischen
Benennung der Polen „lengyel* erhalten. Somit ist der Name
Lach, Lech, gleichbedeutend mit rpolan, polak", welche Namen
desswegen bis auf den heutigen Tag zur Bezeichnung der Polen
gebraucht werden.
Der Name vRus, Rusyn", d. i. Russe, wird fast übereinstimmend
von den skandinavischen Warägern abgeleitet. Nestor erzählt
nämlich zum Jahre 6367 = 859, dass die nördlichen Slovenen,
welche um den Ilmensee wohnten, damals den skandinavischen
Warägern Tribut zahlen mussten, aber schon in den nächstfol-
genden Jahren wurden die Waräger vertrieben und ihnen der
Tribut verweigert. Nun aber entstanden unter diesen Slovenen
!•) Dobcowaki, bist, kritische Untersuchung, woher die Slaven ihren
Namen erhalten haben, im VI. Theile der Abhandlung einer PrivatgeselU< haft
in Böhmen, Prag 17s4, S. 2G3— 298.
15
innere Zwistigkeiten, denn sie hatten keinen Fürsten, und aus ihrer
Mitte durften sie einen solchen nicht wählen, weil er nicht
anerkannt worden wäre. Um nun diese inneren Zwistigkeiten
beizulegen, haben sie sich dahin geeinigt, dass sie im Jahre 862
zu den Warägern eine Gesandtschaft abschickten mit der Bitte,
dass sie zu ihnen kommen und sie beherrschen, und wirklich seien
drei Brüder Namens Rurik, Sineus und Truvor mit einem
zahlreichen Gefolge gekommen, theiiten sich in die Herrschaft,
und von diesen Warägern haben die Slovenen den Namen „Rus"
angenommen. Auf dieser Erzählung Nestor's beruht nun die ali-
gemein angenommene Ableitung des Namens „Rus" von den
skandinavischen Warägern; dieser Name wäre also kein ein-
heimischer, sondern ein von den fremden Beherrschern des Volkes
angenommener. li)
14) Wiewohl nun diese Ableitung allgemein angenommen ist, so gibt es
auch Vertreter der Meinung, dass der Name „Rus" ein einheimischer ist, und
Zubrycki (a. a. O. I. 121, Note 17) führt diese Meinung durch, welche hier
mit einiger Erweiterung ihren Platz finden mag. Man findet in der Chronik
Nestor's selbst Stellen, welche ebenso bestimmt, wie die angeführte, lauten,
und aus denen man schliessen kann, dass der Name Rus ein einheimischer ist
und nicht erst von den Warägern importirt wurde; dass dieser Name dem
eigentlichen südlichen oder Kleinrussland eigen ist und dass nicht die Slaven
von den Warägern, sondern die in Rede stehenden Waräger von einem Theile
der Slaven den Beinamen Rus erhalten haben. Es sei hier nur vorübergehend
erwähnt, dass die Ansicht, dass der Name Rus von den Warägern entnommen
wurde, also zuerst im nördlichen oder Grossrussland heimisch wurde, ihre
grössten Vertheidiger in den russischen Historikern hat, und man wäre fast
versucht, diesen Namen mit der Politik in nähere Verbindung zu bringen. Es
wäre für die Grossrussen vielleicht erniedrigend, wenn sie auch in dieser Be-
ziehung ihrem Stamme nicht die Oberherrschaft vindiziren könnten. Doch abge-
sehen davon, dass auch auswärtige Historiker noch vor dem Jahre 862 von den
Roxolanen sprechen, abgesehen davon, dass Rusalki diesem Volke viel früher
bekannt waren, welche Namen wegen ihrer Aehnlichkeit mit Rus dafür zu
sprechen scheinen, dass der Name Rus einheimisch ist, kann man ihnen kein
grosses Gewicht beilegen, weil die auf solchen Namensähnlichkeiten aufge-
bauten Hypothesen leicht auf Irrwege führen können, und wir lassen nur
Ueberlieferungen des Nestor reden. So: 1. Nestor erzählt unter dem Jahre 852,
also zehn Jahre vor der zweiten Ankunft der Waräger, dass schon am Anfange
der Regierungszeit des griechischen Kaisers Michael III. (842 — 867) die
Russen nach Konstantin opel kamen „Haiemuy MHxawjiy qtcapcTßOBaTH hbh»ch npo-
3biBaTH pyGi»CKa 3ei»i.iÄ ano npH cewb utoapn npHXOAHiua Poycb Ha LJfccaph rpa^i.«,
d. i. „Im Jahre 852, als Michael (842—867) zu regieren begann, fing man an ,
11)
Der Name »Ruthenen, Ruthcni" finden wir zuerst beim
ältesten polnischen Annalisten Martin us Gailus, welcher gegen
Ende des 11. und am Anfange des 12. Jahrhunderts schrieb, und
von diesem Namen als einem schon früher bekannten spricht.
Diesen Namen gebraucht auch der dänische Historiker Saxo
Grammaticus (f 1203) zur Bezeichnung der am baltischen
Meere wohnhaft gewesenen Slaven. Diese Slaven waren damals
schon zum Christenthum bekehrt und bekannten sich zum
römischen Ritus, und eine Spur von ihnen finden wir noch in
Norddeutschland im Fürstenthum und in der (Trafschaft Reuss.
Der NameRuthenen war also schon im 11. Jahrhundert bekannt;
doch sein Ursprung scheint bedeutend älter zu sein und man
leitet diesen Namen vom südlichen Gallien her. Als nämlich im
5. Jahrhunderte die Hunnen mit einer grossen Macht in Europa
dieses Land „Russland'* zu benennen. Denn das haben wir erfahren, dass unter
diesem Kaiser die Russen nach Konstantinopel kamen. Also schon im Jahre 852
hiess dieses Land „Rus«, die Waräger kamen aber erst im Jahre 862. — 2. Es
ist allgemein bekannt, dass besonders der am Dniepr gelegene Theil Russ-
lands, also Kleinrussland, diesen Namen vorzugsweise führt; wenn aber der
Name „Rus" von den Warägern entlehnt worden wäre, so wüsste er zuerst in
Nordrussland heimisch geworden sein, weil sich die Waräger zuerst dort
niederliessen. — 3. Ebenso hat das Geschlecht Rurik's erst nach zwei Jahr-
hunderten in dem jetzigen Galizien Herrscherrechte erworben, und doch
war hier der Name Rus seit jeher bekannt. — 4. Die ältesten Hand-
schriften der Chronik Nestor's haben unter dem Jahre 862 eine andere Lesart
der Stelle, welche über die Gesandtschaft an die Waräger berichtet, als die
späteren; während es nämlich in den neueren Handschriften heisst: ^Ptma
Poycn Mio,;!. CiobI.iih, KpHBH'm h Bech • • • - lautet diese Stelle in den ältesten
Handschriften so: „Pfctua Pyci « demnach wurden nicht die Russen herbei-
gerufen, sondern die Waräger wurden von den Russen eingeladen, dass sie
zu ihnen kommen. — 5. Die Chronik unterscheidet im späteren Verlaufe immer
die Küssen von den Slovenen und den Warägern, so z. B. zum Jahre 1018
schreibt: nHpoc^as-B me coaoKynaa-B Pycfr, h Baparu h C^oasau noa/je npoTHBy lio.ie-
c.uun m Ch;it..ii...h;_\... d. i. „Jaro9lav aber sammelte die Russen, Slovenen und
Waräger und zog gegen den Boleslav und Swiatopolk." Dasselbe finden wir in
der „I'rawda ruska;" 80 z. B.: auje u<>\a<'ti> pojcäa'B, aio6o Rovaaaaa, Jin6o mcm-
MHi.i.----- d. i. „«»l» das ein Russe oder Kaufmann oder Sehwertträger sein
wird.« Daraus erhellt, dass der Name poycHH* nicht ein Volk, sondern wahr-
scheinlich eine gewisse Volksklasse bedeutete, denn aus jeder Nationalität
konnte es Kaufleute, Soldaten etc. geben, und der Gesetzgeber hätte dann die
Nationen einander gegenübergestellt. 7. Nestor erzählt, dass die Nowhoroder,
Slovenen, Rus, Cudj undKrivicen sich einen Fürsten suchten, desswegen, damit
17
eingebrochen waren, haben sie einen grossen Theil der ihnen im
Wege gestandenen Slaven theils unterjocht, theils mit sich als
Verstärkung ihrer Heeresmacht genommen, und sind so weiter
nach Westen Europas vorgedrungen, wo sie Alles verwüstend, im
Süden bis nach Italien, im Westen bis in das südliche Gallien
gekommen wTaren. Aber in der grossen Schlacht bei Chalons
erlagen sie der christlichen Macht. Ein Theil der besiegten
hunnischen Macht wurde vernichtet, der andere wahrscheinlich
zerstreut, und ein bedeutender Theil, darunter grösstenteils die
mit den Hunnen ausgezogenen Slaven, blieb im südlichen Frank-
reich, wo er sich stabil niederliess. Nach dem Tode Karls des
Grossen sind wiederum viele Slaven verheerend nach Gallien ein-
gefallen, und Viele von ihnen haben sich in dem fruchtbaren
südlichen Gallien niedergelassen und haben so die Zahl der dort
er über sie herrsche und richte nach dem Gesetz". Nun entsteht die Frage,
ob sie hoffen konnten, dass ein den genannten Völkerschaften ganz fremder
Mensch, der weder ihre Sprachen, coch ihre Sitten und Gebräuche kannte, sie
nach dem Gesetze beherrschen und richten wird. t)as konnten die, für die da
maligen Zeiten aufgeklärten und hinreichend gebildeten Nowhoroder von einem
fremden, durch seine Räubereien allgemein bekannten Stamme nicht erwarten:
sie konnten aber das hoffen von der ihnen schon früher bekannten, vielleicht nur
von einer übermächtigen Faktion vertriebenen, aber sonst mit ihren Sitten und
Gebräuchen bekannten Familie. Aus dem Angeführten sieht man, dass die An-
nahme, als ob der Vame »Rusu von den Warägern entnommen wäre, bedeu-
tende Schwierigkeiten hat und dass man fast mit gleicher Berechtigung
behaupten kann, dass der Name „Rus" ein einheimischer ist und dass die
Waräger ihn von den slavischen Russen entlehnt haben. Doch wie läs^t sich
die positive Angabe Nestors, dass die Russen ihren Namen von den Warägern
haben, mit dem Gesagten in Einklang bringen? Der scharfsinnige und kriti-
sche Historiker Zubrycki löst diese Frage so : „Bis zum Jahre 8G2, also bis
zur Vertreibung der Waräger, finden wir in den Chroniken keine Erwähnung
von den Warägo-Russen. Die Chronik erzählt bis zu dem genannten Jahre
einfach von den Warägern. Als es sich aber um die Zurückberufung der Warä-
ger handelt, da spricht der Annalist von den Warägo-Russen, d. i. von diesen
Warägern, welche schon früher in Nowhorod durch vielleicht lange Zeiten
herrschten, die Sitten und Gebräuehe und die Sprache der russischen Slaven
kannten und gleichsam zu Russen wurden und desswegen russische Waräger
(Warägo-Russen) genannt wurden, nach derselben Analogie, wie z. B. die mit
den Russen in vielfacher Beziehung gestandenen Chasaren (Kosaren) auch
»russische Chasaren" benannt wurden. — Durch die im Jahre 862 ausgebro-
chenen Zwistigkeiten sahen sich die um Nowhorod wohnenden Slovenen ver-
anlasst, um den inneren Zwistigkeiten Einhalt zu thun, ihre unlängst vertrie-
2
Pelesz, Geschichte der Union.
18
seit Attilas Zeit wohnhaften Slaven bedeutend vermehrt, und der
von ihnen bewohnte Theil Südgalliens wurde französisch Rouerge
lateinisch Provincia Ruthen orum, und ihre Hauptstädte französich:
Rodez und Auvergne, lateinisch Segedunum Rutheni und Augusta
Ruthenorum genannt. (Eine Analogie bietet in Gallien die Provinz
Normandie, welche von den eingefallenen Normannen, Bretagne,
von Briten benannt wurde. — ) So schreibt über diesen Gegen-
stand Joseph Fürst Jablonowski, in l'empire de Sarmates, Xorim-
berg-Czasopism ksiegozbioru publicznego imienia Ossoliiiskich,
rok 1., 1828, zesz. 2., str., 22., not. 2. lit. W. — NaruszewieE (T. I.
S. 1. \Yarsza\va 1824) schreibt: „Rozliczne s'wiadeetwao narodzie
russkim przekonywaja, iz to byl nxrod dawny, ze pierwsza kraje
Europy o nim, nizli o imieniu polskiem wiadomosV mialv
Prawda iz nader pdzno Grecy Rusindw j)oznali, jednak pierwij
nizli o imieniu polskiem zaslyszeli. (T. I. p. 193.) »Nie z podo-
benen Regenten zurückzurufen, und da erschien es gerathen, sich nicht etwa an
fremde Prinzen zu wenden, welche die Sitten und Gebräuche der Russen nicht
kannten, sondern diese Herrscher zurückzuberufen, welche schon einmal über
sie herrschten und vielleicht nur den Faktionen weichen mussten, nun aber
den beunruhigten, in sich selbst zerfallenen Nowhorodern als der einzige
Rettungsanker erschienen. Demzufolge haben also nicht die "Waräger den Na-
men Rus nach Russland hereingebracht, sondern sie haben sich Warägo-
Russen genannt, weil sie schon früher in Russland waren, und so kann erklärt
werden der scheinbare Widerspruch zwischen der obangeführten Ansicht,
dass nämlich der Name Rus von den Warägern entnommen ist, und den
Worten Nestor's : „Idosa za more kVariagom k Rusy«, d. i. „sie gingen
über das Meer zu den Warägo-Kussen« , indem es erwiesen zu sein scheint,
dass nicht die Nowhoroder Slovenen den Namen Rus von den Warägern ent-
nahmen, sondern diese Waräger von ihrer früheren Herrschaft über die Now-
horoder Slaven mit dem Namen Rus beigenannt wurden.
Eine andere Stelle Nestor's, welche mit unserer Ansicht im Widerspruche
ZU stehen scheint, lautet: «II H3 6pauia oh rpn <'>|>ain,i ct. po^hi cbohmh, h nofliua iio
ceöii bcio Poycb«, (d. i. und es begaben sich (nach Novhorod) 3 Brüder mit ihren
Familien und nahmen mit sich alle Russen). Was ist nun unter dieson Uussen
zu verstehen? Niemand Ariderer, als das ehemalige Gefolge der früheren, nun-
mehr zurückberufenen Waräger-Fürsten. Und so sind auch die zwei wichtig-
sten, aus dem Nestor entlehnten Schwierigkeiten behoben. Der Name „Rus«
scheint demnach ein einheimischer zu sein. Doch nun entsteht die frage, ob
dieser Name schon vor dem Jahre 8G2, also vor Rurik's Zeiten bekannt war?
Bei Nestor kommt er vor dem Jahre 8G2 nur einmal vor, nämlich beim
Jahre 852, wie oben gesagt wurde; und daraus könnte man schliessen, dass
dieser Name schon vor Rurik's Zeiten bekannt war. Andere wollen den Namen
„Rus« in den nSporusttdes I'rocopius in historia d<- hello gothico finden ; allein
beim Abgänge sicherer historischer Daten bleibt die Sache immer unauf-
geklärt.
19
"bieiistwa przeto poczatkowych zglosek, Rus, Rusi, Rosolani,
Rosani, utworzone slowo Ruthenus, Ruthenia, ale od Slowian
Rusinöw we Francyi Akwitariskiej osiadlyeh, przez pisarzdw
tarn tejszy cli (franeuskich) Ruthenami przezwanycb. A te potem
nazwe przyjeli pisarze niemieecy."
Der Name „Ruthene" stammt also hienaeh von Südgallien,
dochwie ist dieser Name zu uns gekommen*? diese Frage lässt sich
so erklären: Mit dem Namen „Ruthenen" wurden zuerst die in
Südgallien ansässigen Slaven genannt, mit demselben Namen
benannte man auch die am baltischen Meere ansässigen Slaven
welche Alle sich wahrscheinlich zur römischen Kirche bekannten.
Die Russen in ihrem Heimatlande dagegen führten den Namen
Rus. Als aber im 12. Jahrhunderte ein Theil der Russen zum
photianischen Schisma abfiel, der andere aber der katholischen,
mit Rom vereinigten Kirche treu blieb, hat der römische Stuhl
die mit Rom in Glaubenseinigkeit lebenden Russen mit dem
Namen Ruthenen benannt, zum Unterschiede von den nördlichen
Russen, welche dem Schisma anhingen. Später, als Südrussland
unter die polnische Herrschaft kam, übertrug man den Namen
Ruthenus, Ruthenia, auf die unter polnischer Herrschaft lebenden
Russen, welche zum grösten Theil mit Rom vereinigt waren. Heut-
zutage führen diesen Namen die österreichischen Ruthenen und
der römische Stuhl benennt damit die mit Rom unirten Russen,
zum Unterschiede von den schismatischen Russen. Der Name
»Rutsinenu ist neuesten Datum3', und hat keine historische Grund-
lage. Der Name „Moskovite" ist offenbar auch in späterer Zeit,
nach der Gründung Moskaus entstanden.
§•5.
Glaube, Sitten und Gebräuche der heidnischen Russen.
Wenn man sich in den Mythologien der Völker genau
umsieht, so findet man, dass sich bei jedem Volke ein mehr oder
weniger verdunkeltes Andenken an ein höchstes, unsichtbares,
weltbeherrschendes Wesen, an die höchste Gottheit erhalten hat;
es sind eben Spuren an die Uroffenbarung, welche niemals der
Vergessenheit anheimfallen konnte, wiewol sie viele Verunstal-
tungen erlitten hat. Die Völker haben sich zwar der rohen
Sinnlichkeit zugewendet, sie haben den Naturkräften, deren
2*
20
"Wirksamkeit ihnen in die Sinne fiel, göttliche Ehre zu Theil
werden lassen, allein wo es sich um den Urgrund aller Dinge
handelte, da konnten sie nicht umhin, ein höhere?, ihnen unbe-
kanntes Wesen anzuerkennen, und je gebildeter irgend ein
Volk war, desto intensiver wyar sein Streben, um zur Erkenntniss
dieses höchsten Wesens zu gelangen.
Den Glauben an ein höchstes Wesen finden wir nun auch
bei den heidnischen Slaven, und zwar finden wir in dem Glauben
der Slaven das dualistische Prinzip der orientalischen Völker,
nämlich das Prinzip des Guten und des Bösen, (ähnlich wie
Ahriman und Ormuzd) und zwar nannten sie den höchsten gu-
ten Gott nbil boh", d. i. weissen Gott, und ihm gegenüber dach-
ten sie sich den schwarzen Gott „cernyj boh". Der weisse Gott
war der Schöpfer der anderen untergeordneten Götter, des Don-
ners etc. und er hatte keine Tempel und keine Gestalt, denn die
heidnischen Slaven meinten, dass der Mensch mit dem höchsten
Gott in keinen Verkehr treten kann, dass er sich nur an die nie-
deren Gottheiten wenden kann. Den schwarzen Gott stellten sie
sich als einen grimmigen Löwen vor, und er hatte untergeord-
nete Gottheiten, welche den Menschen schreckten und auf jede
mögliche Weise belästigten. Die heidnischen Slaven glaubten,
dass sie sich gegen die feindlichen Anfälle dieser bösen Gotthei-
ten mit Hilfe der Zauberer, welche verschiedene Hexenkünste
kannten, und daher „volcbvy" oder Pkudesniki" genannt wurden,
schützen hönnen. Diese Zauberer haben bei Verrichtung ihrer
Hexenkünste zur leichteren Bethörung des abergläubischen
Volkes sich' der Musik bedient, und waren vom gebrauchten
Instrumente unter dem Namen „huslarc" bekannt. Alle übrigen
Gottheiten waren entsprechend diesem dualistischen Prinzip in
zwei Kategorien, in die guten und bösen Gottheiten, geschieden.
Zu den guten Gottheiten gehörte: Swiatowid, Gott der
Sehergabc, (Prophetie), wurde in der Stadt Arkon auf der Insel
Rügen besonders verehrt. Seine Statue war folgendermassen
abgebildet : Er hatte eine kurze Kleidung von Holz, vier Köpfe,
zwei Brüste, vier bärtige Kinne, und kurz geschorrenes Haar;
seine Füsse Btanden lief in der Erde, in der einen Hand hatte er
ein Hörn mit Wein gefüllt, in der anderen einen Pfeil; neben
ihm lag ein Pfedezaum, ein Sattel und ein Schwert. — Porenut
hatte 4 Antlitze am Kopf und das 5-te an der Brust — war Gott
21
der vier Jahreszeiten. — Radegast, Gott der Gastfreundschaft,
seine Gestalt war aber abschreckend, er hatte einen Löwenkopf
und an der Brust einen Auerochskopf und in der Hand eine
Hacke; war entweder gekleidet oder ganz nackt. Ausser diesen
noch andere von den Germanen und anderen Völkerschaften
entlehnte Götter.
Bei den heidnischen Russen hiess der höchste Gott Perun,
welcher in Menschengestalt abgebildet wurde, und zwar der
Mittelkörper war von Holz, der Kopf von Silber, die Ohren von
Gold, die Hände von Eisen, in der Hand hielt er einen Stein,
der mit Edelsteinen besetzt war, und nach Art des Blitzes gleich-
sam funkelte. Vor seinem Götzenbilde, das in Kiew und an an-
deren Orten stand, brannte ewiges Feuer, und wenn dieses Feuer
nur auf einen Augenblick auslöschen würde, so wurde der
schuldtragende Opferer mit dem Tode bestraft. — 2. Wohs, Gott
der Viehheerden, entsprechend dem griechischen Pan. — 3. Poch-
wist, Gott der Winde und Stürme. — 4. Lado, Gott der Freude
und des Wohlergehens, welchem bei Hochzeiten geopfert wurde,
um von ihm eine glückliche und gesegnete Ehe zu erflehen. Er
hatte zwei Kinder Lelo, und Polelo, deren Namen bei der Hoch-
zeitfeier auch oft angerufen wurden. — 5. Kupalo, Gott der
Fruchtbarkeit, welchem man am Anfange der Erntezeit Opfer
darbrachte. Sein Andenken hat sich bis auf den heutigen Tag
besonders in den Karpathengegenden erhalten. Am Vorabende
der Geburt des h. Johannes des Täufers versammelt sich die
ländliche Jugend, steckt einen aus verschiedenem nassen Ge-
strüpp aufgerichteten Haufen in Brand, bekränzt sich mit Laub-
kränzen und führt um den brennenden Haufen einen Rundtanz
auf, wobei sie Lieder singen, in denen der Name Kupalo oft vor-
kommt. Vor dem Feste der heil. Ap. Peter und Paul wird auch
noch heutzutage zum Andenken an Kupalo ein Rundtanz um
die Wiegen aufgeführt, wobei die Theilnehmer die Wiegen
überspringen. Mit dieser heidnischen Gottheit steht noch ein bis
auf den heutigen Tag bestehender Brauch in Verbindung, näm-
lich das Begiessen mit Wasser an den Osterfeiertagen. In alten
Zeiten hat man nämlich, um eine reiche Ernte zu erflehen, den
Quellen und Seen geopfert; davon stammt nun der bei uns lan-
desübliche Brauch, dass die Leute in der Osterzeit einander in
das Wasser eintauchen, oder mit Wasser begiessen. — 6. Kolada,
22
Gott der Feiertage, dessen Fest in der Zeit vom 24. Dezember
bis zum Neujahr gefeiert wurde. Das Andenken an diesen Göt-
zen konnte nie vertilgt werden, und noch heute haben die christ-
lichen Lieder, welche zur Verherrlichung der Geburt Christi
gesungen werden, diesen Namen. Auch das bei uns übliche
Herumgehen mit dem Tur stammt aus heidnischen Zeiten und
steht mit der Gottheit Kolada in Verbindung.
Ausser den genannten Götzen verehrten unsere Vorfahren
den Uslad, Korsa, Dasub (Dazdboh) und Mokos; insbesondere
aber den Swiatowid, welcher ähnlich dem griechischen Apollo
die Zukunft offenbarte.
Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die Religion der heid-
nischen Russen eine Naturreligion war, das Volk verehrte eben
diese Naturkräfte, welche in seinem Leben von grosser Wich-
tigkeit waren und von denen sein Wohl oder Wehe nach der
damaligen falschen Ansicht abhing. Anderseits sieht man da-
raus, dass die Bedürfnisse und die Sitten dieses Volkes ganz ein-
fach waren, man hört da nichts von einem Bachus, Venus und
anderen Gottheiten der in der Kultur weit fortgeschrittenen,,
aber im Moraste der Sitten verderbniss versunkenen Völker.
Tempel scheinen die heidnischen Russen in den ältesten
Zeiten nicht gehabt zu haben. Der Platz, wo das Götzenbild,
stand, wurde mit Steinen umzäunt, später hat man dasselbe mit
einem auf einfachen Säulen ruhenden Dache überdeckt, woraus
in viel späteren Zeiten auch förmliche, mitunter reichgcschmückte
Tempel entstanden.
Auch von einer eigenen Priesterkaste wird nichts berichtet;,
doch kann man deren Existenz nicht in Abrede stellen, denn es
gab ja Opfer und andere Verrichtungen, welche eigens dazu be-
stellte Leute erheischten. Auch gehörte zu ihnen, den Willen der
Götter vermittelst des weissen Pferdes des Swiatowid zu erfor-
schen. Doch scheinen diese heidnischen Opferer bei den Russen
in keinem grossen Ansehen gestanden zu sein, denn nirgends wird
von irgend einem von ihnen etwas besonders erzählt.
Von den religiösen Gebräuchen der heidnischen Slaven wird
wenig berichtet. Bekannt ist ihre Todtenfeier. Wenn Jemand aus
der Familie gestorben ist, so war es Pflicht des Aeltesten der be-
treffenden Familie, den Todesfall zur Kenntniss der Gemeinde-
genossen zu bringen. Dann hat man den Verstorbenen, wenn
23
es ein Mann war, sammt seinem Weibe, Pferde und den Waffen
verbrannt; bei der Begräbnissfeier hatten eigens dazu gemiethete
Klageweiber die Pflicht, den Todten zu beweinen, und die reich-
lich herabfliessenden Thränen haben sie in eigene Gefässe, sog.
Thränenbecher, aufgehoben. Die Asche von dem verbrannten
Leichname hat man in Urnen gesammelt und dieselben auf Säu-
len bei öffentlichen Strassen aufgestellt. Nach Beendigung des
Begräbnisses wurde ein Todtenmal abgehalten, welches in Wett-
kämpfen und einem Todtenessen bestand und „trysna" hiess.
In einigen Gegenden wurde zum Andenken an den Todten auf
öffentlichen Plätzen ein auf den Verstorbenen Bezug habendes
Schauspiel aufgeführt, durch welches man bei den Göttern die
ewige Seelenruhe für den Verstorbenen zu erflehen hoffte.
Daraus erhellt, dass die heidnischen Slavenandie Unsterblichkeit
der Seele glaubten.
Was das Privatleben der heidnischen Russen anbelangt, so
wird deren Gastfreundschaft mit Lob hervorgehoben. So wird
erzählt, dass wenn alle Familienglieder ihre Wohnung verliessen,
sie das Hausthor nicht versperrten und am Tische eine Speise
und einen Trank zurückliessen, damit, wenn ein Fremder in
ihrer Abwesenheit in das Haus käme, er dort ein sicheres Ob-
dach, sowie eine Stärkung zu jeder Zeit vorfinde. Dieser Zug
aus dem Leben der heidnischen Russen bezeugt, dass dieses
Volk keine Diebe zu befürchten hatte, und man muss der Wahr-
heit das Zeugniss geben, dass unser Volk, wenigstens in den
mehr vereinsamten und von den zivilisirten Städten abseits lie-
genden Gegenden, so ziemlich zwischen dem Mein und Dein die
richtige Grenze kennt.
Ausser der Gastfreundschaft wird die Keuschheit der alten
Slaven gerühmt, welche so weit ging, dass das Weib den Mann
nicht überleben durfte, sondern nach seinem Tode selbst den Feuer-
tod erleiden musste. Nach Ansicht Einiger soll dieser Sitte freilich
kein moralisches Prinzip zu Grunde gelegen sein; man wollte
nämlich dadurch verhindern, dass die Weiber ihre Männer nicht
heimlich morden.
Bei diesen schönen Eigenschaften hat es aber den heidni-
schen Vorfahren unseres Volkes auch an Schattenseiten nicht
gefehlt: so waren sie bei ihrer Tapferkeit gegen ihre Feinde
grausam; ihre Weiber behandelten sie als Sclavinen, und bei einigen
24
Stämmen, wie den Radymyczen und Wialyczen war auch die
Vielweiberei im Gebrauch. Uebrigens scheinen die Weiber auch
an Kriegen und Schlachten theilgenommen zu haben; denn es
wird berichtet, dass im Jahre 626 unter den von den Türken
erschlagenen Slavcn auch viele Weiber aufgefunden wurden.
— Eine andere Schattenseite der heidnischen Russen war die Blut-
rache, dass nämlich die Familie des Ermordeten verpflichtet war,
an dem Thäter blutige Rache zu nehmen. Auch das Familienleben
weiset Schattenseiten auf. So soll eine Mutter, welche schon
mehrere Kinder hatte, berechtigt gewesen sein, ein neugeborenes
Kind zu tödten; die Kinder sollen das Recht gehabt haben, ihre
Eltern, wenn diese schon alt und erwerbslos und unfähig waren, zu
erschlagen. Die heidnischen Russen scheinen auch nicht sehr auf
Massigkeit und Nüchternheit geachtet zu haben, wenigstens lauten
die diesbezüglichen Berichte Nestors für die Fürsten und Bojaren
nicht sehr schmeichelhaft, und zwar auch aus den Zeiten des
Christenthums. So erzählt die Chronik schon vom Wladimir, dass,
als ihn die Mahomedaner für ihren Glauben gewinnen wollten,
und als Bedingung die Verbannung des Weines verlangten, er
ihnen geantwortet haben soll: rPycH ecTb riHTbie Bece.ue, He
MOHieMt 6e3T> Toro 6mth," d. i. rFür einen Russen ist das
Trinken eine Freude, das können wir nicht entbehren". Von dem
Grossfürsten Swiatopoik wird erzählt, dass, als er sich zur
Schlacht gegen seinen Rivalen Jaroslav rüstete (1015), er die
ganze vorhergehende Nacht mit seinem Gefolge soff, („bcio
hoii^t» iihjit, öt et ApyjKHHOK) eBoeio«), d. i. „er hat die ganze
Nacht mit seinem Gefolge gesoffen." — Der Fürst von Terebowla,
Wasylko, sagte zu seinen Brüdern, von denen er geblendet
wurde: „/^aHTa mh ^pyiKHHj cboh) mo^o^uiioh), a ca\m irin-ra h
Bece.iHTaca", d. i. r Gebet mir euer Jüngers Gefolge, und ihr
selbst trinket und freuet euch.' Im Jahre 1151 hat in dem
Bürgerkriege zwischen Izjaslaw und Georg der Parteigänger
Izjaslav's, Wladimir, die Stadt Bilhorod eingenommen, weil der
Kommandant dieser Festung, Borys „bt> rome BepeMH imnu'ii»
B'b B'fe.flropOA'fe Ha cfcHbllHIJH CT, ^p\HiHHOK> CBOeK) H CT» nOFlbl
B't.iropo^cKbiMH", d. i. „zu derselben Zeit mit seinem Gefolge
und mit den Bilhoroder Priestern gesoffen hat". Und ähnliche
Beispiele finden wir bei den Russen, Polen und anderen slavi-
schen Völkern.
25
Eines der grössten und schändlichsten Gebrechen der russi-
schen Fürsten war aber die Treulosigkeit, welche im Verlaufe
der Geschichte dieses Volkes viele traurige Beweise lieferte.
Aehnliches findet man annäherungsweise bei den Griechen.
Bei Nestor (X.) finden wir folgende Beschreibung der Sit-
ten der heidnischen Polen und Russen: „Sie hatten ihre Sitten
und das Gesetz ihrer Väter und Ueberlieferungen, jeder hatte
seine Sitten. Die Polanen bewahren die bescheidene Sitte ihrer
Väter und sind schamhaft im Verkehr mit Söhnen und Schwe-
stern und gegen Mädchen, und beobachten einen Trauungsritus:
der Bräutigam hat nicht selbst seine Braut abgeholt, sondern man
führte sie ihm Abends zu, und am kommenden Morgen brachte
man ihre Mitgift.« Die Drewlanen führten ein thierisches Leben:
Einer erschlug den Anderen, assen lauter unreine Sachen, sie
kannten keine Ehe, sondern sie raubten heimlich die Mädchen. —
Die Radymyt sehen, Wiatytschen und Siverianer hatten eine Sitte:
sie lebten in Wäldern nach Art der Thiere, assen unreine Sachen,
führten schamlose Reden vor ihren Vätern und Kindern, sie
kannten keinen Eheritus, sondern es veranstalteten mehre Dörfer
gemeinsame Spiele, wobei sie allerhand teuflischen Unfug trieben
und dabei sich die Weiber entführten: ja sie hatten zu zwei oder
drei Weiber; und wenn einer von ihnen mit dem Tode abging,
haben sie ihm zu Ehren ein Todtenmal (tryzna) gehalten; hierauf
errichteten sie einen grossen Scheiterhaufen und legten den Ver-
storbenen auf den Scheiterhaufen und verbrannten ihn, und nach-
hersammelten sie die Gebeine und legten dieselben in ein kleines
Gefäss, welches sie auf Säulen bei öffentlichen Strassen aufstell-
ten, was die Wiatytschen noch heutzutage beobachten. Dieselben
Sitten hatten auch die Krywytschen und die übrigen Heiden,
denn sie kannten nicht das Gesetz Gottes, sondern machten sich,
selbst das Gesetz."
Diese kurze Schilderung N( stor's zeigt uns, dass die Sitten
und Gebräuche der heidnischen Russen und Polen je nach ihrer
Lebensweise verschieden waren. Die ackerbautreibenden Stämme
waren mehr gesittet und sanft, während die in Wäldern und
unwirthbaren Gegenden wohnenden Stämme mehr roh, wild und
ungesittet gewesen zu sein scheinen, wie es auch bei anderen
Völkern, als den Franken und Germanen, in einem vielleicht
noch höheren Grade der Fall war.
2Q
Nach diesser kurzen Einleitung übergehen wir nun zur
eigentlichen Kirchen geschieh te.
§.6.
E i n t h e i 1 u n g.
Es handelt sich hier um die Geschichte der Kirche der
katholischen Russen, es ist also vorerst darzuthun, ob, wann und
wie lange dieses Volk wirklich katholisch, das ist mit der römi-
schen Kirche in Glaubensgemeinschaft stand. Nun wird im Ver-
laufe der Geschichte gezeigt werden, dass das russische Volk von
Griechenland aus den christlichen Glauben angenommen hat,
und zwar in einer Zeit, wo Konstantinopel mit Rom in Glaubens-
gemeinschaft stand, dass demnach auch die russische Kirche in
der ersten Periode ihres Bestandes katholisch war, und diesen
Glauben, ungeachtet in Konstantinopei die Spaltung wieder er-
wachte, bis zum Ende des cilften Jahrhundertes treu bewahrte.
Doch mit dem Anfange des zwölften Jahrhundertes kamen auf
den Kiewer Metropolitanstuhl, in deren Händen die oberste Ge-
walt und Regierung der russischen Kirche gelegen war, Männer,
deren Glauben nicht immer korrekt war, indem manche von
ihnen, überwiegend von Griechenland abstammend, sich dem
photianischen Schisma zuneigten, während andere demselben
fremd blieben, und dieser Zustand dauerte bis zum Jahre 1595,
d. i. bis zur Wiederherstellung der Union mit Rom, in welcher
Zeit ein Theil sich von Rom ganz lossagte, der andere aber nun
desto inniger und treuer an der katholischen Lehre festhielt. Der
(rang der Ereignisse lässt also unsere ganze Kirchengeschichte
in drei Zeiträume eintheilen, nämlich erstens von den ältesten
Zeiten bis zum vollständigen Siege des Christenthums in Russ-
land bis zum Ende des 11. Jahrhundertes, in welcher Zeit Russ-
land katholisch war; zweitens vom Anfange des 12. Jahr-
hundertes bis zur Wiederherstellung der kirchlichen Union, in
w. -lcher Zeit die russische Kirche überwiegend dem orientali-
schen Schisma anhing, und drittens von der Wiederherstellung
der 1 nion bis auf die neuesten Zeiten.
Innerhalb der einzelnen Zeiträume treten wiederum be-
deutende Wendepunkte ein, welche als passende Anhaltspunkte
zu Unterabtheilungen erscheinen. So namentlich kommen im
27
ersten Zeiträume bis zum zehnten Jahrhunderte nur einzelne
Bekehrungsversuche vor, welche von keiner nachhaltigen Wir-
kung sind, und erst von Wladimirs des Grossen Zeiten datirt die
allgemeine Bekehrung des russischen Volkes, wesswegen wir in
dem ersten Zeiträume zwei Perioden unterscheiden müssen.
In dem zweiten Zeiträume wird es sich vorzüglich darum
handeln, zu zeigen, in wie weit die russische Kirche wenigstens in
ihren Theilcn dem katholischen Glauben treu geblieben ist. Die
Lösung dieser Frage wird aber von der Rechtgiäubigkeit der
Metropoliten abhängen. Nun geschahen aber im genannten Zeit-
räume auch mit den Metropoliten viele Veränderungen. Ur-
sprünglich war in ganz Russland nur ein Metropolit, nämlich
in Kiew; allein bald kam es auf Anstiften der nachmaligen Mos-
kauer Fürsten zu einer Theilung der Kiewer Metropolie, welche
lange Zeit schwankend war und zeitweise auch ganz aufhörte, bis
es im Jahre 1461 zur definitiven und vollständigen Theilung der
Kiewer Metropolie in die Moskauer und in die litauische Metro-
polie gekommen ist, von denen die erstere sich dem orientali-
schen Schisma anschloss, während in der letzteren die Union
noch immer einen gewissen Haltpunkt hatte. In diesem Zeit-
räume bestand eine kurze Zeit auch die Halitscher -Metropolie.
Im dritten Zeiträume endlich bildet die im Jahre 1720
gefeierte Provinzial Synode der Ruthenen, sowie die im Jahre
1808 erfolgte Wiederherstellung der Halitscher Metropolie
wichtige Wendepunkte in der Geschichte unserer Kirche, und
demgemäss wird dieser Zeitraum in drei Perioden eingetheilt
werden.
Demnach theilen wir die Geschichte der ruthenischen katho-
lischen Kirche folgendermassen:
/. Zeitraum. Die Bekehrung des russischen Volkes in der
Glaubensgemeinschaft mit der römischen Kirche. Vom Zeitalter
der Apostel bis zum Ende des XI. Jahrhundertes.
Erste Periode. Die Bekehrungsversuche', von den ältesten
Zeiten bis auf Wladimir den Grossen 980.
Zweite Periode. Die allgemeine Bekehrung der Russen und
die Verbreitung des Christenthumes unter Wladimir dem Grossen
und seinen Nachfolgern. (980 — 1104).
II. Ztitraum. Die russische Kirche von der Glaubensgemein-
schaft mit der römischen Kirche überwiegend getrennt bis zur
WiederhersteluungderkirchlichenUnionmitRom (1104 — 1595).
28
Erste Periode. Vom Anfange des XII. Jahrhundertes bis
zur definitiven Theilung der Kiewer Metropolie in die Moskauer
und in die litauische Metropolie (1104 — 1461).
Zweite Periode. Von der definitiven Theilung der Kiewer
Metropolie bis zur Berester Synode (1461 — 1595).
III. Zeitraum. Von der Wiederherstellung der kirchlichen Union
bis auf die Gegenwart (1595 — jetzt).
Erste Periode. Geschichte der Wiederherstellung der kirch-
lichen Union bis zur Synode in Zamos'c. (1595 — 1720).
Zweite Periode. Von der Synode in Zamos'c bis zur Wieder-
herstellung der Halitscher Metropolie (1720 — 1808).
Drit'e Periode Von der Wiederherstellung der Halitscher
Metropolie bis auf die Gegenwart (seit 1808).
§•7
Quellen und Hilfsmittel.
Zu den Ouellen gehören hier zuerst:
1. Die einheimischen Chroni-ten, unter welchen Nestor den
ersten Platz einnimmt. Nestor schrieb seine Chronik unter der
Regierung des Kiewer Grossfürsten Swiatopolk Michael (1093 —
1112) und war ein Mönch des Kiewer Höhlenklosters. Ueber
seinen Geburtsort ist nichts Näheres bekannt und ebenso unbe-
kannt ist sein Geburts- und Todesjahr, und nur aus einer in
seiner Chronik vorfindlichen Notiz über die Zeit, wann er in das
Kiewer Kloster gekommen ist, wird sein Geburts- und Todesjahr
annähernd bestimmt. Nestor schreibt nämlich in seiner Chronik
beim Jahre 1051 von sich: nAls Theodosius im Kloster lebte und
dasselbe leitete und jeden zu ihm Kommenden aufnahm, bin auch
ich Unwürdiger gekommen, und er nahm mich auf; und damals
war ich siebzehn Jahre alt." Wenn also Nestor, wie aus seiner
Chronik folgt, in das Kiewer Höhlenkloster im Jahre 1073 in
seinem 17. Lebensjahre gekommen war, so ist er im Jahre 1056
geboren. Ebenso unbekannt ist sein Todesjahr. Schlet/.er meint,
dass Nestor 60 Jahre alt geworden ist, folglich wäre er im Jahre
1116 gestorben; nach Karamsin ist Nestor 1111 gestorben.
Von Nestor haben wir folgende Schriften:
Die Chronik von Kiew, mit welcher er auch die Geschichte
des ganzen damaligen russischen Volkes und Reiches verbunden
29
hat, was darin seine Erklärung findet, dass Kiew damals den
Mittelpunkt von ganz Russland bildete und als Residenz des
Grossfürsten vor allen anderen Städten den Vorrang hatte.
Seiner Chronik schickt Nestor nach dem Muster der Byzantiner
eine allgemeine Weltgeschichte voran; er beginnt mit Noe's
Söhnen, und weiter heruntergehend, leitet er die Slovenen von
Japhet ab. In seiner Erzählung hält er sich an manchen Orten
an die Byzantiner, die er anführt, so besonders den Georgius ha-
martolus (in cap. 1. 11. 24.) und den Methodius Patarensis (in cap.
79. 81.); seine Hauptquellen aber sind verschiedene Volkssagen,
namentlich skandinavischen Ursprunges, dann einige kurze schrift-
liche Aufzeichnungen aus dem 10. Jahrhunderte, ferner Erzäh-
lungen bejahrter Männer, so eines Mönches Jeremias, von dem
Nestor sagt, dass er die Taufe des russischen Volkes gesehen hat,
und eines 90jährigen Johannes, von dem Nestor nach eigenem Ge-
ständnisse Vieles vernommen und in der Chronik verzeichnet hat,
dann Erzählungen der skandinavischen Seeräuber und Kaufleute
und schiesslich seine eigenen Erlebnisse und Erfahrungen. Dies
Alles stellt Nestor in chronologischer Ordnung zusammen und
bietet uns eine Geschichte des russischen Volkes von den ältesten
Zeiten bis auf das Jahr 1110, mit welchem seine Chronik aufhört.
Ausserdem hat Nestor noch zwei andere Schriften, nämlich
das Leben der heil. Borys und Hüb und das Leben des he>l Theodo-
sius geschrieben.
Die Schriften Nestor's, namentlich seine Chronik, sind für
unsere Kirchengeschichte von der grössten Wichtigkeit, denn
sie gibt uns Aufschluss nicht nur über die Bekehrung des russi-
schen Volkes zum Christenthume, sondern auch über die erste,
anfängliche Organisation unserer Kirche, so wie über viele her-
vorragenden kirchlichen Stiftungen und Anstalten, berühmte
Männer und heilige Diener Gottes. Wiewol man ferner von
einem Chronisten keine kritische Geschichte erwarten kann und
obwohl sich manche Angaben Nestor's als unhaltbar erwTeisen
dürften, so sind die Nachrichten Nestor's im Allgemeinen glaub-
würdig, und namentlich für die zweite Hälfte des 11. Jahrhundertes
wo er als Zeitgenosse von Sachen, von denen er viele miterlebt oder
mitgemacht hat, erzählt, über allen Zweifel erhaben. Desswegen
werden wir uns in dem ersten Zeiträume unserer Kirchenge-
schichte auf Nestor sehr oft berufen. Die Chronik Nestor's wird
30
hier angeführt nach der Wiener Ausgabe: „Chronica Nestoris
edidit Fr. Miklosich, Vindobona 1860. u
Nestor hat Fortsetzer unter den Mönchen des Kiewer Höh-
lenklosters gehabt, von denen der erste Basilius hiess und am
Ende des 11. Jahrhundertes lebte; die späteren Chronisten sind
uns aber dem Namen nach unbekannt, sie waren aber auch ent-
weder Priester oder Mönche und lebten in Kiew oder in anderen
Städten, so namentlich Einer in Xowhorod um das Jahr 1144,
der Andere in Wladimir an der Klasma, ein Dritter in Kiew, ein
Vierter in Wolynien um das Jahr 1590. Freilich stehen alle
diese späteren Chronisten dem Nestor weit nach, der Inhalt ihrer
Chroniken ist ziemlich dürftig und nicht immer glaubwürdig; in-
dessen sind sie für die Geschichte von Bedeutung und desswegen
werden sie im Verlaufe der vorliegenden Geschichte angeführt
werden.
2. Die ausländischen Annalisten, namentlich die Byzantiner,
so: Constantinus Porphyrogenitus, Leo Grammaticus und Andere,
welche nach der Pariser Ausgabe von Migne zitirt werden; und
auch die abendländischen Annalisten, so: Dietmar von Merseburg,
dann Reginonis Continuator u. a. angeführt nach Pertz, monu-
menta germ. historica. Hiebei verdienen auch die polnischen
Schriftsteller besondere Berücksichtigung und sie werden an
entsprechenden Orten angeführt werden.
3. Zu den einheimischen Quellen gehören ferner: das Stu-
fenbuch (stepennaja kniha) ist eine Auswahl aus den Chroniken
mit beigefügten Bemerkungen und hat den Namen von dem Um-
stände, dass es nach der Reihenfolge der einzelnen Herrscher
verfasst ist und so gleichsam von Stufe zu Stufe fortschreitet.
Dieses Buch wurde, nach Karamsin, unter der Regierung Jo-
hanns des Grausamen (1534 — 1583) im Sinne und nach der
Anleitung des Metropoliten Macarius verfasst.
4. Die Biographien der Heiligen, welche entweder in beson-
deren Schriften oder in den Kirchenbüchern sich vorfinden.
5. Die Kataloge der Metropoliten und der Bischöfe.
6. Verschiedene Documente, welche sich auf die Kirchenan-
gelegenheiten beziehen und thcils in verschiedenen Werken
zerstreut, theils auch gesammelt sind. Für die späteren Zeiten
sind besonders wichtig: Aug. Theincr, Monuments historiques
de Russie, Rome 1859. — Desselben, monumenta Poloniae. —
31
Desselben neueste Zustände. — Wir werden die diesbezügli-
chen Quellen übrigens an entsprechenden Orten genau anführen.
Als Hilfsmittel mögen folgende Werke hier angeführt
werden :
Acta Sanctorum, Bollandi stamm, besonders »Dissertatio de
conversione et fide Russorum" m. Sept. t. II.
Allatii Leonis, de Ecclesiae occidentalis et orientalis perpe-
tua consensione, libri tres. Coloniae 1648.
Assemani, Calendaria Ecclesiae universae, 4 tomi.
Chodykiewicz CUmentis, dissertationes historico-criticae de
utroque Archiepiscopatu Metropolitano Kioviensi et Haliciensi et
de Episcopatu Leopoliensi r. g. uniti; Leopoli 1770.
Chodyniecki, historya miasta Lwowa, Lwow 1829.
Dtugossi Joannis, historiae polonicae libri XII. Lipsiae 1711.
Baronii, relationes de Ruthenoruni aliquot mille ecclesia-
rum ad Sedem Romanam receptarum conversione, Coloniae 1600.
Cromeri Martini, de origine et rebus gestis Polonorum libri
XXX. Basileae 1555.
Engel, Geschichte von Halitsch und Wladimir bis 1772,
Wien 1792, 2 Bände.
Herberstein Sigismund, rerum Moscovitücarum commentarii,
Basileae 1556.
Kulczynski Ign., specimen ecclesiae Ruthenicae cum s. Sede
Apostolica semper unitae, Romae 1733.
Kossowa Sylwestra, Pater ykon albo zywoty ss. Ojcdw Pe-
czerskich, Kijowiae 1635.
Naruszewicz Adam, historya narodu Polskiego, Warszawa
1824. 7 t.
Le Quien Michael, Orbis christianus quattuor patriarchat.
digestus, quo exhibentur Ecclesiae, Patriarchae, ceterique prae-
sules totius Orientis, Parisiis 1740. 3 t.
Sarnicii (Sarnicki) Stanislai, annales, libri octo 1587.
Skarga S. J. de Russorum erroribus et de causis, propter
quas Graecia a Romana Ecclesia defecerit, Spirae 1582.
Derselbe, o jednos'ci kosciola bozego z przestroga do naro-
do'w ruskich, Wilno 1577.
Derselbe, obrona Synodu Brzeskiego, Krakow 1610.
32
Skrobissevii, vitae Archiepiscoporum Haliciensium et Leo-
poliensium, Leopoli 1628.
Stebehki Ignacy, zywoty ss. Panien Ewfrozyny i Parasce-
vii, Lwdw 1866. 3 t.
Harasi'wicz Michael, Annales Ecclesiae Ruthenae, Leopoli
1862.
Likowski Edward, historya Unii kos'ciola ruskiego, Poz-
nan 1875.
Synodus provincialis Ruthenorum habita in civitate Zamo-
sciae anno 1720 S. D. N. Benedicto P. P. XIII. dicata, Romae 1838.
Andere Schriften werden an entsprechenden Orten ange-
führt werden.
I. Zeitraum.
Die Bekehrung des russischen Volkes.
(Von dem Apostelzeitalter bis zum Ende des XI. Jahrhunderts).
Erste Periode.
Von den Bekehrungsversnclien Ms znr allgemeinen Bekeürung der
Russen unter Wladimir dem Grossen ( — 980).
§■8.
Allgemeine Charakteristik dieser Periode.
1. Der Schauplatz der Wirksamkeit des Chris tenthums ist
hier vorzugsweise das an das ost-römische Kaiserthum angren-
zende slavische Ländergebiet, und besonders die grossfiirstliche
Residenzstadt Kiew, von wo sich dann das Christentum in der
zweiten Periode in allen von russischen Stämmen bewohnten
Gegenden ausbreitet.
2. Das Christenthum findet hier im Laufe dieser langen Pe-
riode keinen festen Haltpunkt) wir begegnen da nur einzelnen mehr
oder weniger beglaubigten Bekehrungsversuchen, welche sämmt-
lich von keinem durchgreifenden Erfolge begleitet waren, dann
vernehmen wir wieder lange Zeit nichts von den Schicksalen
des Christenthums in diesen Gegenden — und man kann sagen;
die Christen wraren in Kiew und in einzelnen südlichen Gegen-
den gleichsam Gäste, während den ganzen russischen Norden
die heidnische Finsterniss beherrschte.
3. Den Anlass zu den ßekehrungs versuchen gaben ausser
dem Hirteneifer gotterleuchteter Kirchenlehrer ganz besonders
die vielfachen kriegerischen und Handelsbeziehungen der Rus-
sen mit Konstantinopel und überhaupt mit den benachbarten
Städten des oströmischen Reiches, zu welchen den russischen
Stämmen schon durch die geographische Lage und Gestaltung
Pelesz, Gesc'.iichte. der Uuion. 3
34
ihres Vaterlandes die Richtschnur gegeben wurde; unddesswegen
kommen fast alle Bekchrungs versuche von Konatantinopel.
4. Das Christen th um begegnet hier in dieser Periode
keinen Verfolgungen: es hat nur mit einem dumpfen Heidenthum,
mit stolzer Verachtung, ja man kann sagen, mit einer Art von
Indifferentismus zu kämpfen, was besonders im Zeitalter der
Grossfürstin Olga deutlich hervortritt.
5. Wiewol aber das Christenthum hier in der ersten Pe-
riode keinen festen Fuss zu fassen vermag, so ebnet es dennoch
die Wege und bereitet die Gemüther auf die allgemeine Bekehrung
wenigstens theilweise vor] und diese Erscheinung ist auch Eine
der Ursachen der schnellen, segensreichen und im Ganzen und
Grossen friedlichen Ausbreitung des Christenthums in der
folgenden Periode.
§•9.
Zeitalter der Apostel. Andreassage.
Es ist eine in der Geschichte sehr oft wiederkehrende
Thatsache, dass die Völker den Anfang eines für sie epoche-
machenden Ereignisses mit dem grösstmöglichen Nimbus umzu-
hüllen trachten; dass da sehr oft den im Vordergrunde ste-
henden Persönlichkeiten Thaten und Werke zugeschrieben,
Worte und Reden in den Mund gelegt werden, welche nichts
weniger als auf einer historischen Basis beruhen. Bei der Ge-
schichte der Christianisirung einzelner Völker ist ausserdem
eine fast allgemeine Erscheinung, dass die Völker zu ihren ersten
christlichen Lehrern die Apostel oder wenigstens deren unmittel-
bare Schüler und Nachfolger haben wollen. Man pflegt da nicht
nach historisch unumstösslichen Beweisen zu fragen, man er-
wagt und beachtet nicht den pragmatischen Zusammenhang der
zum Beweise dienen sollenden angeblichen Begebenheiten; im
Gegentheile, wenn in einem althergebrachten Gebete oder in
einer Legende Ausdrücke vorkommen, welche irgendwie zulassen,
dass man aus ihnen einen Schluss auf uralte Christianisirung des
betreffenden Volkes ziehen kann, so wird, ohne diese Quelle na-
her zu prüfen, kurz und bündig erklärt, das dieses oder jenes
Volk schon in jener uralten Zeit vom Lichte des Evangeliums be-
strahlt und der Barbarei und dem Heidenthum entrissen worden ist.
35
Diese Erscheinung begegnet uns auch in der Geschichte
der russischen Kirche, auch hier hat man aus der unsicheren
Notiz des Chronisten und eines Kirchenbuches geschlossen, dass
der erste Apostel der Russen Niemand Anderer, als der heilige Apostel
Andreas war. Diese Ansicht hat ohne alle weitere Bemerkung, also
als unumstösslich hingestellt Ignat. Kulczyriski (Specimen Eccae
Ruthenicae, Romae 1733 in der Vorrede), und stützte sich dabei
auf eine alte im Anthologio zum 30. Nov. Synaxar1) aufbewahrte
Ueberlieferung, welche wörtlich daselbst so lautet: „Pervenit
(Andreas) Byzantiam, ibidemque primus Christum praedicavit,
plurimosque convertit, presbyteros ordinavit, Episcopum Stachy-
dem a Paulo in ep. ad Romanos laudatum instituit, optimisque
relictis ordinationibus, ad Apostolicum rediens raunus, navigavit
in Scythiam, et tandem divina providentia perveniens in Russiam,
accessit ad montes Kiovienses, dixitque suis sociis: Videtis ne
hos montes? credite mihi magnam gratiam Dei illos illustraturam,
multasque ecclesias his in partibus futuras, illuminabitur enim
sacro baptismate totum Russorum dominium. His dictis ascendit
sublimiorem prae reliquis montern, benedixit eidem, et crucem
plantavit praedicens genti Russiae conversionem secuturam coin-
pletam ab apostolico suo throno, quem in Urbe Byzantia
fundaverat. Lustratis superioribus Russiae partibus rediit in
Thraciam."
Aehnliches wird auch beim Officium der zwölf Apostel
am 30. Juni (alten Styles) berichtet. Der älteste Chronist der
Russen, Nestor, aber erzählt davon folgendermassen: »Als An-
dreas in Sinope predigte und dann nach Korsuii gekommen war,
hatte er erfahren, dass in der Nähe von Korsuii die Mündung
des Dniepr (Borysthenes) gelegen ist, und er wollte nach Rom
gehen, und gelangte an die Mündung des Dniepr, und begab
sich von dort den Dniepr hinauf, und zufällig kam er unter ein
Gebirge, wo er am Ufer Rast hielt. Als er am nächsten Morgen
erwachte, sprach er zu den Jüngern, die mit ihm waren: Sehet
ihr diese Berge? Auf diesen Bergen wird Gottes Gnade leuchten,
l) Unter Synaxar versteht man eine kurzgefasste Geschichte des
betreffenden Heiligen oder Feiertages, welches sich in dem Officium ma-
tutinum des betreffenden Festtages abgedruckt befindet, der Name stammt von
ovvdyo), d. i. die Geschichte sammeln, zusammenstellen.
3*
36
hier wird eine grosse Stadt entstehen, und Gott wird hier viele
Kirchen erheben. Und er bestieg diese Berge, segnete sie, und
errichtete ein Kreuz, betete zu Gott, und stieg herab von diesem
Berge, wo später Kiew entstanden ist, und begab sich weiter den
Dniepr hinauf. Und er kam zu den Slovenen, wo heute Novhorod
(Neustadt) steht, und sah die hier wohnenden Leute, welche Ge-
bräuche sie haben (d. i. ihre Gebräuche), und wie sie sich waschen
und kasteien, und er wunderte sich über sie. Hierauf ging er
zu den Warägern, und gelangte nach Rom, und erzählte dort, was
(wie viel) er erfahren und gesehen hat, indem er sprach: Wun-
derliche Sachen habe ich auf meiner Hieherreise in den sloveni-
schen Ländern gesehen, ich sah hölzerne Wannen (balnea), und
diese machen sie glühend, und ziehen sich aus, und sind
nackt, und begiessen sich mit „fermento coriaceo", und nehmen
junge Reisige, und schlagen sich selbst, und martern sich so,
dass sie kaum lebend herauskommen, und (dann) begiessen sie
sich mit kaltem Wasser und erfrischen sich so (und kommen so
zum Leben). Und das thun sie jeden Tag, sie werden von Nie-
mandem gemartert, martern sich aber selbst, und das verrichten
sie als Waschung, nicht als Marter. Und die das hörten, wunder-
ten sich. Andreas aber, nachdem er in Rom war, kehrte nach
Sinope zurück."2)
Nach dieser Erzählung Nestor' s wäre also der heil. Apostel
Andreas in Kiew, ja sogar im Norden Russlands gewesen, und
wiewol das Nestor nicht ausdrücklich sagt, dürfte er dort auch
das Evangelium gepredigt haben, weil kaum angenommen wer-
den kann, dass ein Apostel so weite Gebiete bereist hätte, ohne
Christum den Gekreuzigten zu predigen.
Diese Erzählung wird aber noch weiter fortgesponnen, und
zwar im sogenannten Stufenbuch, welches besagt, dass der heil.
Andreas im Dorfe Drusina bei Nowhorod seinen Bischofsstab ein-
gepflanzt habe, und auf diesem Platze sei später die Kirche zum
heil. Andreas erbaut worden.
Nach der genannten Ueberlieferung wäre also der Apostel
Andreas der erste Verkündiger des christlichen Glaubens bei
den Russen.
») Chronica Nestoris, ed. Fr. Miklosich, Vindob. 1860, cap. V.
37
Nach Anderen dagegen soll der heil. Apostel Paul der erste
christliche Lehrer der Russen sein; und wieder Andere gelangen
zu noch anderen Resultaten; und zwar meint der polnische
Schriftsteller Matthäus Miechowita (Chron. rerum Polonorum, 1.
2, c. 1.), gestützt auf die besondere Verehrung, welche der Ap.
Thaddäus bei den Russen hat, dieser Apostel sei der erste christ-
liche Lehrer der Russen, und noch Andere schreiben dieses Ver-
dienst dem Apostel Bartholomäus zu.
Wenn wir nun diese verschiedenen Angaben näher be-
trachten, so ergibt sich von selbst, dass sie historisch nicht
erwiesen werden können.
Was erstlich die Andreas-Sage anbelangt — welche, neben-
bei bemerkt, auf die obangeführte Stelle Nestors zurückzuführen
ist, weil das als zweite Quelle angeführte Antologion aus einer
um mehrere Jahrhunderte späteren Zeit stammt — was also
die Andreas-Sage anbelangt, so streiten gegen ihre Glaubwürdig-
keit äussere und innere Gründe. Es heisst nämlich in der Chro-
nik Nestors, der Apostel Andreas habe in Sinope, also im Süden
des Euxinischen Meeres im nördlichen Theile Paflagoniens,
gepredigt, und habe sich sodann nach Korsuii — Chersonesus
im Taurischen Chersones — begeben, und dort habe er erfahren,
•dass in der Nähe von dieser Stadt die Mündung des Dniepr (Bory-
sthenes) gelegen ist, und er beschloss nach Rom zu reisen, und habe
sich dahin, d.i. nach Rom, den Strom Dniepr hinauf begeben. Ohne
nun näher darauf einzugehen, ob der Ap. Andreas wirklich in
Sinope und Chersones gepredigt hat, und was ihn zu einer Rom-
reise bewogen haben mochte, kann man bei diesem Berichte
nicht die Verwunderung unterdrücken, wie der heil. Apostel An-
dreas auf dem Dniepr nach Rom gelangen wollte; denn wenn er
wirklich die Absicht, nach Rom zu gehen, hatte, so war ihm ja,
und der ganzen damaligen Welt der natürliche Land- oder See-
weg nach Rom ganz gewiss bekannt und er hätte den unbekannten,
fast abenteuerlichen Weg am Borysthenes und durch den ganzen
Nordwesten, Westen und Süden Europas zu dem angegebenen
Zwecke nicht gewählt. — Ferner ist hier der weitere Umstand
bemerkenswertb, dass von einer Romreise des Ap. Andreas sonst
kein anderer Schriftsteller des christlichen Alterthums erzählt.
Ueber das Leben und Wirken des xlpostels Andreas sind wohl nur
sehr spärliche Nachrichten auf die Nachwelt gekommen, nach der
38
nicht ganz verlässlichen Notiz des Historikers Eusebius (hist. eccl.
1. III. c. 1) soll Ap. Andreas bei den Szythen das Evangelium ver-
kündet haben, von dort sei er nach Achaja gekommen, wo er unter
Aegeas, dem Proconsul von Achaja. zu Patras den Martertod erlitten
hat, (Paulinus carmi.24 und 25) und zwar, wie Petrus Chrysologus
(serm. 133) augibt, soll er an einem Olivenbaume kreuzweise auf-
gehängt worden sein, weswegen auch ein Kreuz von der Form
X Andreaskreuz genannt wird.8) Nach Anderen (^Sophronius)
soll Apostel Andreas in Colchis das Evangelium gepredigt haben,
was übrigens in der fraglichen Sache von keinem weiteren Belang
ist, weil Colchis auch am Euxinischen Meere gelegen war. In
allen diesen Angaben finden wir also von einem Aufenthalte des
heil. Andreas in Rom keine Erwähnung; und was den Namen
Szythien anbelangt, so muss man sich vor Augen halten, wie
vage und unbestimmt dieser Name von den Alten gebraucht
wurde; man braucht da nicht gleich an Russland zu denken,
denn mit gleichem Recht kann man darunter sowol die unmit-
telbar im Norden und Nordosten des Pontus euxinus gelegenen
Gegenden verstehen.
Nicht besser verhält sich die Sache auch mit den anderen
Angaben der genannten Ueberlieferungen. Das Anatologion
berichtet nämlich: „der Apostel Andreas sei nach Byzanz
gekommen, habe dort, der erste, Christum gepredigt, Priester
geweiht und den Bischof Stachis eingesetzt und sei dann nach
Szythien vorgedrungen." Abgesehen nun von dem Umstände,
dass hier die beiden obangeführten Quellen nicht übereinstimmen,
indem die Eine den Apostel Andreas von Byzanz, die Andere
von Synope aus nach Szythien kommen lässt, ist wichtiger der
Umstand, dass es höchst wahrscheinlich ist, dass in Byzanz kein
Apostel seinen Sitz aufgeschlagen hat, wie die gelehrten Bollan-
disten in der chronologischen Geschichte der Patriarchen von
Konstantinopel (Acta SS. m. Augusto) nachweisen und demnach
fällt auch die diesbezügliche Angabe des Antologion.
Dadurch wäre nun der Aufenthalt des Apostel Andreas in
Szythien, unter dem man hier Russland verstehen will, freilich
3) Vergl. J. A. Fabricii, salutaris lux evangelii, cap.5- — Presbyterorurr
et diaconorum Achajae de martyrio s. Andreae Ap. epistola, ed. Carol. Christ
Woog, Lipsiae 1749.
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noch nicht ausgeschlossen, wenn die Einzelnheiten der angeführten
Angaben nicht zu viel Legendenhaftes in sich enthielten, so
namentlich die Prophezeiung von der künftigen Grösse Kiews,
die Erzählung vom Bischofstabe und anderes. Unmöglich sind
wohl manche der darin angeführten Begebenheiten nicht, und
wir können den Bedenken Strahl's*), als ob die Aufrichtung des
Kreuzes damals etwas Unmögliches gewesen wäre, nicht bei-
pflichten; denn wiewoi es nicht wahrscheinlich ist, dass es schon
zur Zeit der Apostel Sitte war, die Kreuze öffentlich aufzurichten,
so ist auch das Gegentheil nicht bewiesen, und weil die Devise
der Apostel lautete: „Wir predigen Christum den Gekreuzigten",
so ist man gar nicht berechtigt, die Angabe, dass Andreas das
Kreuz aufgepflanzt hat, an und für sich eine Erdichtung zu nen-
nen. Auch die Geschichte vom russischen Schwitzbade ist nicht
so auffallend, wie sie dem Strahl vorkommt; denn wenn Andreas
wirklich bis in jene Gegenden vorgedrungen wäre, so wäre es
immerhin möglich, dass er nach seiner Rückkehr nach Rom von
verschiedenen Sitten und Gebräuchen jener unbekannten Völker-
schaften erzählt haben mag, wie dies auch heutzutage in den
Berichten der Missionäre zu lesen ist, dass aber nur diese Sitte
der heidnischen Szythen als besonders autfallend im Andenken
der Zuhörer geblieben und auf die Nachwelt gekommen ist.
Ganz unwahrscheinlich ist aber die Angabe des Stufen-
buches, dass der Apostel Andreas im Dorfe Drusina bei Nowho-
rod seinen Bischofsstab aufpflanzte an dem Orte, wo dann später
die Kirche zum heil. Andreas erbaut worden ist; denn von bischöf-
lichen Insignien kann in jenen alten Zeiten füglich keine Rede sein.
Aber einen anderen Umstand bietet die Ueberlieferung
Nestor's dar, aus welchem man auf ihren späteren Ursprung, so-
mit auf ihre Unechtheit schliessen muss, nämlich die Angabe,
Andreas sei nach Rom zurückgekehrt. Nun wird nirgends berich-
tet, dass Andreas je in Rom gewesen wäre, es wird also hier
Konstantinopel — Nova Roma — gemeint sein, und weil dieser
Name bedeutend später aufgekommen ist, so ist es klar, dass
auch die ganze Andreas-Sage bedeutend später entstanden ist,
dass sie demnach unecht und unglaubwürdig ist.
4) Strahl, Geschichte der russischen Kirche, Halle 1830, I- Theil,
S. 37 ff. nach Piator, Kirchengeschichte I., 12.
40
Dieser Ansicht scheint auch Nestor selbst gewesen sein,
denn bei der geographischen Schilderung des slovenischen Länder-
gebietes sagt er unter Anderen: „Dniepr mündet in den Pontus
euxinus, welchen man das russische Meer nennt, und in dessen
Umgebung der heilige Andreas, Bruder des Petrus, gepredigt
hat, wie man sagt." Auf einer anderen Stelle aber, nämlich zum
Jahre 983, sagt er: „Wenn hier (in Russland) die Apostel auch nicht
leiblich anwesend wareti, so wiederhallen ihre Lehren wie Posaunen
in den Kirchen des Erdkreises u. s. w.u (pag. 49.) In der Bio-
graphie der heil. Borvs und Hlib (Gleb) aber sagt er: „das russi-
sche Land stand noch im Heidenthume, (als Griechen und Römer
schon an Christum glaubten). Von Niemandem hatte es das Wort
von unserem Herrn Jesu Christo vernommen; die Apostel gingen
nicht zu ihnen] (den Russen). Niemand hat ihnen das Wort Gottes
gepredigt." Daraus erhellt nun, dass Nestor selbst die Ueberliefe-
rung, nach welcher der Apostel Andreas der erste christliche
Prediger der Russen sein soll, für unwahr hielt, und dass er sie
eben nur dess wegen in seine Chronik aufgenommen hatte, weil
sie wahrscheinlich im Yolksmunde lebte oder sich vielleicht
irgendwo vorgemerkt befunden hat, was für ihn als Chronisten
ein hinreichender Grund war, die Erzählung der Nachwelt zu'
überliefern. 5)
5) Ueber den Ursprung dieser Legende lassen sich nur sehr unsichere
Hypothesen aufstellen. Vielleicht Hesse sich aber die Sache folgendermassen
erklären: Nach Eusebius (1. c.) hat der h. Andreas bei den Scythen gepredigt,
nun sagt aber Nestor, nachdem er die Wohnsitze der slovenischen Yolksstämrae
angeführt hat, Folgendes: „Als. nun die slovenischen Volksstämme, wie wir
erzählt haben, an der Donau lebten, k amen von Scythien, das ist von
den Kosaren (Chasaren), die sogenannten Bulgaren, und siedelten sich an
der Donau an, und bedrängten die Slovenen.« (c. VIII.) Unter den Scythen
des Eusebius, so wie der späteren Schriftsteller Bind hier also nicht die Russen,
sondern die Chasaren zu verstehen. Nun standen aber die Russen mit diesen
Chasaren in vielfachen Beziehungen, wesswegei. >ie >]>ater auch „russische
( ha>arenu benannt wurden; von ihnen mag nun die Kunde über die aposto-
lische Wirksamkeit des h. Andreas nach Russland gekommen sein, und die aus-
schmückende Sage Hess ihn bis nachKiew, ja bis nach Nowhorod vordringen,
und diese Sage fand dann so einen Anklang, dass man den heil. Andreas all-
gemein für den ersten christlichen Prediger der Russen annahm, ja das- man
Bpäter audi das sogenannte Andreaskreuz adoptirte, und au- dessen Zusammen-
stellung mit dem Kreuze Christi das sogenannte ru->ische oder ruthenische
Kreuz ( ^ ) bildete, welches sich faktisch nur bei den Südrussen und Klein-
russen bis auf den heutigen Tag erhalten hat.
41
Wiewoi sich also nicht beweisen lässt, dass der heil. Apo-
stel Andreas in Kiew das Evangelium verkündet hat, so hat doch
die diesbezügliche Ueberlieferung wenigstens einen anscheinen-
den Grund. Anders verhält sich die Sache mit den Nachrichten, nach
welchen die Apostel Paulus, Thaddäus oder Bartholomäus den Russen
das Evangelium verkündet haben sollen, alle diese Nachrichten sind
völlig grundlos.
Die Lebensgeschichte des heil. Paulus ist kritisch genau
erforscht und dargestellt, und es wird von Niemandem auch nur
im Entferntesten angenommen, dass dieser Apostel in jenen Ge-
genden gepredigt hätte. Uebrigens beruht die diesbezügliche
Angabe auf einer schlecht verstandenen Stelle des Kolosseer-
briefes (ad Coloss. 3, 11.), so wie auf einer Verdrehung des Be-
richtes Nestors zum Jahre 898, wo er erzählt, (c. XX.) dass der
SlavenapostelMethodius, Nachfolger des Andronicus, die Kirchen-
bücher ins Slavische übersetzte, und dann hinzufügt: „Der Leh-
rer der Völker slavischer Zunge ist also der Apostel Andronicus,
denn er ist bis Mähren vorgedrungen; und auch der Apostel
Paulus hat hier gelehrt, denn hier (in Pannonien am Stuhle des
heil. Andronicus, Eines von den 70 Schülern des Paulus) ist
Illiricum, bis wohin der Apostel Paulus gekommen ist, denn
hier wohnten früher die Slovenen. Demnach ist Paulus Leh-
rer der Völker slavischer Zunge, zu welchem Sprachstamme,
auch wir, Russen, gehören; daher ist Paulus auch unser, der
Russen, Lehrer, denn er war Lehrer der Völker slavischer Zunge
und er hat für die slavischen Völker als Bischof und seinen Stell-
vertreter (Nachfolger) den Andronicus eingesetzt; und das slo-
venische Volk ist dasselbe wie das russische, denn von den Wa-
rägern erhielt es den Namen „Rus", früher aber hiess es Slove-
nen.« Aus dieser Stelle Nestors kann am besten beurtheilt
werden, mit welchem Rechte man den Apostel Paulus Russen-
apostel nennen kann.
Noch mehr grundlos ist die Annahme, dass der Apostel
Thaddäus bei den Russen das Evangelium verkündet hat. Von
diesem Apostel ist nur bekannt, dass er bei den Syriern das
Wort Gottes verkündete, und die Syrier verehren ihn als ihren
ersten christlichen Lehrer (Hieron. Comment. in Math. c. 10.), es
ist aber kein Anhaltspunkt, auf Grund dessen man ihn für einen
Apostel der Russen halten könnte. Der Apostel Bartholomäus
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endlich hat nach den erhaltenen Nachrichten in Indien, worunter
wohl das glückliche Arabien zu verstehen sein wird, gepredigt,
denn nach den Berichten des Eusebius (h. e. V. 10.) soll Pantä-
nus im zweiten Jahrhunderte ein Exemplar des Evangeliums
Matthei in Arabien gefunden haben, welches Bartolomäus hier
zurückgelassen haben soll. Beide letztgenannten Apostel konnten
also in Russland nicht gepredigt haben, und die besondere Ver-
ehrung, welche ihnen in einigen Gegenden Russlands gezollt
wird, kann auf eine andere Weise erklärt werden.
Wenn wir nun das bisher Vorgebrachte im Ganzen be-
trachten, so gelangen wir zu dem Schlüsse, dass wohl kein Apostel
in die Gegenden der Russen gekommen ist, dass aber aller
Wahrscheinlichkeit nach wenigstens ein kleiner Theil Südruss-
lands mit den Christen im Verkehre stand und von ihnen die
erste Kunde vom Evangelium erhielt. Dazu trugen insbesondere
die kriegerischen und Handelsbeziehungen, welche die Städte an
der Ost-, West- und Südküste des Euxinischen Meeres mit
Kleinasien und mit den nördlichen Völkerschaften unterhielten,
bei. Nun waren aber diese Städte schon im Zeitalter der Apostel
vom evangelischen Lichte bestrahlt, und daher konnten auch un-
sere heidnischen Vorfahren von dort eine, wenn auch nur dunkle
Kunde vom Christenthume erhalten haben: ja es ist nicht un-
wahrscheinlich, dass Einige auch zum Christenthum bekehrt
worden waren, dass diese Bekehrung aber nur eine sehr spora-
dische war, und im Laufe der Zeiten fast keine Spuren nach sich
hinterlassen hat.
§. 10.
Vom Zeitalter der Apostel bis zum Kriegszuge des
Oskold und Dir (—866).
Nach den unsicheren Nachrichten über die ersten Spuren
des Christenthums in Russland im apostolischen Zeitalter ver-
stummen die einheimischen Quellen, und wir finden in densel-
ben (namentlich im Nestor) erst im X. Jahrhunderte diesbezüg-
liche Nachrichten, und es hat fast den Anschein, als ob in diesem
langen Zeitabschnitt die Russen vom Lichte des Evangeliums
gänzlich ausgeschlossen worden wären. Indessen ersetzen diesen
Mangel wenigstens theil weise ausländische Quellen, wiewol auch
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diese nur sehr spärlich fliessen und über das Bestehen des
Christenthums in Russland im zweiten und dritten Jahrhunderte
uns keinen Aufschluss geben.6) Erst im ersten Viertel des vier-
ten Jahrhundertes finden wir bei ausländischen Schriftstellern
diesbezügliche Ueberlieferungen. So erzählt der arabische Schrift-
steller Abulfaradz (hist. dynastiarum): „Die Russen nahmen den
christlichen Glauben schon im vierten Jahrhunderte zur Zeit
Konstantin's des Gr. an.« — Und damit stimmt überein, was
der heil. Hieronymus (ep. ad Laetam) schreibt: „Die Hunnen er-
lernen den Psalter; das kalte Scythien erwärmt sich an dem Feuer
des wahren Glaubens; das Heer der rothhaarigen und blonden
Geten und Dacier trägt seine beweglichen Tempel überall mit
sich herum." Nun kann unter dem kalten Scythien des Hiero-
nymus nichts Anderes als Russland verstanden werden, denn
das kleine Scythien, welches im Süden der Donau gelegen war,
konnte nicht kalt genannt werden. Die Zusammenstellung des
kalten Scythiens mit den Geten und Hunnen beweist ebenfalls,
dass Hieronymus dasjenige Scythien meint, das sich am linken
Ufer der Donau bis zum Don ausdehnte, wo vom ersten Jahr-
hunderte an die Slovenen (Slaven) unter verschiedenen Namen
wohnten, und welches Land von den Griechen das grosse Scy-
thien genannt wurde.7) Unter den Geten oder Gothen, die zu-
sammen mit den Slaven in dem heutigen Bessarabien wohnten,
wurde zu den Zeiten Konstantin's des Grossen eine eigene Diö-
zese errichtet ; und daraus kann man folgern, dass auch die
Slaven, beziehungsweise die dortigen Russen wenigstens theil-
weise Christen waren. Ganz besonders war um die Verbreitung
des Glaubens unter den Scythen und Gothen der heil. Johannes
Chrysostomus bemüht. Der Historiker Theodoret sagt von ihm:
„Auch eine andere Verwandtschaft hast du mit den Aposteln, du
hast zuerst bei den nomadisirenden Scythen einen Altar errichtet,
und der, welcher nicht vom Pferde stieg, hat seine Kniee zu
beugen, sich zur Erde niederzuwerfen gelernt. Die von den
Thränen der Gefangenen nicht gerührt werden konnten, haben
6) Tertullian erwähnt wohl, dass es im J. 185 christliche Scythen
gegeben hat; allein diese Nachricht ist von keinem Belang, denn es kann
nicht bewiesen werden, dass unter diesen Scythen die Russen zu verstehen sind.
7) Diese Benennung erwähnt auch Nestor 1. c. VIII.
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ihre Sünden zu beweinen gelernt." An einer anderen Stelle be-
richtet Theodoret, das der heil. Chrysostomus, nachdem er er-
fahren, dass die jenseits der Donau wohnenden Scythen nach dem
Heile dürsteten, ihnen Hirten und Lehrer geschickt habe. Den
Gothen sandte er Missionäre, und weihte den Änilas zum Bischof.
Ja, Chrysostomus selbst sagt mit Entzücken: „Die Scythen, Thra-
zier und Sarmaten loben Christum." 8) Demnach ist es also wahr-
scheinlich, dass der Same des christlichen Glaubens auch im
vierten Jahrhunderte unter unseren heidnischen Vorfahren aus-
gestreut wurde, und gotterleuchtete Hirten haben eine reiche
Ernte erwartet; allein es ist anders gekommen. Die Hunnen,
Avaren, Bulgaren und Magyaren verwüsteten nacheinander
diese Ländereien, und das Christentum, das ohnehin nur schwache
Wurzeln hier gefasst hatte, erlosch fast gänzlich. Nur in Tauro-
scythien, der heutigen Krim, ist es noch geblieben.
Aus den folgenden Jahrhunderten haben wir keine Nach-
richten über das Christenthum in Russland; bemerkenswerth ist
nur ein Dekret des ökumenischen Concils in Chalcedon (451),
welches im 28. Canon die Ehrenrechte des Patriarchen von Kon-
stantinopel bestimmt, und dann sagt: „Ut et Ponticae et Asianae
et Thraciae dioecesis Metropolitani soli, praeterea et Episcopi
praedictarum Dioecesium, quae sunt inter Barbaros, a praedicto
throno sanct. Constantinopolitanae Ecclesiae ordinentur.u Einige
wollen nun unter den hier genannten Barbaren die Scythen jen-
seits der Donau, also die Russen verstehen; und daraus müsste
9) Einige wollten aus Socrates (h. e. III. 21.) schliefen, das die Rus-
sen schon im 4. Jahrhundert ihren eigenen Bischof Namens Antipater, hatten.
Socrates erzählt nämlich, dass die Akten der im J. 363 in Chalcedon abge-
haltenen Synode auch „Antipater, Episcopos Rhosu unterschrieben habe, und
diesen Antipater halten Einige für einen russischen Bischof. Doch dieser An-
nahme stehen gewichtige Gründe entgegen, denn: a) Die Bischöfe pflegen bei
ihren Unterschriften auf öffentlichen Urkunden nicht den Namen ihrer Nation,
sondern den Namen ihres Sitzes, Diözese anzugeben. Nun hat b) le Quien
(in Oriens christianus I. 1259) und Assemani (Calendaria Eccl. universae I.
234.) nachgewiesen, dass es wirklich eine Stadt mit Namen Rhosso, und zwar
in Cilicien gab. Uebrigens c) wenn der in Rede stehende Antipater wirklieh
Bischof von Russland wäre, so gehörete er nicht zum Patriaichate Antio-
chien, denn es kann nicht erwiesen werden, das9 -ich dessen Gebiet so weit
ausgedehnt habe. Der fragliche Antipater kann also nicht ein russischer
Bischof gewesen sein.
45
man folgern, dass es im 5. Jahrhundert schon eine bedeutende
Anzahl Christen in Russland gegeben hat. Wegen Mangel an
näheren historischen Daten aber l'ässt sich in dieser Beziehung
nichts Bestimmtes sagen.
Erst im 9. Jahrhunderte begegnen wir einem wenigstens
indirekten Bekehrungsversuche der Russen, welcher von dem
Basilianerpriester Ignaz Kulczyri^ki den heil. Slavenap ostein
Cyrillus und Methodius zugeschrieben wird. Der genannte
Schriftsteller erzählt nämlich in der Vorrede seines Werkes:
„Specimen Ecclesiae Ruthenicae, Romae 1733" so: „Seeundo
(d. i. nach Andreas) illustrarunt Russiam praedicatione Evange-
lica ss. Cyrillus et Methodius Slavorum Apostoli. Cyrillus enim
patria Thessalonicensis, Constantinopoli literis profanis sacrisque
imbutus, et ob eximiam sapientiam philosophus dictus, a s. Igna-
tio patriarcha anno 867 missus fuit in Russiam, ad quam cum
pergeret, Chersonae corpus s. Clementis Papae et martyris in-
venit: hinc cum tanto thesauro in Russia aliquo tempore commo-
ratus, rediit rursus Cpolim, inde vero ad instantiam Rastislai
prineipis in Moraviam se contulit, ibidemque cum socio Methodio
multis annis laboravit in conversione Slavorum, Moravorum nimi-
rum, Bulgarorum, Serborum ac Russorum: tandem Romam pro-
fectus obiit circa annum 880. Vide Papebrochium ad diem
9. Martii." Kulczyiiski erzählt also, dass im J. 867 der Patriarch
von Konstantinopel, der heil. Ignatius, den Philosophen Konstan-
tin (heil. Cyrillus) nach Russland als Apostel entsendet habe;
dieser habe sich seinen Bruder, den heil. Methodius, zugesellt, und
von Cherson, wo er den unverwesten Leib des heil. Papstes Cle-
mens aufgefunden hat, ausgegangen, habe er sich eine Zeit lang
in Russland aufgehalten, wto er den Kopf des heil. Clemens zu-
rückgelassen hat, und sei dann nach Konstantinopel zurückge-
kehrt. Von dort sei er über Ansuchen des mährischen Fürsten
Rastislav mit seinem Bruder nach Mähren gegangen, wo diese
beiden Apostel das Christenthum verkündeten, und behufs dessen
leichterer und schnellerer Verbreitung nach Erfindung der sla-
vischen (sog. cyrillischen) Schriftzeichen die nothwendigsten
Kirchenbücher in's Slavische übersetzten. Der heil. Cyrill ist
dann nach Ueberwindung vieler Schwierigkeiten, welche ihm die
angrenzenden deutschen Bischöfe bereiteten, nach Rom gegang en7
wo er vom Papste in Gnaden aufgenommen wrurde und die volle
40
Billigung seiner apostolischen Wirksamkeit erhalten hatte und
dort sein apostolisches Leben abgeschlossen hat. — Nach Kul-
ezyiiski hatten also die Apostel Cyrill und Method das Evange-
lium bei den Russen gepredigt. Doch wenn man diese Angabe
mit anderen historisch beglaubigten Nachrichten vergleicht, so
kann sie nicht gerechtfertigt werden. Denn a) auch Nestor er-
zählt (C. XX. ), dass über Ansuchen der mährischen Fürsten Ras-
tislav, Swiatopolk und Kocel der Kaiser Michael die zwei Brü-
der Methodius und Konstantin (Cyrill) nach Mähren geschickt
hat, und dass diese dort nach Erfindung der slavischen Schrift-
zeichen die nothwendigsten Kirchenbücher in's Slavische über-
setzten und das Evangelium mit grossem Erfolge verkündeten.
Dies hätte Einige geärgert, indem sie behaupteten, dass nur die
Hebräer, Griechen und Römer ihre eigenen Schriftzeichen haben
dürfen, was ihnen aber der römische Papst verwiesen hat mit
dem Hinweise auf die heil. Schrift, wo es heisst, dass alle Völker
Gott loben sollen u. s. w., und den Widersachern sogar mit dem
Kirchenbanne drohte. Nachher sei Konstantin nach Bulgarien
gegangen, während Method in Mähren geblieben war, und vom
Fürsten Kocel zum Bischof in Pannonien, am Sitze des heil. An-
dronicus ernannt worden ist. Unserem einheimischen Chronisten
ist also die apostolische Wirksamkeit der Siavenapostel Cyrill
und Method bekannt, allein er erwähnt mit keinem Worte, dass
sich diese auch auf Russland ausgedehnt hätte, was dem Nestor
gewiss nicht unbekannt geblieben wäre, wenn es wirklich statt-
gefunden hätte, b) Aus anderweitigen Quellen ist es bekannt,
dass Cyrillus, welcher zuerst als Mönch in Konstantiopel lebte,
sich zur Zeit des Kaisers Michael III. (842 — 867) ganz der Hei-
denbekehrung widmete. Seine apostolische Wirksamkeit begann
er im J. 848 bei den Chasaren, welche damals im taurischen
Chersones, auf der Halbinsel Krimm, wohnten; dann ging er mit
seinem Bruder Method zu den an der unteren Donau wohnenden
Bulgaren, wo sie jedoch anfangs wenig Erfolg in ihren Bemü-
hungen fanden. Mit mehr Erfolg traten sie bei den Mähren auf,
welche nach dem Berichte Nestors damals wol schon deutsche
Missionäre hatten, allein ihr.1 Arbeiten hatten noch nicht Wurzel
schlagen können, und zwar, wie sich die mährischen Fürsten
(Nestor 1. c.) beklagen wegen Unverständlichkeit der Sprache.
Cvrill bestimmte 863 den Fürsten Rastislav zur Annahme der
47
Taufe, welchem Beispiele das Volk und die heidnischen Priester
folgten. Vier und ein halbes Jahr verweilten Cyrill und Method
in Mähren, dann begaben sie sich zu den Bulgaren, und bald
hierauf wurden sie vom Papst Nicolaus I. nach Rom berufen,
und weil Papst Nicolaus I. unterdessen gestorben ist, vom Papste
Hadrian IL zu Bischöfen der von ihnen bekehrten Völkerschaf-
ten ernannt. Aber Cyrill starb nicht lange hernach in Rom (im
J. 868 oder 872), sein Bruder Method aber kehrte als Bischof
in die ihm zugewiesenen Gegenden zurück.9) — Daraus ersieht
man, dass die Slavenapostel Cyrill und Method in Russland nicht
waren, dass demnach die angeführte Meinung des Kulczyiiski,
welche auch von Anderen Späteren befolgt wird, nicht stichhäl-
tig ist. l0)
Dem Gesagten zufolge können die heil. Cyrill und Method
nur indirekt Apostel der Russen genannt werden, und zwar nicht
nur desswegen, weil die von ihnen erfundene oder verbesserte
Scbriftweise, sowie die von denselben übersetzten Kirchenbücher
von den Russen angenommen wurden, und bis jetzt hochgehalten
werden, sondern auch in dem Sinne, dass von ihnen ein grosser
Theil der Chasaren (und vielleicht auch der Bewohner des nach-
maligen Galizien) zum Christenthum bekehrt wurde, durch die
Chasaren aber, welche wegen ihrer vielfachen Konnexionen mit
den Russen auch russische Chasaren genannt wurden, der christ-
liche Glaube auch unter die benachbarten Russen Eingang ge-
funden haben mochte, ohne indessen feste Wurzel fassen zu
können.
§. ii.
Von den Zeiten des Oskold und Dir bis auf die Gross-
fürstin Olga (866— 945).
Der erste historisch beglaubigte Bekehrungsversuch der Russen
hängt mit der Geschichte der Heerführer Oskold und Dir zusam-
men, desswegen erscheint es angezeigt, auf die Geschichte dieser
zwei Männer einen kurzen Blick zu werfen. Die Sache verhält
9) Ueber Cyrill und Method vgl. D ob rovsky, Cyrill und Method,
Prag 1823. — Derselbe, die Legenden von Cyrill und Method, Prag 1826. —
Ginzel, Geschichte der Slavenapostel Cyrill und Method, und der slav.
Liturgie, Leitmeritz 1857.
10) Vgl. Assemani, Calendaria Ecclesiae universae, III. 6.
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sich so: Seit uralten Zeiten bewohnten die verschiedenen slove-
nischen Stämme beinahe den ganzen Osten Europas, wo sie
theils ihre Selbstständigkeit behaupteten, theils den von Asien
heranstürmenden Horden tributpflichtig waren. Um das Jahr 859
(oder 6367 der byz. Aera) waren die südlichen Slovenen den
Chasaren, die nördlichen aber den von Skandinavien einge-
drungenen Warägern tributpflichtig. Diese nördlichen Stämme
nun haben (nach Nestor c. XV.) im Jahre 862 (3370 byz. Aera)
die Waräger vertrieben und ihnen den Tribut verweigert. Doch
bald zeigten sich unter ihnen Misshelligkeiten, es entstanden
Bürgerkriege, in deren Folge die vor Kurzem vertriebenen
Waräger zurückberufen wurden, oder wahrscheinlicher den
inneren Zwist und Hader benützend, selbst zurückgekommen
waren und sich das früher unterjochte Gebiet wieder dienstbar
machten. Die Waräger kamen unter der Führung von drei
Häuptlingen, und theilten sich in die Herrschaft so, dass Rurik,
als der Aelteste, die Oberherrschaft mit dem Sitze in Novhorod
führte, die beiden Anderen aber ihre Antheile hatten, und zwar
Sineus am Bilojezero (am weissen See), Truvor in Izborsk. Doch
die beiden Letzteren starben in kurzer Zeit hernach, und nun
vereinigte Rurik alle bisher getrennten Theiie zu einem Reiche,
welches er vom Jahre 864—879 allein beherrschte. Rurigs Reich
war ursprünglich ziemlich klein und erstreckte sich nur über die
nördlichen Gegenden, denn die südlichen Theiie des heutigen
Russland waren den Chasaren tributpflichtig. Doch mit der Zeit
dehnte sich das Reich Rurik' s immer weiter aus, seine kriege-
rischen Schaaren unterjochten nacheinander die angrenzenden
von den Slovenen bewohnten Städte und Länder, vertrieben die,
dort hausenden fremden Eindringlinge und nöthigten die so von
den Chasaren und Avaren befreiten Stämme, sich der Herrschaft
Rurik's zu unterwerfen und ihm Tribut zu zahlen. Bei ihren
Eroberungszügen befolgten sie den Lauf der Ströme, denn diese
waren in jenen Zeiten die natürlichen Verkehrstrassen der
Völker. Daraus erhellt, warum die Russen das byzantinische
Reich mit ihren Schaaren so oft überfielen; daraus ergibt sich
aber auch, dass schon die natürliche Lage des von den Russen
bewohnten Landes sie gleichsam nöthigte, mit den Griechen in
nähere Beziehung zu treten, und dass sie in Folge dieser Lage
natürlich daran gewiesen waren, auch das Christenthum von
49
Griechenlaud anzunehmen: denn der Verkehr mit dem Westen
war beim absoluten Mangel an Strassen schwierig und beinahe
unmöglich, die natürlichen Strassen aber, nämlich die Flüsse
Russlands führten in die Gegenden Konstantinopels; — und
man dürfte nicht irre gehen, wenn man behauptet, dass, wenn
auch ein anderes Volk diese Gegenden bewohnt hätte, es gewiss
von Konstantinopel aus christianisirt worden wäre.
Während sich nun die Herrschaft Rurik's so ausbreitete,
haben sich zwei Bojaren, Oskold und Dir von der grossen Masse
getrennt und haben sich am Flusse Dniepr nach Süden begeben,
um sich dort eine eigene Herrschaft zu gründen; denn im Reiche
Rurik's konnten sie nie zur Herrschaft; gelangen, weil es nach
den Begriffen und Grundsätzen der nördlichen slovenischen
Völker nicht gestattet war, dass Jemand, der nicht von fürstlicher
Familie abstammte, über sie herrsche. Wahrscheinlich darüber
missvergnügt, haben nun diese zwei Bojaren Oskold und Dir sich
am Flusse Dniepr nach Süden begeben, und als sie an den Ufern
dieses Flusses eine schöne Stadt Namens Kiew erblickten, und
in Erfahrung brachten, dass sie den Chasaren unterthan ist,
bemächtigten sie sich dieser Stadt und gründeten sich hier eine
eigene Herrschaft, nachdem sie die Chasaren vertrieben hatten.
Doch die auf Eroberungen und Abenteuer sinnende warägische
Xatur liess den Oskold und Dir nicht lange ruhen. Schon im
Jahre 866 sammelten sie ihre Streitkräfte, rüsteten 200 Kähne
aus und begaben sich mit ihnen am Flusse Dniepr nach Süden,
nach Konstantinopel, wo sie eine reiche Beute zu machen hofften.
Doch diese Expedition war für sie unglücklich. Damals war wohl
der Kaiser Michael III. in einen Krieg mit den Ismaeliten ver-
wickelt und befand sich auf einem Kriegszuge gegen dieses
räuberische Volk, als die genannten Bojaren Oskold und Dir mit
bedeutenden Streitkräften vor Konstantinopel erschienen, dasselbe
mit ihrer aus 200 Kähnen bestehenden Flotte umlagerten, selbst
aber in die Stadt eindrangen und grosse Grausamkeiten in der-
selben anrichteten. Sobald der Kaiser diese Schreckensnachricht
vernahm, eilte er mit seinem Heere der bedrohten Hauptstadt zu
Hilfe, und um Gottes Hilfe zu erflehen, hat er mit dem damaligen
Patriarchen Photius die ganze Nacht in der Muttergotteskirche
Blachernä in Gebeten zugebracht, und am folgenden Tage hat
der Patriarch das in der genannten Kirche aufbewahrte Kleid
Pelesz, Geschichte der Uni , 4.
50
der Mutter Gottes in einer feierlichen Prozession an das Meeres-
ufer hinausgetragen, dasselbe in das Meer eingetaucht, und in
Folge dessen sei das bis damals ruhige Meer stürmisch geworden,
wodurch die Flotte der Russen vernichtet, viele von ihnen zu
Grunde gerichtet wurden und der geringe Ueberrest zur
schleunigen Rückkehr gezwungen wurde."
So weit erzählt Nestor über diesen Kriegszug des Oskold
und Dir, und wie man sieht, berichtet er nicht, dass bei dieser
Gelegenheit irgend ein Bekehrungsversuch der Russen von
Seiten des Photius gemacht worden wäre.
Ueber einen Bekehrungsversuch der Russen aus Anlass
des erwähnten Kriegszuges berichten aber die byzantinischen
Schriftsteller; sie erzählen nämlich von den Freveln und Misse-
thaten, welche Photius mit seinen Anhängern gegen den recht-
mässigen Patriarchen von Konstantinopel, den heil. Ignatius
verübt hatte, berichten dann übereinstimmend mit Nestor über
den Kriegszug des Oskold und Dir, sowie über deren Flucht in
Folge des eingetretenen Sturmes, und fügen hinzu, dass als
Oskold und Dir nach dem vollständigen Misslingen ihrer Expe-
dition gegen Konstantinopcl nach Kiew zurückkehrten, gerührt
von der Macht des Gottes der Christen, welche sie mit eigenen
Augen schauten, Gesandte an den Kaiser abordneten mit der
Bitte um einen christlichen Lehrer, welcher Bitte auch willfahrt
wurde und viele Russen die Taufe empfangen haben.
Ich führe an den Wortlaut der diesbezüglichen byzantini-
schen Berichte in lateinischer Uebersetzung. Der anonyme Fort-
setzer des Theophanes erzählt bei der Regierung Michaels III u)
Folgendes: „Exinde factum ut Rossi (Scythica illa gens immittis
et fera) Romanos agros vastarent ipsumque Pontum (haud sane
etiam Euxinum) igni desolarent, ac quasi indagine regiam ipsam
urbem (Michaele in expeditione adversu3 Ismaeiitas oecupato)
cingerent. Verum hi quidem abunde Dei ira exsaturati, Photio,
qui ad Ecclesiae gubernacula sedebat, Deum exorante urbique
propitium reddente domum rediere; nee multo post legatis in ur-
bem missis divinum efflogifantes baptismum, etiam impetravere" , —
Genauer le^en wir davon in der Schrift: Symeonis Magistri ac
11 ) Tl,eop'..anes oontinuatus, apud Migne, patrol. graecae tom. 109
col. 210 b. 1. IX. r, 33. Michaeli« Theophili filii Imperium.
51
.Logothetae, annales (apud Migne, patr. graecae t. 109. col 735 s.
nn. 37. et 38.) „Anno imperii Michaelis nono expeditione su-
scepta Imperator adversus Agarenos proficiscitur, Orypho prae-
fecto in urbe relicto. Jamque ad Mauropotamum castra posuerat,
■cum ille Russos ducentarum navium classe adventare nuntiat.
Quo audito imperator, re prorsus infecta nullaque conserta pugna,
confestim revertitur." — „Anno imperii Michaelis decimo Russi,
cum in Hierum penetrassent, multas caedes fecerunt. Urbem
itaque vallo cingunt, ac cum vix imperator trajicere potuisset
statim cum Photio patriarcha ad sanctae Dei Genitricis, quod est
in Blachernis, templum veniunt: eductamque cum canticis ejus-
<lem Dei Genitricis sacram vestem ac pallium mari leviter intin-
xerunt; cum que nulla perflaret aura, ventorum statim orti im-
petus, tranquilloque mari ac sedato continui fluctus excitati.
Impiorum Russorum fractae naves ac quassatae, cum paucae eva-
sissent periculum." — Dasselbe erzählt Georgius Monachus,
Vitae recentiorum imperatorum, opud Migne, patr. graecae 1. 109.
col. 887. ad imperium Michaelis cum matre Theodora.
Ausführlicher erzählt davon Constantinus Porphyrogeni-
tus: ,2) „Praeterea genti Russorum nescienti mansuescere ullive
cedere atque a Dei sensu ac pietate remotissimae, auri argenti-
que ac sericarum vestium affluenti largitione in focdus pertractae,
initisque cum ea induciis ac pace firmata, divini quoque baptis-
matis participes fieri persuasit, ac archiepiscopum ab Ignatio
patriarcha ordinatum ut susciperent efFecit. Is ad dictae gentis
provinciam cum venisset, ex tali eventu illustrique facinore illius
_sit>i animos faciles reddidit. Gentis enim princeps, subditae ple-
bis coacto coetu, cum senatoribus suis ac proceribus praesidebat:
qui et falsae religioni ob longam consuetudinem proclivius reli-
quis adhaerebant. Deque sua ac Christianorum fide deliberan-
tibus, in conventum vocatur qui ad eos recens episcopus venerat;
ac quaenam ipse profiteretur eosque docturus esset, ex illo sci-
scitabantur. Eo sacrum divini evangelii librum protendente, ac
quaedam Salvatoris nostri miracula Deique in veteri testamento
prodigia exponente, statim Russi subdiderunt: Nisi nos etiam
ejusmodi aliquid viderimus, ac potissimum quäle in trium puero-
12) In Historia de vita et rebus gestis Basilii — bei Migne, patr.,gr.
t. 109. col. 359. n. 97.
4*
52
rum camino accidisse dicis, nullam prorsus tibi tidem habebimus,
nee tuis verbis animum auresque nostras ultra aecomodabimus.
— Praesul vero de illius promissionis veritate fretus, qui ait: Si
quid petieritis in nomine meo, acelpietis; et: Qui credit in me,
opera quae ego facio, et ille faciet, et majora Ins faciet — tum
nimirum, cum non ostentationis causa, sed ad salutem an im ar um,
haec quae fiunt, sunt futura, ait ad eos: Etsi non licet Dominum
Deum tentare, si tarnen ex animo statuistis ad Deum accedere,
quod libuerit, hoc et petite ; omninoque Deus praestabit propter
fklem vestram, etsi non despicabiles et minimi sumus. Petiere
ipsum fidei Christianae librum (divinum scilicet sacrumque Evan-
gelium) in rogum injici ab eis accensum, ac siquidem librum ni-
hil flamma laeserit aut exusserit, ad Deum accessuros, qui ab illo
praedicaretur. Quibus sie dictis, ac sacerdote oculos ac manus
ad Deum levante, atque dicente: Clarifica nomen sanetum tuum,
Jesu Christe Deus noster, etiamnum in oculis gentis hu jus uni-
versae — - saneti Evangelii liber in rogum ignis conjeetus est.
Nee paucis decursis horis, ac rogo exinde exstineto, inventum
est sacrum volumen illaesum nee edacis flammae vi ulla violatum,
nulla ejus ab igne noxa aut diminutione, ut ne fimbriae quidem
librum claudentes ullam aut corruptionem aut labern senserint.
Quo viso barbari, ac miraculi magnitudine in stuporem acti, omni
sublata haesitatione baptismo intingi coeperunt. " (Ebenso Zo-
naras pag. 173 — Fragmentum de Russorum conversione, a
Bandurio in animadvers. ad Constant. de administr. imp. p. 112.
editum).
Aus den angeführten Berichten der byzantinischen Schrift-
steller, welche in Bezug auf die eigentliche Veranlassung, näm-
lich den Kriegszug des Oskold und Dir, mit dem einheimischen
Annalisten Nestor übereinstimmen, kann man nun mit ziemlicher
Wahrscheinlichkeit schliessen, dass damals wirklich eine theil-
weise Bekehrung der Russen stattgefunden hat. Diese Bekeh-
rung war wohl keine allgemeine, der grösste Theil des Volkes
blieb nach wie vor im Heidenthumc; allein es lässt sich nicht in
Abrede stellen, dass wenigstens ein Bekehrungsversuch gemacht
worden ist.
Es entsteht nun die Frage, wem dieser Bekehrungsversuch
zu verdanken ist., denn davon hängt ab die Losung der weiteren
Frage, ob Russlands erste christliche Lehrer ', deren Wirksamkeit
53
historisch ziemlich beglaubigt ist, orientalische Schismatiker oder
Katholiken waren.13)
Es bestehen darüber zwei Ansichten: Die Einen behaupten,
da ss dieser Bekehrungs versuch der Russen dem Photius zuzu-
schreiben ist, und sie berufen sich auf einen Brief des Photius
(Photii opera omnia, ed. Migne patr. graecae tom. 102. col. 735
n. 35. ep. 13.), in welchem er — Photius — sich das Verdienst,
die Russen bekehrt zu haben zuschreibt; — Andere aber meinen,
dass dieser Bekehrungsversuch dem heil. Ignatius, Patriarchen
von Konstantinopel, zu verdanken ist.
13) Hier erscheint es gerathen, Einiges über den Ursprung und die Ent-
wickclung des orientalischen Schisma, welche gerade in die Zeit des in Rede
stehenden Bekehrungsversuches der Russen fällt, zu erzählen. Der Hergang der
Sache ist in Kürze folgender: Nach dem Tode des oströmischen Kaisers Theo-
pliilus 842 hatte für dessen unmündigen Sohn und Nachfolger Michael III. die
verwitwete Kaiserin Theodora in den Jahren (8-12 — 857) die Regent-
schaft geführt, und sie hatte die Erziehung des jungen Kaisers ihrem Bruder
Bardas anvertraut. Doch Bardas hat ihre guten Absichten und Hoffnungen ganz
getäuscht, er strebte insgeheim nach der kaiserlichen Krone. Um dieses Ziel zu
erreichen, trachtete er vorerst alle treuen Anhänger des kaiserlichen Hauses vom
Hofe zu entfernen und sie für immer unschädlich zu machen. Zu diesen ge-
hörte aber der Oberfeldherr Manuel, dann der Grosskanzler Theoctist und die Kai-
serin-Mutter Theodora. Durch Schlauheit und Verläumdung brachte er es dahin,
dass der allen Ausschweifungen ergebene junge Kaiser den Befehl ertheilte,
zuerst den Manuel, dann den Theocti&t zu tödten, und als ihm Bardas bei-
brachte, dass sich seine Mutter wieder verehelichen und ihren künftigen Mann
auf den Thron erheben will, befahl er, die Kaiserin-Mutter in ein Kloster ein-
zusperren, wo sie den Schleier nehmen sollte, damit sie sich niemals vereheli-
chen könne. Bis zu dem Punkte ist die Sache ziemlich glatt abgelaufen, allein
nun stellten sich Schwierigkeiten ein : die Sache kam nämlich vor den Patriar-
chen, welcher der Kaiserin den Nonnenschleier geben sollte. Der Patriarch, Ig-
natius, sah nun ein, dass die Kaiserin wohl entschlossen war, entfernt vom Hofe
zu leben, aber gar nicht gesonnen war, den Schleier zu nehmen; desswegen
weigerte er sich auf das Ansinnen des Bardas und des Kaisers einzugehen, wiewol
er von ihnen zu wiederholten Malen bestürmt wurde. Dies war der erste Grund
des bitteren Hasses des Bardas gegen diesen heiligen Prälaten. Doch es kam
noch Anderes dazu. Bardas hatte seine rechtmässige Gattin Verstössen, um zum
grossen Aergerniss mit seiner Schwägerin blutschänderischen Umgang zu pflegen.
Der heil. Ignaz ermahnte ihn vielmals, als aber alle Ermahnungen fruchtlos
blieben, exkommunizirte er den Bardas feierlich, und als derselbe am Epipha-
nienfeste im Gefolge des Kaisers zur Kirche kam, verwehrte er ihm den Ein-
tritt, indem er öffentlich erklärte, dass so ein lasterhafter Mensch in der Kirche
zu erscheinen nicht würdig- sei.
54
Wenn wir nun auf die erstere Ansicht, wonach Photius der
erste historisch beglaubigte russische Apostel wäre, näher einge-
hen, so finden wir sehr gewichtige Gründe, welche ihre histori-
sche Unzulässigkeit nachweisen. Diese Ansicht vertritt Pagi, und
mit ihm alle schismatischen Historiker, und sie berufen sich auf
das folgende Fragment des Briefes Photii, welchen er im J. 86(>
an alle orientalischen Patriarchen geschrieben haben soll. In>
diesem Briefe sagt Photius, nachdem er über die römische Kirche
seine Galle ausgegossen hat, Folgendes: »Certe non modo gens-
universa (nämlich die Bulgaren, von denen er im Vorhergehen-
Dies machte ein ungemeines Aufsehen; doch Bardas besserte sich nichtr
er sann im Gegentheile auf rasche und furchtbare Rache, und fasste den infer-
nalischen Vorsatz, den heil. Prälaten zu vernichten. Es war für ihn eine leichte
Sache, den schwachen und lasterhaften Kaiser für seinen Plan zu gewinnen, in-
dem er diesem gekrönten "Wüstling vorspiegelte, dass der Patriarch Ignaz ihn
im Einverständnisse mit der Kaiserin Theodora entthronen wolle. Der Patriarch
sah sich genöthigt, sich auf einige Tage zurückzuziehen, doch auch so fand er keine-
Ruhe. Lieber Auftrag des Bardas begaben sich zum heil. Ignaz drei feigherzige-
und bestochene Bischöfe, welche ihn zu bewegen suchten, dass er zum Wohle-
der Kirche ein Opfer bringe und seine Patriarchenwürde niederlege. Doch ver-
geblich war die wohlremunerirte Mühewaltung dieser drei Söldlinge; der heiL
Patriarch weigerte sich standhaft der Tyrannei zu weichen, welche bis nun zu-
sich unter einer gleissnerischen, um das Wohl der Kirche besorgten Maske zu-
verhüllen trachtete. Als nun die Gleiesnerei erfolglos blieb, warf Bardas die-
Maske ab und schritt zur gewaltsamen Absetzung des Patriarchen (am 23. No-
vember 857), an dessen Stelle er einen Mann Namens Photius erhob. W er
war nun dieser Photius? Photius stammte aus einer angesehenen Fami-
lie, er war ein Mann von grosser Begabung, diente als Hauptmann der kaiser-
lichen Leibgarde, darauf als Gesandter in Persien und war zuletzt erster Staats-
sekretär. Auf allen diesen Posten hat er sich ausgezeichnet und hat als Gelehr-
ter einen grossen Ruhm genossen. Er war aber auch ein Meister in der Ver-
stellung, Lüge und Hinterlist, und weil sich schöne Seelen gewöhnlich?
zusammenfinden, so kann es nicht Wunder nehmen, dass sich zwischen Barda»
und Photius bald ein enger Freundschaftsbund knüpfte. — Als nun Bardas die
Vernichtung des heil. Ignaz beschlossen hatte, lenkte er sein Augenmerk auf
den Photius, und beschloss diesen Mann, wiewohl einen Laien, auf den Patri-
archalstuhl zu erheben. Durch bezahlte Bischöfe Hess Bardas dem heil. Ignaz
einen Process machen und ihn der Patriarchenwürde entsetzen, und hernach»
hat das Haupt dieser Bischöfe, Gregor Abeste von Syracus (welcher 847 wegen
vieler Verbrechen abgesetzt wurde), den Laien Photius gegen alleKirchengesetze-
innerhalb von fünf Tagen alle Stufen der Kirchenämter passiren lassen und
salbte ihn am Christfeste 25. Dezember 857 zum Patriarchen von Konstanti-
nopel. Auf die Weise ist also der Vater des orientalischen Schisma Patri-
arch geworden.
55
den gesprochen hat) antiquam suam impietatem pro fide in Chri-
sto commutavit; sed insuper, quod multorura vocibus decantatur,
cum post se omnes, quod crudelitatem attinet et sanguinis fun-
dendi cupiditatem, in secundis reliquerint, et illud quod vocatur
Rhos, apud eos ita obtinuerit, ut Romani imperii subditos sibi
quaquaversum proximos, in servitutem redigerent, atque animis
ultra mödum elatis manus injicercnt violentas: illi ipsi in prae-
senti sineeram, et impermistam religionem Christi pure profiten-
tes, pro paganica impietate illa, qua prius possessi detinebantur,
in numero semet et ordine reposuerant subditorum, adeo ut, cum
Es handelte sich nun darum, ihm Anhänger zu werben. Man griff noch
einmal zu dem freilich bei den obwaltenden Verhältnissen nichts weniger als
ehrlichen Mittel, den heil. Ignaz zu einer schriftlichen Resignation zu vermögen,
doch, wie man voraussehen konnte, vergeblich. Die Folge war, dass man die
treuen Anhänger des rechtmässigen Patriarchen desto grausamer behandelte:
seinem Sekretär Basilius, welcher die Rechte seines Herrn nachdrücklich ver-
theidigte, liess Bardas im Einverständnisse mit Photius die Zunge ausreissen ;
— die Bischöfe aber, welche zum Ignatius treu hielten, suchte man durch Ver-
sprechungen oder Drohungen zu gewinnen. Es gelang auf solche Art, einen
Anhang zusammenzubringen, und Photius liess nun zur Bekräftigung und
Beschönigung seiner Sache durch den Kaiser ein Concil nach Konstantinopel
berufen, welches wirklich im J. 859 zu Stande kam. Auf diesem Koneil,
dem 21 Bischöfe beiwohnten, führte Photius den Vorsitz, es wurden da die
von Photius und von Bardas erdichteten Verbrechen des heil. Ignaz aufgezählt,
Photius — Kläger und Richter — dekretirte die Absetzuug des heil. Ignaz,
die Bischöfe aber, welche durch Einschüchterung bewogen, sich zu dieser Sy-
node begaben, nun dieses sakrilegische TJrtheil nicht mitfertigen wollten, liess
man einkerkern oder auf entfernte Insel verbannen. Der heil. Ignaz wurde in
Mitylene eingekerkert.
Doch Photius fühlte sich noch nicht sicher; er kannte die Macht des
Papstes, und trachtete nun dessen Anerkennung zu erschleichen, und so hat
der Vater des unseligen orientalischen Schisma, welches die
Leugnung des Primats des römischen Papstes zu seinen wesentlichsten Merk-
malen zählt, auf eine eminente Weise diesen Primat in seiner
vollsten Bedeutung anerkannt. Photius bewirkte, dass der Kaiser eine
glänzende Gesandtschaft nach Rom entsendete, und Photius selbst schickte durch
seinen Gesandten einen Biief an den Papst, in welchem er betheuerte, dass er
nur gezwungen, die hohe geistliche Würde angenommen hat, dass der heil.
Ignaz sich freiwillig in ein Kloster zurückgezogen hat, und er (Photius) hätte
nie diese hohe Würde angenommen, wenn ihn nicht das ganze Volk, die Geist-
lichkeit und der Hof dazu gezwungen hätten. Dann legt er dem Papste sein
Glaubensbekenntniss vor und bittet um päpstliche Anerkennung. — Doch so
schlau auch dieser Plan angelegt wurde, so scheiterte er doch an der Umsicht
56
non na pridem praedarentur nostra cum audacia summa, nunc
saus habeant si acquiescant. Et eo quidem usqnc lidei amor et
zelus mtendit (de qua re cum Paulo dixerim: Benedictus sit in
saecula Dens) ut pastorem et episcopum sibi propositum admit-
tant, et chnstianos ritus religio™ sedulo suscipiant, et amplexen-
tur hbenUssime.« - Dieses Fragment des Phobischen Brie-
fes wird nun angeführt .um Beweise, dass Photius die Bus
mit einem christlichen Bischof beglückt hat. Doch dagegen
streiten folgende Gründe: 1. Die Russen unternahmen den
Kriegszug gegen Konstantinopel im J. 866. Bis sie nun nach
P**U* J' ■ ™ faßlichen Stahle einer der grössten Päpste Mi-
colaus I (858-867). Dieser sehickte nach Konstentinope. zwei «Lajid.e,
n.mhch den Rodoaldus, Bisehof von Porto und de,, Zach.ri»s, Bisehof von Ana*,, i
und gab ihnen den Auftrag, über die ga„,e Angelegenheit genaue Erkuudi'
gungen einzuziehen und ihm darüber zu beriehten, damit er (der Pap,.: selbst
die Sache entseheide. Zugleich verbot er den Gesandte,, jeden Umgang mit
Photius und de,,,,. Anhange, bis die Saehe von, Papste entschieden „erden
wrrn. W, dlesen Vorkehrungen des Papstes hatte Photius durch geheime
gr.ech.sch* Agenten noch vor der Ankunft der griechischen Gesandt,,, erfahren.
er veranlasste deswegen aus Rache, dass, ipätU„hcn Gesandten in
Konstantioopel angekommen waren, sie mißhandelt und 100 Tage bs«
wurden, so dass sie mit Niemandem verkehren konnten, nur mit "diesen I
sonen, welche Photius zu ihnen schickte. Während dieser langen Zeit hat man
den päpstlichen Gesandten fortwähren 1 gedroht, d, io einer offent-
hohen \ erSammlung de, i,natl„ä „,„, ,,„. Wah] ^ ^.^
nicht zusammen, sie auf eine öde Insel verbannt werden, wc sie elend um-
kommen werden; wenn sie aber auf den Antrag eingehen, wurde ihnen eine
reche Belohnung in Aussiel,, gestellt. Und leider waren dies,, Künste stark
genug, die beiden päpstlichen G zu korrumpiren und sie zu Verräthern
zu stempeln. Jetzt änderte siel, freilich ihre Lage, sie wurden von PI ■.,. ,,,,,,
■-» und großartig bewirthet, und sogleich wurde ein Concll „,.,.
■ 56) ''" der •M-telkirel,,. abgehalten wurde. Der Kaiser fährte
ite, doch um den Schein zu retten, hat man auch, „ päpsüichen
»e»«ndten eine Art von Ehrenvorsitz eingeräumt. Man schleppte den heil
"*'1"8 :m- ,einem '' ' herbei, entsetzte ihn .bermaU dec Patrian
wurde, und als die abtrünnig,.,, römischen Gesandte,, öffentlich erklärten, dass
s,e vom Papste zur endgiltlgen Schlichtung und Entscheidung der fragli,
"f l-!* «mächtig! »ind, wurde da. diesbezügliche D ,..m
'""' T0n ,|"r' 1 hl vergessenen (icsan.lten unterfertigt
Hernach zerliemen die beiden römischen Gesandten mit gespickten T„-
" ' ' 3 "i''l;,,z [tre' «««io». ",„1 Photius sandte ausserdem ein unter-
tkenigee heuchlerlacbee Schreiben an den Papst, worl , reinwa«he»
U'M'"- " <* alle, das vermochte den Papst Nik,la„s 1. nicht zu täuschen;
57
Konstantinopel kamen, die Gegend plünderten, die Hauptstadt
belagerten, dann vom plötzlichen Sturme zerstreut, die Flucht
ergreifen konnten — und bis sie dann nach Kiew zurückgekehrt,
von dort eine Gesandtschaft an den Kaiser mit der Bitte um christ-
liche Lehrer abschicken konnten — ferner bis diese nach Konstanti-
nopel kamen; — das Alles bedurfte einer längeren Zeit, und
noch mehr Zeit war erforderlich, bis diese Glaubensboten nach
Kiew angekommen, dort irgend einen Erfolg zu erzielen im
Stande waren, wodurch sich Photius zur Belobung des Glaubens-
eifers der Russen bewogen finden konnte; — dies Alles zusammen-
nachdem er erfahren hatte, dass seine Gesandten gegen ihre Instruktionen
gehandelt haben, berief er noch im J. 861 zu Rom eine Versammlung, in welcher
er in Anwesenheit des Gesandten des Kaisers Michael erklärte, dass er seine
Gesandten nur desswegen nach Konstantinopel schickte, damit sie den Stand
der Sache ermitteln und ihm darüber berichten und auch ihre Meinung vor-
tragen, wie sich dieser Streit beilegen liesse. Als aber Photius auch in der Folge
von seiner Tyrannei nicht nachlassen wollte, berief Papst Nicolaus I. im J. 863
zu Rom ein Concilium, auf welchem die Beschlüsse der im J. 861 zu Konstanti-
nopel gehaltenen Synode für nichtig erklärt wurden, Photius als Usurpator
entsetzt wurde und die pflichtvergessenen römischen Gesandten ihrer Würden
entsetzt und von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen wurden.
Als dies Alles in Konstantinopel ruchbar wurde, entstand eine grosse
Gährung unter dem Volke, welcües bisher meinte, dass Photius in Ueberein-
stimmung mit dem Papste handle, und Viele trennten sich vom Rebellen. Pho-
tius sah nun ein, dass mit Heuchelei nichts mehr auszurichten sei, er schritt
daher zur offenen Rebellion, er erklärte sich vom Papste unabhängig, und sein
Freund und Bundesgenosse verrichtete die Henkersdienste, indem er Alle, welche
sich dem Photius widersetzten, marterte und quälte. Photius sann nun weiter auf
Mittel, um den so verwegen veranlassten Bruch zwischen Rom und Konstanti-
nopel zu vollenden, iingirte desswegen Akten eines nie abgehaltenen
allgemeinen Concils, worin er den Papst Nikolaus I. exkommunicirte und die
römische Kirche verschiedener Häresien und Missbräuche beschuldigte. Davon
schreibt Anastasius Bibliothecarius, wie folgt: „Verum iste falsarius falsoruin
excessuum adversus insontem absentem et invictum, mendacem codicem compi-
lat, mille circiter antistitum subscriptiones falsas interserit, sibi nemine prorsus
consentiente vel conscribente ex Lila numerosa episcoporum multitudine, nisi
uno et viginti praesulibus. TJnde jam profusius saneti habitus viri eum fugiunt,
et quasi squalorem quendam declinant, alterum Dioscorum nunc- appellantes, et
praecursorem Antichrist], immo ipsum Antichristum existimantes, quem scilicet
hominem peccati filiumque perditionis Apostolus appellasset, qui profecto ex-
tolleretur supra omne quod dicitur Deus ad quod colitur." (in Migne, patr.
graecae t. 102. col. I.) Die orientalischen Bischöfe, mit Ausnahme von 21 pho-
tianischen Anhängern, widersetzten sich dieser Verwegenheit des Photius; allein
58
gefasst konnte unstreitig in der kurzen Frist eines Jahres
nicht geschehen. Nun aber wurde Photius im J. 867 vom
Kaiser Basilius Macedo seiner Würde entsetzt und in ein Kloster
verwiesen; es scheint also kaum möglich, dass in einer so kurzen
Spanne Zeit so Vieles geschehen wäre. — 2. Die Quelle selbst,
auf deren Grund dieser Bekehrungsversuch dem Photius zuge-
schrieben wird, nämlich der angeführte Brief des Photius, ist sehr
verdächtig. Assemani (in seinem Werke: Calendaria Ecclesiae
universae) ist der Ansicht, dass dieser Brief erst nach dem Tode
des heil. Ignatius, nicht aber im J. 86G verfasst worden ist, was
die Akten des 8. ökumenischen Concils beweisen. Denn die Le-
Photius Hess sich in seinem Werke nicht beirren, er hoffte, dass ihm seine Ränken
bald zur Herrschaft über die ganze orientalische Kirche verhelfen werden, als
ihn plötzlich das Strafgericht Gottes ereilte. Es wurde nämlich sein Gönner und
Beschützer, Bardas, gestürzt, und zwar in demselben Jahre, in welchem Photius die
erwähnten Akten fingirt hat. Bardas hatte viele Feinde, der bedeutendste unter
ihnen war aber Basilius, Grossmarschall des Kaisers. Dieser brachte dem Kaiser
bei, dass sein Oheim Bardas nach der Alleinherrschaft strebe, desswegen Hess
der Kaiser den Bardas in Stücke hauen und erhob den Basilius zu seinem Mit-
regenten. Das war nun für dm Photius ein furchtbarer Schlag, denn Basilius
war ihm gar nicht gewogen. Allein seine aalglatte Natur hoffte auch unter den
gegenwärtigen Umständen ihr Auskommen zu finden. Wiewol ihn Bardas geho-
ben und immer unterstützt hat, so trug er nun kein Bedenken, gegen denselben
allerlei fluchwürdige Sachen vorzubringen und so sein ohnehin trauriges Anden-
ken noch mehr zu schänden, in der Hoffnung, sich dadurch die Gunst des Kaisers
zu erwerben. Und wirklich ist ihm das beim Kaiser Michael gelungen, dagegen
konnte er den Mitregenten Basilius nicht für sich gewinnen ; denn dieser traute
dem Photius nicht und suchte das freundschaftliche Yerhältniss zum Papste
wieder herzustellen. So befand sich Photius in einer nichts weniger als ange-
nehmen Lflge, und dies destomehr, als Basilius als Mitregent es für seine Pflicht
erachtete, dem Kaiser Michael dessen lasterhaften Lebenswandel vorzuhalten
und dessen Grausamkeiten Einhalt zu thun. Dies erfüllte den Kaiser Michael
mit einem tiefen Hass gegen Basilius, und Photius, der sowol Michael's Grau-
samkeit, als auch des Basilius' Entschlossenheit kannte, sah ein, dass einer von
den beiden Regenten fallen muss. Ihm wäre freilich der Stur/ des Basilius er-
wünschter gewesen, aber im Grunde waren ihm beide gleichgiltig, er wollte
nur auf alle Eventualitäten vorbereitet sein und seine Haut in Sicherheit
bringen. Wenn er also beim Kaiser Michael war, so schimpfte er über den Ba-
silius; kam er aber zum Basilius, so hatte er nicht Worte finden können, um
ihm zu lobhudeln und den Kaiser als einen Wütherich herabzusetzen und in
Koth zu ziehen. Doch die Sachen gingen ihren Lauf, Michael III. fiel unter
<hr Partisane eines Soldaten der Leibgarde des Basilius, und dieser ward so
Alleinherrscher am 23. September 8C7.
59
gaten der orientalischen Patriarchen, an welche der in Rede ste-
hende Brief des Photius gerichtet war, bekennen in der achten
Sitzung desConcils, dass die genannten drei Patriarchate seit den
Zeiten des Papstes Nikolaus I. bis auf die damalige Zeit mit Pho-
tius die Kirchengemeinschaft abgebrochen haben, und dass sie
weder an ihn irgend ein Schreiben gerichtet, noch auch von ihm
ein solches erhalten haben, und sie thun des in Rede stehenden
Briefes keine Erwähnung, was man nur so erklären kann, dass
dieser Brief damals noch nicht existirte. Uebrigens hat das achte
ökumenische Concil alle auf die Aftersynode von 861 bezüglichen
Schriften des Photius verbrennen lassen; wenn also dieser Brief
Seine erste That war, der Kirche den Frieden wiederzugeben 5 daher ver-
wies er den Eindringling Photius in ein Kloster und führte den rechtmässigen
Patriarchen Ignatius mit der grössten Feierlichkeit zur allgemeinen Freude des
Volkes auf den Patriarcbalstuhl zurück (25. Sept 867). Beide, der Kaiser und
der Patriarch, wandten sich mit einer Gesandtschaft an den Papst Hadrian II.
(867 — 872), welcher auf den inzwischen gestorbenen P. Nicolaus I. folgte, mit
der Bitte, damit er zur Wiederherstellung der kirchlichen Ordnung Gesandte
nach Konstantinopel entsende, was auch wirklich geschehen ist, und es wurde
zur Beilegung des photianischen Schisma das achte allgemeine Concil vom
5. Okt. 869 bis 28. Febr. 870 in Konstantinopel gehalten. Auf diesem Concil
wurde Photius mit folgenden Worten verdammt: „Photio invasori, Photio saecu-
lari et forensi, Photio neophyto et tyranno, Photio schismatico et damnato, Pho-
tio moecho et parricidae,Photio fabricatori mendaciorum, Photio adultero et inter-
fectori, Photio inventoriperversorumdogmatum, Photio novo Dioscoro, Photio novo
Judae, anathema!u Zugleich wurden auch des Photius hartnäckige Parteigänger,
insbesondere Gregor von Syracus, exkommunizirt, sämmtliche Akten dervonPho-
tius gehaltenen Aftersynoden verbrannt und dann noch andere Sachen erledigt.
Der Frieden wurde so hergestellt und dauerte bis zu dem im J. 877
oder 878 erfolgten Tode des heil. Ignatius. Nun gelang es aber leider dem
Photius wieder, auf den Patriarchenstuhl zurückzukehren und auch vom Papste
Johann VIII. (872 — 882) anerkannt zu werden, freilich unter der Bedingung,
dass er vor einer Synode Genugthuung leiste und eines besseren Lebens sich
befieisse — welche bedingnissweise Anerkennung des Papstes Johannes VIII.
Vorgänger und das 8. ökumenische Concil kaum voraussehen konnten; —
Photius aber, zum Dank für seine Anerkennung steigerte, auf der Synode zu
Konstantinopel 879 in Gegenwart der päpstlichen Legaten seinen Hochmuth
und seine Verwegenheit, und die päpstlichen Legaten stimmten fast allen Be-
schlüssen dieser Synode bei. Dies alles führte endlich dazu, dass P. Johannes
den Bann über Photius und seine Anhänger aussprach. Doch Photius hielt
sich noch in seiner Stellung, bis er vom Kaiser Leo VI., dem Philosophen, im
J. 886 abermals entsetzt wurde und sein fluchbeladenes Leben, von Allen
verachtet und vergessen, wahrscheinlich im J. 891 abgeschlossen hat. Nach
damals existirte, so wäre er auch verbrannt worden. Demnach ist
die Quelle, auf die gestützt, dem Photius ein Bekehrungsversuch
der Russen zugeschrieben wird, unsicher, ja im hohen Grade ver-
dächtig. Darauf gestützt, meinen nun Andere, dass auch die An-
gabe des in Rede stehenden Briefes des Photius. laut welcher die
Russen schon damals zum Theile Christen waren, falsch ist. Doch
diese Behauptung geht zu weit; denn es wäre fast unmöglich, in
einem, wenn auch um einige Jahre später geschriebenen, für die
Oeffentüchkeit bestimmten Briefe eine so offenbare Erdichtung
der AVeit als Thatsache vorzubringen. Die Thaisache, d.i. die theil-
weise Bekehrung der Bussen, von welcher Photius erzählt, kann
nicht in Abrede gestellt werden: aber falsch handelt hier Photius
indem er fremde Verdienste in seiner Bescheidenheit sich selbst
zuschreibt. Man kann nämlich unter den Russen, welche Photius
bekehrt zu haben vorgibt, entweder diese Christen verstehen, wel-
che durch die beiden Apostel Cyrill und Method vermittelst der
bekehrten Chasaren gewonnen wurden, oder — da der genannte
Brief bedeutend späteren Ursprunges ist — diejenigen Russen,
welche durch den vom heil. Ignatius nach Russland entsendeten
Bischof bekehrt worden sind. So ist also die Ansicht, als ob Pho-
tius eine theilweise Bekehrung der Russen bewirkt hätte, nicht
stichhältig: und wenn aus Anlass der Expedition des Oskold
und Dir überhaupt eine theilweise Bekehrung der Russen ge-
schehen ist, so ist sie dem heil. Ignatius zu verdanken, welcher
im J. 867 vom Kaiser Basilius Macedo in die Patriarchenwürde
restituirt worden ist.
Dafür spricht der pragmatische Zusammenhang der That-
sachen, welche in dieser Beziehung von Nestor und den byzan-
tinischen Schriftstellern angeführt werden.
Nestor erzählt wohl nichts von der Bekehrung der Russen,
welche in Folge der misslungenen Expedition des Oskold und
Dir nach byzantinischen Berichten g< schehen sein soll, und man
wäre fast versucht, diese ganze Geschichte in das Reich der
etzung wurde das von ihm gestiftete Schisma I seiligt, Hses
im eilften Jahrhunderte von Michael Caerulariua wiedererweckt worden ist Ich
habe diesei kurzen Abrise desswegen bi n, um leichter beurtheilen zu
können, ob die aufkeimende russische Kirche in <la> orientalische Schisma ver-
wickelt war, oder davon verschont geblieben ist
61
Erfindungen zu verweisen, da es unglaublich vorkommt, dass ein
so wichtiges Ereigniss dem Nestor unbekannt geblieben sein
sollte. Allein es bestehen anderseits sehr gewichtige Zeugnisse
dafür, dass damals wirklich eine theilweise Bekehrung der Russen
stattgefunden hat, namentlich die obangeführten Berichte der
Byzantiner. Sie berichten zuerst übereinstimmend mit Nestor,
dass die Russen im J. 866 unter Oskold und Dir einen Kriegs-
zug gegen Konstantinopel unternommen haben, und als diese
Expedition gänzlich scheiterte, fügen sie hinzu, dass sie um
christliche Lehrer ersuchten, welcher Bitte auch willfahrt worden
ist. Welcher Patriarch aber einen Bischof nach Russland schickte,
sagt der anonyme Fortsetzer des Theophanes nicht, jedenfalls
konnte es aber nicht Photius gethan haben, da diese russische
Invasion kurz vor dessen Sturze geschehen ist; ausdrücklich
aber und ausführlich erzählt den ganzen Hergang der Sache
Constantinus Porphyrogenitus (wie wir oben gesehen haben,
und auch Zonaras, (annal. t. 3. in Basil. Maced.) Nicephorus
(Comment. de rebus byzant.) und Ccdrenus), und diese Angaben
lassen sich ohne irgend welche Schwierigkeiten rechtfertigen.
Denn a) Oskold und Dir unternahmen die Expedition gegen.
Konstantinopel im J. 866, und als diese missglückte, eilten sie
nach Kiew, konnten also schon im nächsten Jahre vom Kaiser
Basilius Macedo, welcher am 23. September 867 Alleinherrscher
ward, einen Bischof erhalten; b) Photius, welcher im J. 857
den heil. Tgnatius vom Patriarchalstuhle verdrängte, wurde am
24. September 867 entsetzt und in ein Kloster verwiesen, und
am 25. September 867 wurde der heil. Ignatius restituirt, er
konnte also einen Bischof konsekriren, welcher dann nach Russ-
land geschickt wurde und dort eine theihveise Bekehrung bewirkte.
Aus dem Gesagten folgt nun, dass die theilweise Bekehrung der
Kiew'schen Russen, welche um das Jahr 867 geschehen ist, dem
heil. Ignatius zu verdanken ist, dass also die ersten historisch
ziemlich beglaubigten christlichen Lehrer der Russen dem photia-
nischen Schisma fremd und katholisch waren, dass demnach Russ-
land von der ersten Zeit seiner Bekehrung katholisch war. c)
Dass aber damals wirklich eine wenigstens theilweise Bekehrung
der Russen stattgefunden hat, dass demnach der Bericht Constan-
tins des Porphyrogeniten begründet ist, bekräftigt der Umstand,
dass, wie wir bald sehen werden, es in Russland schon im
62
J.945 eine bedeutende Anzahl Christen gegeben hat, welche eine
Kathedralkirche hatten, und dass man ihrer in einem internati-
onalen Vertrage gedenken musste. Wollte man die Thatsache,
dass jetzt um das J. 867 eine theilweise Bekehrung der Russen
stattgefunden hat, nicht gelten lassen, so wäre es wirklich uner-
klärlich, woher die vielen christlichen Russen, die im J. 945
ausdrücklich erwähnt werden, gekommen sind, weil ausser den
angeführten Berichten der Byzantiner von einem Bekehrungs-
versuch der Russen in dieser Periode sonst nirgends berichtet
wird1*). Die Thatsache, dass Russlands christliche Lehrer in der
Zeit der Enstehung der orientalischen Kirchenspaltung katholisch
waren, ist für die Geschichte unserer Kirche von grosser Wich-
tigkeit, und wenn man das im Au gebehält, so wird man dann im
Verlaufe der späteren Zeitalter, wo das Schisma schon weit um
sich gegriffen hat, und wo es sich um die Wiedervereinigung
der Russen mit Rom handelte, die Thatsachen richtig beurtheilen
können, und man wird in der am Ende des 16. Jahrhundertes
wiederhergestellten Union nicht eine Neuerung, sondern den
Glauben unserer ersten christlichen Vorfahren erblicken.
,4) Einige nehmen hier zwei Be keh rungs ver s u che der
Russen an, und zwar eine unter dem Kaiser Michael, die andere unter dem
Kaiser Basilius Macedo. Ich führe hier an, was der gelehrte Assemani (in
seinem Werke: Calendaria Ecclesiae universae, II. 230 ss.) schreibt, nachdem
er die obangeführte Stelle aus Constantinus Porphyrogenitus zitirt hat, sagt
er so: „Pagius ad annum 87G num. 19. „Hoc, inquit, vel sequenti anno Archi-
episcopus est Russis a S. Ignatio datus.tt Quumque veiba Porphyrogeniti a
nobis relata exhibu^set, subjungit: „Idem narrant Curopalates et Cedrenus,
■qui jam scripserant, Russos Michaele imperante fidem suseepisse: quod fraudi
fuit viria doctissimis. qui existimarunt, Russos, qui hoc tempore baptismum su-
seepere, diversos non esse a Russis, qui sub imperio Michaelia Theodorae filii
sacro lavacro tineti sunt; quum tarnen priores sub Michaele, posteriores sub
ßasilio Christian! facti fuerint: illi Photio sedem Cpolitanam regent<\ i-ti
«. Ignatio in patriarchatum restituto. Priores Episcopum ad se miasum statim
reeepere; po>teriores vero Archiepisoopum a s. Ignatio ordinatum nonnisi post
insigne miraculom admisere. I.-ti itaque Russi ab illis diverai exstitere, illisque
vicini. liu^orum cnim nomen, sicuti et gens. late extendebatur. Saeeulo de-
eimo omnea citeriores et ulteriores Ruasi unico prineipi, cujua Metropolis Kiovia,
parebant; ideoque B isai, qui hoc anno fidem amplexi sunt, eanden postea
anno incerto abjeeere; quum anno 9^8, quo Rusaia christiana Eacta, nulli ibi
chriatiani, praeter Helenann reginam, inventi fuerint. Porro hoc, vel b< i
U opum Ruthenia ab Ignatio datum fuisse, ex oo liquet, quod
63
Die Bekehrung der Russen zur Zeit des OskJd und Dir war
wohl keine allgemeine, sie beschränkte sich wahrscheinlich nur
auf eine unbedeutende Zahl Personen; doch nichts destoweniger
kam die Kunde davon, dass es unter den Russen Christen gebe,
bis in den fernen Orient; denn ein Zeitgenosse, der orientalische
Schriftsteller Masudy, schreibt: „der mächtigste slavische König
ist Dir", und dann: „Unter den Slaven sind einige Christen,
andere Heiden." — Man konnte übrigens hoffen, dass das
Christenthum unter Oskold und Dir weitere Fortschritte machen
wird und dass die Bemühungen des vom heil. Ignatius aus-
gesandten Glaubensboten mit reichen Erfolgen gekrönt sein
werden; — als unterdessen Oskold und Dir gestürzt und des
Lebens beraubt wurden, welcher Umstand für die junge Kirche
Russlands sehr nachtheilige Folgen hatte.
Damit hatte es folgende Bewandtniss : Nach Rurik's Tode
879 (Nestor c. XVIL), zu dessen Zeiten Oskold und Dir in Kiew
einen selbständigen, unabhängigen Staat gründeten, sollte in der
Regierung sein Sohn Ihor folgen, aber weil dieser noch unmündig
war, so übernahm ein Verwandter Namens Oleh die Regentschaft,
Nicetas in vita s. Ignatii prodat, initio restitutionis Photii in patriarchatum
Cpolitanum, Basiliura irnperatoreni amisisse Constantinum minorem natu filium,
et Porphyrogenneta de ejusdem morte sermonem faciat, statim ac institutionem
praefati Archiepiscopi narravit. Baronius anno 886 num. 6. postquam Basilii
imperatoris mortem retulit, verba Curopalates de Russorum eonversione refert,
incertus, quo imperii ejus anno illa aeeiderit." — Hactenus Pagius, cui primum
assentiri nequeo, quoad annum dati Russis archiepiscopi: nam verum quidem
est, id factum et a Niceta, et a Porphyrogenito referri ante amissum a Basilio
imp. Constantinum natu majorem rilium, qui obiit anno 879, uti Baronius et
Pagius affirmant; sed aeque verum est, idem ipsum factum a Porphyrogenito,
Curopalate, Cedreno, immediate subjungi Episcopo ßulgaris dato: id quod quum
post absolutam Synodum oetavam anno 870 exeunte, aut ineunte 871 conti-
gerit, Episcopus quoque Russis circa eundem annum missus fuerit, oportet.
Quod vero idem Pagius, tarn ad annum 876 quam ad annum 861 asserit, sub
imperio Michaelis Theodorae filii a Photio missum fuisse prioribus Russis Epi-
scopum, Russosque istos ab iis qui sub Basilio antistitem ab Ignatio aeeepere,
esse diversos ; in hoc ego, ut cum docto viro sentiam, nullam invenio idoneam
auetoritatem. Nam quae incertus Porphyrogeniti continuator, Simeon Logotheta,
et Cedrenus scribunt de Russis anno 860 inByzantium invadentibus, urbemque
(Michaele in expeditione adversus Ismaelitas oecupato) obsidentibus: quod sci-
licet ii, „Photio Deum exorante, domum redierint, nee multo post, legatis in
urbem misbis, divinum efflagitantes baptismum, etiam impetraverint" : haec, in-
04
welche er 870 — 913 führte. Dieser Waräge war kriegerisch ge-
sinnt und trachtete das Reich Rurik's zu erweitern. Er unternahm
desswegen bald (882) nach Rurik's Tode einen Streifzug nach
Süden, wobei er den Dniepr als natürlichen Weg befolgte. Unter-
wegs hatte erLubetsch eingenommen, und als er nach Kiew kam
und vernommen hat, dass dort zwei warägische Heerführer,
welche nicht vom fürstlichen Hause abstammten, eine selbständige
Herrschaft gegründet haben, beschloss er sie durch List aus dem
Wege zu räumen, er lockte sie unter listigen Vorspiegelungen
zu sich und Hess sie heimlich ermorden, nahm dann Kiew ein,
bestimmte diese Stadt zur Hauptstadt seines Reiches, indem er
sprach: „das sei die Mutter der russischen Städte", und regierte
von nun an von Kiew aus das ganze damals schon weitausgedehnte
Reich. Seit dieser Zeit datirt auch der Titel „Grossfürst«.
Doch dieser Regentenwechsel war der Ausbreitung des
Christenthums in Kiew und im dazu gehörigen Gebiete nicht
förderlich, im Gegentheile nachtheilig, denn Oleh war eine
kriegerische Natur, welche überdies dem Heidenthum blind
anhing, und wTiewol er die Christen nicht verfolgte, so hat er für
quam, quum definitum tempus non signent, recte a Porphyrogenito ad aetatem
avi sui Basilü referuntur (das wird auch von Nestor bestätigt), ita ut non
duplex fuerit Russoruni uti vult Pagius (und mit ihm die Neueren, als : Strahl,
Philaret a. a. O. und andere) conversio, altera scilicet sub Miehaele, altera sub
Basilio; sed unadumtaxat, eorum nempe Russorum, qui quum sub Miehaele
urbem obsidione cinxissent, postea sub Basilio legatis missis Episcopum et
baptismum aeeepere. Certe Zonaras p. 161 de illa Russorum sub Miehaele im-
peratore in urbem Byzantinam inuptione loquens, nihil de Episcopo tum tem-
poris ad eos misso addit: „Gens scythica, inquit, Tauri montis aecola, classe
euxinum pontum aggressa, ipsi Byzantino agro minabatur; sed consilium ei
non successit, divina Providentia impeditum, quae effecit, ut invita, vel potius
iram numinis experta, rebus infectis discedere cogeretnr." Hör ipsum legere
est apud Leonem Grammaticum in Miehaele Theodorae filio pag. 4(>3 cujus
haec sunt verba de Russis. „Porro Imperator, Oorypha praefecto, ut eara custo-
diret, in Urbe relicto, a'.versus Agarenos expeditionem suseepit. Ooriphas. im-
peratore nondum longe posito, neque eorum quae meditabatur et in mente
habebat, quidquam exequuto, impioi m Russoruni ad nigrum fluvium profe
liim adventum ounciat. I perator arreptae viae poenitens, expeditionem
mitiit, nihil regium ve 1 generosum exequutus. Russi Hierum usque penetran-
tes, plurimam ohrlstianorum caedem ediderunt, et innoxium effuderunt sangui-
neno, Kraut illis navigia ducenta, quibus Urbem circumdederuqt, et civibus
terrorem ineut • i, Urbem versus appellena Imperator, vix potuit
65
sie auch nichts gethan. Wenigstens in den höheren Kreisen
scheint das Christenthum ganz unbekannt gewesen zu sein, denn
als Oleh im J. 907 einen Kriegszug gegen Konstantinopel unter-
nommen und nach Verrichtung grosser Grausamkeiten mit den
griechischen Kaisern Leo und Alexander Frieden geschlossen hat,
haben die Griechen zur Bekräftigung ihres Eides das Kreuz geküsst,
die Russen aber schwuren beim Perun und bei Woios und bei
ihren Waffen. (Nestor c. XXI.) Als dann Oleh im J. 912 eine
Gesandtschaft nach Konstantinopel schickte, damit der im J. 907
abgeschlossene Friede schriftlich erneuert werde, bewunder-
ten die Russen die christlichen Kirchen als etwas ihnen ganz
Fremdes und schwuren wieder bei ihren heidnischen Göttern.
Unter Oleh trat also das Christenthum in den Hintergrund, der
neue Regent scheint die Christen ganz verdrängt zu haben, und
die Christen scheinen nur im Stillen ihrer Religion treu geblieben
zu sein. Dass es auch zu dieser Zeit in Russland Christen gab,
beweist der Umstand, dass ungefähr in den ersten Jahren des
10. Jahrhundertes Russland als das 60. Erzbisthum unter den vom
Patriarchen von Konstantinopel abhängenden Eparchien aufge-
zählt wird. In der von dem Kaiser Leo dem Philosophen herausge-
pertransire et ingredi: et exinde cum patriarcha Photio ad s. Deigenitricis tem-
plum Blachernense accessit, ubi divinum numen placare contendunt. Deinde
cum hymnorum cantibus sacram Deiparae vestem etf'erentes, extremo maris lit-
tori eam admoverunt, magnaque prius data aeris tranquillitate, confestim ven-
torum impetus vehemens excitatus, et in mari prius pacatissimo fluctuum insul-
tus ad invicem facti sunt ingentes, adeo ut impiorum Russorum navigia con-
fringerentur, paucis eorum periculo ereptis." Eadem fere verba de Russis
leguntur apud Simeonem Logothetam ad annum Michaelis solius imperantis
nönum num. 37. pag. 446 (bei Migne, patr. graeca tom. 109. col. 735.), apud
Georgium Monachum in Michaele Theodorae filio num. 21. pag. 536 (bei Migne,
patr. graecae tom. 109. col. 887), nulla scilicet facta missi ad Russos Episcopi,
aut accepti ab illis baptismi mentione. Quod argumento est, Curopalatam et
Cedrenum, qui scripserunt, Russos, Michaele imperante, postquam Constanti-
nopolim frustra obsedissent, domum reversos, legatis in Urbem missis, divinum
baptismum petiisse et impetrasse; uno tenore res diversis annis a Russis gestas
complexos fuisse: ita ut obsidio quidem, qua Constantinopolim cinxere, sub
Michaele contigerit; baptismus vero illorum usque ad tempora Basilii Augusti
dilatus sit." Diese Beweisführung Assemani's schliesst also einen doppelten
Bekehrungsversuch in jenen Zeiten, das ist einen unter dem Kaiser Michael,
den anderen unter dem Kaiser Basilius Macedo aus, und ich schliesse mich
dieser Ansicht, nach der obgegebenen Ausführung, vollständig an.
Pelesz, Geschiebte der Union. 5
66
gebenen Verordnung über den Rang der Metropoliten, welche
von Konstantinopel abhingen, aber nimmt Russland den 76.
Platz ein. Daraus, dass Russland mit einem eigenen Bischof auf-
gezählt wird, ist zu ersehen, dass es auch unter Oleh eine bedeu-
tende Anzahl Christen haben musste.
Besser gestaltete sich die Lage der Christen, als Ihor
(913 — 945) nach dem Tode Oleh's die Regierung übernahm.
Dieser Fürst blieb wohl gleich seinem Vorgänger, ein Heide,
aber er hat die Christen geduldet, so dass ihre Zahl bedeutend
zunahm. Dies bezeugen auch ausländische Historiker; so war es
den Arabern im J. 922 bekannt, das die Russen sich dem christ-
lichen Glauben zugewandt haben. Als im J. 946 die Gesandten
des Tarischen Emirs sich den Kaisern vorstellten, standen viele
getaufte Russen mit Schwertern und Fahnen im Palaste. Ins-
besondere aber erhellt dies aus dem Friedens -Vertrag, welchen
die Russen im J. 945 mit den Griechen abgeschlossen haben. In
diesem Vertrag (Nestor 1. c. XXVII.) heisst es im 1. Artikel:
„Wer von den Russen diesen Bund brechen würde, die möge,
welche die Taufe empfangen haben, Rache Gott des Schöpfers
und zeitliche und ewige Verdammniss ereilen; diese aber, die
nicht getauft sind, mögen keine Hilfe beim Gott und Perun
finden." Im 3. Artikel: pWenn ein Knecht entlauft und nicht
gefunden werden kann, so sollen die russischen Fürsten bei ihrem
Glauben, die Nichtchristen nach ihrem Gesetze schwören." Der
14. Artikel verordnet, dass die Urkunde dieses Vertrages dem
russischen Grossfürsten und seinen Leuten übergeben werden
soll, die die Aufrechthaltung dieses Vertrages beschwören sollen,
und zwar: „Wir, soviel unserer getauft sind, wollen in der Kathe-
dralkirche zum heil. Elias und dem vorliegenden ehrwürdigen
Kreuze und dieser Urkunde schwören • • • • und die ungetauften
Russen legen ihre Schilde und blosse Schwerter und die Ringe
und die übrigen Waffen ab und schwören bei Allem."
Aus diesem Vertrage ergibt sich: a) Dass im J. 945 schon
viele Russen sich zum Christenthum bekennen mussten, wenn
es noth wendig war. ihrer in einem internationalen Friedens-
traktate zu gedenken; und das ist nicht auffallend, wenn man
bedenkt, dass schon in früheren Zeiten, besonders unter Oskold
und Dir eine theilweise Bekehrung stattgefunden hat, dass ferner
die Russen unter der Regierung Oleh's und Ihors sehr oft mit
61
den Griechen zusammenkamen und so nach und nach zum
Christenthum bekehrt wurden, b) Dass es schon 945 in Kiew
mehrere Kirchen geben musste, indem hier von einer Haupt-
kirche zum heil. Elias die Rede ist; denn sonst könnte man die
Kirche des heil. Elias nicht Hauptkirche nennen. Nestor be-
schreibt auch die Lage dieser Kirche und bemerkt: „Das war die
Kathedralkirche, denn viele Waräger waren Christen."
So mehrte sich beständig die Zahl der Christen unter den
Russen, ohne dass nach dem J. 867 bis zur Regentschaft der
Olga besondere Bekehrungsversuche gemacht worden wären.
§. 12.
Zeitalter der Grossfürstin Olga bis auf Wladimir den
Grossen (945-980).
Zum helleren Glänze schien das Christenthum in Russland
erstrahlen zu wollen, als Ihor's Witwe, die staatskluge Olga
(945 — 957) für ihren unmündigen Sohn Swiatoslav (geb im J.
942) die Regierung übernahm. Der unerwartete Tod des Gross-
fürsten Ihor, welcher von den Drewlanen in einem Kriegszug
erschlagen wurde, hat die Russen mit grosser Besorgniss um
ihre Zukunft erfüllt, denn sie waren von vielen Feinden umgeben
und hatten sogar von den slovenischen Stämmen, welche vom
Grossfürsten noch unabhängig waren, nichts Gutes zu erwarten;
und es war sehr nothwendig, dass eine erfahrene und kräftige
Hand die Regierung übernehme. Nun war aber der Sohn und
Nachfolger Ihor's, der Thronfolger Swiatoslav noch unmündig,
und konnte die Regierungsgeschäfte nicht besorgen, ein fähiger
männlicher Verwandter war nicht vorhanden, man konnte dess-
wegen auf innere Wirren und Bürgerkriege gefasst sein. Doch
in dieser schwierigen Lage kam dem jungen Fürstenthum die
verwitwete Grossfürstin Olga zu Hilfe, sie hatte nämlich die
Regentschaft für ihren unmündigen Sohn Swiatoslav über-
nommen und dieselbe zum allgemeinen Besten mit Kraft und
Umsicht geführt. .
Sie unternahm zuerst einen Rachekrieg gegen die Drew-
lanen, welche ihren Gemal erschlagen haben, nahm furchtbare
Rache an ihnen, vernichtete ihre Selbständigkeit und unterwarf
sie ihrer grossfürstlichen Herrschaft. Dann unternahm sie einen
5*
68
Zug nach Nowhorod, ordnete die dortigen Verhältnisse, und ohne
an weitere Kriege zu denken, verwendete sie die übrige Zeit
ihrer Regentschaft dazu, um in den unterworfenen Provinzen
geordnete Verhältnisse einzuführen. Unterdessen ist ihr Sohn
Swiatoslav grossjährig geworden und Olga übergab ihm, wie
allgemein angenommen wird, im J. 957, nach Nestor aber wahr-
scheinlich erst im J. 964 die Regierung, welche er bis 972
selbständig führte.
Als nun Olga überall geordnete Verhältnisse stiftete,
geschah in ihrem Inneren eine Umwandlung, welcher sie den
grössten Ruhm zu verdanken hat; sie beschloss nämlich, die heil.
Taufe zu empfangen, und wie sie diesen Entschluss ausführte,
darüber erzählt Nestor (c. XXXI.) Folgendes: „Im J. 6463=955
(die Jahreszahl ist aber hier, wie aus dem Vergleiche mit den
byzantinischen Schriftstellern zu ersehen ist, unrichtig, und es ist
957 anstatt 955 des Nestor zu lesen, wie weiter unten bewiesen
werden wird), begab sich Olga nach Griechenland und sie kam
nach Konstantinopel. Damals herrschte der Kaiser Tzimiszes
(970—976) und zu ihm kam Olga; und als der Kaiser ihre Schön-
heit und Klugheit sah, bewunderte er ihren Verstand, unterhielt
sich mit ihr und sprach: Du verdienst es, mit uns in dieser Stadt
zu herrschen. Olga aber sagte zum Kaiser: Ich bin eine Heidin,
aber wenn du mich taufen willst, so taufe mich selbst; wenn
aber nicht, so werde ich mich nicht taufen. Und der Kaiser taufte
sie mit dem Patriarchen. Nach der Taufe wurde sie mit grosser
Freude erfüllt und der Patriarch belehrte sie über den Glauben
und sagte zu ihr: Du bist gesegnet unter den russischen Weibern,
denn du hast das Licht liebgewonnen und die Finsterniss verlassen.
Sie aber stand da mit gesenktem Kopfe, wie ein Schwamm, der
mit Wasser gefüllt wird, merkte auf alle Lehren und sprach zum
Patriarchen: Durch deine Gebete, o Vater, möge ich von feind-
lichen Nachstellungen bewahrt bleiben. Und Olga erhielt in der
Taufe den Namen Helena- • • und der Patriarch segnete sie und
entliess sie. Nach der Taufe berief sie der Kaiser zu sich und
sagte zu ihr: Ich will dich zur Gattin nehmen. Sie aber erwie-
derte: Wie kannst du mich heiraten, da du mich selbst getauft
hast und mich deine Tochter nanntest? Und bei den Christen,
wie du selbst weisst, ist das nicht erlaubt. Und darauf sagte der
Kaiser: Olga, du hast mich überlistet. Und darauf gab ihr der
69
Kaiser viele Geschenke, Gold und Silber, Kleider und ver-
schiedene Gefasse und entliess sie, nachdem er sie seine Tochter
genannt hat. Hierauf ging Olga noch zum Patriarchen und bat
ihn um seinen Segen für sich und für ihr Haus • • • und der
Patriarsch segnete sie • • • . Hierauf reiste Olga von Konstanti-
nopel ab und kam nach Kiew Als sie nach Kiew ankam,
kamen zu ihr bald Gesandte des griechischen Kaisers und sagten
(im Namen des Kaisers): Ich habe dich reich beschenkt und du
hast zu mir gesagt, dass, sobald du nach Russland zurückgekehrt
sein wirst, dass du mir viele Geschenke, als: Sklaven, Wachs und
Thierfelle und Hilfstruppen schicken wirst. Und Olga Hess dem
Kaiser antworten: Wenn du bei mir an der Potschajna (ein
Nebenfluss des Dniepr) erscheinen warst, wie ich bei dir in Sud
(ein Hafen, nach Einigen Skutari), dann werde ich dir (das Ver-
sprochene) geben. Dann entliess sie die Gesandten des Kaisers
und lebte mit ihrem Sohne Swiatoslav, welchen sie zum Christen-
thum bekehren wollte. Er aber wollte nichts davon hören; wenn
sich aber Jemand taufen Hess, so wehrte er es ihm nicht, verlachte
ihn aber. Olga gab sich viele Mühe ihren Sohn zu bekehren, als
aber alle ihre Bemühungen fruchtlos blieben, betete sie zu Gott
für ihren Sohn und für das Volk".
So lautet die Erzählung des ehrwürdigen Nestors über die
Bekehrung der Grossfürstin Olga. Wenn wir nun diese Erzählung
näher betrachten, so fragt es sich vor Allem, ob diese Erzählung
Nestors glaubwürdig istf Diese Frage ist nicht ohne Belang, denn
es haben gewichtige Historiker die Meinung ausgesprochen, dass
Olga schon vor ihrer Reise nach Konstantinopel die heil. Taufe
empfangen hat und dass die Nachricht von ihrer Taufe in Kon-
stantinopel in das Gebiet der Sage zu verweisen ist. Sie berufen
sich zur Bekräftigung ihrer Ansicht darauf, dass Konstantin
Porphyrogenitus, welcher die Reise und Anwesenheit der Gross-
fürstin Olga am kaiserlichen Hofe beschreibt (in seinem Werke
Cerimoniae aulae Byzantinae (in Migne, Patrol. curs. compl.
patr. graecae tom. 112. Const. Porph. scripta, tom prior) Parisiis
1864. col. 1107 — 1111.) die Taufe der Olga mit keinem Worte
erwähnt. Doch wiewol dieser Umstand auffallend ist, so kann
das Stillschweigen Konstantins in dieser Sache nicht massgebend
sein. Denn es lässt sich entweder so erklären, dass der kaiser-
liche Schriftsteller nur die eigentlichen Hofceremonien im stren-
70
gen Sinne des Wortes beschreibt, zu denen die Taufe einer
fremden Fürstin, welche überdiess nach dem Berichte Nestor's
nicht am Hofe, sondern etwa in der Patriarchalkirche geschehen
konnte, kaum gezählt werden dürfte ; oder man kann auch den
erwähnten Bericht Konstantins des Porphyrogeniten, welchen er
unter dem Jahre 946 auf den 9. September setzt, auf eine andere,
von den Historikern nicht gemeldete Anwesenheit der Olga in
Konstantinopel beziehen — wiewol die erste Ansicht wahr-
scheinlicher ist und allgemein angenommen wird. — Auf keinen
Fall ist man aber genöthigt, aus dem Stillschweigen Konstantins
zu folgern, dass Olga gar nicht in Konstantinopel getauft
wurde. Denn Nestor erzäht dies ausdrücklich, indem er sagt:
„Der Kaiser taufte sie mit dem Patriarchen", d. h., dass Olga vom
Patriarchen getauft wurde, und dass der Kaiser ihr Taufpathe
war, und diese Nachricht Nestor's bestätigen auch drei byzan-
tinische Schriftsteller, nämlich: Kedrenos, Zonaras und Johannes
Curopalates Skylitzes. Auch der fernere Umstand, dass Olga in
der Begleitung eines Priesters, Namens Gregor nach Konstantinopel
gekommen ist, beweist nicht, dass sie damals schon Christin war;
denn sie konnte ja schon früher mit dem Christenthum bekannt
und vertraut gewesen sein, weil es ja in Kiew schon eine Kirche gab
und sie konnte schon früher denEntschluss gefasst haben, sich zum>
Christenthum zu bekehren, und dieser Priester, mit dem sie nach
Konstantinopel gekommen war, konnte ihr Katechet sein, welcher
sie im christlichen Glauben unterrichtete. Demnach sehen wir
uns vollkommen berechtigt, den Bericht Nestor's, dass die Gross-
fürstin Olga in Konstantinopel getauft wurde, als historisch be-
glaubigt anzunehmen.
Doch es entsteht eine zweite Frage: was hat Olga bewogen,
die Taufe in Konstantinopel nicht in Kiew anzunehmen? Gewöhnlich
wird die Sache so aufgefasst, dass Olga, mit dem Christenthum be-
reits bekannt, die Taufe wegen ihrer grösseren Verherrlichung
vom Patriarchen selbst empfangen wollte, indem sie es ver-
schmähte sich in Kiew taufen zu lassen. Nestor selbst, indem
er die Taufe der Olga beschreibt, ergeht sich in frommen Be-
trachtungen, und vergleicht die Olga mit der Königin von Saba,
welche einst zum Salomo, dem Könige von Israel, sich begab, um
seine Pracht und Weisheit zu bewundern. Doch diese Ausführun-
gen und Beschreibungen haben für die Geschichte keinen Werth,
71
und sie können uns auch darüber keinen Aufschluss geben, wo-
durch Olga sich bewogen fand, gerade in Konstantinopel, nicht
in Kiew die Taufe zu empfangen. Wenn wir aber den Bericht
Nestor's genauer untersuchen, so finden wir Anhaltspunkte zur
Behauptung, dass bei dieser Reise der Grossfürstin Olga nach
Konstantinopel vorzüglich politische Motive massgebend waren.
Es kann nicht in Zweifel gezogen werden, dass Olga als kluge Re-
gentin den Vorzug des Christenthums vor dem Heidenthum er-
kannte, und dass sie schon früher mit der Idee umging, sich taufen
zu lassen und so das Christenthum zur herrschenden Religion zu
erheben, und wir können annehmen, dass sie schon zu den Kate-
chumenen zählte, als sie im J. 957 die Reise nach Konstantinopel
unternahm. Dafür spricht der Umstand, dass sie in ibrem Gefolge
einen Priester Namens Gregor hatte. In dieser Zeit scheinen nun
zwischen der grossfürstlichen und der kaiserlichen Regierung
wichtige Verhandlungen im Zuge gewesen zu sein, welche die
Anwesenheit der erfahrenen Grossfürstin in Konstantinopel er-
wünscht machten. Für diese Ansicht sprechen viele Umstände,
so namentlich: der Kaiser Constantin Porph. beschreibt die Fest-
lichkeiten, welche am kaiserlichen Hofe zu Ehren der russischen
Grossfürstin veranstaltet wurden, und erwähnt, dass sich in
ihrem Gefolge ausser einer grossen Anzahl von Dienern 22
russische Gesandte und 44 angesehene Kaufleute befanden 15),
es waren mithin mit der Grossfüsstin Olga die Abgeordneten
aller bedeutenderen russischen Bojaren, dann Gesandte des
Fürsten und Kaufleute am kaiserlichen Hofe erschienen. Wenn
,5) Er schreibt nämlich: „Mensis Septembris die nono, feria quarta fie-
bat reeeptio ob adventum Elgae, archontissae vel prineipissae Russiae. Ipsa
intrabat cum agnatis suis feminis principalis sanguinis et conditionis et famula-
bus honestioribus. Prima ducebat chorum ipsa archontissa; reliquae sequebantur
in ordine, una post alteram« • • • Pone (post) eam intrabant prineipum Russiae
apoerisiarii et negotiatores (CPli habitare soliti). — Hierauf beschreibt Con-
stantinus das beim Empfange der Grossfürstin und bei den ihr zu Ehren ver-
anstalteten Gastmalen beobachtete Ceremoniel, und bemerkt schliesslich, mit
welchen Geschenken das Gefolge der Olga bedacht worden ist, indem er schreibt:
„Post epulas aeeipiebant illi munera; triginta quidem miliaresia avunculus
archontissae; octo autem ejus amici (Idiot i. e. familiäres) privati et confidentes
aeeipiebant singuli vicena miliaresia; viginti ejus apoerisiarii duodena ; quadra-
ginta tres negotiatores duodena pariter; papas Gregorius aeeipiebat octo; ambo
interpretes duodena; homines Sphendosthlabi (d. i. Sviatoslavi) — is Elgae filiua
nun Olga nur zu dem Zwecke nach Konstantinopel gekommen
wäre, um sich dort taufen zu lassen, so wäre wohl so ein bedeu-
tendes Gefolge überflüssig, und wenn Olga auch miteinem gros-
sen Pomp vor dem Kaiser erscheinen wollte, so hätte dazu ihre
Dienerschaft ausgereicht, und es ist kaum anzunehmen, dass der
heidnische Fürst, die Bojaren und Kaufleute ihr zu diesem Zwecke
ihre Abgeordnete beigegeben hätten, zumal der Grossfürst ein
verstockter Heide war und die Christen verachtete. Weil also
Olga mit einer so zahlreichen Vertretung nach Konstantinopel
kam, so müssen wir daraus schliessen, dass sie in einer politi-
schen Mission dahin kam, und dass sie, ohnedem schon dem Chri-
stenthum zugeneigt sich bei dieser Gelegenheit taufen Hess. Für
diese Ansicht spricht auch der fernere Umstand, dass bald nach
der Rückkehr der Olga nach Kiew zu ihr die Gesandten des Kai-
sers kamen und von ihr im Namen des Kaisers Geschenke und
Hilfstruppen verlangten, welche sie aber verweigerte, weil sie
wahrscheinlich mit dem Resultat ihrer politischen Reise nach
Konstantinopel nicht zufrieden war. — Der Grund also, warum die
Grossfürstin Olga sich nicht in Kiew, sondern in Konstantinopel
taufen Hess, dürfte dem Gesagten zufolge darin liegen, dass sie
eine politische Mission in Konstantinopel hatte, und diese Gele-
genheit benutzte, und sich vom dortigen Patriarchen die heil.
Taufe ertheilen Hess.16)
Wer war aber damals Kaiser in Konstantinopel und welcher
Patriarch hat die Grossfürstin getauft ? Nestor erzählt, dass
damals der Kaiser Tzimiszes regierte; das ist aber falsch,
Russis tum imperabat — quina; sex homines apoerisiariorum terna; interprea
archontissae tandem quindeeim aeeipiebat miliaresia.« — Dann erzählt derselbe
über ein am 10. Oktober veranstaltetes Gastmal, und fügt hinzu: „Aceipiebat
arcliontissa tum in munus ducenta miliaresia, ejus avunculus viginti, papas Gre-
gorius octo; sedeeim ejus intimae familiäres duodena; oetodeeim ejus famulae
sena; viginti duo apoerisiarii duodena ; quadraginta quattuor negotiatores sena,
ei dena bina ambo interpretes. k
'" Man wäre hier fast versucht, zu fragen, ob nichl dwa Olga durch
ihren Sohn Swiatoslav in verwandtschaftliche Verbindung mit dem oströmischen
Hofe treten wollte? I ]- i-t wohl eine Behi gewagte Vermuthung, allein der Um-
Btand, <la>> au.- Anlasö dieser Anwesenheit Olga'e in Byzanz die Fabel von «ler
Werbui mtina entstanden i-t, welche Nestor überliefert hat. ferner die
Thatsache, dass dann später Wladimir wirklieh eine kaiserliche Prinzessin hei-
mag diese Vermuthung rechtfertigen, wiewol dafür kein Beweis ange-
führt werden kann.
73
denn Johannes Tzimiszes bestieg den Thron erst im J. 970,
wo Olga schon todt (f 969) war. Im J. 957, als Olga nach Kon-
stantinopel kam, regierte der Kaiser Konstantin Porphyrogenitus
(911 — 959), welcher eben das Werk: „Caeremoniae aulae CPU
schrieb und darin von diesem Besuche der Olga erzählt. Auf
dem Patriarchalstuhle sass damals Theophylact, welcher vom
Papste LeoVII. geweiht und zum Patriarchen eingesetzt war. Die
Taufe der Grossfiirstin Olga fiel also in die Zeit, als das photiani-
sche Schisma ganz erlöscht war und zwischen Rom und Konstanti-
nopel Frieden herrschte. Uebrigens l'ässt sich das Jahr, in welchem
Olga in Konstantinopel getauft war, aus der Schrift „Caeremoniae
aulae CPU bestimmen. Constantin Porphyrogenitus schreibt, dass
Olga Mittwoch am 9. September und Sonntag am 18. Oktober
feierlich empfangen wurde, welche Monatstage unter der Regierung
Konstantins nach dem Cyclus paschalis nur in den Jahren 946
und 957 auf Mittwoch und Sonntag fallen konnten. Nun konnte
Olga im J. 946 nicht getauft worden sein, denn sie wurde nach
der genannten Quelle nicht von Konstantin aliein, sondern auch
vom Coimperator Roman empfangen, welcher aber erst im J. 948
von seinem Vater zur Mitregentschaft zugelassen wurde.
Was endlich die Einzelnheiten der Erzählung Nestor's über
die Anwesenheit der Olga in Konstantinopel, und über ihre Unter-
redung mit dem Kaiser und mit dem Patriarchen betrifft:, so muss
bemerkt werden, dass diese Unterredungen ersonnen und nichts
Anderes sind, als Gedanken des Chronisten, welche er den han-
delnden Personen in den Mund zu legen für gut fand. Nur ein
Moment verdient hervorgehoben zu werden, nämlich der Heirats-
antrag, welchen der Kaiser der Grossfürstin Olga gemacht haben
soll. Die Sache ist eine Fabel, welche sonderbarerweise von dem
sonst bedächtigen Nestor aufgenommen wurde. Die Grossfürstin
Olga mag in ihrer Jugend sehr schön gewesen sein; dass sie aber
noch in ihrem 60. Lebensjahre so viele Reize gehabt hätte, dass
sich der Kaiser in sie verliebte, ist kaum anzunehmen. Dazu
kommt noch der Umstand, dass der Kaiser damals verheiratet
war, denn er erzählt selbst, dass seine Frau beim Empfang der
Grossfürsün zugegen war, und ausserdem hielt er eine solche
Heirat für unzulässig. Dazu bemerkt Joannes Henricus Leichius
(in Commentatio de vita et rebus gestis Constantini Porph. bei
Migne, Patr. gr. tom. 112. col. 65.): „Is rumor eorum temporum
74
fuit, cui fidem adimit, quod in vivis esset Helena Augusta, et ab-
horrerent a peregrinis connubiis imperatores,utipse Constantinus,
inter cetera de servanda majestate praecepta, iilium, ne ulla un-
quani expeteret, admonuerit." — Leichius beruft sich da auf
folgende Worte Constantins Porphyr: „Ne unquam imperator
Romanus affinitatem contrahat cum gente, quae peregrinis et a
romano statu alienis moribus utatur maximeque, si alienae fidei
et baptisata non sit, Francis tantum exceptis. (De administrando
imperio, cap. 13. apud Migne, Patr. gr. tom. 113. col. 186.)
Nachdem Olga nach Kiew zurückgekehrt war, gab sie sich alle
Muhe, auch ihren Sohn Swiatoslaw zu bekehren; allein alle ihre
Bemühungen scheiterten an seinem Starrsinn. Er hielt das Chri-
stenthum für eine Thorheit, wenn aber Jemand sich taufen Hess,
so verfolgte er ihn nicht, verlachte ihn aber. Und so war die
Bekehrung der Olga nicht mit diesen Erfolgen verbunden, wel-
che sie sich versprechen mochte und es scheint, dass nur wenige
aus ihrem Gefolge ihr Beispiel nachahmten und sich zum Chri-
stenthum bekehrten. Ueber die Reise der Grossfürstin Olga be-
richtet noch ein serbisches Kirchenbuch aus dem 13. Jahrhun-
derte Folgendes: „Nachdem Olga der heil. Taufe vom Patriar-
chen gewürdigt worden war und von ihm das Kreuz entgegen-
genommen hat, kehrte sie in ihr Land zurück. Jenes Kreuz, das
sich in Kiew in der Kirche der heil. Sophia, zur rechten Seite
des Altars befindet trägt die Inschrift: das von der rechtgläu-
bigen Fürstin Olga, der Mutter des Swiatoslaw, in das russiche
Land gebrachte Kreuz. u (Beschreib, des Museums von Wostokoff
453). Und daran anknüpfend sagt der Metropolit Hilarion in einer
Lobrede auf Wladimir: „du und deine Grossmutter Olga, die
das Kreuz aus dem neuen Jerusalem, der Stadt Konstantins,
herbeigebracht und es in ihrem Lande aufgestellt hat — Ihr
habt den Glauben befestigt." Dieser Ueberlieferung zufolge hätte
also Olga vom Patriarchen ein Kreuz erhalten, welches in einer
Kiewer Kirche aufgestellt wurde, auch soll sie dem Patriarchen
eine goldene Schüssel dargebracht haben, auf welcher auf einem
kostbaren Steine das Bild des Erlösers dargestellt war. Doch
davon erwähnt Nestor nichts, und weil er ja die Kiewer Merk-
würdigkeiten genau kannte, so muss man die ganze Erzählung
als unerwiesen dahingestellt lassen.
75
Aus den späteren Jahren der Grossfürttin Olga erzählt Nestor
nichts mehr, erst unter dem J. 969 von ihrem Tode; wir finden
aber über diese Fürstin in abendländischen Chronisten eine für
die Kirchengeschichte sehr interessante Nachrich t. Der germanische
Annalist Lambertus Schaffnaburgensis schreibt nämlich zum
J. 960: „Venerunt legati Rusciae gentis ad regem Ottonem (I.)
deprecantes, ut aliquem suorum Episcoporum transmitteret, qui
ostenderet eis viam veritatis. Qui consensit deprecationi eorum,
mittens Adalbertum Episcopum fide catholicum, qui etiam vix
evasit manus eorum". (Pertz, monumenta Germaniae, tom. V.
p. 61.) Ebenso berichten Annales Hildesheimenses und Annales
Quedlinburgenses zum J. 959 beim Pertz. t. V. p. 60. Auch
der Annalist Saxo erzählt beim J. 959 von dieser Gesandtschaft
der Olga an Kaiser Otto den L, und sagt, dass der Kaiser zu
dieser Mission einen gewissen Libutius auserwählt hatte („ordi-
navitque ad hoc venerabilem et catholicum virum Libutium") bei
Pertz. tom. VIII. p. 615. Die germanischen Annalisten erzählen
also von dieser Gesandtschaft der Olga an den Kaiser Otto I.
Folgendes: Nachdem Olga von Konstantinopel zurückgekehrt
war, hat sie im J. 959 oder 960 an den Kaiser Otto I. eine Ge-
sandtschaft geschickt, mit der Bitte um einen Bischof, welcher das
russische Volk im Christenthum unterrichten sollte. Der Kaiser
habe diesem Ansuchen willfahrt und bestimmte dazu den Mönch
Libutius von Mainz, welcher zu dem Zwecke zum Bischof geweiht
wurde. Allein dieser Bischof ist schon im Februar 961 gestorben,
daher wurde Adalbert, Mönch aus St. Maxim bei Trier, nach-
heriger Erzbischof von Magdeburg, zu dieser Mission auserwählt,
und er ist auch wirklich nach Russland abgereist. Allein in Russland
angekommen, konnte er hier nichts ausrichten, seine Gefährten
seien von den heidnischen Russen erschlagen worden, und
er selbst sei nur mit grosser Mühe einem gleichen Schicksale
entgangen und sei im J. 962 nach Deutschland zurückgekehrt.
So berichten über diese Gesandtschaft der Grossfürstin Olga
an Kaiser Otto I. die germanischen Annalisten, und wiewol
darüber der einheimische Annalist Nestor schweigt, so ist es
schwer, den Historikern beizustimmen, welche diese Gesandschaft
in Abrede stellen, denn die dagegen vorgebrachten Gründe sind
nicht stark genug, um uns vom Gegentheile zu überzeugen. Sie
berufen sich zuerst darauf, dass Olga in Konstantinopel getauft wurde
76
und mit dem kaiserlichen Hofe in Konstantinopel in freundschaft»
liehen Verhältnissen stand — dass sie also eher nach Konstantinopel
als nach Deutschland sich gewendet hätte. Aber diese Behauptung
widerlegt Nestor, denn aus seinem Berichte ergibt sich, dass
Olga von Konstantinopel missvergnügt zurückkehrte, und dass sie
die Gesandtendes griechischen Kaisers, welche sie um Geschenke
und Hilfstruppen baten, in Ungnade entliess, indem sie ihnen
bemerkte, dass der Kaiser erst dann das Verlangte bekommt,
wenn er selbst zu ihr kommt. Es scheint also zwischen der Gross-
fürstin und dem griechischen Kaiser ein gespanntes Verhältniss
obgewaltet haben, in Folge dessen es Olga nicht rathsam schien,
sich nach Konstantinopel zu wenden. Wenn man aber einwendet,
dass ja der Kaiser Konstantin Porph. die Olga im J. 957 in Gnaden
entlies und in Freundschaft von ihr Abschied nahm, so muss man
bedenken, dass dieser Kaiser 959 gestorben ist, und dass nun ein
anderer Kaiser (Roman IL 959 — 963) regierte. Daraus sieht man,
dass die Freundschaft Olga's mit dem Hofe von Konstantinopel
gar nicht verhindern konnte, dass sich Olga an den deutschen
Kaiser mit der Bitte um Missionäre wendete. Sie wenden ferner em,
warum sich Olga nicht an den Pap-t, sondern an den Kaiser um
Missionäre wendete? Dieser Einwand fällt aber von selbst, wenn
man bedenkt, dass der Ruhm des Kaisers Otto I. in der ganzen
Welt wiederhallte, dass er als treuer Sohn der Kirche überall
bekannt war und dass es einer in der Politik erfahrenen Frau
gerathen schien, mit einem so mächtigen Kaiser in nähere Ver-
bindung zu treten. Olga konnte von seiner Rechtgläubigkeit
nicht zweifeln, und weil er auch zu anderen Völkern, so zu den
Polen Missionäre aussandte, so konnte sie ohne Anstand auch für
ihr Volk von ihm dieselben ausbitten.
Den dritten und wichtigsten Einivand erheben sie nun, indem
sie behaupten, dass Olga im J. 959 schon nicht mehr regierte, dass
sie also nicht berechtigt war, eine Gesandtschaft an den Kaiser
Otto abzusenden. Allein auch dieser Grund ist nicht stichhältig,
denn nach Nestor war das Verhältniss Olga's im J. 957, wo >ie
nach Konstantinopel ging, dasselbe, wie im J. 959. Nestor erzählt
nämlich, nachdem er von ihren frachtlosen Bemühungen, ihren
Sohn zur Taufe zu bewegen, berichtet hatte, so: r01ga betete
für ihren Sohn und ihr Volk Tag und Nacht und pflegte
(nutrivitj ihren Sohn bis zu seinem .Mannesalter und zu seiner
77
Volljährigkeit." Dann führt er nur die Jahreszahlen 6464 bis 6471
an, und sagt erst zum Jahre 6472=964: „Als der Fürst Svia-
toslav erwachsen war und das Mannesalter erreicht hatte, fing er
an, viele und tapfere Krieger zu sammeln • ..." Vor dem J. 964
berichtet Nestor von keiner selbständigen That Sviatoslaw's, Olga
scheint demnach bis zu diesem Jahre faktisch die Regentschaft
geführt zu haben ; wenn sie also im J. 957 mit einer sehr glänzen-
den Gesandtschaft an den Hof des griechischen Kaisers gehen
konnte, so kann man nicht einsehen, warum sie um zwei Jahre
später nicht eine viel geringere Gesandtschaft zum Kaiser Otto I.
schicken könnte. — Die angeführten Gründe sind also nicht
überzeugend genug, um die Glaubwürdigkeit so vieler sonst
zuverlässiger germanischer Annalisten umzustossen und die
Gesandtschaft der Grossfürstin Olga an den Kaiser Otto I. als
ungeschehen zu betrachten.
Gewichtiger scheint der Einwand, welchen der gelehrte As semani
(Calendaria Eccae univer., IV. p. 21. 17) erhebt, welcher zu beweisen
sucht, dass diese Gesandtschaft nicht von den Bussen, sondern
von den Rugiern, einem slavonischen Volke, ausgegangen ist, und
dass man die Namen Rugiae gentis mit Rusciae gentis ver-
wechselt hat. Allein die gelehrten Bolandisten (De conversione et
fide Russorum, tom. II. Sept. 2.) beweisen, dass die Rugier keine
Königin Namens Helena hatten, dass eine Fürstin dieses Namens
nur bei den Russen vorkommt, dass hier also keine Verwechslung
des Namens angenommen werden kann. Dass übrigens diese
Gesandtschaft wirklich stattgefunden hat, beweisen die i\.nnalen
von Schaffnabu rg auch dadurch, dass dort erzählt wird, dass unter
den Gesandten, welche dem Kaiser Otto I. in Quedlinburg zu
Ostern ihre Aufwartung machten, sich auch russische Gesandten
befunden haben.
Die Gesandtschaft wird denn füglich zugegeben, aber man
bestreitet, dass sie einen religiösen Zweck hatte, und beruft sich
ausser auf das Angeführte auch darauf, dass es in einer abend-
ländischen Chronik heisst: „Legati Helenae, reginae Rugorum,
17) Diese Ansicht vertritt auch J. H. Leichius am angegebenen Orte. —
Vgl. über diesen Gegenstand Dr. Joseph Aschbach, die von Kaiser Otto I.
nach Russland an die Grossfürstin Olga geschickte Mission, in Dieringer's kath.
Zeitschrift 1844, Bd. I. S. 82 — 94.
78
quae sub Romano imperatore Constantinopoli baptisata est, ficte,
ut post damit, episcopum et presbyteros eidem genti petebant."
(Continuator Reginonis, Mon. Germ. I. 624.) Auf diese Stelle
gestützt, schreibt man der Olga nur eine politische Gesandtschaft
zu, indem ihre Gesandten nur Jlcte"- um einen Bischof baten.
Allein diese Quelle widerlegen die anderen, welche ausdrücklich
sagen, dass sie um Missionäre baten und diese auch erhielten,
indem sich die Thatsache, dass von Otto I. Missionare nach Russ-
land gekommen sind, nicht läugnen lässt.
Dem Gesagten zufolge kann man also schliessen, dass Olga
wirklich in geistlichen Sachen eine Gesandtschaft an den Kaiser
Otto I. schickte, dass der Kaiser einen Bischof nach Russland
schickte, dass aber diese Mission ohne Erfolg blieb, indem die
heidnischen Russen, aufgemuntert durch das Beispiel ihres dem
Heidenthum ergebenen Grossfürsten Swiatoslaw, sich von dem
Christenthum ganz abwendeten.
Als Olga alle ihre Bemühungen zur Bekehrung ihres
Sohnes fruchtlos sah, blieb ihr nichts anderes übrig, als sich dem
Willen Gottes zu ergeben, und Nestor erzählt, dass sie oft betete:
„Der Wille Gottes geschehe, wenn sich Gott meines Stammes
und des russischen Volkes erbarmen will, so möge er ihre Herzen
zu sich bekehren, wie er es mir zu Theii werden Hess.« Unter-
dessen hat Swiatoslaw siegreiche Kriegszüge gegen die Wiaty-
czen und Peczenigen unternommen, und beschloss 969, Kiew zu
verlassen und sich in Perejaslavec an der Donau anzusiedeln.
Die Grossfürstin Olga billigte nicht diese tollkühnen Unterneh-
mungen ihres Sohnes, denn sie konnte voraussehen, das sie ihn
ins Verderben stürzen werden; allein sie konnte nichts mehr
über ihn vermögen, und weil sie ihren Tod herannahen sah, so
bat sie ihn, er möge wenigstens so lange in Kiew bleiben, bis er
sie beerdigt haben wird. Und in der That starb sie in kurzer
Zelt, nämlich am 11. Juli 969. Sie hatte vor ihrem Tode ange-
ordnet, dass man an ihrem Grabe kein Todesmal, die sog. tryzna
nach heidnischer Art, feiere, was auch unterblieb. Sie wurde
von ihrem Priester begraben. — Einige meinen, dass Olga nur
im Stillen begraben wurde und berufen sich auf Nestor, doch
ganz falsch; denn Nestor sagt nur diese \\'<>rU': „Und Olga ver-
ordnete, das- man nach ihr keine tryzna halte, denn sie hatte
ein«'!«. Priester, und dieser hat die selige Olga begraben. u So en-
79
dete diese in der russischen Geschichte ewig denkwürdige Für-
stin, und sie wird vom Chronisten mit Recht genannt „der
Morgenstern, der die Sonne ankündigt, die Morgenröthe, die
dem Tageslichte vorhergeht; sie glänzte, wie der Vollmond in
der Nacht, schimmerte unter den Ungläubigen wie eine Perle." —
Der Grossfürst und das Volk beweinte ihren Tod bitterlich, sie
trugen und begruben sie an ihrem Orte; allein mit ihrem Tode
sank eine mächtige Stütze der Christen, welche nun in Russland
kaum geduldet wurden.
Nach dem Tode der Grossfürstin Olga überliess sich ihr
Sohn, der Grossfürst Swiatoslaw, ungehindert den kriegerischen
Abenteuern, in denen er lange Zeit vom Glücke begünstigt
wurde, die aber schliesslich ihn ins Verderben stürzten. Wie
schon oben bemerkt wurde, beschloss er Kiew zu verlassen und
sich in der an der Donau gelegenen Stadt Perejaslavec anzusie-
deln. Zu dem Zwecke berief er 970 eine Versammlung der Bo-
jaren, denen er seinen Willen kundgab, und weil er für die
Ordnung und Sicherheit seiner ererbten Länder Vorsorge treffen
wollte, so theilte er sein damals schon grosses Reich unter seine
Söhne, und zwar das Grossfürstenthum in Kiew übergab er
seinem Sohne Jaropolk, das Gebiet der Drewlanen gab er sei-
nem Sohne Oleh, und als auch die Bewohner von Nowhorod
ihren eigenen Fürsten haben wollten, und im Verweigerungs-
falle mit dem Abfalle drohten, so wollte er einen von seinen
Söhnen dazu bewegen, dass er sich nach Nowhorod begebe.
Allein weder Jaropolk, noch Oleh wollte sich dazu verstehen,
daher sah sich Swiatoslaw genöthigt, die Herrschaft in Nowhorod
seinem unehelichen Sohne Wladimir, den er mitMaluscha zeugte,
zu übergeben. Nachdem er so für die Ordnung in seinem Reiche
vorgesorgt hatte, unternahm er einen Kriegszug gegen die Bul-
garen. Im J. 971 lieferte er den Bulgaren eine Schlacht, welche
zu seinen Gunsten entschieden wurde und wodurch er sich in
den Besitz von Mösien, sowTie der Stadt Perejaslavec versetzt
sah. — Nun erklärte er den Griechen den Krieg, welche er bei
Adrianopel besiegte, und nachdem er von ihnen einen reichen
Tribut erhalten hatte, kehrte er mit seinen Streitkräften nach
Perejaslavec zurück. Doch in diesen Kriegen haben sich die
Schaaren der Russen sehr gelichtet, es ist ein grosser Theil der
besten Truppen des Swiatoslaw gefallen, die Lage der Russen
80
schien also in Perejaslavec wegen der geringen Streitkräfte und
wegen der zu grossen Entfernung von der Heimat gefährlich,
daher beschloss der Fürst mit den Griechen einen dauernden
Frieden zu schliessen und entsendete zu dem Zwecke eine Ge-
sandtschaft an den griechischen Kaiser Johannes Zimiszes. Der
Kaiser war mit diesem Anerbieten des russischen Grossfürsten
zufrieden und es wurde desswegen eine Zusammenkunft des
griech. Kaisers mit dem russ. Grossfürsten veranstaltet, welche
im J. 971 bei Dorostol (Derstr) zu Stande kam. Hier schlössen
die Russen mit den Griechen einen Frieden im Juli 971, in
welchem beide Seiten die Beobachtung des Vertrages mit einem
Eide bekräftigten, und zwar schwuren die Griechen nach christ-
licher Art, die Russen aber bei ihren Göttern, indem sie sagten:
„ Wenn wir alles das nicht erfüllen, so sollen wir verflucht werden,
vom Gott, an welchen wir glauben, von Perun und Wolos, dem Gott
der Heerden.u Hernach erhielten die Russen reichliche Geschenke
und schickten sich an, nach Kiew zurückzukehren. Der nächste
und bequemste Weg nach Kiew war Dniepr, und diesen Weg
wollte der Grossfürst einschlagen. Aber sein treuer Gefährte
und Waffengenosse Swineld widerrieth ihm diesen Weg, denn
er hatte erfahren, dass die Petschenegen, ein wilder und tapferer
Stamm, ihm auf den Stufen des Dniepr auflauern, und weil sie
wissen, dass er mit reicher Beute und geringen Streitkräften
nach Kiew zurückkehrt, ihn da angreifen und vernichten wollen.
Doch der tapfere und bisher unbesiegte Swiatoslaw wollte auf
diese Vorstellungen seines treuen und bewährten Heerführers
Swineld nicht achten, er hielt es unter seiner Würde, einer Ge-
fahr auszuweichen, er wollte desswegen den von Swineld ange-
rathenen Landweg nicht einschlagen, sondern begab sich am
Dniepr hinauf, um so schnell als möglich nach Kiew zu kommen.
Aber bald überzeugte er sich selbst von der Unmöglichkeit, die
von den Petschenegen bewachten Stufen des Dniepr zu über-
schreiten, desshalb beschloss er zu landen und den Winter an der
Mündung des Dniepr bei Büobereze zuzubringen. Seinem Ent-
schluss konnte Niemand widerstreiten, und übrigens war an ein
weiteres Vordringen wegen der eingetretenen rauhen Winter-
zeit nicht mehr zu denken; doch diese Ueberwinterung bei Bilo-
bereze war mit vielen Mühen und Beschwerden verbunden, weil
dem Grossfürsten wohl nicht Geld, aber Winterkleider und
Nahrungsmittel fehlten. Der Winter wurde also mit grossen
Entbehrungen zugebracht, und sobald der Frühling 972 anbrach,
Hess der Grossfürst die Zelte abbrechen und machte sich auf den
Weg, und zwar am Dniepr. Als er aber mit seinen unbedeuten-
den Streitkräften die Stufen des Dniepr erreichte, wurde er von
den lauernden Petschenegen mit überlegenen Streitkräften ange-
griffen, er selbst fiel in der Schlacht und sein Heerführer Swi-
neld rettete sich mit einem geringen Theile der übriggebliebe-
nen Truppen durch schleunige Flucht und kam nach Kiew. So
endete der Grossfürst Swiatoslaw als Opfer seiner kriegerischen
Abenteuer im fremden Lande im J. 972.
Wenn wir nun nach dem Schicksale des Christentums unter
seiner Regierung fragen, so ergiebt sich die Antwort, dass das
Christenthum unter seiner Regierung, besonders seit dem Tode
Olga's ganz in den Hintergrund gedrängt wurde. Es lässt sich
wohl nicht beweisen, dass Swiatoslaw die Christen verfolgt hätte,
allein sicher ist auch, dass er sie nicht bevorzugte. Es scheint
nach dem Berichte Nestor's, dass Swiatoslaw, als kriegerischer
Charakter, sich ohne nähere Untersuchungen an den Glauben
seiner Vorfahren hielt, und weil er sich mit dergleichen Unter-
suchungen niemals abgab, so hat er die Leute, welche über den
Glauben nachdachten, als feige verachtet, und dieses Los traf
auch die Christen. Deswegen sehen wir, dass die Christen,
welche im J. 945 in dem damals mit den Griechen abgeschlosse-
nen Vertrage ausdrücklich erwähnt werden, in dem Frieden,
welchen Swiatoslaw im J. 971 mit den Griechen schloss, gar
nicht erwähnt werden, denn die Russen beschwören den Frieden
beim Perun und Wolos. Doch wiewol das Christenthum unter
der Regierung des Swiatoslaw verdrängt wurde, so ward es doch
nicht vernichtet. Denn schon daraus, was Nestor vom Swiatoslaw
erzählt, dass er Niemandem verwehrte, sich taufen zu lassen, er-
hellt, dass es solche gab, welche Christen werden wollten. Und
übrigens war das Christenthum schon unter Ihor so weit verbrei-
tet, dass es während der kurzen Regierungszeit des Swiatoslaw
ohne besondere Verfolgungen nicht ausgerottet werden konnte.
Das Christenthum wirkte also unter Swiatoslaw's Regierung nur
im Stillen, und nicht besser gestaltete sich die Lage der Christen
in Russland unter dem Sohne und Nachfolger SwiatoslawT's, unter
dem Grossfürsten Jaropolk (972 — 980).
Pelesz, Geschichte der Union. g
82
Der frühere Grossfürst Swiatoslaw hat, wie schon g
würde, sein Reich unter seine drei Söhne getheilt, und zwar
gab er dem ältesten Sohne Jaropolk Kiew, dem zweiten Sohne
Oleh das Gebiet der Drewlanen, zu dem auch das jetzige Gali-
zien gehörte, und seinem dritten unehelichen Sohne Wladimir
Kowhorod sammt den dazu gehörigen nördlichen Gegenden Es
war (abgesehen von den ersten Jahren der warägischen Herrschaft
Rurik's) das erste Beispiel einer Theilung des Reiches, denn bis-
her war immer der Aelteste des Stammes Rurik's Alleinherrscher.
Das darf aber nicht Wunder nehmen, denn das System der Thei-
lung des Reiches unter die Söhne sehen wir im Mittelalter bei
allen Völkern und in allen Reichen. Diese drei Brüder hätten
vielleicht im Frieden gelebt, wenn nicht ein Höfling den Samen
der Zwietracht unter sie geworfen hätte. Dieser war Swineld. der
Heerführer des verunglückten Grossfürsten Swiatoslaw. Als näm-
lich im J. 972 Swiatoslaw bei den Ufern des Dniepr von den
Petschenegen erschlagen würde, rettete sich Swineld mit den
Ueberresten des russischen Heeres nach Kiew und wurde hier
von Jaropolk gern aufgenommen und in Ehren gehalten. Dieser
Swineld hatte einen Sohn Namens Lut, welcher einmal auf die
Jagd ging und das Gebiet des Fürsten der Drewlanen, (Meli,
betrat, wiewol er dazu kein Recht hatte. Oleh war zufällig gerade
damals auf der Jagd, und als er erfahren hatte, dass der Sohn des
Swineld auf einem fremden ( rebiete jagt, hat er ihn als Wilddieb
erschlagen. Das erbitterte den alten Vater, und er sann auf Rache.
Er verdächtigte nun fortwährend den Fürsten < Meli vor dem
Grossfürsten Jaropolk. und trachtete ihn dazu zu bewegen, dass
er sich des Fürstenthums der Drewlanen bemächtige. Diesen
fortwährenden Aufstachelungen gelang es, dass der Grossfürsl
ÖD O /
Jaropolk im .1. !»77 einen Kriegszug gegen -einen Bruder Oleh
unternahm, denselben besiegte, und nachdem Oleh im Gemenge
umgekommen ist, sich seines Fürstenthums bemächtigte und so
das Fürstenthum der Drewlanen mit dem Kiewschen ( rrossfürsten-
thnm wieder vereinigte.
Als die, Kunde von dieser Gewaltthal zum Fürsten von
Nowhorod drang, bemächtigte sich seiner ein panischer Schrecken,
er befürchtete ein gleiches Schicksal, und entfloh nach Skandi-
navien zu seinen Stammesgenossen, den Warägern. Diesen
I instand benutzte Jaropolk, er schickt.- seine Beamten nach
83
Nowhorod und vereinigte so das ganze russische Reich unter ein
Szepter. Doch Wladimir blieb nicht bei den Warägern, er sam-
melte dort ansehnliche Hilfstruppen, und mit ihnen kehrte er
zurück, nahm Nowhorod ein, vertrieb die Beamten des Jaropolk
und Hess ihm melden, dass er gegen ihn zu Felde zieht. Und in
der That rückte Wladimir 980 mit einem starken Heere nach
Süden; er nahm Polock ein, erschlug den dortigen Fürsten
Rohwold und nahm seine Tochter Rohnida, welche dem Jaropolk
verlobt war, zur Frau, und zog gegen Kiew, wo sich Jaropolk
mit seinem Heere eingeschlossen hat. Der Grossfürst konnte sich
in seiner Festung lange halten, aber er wurde von seinem ersten
Rathgeber Namens Btud verrathen, und auf dessen Anrathen ent-
floh er nach Rodno, weil er den Kiewern nicht traute. Von Rodno
konnte er sich leicht retten, aber auf Anrathen seines verrätheri-
schen Rathgebers Blud ergab er sich seinem Halbbruder Wla-
dimir, welcher ihn auf Anstiften des Blud erschlagen Hess.
Nachdem also Wladimir so den Grossfürsten Jaropolk aus dem
Wege geräumt hatte, bestieg er selbst den grossfürstlichen
Thron in Kiew und wurde so Alleinherrscher in Russland
J. 980—1015.
Was nun den Zustand des Christenthums in Russland in der
Zeit von 972 — 9S0 anbelangt, so liegen keine positiven Nachrich-
ten vor, welche uns zu irgend einem Schlüsse in dieser Bezie-
hung berechtigen würden. Es bleibt also nur für Muthmassungen
Platz. Unter Swiatoslaw wurden die Christen verachtet, aber
dennoch geduldet, wie Nestor ausdrücklich bezeugt. Dieser
Zustand scheint auch unter Jaropolk bestanden zu haben; ja wir
haben sogar Grund, zu vermuthen, dass nun das Christenthum
in Russland erstarkte, und wiewol es keine hervorragende Rolle
spielte, doch im Stillen immer mehr Anhänger gewann. Denn
wir wissen, dass die drei Söhne des Swiatoslaw unter der Obhut
der Grossfürstin Olga auferzogen wurden, welche es gewiss
nicht versäumte, sie mit dem Christenthum bekannt zu machen.
Als sie desswegenim J. 971 selbständige Fürsten wurden, scheint
es, dass sie dem Christenthum nicht abgeneigt waren, und dass
sich dasselbe immer mehr verbreitete, wogegen das Heidenthum
abnahm, bis es unter der nachfolgenden Regierung Wladimirs
ganz verdrängt wurde.
6*
Zweite Periode.
Die allgemeine Bekehrung der Russen und Sie Wirksamkeit des
Cüristeutüums unter Wladimir dem Grossen und seinen Nach-
folgern (980—1104).
§. 13.
A 11 gern eine Charakteristik dieser Periode.
1. Der Schauplatz der Wirksamkeit des Christenthums ist
in dieser Periode fast ganz Russland, mit Ausnahme der östlichen
und nordöstlichen Gebiete desselben. Von Kiew aus breitet sich
das Christenthum in die seit Wladimir dem Grossen entstandenen
Theilfürstenthümer aus, es entstehen im Süden, Westen und
Norden Bisthümer und zahlreiche Klöster, welche den christ-
lichen Glauben immer weiter ausbreiten und befestigen.
2. Das Christenthum fasst überall feste Wurzeln, da manche
günstige Umstände dessen Verbreitung begünstigen; allein es
begegnet auch mächtigen Hindernissen, so namentlich dem fest-
gewurzelten Hange am Hergebrachten, den vielen gräulichen
Bürgerkriegen, den fanatischen Anhängern des Heidenthums, die
als Zauberer und Weissager das Volk durch Gaukelkünste im
Heidenthume zu erhalten strebten, und den vielen räuberischen
Einfällen der wilden asiatischen Horden, welch«' es auf mannig-
faltige Weise bekämpften, und dessen Wirksamkeit wenigstens
in einigen (legenden auf eine kürzere oder längere Zeit zum
Stillstand brachten.
B. In dieser Periode begegnet da- Christenthum auch
einigen Verfolgungen, welche entweder vom fanatisirten Volke
oder von den einbrechenden fremden Völkerschaften verübt
wurden.
4. Indessen breitet es sich, begünstigt von den Fürsten und
den Edelsten des Volkes, immer weiter aus, und findet in den,
aus dem vom seligen Antonius in Kiew gegründeten Höhlen-
85
kloster hervorgehenden Ordensbrüdern die eifrigsten Verbreiter,
so dass am Anfange des zwölften Jahrhundertes mit Ausnahme
des äussersten Ostens und Nordostens überall in Russland das
heilige Kreuz die Ehre Gottes verkündet.
5. Die russische Kirche ist in diesem Zeiträume dem pho-
tianischen Schisma fremd, sie unterhalt mit dem römischen
Papste freundschaftliche Beziehungen, und wird erst im zweiten
Zeiträume durch die von Konstantinopel kommenden Kiewer
Metropoliten in das orientalische Schisma verwickelt, dem sie
aber auch dann nicht ganz und nicht immer huldigt.
Erstes Capitel-
Vollständiger Sieg des Christenthunis tiuri dessen Ver-
breitung in Russland,
I. Unter Wladimir dem Grossen (980-1015).
§.14.
Die ersten Regierungsjahre Wladimir's als Heiden
(980—985).
Nachdem Wladimir Alleinherrscher von Russland gewor-
den ist, trat er in die Fussstapfen seiner Vorgänger und widmete
sich fast ganz den kriegerischen Unternehmungen, welche nach
Nestor's Bericht einen Zeitabschnitt von 5 Jahren in Anspruch
nahmen. Seine Alleinherrschaft hatte er vorzüglich den in Skan-
dinavien angeworbenen Warägern zu verdanken, welche auf die
geleisteten guten Dienste pochend, eine reiche Belohnung for-
derten und sich sogar als alleinige Herren von Kiew geberdeten.
Wladimir aber war weit entfernt davon, den Warägern ihre An-
sprüche zu bewilligen, er sann im Gegentheile auf Mittel, um
dieser nunmehr entbehrlichen und gefährlichen, wilden und raub-
lustigen Gesellen los zu werden. Er wies sie desswegen mit ihren
Forderungen nicht geradezu ab, vertröstete sie aber mit ihren
Forderungen von einem Monat auf den anderen, so dass sie end-
lich zu der Ueberzeugung kamen, dass hier nichts mehr zu
holen ist, und daher den Wladimir ersuchten, er möchte ihnen
nach Griechenland zu ziehen erlauben. Diese Bitte war dem
Wladimir aus dem Horzen gesprochen, er bewilligte ihnen sehr
86
gern den Abzug, vorerst aber benachrichtigte er den Kaiser Ba-
silius IL (976 — 1025) von ihrer Ankunft, indem er ihm, nach
Nestor (c. XXXVIIL), sagen Hess: n Es ziehen zu dir die Warä-
ger, behalte sie aber nicht in der Stadt, denn sonst werden sie dir
Uebel anrichten wie hier, sondern zerstreue sie nach verschiedenen
Orten, zu mir aber lasse keinen Einzigen." Nur einige Waräger
behielt Wladimir bei sich, und hat ihnen verschiedene Aemter
anvertraut.
Als Wladimir sieh auf diese Weise seiner lästigen Hilfs-
truppen entledigt hatte, schenkte er seine besondere Aufmerksam-
keit der Wiederherstellung des wahrscheinlich im tiefem Verfall
begriffenen heidnischen Cultus. Es ist nämlich wahrscheinlich,
dass das Christenthum in der Zeit von 8GT — 980 schon so viele
Anhänger in Kussland gewonnen hat, dass der Dienst der heid-
nischen Götter allmUlig zu verfallen begann; Wladimir wollte
also denselben wieder erheben. Zu dem Ende Hess er in Kiew
viele Standbilder der heidnischen Götter, so de3 Perun, Chores,
Dazdboh, Ötrvboh, Simorgl und Mokosch aufrichten, denen er
selbst und das Volk opferte; seinen « Inkel Dobrynia aber schickte
er nach Nowhorod, wo er dasselbe ausrichten sollte, und wirk-
lich ausrichtete. — Es ist auffallend, dass ein junger, kaami20jäh-
riger Fürst sich noch vor Beginn seiner kriegerischen Unterneh-
mungen der Wiederherstellung und Erhebung des heidnischen
Cultus zuwendet. Indessen lässt sich diese Erscheinung so er-
klären: Wladimir war wohl mit seinen Brüdern Jaropolk und
Oleh von der goüesfiirchtigen Olga erzogen und gewiss auch
mit dem Christenthum bekannt gemacht worden; allein während
seine beiden Brüder, besonders Jaropolk, in Südrussland blieben,
wo das Christenthum schon bedeutende Fortschritte gemacht
hatte, und wenigstens geduldet war, erhielt Wladimir das im
heidnischen Norden gelegene Nowhorod'sche Gebiet, wo er von
Heiden umgeben, vielleichl auf die Lehren seiner Grossmutter
Olga ganz vergessen bat, und als er dann durch Gewall sich i\r^
{ \ rossfürs.tenthums Kiew und ganz Russlands bemächtigte, mochte
er auch hier im Süden eifrige Anhänger des Heidenthums ge-
funden haben, welche nun ihre Häupter kühner erhoben, und den
neuen Grossfürsten vielleicht dazu drängten, da-- er das lleiden-
thum ^v^u das überhandnehmende Christenthum in Schutz
nehme. Zu den vorzüglichsten Anhängern des Heidenthums ge-
87
hörte wahrscheinlich sein Onkel Dobrynia und vielleicht auch
der Wojewode Blud, welcher vielleicht aus religiösem Antagonis-
mus den Grossfürsten Jaropolk verrathen und dem Wladimir
ausgeliefert hat. Zu diesem besonderen Eifer im Heidenthume
konnte also den Wladimir der Antagonismus gegen seinen Vor-
gänger Jaropolk bewogen haben. Es ist eben ein völliger Umsturz
in der Regierung geschehen, welchem, um sich eines modernen
Ausdruckes zu bedienen, auch ein Systemwechsel folgen musste.
Nun hat der vorige Grossfürst das Christenthum wahrscheinlich
wenigstens geduldet und das Heidenthum vernachlässigt; Wla-
dimir hatte ihn mit Gewalt aus dem Wege geräumt; es war also
natürlich, dass er andere Wege eingeschlagen, und sich auch des
von seinem Vorgänger vernachlässigten Heidenthums wärmer
angenommen hat und demselben zum alten Glänze verhelfen
wollte, um sich dadurch die Gemüther zu gewinnen und seine
Herrschaft zu befestigen. — Wie dem übrigens auch sei, das ist
sichergestellt, dass Wladimir gleich nach seinem Regierungsantritt
sich als grosser Beschützer des heidnischen Cultus erwiesen hat.
Unter dem J. 6488 = 980, erzählt Nestor noch Anderes,
was eben nicht zum Ruhme dieses Fürsten gereicht, wenn es wahr
wäre, nämlich von seiner übermässigen Lüsternheit und Ausschwei-
fung. Nestor sagt: „Wladimir frohnte der Lüsternheit und er
hatte folgende Frauen : Rohnida, von welcher er vier Söhne, näm-
lich : Izjaslav, Mstislav, Jaroslav und Wsevlad und zwei Töchter
hatte; von einer Griechin den Swiatopolk; von einer Cechin den
Vyseslav und von einer Anderen den Swiatoslaw und Stanislav;
und von einer Bulgarin den Borys und Hlib (Gleb); ausserdem
hatte er dreihundert Kebsweiber in Vysehrad, dreihundert in Bil-
hrad und zweihundert in Berestovo, einem Dorfe, welches auch
heute (nämlich zu Nestors Zeiten) Berestovo genannt wird. Und
war in der Unkeuschheit unersättlich, denn er war lüstern wie
Salomo ••••". So hätte also Wladimir vor seiner Bekehrung
fünf Frauen, von denen er zehn Söhne und zwei Töchter hatte,
und ausserdem soll er nach dieser Sage noch 800 Kebsweiber
unterhalten haben, ein Harem also, der einem orientalischen
Sultan wohl alle Ehre machen konnte. Allein diese Erzählung
'Nestor 's ist ganz unglaubwürdig, und Nestor bietet uns selbst
Anhaltspunkte genug, um die Unglaubwürdigkeit seiner dies-
bezüglichen Angaben nachzuweisen. Nestor will nämlich — ■ ob
88
selbst aus eigenem Antriebe oder einer fremden Angabe folgend,
lassen wir dahingestellt — die grosse Umwondlvng, welche im
Herzen Wladimirs nach seiner Bekehrung geschehen i<t, recht klar
und ersichtlich darstellen, und zu dem Zweck«- schildert er sein
Leben im Heidenthume mit den dunkelsten Farben, damit dann
sein Christenleben desto heller leuchte. Desswegen vergleicht
Nestor den Wladimir mit dem weisen israelitischen König Salomo,
und weil er ihm, wie wir spater hören werden, bei der Beurtei-
lung der verschiedenen Religionen die AVeisheit Salomo's zu-
schreibt, stellt er ihn auch in moralischer Beziehung mit Sah im,.
zusammen. Nun hatte aber Salomo nach den Berichten der heil.
Schrift 700 Frauen und 300 Kebsweiher: Nestor stellt also den
Wladimir etwas bescheidener dar und giebt ihm nur 5 Frauen
und 800 Kebsweiber, bemerkt aber unter Einem, dass Wladimir
ausserdem noch fremde Weiber verführte und Mädchen schändete,
„denn er war lüstern, wie Salomo«. Aus dieser Zusammenstellung
Wladimirs mit Salomo ersieht man, dass diese Erzählung Nestor's
von der grossen Ausschweifung Wladimir's eine Erdichtung ist,
die vielleicht schon vor Nestor existirte oder vielleicht von ihm
selbst zur Verherrlichung der umschaffenden Gnade Gottes, deren
Wladimir durch die Taufe theilhaftig geworden ist, ersonnen
wurde oder später von einem unbekannten Abschreiber in den
Nestor interpolirt wurde. — Ferner spricht' gegen die Glaubwürdig-
keit dieser Erzählung Nestors der Umstand, dass es hier (zum
J. 980) heisst, Wladimir habe in Bilhorod 300 Kebsweiber unter-
halten; nun aber erzählt derselbe Nestor unter dem J. 6499 =
991, dass Bilhorod erst in diesem Jahre (991) von Wladimir j
gründet wurde; also im J. 980, wo Wladimir in Bilhorod nach
dem Berichte Nestor's 300 Kebsweiber gehab I haben boII, existirte
diese Stadt noch nicht. Wenn man aber annehmen wollte, dass
Nestor beim J. 980 eine allgemeine Charakteristik des sitt-
lichen Lebenswandels Wladimir's hat gehen wollen, dass also
auch die genannte Anzahl Kebsweiber von ihm eist nach der
Gründung Bilhorod's dort gehalten wurde, so müsste man die
ganze I mwandlung und Bekehrung Wladimir's in A brede stellen;
denn er war 988 oder 983 schon Christ, und zwar ein eifriger
Christ, womit man die angedeutete Annahme kaum in Einklang
bringen könnte. — Weiter sprechen gegen die in Rede stehende
Angabe Nestors die vielen Kriegszüge, welche Wladimir vor dem
J. 988 unternommen hatte, und welche ihm keine Zeit liessen,
nach Art der orientalischen Herrscher, im Harem zu schwelgen.
Denn im J. 980 eroberte er Kiew, — 981 führte er Krieg gegen
die Lachen und Wiatytschen, — 982 abermals gegen die Wia-
tytschen, — 983 finden wir ihn auf einem Kriegszuge gegen die
Jatwiagen am Gestade des baltischen Meeres, — 984 im Kriege
mit den Radymytschen, — 985 mit den Bulgaren an der Wolga,
— im J. 986 und 987 ist er mit verschiedenen Gesandtschaften
beschäftigt und er scheint in sich gegangen zu sein, denn er be-
fasst sich mit der Frage, welche Religion die beste sei, — und im
J. 988 ist er auf einem Kriegszuge gegen die Griechen, von wo
er als Christ zurückkehrt. Wladimir hatte also vor dem J. 988
physisch keine Zeit, sich der Schwelgerei und Weichlichkeit hin-
zugeben; nach dem J. 988 aber ist er Christ geworden, hat die
kaiserliche Prinzessin Anna geheirathet und in diese Zeit kann
man füglich seine Schwelgerei und Ausschweifung nicht versetzen.
— Dann spricht gegen die angeführte Angabe Nestors das jugend-
liche AHer Wladimir 's, das Klima und überhaupt die Sitten der nörd-
lichen Völker. Wladimir war bei seinem Regierungsantritte kaum
20 Jahre alt; es ist also kaum möglich, einem so jungen kriegeri-
schen Fürsten in dem rauhen nördlichenKlima solche Haremschwel-
gereien zuzumuthen, zumal, da Aehnliches von anderen nordi-
schen Völkern und Führern nicht bekannt ist. — Endlich kann
man bei dieser Erzählung Nestor' s nicht die Frage unterdrücken,
was denn aus diesen 800 Kebsweibern Wladimir' s nach seiner Be-
kehrung geworden ist; denn es dürfte wohl unmöglich sein, zu be-
haupten, dass er sie auch nachher behalten hat. Dass er sie ent-
lassen hat, wäre wohl die natürliche, aber keine genügende
Antwort; denn Nestor sagt nichts davon, und dass ist ein Beweis,
dass er — wenn überhaupt die Stelle nicht interpolirt ist — die
Kunde von ihrer Existenz einer unsicheren Quelle verdankte,
welcher er unvorsichtig folgte, nun aber von ihr verlassen wurde.
— Ich glaube also nicht irre zu gehen, wenn ich mich diesen
anschliesse, welche die erwähnte Ueberlieferung in das Gebiet der
Mythe verweisen. Doch wiewol man den Wladimr davon, was
ihm Nestor hier zur Last legt, loszählt, kann man ihn füglich in
seinen ersten Regierungsjahren kaum als Muster der Enthaltsam-
keit und Keuschheit aufstellen 1).
1) Die diesbezüglichen Beschuldigungen des Thietmari chronicon werden
später erwähnt und beleuchtet.
90
Bevor wir nun auf die epochemachende Bekehrung Wladi-
mirs übergehen, wird es nicht überflüssig sein, noch kurz seiner
kriegerischen Thätigkeit in der Zeit von 980 — 985 zu gedenken. Im
J. 6489 = 981 unternahm Wladimir zwei Kriegszüge, und zwar
gegen die Lachen (Polen), denen er die Städte Peremyschl (Prze-
mysl), Cerven und andere (Rothrussland) entrissen hat und dann
gegen die Wiatytschen, denen er Tribut auferlegte. Doch dieser
polnische Stamm empörte sich bald, desswegen unternahm Wla-
dimir abermals im J. 982 einen Kriegszug gegen dieselben, auf
welchem er sie wieder besiegte. — Im J. 983 unternahm
Wladimir einen Zug gegen die Jatwiagen, einen wilden und tap-
feren Stamm, der zwischen den Flüssen Buh (Bug), Narwa und
Niemen an den Grenzen von Polen, Litauen und Russland
wohnte und diese Länder oft mit verheerenden Streifzügen heim-
suchte und unterjochte auch diesen Stamm, begab sich dann, wie
Karamsin 2) auf Grundlage einer isländischen Chronik behauptet,
nach Nordwesten und dehnte dort seine Herrschaft bis an das
baltische Meer aus.
Als Wladimir im J. 983 von diesem glücklichen Kriegszuge
gegen die Jatwiagen nach Kiew zurückgekehrt war, beschloss er>
den Göttern reichliche Dankopfer darzubringen. Als das kundge-
macht wurde, beschlossen die Bojaren und Volksältesten den
Göttern ein Menschenopfer darzubringen, und sprachen, wie
Nestor (c. XXXIX) berichtet: „Werfen wir das Los auf einen
Jüngling und eine Jungfrau, und auf wen das Los fällt, den
werden wir den Göttern schlachten (opfern). Da war dort ein
Waräge • • • der von Griechenland gekommen war, und er war
ein Christ, und er hatte einen an Leib und Seele schönen Sohn,
und auf diesen ist das Los gefallen Und da sagten die Ab-
geordneten des Volkes zu ihm (diesem W arägo Christen) : das Los
ist auf deinen Sohn gefallen, denn an ihm haben die Götter ihr
Wohlgefallen gefunden; desswegen wollen wir ihn den Göttern
zum Opfer bringen. Darauf erwiederte der Waräge: das sind
keine Götter, sondern Holz, welches heute besteht, morgen morsch
wird, es sind hölzerne Götzen, denn es ist nur ein Gott • • • -, ich
werde meinen Sohn nicht den Teufeln (Götzen) geben. Sie aber
überfielen ihn mit Waffen, zerstörten seinen Ringhof • • • und
■ Karamsin, Geschichte des russischen Reiches, I. 206.
91
sagten zu ihm: gib deinen Sohn, dasswir ihn den Göttern opfern;
er aber entgegnete: wenn es Götter sind, so werden sie einen von
ihrer Mitte schicken, damit sie meinen Sohn erhalten, was ist
aber euer Anliegen? da erhoben sie Lärm, zerstörten das Haus
und tödteten Beide, und Niemand weiss, wo man sie beigesetzt
hat • • • • «. Aus dieser Begebenheit ersieht man wieder, dass in
den ersten Regierungsjahren Wladimir's das Heidenthum sich
kühn erhob und die Christen mit Gewalt verdrängen wollte. —
Es drängt sich nun die Frage auf, ob Wladimir selbst dieses Men-
schenopferangeordnet hat, ferner ob es seinem Antriebe zuzuschreiben
ist, dass gerade ein Christ zum Opfer ausersehen zoorden ist? Die
Frage wird wohl nur selten berührt, wiewohl sie in der Geschichte
eines so berühmten Mannes, wie Wladimir war, nicht ohne Be-
lang ist. Es fragt sich vor Allem, ob bei den heidnischen Russen
Menschenopfer überhaupt üblich waren ; und darauf muss man
bejahend antworten. Dass aber Nestor ausser diesem Falle von
Menschenopfern nichts weiss. Demnach kann man behaupten,
dass diese Gräuelthat nicht dem heidnischen Fanatismus Wladi-
mir's, sondern dem seit seiner Thronbesteigung erstarkten Heiden-
thum und Antagonismus gegen, die Christen zuzuschreiben ist.
Nestor gibt selbst Anhaltspunkte für diese Behauptung; denn er
erzählt, dass der Fürst nur Opfer im Allgemeinen angeordnet
hat, und dass dann die Aeltesten und Bojaren Menschenopfer
bestimmten, und das Los auf einen jungen Christen, den Sohn
eines von Konstantinopel gekommenen Warägochristen lenkten,
und als sich dieser der Gräuelthat entschieden widersetzte, ihn
sammt dem Sohne ermordeten. Vielleicht war dieser Waräge
eine angesehene und einflussreiche Persönlichkeit, welche den
heidnischen Aeltesten und Bojaren missliebig war, und dess-
wegen auf diese Weise aus dem Wege geräumt wurde. Nestor
führt keinen Grund an, er schreibt das Alles den Ränken des
bösen Geistes zu, was füglich hier von keinem Belang ist 3).
Im folgenden Jahre 984 unternahm Wladimir einen Kriegszug
gegen den polnischen Stamm Radymyczen, welche am Flusse Pis-
cana angegriffen, besiegt und zum Tribut genöthigt wurden. End-
3) Philaret, Gesch. der russischen Kirche, übersetzt von Blumenthal,
Frankfurt a. M. 1872, I. Th., S. 17, schreibt diesen Mord ohne alle Unter-
suchung dem Wladimir zu.
92
lieh im J. 985 zog Wladimir mit seinem Onkel Dobrynia gegen
die Bulgaren an der Wolga und Kama — verschieden von den
damaligen Bulgaren an der Donau — welche er mit Hilfe der
Torken, eines turkomanischen Volksstammes, besiegte und mit
ihnen Frieden schlöss, wobei die Bulgaren zur Bekräftigung ihrer
friedlichen Gesinnung betheuerten, dass sie diesen Friedensver-
trag erst dann brechen werden, wenn »der Stein schwimmen und
der Hopfen im Wasser untersinken wird.u
So hatte Wladimir in seinen ersten fünf Regierungsjahren
die auswärtigen Feinde besiegt und tributpflichtig gemacht, und
in seinem weiten Reiche Ruhe und Ordnung geschaffen und es
kommt nun die Zeit, wo in seinem Inneren eine Umwandlung ge-
schieht, und wo er sich zum Christenthume bekehrt.
§• 15.
Bekehrung Wladimir's. Die Ereignisse der Jahre
986—988.
An die historische Thatsache der im J. 988 geschehenen
Bekehrung Wladimirs werden so viele, mitunter legendenhafte
Berichte geknüpft, dass es schwierig wird, das Wahre vom Erdich-
teten zu sondern. Zuerst wird von vier Gesandtschaften von Maho-
medanern, Juden, Römern und Griechen berichtet, welche den
Wladimir für ihren Glauben gewinnen wollten. Desswegen führe
ich zuerst an den diesbezüglichen Bericht Nestors, des einheimi-
schen Annalisten, welcher zum Jahre 6494 = 986 Folgendes
erzählt: „Im Jahre 6494, als Wladimir vom Kriegszuge gegen
die Bulgaren nach Kiew zurückgekehrt war, kamen die Bul-
garen mahomedanichen Glaubens, und sprachen: Du (Wladi-
mir) bist ein weiser und umsichtiger Fürst, aber du kennst
nicht das Gesetz, desswegen bekenne dich zu unserem Glauben
und verehre, den Bochmit (Mahomed). Da sprach Wladimir: Wie
isl euer Glaube? sie aber er wieder ten: wir glauben an Gott, und
Bochmit lehrt uns, dass wir die geheimen Glieder beschneiden,
kein Schweinfleisch essen und keinen Wein trinken, so werden
wir nach dem Tode mit Frauen uns ergötzen: denn Boch-
mit wird Jedem 70 schöne Weiber geben, und wird ein«' schöne
auswählen, und die Schönheit aller auf diese Eine übertragen,
und sie wird seine Frau sein; hier aber, sagt er, i>t es erlaubt, sich
jeglicher l nkeuschheit hinzugeben ;•• • und noch vieles Andere
93
(brachten sie vor), das man anstandshalber nicht einmal nie-
derschreiben kann. Wladimir hörte ihnen gern zu, denn ihm ge-
fielen die Frauen und die Schwelgerei mit ihnen, aber unange-
nehm war ihm die Beschneidung und die Enthaltsamkeit von
Schweinfleisch und vom Wein, daher sagte er: dem Russen ist
das Trinken eine Wonne (Freude), das können wir nicht ent-
behren. — Hf-mach kamen die Deutschen und sprachen: Wir kom-
men als Legaten des Papstes, und fügten hinzu: So spricht der
Papst zu dir: dein Land ist so wie unser Land, aber euer Glaube
ist nicht wie unser Glaube, denn unser Glaube ist Licht, wir
beten Gott an, der Himmel und Erde, die Sterne, den Mond und
jegliches Wesen erschaffen hat, euere Götter aber sind Holz.
Wladimir aber sagte: Was für ein Gesetz habet ihr? sie aber
erwiederten: Wir sollen fasten nach Kräften, wenn Jemand
trinkt oder isst, so thue er Alles zur Ehre Gottes, (denn) so lehrt
unser Lehrer Paulus. Da sprach Wladimir zu den Deutschen:
Gehet heim, denn unsere Väter haben das nicht angenommen.
— Als das die chasarischen Jvden*) vernommen haben, kamen
sie auch und sprachen: Wir haben gehört, dass zu dir Bulgaren
und Christen gekommen waren und dir ihre Lehren vorgetragen
haben. Nun die Christen glauben an den, welchen wir gekreuziget
haben, wir aber glauben an Einen Gott, Abraham's, Isaaks und
Jakob's. Da sprach Wladimir: Was für ein Gesetz habet ihr? sie
aber erwiederten: Wir sollen uns beschneiden, weder Schwein-
fleisch, noch Hasenfleisch essen, den Sabbath heiligen. Er aber
fragte: wro ist aber euer Vaterland? sie antworteten: in Jerusalem.
Erfragte ferner: ist es dort auch jetzt? sie aber erwiederten:
Gott hat unseren Vätern gezürnt und hat uns wegen unserer
Sünden auf der ganzen Erde zerstreut, unser Vaterland aber ist
den Christen zu Theil geworden. Darauf sagte Wladimir: Wie
untersteht ihr euch also Andere zu lehren, da ihr selbst von
Gott verworfen und zerstreut seid? Wenn ihr und euer Gesetz
Gott genehm wäre, so wäret ihr nicht in fremden Ländern zer-
streut; sinnet ihr etwa uns auch ein gleiches Schicksal zu bereiten?
— Hernach schickten die Griechen zu WMadimir einen Philoso-
phen, welcher also sprach: Wir haben vernommen, dass zu dir
*) Einige Chasaren waren Christen seit Cyrill's Und Method's Zeiten,
andere Juden.
94
Bulgaren kamen und dich zur Annahme ihres Glaubens auffor-
derten, welcher Glaube Himmel und Erde besudelt- • «Wir haben -
ferner vernommen, dass auch römische Abgesandte kamen, um
euch in ihrem Glauben zu belehren; ihr Glaube ist von dem
unseren wenig verschieden, denn sie feiern das heil. Messopfer
auf ungesäuertem Brod, was Gott nicht angeordnet hat, denn er
Hess auf (gesäuertem) Brod feiern, indem er das den Aposteln
aufgetragen hat, nahm er Brod und sprach: das ist mein Leib,
der für euch gebrochen (gegeben) wird; dann nahm er den
Keleh, und sprach : das ist mein Blut des neuen Bundes. Sie (die
Römer) aber thun das nicht, sie haben den (Hauben nicht ver-
bessert. Da sagte Wladimir: es sind auch Juden zu mir gekommen,
und sagten: die Griechen und Deutschen glauben an den, den
wir gekreuzigt haben. Der Philosoph aber entgegnete: Wir
glauben wirklich an diesen, denn so haben es die Propheten
geweissagt- • • • — Und als Wladimir sich darüber näher infor-
miren wollte, da, erzählt Nestor, hat dieser griechische Philosoph
die ganze biblische Geschichte, was Nestor ausführlich erzählt,
von der Erschaffung der Welt bis auf die Herabkunft des heil.
Geistes übersichtlich dargestellt, und schloss mit der Beschrei-
bung des letzten Gerichtes (des jüngsten Tages), wobei
er ihm des mächtigeren Eindruckes halber auch ein Bild
des Weltgerichtes vorwies. Dies habe nun auf Wladimir so einen
tiefen Eindruck gemacht, dass er ausrief: „Wohl diesen zur
Kechten, aber wehe jenen zur Linken! Ei* ^der Philosoph) aber
sagte: Wenn du mit den Gerechten zur Rechten stehen willst, so
taufe dich. Wladimir aber nahm sich das zu Herzen und sagte:
ich will noeh einige Zeit warten, denn er wollte alle Glaubens-
bekenntnisse prüfen. Dann beschenkte Wladimir diesen (Philo-
sophen) reichlich und entliess ihn mit grossen Ehrenbezeu-
gungen.0
Ueber den ferneren Verlauf dieser Angelegenheit berichtet
Nestor (c XL1) Folgendes: „Im Jahre 6495*= 986 berief Wladi-
mir Beine Bojaren und Stadtältesten, und Bagte ihnen: Sehet, es
kamen zu mir Bulgaren mit dem A.ntrage, ich solle ihren Glau-
ben annehmen; dann kamen die Deutschen und sie haben auch
ihr Gesetz gelobt; hernach kamen die Juden; zuletzt sind die
Griechen gekommen, welche alle Gesetze (Glaubensbekennt-
nisse») herabsetzten, nur »Ins ihrige lobten, und sie haben da
95
Vieles gesprochen vom Anfange der Welt, von der Erschaffung
der ganzen Welt: und sie sind pfiffige Erzähler, es ist eine
Wonne, sie anzuhören, sie sprechen auch von einer anderen
Welt was saget ihr dazu? Und die Bojaren und Aeltesten
erwiederten: Du weisst, Fürst, dass Niemand das Seinige herab-
setzt, sondern lobt; wenn du das richtig beurtheilen willst, so
stehen dir ja Leute zur Verfügung: entsende (deine Leute) und
prüfe jeden Dienst (Cultus). Dieser Rath war dem Fürsten und
dem ganzen Volke genehm, man wählte brave und verständige
Männer, zusammen zehn, und sagte zu ihnen: gehet zuerst zu
den Bulgaren und prüfet ihren Glauben und ihren Cultus. Und
sie gingen hin, und dort angekommen, sahen sie ihre (der Bul-
garen) unzüchtige Werke, und ihren Moscheencultus. Und dann
kehrten sie in ihr Vaterland zurück. Da sprach zu ihnen Wla-
dimir: gehet hin zu den Deutschen, schauet dort (Alles) an, und
von dort begebet euch zu den Griechen. Und sie kamen nach
Deutschland, und sahen den dortigen Kirchencultus, und kamen
dann in die Kaiserstadt (Konstantinopel) und stellten sich dem
Kaiser vor. Der Kaiser fragte sie nach der Ursache ihrer An-
kunft, sie aber erzählten ihm von Allem, was vorgefallen ist.
Nachdem der Kaiser das vernommen hat, war er sehr vergnügt,
hat ihnen an demselben Tage grosse Ehren erwiesen und Hess
am nächsten Morgen dem Patriarchen sagen: Die Russen sind
gekommen, um unseren Glauben zu prüfen, desswegen schmücke
die Kirche und das Kapitel, selbst ziehe die oberpriesterlichen
Kleider an, auf dass sie die Glorie unseres Gottes sehen. Auf
diese Nachricht Hess der Patriarch das Kapitel berufen, der Sitte
gemäss begingen sie einen Feiertag (feierlichen Gottesdienst) • • •
Und er (wahrscheinlich der Kaiser) ging mit ihnen in die Kirche,
man stellte sie auf einen geräumigen Platz, und man machte sie
auf die kirchliche Schönheit, auf den Gesang und auf den
bischöflichen Dienst aufmerksam. Sie aber haben das bewundert,
belobten diesen (Cultus) Dienst. Da beriefen sie zu sich die
Kaiser Basilius und Konstantin, und sagten zu ihnen: Kehret
heim in euer Vaterland, und entliessen sie mit Geschenken und
mit grossen Ehren. Sie aber kehrten in ihre Heimat zurück.
Da berief der Fürst seine Bojaren und Aeltesten und sprach:
Sehet, unsere Abgesandten sind zurückgekehrt, vernehmen wir
also von ihnen das Geschehene (d. i., was sie erfahren haben).
96
Sie aber sprachen: Wir waren bei den Bulgaren, haben gcsehm.
wie sie sich im Tempel, d. i. in der Moschee (röpat) verbeugen:
nachdem sieh einer verbeugt hat, setzt er sich nieder und schaut
hin und her, wie ein Besessener; und es ist bei ihnen keine
Freude, nur Trauer und ein grosser < res tank: ihr Gesetz ist nicht
gut. Dann kamen wir nach Deutschland und wir sahen hier in
der Kirche viele Gottesdienste (wahrscheinlich Messen) verrich-
ten, aber wir sahen keine Pracht. Hierauf kamen wir nach
Griechenland und sie geleiteten uns dorthin, wo sie ihren
Gottesdienst verrichten, und wir haben nicht gewusst, ob wir im
Himmel oder auf Erden seien, denn es gibt nicht auf Erden so
ein Schauspiel, noch so eine Pracht — das wissen wir nur, dass
dort Gott bei den Menschen verweilt und ihr Cultus übertrifft
alle anderen. Wir können diese Pracht nicht vergessen, denn
jeder Mensch, der das Süsse kostet, will dann das Bittere nicht
annehmen: so wollen auch wir nicht mehr hier verweilen (nicht
mehr bei unserem Glauben bleiben). Die Bojaren aber sprachen
darauf: wenn der griechische Glaube schlecht wäre, so hätte ihn
deine Grossmutter Olga, welche unter allen Menschen die wei-
seste war, nicht angenommen. Wladimir aber sagte: Wo torerden
wir die Taufe empfangen? Sie aber erwiederten: wo dir lieb ist."
nUnd nach Verlauf eines Jahres, erzählt Nestor ^c. XLII.)
weiter, im Jahre 6496 = 988 zog Wladimir mit seinen Soldaten
gegen Korsun, eine griechische Stadt, und die Chersoneser
schlössen sich in ihrer Stadt ein. Wladimir belagerte die Stadt.«
Dann erzählt Nestor weiter, dass, als die Unterhandlungen zu
keinem Resultate führten, und auch die Einnahme (\it Stadt
nicht gelingen wollte, ein Chersoneser, Namens A.nastasius aus
der belagerten Stadt einen Pfeil abgeschossen hat, auf welchem
geschrieben stand: r Aus der (Quelle, welche hinter dir (deinem
Lager) gegen Osten gelegen ist, ftiessl das Wasser in Röhren
id. i. versorgt die Stadt mit Wasser); schneide sie ab. Als
Wladimir das vernommen hatte, blickte er auf zum Himmel, und
sprach: wenn das geschehen wird, weide ich mich tauten lassen.
1 nd er liess die Wasserleitungen absperren, und entzog (der
Stadt; das Wasser. Die Belagerten unterlagen dem Wassermangel
und ergaben sich. Und Wladimir zog mit -einem Gefolge in die
Stadt ein. Und er schickte (Gesandte) zu den Kaisern Basilius und
Konstantin und liess ihnen Bagren: leh habe euere berühmte
97
Stadt eingenommen, aber ich vernehme, dass ihr eine unver-
heiratete Schwester habet, wenn ihr mir diese nicht zurGemalin
geben werdet, werde ich euerer Stadt (Hauptstadt) dasselbe thun,
was ich dieser gemacht habe. Diese Nachricht hat die Kaiser be-
trübt, und sie Hessen (dem Wladimir) antworten: es schickt sich
nicht, dass die Christen mit Heiden in eheliche Verbindungen
treten; wenn du dich aber taufen lässt, so wirst du das (Verlangte)
erhalten und auch das Himmelreich erwerben Auf diese
Nachricht Hess Wladimir den Kaisern sagen: ich werde mich
taufen lassen, denn ich habe euer Gesetz schon vorher geprüft,
und mir gelallt euer Glaube und euerCultus, von dem mir meine
Gesandten erzählt haben. Diese Antwort hat die Kaiser erfreut,
und sie wandten sich an ihre Schwester Anna mit Bitten (dass
sie den Antrag annehme) und schickten zum Wladimir mit der
Antwort: Empfange die Taufe, dann werden wir dir unsere
Schwester schicken. Wladimir aber erwiederte, dass sie mit ihrer
Schwester kommen und ihn taufen. Die Kaiser gingen darauf ein
und schickten ihre Schwester, einige Beamte und Priester. Sie
(Anna) aber wollte nicht gehen • • • • und nur mit Mühe haben
sie sie dazu bewogen • • • und sie kam nach Cherson • • da
geschah es, durch Gottes Fügung, dass Wladimir ganz erblindete
• • • und die Prinzessin Hess ihm sagen: Wenn du genesen willst,
so taufe dich so schnell als möglich • • • und Wladimir Hess sich
taufen. Und der Bischof von Cherson taufte den Wladimir, und
als er auf ihn die Hand auflegte, gewann er das Augenlicht. Und
• • • Wladimir lobte Gott und sprach: jetzt erst habe ich den
wahren Gott erkannt. Dies sehend, empfingen viele von seinem
Gefolge die heil. Taufe. Und Wladimir empfing die heil. Taufe
in der Kirche des heil. Basilius • • •. Nach der Taufe wurde die
Hochzeit gefeiert. Die aber das nicht wissen (nämlich, dass Wla-
dimir in Cherson getauft wurde), sagen, dass er in Kiew, Andere,
dass er in Basilev getauft wurde, und Andere sprechen noch an-
ders.« — Dann erzählt Nestor, dass demWladimir das Glaubensbe-
kenntniss beigebracht wurde, welchem ich nur folgende, auf die
römische Kirche bezügliche Stelle entnehme: „Nehme nicht an
die Lehre der Lateiner, denn diese ist verdorben; denn wenn sie
in die Kirche kommen, verehren sie nicht die Bilder (machen vor
den Bildern keine Verbeugung, 7Tpoaxo^eat.^)1 sondern sie ver-
Pelesz, Geschichte der Union. 7
98
beugen sich nur stehend, und wenn einer die Knie beugt, macht
er auf der Erde ein Kreuz und küsst es, und nachdem er sich er-
hoben hat, tritt er dasselbe mit Füssen. Denn das haben die
Apostel nicht überliefert, sie lehrten, dass man das stehende Kreuz
küssen soll und dass man auch die Bilder küssen soll. Denn das
erste Bild hat der Evangelist Lukas gemalt und dasselbe nach
Rom geschickt, wie Basilius sagt • • • dann nennen sie die Erde
ihre Mutter; aber wenn ihnen die Erde Mutter ist, so ist ihr
Vater der Himmel, denn im Anfange schuf Gott Himmel und
Erde • • • • Wenn aber nach ihren Begriffen die Erde Mutter ist,
warum spucken sie auf ihre Mutter? denn hier küssen sie dieselbe
und dort besudeln sie dieselbe, das haben früher die Römer nicht
gethan, sondern sie verbesserten den Glauben auf allen Synoden,
bei welchen (Delegaten) von Rom und von allen Sitzen (Patriarchal-
sitzen) erschienen: so auf der ersten zu Nikaea gegen i\rius (gehal-
tenen Synode) hat Sylvester von Rom Bischöfe und Presbyter ge-
schickt, aus Alexandrien (kam) Athanasius, von Konstantinopel hat
Mitrophanes Bischöfe geschickt; so haben sie den Glauben verbes-
sert. Auf der zweiten Synode war von Rom Damasius, von Alexan-
drien Timotheus, von Antiochien Meletius, von Jerusalem Cyrill,
und Gregor der Theolog. Auf der dritten Synode war Coelestin
von Rom, Cyrill von Alexandrien, Juvenalis von Jerusalem. Auf
der vierten Synode wTar Leontius von Rom, Anatol von Konstan-
tinopel, Juvenalis von Jerusalem. Auf der fünften Synode war
Vigilius von Rom, Eutychius von Konstaniinopel, Apollinarius
von Alexandrien, Domenus von Antiochien. Auf der sechsten
Synode Agathon von Rom, Georgius von Konstantinopel, Theo-
phanes von Antiochien, Petrus Monachus von Alexandrien. Auf
der siebenten Synode Adrianus von Rom, 'I arasius von Konstanti-
nopel, Politianus von Alexandrien, Theodoretus von Antiochien,
Elias von Jerusalem. Und diese alle versammelten sich mit ihren
Bischöfen und verbesserten (definirten) den Glauben. Nach
dieser Synode aber begab sich Petrus (murmurans) nach Rom, und
nachdem er sich des (Patriarchal) Stuhles bemächtigt hat, zer-
rüttete er den Glauben und trennte sich von den Sitzen (von den
Patriarchen) in Jerusalem, Alexandrien, Konstantinopel und An-
tiochien. Sie brachten ganz Italien in Aufruhr und streuten ihre
Lehren aus Vor ihrer Lehre soll man sich hüten. Sie ver-
99
geben die Sünden für Geschenke, was am ärgsten ist. Gott
behüte dich davon." 5)
Nachdem Wladimir so Christ geworden ist, erzählt Nestor
weiter, (c. XLIIL) „nahm er die Prinzessin und den Anastasius
(wahrscheinlich diesen, der ihm bei der Einnahme der Stadt
behilflich war) und chersonesische Priester, und die Reliquien
des heiligen Clemens und Phoebus, dessen Schülers, und ausser-
dem kirchliche Geräthe und Bilder zu seinem Segen. In Cherson
aber hat er eine Kirche gegründet- • • und den Griechen gab er
der Prinzessin wegen die Stadt Cherson zurück und kehrte
nach Kiew zurück."
§. 16.
Kritik der Erzählung Nestors von der Bekehrung
W lad im ir's.
So lautet, wie eben angeführt wurde, der Bericht Nestor's
über die Bekehrung des ersten christlichen Fürsten der Russen
Es fragt sich nun, ob und inwiefern der angeführte Bericht histo-
risch glaubwürdig ist? Ich will zuerst anführen, was verschiedene
Geschichtsschreiber darüber meinen, wobei ich bemerken muss,
dass ich nur einige Historiker, welche darüber geschrieben
haben, anführe.
Der Basilianerpriester Kulczynski6) sagt in der Vorrede
seiner Schrift: „Universalis Russiae conversio successitfelicissime
regnante Vladimiro Svatoslavi filio et Olgae seu Helenae nepote,
qui anno 979 adeptus Russorum regnum, tandem a. 990 baptis-
mum suseepit e manibus Michaelis M etropolitae, quem miserat
Nicolaus Chrisoberges Patriarcha Cplitanus. Renatus coelo Vladi-
mirus, et novo Basilii, nomine insignitus, impetravit sibi in con-
jugem Annam Basilii et Constantini caesarum graecorum soro-
rem, qua suadente ac juvante totam Russiam ad Christum conver-
tit." Und S. 28. erzählt derselbe Schriftsteller, dass Wladimir
zuerst dem heidnischen Cultus ergeben, dann von der Gnade
Gottes gerührt, zur Erforschung des wahren Glaubens seine Ge-
5) Ich habe diese Stelle aus Nestor wortgetreu angeführt, weil sie bei
der Frage über die Katholizität der russischen Kirche in dieser Periode nicht
ohne Belang sein wird, worauf ich später zurückkommen werde.
6) Ign. Kulczyriski, speeimen ecclesiae ruthenicae, Romae 1733.
7*
100
sandten abschickte, und durch deren Berichte bewogen, den grie-
chischen Glauben anzunehmen beschloss, dann einen Kriegszug
gegen Cherson unternahm, diese Stadt eroberte, um die Hand der
Prinzessin Anna sich bewarb, und dieselbe nach der Taufe auch
erhalten hat, worauf er dann (wie auch Nestor erzählt), nach
Kiew zurückkehrte und den christlichen Glauben unter seinem
Volke ausbreitete. Kulezyriski stimmt also mit der Ueberliefe-
rung Nestor's, die er aus einem Kirchenbuche schöpft, vollkom-
men überein.
Strahl (Geschichte der russischen Kirche, Halle 1830.
I. Theil, S. Gl.), sagt mit Bezug auf die Gesandten, welche zum
Wladimir gekommen sein sollen: „Wenn wir auch keineswegs
an der Wahrheit dieser verschiedenen Gesandtschaften an Wla-
dimir zweifeln wollen, so dürfen wir doch gewiss über die Echt-
heit der von dem Annalisten dem Wladimir in den Mund gelegten
und als entscheidend angeführten Gründe einiges Bedenken
äussern." — Und in Bezug auf die zehn russischen Gesandten
sagt derselbe: „An der Wahrheit dieser russischen Gesandtschaf-
ten ins Land der Katholiken und nach Konstantinopel, um den
christlichen Glauben näher kennen zu lernen, dürfen wir gewiss
keinen Zweifel tragen, da Nestor so ausführlich davon spricht,
und sein Zeugniss so vielen Glauben verdient. Nestor erfuhr
sehr Vieles von dem ein Jahr nach Wladimirs Tode geborenen
Mönche Jan, der gewiss viele Zeitgenossen Wladimir' s persön-
lich kannte, als Geistlicher nicht gleichgültig gegen die Einfüh-
rung des Christenthums in Russland gewesen sein mag, und
daher alle Umstände desselben gekannt haben muss- • • Höchst
merkwürdig bleibt uns aber Wladimir's Absendung dieser Ge-
sandtschaften, und wir finden in der Geschichte kein ähnliches
Beispiel, das diesem zur Seite gesetzt werden könnte.« (a. a.
( >. 8. 63.)
Pkilaret (russisch-orthodoxer Erzbischof von Cernigov, in
seinem Werko: Geschichte der Kirche Russlands, übersetzt von
Dr. Blumenthal, Frankfurt am M. 1872. I. 19.) erhebt keine
Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Erzählung, ja er entstellt
noch einige Angaben Nestor's an diesen Stellen, wo es sich um
den Papst handelt. — Eoeppef) gibt die Erzählung Nestors
Roeppel, Geschichte Polens, Hamburg 1840. I. L41,
101
ohne alle Bedenken an ihre Glaubwürdigkeit. — Gusty B) und
Likowski9), welche eine Geschichte der ruthenischen Kirche
schreiben, erheben auch keine Zwreifel an der Glaubwürdigkeit
dieser Nachricht Nestors. — Karamsin10) hält diese Erzählung
Nestor's für glaubwürdig, indem er sagt: „So erzählt unser
Annalist, welcher noch die Zeitgenossen Wladimir's kennen
konnte, und desswegen in der Schilderung dessen Regierungszeit
glaubwürdig ist. Die Wahrheit dieser russischen Gesandtschaft
zu den Katholiken und nach Konstantinopel bestätigt auch eine
alte griechische Handschrift, welche in der Pariser Bibliothek
aufbewahrt wird." « ') Der ungarische Ruthene Andreas Baludianski,
nennt die Erzählung Nestor's von den verschiedenen Gesandt-
schaften Wladimir's eine Sage, indem er schreibt:12) „Es besteht
eine Sage (Fabel), dass Wladimir um das Jahr 987 an die Deut-
schen, Griechen, Juden und Mahomedaner Gesandte abordnete,
damit sie prüfen, welcher Glaube der angenehmste sei, und weil
diese Gesandten den Glauben und die Kirche der Griechen be-
sonders lobten, beschloss er, den griechischen Glauben anzuneh-
men." Er stellt also die Glaubwürdigkeit der in Rede stehenden
Erzählung Nestor's ganz einfach in Abrede, ohne freilich auch
nur einen Grund anzuführen. Uebrigens scheint er die diesbe-
8) Gusty, historya koüciola ruskiego, aus dem Italienischen übersetzt,
herausgegeben von Lawrowski, ruthenischen Pfarrer, Krakau 1857. I. 25. ff.
9) Likowski, historya Unii kosciola ruskiego z kosciofem rzymskim,
Poznan 1875. S. 9.
10) Karamsin, Geschichte des russischen Reiches. I. 215.
xl) Bandury, Animadversiones in Const. Porphyrog. T. II. p. 112 ss.
In dieser Handschrift wird auch erzählt, dass Wladimir zuerst nach Rom Ge-
sandte schickte: dort haben sich die Gesandten die Kirchen und alles auf den
Gottesdienst bezügliche angeschaut, wurden auch vom Papste empfangen und
belehrt, und als sie heimkehrten, wollten sie ihn zur Annahme des römischen
Glaubens bewegen. Doch andere riethen an, dass man noch nach Konstantino-
pel gehe, was über Auftrag des Fürsten auch geschehen sei. Nach dieser
Quelle wären es aber nur vier Gesandte, nicht zehn, wie Nestor haben will.
Dort habe sie der Kaiser empfangen und ihnen kundige Interpreten gegeben,
welche ihnen Alles erklärten. Hierauf seien sie nach Russland zurückgekehrt,
und der Kaiser habe nach Kiew einen Bischof mit zwei Gehilfen, Methodius
und Athanasius, welche für die Russen 35 neue Schriftzeichen erfunden haben,
geschickt. — Schon aus diesem kurzen Auszuge der erwähnten Handschrift sieht
man, was von dieser Angabe zu halten ist.
12) Baludianski Hcropi* ijepK. HOBaro saB^Ta, Bieima 1852. S. 1 88. N. a.
102
zügliche Erzählung Nestor's nur aus schlechten Zitaten gekannt
zu haben, wenn er schreibt, dass Wladimir auch an die Juden
eine Gcsandtscbaft abordnete; denn Nestor weiss nichts von einer
Gesandtschaft an die Juden. Der Historiker Dionys ZubryckiXi)
endlich erhebt in seiner Geschichte des Fürsten thuma Halicz
sehr gewichtige Zweifel an der Echtheit und Glaubwürdigkeit
der vielgenannten Erzählung Nestor'a, führt aber zum Beweise
auch solche Gründe an, die nicht zur Sache gehören und die
man lieber vermisst hätte. Er schöpft nämlich ein wichtiges Be-
denken gegen die Glaubwürdigkeit der Erzählung Nestors aus
dem Umstände, dass damals in Rom sehr verwirrte Zustände
herrschten, dass also von Rom aus keine Gesandtschaft an Wla-
dimir abgeordnet werden konnte. Doch mit Unrecht, denn damals
sass auf dem päpstlichen Throne Johann XV. (985 — 996), es
konnten also Glaubensboten nach Russland geschickt werden;
wiewol ich keineswegs behaupte, dass solche damals wirklich
geschickt wurden.
Fassen wir nun die Meinungen der verschiedenen Schrift-
steller über die Glaubwürdigkeit der Erzählung Nestors von
den verschiedenen Glaubensboten, welche zu AVladimir gekommen
sein sollen, und von der Gesandtschaft, welche er zur Erfor-
schung des wahren Glaubens in das Land der mahomedanischen
Bulgaren, der Deutschen und der Griechen geschickt haben soll,
zusammen; so ergibt sich, dass die überwiegende Zahl der Histo-
riker — denn bei allen Anderen begegnen wir denselben An-
sichten — diese Erzählung ohne Bedenken als wahr annimmt, und
dass nur einige wenige an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln, wie
Baludianski, der aber keine Gründe anführt, und Zubrvcki, der
zu den triftigen Gründen auch falsche mengt.
Bei dem grossen Ansehen, welches Nestor mit Recht ge-
niesst, so wie mit Rücksicht auf die vielen Gelehrten, welche die
in Rede stehende Erzählung Nestors als Thatsache annehmen
und vertheidigen, scheint es fast nicht anders möglich, als in
den allgemeinen Chorus einzustimmen und die gedachte Erzäh-
lung als Geschichte hinzustellen. Allein die Erzählung selbst
bietet uns so viele Anhaltspunkt«', dass wir fast gezwungen sind.
'■jiHiiBO-pycoaro saasecTM, Amobi 1852) I . 172
i<1. i. Geschichte des alten ras*. Fürstenth. von Halicz).
103
sie als eine Sage aufzufassen und ihre historische Glaubwürdig-
keit anzufechten. Es fällt zuerst auf, wie e% möglich war, dass die
von Nestor angeführten Nationen es wagen durften, zum Wladi-
mir, dem eifrigen Beschirmer des Götzendienstes, mit dem Ansin-
nen heranzutreten, damit er seinen Glauben verläugne und
ihren Glauben annehme. Nestor erzählt ja selbst, dass Wladi-
mir sich mit besonderem Eifer die Wiederherstellung des heid-
nischen Cultus angelegen sein Hess, er war ihm also gewiss erge-
ben. Wenn daher Jemand gewagt hätte, ihn zum Abfalle bewe-
gen zu wollen, so wäre er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht
ungestraft davongegangen. Ja es würde wahrscheinlich auch
das im dunklen Heidenthum brütende Volk sich dagegen erho-
ben haben, wie dies bei den Gesandten des Kaisers Otto L, im
Zeitalter der Olga der Fall war. Nun hören wir vom Nestor
nichts von einer Bestrafung der fraglichen Glaubensboten, wir
vernehmen nichts von einem Aufruhr des Volkes, im Gegen-
theile, die fraglichen Glaubensboten werden mit Ausnahme der
Juden gnädig entlassen, und der griechische Philosoph wird nicht
nur in Ehren entlassen, sondern noch reichlich beschenkt. Das
sind allenfalls Sachen, die man ohne triftige Gründe nicht so
leicht als wrahr und unanfechtbar hinstellen kann.
kDann darf man auch die Zeitdauer, innerhalb welcher das
Llles geschehen sein soll, nicht ganz ausser Acht lassen. Nach
er Angabe Nestor's soll dass Alles, nämlich die Ankunft der
nterschiedlichen Glaubensboten an Wladimir und die For-
chungsreisen seiner zehn Gesandten, in zwei Jahren (986 und
t)87) geschehen sein. Da kann man nicht umhin, ohne zu geste-
hen, dass diese Frist allzu knapp bemessen ist, wenn man die
weite Entfernung der Länder, aus denen zu Wladimir die Glau-
bensboten kamen, und in welche anderseits Wladimirs Gesandten
gingen, in Erwägung zieht. Es kommen nämlich zu Wladimir
zuerst die mahomedanischen Bulgaren, w7elche an der Wolga
ihre Wohnsitze hatten; hernach kommen die Deutschen als Ab-
gesandte des Papstes aus dem fernen Italien; dann kommen die
chasarischen Juden, welche im äussersten Südosten Russlands
hausten, und sie sagen, dass sie von den Gesandten der Bulgaren
und der Christen gehört haben. Bei der sehr grossen Entfer-
nung der Wolga von Italien und dem äussersten Südosten Russ-
lands war nun gewiss eine lange Zeit nothwendig, bis die chasa-
104
rischen Juden so etwas in Erfahrung bringen konnten. Am
Ende kommen die Griechen — ob Einer oder mehrere, kann
man aus Nestor nicht entscheiden, denn er spricht zuerst von
Einem, dann von mehreren — und zwar auf die Kunde, dass die
Bulgaren und Römer den Wladimir für ihren ( Hauben gewinnen
wollten. Alle diese Gesandtschaften sollen zu Wladimir im Jahre
986 gekommen sein. Das scheint aber phvsisch unmöglich,
wenn man auf Grund des Xestor'schen Berichtes annimmt, dass
diese Glaubensboten nach einander kamen, und zwar die einzeln
folgenden erst dann, nachdem sie von dem Misserfolge ihrer Vor-
gänger vernommen hatten. — Noch schwieriger verhält sich die
Sache mit den von Wladimir in verschiedene Länder abgesand-
ten zehn Männern. Im Jahre 987 hielt nämlich Wladimir eine
grosse Rathsversammlung, auf welcher diese Frage diskutirt und
die Gesandtschaft zur Prüfung der verschiedenen Religionen
erwählt wurde. Dies sowie die allenfalls nothwendigen Reise-
vorbereitungen nahmen gewiss einige Zeit in Anspruch. Diese
zehn Männer gehen nun zuerst zu den Bulgaren an der Wolga,
verweilen dort gewiss einige Zeit, um sich die religiösen Ge-
bräuche dieses Volkes, über die sie zu berichten haben, genauer
anzuschauen und dieselben näher zu erforschen, und von dort
kehren sie nach Kiew zurück. Nachdem sie Bericht erstatte!
hatten, entsendet sie Wladimir nach Deutschland und nach Grie-
chenland. Sie gehen also zuerst zu den Deutschen, und zwar
gewiss, wiewol es Nestor nicht sagt, in irgend eine bedeutendere
Stadt, verweilen dort auch gewiss einige Zeit, und begeben sich
nach Konstantinopel — auf welchen Wegen, sagt unser Anna-
list nicht. In Konstantinopel werden sie vom Kaiser empfangen,
dem Gottesdienste zugezogen und mit reichen Geschenken ent-
lassen, und sie kommen von dieser weiten Europareise noch in
demselben Jahre 987 nach Kiew zurück. Diese Reisen der zehn
Gesandten Wladimir's in diese so weit auseinander gelegenen
Länder können bei den damaligen Verkehrsmitteln im Verlaufe
eines Jahres nicht bewältigt worden sein. — Die Kürze der Zeit
also, welche Nestor diesen an Wladimir gekommenen Glaubens-
boten und den von ihm entsendeten Männern zur Bewältigung
ihrer Aufgabe einräumt, ist der zweite sehr gewichtige Grund,
welcher die Glaubwürdigkeit der diesbezüglichen Angabe unse-
res ehrwürdigen Chronisten in Frage stellt.
105
Was ferner den Inholt der Reden, welche die verschiedenen
Glaubenshoten an den Grossfürsten Wladimir gerichtet haben
sollen, anbelangt, so erscheint derselbe schon auf den ersten
Anblick legendenhaft: er darf aber hier auch nicht unberührt
bleiben. Man kann füglich die Ansprachen der fraglichen maho-
medanischen und jüdischen Glaubensboten stillschweigend über-
gehen, weil sie viel zu einfältig erscheinen. Denn ohne von einem
mahomedanischen oder jüdischen Missionär zu hohe Vorstellungen
zu hegen, müsste man die Leute für gar zu einfältig halten, wenn
man ihnen imputiren wollte, dass sie bei einem so wichtigen Be-
kehrungsversuche damit den Anfang machen sollten, dass sie dem
zu bekehrenden Fürsten in erster Linie die Notwendigkeit der
Beschneidung und der Enthaltsamkeit von Schwein- und Hasen-
braten an's Herz zu legen für angezeigt erachtet hätten. Es wäre
wohl bei Missionären, die an Einen Gott glaubten, zu erwarten,
dass sie von Gott dem Schöpfer etwas sprechen werden. Noch
ungereimter ist der Bericht Nestor's über die Ansprache der
päpstlichen Legaten, welche dem Wladimir als die wichtigste
Pflicht das Fastengebot vorgelegt haben sollen. Man müsste vom
päpstlichen Stuhle und überhaupt von der katholischen Kirche
sehr verkehrte Ansichten haben, wenn man ihr zumuthen wollte,
dass sie an Wladimir solche ungeschickte Missionäre abgesandt
hätte. — Was schliesslich der griechische Philosoph dem Wla-
dimir vorgetragen haben soll, ist wohl den Umständen angemessen,
denn er erzählt dem heidnischen Fürsten in gedrängter Kürze
die Geschichte der göttlichen Offenbarung des alten und neuen
Bundes und schliesst mit der Schilderung des Weltgerichtes;
aber der Anfang seines Bekehrungsversuches ist ganz unglaub-
würdig. Denn es ist schwer zuzugeben, dass er einem Heiden
zuerst die Streitpunkte so subtiler Natur beleuchtet hätte, da er
ja voraussetzen müsste, dass eine solche Belehrung bei einem
Heiden, der nicht einmal die Grundwahrheiten des Christen thums
kannte, ganz nutzlos sein wird. Diese ganze Erzählung scheint
mir nach einem gewissen Plane angelegt zu sein, und zwar in
einer Zeit, wo das orientalische Schisma in Russland schon zu
keimen begonnen hat, wo man aber über die eigentlichen Streit-
punkte hier noch nicht genau informirt war, wesswegen hier nur
das, was damals bekannt sein durfte, nämlich die rituelle Diffe-
renz im Gebrauche des gesäuerten und ungesäuerten Brodes,
106
erwähnt wird. Uebrigens werde ich darauf noch zurückkommen.
Auch der Bericht, welchen die zolin Wladimir'schen Ab-
(/esand'cn dem in Anwesenheit des Fürsten versammelten grossen
Rath erstattet haben sollen, bietet manche Anhaltspunkte, welche
auf die Unglaubwürdigkeit dieser ganzen Kr/Zählung schliesscn
Lassen. Ihr Bericht über den Cultus der Bulgaren ist ohne allen
Belang, die Schilderung des bei den Bulgaren herrschenden
Schmutzes scheint mir mit Rücksicht auf die damaligen Zustände
Russlands zum mindesten übertrieben, da ja Nestor selbst beim
Jahre 985 sagt, dass die damals gefangenen Bulgaren wohl ge-
kleidet und mit Stiefeln versehen waren, woraus man vermuthetc,
dass sie im Wohlstand leben, und dess wegen bald Mittel finden
werden, das ihnen auferlegte Joch abzuschütteln, und dess wegen
habe man mit ihnen Frieden geschlossen nach dem sinnreichen
Rath Dubr\ nias, des Onkels WJadimiFs: „Lass uns lieber gegen
solche ziehen, dieBastelschuhc tragen, denn diese hier in Stiefeln
werden uns nicht zinspflichtig sein." Es scheint also, dass die
Bulgaren damals in culturcllcr Beziehung den Bussen kaum
nachgestanden sind, und mit der Cultur hängt ja die Reinlich-
keit, auf welche hier angespielt wird, eng zusammen. Uebrigens
man könnte diese Gesandtschaft an die Bulgaren auch für über-
flüssig halten, denn Wladimir hat dieses Volk im Jahre 985 be-
kriegt, konnte es desswegen auch näher gekannt haben. — Ueber
den deutschen, d. i. römisch-katholischen Gottesdienst berichten
sie, dass sie in ihren Kirchen vielen Messen "i verrichten, aber
keine Pracht (Pomp) sahen. Bei diesem Berichte wird man fast
gezwungen, zu fragen, wie ist es den heidnischen Gesandten,
welche vom Christenthume nichts wussten, vor allem Anderen
aufgefallen, dass die katholischen Deutschen viele Messen zeh-
briren? Denn dass unter dem von Nestor erwähnten Gottes-
,4) Im Original heisst es »cjioysbtia« (sluSba), von welchem Worte Hof-
rath Dr, Fr. Aliklosich, in seinem: Lexicon palaeoslovenico-graeco-latinum,
Vindobonae 1862—1865. pag. 859 sagt: „cioy«b6a (sluäba) t'. dooAsia servi-
ii-. )7ZTjpeaia ministeriam, dtaxovia Bervitium, XetTOOpfia liturgia." Ich
kann hier nichts Anderes, als die Liturgie (Messt») verstellen, und es wird wahr-
scheinlich eine Anspielung darauf Bein, dass es nach dem römischen Ritus
--■Mattet bt, an einem Tage mehrere Me--en in einer Kirehe zu zeleluiren, wäh-
rend nach dem griechischen Ritus in einer Kirehe an einem Tage nur eine
e zelebrirl werden soll.
107
dienste die kirchlichen Funktionen im Allgemeinen verstanden
sein sollten, will mir nicht einleuchten, weil ja der griechische
Gottesdienst bekanntlich viel länger, als der lateinische ist, was
auch einem Heiden als natürliche Erscheinung aufgefallen wäre.
Was sie ferner über den Mangel jeglichen Prachtaufwandes beim
römischen Gottesdienste berichten, ist auch nicht stichhältig, denn
man kann nicht annehmen, dass sie sich den römischen Gottes-
dienst in irgend einem Dorfc angeschaut haben, sie werden wahr-
scheinlich, wenn nicht Rom, doch irgend eine grössere bischöf-
liche Stadt besucht haben, wo sie über einen Mangel an Pomp,
besonders in jener — strengreligiösen Zeit kaum klagen durften.
— Von dem griechischen Gottesdienst endlich erzählen sie als von
etwas ganz Ungesehenen und Unerhörten. Das will sich aber nicht
reimen. Denn die Russen waren ja in Folge ihrer Handelsbezie-
hungen in Konstantinopel fast heimisch, wie aus Constantinus
Porphyrogenitus an obangeführter Stelle (bei Olga) hervorgeht,
sie wohnten dort beim Kloster des heil. Mamant, sie hatten also
schon seit langer Zeit Gelegenheit, die Pracht des griechischen
Gottesdienstes kennen zu lernen. Ja sie konnten das auch in
Kiew gesehen haben, denn nachdem Berichte Nestors zum Jahre
945 bestand in Kiew eine Hauptkirche zum heil. Elias, viele
Russen waren schon Christen, Olga hatte ihren eigenen Priester;
der griechische Gottesdienst konnte ihnen also nicht so ganz
fremdartig vorkommen, und der .Bericht der zehn Abgesandten
Wladimirs über diesen Gottesdienst als etwas Unerhörtes wäre
dem versammelten grossen Rathe der Bojaren und Stadtältesten
ganz fremdartig vorgekommen.
Schliesslich spricht gegen die Glaubwürdigkeit dieser Er-
zählung der Umstand, dass sie von keinem auswärtigen Schrift-
steller erwähnt wird. Das ist besonders mit Rücksicht auf die
griechischen Schriftsteller auffallend; denn wäre so etwas wirk-
lich vorgefallen, so hätten sie es gewiss nicht verschwiegen^
weil so eine evidente Bevorzugung der griechischen Religion vor
allen anderen ihnen geschmeichelt hätte und sie gewiss veran-
lasst hätte, dieser Entscheidung Wladimirs das gebührende Lob
zu zollen, da sie ja oft von bedeutend geringeren Ereignissen,
welche ihnen auf irgend welche Weise zur Ehre gereichen
könnten, mit skrupelhafter Treue erzählen.
108
Endlich ist es auffallend, dass, als Wladimir nach der Ein-
nahme Chersons im J. 988 durch eine Gesandtschaft bei den
griechischen Kaisern sich um ihre Schwester beworben hat, sie
wohl darauf dringen, dass er zuerst Christ werde, aber mit keinem
Worte von dieser Gesandtschaft erwähnen, was in diesem Falle
sehr angezeigt gewesen wäre.
Aus den angeführten Gründen muss man schliessen, dass die
Erzählung Nestor s von den Glaubensboten, die zu ihm gekommen
sein sollen, sowie von seinen Gesandten zur Erforschung der ver-
schiedenen Religionen historisch unbeweisbar ist und bleibt.
Wenn man aber die Glaubwürdigkeit der fraglichen Ueber-
lieferung Nestor s anfechtet, so fragt sich weiter, was soll man von
ihr halten? hat uns etwa Nestor absichtlich täuschen wollen, oder i.st
er selbst durch irrthümliche lieb erlief er ungen seiner Vorgänger irre-
geführt worden? Oder ist die betreffende Stelle Nestors unecht, und
ist sie er dt später interpolirt wurden? Wir begegnen da mehreren
Ansichten und Erklärungsversuchen1*). Am einfachsten kann man
diese Frage so lösen: Am Hofe eines durch seine siegreichen
1 *) Ich erwähne hier noch zwei diesbezügliche Ansichten über die
fraglichen Gesandtschaften: 1. Der Verfasser einer Abhandlung im Anhange
zum Diözesan-Schematismus der griech. -katholischen Diözese Przemysl in Ga-
lizien (aus dem J. 1843) schreibt: „Quae de legationibus variarum nationum
Muhamedanorum, Judaeorum, Germanorum et Graecorum cum commendatione
fidei suae ad Vladimirum et de ablegatis viris prudentibus et honestis ex con-
silio magnatum a Yladimiro ipso tantae religiositatis et potentiae principe ab
annalistis narrantur, haec nonnisi sunt historico-allegoricae expositiones facto-
l'imi. quod in antiqua Russia ante Vladimirum adhuc variae religiones ;t se di-
versae, uti sunt apud Chazaros judaica, Bulgaroa muhamedana, Graecas colo-
nias ad Litora marie euxini christiana, existerent, et comprobant, quod tum jam
temporis a) liberum religionis exercitium liabuerint in Russia, Graeci, Latini,
Jadaei et Muhamedani, nee non liberam praedicationem religionis suae; et
quod b) in eadem penes missionarios ritus graeci adessent quoque praedicato-
res ritus latini; tandem c quod Vladirairua cum suis BUbditia post communem
deliberationem liberrime fidem christianam juxta ritum graecum exemplo prae-
decessorum suoruni Lmprimia Olgae Beu Helenae suseeperit." — 2. Der ge-
lehrte Assemani (in seinem Werke: Calendaria Bcclesiae universae, tom. IV.
pag. 48 cd. Rom&e 17."k) führt die diesbezügliche Erzählung an, und sagt:
„Apparet, narrationem de missia a Vladirairo legatis ad varias il per-
quirerent conditiones et ritus »ingularum nationum, deque praelata omnibus
christiana graeco ri tu fide, baue, inquam, aarrationem mihi valde suspeetam
■ in qaia neque Cedrenus neque alii antiqui graeci Bcriptores mentionem
illiue faciunt: fecissent autem in gratiam suae gentis, si vere contigisset; tum
109
Feldzüge berühmten Fürsten, wie es Wladimir war, lebten ohne
Zweifel Leute aus verschiedenen Ländern, welche sich zu ver-
schiedenen Confessionen bekannten; und diese Annahme ist
desto berechtigter, als ja selbst unter WladirmVs Frauen ver-
schiedene Glaubensgenossinnen waren, nämlich ausser der Heidin
Rohnida, eine Bulgarin, zwei Cechinen und eine Griechin. Man
kann nun annehmen, dass diese Frauen eine grössere oder gerin-
gere Anzahl ihrer Stamm- und Glaubensgenossen im Gefolge
hatten, welchen es gewiss erwünscht war, den siegreichen Fürsten
für ihren Glauben zu gewinnen, und sie mochten entweder selbst
oder durch Wladimirs Frauen versucht haben, diesen zu ihrem
(Hauben zu bekehren. Die Kunde davon mag nun in die Oeffent-
lichkeit gedrungen sein und sich auch auf die Nachwelt ver-
pflanzt haben, wobei sie aber nach dem Grundsatze: „fama cres-
cit eundo" manche Zusätze und Modificationen erhalten hat#
Davon hat nun auch Nestor erfahren, und weil er den Wla-
dimir dem weisen Salomo zur Seite stellt und ihn mit diesem
berühmten Könige Israels vergleicht, schien ihm so eine ganz
trockene Erzählung von der Bekehrung Wladimir's, dieses grossen
Fürsten nicht würdig zu sein, er schmückte sie demnach nach
der wahrscheinlich schon bestehenden Ueberlieferung, welcher
etwa das, was von den Chasaren erzählt wird, zu Grunde gelegen
haben mag, aus, gab der ganzen Erzählung eine fast dramatische
quia Russi de graeca religione rituque jam antea edocti fuerant; quuin sei licet?
Basilio Macedone imperante, miraculum non exusti codicis sacri conti gerat?
Episcopo, quem illi expetierant, deprecante: et imprimis Yladimirus eam religi-
onem ignorare non poterat, si vera sunt quae de eodem tradit Culcinius (d. i.
Kulczyriski) in appendice pag. 110 in haec verba: „Ab avia sua beata Olga
imbutus sacris fidei mysteriis, jam fere a puero cupiebat eam amplecti." Huc
accedit, quod tota haec nn'ssorum ad varias gentes, perquirendae religionis
causa, legatorum nar ratio videtur desumta ex vita ss. Cyrilli ac
Methodii, ubi Chazarorum legati Constantinopolim missi, peti-
tum, ut imperator mitte ret qui eos fidem catholicam veraciter
edoceret, inter caetera liaec adjiciebant: „Nunc Judaei, nunc
Saraceni, ad suam fidem nos moliuntur convertere." Nach Asse-
niani miisste man liier also einer Verwechslung der Namen Platz einräumen,
indem nämlich das, was sich bei den Chasaren zugetragen haben soll, auf die
Russen übertragen worden wäre. Unmöglich wäre das nicht, wegen der viel-
fachen Beziehungen der Russen zu den Chasaren. TJebrigens lässt sich diese
Ansicht mit der oben angeführten leicht in Einklang bringen, wie dort neben-
bei bemerkt worden ist.
110
Form, und so ist die Sage von den Glaubensboten, die zum
Wladimir gekommen, und von Gesandten, die von ihm in ver-
schiedene Länder entsendet sein sollen, in ihre jetzige Form
gebracht worden. Auf diese Weise, scheint es, kann man diese
Sache am leichtesten erklären. Man braucht nicht die Erzählung
Nestors gleich ein Märchen nennen, wie es Baludianski thut,
und ist auch nicht gemüssigr, mit anderen an eine Interpollation
Nestors zu denken; und anderseits wird man dem Nestor keine
absichtliche Fälschung der Geschichte vorwerfen können. Der
Kern der ganzen Erzählung kann als historisch wahr angenommen
werden, in dem Sinne nämlich, dass den Wladimir entweder seine
zu verschiedenen Religionen sich bekennenden Frauen seihst,
»»der deren bei ihnen Lebenden Glaubensgenossen zu bekehren
trachteten. Diese einfachen Bekehrungsversuche wurden ausge-
schmückt, es werden zu dem Zwecke die des mächtigen Fürsten
würdigen Gesandtschaften ersonnen, ihre Anträgt» und die Antwor-
ten des Grossfürsten in dramatischer Form gegeben, und damit die
Weisheit des Grossfürsten noch mehr emporgehoben werde, lässt
man ihn alle Religionen prüfen und sich für die Beste entschei-
den. Bei dieser einfachen Erklärungs weise der fraglichen Ueber-
lieferung Nestors verschwinden alle obangeführten Schwierig-
keiten, denn dann lässt sich alles gut zusammenfügen, und auch
der Abgang der ausländischen, namentlich der byzantinischen
Nachrichten über diesen Bekehrungsversuch wird nicht fühlbar;
denn nach der in Rede stehenden Ansicht waren die an Wladi-
mir gekommenen Glaubensboten keine Fremdlinge, sie waren
nicht von ihrem Nationen geschickt worden, sondern waren in
Kussland fast einheimisch, so dass es gar nicht auffällt, dass die
Ausländer, namentlich die Byzantiner, von diesen Bekehrungs-
versuchen nichts wissen, da es eine rein interne russische Ange-
legenheit war.
Wie -ich nun auch das vom \«'st<>r Erzählte zugetragen
haben mag, das Einzige ist ganz sicher, dass Wladimir in jener
Zeit den Vorsatz gefassl hat, den christlichen Glauben anzuneh-
men, und es wurde oben angeführt, wie er nachdem Berichte
Nester'.- diesen Vorsatz ausgeführl hat. Nach Nestor's Aussage hat
Wladimir im J. 988 gegen die zum oströmischen Reiche gehörige
Stadt Cherson einen Kriegszug unternommen und nach der Kin-
nahme dieser Stadt nach Konstantinopel eine Gesandtschaft abge-
111
ordnet mit der Forderung, dass ihm die Schwester der Kaiser
Konstantin und Basilius zur Frau gegeben werde, was ihm nach
seiner Bekehrung auch gegeben worden ist.
Diese Angabe Nestor s wird in ihren wesentlichen Theilen
auch von anderen Schriftstellern bestätigt, und zwar sowohl von
den älteren, als auch den neueren. U eher einstimmend mit Nestor
schildert die Sache, selbstverständlich auf Grundlage älterer Be-
richte Polonus Miechowita oder Miechovius 15) und Herber-
stein16), von denen der Letztere noch hinzufügt, dass Anna, Ge-
malin Wladimir' s, im Jahre 1011 gestorben ist, und dass Wladi-
mir zwischen den Flüssen Wolga und Oka die Stadt Wladimiria
gegründet hat; der Erstere aber mit Nestor ganz übereinstimmt.
Der polnische Geschichtschreiber Dlugosz (Dlugoschir) erzählt
auch, dass Wladimir gegen die Griechen einen Kriegszug unter-
nahm, und ihre feste Stadt Korszyn (Korsun, Cherson) einge-
nommen hat, worauf er nach Konstantinopel eine Gesandtschaft
schickte mit dem Antrage, dass, wenn man ihm die kaiserliche
Schwester Anna zur Gattin geben wird, er die Stadt Korszyn
sammtdem Gebiete räumen wird. Die Imperatoren haben ihm die
Schwester zugesagt unter der Bedingung, wenn er sich taufen
lässt, worauf Wladimir gern einging mit dem Ersuchen, dass die
Kaiser selbst nach Cherson mit ihrer Schwester kommen möchten.
Nach einigem Widerstreben der Prinzessin Anna sind die Kai-
ser Basilius und Konstantin wirklich nach Korszyn gekommen.
Wladimir war unterdessen erblindet, doch, nachdem er vom Kors-
zyner Bischof getauft worden ist, erblickte er wieder das Licht
der Welt, erbaute daselbst eine Kirche und schenkte den Kai-
sern die eroberte Stadt Korszyn sammt dem dazu gehörenden
Gebiete.
Anders erzählt davon Georgius Elmacinus18); er berichtet,
dass der Kaiser Basilius 11.(976 — 1025) damals (987) von dem
zum Kaiser ausgerufenen Usurpator Bardas Phocas bekriegt wurde
und desswegen Wladimir den Fürsten der Russen um Hilfe
ersuchte. Wladimir hatte Hilfstruppen zugesagt, aber unter der
15) Chron. Rerura polon. 1. 2. c. 3.
16) Commentarius rerum Moscoviticarum, Basileae fol. 5.
") Hist. polon. 1. 2. ad arm. 990.
18) Hist. Saracenorjm, 1. 3. pag. 313.
112
Bedingung, dass ihm die kaiserliche Schwester Anna zur Frau
gegeben wird. Der Kaiser Basilius habe die Bedingung.angcnom-
ni« -n, aber unter dem Vorbehalt, dass Wladimir sich zum Chri-
stenthume bekehren wird. Darauf seien nun nach Russland einige
Bischöfe gekommen, um sowol den Fürsten als auch seine CJnter-
thanen im christlichen Glauben zu belehren, und unterdessen ist
Wladimir den Griechen mit einem starken Heere zu Hilfe gekom-
men. Bardas wurde geschlagen, und sein Kopf wurde als Trophäe
nach Konstantinopcl gebracht. Darauf habe die Taufe und die
Trauung stattgefunden. — Dasselbe finden wir bei Cedrenus,
welcher sagt: „Imperator (Basilius) frustra hortatus Calocyrum
Delphinam Patricium, (qui partem exercitus sibi a ßarda Fhoca
traditam, ad Chrysopolim traduxerat, dum idem Bardas Phocas
cum reliquo Abydum petierat, ut sie Bvzantinos utrinque coarc-
tarent) ut a Chrysopoli decedere t, neque castra e regione urbis
haberet: noctu navibus adornatis Russos imponit (nam ab iis sup-
petias impetraverat, quod sororem suam Annam Bladimero (i. e.
Vladimiro) eorum prineipi matrimonio junxisset) cumque bis,
non sentiente hoste, eos adortus, nullo negotio opprimit." Ebenso
berichtet auch Zonaras und Andere.
Aus dem Angeführten ist also zu ersehen, dass Wladimir
wirklich in Cherson von dem dortigen Bischöfe getauft worden ist.
Es fragt sich nun, in welchem Jahre Wladimir getauft werden
ist? Darüber wurden verschiedene Ansichten ausgesprochen,
ohne aber auf diese näher einzugehen, halten wir uns hier an den
einheimischen zVnnalistcn, welcher die Taufe WladimiFs in das
Jahr 988 versetzt, und diese Zeitbestimmung wird auch von aus-
wärtigen Schriftstellern, namentlich von Cedrenus und Elmaci-
nus bestätigt, dvnn diese beiden Schriftsteller berichten, dass
Bardas Phocas im Monate September 987 seine Empörung er-
hoben hat (Elmacinus hat den Monat Giumada der Hedschra
377, (I. i. Ende September (J87), worauf Wladimir um Hilfstruppen
angegangen worden ist, welche er auch stellte, nachdem er getauft
wurde uml die Prinzessin Anna heimführte, und im Oktober 989
{\n\ Monat Moharram dev Hedschra J. oT'.h wurde Phocas
geschlagen und ist sein abgeschlagenes Haupl nach Konstanti-
nopel gebracht worden. Die Taufe und die Heirat Wladimir's fällt
also auch nach diesen Angaben in das J. 988. Andere diesbe-
zügliche Angaben lassen -ich nicht beweisen.
113
Schliesslich kommt noch die Frage zu erörtern, was den
Wladimir bewogen hat, sich in Griechenland, nicht in Kiew taufen
zu lassen? Allgemein wird als Grund angegeben, dass „der krie-
gerische und siegreiche Fürst, obschon entschlossen, den neuen
Glauben anzunehmen, es dennoch verschmähte, die Griechen
demüthig um Unterweisung im neuen Glauben zu bitten,
dass er sich deswegen entschlossen hatte, den Glauben mit den
Waffen zu erkämpfen", wie Philaret in seiner Geschichte der
russischen Kirche, (S. 19) auf Grund seiner Vorgänger, die er
nicht nennt, meint. Derselben Ansicht ist Karamsin, indem er
(I. 215.) schreibt: „Wladimir konnte auch in seiner eigenen
Residenzstadt, wo es schon seit lange Kirchen und Priester gab,
die Taufe empfangen; aber der stolze Fürst wollte diese wichtige
Angelegenheit mit Glanz und Grossartigkeit erledigen; er hielt
nur die griechischen Kaiser und den Patriarchen für solche, die
würdig waren, seinem ganzen Volke den neuen Glauben milzu-
theilen. Der Stolz auf seinen Ruhm und seine Macht gestattete
ihm nicht, sich durch aufrichtiges Bekenntniss seiner heidnischen
Irrthümer vor den Griechen zu erniedrigen und sie demüthig um die
Taufe zu bitten; er beschloss sozusagen, den christlichen Glauben
zu erobern." Dieselbe Ansicht vertritt auch Plato, ehemals Moskauer
Patriarch, in seiner Kirchengeschichte. Doch diese Ansicht könnte
vielleicht dem schlecht verstandenen Nationalstolze schmeicheln,
dürfte aber kaum stichhältig genannt werden, da sie nirgends
Anhaltspunkte findet. — Auf Grund der angeführten Zeugnisse
des Nestor, so wie des Cedrenus und Elmacinus kann vielleicht
folgende Erklärung, ohne übrigens als unumstösslich gelten zu
wollen, hier Platz finden. Nach dem Berichte des Cedrenus und
des ihm wahrscheinlich folgenden Elmacinus wurde der Kaiser
Basilius II. vom Usurpator Bardas Phoca's mit Krieg überzogen,
und weil er des Aufstandes nicht allein Herr werden konnte,
wandte er sich an Wladimir um Hilfstruppen. Wladimir mochte
seine Bereitwilligkeit gezeigt haben, den Imperatoren zu helfen,
allein vom Ehrgeize getrieben, mit dem wohl schwachen aber be-
rühmten byzantinischen Hofe in verwandtschaftliche Beziehun-
gen zu treten, hatte er zum Lohne sich die Hand der kaiserli-
chen Prinzessin Anna ausbedungen. Nun war es aber ein Verstoss
gegen die Tradition und gegen die ausdrücklichen Vorschriften
Pelesz, Geschichte der Union. 8
114
des byzantinisehen Hofes, mil den Chasaren, l ngam und Russen
in \ erwandtschaftliche Beziehungen zu treten; ausserdem war nach
Ditmars von Merseburg Zeugnisse die Prinzessin Anna dem deut-
schen Kaiser Otto II. verlobt, daher wurde Wladimir mit -einer
Forderung abgewiesen. Darüber aufgebracht, zog er gegen die
Griechen ins Feld, nahm die ihnen gehörige Stadt Cherson ein,
und bedrohte die Hauptstadt selbst. Die Imperatoren sahen sich
nun von zwei Seiten bedroht, wählten daher das kleinere Uebel
und wollten lieber den Traditionen ihres Hauses entsagen, als den
Usurpator triumphiren lassen, und entschlossen sich, der Forde-
rung Wladimir's Folge zu legten; um aber den ausdrücklichen von
Constantinus Porphyrogenitus angeführten Vorschriften ihres
Hauses nicht ganz zuwiderzuhandeln, verlangten sie von Wladi-
mir, dass er sich zuerst taufen lasse, wenn er ihre Schwester heira-
ten will. Wladimir war aber schon ohnedem gewillt sich taufen
zu lassen, er ging also auf diese Bedingung ein, wurde getauft,
feierte die Trauung mit der Prinzessin Anna, leistete dann die
zugesagte Hilfe, und kehrte als Ohrist in sein Land zurück.
Diese unmassgebliche Meinung lässl sich mit allen diesbezüg-
lichen Nachrichten in Einklang bringen, und ohne, wie voraus
bemerkt, als ununistösslich gelten zu wollen, gibt sie, ohne an
Wladimir's Stolz und Siegesbewusstsein zu appelliren, den ein-
fachsten Grund an, warum Wladimir in Griechenland getauft
worden ist. —
Auf diese Weise ist also Wladimir, in der 'Taufe P>asilius ge-
nannt, Christ geworden. Er schied von Griechenland im besten
Einvernehmen, stellte seine Eroberungen zurück, und nahm von
Griechenland nur das, was ihm zur Bekehrung seines Volkes
dienlich und erspriesslich sein konnte, und nach Kiew zurückge-
kehrt, widmete er sich ausschliesslich der Ohristianisirung seines
Volkes, wesswegen er von der dankbaren Nachwelt mit Recht
der „Apostelgleiche" genannt wird.
Anmerkung.
lieber den Ort und die Zeit der Taufe Wladimir's bestehen
noch andere Ansichten, die auch von Nestor (a. a. ( ).) nebenbei
berührl werden. Ich führe hier nur die Meinung an, nach wel-
cher der Grossftirsi Wladimir vom heil. Bonifacius im .1. 990
115
getauft worden sein soll. Diese Ansicht vertritt Kulesza,19) nnd
stützt sich auf die Zeugnisse zweier Kardinäle der römischen
Kirche, nämlich des heil. Petrus Üamiani (in Vita s. Romualdi
c. 8. 1.) und des Caesar Baronius, allein er führt für seine
Behauptung keine triftigen Beweise an, auch wird diese Ansicht
von keinem anderen älteren Chronisten bestätigt, daher sei sie
hier nur berührt. Näher wird sie von dem Basilianer Ordens-
priester Ignatius Stebelski in seinem polnischen Werke: „Dwa
wielkie s'wiatla na horvzoncie Polockim (oder das Leben der
heil. Jungfrauen Euphrosine und Parascevia) Lwdw 1866. I. 1.
Note 1. erörtert, und widerlegt.
§• 17.
Die Bekehrung des Volkes.
Nachdem Wladimir vom Lichte des wahren Glaubens
bestrahlt und als Sohn der heiligen katholischen Kirche in sein
Reich zurückgekehrt war, erachtete er es für seine erste Pflicht,
auch sein Volk den heidnischen Finsternissen zu entreissen und
für das Christenthum zu gewinnen. Der einheimische Annalist
Nestor erzählt davon folgendermassen: „Als Wladimir nach
Kiew gekommen war, befahl er die Götzenbilder zu zerstören,
diese zu zerhacken, jene dem Feuer zu übergeben, den Perun
aber Hess er einem Pferde an den Sehweif binden und ihn so
an den Fluss schleifen, und zwölf Männer waren bestellt, den-
selben mit Stöcken zu bearbeiten: und das nicht deswegen, als
ob das Holz ein Gefühl hätte, sondern zur Verhöhnung des
Teufels- • • Die Ungläubigen aber beweinten dieses Schauspiel,
denn sie waren noch nicht getauft. Dann haben sie ihn (den
Perun) in den Dniepr hineingeworfen- • • • Hernach Hess Wladi-
mir in der ganzen Stadt bekannt machen: wenn sich Jemand
morgen nicht am Flusse einfinden wird, sei er nun reich oder
arm, Herr oder Knecht, der wird mein Widersacher sein. Auf
diese Kunde gingen die Leute mit Freuden hin; indem sie
sprachen: Wenn das (d. i. dieser Glaube) nicht gut wäre, so
11 Kulesza Joannes Aloysius, S. J., ein eifriger Beschirmer der heil.
Union, hat im Jahre 1704 zu Wilno in polnischer Sprache ein Buch herausge-
geben unter dem Titel : „Wiara prawoslawna pismem sw., soborami, ojeami
sw. i historya lcoscieln.a objasniona;M Art. 11. S. 2. n. 4.
8*
116
hüllen es der Fürsl und die Bojaren nicht angenommen. A
°J
'O
in
konunenden Morgen aber begab sich Wladimir mil den Priestern
an den Dniepr, und da versammelte sich eine unzählbare Volks-
menge: und sie traten in das Wasser und standen darin einige
bis zum Halse, andere bis an die Brust, die Jüngeren an den
Ufern, andere aber hielten die kleinen Kinder, die Priester aber
standen (am Ufer) und lasen die Gebete. Und es war ein für den
Himmel und die Erde freudiges Schauspiel, als so viele Seelen
selig wurden; der Teufel aber seufzte ächzend: wehe mir, da ich
von hier verjagt werde, wo ich bleibenden Wohnsitz zu haben
wähnte, denn hier wiederhallte nicht die Lehre der Apostel« • •
und ich wurde von Weibern, nicht von Aposteln, auch nicht
von Märtyrern besiegt Das Volk zerstreute sich nach der
Taufe in seine Häuser, Wladimir aber frohlockte, dass er mit
seinem Volke den wahren Gott erkannt hat, erhob seine Augen
zum Himmel und sprach: Gott, der du Himmel und Erde
erschaffen hast, blicke herab auf diese neugebornen Leute
Darnach Hess er Kirchen bauen und sie an den Plätzen, wo früher
die Götzenbilder standen, aufrichten; und er stiftete die Kirche
zum heil. Basilius an dem Hügel, wo früher das ( lötzenbild des
Perun stand. Und er begann in den Städten Kirchen zu bauen
und Priester anzustellen und in Siädten und Dörfern das Volk
zur Taufe zu führen." (c. XLII1.) Die ganze Thäiigkeit des
bekehrten Grossfürsten Wladimir war demnach nach Nestorder
Christianisirung seines Volkes gewidmet. Zu dem Zwecke licss
er zuerst die heidnischen Götzenbilder zerstören, und bald darauf
liess er ein Edikt kundmachen, welches alle seine Unterthanen,
unter denen hier wahrscheinlich die Einwohner von ECiewsammt
Umgebung zu verstehen sein werden, unter Androhung seiner
Ungnade zur Taufe einladen, welcher Aufforderung sie willig, ja
freudig Folge leisteten. AVladimir erbaute dann eine Kirche zum
heil. Basilius. welche er dem Bischöfe Michael, von deni er
getauft worden ist, übergab. Dieser Michael war also der <rste
Bischof der Russen.
Die Thatsache der um die genannte Zeit geschehenen
Bekehrung des russischen Volkes, wenigstens der Einwohner
von Kiew und Umgebung, wird von allen Historikern unbe-
stritten angenommen, so sagt, um nur Einige anzuführen, Diu-
117
gosz:'i0) „Promulgavit insuper Vladimirus Russiae dux e dictum,
ut orunes nationes et populi subjecti relictis idolis Christi fide et
baptismatis cbaractere se insighirent, liabiturus eos pro hostibus,
bonaque corum confiscaturus, qui detrectarent sanctis suis parere
jussionibus. Qua necessitate populus Rutbenorum constrictus ad
Kijow catervatim confluxit, et fidem Christi confessus in flumine
Dniepr ab episcopo Corsunensi et presby teris ex Graecia adductis
baptisabatur et in fide ac ceremoniis erudiebatur.« Andere
stimmen damit überein, und bestimmen auch den Tag, an dem
die Taufe des russischen Volkes stattgefunden hat, so namentlich
die ruthenischcn Schriftsteller, und Nie. öarminius Falconius,'-1)
welcher schreibt: „Prima dies Augusti liaec fuit, qua immensa
hominum multitudo omnis aetatis et sexus ex ripa fluminis per
presbyteros graecos, ultro eitroque cursitantes, per trinam asper-
sionem Christo regeneratur. Hinc in commemorationem beneficii
institutum, ut Rutbeni onmes perpetuo ea die cum crueibus et
supplicatione et singuli cum suis in manu cereis procedant ad
flumen, vel alia, si a fluminibus absint, loca, et aquam benedicant."
Es ist kein Grund vorhanden, die Angaben Nestor's in
Zweifel zu ziehen, wiewol man die Einzelnheiten dieser Angaben
kaum zu billigen im Stande sein dürfte. Denn wiewol man niebt
vermuthen wollte, dass sieb das Volk dem Befehle Wladimir's
widersetzt hätte, so scheint es anderseits nicht wahrscheinlich,
dass der vom Patriarchen Chrisoberges nach Russland entsendete
Bischof Michael es gebilligt hätte, damit das Volk ohne vorher-
gehende Belehrung getauft werde. Einige (so namentlich Zu-
brycki a. a. 0.) wollen in dieser Willfährigkeit des russischen
Volkes den Beweis finden, dass damals schon der grösste Theil
dieses Volkes sich zum Christenthum bekannte; allein dem
widerstreiten die Ereignisse des Jahres 983, wo auf Anstiften
der Stadtältesten und der Bojaren ein Christ zum Opfer den
heidnischen Göttern ausersehen wurde. Wahrscheinlicher scheint
deswegen die Erzählung des polnischen Schriftstellers Dlugosz,
der beim Jahre 992 erzählt, dass nach der Taufe Wladimir's
20) Dlugosz (auch Dlugossius oder Longinus genannt), bist, polon. 1. 2.
ad ann. 992.
21) Nie. Carminius Falconius, in Commentario ad tabulas ruthenas
Caponianas c. 4.
113
noch drei Jahre verflossen sind, während welcher Zeit griechi-
sche Priester das Volk im christlichen Glauben belehrten, und
erst dann forderte Wladimir Alle, welche es vielleicht noch nicht
gethan haben, auf, dass sie die hell. Taufe empfangen, welchem
gottgefälligen Wunsche sie auch entsprochen haben. Damit
wird aber nicht in Abrede gestellt, dass viele Bojaren, unter
ihnen vorzüglich die Söhne Wladimirs, und ein bedeutender
Theil des Volkes bald nach der Rückkehr des Grosstursten
Wladimir die heil. Taufe empfangen hat, unmöglich aber ist es
anzunehmen, dass das ganze Volk wie eine willenlose Heerde
zur Taufe geführt worden sein sollte, weil es ja augenscheinlich
wäre, dass so eine erzwungene Bekehrung kaum den Namen
einer Bekehrung beanspruchen könnte. Am wahrscheinlichsten
dürfte sich die Sache so verhalten haben: Als Wladimir von
Cherson mit einem Bischof und einer entsprechenden Anzahl
von Klerikern nach Kiew zurückgekehrt war, war es gewiss sein
und des Bischofs Michael innigster Wunsch, dass auch das
ganze Volk den wahren Gott erkenne, deswegen wurde das Wort
Gottes eifrig verkündet, und zwar vielleicht nicht nur von den von
Griechenland angekommenen Priestern, sondern auch von den
einheimischen Christen, welche in Kiew ganz gewiss vorhanden
waren. Diese apostolischen Bemühungen dauerten nun einige
Zeit, die zu bestimmen unmöglich ist, einige mochten schon
früher die heil. Taufe empfangen haben, mit den anderen Ivate-
chumenen aber wartete man noch einige Zeit, um durch die
grosse Anzahl der Getauften dem Augenblicke eine desto höhere
Weihe und Feierlichkeit zu verleihen. Als nun die Zahl der
Katechumenen schon sehr bedeutend war, wurde ein Tag für die
heil. Taufhandlung angesetzt, die Katechumenen wurden einge-
laden, sich dazu einzufinden — daher das Edikt Wladimir's —
und die feierliche Handlung wurde dann an dem bestimmten
Tage mit erhebender Feierlichkeit verrichtet. In welchem Jahre
das geschehen ist, dürfte kaum je mit Sicherheit bestimmt werden,
viel weniger kann von dem Tage, an welchem die fragliche
allgemeine Taut^ des Volkes stattgefunden hat, die Rede sein.
Man sagt, dass diess am ersten A^ugusl stattgefunden hat, und
berufl sieh auf die feierliche Wasserweihe, welche an diesem
Tag- sowol bei den unirten als nichtu nirten Russen gehalten
wird. Allein dieser Beweis ist nichts weniger, als stichhältig, und
119
zwar deswegen, weil in diesem ziemlich langen Gottesdienste
der Taufe der Russen mit keiner Silbe gedacht wird, was doch
ganz natürlich wäre, wenn dieser Gottesdienst zum Andenken an
die Taufe der Russen eingeführt worden wäre. Es ist eben
ein mit der Wasserweihe verbundener Gottesdienst zu Ehren
der heiligenMutter Gottes, vor deren Himmelfahrtsfeste das
zwei wöchentliche Fasten an diesem Tage begonnen wird,
und zu Ehren des heil. Kreuzes, dessen Fest an dem genannten
Tage gefeiert wird. Das wird übrigens auch von Nestor
indirekt bestätigt, indem er erzählt, dass Wladimir für die
Ausbreitung des Christenthumsunter seinem Volke in Städten
und Dörfern thätig war.
Wladimir beschränkte nämlich sein Wirken nicht auf
Kiew allein, er suchte alle seine Unterthanen zum Christenthum
zu bekehren. Nestor sagt nur kurz: „Er begann in den Städten
Kirchen zu bauen und Priester anzustellen, und von Städten
und Dörfern das Volk zur Taufe zu führen". Dasselbe sagen
auch die späteren Chroniken; aber weder Nestor, noch die spä-
teren Chronisten geben an, in welchen Städten und Gebieten
unter Wladimir der christliche Glaube eingeführt wurde. Nach
dem Gange der Ereignisse jedoch sowie nach der geographischen
Lage ist es am wahrscheinlichsten, dass sich die apostolische
Wirksamkeit Wladimir' s and seiner Geistlichkeit vorzüglich auf
die Kiew zunächst liegenden Städte und Gebiete, so namentlich
Perejaslav, Czernigow, Bilhorod, das wolynische Wladimir und
andere, ausdehnte.22) Ein Zeitgenosse Wladimirs, der Mönch
Adelmar, sagt, dass bald nach Bekehrung der Rassen ein Bischof
in das innere Gebiet Russlands sich begeben hat und dort den
christlichen Glauben mit Erfolg predigte. — Spätere Chroniken,
so namentlich die Nikonsche, berichten, dass, als Wladimir sein
ausgedehntes Reich unter seine Söhne theilte, er ihnen auch
Priester mitgegeben und ihnen die Sorge um die Verbreitung
des Christenthums ganz besonders an's Herz gelegt hatte. Bei
Nestor finden wir davon keine Erwähnung, doch ist es nicht zu
bezweifeln, dass der gotterleuchtete Fürst alles in seinen Kräften
Gelegene zur Verbreitung des Christenthums gethan hat.
Näher wird davon im folgenden Capitel die Rede sein.
120
Fast zu gleicher Zi ii mit dem griechischen Bischof Michael,
sind nach Kussland auch occidentalische Missionäre gekommen,
und zwar Reinbeni, Bischof von lvolbcrg, im Gefolge der Tochter
des polnischen Fürsten Boleslaw Chrobry, welche an Swiatopolk,
Brudersohn Wladimir's, verheiratet war, und der heil. Bruno,
Schüler des heil. Romuald, welchem von einigen Schriftstellern
(so vom Petrus Damiani) der Name Bonifacius beigelegt wird;
diese beiden Missionäre haben für die Verbreitung des Christen-
thums in Kussland mit vielem Eifer, aber ohne Erfolg gewirkt,
und der letztere hat nach dem Berichte Ditmar's von Merseburg
auf dieser Mission den Märtyrertod erlitten. Ditmar von Merse-
burg23) erzählt darüber Folgeiuhs: Hie (Vladimir) tres habens
h'lios, uni eorum Bolislavi ducis, nustrique perseeutoris filiam in
matrimonium duxit, cum qua missus est a Polonis Reinbenius,
praesul Salsae Cholbcrgiensis • • • • Quantum autem in cura sibi
eommissa, laboraverit idem Keinbernus, non meae sufficit scien-
tiae, nee etiam faeundiae. Fana idolorum destruens incendit, et
niare demonibus euitum, inmissis (juatuur lapidibus sacro crismate
perunetis, et aqua purgans benedieta, novam Domini omnipotenti
propaginem in infruetuosa arbore, idest in populo nimis insulso
(inculto), s. praedicationis plantationem eduxit- • • quem predic-
tus rex (Vladimirus) audiens filium suimethortatu Bolislavi tacito
reluctaturum sibi, eepit cum eodem (Reinberno) et uxore, et in
singulari custodia claudit. In qua patcr venerabilis, quod in
aperto fieri non potuit, in secreto studiosus, in divina laude pere-
git.u — Und an einer anderen Stelle21) sagt derselbe: „FuU
quidam Brun (Bruno) nomine, contcmporalis et conscolasticus
meus« • « 1s... regnante tunc seeundo Dci gratia Henrico ad
Mcrsburg veniens, benedictionem cum licencia domini papae
episcopalem • • • peeiit- • • In duodeeimo conversionis ac iaelytae
conversationis suae anno adPrussiam (Preussen) pergens, steriles
hos agros semine divino studuil feeundare- • • Tunc in confinio
2:)) Thitmari chronicon, 1. VIII. o. .">"_\
\. a. 0. Ii!>. VI. c. 58. Vergl. auch Petrus Damiani: Vita 9.
Romualdi c. 8. s., welcher nichl den heil. Bruno, sondern den heil. Bonifacius
nach Russland gehen lässt. - Acta SS. Bollandist. t. II. Febr. t. IV. Junii —
und Dissertatio de origino christ. religionis in Russia, Romae 1826 p. 67 87,
wo «Ii*' tdentitäl der Personen Bruno und Bonifacius bewiesen ist.
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predlctae regionis et Rusciae (Russiae) cum predicaret, primo ab
incolis prohibetur, et plus evangelizans capitur, deindeque amore
Christi, qui ecclesiae caput est, 16 Kai. Martii mitis ut agnus de-
collatur cum sociis suis 18. u (a. 1009.)
§•18.
Kurzer Ueberblick der weiteren Regierungsjahre
Wladimir's (989 — 1015.) Sein Tod. Charakter.
Mitten unter den eifrigen Bemühungen um die Chrisriani-
sirung seines Vrolkes hatte Wladimir auch die sonstigen Staats-
angelegenheiten nicht ausser Acht gelassen, er trachtete vor Al-
lem die Grenzen seines Reiches vor den Einfällen der räuberi-
schen Nachbarvölker zu sichern, unternahm aber seit seiner
Bekehrung keine aggressiven Kriege, sondern griff nur dann zu
den Waffen, wenn er dazu gezwungen wurde, so dass seine
übrige Regierungszeit im Ganzen friedlich war. Desto rastloser
war seine Thätigkeit für die innere Organisation und Kultivirung
seines Reiches, er baute Kirchen und stellte überall Priester an,
errichtete Schulen, berief von Griechenland fähige Lehrer und
Künstler, die er bei den neuerrichteten Schulen und bei Errich-
tung der Kirchen und anderer Bauten verwendete, versorgte reich-
lich die Kirchen und deren Diener, sorgte für Arme und Leidende,
und ward so nicht nur ein geachteter Fürst, sondern auch ein
allverehrter und geliebter Vater "seines Volkes. Der einzige und
wohl auch der grösste Fehler, den er sich in dieser Zeit zu
Schulden kommen Hess, war die Theilung des Reiches unter seine
zahlreiche Nachkommenschaft, denn dadurch wurde zu der spä-
teren Schwächung des Reiches und zu blutigen Bürgerkriegen
der Grund gelegt. Wir wollen nun kurz die Ereignisse der letzten
Regierungsjahre Wladimir's besprechen.
Noch im Jahre 988 hatte Wladimir sein Reich unter seine
zwölf Söhne25) welche gleich nach seiner Rückkehr von Cherson
25) Wladimir hatte zwölf Söhne ausser dem adoptirten Swiatopolk,
und es ist unbekannt, von welcher Mutter die zwei Söhne Pozwizd und Sudi-
slaw geboren wurden. Nestor nennt sie beim Jahre 988, man kann sie dem-
nach nicht für Söhne der griechischen Prinzessin Anna halten; Einige halten
diese Anna für die Mutter des Borys und Hlib, allein da entsteht wieder eine
Schwierigkeit, weil Nestor von ihnen schon beim Jahre 980 spricht. Es ist aber
122
die h. Taufe empfangen haben, getheilt, und zwar gab er dem
ältesten Sohne Wyseslaw die Stadt Nowhorod, dem Izjaslaw
Polock, dem Swiatopolk das Gebiet von Turow, dem Jaroslaw das
Gebiet von Rostow, und als der älteste Sohn Wyseslaw gestorben
ist, bestellte er den Jaroslaw in Nowhorod; ferner gab er seinem
Sohne Borys das nunmehr erledigte Rostow, dem Hlib (Gleb)die
Stadt Murom, dem Swiatoslaw das Gebiet der Drewlanen, dem
Vsevlad die Stadt Wladimir, und dem Mstislaw das Gebiet von
Tmutorokan. Ueber die Antheile der übrigen drei Söhne spricht
Nestor hier nicht. Diesen jungen Fürsten gab er erfahrene Männer
zu Rathgebern und schickte sie in die ihnen übertragenen Län-
dereien.
Seine weitere Sorge widmete er der Anlage von neuen
Städten, namentlich im Süden Russlands, um so den räuberischen
Einfällen der Petschenegen desto wirksamer begegnen zu können,
und die neuerbauten Städte bevölkerte er mit Leuten, die er von
anderen Gegenden übersiedeln liess.
Fast in derselben Zeit beschloss Wladimir (im J. 989) in
Kiew eine grossartige Kirche zu Ehren der Mutter Gottes zu er-
bauen, wozu er Baumeister von Griechenland kommen Hess, an
welcher er den Chersoneser xAnastasius, der ihm bei der Ein-
nahme von Cherson behilflich war, anstellte. Diese Kirche hat er
sehr reich dotirt und ihr besondere Rechte eingeräumt. Im fol-
genden Jahre 991 erbaute er die Stadt Bilhorod, welche dann
sein liebster Aufenthaltsort war. Im J. 992 sah er sich genöthigt,
gegen die Chrowaten (oder Chorwaten), welche In den Karpathen-
gegenden im jetzigen Galizien wohnten, zu Felde zu ziehen, und
kaum ist er von diesem Zuge zurückgekehrt, sah er sich von den
Petschenegen bedroht; er zog gegen dieselben und schloss mil
ihnen einen dreijährigen Waffenstillstand, nachdem dieser Krieg
wahrscheinlich keinen günstigen Ausgang genommen hat Nach
Verlauf von drei Jahren, innerhalb welcher die Marienkirche
in Kiew vollendet und mit der grössten Feierlichkeil eingeweiht
möglich, das! Nestor diese Nachricht am unrechten Orte angebracht hat, and
dase er unter dar Bulgarin die Anna versteht. - Nach Cromer (i. 3. o. 3.)
hat Stanislaus die Stadt Smolensk, Pozwfcd das Gebiet Volhynieu und Sudi-
hlaw das Gebiet Polock (Plesoovia) erhalten. Vgl. davon >\\<- interessante Er-
örterung bei Aesemani, a. a. 0. t, IV. p. 58 — 65.
123
wurde,26) erneuerten die Petschenegen im J. 996 ihre Plün-
derungen, sie überfielen die Stadt Wasilew, wo Wladimir geschla-
gen wurde und nur mit grosser Noth sich retten konnte, indem
er sich unter eine Brücke flüchtete. In Lebensgefahr schwebend,
gelobte er, dass, wenn er dem Tode entgeht, er in Wasilew eine
Kirche zur Verklärung Christi, an welchem Festtage diese un-
glückliche Schlacht geliefert wurde, erbauen wird. Und er hat
sein Gelübde treu erfüllt, er liess die Kirche bauen, und als sie
vollendet war, sie mit grosser Feierlichkeit einweihen, welche
Feierlichkeit er durch Werke der Barmherzigkeit verherrlichte.
Die Ueberfälle der Petschenegen hörten auch in der folgenden
Zeit nicht auf, sonst aber lebte Wladimir, wie Nestor sagt, „im
Frieden und Freundschaft mit den Nachbarfürsten, nämlich mit
Boleslaw von Polen, mit Stephan (dem heiligen) von Ungarn
und mit Andrich von Böhmen^.
Ueberhaupt hat sich der früher kriegerische und an Grau-
samkeit grenzende Sinn Wladimir's in Milde verwandelt, sodass
er sogar diegrössten Verbrechen ungestraft liess, weswegen ihn
die Bischöfe, nach Nestor's Bericht, zur grösseren Strenge auffor-
derten, welcher Aufforderung er auch Folge leistete, jedoch so,
dass er die Gerichtsbarkeit den Bischöfen überliess.
Ueber die weiteren Regierungsjahre Wladimir's ist nichts
mehr bekannt (es wird bei Nestor nur erwähnt, dass im J. 1011
seine Frau Anna gestorben ist), erst im vorletzten Regierungsjahre
Wladimir's erzählt Nestor von einer schweren Heimsuchung und
Trübsal, welche dem greisen Fürsten sein eigener Sohn Jaroslaw,
Fürst von Nowhorod, bereitet hat. Wladimir hatte schon vor
längerer Zeit seine Söhne mit Theilfürstenthümern ausgestattet,
und dabei hatte Jaroslaw Nowhorod erhalten. Diese Theilfürsten-
thümer waren aber von Kiew abhängig, und waren verpflichtet,
jährlich eine gewisse Summe an die grossfürstliche Kassa abzu-
führen, so hatte Nowhorod jährlich 2000 Griwnen (hrivny) dem
Grossfürsten zu zahlen. Da empörte sich Jaroslaw von Nowhorod
und verweigerte den schuldigen Tribut. Darüber aufgebracht,
rüstete sich Wladimir im J. 1014 zu einer Züchtigung des
26) Diese Kirche ad S. Mariam Semper Virginem hiess auch die Z ehend-
kirche (desiatinna Cerkov), weil an diese Kirche von allen Erträgnissen der
Zehend abzuliefern war.
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rebellischen Sohnes, welcher auch warägische Hilfstruppen in
Skandinavien warb. Aber Gott hat diesen widernatürlichen Krieg
nicht zugelassen: Wladimir erkrankte, vielleicht in Folge der
grossen Aufregung, und nachdem er gegen die wieder heran-
stürmenden Petschenegen seinen geliebten Sohn Borys schickte,
steigerte sich seine Krankheit, und er ist am 15. Juli 1015 auf
seinem Landgut Berestow gestorben.
Den Tod Wladimirs hat man auf einige Zeit verheimlichen
wollen, und zwar aus Furcht vor dem ränkesüchtigen Swiato-
polk — Bruderssohne Wladimirs — der damals in Kiew anwe-
send war. Allein bald verbreitete sich die Kunde vom Ableben
des geliebten und verehrten Fürsten, das Volk strömte massen-
weise in die von Wladimir erbaute Muttergotteskirche, wo die
irdischen Ueberreste Wladimirs beigesetzt wurden. Das Volk be-
weinte, wie Nestor erzählt, den Tod des Fürsten, und zwar die
Bojaren ihren Vertreter und Beschirmer, die Armen ihren Vater
und Ernährer. Der Leib des heil. Wladimir ruhte unter der ge-
nannten Kirche in der Erde, bis er im J. 1020 vom Kiewer Me-
tropoliten Johann 1. in einen marmornen Sarg gelegt und auf
der Seite seiner im Jahre 1011 entschlafenen Gemalin Anna bei-
gesetzt wurde. Die von Wladimir erbaute Kirche ist in späteren
.Jahrhunderten verfallen, und so blieb auch die letzte Ruhestätte
Wladimir's des Grossen unter Trümmern bedeckt, bis sie im
J. 1637 vom Kiewer Gegenmetropoliten Peter Mohila entdeckt
und mit der grössten Feierlichkeit die übriggebliebenen Reli-
quien in der neu hergestellten Kirche aufbewahrt worden sind.
Bevor wir nun in der Geschichte der Kirche weiter fort-
fahren, ist es angezeigt, noch eine kurze Charakteristik des ersten
christlichen russischen Fürsten zu geben. Wladimir stammte aus
einer kriegerisch gesinnten, beutegierigen, fürstlichen Familie
der Waräger, und er trat in den ersten fünf Regierungsjahren
in die Fussstapfen seiner Vorgänger; dann aber hat sich sein
Charakter ganz umgewandelt, aus einem gefürchteten Krieger
wurde ein stiller Gottesmann, aus dem eifrigen Beförderer des
Heidenthums ward er ein unermüdlicher Verbreiter des Chri-
stenthums, aus einem grausamen Bruder ein liebevoller Vater,
aus einem rauhen, strengen Herrscher ein barmherziger, milder
Fürst und Landesvater. Wladimir, der in den eisten Regierungs-
jahren mit siegreicher Hand sich viele Städte und Länder dienst-
125
bar machte, vernachlässigt nun das Heerwesen, so dass er nicht
Truppen genug findet, um sich vor den räuberischen Petschenegen
zu vertheidigen; dafür aber sorgt er auf eine edlere und nach-
haltigere Weise für das Wohl seines Volkes, er gründet Städte,
baut Kirchen und Schulen, und beruft gelehrte Männer, um sein
Volk der Cultur zuzuführen. Ditmar von Merseburg, der sonst
auf Wladimir nicht gut zu sprechen ist, gibt doch beim J. 1108
an, dass in diesem Jahre in Russland schon 400 Kirchen be-
standen. Diese Zahl mag übertrieben sein, allein sie gibt Zeug-
niss von dem Gotteseifer des ersten christliehen Fürsten Russ-
lands. Allgemein anerkannt ist ferner seine Barmherzigkeit, in
Folge deren nicht nur an seinen Hofe jeder Hilfsbedürftige
Hilfe und Unterstützung fand, sondern er auch Solchen, die
wegen Alter oder Schwäche an den Hof nicht kommen konnten,
Hilfe und Unterstützung zukommen liess; er verordnete nämlich,
dass verschiedene Vorräthe und Lebensmittel auf Wrägen zu
Armen und Kranken geführt werden. — Auch in seinem mora-
lischen Lebenswandel hat er sich ganz umgewandelt, und führte
ein frommes, gottgefälliges Leben, wie aus der ganzen Erzählung
zu ersehen ist. Ditmar von Merseburg (a. a. 0.) behauptet zwar,
dass Wladimir auch nach seiner Bekehrung dem früheren laster-
haften Leben ergeben war, er sagt nämlich (ad a. 1108.): „Hie
(Vladimirus) ducens uxorem Helenam27) nomine, tertio Ottoni
desponsatam, sed ci fraudulenta calliditate subtraetam, christi-
anitatis sanetae fidem ejus hortatu suseepit, quam justis operibus
non ornavit. Erat enim fornicator immensus, et crudelis, magnam-
que vim Danais mollibus ingessit« • • " Dann erzählt er von der
Mission des Reinbernus, wie oben (§. 10.) angeführt worden ist.
Allein diese Aeusserung Ditmar's ist mehr als verdächtig, und
dieser Schriftsteller kann in dieser Beziehung nicht als fähiger
Zeuge angeführt werden. Denn wie Assemani (a. a. O. t. IV.
p. 55.) sagt, Ditmar war von den russischen Angelegenheiten ent-
weder nicht genau unterrichtet, oder, weil damals Deutschland mit
den Polen und anderen Slaven oft Kriege führte, war er gegen.
diese Völkerschaften mehr als billig aufgebracht, und hat des-
wegen den polnischen und den russischen Fürsten im schlechten
Lichte, und zwar den ersten als einen Verfolger der Deutschen,
27) Ditmar irrt hier, indem er Helena anstatt Anna setzt.
126
den letzteren als einen lasterhaften Menschen dargestellt. Mit
Recht sagt daher Assemani (a. a. 0.): „Impius antea fuerat Vladi-
mir us, verum postquam ducta in uxorem Anna salutari lavacro
regeneratus fuit, nimio plus iniquus censendus est Ditmarus, qui
antiqua ei crimina exprobret." Uebrigens mochte Ditmar auch
deswegen dem Wladimir nicht gewogen sein, weil dieser den
Bischof Reinbern von Kolberg ins Gefängniss werfen Hess, und
und zwar mit Swiatopolk und mit dessen Ge malin, der Tochter
des polnischen Königs Boleslaus; doch derselbe Ditmar gibt
auch den Grund dieser allerdings harten Massregel an, indem er
schreibt: „Quem (sc. Reinbcrnum) praedictus rex (i. e. Vladimi-
rus), audiens filium suimct, hortatu Bolislavi taeito, reluctaturum
sibi, cepit---" Es wrar da also ein Hochverrat^ und wie die
Fürsten und Könige in solchen Fällen zu verfahren pflegen, be-
weist die Geschichte zur Genüge; es ist also kein Grund vor-
handen in der fraglichen Angelegenheit dem Ditmar ein beson-
deres Vertrauen zu schenken.
Wladimir verdient wirklich den ihm von der dankbaren
Nachwelt zuerkannten Zunamen „der Grosse"; denn als er zur
Alleinherrschaft gelangte, hat er durch eine umsichtige und
glückliche Regierung sein Land und sein Volk gross und glück-
lich gemacht: er entfernte auf eine kluge Weise die raublustigen
Waräger, beschwichtigte die aufständischen Unterthanen, hielt
die beutegierigen und räuberischen Nachbarn fern von seinen
Grenzen, unterjochte die tapferen Jatwiagen, dehnte die Grenzen
seines Reiches nach Westen aus, durch seine tapferen Truppen
kräftigte er das oströmische Reich und befreite es von den räu-
berischen Ueberfällen der Waräger, führte das Christ enthum ein,
und erhob es zur herrschenden Religion, gründete Städte, baute
Kirchen und Schulen, sorgte für die Aufklärung seines Volkes
und benahm sich wie ein wahrer Landesvater. Fr führt als erster
christlicher Fürst mit Recht auch den Namen „der Apostelgleicheu ,
und die Russen verehren ihn als Heiligen, und begehen seinen
Festtag an seinem Todestag, das ist am 15. Juli alten Stvls.
Mit weihevoller Pietät wird sein Andenken im kirchlichen
Officium gefeiert: „Venite coneurramus, heisst es dort, omnes
fideliter ad colendam memoriam Patris Russorum et institutoris
nostrae salutis Basilii (so in der Taufe genannt): hie enim oriun-
dus e Varngis, dilexit Christum qui eum dilexerat, ad quem quo-
127
que intravit gaudens cum avia sua beata Helena (i. e. Olga):
omnes autem suos populos docuit credere inDeumunum in trini-
tate, eumque adorare: tum exstirpans idola, eadem conquassavit,
et protulit nobis suos sanctos palmite? Romanuni et Davidein."
(d. i. Borys und Hlib, in der Taufe Roman und David genannt,
von denen weiter unten die Rede sein wird.) Und der einheimi-
sche Chronist Nestor sagt von Wladimir, nachdem er seinen Tod
beschrieben hat, so: „Das ist der neue Constantin vom grossen
Rom, welcher sich und seine Völker taufen Hess- • • Es ist wirk-
lich erstaunlich, wie viel Gutes er dem russischen Lande erwiesen
hat, dadurch, dass er dasselbe der Taufe zuführte. Wir aber als
Christen können ihm nicht Gleiches mit Gleichem entgelten • • •
Wir verehren sein Andenken, und lobpreisen Gott, von dem wir
die ewige Glückseligkeit erflehen."
Der Ruhm dieses grossen Fürsten wiederhallte nicht nur
unter seinem Volke, bei dem sich mit der Zeit auch manche
fabelhaften Legenden ausbildeten, auch die skandinavischen
(Sturleson), germanischen, byzantinischen und arabischen Anna-
len gedenken seiner als eines grossen denkwürdigen Fürsten. So
sei denn auch hier dem Andenken Wladimir's des Apostelglei-
chen, des Gründers der russischen Kirche, in Pietät der schuldige
Zoll der Dankbarkeit dargebracht!
Schliesslich sei hier auch der Gemalin Wladimir' sy der grie-
chischen Prinzessin Anna, gedacht. Bei Nestor finden wir über die-
selbe keine Nachrichten, er erzählt nur, wie sie Wladimir's Ge-
malin wurde und beim Jahre 1011 meldet er ihren Tod. Auch
sagt er nirgends, ob Wladimir von ihr irgend welche Kinder ge-
habt hat. Spärlich und ausserdem nicht übereinstimmend sind
auch die ausländischen Nachrichten über diese Fürstin. Die
Byzantiner Cedrenus und Stylitzes28) meinen, dass Anna den
Wladimir überlebt hatte, und dass sie beide zwischen den Jahren
1022 und 1025 gestorben sind; — Andere setzen ihr ein früheres
Todesjahr an; die wahrscheinlichste aber ist die Angabe Nestor's,
dass sie 1011 gestorben ist. Wiewol übrigens Nestor von ihren
weiteren Geschicken schweigt, so darf man annehmen, dass sie
ihrem Genial in seiner apostolischen Wirksamkeit behilflich war
*8) Bei Assemani, 1. c. t. IV. p. 50.
128
und ihn als geborne Christin und an einem streng religiösen Hofe
erzogene Prinzessin zu seinen edlen Thaten anfeuerte und mit
Klugkeit und Umsicht leitete.
§.19.
Unter Swiatopolk (1014—1019) und Jaroslaw I.
(1019-1054).
Der Tod des Grossfürsten Wladimir war sowol für das
Reich, als auch für die Verbreitung des Christen thums von sehr
nachtheiligen Folgen begleitet, denn es entbrannten innere Zer-
würfnisse, ja Brudermord befleckte wieder dieses Land. Der Keim
zu dieser Verwirrung war in der von Wladimir veranstalteten Thei-
lung des Reiches gelegt, die Veranlassung dazu gab aber der
verkehrte Sinn und der Ehrgeiz Swiatopolk's, eines Brudersohnes
Wladimir's, welcher mit dem ihm von Wladimir angewiesenen
Antheile unzufrieden, das Grossfürstenthum beanspruchte. Es
gehört zwar nicht zur Kirchengeschichte, sich mit der politischen
Geschichte zu befassen; aber die Geschichte der russischen
Kirche ist mit der politischen Geschichteso eng verflochten, dass
sie, von dieser ganz getrennt, fast unverständlich bliebe, deswegen
muss sie hier, wenn auch nur in ganz allgemeinen Umrissen,
berücksichtigt werden. Auf Wladimir gelangte zur Herrschaft in
Kiew sein Bruderssohn (Sohn des Jaropolk und der Rohnida).
Swiatopolk (1015 — 1019), und zwar erst nach Verübung
von vielen Grausamkeiten. Zur Zeit des Todes Wladimirs befand
sich nämlich sein Lieblingssohn Borys am Flusse Alta als Heer-
führer gegen die Petschenegen; Swiatopolk, wahrscheinlich da-
mals der Haft entlassen, befand sich in Kiew, und der älteste
Sohn Wladimirs Jaroslaw war in Nowhorod, wo er sich zum
Kriege gegen seinen Vater rüstete. Jeder von diesen drei Ge-
nannten hatte Ansprüche auf den grossfürstlichen Thron, und
auch Mittel, diese geltend zu machen. Swiatopolk nämlich war
der Sprössling der ältesten Linie des regierenden Hauses, von
Wladimir adoptirt, hatte also als Acltester des Stammes das Recht,
auf Wladimir zu folgen. Mittel besass er auch, denn gleich nach
Wladimir's Tode setzte er sich in den Besitz der grossfürstlichen
Kasse, aus welcher er reichliche Spenden austheilte und sich so
zahlreiche Anhänger warb. Borys wurde von Wladimir selbst
129
zum Nachfolger bestimmt, er stand an der Spitze der ganzen
bewaffneten Macht, mit welcher er sein Recht leicht geltend
machen konnte, zumal ihm auch das Volk gewogen war. Jaros-
law endlich war der älteste leibliche Sohn Wladimirs und
konnte als solcher auch besonders mit Hilfe der Waräger sich
um den Thron bewerben, was er auch später mit Erfolg gethan
hat. Von allen diesen drei Bewerbern gelangte nun der ruchlose
Swiatopolk zur Herrschaft, zu der er den Weg mit einem drei-
fachen Brudermorde besudelte. Die grösste Furcht hegte er vor
dem schön gebildeten, allgemein beliebten Borys, diesen beschloss
er deswegen zuerst aus dem Wege zu räumen. Er sandte zu ihm
Boten mit der Versicherung seiner Freundschaft und Gnade,
mittlerweile aber bestellte er in Vysehorod Meuchelmörder,
welche den nichts Arges Ahnenden meuchlings überfielen und
ihn mit dem Gefolge niedermetzelten (24. Juli 101;>). Dann
beschloss er den Untergang des Hlib, welcher von allen Verän-
derungen und Ereignissen in Kiew nichts wissend, in seinem
Fürstenthume Murom ruhig lebte. Ihn liess Swiatopolk benach-
richtigen, dass der schwer kranke Vater ihn zu sprechen
wünsche; und als er sich schon auf den Weg nach Kiew machte,
und von Swiatopolk's Treulosigkeit und Wladimirs Tode durch
die ihm von Jaroslaw nachgesandten Boten erfahren hatte, wurde
er von Swiatopolk's Meuchelmördern überfallen und von seinem
eigenen Koch, Namens Tortschin, der dadurch Swiatopolk's
Gnade sich erwerben wollte, bei Verrichtung der Gebete abge-
schlachtet (5. September 1015). Diese zwei Fürsten, Borys und
Hlib, werden in der griechisch-katholischen Kirche unter den
Namen Roman und David als Heilige verehrt, wie noch weiter
unten gesagt wird. — Der nächste von den Söhnen Wladimir's,
welcher ein gleiches Schicksal zu befürchten hatte, war Swia-
toslaw, der Fürst der Drewlanen; er war zum Widerstände zu
schwach, deswegen wollte er sich durch die Flucht nach dem
benachbarten Ungarn retten; allein die vom Swiatopolk gedun-
genen Meuchelmörder erreichten ihn nahe von der ungarischen
Grenze, im Stryjer Kreise, wo sie ihn tödteten. Auf diese Weise
wollte Swiatopolk zur Alleinherrschaft gelangen, indem er nach
Nestors Bericht auch die übrigen Brüder aus dem Wege räumen
wollte. Allein schon nahete der Rächer. Der Nowhoroder Fürst
Jaroslaw sammelte ein starkes Heer, und zog 1016 gegen Swia-
9
Pelesz, Geschickte der Union.
130
topolk, und bei Lubefsch am Ufer des Dniepr stiessen beide
Heere aneinander, wo Swiatopolk gänzlich geschlagen und sein
Heer vernichtet wurde, und er selbst rettete sich durch schleunige
Flucht zu seinem Schwiegervater, dem polnischen König Boles-
law dem Tapferen (chrobry); Jaroslaw aber zog in Kiew ein
und bestieg den grossfürstlichen Thron im J. 1017, worauf er im
tiefen Frieden zu leben anfing. Swiatopolk aber sann auf Rache,
er bewog seinen Schwiegervater Boleslaw zu einem Feldzuge
gegen Kiew. Der polnische König kam mit einem starken Heere,
am Flusse Buh in Wolynien kam es zur Schlacht, welche zu
Gunsten Boleslaw's entschieden wurde, und Jaroslaw floh nach
Nowhorod. Boleslaw aber setzte nach Eroberung Kiew's den
Swiatopolk zwar auf den grossfürstlichen Thron, richtete sich
aber in Südrussland ganz häuslich ein und machte Anstalten, als
ob er dieses Land, wo ihm ganz gut behagte, nie verlassen
wollte. Dies wollte nun dem Swiatopolk nicht gefallen und weil
er in seiner Verruchtheit kein besseres Mittel finden konnte, ver-
anstaltete er insgeheim, dass alle im Kiew'schen Gebiete wohnen-
den Polen meuchlings ermordet wurden. Dies bewog den polni-
schen König zum schleunigen Abzüge und Swiatopolk wähnte
sich nun (1018J sicher. Allein unterdessen zog Jaroslaw mit
neuen Truppen gegen Kiew an, denen Swiatopolk nicht wider-
stehen konnte und daher bei den Petschenegen Hilfe suchte.
Dort fand er wirklich die erwünschte Hilfe, und 1019 kam es an
der Alta, wo Borys ermordet wurde, zur blutigen Schlacht, in
welcher Jaroslaw den vollständigsten Sieg davontrug. Swiatopolk
floh zuerst in das turow'sche Gebiet und dann weiter, wo er auf
einem unbekannten Orte, wahrscheinlich in Böhmen, sein ruch-
loses Leben endete. Es folgte nun am grossfürstlichen Throne
Jaroslaw 1019 — 1054.
Dass unter der stürmischen Regierung des vorigen Gross-
fürsten \<>n demselben für die Verbreitung des Christen thums in
Russland nichts gethan wurde, braucht kaum bemerkt zu werden.
Dessenungeachtet breitete sieh der wahre Glaube immer weiter
aus, indem der Metropolit Johann 1. lebte, welcher für die Ver-
leitung des Christenthums und dessen Befestigung sorgte. Es
scheint also, dass die stürmischen Zeiten Swiatopolk's in der Ver-
breitung des Glaubens keinen Stillstand brachten, dass imGegen-
theile das Wort Gottes, von eifrigen Dienern Gottes verkündet, in
M
immer entlegenere Gegenden Russlands Eingang fand, wozu ohne
Zweifel die SöhneWladimir's, unter welche das Reich getheilt war,
das Meiste beitrugen. Desto verdienter machte sich um dieVerbrei-
tung des wahren Glaubens der Grossfürst Jaroslaw der Weise, in
der Taufe Georg genannt, dessen Thätigkeit weniger auf Eroberun-
gen als auf die Hebung des inneren Wohlstandes seines Reiches
gerichtet war. Er verheiratete sich wahrscheindlich im J. 1019
mit der schwedischen Prinzessin Ingegard, Tochter Olafs des
Schoosskünigs, in Folge welcher Ehe Russland im besten Einver-
nehmen mit Schweden lebte, und zwar bis 1164, wo eine schwe-
dische Flotte vor Ladoga erschien und Feindseligkeiten begann.
Jaroslaw war so im Frieden für das Wohl seiner Unter-
thanen besorgt, als im J. 1021 unvermuthet sein Neffe Briatschis-
law (Sohn Izjaslaw's eines Bruders des Jaroslaw) die Stadt
Nowhorod angegriffen und eingenommen hat, was den Jaroslaw
zu den Waffen rief. Er zog gegen den rebellischen Neffen,
besiegte ihn am Flusse Sudonna, und nöthigte ihn zur Ruhe und
zur treuen Bundesgenossenschaft, indem, er ihn nicht nur im
Fürstenthume Polock bestätigte, sondern ihm noch zwei Städte
schenkte.
Aber noch einmal sah sich Jaroslaw gezwungen, gegen einen
Verwandten einen Krieg zu führen, und zwar gegen seinen
jüngeren Bruder Mstislaw, Fürst von Tmutorokan, von welchem
er im J. 1024 bei Lystwen am "Ufer der Ruda geschlagen und
zur Flucht, dann aber zu einem Frieden genöthigt wurde, dem-
zufolge das Reich getheilt wurde, so dass Jaroslaw mit der Haupt-
stadt Kiew alle im Westen des Dniepr, Mstislaw dagegen mit der
Hauptstadt Tschernigow alle im Osten des Dniepr liegenden Land-
schaften bekam. So wurde der Bürgerkrieg 1026 beigelegt, und
die beiden Brüder lebten im Frieden. Allein Jaroslaw sollte auch
nun die Segnungen des Friedens nicht geniessen, er hatte die auf-
ständischen Esthen und Liewländer zu bekämpfen, bei welcher
Gelegenheit er an den Ufern der Embach, da wo jetzt Dorpat
liegt, die nach seinem Taufnamen benannte Festung Jurjew
erbaute. Nach dem im J. 1030 erfolgten Tode des tapferen
polnischen Königs Boleslaw, welcher auf seiner Rückkehr von
Kiew (1018) ausser anderen Kostbarkeiten die von Wladimir dem
Grossen (981) eroberten Städte zurückgenommen hatte, ent-
9*
132
standen in Polen unter dem schwachen Mietschyslaw Verwirrungen,
die Jaroslaw zur Wiedereroberung der tscherwenischen Städte,
ausbeutete, so dass sich sein Reich immer weiter ausdehnte, und
als im J. 1036 Mstislaw plötzlich gestorben war, ohne irgend
welche Erben zu hinterlassen, vereinigte Jaroslaw wieder das
ganze Reich, welches im Norden an das baltische und weisse
Meer, im Westen an Kurland, Litauen und Polen, im Süden
an den Dniestr, den Fluss Ross, das Asowsche Meer und das
kaukasische Gebirge, und im Osten an die Flüsse Wolga, Kama
und Dwina grenzte. In diesem ungeheueren Reiche war nur ein
einziger selbständiger Fürst, nämlich Briatscheslaw in Polozk
das Ganze aber beherrschte Jaroslaw.
In den späteren Jahren hatte Jaroslaw wohl noch einige
Kriege und Fehden zu bestehen, so mit den Petschenegen, Jat-
wägen, Litauern, Masoviern (oder Masuren) und Jemen, über-
wiegend aber sehen wir ihn sich mit Friedensgeschäften befassen,
so namentlich Kirchen stiften, Schulen errichten, Städte gründen
u. s. w., auch entstehen zu seiner Zeit viele Klöster, von denen
nicht nur das Christenthum, sondern auch die Cultur im weiten
Reiche Jaroslaw's verbreitet wurde. Nestor charakterisirt die
segenreiche Thätigkeit Jaroslaw's mit den Worten: „der christliche
Glaube fing an, Frucht zu tragen und sich auszubreiten"; was
wohl zu bedeuten hat, dass der heilige Glaube nun tiefer in die
Herzen Derer einzudringen begann, die jüngst noch Heiden waren,
und dass das Gebiet desselben sich immer mehr und mehr aus-
breitete. Besonders merkwürdig ist die Regierung Jaroslaw's
dadurch, dass er die russische Kirche beinahe ganz unabhängig
von dem griechischen Patriarchen machte.
Nach dem ersten Kiewer Metropoliten Michael I. (988—992)
folgte ein ( rrieche Leontiu8,(be\ Manchen Leo) 992 — 1008, welcher
der russischen Kirche eine entsprechende Organisation gab, und
wegen seines Eifers im Dienste des Herrn gelobt wird. Dann
folgte Johann I. | 1()08 — 1033) ein Grieche, von welchem Nestor
im Leben der heiligen Borys und Illib spricht. Er hatte die
irdischen Ueberreste Wladimirs in einem marmornen Mausoleum
beigesetzt, und bestimmt, dass der Sitz der Metropoliten immer in
Kiew bleiben soll; dann folgte Theopempt (1035 — 1050), und als
nach dessen Tode die Metropolie erledigt wurde, wandte man sich
133
nicht nach Konstantinopel um einen neuen Metropoliten, sondern
berief 1051 die Bischöfe des Reiches nach Kiew, welche dort
in der Kathedralkirche zur heiligen Sophia einen russischen
Priester Namens Hilarion (1051 — 1068) zum Metropoliten er-
wählten, welchen Jaroslaw als solchen anerkannte. — Wodurch
Jaroslaw zu einem solchen Vorgehen bewogen worden ist, lässt
sich nicht genau ermitteln, und es gehen auch die dies-
bezüglichen x^nsichten auseinander. Einige schreiben das der
Herrschsucht Jaroslaw's zu, der mit Eifersucht über seinen Rechten
wachend, es nicht für rathsam hielt, die Besetzung der Metropolie
dem Patriarchen zu belassen, sondern, ohne sich übrigens von
der griechischen Kirche zu trennen, aus eigener Machtvoll-
kommenheit einen Metropoliten ohne Mitwirkung des Patriarchen
zu erheben beschlossen hat. Andere meinen, dass es dem Jaroslaw
wegen des Krieges mit Griechenland unmöglich war, sich an den
Patriarchen zu wenden; doch die erste Ansicht steht im Wider-
spruch mit allen Angaben der Chronisten, welche den Jaroslaw
als einen frommen, der Kirche ergebenen Fürsten schildern; die
letztere aber ist offenbar falsch, weil der letzte Krieg Jaroslaw's
gegen die Griechen im J. 1046 durch einen Friedensschluss
beendigt war. Daher meinen Andere, dass man sich unter Jaroslaw
auf die alterthümliche rechtliche Sitte, dass sich die Bischöfe
eines Landes selbst den Metropoliten wählen, stützte und deswegen
einen einheimischen Priester zum Metropoliten wählte; allein
dieser Annahme fehlen alle Stützen, besonders da dieser Vor-
gang nachher wieder aufgegeben worden ist. Schliesslich be-
haupten Andere, namentlich die Vertheidiger der heil. Union,
dass zu jener Zeit in Russland ruchbar wurde, dass das seit
Photius unterdrückte Schisma durch Michael Cerularius erneuert
worden ist, und da die russische Kirche das Schisma verabscheute,
so erachtete es Jaroslaw und mit ihm die Bischöfe für rathsam,
bis zur völligen Behebung der ceruliariischen Wirren mit
Konstantinopel in keine nähere Verbindung zu treten. So schreibt
z. B. Kulczyriski (a. a. 0. S. 111) „Theopempto vi vis erepto per-
venit fama in Russiam renovari a Cerulario in Graecia Photianum
execrabile schisma, quod, et cujus auctorem detestantes praelati
Rutheni, non miserunt Constantinopolim pro impetranda bulla,
sed convenientes Kioviam, annuente magno duce Jaroslav in
templo s. Sophiae Hilarionem in Metropolitana anno 1051 elege-
134
runt ac consecrarunt." — Ohne nun die letztangeführte Ansicht
anzufechten, dürfte man vielleicht bei Berücksichtigung- aller
Umstände diese Sache so erklären: Jaroslaw, als ein umsichtiger
Fürst, sah ein, wie gefährlich es für ein grosses Reich sein könnte,
die oberste Kirchengewalt des Landes den Händen eines fremden,
ganz unbekannten Prälaten anzuvertrauen, und ihm die sehr
bedeutende Macht der Kiewer Metropolie zu überlassen; dazu
kamen die unausbleiblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen,
welche mit der Wahl und Entsendung eines Griechen nach Kiew
nothwendig verbunden waren; ferner muss berücksichtigt werden,
dass Jaroslaw viele Schulen gründete und sein Volk nach Mög-
lichkeit kultiviren wollte — nun war aber der Kiewer Metropolit
der natürliche Schirmer und Beförderer der gesammten Auf-
klärung, welcher Aufgabe wohl ein fremder, mit den Verhältnissen
des Landes, dessen Sitten und Sprache unbekannter Bischof kaum
gewachsen sein konnte; es kam ferner die schiefe Stellung des
Patriarchen durch Erneuerung des photianischen Schisma, wo-
gegen der griechische Kaiser selbst protestirte; dann konnte
auch die Wahrnehmung geltend gemacht worden sein, dass es
ungerecht und unschicklich sei, damit die russischen Bischöfe
von der Metropolitanwürde ausgeschlossen bleiben sollen; schliess-
lich mochten auch Einflüsse der fremden Höfe, mit denen Jaro-
slaw in Freundschaft lebte, obgewaltet haben; — und dadurch
mochte Jaroslaw sich bewogen gefunden haben, von der Beset-
zung der Kiewer Metropolie durch den konstantinopolitanischen
Patriarchen Umgang zu nehmen. Dies würde wahrscheinlich
auch später geschehen sein, wenn die herkömmliche Theilung
des Reiches Russland nicht in fortwährende Bürgerkriege ge-
stürzt hätte.
Die fernere Thätigkeit Jaroslaw's erstreckte sieh auf die
Gründung von Städten und Stiftung von Kirchen, unter denen
die grossartigste jene in Kiew zur heiligen Sophia war, welche
im J. 1035 gestiftet und zum Range der Metropolitankirche er-
hoben wurde; auch erneuerte er die von Wladimir 1. erbaute,
im J. 1017 abgebrannte Muttergotteskirche, welche dann 1039
vom Metropoliten Thcopcmpt feierlich eingeweiht wurde. Im
Jahre 1036 hat er seinem ältesten Sohne Wladimir das Fürsten-
thum Nowhorod gegeben, und dorthin einen Bischof, Namens
Lukas Zvdiata geschickt, und zwar, wie Einige meinen, ohne
135
Wissen des Metropoliten. — Allein diese Anschuldigung Jaroslaw's
ist falsch; denn Nestor spricht nur von der Anstellung dieses
Bischofs, sagt aber nicht, ob das mit oder ohne Einverständniss
mit dem Metropoliten geschehen ist; man muss deswegen die
Einwilligung des Metropoliten voraussetzen. Unter Jaroslaw's
Regierung sind in Russland auch die ersten Klöster entstanden,
so 1037 das Kloster zum heil. Georg und das Kloster zur heil.
Irene, und im J. 1051 das berühmte Höhlenkloster bei Kiew,
von denen weiter unten die Rede sein wird. Für die Aufklärung
des Volkes sorgte er durch Gründung von öffentlichen Schulen;
er verbesserte den Kirchengesang durch griechische Sänger, die
er aus Griechenland berufen hat, und um in seinem Reiche ge-
sicherte Zustände zu schaffen, gab er noch im J. 1020 den Now-
horodern ein Rechtsbuch, das unter dem Namen Ruskaja Prawda
(russisches Recht) bald allgemein angenommen worden ist und
die Grundlage des öffentlichen Rechtes bildete.
Eines sonderbaren Ereignisses, das nur in der Unwissen-
heit seine Erklärung finden kann, gedenkt Nestor beim J. 1044,
wo er erzählt, dass man in diesem Jahre die Gebeine der ehema-
ligen Grossfürsten Jaropolk und Oleh aufgefunden, dieselben ge-
tauft und in der Muttergotteskirche beigesetzt hat. In wessen
Auftrag das geschehen ist, wird nicht angegeben.
Jaroslaw's Regierung war auch in Folge der vielen verwandt-
schaftlichen Verbindungen mit ausländischen Fürsten glänzend und
glücklich. Seine Schwester Maria war an den polnischen König
Kasimir verheiratet, welcher aus Dankbarkeit dafür 800 vom
Boleslaw dem Tapferen gefangene Russen in Freiheit setzte;
und Jaroslaw's Sohn Izjaslaw heiratete die Schwester Kasimirs
und Tochter des polnischen Königs Miecislaus II. Die Gemalin
seines ältesten (f 1052) Sohnes Wladimir soll nach norwegischen
Nachrichten eine Tochter Harald's, Grafen von Kent, des un-
glücklichen 1066 in der Schlacht bei Hastings umgekommenen
letzten Königs aus sächsischem Stamme gewesen sein. Sein Sohn
Wsewolod war mit einer griechischen Prinzessin vermalt; sein
Sohn Wiatscheslaw hatte29) Oda, Gräfin von Stade, sein sechster
Sohn Ihor (Igor) aber Kunigunde, Gräfin von Orlamünde, zur
29) Nach Historia Arohiepiscoporum Bremensium.
136
Gemalin. — Von den Töchtern Jaroslaw's berichtet Nestor nichts,
aber nach glaubwürdigen abendländischen Annalisten hatte Ja-
roslaw drei Töchter, von denen die älteste, E'isabeth, an Harald
Ilaardrade, König von Norwegen, die zweite, Anna, an Heinrich I.
König von Frankreich, und die dritte Ana<tasia, (oder Ahmunda)
an Andreas I. König von Ungarn verheiratet war.
In welche Gegenden das Christenthum unter der Regie-
rung Jaroslaw's sich ausgebreitet hatte, kann nicht mit Bestimmt-
heit angegeben werden, da ausser späteren Aufzeichnungen der
mitunter fabelnden Chronisten keine beglaubigten Nachrichten
vorliegen. Indessen ist es höchst wahrscheinlich, dass jede Stadt,
wo ein Fürst residirte, ihren eigenen Bischof hatte. Dies deutet
Nestor an, indem er erzählt, dass Wladimir bei der Anstellung
seiner Söhne in den ihnen angewiesenen Fürstenthümern ihnen
auch Rathgeber und Priester gab; und es war auch im Interesse
der Antheilfürsten gelegen, dass jeder von ihnen an seinem Sitze
einen Bischof hatte, indem dadurch sowol sein Ansehen erhöht,
als auch für das Wohl und die Unabhängigkeit des Fürsten-
tums am besten gesorgt war. So kann man also der allgemein
angenommenen Ansicht beistimmen, dass unter Jaroslaw schon
mehrere Bisthümer in Russland bestanden, und zwar in Kiew
seit 990, in Nowhorod, das 1166 zum Erzbisthum erhoben wurde,
in Rostow, in Wladimir in Woiynien, dann in Bilhorod bei
Kiew, in Tschernigow, in Jurjew am Flusse Rosa und in
Perejaslawl.
Vielfach wird auch angenommen, dass auch das Bisthum
in Chelm (Cholm) schon von) Wladimir dem Grossen gestiftet
wurde, allein unrichtig, denn diese Stadt wurde erst um das
Jahr 1220 vom Wladimirer Fürsten Daniel gegründet, und um
1223 wurde in diese Stadt der bisehöfliche Sitz von Uhoresk
oder Uhrowsk, am linken Ufer des Buh, verlegt, Auch das Bis-
thum von Per emy sohl (Przcmysl) in Galizien wollen Einige vom
Kiewer Metropoliten Hilarion (1051 — 1068) gegründet wissen,
allein das lässt sieh gar nicht beweisen, wiewol es sicher zu sein
scheint, dass das jetzige Galizien damals schon zum Christenthum
bekehrt war.
So war also die Regierung Jaroslaw's für die Kirche von
der grössten Wichtigkeit und von segensreichen Folgen, welche
leider dadurch eine grosse Einbusse erlitten haben, dass Jaro-
137
slaw das Reich, das er mit schwerer Mühe wieder unter einem Szepter
vereinigt h^tte, abermals unter seine Nachkommen theilte, welche
sich gegenseitig befehdeten und ihr Land sammt dem Volke in
unsägliches Elend stürzten. Es bestand wohl in Kiew ein Gross-
fürst, welcher als allgemeines Oberhaupt die Ordnung aufrecht-
erhalten sollte, allein er war zu schwach, um seine Aufgabe zu
erfüllen, und die kleinen Fürsten, welche wie Pilze aus der mit
Blut gedüngten Erde emporschössen, befehdeten sich, ohne auf
die Stimme des grösstentheils schwachen Grossfürsten zu achten.
Unterdessen sah Jaroslaw sein Ende herannahen, er berief
seine Söhne und ermahnte sie zur Liebe und Freundschaft und
entsendete sie in ihre Theilfürstenthümer, selbst aber begab er
sich nach Wysehrad, wo er am Samstag der ersten Woche der
Quadragesimaim 76. Lebensjahre 1054 sein thatenreiches Leben
endete. Sein Sohn Wsewolod, der bei seinem Tode zugegen
war, überführte die sterblichen Ueberreste nach Kiew, und dort
wurde Jaroslaw in der von ihm erbauten Kirche zur heil. Sophia
im marmorenen Sarge beigesetzt.
§•20.
III. Unter dem Grossfürsten I sjaslaw-Demeter
(1054—1078).
Nach Jaroslaw folgte im Grossfürstenthum sein Sohn
Isjaslaw (Demetrius) 1054—1078.
Er hat erst im J. 1055 seinen Sitz in Kiew aufgeschlagen
und theilte sich mit seinen vier Brüdern in das grosse Reich so,
dass er als Grossfürst in Kiew, seine Brüder aber, Swiatoslaw in
Tschernigow, Wsewolod in Perejaslawl, Ihor in Wladimir und
Wiatscheslaw in Smolensk ihre fürstlichen Sitze aufgeschlagen
haben, Anfangs herrschte unter den Brüdern ein leidlicher
Frieden, allein bald entstanden innere Fehden und Bürgerkriege,
zu denen sich noch ein neuer furchtbarer Feind, die Polowzer
gesellten, wodurch das Land an den Rand des Verderbens ge-
bracht wurde. Es würde zu weit führen, die Regiernng dieses
Fürsten näher zu schildern, es mögen nur einige Bemerkungen
hinreichen. In den ersten zehn Jahren herrschte ein allgemeiner
Frieden, und IsjasLvw hat während dieser Zeit viel Gutes geleistet,
er hat das von seinem Vater für Xowhorod herausgegebene
138
Rechtsbuch (ruskaja prawda) zur allgemeinen Geltung gebracht,
verbot die noch übliche Blutrache und verwandelte sie in eine
Sühne durch Geld (mipa, vira), auch sorgte er für die Ausbrei-
tung des Christenthums und Bildung des Volkes ; allein seit dem
Jahre 1064 weicht das Glück vom russischen Gebiete, es ent-
stehen Bürgerkriege, und die hadernden Fürsten rufen die blut-
und beutegierigen Polowzer zur Hilfe und zu ihrem eigenen
Verderben herbei. Es entsteht dann wieder ein leidlicher Frie-
den, doch nur auf eine kurze Zeit, denn bald brechen innere
Fehden aus, der Grossfürst wird zweimal vertrieben und flieht
nach Polen zum Boieslaw IL, bei dem er das erste Mal Hilfe fin-
det und nach Kiew siegreich zurückkehrt, allein das zweite Mal
1073 suchte er vergebens Hilfe bei den Polen, daher wandte er
sich an den deutschen Kaiser Heinrich IV., und als er auch hier
vergeblich um Hilfe bat, schickte er seinen Sohn Jaropolk zum
Papst Gregor VII. mit der Bitte um Schutz gegen seine Feinde,
wofür er sein Reich vom Papste als Lehen anzunehmen ver-
sprach. Der Papst erwiederte ihm30) und schickte Gesandte an
30) Gregorius Episcopus, servus servorum Dei — Demetrio
regi Russorum, et reginae uxori ejus salutem et apostolicam benedictionem!
Filius vester limina Apostolorum visitans ad nos venit, et quod regnum
illud dono saneti Petri, per marius nostras vellet obtinere, eidem beato Petro
Apostolorum prineipi debita fidelitate exhibita devotis preeibus postulavit, in-
dubitanter asseverans illam suam petitionern vestro consensu ratam fore ac sta-
bilem, si apostolicae auetoritatis gratia ac munimine donaretur.
Cujus votis et petitionibus, quia justa videbantur, tum ex consensu
nostroj tum ex devotione poscentis tandem assensum praebuimus, et regni
vestri gubernacula vobis ex parte b. Petri tradimus, ea videllcet intentione et
desiderio charitatis, ut beatus Petrus vos et regnum vestrum, onmiaque vestra
bona, sua apud Deura intercessione, custodiat, et cum omni pace, honorc quo-
que et gloria idem regnum usque in linem vitae vestrae teuere vos faciat, et
hujus militiae finito cursu impetret vobis apud supernum regem gloriam
sempiternam.
Quin etiam nos paratissimos esse, noverit vestrae nobilitatis serenitas, ut
ad quaeeunque justa negotia hujus sedis auetoritatem pro sua necessitate pe-
tierit, proeul dubio continuo petitionum Buarum consequetur efYectum. Prae-
terea, ut haec et alia multa, quae üteris non eontinentur, cordibus vestris
aretius infigantur, misimus hos nuntios nostros, quorum unus vester notus est
et fidus amicus. Qui et quao in literis sunt, diligenter vobis exponent, et quae
minus sunt, viva voce explebunt. Quibus pro reverentia b. Petri, cujus legati
sunt, V08 mites et affabiles praebeatis; et quidquid vobis dixerint ex parte
139
Isjaslaw und an den Polenkönig Boleslav II., welcher die dem
Grossfürsten genommenen Güter zurückstellte und demselben
Hilfe leistete, so dass er 1077 am 5. Juni wieder in Kiew als
Fürst einzog. Docli wieder entbrannte der Bürgerkrieg, in
welchem Isjaslaw im Oktober 1078 tödtlich verwundet starb,
worauf seine Leiche nach Kiew gebracht und in der Mutter-
gotteskirche beigesetzt wurde.
Die Regierung Isjaslaw's ist also grösstenteils unglücklich
abgelaufen, doch dabei mangelte es nicht an manchem Guten,
das dem Staate vom wesentlichen Nutzen war. So wurde bereits
erwähnt, dass dieser Grossfürst das Jaroslaw'sche Rechtsbuch
zur allgemeinen Geltung brachte und der landesüblichen Blut-
rache eine Sühne durch Geld substituirte; ausserdem sorgte er
für die Ausbreitung des Christenthums, Vermehrung der Kirchen-
und Unterrichtsanstalten, die Erbauung vieler Städte, vorzüglich
aber sind zu seiner Zeit viele Klöster entstanden, unter denen
das wichtigste das Kiewer Höhlenkloster war, dessen ersten An-
fänge in die Regierungszeit Jaroslaw's fallen, die eigentliche
Gründung aber erst unter Isjaslaw geschehen ist, und im Jahre
1073 wurde hier die erste Kirche von einem Bischöfe Namens
Michael eingeweiht. Dieses Kloster war für Russland das, was
für Deutschland, Frankreich und die Schweiz die unter Karl
dem Grossen und in seiner Zeit gestifteten Klöster Fulda, Cor-
vey, St. Gallen, Tours u. a. waren. Es war die Pflanzschule der
Apostel, die mit Aufopferung des Lebens das Christenthum weiter
zu verbreiten suchten; hier wurden Künste und Wissenschaften
gepflegt, und das Licht der Aufklärung wurde von hier nach
allen Seiten ausgebreitet. — Einen wie bedeutenden Aufschwung
das Christenthum bereits zu Isjaslaw's Zeiten genommen hat,
beweisen insbesondere die vielen Klöster und Bisthümer, die
nostra, patienter audiatis, atque indubitanter credatis, et quae ibi ex auctoritate
apostolicae sedis negotia tractare voluerint, et statuere, nullorum malo ingenio
turbari permittatis, sed potius eos sincera charitate favendo juvetis. Omnipo-
tens Deus mentes vestras illuminet, atque per temporalia bona faciat vos tran-
sire ad gloriam sempitemam. Datum Komae decimo quinto Kai. Maji indicti-
one XIII. i. e. 1075. (Bei Baronius „Annales" tom. 17. pag. 416.) — Der
Brief des Papstes rn Boleslaw, datirt vom 12. Mai, befindet sich unter den
Briefen dieses Papstes unter der Z. 73. Darin ermahnt er den Polenkönig,
da<s er das dem Russen genommene Geld zurückstelle.
140
nach dem Berichte Nestor's schon damals bestanden. So erwähnt
Nestor unter dem Jahre 1072, dass bei der feierlichen Ueber-
tragung der Reliquien der heiligen Roman und David (Borys
und Hlib) ausser dem Metropoliten Georg, noch Petrus Bischof
von Perejaslawl, Michael Bischof von Jurjew, dann Theodosius
Hegumen des Kiew'schen Höhlenklosters, Sophronius Hegumcn
des heil. Michaelklosters, Germanus Hegumen des Klosters zur
Verklärung Christi, Nicolaus Hegumen von Perejaslawl, und alle
Hegumenen zugegen waren, woraus hervorgeht, dass ausser den
erwähnten auch noch andere Klöster bestanden.
An der Spitze der russischen Kirche stand damals bis zum
J. 1068 der erste einheimische Metropolit Hilarion, welcher 1851
von den einheimischen Bischöfen ohne Intervention des Kon-
stantinopler Patriarchen erwählt worden war, doch nach seinem
Tode wendeten sich die Nachkommen Jaroslaw's, welche sich
gegenseitig bekriegten, wieder an den Patriarchen, oder wahr-
scheinlicher hat der Patriarch von Konstantinopel die traurigen
Zustände in Russland benützt, und sein herkömmliches Recht,
den Kiewer Metropoliten einzusetzen, reklamirt, und da man in
Kiew mit anderen Sachen beschäftigt war, dasselbe auch ohne
irgend einen wesentlichen Widerspruch ausgeübt, und der seit
1068 verweisten Kiewer Metropolie einen Griechen zum Ober-
hirten gegeben, welcher unter dem Namen Georg I. seit 1068
die russische Kirche leitete. Unter ihm wurden im J. 1072
die Reliquien der heil. Märtyrer Roman und David nach Vyse-
hrad feierlich übertragen, wo sie in der von Isjaslaw zu ihrer
Ehre erbauten Kirche beigesetzt worden sind, und dieser Metro-
polit dekretirte und promulgirte den Beschluss, dass das An-
denken dieser heiligen Märtyrer alljährlich festlich gefeiert wer-
den soll, was wirklich bis auf den heutigen Tag gehalten wird.
Die russische Kirche verehrt diese zwei von dem ruchlosen Swia-
topolk gemordeten Sühne des apostelgleichen Wladimir als Mär-
tyrer und als Heilige, weil sie Gott selbst bald nach dem Tode
durch viele Wunder verherrlicht hat. Bald nachher sehen wil-
den Metropoliten Georg in Griechenland weilen, ohne den Grund
dieser Entfernung näher bestimmen zu können. Vielleicht, wie
Karamsin meint, haben ihn die Bürgerkriege geschreckt — oder
ea wäre nicht unmöglich, dass man mit ihm, als einem Griechen,
in Kiew unzufrieden war, was ihn zur Abreise bewogen hat. Wie
141
sich nun die Sacke auch verhalten haben mag, Georg blieb
Metropolit bis zu seinem, um das Jahr 1080 erfolgten Ableben,
und die Kiewer Metropolie blieb von nun an vom Konstanti-
nopler Patriarchen abhängig und nimmt in dem Verzeichnisse
der von Konstantinopel abhängigen Bisthümer den 70. Platz ein.
Die Kiewer Metropolie genoss aber unter den von Konstantinopel
abhängigen Diözesen eine besondere Auszeichnung, indem die
Patriarchen die an die Kiewer Metropoliten ausgefertigten
Diplome nicht mit wächsernen, sondern mit Bleisiegeln versahen,
und sie demnach den höchsten Staatsbeamten gleichstellten, da
ihre Schreiben an solche und selbst an Könige und Kaiser
auch Bleisiegel, an geringere Personen aber nur Wachssiegei
hatten 3I).
Wiewohl nun das Chrisienlhum schon bedeutende Fortschritte
gemacht hatte, war es dennoch noch nicht im Stande, alle Anklänge
an das Heidenthum auszurotten. Charakteristisch sind besonders
zwei Erzählungen Nestor' s von faUchen Wtissogern und Propheten,
welche damals zum Vorschein gekommen sind. Im J. 1071 kam
nach Kiew, wie Nestor erzählt, ein solcher Weissager, und ver-
kündete dem Volke, dass der Dniepr seinen Lauf ändern, d. i.
hinauf fliessen wird, und dass auf der Erde grosse Veränderungen
geschehen werden, indem Russland die Stelle Griechenlands und
dieses die Stelle Russlands einnehmen wird. Auf einige Leute
machte das einen tiefen Eindruck, andere aber verlachten den
Weissager, welcher bald darauf spurlos verschwunden ist. Fast
um dieselbe Zeit ist im Rostov'schen Gebiete eine grosse Hungers-
noth entstanden. Da erschienen zwei falsche Propheten und
verkündeten überall, dass die Ursache dieses Elends die Weiber
seien, indem sie hinter ihrer Haut Getreide, Honig und Fische
verbergen. Das aufgeregte Volk brachte eine Menge Weiber zu
den Scheinpropheten, welche denselben zum Schein die Rücken-
haut aufschlitzten, und unterdessen schütteten sie das in ihren
Aermeln bereitgehaltcne Getreide aus, als ob sie es hinter der
Haut der Weiber gefunden hätten, wodurch das Volk noch mehr
erregt und viele Weiber um's Leben gebracht hatte. Selbst
aber benutzten sie diese Verwirrung, während welcher der Gross-
fürst Isjaslaw aus Kiew vertrieben war, zu frechen Erpressungen
3») Stritter. mem. pop. II. 1036. 1037.
142
und Räubereien, bis sie nach Bilozero kamen, wo gerade der
Wojewode Jan Steuern erhob, welcher die Rädelsführer einfan-
gen und hinrichten Hess, wodurch sich das Volk beruhigt hatte.
Uebrigens kamen solche Weissager besonders im Norden Russ-
lands auch in späteren Zeiten zum Vorschein, einer von ihnen
bekämpfte in Nowhorod offen das Christen th um und bethörte
das Volk bis zu dem Grade, dass, als der dortige Bischof die
Gläubigen zu sich berufen hatte, um vor ihnen den Betrüger zu
entlarven, sie seine Stimme nicht hören wollten, sondern sich um
den Betrüger sammelten, bis dieser vom aufgebrachten Fürsten
niedergemacht und das Volk zur Erkenntniss seines Irr th ums
gebracht wurde. Aus diesem Vorfall ist zu ersehen, dass alle diese
Scheinpropheten und Zauberer eben nichts anderes, als die Epi-
gonen des ersterbenden Heidenthums waren, welche das Volk zu
bethören und aufzureizen und zum Abfalle vom Christenthum
zu bewegen suchten.
§.21.
IV. Unter dem Grossfürsten Wsewolod (1078— 1093.)
Auf Isjaslaw folgte auf dem grossfürstlichen Stuhle sein
Bruder Wsewolod 1078 — 1093, wahrscheinlich nach dem alten
Rechte des Rurik'schen Hauses, demzufolge die Oberherrschaft
nicht die Söhne des Vorgängers, sondern der Stammesälteste zu
führen hatte. Die Söhne des vorigen Grossfürsten wurden mit
Theilfürstenthümern bedacht, und zwar wurde Swiatopolk in
Nowhorod belassen, Jaropolk erhielt Wladimir in Wolynien und
Turow und Wsewolod's Sohn Wladimir Monomach erhielt das
Fürstcnthum Tschernigow und Smolensk; die Anderen zahl-
reichen Fürsten erhielten besondere Lehen. Diese Theilunir
führte zu abermaligen Reibungen und zu den wüthendsten
Bürgerkriegen, worin Fürsten und 1 nterthanen ihr Leben ver-
loren und Städte und Dörfer in Flammen aufgingen. Die einzige
Stütze des Grossfürsten war sein Sohn Wladimir Monomach, der
sowol die äusseren Feinde, besonders die Polowzer, nach Kräften
abwehrte, als auch die inneren Rebellen theils vernichtete, theils
beruhigte, ohne indess einen dauernden Frieden zu Stande
bringen zu können. Ohne hier auf diese traurigen und empören-
den Bürgerkriege, die übrigens kein sonstiges Interesse bieten,
143
einzugehen, beschränken wir uns auf die Schilderung dessen,
was für die Ausbreitung und Befestigung des Christenthums in diesen
Zeiten geschehen ist.
Was nun zuerst die Metropoliten anbelangt, so ist der
Metropolit Georg I. bald nach dem Tode des Grossfürsten Isjas-
law um das Jahr 1080 gestorben, und an seine Stelle wurde
Johann II. (1080 — 1089), nach den Einen ein Russe, nach den
Anderen ein Grieche von Geburt, als Metropolit eingesetzt. Dieser
Metropolit wird vom Chronisten als ein gelehrter, barmherziger,
demüthiger und bescheidener Prälat geschildert, der gewöhnlich
schweigsam, desto beredter sich zeigte, wenn es galt, die Betrübten
zu tröslen, und, fügt Nestor bei, „so einen Metropoliten hat es
vorher in Russland nicht gegeben, und es wird auch nach ihm
kein Gleicher kommen." Ihm wird das Werk unter dem Titel
„Kirchliche Regel" (Cerkownoje prawilo) zugeschrieben, aber
irrthümlich, wie weiter unten gezeigt wird.
Aus der Regierungszeit dieses Metropoliten sind besonders
folgende Erscheinungen des kirchlichen Lebens in Russland
bemerkenswerth: Im J. 1086 hat der Grossfürst Wsewolod eine
Kirche zum heil. Andreas in Kiew erbaut, bei welcher Kirche
das erste Nonnenkloster nach der Regel des heil. Basilius wahr-
scheinlich von Janka, einer Tochter desselben Grossfürsten,
gestiftet wurde, und Janka selbst sorgte nicht nur für das
Gedeihen dieses Klosters, sondern nahm selbst den Schleier und
lebte als Nonne in dem genannten Kloster. Beim Kloster er-
richtete sie eine Mädchenschule, in der sie Unterricht ertheilte
und durch ihr gutes Beispiel ihrem Geschlechte als Muster vor-
leuchtete. — Im J. 1088 wurde das vom Grossfürsten Wsewolod
gestiftete Kloster zum heil. Michael feierlich eingeweiht, und im
Jahre 1089 hat derselbe Metropolit die damals vollendete Mutter-
gotteskirche im Höhlenkloster unter Assistenz der Bischöfe Lukas
von Bilhorod, Jesaias von Rostow, Johann von Tschernigow und
Antonius von Jurjew, sowie zahlreicher Hegumene feierlich einge-
weiht, worauf er bald gestorben ist.
Beinahe zwei Jahre blieb nun der Kiewer Metropolitan-
stuhl erledigt, und um seine Besetzung zu betreiben, begab sich
die obenerwähnte Janka nach Konstantinopel, von wo sie im J.
1090 einen Griechen Namens Johann mit sich brachte, der als
Johann III. (1089 — 1090) den Kiewer Metropolitanstuhl be-
144
stiegen hat. Sein Aeusseres hat die Leute sehr verstimmt und sie
sprachen: „Das ist ja eine Leiche", und man sagte, dass er da
kein Jahr das Leben fristen wird, und in der That ist er bald
darauf gestorben. Nestor schildert ihn als einen ungelehrten,
schwachsinnigen und gemeinen Mann. Ihm folgte auf dem Metro-
politanstuhle Ephrem (1090 — 1096), welcher in Perejaslawl resi-
dirte; nach den Einen war er ein Grieche, nach Anderen ein rus-
sischer Mönch aus dem Höhlenkloster und früher wahrscheinlich
Bischof von Perejaslawl. Unter ihm wurden viele Kirchen erbaut, so
namentlich in Perejaslawl eine grossartige, reich ausgeschmückte
Kirche zum heil. Michael, dann daselbst noch zwei andere
Kirchen, zum heil. Theodor und zum heil. Andreas; ausserdem
baute er viele andere Gebäude, und zwar sämmtlich von Stein
und hartem Material, was früher dort nicht üblich war. Kr war
auch der erste, welcher bei den Kirchen Taufkapellen (bapti-
steria) aufführen Hess »•), und die Stadt Perejaslawl umgab er
mit einer steinernen Mauer, um gegen feindliche Ueberfälle
sicherer zu sein. Auch hat er Krankenhäuser und andere Wohl-
thätigkeitsanstalten in's Leben gerufen, wodurch er sich ein blei-
bendes Denkmal in den Herzen des Volkes setzte. Zu seinen
Zeiten (1091) geschah auch die feierliche Beisetzung der Reli-
quien des heil. Theodosius, Abtes und Mitgründers des Höhlen-
klosters, der vor 18 Jahren gestorben ist, und ausserhalb der
Kirche ruhte, in der von demselben erbauten Muttergotteskirche,
welche feierliche Handlung vom Metropoliten Ephraem unter
Assistenz von drei Bischöfen und sämmtl icher Klostervorsteher
am 14. August 1091 vollzogen wurde. In die Regierungszeit
Ephraem's feilt auch die Gründung einer neuen Stadt am Dniepr
durch Swiatopolk, welche dieser nach sich (Swiatopoltsch brad)
benannte, und dort den Bischof Marinus, der früher in Jurjew
residirte, anstellte; denn die Stadt Jurjew wurde von den Polow-
zern verbrannt. Bei Nestor finden wir sonst keine Nachrichten
über diesen Metopoliten, dagegen wird von anderer Seite 33)
3*) Wiewohl andere unter dem Ausdruck Nestor's »expoem*« öam-Hoe-
(strojenije bannoje) nicht die Taufkapellen, Bondem steinerne Hader verstehen
wollen.
33) Im Kataloge der Bischöfe in der Petersburger Synodal-Bibliothek
Nr. i',7 beisei es: »Man gibt an, dass unter diesem Metropoliten (Ephraem) die
145
einer Gesandtschaft vom Papste Urban IL an den Metropoliten
Ephraem gedacht, in Folge deren das Fest der Uebertragung
der Reliquien des heil. Nicolaus von Licien nach der Stadt Bari
in Unteritalien in Russland eingeführt worden ist. Davon wird
noch weiter unten die Rede sein; hier sei nur bemerkt, was auch
Karamsin in seiner Geschichte des russischen Reiches bei der
Regierung Wsewolod's gesteht, „dass Russland damals mit Rom
im freundlichen Einvernehmen stand, indem es einen von den
Griechen abgelehnten Festtag der römischen Kirche angenommen
hat und denselben bis auf den heutigen Tag feiert". Bei späteren
Chronisten begegnen wir noch einer Gesandtschaft des Papstes
Urban's II. nach Kiew, die im J. 1091 geschehen sein soll. Es
wird nämlich erzählt, dass im genannten Jahre ein Bischof,
Namens Theodor, vom Papste Urban IL zum Grossfürsten ge-
kommen sei. So die Nikon'sche Chronik; — und Chr. Gottl. Fri-
sius (in dem Werke: de Episcopatu Kiowiensi commentatio)
schreibt ausserdem, dass auch der Papst Benedikt VIII. im J.
1021 einen Bischof, Namens Alexius, einen geborenen Bulgaren,
nach Kiew entsendet hatte, der dort auch ein Bisthum gegründet
haben soll; allein diese Nachrichten sind offenbar irrthümlich.
Um nun noch einmal auf den Grossfürsten Wsewolod
zurückzukommen, sei noch erwähnt, dass auch unter ihm die schon
von Jaroslaw angeknüpften verwandtschaftlichen Verbindungen
mit verschiedenen europäischen .Höfen vermehrt wurden, und
zwar im J. 1089 durch die Vermälung des deutschen Kaisers
Heinrichs IV. mit einer russischen Prinzessin Namens Agnes oder
Adelheid, verwitweten Markgräfin von Stade, die nachmals den
Schleier nahm und als Aebtissin gestorben ist. Diese Prinzessin
hält Karamsin für eine Tochter des Grossfürsten Wsewolod. 3*)
Um dieselbe Zeit heiratete eine andere russische Prinzessin,
Eupraxia genannt, König Boleslaw's Sohn, die aber bald ver-
witwete, da ihr Gemal in der Jugend an Gift starb. — In den
Uebertragung der Reliquien des heil. Nicolaus von Myrae nach Bari in Italien
geschehen ist, und dieser Metropolit verordnete, dass dieser Festtag in ganz
Russland feierlich begangen werde." Dasselbe findet sich auch in vielen ande-
ren Schriften.
u) Vgl. Chron. Th. Engelhusen in Leibnitz. Script. Brunsv. II. 1090,
bei Karamsin Note 157 zum II. Bd.
Pelesz, Geschichte der Union. \Q
1 16
letzten Regierungsjahren Wsewolods wurde das Volk zum Ueber-
flusse noch durch verschiedene Naturerscheinungen geängstigt,
so war im J. 1091 eine grosse Sonnenfinsterniss, in demselben
Jahre will man eine aus der Luft gefallene grosse Schlange
gesehen haben, worauf eine heftige Erderschütterung folgte, dann
zeigte sich zur Abwechslung in Rostow ein Wahrsager, der aber
bald verschwunden ist; im J. 1092 war eine grosse Hitze, die den
ganzen Sommer anhielt, Alles vertrocknete, Wälder in Feuer
setzte und Ilungersnoth und Pest im Gefolge hatte, die in Kiew
allein vom 14. November bis zum 1. Februar 7000 Menschen
dahinraffte. In Polozk aber zitterte das Volk vor angeblichen
bösen Geistern, die Tag und Nacht auf Pferden herumritten,
unsichtbarerweise die Menschen zu Tode verwundeten und überall
Unheil stifteten.
Wsewolod 's Regierung war überhaupt unglücklich, und er
zählte 04 Jahre, als er starb. Sein Charakter wird vom Chronisten
gelebt, und als Privatmann mochte er dieses Lob verdienen, denn
er war für seine Zeit gelehrt, indem er fünf Sprachen redete, er
war fromm, gutmüthigj keusch, nüchtern und menschenfreundlich;
allein die dem Kegenten nöthige Kraft und Umsicht fehlte ihm;
daher geschahen unter ihm die unerhörtesten Plünderungen und
Bedrückungen des Volkes durch die Bojaren und kleinen Fürsten.
Kurz vor dem Tode berief er seinen Sohn Wladimir Monomach
zu sich, und starb am 13. April 1093 in dessen Armen, worauf
er seiieni Wunsche gemäss neben seinem Vater in der Kiewer
Sophienkirche begraben wurde.
§• 22.
V. Unter dem Gr o s sf Urs t e n S wiat o p o Ik- Mi cha e 1
(1093- Ulli).
Nun folgte als Grossfürsi Swiatopolk- Michael L093 —1113^
Nach dem Tode Waewolod's wünschten die Kiewer, dass
dessen ruhmreicher Sohn Wladimir Monomach den Thron be-
steige, allein dieser Fürst befürchtete, dass dadurch Bürgerkriege
entstehen werden, deswegen begnügte er sich mit dem ihm vom
Vater übergebenen Fürstenthume Tschernigow, und lud den
Sohn des früheren Grossfürsten [sjaslaw den Fürsten von Turow
Swiatopolk ein, dass er das Erbe seines Vaters in Besitz nehme,
14"
worauf dieser im April 1093 nach Kiew kam und als Grossfürst
anerkannt wurde. Das Volk gab sich bei seinem Regierungsan-
tritte den schönsten Hoffnungen hin, welche er aber gar nicht
rechtfertigte, indem seine Regierung eine der unglücklichsten
war. Innere Fehden zerrütteten das Reich und dezimirten die
Bevölkerung, dazu gesellten sich die sich immer wiederholenden
Einfalle der Polowzer, welche sehr oft von einheimischen Fürsten
aus Rachsucht herbeigerufen wurden, und um das Elend zu
vollenden, kamen zu wiederholten Malen die früher in diesen
Landen nie gesehenen Heuschrecken, die eine ungeheuere Hun-
gersnot h im Gefolge hatten. Dazu war der Grossfürst nicht nur
ein schwacher, sondern auch ein treuloser, undankbarer, arg-
wöhnischer, im Glücke hochmüthiger, im Unglücke feigherziger
Mensch, welcher gleich den anderen Fürsten mit Eiden und
Gelöbnissen spielte, und durch Geiz und Krämergeist seine hohe
Würde schändete. Es würde keine erbauliche Lektüre bieten,
wenn man auf seine Regierung näher eingehen wollte, erwähnt
seien nur zwei feierliche Friedensschlüsse, welche die damaligen
Fürsten Russlands mit einander schlössen, ohne sie freilich zu
halten. Das erste Mal kamen sie im Städtchen Lubetsch bei Kiew
1097 zusammen, wo sie den inneren Fehden ein Ende zu machen
beschlossen, indem sie das ganze Reich unter sich theilten nach
dem Grundsatze, dass Jeder das von seinem Vater ererbte Land
behalten seile, und sich gegenseitig den sicheren und ungestörten
Besitz ihrer Lande garantirten, und Tod und Verderben Dem-
jenigen androhten, der die Ruhe stören würde. Allein noch in
demselben Jahre entstanden Bürgerkriege, deren Ende nicht ab-
zusehen war, daher kamen sie noch einmal im J. 1100 in Kiew
zusammen, entsetzten David, den Fürsten von Wladimir in
Wolynien als Ruhestörer; doch auch nachher konnte von einem
Frieden keine Rede sein. Endlich starb Swiatopolk im Alter von
62 Jahren am 16. April 1113 und hinterliess das ganze Reich in
einer traurigen Anarchie.
Trotzdem war Russland im Auslande noch geschätzt, wie
aus den ehelichen Verbindungen mit fremden Höfen hervorgeht.
So hatte die älteste Tochter Swdatopolk's der polnische König
Boleslaw III. geheiratet, und zwar wregen der nahen Verwandt-
schaft mit päpstlicher Dispens; seine zweite Tochter Predslawa
vermalte er 1104 mit einem Sohne des ungarischen Königs Colo-
10*
148
man, und dieser König selbst heiratete des tschernlgow'schen
Fürsten Monomach's Tochter Namens Euphemia, die aber un-
glücklich mit ihm lebte und nach Kussland zurückkehrte,35) wo
slr 1138 starb. Die Prinzessin Maria, Tochter des Fürsten Wolo-
dar, ging 1104 als Gemalin eines der Söhne des griechischen
Kaisers Alexius nach Konstantinopel und wurde wahrscheinlich
die Ahnfrau des trapezuntischen Kaiserhauses.
Dass das Christ enthum auch in diesn traurigen Zeiten Fort-
schritte machte, ist wohl vorzüglich dem Eifer der Bischöfe und der
zahlreichen Ordensleute zu verdanken, welche mit Selbstaufopferung
ihre edle Mission mit Erfolg erfüllten. Die Kiewer Metropolitan-
würde bekleidete nach Ephraem's Tode Nikolaus, ein Grieche,
welchen Nestor im Jahre 1097 bei einer Mission an Wladimir
Monomach nennt, so dass dieser Metropolit nicht, wie Kulczvn-
ski*H) irrthümlich meint, erst im «Jahre 1102, sondern bald nach
Ephraem's Tode, also schon im J. 1097 den Kiewer Metropolitan-
stuhl bestiegen hat und denselben wahrscheinlich bis zum Jahre
1104 inne hatte, wiewol Nestor sein Todesjahr nicht nennt. In
die Zeit dieses Kiewer Metropoliten fällt die Pilgerreise des Abtes
Daniel, der in der Zeit, als ßalduin 1.(1100— 1118) in Jerusalem
herrschte, dorthin wahrscheinlich um 1104 angekommen ist, dort
am heiligen Grabe das Gebet verrichtete, vom ßalduin Schirm
und Schutz erhielt, die Namen der russischen Fürsten zur Er-
innerung und zum Andenken in den Gebeten im Kloster des
heil. Sabbas aufzeichnete und einen Reisebericht aufgezeichnet
und hinterlassen hat. Zu seinen Zeiten (109<SN) wurde das Kiewer
Höhlenkloster sowie die dazu gehörige Muttergotteskirche von
den Polowzern geplündert und zum grossen Theile verbrannt;
und im J. 1101 wurde von Wladimir Monomach in Smolensk
eine neue bischofliche Kirche gestiftet, mithin dort ein neues Bis-
thuin errichtet. — Am 0. Dezember 1104 kam nach Russland der
35) Thurocz, chron. Hungar. cap. LXI. — I'iay, annales Hung. 1. II.
3,i) Specialen Ecc. Ruth. pag. L13. Sonderbarerweise schreibt auch
Strahl a, a, <>., dass weder der Antritt noch das Bade des Metropoliten Nikolai
bekannt ist, ebenso w ie auch das Jahr, in welchem dessen Nachfolger Niki-
for Metropolh von Kiew wurde; and Nestor sagt ausdrücklich, dass Nikifoi
am 6. Desember lioi nach Kiew gekommen ist und am 18. Dezember 1104
inthronisirt winde.
149
neue Metropolit Nikifor, ein Grieche, und wurde am 18. Dezem-
ber 1104 inthronisirt. Im Jahre 1105 hat dieser Metropolit drei
Bischöfe angestellt, und zwar am 27. August den Amphilochius
in Wladimir, am 12. November den Lazarus in Perejaslawl und
am 13. Dezember den Michael in Polozk. Endlich ist bei Leb-
zeiten desselben Metropoliten Swiatoslaw, Sohn des Wladimirer
Fürsten David ins Kloster eingetreten, wo er ein frommes Leben
führte und eine Bibliothek anlegte und dort sein Leben selig
endete. — Unter diesem Metropoliten geschah auch die Selig-
sprechung des heil. Theodosius, und zwar auf Betreiben des
Abtes des Höhlenklosters Theoktist, in Folge dessen dieser selige
Mönch in allen Bisthümern in das Synodikon eingetragen worden
ist. Unter diesem Metropoliten ist nach Nowhorod der heil.
Antonius Romanus, ein gelehrter Mann, gekommen, der dort am
Flusse Wolchow ein Kloster gegründet hat. Der Metropolit
Xikifor stand der russischen Kirche von 1104 bis gegen 1121
vor; er wird als ein Mann von seltener Gelehrsamkeit geschildert,
der durch Beredtsamkeit, theologische und philosophische Kennt-
nisse glänzte, der aber schon von dem erstarkenden orientalischen
Schisma angesteckt war, indem er in seinen beiden Sendschreiben
an den Fürsten Monomach gegen die römisch-katholische Kirche
feindselig eifert; und mit seinem Regierungsantritte schliessen
wir den ersten Zeitraum unserer Geschichte, in welchem das
orientalische Schisma wenig bekannt war und keinen Anklang
fand, wogegen es von nun an durch die grösstenteils von Grie-
chenland kommenden Metropoliten langsam aber nachhaltig nach
Russland verpflanzt und immer weiter ausgebreitet wird.
Wiewol also die Regierungszeit Swiatopolk's im Ganzen
unglücklich war, hat sie doch ins geistige Leben keinen Still-
stand gebracht, die zahlreichen Klöster arbeiteten emsig im
Weinberge des Herrn, sie milderten die Sitten und waren vom
Volke und von den Fürsten geachtet, und der Grossfürst selbst
achtete und ehrte sie, und bat vor jeder Unternehmung um den
Segen des Hegumens. Die Klöster pflegten die Wissenschaften,
und einem damals. im Kiewer Höhlenkloster lebenden Mönche
verdanken wir die älteste Chronik. Der ehrwürdige Nestor war
dieser Mönch, er schrieb und vollendete um jene Zeit seine
Chronik, welche eine Hauptquelle nicht nur für die russische, son-
dern überhaupt für die nordische Geschichte bildet. Doch hier
1 5< i
endel auch Nestor seine Chronik, nachdem er unter dem Jahre
1106 noch von dem Tode eines 90jährigen Greises, Namens Jan,
dem er viele Nachrichten verdankte, berichtet hat.
Wenn wir nun schliesslich die Frage auf werfen, wie we>t sich
das Christ enfhum bis zum Anfange des zwölfte?! Jahrhunde' tes aus-
gebreitet hat, so können wir auf Grund der zuverlässigen Nach-
richten Nestors antworten, dass ausser den schon zu Jaroslaw's
Zeiten bestandenen Bisthümern in der zweiten Hälfte des eilften
Jahrhundertes noch die ßisthümer in Turow, Smolensk, Pere-
myschl (Przemysl) im jetzigen Galizien und in der Stadt Swiato-
polks, welches aber kein neues Bisthum, sondern nur eine Ueber-
setzung des Jurjewer Bischofsitzes war, entstanden sind. Dem-
nach ist das Christenthum bis zum Anfange des XU. Jahrhun-
dertes fast in alle Gegenden des damaligen russischen Reiches
gedrungen, und last in allen Gegenden sind bischöfliche Sitze und
Klöster entstanden, von wo das Wort Gottes immer weiter aus-
gebreitet und befestigl wurde. Es bestanden nämlich schon am
Ende des eilften Jahrhundertes zwölf oder dreizehn ßisthümer,
aus deren geographischer Lage man am besten ersehen kann,
wo das Christenthum bereits grössere Fortschritte gemacht hatte,
und dies war besonders im südlichen und zum Theile auch im
westlichen Russland der Fall, wogegen der Osten, besonders
der Nordosten Russlands mit dem Christenthume noch sehr we-
nig bekannt und noch dem Heidenthume ganz ergeben war, bis
auch in die dortigen Gegenden das Licht des evangelischen
< Glaubens eingedrungen ist.
§. 23.
I rsachen der schnellen Verbreitung des Christen-
tums und Hindernisse derselben.
1. Wenn wir nun auf die Verbreitung des Christentums
in Rupsland einen kurzen Rückblick werfen und das hier Gesche-
hene mii der Ohristianisirung anderer Länder und anderer Völ-
ker vergleichen, so müssen wir gestehen, dass es wohl kaum ein
Land gegeben hat, in welchem das Christenthum so friedlich
und 80 schnell sich ausgebreitet hätte. Denn wem ist es nicht
bekannt, wir* viel Blut in anderen Ländern und bei anderen
Völkern (Hessen musste, bis das Christenthum nur theilweise
151
eingeführt werden konnte. Die Ursachen de>' friedlichen und
schnellen Verbreitung des Christenthums in Russland waren vor-
zugsweise :
a) Der russische Volkscharakter, welcher sich vorzüglich in
Sanftmuth, Ergebenheit und Gehorsam gegen die Obrigkeit und
stiller Strebsamkeit ausspricht; demnach sehen wir, dass, als der
Fürst den neuen Glauben anzunehmen beschlossen hatte, das
Volk sich nicht empörte, sondern sich den höheren Anordnungen
fügte in der Meinung, dass das gut sein muss, da es vom Fürsten
ausgeht. Dieser ruhige Charakter des kleinrussischen Volkes,
denn von den Grossrussen kann in jenen Zeiten keine Rede sein,
war es aber auch, der dasselbe von Verfolgungen, wie solche in
anderen Ländern vorkamen, abgehalten hat; nur im Nordosten
und im Norden Russlands, also in den Gegenden der nachma-
ligen Grossrussen hören wir von Empörungen, Weissagern und
anderen Erscheinungen, die sich dem Christenthum gegenüber
feindlich benahmen.
b) Ganz besonders wichtig und sogar massgebend ist der
Umstand, dass die Russen schon seit langen Zeiten mit dem Christen-
thume bekannt waren, sowohl durch ihre zahlreichen Konnexionen
mit den christlichen Griechen, als auch durch die wiederholten
Bekehrungs versuche, in Folge deren es in Russland schon lange
vor Wladimir' s Zeiten Christen und Kirchen gegeben hat. Als
daher jetzt auch das regierende .Haus sich zum Christenthume
bekehrte, war es leicht, das mit dem Christenthume besonders in
Kiew bekannte Volk zu bekehren, welchem Beispiele auch an-
dere Städte und Orte folgten.
c) Zu dem Zwecke haben ferner die nachbarlichen Bezie-
hungen der Süd- und Westrussen zu den benachbarten damals
schon christlichen Völkern beigetragen; deswegen sehen wir,
dass der Süden und Westen Russlands schon das heilige Kreuz
verehrt, während der Osten und Nordosten, der nur mit Heiden
zusammenstosst, noch unter dem Joche des Heidenthums seufzt.
d) Nicht ohne Nutzen waren in dieser Beziehung die viel-
fachen eheHchen Verbindungen der russischen Fürsten mit den aus-
ländischen christlichen Höfen; denn dadurch kamen die Russen
in immer neue Berührungen mit den Christen, welche in jener
glaubensstrengen Zeit gewiss die Ausbreitung des Christenthums
sich angelegen sein Hessen, und in Folge ihres mannigfaltigen
152
Einflusses auch Viele für das Christenthum entweder gewonnen,
oder wenigstens darauf vorbereitet haben.
e) Schliesslich war hier von grosser Wichtigkeit der Um-
stand, dass die Missionäre nach dem vom heiligen römischen
Stuhle gutgeheissenen Vorgange der Apostel Cyrill und Method,
nicht nur ihre Predigten, sondern auch den Gottesdienst in einer
dem Volke verständlichen Sprache hielten, wodurch das Volk
desto leichter die Götzenbilder verlassen und sich unter das
Kreuz Christi geschaart hat. 3T)
2. Doch ungeachtet dieser der Ausbreitung des Christen-
thums günstigen Verhältnisse musste auch in Russland das Wort
des Herrn, welches seinen Jüngern Verfolgungen und Drang-
sale vorhersagte, in Erfüllung gehen; auch hier haben sich man-
cherlei Hindernisse der Verbreitung des Christenthums in den Weg
gestellt. Zu diesen gehörte vor Allem der natürliche Hang am
Althergebrachten, an uralten Sitten und Gewohnheiten, welche
kein Volk, wenn es auch noch so roh sein sollte, leicht und ohne
Widerstand fallen lässt. Daher sehen wir, dass sieh gleich unter
Wladimir der heidnische Fanatismus erhebt und sogar christ-
liches Blut zum Opfer seinen Göttern fliessen lässt; bald nachher
erheben die stolzen Nowhoroder kühn ihr Haupt, sie widersetzen
sich dem neuen Glauben, stehen ein für den Cultus ihrer heid-
nischen Vorfahren, sie zünden das Haus Dobrynia's, eines On-
kels Wladimir's, an, tödten dessen Frau, und weichen erst der
Gewalt, und werden nach dem Ausdrucke des Chronisten mit
Feuer und Schwert getauft. — Auch in Rostow anstand die
christliche Kirche erst auf dem mit dem Blute ihres treuen Die-
ners besprengten Hoden. Theodor und Hilarion, die ersten Bi-
schöfe Rostows, waren vor der Wuth des Volkes zu entfliehen
gezwungen Der heilige Leontius, ein Schüler des ehrwürdigen
Antonius aus dem Kiew* sehen Höhlenkioster, fand bei seiner
Ankunft in Rostow denselben Widerstand von Seiten der Heiden.
Einige Historiker führen als Grund der sohneilen und friedlichen
Verbreitung de« Christenthums in Russland mit Vorliebe den Grund an, dass
die griechischen Missionäre nicht mit Feuer und Schwert, wie die romischen,
sondern mit Liebe und Sanftmuth «las Wort des Herrn predigten. Dass aber
odung entweder der Unwissenheit oder vielmehr der Bosheit zuzu-
schreiben ist, brauoli t für Geschichtskundige kaum bemerkt zu werden,
153
Er wurde aus der Stadt vertrieben, hielt sich aber in der Nähe
auf und zog Kinder an sich, die er zu unterrichten begann, was
die Heiden so sehr empörte, dass sie ihn zu tödten beschlossen.
Allein sein ehrwürdiges, heiliges Verfahren besänftigte ihre
Wuth, und Viele Hessen sich taufen. Nachher aber erhoben sich
die Heiden wieder gegen ihn und bereiteten ihm einen seligen
Märtyrertod. Dies geschah um das Jahr 1070. Sein Nachfolger
Jesaias, auch ein Mönch aus dem Kiew'schen Höhlenkloster,
wirkte im Rostow'schen Gebiete um das Jahr 1089. — Aehnli-
ches geschah auch im Murom'schen Gebiete. Die dortigen Ein-
wohner grunzten an die mahomedanischen Bulgaren, denen sie
zeitweilig auch unterthan waren, und sie hielten entweder am
Heidenthume fest oder wurden auch Mahomedaner. Ihr Fürst
war der vom ruchlosen Swiatopolk ermordete Sohn Wladimirs
des Grossen, der heil. Hüb (David), welcher gewiss sein Volk
zum Christenthum zu bekehren trachtete; allein den vollständigen
Sieg des Christenthums erlebte er nicht. Nach seinem Tode
waren die Einwohner des Murom'schen Gebietes ohne nähere
fürstliche Aufsicht, da dieses Fürstenthum nun zu anderen Ge-
bieten zugetheilt wurde. Ein späterer Fürst vonMurom, Namens
Constantin, Sohn des Swiatoslaw, schickte seinen Sohn Michael
nach Murom, um das Volk für den Glauben zu gewinnen; aber
Michael wurde erschlagen. Da nahm Konstantin die Stadt Mu-
rom mit Gewalt ein, und bemühte sich nun das Volk zur Taufe
zu bewegen. Doch fruchtlos blieben seine Bemühungen; die
Heiden zettelten eine Verschwörung an, um den Fürsten zu
tödten oder zu vertreiben. Als Constantin das erfahren hatte,
begab er sich mit einem Bilde der Mutter Gottes zu den Ver-
schwörern, worauf sie verzagten, ihre Gesinnung änderten und
selbst um Taufe baten, worauf das Volk nach dem Berichte eines
Biographen dieses Fürsten, im Flusse Okka getauft wurde, und
um das J. 1092 machen die Chroniken schon eines dortigen
Klosters zur Christi Verklärung, Erwähnung. — Der Hang am
Althergebrachten war also das erste Hinderniss, welches sich der
Ausbreitung des Christenthums hemmend in den Weg stellte
und sogar zu vereinzelten Verfolgungen führte.
Als später das Chris tenth um in Russland einen festeren
Fus fasste, hören wir in den Chroniken von Zauberern und Weis-
sagern, von denen schon oben die Rede war. Diese Zauberer
154
waren gewiss nichts anderes, als die letzten und stärksten
Anhänger und Epigonen des ersterbenden Heidenthums, welche
durch ihre Gaukelkünste das Volk in Unwissenheit und Finster-
niss zu erhalten und demgemäss vom Christenthume fernhalten
wollten. Wie sie das Volk im Susdalschen Gebiet bethörten, bis
ihre Rädelsführer vom Wojewoden Jan in Biloosero vertilgt
wurden, wurde schon obenerwähnt. Doch auch in späteren Zeiten
tauchten sie von Neuem auf, bis es den Anstrengungen der
Kirclienhirten gelungen ist, sie ganz auszurotten.
Ein weiteres Hindernis? der segensreichen Wirksamkeit des
Christcnthums waren die vielen grausamen Bürgerkiiege, welche
bald nach Wladimirs des («rossen Tode ihren Anfang nahmen
und nach Jaroslaw's Heimgänge fast unaufhörlich wütheten und
das Land mit dem Blute seiner Söhne düngten. Wohl waren die
Fürsten selbst der Kirche ergeben, sie gründeten Kirchen,
Klöster und Bisthümer und ehrten nach dem Zeugnisse Nestor's
die Geistlichkeit, besonders die Ordensgeistlichkeit: allein ihre
fortwährenden blutigen Fehden vernichteten Vieles, was sie selbst
in Friedenszeiten gestiftet haben.
Schliesslich bildeten ein sehr grosses Hinderniss, das sich
dem Christentum in den Weg stellte, die vielen räuberischen
Einfälle dir heidnischen Horden, welche freilich oft von miss-
rathenen Söhnen herbeigerufen, das russische Vaterland ver-
wüsteten, Städte zerstörten, Kirchen und Klöster beraubten und
hinter sich nur Schutthaufen hinterliessen. Zu diesen gehörten in
der jetzigen Periode zuerst die Petschenegen, welche Südrussland
verwüsteten, bis sie dann selbst einer noch wilderen Horde, den Po-
lowzern, unterlagen. Die Polowzer begannen ihre Einfälle in Kuss-
land um die Mitte des eilften Jahrhundertcs, sie beunruhigten zu-
erst die Gegenden zwischen dem Dniepr und Don und dehnten ihre
Streifzüge später bis zur Wolga aus. Zwischen 1091 — 1004 ver-
wüsteten sie die Umgegend von Kiew und führton viele Christen
in die Gefangenschaft ab; und im J. 1095 überfielen sie Kiew,
brachen, wie der Zeitgenosse Nestor berichtet, in das Höhlen-
kloster und in dessen Kirche »'in, verhöhnten den heiligen Ort,
schändeten die Gräber, erschlugen einige Mönche, andere aber
führten -i<- in die Gefangenschaft ab. Der ehrw. Eustratiua wurde
nebst dreissio; Mönchen an einen Korsun'schen Juden verkauft,
welcher die Genossen des Eastratius Hungers Serben, den
155
Eustratius aber grausam kreuzigen Hess. Endlich Hessen die Ein-
fälle der Polowzer nach, es wurde mit ihnen Friede geschlossen,
und als es zu neuen Fehden kam. wurden sie am Anfange des
12. Jahrhundertes vollständig geschlagen, worauf einige von
ihnen sich zum christlichen Glauben bekehrten. Ausser den
genannten Völkerschaften machten nach Russland wiederholte
Einfälle die Bulgaren und die vielen heidnischen Völker des
Nordens, als Tschuden, Wotjaken, Tscheremissen, und im Westen
die Litauer und Letten. Alle diese Einfälle waren der Ausbreitung
des Christentums hinderlich nicht nur in Folge der Verwirrung
und Verwüstung, die sie anrichteten, sondern auch in Folge der
friedlichen Berührungen mit diesen heidnischen Völkerschaften,
welche geeignet waren, das im christlichen Glauben noch nicht
hinlänglic'i befestigte Volk auf Irrwege zu verleiten und dem
Christentlr.m zu entfremden. Dass diese Hindernisse zusammen
genommen den vollständigen Sieg des Christentums in den
weiten russischen Gauen nicht aufgehalten haben, und dass das
heilige Kreuz am Anfange des zwölften Jahrhundertes schon fast
das ganze Land zierte, verdanken wir der Gnade des Gekreuzigten,
und ausser den oben geschilderten günstigen Umständen dem
Hirteneifer der ersten Bischöfe, und ganz besonders der segens-
reichen Wirksamkeit der seligen Ordensbrüder, welche vom
Kiewer Höhlenkloster aus sich im ganzen weiten Lande aus-
breiteten und mit Selbstaufopferung das Kreuz Christi predigten,
und sich jetzt, so wie auch durch ihre Wirksamkeit in folgenden
Jahrhunderten ein bleibendes Denkmal in den Annalen der
russischen Kirchengeschichte setzten.
Zweites Capitel.
Verfassung und Regierung der Kirche.
§• 24.
Der Metropolit von Kiew und seine Rechte. Consti-
tutionen Wladimirs und Jaroslaw's. Reihenfolge der
Metropoliten.
Als Mittelpunkt des russischen Staatsgebildes, zu welchem es
vom heidnischen Grossfürsten Oleh (Oleg) bestimmt wurde, war
Kiew seit der Christianisirung Russlands auch die natürliche
156
Mrtropole der russischen Kirche. In dieser Stadt sind die ersten
christlichen Kirchen entstanden, dort wurde der erste Triumph
des Christenthums gefeiert, nach Kiew kam der erste christlich''
Bischof, von dieser Stadt aus gingen die ersten Glaubensboten in
die weiten Gebiete Kusslands aus, und deswegen wurde diese
Stadt der Sitz der obersten Behörde der russischen Kirche, als
welche in Bussland nach alter Sitte der Metropolit mit gebühren-
der Ehrerbietung gegen den höheren kirchlichen Gewalthaber
von den Fürsten und vom Volke anerkannt worden ist und den
Titel „Metropolit von Kiew und ganz Rus>land" führte. Der
Kiewer Metropolit wurde in der Kegel vom Konstant] nopler
Patriarchen in sein Amt eingesetzt, doch fehlt es schon in dieser
Periode nicht an einem Beispiele, dass man davon Umgang nahm,
und ohne Vorwissen des genannten Patriarehen den Metropoliten
einsetzte, wie 1051 mit Hilarion der Fall war, und ähnliche
Beispiele werden auch später vorkommen.
Der Sitz des Metropoliten war seit den ältesten Zeiten, das
ist seit der Einführung des Christenthums in Kussland, Kiew.
Einige glauben aber, dass die Metropolitanwürde erst unter der
Kegierung Jaroslaw's aufgekommen ist, und ausserdem, dass
die Metropoliten einige Zeit in Perejaslawl residirten. Allein
diese Ansicht, die man aus Nestor beweisen will, ist nicht stich-
hältig. Nestor erwähnt zwar in seiner Chronik erst beim Jahre
1037, dass Jaroslaw eine Metropolitankirche gegründet hat und
beim J. 1039 des Metropoliten Theopempt; daraus folgt aber
noch nicht, dass Theopempt der erste Kiewer Metropolit gewesen
i-t und dass seine Vorgänger diesen Titel nicht führten; denn
Nestor erzählt nirgends ausdrücklich von der Gründung einer
Metropolie, dagegen erzählt er im Leben der Fürsten Borys und
II üb schon beim J. 1020 von einem Metropoliten Johann, der
im genannten Jahre die Reliquien dieser Heiligen entdeckt hat.
Für diese Ansicht spricht ferner »las Zeugniss Ditmar's von
Merseburg, welcher beim J. 1017 von einem Kiew'schen Erz-
bischofe spricht, und schliesslich stimmen alle späteren Nach-
richten darin überein, dass Wladimir der Grosse den ersten Metro-
politen aus Konstantinopel erhalten hat. — Was den ursprüngli-
chen Metropolitansitz anbelangt, so hat man aus der l eberschrift
des angeblichen Sendschreibens des Metropoliten Leontius ver-
min het, das9 die ersten Metropoliten in Perejaslawl residirten,
157
und der Historiker Karamsin (IL Note 160) geht so weit, dass er
zwei Metropolien in Russland annimmt, die eine in Kiew, die
andere in Perajaslawl, die er den Grossfürsten Wsewolod stiften
lässt. Allein beide Annahmen sind falsch; und zwar die erste An-
nahme ist falsch, weil die Stadt Perejaslawl, die hier gemeint
wird, von Wladimir erst nach dem J. 993 gegründet wurde, sie
konnte also nicht der ursprüngliche Metropolitansitz sein. Wohl
war es aber möglich, dass die Kiewer Metropoliten dort zeit-
weilig bis zur Gründung des dortigen Bisthums sich aufhielten.
Der Historiker Karamsin aber mochte dadurch in seine irrthüm-
liche Ansicht verfallen sein, dass der Metropolit Ephracm früher
Bischof von Perejaslawl war, und auch von Nestor an einem
Orte, namentlich bei der Uebertragung der Reliquien des sei.
Theodosius Perejaslawler Bischof genannt wird. Zwei Metropo-
liten aber waren damals in Russland weder noth wendig, noch
hätte auch der griechische Patriarch eine solche Zweitheilung
damals bewilligt. Es dürfte also kaum einem gegründeten Zwei-
fel unterliegen, dass der älteste Metropolitansitz Russlands die
Stadt Kiew war.
Was die Rechte der Kiewer Metropoliten anbelangt, so stütz-
ten sich diese auf den griechischen Nomocanon, den sie gewiss
als Griechen mit sich brachten und schon in der frühesten Zeit
dessen Uebersetzung besorgten. Schon in der Zeit Wladimir's des
Grossen heisst es: „Sodann öffnete er den griechischen Nomo-
eanon" (kormtschaja kniha), und noch mehr wird dies unter
seinem Nachfolger Jaroslaw der Fall gewesen sein, welcher nach
dem Berichte Nestors die griechischen Kirchenbücher übersetzen
Hess und sogar selbst daran arbeitete. Ob aber die Canonen der
allgemeinen Concilien vor dem dreizehnten Jahrhunderte über-
setzt waren, wird bezweifelt. Auf Grund der bestehenden Kirchen-
gesetze übten die Kiewer Metropoliten besonders folgende Rechte
aus: Sie weihten die übrigen Bischöfe des russischen Reiches
und wiesen ihnen, vermuthlich im Einvernehmen mit den Fürsten,
die Diöcesen an; sie riefen die Synoden zusammen und führten
den Vorsitz, sie visiiirten die Diöcesen, überwachten die Beob-
achtung der Kirchengesetze und entsetzten die unwürdigen Hir-
ten ihres Amtes, sie salbten den Grossfürsten bei dessen Thron-
besteigung und hatten auch an den Regierungsgeschäften einen
grossen Anthcil, was insbesondere die Regierungszeit Wladimir's
158
des Grossen beweist, der dem Metropoliten die ganze Gerichts-
barkeit übertragen hatte; sie hatten in Folge dessen Sitz und
Stimme bei den Fürstenversammlungen, und wurden zu wich-
tigen Gesandtschaften verwendet, wie der Metropolit Nikolaus an
Wladimir Monomach. Beim Eintritt in das russische Reich wur-
den sie mit grossen Ehrenbezeugungen empfangen und bei jeder
Gelegenheit besonders ausgezeichnet. Dem Metropoliten wurde
auch das Recht der Canonisation der Heiligen zuerkannt, wie es
der Fall mit dem heil. Theodosius beweist. Der Metropolit war
demnach die oberste kirchliche Gewalt im ganzen Lande.
Wir finden zwei Constitutionen, deren eine vom heil. Wladi-
mir, die andere von dessen Sohne Jaroslaw herausgegeben worden
sein soll, und die Rechte des Metropoliten näher bestimmen.
Nestor macht dieser Constitutionen keine Erwähnung, sie sind
also unecht, allein sie stimmen mit den diesbezüglichen Noch-
richten Nestor's überein; übrigens sind diese Constitutionen38)
38) Bei Kulczyiiski, Appendix ad speeimen Eccl. rothenicae, pag. 29 — 35.
I. Con s ti t utio saneti Principis Vladimiri, qui baptismate illu-
stravit Russiam. De Po tes täte Me tropolitae, dedeeimis et de aliis.
I. In nomine Patris et Filii et Saneti Spiritus. Amen. Eecc ego Princeps
Fladimirus, dictus in saneto baptismo Basilius, filius Suatoslai, nepos Igori et
beatae Olgae, suseepta saneta fide Christi, obtinui ex urbe Constantinopoli
primum Metropolitan) Kioviensera Michaelem, qui baptisavit totam Russiam.
Postmodum erexi Templum in honorem sanetae Deiparae et applieavi eidem
Templo deeimas ex universo meo prineipatu. Inspecto insuper Graecorum Nonm-
canone, cum invenissemus in eo non licere causas ecolesiastici Fori judicare
Principibus, eorundemque ministris saecularibus consilio inito cum Pilus meis,
dueibus, ac viris nobilibus, dedimus Potestatem judieaadi causa- ecclesiasticas
Metropolitae et Episcopis in universa Russin. Xullus igitur in posterum ex
meis successoribus audeat se ingererc in judicia Fori spiritualis. Praecipimus
etiam nostris gubernatoribus et judieibus, ne de deeimis aal aliis causis ec-
clesiasticis absque deputatis a Metropolita vcl aliquo Episcopo ministris judicare
aut decernere quidquara praesumant.
II. Causae autem ad Tribunal Ecclesiasticum speetantes sunt istae. Divor-
tium, adulterium, stuprum, raptus mulieris, machinatio mortis inter maritum ac
uxorem, matrimonium contractum in consanguinitate aut atfinitate, veneficia,
auguria, superstitioncs, fascinationes, haeresis, coneubitus inter conjuges illicitus,
turtum in templis rem m sjierarum, exhuniatio Cadaverum, mutilatio, percatum
bestialitatis, proouratio abortus: item si tilius percusserit patrem, aut filia ma-
trem, aut nurus soemm: si unua alterum laeseril graviter verbis obsooenis: si
quis secuerit orucem, aut ßacram imaginem : si quis indroduxerit in templum
canee aut avea absque magna necessitate, vel aliquo ali.> modo domum Dei
159
aus einem Kirclienlmche herausgenommen, sie sind also jedenfalls
sehr alt, und ich lasse sie hier in lateinischer Uebersetzung folgen,
indem es sicher ist, dass die Kiewer Metropoliten die ihnen darin
zuerkannten Rechte faktisch ausgeübt haben. Von dieser Consti-
tution schreibt auch Herberstein (in seinem Commentar. rer.
Moscovit, p. 45), aber anstatt des Metropoliten Michael setzt er
den Leon ti us, indem er sagt: „Volodimerus mysteriis vivifici la-
vacri anno 6496 (d. i. 988) iniiiatus, deeimas una cum Leone Me-
tropolita, de omnibus rebus dandas instituit." Und weiter: „Idem
Volodimerus potestati et jurisdictioni spiritualium subjeeit omnes
abbates, presbyteros, diaconos, et totum statum clericorum : rao-
nachos, inoniales etc." Karamsin hält diese Constitutionen für
unecht, und meint, dass sie gegen das Jahr 1280 entstanden sind,
gesteht aber auch, dass die darin angeführten Rechte die Metro-
politen faktisch schon zu Wladimir's Zeiten ausübten. In der
Sache werden diese Constitutionen auch von Nestor bestätigt,
prophanaverit: si quis oraverit ad arborem, aut ad ignem, aut ad fontem. Hae
omnes et aliae similes causae concessae sunt Ecelesiis jure divino, et constitu-
iionibas sanctoium Patrum, ac privilegiis Christianoium Regum et Principuni
apud eunetas nationes, quae fidem Christi profitentur. Unde et nos praeeipimus,
ne prineeps, magnates, ac judices, ad hujusmodi judicia se intrudant, hoc enira
Privilegium contulimus, juxta antiquiorum Caesarum decreta et Septem gene-
ralium Conciliorum statuta, Ecelesiis Dei. Injungimus pariter nostris Judicibus,
ut ex proventibus judiciorum novem partes fisco prineipis, deeimam vero partem
Ecelesiis applicent. Volumus autem, ut Metropolita legem antiquitus a Deo
latam, et terminos a sanetis Patribus positos, custodiat diligenter, tanquam re-
diturus aliquando rationem in extremo judicio pro animabus suae curae
commissis.
III. Jam vero subditi, quos tradidimus potestati ac Jurisdiction! Metro-
politae, hi sunt. Hegumenus, Hegumenbi: Presbyter, Presbyterissa, Diaconus,
Diaconissa, et liberi eorum: Cantores ac Clerici omnes: monachus, monialis,
famuli Templo inservientes, medici, obstetrices, viduae, peregrini, caeci, claudi,
et alii mendici, infirmi, xenodochiorum curatores, monachi apostatae. Hujus-
modi personarum causas sive inter se sive cum aliis extraneis judicet Metropo-
lita per suos judices, poenae vero fiscales dividantur per medium inter Principem
ac Metropolitana.
IV. Et quia effato ipsiusmet veritatis aeternae, traditione sanetorum
Apostolorum ac Patrum decreto primi Orthodoxi Caesaris Constantini, et eunc-
torum ejus successorum sancitio, tum generalium Conciliorum ordinationibus
docemur, quod debeant Metropolitae, Ecelesiis, ac universo saneto Clero con-
tribui deeimae ex tributis, ex proventibus, ex contractibus, ex venationibus, et
ex omni eo, qnod ad aulam ac aerarium Prineipis intrat; ideo statuimus et
160
denn er sagt z. B. in Bezug auf den Zehend beim Jahre 995,
dass, als Wladimir die Kiewer Muttergotteskirelie erbaut hatte,
sagte: „Ich gebe dieser Kirche der heiligen Mutter Gottes von
meinem Vermögen und von meinen Städten den zehnten Theil.
Und er hinterlegte in der Kirche ein feierliches Gelübde, in
welchem er sagte: Wenn das Jemand übertritt, soll verdammt
werden." Andere Chronisten bestätigen dagegen den weiteren
Inhalt der besagten Constitutionen.
Was schliesslich die Reihenfolge der Metropoliten anbelangt,
so wurden diese schon oben genannt, hier seien sie der Ueber-
sicht wegen zusammengestellt.
Der erste Metropolit war Michael I. (988 — 992), derselbe,
von welchem Wladimir in Cherson getauft worden ist, und wel-
cher als erster Aufklärer des russichen Volkes als Heiliger ver-
ehrt wird. Seine Reliquien ruhen bis jetzt unversehrt im Kiewer
Höhlenkloster. Der zweite Metropolit war ein Grieche Namens
decernimus, ut haec universalis lex Catholicae et Apostolicae Ecclesiae inviola-
biliter servetur: nemo potest fundamentum antiquitus jara positum movere, et
aliud substituere; cum insuper et in lege veteri Deus praeeeperit Israelitis, ut
novera partibus suarum rerum fruerentur, deeimam vero ipsi Deo redderent. Quam-
obrem volumus ut ex poenis in quovis Tribunali fiscalibus deeima pars, ex
nundinis quilibet deeimus mercatus; item ex tributis, ex fructibus, es venatio-
nibus, ex gregibus, ex frugibus, ex omnibus denique eujuseunque generis,
redditibus novem partes pereipiat Kex aut Princeps, deeimam vero partem Eo-
clesia Metropolitana, et reliquae ejus sufYraganeae.
V. Quod si quis violaverit hanc meam Constitutionem, reddei rationem
in tremendo judicio, coram Deo, et corain Angelia ejus, ubi uniuseujusque opera
revelabuntur, sive bona, sive mala: ubi aller alterura nemo poterit j innre, sola
justilia ac bonis operibus patrocinantibus: ubi injusti judices Judicium implaca-
bile invenient, ignis eorum non extinguetur, et vermis eorum non morietur.
Nemini igitur liceat infringere hanc meam voluntatem. Si quis vero es meisaut
filiis, aut nepotibus, aut abnepotibus: ex sanguine meo in posterum Bubsequen-
tibus: vel etiam, si quis ex magnatibus judieibus caeterisque ministria violaverit
hanc meam ordinationem, et caeperit judicare causas ecelesiastieaa Metropolitae
ac, Episcvjpie per ine traditas, comparebit mecum in tremendo Hei judicio, et
cadet super ipsum maledictio sanetorum Patrum.
CONSTITUTIO
Magni Ducis Jaroslai l ladimiridis.
De Causis ad Metropolitam Speotantibus,
Eoce ego magnua Dus Jaroslaua filiua üladimiri, juxta praeeeptum Pa-
tris mei, inito consilio cum Metropolita Hilarione transoripsimus Graecum No-
mocanonenij <>t quaa causas non li<-.-t judicare Prinoipi ;i<- magnatibus, eae de-
161
Leonfius (992 — 1008). Dann folgte 3. Johann I. auch ein
Grieche (1008 — 1033), welcher die irdischen Ueberreste
Wladimirs in einem marmornen Mausoleum in der von
Wladimir erbauten Muttergotteskirche beigesetzt hat. Nach ihm
folgte 4. Theopemptj auch ein Grieche (1033 — 1050), zu dessen
Zeiten in Kiew zwei grossartige Kirchen, die Sophienkirche
und die Kirche zur Maria Verkündigung eingeweiht, und wie oben
erwähnt, die Gebeine der heidnischen Grossfürsten Oleh und
Jaropolk getauft wurden. Sein Nachfolger war 5. ein Russe Hila-
rion (1051 bis um 1068), von dessen Wahl und Consecration
ohne Intervention des Patriarchen die Rede war. Nun folgte
wieder 6. ein Grieche Georg I im Jahre 1068, der aber aus un-
bekannten Gründen nach Konstantinopel zurückkehrte, wo er
wahrscheinlich auch geblieben ist. Auf ihn folgte wieder 7. ein
Grieche Johann II. (1080 — 1089), welcher sich durch grosse Ge-
lehrsamkeit auszeichnete. Dann kam 8. Johann III. (1089-1090),
dimus judicandas Metropolitae et Episcopis, jux',a praescripta Canonum et
Jsomocanonis, in omnibus Civitatibus, et in eunetis nostris ditionibus. Qui immu-
tavftrit hanc legen nostram, magnum VAE sibi consequetur in futuro saeculo.
Statuimus itaque et decernimus, quae sequuntur.
I. Si quis rapuerit aut stupraverit puellam, et haec fuerit filia alieujus
magnatis, pro ignominia solvat ei quinque minas auri, Metropolitae totidem mi-
nas auri: inter nobiles solvatur «na minaauri puellae, altera Metropolitae: inter
cives quinque minae argenti puellae, et totidem Metropolitae: inter plebeios una
mina argenti utrique parti. Alias poenas luat dictus raptor ex sententia Principis.
II. Si quis rapuerit aut vitiaverit uxorem alieujus, simili, ut dictum, pro
ratione conditionis poena muletetur, et a Principe puniatur.
III. Si quis absque legitima causa dimiserit propriam uxorem si fuerit
unus e magnatibus, uxori pro ejus ignominia solvat quinque minas auri, ac
totidem Metropolitae: si vir nobilis, solvat tria scuta auri utrique parti: si civis,
aut plebejus, solvat quindeeim minas aeris utrique parti.
IV. Si uxor laboret gravi aliqua et longa inflrmitate, aut caecitate, mar-
tus eam dimittere non potest, prout e converso nee uxor maritum.
V. Virgo ante nuptias gravida evadens, si fuerit filia magnatis alieujus;
solvat Metropolitae quinque minas auri: si nobilis viri, unam minam auri; si
civis, duodeeim minas argenti, si e plebe, unam minam argenti.
VI. Si rem habuerit patrinus cum patrina, subjaceat interdicto, et solvat
Metropolitae unam minam auri.
VII. Incendiarius solvat centum minas Metropolitae et puniatur a
Principe.
VIII. Si quis peceaverit cum propria sorore, solvat Metropolitae centum
minas, subjaceat interdicto et puniatur a Principe.
Pelesz, Geschichte der üuiou. H
162
ein unfähiger Mann, und nach ihm 9. Eptiraem (1090 — 1096),
von dem oben ausführlich die Rede war. — Nach ihm folgte 10.
Nicolaus, ein Grieche (1097 bis um 1104), und nach diesem 11.
der Grieche Nikifor (1104 bis gegen 1121), der seine sonstigen
schönen Eigenschaften durch den Hass g^gcn die römische
Kirche verdunkelte.
§•25.
Verhältniss des Metropoliten zum Konstantinopler
Patriarchen.
Weil Russland von Konstantinopel aus dem Ohristenthum
zugeführt wurde, so war es naturgemäss, dass der dortige Patri-
arch eine gewisse Oberherrlichkeit über die russische Kirche
ausübte, welche vorzüglich darin bestand, dass der Patriarch das
Recht besass, den Kiewer Metropoliten zu wählen und zu instal-
IX. Contrabentes matrioionium in gradu proximo consanguinitatis, sepa-
rentur, subeant poenam interdicti et solvant Metropolitae quinquaginta minaa
X. Si quis duas uxores duxerit, solvat Metropolitae quadraginta minas
cum priori maneat, posterior vero tradatur ad curiam Metropolitae.
XI. Si judaeus aut Ethnicus cum muliere Hutbena peceaverit, solvat
Metropolitae quinqnagiiita minas, mulier autem ad curiam Ecclesiae.
XII. Si quis peceaverit cum moniali, solvat Metropolitae centum minas:
si vero cum aliquo quadrupede, duodeeim minas, et in utroque casu subeat
poenam interdicti.
XIII. Peccantes socer cum nuru, centum minas: boino aliquis cum dua-
bus sororibus, triginta minas: gener cum inatie uxoris, triginta minas: privignus
cum matertera, quadraginta minas: trat er cum uxoie alteriua t'iaüis centum
minas. solvant Metropolitae.
X 1 \ . Si quis aliquam bone&tam matronam contumeliose voeaverit udul-
teram et baec fuerit n\or alioujus magnatis, solvat ei pro ignominia quinqae
minas auii, et .Metropolitae quinque minas auii: inter nol.iles, frei minaa auri
utrique parti: inter cives tres minas argenti utrique parti.
\\. Si quis absque causa barbam aut capitis oomam deposuerit, solvat
Metropolitae duodeeim minas et a Principe puniatur.
\\ I. Committentea furta oannabia Uni seu alioujus frumentij item \e-
stium Lanae oaeterorumque mobilium: tum etiam fruotanm ao berbanim, mulc-
tentur poenis ad arbitrium Prinoipia ae Metropolitae.
W1I. Si duo viri pugnent more mulierum, solvant Metropolitae tres
minas.
XVIII. Si Parochua in aliena pareoia Sacramentum baptismi adminiatra-
verit, puniatur ad arbitrium Metropolitae, Bxoipitnr tarnen easua neoesaitatisj
ae infana Bine baptismo decedat.
m
liren, welches Recht er anfangs ganz unbestritten ausübte. Erst
gegen das Ende der Regierung Jaroslaw's wurde dem Patriarchen
dieses Recht streitig gemacht undHilarion wurde ohne Interven-
tion des Patriarchen auf die oben geschilderte Weise im J. 1051
zum Metropoliten erhoben, wovon er selbst in seinem Glaubens-
bekenntnisse so schreibt: «Gelobt sei Gott für Alles, der über
mich beschlossen hat, was über meine Kräfte geht. Ich, durch die
Gnade Gottes Mönch und Presbyter Hilarion, bin nach seinem
Wohlgefallen von frommen Bischöfen in der grossen, von Gott
zu behütenden Stadt Kiew geweiht und verordnet, dass ich in
derselben Metropolit, Hirte und Lehrer sein solle. Solches ge-
schah im Jahre 6559 (1051) während der Regierung des recht-
gläubigen Fürsten Jaroslaw, des SohnesWladimir's — Amen." Zu
diesem Vorgange hat hauptsächlich das durch Michael Caerula-
rius wieder belebte photianische Schisma den Anlass gegeben;
doch nach Jaroslaw's Tode haben bei den zerrütteten Zuständen
Russlands die Griechen wieder an Einfluss gewonnen, und der
Patriarch setzte die Kiewer Metropoliten wieder ein, doch
scheint man das in Russland nicht gern gesehen haben, da Hila-
rion's Nachfolger Georg I. Kiew bald verlassen und wahr-
scheinlich nicht wieder betreten hat. Das Recht der Besetzung
der Kiewer Metropolie blieb also dem Patriarchen; war aber der
Metropolit einmal eingesetzt, so war er vom Patriarchen fast un-
XIX. Si quis cum infideli aut Judaea mutiere peceaverit, solvat Metro -
politae duodeeim minas, et segregetur a communione fidelium.
XX. Monachorum ac monialium, Presbyterorum ac Presbyterissarum, tum
universi cleri, delicta causae lites et alia similia speetant ad Tribunal Metro-
politae, qui per se vel per suos judices judicet omnes sibi subditos, ad quae
judicia nostri ministri ingerere se non possunt.
III. CONSTITUTIO
Magni Ducis Basilii filii Deraetrii, de quo fit mentio in vita S. Alexii
Metopolitae.
Ecce ego maguus Dux Basilius Demetrii filius, sedens cum Patre meo
Cypriano Metropolita Kiovietisi et totius Russiae, confirmavimus antiquum Nomo-
canonem de judieiis ecclesiasticis: prout decreverunt Majores mei, sanetus Prin-
ceps Uladimirus, et filius ejus magnus Dux: totius Russiae Jaroslaus. Volumus
itaque ac in perpetuum statuimus, ut omnia jura ac privilegia Ecclesiae Metro-
politanae et aliarum eidem subjeetarum serventur juxta leges pristinas inviola-
biliter, non obstantibus quibuscumque, et maneant rirma ac immobilia, prout
eadem praedicti divi et magni Principes tradideruut ac corroboraverunt.
11*
164
abhängig, wenigstens hört man in dieser Periode von keiner
weiteren Einmischung desselben in die Angelegenheiten der
russischen Kirche. Die Kiewer Metropoliten wurden von den
Patriarchen auch dadurch ausgezeichnet, dass die an sie ergehen-
den Zuschriften mit bleiernen Siegeln versehen waren, während
sich die Patriarchen im Verkehre mit anderen Bischöfen der
Wachssiegel bedienten. Sonst regierten die Metropoliten ihre
Kirchenprovinz selbständig, und nur in schwierigen oder zwei-
felhaften Sachen pflegten sie sich an den Patriarchen zu wenden.
§• 26.
Die Bischöfe und die niedere Geistlichkeit, ihre Vor-
rechte und Erhaltungsmittel.
Den nächsten Rang nach dem Metropoliten behaupteten die
Bischöfe, denn das Erzbisthum in Nowhorod ist erst 11(36 aufge-
kommen. Die Bisthümer entstanden allmählig, und zwar gleich-
zeitig mit dem Zunehmen der Macht und der Zahl der Eüsten-
thümer, es ist aber fast unmöglich, die Jahreszahl der Entstehung
der einzelnen Bisthümer mit Bestimmtheit anzugeben. Man
nimmt allgemein an, dass mit der P^inführung des Christenthums
sechs Bisthümer gestiftet worden sind, nämlich in Kiew, Now-
horod, Rostow, Wladimir in Wolynien, Bilhorod und Tscherni-
gow; ob aber diese Eintheilung von Wladimir herrührt, ist un-
gewiss; dass es aber schon zu WladirmVs Zeiten mehrere
Bischöfe gegeben hat, bestätigt Nestor. So sagt ei" mit Bezug auf
die Zeit Wladimir's beim J. 997, als sich im Lande viele Uebel-
thäter zeigten: „Und es sprachen die Bischof e zu Wladimir: siehe,
die Zahl der Verbrecher wächst an, warum bestrafst du sie
nicht?" • -. l'nd weiter unten: „Und es sprachen die Bischöfe und
die Stadtältesten zu Wladimir: siehe, wir werden von vielen
Seiten mit Kriegen bedroht ••-. Aehnliches sagt in Bezug auf
die Zeit Wladimir's der Metropolit EJilarion: ..Du Wladimir
— hast dich oft in ( remeinscbafl unserer innen Väter, der Bischöfe^
in grosser Demuth mit ihnen berathen, wie dieses Gesetz (der Kir-
che) inmitten von Leuten einzuführen sei, die unlängst erst den
Herrn erkannt hatten." Es unterliegt also keinem vernünftigen Zwei
fei, dass es schon unter Wladimir dem Grossen mehrere Bisthümer
gegeben bat, und wiewohl die diesfälligcn Nachrichten dcrCbro-
165
niken sehr spärlich sind, so fehlt es doch nicht ganz an solchen
Stellen, welche uns über die Entstehung der ersten Bisthümer
näheren Äufschluss geben. So ist es unzweifelhaft, dass im J.
992 der erste Bischof in Nowgorod .Joachim, und in Rostow
Theodor war. Die Nikon'sche Chronik und das Stufenbuch ver-
setzen in das J. 992 auch die Entstehung der Bisthümer in Tscher-
nigow, Bilhorod und Wladimir in Wolynien; und das letztere,
wiewohl es vielleicht einige Jahre später geschehen ist, macht
wahrscheinlich der Umstand, dass Wladimir nach dem oben an-
geführten Zeugnisse Hilarion's, sich oft mit den Bischöfen be-
rathen hat. Nun konnten die Bischöfe des weit entfernten Now-
horod und Rostow kaumso oft in Kiew anwesend sein, es mussten
also näher von Kiew andere, und zwar die genannten drei Bis-
thümer bestanden haben Um das Jahr 1068 bestand ein Bisthum
in Tmutorokan, es wurde aber bald aufgehoben, nachdem diese
Gegend von den Polowzern verwüstet worden war. Im Jahre
1072 bestanden Bisthümer in Perejaslawl, Jurjew und in Turow;
im J. 1102 gründete Wladimir Monomach (nach Nestor c.
LXXXV) eine bischöfliche Kirche, mithin selbstverständlich ein
Bisthum in Smolensk, und im J. 1105 wurde vom damaligen
Metropoliten Nikifor ausser anderen der Bischof Minos in Pohzk
angestellt. So bestanden also am Schlüsse des eilften und im
x-Vnfange des zwölften Jahrhundertes in Russland ausser der
Kiewer Metropolie noch eilf Bisthümer, und zwar in Nowhorod,
Rostow, Tschernigow, Bilhorod, Wladimir in Wolynien, Tmu-
torokan, Perejaslawl, Jurjew (später nach Swiatopoltsch, einer
Stadt am Dniepr nahe von Kiew versetzt), Turow, Smolensk und
Polozk. Ob ausserdem noch andere Bisthümer in dieser Zeit be-
standen, ist unbestimmt. Sehr wahrscheinlich ist aber die An-
nahme, dass höchstens am Anfange des zwölften Jahrhundertes
oder noch früher, auch das jetzige griechisch-katholische Bisthum
in Peremyschl (Przemysl) vom wolynischen Wladimir aus ge-
gründet, und später in die neue Residenzstadt der Rostislawit-
schen, nach Halitsch übertragen wurde 39). Mit Schluss der abge-
39) Dafür spricht der Umstand, dass, wie wir gesehen haben, jeder
Fürst an seinem Sitze einen Bischof hatte ; nun waren aber die Fürsten vorn
wolynischen Wladimir, sowie die Fürsten von Peremyschl und Halitsch die
Mächtigsten, und sie haben es die ersten verstanden, sich den Besitz ihrer
1G6
handelten Periode bestanden, also inRusslnnd ausser der Kiewer
Metropolie zwölf Bisthümer. Die Grenzen der Bisthümer fielen
mit den Grenzen der betreffenden Fürsten thümer überein, denn
hierin, wie in vielen anderen Dingen, ahmte Russland das byzan-
tinische Reich nach, wo die hierarchische Gebietsein theilung
der politischen folgte.
Die Ernennung der Bisehöfe hing von dem betreffenden
Fürsten ab, welcher sich aber darüber wahrscheinlich mit dem
Metropoliten ins Einvernehmen setzte. Aus Nestor kann man
diese Frage nicht mit Bestimmtheit beantworten, denn er erzählt
z. B., dass der Grossfürst Jaroslaw den Bischof Zydiata in Now-
horod anstellte, ohne zu erwähnen, ob das mit Intervention des
Metropoliten geschehen ist, und beim Jahre 1105 sagt er, dass
der Metropolit Nikifor drei Bischöfe, nämlich den Amphilochius
in Wladimir, den Lazarus in Perejaslawl und den Minos in Po-
lozk angestellt hat, ohne zu bemerken, ob der Grossfürst dabei
irgend einen Einfluss hatte. Das Wahrscheinlichste ist, dass die
Grossfürsten als Landesherren und Patrone die Bischöfe ernann-
ten, und die Metropoliten dieselben coniirmirten und weihten,
welches Verhältniss sich bis in die spätesten Zeiten erhalten hat,
und in Folge dessen hat auch der Lemberger Metropolit noch
jetzt das Recht, die Bischöfe seiner Kirchenprovinz, die vom
Fürstenthümer für immer zu sichern; deswegen werden sie auch nicht unter-
lassen haben, ihr Ansehen auch in geistlicher Beziehung zu heben und sich
gegen mögliche auswärtige Einflüsse zu sichern. — Weil von der einst mäch-
tigen und blühenden russischen katholischen Kirche nun nur noch die galizischen
Diözesen Lemberg (Lwow, Leopolis) und Peremyschl (Przemysl) und in Un-
garn Munkacs (Munkatsch) und Eperies (PreSow, Priasew) geblieben sind, wer-
den wir uns mit denselben eingehender befassen, und hier sei nur im Kurzen
angeführt, aufweiche Weise in dem Lande, welches jetzt unter dem Namen
Galizien und Lodomerien zu Oesterreich gehört, sich in jenen Zeiten selbstän-
dige Fürstenthümer gebildel haben. Die Sache hat sich so verhalten: AU Wla-
dimir der Grosse sein Reich unter seine Söhne theilte, hatte er das wolynische
AVladimir sammt dem dazugehörigen Gebiete .-einem Sohne Wsewolod über-
geben; auf diesen folgte Swiatoslaw, der im J. 101G vom ruchlosen Grossfürsten
Swiatopolk erschlagen wurde, bei welcher Gelegenheit die BOg< nannten Ischer-
w en'selien Städte an Polen Kamen, doch I < > - V 1 vom Grossfürstei] Jaroslaw wieder
erobert und mit Russland vereinig! wurden. Nach Jaroslaw's Tode (1064) kam
das wolynisoheWladimir zuerst an dessen Sohn Ihor und kurz hernach an Ros t Ls-
law, Jaroslaw's Neffen, und dieser Etostislaw ist der berühmte Ahn-
vater der naoh maligen Fürsten von PeremysohljTerebovla (T rem-
167
Kaiser ernannt werden, zu confirmiren und zu weihen. In der
folgenden Zeit haben sich die Fürsten immer grössere Rechte
angemasst, sie wollten darin selbständig sein, und in Nowhorod
wurde später der dortige Erzbischof in einer Volksversammlung
vom Volke, dem Clerus und dem Fürsten gewählt, und von der
Mitte des 12. Jahrhundertes wurde dort die Wahl durch das
Los entschieden.
Die Gewalt der Bischöfe war die den Regeln der orientali-
schen Kirche entsprechende, und sie hatten auch viele von den
Rechten und Befugnissen, welche den Metropoliten zuerkannt
waren, von denen oben die Rede war.
Den Bischöfen folgten im Range die Hegumenen (Kloster-
vorsteher), die Mönche und die Weltgeistlichkeit, welche letztere
in dieser Periode schon zahlreich war, ohne indessen schon da-
mals in die verschiedenen später aufgekommenen Abstufungen
nach der hierarchischen Rangordnung getheilt zu sein. Die Bil-
dung der Geistlichen geschah nach dem griechischen Muster in
Klosterschulen, doch stand damals die Weltgeistlichkeit auf einer
sehr niedrigen Bildungsstufe, wie aus den Erscheinungen der
späteren Zeit geschlossen werden kann. Dass die Landgeistlich-
keit grösstenteils verheiratet war, lässt sich mit Sicherheit
sagen; Nestor erwähnt aber in seiner Chronik nur ein einziges
bowla) und Halitsch, welche deswegen nach ihm Rostislawitschen benannt
werden. Rostislaw war mit dem ihm zugetheilten Fürstenthume unzufrieden
und entfloh 1064 nach Tmutorokan, und im Fürstenthume Wladimir blieben
seine drei Söhne Rurik, "Wolodar und Wasilko, welche bis zum Tode des
Grossfürsten Isjaslaw (1078) im ruhigen Besitze dieses Fürstenthums verblieben.
Doch der folgende Grossfürst Wsewolod (1078—1093) wollte dieses Fürsten-
thum seinen näheren Verwandten geben, woraus Bürgerkriege entstanden sind,
in Folge derer (1086) das frühere Wolynisch-Wladimir'sche Fürstenthum in zwei
Fürstenthümer, nämlich das Peremyschler und das Wladimirer getheilt wurde.
Im Peremyschler Fürstenthum, welches die tscherwen'schen Städte umfasste, er-
hielten sich die Rostislawitschen, und als der Aelteste ihres Stammes, Rurik,
gestorben ist, theilten sich seine überlebenden Brüder Wolodar und Wasilko in
die Herrschaft so, dass Wolodar in Peremyschl und Wasilko in Terebowla als
Fürst herrschte, welche Theilung von der im J. 1097 in Lubetsch bei Kiew
stattgefundenen Fürsten Versammlung bestätigt wurde. Aber der Grossfürst
Swiatopolk-Michael handelte treulos, er Hess den Terebowler Fürsten Wasilko
blenden, es entstanden neue Kriege, in denen der tapfere Peremyschler Fürst
Wolodar sich im Besitze von Peremyschl und Terebowla behauptete, wiewol er
nicht nur gegen seine Stammesgenossen, sondern auch gegen die Polen und
168
Mal eine Priesterfrau (popadja) bei der Gelegenheit, wo er von
der Blendung des Terebowler Fürsten Wasilko erzählt. Deut-
lich ist aber davon die Rede in den dem Wladimir und Jaroslaw
zugeschriebenen Constitutionen.
Die Geistlichkeit unterstand der geistliehen Gerichtsbarkeit,
und genoss ausserdem noch andere Vorrechte, zu denen die Ab-
gabenfreiheit, das Recht auf den Zehenten und die Befreiung von
der Heerfolge zu rechnen sind. Zum Unterschiede von der Or-
densgeistlichkeit, welche »die schwarze Geistlichkeit" genannt
wurde, nannte man die Weltgeistlichkeit „die weisse Geist-
lichkeit."
Der Unterhalt der Geistlichkeit bestand:
1. An Kathedralsitzen: a) Aus dem Zehenten und aus unbe-
weglichen Gütern. So wies Wladimir der von ihm in Kiew ge-
stifteten Muttergotteskirche den zehnten Theil der Einkünfte
seiner Güter an, zu dessen Entrichtung er sich und seine Nach-
folger durch ein feierliches Gelübde verpflichtete. Diese Kirche
hiess deswegen die Zehentkirche, und hatte in späteren Zeiten
auch viele Ländereien. Die Anordnung Wladimirs bezüglich
des an die bischöflichen Kirchen zu entrichtenden Zehenten war
allgemein geltend, wie aus den Beschlüssen der Fürsten Swiato-
Ungam zu kämpfen hatte, und naoh seinem Tode (1124) hinterliess er sein
Gebiet seinen Nachfolgern, unter denen sich besonders Wladimirko auszeich-
nete, welcher im J. 1141 die Fürstentümer Peremyschl und Terebowla ver-
einigte und seine Residenz in Halitsch am Dniestr aufgeschlagen hat, und so
der Gründer des Halitscher Fürst enthums wurde. Sein Fürstenthum,
welches sich von den Karpathen und vom Flusse Dunajec (in Westgalizien) bis
zu den Flüssen Bub, und im Süden bis an die Mündungen des Sereth und
Pruth ausdehnte, hinterliess er seinem Sohne Jaroslaw, welcher einer der mäch-
tigsten Fürsten seiner Zeit wurde. "Was nun die Christianisirung dieses Gebietes
anbelangt, so erzählt \\<>l Nestor nichts davon, aber spätere Chronisten erzählen,
dass der heilige Wladimir seihst mit zwei Bischöfen bis an den Flusa Dniestr
gekommen ist und dieses ganze Land bekehrte. Das erste Bisthum entstand
hier noch im 10. Jahrhundert im wolynischen Wladimir, welchem auch die
(ifldetevon Terebowla und Peremyschl einverleibt waren; als aber die beson-
deren fürstenthümer Terebowla und Peremyschl entstanden sind, wurde aller
Wahnohein iichkeit naoh in Peremyschl um das Jahr L086 ein Bisthum errichtet,
welehes vielleicht dort immer blieb, oder vielleichl unter Wladimirko nach Ha-
Utsoh verlegt wurde. In Peremyschl zeigt man auf Grund einer alten Tradition
noch heute den Ort, wo die erste Kathedralkirche gestanden haben soll. Dieser
Ort ist in der neuesten Zeit durch drei Kreuze gekennzeichnet.
169
.-•law von Nowhorod und Rostislaw von Smolensk hervorgeht.
Indessen wurde später der Zehend oft abgelöst, und zwar entwe-
der durch eine entsprechende jährliche Geldabgabe oder durch
die Abtretung von liegenden Gütern, deren Ertrag dem Zehend
gleichkam oder diesen noch übertroffen hat. — b) Zum Unter-
halt der Bischöfe gehörten ferner die Gerichts gebühren, welche
entweder ganz oder zum Theil den Bischöfen gebührten, wie
aus den Constitutionen Wladimirs und Jaroslaus hervorgeht.
Ausserdem haben die Bischöfe c) von den neuordinirten Geistlichen
und von Kirchen Steuer, die sog. Weihegelder erhoben.
2. Den Klöstern dienten zum Unterhalte die verschiedenen
Güter, welche ihnen bei ihrer Stiftung vermacht wurden, und
ausserdem die mancherlei Geschenke, die ihnen von den reli-
giösen Fürsten und vom Volke dargebracht worden sind.
Der Unterhalt der Seelsorgegeistlichkeit endlich war theil s
durch die Schenkungen ihrer Gründer sichergestellt, theils be-
stand er aus den freiwilligen Opfern der Gläubigen, wie das
überall und zu jeder Zeit der Fall war. Einige bedeutendere
Pfarrkirchen hatten auch besondere Rechte, so erzählt z. B.
Nestor, dass Jaroslaw, als er in Städten und Dörfern Kirchen
baute, den Priestern „eine Steuer von seinen Besitzungen be-
stimmte«, und die Kirche von Vysehrad genoss das Recht
des Zehends.
Drittes Capitel.
Der Glaube, die Lehre und der lultus.
§.27.
Der Glaube der Russen war in dieser Periode
katholisch.
Das russische Volk wurde, wie bisher erzählt worden ist,
von Konstantinopel aus bekehrt, bekam von dort die ersten
christlichen Lehrer, die ersten Bischöfe und Priester, alle
kirchlichen Einrichtungen, und überhaupt das ganze geistliche
und religiöse Leben, hatte also in dem ersten Zeiträume
denselben Glauben, zu welchem sich die Kirche von Konstanti-
nopel damals bekannte; und weil damals zwischen Konstanti-
nopel und Rom in dogmatischer Beziehung vollständige Einigkeit
170
herrschte so war auch der Glaube der russischen Kirche in dem
ersten Zeiträume ihres Bestehens katholisch, mit Rom vereinigt. *<>)
Diese aus der Geschichte der orientalischen Kirchenspaltung sich
von selbst klar ergebende Thatsache findet aber heftige und prin-
zipielle Gegner, welche behaupten, dass die russische Kirche von
ihrem ersten Enstehen an dem photianischen Schisma zugethan und
von Rom getrennt war; deswegen ist es nothwendig, auf diese Sache
näher einzugehen und die Haltlosigkeit der eben angeführten Be-
hauptung zu beweisen. Darum wird zuerst gezeigt, dass die damaligen
Konstant inopl er Patriarchen mit Rom in Glaubensgemeinschaftlebten
und demnach auch nich Russland nw kntholische Bischöfe, sandten,
ferner dass die russischen Fürsten dieser Periode mit dem Papste vnd
mit römisch-katholischen Höfen freundschaftliche Beziehungen unter-
hielten; und dann wird di°. Haltlosigkeit der von den Verfechtern
der Ansicht, dass die russische Kirche damals dem orientalischen
Schisma zugethan war, dargelegt
1. Was zunächst die Konstantino pl er Patriarchen anbelangf,
so wird unten (in Note 40) gezeigt, dass nach des Photius
Tode zwischen der griechischen und römischen Kirche voll-
ständige Glaubenseinheit herrschte, bis endlich um die Mitte des
11. Jahrhundertes das photianische Schisma durch Michael Ceru-
*0) Nachdem Photius im J. 886 abermals gestürzt und in ein Kloster
verwiesen wurde, wo er 891 gestorben ist, wurde das gute Einvernehmen mit
Rom wieder hergestellt, und es bestand zwischen Korn und Konstantinopel bis
1053 die vollständigste Glaubensgemeinschaft. Dm Kaiser Leo VI. erhob im J.
886 seinen Bruder Stefan auf den Patriarchalstuhl ; weil aber dieser vom
Photius /um Diakon ordinirt war, so wandte Bioh der Kaiser und der Bischof
von Neo Caesarea, Stylianus an den Papst Stefan VI. mit dm- Bitte, um Dispen-
sation für den neun, Patriarchen, sowie für andere, vom Photius Ordinirten.
In, Briefe des Bischo/fs Stylianus (bei BaroniuS, Annairs ton,. 10. pag 611 SS.)
heissl es: „Quoniam vero seimus, quod a «stra apostolica sede oorrigi, et juxta
oanone* oorripi debemus, hac de causa humilibus his nostria littcris tuam ora-
mus venerabilitatem, ut misericorditer nobiscum agas • • • •. Quapropter decel
etiam tuam Bingularem virtutem, Photium quidem tamquam ab Lnitio Bchis-
maticum, ei a sohismaticis illegitime ordinatum expellere; eoa vero, qui ab ipso
deeeptl sunt, misericorditer cum illia diapensan rogamua, ut eoclosiae Constan-
tinopolitar.ac pai el tranquillitas ista restituatur Quapropter ...am ro-
gamua beatitudinem, ut populura (parum abest) desperatum misericorditer sus-
oipias, etc.". DerPapsl hatte dem ansuchen nicht gleich willfahrt, daherwieder-
holte Stylianus seine Bitten (bei Labbeus, Conoiliorum kom. 8 col. l HO), und
weil Stebpan VI. unterdessen (891) gestorben ist, erhielt er vom Papste For-
171
larius wiederbelebt wurde. Nun wurde dieser Michael Cerularius
erst im J. 1042, also viel später nach der Bekehrung Russlands
ja schon damals auf den Kons tan tinopler Patriarchenstuhl erhoben,
wo es in Russland schon eine bedeutende Anzahl Bisthümer gab,
und wo der christliche Glaube in Russland ziemlich weit ver-
breitet war. Vor dieser Zeit gab es hier schon vier Metropoliten,
welche sämmtlich von katholischen Patriarchen nach Russland
geschickt wurden, in einer Zeit, wo vom photianischen Schisma
in Konsfantinopel keine Rede war; daher bedarf es keines
Beweises, dass die ersten vier Kiewer Metropoliten, nämlich
Michael I., Leontius, Johann I., und Theopempt Katholiken waren.
Aber auch ihre Nachfolger waren dem photianischen Schisma
fremd. Der Metropolit Hilarion war früher ein russischer Mönch,
und er wurde im J. 1051 ohne Intervention des Patriarchen zum
Metropoliten erwählt. Dies geschah gerade in der Zeit der Wieder-
belebung des orientalischen Schisma; wäre deswegen nachTheo-
pempt's Tode der Metropolit Hilarion von Griechenland aus auf
den Kiewer Metropolitanstuhl erhoben, so könnte man wirklich
behaupten, dass er dem Schisma zugethan war, weil dies aber
nicht der Fall war, ja weil dieser Metropolit aller Wahrschein-
lichkeit nach deswegen ohne Intervention des Patriarchen gewählt
mosus die Antwort (bei Labbeus col 1511), dass er Gesandte nach Konstanti-
nopel schicken wird, welche die vom Photius Ordinirten zur Laienkommunion
zulassen werden, wenn diese die gestellten Bedingungen erfüllen werden. Wie-
wol also anfänglich manche Schwierigkeiten zu bekämpfen waren, ist es den-
noch sicher, dass des Photius unmittelbarer Nachfolger den Primat des Papstes
anerkannt hat. Noch klarer gestalteten sich die gegenseitigen Beziehungen
unter dem Patriarchen Nicolaus Mysticus, welcher mit kurzer Unter-
brechung seit 890 — 930 der Konstantinopler Kirche vorstand. Am Anfange des
10. Jahrhundertes ist hier zwar aus Anlass der vierten Ehe des Kaisers Leo VI.
eine arge Verwirrung entstanden, doch auch diese hat zur Klärung der gegen-
seitigen Verhältnisse beigetragen. Der Patriarch widersetzte sich nämlich der
vierten Ehe des Kaisers, was diesen ^o erbitterte, dass er den Nicolaus Mysti-
kus absetzte und in ein Kloster einsperrte und an dessen Stelle einen gewissen
Euth) mius. erhob, und selbst wandte er sich an die römischen Legaten, welche
seine vierte Ehe genehmigten, und der Kaiser hat dann auch den Patriarchen
Nicolaus Mysticus zurückberufen. Der Patriarch beklagte sich zwar über diese
Milde der römischen Legaten in einem Briefe (bei Baronius post tom. 11 in
addendis ad pag. 737), in welchem er aber den Primat des Papstes anerkennt,
und darüber in einem Briefe zum Bulgarenprinzen Simeon unter Anderem so
schreibt: „Adventu (legationis Romanae) scandalis impositus est finis, pax clero
172
wurde, weil man in Russland von der durch Cerularlus verursach-
ten Kirchenspaltung Kenntniss hatte, und diese misbilligte, so
ist es «augenscheinlich, dass auch der Metropolit Hilarion dem
Schisma fremd war, und dass bis zum J. 1068, als seinem Todes-
tage, Russland von der Kirchenspaltung verschont geblieben ist.
Der Nachfolger Hilarions, der Metropolit Georg i. war ein Grieche,
und er wurde vom Konstantinopler Patriarchen nach Russland
entsendet; allein zu einer Zeit, wo der neuerliche Stifter des
orientalischen Schisma Michael Cerularius nicht mehr lebte, indem
er vom Kaiser Isaak Comnenus nach Prokonnesus exilirt, dort im
J. 1059 gestorben ist, dieser Metropolit konnte also auch nicht das
orientalische Schisma nach Russland verpflanzen, und dies desto
weniger, als der damalige Grossfürst Isjaslaw-Demetrius mit dem
Papste Gregor VII. in Verkehr stand. Der nachfolgende Metro-
polit Johann II. kam auch von Griechenland, allein zu einer Zeit,
wo der griechische Kaiser Alexius Comnenus (1081 — 1118) dem
photianischen Schisma entgegenwirkte und die vollständige
Glaubenseinheit mit Rom herzustellen trachtete, welche Bemühun-
gen auch der damalige Patriarch unterstüzte, und dasselbe gilt
noch mehr von den beiden folgenden Metropoliten Johann III. und
Ephraem. Unter dem letztgenannten Metropoliten wurde in Russ-
reddita, coetus sacri mira animorum conspiratione habiti; et, ut verbo dicam,
Romana, ac Constantinopoütana ecclesia ita in unam eandemque coalita est
fidem et consensionem, ut nihil amplius veter, quominus nos optatissima illorura
communione et sanetificatione perfruamur". Die Katholicität des Patriarchen
Nicolaus Mysticus unterliegt also keinem Zweifel. Dasselbe gilt auch von seinen
drei unmittelbaren Nachfolgern Stephanus II., Tryphon und Theophy-
lactus, welcher Letztere (Sohn des Kaisers) in Gegenwart der päpstlichen
Legaten konsekrirt worden ist. Dann folgte S.Polyeuk tu b 1 956 — 970), dessen
Katholicität bezeugt wird von Luitprand, Bisobof von Cremona, weloher in den
letzten Jahren Polyeuct'e als Gesandter dea Kaisers Otto 1. am Hofe des grie-
chischen Kaisers Nioephorus II, lebte, und in seinem Berichte über diese Ge-
sandtschaft die Griechen, denen er nicht gewogen war, mit keinem Worte des
Schisma beschuldigt, sondern im Gegentheile Bagt: nSed quid hoc memorem,
cum Constantinopoütana Ecolesia nostrae sanetae catholicae atque apostolicae
eeelesiae Komanae merito sit 8Ubjecta?a.
Die Nachfolger Polyeuct's, die Patriarchen Basilius Monachus, weloher
(.»7.'> abgesetzt wurde und Antonius II. Studita, welcher 981 abdizirte, wer-
den von Niemandem des Schisma beschuldigt und der nachfolgende Patriarch
Nicolau.- Chrysoberges (981 995), unter welchem die allgemeine Bekeh-
rung Hu-sland's stattgefunden hat, und welcher den ersten Metropoliten,
173
land das Fest der Uebertragung der Reliquien des heil. Nicolaus,
das vom Papste eingeführt wurde, angenommen, und wird bis
nun zu gefeiert, während dieses Fest der griechischen Kirche
fremd ist; ein Beweis, dass die russische Kirche damals mit Rom
in Glaubensgemeinschaft lebte, da sie ja sonst ein von der römi-
schen Kirche eingeführtes Fest nicht angenommen hätte. Die
Annahme dieses Festes ist ein desto stärkerer Beweis für unsere
Behauptung, als es den Griechen gewiss nicht angenehm war,
dass die Reliquien dieses grossen Heiligen ihnen genommen
wurden; wäre also die russische Kirche im Bunde mit den
schismatischen Griechen, so hätte sie schon aus purer Freund-
schaft, abgesehen von dogmatischen Bedenken, dieses Fest nicht
angenommen. 80 ist es also ersichtlich, dass bis zum Ende des
eilften Jahrhundertes die russi-chen Metropoliten, mithin die
russische Kirche in das orientalische Schisma nicht verwickelt war.
2. Einen ferneren Beweis für die Thatsache, dass die russische
Kirche bis zum Ende des 11. Jahrhundertes den unversehrten
katholischen Glauben bewahrt hat, liefern die ehelichen Verbindun-
gen der russischen Fürsten m,it auswärtigen katholischen Höfen, und
die freundschaftlichen Beziehungen zum römischen Papste. Die
mannigfaltigen verwandtschaftlichen Verbindungen der russischen
Michael I. nach Kiew entsendete, wird übereinstimmend als Katholik aner-
kannt. Seine zwei Nachfolger, Sissinlus (bis 999) und Sergius II, (bis
1019) werden von einigen Schriftstellern als Schismatiker verdächtigt; doch
fälschlich. Denn wiewol unter ihnen einige Streitigkeiten entstanden sind, so ist
es sicher, dass zu Zeiten des Sissinius der Name des Papstes in den Dyptichen
der Konstantinopler Kirche gelesen wurde, was hinlänglich beweist, dass damals
diese Kirche mit Rom in Glaubensgemeinschaft stand. Dasselbe war auch der
Fall unter dem Patriarchen Sergius II., wie Johannes Stilting, in Actis Sanc-
torum, vol. II. Septembris in dissertatione de conversione et fide Russorum, n.
58 s. beweist, folglich kann in jenen Zeiten von einem Schisma in Konstanti-
nopel nicht die Rede sein. Das.s auch die zwei unmittelbaren Vorgänger des
Michael Cerularius, nämlich Eu»tuthius (bis 1025), welcher durch Gesandte an
Papst Johann XX. den Primat feierlich anerkannte und Alexius (bis 1043), ja
Cerularius selbst in den ersten zehn Jahren, den Primat des römischen Papstes
anerkannt haben, beweist der Brief Papst Leo's IX. an diesen Patriarchen (bei
Labbeus, Concil. t. 9), worin der Papst vom Schisma als einer ganz neuen Er-
scheinuug spricht, und den Cerularius als seinen Freund behandelt, indem er
sagt: „Quia tu carissimenobis, et adhuc dicende in Christo frater et
antistes Oomtantinopolitane, tuque Leo Acridane, dieimini Apostolicam et La-
tinam Ecclesiam nova praesumptione atque incredibili audacia nee auditam
in
Fürsten mit dem Auslande waren oben, wiewol sie zur Kirchen-
geschiente nicht gehören, zum Zwecke der jetzigen Beweisführung
angeführt. Wenn wir nun die damaligen glaubensstrengen Zeiten
und Leute berücksichtigen, und anderseits bedenken, dass die
römischen Päpste dagegen nicht nur nicht protestirten, sondern
sogar in nahen Verwandtschaftsgraden, wie es in Polen der Fall
war, Dispensen ertheilten, dagegen aber in anderen Fällen der
ehelichen Verbindungen von keinen Dispensen die Kede ist,
welche nothwendig wären, wenn hier eine Glaubensverschieden-
heit vorhanden wäre, so muss man schliessen, das die Küssen
damals dem Schisma fremd und katholisch waren. Nicht minder
gewichtigt sprechen dafür die Beziehungen zum heil, römischen Stuhl.
Als der widerspenstige Michael Cerularius von den römischen
Legaten exkommunizirt wurde, kehrten sie durch Ilussland und
Kiew in ihr Vaterland zurück, welchen Weg sie aus Furcht vor
der Grausamkeit der fanatischen Anhänger des Cerularius wähl-
ten. Vor ihrer Abreise von Konstantinopel haben sie dort am
Altare der Sophienkirche die Excommunications-Urkunde gegen
nee convietam, palam damnasse pro eo maxirae, quod de azymis audeat com-
memorationem Dominicae passionis celebrare." Dem Gesagten zufolge unter-
liegt es keinem gegründeten Zweifel, dass seit dem zweiten Stur/r des Photius
bis auf den Michael Cerularius, d. i. in der Zeit von 886 bis 1053, die vom
Photius verursachte Spaltung ganz verschwunden war. Weil aber die russische
Kirche gerade in dieser Zeit gegründet worden ist, so ist es ersiehtlich, dass sie
von ihrem Entstehen an dem orientalischen Schisma, das damals nicht bestand,
nicht zugethan sein konnte. Da Cerularius auf die Ermahnungen des Papstes
nicht achtete, wurde er am l(). Juli 1054 durch die römischen Legaten feierlich
exkommunioirtt Doch auch das vermochte ihn nicht zur Nachgiebigkeit zu
stimmen, er hetzte das Volk gegen die Lateiner mul gegen den Kaiser, welcher
sein verruchtes Treiben missbilligte; vergeblich waren auch die Vorstellungen,
welche ihm der Patriarch Petrus von Antiochien und Theophylakt, Erzbischof
VOn Aclinda, machten; er ging in seiner Wuth und Verblendung soweit, dass er
sich zu der Aeusscrung, „zwischen der Kaiser und Patriarchen würde sei kein
Unterschied", hinreissen Hess, was -einem gottlosen Treiben endlich ein Ziel
setzte, denn er wurde vom Kaiser l-.iak Komnenus im J. 105'.) abgesetzt und
nach Prokonnesus in'a Exil geschickt, wo er elend umgekommen i>f. Das von
ihm angestiftete Unheil dauerte aber fort, ftllmälig trat eine fön die he Trennung
ein, welche ungeachtet so vieler Vercini^ungsversuche, welche in den folgenden
Zeiten unternommen wurden, bis auf den heutigen Tag dauert und die ehemals
glänzende griechische Kirche vom belebenden Mittelpunkte entfernte, sie bei-
nahe de- ganzen religiösen Lehens and Aufschwunges beraubte und dieselbe zu
einer willenlosen Sklavin der jedesmaligen weltlichen Herrscher verdammte.
IIb
Oerularius und dessen Anhang niedergelegt, welche Bulle der
perfide Oerularius ins Griechische übersetzte, und mit Entstel-
lungen unter das aufgeregte Volk und die niedere Clerisei warf.
Der Kaiser Konstantin Monomach war mit diesem gottlosen
Treiben unzufrieden, aber zu schwach, den Intriguanten zu bän-
digen. Er traute ihm nicht, dass er die wahre von den römischen
Legaten hinterlassene Urkunde veröffentlicht hat, und deswegen
sandte er den römischen Legaten Boten nach, von denen er aus
einer russischen Stadt, wo sie eben verweilten, eine authentische
Abschrift der Urkunde erhalten hat.41) Wenn nun Russland
damals 1053 dem orientalischen Schisma gehuldigt hätte, so wäre
es unerklärlich, wie die römischen Legaten, an deren Spitze der
Kardinal Humbert stand, sich nach Russland zu begeben wagen
konnten. Hätte es sich um einen Ausweg zur Elucht gehandelt,
so hätten sie sich eher in ein anderes östliches Patriarchat begeben,
da ja die anderen orientalischen Patriarchen damals das Schisma
nicht billigten. Uebrigens ist das in der Zeit des Metropoliten
Hilarion geschehen, auf dessen Einsetzung der Patriarch keinen
Einfluss ausgeübt hat, und wenn auch die römischen Legaten
nicht in Kiew gewesen wrären — und davon sagt der Zeitgenosse
Nestor nichts — und diese Exkommunikationsbulle auf einem
anderen Wege nach Russland gekommen wäre, wie es die gross-
russischen Kirchenhistoriker w?ollen, so beweist schon der Umstand,
dass sich der dem cerularischen Schisma abgeneigte Kaiser
Konstantin Monomach nach Kiew „um eine genaue Abschrift
des Bannes" wendet, zur Genüge, dass er auch die russische
Kirche für dem Schisma fremd hielt, da er ja sonst sich auf das
Zeugniss eines Verbündeten des Oerularius nicht hätte verlassen
können. — In noch nähere Beziehungen zu dem apostolischen
Stuhle trat Russland unter dem Grossfürsten Isjaslaw-Demeter
im J. 1075, welcher seinen Sohn nach Rom sandte, und als
Zeichen seiner Ergebenheit gegen den heiligen Stuhl die Ober-
Jehnherrschaft des Papstes über Russland anerkannte; und ein
offenbarer weiterer Beweis, dass zwischen Rom und Russland
damals Glaubenseinheit herrschte, ist der Umstand, dass die
4t) „Verum imperator post nuntios Romanos directis suis, exemplar ex-
eommurricationis veracissimum a civitate Russorum sibi remissum accepit."
Baronius, annale« eccl. ad a. 1054.
176
russische Kirche das vom Papst Urban II. eingeführte Fest der
Uebertragung der Reliquien des heil. Nicolaus von Myrae in
Lyzien nach Bari in Unteritalien bereitwillig angenommen hat,
während dieses Fest der griechischen Kirche fremd blieb.
3. Was schliesslich die Verfechter der geg entheiligen Ansicht
zur Bekräftigung ihrer Behauptung anführen, ist nicht stichhältig.
Wie diese Verfechter des orientalischen Schisma auf den Einfall
kommen konnten, zu behaupten, dass die russische Kirche gleich
von ihrem Entstehen von Rom im Glauben getrennt war, ist
unbegreiflich, da ja damals kein Schisma bestand und erst durch
Michael Cerularius in der Mitte des eilften Jahrhunderts wieder-
belebt wurde, sie scheinen sich da nicht auf die historische
Wahrheit, mit welcher sie sich den Papisten gegenüber so gern
brüsten, sondern auf den prinzipiellen Widerspruch gegen Alles,
was an Rom erinnert, zu stützen, sonstige Beweise bringen sie
für diese Zeit nicht vor; denn sich auf den Ausspruch Wladi-
mirs, den ihn Nestor an die deutschen Gesandten sagen lässt:
„ Gehet zurück, denn unsere Väter haben das nicht angenom-
men" — sich auf diesen Ausspruch als Beweis zu stützen, ist
eine Absurdität. Dasselbe gilt auch von den Aussagen der Wla-
dimir'schen Gesandten, welche zur Erforschung des Glaubens
entsendet waren, wrie am entsprechenden Orte gezeigt wurde.
Nicht besser verhält sich die Sache mit der Beweisführung,
welche sich auf die Schicksale des zu Wladimirs Zeiten nach
Russland gekommenen Kolberger Bischofs Rheinbern stützt. Phi ■
laret (a. a. 0. S. 53.) will ohne nähere Begründung plausibel
machen, dass Wladimir der Grosse diesen Bischof deswegen ins
Gefängniss werfen liess, weil er nicht nur den Swiatopolk gegen
Wladimir aufwiegelte, sondern ihn für den Latinismus, iL i. lin-
den römisch-katholischen Ritus zu gewinnen suchte. Abgesehen
nun davon, dass, wenn Rheinbern auch wirklieh sieh bemüht
hätte, den Wladimir zur Annahme des römischen Ritus zu be-
wegen, daraus eben nicht gefolgert werden könnte, dass es sieh
auch um Glaubensverschiedenheil handelte; abgesehen davon, ist
hier zu bemerken, dass es sich nach Ditmar von Merseburg, dem
diese Nachricht entnommen ist, und die oben angeführt worden
ist, nicht uro Glaubenssachen, sondern um Hochverrat!) handelte,
und dass der genannte Bischof samml dem adoptirten Sohne
Wladimir'e nebsl Beiner Gemalin nur wegen Hochverrat!) einge-
177
kerkert wurde. Dltraar von Merseburg war gewiss kein Freund
des Apostelgleichen Wladimir's, und da er ihm die Epitheta
„fornicator immensus" etc. so ohne Anstand zukommen liess,
hätte er ihn auch einen Häretiker und Schismatiker genannt,
wenn er nur einen halbwegs stichhältigen Grund dazu gehabt hätte.
Höchst sonderbar ist auch der Commentar der diesbezüg-
lichen Schriftsteller zum Schreiben des Papstes Gregor 's VII. an
den Grossfürsten Isjaslaw- Demeter, das seinem ganzen Inhalte nach
oben angeführt worden ist. Abgesehen davon, dass der weiland
Tschernigower Erzbischof Philaret (a. a. 0. S. 53.) die Ueber-
schrift dieses Schreibens, die im Original: „Gregorius Episcopus,
servus servorum Deiu lautet, mit „König der Könige" übersetzt
und hinzusetzt: „So nannte sich Hildebrand«, — abgesehen
davon, werden an dieses Schreiben gewöhnlich folgende Fragen
geknüpft: „Was ist denn das, was im Schreiben des Papstes
nicht enthalten ist? Was ist das, was er dem Herzen Isjaslaw' s
so fest einzuprägen für nöthig findet? Etwa Gedanken über die
Pflichten eines christlichen Fürsten, oder die Pflicht jedes Chri-
sten? Davon steht freilich kein Wort in dem Briefe des römi-
schen Hirten. Zu diesem Zwecke schickt man auch keim Gesandten,
und nicht mit solchen Dingen war Hildebrand sein ganzes Leben
hindurch beschäftigt." Diese und ähnliche Gedanken finden wir
als üppige Blumenlese in den Geschichtswerken der sonst sehr
geehrten Gelehrten, welche das- Verdienst der Bekehrung der
Russen um jeden Preis den dem photianischen Schisma zuge-
thanen Bischöfen vindiziren wollen. Betrachtet man die Sache
so, wie sie wrar, nämlich einerseits den von Polen und von seinen
Verwandten bedrängten, und aus seiner Residenzstadt Kiew ver-
triebenen Grossfürsten Isjaslaw-Demeter, anderseits aber den
mächtigen Papst Gregor VII., an welchen sich der Grossfürst
um Hilfe wendet, und dieselbe auch erhält, so lösen sich die
von gegnerischer Seite erhobenen Zweifel von selbst. Gregor VII.
nimmt den Sohn des Grossfürsten in Gnaden auf und überträgt
dem Isjaslaw das Reich als Lehen des heil. Petrus, knüpft aber
daran keine weiteren Bedingungen, welche gewiss nicht ausge-
blieben wären, wenn hier eine Glaubensverschiedenheit vorhan-
den gewesen wäre. Er schickt Gesandten an Boleslaw und an
Isjaslaw, und da vermuthet man, dass diese Gesandten den Gross-
fürsten zu ihrem Glauben bekehren sollten. Aber sie waren ja
Pelesz, Geschichte der Union. J2
178
auch beim Boleslaw, haben sie auch diesen bekehren sollen? Es
ist zu verwundern, wie es möglich war, aus Anlass des genannten
Briefes so viel Bedenken zu erheben? Denn, schicken denn auch
heutzutage die Fürsten und Päpste nicht Spezialgesandte, denen
sie auch ihre Schreiben mitgeben? Konnte also auch Papst
Gregor VII. nicht so verfahren, ohne dazu durch einen Glau-
bensunterschied genötbigt worden sein? Der Papst schrieb wohl
an den Grossfürsten, allein der Brief konnte nicht alle Punkte
berühren, da es ja auch möglich war, dass der Papst davon schlecht
unterrichtet werden konnte; daher schickt er Gesandte, welche
Alles genau untersuchen und an Ort und Stelle zu ordnen haben.
Als fernerer Beweis dafür, dass die russische Kirche in der
zweiten Hälfte des XL Jahrhundertes dem orientalischen Schisma
zugethan war, wird die „kirchliche Regel", die dem Metropoliten
Johann II. (1080 — 1089) zugeschrieben wird, angeführt, in wel-
cher Schrift wirklich ein der römischen Kirche feindseliger Geist
weht, und welche, wenn sie authentisch wäre, wirklich beweisen
würde, dass damals die Kirchenspaltung in Russland schon feste
Wurzeln gefasst hat. Dem ist aber nicht so, und in Folge dessen
ist auch die ganze Beweisführung, die sich auf dieses Schreiben
stützt, hinfällig. Die Aufschrift dieser Schrift lautet: „Johannes
des russischen Metropoliten, mit dem Beinamen Prophet Christi,
kirchliche Regel aus den heiligen Schriften, verfasst für den
Mönch Jakob." In dieser Schrift heisst es unter Anderen, nach-
dem der Verfasser den Russen untersagte, den Gottesdienst mit
Jenen zu feiern, die sich bei demselben des ungesäuerten Brodes
bedienen, wie folgt: „Aber mit ihnen (den Römern) zu essen,
wenn das nothwendig ist, soll keineswegs verboten sein. Die
Russen sollen alle Römer, die nicht recht getauft sind, weil sie
nicht ganz in das Wasser eingetaucht worden sind, zum wahren
Glauben bekehren; aber ihnen, sowie den Tataren und anderen
Neubekehrten, darf die Eucharistie nicht gleich gereicht wer-
den- • ."**) Diese Schrift nun wird dem Metropoliten Johann II.
( L080 — 1089) zugeschrieben, aber irrthümlicli, denn erstens
Nestor, welcher in derselben Zeit lebte und seine Chronik
schrieb, erzähl! wohl von den Thaten dieses Metropoliten, Lobt
*'*) Vgl. Eferberateiu, per. moso. cotnment, Basileae 1549 p. 34.
179
ihn auch vor allen anderen Metropoliten, erwähnt aber mit keiner
Sylbe, dass dieser Metropolit irgend eine Schrift verfasst hätte,
was er gewiss nicht unterlassen hätte, wenn es wirklich gesche-
hen wäre, da er solche Schriften, wie z. B. die Belehrung Mono-
mach's an seine Kinder, ganz ausführlich wiedergiebt. Dann in
diesem Schreiben finden wir eine Gehässigkeit gegen die römi-
sche Kirche, wie sie dem eilften Jahrhunderte ganz fremd war,
und sich erst in der Folgezeit entwickeln konnte; so betrachtet
der Verfasser die Taufe der römischen Kirche als ungiltig, die
Lateiner stellt er auf eine Linie mit den Heiden u. s. w., lauter
Erscheinungen, die man in jener Zeit auch in Konstantinopel,
wo die Wogen der Aufregung am höchsten gingen, vergeblich
suchen würde. Stellt man damit zusammen, dass damals die
Fürsten mit den römisch-katholischen Höfen im besten Einver-
nehmen standen, ferner dass kurz vorher (1075) der Grossfürst
an den Papst seinen Sohn schickte, und die päpstlichen Gesand-
ten bei sich empfangen hat, dass ferner bald darauf (1092) ein
vom Papst Urban II. eingeführtes Fest von der russischen Kirche
angenommen wird; so zeigt sich, dass ein Kiewer Metropolit un-
möglich diese Schrift damals abfassen konnte. Drittens ist in der
Schrift von den Tataren die Rede, welche bekanntlich in Russ-
erst im 13. Jahrhunderte auftreten, daher von ihnen im ll/Hahr-
hunderte unmöglich die Rede sein konnte. Daraus ergibt sich,
dass diese Schrift nicht authentisch ist, dass sie nicht vom Kiewer
Metropoliten Johann IL verfasst worden ist, und dass demnach
die auf dieser Schrift gegründete Beweisführung nicht stich-
hältig ist.
Man beruft sich ferner auf ein Schreiben des Krakauer Bischofs
Matthäus an den heil. Bernard von Clairvaux, das wahrscheinlich
im J. 1143 oder 1144 verfasst worden ist, in welchem der
genannte Bischof unter Anderen schreibt; dass die russische
Kirche „haeretica pravitate a primordio suae conversionis imbuta
fuit"; und diese Worte fasst man wie ein vom Himmel in der
Wüste fallendes Manna, um nur zu beweisen, dass die russische
Kirche von schismatischen Glaubensboten bekehrt worden war.
Aber auch dieser schon an und für sich sehr fadenscheinige
Beweis fällt zusammen, wenn man ihn nur etwas näher anschaut.
Die Diözese des Krakauer Bischofs Matthäus grenzte an die
Diözese Peremyschl (oder wenn diese damals noch nicht bestanden
12*
180
haben sollte, an dieWolyniseh-Wladimirsche Diözese). Nun wissen
wir aus der Geschichte, dass damals, sowie zum Bedauern aueh
heute, die Polen mit den Ruthenen, und diese mit jenen ihre liebe
Noth hatten, die Nachbarn lagen sich in den Haaren, und das
mochte den einflussreichen Krakauer Bischof mit einer gewissen
Voreingenommenheit gegen die Ruthenen erfüllt haben. Nun kam
dazu die Ritusverschiedenheit, welche den Gegensatz noch mehr
verschärfte. Wir wissen nun aus der Geschichte der heil. Slaven-
apostel Cyrill und Method, dass sie in Folge der Einführung der
griechisch-slavischen Liturgie in Mähren den grössten Gehässig-
keiten und Verdächtigungen von Seite der angrenzenden Pas-
sauer Bischöfe ausgesetzt waren, und dass sie sich deswegen vor
dem höchsten Tribunal, dem römischen Papste, zu verantworten
hatten, von welchem aber ihr Verfahren vollkommen gebilligt
wurde und Method zum Bischof erhoben worden ist. Ein glei-
ches Bewandtniss hat nun auch hier obgewaltet ; der Krakauer
Bischof war dem griechischen Ritus abgeneigt, die Communion
unter zwei Gestalten benagte ihm nicht; er ging also so weit, dass
er die Russen Häretiker nannte, wiewol er, wenn hier auch eine
( Hau bensverschiedenheit obgewaltet hätte, sie höchstens Schis-
matiker nennen konnte. Uebrigens darf dabei nicht ausser Acht
gelassen werden, dass der Krakauer Bischof das erst in der Hälfte
des 12. Jahrhundertes schrieb, dass man also Vieles auch auf
Rechnung seiner nicht hinreichenden Kenntniss der wahren
Sachlage schreiben kann. Für seine Zeiten, d. i. für das 12. Jahr-
hundert, mag er im Rechte sein, aber über die früheren Zustände
kann er nicht als giltiger, unverdächtiger Zeuge gelten.
Schliesslich sei noch einet allerdings sehr schwachen Ein-
tvandes gedacht, den man aus der Stiftung surlamde dos Präger
Erzbifithums hervorholt. Papst Johann XII I. (907 — 972) schreibt
nämlich im J. 907 in dem Dekret, worin er zur Errichtung des
Prager Bisthums seine Einwilligung gibt, so: „Verum tarnen
non ^rundum ritus aui seetam Bulgariae gentis vel Ruziae aut
Slavonicae linguae; sed magis sequens instituta et decreta aposto-
lica, unum potiorem totius Kcclesiae ad placitum in hoc opus eli-
<4-as clericum, latinis apprime literia erüditum." Diese Stelle wird
nun angeftL hrl als Beweis, dasssogardie Päpste schon im 10. Jahr-
hunderte di«' Griechen als eine Sekte betrachteten, <la<N folglich
auch die Russen von ihrer Bekehrung an von Rom getrennt
181
waren. Aber dieser Beweis braucht kaum widerlegt zu werden.
Papst Jobann XIII. bewilligt die Stiftung des Bisthums in Prag,
und will, dass dort der römische, nicht der griechische Ritus, der
in diesen Gegenden seit des heil. Method Zeiten vorherrschte, ein-
geführt werde, und deswegen sagt er, dass „non secundum ritus
Slavonicaelinguae«, sondern durch einen »clericum latinis apprime
literis eruditum" das Bisthum eingeführt werde. Uebrigens kann
in dieser Zeit von einer Kirche in Russland, wie am entsprechen-
den Ort erörtert worden ist, nicht die Rede sein, und deswegen
stellt die angeführte Stelle mit der in Rede stehenden Frage in
keinem Zusammenhang.
Nur eine Schwierigkeit kommt hier in Betracht zu ziehen,
und zwar diese, dass die Kiewer Metropolie seit des Metropoliten
Hilarion (f 1068) Tode in Abhängigkeit vom Konstaniinopler
Patriarchen blieb, wiewol in Kiew der Abfall des Konstantinopler
Patriarchen von Rom nicht unbekannt bleiben konnte. Allein43)
„diese Schwierigkeit ist nur scheinbar. In den ersten Anfängen
war der Abfall Konstantinopels eine ausschliessliche Personal-
angelegenheit des Patriarchen Michael, und nicht nur die übrigen
drei orientalischen Patriarchen, sondern auch das Konstantinopler
Patriarchat folgte nicht den Fussstapfen Michael's des Cerularius.
Nach seinem Tode besserten sich die Verhältnisse zwischen Rom
und Konstantinopel in so weit, dass der Papst Alexander II.
(1061 — 1073) am Konstantinopler Hofe seinen Legaten, den heil.
Petrus, Bischof von Anagni, hatte. Wenn man das berücksichtigt,
so kann man sich leicht erklären, warum die Russen seit Hilarius'
Tode die kirchlichen Beziehungen zu Konstantinopel nicht abge-
brochen haben. Sie glaubten vielleicht, dass, wie früher, auch
jetzt die Missverständnisse zwischen Rom und Konstantinopel in
kurzer Zeit behoben werden, daher hielten sie es für ihre Pflicht,
in Abhängigkeit von ihrer Mutterkirche zu bleiben, ohne dadurch
ihrem Glauben nahe treten zu wollen." Aus dem Gesagten gelan-
gen wir zu dem Schlüsse, dass die russische Kirche bis zum Ende
des eilften Jahrhundertes dem orientalischen Schisma fremd war,
und dass erst im 12. Jahrhunderte das Schisma in Russland
Wujzeln zu fassen begonnen hat. Wie oben erwähnt, bestehen
darüber noch zwei andere Ansichten, und zwar meinen die Einen,
*) Likowski, hlst. Unii kose, rusk. S. 21.
182
dass die russische Kirche von ihrem Entstehen an schisma-
tisch war, die Anderen aber behaupten, dass sich die russische
Kirche auch in den folgenden Jahrhunderten vom Schisma
rein erhalten hat und dass das orientalische Schisma nur 75 Jahre
die volle Herrschaft über die russische Kirche ausübte. Beide
diese Ansichten sind historisch annachweisbar. Die Haltlosigkeit
der ersteren Ansicht wurde eben dargethan. Was die zweite
Ansicht anbelangt, so wird ihre Haltlosigkeit im zweiten Zeit-
räume unserer Kirchengeschichte gezeigt werden.
§.28.
Die Aufklärung des Volkes. Schulen und vorzüg-
lichste Lehrer.
Gleich nach der Einführung des Christenthums hat der
Grossfürst Wladimir der Grosse eingesehen, dass das Christen-
thum erst dann einen festen Haltpunkt in Kussland wird linden
können, wenn das Volk in intellektueller Beziehung gehoben
werden wird, daher sorgte er gleich in den ersten Jahren dafür,
dass nach Möglichkeit viele Schulen errichtet werden. Nestor
erzählt, dass „er Kinder angesehener Leute in die Schulen ab-
holen iiess, worüber die Mütter bitterlich weinten, als ob diese
Kinder gestorben wären". Diese Schulen scheinen nun freilich
zu Wladimirs Zeiten nur in Kiew bestanden zu haben, als aber
unter diesem Grossfürsten schon mehrere Bisthümer einstanden.
sind gewiss wenigstens an ihren Sitzen auch Schulen entstanden.
Erfreulicher gestalteten sich die Verhältnisse unter dem Gross-
fürsten Jaroslaw. Dieser Grossfürst hat nach dem Zeugnisse
Nestors (eap. 55.) .das Studium sehr gern gehabt und die
Bücher oft Tag und Nacht gelesen Er hat viele Schreiber be-
rufen, welche griechische Bücher in's Slowenische übersetzten
und \iele Bücher verfassten- • .. Und so hat seiu Vater Wladimir
die Erde zubereitet, das ist das russische Volk, durch die Taufe
erleuchtet, Jaroslaw aber hat in dasselbe die Wissenschaften ge-
pflanzt. Zu Jaroslaw's Zeiten wurde in Nowhorod im J. 1025
eine Schule errichtet, wovon der Chronist sagt: „Nachdem er
von den Aeltesten und Presbytern 300 Kinder versammelt hatte,
befahl er, sie in den Büchern zu unterweisen." Die Aufgabe die-
ser Schulen war in erster Linie, würdige Diener der Kirche a
aus-
183
zubilden und christliche Gesinnungen im Volke auszubreiten
und zu festigen, daher sieht man, dass hier vorzugsweise Kinder
der „angesehenen Leute" und „der Aeltesten und Presbyter"
zur Schulbildung herangezogen werden. Aber wie erwähnt, gab
es auch in anderen Städten, namentlich an den Bischofssitzen,
Schulen; so in Kursk schon im J. 1032, wo auch der junge Theo-
dosius, nachmaliger Vater des Kiewer Höhlenklosters, unter-
richtet wurde; und auch in anderen Städten, denn „Jaroslaw,
berichtet Nestor, befahl den Priestern, die Leute zu unterrichten,
wie ihnen das von Gott aufgetragen sei." Vorzüglich verdient
um die Bildung und christliche Aufklärung des Volkes machten
sich aber die Klöster, welche vom Kiewer Höhlenkloster aus
gegründet, überall, auch in den entferntesten Gegenden den
Glauben und die wahre Bildung verbreiteten und sich gewiss
nach dem Beispiele des göttlichen Lehrmeisters vorzüglich die
Erziehung der Kinder angelegen sein Hessen, wie das Beispiel
des heil. Leontius beweist, welcher durch den Unterricht der
Kinder die heidnischen Bewohner von Rostow zum Christen-
thume bringen wollte. Dass es in dieser Periode auch in dem
jetzigen Galizien Schulen gegeben hat, beweist der Umstand,
dass ein im J. 1097 zum Terebowler Fürsten Wasilko geschickter
Mönch, Namens Basilius, sagt, „dass er in Wladimir am Buh
(Bug) war, um dort die Schulen zu inspiziren und die Lehrer zu
unterweisen". (Bei Karamsin a. a. 0. IL. Bd. Note 184.) Auch
für die Erziehung des weiblichen Geschlechtes wurde schon in
dieser Periode gesorgt, im J. 1086 hat die Prinzessin Janka das
erste Nonnenkloster gegründet und dabei eine Schule errichtet,
welches Beispiel vielleicht auch in anderen Gegenden Nach-
ahmung gefunden hat.
Ihre vorzüglichste Aufmerksamkeit haben die damaligen
Christen dem Worte Gottes zugewendet, und sie trachteten, die
heil. Schrift in einer getreuen Uebersetzung zu haben. In der Vor-
rede der Ostrog'schen Bibel heisst es nun, dass die Herausgeber
derselben die unter Wladimir dem Grossen übersetzte Bibel vor
Augen hatten, allein das ist nicht wahr. Die erste slovenische
Uebersetzung der Bibel stammt von den heil. Slavenaposteln
Cyrill und Method, welche vom römischen Stuhle approbirt **).
**) Papst Johann VII. schreibt: „Literas slavonicas a Constantino phi-
losopho (s. Cyrillo) repertas, quibus Deo laudes debito resonent. jure laudamus,
184
allgemein auch In Russland angenommen, aber in Manchem ruthe-
nisirt wurde ,5). Dass unter Wladimir dem Grossen keine Bibel-
übersetzung in Russland gemacht wurde, geht vorzüglich daraus
hervor, das Nestor nichts davon erwähnt, was er zum Ruhme
Wladimirs gewiss nicht unterlassen hätte. Nestor erzählt nur,
dass die Bibel in Mähren zuerst übersetzt worden ist, und bemerkt,
dass die russische Schrift mit der slovenischen identisch sei, wo-
durch er andeutet, dass in Russland die von den Slavenaposteln
gemachte Bibelübersetzung gebraucht wurde. Und diess konnte
desto leichter geschehen, als die verschiedenen slavischen Mund-
arten der damaligen Zeit von einander nicht so sehr abwichen,
wie aus verschiedenen Denkmälern jener Zeit zu ersehen ist.
Wiewohl aber die Uebersetzung der Bibel nicht in Russland ge-
macht worden ist, so haben sich doch fromme und gelehrte
Basilianermönchc mit dem Abschreiben und Verbessern der
Uebersetzungen befasst. Sie verglichen die Uebersetzungen,
welche grösstenteils von Bulgarien gekommen sind, prüften
deren Richtigkeit aus dem Urtexte, und dabei geschah es, dass
sie manche, in Russland nicht gebräuchlichen und unverständ-
lichen W^orte eliminirten und sie mit rein russischen Worten
ersetzten. Ausser der Bibel wurden auch «'einige Schriften der
heil. Väter übersetzt, wiewohl kaum gesagt werden kann, welche
Schriften schon im 11. Jahrhunderte hier vorhanden waren. .Mit
et in eadem lingua Christi Dourini praeconia et opera ut enarrentur, jubemus;
neque enim tribus tantum Unguis Dominum laudare auctoritate sacra monemur,
quae praecipit dicens: Laudate Dominum omnes gentes, laudate eum omnes
populi. Et Apostoli repleti Spiritu sancto locuti sunt omnibus Unguis magnalia
JDei. Hinc et Paulus coelestis quoque tuba insonat monens: „Omnis lingua con-
fiteatur, quia Dominus noster Jesus Christus in gloria est Dei Patris." De qui-
bus etiam in prima ad Corinthios epistola satis et manifeste nos admonet, qua
tenus unguis loquentes ecclesiam Dei aedefioemus. Nee sanae ftdei vel dectrinae
aliquid obstat, sive missam in eadem slavonica lingua canen sive B. evangelium
vel lectiones divinas novi et veteris testa nti bene translatas et interpretatas
aut alia horarum officia omnia psallere, quoniam qui fecit tres linguae princi-
pales, hebraeam scilicel, graecam ei latinam, Ipse creavit et alias omnes ad
laudem et gloriam suain." (In: Annales Ecel, Ruth, pag, 2.)
*5) „Cum religione Christians introducebatur in Russia ritus graeoosla
cujus auetores erant Apostoli Slavorum. Attamen Lingua -lavica (eigent-
lich sloveniea, die altslovenische) ejusdem magna ea parte ab Ecolesia Ruthena
ruthenisabatur? undc in Boriptis s. Sedis Romanae ritus graeco-elavicus Eccle-
siae Kuthenac dioitur ritus Graeco-Ruthenus." (Annales pag. l.)
185
diesen frommen und wissenschaftlichen Werken befassten sich
die Basilianer. Als Beleg sei hier nur eine Stelle aus Nestor's
Leben des heil. Theodosius angeführt: „Häufig, sagt er, ereignete
es sich, dass, wenn der grosse Nicon dasass und Bücher machte,
(d. i. einband), der selige Theodosius in seiner Nähe sass und
Bindfäden spann, die zu diesem Werke nöthig waren; so
gross war seine Einfachheit und Demuth • • • Hilarion (Schüler
des Theodosius) war sehr geschickt, Bücher zu schreiben; jeden
Tag und jede Nacht schrieb er in der Zelle unseres seligen Vaters
Theodosius Bücher, während dieser mit seinen Lippen den Psal-
ter sang, aber mit seinen Händen geschorene Wolle spann oder
irgend etwas in dieser Art verrichtete."
Auch die Fürsten nahmen an diesen wissenschaftlichen
Bestrebungen Antheil und waren in den Kirchenbüchern be-
wandert. Von Jaroslaw und Wladimir war schon oben die Rede.
Von den beiden vom ruchlosen Swiatopolk ermordeten Söhnen
Wladimir's des Grossen, erzählt der Chronist (cap. 47), dass sie
die kirchlichen Tageszeiten verrichteten, er sagt nämlich von
Borys, dass „als die von Swiatopolk entsendeten Mörder nahe an
seine Herberge an der Alta kamen, sie ihn das Matutinum ver-
richten hörten." Für den Fürsten von Nowhorod, Wladimir, einen
Enkel Wladimir's des Grossen, waren im J. 1030 die propheti-
schen Bücher mit Commmentaren niedergeschrieben worden, von
denen sich einige noch bis jetzt. erhalten haben; und der Gross-
fürst Wsewolod (1078 — 1093) wird in der Belehrung Mono-
mach's (Testament bei Nestor cap. 80) an seine Kinder gerühmt,
dass er fünf Sprachen gesprochen hat, welche nach Strahl's 46)
Ansicht wahrscheinlich die griechische, russische, skandinavische,
polowzische und ungarische waren.
So hatte also das Christenthum auch in intellektueller Be-
ziehung schon in diesem Zeitraum viele wohlthätige Folgen
gehabt.
Als die vorzüglichsten Lehrer der russischen Kirche in dieser
Periode werden genannt: der Metropolit Hilarion (1051 — 1068).
Er war früher Priester im Dorfe Berestow bei Kiew, wo der
Grossfürst Jaroslaw einen Palast hatte, und sehr gern zu ver-
46) Geschichte des russischen Staates. Hamburg, 1832. I. 191. Zu den
Sprachen wird eher die polnische, als nachbarliche, zu zählen sein.
186
weilen pflegte. Hilarion war ein frommer Mann, ein strenger Be-
obachter der Fasten, und seinem inneren Hange folgend, ging er
auf einen einsamen Hügel am Dniepr, wo er sich eine Höhle
grub und dort im Verborgenen Gott lobte. Diess gab den Grund
zur Errichtung des berühmten Höhlenklosters, wie weiter unten
die Rede sein wird. Durch sein frommes gottgefälliges Leben
lenkte Hilarion auf sich die Aufmerksamkeit des Grossfürsten
Jaroslaw, und als der Metropolitanstuhl erledigt wurde, wurde
Hilarion 1051 zum Metropoliten von Kiew erwählt. Als Metro-
polit hat er neben seinen Hirtensorgen sich auch mit dem Ab-
fassen von Schriften beschäftigt, von denen vier auf uns ge-
kommen sind, nämlich: eine Rede über das Gesetz und die Gnade,
das Lob des Fürsten Wladimir, das Glaubensbekenntniss und
eine moralische Verhaltungsregel. — Die Schrift vom Gesetze und
von der Gnade ist gegen die Juden gerichtet. Darin wird zuerst das
gegenseitige Verhältniss des Gesetzes und der Gnade auf Grund-
lage der Geschichte derHagar und Sara erklärt, dann die univer-
selle Bedeutung des Christenthums gegenüber dem mosai'schen
Gesetze nachgewiesen, und zuletzt wird die Grundidee des
Christenthums, die Vereinigung der Gottheit und Menschheit in
Jesu Christo, dargelegt. — In der Schrift, „das Lob Wladimir su
werden die grossen Verdienste Wladimir's aufgezählt; in dem
Glaubensbekenntnisse gibt er entsprechend den allgemeinen Con-
cilien von seinem Glauben Zeugniss, und in seiner letzten Schrift
gibt er treffliche Regeln für das moralische Leben.
Von einem unbekannten Verfasser hat sich ferner aus dem
11. Jahrhunderte ein Verzeichniss der Reden des heil. Gregorius,
des Theologen, erhalten, und der zweite Xowhoroder, vom Jaro-
slaw eingesetzte Bischof Lukas Zydiata (f 1060) verfasste neine
Belehrung für die Brüder", worin er die Pflichten des Menschen
gegen Gott, sich selbst und gegen den Nächsten auseinandersetzt.
Diese Belehrung hielt er bei seiner feierlichen Einführung (1036)
auf den bischöflichen Stuhl.
Der heil. Theo<losius, Mitgründer des Kiewer Ilöhlenklosters,
ist der Verfasser der „geistlichen Unterweisungen", worin er die
Schattenseiten im Leben der Mönche und der Laien aufdeckt,
und zur Besserung auffordert. Er spricht da von der Trunksucht,
dann von verschiedenen heidnischen und abergläubischen Sitten
und Gebräuchen, so z. B. von der Furcht, einem Mönch, einem
187
kahlen Pferd, einem Schweine u. s. w. zu begegnen. — Ausser-
dem sind noch andere kleinere in der damaligen russischen
Sprache verfassten Schriften auf uns gekommen, welche füglich
übergangen werden können. Auch besondere Erwähnung verdient
hier unser ältester Chronist und Vater der nordischen Geschichte,
Nestor. Ueber seine Person und seine Werke wurde in der Ein-
leitung gesprochen, hier komme ich auf Nestor, der mit dem
Jahre 1110 seine Chronik endet, nur deswegen noch einmal zu-
rück, weil man zum Beweise, dass Russland im 11. Jahrhunderte
dem Schisma zugethan war, sich auch auf diesen Chronisten zu
berufen pflegt, indem man sagt, dass in seiner Chronik ein der
römischen Kirche feindseliger Geist herrscht. Dem ist aber nicht
so. Von der römischen Kirche spricht Nestor nur bei der Regie-
rungszeit Wladimirs des Grossen, und zwar in der Zeit, wo es
sich um die verschiedenen Gesandtschaften, die zu Wladimir ge-
kommen und von ihm zur Prüfung der verschiedenen Bekennt-
nisse entsendet sein sollen. Diese Stellen wurden oben am entspre-
chenden Orte wortgetreu zitirt, und aus ihnen kann man wirklich
zu dem Schlüsse, den man aus ihnen zu ziehen beliebt, nicht
gelangen. Nestor eifert gegen Gebrauch des ungesäuerten Brodes
beim heil. Messopfer, ihm gefällt der römische Ritus nicht, er
lässt dem neugetauften Wladimir vom Bischof sagen, dass er sich
an die ihm ertheilte Lehre halte; - — aber das sind lauter unter-
geordnete Sachen, die der Glaubenseinigkeit gar nicht wider-
streiten. Wir hören da nichts von den Anklagen, welche Photius
und insbesondere Cerularius gegen die römische Kirche erhoben
hat. Nestor, und auch kein Schriftsteller oder Bischof des
11. Jahrhundertes, kennt nirgends die Anklagen des Cerularius
wegen des „filoque" im Symbol, wegen des Bartscheerens,
wegen der Fasten u. s. w., von denen seit Cerularius Konstanti-
nopel wiederhallte, und welche gewiss auch in Russland ihren
Nachklang gefunden hätten, wenn das orientalische Schisma von
den Russen damals gebilligt worden wäre, und Nestor, als Echo
seiner Zeit, hätte uns darüber gewiss nicht im Unklaren gelassen.
Nun kommen aber solche Klagen bei Nestor nicht vor, es liegt
also kein Grund vor, ihn als Zeugen anzurufen in einer Sache,
der er ganz fremd war. Nestor verräth einen gewissen Wider-
willen gegen den römischen Ritus, das kann man sich aber leicht
erklären. Er dürfte wol kein grosser Theolog gewesen sein, er
188
hielt sich mein* an Aeusserliehkeiten, und weil er den Ritu-
seiner Kirche über Alles schätzte, so kam ihm alles Fremde ver-
dächtig vor. Nun war ihm, als einem Kenner der Ereignisse, ge-
wiss nicht unbekannt, dass nach Russland auch abendländische
Missionäre gekommen sind und dort den römischen Ritus ein-
führen wollten. Dies konnte dem Nestor nicht behagen, er ist also
den Römern deswegen nicht hold, und lässt (1. c. cap. 42.) den
Bischof, der den Wladimir taufte, denselben vor der Annahme
der römischen Gebräuche warnen. Dass ist die einzige Feind-
seligkeit, die man Nestor's Chronik beim strengsten Abwägen
der einzelnen Worte finden kann.
§• 29.
Irrlehre r.
Von eigentlichen Häresien kann in dieser Periode in der
russischen Kirchengeschichte nicht die Rede sein. Die Chroniken
berichten aus dieser Zeit nur von einem Individuum, Namens
Adrian, das um das Jahr 1004 sich in Kiew herumgetrieben
haben soll. Dieser Adrian soll ein Mönch und Eunuch gewesen
sein, und die Kirche mit ihren Statuten, die Bischöfe, Priester
und Mönche geschmäht haben. Der Metropolit Leontius schloss
ihn aus der Kirchengemeinschaft aus und Hess ihn ins Gefängniss
setzen, wo er in sich ging und seine Fehltritte bereute. Die
Chronisten geben nicht an, was er gelehrt hat, nennen ihn aber
einen bösartigen Ketzer. Es wird aber vermuthet, da>s es ein
Anhänger der Sekte der Bogomilen gewesen ist, welche im
10. Jahrhunderte in Griechenland und in Bulgarien sich stark
ausgebreitet haben.47) Ein ähnlicher Ketzer ist auch im Anfange
des 12. Jahrhundertes unter dem Namen Demetrius aufgetreten.
§. 30.
Der Cu 1 tus. Ueberblick.
Nachdem die Russen von Griechenland aus zum Christen-
thum bekehrt worden sind, haben sie auch den ganzen Cultus, so
wie alle diesbezüglichen Einrichtungen von Griechenland aus
1: Vgl l>r. Ritter, Handbuch der Kirchengesohichte, Bonn, 1862.
I. Ob : ff.
189
angenommen, sie verrichteten ihren Gottesdienst nach dem grie-
chischen Ritus, aber in slavischer Sprache, welche wegen ihres
Alterthums und ihres bedeutenden Unterschiedes von der leben-
den gross- und kleinrussischen Sprache die kirchenslavische
Sprache und der Ritus selbst in den ämtlichen Erlässen des hei-
ligen römischen Stuhles der griechisch-ruthenische (ritus graeco-
ruthenus) genannt wird. Ich finde nicht angemessen, hier den
ganzen Cultus der griechisch-russischen Kiche genauer und ein-
gehender zu behandeln, ich verweise auf die diesbezüglichen ge-
lehrten Werke des christlichen Abendlandes 48) und werde mich
hier nur darauf beschränken, zu zeigen, wie sich der von Griechen-
land eingeführte Cultus in der russischen Kirche mit der Zeit
entwickelt und ausgebildet hat. Es wird hier deswegen blos
vom geschichtlichen Standpunkte über die wichtigsten zum Cul-
tus gehörigen Gegenstände die Rede sein, und zwar von den der
russischen Kirche eigenthümlichen Festtagen, dann von der
Kirche als dem Orte des Gottesdienstes, ferner von dem litur-
gischen Worte, das ist von der liturgischen Sprache, von den
liturgischen Büchern und dem Kirchengesauge, und schliesslich
von den vorzüglichen liturgischen Funktionen.
§. 31.
Die der russischen Kirche eigen thümlichen Fes ttage
dieser Periode.
Es ist selbstverständlich, dass die russische Kirche die in
der griechischen Kirche zur Zeit der Bekehrung Russlands be-
stehenden Festtage angenommen, und dieselben mit heiliger Ehr-
furcht gefeiert und das Kirchenjahr vom 1. September (alten
Styls) angefangen hat, was bis jetzt beobachtet wird. Ausserdem
48) Goar, Eucbologion, Paris. 1647 Yenet. 1730. — Leo Allatius,
de Ecclesiae occidentalis et (mentalis perpetua eonsensione, Paris. IC 48. —
Derselbe, de templis Graecorum recentioribus, Coloniae 1G45. — Derselbe,
de dominicis et hebdomadibus Ecclesiae graecae, Coloniae 1645. — Jos. AI.
Assemanus, codex litur. eccl. universae^ Romae 1749. — Eus. Renaudot,
Liturgiarura orientalium collectio, Paris 1716. — Pierre le B ru n, explication
litterale, historique et dogmatique de la Messe, ä Paris, 1777 — 78. — Binte-
rhr, Denkwürdigkeiten, Mainz, 1825—33. — Card. Bona, rerum liturg. libri
duo, Romae, 1671. — Nilles S. J. de rationibus festorum mobiliurn, Vien-
nae 1868.
190
aber sind in dieser Periode hier noch andere Festtage eingeführt
worden, welche der russischen Kirche eigen sind. Zu diesen ge-
hören : 1. Das Fest der heiligen Fürsten Borys und Hüb (in
der Taufe Roman und David), deren Andenken zweimal im Jahre
festlich begangen wird, und zwar am 24. Juli (5. August neuen
Styls) als am Todestage des heil. Borys, und am 2. (14.) Mai als
am Tage der Uebertragung ihrer Reliquien in die zu ihrer Ehren
erbaute Kirche in Wysehrad. Die Fürsten Borys und Hlib
waren, wie oben erzählt wurde, Söhne des apostelgleichen Wla-
dimir, und sie wurden von dem ruchlosen Nachfolger Wladimir's,
dem Grossfürsten Swiatopolk, einem vom Wladimir dem Grossen
adoptirten Brudersohne, im J. 1015, und zwar der erstere am
24. Juli (a. St.), der andere am 5. (17.) September ermordet. Der
heil. Borys war von seinem erkrankten Vater gegen die heran-
stürmenden Petschenegen mit einem starken Heere entsendet
worden, und als unterdessen Wladimir gestorben ist, bemäch-
tigte sich Swiatopolk des Grossfürsten thums. Borys erfuhr auf
seiner Rückkehr von dem Tode seines Vaters, wurde bald darauf
am 24. Juli (5. August) 1015 von Swiatopolk's Meuchelmördern
in der Nacht überfallen, gerade in dem Augenblicke, als er die
Metten verrichtete, und als er das Morgengebet verrichtet liatt.«
(Nestor zitirt da die Psalmen des Matutinum nach griechischem
Ritus cap. 47), und schon benachrichtigt war, dass sein Bruder
ihm das Leben nehmen will, betete er für seine Mörder, wurde
angegriffen und mit Spiessen durchbohrt. Mit ihm fiel auch
sein treuer Diener, Namens Georg, ein Ungar von Geburt, und
noch andere seine Diener. Der Fürst Borys war noch nicht ganz
todt; die Mörder legten ihn auf einen Wagen und führten den
für todt Gehaltenen zum Swiatopolk, welcher, als er bemerkte,
dass Borys noch athmet, ihn durch zwei Waräger noch einmal
durchstossen Hess. Hierauf hat man die entseelte Hülle des Bo-
rys heimlich nach Wysehrad gebracht und dieselbe in der dortigen
Kirche zum heil. Basilius begraben. Doch Swiatopolk fühlte sich
auf seinem Thronenoch nicht sicher, er räumte auf gleiche Weise
auch den Fürsten illib (David) am 5. September 1015, aus dem
Wege, dessen Leiche zuerst im Walde gelassen wurde, aber nach
vier Jahren wurde seine Ruhestatte durch «in übernatürliches
Licht den Hirten entdeckt, welche davon die Einwohner von
Smolensk benachrichtigten, welche den entseelten und unver-
191
westen Leib Hllb's in ihre Kirche übertragen haben. Nach der
Vertreibung Swiatopolk's hatte der Grossfürst Jaroslaw auf An-
rathen des damaligen Metropoliten Johanns I. in Wysehrad eine
hölzerne Kirche zu Ehren der genannten zwei Märtyrer aufführen
lassen, welche am 24. Juli, als am Todestage des heil. Borys, ein-
geweiht wrorden ist, und in ihr wurden die Reliquien der beiden
Märtyrer beigesetzt und vom Metropoliten verordnet, dass dieser
Tag alljährlich festlich begangen werde. Gott hat die Gräber
seiner Diener Borys und Hüb (Roman und David) durch Wun-
der verherrlicht, und deswegen wurde in Wysehrad von dem
Grossfürsten Isjaslaw-Demeter eine schöne hölzerne Kirche er-
baut und in dieselbe die Reliquien dieser beiden Heiligen feier-
lich übertragen. Wiewol damals Russland durch Bürgerkriege
zerrüttet war, vereinigten sich doch alle Nachkommen Jaroslaus
zu dieser hehren Feierlichkeit. Nestor beschreibt diese Feier-
lichkeit in seiner Chronik so: Die Fürsten Isjaslaw (Grossfürst),
Swiatoslaw und Wsewolod trugen zuerst die in einem hölzernen
Sarge verschlossenen Reliquien des heil. Borys in die Kirche,
vor ihnen schritten die Mönche mit den Hegumenen, die Diako-
nen mit Weihrauchfässern, dann die Priester, ferner die Bischöfe
Petrus von Perejaslawl, Michael von Jurjew und zuletzt der Me-
tropolit Georg, welcher aber gegen die Heiligkeit des Borys
bis zum diesem Augenblicke Bedenken trug. Als der Zug in die
Kirche angekommen war, öffnete man den Sarg, und in demsel-
ben Augenblicke füllte sich die ganze Kirche mit einem unbe-
schreiblichen Wohlgeruche. Der Metropolit fiel zur Erde nieder,
küsste die heiligen Reliquien, welche dann in einen steineren Sarg
gelegt wurden. Hernach brachte man die Reliquien des heil. Hlib
in einem steinernen Sarge in die Kirche, als aber der Zug an die
Kirchenthüre gekommen ist, konnte man den Sarg nicht weiter
bringen. Da riefen alle: Herr erbarme dich (FocnoßH noMH^yß, —
Hospody pomyluj), und die Reliquien wurden ohne Anstand in
die Kirche gebracht, wo sie mit denen des heil. Borys aufbewahrt
wurden. Zum Andenken an diese Ueber tragung, welche am
2. (14.) Mai 1072 stattgefunden hat, wird dieser Tag bei uns fest-
lich (als kirchlicher Feiertag) begangen, und zu Ehren dieser
heiligen Märtyrer wurden viele Kirchen erbaut. Dieser Festtag
wird von der griechisch-katholischen Kirche gefeiert, und zwar
auf Grund der vom heiligen römischen Stuhle in dem Dekret
192
P. Benedikts XIII. „Apostolatus Officium« (ddto. 19. Juli 1724)
approbirten Beschlüsse der ruthenischen Provinzial-Synode von
Zamosc*, (1720) 49) wo es bei festa seorsiva heisst: „Die secunda
Maji et vigesima quarta Julii Sancti Romani (Borysi) et Davidis
(Hlib)."
2. Das Fest des seligen Theodosius, Mitgründers des Kiewer
Höhlenklosters am 3. (15.) Mai. Ueber diesen Heiligen wird unten
näher gesprochen werden. Hier sei nur bemerkt, dass er am
3. Mai im J. 1074 gestorben ist und in einer Höhle ausserhalb
des Klosters nach seiner Anordnung begraben wurde, worauf ihn
Gott bald durch Wunder verherrlichte. Im J. 1091 beschlossen
die Mönche des Kiewer Höhlenklosters, die irdischen Ueberreste
ihres Vaters Theodosius in die von ihm im Höhlenkloster ge-
gründete Muttergotteskirche zu übertragen. Man bereitete in der
Kirche einen entsprechenden Ort, und nun handelte es sich den
wahren Leib des seligen Theodosius aufzufinden. Dieses Geschäft
wurde unserem Chronisten Nestor vom Klostervorsteher über-
tragen, welcher sich mit zwei anderen Klosterbrüdern daran
machte, den Sarg des Theodosius auszugraben. Schon fing Nestor
an, am Erfolge seiner Arbeit zu verzweifeln, als er auf den Sarg
des heil. Theodosius stiess, und in demselben Augenblicke er-
blickte man über dem Grabe des heil. Theodosius drei lichte
Säulen, welche sich gegen die Kirche zu bewegten, und über
derselben stehen blieben. Um dieselbe Zeit sah auch der Wladi
mirer Bischof Stefan ein helles Licht über dem Höhlenkloster.
Als man dann den Leib des seligen Theodosius aus dem Grabe
gehoben hatte, fand man ihn ganz un verwest; dies sowie das
damals erschienene übernatürliche Licht war ein offenbarer Be-
weis der Heiligkeit des Dieners Gottes Theodosius. Am folgen-
den Tage (am 14. August 1091 am Donnerstag) versammel-
ten sich die Bischöfe Ephrem v.m Perejaslawl, Stefan vom
wolynischen Wladimir, Johann von Tschernigow, Marinus von
Jurj.'w und die Vorsteher aller Klöster, und übertrugen mit der
grössten Feierlichkeit die Reliquien des heil. Theodosius in die
von ihm gegründete Kirche, wo sie beigesetzt worden sind. Bald
darauf im J. 1108 wurde der Name des ehrwürdigen Vaters Theo-
49) Vgl. Synodua provincialia Ruthenorum, habita in ci vi täte Zamosciae
anno L720, Etomae, typia s. Congreg. de prop. iM<' L838, pag. 151.
193
dosius vom damaligen Metropoliten Nikifor in das Register der
Heiligen der russischen Kirche eingetragen. Unsere Kirche feiert
sein Andenken an seinem Todestage, d. i. am 3. (15.) Mai und am
14. (26.) August, als am Tage der Uebertragung seiner Reli-
quien.50)
3. Das Fest der Uebertragung der Reliquien des heiligen
Nikolaus von Myrae in Lycien nach Bari in Unteritalien (am 9.
(21.) Mai), von welchem schon hinlänglich gesprochen wurde.
4. Das Fest des heiligen Wladimir -Basilius am 15. Juli, als
seinem Todestage, wurde wahrscheinlich auch schon im eilften
Jahrhunderte eingeführt. Kulczynski (a. a. 0. S. 27) führt unter
dem 1. 1. Juli auch die Grossmutter Wladimirs, Olga-Helena, unter
den Heiligen an, allein in den Kirchenbüchern der grieehisch-
katholischen ruthenischen Kirche kommt sie nicht vor.
§.32.
Die Cultstätte, Kirche sammt ihrem Zugehör.
Die Russen bauten ihre Kirchen nach dem Muster der
Griechen, also im byzantinischen Style, welche sie mit einer, drei,
fünf, ja auch mit dreizehn Kuppeln versahen. Die Kirchen waren
ursprünglich von Holz, roh in der Form, klein und ohne Ver-
zierung, und die steinernen Kirchen, die man damals aufführte,
stürzten bald ein, wie Nestor beim Jahre 1103 von einer Kirche
des heil. Andreas erzählt (cap. 87), und hatten kleine Fenster und
wenig Verzierungen; allein schon in den ersten Zeiten wurden
auch sehr grosse und reiche Kirchen vom harten Material auf-
geführt. Wie eifrig sich der fromme Sinn der russischen Fürsten
schon in den ersten Zeiten in dieser Beziehung erwiesen hat,
bezeigt sowohl Nestor, als auch die ausländischen Annalisten.
Wladimir hat nach Nestor's Bericht zuerst in Kiew eine Kirche
gegründet an dem Hügel, wo früher das Standbild des Götzen
Perun sich befunden hat, und „fing dann an, in den Städten
Kirchen zu bauen." Zu den von "Wladimir dem Grossen errich-
teten Kirchen, welche Nestor namentlich anführt, gehört zuerst
die eben erwähnte unter der Anrufung des heiligen Basilius
erbaute; im J. 989 berief er Baumeister von Griechenland, welche
5n) Ueber die Heiligkeit des seligen Theodosius schreibt Papebrochius,
in Actis Sanctorum tom. I. raensis Maji ad diem 3-am.
Pelesz, Geschichte der Union. 13
194
an der Stelle, wo im J. 983 die zwei christlichen Waräger von
den Heiden ermordet wurden, eine prachtvolle "Muttergotteskirche
erbauten. Diese Kirche schmückte der heil. Wladimir mit den
von Cherson gebrachten heiligen Geräthschaften, gab der Kirche
den Zehnten von seinen Gütern, wess wegen sie auch die Zehend-
kirche genannt wurde, und übergab sie dem Chersoneser Ana-
stasius, demselben, der ihm bei der Einnahme von Cherson behilf-
lich war, und den anderen Chersoneser Priestern. Als Wladimir
im J. 996 vor den Petschenegen zu fliehen genöthigt war, verbarg
er sich vor den heranstürmenden Feinden unter einer Brücke, und
dort in Lebensgefahr schwebend, gelobte er, dass, wenn ihn Gott
aus dieser Gefahr befreit, er in der Stadt Wasilew, bei welcher
diese unglückliche Schlacht stattgefunden hat, eine Kirche zur
Verklärung Christi, an welchem Feste (G. (IS.) August) diese
Schlacht geschlagen wurde, erbauen wird, welches Gelübde er
nach seiner Errettung getreulich erfüllte. Dieser drei bedeutend-
sten von Wladimir erbauten Gotteshäuser gedenkt Nestor aus-
drücklich, gibt aber zu verstehen, dass Wladimir noch viele
anderen Kirchen erbaut hat, indem er sagt: „Wladimir fing an.
in den Städten Kirchen zu bauen", und der dem Wladimir feind-
lich gesinnte Ditinar von Merseburg sagt, dass unter Wladimir
400 Kirchen51) in Russlnnd entstanden sind, welche Zahl vielleicht
zu hoch gegriffen ist. Noch eifriger zeigte sich darin der Sohn
und NachfolgerWladimir's des Grossen, Jaroslaw, welcher in die
Fussstapfen seines grossen Vaters tretend, mit freigiebiger Hand
zur Verherrlichung Gottes durch Errichtung der prachtvollsten
Gotteshäuser sorgte. Im J. 1037 legte er den Grundstein zu der
grossartigen Kirche zur Ehre der ewigen Weisheit Gottes, zur
heil. Sofia, welche eine Kopie der gleichnamigen Konstantinopler
Kirche im kleineren Massstabe war, jedoch reicher ausgeschmückt
mit Gold, Silber, Edelsteinen, mit theueren Gefässen und Mosaik,
so dass diese Kirche die Bewunderung der umliegenden Völker
auf sich zog. Diese Kirche wurde zur .Metropulitankirche bestimmt,
wesswegen die Metropoliten von nun an bei der heiligen Sofia
51) Dielhmari chronicon: „Tn magna hac civitate (sc. Kiovia) quae
laüus regni caput est. plus quam quadringentae babentur ecclesiae." Dasselbe
sagt nach ihm Aimalista Saxo ; und Adamus liremensis, bist. eccl. 1. II.
c 1 .'* sagt: „Ottngard Kussiae, cujus metropolis civitas est Chive (Kiew)*
aemula seeptri Constantinopolitani, clarissitnum deotlG öra©«iaea (eigentlich
Ruasiae).
195
residirten, wo für sie auch ein ihrer hohenWürde entsprechender
Palast erbaut worden ist. Ausserdem erbaute Jaroslaw über dem
goldenen ThoreKiew's die herrliche Kirche zur Mariae Verkündi-
gung mit der Widmung, dass in dieser Stadt (Kiew) kraft der
Gebete der seligsten Jungfrau Maria und des heiligen Erzengels
Gabriel ewiger Frieden herrsche. Leider gingen diese Wünsche
Jaroslaw's nicht in Erfüllung. Ausserdem baute Jaroslaw in Städten
und Dörfern sehr viele Kirchen, das Beispiel des Grossfürsten
ahmten andere Fürsten, Bojaren und besonders Klosteroberen
nach, sie führten überall grossartige Gotteshäuser auf, schmückten
sie prachtvoll und dotirten sie mit freigebiger Hand. Mit welchem
Luxus die damaligen Kirchen Russlands, besonders in Kiew, aus-
gestattet waren, beweist unter anderen die vom seligen Theodosius
im Kiewer Höhlenkloster erbaute Kirche, zu deren Ausschmückung
griechische Baumeister von Konstantinopel berufen wurden.
Als sie mit ihrer Arbeit fertig waren, und die Kirche in ihrer
Pracht erblickten, wollten sie sich von ihr nicht mehr trennen,
sondern blieben im Höhlenkloster, wo sie ihr Leben abschlössen,
und noch heutzutage werden ihre Gräber gezeigt52). Wie gross
übrigens die Zahl der Kirchen in Kiewr selbst schon im eilften
Jahrhunderte gewesen sein muss, kann man daraus schliessen,
dass die späteren Chronisten erzählen, dass bei einem Brande in
Kiew im J. 1124 allein 600 Kirchen abgebrannt sind. Wenn wir
auch die Zahl als etwas übertrieben annehmen wollten, so ist es
gewiss, dass in Kiew und überhaupt in Russland, sowie im an-
grenzenden Polenreiche schon damals sehr viele Gotteshäuser
bestanden. Der fromme Sinn der damaligen Zeit sah eben in den
Kirchen nicht nur die Stätte der ewigen Verehrung Gottes, son-
dern auch die Schule des Glaubens und der wahren Fröm-
migkeit, und den stärksten und wirksamsten Mittelpunkt der
Aufklärung und der Zivilisation des Volkes, und daher opferten
Fürsten und Bojaren, fromme Bischöfe und Klostervorsteher, sowie
auch andere angesehene Leute freudig ihre Güter, um Kirchen
zu errichten und dieselben reichlich auszuschmücken und zu do-
tiren. Dass sich auch die damaligen Bischöfe und Klosteroberen
die Gründung der Kirchen angelegen sein liessen, beweist Nestor,
indem er erzählt, dass der Metropolit Ephrem in Perejaslawl eine
!) Karamsin, Geschichte, II. 109 (russ. Ausgabe.)
13*
196
prachtvolle steinerne Kirche, zum heil Michael, erbaute, ferner
dass der heil. Theodosius im Kiewer Höhlenkloster die berühmte
Muttergotteskirche gründete, welches Beispiel auch von anderen
frommen Bischöfen und Vorstehern nachgeahmt worden ist Bs).
Was die innere Einrichtung der Kirchen Russlands anbelangt,
53) Für diejenigen Leser, welchen die innere Einrichtung einer Kirche
nach griechischem Ritus weniger bekannt ist, sei liier kurz eine Kirche, wie sie
jetzt hei den katholischen Ruthenen in Galizien allgemein besteht, gegeben,
wobei zuerst die aeussere und dann die innere Einrichtung einer
griechisch-katholischen Kirche beschrieben wird.
I. Das Aeussere einer griechisch-katholischen Kirche ist verschieden;
die Kirchen sind entweder mit Thürmen oder mit Kuppeln versehen. Die Land-
kirchen, welche zum grossen Theile hölzern sind, mit Ausnahme der neueren,
welche überwiegend vom harten Material aufgeführt werden, sind vorzüglich in
Westgalizien gewöhnlich mit drei Thürmen versehen, welche an einander ge-
reint sind, so dass der erste Thurm, der sich über dem Hauptportal erhebt, am
höchsten ist und auch als Glockenthurm dient, die zwei anderen Thürme aber,
von denen der zweite über der Mitte der Kirche und der dritte sich über dein
gegen Osten liegenden Altar erhebt, verhältnissmässig niedriger sind. An einigen
Orten sind diese drei Thürme auch so geordnet, dass vorn über dem im west-
liehen Theile gelegenen Haupt portal sich zwei gleich grosse Thürme neben ein-
ander erlieben, während der dritte kleinere hinten gegen Osten über dem Altar
gelegen ist. Diese Disposition ist aber seltener. Andere Kirchen haben Kuppeln
nach byzantinischem Styl, und /war entweder nur eine über dem Kirchen-
schiffe, oder drei, von denen eine grössere in der Mitte, die anderen kleineren
aber entweder ihr zu beiden Seiten oder vorn und hinten errichtet sind, oder
manchmal befinden sich neben der grossen mittleren Kuppel noch vier, oder gar
zwölf kleinere entsprechend gruppirte Kuppel. Dass die Zahl und Gruppirung
der Thürme oder Kuppel ihre von sich selbst sieh ergebende symbolische Be-
deutung hat, i-t selbstverständlich. Die Spitzen der Thürme und der Kuppel
ziert das heilige Kreuz, das auf einer den Brdball darstellenden kleinen Kugel
ruht, und unterhalb dei Kreuzes befindet sich in sehr vielen Qegendenj wo
früher die Tataren hausten, ein Halbmond, wohl zum Andenken an den Sieg
des beiligen Kreuzes über den Mohnmedanfsmus. bei. er dem Kreuze linden
■wir an vielen Orten einen Hahn, wahrscheinlich als Symbol der steten Sorge
der Kirche für das Wohl ihrer Kinder, und als Mahnung auf die Worte des
Hern,: .. \\ ftchei alo, denn ihr wisset nicht, wann der Menschonsohn kommen
wird.44 I m die Kirche herum i-t ein freier Platz, der früher als BegräbniSS-
stätte diente, und deswegen bis auf den beutigen Tag Friedhof (miMHTapi,
cmyntar) von coemeterium, K.ia,\K>>niie (kladhySee) genannt wird, und der
ganze Kaum isl mit einer hölzernen oder steinernen l mfassiingsinauer mit. Kin-
gangsthüren \ ersehen.
II. Da-- Innere der Kirche hat /um grössten Theile die form eines
länglichen Kreuzes, und i-t nach dem Muster der alten Kirchen in drei Theile
197
so ist davon in der untenstehenden Note die Rede. Zur Aus-
schmückung aher dienten, wie es im Allgemeinen Sitte i*t, die
Kreuze, Bilder u. s. w., vorzüglich aber wurden in den Kirchen
die Reliquien von Heiligen als kostbare Schätze aufbewahrt.
Schon Wladimir der Grosse brachte von Cherson Bilder und
gotheiltj nämlich in den Vorhof (npHTBopi, = pritvor, atrium), das Schiff
(Kopa6.ii» = korabl, navis) und den Altar oder das Presbyterium (o^ap* =
oltar, sanetuarium); und diese Theile sind nach alter Sitte so gelegen, dass
man von der westlichen Seite durch das Hauptportal in den Vorhof tritt, und
der Altar immer gegen Osten gelegen ist.
1. Der Vorhof entspricht dem TZpÖTTukov der alten Kirchen, und ist
gleich hinter dem Hauptportale gelegen und von dem zweiten Theile, d. i. dem
Kirchenschiffe, durch eine Wand und Thür getrennt. Hier standen ehemals die
Biisser und die Katechumenen der niederen Klassen, und die griechisch-katho-
lische Kirche bewahrt dieses Andenken dadurch, dass sie in diesem Theile
gewisse Gottesdienste (Lytien, d. i. Bitt- und Versöhnungsgebete, entsprechend
den rö:: ischen Litaneien) verrichtet, über die zur Taufe gebrachten Kinder
hier den Exorcismus verrichtet, dann von hier die Wöchnerinnen und die neu-
vermählten Weiher, die als unrein und Büsserinnen betrachtet werden, in die
Kirche einführt, und Andere; ferner stehen hier gewöhnlich die Bettler abge-
sehen von anderen Gründen, wohl auch zum Andenken an die gleiche Praxis in
den ersten christlichen Zeiten.
2. Das Schiff nimmt den mittleren weitaus grössten Theil der Kirche
ein und ist je nach der Struktur der Kirche viereckig oder anders gestaltet, und
zuweilen mit zwei niedrigeren Seitenschiffen versehen. In das Schiff der Kirche
tritt man aus dem Vorhofe durch eine in manchen Kirchen schön gezierte
Thür, was wohl an die porta speciosa der Alten erinnert. Im Kirchenschiffe finden
wir in unseren Kirchen folgende Gegenstände: a) Gleich neben dem Eingange
den Weihwasserbehälter (der übrigens nicht überall besteht), d. i. ein
grösseres, entsprechend ausgeschmücktes, auf einem Gestell stehendes Gefäss, in
welchem das am Epiphaniefeste geweihte Wasser aufbewahrt wird. Dieses Ge-
fäss ist gewöhnlich bedeckt, und deswegen befinden sich beim Eingange noch
andere Weihwasserbehälterj wo sich die in die Kirche eintretenden Gläubigen
besprengen, b) Die Beichtstühle, ähnlich wie in den lateinischen Kirchen,
auf denen laut Vorschrift der kirchlichen Behörden in der Mitte ein Verzeich-
niss der päpstlichen und bischöflichen Reservatfälle sich befinden soll, c) Sitz-
bänke finden wir in den Landkirchen entweder nur in sehr beschränkter An-
zahl oder gar nicht, mit Ausnahme einiger Sitze für die Honoratioren ; in den
Kathedralkirchen aber finden wir Bänke, wie in jeder lateinischen Kirche. In
einigen Kirchen (z. B. in der gr.-kath. Pfarrkirche zur heil. Barbara in Wien,
in der Stadipfarrkirche zu Maria Himmelfahrt in Lemberg) befinden sich wol
keine Bänke, aber dafür an den beiden Seitenwänden Sitze, was an die alte
Sitte, dass man vor dem Herrn stehen oder knieen, nicht aber sitzen soll, er-
innert, d) Seitenaltäre ganz nach dem Muster der lateinischen Altäre eingerichtet
198
andere heilige Gerätschaften, als einen besonderen Schatz aber
die Reliquien des heiligen Papstes Clemens I. und dessen Schülers
Theba, welche er in der sogenannten Zehentkirche aufbewahrte.
Als ein glänzendes Denkmal der Baukunst aus der Zeit des Gross-
fürsten Jaroslaw's bleiben aber die Sophienkirchen von Kiew
finden sich in den meisten Kirchen, wiewol nach dem griechischen Ritus eigent-
lich nur ein Altar bestehen sollte, e) Links vom Eingange befindet sich auf der
vorderen Seite des Kirchenschiffes die Kanzel, wie in den lateinischen Kirchen.
Tn einigen Kirchen wird aber no ■h die alte Sitte beobachtet, dass die Predigten
nicht von der Kanzel herab, sondern von einem etwas über dem Niveau des
Kirchenschiffes gelegenen Orte, der ambon genannt wird, gehalten werden, f) An
der vordersten Seite des Schiffes befindet sich das Analogion, d. i. ein ent-
sprechend gemachter Tisch, auf welchem ein Bild (gowöhnlich das Bild des
Patrones der Kirche, oder des entsprechenden Festtages) und ein Kreuz liegt, vor
welchem sicli die Gläubigen beim Eintritt in die Kirche und beim Ausgange aus
derselben v abeugen und dasselbe küssen. (In einigen Kirchen sind zwei solche
Analogien, wie in Wien bei St. Barbara). Auf dem Analogion wird die heilige
Taufhandlung, die Firmung, das Ehegelöbniss, und andere heiligen Handlungen
verrichtet, g) Ferner befinden sich hier die Kirchenfahnen, welche sich von
den in der lateinischen Kirche befindlichen wesentlich nicht unterscheiden, auf
den Seiten stehen gewöhnlich die verschiedenen Pro zess ionalb i lder und
Statuen, und die Wände sind mit Heiligenbildern geschmückt, welche
meistens nach griechischen Vorbildern angefertigt sind. Ausserdem hängen hier
herab h) die vielarmigen Leuchter, gewöhnlich wenigstens drei, von
denen der mittlere Polykandilo heisst wegen der vielen Lichter, die er hält.
Im Vordergrunde des Kirchenschiffes hängt eine Lampe, welche als ewiges
Licht vor dem Allerheiligsten vorschriftsmässig immer brennt. — Die Gläubigen
stellen sich, wenigstens in den Landkirchen, in der Kirche so, dass die Weiber
links und die Männer rechts zu stehen kommen, in anderen Gegenden aber ist
es üblich, dass die Weiber gleich beim Eingänge in das Schiff stehen bleiben,
wesswegen dieser Theil auch 6a6Hnem, (babinec, Weiberplatz) genannt wird; vor
ihnen stellen die Männer und ganz vorn die Kinder.
2. Ein höherer Chor, d. i. der Ort, wo in den römischen Kirchen die
Orgel sich befindet, besteht wohl auch in einer ruthenischen Kirche, allein, da
es hier keine Orgel gibt, so wird er in Landkirchen kaum benutzt, weil die
Kirchensänger einen eigenen Ort zwischen dem Schiffe und dem Altar haben.
ö. Der Altar; ('hör. Als wichtigster Theil und Mittelpunkt der ganzen
Kirche hat der Altar eine ganz besondere Einrichtung, welche von der der la-
teinisohen Altäre in manchen Sachen verschieden ist. Um dessen hohe Bedeutung
auch sinnbildlich darzustellen, ist der Theil, worin sich der Altar befindet, um
eine oder mehrere Stufen über dem Niveau des Kirchenschiffes höher gelegen,
und wenn man diese Stufen hinansteigt, tritt man in den niederen Chor,
wo sich auf beiden Seiten entsprechend eingerichtete Plätze für die Kirchen-
Bänger befinden. Dieser Chor war in früheren Zeiten eigentlich für die niederen
199
und Nowhorod anzuführen, aus denen sich noch einige Ueber-
reste erhalten haben. Die Ueberreste der Mosaik, die granitenen,
zierlich bearbeiteten Hausteine, die weissen und rothen Marmor-
platten, die noch hie und da den Boden decken u. a. zeigen, dass
an diesem Baue grosse Baumeister gearbeitet haben. Die Aus-
Kleriker bestimmt, und daher heissen die Plätze der Kirchensänger klyros (von
clerus), welchen Namen man in krylos verdreht hat. — Von diesem niederen Chor
gelangt man zu dem wieder etwas höher gelegenen höheren Chor, in dessen
Mitte sich auf einiger Erhöhung der heilige Altar erhebt. Doch zwischen dem
niederen und höheren Chor besteht eine Abgrenzung, das sogenannte Ikono-
stasion. Ursprünglich war das ein niedriges Gittergelände, welches den niede-
ren Chor von dem höheren trennte, ebenso, wie noch jetzt in den lateinischen,
sowie in manchen ruthenischen Kirchen das Kirchenschiff vom Presbyterium
getrennt wird. Mit der Zeit aber entstand aus diesem niedrigen Gittergelände,
(man sagt, dass auf Veranlassung des heil. Basilius des Grossen) eine hohe sieb-
artige Wand, welche das Sanktuarium ganz verdeckte; diese Wand wurde im
Laufe der Zeiten mit entsprechenden Bildern ausgeschmückt, und so entstand
das jetzige Ikonostasion, das man demgemäss mit Bilderwand übersetzen kann.
Dieses hat nun folgende Einrichtung: Unten befinden sich drei grosse
Thüren, von denen die mittlere carski wrata, (MapcKiH BpaTa) (porta
regia) heisst, deswegen, weil durch diese Thür nur der Priester beim Gottes-
dienste, wo er Christum den König darstellt, gehen kann ; sonst darf hier Nie-
mand, auch nicht ein niedere; Kleriker, durchgehen, und die Thür wird nur
beim entsprechenden Gottesdienste aufgemacht. Rechts (vom Eingange) liegt
die südliche Thür, auch Diakonenthüre genannt, weil durch sie die Diakonen
aus- und eingehen, und dieselbe auf der südlichen Seite gelegen ist, und links
befindet sich die nördliche Thür, auch Ponomarthüre (na-iamapcHiH BpaTa = pala-
marskiji wrata) genannt, deswegen, weil sie für die Kirchendiener {jcopoo.0-
vdptoz, mansionarius, custos ecclesiae) bestimmt ist. Alle diese drei Thüren
sind mit entsprechenden Bildern geschmückt, und zwar befindet sich auf den
zweiflügeligen mittleren Thüren, womit die beiden Testamente vorgestellt wer-
den, gewöhnlich Maria Verkündigung und die vier Evangelisten, wodurch an-
gedeutet wird, dass der aus Maria Geborene der Erste die nach dem Sünden-
falle verschlossene Pforte des Himmelreiches öffnete, welche frohe Kunde zuerst
durch den Erzengel Gabriel, der seligsten Jungfrau Maria und durch die Evan-
gelisten der ganzen Welt verkündet wurde; oder es befindet sich hier das
Opfer Melchisedek's als Vorbild des neutestamentlichen Opfers oder auch aus
gleichem Grunde die Opferung Isaak's dargestellt. Die beiden Nebenthüren sind
mit Bildnissen der Engel, als Diener des Allerhöchsten, oder mit anderen auf
die liturgischen Funktionen bezüglichen Abbildungen geschmückt. Zwischen
der porta regia und der Diakonenthüre befindet sich ein grosses Bild des Er-
lösers als Lehrer's, und zwischen der porta regia und der Ponomarthür be-
findet sich ein gleichgrosses Bild der Mutter Gottes ir it dem Jesukinde auf
ihren Armen, welches in der Hand die Erdkugel hält. Das Bild Christi steht
200
schmückung und die Verzierung der Kirchen war vorzüglich grie-
chischen Meistern und Malern übertragen, welche aber auch hier
bald fleissige und fähige Schüler fanden. Die ältesten russischen
Bilder sind ohne Schatten, mit schlechter Draperie, kalter Gesichts-
bildung, runzlicher Stirne und meistens mit griechischen Ueber-
Neben (oder über) den beiden Seitenthiiren befinden sich auch zwei entsprechtnd
grosse Bilder, von denen eines gewöhnlich den Kirchenpatron, wenn die Kirche
nicht dem Heilande oder der Muttergottes gewidmet ist, und das andere den
heil. Johannes den Täufer, den heil. Erzengel Michael oder den heil. Nikolaus
darstellt. Ueber dieser ersten untersten Reihe des Ikonostasion befindet sich
eine zweite Reihe kleiner Bilder, v\ eiche die Hauptfesttage, nämlich die Fest-
tage des Herrn, darstellen, und vor denen am entsprechenden Feste ein be-
sonderes Licht angezündet wird; wo es aber kein vollständiges Ikonostasion
gibt (wie z. B. in Wien bei St. Barbara), da befinden sich separate Bilder
dieser Festtage, welche an entsprechenden Festen auf dem Analogion zur Ver-
ehrung ausgestellt werden. In der Mitte dieser Festtagsbilder, oberhalb der
porta regia, ist das heil. Abendmahl Christi dargestellt. — Darüber folgt die
dritte Reihe der Bilder, welche die zwölf Apostel darstellen, und in ihrer
Mitte thront Christus der König auf einem in d«-n Wolken schwebenden Throne.
— Hierauf folgt die vierte Reihe, welche die alttestanientlichen Propheten
darstellt, und in ihrer Mitte ist Maria, die Mutter Gottes mit dem Jesukiude. als
Hauptgegenstand der alttestanientlichen Prophezeiungen. Seh li ess lieh erhellt
sich über dem ganzen Ikonostasion das heil. Kreuz mit dem gekreuzigten Hei-
land, und neben ihm steht die schmerzvolle Mutter und der geliebte Jünger
Johannes. So wird das Ikonostasion als Scheidewand zwischen dem niederen
Chor und dem Kirchenschiffe einerseits, und dem Heiligthum anderseits, würdig
abgeschlossen, und symbolisch erinnert es uns an das Weltgerich t.
Denn wie dann in der Vollendung aller Tage, Christus der Herr, umgeben von
den himmlischen Mächten, zwischen Himmel und Erde erscheinen wird, um
alle vor ihm versammelten Menschen zu richten* so sehen wir auch hier Christum
als König in den Wolken schweben, und von himmlischen Mächten umgeben,
hinter ihm das Allerheiligste, vor ihm im Kirchenschiff das versammelte gläubige
Volk, welches den ewigen Richter anbetend, in Demuth zur Erde niedersinkt,
auf dass es der vom Altare herabströmenden Güter und Gnaden theilhaftig und
im allerheiligsten Sakramente mit Gott vereinigt werde.
Durch die Thüren des Ikonostasion gelangt man also in das Sanktua-
rium. Ilitr Bteht in der Mitte auf einer Erhöhung der Altar, welcher gewöhn-
lich von Mauerwerk aufgeführt, die Form eines Quadrates hat; über dem
Altar erhebt sich auf vier Säulen eine baldachinartige Wölbung, welche Him-
mel (nebo) genannt wird. Am Altartische befinden sieb folgende Sachen: Be-
deckt wird der Altartisch mit drei Leintüchern, von denen das unterste „kata-
Barka" heisst, und dieses Leintuch, mit welchem der heilige Leib Christi im
201
Schriften. Zu den ältesten Bildern, die sich bis jetzt erhalten haben,
gehören die Evangelisten im Ostromir'schen Evangelium vom
J. 1056, die Fürstenbilder im Sbornik vom J. 1073 und ein im
J. 1085 von Griechenland nach Kiew gebrachtes Muttergottesbild,
welches in der Kirche des Höhlenklosters aufgestellt und durch
viele Wunderwirkungen verherrlicht worden ist. Es finden sich
auch Spuren der Mo saik in dieser Zeit, besonders in den Ueberresten,
welche sich aus den vom Grossfürsten Jaroslaw in Kiew und Now-
horod gegründeten Kirchen erhalten haben. Von der Bildhauer ar-
Grabe bedeckt war, vorstellt. Das zweite Leintuch, welches „inditia" heisst,
erinnert an die Glorie des auferstandenen Messias, und darüber kommt noch ein
drittes lichteres Leintuch. Mitten an der Vorderseite befindet sich unter dem
oberen Leintuche das sogenannte „A n timension", das ist ein quadratför-
miges, auf der Vorderseite die Grablegung Christi darstellendes, kleines Lein-
tuch, in welches die heiligen Reliquien eingenähet sind. Das Antimensiori wird
Ivom Diözesanbischof am Gründonnerstag bei dem Hochamte geweiht, wobei es
auch mit Reliquien versehen wird und dann an einzelne Kirchen und Altäre
versendet. Jedes Antimension ist für einen gewissen, ausdrücklich genannten
Altar einer bestimmten Kirche bestimmt, was am Antimension selbst neben der
Unterschrift des Bischofs ausdrücklich geschrieben wird, es darf also nicht nach
Belieben an verschiedenen Orten verwendet werden, das Antimension ist also
beinahe dasselbe, was in der lateinischen Kirche das altare portatile. Wo der
Bischof den Altar nicht selbst einweihen kann, da schickt er das Antimensiori,
und die Weihe des Altars überträgt er einem einfachen Priester. Mitten am
Altartische steht das Sakramentshäuschen, worin das allerheiligste Sakrament
unter der Gestalt des Brodes zur Verehrung und für Kranke aufbewahrt wird;
daneben befinden sich Leuchter mit Wachskerzen; vorn steht das heil. Kreuz,
und vor diesem liegt das gewöhnlich reichgezierte Evangelienbuch und auf der
linken Seite ist der Pult für das Messbuch. — Zur linken Seite des Altars be-
findet sich der Pros k omi di al- oder Rüsttisch, wo der zelebrirende Priester
die Proskomidie, d. i. den vorbereitenden Theil des heil. Messopfers verrichtet.
Es ist ein altarähnlicher Bau, auf dem sich übrigens ausser dem Kreuze und
zwei Leuchtern nichts mehr zu befinden braucht. Hinter dem Altare, also in
der äussersten Ostwand der Kirche, befindet sich ein Sitz (in Kathedralkirchen
neben dem mittleren noch mehrere für die dem Bischof assistirende Geistlich-
keit), welcher der obere Sitz (ropHoe c-feAa^Hme = hornoje sidalisce) heisst, auf
welchen sich der Priester während der Lesung der Epistel begibt und nieder-
lässt. — So sehen also die jetzigen und wohl auch die früheren ruthenischen
Kirchen aus. Die Kirche wird entweder vom Bischöfe eingeweiht oder über
dessen Erlaubniss vom einfachen Priester benedizirt? nachdem früher ein Anti-
mension geschickt worden ist. (Speziell behandle ich diesen Gegenstand i n
meiner Pastoraltheologie (in ruthenischer Sprache) Wien, 1876 — 77
S. 336 — 418.
202
beitj insoweit sie kirchlichen Zwecken diente, ist nur das Grab des
Grossfürsten Jaroslaw aus weissem Marmor bekannt, welches mit
Reliefverzierungen versehen ist und im 17. Jahrhunderte von
Peter Mohila aus den Trümmern ausgegraben wurde. Hieher
gehört auch der silberne Sarg des heil. Borys undHlib, der aber
erst im Anfange des 12. Jahrhundertes unter dem Grossfürsten
Wladimir Monomach gemacht worden ist 5*). — Die Glocken
finden wir in Nestors Chronik auch (cap. 68), wiewol nicht aus-
drücklich erwähnt, aber in einer alten Nowhoroder Chronik (bei
Karamsin IT. Note 118) wird erzählt, dass im J. 1066 von der
dortigen Kathedralkirche zur heiligen Sophia Glocken herabge-
nommen wurden. Es ist wahrscheinlich, dass in Russland auch
Bretter in Verwendung standen, denn Nestor spricht von einem
6hjio = bylo, was daraufhinzuweisen scheint.
So hatten also die Gotteshäuser der russischen Kirche schon
in der ersten Periode ihres Bestandes dieselbe Einrichtung, welche
sie bis auf unsere Tage haben, und man muss gestehen, dass
unser Volk ungeachtet seiner Armuth mit lobwürdigen Eifer und
frommen Sinn für die Errichtung und Ausschmückung der
Kirchen Sorge trägt. Es sei hier noch des sog. ruthenischen Kreuzes
gedacht. Es ist nämlich ein Kreuz Christi, welches ausser dem
gewöhnlichen Kreuze noch zwei Querbalken hat, und zwar den
einen oben, wo die Aufschrift am Kreuze gestanden ist, den an-
deren schiefen unterhalb des grossen Balkens. Man hat über diese
■*- Kreuzesform viel geschrieben und sich wol auch zu über-
I triebenen Behauptungen hinreissen lassen. Fragen wir nach
' dem Ursprünge dieser Kreuzesform, so gehen die Ansichten
sehr auseinander, und Niemand kann etwas Bestimmtes sagen.
Gewöhnlich stellt man sich die Sache so vor: der heil. Apostel
Andreas hat in den Gegenden von Kiew das Evangelium gepre-
digt, als er dann sein apostolisches Amt zu Patras in Achaja mit
dem auf einem Querkreuze (X) erlittenen .Martyrium abge-
schlossen hatte, sei die Kunde davon nach Russland gekommen,
und man habe dann zum Kreuze Christi unterhalb das Andreas-
kreuz hinzugefügt, und so sei das genannte Kreuz cnstanden.
Freilich wird für diese Behauptung auch nicht der leiseste Beweis
3«) Strahl, (jlobch. I. 165.
203
geführt. Andere stützen sich auf den heiligen Gregor von Tours59),
welcher, ohne eine ältere Quelle anzugeben, erzählt, dass das
Kreuz Christi solche Form hatte, indem auf dem oberen Balken
die Inschrift stand, am mittleren die Arme Christi und am unter-
sten die Füsse Christi, angenagelt waren. Nun habe Christus
einen Fuss hinaufgezogen, so dass der untere Balken in eine
schiefe Stellung kam. Dass man sich auf diese Nachricht nicht
stützen kann, ist einleuchtend. Da es sich aber nicht läugnen lässt,
dass so ein Kreuz wirklich seit langen Zeiten besteht, und in
vielen Kirchen zu finden ist, weil es ganz besonders in Südruss-
land angetroffen wird, von wo es nach Galizien gekommen zu sein
scheint, so wird es wahrscheinlich dort entstanden sein. Wann das
geschehen ist, lässt sich nicht entscheiden. In Rom befindet sich in
der Kirche des heiligen Alphonsus ein sehr verehrtes griechisches
Muttergottesbild, „Madonna del perpetuo soecorso" 56), auf wel-
chem ein Engel dem Jesukinde ein ähnliches Kreuz darbietet;
und nach der Ueberlieferung hat dieses Bild ein Kaufmann zu
Ende des 15. Jahrhundertes von der Insel Kandia nach Rom
gebracht, wo er gestorben ist, und das Bild wurde dann am
27. März 1499 in der Kirche des heiligen Matthäus in Merulana
aufbewahrt, wo es durch Wunder ausgezeichnet blieb, bis es in die
neulich erbaute Kirche des heil. Alphonsus kam.57) Dieses Bild
würde also die Existenz der fraglichen Kreuzesform im 15. Jahr-
hunderte beweisen, wiewol auf diesem Bilde der untere Balken
nicht schief, sondern mit den anderen paralell zu sein scheint. Ein
ähnliches wunder thätiges hölzernes Kreuz befindet sich auch
im Mailänder Dome an der linken Seite des Presbyteriums,
allein auch hier ist der untere Balken wohl kürzer, aber mit den
anderen parallel. Beim Abgang sicherer Anhaltspunkte wird die
Provenienz dieser Kreuzesform kaum je mit Sicherheit bestimmt
werden können. Dass diese Kreuzesform schon in der ersten
55) S. Gregorius Turonensis, de gloria Martyrum I. 5. ed. Kuinart.
Paris 1699 p. 725 und nach ihm J. Gretserus, de Cruce I. 24. ed Rati^bon.
1724 tom. I. 35.
3ft) In Abdrücken zu haben bei Anton Müller in Innsbruck und bei
Fried. Pustet in Regensburg; das letztere mit der Unterschrift: „S. Maria de
perpetuo suecursu, vetus imagomiraculis clara venerata Romae in Eecl. s. Al-
phonsi.u
5?) P. Äusserer, O. S. Fr., Pilgerführer, Mainz 1873, S. 118 ff.
204
Periode unserer Kirche im Gebrauche gewesen ist, ist mehr als
unwahrscheinlich.
Es entsteht hier ferner die Frage, welche Kreuzesbezeichnung
in Russland bei den Gebeten und. bri den Segnungen üblich war. Bei den
Gebeten und überhaupt im gewöhnlichen Leben legte man beim
heil. Kreuzzeichen die drei ersten Finger zur Ehre der heil. Drei-
faltigkeit zusammen und bezeichnete sich so mit dem heil. Kreuzes-
zeichen; bei den Segnungen aber war die sogenannte namenaus-
drückende, d. i. die ersten zwei Buchstaben des Namen Jesus
Christus darstellende Beugung der Finger der rechten Hand ge-
braucht. Der Segnende legt den Daumen mit dem vierten Finger
zusammen, der Zeigefinger ist erhoben und der Mittelfinger etwas
gegen die Handfläche zu gebogen, während der kleine Finger
unberücksichtigt bleibt, und so bildet der Zeigefinger das „Iu,
der Mittelfinger das nC" (slavisches S), der Daumen mit dem
vierten Finger „XP" (slavisch. Ch. R.). Dass diese Form in der
ersten Periode der russischen Kirche üblich war, beweisen einige
aus jenen Zeiten stammende Bilder. So findet sich auf den aus
der Sophienkirche Jaroslaw's entdeckten Bildern des heil. Gre»
gorius solche Form und ebenso auf den neulich entdeckten Fres-
ken derselben Kirche. Auf einem alten Kelche ertheilen der
Erlöser und Johannes Chrysostomus den Segen auf dieselbe
Weise, während bei dem betenden Johannes dem Täufer die
ersten Finger aneinander gelegt sind.
§. 33.
Die liturgische Sprache, die liturgischen Bücher und
der Kirchengesang.
Die Russen wurden zum Christenthume von den Griechen
bekehrt, welche sich zur schnelleren und gedeihlicheren Aus-
breitung des Wortes Gottes der von den Slavenaposteln über-
setzten Kirchenbücher bedienten, und es wurde hier die russifi-
zirte, altslovenische Sprache im Gottesdienste eingeführt, die sich
bis auf den heutigen Tag bei allen slavischen Nationen, die sich
zum griechischen Ritus bekennen, erhalten hat. Nach (Via panno-
nischen Biographen der Apostel Cyrill und Method, dann nach den
Nachrichten, die sich darüber bei Nestor und bei den abendliin
dischen Annalisten vorfinden, haben die beiden genannten Lehrer
205
diese Kirchenbücher übersetzt, welche zum Gottesdienste unum-
gänglich nothwendig waren, nämlich: die Liturgie (Messe), die
Lektionen aus den Episteln und Evangelien, den Psalter, das
Buch der kirchlichen Tagzeiten, die Lektionen aus den alttesta-
mcntlichen Büchern, welche vorzüglich bei der Vesper gelesen
wrerden, dasEuchologion oder Rituale der Sakramentenspendung,
den Oktoich oder das Buch, worin der Früh- und Abendgottes-
dienst der ganzen Woche, nach des heil. Johannes Damascenus
Einrichtung enthalten, und zum Gesang nach acht Melodien ein-
gerichtet ist, und den Gottesdienst der Festtage (»iHHea = minea
von fz^vseovj) weil hier der Gottesdienst (das Officium) der ein-
zelnen Festtage in chronologischer Ordnung, nach den Monaten
geordnet ist. Diese von den Slavenaposteln übersetzten Bücher
waren gewiss schon unter Wladimir dem Grossen in Russland im
Gebrauche. Doch es wurden ausserdem auch in Russland neue
Uebersetzungcn der griechischen Kirchenbücher veranstaltet.
Nestor sagt diesbezüglich vom Jnroslaw: »Er liebte die Kirchen-
satzungen • • • • und war fleissig in den Büchern, und las sie oft
bei Tag und in der Nacht. Und er versammelte viele Schreiber,
welche griechische Bücher in's Slovenische übersetzten, und sie
schrieben viele Bücher auf, aus denen die Gläubigen Belehrung
und Freude an der göttlichen Lehre schöpften." Und weiter
unten: „Jaroslaw war ein Liebhaber von Büchern, und als er
viele (Bücher) geschrieben hatte, hinterlegte er sie in der Kirche
der heil. Sofia, die er selbst gebaut hat." (1. c. cap. 55.) Aus die-
sen Worten geht klar hervor, dass es sich hier vorzüglich um
gottesdienstliche Bücher handelte, die zu Jaroslaw's Zeiten aus
dem Griechischen übersetzt wurden. Damals wurden, wie es
andere Quellen melden, auch die Officien auserwählter Heiligen
übersetzt, so namentlich die Officien, welche vom Theophanes
von Nicaea (857), vom Josephus dem Psalmensänger (887) ver-
fasst wurden, und vielleicht damals wurde auch (um 1070) das
von den Studiten Theodor und Johann verfasste Triodion (Offi-
cien der Quadragesima) übersetzt. In dieser Periode lebte auch
unter den russischen Basilianern ein Psalmensänger, Namens
Gregor, welcher ein Zeitgenosse Nestors, Schöpfer der Kanone
(ein Theil des Matutinum) war. Er hat wahrscheinlich bald nach
der Uebertragung der Reliquien des heil. Theodosius das
Officium zu Ehren dieses Heiligen verfasst, und von ihm rührt
206
wahrscheinlich auch das Officium der Heiligen, Bory's und
IJlih her58).
Den Kirch enge sang hat unsere Kirche von Bulgarien
angenommen, welcher aber ziemlich einfach und dem russischen
Genius nicht entsprechend sein muss; da kamen nach Nestors
Bericht im J. 1053 von Griechenland „drei griechische Sänger
R8) Die jetzigen Kirchenbücher der griechisch - katholi-
schen Kirche sir.d folgende: 1. Das Evangelien buch, in welchem die
vier Evangelien in der gewöhnlichen Ordnung enthalten sind, und die einzelnen
Evangelisten sind zum kirchlichen Gebrauche in einzelne Abschnitte (aaia.<a
- zacala, initia) getheilt sind. Solcher Abschnitte gibt es im Matthäus 115,
im Markus 71, im Lukas 114, im Johannes 67. Alle vier Evangelisten werden
im Laufe eines Jahres bei den Liturgien vollständig gelesen.
2. Das Ep ist ein buch (kuh™ AnocTo-n. = kniha Apostol, Ruch der
apostolischen Sendschreiben), in welcher nach den Actus Apostolorum die
katholischen Briefe, dann die Briefe des heil. Paulus und zuletzt die Apoka-
lypse des heil. Johannes enthalten ist. Das ganze Epiotelbueh ist zum kirch-
lichen Gebrauche in ununterbrochener Reihenfolge in 335 Abschnitte getheilt
(mit Ausschluss der Apokalypse, welche beim Gottesdienste nicht gelesen wird)
und im Laufe des Jahres bei der Liturgie ganz überlesen.
3. Das Psalterion (ncajmtpii = psaltyr) enthält alle 150 Psalmen,
welche zum kirchlichen Gebrauche in 20 Kathismen (von XOL^i^OJ, weil man
bei ihrer Lesung sitzen darf) eingetheilt. Nach den Kirchensatzungen muss
das ganze Psalterion bei den verschiedenen Officien durch das ganze Jahr jede
Woche einmal, in der Quadragesima aber jede Woche zweimal überlesen werden.
4. Das Liturgikon (c^y*e6HHKT, — sluzebnik, missale) enthält die
drei in unserer Kirche gebräuchlichen Liturgien, nämlich des heil. Johannes
Chrysostomus, des heil. Basilius des Grossen und die Liturgie der vorgeweihten
Gaben, welche dem heil. Papste Gregorius I., dem Dialogen, zugeeignet wird.
Im Liturgikon, der bei uns gebräuchlich ist, befinden sich anfangs die Epistel
und Evangelien für das ganze Jahr, in der Ordnung, wie sie an den einzelnen
Tagen gelesen werden, dann folgen die genannten drei Liturgien, ferner ein
Menologion, in welchem bei einzelnen Festtagen die entsprechenden Epistel
and Evangelien vorkommen, und am Ende die Epistel und Evangelien mit
entsprechende!] Gebeten für besondere Intentionen, so wie die Ordnung des
Matutinum und der Vesper.
5. Das Horologion (mcoc^o» = casoslov Buch der kirchlichen Tag-
zeiten) enthält diese Bestandteile des täglichen kirchlichen Officiums, welche
immer unverändert bleiben, es ist also gleichsam die Norm des täglichen Offi-
cium?, und entspricht dem lateinischen Brevier. Darin ist enthalten das Meso-
nyktion (nn^yiioiMHHMa = poluno&önioa, mitternächtlicher Gottesdienst), dann das
Matutinum (>TpeH* « utrenja), ferner die 1., 3., 0. und 9. Höre (iacu = casy),
von denen j«-d<> aus drei Psalmen und anderen (Jebeten besteht, ferner die
Vesper (HeMt-pim = vecernja) und das Completorium (noBesepie = povecerje,
207
mit ihren Noten" nacli Russland und führten den Gesang nach
den acht Melodien ein, welcher sich auch noch erhalten hat, aber
vielfach verbessert und dem Geschmacke des russischen Volks-
geistcs angepasst wurde, so dass er bald andere Klänge und Me-
lodien angenommen und vervollkommet worden ist.
der nach vesperliche Gottesdienst). Ausserdem findet sich hier auch ein Meno-
logion und andere Gebete, sowie liturgische Notizen und Rubriken.
6. Oktoich (von OXTCO und ?jY02\ welches Buch diesen Namen (Acht-
stimmer) deswegen führt, "weil in ihm der auf die einzelnen Tage jeder Woche
vorgeschriebene Abend- und Morgengottesdienst enthalten, und nach Melodien
(toni), na'.h denen er gesungen wird, zerlegt ist. Unter jeder der acht Melodien
befindet sich für jeden Tag mit Ausschluss dessen, was im Horologion als für
jeden Tag geltend ist, das Matutinum, die Vesper und das C'ompletorium, und an
Sonntagen auch das Mesonyktion, und das Officium einer Melodie dauert eine
Woche. In der künftigen Woche (von der Vesper am Samstag angefangen)
nimmt man das Officium der zweiten Melodie, und so geht es fort durch acht
Wochen, worauf wieder von Anfang begonnen wird. Diese Einrichtung rührt
vom heil. Johannes Damaseenus her.
7. Minea (das Monatbuch vom griechischen UY)V, Monat) ist ein Buch,
welches die den Festtagen und Heiligen eines jeden Tages des ganzen Jahres
eigenen Officien in chronologischer, nach den zwölf Monaten eingetheilter
Ordnung enthält und nach der Zahl der Monate in zwölf Bände gesondert ist.
Ein Auszug aus der Minea, welcher nur die Officien der Festtage und der
grösseren Heiligen enthält, heisst Anthologion oder Festtagsminea.
8. Triodion (t^ioa* = triod, — TpimteiieuT, => trypisnec) sind zwei
Bücher, welche den Gottesdienst der Quadragesima und der Quinquagesima
enthalten. Ihren Namen haben sie deswegen, weil die in ihnen enthaltenen
Kanone59) nicht neun, sondern nur drei Gesänge (Oden) haben. Die vier letz-
genannten Kirchenbücher werden im Laufe des Jahres so verwendet, dass das
Horologion immer und jeden Tag als Grundlage und Norm der kirchlichen Tag-
zeiten genommen wird, während die übrigen drei den Gottesdienst des Horo-
logion entweder alle zusammen oder einzelne ausschliesslich ergänzen.
9. Irmologion ist ein Notenbuch, worin die vorzüglichsten Kirchen-
5*) Kanon ist ein Bestandtheil des Matutinum und dient zur Verherr-
lichung des Festtages oder des Heiligen. Er besteht aus 9 Oden (Gesängen),
von denen jede wieder aus einem einleitenden, dem alten Testamente entnom-
menen Liede, wTelches irmos heisst, und dann aus 4 oder mehreren nach dem
Rhythmus des Irmos verfassten Liedern besteht. Solcher Oden gibt es in einem
vollen Kanon 9, die zweite Ode aber wird nur an Busslagen genommen, und
weil nun die Kanone der Triode nur drei solche Oden haben, deswegen führen
sie diesen Namen. (Vgl. N. Nilles S. J., de rationibus festorum mobiliura.
Viennae 1868, pag. 78 — 98, wo sich auch ein voller Kanon befindet.)
308
§•34.
Die vorzüglichsten liturgischen Funktionen.
Dass der gesammte Gottesdienst nach den Satzungen der
griechischen Kirche in Russland gefeiert worden ist, muss als
sicher angenommen werden, wenn auch die Chronisten darüber
schweigen würden. Das folgt nicht nur aus der Natur der Sache
selbst, sondern auch aus dem Umstände, dass schon zu Wladimirs
Zeiten alle diese Bücher in sloveni scher Uebersetzung vorhanden
waren, welche zur Verrichtung des gesammten Gottesdienstes
unumgänglich noth wendig, aber auch hinreichend waren; und
schliesslich daraus, dass wir in Nestors Chronik an mehreren
Orten der speziellen verschiedenen Cuhhandlungen Erwähnung
finden. Es ist also unstreitig, dass damals die gesammten kirch-
lichen Tagzeiten und Officien verrichtet wurden, und das heilige
Messopfer in eben derselben Weise, wie es heute geschieht, dar-
gebracht wurde.60) Pls würde zu weit führen und die Grenzen
dieser Schrift überschreiten, wenn man auf die kirchlichen Tag-
zeiten der griechisch-ruthenischen Kirche näher eingehen wollte,
daher wird hier nur in ganz allgemeinen Umrissen von den litur-
gischen Funktionen, deren in der ältesten einheimischen Chronik
gesängp, nach deren Muster die übrigen gesungen werden, in Noten gesetzt
Bind; und weil sich unter diesen Mustern vorzugl'ch die erwähnten Irmose be-
finden, deswegen wird das ganze Buch a potiori Irmologion genannt. Diese
Noten sind nach der vom Quido O. s. Ben. erfundenen Solmisation, nach dem
Muster: nUt iqueant laxisj — Re (sonare fimbris) — Mi (ra gestorum) —
Fa (muli tuorumj — Söl [ye pollutis) — La (bii reatum -. Joanni
,ui, (umgestellt, und zeigen von dem tiefen religiösen Ernste und der Frommigj
k<'it ihrei Verfa
10. Typik (TimHKi) pnthiilt die Rubriken und Satzungen, wie der
Gottesdienst des ganzen Jahres zu verrichten i-t E^s ist ein für immer verfasstes
Direktorium der kirchlichen Tagzeiten.
11. Euchologion (vpe6mmn = trebnik) enthält da- Rituale beider
Spendung der heiligen Sakramente, Bowie der verschiedenen Sakramentaliem
lusserdera kommen noch andere Kirchenbücher vor, «reiche aber mir all
inni<'ii zu betrachten Bind.
'•" I > i <• Liturgie '!<■- beil. Johannes Clirysostomua in kirchea]
ilavischer. polnischer and deutsoher Sprache i-t zu haben in Lcmherg beim
Stauropigianischen Institute, Deutsch auch in Amberger, PastoraltheologitJ
1868. II. 893 ff. Lateinisch, bei liigne, Patrolog. graecae tom.
i | aß?, ..,-_>•_>.
209
Erwähnung geschieht, und zwar vorzüglich von der Spendung
der Sakramente die Rede sein. Man hat wohl in Kussland im
Ganzen die diesbezügliche Disziplin der griechischen Kirche
angenommen, allein die besonderen Verhältnisse, sowie der be-
sondere Charakter des zum Christenthum neubekehrten Volkes
brachte es mit sich, dass da neue Fragen auftauchen mussten,
welche neue Verordnungen und Gebräuche im Gefolge hatten.
Solche Fragen wurden zwar grösstentheils erst in der späteren
Periode unserer Kirchengeschichte aufgeworfen, allein einige
haben sich schon im 11. Jahrhundertc geltend gemacht.
Was zuerst die Taufe anbelangt, so wurde dieses Sakra-
ment nach Nestors Bericht ursprünglich in Flüssen und Bächen
durch das dreimalige Untertauchen des zu Taufenden mit ent-
sprechenden Gebeten gespendet; später wurde dieses Sakrament
in Kirchen gespendet, und erst gegen das Ende des 11. Jahrhun-
dertes hören wir, dass der Perejaslawer Bischof eigene Taufhäuser
(baptisteria) aufführen liess, wiewol das von anderen bestritten
wird, wie oben erwähnt wurde. Bezüglich der Zeit der Taufe,
sowie des Alters des zu Taufenden hielt man sich an die Disziplin
der griechischen Kirche, welche damals das heil. Sakrament der
taufe, die Nothfälle ausgenommen, erst nach einer entsprechen-
den Vorbereitung ausspenden liess. Was zuerst die Kinder an-
belangt, so hielt man sich, wie Nestor im Leben des heil. Theo-
dosius erzählt, an die Praxis, dass wenn keine Lebensgefahr dem
Kinde drohte, man das Kind am achten Tage nach der Geburt
zum Priester brachte, damit er ihm einen Namen gebe, und am
vierzigsten Tage wurde dann das Kind getauft. Diesen Gebrauch
stützte man darauf, dass auch der Heiland am 8-ten Tage mit
dem Namen Jesus benannt, und am 40-sten Tage Gott im Tem-
pel vorgestellt und in dessen Dienste eingeweiht wurde. Vor dem
40 sten Tage das Kind zu taufen, hielt man für unschicklich, weil
dessen Mutter, die es nährte, noch unrein war und erst an diesem
Tage durch die kirchliche Segnung von der Unreinigkeit befreit
wurde. Es fehlte aber auch nicht an Fällen, dass man die Kinder
erst nachdem vollendeten dritten Lebensjahre zur Taufe zulassen
wollte, wobei man sich irrthümlich auf den heil. Gregorius Nazi-
anzenus stützte, dessen Rath man als Gebot interpretirte. Wenn
aber eine Lebensgefahr drohte, war es geboten, die Kinder so
schnell als möglich und zu jeder Tageszeit zu taufen. Was fer-
Pelesz, Geschichte der Union. J4
210
ner die Tau fe der Erwachsenen anbelangt, so war für diese,
wie aus Nowhorodern Chroniken zu ersehen istyeine gewisse Vor-
bereitungszeil (Katechumenat) vorgeschrieben, und zwar für die
Bulgaren, Polowzer, Esthen und andere Nationen, welche durch
Rohheil undWildheitberüchtigl waren, 40 Tage, für die Slovenen
aber, deren Leben und Charakter milder war, 8 Tage. Während
dieser Zeit erhielten sie die nothwendige Unterweisung, und
durften dem heil. Messopfer nur während der Liturgia catechu-
menorum (d. i. bis nach dem Evangelium) beiwohnen, worauf
sie die Kirche verlassen mussten. Dass die Taufe besonders an
gewissen Festtagen, als zu Ostern, Pfingsten und am Epiphanie-
feste, gespendet worden wäre, wird von den Chronisten nicht
angegeben. Bei der Taufe erhielten die Getauften einen christ-
lichen Namen, doch dabei behielten sie auch ihren früheren
Namen, wie aus den Namen der Fürsten dieser Periode zu erse-
hen ist, so hiess Wladimir nach der Taufe Basilius, Jaroslaw
Georg, Isjaslaw Demeter u. s. w. Ob das nur bei den Fürsten
oder auch beim Volke üblich war, ist nicht bekannt. Der Rhu-
der Taufe war derselbe wie heute, nämlich das Gebet bei der
Benennung des zu 'Faulenden, dann die Exorzismengebete, fer-
ner Segnung des Wassers, womit der Katechumen getauft wurde,
und die Segnung des Oels der Katechumenen, welche bei uns
der Priester verrichtet, dann die Salbung des Katechumenen mit
dem gesegneten Oel, und schliesslich die heilige Taufhandlung,
welche damals durch das dreimalige Untertauchen vollzogen
wurde.
Unmittelbar nach der Taufe wurde das heil. Sakrament
der Firmung ge-pendet, und zwar nach den Satzungen der
griechischen Kirche von dem Priester. •') In der Geschichte der
Taufe der Einwohner von Murom wird über den dabei beobach-
teten Ritus so geschrieben: „Man salbte sie mit dem Chrisam,6*)
,'1) Das gesohiehl auch jetzl in «1er griechisch-katholischen Kirche.
„Sacramentum confirmationia a Christo Domino institutum, quod paroelii in
orientali Bcclesia extraordinario jure, et delegata ab Episcopo facultate, ex
Apostolicae Sedis dispensatione statim posl baptismum administrare solenl in
genere risibilium Bignaculorum, Bacro sanetum est." Synodua prov. RuthenW
im.,. Etomae 1838 pag. 82. - . HI., tit. III., £. 2.)
B8) Chrisam (mipo - miro) besteht als entfernte Materie «1« - ln-il.
Sakramentes «1er Firmung aus Oel und Balsam, wozu im geringen Ms
211
bekränzte ihr Haupt mit purpurnen Kränzen, legte ihnen ein
Kreuz und weisse Gewänder um, und gab jedem ein brennendes
Licht in die Hand." Dieser Ritus mit Ausnahme der Bekrän-
zung wird bei uns bis auf den heutigen Tag beobachtet.
Das allerheilig ste Sakrament der Eucharistie wurde, wie an
vielen Orten Nestors ausdrücklieh vorkommt, unter beiden Ge-
stalten den Gläubigen gereicht, und es wurde lange Zeit auch
den Kindern gespendet. Dies beweist das diesbezügliche Verbot
der Zamosci'er Provinzial-Synode der Ruthenen vom J. 1720,
welche sagt: „ Etsi apud Orientales perpetuo servata fuerit, et
nunc etiam servetur consuetudo admittendi infantes, et pueros
rationis experles ad sacram Eucharistiam, quae semper fuit tam-
quam cibus et potus spiritualis, quo in Christo renati, vitam hanc
spiritualcm alere, confortare et conservare possunt: cum tarnen
certum sit parvulos usu rationis carentcs nulla necessitate obli-
gari ad sacramentalcm Eucharistiae communionem, siquidem in
illa aetate amittere non potuerunt gratiam acquisitam per lava-
crum Baptismi; sancta Synodus statuit ob revercntiam tanto Saera-
mento debitam, ut ii posthac ad s. Communionem, si ea privari
sine scandalo possint, non ante admittantur, quam ipsos diligenter
examinatos et instructos, ejus aetatis et discretionis esse comper-
tum fuerit, ut dijudicare possint Corpus Christi.« (1. c. p. 85.) Aus
diesem Dekrete geht hervor, dass die Sitte die neugetauften
Kinder zur heil. Communion zuzulassen, eine althergebrachte
war, da ja die Synode indirekt von diesem Dekrete Umgang zu
nehmen erlaubt, wenn ein Skandal unvermeidlich wäre ; diese
Sitte bestand also in der russischen Kirche seit ihrem ersten
Entstehen. Uebrigens geht aus den Chroniken hervor, dass die
russischen Christen Anfangs nach dem Beispiele der ersten Chri-
sten sehr oft das heilige Abendmahl empfingen, und dass dieser
fromme Sinn erst in den folgenden Jahrhunderten erkaltete, so
dass sich die Kirche bewogen fand, auszusprechen, dass man Den-
jenigen, der im Laufe des Jahres kein einziges Mal kommunizirt
hat, als einen Nichtchristen ansehen soll. In der russischen Kir-
che wurde das heilige Messopfer auf gesäuertem Brode gefeiert,
noch 33 verschiedene wohlriechende Stoffe beigemischt werden; es wird vom
Bischof am Gründonnerstag geweiht und den Pfarren ausgetheilt, darf aber nur
ein Jahr verwendet werden.
14*
212
und das war der einzige streitige DifYoronzpunkt, der in dieser
Periode zwischen der russischen und römischenJiirche obwaltete
and auf welchen alle härteren Ausdrücke, welche sieh in den
russischen Chroniken jener Zeil vorfinden, augenscheinlich zu-
rückzuführen sind, insofern einige von ihnen nicht einer spateren
Interpolation ihren Ursprung verdanken. Wie schon oben er-
wähnl wurde, sind in unserer Kirche drei Liturgien im Gebrauche,
nämlich die Liturgie des heil. Johannes Chrysostomus, des heil.
Basilius des Grossen, und die Liturgie der vorgeweihten (iahen
(Missa Praesanctificatorum) des heil. Gregorius des Dialogen,68)
welche nach den entsprechenden Kirchensatzungen im Laute
des Jahres zelebrirt werden.
Das heil. Sakrament der Busse wurde nach den Vorschriften
der griechischen Kirche verwaltet, man richtete sich auch in der
Au liegung von Busswerken nach den Satzungen der griechischen
Kirche, wozu aber im 12. Jahrhunderte manche nur den beson-
deren Verhältnissen des russischen Volkes entsprechende Ver-
ordnungen hinzugekommen sind. Der übrigen heil. Sakramente
wird in den Chroniken der damaligen Zeit wenig und nur gm i
im Allgemeinen gedacht, dass aber diese Sakramente damals
nach den griechischen Kirchensatzungen verwaltet wurden, ist
seihst verständlich. Nester spricht an vielen Orten von Priestern
(Presbytern), welche von den Bischöfen ausgesendet, also auch
ordinirt waren. Vom heil. Sakramente der letzten Oelung erzählt
Nestor im Leben des heil. Theodosius, (Chronica I.e. cap. 68)
wo er sagt, dass Theodosius einem Mönch Namens Damian die
Sorge für die Kranken anvertraute, und wenn ein Kranker im
Kloster war, „betete man über ihn und salbte ihn mit dem hei-
ligen Gele, worauf er die Gesundheil wiedererlangte.« Nachdem
Wortlaute der Nestor'sohen Chronik könnte man hier auch ein
Sakramentale verstehen, welches in der russischen Kirche bis auf
den heutigen Tag iihlich ist, dass man nämlich über kranke Leute
betet, ohne ihnen die letzte Oelung zu spenden; allein der l in-
stand, dass Nestor hiervon einer Salbung mit Oel spricht, welche
bei der erwähnten Segnung nicht vorkommt, sowie andere Zeug
■ ■ [m Anhange zum II. Bande meiner Geschichte folgt eine kurzgefasstc
Erklärung der Liturgie dee heil. Johannes Chr. und der Liturgie <1it \orge-
weihten Gaben.
213
nisse des nächstfolgenden Zeitalters stellen es ausser allem
Zweifel, dass das heil. Sakrament der letzten Oelung damals
ganz nach den griechischen Kirchensatzungen gespendet worden
ist. Von dem Begräbnisse der Todten spricht wol Nestor an meh-
reren Orten, allein überall nur ganz allgemein. So sagt er schon
von der Grossfürstin Olga, dass sie von ihrem Priester begraben
wurde, wobei über ihren ausdrücklichen Wunsch die heidnischen
Leichönfeierlichkeiten (tryzna) unterblieben; er spricht auch vom
Begräbnisse Wladimirs des Grossen, Jaroslaw's und anderer
Fürsten, sowie insbesondere von der Beisetzung des heil. Theo-
dosius, ohne von dem dabei beobachteten Ritus näheren Auf-
schluss zu geben. Aus seinen Berichten geht aber mit Gewiss-
heit hervor, dass man die Todten in hölzernen oder auch in
steinernen Särgen in der Erde bestattete und dass man für die
Verstorbenen Trauergottesdienste veranstaltete. Die Kiewer
Chronik aber erzählt mehr davon: Der Verstorbene wurde ge-
waschen und angekleidet, die Augen wurden ihm zugedrückt und
die Hände auf die Brust gelegt, ein Diener der Kirche aber blieb
bei der Leiche die ganze Zeit und las bei brennenden Kerzen die
Psalmen, was auch jetzt beobachtet wird. Bei der Bestattung der
Todten scheinen schon in jenen Zeiten einige Missbräuche vor-
gekommen sein, so namentlich, dass man den Todten in den Sarg
ein entbindendes Gebet mitgab. Der Ursprung dieses Missbrau-
ches wird auf die Zeiten des heil. Theodosius zurückgeführt.
Ein gewisser Simon soll nämlich den heil. Theodosius um ein
diesbezügliches Gebet inständigst ersucht haben, und von diesem
ein Gebet64) erhalten haben, welches man dem Todten in den
Sarg mitgegeben hat. Die verschiedenen, in neuerer Zeit ge-
machten Ausgrabungen haben auch gezeigt, dass man den Todten
auch Münzen und andere Gegenstände in den Sarg legte, welche
als Nachklänge des Heidenthums auf die ältesten Zeiten zurück-
zuführen sein werden. Der Grossfürst Wladimir Monomach ver-
bietet in seinem Testamente ausdrücklich, den Todten Münzen
6t) Im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes! Ge-
denke meiner, Herr, wenn du in dein Reich kommst, wo du Jeden nach
seinen Werken entlohnen wirst; dann, Herr, stelle deinen Diener zu deiner
Rechten, würdige ihn deiner Herrlichkeit und lasse ihn deine Stimme hören:
„Komme her, Gesegneter meines Vaters, ererbe das Reich, das dir bereitet ist".
214
mitzugeben. (Nestor cap, 80.) Die Gläubigen wurden auf einem
dazu bestimmten und gesegneten Orte begraben, die Fürsten,
Bischöfe, Mönche und angesehene Leute wurden unter den
Kirchen beigesetzt, und es kommen auch Fälle vor, wo die Le-
benden sieh ihre letzte Ruhestätte bestimmen (wie der heil.
Theodosius, dann Maria, die Gemalin eines gewissen Jan, welche
vor dem heil. Theodosius die Besorgniss ausspricht, deswegen,
weil sie nicht weiss, wo sie begraben wird, — Nestor's Chronik
cap. ~t4\ und dafür sorgen, dass für ihre Seelen Gottesdienste
gehalten werden. Dieses Letztere ist die stärkste Widerlegung
der Schismatiker, welche in der Theorie von einem Fegefeuer
nichts wissen wollen, praktisch aber dessen Existenz vollständig
zugeben.
Was schliesslich das heil. Sakrament der Ehe anbelangt, so
hatte das Christenthum in dieser Beziehung mit sehr vielen
Schwierigkeiten zu kämpfen. Indem Nestor (in seiner Chronik
cap. 10) die Sitten der verschiedenen slovenischen Volksstämme
beschreibt, sagt er unter anderen, dass die Drewlanen keine Ehe
kannten, ferner dass die Radimitschen, Wiatytschen um! Sive-
rier (nördliche Völker) sieh ihre Frauen bei öffentlichen Spielen
heimlich erwarben und auch keine Ehe kannten. I )io-o Sitten
waren wohl nichl allgemein, denn von den Polanen, also von den
Ebenebewohnern, zu denen die Kiewer Gegenden zu rechnen
sind, sagt Nestor, dass sie einen Trauungsritus beobachteten; als
aber dieses Volk zum Christenthume bekehrl worden war, hat
eben die Ausrottung dieser Sitten der Kirche die grössten
Schwierigkeiten bereitet ; drww Nestor bemerkt, dass bei den
Wiatytschen diese Sitten noch zu seiner Zeit herrschten. Die
W ialvtschen waren nun zwar nicht Küssen, allein sie waren den
Russen unterthan, und es dürfte kaum geleugnet werden, dass
auch bei den Russen, wenn auch in einem geringeren Massstabe,
dieselben Sitten \\\\<\ Gebräuche herrschten. Bei dm heidnischen
lin— »Mi war die Vielweiberei gestattet, wie aus der Geschichte
Wladimir des Grossen erhellt, und dass solche Fälle noch zu
Zeiten Jaroslaw's vorgekommen sind, zeigt sieh daraus, dass in
der, diesem Fürsten zugeschriebenen Constitution (art. \.i eine
Strafe gegen die Polygamie bestimmt ist. Ausserdem haben sich
in dieser Beziehung noch andere Schwierigkeiten ergeben: so
wurde vielleicht schon damals besonders von den Fürsten da-
215
nach dem Kirchenrechte zur Schliessung der Ehe nothwendige
Alter wenig beachtet; die Willensfreiheit der Brautleute scheint
eine untergeordnete Sache gewesen zu sein, da nach alter Sitte
der Vater für den Sohn und die Tochter warb, insbesondere aber
scheint man sich um die Ehehindernisse wenig gekümmert zu
haben, wie aus Nestor's Chronik und der erwähnten Constitution
erhellt. Die Chronisten erzählen freilich nur von den Ehen der
Fürsten, da das Familienleben des Volkes ihnen nichts Interessantes
bot; wenn sich aber schon im Familienleben der Fürsten solche
Schattenseiten zeigten, so wird es auch beim Volke wenn nicht
schlechter, so gewiss nicht besser gewesen sein. Dazu kam die
Willkür des Mannes, welcher seine Frau nach seinem Belieben
entlassen konnte, und dann kam das Vorurtheil, dass die kirch-
liche Einsegnung der P^he ein Privilegium der Fürsten und der
Bojaren sei, von dem das gemeine Volk ausgeschlossen ist. Die
Kirche eiferte dagegen, der Grossfürst Jaroslaw — denn wenn
auch die vielgenannte Constitution unecht ist, bestand sie wicwol
nicht theoretisch, doch praktisch in seiner Zeit — belegte die
Zuwiderhandelnden mit empfindlichen Strafen; allein es bedurfte
vieler Anctrengungen, bis die Kirche auch in dieser Beziehung
den Sieg davongetragen hat. Die Kirchengesetze waren übrigens
in dieser Beziehung streng, die dritte Ehe war untersagt, und
der Priester, welcher eine dritte Ehe sakramental einsegnete,
wurde mit der Amtsentsetzung gestraft, wenn nicht etwa die
Kirchenbehörde dazu aus besonderen Gründen ihre Einwilligung
gegeben hat. — Die persönlichen Verhältnisse der Ehegatten
bestimmte theils altes Herkommen, theils das Gesetz, doch wurde
das Schicksal des Weibes seit der Einführung des Christen-
thums erträglicher. Wladimir Monomach ermahnt in seinem
vielgenannten Testamente seine Kinder, dass man das Weib
nicht bedrücken, aber selbes auch nicht die Oberhand nehmen
lassen soll. Ursprünglich musste der Bräutigam den Eltern der
Braut eine Gabe (b^ho = wino) entrichten; davon ist man später
abgekommen, und es kam die Aussteuer der Töchter von Seiten
ihrer Eltern zur Uebung, wogegen auch der Bräutigam irgend
ein Gut zur Versorgung seiner Frau auf seinen Todesfall ent-
weder gleich bei der Werbung oder in seinem Testamente be-
stimmte. — Die Gewalt der Eltern über ihre Kinder war gross,
wie weit sie sich aber erstreckte, ob vielleicht bis zum Rechte
210
eine- römischen pater faniilias, ist nicht zu bestimmen, weil das
Jaroslaw'sclie Rechtsbuch „Ruskaja Prawda* davon keine Er-
wähnung thut. Der russische Historiker Karamsin vermuthet,
Ja— die Elternmacht damals zu heilig war und zu sehr geachtet
wurde, als dass der Gesetzgeber es nöthig gehabt habe, daran
noch erinnern zu müssen, welche Vermuthung aber sich nicht
rechtfertigen lässt, und es ist wahrscheinlicher, dass diese Sorge
den Kirchenvorstehern anheimgestelil wurde. So gab es in Be-
zug auf das eheliche und Familienleben noch viele dunkle Punkte,
welche erst mit der Zeit von der Kirche verdrängt, und durch
edlere Sitten und Gebräuche ersetzt wurden waren. Der Cultus
unserer Kirche war also im Ganzen und Grossen derselbe, wie
er heute geübt wird, wobei freilich mit der Zeit neue Culthand-
lungen und verschiedene den Zeitverhältnissen entsprechende
Veränderungen naturgemäss vorkommen mussten und auch
wirklich vorgekommen sind.
Viertes CapiteL
Das religiöse und sittliche Leben.
§. 35.
Die Sitten und Gebräuche des Volkes. Dessen
Schatten- und Lichtseiten.
Wiewol man beim russischen Volke von solcher grenzen-
losen Verdorbenheit, wie sie bei den heidnischen Griechen und
Römern zu Tage getreten ist, nicht sprechen kann, so findet man
auch liier genug Schattenseiten im sittlichen Leben de< Volk«1-,
welche auch nach der Bekehrung dieses Volkes nicht gleich aus-
gerottet werden konnten, was leicht erklärlich i<t, wenn man dir
grosse Ausdehnung des Landes, den natürlichen Hang an dem
Althergebrachten, vorzüglich aberdie Rohheil und Unwissenheit
des Volkes in Betrachl /'cht. Nacb den diesbezüglichen Nach-
richten des Chronisten und nach den im Jaroslawschen Rechts*
buche (Ruskaja prawda) aus dem Jahre 1020 herrschten unter
dem Volke vorzüglich folgende Gebrechen: Unzucht, welche sich
besondi es bei den von der Jagd und vom Fischfange lebenden
Stämmen geltend machte: ferner Trunksuchl war ein allgemein
verbreitete- 1 «lud; Aberglauben mancherlei Art, welchen die
217
Epigonen des Heidenthums, die Zauberer, von denen Nestor an
mehreren Orten seiner Chronik spricht, nährten und das Volk oft
bis zum Fanatismus brachten, wie oben erwähnt worden ist. Dazu
gehörten noch verschiedene Vorurtheile; so hielt man es für ein
unheilverkündendes Zeichen, einem Begräbnisse, einem Priester
oder Mönche, oder einem kahlen Pferde zu begegnen; die Furcht
vor dem bösen Auge war allgemein, die Sterbenden verliess man,
weil ihr Anblick für unheilbringend gehalten wurde, als der
Fürst Hlib sich über Aufforderung des ruchlosen Grossfürsten
Swiatopolk nach Kiew begab, stolperte sein Pferd, und das hielt
man nach Nestor für ein schlimmes Vorzeichen u. s. w. Vor
solchen Vorurtheilen warnt Wladimir Monomach in seinem Testa-
mente (bei Nestor c. 80). Den Neugebornen gab man gleich nach
der Geburt einen slavischen Namen, und bei der Taufe erhielten
sie einen christlichen Namen, aliein dieser wurde entweder ver-
schwiegen oder falsch angegeben, damit kein Zauberer diesem
Menschen fluchen oder schaden könne.65) Aus frommer Sitte
trugen die Russen das Kreuz, welches sie bei der Taufe erhalten
haben, immer am Leibe, allein auch diese fromme Sitte artete
aus, indem daraus Amulete wurden, und diese Vorurtheile haben
sich lange Zeiten erhalten, ja manche bestehen bis auf den heutigen
Tag. Ein ferneres Gebrechen war die Blutrache, welche noch im
Jaroslawschen Rechtsbuche (Art. I.) zu Recht bestand, denn in
diesem Artikel heisst es: „Wer. einen Menschen tödtet, diesen
rächen die Verwanden durch den Tod", und nur wenn es keine
Rächer gab, war für den Mord eine entsprechende Geldsühnc
bestimmt; doch wurde die Blutrache schon unter der folgenden
Regierung aufgehoben. Iliemit im Zusammenhange standen die
Gewalttätigkeiten, Schlägereien und Grausamkeiten. Ferner
gehört hier der Sklavenhandel, welcher trotz wiederholter Verbote
noch eine geraume Zeit fortbestand, dann die Gottesurtheüe, welche
nach dem Art. 21) des genannten Rechtsbuches rechtsgiltig waren.
Wenn man nämlich Jemanden eines Kapitalverbrechens beschul-
digte, so war es nach Art. 28 nothwendig, dass sieben beeidete
Zeugen zum Beweise beigebracht werden (nur die Waräger und
Fremden brauchten nur zwei Zeugen zu stellen), und nach Art. 29
mussten diese Zeugen freie Männer sein; waren aber keine solche
') Tatischtbchew, russ. Gesch. I. 57<J,
218
Zeugen vorhanden, so konnte sich der Kläger auf einen Sklaven
berufen, und verlangen, dass sich der Geklagte durch die Eisen-
probe rechtfertig;1. Hat aber der Kläger keine Zeugen, so muss
er -ich selbst der Eisenprobe oder bei kleineren Sachen, der
Wasserprobe unterwerfen. Diese Prüfungen, welche man Gottes-
urtheile nannte, bestanden darin, dass der zu Prüfende glühendes
Eisen in die Hand nehmen, oder einen Ring aus siedendem
Wasser herausnehmen musste, worauf seine Hand verbunden
und versiegelt wurde; nach drei Tagen öffnete man sie, und wenn
man keine Wunde vorgefunden hat, so hat der Betreffende den
Prozess gewonnen, sonst aber hat er ihn verloren. Diese Gerichte
erhielten sie noch lange Zeiten hernach, bis sie ganz verdrängt
wurden, an deren Stelle dann leider der Zweikampf gekommen
ist. Auch Diebstähle scheinen oft vorgekommen zu sein, denn das
Rechtsbuch beschäftigt sich mit ihren verschiedenen Arten in
mehreren Artikeln, und am härtesten werden die Pferdediebe
gestraft, nämlich nach Art. 5 verlor ..'in Pferdedieb alle Bürger-
rechte, die Freiheit und sein Eigenthum. Diese und andere
Gebrechen fanden sich in Russland auch noch nach des-en Be-
kehrung, allein es fehlte anderseits nicht an erfreulichen Licht-
seiten im sittlichen Leben des Fürsten und des Volkes, welche der
segensreichen Wirkung des Christentums und auch dem ange-
stammten Charakter dieses Volkes zu verdanken sind. Dahin
gehört in erster Linie der streng religiöse und fromme Sinn, welcher
sich in frommen Andachtsübungen, Erbauung, Ausschmückung
und Dotirung von Kirchen und Klöstern offenbarte, diesem um-
stände ist es auch zuzuschreiben, dass die kaum entstandenen
Klöster bald eine grosse Anzahl von Ordensbrüdern zählten,
unter denen auch Fürsten und Bojaren anzutreffen waren. Aus
diesem religiösen Sinne entstand auch die Sehnsucht, den göttlichen
Heiland an den heiligen Orten zu verehren, in F i Ben in
späteren Zeilen viele Leute nach dem heiligen Lande pilgerten.
Die Chronisten erwähnen im 1 1. Jahrhunderte zwei solche Pilger-
reis //, und zwar um das Jahr L060 pilgerte der ehrwürdige War-
laam, und am Ende diese- Jahrhunderte- drv ILgumen Daniel
nach Jerusalem, wo er, nach seiner Angabe, auch andere russische
Pilger fand.
Nicht minder ehrend sind die Werke da- Barmherzigkeit <
lie Liehe zu den Armen, die Verehrung der Priester und Mönche,
219
in Folge dessen begüterte Leute nicht nur zu ihren Lebzeiten
viel Gutes stifteten, sondern auch in ihren Testamenten Kirchen,
Klöster und Arme zu ihren Erben einsetzten, worüber Nestor
an vielen Orten spricht. Gerühmt wird auch die Gastfreundschaft,
welche im Jaroslaw'schen Rechtsbuche auch darin ihren Aus-
druck findet, dass nach Art. 28 ein Fremder zum Beweise seiner
Klage nur zwei Zeugen stellen musste, während ein Einheimi-
scher sieben Zeugen zu demselben Zwecke nötbig hatte; auch
wenn ein fremder Kaufmann an einen Einheimischen eine For-
derung hatte, so musste er vor allen anderen nach Art. 23. be-
zahlt werden, wenn man deswegen auch den Schuldner selbst
sammt seiner Familie verkaufen musste. Vor den Kii?gen pflegten
die damaligen Fürsten und Krieger Gott, um Hilfe anzuflehen und
die heiligen Sakramente zu empfangen. „Nehmet mit Liebe den
Segen der Geistlichen entgegen, ermahnt Wladimir Monomach
seine Kinder (bei Nestor c. HO.) Heget keinen Stolz, weder im
Verstände noch im Herzen und denket: wir sind verefänsdich,
heute lebendig, morgen todt- • • Unterwegs, zu Pferde wieder-
holet, statt eitler Gedanken, Gebete oder sprechet das kurze aber
beste Gebet: Herr erbarme dich! Gehet frühe in die Kirche, um
Gott euer Morgenlob darzubringen; so (hat es mein Vater, so
haben alle guten Leute gethan." Nicht minder anerkennenswert»,
ist die Treue und Ergebenheit dieses Volkes gegen seine Fürsten.
., Wenn der christliche Glaube nrcht gute wäre, l'ässt Nestor cha-
rakteristisch das Volk sprechen, so hätte ihn der Fürst nicht an-
genommen." Diese treue Ergebenheit gQgQn die weltliche Obrig-
keit zeichnete vorzüglich die Süd-, nachmaligen Kleinrussen aus,
während die nördlichen Nowhoroder sich nicht immer so ergeben
gezeigt haben. Wenn nun die Fürsten so lebten, so wird auch
das Volk sie nachgeahmt haben. Demnach hat das sittliche Leben
des russischen Volkes wohl manche Schattenseiten aufzuweisen;
allein es war anderseits in der ersten Periode seit dessen Bekeh-
rung in vielfacher Beziehung erfreulich und lobwürdig.
Mit Rücksicht auf das religiös-sittliche Leben der ersten
russischen Christen sei noch der Eidesform, des sog. Kreuzkusses
gedacht. Uebernommene Verbindlichkeiten und Verträge bekräf-
tigten die Fürsten und Bojaren dadurch, dass sie das heil. Kreuz
küssten, und zwar entweder persönlich oder durch ihre Vertreter.
Die darüber aufgenommene Urkunde hiess (rpaiuora KpecTHaa)
220
bramotakrestnaja, d. i.Kreuzes-Urkunde, und sie wurde dem Wort-
brüchigen als Fehdehandschuh zugeschickt. Bei Friedensschlüs-
sen und Verträgen erschienen die Fürsten zu Pferde oder sassen
nach alter Sitte auf Teppichen, wie aus Nestor' s Chronik zu er-
sehen ist,
§.36.
Das Mönchwesen. Stiftung des Kiewer Höhlen-
klosters.
Die herrlichste Blüthe des religiös-sittlichen Lebens des
russischen Volkes ist in den Klöstern erstanden, welche bald
nach der Bekehrung dieses Volkes hier entstanden sind. Die
Pflanzstätte und die Mutter aller russischen Klöster war das be-
rühmte Höhlenkloster (monasterium cripticum, monastyr pe£er-
skij) in Kiew, über dessen Gründung also zuerst die Rede
sein wird.
Unter der Regierung Jaroslaw's (1019 — 1054) lebte in
Berestovvo (nach Nestor 1. c. cap. 57.) nahe von Kiew ein from-
mer Priester Namens Iiilarion, dem die Seelsorge in der genann-
ten Ortschaft anvertraut war. Dieser fromme Priester begab sich,
vom inneren Drange getrieben, sehr oft auf eine nahe von Bere-
stowo am Dniepr gelegene waldige Anhöhe, wo er sich in der
Erde eine Höhle (cripta) machte, und in derselben seine Gebete
und kirchlichen Tagzeiten verrichtete. Der Grossfürst Jaroslaw
verweilte sehr oft in Berestowo, wo er ein Landschloss hatte,
und er wurde bald auf den frommen Priester Iiilarion aufmerk-
sam gemacht, und als nach des Metropoliten Theopempt Tode
der Metropolitanstuhl erledigt wurde, haben im Jahre 1051 die
russischen Bischöfe auf Vorschlag des Grossfürsten den frommen
Priester Iiilarion in der von Jaroslaw erbauten Kiewer Sofien-
kirche zum Metropoliten von Kiew erwählt und geweiht. Die
vom ehrwürdigen Iiilarion gegrabene Hohle war der erste Grund
zum nachmaligen berühmten Höhlenkloster,
l in dieselbe Zeit, als Iiilarion noch in Berestowo lebte,
begab sich ein Laie, Namens Antipa, der von Lubetsch, einem
Städtchen am Dniepr, gebürtig war, und von seiner .lugend an
zum gottgefälligen, beschaulichen Leben eine grosse Neigung
und Vorliebe zeigte, auf den heiligen Berg, das ist nach Athos in
Ni donien, wo sich von aUersljer ein berühmtes Kloster befand.
221
Er sah das Kloster, dessen Einrichtungen und das gottgefällige
Leben der Mönche, was ihn so gerührt hat, dass er sich entschlos-
sen hat, in das Kloster einzutreten, und vom dortigen Kloster-
oberen wirklich in den Ordensstand aufgenommen wurde, wobei
er als Ordensmann den Namen Antonius erhielt. Antonius wählte
sich das Eremitenleben und blieb längere Zeit am Berge Athos,
wo man noch jetzt den Ort zeigt, an welchem er gelebt hat.
Seine grosse Frömmigkeit veranlasste den Klostervorsteher, dass
er ihn aufforderte, damit er im Frieden in sein Vaterland heim-
kehre und dort das Ordensleben kultivire. Antonius kehrte
wirklich in seine Heimat zurück und „sah sich in Klöstern66) um,
wo er sich niederlassen könnte, allein nirgends hat ihm gefallen."
Da hat er die vom H Marion ausgegrabene Höhle gefunden und
dort hat er sich nach Gottes Eingebung niedergelassen. Dort
lebte er im Gebet, wobei er strenges Fasten beobachtete, und
machte sich eine grössere Höhle. Der Ruf seines heiligen Wan-
dels verbreitete sich bald unter dem Volke, Viele kamen zu ihm
und baten ihn um seinen Segen, wobei sie ihm die unentbehr-
lichen Lebensmittel brachten, und manche ersuchten ihn, dass
er sie in seine Lebensgemeinschaft aufnehme. Die Kunde davon
kam auch zu dem um diese Zeit auf den grossfürstlichen Thron
erhobenen Isjaslaw-Demeter, welcher bald darauf beim Antonius
mit seinem Gefolge erschienen ist und um seinen Segen bat.
Die Gesellschaft des ehrwürdigen Antonius wuchs mit jedem
Tage an, er nahm Ordensbrüder auf, unterwies sie in der Ordens-
regel, die er vom Berge Athos mitgebracht hatte, und die Ordens-
brüder, deren Zahl damals nach Nestor's Angabe 12 war, gruben
sich neue Höhlen und dazwischen eine Kirche, und lebten so
unter der Leitung des Antonius ein gottgefälliges Leben. Zu
,,4j In Russland gab es also schon damals Klöster, und zwar stammten
einige schon aus dem 9. Jahrhunderte, aus dem Zeitalter der Grossfürstin Olga,
wie aus alten Dokumenten geschlossen wird; und zwar soll das Kiewer Kloster
zum heil. Nikolaus aus dem Zeitalter der Grossfürstin Olga stammen, das
Kiewer Kloster zum heil. Erzengel Michael soll vom ersten Metropoliten Mi-
chael I. und ein anderes dortiges Kloster von den mit ihm gekommenen Mön-
chen gegründet worden sein. Allein in diesen Klöstern lebten nur griechische
Mönche, denen das Leben und der Wandel des Volkes fremd war, in Folge
dessen sie auf das ganze religiös-sittliche Leben desselben keine nachhaltige
Wirkung ausüben konnten.
222
den ersten, welche Antonius Jn seinen Ordensverband aufgenom-
men hat, gel lörte ein Priester, Namens Nikon und der fromme
Theodosius, von dem später die Rede sein wird. Es kamen aber
zum ehrwürdigen Antonius auch Leute von höheren Ständen,
unter den ersten ein Sohn (](\< erstenBojaren des Grossfürsten
[sjaslaw, welcher nach vielen Schwierigkeiten, die ihm der ehr-
würdige Antonius in Erfüllung seiner Pflicht in den Weg stellte,
in den Ordensverhand aufgenommen und Warlaam benannt
wurde. lTm dieselbe Zeit kam auch ein anderer Hofmann des
Grossfürsten Isjaslaw zum Antonius und wurde nach entspre
chender Prüfung und Belehrung von ihm aufgenommen und
Ephrem genannt, (eher das Lehen dieser ersten russischen
Ordensbrüder sehreiht Nestor, ein Zeitgenosse, so: »Welche
Mühsale die Mönche zu ertragen hatten, weiss nur Gott selbst,
diese kann ein Mensch nicht erzählen. Ihre Nahrung bestand in
Brod und Wasser. An Samstagen und Sonntagen assen sie auch
Linsen; wenn ihnen aber diese mangelten, genossen sie ein ande-
res gekochtes Gemüse. Zu ihrem Lebensunterhalte arbeiteten
sie, sie verfertigten Hüte von Wolle und befassten sich auch mit
anderen Handarbeiten; alles das trugen sie in die Stadt, wo sie
es verkauften, und für den Erlös kauften sie Getreide, welches
sie unter einander theilten, damit jeder seinen Theil zur Berei-
tung des Brodes mahle. Dann verrichteten sie das Matutinum,
nach dessen Persolvirung die einen ihre Handarbeiten fortsetzten,
die anderen im Garten gruben, Gemüse anhauten und jäteten;
so arbeiteten sie, bis die Zeit der heil. Liturgie ankam. Da ver-
sammelten sieh Alle in der Kirche, persolvirten die Hören, und
feierten die heil. Liturgie. Nach der Liturgie (Messe) assen sie
etwas Brod und gingen wieder an ihre Arbeiten: und so lebten
sie alle Tage in der Liehe Gottes."
Die kleine Ordensgemeinde leitete bis jetzt der ehrwürdige
Antonius; doch nun ist darin eine Veränderung eingetreten. Die
Einkleidung der zwei oberw'ähnten Bojaren hat den Grossfürsten
Isjaslaw-Demeter unangenehm berührt, ja erbittert, er kam mit
seinem Gefolge zum Antonius, um vielleicht von ihm Rechen-
schaft zu fordein ; allein da änderte sich sein Sinn, er hat den
ehrw. Antonius um seinen Segen. Unterdessen entfernte sich
Nikon in eine andere Gegend, und auch Antonius wollte wieder
zu Reinem Kremitenleben zurückkehren, er versammelte deswegen
223
die Brüder, eröffnete Urnen seinen Wunsch, und setzte an seine
Stelle den obenerwähnten Warlaam zum Vorsteher (Hegumen,
Ihumcn) ein; seihst aber grub er sich in der Nahe eine neue
Höhle, wo er seit der Zeit abgeschlossen von der Welt lebte. —
Unterdessen nahm die1 Zahl der Ordensbrüder zu, und der ohnehin
kleine Raum fing an für sie zu eng zu werden, sie beschlossen
also ihre unterirdischen Zellen zu erweitern, wollten es aber
nicht ohne Einwilligung ihres Vaters thun, daher trugen sie ihm
ihr Anliegen durch ihren nunmehrigen Hegumen Warlaam vor,
welcher ihr Vorhaben billigte und dazu seinen Segen ertheilte.
Die kleine Ordensgemeinde hatte aber keinen Platz, wo sie ein
neues Kloster gründen könnte, daher Hess der ehrw. Antonius
durch einen Ordensbruder den Grossfürsten Isjaslaw bitten, dass
er dem Orden die über den unterirdischen Höhlen gelegenen
Berg schenke. Der Grossfürst willfahrte dieser Bitte mit Freuden,
und so wurde nun an dem über dem ursprünglichen unterirdi-
schen, daher Höhlenkloster, Kloster gelegenen Berge eine Kirche
und ein Kloster gebaut und dasselbe mit einer Umfassungsmauer
versehen. So entstand also dieses in der Geschichte der russi-
schen Kirche hochberühmte Kloster, welches für Russland das
war, was für den Westen Europa's die Stifte von Fulda, Corvey,
St. Gallen u. s. w. waren; und wiewol in Russland schon früher
Klöster bestanden, so war doch das Kiewer Höhlenkloster die
Mutter und Pflanzstätte aller übrigen russischen Klöster.
Antonius lebte nun als Eremit in seiner einsamen Höhle,
allein er verkehrte auch mit Menschen. Zu ihm kamen nicht nur
Ordensbrüder, welche ihn bei allen wichtigeren Anlässen um
Rath befragten, sondern auch viele andere Leute, welche bei ihm
Rath und Segen suchten, und Gott hat den durch sein gottge-
fälliges Leben geläuterten frommen Ordensmann schon zu seinen
Lebzeiten mit der Gabe des Vorhersehens und der Wunder ver-
herrlicht. Im J. 1067 fielen in Russland diePolowzer ein, und die
damaligen Fürsten, namentlich der Grossfürst Isjaslaw, und des-
sen Brüder Swiatoslaw und Wsewolod kamen vor der Schlacht
zum ehrw. Antonius und baten ihn um den Segen. Antonius
aber verkündete ihnen den unglücklichen Ausgang des Krieges,
und er wurde dann vom Grossfürsten Isjaslaw nach Tscherni-
gow gebracht, wo er sich eine Höhle grub, und in derselben
einige Zeit lebte, von dort aber wieder in seine Kiewer Höhle
zurückkehrte, wo er wahrscheinlich im J. 1073 sein gottgefälliges
Leben im '.>(.>. Lebensjahre abgeschlossen hat. Der selige Antonius
wird von unserer Kirche als Heiliger verehrt, und sein Andenken
wird am 10. (22.) Juli gefeiert.
Unterdessen sind mich im Kiewer Höhlenkloster manche Ver-
änderungen vorgefallen. Der ( « rossfürsl [sjaslaw-Demcter gründete
1062 das Kloster zum heiligen Demetrius, wo der bisherige
rJegumen des Kiewer Elöhlenklosters zum Vorsteher eingesetzt
Wurde.®7) Die verwaisten Ordensbrüder des Kiewer Höhlenklo-
iters begaben sieh nun zu ihrem noch lebenden Vater Antonius
mit der Bitte, dass er ihnen einen neuen Vorstehen^gebe, worauf
der schon genannte Theodosius zum Regimen des Höhlenkloster &
eingesetzt wurde.
Dieser Theodosius nun ist der zweite Gründer und Reformator
des Kiewer Höhlenklosttrs und der Vater aller nachmaligen russischen
Klöster. Theodosius war von christlichen Eltern inWasilevv, einer
bei Kiew gelegenen Ortschaft, geboren, von wo er in seiner
Jugend mit seinen Eltern, die nach Kursk üdersi edel ten, dorthin ge-
kommen ist, wo er den ersten Unterricht in der dortigen Schule
erhalten hat. Im 13. Lebensjahre verlor er seinen Vater, und es
blieb ihm nur die Mutter, eine wohl ehrliche Frau, die aber für den
frommen Sinn ihres jungen Sohnes kein Verständniss hatte. Der
junge Theodosius war ein stiller, zum frommen Leben hinneigen-
der Charakter; er war demüthig, und verrichtete mit den Dienern
seiner Mutter die niedrigsten Arbeiten. Das hat seine Mutter
erbittert, sie strafte ihn oft, kleidete ihn in reiche Kleider, und
wollte, dass er mit Seinesgleichen verkehre. All. in das fruchtete
wenig, Theodosius verschmähte die kostbaren Kleider, und sann
auf Mittel, wie er in das heilige Land kommen könnte. Da fügte
es sich, dass in Kursk einige Jerusalempilger eintrafen, und von
dem jungen Theodosius mit lütten bestürmt, denselben heimlich
mitgehen Hessen; doch die Mutter verfolgte ihn, holte ihn ein,
und Hess ihn dann eine harte Strafe dulden. Als er wieder
einigermassen die Freiheil wiederlangte, war die Kirche sein
6T) Nestor (cap. 67.) sagt, dass Um der Groesfürst in diese Würde ein-
»1111 dadurch das von ihm erbaute Kloster über dem Höhlenkloster zu
erhöhen. Ueberhaupl Bcheinl es, dass dei Grossfürst [sjasla^ dem Höhlenkloster
nicht gewogen war.
225
einziger Zufluchtsort. So vergingen zwei Jahre, während welcher
Theodosius manches Leid zu dulden hatte. Endlich vernahm er,
dass es in Kiew Klöster gebe, er sann nun darüber nach, wie er
dorthin gelangen könnte; und als einmal seine Mutter auf einige
Tage verreiste, benützte er diese Gelegenheit und entfloh nach
Kiew, wohin er auch mit vieler Mühe kam. In Kiew angelangt,
ging er in den Klöstern herum und bat um Aufnahme, allein da
er noch jung und dazu ärmlich gekleidet war, wurde er überall
abgewiesen. (Es waren die früheren griechischen Klöster, von
denen oben die Rede war.) Da vernahm er von dem frommen
Einsiedler Antonius, begab sich zu ihm, welchen er um Auf-
nahme bati Der ehrwfürdige Antonius stellte ihm die Schwie-
rigkeiten und die Mühsale der verlangten Lebensweise vor,
als er ihn aber bei dem gefassten Entschlüsse beharren sah,
segnete er den Jüngling und Hess ihn einkleiden. Diess ist
um das Jahr 1051 geschehen. Der fromme Jüngling aber
zeigte sich des ncugcwählten Berufes würdig, er zeichnete sich
durch Demuth, Gehorsam und Erömmigkcit aus. Die Mutter
des Theodosius war durch dessen Verschwinden tief betrübt, sie
Hess überall nach seinem Aufenthalte nachforschen, und als ihr
nach vier Jahren der Aufenthalt ihres Sohnes bekannt gemacht
wurde, kam sie selbst nach Kiew, und nachdem sie sich vergeb-
lich bemühte, ihn zur Rückkehr zu bewegen, hat sie selbst im
Kiewer Kloster zum heil. Nicolaus den Schleier genommen. So
lebte nun Theodosius in seinem Kloster und wurde, wrie oben
erwähnt, im J. 1062 zum IJegumcn des Höhlenklosters erwählt.
Die Zahl der Ordensbrüder mehrte sich und man zählte bald im
dortigen Kloster 100 Ordcnsleute, welche Theodosius in das
unter Warlaam angelegte oberirdische Kloster übersiedelte.
Eine fernere Sorge, die den Hegumen Theodosius lebhaft be-
schäftigte, war, seinen Ordensbrüdern eine bestimmte Ordens-
regel zu geben, und bei dem innigen wechselseitigen Verkehre,
welcher damals zwischen Kiew und Konstantinopel obwaltete,
nahm er die Ordensregel, die von Theodor dem Studiten,68) für
68) Theodor Studites, der Verfasser des sog. Studitenstatutes für
das gemeinsame Klosterleben, lebte in Konstantinopel zur Zeit des siebenten
allgemeinen Concils in Nicaea. Er machte sich als eifriger Yertheidiger des
wahren Glaubens gegen die Häretiker, vorzüglich aber als ein streng religiöser
Mönch nach der Regel des heil. Basilius des Gr. berühmt. Das Kloster, in wel-
Pelesz, Geschichte der Union. 15
22G
die griechischen Mönche des betreffenden Klosters gegeben
wurde an, und führte sie in seinem Kloster ein und ward so der
Vater des gemeinschaftlichen Klostcrlebens in Russland, indem
hier früher das Einsiedlerleben beobachtet wurde.
Nachdem der ehrwürdige Theodosius das Studitenstatut
eingeführt hatte, sorgte er nun für dessen genaue Beobachtung,
belehrte die noch Unwissenden, unterwies die Fehlenden in Liebe
und Bescheidenheit und leitete alle zu einem nacli Möglichkeit
vollkommenen Leben an, welchen Zweck er nicht nur durch Be-
lehrungen und Ermahnungen, sondern vorzüglich durch sein
eigenes Beispiel zu erreichen trachtete und vorzüglich dadurch
alle aneifertc und belebte. Obwol Hcgumen, war er der Erste bei
jeder Arbeit, erschien zuerst in der Kirche und verliess sie zu-
letzt, nährte sich nur mit trockenem Brode und Gemüse und als
Getränk diente ihm das Wasser, er kleidete sich mit einer alten
Kleidung und trug am Leibe ein härenes Hemd. Sein Schlaf war
sehr kurz und nur in sitzender Stellung, die Nächte brachte er
in inbrünstigen Gebeten zu. Die Quadragesima brachte er in
einer Höhle zu, die noch jetzt gezeigt wird, von wo er erst vor
dem Palmsonntage herauskam und die Brüder belehrte und auf-
munterte. Auch verrichtete er die gewöhnlichsten Arbeiten. Da-
bei war er auch ein wahrer Vater der Armen und Bedrängten,
er versorgte sie nach Möglichkeit, und erbaute in der Nähe des
Klosters eine Kirche zum heil. Stephanusmit einem Versorgungs-
hause für Arme, Blinde, Lahme und Aussätzige. Auch andere
Bedürftigen fanden beim ehrw. Theodosius bereitwillige Hilfe.
Eines Tages kam zu ihm eine Witwe, welche durch ein unge-
rechtes Urtheil Schaden gelitten hat, und bat ihn um Schutz;
und Theodosius tröstete sie, begab sich persönlich zum Richter
und erwirkte für die Witwe ein gerechtes Urtheil. — Unter
Theodosius Leitung blüthen im Kloster auch die Wissrnschaften. Der
Mönch Hilarion schrieb in seiner Zelle Tag und Nacht die Bücher
ab, und auch Theodosius selbst hat mehrere Schriften verfasst,
von denen zwei Belehrungen „Von der Busse" und „Gegen die
Habsucht" sich bis jetzt in Abschriften erhalten haben. Ausser-
dem er lebte, war von einem römischen Patrizier, Namens Studius, gestiftet,
daher es auch Studitenkloster und die in demselben ' bachtete Regel Stu«
diten-Statuf genannt \\ urde.
227
dem haben wir von ihm noch Fastenpredigten, welche ganz ein-
fach, aber sehr belehrend sind. Von der Trunksucht sagt er dort
z. B: «Das erste Glas trinkst du zur Gesundheit, das zweite zur
Freude, das dritte zur Sättigung, das vierte raubt dir den Verstand,
das fünfte macht dich rasend, das sechste bereitet dir einen
bitteren Tod, und das siebente ewige Qual." Unter solcher Lei-
tung musste das Kloster blühen, und esmussten würdige Schüler
gedeihen, und es gingen aus diesem Kloster wirklich Männer
hervor, welche durch Frömmigkeit, Gotteseifer und wissenschaft-
liche Bildung ausgezeichnet waren, zu denen vorzüglich Jesaias,
nachmaliger Bischof von Röstow, Stefan, später Bischof vom
wolynischen Wladimir, Nikon, Jercmias und Andere gehören.
Theodosius hat auch eine herrliche Muttergotteskirche im Höhlen-
kloster angelegt, welche unter dem nachfolgenden Hegumen
Stefan fortgebaut und im Jahre 1089 vom Metropoliten Johann IL
feierlich eingeweiht worden ist. Unterdessen nahte das Ende der
irdischen Laufbahn des ehrwürdigen Theodosius, er versammelte
die Brüder, crmahnte sie zur Beobachtung der Ordensregel und
verschied selig am 3. Mai 1074, worauf er, wie oben erzählt wurde,
an dem von ihm bestimmten Orte begraben, und im J. 1091 in
die von ihm gegründete Klosterkirche zu ]\I ariä Himmelfahrt
übertragen wurde.
Die Leitung des Höhlenklosters übernahm nach des Theo-
dosius Tode Stephanu*, welcher von der Ordensgemeinschaft
mit seines Vorgängers Segen zum Hegumen erwählt wurde, und
als solcher 1074— 1078 fungirte, den Bau der von Theodosius
angelegten Muttergotteskirche leitete, und ein neues Kloster
baute, und dasselbe mit einer Ringmauer umgab. Ihm folgte als
Hegumen Nicon (1078 — 1088), unter dem die obgenannte Kirche
im Inneren ausgeschmückt und ganz vollendet wurde, und unter
dessen Nachfolger Johannes seit 1089 wurde diese Kirche vom
Metropoliten Johann IL unter Assistenz von vier Bischöfen und
vielen Hegumenen eingeweiht.
Das Kiewer Ilöhlenkloster stand im höchsten Ansehen bei
den Fürsten, beim Clerus und beim Volke, man hielt es für die
Mutter aller Klöster; von diesem Kloster aus erhielten die übri-
gen Klöster ihre Vorsteher (Hegumene) und die Diözesen ihre
Bischöfe. Die Vorsteher des Kiewer Höhlenklosters hiessen
in dieser Periode Hegumene, erst um die Mitte des 12. Jahr-
hundertes führten sie den Namen Archimandrite.
15*
228
§•37.
Die Ordensregel.
Ohne sich in die nähere Erörterung dieser Frage einzu-
lassen, wird hier nur in allgemeinen Umrissen von der Ordens-
regel der russischen Klöster jener Periode die Rede sein. Die
älteste Ordensregel des Orientes rührt vom heiligen Basilius her,
und daher nennen sich bis auf den heutigen Tag alle Ordens-
männer der griechischen Kirche aus Verehrung für diesen gros-
sen Kirchenlehrer Basilianer. Indessen hat die Kegel des heiligen
Basilius im Laufe der Zeiten manche Veränderungen erlitten.
Die ersten Mönche Russlands, welche übrigens Griechen waren,
befolgten die in Griechenland übliche Regel, und es ist von
ihnen sonst wenig bekannt. Vom ersten Gründer der russischen
Klöster, dem heil. Antonius, war das Ordensleben nach der Regel
des Klosters vom Berge Athos eingerichtet, und es herrsehte
anfänglich das Eremitenleben vor; erst Theodosins begründete
das gemeinschaftliche Klosterleben inRussland, und nach seinem
Muster wurden auch die anderen Klöster eingerichtet. Theodo-
sins aber nahm die von den Studiten beobachtete Ordensregel
an, welche er aber in vielen Sachen änderte und denVerhältnissen
anpasste. Der Inhalt dieses Statutes war folgender: In das Kloster
ist Jeder aufzunehmen, der darum bittet. Die Ordensleute waren
in vier Klassen eingctheilt, nämlich: Wer in das Kloster neu
eingetreten ist (Novize), trug die frühere weltliche Kleidung, bis
er sich an die Klosterordnung angewöhnte; dann gab man ihm
das schwarze Ordenskleid, und er musste sich nun in dem Klo-
sterdienste üben; später erhielt er die Tonsur und bekam den
Ordensmantel (mantia); und in dieser Klasse blieb er po lange
bis er sieh als einen würdigen Ordensmann erwiesen hat, und
da kam er in die vierte, die höchste Klasse, wo er das mit den
Abbildungen der Leiden Christi versehene Kleid (nahlavnik) er-
hielt. Die Regel verordnete ferner, dass im Kloster jedes
Werk erst nach dem erhaltenen »Segen des Hegumens und nach
Verrichtung eines Gebetes anzufangen ist. Vom Gebete heisst
es, dass das gemeinsame Gebet einen grossen Vorrang vor dem
Zellengebet habe, welche Ansichl sich im Höhlenkloster so be-
lästigte, dass der frühere Mönch, nachmalige Bischof Simeon,
sich äusserte: „Wenn du in der Zelle zwölf Psalmen singst, so
229
hat das nicht so einen Werth, als wenn du beim gemeinsamen
Gebete einmal „Herr erbarme dich" (hospody pomiluj) sagst.
Das Statut verordnet ferner, dass sich jeder Ordensmann mit
Wissenschaften oder Handarbeiten befasse, und das war der
Grund, dass Nestor die Chronik schrieb, welche dann von ande-
ren Brüdern fortgesetzt wurde; dann war vorgeschrieben, dass
alle Ordensleu tc gemeinsamen Tisch haben und beim Essen
musste sich Jeder still und fromm benehmen, und auf die Lesung,
die immer stattfand, aufmerken; mehr als drei Gänge war es un-
erlaubt zu geben. Ohne Erlaubniss des Hegumens war es Nie-
mandem gestattet, ausserhalb des Refektoriums etwas zu essen
oder zu trinken, noch Brod oder Wasser in der Zelle zu haben,
oder im Felde Erdbeeren zu essen. Alle Mönche hatten gemein-
sames Eigenthum und gemeinsame Kleider. Wenn in der Nacht
ein langer Gottesdienst gehalten wurde, so war es ihnen erlaubt,
Nachmittags nach der Vesper auszuruhen. In den Zellen hatten
sie sich mit Wissenschaften oder Handarbeiten zu beschäftigen
und dabei Psalmen zu singen. Nach dem Completorium durfte
Keiner zum Anderen gehen, noch mit Jemandem sprechen, auch
war es ohne Erlaubniss des Hegumens unerlaubt, aus dem Kloster
hinauszugehen.
Diese Regel wurde im Kiewer Höhlenkloster vom ehrwürd.
Thcodosius eingeführt, und weil dieses allen anderen Klöstern
in Russland zum Muster diente, überall beobachtet.
Die einzelnen Klöster der damaligen Periode waren von
einander unabhänging, doch wurde das Höhlenkloster von allen
als Mutter geehrt, und der Hegumen dieses Klosters hatte vor
allen anderen den Vorrang.
§.38.
Verbreitung der Klöster. Die berühmtesten Mönche.
Schon gleichzeitig mit der Enstehung des Höhlenklosters,
besonders aber nach der Einführung der Studitenregel sind in
Russland viele Klöster in den verschiedensten Gegenden entstan-
den. Nestor spricht an vielen Orten von Mönchen und von Hegu-
menen, und nennt auch ausdrücklich einige Klöster. Von Jaroslaw\s
Regierung sagt dieser Chronist (cap. 55), dass dieser Fürst im
J. 1037 zwTei Klöster, das zum heil. Georgius und zur heil. Irene,
230
gründete, und dass „sich damals die Mönche zu mehren und die
Kloster zu entstehen anfingen", und dass Jaroslaw „die Priester,
vorzüglich aber die Mönche liebte." Es sind also unter Jaroslaw's
Regierung mehrere Klöster entstanden, und ihre Zahl vermehrte
sich immer mehr, wiewol sie namentlich nicht bekannt sind. Der
Grossfürst Isjaslav-Demeter war auch ein eifriger Beförderer des
Klostcrlebens, und Nestor spricht beim J. 1072, dass bei der
Uebertragung der Reliquien der Heiligen Borys und Illib ausser
den Bischöfen noch die Hcgumenen Theodosius vom Höhlen -
kloster, Sophronius vom Michaelkloster, Germanus aus dem Klo-
ster des Heilandes, Nikolaus vom Percjaslawschen Kloster, und
ralle Hegumene^ zugegen waren; beim J. 1074 spricht Nestor
(cap. 68) von einem Kloster zur Muttergottes bei Tschernigow,
das vom heil. Antonius gegründet wurde. Der Grossfürst Isjaslaw
gründete 1062 auch ein Kloster zum heil. Demctrius, und sein
Nachfolger Wsewolod gründete 1086 ein Kloster zum heil. An-
dreas, in welches auch seine Tochter Namens Janka getreten ist,
und ein Nonnenkloster stiftete, und so mehrte sich die Zahl der
Klöster mit jedem Jahre, wozu vorzüglich der Umstand viel bei-
trug, dass die Bischöfe auch aus dem Ordensstande hervorgingen.
Bei der Stiftung der neuen Klöster diente das Kiewer Höhlen-
klostcr als Muster, die Lebensweise und die Beschäftigungen der
Mönche waren also überall dieselben, wobei noch erwähnt zu
werden verdient, dass sich manche Mönche, namentlich im Kiewer
llöhlenkloster, auch mit der Arzneikunde hefassten, so besonders
Alympius (1087), Agapei (1095) und Andere.
Durch besondere Äscese zeichneten sich in dieser Periode
ausser den Genannten noch aus: Damian (Nestor Chr. c. 68) ein
Ordenspriester, welcher mit Eifer den heil. Theodosius nachahmte,
und sein ganzes Leben sich nur mit Brod und Wasser nährte.
Ihm hat der selige Theodosius vorzüglich die Krankenpflege an-
vertraut. In derselben Zeit lebte auch Jeremias) welchem Gotl
die Sehergahe schenkte, und ein ( rreis, Namens Matthaeus, welcher
durch strenge Ascese vieler Gnaden von Gott theilhaftig wurde.
Zu den hervorragendsten Ordensmännern dieser Periode gehörte
auch Isacius, früher ein reicher Kaufmann, Namens Cern, der
vom heil. Antonius ins Kloster aufgenommen wurde, und vor-
züglich durch die Versuchungen, denen er von Seiten des bösen
Feindes ausgesetzt war, berühmt wurde. Schon im hohen Alter
231
stehend, nahm er ein härenes Hemd und übte die strengste Ascese,
welche er bis zum Grade steigerte, dass er sich um Christi willen
dumm stellte, und so der Vorläufer einer Art von Asceten war,
die in späteren Zeiten in Russland mehrere Männer geübt haben
und „stulti propter Christum" (jurodywyji) genannt wurden. Nestor
(Chronik c. 68) erzählt von ihm, dass er verschiedene Thorheiten
beging und dabei die niedrigsten Dienste versah. Die Laienbrüder
verlachten ihn. Dann fing er an, in der Welt herumzugehen und
benahm sich wie ein Narr sowol gegen den Hegumen und die
Brüder, als auch gegen die Laien, weswegen er oft harte Strafen
erlitten hat. Dann begab er sich in die Höhle, wo früher der
heil, Antonius lebte, versammelte Kinder um sich, und kleidete
sie in Mönchskleider, wess wegen er wieder vom Hegumen und
von den Eltern der Kinder gestraft wurde. Und das Alles ertrug
er geduldig, um sich von den Verfolgungen des bösen Feindes
zu befreien und die ewige Seligkeit zu erlangen, und als er sich
von den Nachstellungen des bösen Geistes frei sah, beobachtete
er wieder die Ordensregel, und endete fromm sein Leben. Schliess-
lich verdient zu den hervorragendsten Ordensmännern zugezählt
zu werden Swiatoslaw, auch Swriatoscha genannt, Sohn desWla-
dimirer Fürsten David, welcher im Februar 1106 in den Ordens-
stand getreten und sich in demselben durch Frömmigkeit, Demuth
und Gehorsam ausgezeichnet hat.
Solche herrliche Blüthen des christlichen Lebens sind dem
vor kurzer Zeit noch unfruchtbaren Boden Ilusslands entsprossen.
Die Mönche, diese stärkste und mächtigste Schutzwehr der
Kirche, breiteten den wahren Glauben aus, verdrängten von ihren
kleinen Zellen aus die heidnischen Finsternisse, sie lehrten das
Volk, unterwiesen es in Wissenschaften, Gewerben und anderen
Künsten und führten es zur zeitlichen und ewigen Seligkeit nicht
nur durch ihrWort, sondern auch durch ihr lebendiges, von Gott
gesegnetes musterhaftes Leben, und sie waren hier, wie in allen
anderen Ländern „Das Salz der Erde, das Licht der Welt."
IL Zeitraum.
Die Kirche Kurlands von der (*Ianbensgemcinschaft mit
der römischen Kirche überwiegend getrennt bis zur
Wiederherstellung der kirchlichen Union mit Koni
(1104—1595.)
§.39.
Allgemeine Charakteristik dieses Zeitraumes
Durch die von Konstantinopel abhängigen und vom Patri-
archen eingesetzten Kiewer Metropoliten hat das orientalische
Schisma in diesem Zeiträume allmälig in Russland Eingang ge-
funden, und breitete sich unter dem Einflasse der Griechen immer
weiter aus, so dass gegen das Ende dieses Zeitraumes ganz Russ-
land dem orientalischen Schisma huldigte. Der heilige Stuhl
hat zu wiederholten Malen Unionsversuche unternommen, und
es schien, dass unter dem Halitscher König Daniel wenigstens
Südrussland, und nach dem Florentiner Concil ganz Rassland
zur Union zurückkehren wird; doch alle diese Versuche blieben
erfolglos, bis endlich am Ende des 16. Jahrhundertes ein Theil
der Ruthenen zur Union mit Rom zurückkehrte.
An der Spitze der Kirchenverwaltung stand auch in diesem
Zeiträume durch volle zwei Jahrhunderte ehr Kiewer Metropolit;
seitdem, aber Kiew durch politische Wirren -ein.' Bedeutung
verloren hat, und besonders als es von den Tataren verwüstet
worden ist, verlegtem die Kiewer Metropoliten ihre Residenz auf
i ine kurze Zeit nach Wladimir an der Klasma und dann nach
Moskau. Dies, sowie der Umstand, dass Russland damals unter
drei Herren getheilt war, gab den Anlass, dass die früher einige
Kiewer Metropolie in zwei, dann drei, nämlich in die Litauische,
Halitscher und Moskauer Metropolien getheilt wurde, bis endlich
233
die Halitscher Metropolie ihre Selbständigkeit verloren hat,
und (1458) die ehemals einige Kiewer Metropolie in die Kiewo-
Halitschcr und Moskauer Metropolie definitiv getheilt wurde.
Diese Zweitheilung war für die Folgezeit von sehr grosser Be-
deutung, denn während die Moskauer Metropolie im Schisma er-
starrte, bewahrten sich in der Kie wo -Halitscher Metropolie noch
immer Erinnerungen an die Union, bis endlich Gottes Vorsehung
diese Metropolie zur Erkenntniss der Wahrheit und zur Wieder-
herstellung der Union mit der katholischen Kirche gebracht hat.
Die Kirche Russlands wurde seit dem zweiten Jahrhun-
dertc dieses Zeitraumes von vielen und schweren Prüfungen
heimgesucht. Auf dem ganzen Lande lastete das schwere Tata-
renjoch, die verblendeten Fürsten zerfleischten ihr eigenes
Vaterland; in Folge dessen kam Sittenverderbniss, Unwissenheit
und Rohheit, welche Gebrechen auch die Welt- und Ordensgeist-
lichkeit heimgesucht und eine trostlose Lage geschaffen haben.
Der Norden Russlands, der sich vom Mittelpunkte der Wahrheit
immer mehr entfernte, bietet ein trauriges Bild einer weltlichen
Zwecken dienenden Kirche. Traurig war auch die Lage der
Kirche im Süden Russlands; doch hier hat eben die Einsicht und
Erkenntniss dieser traurigen Lage die ruthenischen Prälaten er-
mahnt, nach der Wahrheit zu streben, das kirchliche Leben auf
richtige Bahnen zu lenken, und sie selbst sind zu der Einsicht
gekommen, dass sie nur in Vereinigung mit der Lehrerin der
Wahrheit, mit der heiligen katholischen Kirche den vorhan-
denen Uebelständen abhelfen und das Heil der ihnen anvertrau-
ten Heerde sichern können; und sie haben sich mit der römi-
schen Kirche vereinigt
Einleitung.
Kurze Darstellung; der politischen Geschichte Russlanfls in diesem
Zeiträume.
§. 40.
U e b e r b 1 i c k.
Der innige Zusammenhang der Kirchengeschichte Russ-
lands mit dessen politischer Geschichte macht es nothwendig,
hier auch die letztere wenigstens in ganz allgemeinen Umrissen
234
zu schildern, weil sonst sehr viele Begebenheiten der Kirchen-
geschichte dunkel und unverstandlich bleiben würden. Mit Kück-
sicht auf die mannigfaltigen Umwälzungen und Veränderungen,
welche das russische Staatengebilde in diesem Zeiträume erfah-
ren hat, werden wir bei dieser übersichtlichen Darstellung der
politischen Geschichte in Befolgung des natürlichen Ganges der
Ereignisse so verfahren, dass wir vorerst die Geschichte des
KiewrerGrossfürstenthums bis zu dessen Untergange (im J. 1169),
dann des an des früheren Stelle getretenen Susdaler Gross-
fürstenthums (1169 — 1328) und zuletzt des neu entstandenen
Moskauer Grossfürstenthums (v. 1328) darstellen werden.
Die anderen kleineren Theilfürstenthümer bleiben unbe-
rücksichtigt, weil ihre Schicksale für unsere Kirchengeschichte
von untergeordneter Bedeutung sind; nur die Geschichte von
West- und Südrussland, vorzüglich aber des Gebietes, welches
nun unter dem Namen Galizien und Lodomerien bekannt ist,
wird uns eingehender beschäftigen, weil dieses Land schon seit
dem 11. Jahrhunderte ganz besondere Schicksale hatte, und eine
gewisse Selbstständigkeit bewahrte, in Folge dessen auch die
Kirchenangelegenheiten in diesem Lande einen vom Norden
Jiusslands verschiedenen Gang genommen haben. Während sich
nämlich der in Ost- und Nordrussland gelegene Theil unserer
Kirche dem Katholizismus immer mehr entfremdete, und um
das Jahr 1461 sich auch förmlich von Rom lossagte, blieb der
in den genannten Gebieten gelegene Theil unserer Kirche dem
Katholizismus wenigstens theilweise treu und ergeben, die Bezie-
hungen mit Rom wurden nicht abgebrochen, im Gegentheile,
wiewol auch dieser Theil dem Schisma nicht fremd war, gab es
doch viele Anhänger der Union, und zu wiederholten Malen
wurden Versuche einer dauernden und klaren Vereinigung ge-
macht, bia endlich am Ende des 16, Jahr hunder tes die Union mit
Rom feierlich abgeschlossen wrurde. Weil nun die jedesmaligen
Regenten dieser Länder auf den besonderen Gang der Kirchen-
angelegenheiten mannigfaltigen Einfluss ausübten, so ist die
übersichtliche Darstellung der politischen Geschichte dieser
Gebiete gerechtfertigt.
235
§•41.
I. Geschichte des Kiewer Gros sfürs tenthums bis zu
dessen Untergange 1104 — 1169.
Am Anfange des zwölften Jahrhundertes sass auf dem
Kiewer Grossfürstenstuhle seit 1093 der unfähige Grossfürst
Swiatopolk-Michael, welcher nach seinem im Jahre 1113 erfolg-
ten Tode das Land in der traurigsten Anarchie hinterlassen hat.
(Vgl. §. 22.)
Nach Swiatopolk's Tode entsendeten die Kiewer eine Ge-
sandtschaft an den Tschernigower Fürsten Wladimir Monomach
mit der Bitte, class er den erledigten grossfürstlichen Sitz ein-
nehme. Er weigerte sich auch nun darauf einzugehen, und erst,
nachdem er von der in Kiew herrschenden Anarchie1) erfahren
hatte, begab er sich auf wiederholte und dringende Bitten der
Kiewer nach Kiew, wo er unter dem Namen
Wladimir Monomach Basil{\ 11 3—1 125) als Grossfürst regierte.
Ohne hier auf die Kriege, welche dieser Grossfürst sowol mit
einheimischen Rebellen, als auch mit auswärtigen Völkern
glücklich führte, einzugehen, wird hier nur dessen gedacht, was
er in kultureller Beziehung für den Staat erspriessliches geleistet
hat. Zu seinen ersten Regierungsgeschäften gehörte, dem uner-
träglichen Wucher wesen Einhalt zu thun, daher verordnete er,
dass ein Gläubiger, welcher dreimal die sog. Drittelzinsen *) von
seinem Schuldner erhalten hat, auf das Kapital keinen Anspruch
1) Unter dem vorigen Grossfürsten Swiatopolk-Michael sind nach Russ-
land die Juden gekommen, welche das Volk durch Wucher und andere ähn-
liche Geschäfte aussaugten, durch unredliche Spekulationen Theurungen veran-
lassten und überhaupt schon damals manches Elend in diesen Ländern verur-
sachten. Die Chronisten beschuldigen den Swiatopolk, dass er auch mit den
Juden schacherte und zur Verarmung des Volkes beitrug; als er nun gestorben
war, warf sich das erbitterte Volk auf die Juden und plünderte ihr Hab und
Gut, was die besser Gesinnten mit Furcht erfüllte, und deswegen riefen sie den
Wladimir herbei, damit er dieser Anarchie ein Ende mache. Es war auch ein
kräftiger Fürst dringend nothwendig, weil die aufgeregten Massen auch die
grossfiirstlichen Kassen plündern wollten.
2) Das Jaroslaw'sche Rechtsbuch verordnete diesbezüglich im Art. 27,
dass es zweierlei Zinsen gibt, monatliche und Drittelzinsen. Es ist nicht bekannt,
wie Karamsin (IT. 62.) sagt, wie hoch diese Zinsen waren, es scheint aber, dass
die letzteren den dritten Theil des vorgeschossenen Betrages ausmachten.
236
mehr hat, und hat diese Verordnung dem in ganz Russland gilti-
gen Jaroslaw* sehen Rechtsbuche einverleibt. Dadurch wollte er
der Ausbeutung des Volkes durch gewissenslose Wucherer und
den daraus entstehenden Ausschreitungen des Volkes vorbeugen.
Im J. 1115 feierte der Grossfürst mit den anderen Fürsten die
zweite feierliche Uebertragung der Reliquien der Heiligen Borys
und Hlib in die neue in Wysehorod erbaute Kirche. Er hat noch
als Fürst von Perejaslawl den silbernen Sarg dieser Heiligen
mit Gold und edlen Metallen verzieren lassen und legte eine
schöne grosse Kirche zu Ehren dieser Heiligen an, und als Alles
vorbereitet war, berief er aus allen Gegenden Russlands die
Fürsten, den Klerus und die Bojaren und feierte am 2. Mai 1115
diese Uebertragung der Reliquien der genannten zwei Märtyrer.
— Mit den Griechen scheint Wladimir Monomach einige Zeit
Krieg geführt zu haben, hat aber die Feindseligkeiten eingestellt,
als ihm der griechische Kaiser Alexius Comnenus durch den
Epheser Metropoliten Neophyt bedeutende Geschenke nach Kiew
geschickt hat. Diese Geschenke waren: eine Partikel des heili-
gen Kreuzes, ein Kelch von Karneol des Caesar August, eine
Krone, eine goldene Kette und ein Krünungsmantcl des griechi-
schen Kaisers Constantin Monomach. Der Epheser Metropolit
Neophyt, welcher diese Geschenke überbrachte, bewog den Gross-
fürsten zum Friedenschluss mit den Griechen und krönte ihn
zum russischen König (Zar). Die Glaubwürdigkeit dieser An-
gaben wird vielfach in Zweifel gezogen, es ist aber wahrscheinlich,
dass Wladimir Monomach wirklich die genannten königlichen
Insignien von dem griechischen Kaiser erhalten hat, denn schon
im 10. Jahrhunderte haben die ehrgeizigen russischen Gross-
fürsten die königlichen Insignien von Konstantinopel verlangt8)
und im 14. Jahrhunderte haben die Moskauer Grossfürsten ihren
Nachfolgern derartige von Griechenland stammende Insignien
vermacht*). Indessen haben Monomach's Nachfolger den Titel
„König = Zar" nicht geführt, sie nannten sich wie ihre Vor*
3) Vgl. Constantinua Porphyr, bei Banduri T. 1. pag. 63.
*) Jeder Grossfürsl hinterliess seinem ältesten Sohne eine goldene Kette
mit dem Kreuze, eine goldene Krone und den Krönungsmantel. Herberstein, in
Her. Moscov. Commentario p. 5, sagt, dass die russischen Kaiser mit Mon<
mach's Insignien gekrönt werden.
237
ganger Grossfürsten, und zwar wie alte Chroniken erzählen,
deswegen, weil Wladimir Monomach befürchtete, dass dieser
Titel zu neuen Bürgerkriegen Anlass geben könnte und des-
wegen verordnete, dass man wohl die genannten Insignien sorg-
fältig aufbewahre, dass aber keiner von seinen Nachfolgern zum
König gekrönt werde, bis sich die Verhältnisse so gestalten wer-
den, dass keine Bürgerkriege zu befürchten sein werden. Den
Titel rZar" haben die Moskauer Grossfürsten bedeutend später,
und zwar endgiltig im inneren Verkehr erst im J. 1547 ange-
nommen, und es ist möglich, dass die Ueberlieferung von der
Krönung des Kiewer Grossfürsten Wladimir Monomach durch
den Epheser Metropoliten Neophyt erst damals entstanden und in
die Chroniken aufgenommen worden ist. Von anderen Thaten
Monomach's verdienen hier noch zwei hervorgehoben zu werden,
und zwar die Gründung der Stadt Wladimir an der Klasma im
Susdalschen Gebiete und sein Testament. Die Stadt Wladimir
gründete er im J. 1114, und diese Stadt wurde dann in späterer
Zeit die Residenz der Grossfürsten, und einige Zeit residirten
dort auch die Kiewer Metropoliten. Das Testament Wladimir
Monomach's 5) ist eigentlich eine Belehrung, welche der Gross-
fürst seinen Söhnen schriftlich hinterlassen hat, und sie zeigt
von seinem religiösen Sinne, grosser Erfahrung und besonderer
Sorgfalt für das Wohl der Kirche und des Staates. An der Spitze
der russischen Kirche standen unter der Regierung des Gross-
fürsten Wladimir Monomach zuerst der Grieche Nikifor I.
(1104—1119) und dann Nikifa (Nicetas) 1120 — 1126. Wladimir
Monomach ist am 19. Mai 1125 im 73. Lebensjahre gestorben
und hat nach sich das Andenken eines frommen, barmherzigen,
weisen und siegreichen Fürsten hinterlassen.
Nun folgte Mstyslaw 1125 — 1132, welcher in die Fuss-
stap fen seines berühmten Vaters und Vorgängers tretend, für
sein Land segensreich wirkte. Nach dem Tode Monomach's,
welchen die Polowzer anzugreifen fürchteten, glaubten diese,
dass sie nun das russische Land wieder ungestraft werden
plündern können und machten daher einen neuen Einfall, wur-
den aber besiegt und über die Wolga getrieben; ausserdem be-
') Abgedruckt in Nestor's Chronik, cap. 80.
238
schuftigten diesen Grossfürsten innere Bürgerkriege und Kämpfe
mit den Tschuden und Litauern und er endete sein Leben am
15. April 1132. Am Kiewer Metropolitanstuhl sass damals
Michael IL (1130 — 1145). Es folgte als Grossfürst Jaropolk
(1132 — 1139), Bruder des vorigen Grossfürsten, unter welchem
sich die missvergnügten kleineren Fürsten gegenseitig bekämpf-
ten, und weil der Grossfürst zu schwach war, diesen Bürger-
kriegen Einhalt zu thun, das Land verwüsteten und ins Elend
brachten. Der von allen Seiten bedrängte, unfähige Grossfürst
wollte schon bei den Polowzcrn Hilfe suchen, wurde aber zum
Friedensschluss bewogen und starb im J. 1139. zYuf ihn folgte
Wsewolod (1139 — 1 14G ), welcher sich des grossfürstlichen Sitzes
mit Gewalt bemächtigte und weil ihn die anderen Fürsten als ihr
Oberhaupt nicht anerkennen wollten, mit denselben viele Kämpfe
zu bestehen hatte, welche seine ganze Regierungszeit ausfüllen
und das Kiewer Grossfürstenthum dem Untergange immer näher
bringen. Nach Wsewolod's, im J. 1146 erfolgten Tode bestieg
sein Bruder llior den grossfürstlichen Thron, wurde aber noch in
demselben Jahre, 1146 gestürzt und in ein Gefängniss geworfen,
und des Grossfürstcnthums bemächtigte sich
Isjaslaw-Mstyslawitsch (1146 — 1154); das zerrüttete Land
hatte von ihm viel Gutes erwartet; doch vergeblich, denn die
Geschichte seiner ganzen Regierungszeit weiss nur von unseligen
inneren Fehden und Bürgerkriegen zu erzählen, wiewol er selbst
von den Chronisten als ein guter, für das allgemeine Wohl be-
sorgter Fürst geschildert wird. In steine Regicrun^szeit fällt die
Wahl des neuen Metropoliten Clemens I.. welche im J. 1147 ohne
Intervention des Konstantinopler Patriarchen vorgenommen wurde,
wie davon später ausführlich die Rede sein wird.
Nach Isjaslaw's Tode folgte Rostislaw- Michael (1 154 — 1 155),
doch wurde er nicht allgemein anerkannt, entfernte sich deswegen
bald nach Tschernigow, und den Kiewer Thron bestieg Georg
Dolhoruki (1155 -1157), welcher, damals schon hoch bejahrt, seine
alten Tage im Frieden zubringen, und mit den Antheilfiirsten
Frieden schliescn wollte. Doch die verdrängten Isiaslawitschen
Hessen sich nicht besänftigen, es kam zu neuen Fehden, und ge-
rade als Geörg's Feinde gegen ihn einen gemeinsamen Angriff
beschlossen hatten, st arb er am 15. Mai 1157. [n kirchlicher Bezie-
hung ist hier zu erwähnen, dass der Grossfürst auf Anstiften des
239
Nowhoroder Bischofs Nifont den Kiewer Metropoliten Clemens I.,
welcher unabhängig von Konstantinopel gewählt worden war, ver-
drängte und von Konstantinopel einen neuen Metropoliten annahm.
Das Kiewer Grossfürstenthum schritt seinem Untergänge
entgegen. Nach Georgs Tode bestieg wohl Isjaslaw-Daioidowitsch
1157 den Kiewer Thron, allein ihm blieb nur der leere Titel, da
sich alle anderen Fürsten von seiner Oberherrschaft emanzipirten,
und ausser dem Halitscher Fürstenthume, welches schon damals
fast selbständig war, trat im Norden das Wladimiro-Susdaler
Fürstenthum in den Vordergrund, und dort regierte in dieser
Zeit Andreas Boliolvbski (seit 1157). Die Kiewer Fürsten führten
noch den Titel der Grossfürsten; allein sie hatten nicht mehr die
Macht der früheren Grossfürsten, ihre Macht erstreckte sich nun-
mehr nur über das Kiewer Gebiet und einige Städte im Tscherni-
gowschen Gebiete; dagegen waren die Fürstenthümer Perejaslawl,
Nowhorod, Smolensk, Turow und das ganze Westrussland unab-
hängig. Kiew behauptet noch als Metropole der Kirche den Vor-
rang, doch sein Glanz fällt merklich, und an dessen Stelle erhebt
sich Wladimir an der Klasraa, welches bald zur Hauptstadt wird.
Noch zu Lebzeiten Georgs Dolhoruki begab sich sein Sohn An-
dreas im J. 1 155 ins SusdalscheGcbiet, erweiterte und verschönerte
die von WTadimir Monomach (im J. 1114) an der Klasma ge-
gründete StadtWladimir, gründete in derselben viele Kirchen und
Klöster, und nach dem Tode seines Vaters Georg wurde er 1157
von den Einwohnern der Susdaler und Rostower Fürstenthümer,
welche zu Georg's Lebzeiten durch Statthalter verwaltet wurden,
einstimmig als Fürst anerkannt. Es wäre ihm leicht gewesen,
Kiew zu erobern, doch er wünschte im Frieden zu leben, des-
wegen Hess er das Kiewer Schein- Grossfürstenthum noch be-
stehen, gründete aber hier das neue Susdaler oder Wladimirer
Grossfürstenthum, welches bald auch förmlich an die Stelle des
Kiewer Grossfürstenthums getreten ist. Isjaslaw-Dawidowitsch
sass unterdessen noch in Kiew, bis er 1159 von Kiew vertrieben
wurde, und an seine Stelle trat der im J. 1155 vertriebene
Rostislaw- Michael und behauptete sich in Kiew 1159 — 1167. Er
wurde in Kiew mit Freuden begrüsst, hatte aber mit dem ver-
triebenen Isjaslaw viele Kämpfe zu bastenen, welcher ihm noch
andere Feinde verschaffte, und endlich den Rostislaw 1161 zur
Flucht zwang. Nach Isjaslaw's Tode (6. März 1161) kehrte Rostis-
240
law nach Kiew zurück, wo er einige Zeit Ruhe fand. Doch bald
entstanden neue Unruhen, es kamen die Polowzcr, denen der
Grossfürst nicht gewachsen war, und ohne etwas auszurichten, von
einem gegen sie unternommenen Zuge un verrichteter Sache zu-
rückkehrte. Am Abende seiner Lebenstage wollte er noch das
Erbe seiner Kinder sicherstellen, begab sich deswegen nach
Nowhorod, und starb auf dem Rückwege am 14. März 11(37. Er
wird von den Chronisten als ein frommer, friedliebender, aber
schwacher Fürst geschildert. An der Spitze der russischen Kirchs
standen in diesen Zeiten die Kiewer Metropoliten Constantin I.,
(1156— 1159), Theodor (1160— 1163), Johann IV. (1164— 1166)
und Constantin II. (1167 — 1175).
In Kiew folgte nun der letzte Kiew er Grossfürst Ihtyslaw-
Isjaüawitsch (1167 — 1169), früher Fürst von Wolynien. Die
Kiewer gelobten ihm unverbrüchliche Treue, und man erwartete
allgemein bessere Zeiten. Doch vergeblich. Bald störte die Ruhe
AVladimir von Wysehorod, welcher den Grossfürsten nicht an-
erkennen wollte, und als er als .Meineidiger von Allen verlassen
wurde, floh er zum Susdalcr Fürsten Andreas, welcher ihm das
Gebiet von Räsan zum Wohnorte angewiesen hat. Der Grossfürst
veranstaltete unterdessen einen grossen Ileercszug gegen die
Frbfeinde, die Polowzer, welche im J. 1168 wieder die Gegenden
am Dniepr zu plündern anfingen. Viele Fürsten folgten dem
Aufrufe des Grossfürsten, und am 2. .März 11(38 wurden die
Polowzer vollständig geschlagen, und die Verbündeten kehrten
mit reicher Beute in ihre Länder zurück. Gross war die Freude,
und man sah schon die ehemaligen glücklichen Zeiten Kicw's
wiederkehren, als ein unbedeutender Vorfall dessen end giltigen
Fall herbeiführte. Die im Kriege gc^cn die Polowzer gemachte
Beute haben die Fürsten unter einander gelheilt; nun aber ver-
dächtigten einige den Grossfürsten, dass er ihnen einen Theil der
Beute vorenthalten hat, was eine Verstimmung hervorgerufen hat.
ha/u kam aber noch, dass zwei Bojaren, welche der Grossfürst
wegen Diebstahls von seinem Hofe vertrieben hatte, aus Rache-
Bucht den Rostislawitschcn David und Kurik beibrachten, dass
sie der Grossfürst heimlich ins Gefangniss weilen will. Die Ver-
stimmung steigerte -ich, und die vor kurzer Zeit verbündeten
Fürsten schieden als erbitterte Feinde von einander, und der
Grossfürt sah sich von allen Bundesgenossen verlassen. — Dazu
241
gesellte sich endlich die Feindschaft mit dem Susdaler Fürsten
Andreas, zu welcher die Nowhoroder die Veranlassung1 gegeben
haben. Die Nowhoroder haben nämlich im J. 1 167 ihren Fürsten
Swiatoslaw vertrieben, welcher beim Andreas von Susdal Schutz
und Hilfe gefunden hat, und mit dessen Hilfe er nach Nowhorod
zurückzukehren hoffte. Doch die trotzigen Nowhoroder verspot-
teten alle diesbezüglichen Anträge des Susdaler Fürsten Andreas,
und sie verlangten, dass ihnen der Kiewer Grossfürst einen Sohn
zum Fürsten gebe. Mstyslaw zögerte damit lange Zeit, endlich
schickte er seinen Sohn Roman nach Nowhorod, welcher an den
Feinden Nowhorod's, besonders an den Fürsten von Polozk,
Rache übte. Dies erbitterte den Susdaler Fürsten Andreas, er sah
darin vielleicht eine erwünschte Gelegenheit, sich Kiew's zu be-
mächtigen und sich zum Haupt der russischen Fürsten zu
erheben. Er arbeitete deswegen am Sturze des Grossfürsten. Ins-
geheim verbündete ersieh mit eilf Fürsten, und bestimmte Wyse-
horod zum Sammelpunkt. Mstyslaw scheint davon sonderbarer-
weise nichts gewusst zu haben, denn er hatte keine Vertheidi-
gungsanstalten getroffen, und erst als die Feinde vor den T hören
Kiew's standen, raffte er seine Hilfskräfte zusammen, widerstand
zwei Tage den anstürmenden Feinden, musstc aber der Ueber-
macht erliegen, und am 8. März 1169 haben die unter dem Sus-
daler Fürsten Andreas verbündeten russischen Fürsten Kiew mit
Sturm eingenommen, und diese ihre Mutterstadt durch drei Tage
geplündert, wobei sie Alles, was bei den Einwohnern, in Kirchen
und Klöstern zu finden war, raubten und vernichteten. An diesem
Raubkriege haben sich nur die Halitscher Fürsten nicht be-
theiligt. Mstyslaw entfloh nach Wolynien, Andreas aber übergab
Kiewr als Theilfürstenthum seinem Bruder Hlib, und nannte sich
selbst den Grossfürsten von Russland. So ist also das Kiewer
Grossfürstenthum nach 287jährigem Bestände gefallen,
§.42.
11. Geschichte des Susdaler Grossfürstenthums
(1169-1328).
Auf die oben angegebene Weise ist das Susdaler Gross-
fürstenthum mit der Hauptstadt Wladimir an der Klasma an die
Stelle des früheren Kiewer Grossfürstenthums getreten, und
Pelesz, Geschichte der Union. ] f,
242
während nun Kiew als von Susdal abhängiges Fürstenthum
mannigfaltigen Wechselfällen ausgesetzt war, behauptete sich
das neuentstandene Susdaler Grossfürstenthum in seinen ursprüng-
lichen Grenzen durch 82 Jahre (1169 — 1250), dann aber verlor
es durch die Tataren den ganzen Westen, und bestand noch
78 J. (1250 — 1328) als selbständiges Grossfürstenthum im
Osten des Dniepr, bis es endlich im J. 1328 nach IGOjährigem
Bestände vom Moskauer Grossfürstenthum verdrängt worden ist.
Wir wollen nun die Geschichte dieses Grossfürstenthums,
insoferne sie zum Vers tändniss der Kirchengeschichte uothwendig
ist, ganz kurz überblicken. Der erste Grossfürst von Susdal war
Andreas mit dem Beinamen Boholubski, von 1157 — 1169
als Fürst und 1169 — 1174 Grossfurst von Susdal. Der neue
Grossfürst, welcher sich durch Intriguen zum Haupte von Russ-
land gemacht hatte, wurde nicht bald als solches anerkannt, und
er konnte sieb nur mit Gewalt auf dem Throne behaupten. Vor
allen anderen Fürsten war es der vertriebene Kiewer Grossfürst
Mstyslaw, welcher Unruhen herbeiführte, indem er mit Hilfe des
Halitscher Fürsten Jaroslawr zuerst an den Verbündeten des Sus-
daler Andreas Rache nahm und dann im Jahre 1171 Kiew wieder
eingenommen hat, und dann Wysehorod belagerte. Da verliesscn
ihn die Verbündeten, er musste die Belagerung aufheben und
nach Wolynien zurückkehren, wo ersieh zu einem neuen Kri
rüstete, aber unterdessen im wolynischen Wladimir in demselben.
Jahre gestorben ist. — Der Grossfürst Andreas wollte nun, nach-
dem er die bisherige Hauptstadt Kiew unter seine Herrschaft
gebracht hatte, auch das stolze Nowhorod, welches immer zu Un-
ruhen und zur Empörung bereit war, demüthigen; er schickte
deswegen seinen Sohn Mstyslaw mit bedeutenden Streitkräften
gegen. Nowhorod, wo des letzten Kiewer Grossfürsten Sohn
Roman herrschte, und alle Vertheidigungsanstalten getroffen hat
Die Susdaler verwüsteten das Nowhoroder Gebiet, als sie aber
Nowhorod selbst belagerten, wurden sie aufs Haupt geschlagen,
ein Theil gefangen genommen, der andere aber vernichtet. Zum
Andenken an diesen glänzenden Sieg, welchen die Nowhoroder
dem Beistande der seligsten Jungfrau zuschrieben, hat der dortige
Erzbischof Johann ein Dankfest angeordnet, das alljährlich am
27. November gefeiert werden sollte. Nach diesem misslungenen
Versuche, die Nowhoroder zu unterwerten, hat Andreas Boholubski
243
mit ihnen Frieden geschlossen, in welchem er alle ihre Freiheiten
bestätigt und anerkannt hat. — So wurde Nordrussland beruhigt,
im Süden aber plünderten die Polowzer, denen der schwache
Kiewer Fürst Hüb (1169 — 1172) nicht widerstehen konnte, und
als dieser gestorben war, folgte ihm Roman, Sohn des ehemaligen
Grossfürsten Rostislaw (1172), der aber bald vom Andreas ver-
trieben und durch dessen Bruder Michael ersetzt wurde, welchen
wieder die erbitterten Rostislawitschen vertrieben, und Rurik, ihren
Bruder, einsetzten. Die Folge davon war, dass sich alle russischen
Fürsten 1173 in zwei feindliche Lager thellten, das eine unter Füh-
rung des Susdaler Grossfürsten Andreas, das andere der Familie
der Rostislawitschen. Nur der Halitscher Fürst Jaroslaw blieb
neutral. Es kam zum Kriege, die Partei des Andreas nahm Kiew
ein und belagerte Wysehorod, wurde aber geschlagen, und Kiew
kam wieder an einen anderen Fürsten. Während dieser Verwir-
rungen wurde der erste Susdaler Grossfürst Andreas Boholubski
am 29. Juni 1174 von seinen eigenen Bojaren erschlagen, und
auf ihn folgte sein Bruder
Michael (1174—1176) und nach dessen kurzer und unbe-
deutender Regierung der zweite Bruder
Wsewolod III. (1176 —1212) Er wird von den Historikern
als einer der besten Regenten geschildert, wiewol die Chronisten
von vielen Grausamkeiten, die er verübt hat, erzählen. Seine
lange Regierungszeit war übrigens auch mit fast ununterbro-
chenen Bürgerkriegen ausgefüllt, ausserdem hatte er mit den
Polowzern, Bulgaren und anderen Völkern zu kämpfen, von denen
die ersteren im Jahre 1204 furchtbar plünderten. Er ist am
15. April 1212 gestorben, und auf ihn folgte sein Sohn
Georg (1212—1216). Gleich nach dem Tode Wsewolod's III.
theilte sich das Susdaler Grossfürstenthum in zwei Theile, denn
Georg regierte in Wladimir an der Klasma und Susdal, sein Bruder
Konstantin aber in Rostow, und jeder wollte zur Alieinherrschaft
gelangen. Es kam zum Bürgerkriege. Georg wurde vertrieben,
und an seine Stelle kam sein Bruder Konstantin (1216 — 1219),
der sich aber mit Georg aussöhnte und denselben zu seinem Nach-
folger bestimmte; nach seinem Tode (2. Februar 1219) kehrte
deswegen Georg wieder auf den grossfürstlichen Thron in Susdal
zurück, auf dem er sich von 1219 — 1238 behauptete. Gleich in
den ersten Jahren haben ihm die unruhigen Nowhoroder viel zu
iß*
244
thun gegeben, die inneren Unruhen dauerten noch, als von
Osten her ein furchtbarer Feind, die Tataren, in Russland er-
schienen sind.
In der weiten Hochebene Central-Asiens lebten die noma-
dischen Stamme (Orden) der Mongolen oder Tataren unter erb-
lichen fast unumschränkten Häuptlingen (Chanen\ die von ein-
ander wahrscheinlich unabhängig waren ; doch gegen Ende des
12. Jahrhundertes gelangte einer von ihnen, Namens Esukaj
Bagadur zu einer gewissen Oberherrschaft über die anderen
Chane, und hinterliess seine Macht seinem Sohne Temutscliin,
welcher im Jahre 1206 zum Tscliinkis-chan, d. i. Chan aller Chane,
erhoben wurde. Temutschin, welcher bis nunzu von China ab-
hängig gewesen zu sein scheint, eroberte bald einen Theil des
nördlichen China, vertrieb im Westen Mohamed III., den Sultan
der Chowaresimer und dehnte so seine Herrschaft von China bis
an den Kaukasus und das kaspische Meer aus. Auf die Kunde,
dass in China ein Aufstand ausgebrochen ist, beschloss er dahin
zurückzukehren, um den Aufstand zu unterdrücken, hielt sich
aber einige Zeit in Samarkand auf und befahl seinen zwei Heer-
führern Sudaj Bajadur und Tschepnowian (nach Anderen hiessen
sie Sujda und Gubbe), dass sie die Gegenden des kaspischen
Meeres durchziehen und sich mit ihm in Samarkand vereinigen.
In Befolgung dieses Auftrages überfielen sie die genannten Gegen-
den, nahmen 1223 die Stadt Schamacha ein, wurden aber dann
von den verschiedenen dortigen Völkerschaften, unter denen auch
die Polowzer waren, umzingelt, und retteten sich nur dadurch,
dass sie die Polowzer durch die Vorspiegelung, als seien sie ihre
Stammesverwandte, zum Abzüge bewogen haben. Als sie aber
die anderen Völkerschaften besiegten, fielen sie in die Gegenden
der Polowzer ein und plünderten dieselben, wobei sie eigentlich
nur darauf ausgingen, um sich mit Proviant und mit Pferden zu
versehen. An eine Eroberung dieses Land«-, so wie an einen Ein-
fall in Russland scheinen sie damals nicht gedacht zu haben. Die
Polowzer vertheidigten sich nach Möglichkeit, als sie aber von
den Tataren überall besiegt, und bis an den unteren Dniepr ver-
folgt wurden, flohen sie nach Russland und brachten hier die
erste Kunde von dem herannahenden neuen furchtbaren Feinde.
Diese Kunde machte in Russland eine furchtbare Aufregung,
viele Pursten versammelten sich in Kiew, und beschlossen dem
245
Feinde mit vereinigten Kräften entgegen zutreten. Im Früh-
jahr 1224 versammelte sich eine ansehnliche Macht am Dniepr, zu
welcher auch der Susdaler Grossfürst ein kleines Kontingent
lieferte, und zu der auch die Polowzer gestossen waren. Die
Tataren wichen einem Zusammenstoss anfänglich aus, ja in
kleineren Treffen wurden sie besiegt; als aber die vereinigten
Russen bis an den Fluss Kalka vorrückten, kam es am 31. Mai 1224
zur blutigen Schlacht, in welcher die Tataren den vollständigsten
Sieg davontrugen, dann das Land verwüsteten, Städte und Dörfer
zu Schutthaufen verwandelten und dann plötzlich verschwanden.
Der Grossfürst Georg und manche andere russischen Fürsten
blieben dabei fast ganz unthätig. Die Tataren begaben sich nach
dem fernen Osten, und als Temutschin 1227 gestorben war,
wurde sein unermessliches Reich unter seine drei Söhne getheilt,
welche die Eroberungen in Asien fortsetzten; sein Enkel Baty
aber, welcher die Gegenden am Ural und an der Wolga erhalten
hatte, brach gegen Europa auf. Die russischen Fürsten, welche
diesmal, wiewol besiegt, doch dem Joche der Tataren noch ent-
gingen,fingen unterdessen an wieder neue Bürgerkriege zu führen,
zu denen der Grossfürst selbst die Veranlassung gab. Dazu ge-
sellte sich noch die Pest, der Hunger und andere Unglücksfälle,
und schon im J. 1229 verbreitete sich die Nachricht von dem
abermaligen Heranrücken der Tataren. Der Chan Baty unter-
jochte 1237 das Bulgarenland an der Wolga und rückte im
Frühjahr 1238 gegen Russland heran und forderte im Räsanschen
Gebiete den zehnten Theil alles Eigenthums für sich und seine
Horde. Die russischen Fürsten widersetzten sich einzeln, nicht
vereinigt, den Tataren, konnten aber nirgends widerstehen, und
die Tataren eroberten und verwüsteten nach einander die ein-
zelnen Fürstentümer. Die Fürsten flehten den Grossfürsten Georg
um Hilfe, allein der übermüthige Mann glaubte, dass er allein
mit den Tataren fertig sein wird, und verweigerte jede Hilfe-
leistung. Unterdessen nahmen die Tataren das Gebiet von Räsan,
verbrannten. Moskau, und erschienen am 2. Februar 1238 vor
Wladimir, der Residenz des Grossfürsten, erstürmten diese Stadt,
so wie Susdal, verwüsteten dann die Gegend, und als sich ihnen
der Grossfürst Georg am Flusse Syta gegenüberstellte, schlugen
sie sein Heer und Georg fiel selbst in dieser Schlacht am
4. März 1238. Seit der Zeit hatten die Tataren eigentlich keinen
Widerstand mehr zu befürchten.
246
Auf Georg folgte im Susdalschcn Grossfürs tenthura Ja-
roslaw II. (1238-1246), welcher bei seinem Regierungsantritte
nur Trümmer vorgefunden hat. Die Tataren zogen unterdessen
nach Süden und erschienen 1240 vor Kiew, welche Stadt sie am
6. Dezember 1240 erstürmten und in Schutthaufen verwandelten.
Von da zogen sie nach dem jetzigen Galizien, erstürmten 1241 die
Städte Kolodiazyn, Wladimir und Ilalitsch, plünderten und ver-
wüsteten Alles und metzelten die Einwohner ohne Unterschied
nieder, so dass sie hinter sich nur Leichen und Schutthaufen
Hessen. Von Halitsch zog Baty weiter nach Westen, schlug die
Polen bei Krakau und war bald Herr von Ungarn, wobei er das
Land zur Wüste machte und die Einwohner vernichtete. Ein
anderer Haufe der Tataren drang durch Polen in Schlesien ein
und besiegte Herzog Heinrich den Frommen bei Wahlstatt
(1241), wandte sich aber, als die Böhmen heranrückten, nach
Süden, um sich mit dem Hauptheer zu vereinigen, und erlitt auf
dem Zuge durch Mahren eine solche Niederlage bei Olmütz, dass
er schnell nach Ungarn entwich. Von hier aus wollten die Ta-
taren noch einmal nach Oesterreich vordringen, als sie aber ein
starkes christliches Heer heranrücken sahen, kehrten sie zurück
und räumten auf die Nachricht von dem Tode ihres Gross-Chans
(Tschingis-Chans), auch Ungarn. Dadurch war Ungarn, Polen
und das Abendland gerettet, Russland aber blieb von nun an fast
200 Jahre unter dem Joche der Tataren.
Der Chan Baty kehrte an die Wolga zurück und beherrschte
von dort die Länder der Polowzer, die Tauris, die Kaukasuslän-
der nnd alle angrenzenden Gebiete. Das im Osten des Dniepr
gelegene Russland beeilte sich nun, anstatt sich zum gemein-
samen Widerstände zu rüsten, die Oberherrschaft des Chans
anzuerkennen. Mit gutem Beispiele ging der Susdalcr Gross-
fürst Jaroslaw II. voran. Er schickte seinen Sohn Constantin In
die Tatarei zum Gross-Chan Oktaj, um diesem seine Unterwerfung
anzubieten, selbst aber begab er sich zum Baty an die Wolga,
von welchem er in Lehnspflicht genommen und wenigstens zum
Scheine als Grossfürst von Ost-Russland anerkannt worden ist.
Das Beispiel des Grossfürsten befolgten andere Fürsten, und so
verlor Russland schon im J. 1243 seine Selbständigkeit, indem die
schwachen, sich gegenseitig befehdenden Fürsten sich freiwillig
dem Joche der Tataren ergaben. Als der Gross-Chan Oktaj gestor-
II
247
ben war, war der Grossfürst Jaroslaw II. genöthigt, sich persönlich
vor dessen Nachfolger Hajuk zu stellender begab sich deswegen nach
Asien, wurde in Frieden entlassen, starb aber auf dem Rückwege
wahrscheinlich in Folge der Vergiftung am 30. September 1246.
Es folgte nun im Susdaler Grossfürstenthume Swiatoslaw
(1247 — 1249). Die zwei Söhne des verstorbenen Jaroslaw II.
Andreas und Alexander mussten sich gleich ihrem Vater vor den
Gross-Chan in Asien persönlich stellen, von dem sie als Fürsten
anerkannt wurden, jedoch so, dass Andreas zum Fürsten im
Susdalschen Wladimir, Alexander Newski aber zum Fürsten von
Südrussland mit Kiew designirt wurde. Im Susdalschen Wladi-
mir folgte also nun Andreas (1249 — 1252) als ein von den Ta-
taren abhängiger Fürst. Sein Bruder Alexander, mit dem Bei-
namen Newski regierte aber unter Aufsicht der Tataren, welche
in den russischen Städten ihre Baskaken, d. i. Aufseher hatten,
und sein Name war mehr als anderer Fürsten bekannt, wesswegen
auch Papst Innocenz IV. ein Schreiben an ihn richtete, wovon
am entsprechenden Orte die Rede sein wird. Indessen hat der
Grossfürst Andreas den Zorn der Tataren gereizt, welche des-
wegen in sein Gebiet einfielen, und was ihnen in die Hände kam,
raubten. Andreas entfloh nach Schweden. In diese Zeiten fällt
die Theilung Russlands in Ost- und Westrussland. In Ostruss-
land, d. i. in den Gegenden östlich vom Dniepr standen unter
tatarischer Botmässigkeit die Susdaler Fürsten an der Spitze;
Westrussland aber, d. i. alle westlich vom Dniepr gelegenen
Gegenden gehörten seit 1250 zu den Halitscher Fürsten; und
diese Eintheilung, die von den Tataren gemacht worden ist, hat
sich bis zum Ende des 18. Jahrhundertes erhalten. Ostrussland
führte entweder wegen der grösseren Ausdehnung oder des-
wegen, weil dort die Grossfürsten regierten, den Namen Gross-
russland und die dortigen Einwohner hiessen Grossrussen, auch
einfach Russen; der westliche Theil aber führte den Namen
Kleinrussland und die Einwohner wurden Kleinrussen oder Ru-
tlienen genannt. Uebrigens kann diese Eintheilung keine zufällige
genannt werden, es bestand zwischen den Gross- und Klein-
russen sowol in sprachlicher Beziehung als auch in der ge-
schichtlichen Entwickelung ein bedeutender Unterschied, am
meisten divergirten sie aber in religiöser Beziehung; denn wäh-
rend Grossrussland schon damals im orientalischen Schisma
248
immer mehr erstarrte, unterhielt Kleinrussland noch eine ge-
raume Zeit gute Beziehungen zu Rom, das Schisma nahm zwar
auch hier Ucberhand, vermochte aber in diesem Zeiträume nur
auf kurze Zeit die Vereinigung mit Rom ganz zu verdrängen.
Nach der Vertreibung des Susdaler Grossfürsten Andreas
folgte sein Bruder Alexander Newski (1252 — 1263), welchem es
gelungen ist, die Tataren zu besänftigen und zum Abzüge zu
bewegen und in seinem Lande die Ruhe herzustellen. Nachdem
er die in Nowhorod ausgebrochenen Unruhen gedämpft hatte,
musste er sich in die tatarische Horde begeben, wo damals grosse
Veränderung geschehen ist. Batv ist gestorben und dessen Sohn
Sartak wurde von einem Verwandten Namens Beriet ermordet,
welcher im Einverständnisse mit dem Gross-Chan an Baty's
Stelle 1257 getreten ist und die Oberaufsicht über Russland
seinem Statthalter Ulavtschi anvertraut hat. Vor diesem Tataren
ist Alexander Newski erschienen, um dessen Gunst zu erlangen.
Die Tataren haben damals (1257) das Volk in Ostrussland ge-
zählt und mit einer Steuer belegt, von welcher Steuer nur der
Clcrus befreit war; und bald verpflichteten sie die Fürsten, auf
die erste Aufforderung des Chans Kriegsmannschaften zu stellen.
Auf diese Weise wurde das Joch der Tataren immer schwerer
und fühlbarer. Nur die Nowhoroder widersetzten sich der
neuen Abgabe, mussten sich aber in das Unvermeidliche endlich
tilgen. Der Grossfürst Alexander begab sich noch einmal zum
Chan in seine Residenzstadt Saraj an der Wolga, wo er lange
Zeit bleiben musste, und als er, schon schwach, den Rückweg an-
getreten hat, starb er am 26. November 1263.
Unter der Regierung Alexanders sind im Tatarischen
Chanat an der Wolga, d. i. in der Kaptschakschen Orde einige
Misshelligkeiten entstanden, welche in späteren Zeiten deren
Untergang herbeiführten. Ein Heerführer, Namen Nogaj, wollte
nämlich die Oberherrschaft des Chan nicht anerkennen, er-
gründete sich in den Gegenden am schwarzen Meere eine selb-
ständige Herrschaft, und seil der Zeit ist wahrscheinlich der
Name der nogaischen Tataren entstanden. Doch damals waren
die Tataren noch sehr stark und dehnten ihre Herrschaft immer
weiter aus.
In Susdal folgte nun Jaroslaw's Sohn Jaroslaw (1263 —
1272), unter welchem die Tataren weitere Fortschritte in der
249
Bedrückimg des Volkes machten; dann sein Bruder Basil
(1272 — 1276), unter welchem Nowhorod durch Bürgerkriege
zerrüttet wurde und die Tataren unter ihrem Chan Mangu-Ti-
mur Litauen und Russland verheerten. Nach Basil's Tode folgte
Demeter (1276-1294) Sohn des Alexander Newski, unter wel-
chem das Gute, was seine unmittelbaren Vorgänger stifteten,
zerstört wurde. Viele russischen Fürsten leisteten dem Chan
Mangu-Timur Dienste in seinem Kriege gc^n die kaukasischen
Völkerschaften, wofür sie reichlich belohnt wurden, der Gross-
fürst aber bekämpfte zuerst die Nachbarn der Nowhorodcr, und
führte dann einen Bürgerkrieg mit seinen Bruder Andreas,
welcher sich des Susdaler Grossfürstenthums bemächtigen wollte,
und den Chan für sich gewonnen hat. Die Tataren kamen ihm
zur Hilfe, aber um sich schadlos zu halten, verwüsteten sie 1281
dieses ganze Land. Demeter floh, als aber die Tataren abzogen,
kehlte er zurück, um sein Fürstenthum wieder zu erobern. An-
dreas suchte wieder bei den Tataren Hilfe, welche ihm diese
leisteten, aber dafür das Susdal'sche Gebiet abermals verwüsteten.
Der vertriebene Grossfürst Demeter wandte sich an Nogaj, wel-
cher am schwarzen Meere herrschte, und wurde von diesem auf
seinen Thron wieder eingesetzt, und zwar nicht durch Waffen-
gewalt, sondern durch einen einfachen Befehl, welchem selbst
der neue Kaptschaksche Chan Tudan-Mangu aus Furcht vor
Nogaj's Macht zu widerstehen nicht wagte. Jetzt hat sich auch
Andreas seinem Bruder Demeter unterworfen, sann aber nur auf
eine passende Gelegenheit, um ihn zu stürzen, und eine solche
Gelegenheit war in damaligen Zeiten sehr leicht zu finden. De-
meter verdankte seine Restitution dem mächtigen Nogaj, an ihn
wagte sich also Andreas nicht direkt zu wenden ; aber er ver-
dächtigte den Grossfürsten bei Nogaj's Verwandten und brachte
es dahin, dass dieser 1293 den Heerführer Diuden mit einer
grossen Heeresmacht nach Russland schickte, scheinbar deswegen,
um den Andreas auf den grossfürstlichen Stuhl zu setzen, in
der That aber deshalb, um Russland zu berauben und zu ver-
wüsten, wobei er an Andreas gar nicht dachte. Denn es war den
Tataren gleichgiltig, wer in den einzelnen Fürstentümern re-
gierte, wenn sie nur ihre Raubzüge ungehindert ausführen
konnten; ja, die Bürgerkriege der Fürsten waren ihnen sehr er-
wünscht, denn sie kamen gewöhnlich als Protektoren einer
250
Partei und beraubten dann alle. Die Fürsten aber waren so ver-
blendet, dass .sie sich nicht zum gemein amen \\ id erstände auf-
raffen konnten, wiewol damals dazu günstige Gelegenheit war,
weil zwischen den Tataren innere Zwistigkeiten ausgebrochen
waren. Die Tataren also, welche unter Djudcn scheinbar zum
Schutze des Andreas gekommen waren, verwüsteten ganz Ost-
und Nordrussland und kehrten mit reicher Beute in ihre Sitze
heim. Der Grussfürst Demeter irrte unterdessen hilfesuchend
umher, bis er 1294 gestorben ist, und nun folgte sein oftgenann-
ter Bruder Andreas (1294 — 1301), welcher aber in Folge seines
Vorlebens weder auf die Achtung der Fürsten, noch auf die
Liebe des Volkes Anspruch erheben konnte, wiewol ihm Nie-
mand das Grossfürs tenthum streitig machte. Nach kurzer Ruhe
entstanden innere Zwistigkeiten, zu deren Schlichtung der da-
malige Chan Tochta einen Gesandten nach Wladimir schickte,
der sich dafür gut bezahlen Hess, ohne etwas ausgerichtet zu
haben. Doch endlich kam zwischen den Fürsten ein Ausgleich
zu Stande, welcher bis zum Tode des Andreas dauerte. In dieser
Zeit tritt das Moskauer Fürstenthum in den Vordergrund, be-
sonders seitdem der dortige Fürst Daniel das Gebiet von Pere-
jaslawl an sich gerissen hat und sich immer mehr unabhängig
stellte und seinem Sohne Jurij (Georg) nach seinem Tode (1302)
ein bedeutendes Fürstenthum hinterlassen hat. Der Grossfürst
Andreas wollte dieses Fürstenthum mit Hilfe der Tataren an sich
reissen, allein die Dekrete (Jarlik) des Chans Tochta haben ihm
nichts geholfen. Nach seinem Tode folgte Michael (1304 1319),
gegen welchen sich aber der Moskauer Fürst Georg erhoben
hatte und das S usdaler Grossf ürs tenthum an sich reissen wollte.
Michael erwirkte i'i'w sieh die Bestätigung des Chans, und weil
er wusste, dass Georg seine Ansprüche freiwillig nicht aufgehen
wird, wollte er ihn mit Waffengewalt dazu zwingen, er belagerte
Moskau, aber ohne Frfolg; dagegen wuchs die gegenseitige Er-
bitterung, welche für beide Thcile verderblich wurde. W^v Mos-
kauer Fürst verübte viele Grausamkeiten. Um sich Kasans zu
bemächtigen, Hess er den dortigen rechtmässigen Fürsten Con-
stantin ermorden, doch vergeblich, denn dieses Fürstenthum er-
hielt des ermordeten Fürsten Sohn Jaroslaw. Der Grossfürst
Michael residirte in Twer und verwaltete Wladimir und Nowhorod
durch seine Statthalter. Die Nowhoroder empörten sich, als ihnen
251
aber Michael die Zufuhr der Lebensmittel abgeschnitten hatte,
schickten sie 1312 ihren Erzbischof David zum Grossfürsten mit
der Bitte um Frieden, welcher auch wirklich zu Stande kam.
Der Grossfürst begab sich schleunig in die Residenz des Chans,
denn Tochta war gestorben, und es war noth wendig, sich die Gunst
des neuen Chan Usbek, des eifrigen Beförderers des Mahomeda-
nismus, zu erwerben. Der Grossfürst Michael nahm von den
Nowhorodern viel Silber, gab ihnen die früheren Statthalter und
begab sich zum Chan, wo er zwei Jahre verweilte. Die Abwesen-
heit Michael's benutzte der hinterlistige Moskauer Fürst Georg,
er begab sich nach Nowhorod, wo er 1315 sich der fürstlichen
Gewalt bemächtigte. Doch bald wurde er vor den Chan'schen
Richterstuhl berufen, und als er sich dahin begeben hatte, rückte
schon Michael mit tatarischen Uilfstruppen gegen Nowhorod
heran, welches er 13 IG bezwungen und zur Unterwerfung ge-
nöthigt hat. Der Moskauer Fürst Georg lebte unterdessen drei
Jahre lang am Hofe des Chan Usbek, welchen er endlich (1318)
durch Geld dahin brachte, dass er ihn zum ersten Fürsten der
Russen erhoben und ihm seine Schwester Kontschaka zur Ge-
malin gegeben hat. So wurde der Moskauer Fürst Georg ein
Schwager des Tataren-Chans, des grössten Feindes Russlands.
Nun wünschte er zuerst den Grossfürsten Michael zu stürzen
und begab sich — er der natürliche Beschirmer Russlands — mit
tatarischen Streitkräften, welche Kavgadi anführte, nach Russland.
Michael wollte dem Grossfürstenthum freiwillig entsagen und
nur in Twer und Nowhorod bleiben, doch Georg Hess das Ge-
biet von Twer plündern und verwüsten. In dieser Noth ent-
schloss sich Michael zum äussersten Widerstände, und er hat im
Dezember 1318 den Georg und dessen tatarische Hilfstruppen
vollständig geschlagen und viele, darunter den Führer der Ta-
taren, Kavgadi, gefangen genommen. Georg entfloh nach Nowho-
rod, wro ihm Hilfe zugesagt wurde, und es drohte ein neuer blu-
tiger Bürgerkrieg. Michael wollte das verhüten, er schlug also
dem Moskauer Fürsten vor, dass die Sache dem Chan Usbek zur
Entscheidung vorgelegt werde. Georg willigte ein und begab sich
schleunig nach Saraj, um sich durch Bestechung ein günstiges
Urtheil zu erwirken; später kam auch Michael dahin, wurde zwar
zum Verhör zugelassen, aber auf Georgs Anstiften bald verur-
theilt und nach vielen Qualen und Misshandlungen auf einem
öffentlichen Platze im November 1319 hingerichtet.
252
Auf solche Weise gelangte Georg von Moskau zur Würde des
Ghrossfürsten (131 9)j doch schon nahte auch sein Untergang. Er
nahm 1319 von Wladimir Besitz, machte sich 1320 den Räsaner
Fürsten unterthänig, und bereitete sich zum Angriffe auf T wer,
den Erbtheil der Sühne des ermordeten Michael. Der Twerer
Fürst Demeter aber schickte zum Georg den Bischof Barsono
fius mit 200O Kübeln und mit der Versicherung, dass er ihm das
Grossfürstenthum nicht streitig machen wird, in Folge dessen
Georg den Zug gegen Twer für jetzt aufgegeben und sich nach
Nowhorod begeben hat. Hier wurden ihm bald zwei sehr un-
angenehme Nachrichten gebracht, erstens das ein Gesandter des
Usbek, Namens Achmvl unter dem Scheine, als wollte er im
Grossfürstenthum die Ordnung herstellen, daselbst grosse Grau-
samkeiten verübt hatte, und mit reicher Beute nach Sara j zurück-
kehrte; dann, dass der Sohn des früheren Grossfürsten Michael,
der Twerer Fürst Demeter, vom Chan Usbek zum Grossfürsten
erhoben wurde. Vergebens flehte Georg die Nowhoroder um
Hilfe an, er floh nach Pskow, wo er zwar Aufnahme, aber keine
Hilfe gefunden hat. Dann kehrte er nach Nowhorod zurück und
begab sich 1324 nach Saraj zum Chan Usbek. Dorthin kam
1325 auch Demeter an, und als diese beiden Fürsten vor dem
Chan erschienen waren, um ihre Sache zu verfechten, gerieth
Demeter in eine solche Aufregung, dass er den treulosen Georg
im Angesichte des Chans (im November 1325) mit seinem
Schwerte durchbohrt hat. Demeter sah seinem Ende entgegen,
und wurde im September 1326 auf Befehl des Chans erschlagen.
Als Grossfürst wurde vom Chan Demetcr's Bruder Alexander
(1327) bestellt. Noch in demselben Jahre erschien in Twer
Schcwkal, Gesandter des Chan Usbek, um neue Steuern zu er-
heben. Das verarmte Volk klagte über die neuen Lasten, war
aber zu deren Abgabe bereit ; als es aber ruchbar wurde, dass
Schcwkal selbst auf den grossfürstlichen Thron sich erheben,
und alle Russen zum Mohamedanismus zwingen will, entstand
eine furchtbare Aufregung, in Folge deren Schcwkal und alle
Tataren erschlagen wurden. Diese verzweifelte Thal erfüllte die
Tataren mit Furcht, denn sie glaubten, das- sich ganz Russland
erhoben bat; als sich aber diese Befürchtung als grundlos erwie-
sen hatte, beschloss Usbek furcht bare Hache zu nehmen, und
zwar nicht persönlich, sondern durch Vermittlung eines russi-
253
sehen Fürsten. Ein williges Werkzeug fand er im Moskauer Für-
sten Johann, den er dafür zum Grossfürsten zu erheben verspro-
chen hat. Johann hat die ihm auferlegte Aufgabe zur vollen
Zufriedenheit seines Herrn gelöst, er verwüstete mit Hilfe der
ihm zu Hilfe gegebenen Tataren Russland besser und gründli-
cher, als es die Tataren selbst zu thun vermocht hätten, und
wurde zum Lohn dafür im Jahre 1328 vom Chan Usbek zum
Grossfürsten erhoben. So ist das auf hinterlistige Weise entstan-.
dene Susdaler Grossfürstenthum nach 160jährigem und unglück-
lichem Bestände von dem noch schmählicher gegründeten Mos-
kauer Grossfürstenthum verdrängt und gestürzt worden.
§. 43.
HL Geschichte des Moskauer Gross fürsten thums
(1328—1598).
Weil unsere Kirchengeschichte auch mit der Geschichte des
Moskauer Grossfürstenthums in vielfältige Berührungen kommt,
erscheint es angezeigt, auch den Verlauf der Geschichte des Mos-
kauer Grossfürstenthums hier zu überblicken. In Moskau regierten
in der Zeit von 1328 bis 1598 eilf Grossfürsten ausRurik's Stamme
welcher mit Theodor I. dem letzten der genannten Grossfürsten
nach 736jährigem Bestand im J. 1598 ausgestorben ist. Die Mos-
kauer Grossfürsten waren lange Zeiten den Tataren unterthan;
doch nachdem sie dieselben 1380 besiegt hatten, versuchten sie
dann öfters das tatarische Joch abzuschütteln, was ihnen endlich
unter Johann III. im Jahre 1502 gelungen ist, und seit dieser
Zeit war Ostrussland von den Tataren unabhängig. Der erste
Moskauer Grossfürst war Johann Kaiita (1328 — 1340).
So lange der letzte Susdaler Grossfürst Alexander lebte,
konnte sich Johann in seiner neuen Würde nicht sicher fühlen,
daher sann er auf Mittel, um diesen gefährlichen Rivalen zu be-
seitigen. Er verweilte sehr oft am Hofe des Kaptschakscher
Chans Usbek, wo er sich durch Geld und Versprechungen Freunde
warb, und den Alexander als Feind der Tataren schilderte. In
Folge dieser Bestrebungen Johann's Hess Usbek den Fürsten
Alexander zu sich berufen, und der hinterlistige Moskauer Jo-
hann wollte ihn zu dieser Reise durch den Nowhoroder Erz-
bischof Moses bereden. Doch die dem Alexander treuen Pskower
riethen davon ab, weil sie schlimme Folgen befürchteten, und
254
sie versprachen, ihren Fürsten mit Waffengewalt zu vertheidigen.
Johann schickte sich wirklich an, sie zu bekriegen, doch in An-
betracht ihrer drohenden Stellung stand er davon ab, und ergriff
ein anderes Mittel, um zu seinem Ziele zu gelangen; er beweg
den damaligen Metropoliten Theognost, dass dieser über die
Pskower den Bann aussprach und sie mit dem Interdikt belegte
auf so lange, bis sie den Alexander zum Chan schicken. Dies
schreckte die Pskower, allein sie wollten auch jetzt ihren Fürsten
nicht ausliefern. Da entsagte dieser grossmüthig ihrer Hilfe,
und begab sich nach Litauen, wo er beim Gedimin freundliche
Aufnahme gefunden hat und dort bis 1332 geblieben ist. Da
kehrte er abermals nach Pskow zurück, und wurde mit Freude
begrüsst, und damit er ganz selbständig herrsche, sagten sich
die Pskower von Nowhorod los, und wählten sogar zu ihrem
eigenen Bischof den Arsenius, und schickten ihn zur Consekra-
tion zum Metropoliten, der damals in Wolynien verweilte. Doch
der Metropolit weigerte sich, in Pskow eine neue Diözese zu er-
richten, er konsekrirte zum Nowhoroder Erzbischof einen gewis-
sen Basilius, unter dessen Jurisdiktion auch Pskow7 gehörte.
Der Moskauer Johann beutete diese Zeit dazu aus, um von den
reichen Nowhorodern Geld zu erpressen, und als ihm das theil-
weise gelungen ist, begab er sich (1333) mit reichen Geschenken
nach Saraj, wo er den ehemaligen Grossfürsten Alexander wieder
verleumdete, welcher nun abermals vom Chan berufen, und 1336
wider Johanns Erwarten von demselben begnadigt und in sein
ererbtes Fürstenthum Twer restituirt wurde. Das ärgerte den
Moskauer Johann, er konnte aber vor der Hand nichts dagegen
unternehmen, er trachtete, sich im Inneren zu befestigen, und als
ihm das durch Gewalt t heil weise gelungen ist, begab er sich
(1339) zum Usbek, bei dem er durch Verleumdung und Beste-
chung dahin brachte, dass Alexander sich wieder mit seinem jun-
gen Sohne Theodor in Saraj stellen musste, wo diese beiden
Fürsten im November 1339 enthauptet wurden. So hatte Jo-
hann von Moskau seinen Rivalen beseitigt. Am Ende seines
Lebens schickte Johann Kaiita noch seine Truppen gegen Smo-
lensk, um (liest' Stadt den Tataren zu unterjochen, doch diese
Expedition war misslungen, und Johann starb im April 1340.
Auf ihn folgte sein Sohn Simeon der Stolze (1340 1353),
welcher durch reiche Geschenke die Anerkennung des Kaptscha-
255
ker Chans sich erkauft hat. Gegen die Chane war dieser Fürst
sehr unterthänig, gegen die Russen aber streng und hochmüthig.
deswegen wird er der Stolze beigenannt. In diesen Zeiten (1341)
ist der Kaptschaker Chan Usbek gestorben. Usbek stand in viel-
fachen Beziehungen mit dem Papst Benedikt XII. (1334-1342),
weicher diesen Chan zum Christentimm zu bekehren hoffte, und
von dessen Gemalin viele Geschenke erhalten hat;6) doch Usbek
blieb Mohamedaner, wiewol er es gestattete, dass unter den ihm
ergebenen Jassen ein lateinischer Missionär Namens Jonas Va-
lens wirkte und viele zum Christentimme bekehrte. Usbek's
Nachfolger, Tschanibek, blieb auch dem Islam treu. Als er nach
Ermorderung zweier Brüder den Kaptschak'schen Thron bestie-
gen hat, mussten vor ihm die russischen Fürsten mit ihrem Me-
tropoliten Theognost (1342) erscheinen und für ihre Bestäti-
gung reichen Tribut erlegen. Der Metropolit selbst rnusste 600
Silberrubel zahlen, worauf er in Gnaden entlassen wurde. Aus
den weiteren Regierungsjahren dieses Grossfürsten sei noch er-
wähnt, dass damals die furchtbare Pest, der sog. schwarze Tod
(1346) von China eingeschleppt wurde, und später in ganz
Europa furchtbare Verwüstungen angerichtet hat. In Russland
erschien diese Pest in Pskow im Jahre 1352 und raffte zwei
Drittheile der Bevölkerung hin, darunter auch den Nowhoroder
Erzbischof Basilius, welcher sich unter anderen dadurch bemerk-
bar machte, dass er in einem Brief an den Twerer Bischof Theo-
dor zu beweisen suchte, dass „das Paradies und die Hölle wirk-
lich auf der Erde existiren, und dass man sich diese Orte nicht
als übersinnliche zu vorstellen hat, wie es die neuen Häretiker
thun." Das Paradies suchte er am weissen Meer, und behauptete,
dass es von einigen Nowhorodern gesehen wurde. Der schwarze
Tod verbreitete sich von Pskow in ganz Russland und richtete
überall gleiche Verwüstungen an. Der Grossfürst Simeon be-
suchte indessen oft den Chan, bei dem er sich in besondere
Gunst zu setzen wusste, und er nannte sich „Fürst aller Russen",
und starb im Jahre 1353. In derselben Zeit ist auch der Metro-
polit Theognost gestorben, worauf Alexius folgte.
Auf den Moskauer Stuhl wurde Johann II. (1353 -1359),
Sohn des ersten Moskauer Grossfürsten, daher Johannowitsch
'*) RajnaLl, annales a. 1338 und 1340.
256
genannt, vom Chan Tschanibek eingesetzt. Unter diesem schwa-
chen Fürsten wuchs die Macht der Litauer unter ihrem Fürsten
Olgerd, im Inneren Russlands aber, namentlich in Murom, Twer
und Xowhorod wütbeten Bürgerkriege, ja in Moskau selbst
wurden die höchsten Beamten straflos gemordet. Auch in kirch-
licher Beziehung herrschte hier damals eine heillose Verwirrung,
wovon später die Rede sein wird. Die Verhältnisse verschlim-
merten sich noch mehr, als der Chan Tschanibek (1357) von
seinem eigenen Sohne Berdibek erschlagen wurde, und dieser,
wiewol anfangs durch den Metropoliten Alexius besänftigt, bald
Russland zu verwüsten anfing, in welcher Zeit auch Johann II.
(am 19. November 1359) gestorben ist. Während der Regie-
rungszeit dieses Grossfürsten sind an der Donau die selbstän-
digen Fürstentümer Moldau und Walachei enstanden, welche
später in vielfältigen Beziehungen zur russischen Kirche standen.
In Moskau folgte Demeter Konstantinowit seh (1359 — 1362).
Fast gleichzeitig mit Johann II. ist auch der Kaptschaker Chan
Berdibek gestorben, und auf ihn folgte Kulna) dessen zwei Söhne
Johann und Michael Christen (wahrscheinlich römisch-katholisch)
waren, doch Kulna wurde nach fünf Monaten von Xawrus mit
den beiden Söhnen erschlagen, welcher min als Chan folgte und
da- Moskauer Grossfürstenthum nach seiner Willkür dem Sus-
daler Fürsten Demeter übergab. Demeter wollte das Susdal'sche
Wladimir wieder erheben, und auch den Metropoliten Alexius
bewegen, dass er von Moskau nach Wladimir zurückkehre, was
dieser aber verweigerte. Von Xowhorod aber wurde Demeter
als Grossfürst anerkannt und unterstützt; dagegen machte der
Litauer Fürst Olgerd weitere Eroberungen in Russland. Im
Kaptschaker Chanat wütheten unterdessen innere Kriege, der
Chan Nawrus wurde vom Heerführer Chidyr erschlagen, welcher
nun als Chan auftrat, aber schon 136J von seinem eigenen Sohne
Temicliorza erschlagen wurde, der aber nach »> Tagen verdrängt
wurde, bis da- Kaptschaker Chanat in zwei Theile zerfiel. Die
russischen Fürsten betrachteten indessen den Saraj sehen Chan
Murut als ihren Oberherrn. Als deswegen um das Grossfürsten-
thum Zwistigkeiten ausgebrochen waren, begaben sich die Riva-
len 1362 zu diesem Chan, welcher den Susdaler Demeter ent-
setzte, und den Sohn Johanns II. Demeter von Moskau zum
Grossfürsten einsetzte, welcher seinen Vorgänger vertrieben,
257
und als Demeter Donski (1363—1389) den grossfürstlichen Thron
in Moskau bestiegen hat. Das Hauptbestreben dieses Fürsten
war, die Macht der Theilfürstenthümer so viel als möglich zu
schwächen und die des Grossfürstenthums zu heben, um dann
desto eher das Joch der Tataren abzuschütteln; und in beiden
Beziehungen hat er wenigstens den Anfang gemacht. Gleich
seinem Vater bestrebte er sich, mit den Tataren im guten Ein-
vernehmen zu bleiben, was damals desto schwieriger war, als
die Macht der Tataren zwischen die Chane Murut und Abdul
getheilt war; indem er nun mit Beiden im guten Einvernehmen
leben wollte, hat er Beider Gunst verloren. Zwar war der Zorn
der Chane jetzt nicht mehr so furchtbar, da sie einander ununter-
brochen verdrängten, und deswegen nicht mit ganzer Macht ihr
Ansehen geltend machen konnten, doch war ihre Feindschaft
immerhin mit Gefahren verbunden, und sie beschäftigen diesen
Fürsten wirklich im Laufe seiner ganzen Regierung. Schon Mur-
tuk's Nachfolger Azis wollte ihn stürzen und den vertriebenen
Demeter Konstantinowitsch (1365) restituiren, aber ohne Erfolg,
weil dieser, zu schwach, dem Moskauer Fürsten zu widerstehen,
dem Grossfürstenthume freiwillig entsagte. Dem Moskauer De-
meter drohte aber vom Chan Azis eine neue Gefahr, und er be-
reitete sich vor, derselben zu begegnen, indem er seine Macht zu
konsolidiren und die inneren Zwistigkeiten beizulegen trachtete.
Zum Unglück erschien die Pest wieder in Russland, und raffte
in den Jahren 1365—1366 sehr viele Menscben hin, und wüthete
z. B. in Smolensk dreimal so furchtbar, dass das dritte Mal (1387)
nur fünf Menschen am Leben geblieben sind; dann wurde Mos-
kau 1366 von einem grossen Brande heimgesucht, und zu dem
gesellten sich noch die Einfälle der Litauer unter Olgerd, wel-
cher 1368 bis Moskau vorgedrungen ist, und diese Stadt plün-
derte. Unterdessen erholten sich die Tataren wieder; Mamaj hat
die sog. goldene oder Saraj'sche Orde, wo Azis herrschte, und
seine an der Wolga vereinigt (1371), erhob den Mamant-Saltan
zum Chan und herrschte in dessen Namen, und bestimmte zum
Grossfürsten den Twerer Fürsten Michael, der sich aber nicht
behaupten konnte, und nach Litauen floh. Da erschien Olgerd
zum zweiten Mal vor Moskau (1370), wurde aber zum Waffen-
stillstand und zum Abzüge bewogen, und Demeter entschloss
sich (1371), mit reichen Geschenken sich zum Mamaj nach Saraj
Pelesz, Geschichte der Union. 17
258
zu begeben, wo er gnädig aufgenommen und als Grossfürst be-
stätigt wurde. Nach Moskau zurückgekehrt, fand Demeter einen
neuen Feind, den Räsaner Fürsten Oleg, welcher sich ihm mit
Waffengewalt widersetzte, aber zurückgeschlagen wurde, und
im Jahre 1372 wurde llussland wieder von den Litauern über-
fallen, und Olgerd rückte wieder gagen Moskau heran, wurde
aber zum Frieden vermocht, und versprach Moskau nicht mehr
zu beunruhigen. Ein neuer Sturm drohte von Osten von Seite
der Tataren. Im J. 1374 wurden die Gesandten des Mamaj in
Russland getödtet, und dieser schwur nun den Demeter zu ver-
nichten. Einige Zeit wurde er durch die in seinem Reiche
wüthende Pest von einem Rachekriege gagen. Russland abge-
halten, doch im J. 1377 liess er in Russland einbrechen. Die
Tataren vernichteten das russische Heer am Flusse Piana, zer-
störten Städte und Dörfer, verbrannten Nieder- Nowhorod, nah-
men Räsan ein, und zogen dann 1378 gegen den Grossfürsten
Demeter, von welchem sie aber (im August 1378) geschlagen
wrurden. Mamaj ergrimmte auf die Kunde von dieser Niederlage,
brach mit grossen Haufen ins Räsan'sche Gebiet ein, und nach-
dem er dieses ganz verwüstete, kehrte er an die Wolga zurück.
Mit diesem Rachezuge war Mamaj noch nicht zufriedengestellt,
er verstärkte sich nur, um den Grossfürsten selbst zu überfallen,
und nachdem er alle Anstalten getroffen hatte, zog er 1380 ge-
gen Russland. Am Don kam es zur Schlacht, in welcher die Tataren
vollständig geschlagen wurden, viele von ihnen fanden ihren Tod
in der Schlacht, der Rest wurde in die Flucht gejagt. Demeter
erhielt in Folge dieses Sieges am Don den Reinamen Donski.
Dieser grosse Sieg über die Tataren hatte doch nicht die er-
wünschten Folgen, im Gegentheile, die Tataren waren bald wieder
den Russen furchtbar. Mamaj rüstete sich zum neuen Rachezug«',
wurde aber noch in demselben Jahre von Tochtamysch gestürzt, und
dieser berief (1381) die russischen Fürsten zu sich, damit sie ihm,
als ihrem neuen < >berherm huldigen. Der Grossfürst folgte nicht,
daher fiel Tochtamysch ^13cS2) in Russland ein, wobei ihm Oleg,
Fürst von Räsan, als Wegweiser diente, und der Grossfürst ent-
floh nach Kostroma, welches Beispiel auch der Moskauer Metro-
polit Cyprian I. befolgte und sich nach Twer flüchtete, Tochta-
mysch belagerte Moskau, welches er (im September) 1382 ein-
nahm und gräulich verwüstete, dann auch andere Städte plün-
259
derte, und zuletzt in sein Chanat zurückkehrte. Nach dem Ab-
züge der Tataren kehrte Demeter Donski nach Moskau zurück,
entsetzte den Metropoliten Cyprian I. deswegen, dass er vor den
Tataren geflohen ist, wiewohl er selbst früher floh, und setzte an
seine Stelle einen gewissen Pimen ein, den er später auch ver-
trieb. In den letzten Regierungsjahren wurde Demeter noch von
Bürgerkriegen heimgesucht, und starb 1389. Unter seiner Re-
gierung wurden die Permier, welche zwischen der Dwina und
dem Ural wohnten, zum Christenthum bekehrt.
Zum Nachfolger wurde vom Chan der Sohn des Vorgängers
Basil I. (1389 — 1425) eingesetzt, und seit dieser Zeit blieb das
Grossfürstenthum im Hause der Moskauer Fürsten erblich, und
wurde ihnen von Niemandem streitig gemacht. Ohne auf seine
Regierung näher einzugehen, sei nur bemerkt, dass er während
seiner langen Regierung vorzüglich drei Ziele zu erreichen
strebte, nämlich a) das Tatarische Joch abzuschütteln oder
wenigstens erträglicher zu machen, b) Litauen von Russland
fernzuhalten und c) die Theilfürstenthümer mit Moskau zu
vereinigen, und so ein mächtiges Reich herzustellen. Doch ver-
fuhr er dabei sehr vorsichtig, und hat in jeder Beziehung nur
massige Erfolge erreichen können. Die Tataren wurden mehr als
je furchibar unter Tamerlan, welcher (1395) Ostrussland ver-
wüstete, dann aber, ohne in das Innere Russlands vorzudringen,
Asov beraubte, und nach Zerstörung des Kaptschakschen Cha-
nats, das sich aber wieder erhoben hat, nach Asien zurückkehrte.
In Russland herrschte ausserdem eine sehr grosse Verwirrung,
Pest, Hunger und Kriege verursachten ein grosses Elend, und als
1402 ein grosser Komet erschienen ist, glaubte man in Russ-
land allgemein, dass das Ende der Welt nahe ist, da alle von
Christus dem Herrn vorhergesagten Vorzeichen des jüngsten
Tages, als: Zeichen am Himmel, Hunger, Pest, Kriege und Feh-
den u. s. w., damals eingetroffen waren, und in dieser Verwirrung
starb Basil im März 1425.
Es folgte sein lOjähriger Sohn Basil IL der Blinde,
(1425 — 1462), gegen welchen sich seine Verwandten erhoben
und ihn nicht anerkennen wollten, wiewol er vom Chan bestätigt
wurde, und so zu neuen Bürgerkriegen Anlass gaben, in Folge
deren Basil von seinen Feinden (1446) geblendet wurde. Wäh-
rend seiner Regierungszeit lebte der Metropolit Kardinal Isidor,
17*
260
welcher sich auf der Florentiner Synode berühmt machte, daher
werden wir von Basil II. noch später sprechen. Die Tataren plün-
derten auch jetzt Russland, und nahmen einmal sogar denGross-
fürsten gefangen. Nach seiner Befreiung und Blendung sorgte
er mehr für sein Reich, nahm seinen lOj 'ährigen Sohn Johann
(1450) zum Mitregenten an, um ihm auf diese Weise die Nach-
folge zu sichern, und nachdem er über sein Land viele Unglücks-
fälle herbeigeführt, und aus Habsucht viele Fürsten beraubt hatte,
starb er im März 1462, und auf ihn folgte sein Sohn Johann als
Johann III. (1462—1505).
Er ist einer der bedeutendsten Moskauer Grossfürsten; er
hat die Einheit des russischen Reiches neu begründet, das Tata-
renjoch abgeschüttelt und sich um sein Vaterland vielfach ver-
dient gemacht. Hier mögen nur einige wichtigeren Begeben-
heiten aus seiner langen Regierung hervorgehoben werden. Als
zwölfjährigen Jüngling hat ihn schon sein Vater mit Maria, Toch-
ter des Twercr Fürsten, verheiratet, und schon im 18. Lebens-
jahre hatte er einen Sohn Johann, und im 22. Lebensjahre ge-
langte er zur Herrschaft, welche er drei Jahre in Frieden aus-
übte. Doch schon 1465 bedrohte der Chan Achmat Russland,
welches damals wegen der Furcht vor dem herannahenden Ende
der Welt und durch die Pest in grosser Aufregung war. Die
Tataren fielen diesmal in Russland nicht ein, denn Achmat wurde
vom Krimschen Chan Azi-Girtschej am Don angegriffen und in
sein Land getrieben. Die innere Verwirrung wuchs noch mehr,
als der Moskauer Metropolit Theodosius seinen Sitz verlassen
hat, und an seine Stelle der Susdaler Bischof Philipp eingesetzt
worden ist, weil das Volk zum neuen Metropoliten kein Zutrauen
hatte. Um den gesunkenen Muth der Küssen zu heben, unter-
nahm Johann 111. Kriegszüge gegen Perm und Nowhorod,
welche Gebiete er eroberte, und das letztere 1 195 dem Moskauer
Grossfürs tenthume einverleibte, und so der Nowhoroder Selb-
ständigkeit ein Ende machte, Line wichtige Begebenheit im Leben
Johannes III., der unterdessen verwitwete, war seine Heirat mit
Sophie) einer griechischen Prinzessin, welche ihn mit dem römi-
schen Stuhle in vielfache Beziehungen brachte. Der letzte griechi-
sche Kaiser Konstantin Palaeolog hatte zwei Brüder, Demeter
und Thomas, von denen der erstere sich dem Sultan Mohamed II.
ergeben und diesem seine Tochter gegeben hat, der letztere aber
261
beim Papst Pius II. Zuflucht suchte, die ihm gern gewährt und
er in Rom iu grossen Ehren bis zu seinem Tode gehalten wurde.
Seine Söhne Andreas und Manuel lebten von der Gnade des
Papst Paul IL, welche Gnade sie aber nicht verdienten, da sie
einen leichtsinnigen Lebenswandel führten. Ganz anders benahm
sich ihre Schwester Sophie, welche der Papst ganz besonders
bevorzugte, und weil er alle christlichen Mächte gegen die
Türken zu erheben suchte, wollte er auch durch diese Prinzessin
einen christlichen Fürsten für seine Pläne gewinnen. Er richtete
sein Augenmerk auf den Moskauer Grossfürsten Johann IIL,
welchen er durch diese in der zu Florenz beschlossenen Union er-
zogene Prinzessin sowol für die Union zu gewinnen, als auch
zum Kriege gegen Mohamed IL, den Räuber des Reiches der
Sophie, zu bewegen hoffte. Deswegen schickte der Kardinal
Bessarion (1469) nach Moskau einen Gesandten, Namens Georg,
welcher dem Grossfürsten diese Heirat vorschlagen sollte. Diese
Gesandtschaft war Johann III. sehr erwünscht, er hoffte durch
diese Ehe die Rechte der griechischen Kaiser zu erlangen. Um
sich aber über den wahren Stand der Sache besser zu informiren,
entsendete er den in Moskau lebenden Venezianer Johann Fre-
sinus nach Rom, welcher nach seiner Rückkehr die Prinzessin
nicht genug loben konnte, und vom Papste Briefe mitbrachte,
worin Johann III. aufgefordert wurde, dass er zum Abholen der
Prinzessin Gesandte schicke, was dieser auch wirklich gethan hat.
Im Jahre 1472 kamen diese in Rom an, und weil unterdessen
Papst Paul IL gestorben war, wurden sie von dessen Nachfolger
Sixtus IV. freundlich empfangen, und als sie ihm das fürstliche
Beglaubigungsschreiben überreichten, lobte der Papst den Mos-
kauer Grossfürsten dafür, dass er die Florentiner Synode nicht
verwirft, die Metropoliten von Konstantinopel nicht annimmt,
und dem heiligen Stuhle seine Ergebenheit bezeigt. Im Juni
1472 wurde in der Peterskirche die Verlobung der Sophie mit
dem Moskauer Fürsten durch dessen Stellvertreter gefeiert. Der
Papst gab der Prinzessin Sophie eine reiche Aussteuer, und nach-
dem ihm die Moskauer Gesandten nochmals die Ergebenheit
ihres Fürsten betheuerten, wurden sie vom Papste mit der
Prinzessin entlassen, und gingen nach Moskau. Im Gefolge der
Sophie war auch ein päpstlicher Legat Antonius, welchem beim
Einzüge in Moskau ein silbernes Crucifix vorgetragen werden
262
nullte. Dic> wurde aber durch den Moskauer Metropoliten Phi-
lipp verhindert, welcher dem Grossfürsten drohte, dass wenn
dem päpstlichen Legaten das Kreuz vorgetragen werden sollte,
er Moskau verlassen wird. Der Fürst hat nachgegeben, und nach-
dem er die Hochzeit mit Sophie gefeiert hatte, kümmerte er sich
wenig um die dem Papste gegebenen Versprechungen. Der rö-
mische Legat Antonius drang darauf, dass der Grossfürst und
der Metropolit die Beschlüsse der Florentiner Synode annehme,
als er aber alle Versuche fruchtlos sah, kehrte er 1473 nach Koni
zurück. Es ist nicht einmal sicher, ob die Prinzessin Sophie der
Union treu geblieben war. Durch diese Ehe hat der Moskauer
Grossfürst bei auswärtigen Völkern viel an Ansehen gewonnen.
Im Jahre 1473 kam zwischen Johann III. und dem Krim -
sehen Chan ein Friedensschluss zu Stande, welcher für Russland
deswegen sehr nützlich war, weil es sich desto leichter vom Joche
der Kaptschak'schen Chane befreien konnte. Als Unterhändler
beim genannten Friedensschluss diente ein reicher Jude, Namens
Chosi Kokos und sein Schwager Isup. — Der Grossfürst verwei-
gerte den Tataren den üblichen Tribut; Achmat zog daher 1478
mit einer grossen Heeresmasse nach Russland, die Feinde standen
sich lange Zeit gegenüber, aber kein Theil wagte den Angriff,
Achmat kehrte an die Wolga zurück, und seit 1480 war Russ-
land von den Tataren unabhängig. Achmat wurde bald ermordet
und das vom Baty gegründete Chanat in Saraj war sehr zerrüt-
tet und geschwächt, bis es im Jahre 1502 vom Taurischen Chan
Mengli-Girej für immer vernichtet wurde. So ist das ehemals
mächtige und furchtbare Kap t schaker Chanat, diese Geissei
Russlands, durch eigene innere Feinde untergegangen.
Auf Johann III. folgte sein Sohn Basil III. (1505 — 1533 .
welcher gleich seinem Vater auf Ländererwerb, Demüthigung
der Nachbarn und Befestigung der Regierung bedacht war, und
mit rücksichtsloser Strenge die widerstrebenden Elemente be-
handelte, und sogar seinen Neffen Demeter, der ihm als Sohn
seines älteren Bruders den Thron streitig machen konnte?, ins
Gefängniss werfen und darin sterben liess. Er bat Pskow den
letzten Rest ron Unabhängigkeit entrissen und dasselbe (1510)
dem Reiche einverleibt, Dasselbe Schicksal hatte auch das
Fürstenthum Rjäsan und Sjeverien (1517). Kr wollte sich auch
Kiew unterwerfen, wurde aber daran durch den Krieg mit Kasan,
263
dessen Fürst den christlichen Glauben angenommen und die
Schwester Basil's III. geheiratet hat, und mit der Krim abge-
halten. Der Chan von Krim fiel in Russland ein, und dieses
musste sich ihm auf eine kurze Zeit unterwerfen und ihm Tribut
zahlen, befreite sich aber (1521) bald davon und erlangte wieder
seine Unabhängigkeit. Doch kosteten die wiederholten Einfälle
der Krim'schen Tataren Russland viele Hunderttausende von
Menschen. Weil die Tataren hiebei im Einverständnisse mit den
Polen handelten, so fiel ßasil III. in Litauen ein, nahm Smo-
lensk ein, wurde aber an der weiteren Ausbeutung seines Sieges
durch den tapferen polnischen Führer Konstantin Ostrowski ver-
hindert. Dieser Grossfürst trat auch mit den Kaisern Maximilian I.
und Karl V. in friedliche Berührung und unterhielt auch mit
den Päpsten freundliche Beziehungen. Papst Leo X. schickte zu
ihm einen Genueser, Namens Paul, welcher durch Russland einen
neuen Handelsweg nach Ostindien ins Leben rufen sollte, allein
dieser Versuch misslang, weil Basil ihn nicht unterstützen wollte.
Paul kehrte mit der grossfürstlichen Antwort nach Rom zurück,
wo damals schon Papst Hadrian regierte, und begab sich 1525
mit einem Schreiben Papst Clemens VII. abermals nach Moskau,
um den Grossfürsten zum Kriege gegen die Türken und zur
Union zu bewregen, wofür ihm der Papst die königliche Krone
angetragen hat. Doch diese Gesandtschaft hatte nicht den ge-
wünschten Erfolg, und der päpstliche Gesandte Paul kehrte nach
Rom zurück. Auch die weiteren Versuche des Papstes, den Mos-
kauer Grossfürsten zur kirchlichen Union zu bewegen, blieben
erfolglos.
In Moskau folgte nun Basil's vierjähriger Sohn Johann IV.,
der Grausame (1533 — 1584). Die Regentschaft übernahm seine
Mutter Helene, Tochter des litauischen Helden Glinski, welche
dazu unfähig war und durch verkehrte Massregeln einen Auf-
ruhr hervorgerufen hätte, wenn sie nicht bald (1538) vergiftet
worden wäre. Nun entstand ein stürmisches Ringen um die Re-
gentschaft, und als Johann die Zügel der Regierung selbst über-
nommen hat, bewies er sich bald als Schrecken seines Landes,
welches er der Familie der Glinski zur Tyrannisirung überlie-
ferte. Da brach in Moskau (1547) ein furchtbarer Brand aus, und
das empörte Volk schob die Schuld auf die verhasste Glinski-
sche Familie und verfolgte und mordete sie als Zauberer; und in
264
diesen schweren Zeiten gelobte Johann feierlich, sich zu bessern. Er
berief deswegen die Stände nach Moskau, wo er für das Vergan-
gene Genugthuung leistete und eine allgemeine Amnestie ver-
kündete. Er umgab sich mit gewissenhaften Männern, Hess das
von Johann III. angelegte Gesetzbuch einer sorgfältigen Revi-
sion unterziehen, verlieh seinen Unterthanen einige politische
Rechte und errichtete in jeder Stadt einen Rath „der Aeltesten",
der die Behörde in Prozesssachen zu unterstützen hatte. Ergrün-
dete Schulen und eine Druckerei in Moskau und berief deutsche
Künstler, Aerzte und Handwerker. Den Bischöfen aber, mit denen
er ganz willkürlich verfuhr, befahl er die Sitten der Geist-
lichkeit und die gottesdienstlichen Einrichtungen zu verbessern
und dabei namentlich einige Missbräuche abzustellen. Dahin ge-
hörte z. B.: Bier, Mehl, Brod und das erste Hemd des neugebor-
nen Kindes auf den Altar zu legen; die heilige Nacht mit Trinken
und Tanzen, die Pfingstnacht mit Jammern und Weinen auf den
Kirchhöfen zuzubringen, am grünen Donnerstag Stroh zu ver-
brennen und Todte zu beschwören; gemeinsam zu baden und
sich den Bart abzunehmen, „ein Frevel, den nicht einmal das Blut der
Märtyrer sühnen kann, denn Der, welcher sich den Bart abnimmt,
handelt gegen den Willen Gottes, der den Menschen nach
seinem Ebenbilde erschaffen hatu. Auch im Militärwesen hat er
zeitgem'ässe Veränderungen gemacht und führte die mit Ecucr-
gewehren versehenen Strelitzen (d. i. Schützen) ein. Mit
Hilfe der Don'schen Kosaken, welche grösstenteils von fahnen-
flüchtigen Russen abstammten und von freige wählten Hctmanen
befehligt wurden, eroberte Johann IV. im Jahre 1552 Kasan und
machte diesem Reiche ein Ende, wesswegen er Retter der
Christenheit benannt wurde. Bald darauf (1555) eroberte er
Astrachan und brach auch die Macht des Chans der Krim voll-
5 tändig. Er kämpfte auch mit den Schwertrittern um den Besitz
von Liwland, und es gelang ihm nach manchen Wechselfällen,
sich dieses Landes zu bemächtigen.
Der Tod seiner ersten Gemalin Anastasia (1560) und eine
schwere Krankheit, sowie die auf die Thronfolge abzielenden
Umtriebe trübten seine Vernunft, und als er genesen ist, kehrte
er zu seiner früheren Rohheit und Wildheit zurück, wobei er
aber die üblichen Andachtsübungen nicht unterlioss, ja in den-
>» lben noch einen grösseren Eifer zeigte. Ueberall sah er Ver-
265
schwörungen und artete in die wildeste Grausamkeit aus. Sein
guter Rathgeber, der Mönch Sylvester, welcher ihn auf bessere
Wege geleitet hatte, wurde verbannt, und an seinem Hofe fingen
an Schmeichler und elende Spione zu wimmeln. Um seinen
Schmerz über den Verlust der ersten Gemalin zu lindern, wur-
den schamlose Gelage gehalten, an denen die Bischöfe theil-
nehmen mussten, um dieselben zu heiligen, und dann fing Jo-
hann an, gegen alle Reichen und Tugendhaften zu wüthen.
Weil er in Moskau nur Verräther sah, ging er mit allen Civil-
und Militärbcamten nach Alexandrowo mit dem Entschluss, nach
Moskau nie mehr zurückzukehren. Aus den Fürsten und Bojaren
wählte er sich 6000 Männer aus, welche ihm ewige Treue
schwören mussten und dafür mit der eingezogenen Habe von
1200 Familien belohnt wurden. Als Abzeichen trugen sie an
ihrem Sattel einen Hundskopf und eine Schaufel zum Zeichen,
dass sie die Feinde des Zaren beissen und auskehren sollen. Mit
dieser Leibgarde beging er nun unglaubliche Grausamkeiten. In
Alexandrowo hat er an einem Tage hundert Menschen mit eigener
Hand gemordet, ächtete ganze Städte und Hess alle Einwohner
ertränken; in Moskau Hess er am 15. Juli 1570 auf einem öffent-
lichen Platze fünfzehn Galgen, Folter, einen Scheiterhaufen und
einen grossen Kessel aufstellen, erschien in voller Parade und
Hess bei 400 unschuldige Leute ermorden. Dazu mussten alle
Moskauer erscheinen und ihm Beifall klatschen.
Während dieser Zeit hat er (1561) geheiratet, und zwar die
Tochter eines tscherkessischen Häuptlings, und als ihm auch die
zweite Frau gestorben ist, heiratete (1571) er die Tochter eines
Nowhoroder Kaufmanns, Namens Martha, welche er unter 2000
Mädchen auserkoren hat, doch diese starb bald an Abzehrung,
in Folge dessen Johann wieder in neue Wuth gerathen ist und
abermals heiratete, bis er zur achten Frau gekommen ist. ]n
seiner Wuth hat er (1582) seinen eigenen Sohn Johann mit
einer eisernen Keule erschlagen. Das Land wurde unterdessen
von auswärtigen Feinden geplündert. Im J. 1571 fiel der Krim-
sche Chan Devlct Girej in das Moskauer Gebiet sengend und
brennend ein und 120.000 Menschen wurden niedergemetzelt; im
J. 1572 entbrannte wegen. Liwland ein Krieg mit dem sieben-
bürgischen Fürsten Stephan Bathory und im Vertrag von
Kiwerowa-Hora (1580) ging Liwland verloren; und auch Polen
266
und Schweden errang nun neue Vortheile. Weil die Finanzen
sehr zerrüttet waren, suchte Johann der Grausame hei der Geist-
lichkeit Hilfe, und es wurde auf einer in Moskau im Jahre 1580
abgehaltenen Synode heschlossen, dass die von den Fürsten an
Kirchen und Klöster verliehenen Besitzungen wieder an die
Krone zurückfallen sollen und dass der Klerus von nun an keine
unbeweglichen Güter erwerben dürfe, ,,denn, wie man im Auf-
trage des Zars sagte, die Truppen sind arm und elend, und die
Klöster werden immer reicher". Die Synode Hess das Alles ge-
schehen. Während nun in Europa die Kriege sehr schlecht ab-
liefen, gelang es dem Johann (1583) Sibirien zu erobern, und
bald darauf ist er (1584) gestorben.
Es folgte sein Sohn Theodor I. (1584 — 1598), ein schwacher
und unfähiger Regent, welcher sich vom ehrgeizigen Borys Go-
dunof leiten Hess. Dieser Mann war zum Guten und zum Bösen
gleich fähig und bereit. Er erhielt das Reich in Ruhe, schaffte die
Missbräuche der vorigen Regierung ab, besiegte die auswärtigen
Feinde, eroberte Georgien und brachte in das Land einen Wohl-
stand, wie er hier schon lange nicht bekannt war. Er ermordete
aber auch den einzigen Bruder Theodor's I. Namens Demeter,
und Hess sagen, dass sich derselbe selbst entleibte. Mit dieser
Regierungszeit trat Russland schon als eine europäische Macht
auf, mit welcher sich" die "europäischen Mächte zu verbinden
trachteten. Die Päpste bemühten sich vergeblich, den Zar zur
Annahme der Union zu bewegen, die -Moskauer Kirche trennte
sich auch von Konstantinopel, indem im J. 15S9 der Moskauer
Metropolit Job zum Patriarchen erhoben wurde, nachdem der
herumirrende Konstantinopler Patriarch Jeremias eine reiche Be-
lohnung erhalten hat. In derselben Zeit ist auch in der rutheni-
schen Kirche eine grosse Veränderung eingetreten; während
nämlich die Moskauer oder grossrussische Kirche zum Mittel-
punkte des orientalischen Schisma wurde, hat sich die ruthenische
oder kleinrussische Kirche mit Rom vereinigt. Hier schliessen
wir daher den CJeberblick der grossrussichen Geschichte und
übergehen zur übersichtlichen Darstellung der politischen Ge-
schichte Kdeinrusslands, Insbesondere des Halitsch- Wladimirer
Fürstenthums.
267
§■44.
IV. Geschichte von Halitsch uud Wladimir.
Bis zur Unterjochung Russlands durch die Tataren be-
standen hier wohl seit Jaroslaw's Zeiten sehr viele Fürsten-
thümer, allein alle Theilfürsten haben den Kiewer, und seit
1169 den Susdaler Grossfürsten als ihr Oberhaupt anerkannt, so
dass man von einem einigen Russland sprechen konnte. Durch
die Tataren aber sind hier grosse Veränderungen geschehen, hie
haben nach der Unterjochung Russlands dasselbe in Ost- und
Westrussland getheilt, so dass sie im J. 1243 über das im Osten
vom Dniepr gelegene Russland den Susdaler Grossfürsten Ja-
roslaw IL, über das im Westen vom Dniepr gelegene Russland
aber im J. 1250 den Halitscher Fürsten Daniel, beide unter ihrer
Botmässigkeit anerkannten, welche Zweitheilung für die weitere
Fntwickelung dieser Länder von ungemeiner Wichtigkeit war.
Die Geschicke Ostrusslands haben wir oben geschildert; es er-
übrigt nun noch eine kurze Darstellung der Geschichte von
West- oder Kleinrussland zu geben.
Kleinrussland war auch in mehrere Fürstentümer gefheilt,
toelche aber seit 1250 vom Halitscher Fürsten abhängig waren,
und deswegen nach aussen ein Ganzes bildeten. Aber in der
ersten Hälfte des 14. Jahrhundertes wurde auch Kleinrussland
in zwei Theile, nämlich in das Halitscher und Litauer Russland,
geschieden; der Litauerfürst Gedimin hat nämlich im J. 1320
den grössten Theil Kleinrusslands erobert, und mit seinem Reiche
vereinigt, während nur das Halitscher und Wladimirer Fürsten-
thum noch einige Zeit unabhängig geblieben ist, bis es im
Jahre 1349 durch den Polenkönig Kasimir III. erobert und dem
polnischen Königreiche einverleibt worden ist. Das von Gedimin
eroberte Kleinrussland gehörte seit 1320 zum Grossfürstenthum
Litauen, welches auch nach der im J. 1386 geschehenen Ver-
einigung mit Polen seine politische Selbständigkeit behauptete
und erst im J. 1569 in der Lubliner Union dem Königreiche
Polen als Provinz einverleibt wurde. Seit der Zeit gehörte also
ganz Kleinrussland zum Königreiche Polen. In Befolgung der
angegebenen Hauptereignisse werden wir nun die politische
Geschichte Kleinrusslands überblicken.
Das Gebiet, in welchem später das Fürstenthum Halitsch
entstanden ist, wurde von dem heil. Wladimir seinem Sohn Wse-
268
wolod, welcher im wolynischen Wladimir wohnte, übergeben.
Das erste Fürstenthuni in dieser Gegend also, von welchem das
ganze Gebiet abhing, war Wladimir.
Auf Wsewolod folgte Swiatoslaw, welcher vom ruchlosen
Kiewer Grossfürsten Swiatopolk (1016) erschlagen wurde, bei
welcher Gelegenheit auch die sog. tscherwen'schen Städte an
Polen verloren gingen. Nach des Grossfürsten Jaroslaw's Tode
(1054) kam das wolynische Wladimir zuerst an dessen Sohn Ihor
und bald darauf an Rostislaw, Jaroslaw's Neffen, von welchem die
nachmaligen Fürsten von Peremyschl, Terebowla (Trembowla)
und Halitsch stammten und Rostislawitschen genannt wurden.
Rostislaw war mit seinem Erbtheil nicht zufrieden, er begab sich
(1064) nach Tmutorokan, und im Besitze des Fürstenthuni- Wla-
dimir blieben seine drei Söhne Rurik, Wolodar und Wassilko
bis zum Jahre 1078. Der in diesem Jahre aufgetretene Kiewer
Grossfürst Wsewolod wollte aber dieses Fürstenthuni seinen
näheren Verwandten geben, woraus Bürgerkriege entstanden, in
Folge deren im Jahre 1086 da <* früher eiivge Wolynisch-Wladimiv-
sche Fürstenthum in zwei Fürstentümer, nämlich in das Pere-
■my schier mit den tscherwenischen Städten und das Wladimirer ge-
theiltwurde. DasWladimirer Fürstenthum erhielt (1086) Jaropolk,
das Peremyschler aber behielten die genannten drei Rostislavit-
schen, welche nach Rurik's Tode dieses Fürstenthuni auch
t heilten, so dass Wolodar in Peremyschl und Wassilko in Tere-
bowla als Fürst regierte, welche Zweitheilung von der im
Jahre 1097 in Lubetsch bei Kiew abgehaltenen Fürstenvcr-
sanimlung bestätigt wurde. Doch der Kiewer Grossfürst Swi-
atopolk-Michael handelte an den Rostislawitschen treulos, er
Hess den Tcrebowler Wassilko blenden, es tntstanden neue
Bürgerkriege, in denen sich der tapfere Wolodar im Besitze von
Peremyschl und Terebowla behauptete, und nach Beinern Tode
(1124) sein ziemlich gros>c> Land seinen Nachfolgern hinterliess,
unter denen sieh besonders sein Sohn Wladimiiko auszeichnete,
welcher im J. 1141 die Fürstentümer Peremyschl, Terebowla
und das inzwischen (am Flusse Bilka) entstandene Zwenihorod
vereinigte, seine Residenz von Peremyschl nach der schon lange
am Dniestr bestehenden Stadt Halitsch übertrug, und so da:; Ha
Uf scher Fürstenthum gründete. Wladimiiko bat es verstanden, -ich
eine gewisse Selbständigkeit zu erringen und sein Fürstenthuni
269
erblich zu machen. Es bestanden nun hier nebeneinander zwei
grössere Fürstenthümcr: das Halitscher und das Wladimirer.
In Halitsch folgte auf Wladimirko (1141 — 1152) sein Sohn
Jaroslaw Osmomysl (1152 — 1187), ein weiser und umsichtiger
Fürst, welcher keine Eroberungen suchte, sondern für den inneren
Wohlstand seines Fürstenthums besorgt war, und deswegen vom
Volke geliebt, von den Nachbarn geachtet wurde. Er hatte aber
einen missgerathenen Sohn Wladimir , welcher wider die Anord-
nung seines Vaters (1187) ihm nachfolgte, doch schon im folgen-
den Jahre vom Wladimirer Fürsten Roman verdrängt wurde,
und (1188) nach Ungarn entflohen ist, wo er beim König Bela
Hilfe suchte. Dieser leistete wohl die erbetene Hilfe, vertrieb aus
Halitsch den Wladimirer Fürsten Roman, restituirte aber nicht den
flüchtigen Wladimir, sondern Hess ihn ins Gefängniss werfen und
setzte im J. 1189 seinen Sohn Andreas zum König von Halitsch ein.
Dem Wladimir gelang es indessen zu entfliehen, und er begab
sich zum deutschen Kaiser Friedrich Barbarossa, der aber damals
mit Rüstungen zumKreuzzugc beschäftigt war und ihm keine Hilfe
leisten konnte, aber den polnischen König Kasimir II. den Ge-
rechten aufforderte, dass er dem Wladimir Hilfe leiste, was dieser
auch that, den ungarischen Prinzen Andreas vertrieb und den Wla-
dimir einsetzte, welcher nun 1190—1198 in Halitsch ruhig regierte,
da ihn auch der Susdaler Grossfürst Wsewolod unterstützte.
Im Wolynischen Wladimir, welches im J. 1086 Jaropolk er-
halten hatte, geschahen unterdessen mancherlei Umwälzungen,
verschiedene Fürsten befehdeten sich um dieses Fürstenthum, und
in der Zeit zwischen 1086 -1188 haben hier 15 Regierungswechsel
stattgefunden, bis der schon obenerwähnte Roman (1189 — 1205)
abermals zur Regierung gelangte, und nachdem der Halitscher
Fürst Wladimir (1188) ohne Erben gestorben war, mit Hilfe der
Polen das Halitscher und Wladimirer Fürstenthum vereinigte, und
beide Fürstentümer bis zu seinem Tode beherrschte. Dieser
Fürst suchte die Macht der Bojaren einzuschränken, was ihm
auch theilweise gelungen ist, befestigte sein Reich, führte viele
Kriege, vertrieb den Kiewer Grossfürsten Rurik, und schickte
ihn ins Kloster, gerieth dann in einen Krieg mit den Polen, in
welchem er an der Weichsel (1205) seinen Tod fand.
Der Tod Romans war für das Halitscher Fürstenthum von
den traurigsten Folgen begleitet , indem die unruhigen, vom Roman
270
In Zaum gehaltenen Bojaren ihre Häupter wieder kühn erhoben,
und das Halitschcr Fürstenthum auswärtigen Fürsten antrugen,
in Folge dessen dieses schöne Land zum Zankapfel zwischen den
Polen, Ungarn und nördlichen russischen Fürsten wurde. Dieser
unglückliche Zustand, welcher in der Geschichte des Halitscher
Fürstenthums das Interregnum bildete, dauerte 'M Jahre, und wah-
rend dieser Zeit wurden in Halitsch die Regenten 18 Mal geändert.
Roman hinterliess zwei minderjährige Söhne Daniel und
Wassilko, von denen der erstere von den Halits ehern als Fürst
anerkannt wurde, allein bald wurde er vertrieben, und nun wech-
selten in llalitscli die Kegenten fast jedes Jahr, unter denen sich
der ungarische Prinz Coloman, und dann der russische Fürst
Mstislaw verhältnissmässig am längsten gehalten haben. Dieser
Mstislaw war es, welcher die russischen Fürsten auf die Kunde
von dem Heranrücken der Tataren in Kiew versammelte und
zum gemeinsamen Vorgehen gegen dieselben vermochte und an
der unglücklichen Schlacht an der Kalka (1224) theilgcnommen
hat. Er erhielt sich dann in Halitsch bis zu seinem Tode (1228),
worauf hier wieder verschiedene Kegenten einander ablösten, bis
endlich die Söhne Romans, Daniel und Wassilko, im J. 1242 ihr
Erbe fremden Händen entrissen und dem unseligen Interregnum
ein Ende gemacht haben; und nun regierte Daniel ^1242 — 12G4)
in Halitsch, und sein Bruder Wassilko (1242 — 1271) in Wladimir.
Anmerkung;. Es würde zu weit führen, die Halitscher Ereig-
nisse jener Zeiten speziell zu behandeln, deswegen wird nur die
Reihenfolge der damaligen Regenten von Halitsch kurz angegeben.
Nach Roman's Tode (1205), welcher eine Witwe und zwei
minderjährige Söhne Daniel und Wassilko hinterlassen hat, folgte
in <]'T Regierung von Halitsch:
1. Roman's Sohn Daniel (1205), ein kaum vierjähriges Kind,
welches die für Roman begeisterten Halitscher als ihren Herr-
scher ausgerufen haben; doch bald hatte der von Roman ins Klo-
ster gesteckte Rurik das Ordenskleid abgelegt und sich des
Fürstenthums Kiew bemächtigt und neue Unruhen gestiftet. Die
Witwe Roman's entfloh zuerst nach Wladimir in Wolynien, und
dann nach Krakau zum dortigen Pursten Leszek (Leschek dem
Weissen) Bialy. Nun gelangten zur Herrschaft
2. Wladimir ( L206), Ehor's Sohn, und sein Bruder Roman in
Zwcnihorod. Doch der, letztere beneidete -einen Bruder Wladimir
271
um den Besitz von Halitsch, erwirkte sich beim ungarischen Kö-
nige Andreas Hilfstruppen, mit denen er seinen Bruder von Ha-
litsch vertrieben hatte, und so folgte in der Herrschaft von Halitsch
3. Roman Ihorewitsch (1209), welcher mit Halitsch auch
das neuentstandene Fürstcnthum Zwenihorod vereinigte. Daniel's
Sohn, Wassilko, aber ist in demselben Jahre (1209) Fürst; von
Brest und Beiz geworden. Doch die unruhigen Halitscher Bo-
jaren waren Roman's Regierung bald überdrüssig, sie riefen zu
dessen Sturze die Ungarn herbei, und der ungarische König
setzte in Halitsch seinen Wojewoden
4. Benedikt (1210) als Statthalter ein. Doch nun vereinig-
ten sich die entzweiten Brüder Roman und Wladimir (Ihors
Söhne), vertrieben den Benedikt, und es folgte in Halitsch
5. Wladimir (1210) zum zweiten Male. Doch seine Regie-
rung war sehr kurz; der ungarische König beschloss den legiti-
men Fürsten Daniel, welcher sich an seinem Hofe als Flüchtling
aufhielt, auf dessen ererbten Thron zu setzen, es kam zur Schlacht
am Flusse Luta, in welcher die Ungarn und die mit ihnen ver-
einigten mit den I höre witschen missvergnügten Halitscher Sieger
blieben, und in Folge dessen wurde
6. Daniel (1211) zum zweiten Male als Fürst von Halitsch
eingesetzt. Die Ihorewitschen, welche die Herrschaft von Halitsch
und ganz Wolynien an sich weissen wollten, wurdon von den
Ungarn gefangen genommen, aber dann den Halitscher Bojaren
ausgeliefert, welche dieselben hinrichten Hessen. Der ungarische
König Andreas handelte edel und grossmüthig mit den unschul-
dig verfolgten Söhnen des berühmten Halitscher Fürsten Roman,
er hat (1211) mit Hilfe der Polen dessen älteren Sohn Daniel
zum Fürsten von Halitsch feierlich eingesetzt. Doch auch jetzt
konnte sich der erst 10jährige Daniel nicht lange halten. Den.
unruhigen Halitscher Bojaren war eben keine Regierung gut,
siü wollten nur ihren Willen als Gesetz anerkennen, deswegen
empörten sie sich bald gegen Daniel, vertrieben ihn mit der
Mutter und beriefen den Fürsten
7. Mstülaw (1212) auf den Halitscher Fürstenthron. Auf
die Kunde davon rüstete sich der ungarische König Andreas zur
Züchtigung der Halitscher Bojaren, als plötzlich (1213) in Un-
•279
garn eine grosse Revolution ausgebrochen ist, welche den König
verhinderte, die schon im Zuge befindliche Expedition nach Ha-
litsch auszuführen. Diese Wirren benutzte ein aus dem Gefäng-
nisse in Ungarn entsprungener politischer Häftling
8. Wladislaw (1213), welcher mit seinen Gesinnungsge-
nossen nach Halitsch entflohen ist, und sich des Halitscher Für-
stenthrones bemächtigt hat. Die unglückliche Witwe Roman's
begab sich nach Krakau, wo sie mit ihrem Sohne Daniel aber-
mals beim Leschek dem Weisen freundliche Aufnahme gefun-
den hat, und von dort ging sie nach Kamenez (in Galizien), wo
sie von ihrem Sohne Wassilko mit Freude aufgenommen wurde.
Um den Usurpator Wladislaw aus Ualitsch zu vertreiben, ver-
einigten sich die Anhänger der Sühne Roman's mit dem Krakauer
Fürsten Leschek, und besiegten zwar den Usurpator am Flusse
Bobrka (1213), konnten ihn aber aus Halitsch nicht vertreiben.
Da entsendete der Krakauer Fürst Leschek an den ungarischen
König Andreas eine Gesandtschaft mit dem Antrage, damit der
König von Ungarn seinen Sohn Koloman (5 Jahre alt) mit des
Krakauer Fürsten Tochter Salomea (3 Jahre alt) verlobe, und
damit dieses junge (künftige) Ehepaar auf den Thron von Ha-
litsch erhoben werde. Der ungarische König billigte diesen An-
trag, beide Regenten kamen in der Zips (im jetzigen Oberungarn)
zusammen, wo sie die gegenseitigen Verpflichtungen näher be-
sprachen, in Folge dessen mit vereinigten Kräften gegen Halitsch
aufbrachen, den Wladislaw gefangen nahmen und ins Gefängniss
warfen, wo er bald seinen Tod gefunden hat. Nun folgte der
ungarische Prinz
9. Koloman (1214 1218) auf den Fürstenthron in Halitsch.
Der ungarische König Andreas, welchem die schwierigen Ver-
bältnisse von Halitsch wohl bekannt waren, wollte seinen Sohn
auf diesem Throne nach Möglichkeit befestigen. Er wendete sich
deswegen an den berühmten Papst Ennocenz 111. mit der Bitte
um Verleihung der königlichen Krone für seinen Sohn und nun-
mehr igen Fürsten von Halitsch, Koloman. In seinem Gesuche an
den Papst, sagt König Andreas: „quod Ualicienses prineipes et
populi nostrae ditioni subjeeti, humiliter postularunt, ut filiura
nostrum Colomanum ipsis in regem praeficeremus«, und da
versprochen halten, „in unitate et obedienfia sacrosanetae Roma-
nae Ecclesiae perseveraturos in posterum salvo tarnen eo, quod
273
fas Ulis sit, a ritu proprio non recedere". Papst Innocenz III. will-
fahrte diesem Gesuche und beauftragte den Erzbischof von Gran,
damit er den Koloman zum Könige von Halitsch kröne. Der
Graner Erzbischof kam wirklich (1214) nach Halitsch, Koloman
wurde zum Könige von Halitsch gekrönt. Auf diese Weise wurde
das von Wladimirko {1141) gegründete Haitischer Fürstentum
durch Vermittlung des ungarischen Königs vom Papste zum König-
reiche (1214) erhoben. Nach dieser feierlichen Handlung wurde
das Gebiet von Halitsch und Wolynien so getheilt, dass Kolo-
man als König Halitsch mit dem Zugehör, der Krakauer Regent
Leschek Peremyschl mit dem dazu gehörigen Gebiete, und
Daniel mit Wassilko (Roman's Söhne) das Fürstentum Wla-
dimir in Wolynien erhalten haben. Diese Massregel, dass ein
ungarischer Prinz zum Herrscher von Halitsch eingesetzt wurde,
war für das Land wohlthätig, und dabei hat besonders der
ungarische König Andreas edelmüthig gehandelt, weil bei
den damaligen Zuständen dies das einzige Mittel war, um in
diesem schönen und gesegneten Lande geordnete Verhältnisse
zu schaffen. Doch Koloman's Stellung in Halitsch war eine sehr
schwierige: ob dazu Koloman's unvorsichtige Rathgeber bei-
trugen, welche nicht nur den katholischen Glauben ausbreiten,
sondern auch den griechischen Ritus verdrängen wollten, oder
ob die ewig unzufriedenen Halitscher Bojaren die Veranlassung
gegeben haben, mag hier ununtersucht bleiben; das ist aber
sicher, dass so lange Königs Andreas mächtige Hand den Kolo-
man beschirmte, er sich halten konnte, als aber König Andreas
den Kreuzzug angetreten hatte, fiel der Nowhoroder Fürst Msti-
slaw in Halitsch ein und riss die Regierung des vielgeplagten
Landes an sich. So folgte
10. Mstislaw (1218) in der Regierung von Halitsch, nach-
dem er von Seite der Ungarn keinen Widerstand gefunden hat.
Mstislaw versöhnte sich auch mit dem legitimen Halitscher
Fürsten Daniel, indem Daniel Mstislaw's Tochter Anna heiratete.
Doch bald wurde Mstislaw von den mit den Polen vereinigten
Ungarn vertrieben, und
11. Koloman (1219) gelangte zum zweiten Male zur Herr-
schaft in Halitsch. Doch der vertriebene Mstislaw ruhte nicht,
er rief die Polowzer zu Hilfe, belagerte Halitsch, welche Stadt er
eingenommen und sogar den König Koloman mit seiner Frau
Salomea gefangen genommen hat, und so bestieg
Pelesz, Geschichte der Union. 18
274
12. Mstislaw (1221 1227; zum zweiten Male den Hali-
tscher Thron, und Hess sich riauli einigen Berichten mit Kolo-
man's Krone zum König von Halitsch krönen. Um den gefange-
nen Koloman zu befreien, entsendete König Andreas eine Ge-
sandtschaft nach Halitsch, und es kam ein Frieden zu Stande, dem
zufolge Koloman mit Salomea befreit wurde, und zwischen Msti-
slaw's Tochter Anna und des ungarischen Königs Andreas gleich-
namigen Sohne eine Heirat verabredet wurde, und Mstislaw hat
seinem Schwiegersohn Andreas das Gebiet von Percmyschl als
Mitgift bestimmt. So war der ersehnte Frieden zu Stande ge-
kommen, welchem auch die Wladimirer Fürsten Daniel und
Wassilko, so wie der polnische Fürst von Krakau beigetreten
sind. Mstislaw lebte nun ruhig in Halitsch, als bald nachher die
schreckliche Kunde von den Tataren nach Kussland kam. Msti-
slaw eilte nach Kiew, um alle Fürsten zum gemeinsamen Vor-
gehen gegen die Tataren zu vermögen; allein er konnte dieses
Vorhaben nicht ganz ausführen, es kam zur denkwürdigen
ScJtlacht an der Kolka (1224), in welcher Mstislaw mit seinen
Kriegern grosse Tapferkeit bewiesen hat, und nach deren un-
glücklichem Ausgange mit kleinen Uebcrresten seines Heeres
nach Halitsch zurückkehrte. Nun sah Mstislaw ein, dass er sich
nicht mehr halten kann, er erneuerte mit dem ungarischen Kö-
nige die schon 1221 angebahnten Verhandlungen, gab dem unga-
rischen Prinzen Andreas IL seine Tochter zur Frau, und setzte
13. Andreas (1227) zum Fürsten in Halitsch ein. Mstislaw
lebte noch einige Zeit in Zurückgezogenheit, nahm* dann das
Ordenskleid, und ist 1223 gestorben. Nach Mstislaw's Tode ent-
standen in Halitsch neue Unruhen, deren Folge war, dass An-
dreas vertrieben, und
14. Daniel (Roman's Sohn) 1229 zum dritten Male den
Thron seines Vaters Roman bestiegen hat, Doch noch weit ent-
legen war das Ende der traurigen Balitscher Verwirrung, die
Bojaren zettelten neue Unruhen an, sie wollten die jungen Für-
sten Daniel und Wassilko heimlieh ermorden, aber die Verschwö-
rung wurde zufällig entdeckt und unschädlich gemacht. Die ent-
flohenen Verschworenen (namentlich Alexander Fürst von Beiz)
bewogen alter die Ungarn zu einem Kriege gegen Daniel, in
Folge dessen
275
15. Andreas (1231) abermals zur Herrschaft in Halitsch ge-
langte, welche er bis zu seinem Tode (1234) behauptete. Nun kam
16. Daniel (1234) zum vierten Male auf den Halitscher
Thron; doch wiewol er nun von Seite der Ungarn Ruhe hatte,
konnte er diese von Seite der russischen Fürsten noch nicht fin-
den. Nachdem der unruhige Fürst Alexander von Beiz gefangen
und unschädlich gemacht worden war, zettelte Michael Fürst
vonTschernigow neue Unruhen an, und ihm ist es auch gelungen,
den Daniel zu vertreiben, und
17. Michael (1235) ward Fürst von Halitsch, und suchte
sich auch die anderen benachbarten Fürstentümer unterthan
zu machen. Der legitime Fürst von Halitsch hatte unterdessen
verschiedene kriegerische Unternehmungen ausgeführt. Er be-
kriegte mit Wassilko die Jatwiagen, dann kämpfte er ohne Grund
mit den deutschen Rittern, welche der polnische Fürst Konrad
von Masovien in seinem Gebiete angesiedelt hat, dann eroberte
er das ihm von den Polen entrissene Peremyschl, und begab
sich in demselben Jahre zur Krönung des ungarischen Königs
Bela IV. Hier mischte er sich in die Angelegenheiten des Her-
zogthums Oesterreich zum Schutze des letzten Babenbergers,
Friedrich's des Streitbaren, hat aber dieses Unternehmen auf den
Rath des ungarischen Königs Bela IV. aufgegeben. In dieser Zeit
wurde Nordrussland von den Tataren furchtbar verwüstet, und
bei den dabei wüthenden Bürgerkriegen hat sich der Halitscher
Fürst Michael des Fürstenthums Kiew bemächtigt, und in
Halitsch
18. Rostislaw (1237) seinen Sohn zum Fürsten eingesetzt,
welcher auch Peremyschl an sich gerissen hat. Einige Zeit blieb
Rostislaw im Besitze von Halitsch, als er aber (1240) einen Zug
gQgen die Litauer unternommen hat, fiel Daniel in Halitsch ein,
und wurde dort mit Freude begrüsst. Um dieselbe Zeit nahm
Daniel auch das von den Tataren (1240) verwüstete Kiew ein,
musste noch einmal vor den Tataren fliehen, und dem Rostislaw
das Halitscher Fürstenthum lassen, kehrte aber im Jahre 1242
wieder zurück, und behauptete sich hier, wie weiter erzählt
werden wird, bis zu seinem Tode.
Durch glückliche Kriege hat sich Daniel nicht nur im Be-
sitze seines ererbten Fürstenthums Halitsch befestigt, sondern
auch die Grenzen seines Reiches bedeutend erweitert, so dass er
18*
276
um das Jahr 1249 über Wolynien, Podolien, Halitsch, einen
Theil des Kiewer Fürstenthums — herrschte, sein Fürstenthum
sich demnach zwischen dem westlichen Buh, Narva, Dniepr,
dann den östlichen Buh, Prut bis an die Karpathen ausdehnte,
und ausserdem waren die Fürsten von Pinsk und Thernigow von
ihm abhängig. So ein mächtiger Fürst könnte bei geordneten
Verhältnissen die weiteren Geschicke von ganz Kleinrussland
bestimmen, doch in den damaligen Zeiten, wo die Einfälle der
Tataren jeden Tag zu befürchten waren, musste Daniel' 8 ganz»1
Thätigkeit darauf gerichtet werden, um sich im Besitze des Ge-
wonnenen zu behaupten. In jenen Zeiten gab es nur zwei
Mächte, welche der Halitscher Fürst zu befürchten hatte, nämlich
der römische Papst, von welchem alle Fürsten bis an die Kar-
pathen und bis an den westlichen Buh abhängig waren, und die
Tataren, welche in Europa bis an den Dniepr unumschränkt
hausten. In der Mitte behauptete nun dass grosse Halitscher
Fürstenthum bis jetzt seine Unabhängigkeit, die es aber jeden
Tag zu verlieren fürchten musste. Mit Waffengewalt konnte
Daniel vernünftiger Weise nichts ausrichten, er nahm deshalb
zur Politik seine Zuflucht, welche bekanntlich in der Auswahl
der Mittel, die dem angestrebten Ziel dienlich zu sein scheinen,
nicht gar skrupulös zu sein pflegt. Daniel trat sowol mit den
Päpsten als auch mit den Tataren in freundschaftliche Unter-
handlungen, wobei er aber nur auf sein eigenes Interesse be-
dacht war, und die mit beiden Theilen eingegangenen Verpflich-
tungen so lange und in so weit erfüllte, als es sein Vortheil er-
heischte. Dass er besonders dem Papste gegenüber unredlich
verfahren hat, kann nicht in Abrede gestellt werden. Wir wollen
nun sein diesbezügliches Verfahren in Kürze schildern.
Seitdem sich die Tataren unter Baty nach wiederholten
Verwüstungen zu Herren von Ostrussland bis an den Dniepr
gemacht haben, und dort die Fürsten nach ihrer Willkür ein-
und absetzten, wollten sie auch in dem westlich vom Dniepr ge-
legenen Russland, namentlich in Halitsch, das gleiche Hecht aus-
Üben; und Baty Hess deswegen den Halitscher Fürsten Daniel
mehrmals auffordern, dass er vor ihm 'in Saraj erscheine und
ihm Huldigung leiste. Daniel zögerte lange dieser Aufforde-
rung nachzukommen, endlich musste er sich, der letzte unter
allen russischen Pursten, ins Unvermeidliche fügen, begab sich
277
im Jahre 1250 nach Saraj, der Residenz der Kaptschak'schen
Chane, wo er wider alles Erwarten freundlich aufgenommen und
nach einem 18tägigen Aufenthalte als ein von Baty abhängiger
Fürst in Gnaden entlassen wurde. Daniel hat sich dadurch zum
Vasallen des Baty gemacht; allein diese durch die damaligen
Umstände gebotene Unterwürfigkeit war für den ehrgeizigen
und verhältnissmässig mächtigen Fürsten eine schwere Bürde,
und er sann auf Mittel, um sich von derselben bei der nächsten
Gelegenheit zu befreien.
Die einzige Macht, welche ihm damals dabei behilflich sein
konnte, war der heilige römische Stuhl, der Mittelpunkt des
ganzen westeuropäischen Staatensystems, indem die Päpste die
einzigen waren, welche das christliche Abendland zum Kampfe
gegen das anstürmende asiatische Heidenthum ermahnten und
aufforderten. Dem Daniel, welcher an den katholischen Höfen
von Ungarn und Polen erzogen war, konnte das nicht unbekannt
sein; und anderseits haben auch die römischen Päpste, wahr-
scheinlich über Aufregung der genannten Höfe, ihr Augenmerk
auf das aufstrebende Halitscher Fürstenthum gerichtet, und sich
desselben zur Bekämpfung der Tataren bedienen wollen. Die
Folge dessen war, dass Daniel in Rom gegen das verhasste Tata-
renjoch Hilfe suchte, und durch Rom auch sein Ansehen bei den
Nachbarn heben wollte, und dies konnte er desto eher unter-
nehmen, als ihm die Geschichte seines Vaters Roman dazu einen
Anhaltspunkt gegeben hat.
Schon der grosse Papst Innocenz III. hatte im Jahre 1204
(oder 1205) dem Halitscher Fürsten Roman die königliche Krone
angetragen; allein aus nicht näher zu ermittelnden Ursachen
haben die diesbezüglichen Verhandlungen nicht zum erwünsch-
ten Resultate geführt. Aehnliches wiederholte sich nun nach
einem halben Jahrhunderte, und zwar mit einem günstigeren Er-
folge. Der Halitscher Fürst Daniel hatte sich um das Jahr 1245
an den Papst Innocenz IV. mit der Bitte um Hilfe gegen die Ta-
taren und um Verleihung der königlichen Krone gewendet, und
im Einverständnisse mit seinen Bischöfen den Primat des Papstes
anzuerkennen versprochen. Papst Innocenz IV. hat das Aner-
bieten Daniel's angenommen, er nahm den Daniel in seinen Schutz
und trug seinem Legaten, dem preussischen Erzbischofe auf, dass
er russische Bischöfe ordinire, und entsendete ausserdem mehrere
278
Dominikaner in das Fürstenthum Ilalitscli mit dem Auftrage.
dass sie am Hofe Daniels leben sollen.7) In seinem Schreiben
vom 11. Mai 124(5 nennt Papst Innocenz IV. den Daniel »Rexai
doch Daniel wurde erst mehrere Jahre später zum Könige ge-
krönt; das angeführte Schreiben wird deswegen so zu verstehen
sein, dass der Papst dem Halitscher Fürsten Daniel die Königs-
krone verspricht, wie aus den Worten „cum te ac regnum tu um
special! prerogativa /?ro^oraamMs prosequi", hervorgellt. Der Papsl
wollte sich nämlich, wie selbstverständlich, zuerst die Gewissheil
verschaffen, ob es dem Daniel mit seinem Anerbieten ernst ist,
und deswegen schickt er zuerst seine Legaten nach Ilalitscli
und will den Fürsten und das Volk zur Annahme der Union zu-
erst vorbereiten, und erst dann erhebt er den Halitscher Fürsten
zum König. Dass sich die Sache so verhält, nämlich, dass Daniel
nicht im Jahre 1246 zum Könige gekrönt wurde, sondern, dass
damals nur die diesbezüglichen Unterhandlungen im Zuge waren,
geht ausser anderen Umständen daraus hervor, d>ss Daniel im
Jahre 1250 den Cyrillus nach Griechenland zum Patriarchen
schickte, damit er dort zum Kiewer Metropoliten geweiht werde.
Wenn aber Daniel schon 1246 den Primat des Papstes anerkannt
hätte, so hätte er den Cyrill nicht nach Konstantinopel, sondern
nach Rom oder zum päpstlichen Legaten zur Weihe geschickt.
Die Unterhandlungen nahmen einen günstigen Verlauf, im
Jahre 1247 weilte der päpstliche Gesandte an die Tataren, Car-
pinus, auf seiner Reise am Hofe des Halitscher Fürsten Daniel,
und der Fürst, die Bischöfe, die Klosteroberen und die Bojaren
versicherten ihn, dass sie alle geneigt sind, den heiligen Vater als
Haupt ihrer Kirche anzuerkennen, wiesiees durch ihren eigenen
') ßegi Russiae [lins tri, Inno'centiua Bervua Bervoruni Dei
— Cum te ac regnum tuum, utpote plantatlonera novellam, proponamua proee-
ijiü special i praerogativa, votia tuia libenter annuimus, ot petitionee fcuaa
«in, intimi ciiin Deo poseumua favorabiliter exaudimua. Tui- itaque supplicatio-
aibue inclinati personam tuam et regnum praedictum eub beati Petri et noatra
tione Buscipimua <-t praesentia Bcripti patrocinio nommunimus. Null! ergo
nmnino bominum lioeal hanc paginam tiostrae protectionia infringere, vel ei
auMi temerario oontraire. Si ojuia autem hoc attemptare preauroserit, indig-
nationem Dei omnipotentis, beatorum Petri et Pauli apostolorum ejus et
nostrao rit incurrere. Datum Lugduni V. Nonaa Maji anno tertio (1246)
In Tungenevii, historica Russiae Monumenta, t. I. >*. Ol und 63.
279
Gesandten dem Papste versprochen hatten; und im Jahre 1248
hatte Papst Innocenz IV. seinem Legaten, dem Erzbischofe von
Preussen, Liwland und Estland in einem Schreiben von Lyon
vom September 1248 aufgetragen, damit er sich nach Halitsch
begebe und den König, den Clerus und die Bojaren mit der
heiligen römischen Kirche versöhne und sie in dieselbe auf-
nehme8). In Folge dessen hat sowol Daniel, als auch sein Bruder
Wassilko, Fürst von Wladimir, mit ihrem Clerus und dem Volke
sich mit Born vereinigt, und der Papst richtete im September
1248 an Daniel ein Schreiben, in welchem er dessen Anhänglich-
keit an die Kirche belobt, (cum te de cetero specialem inter de-
votas Ecclesiae reputemus) und den Ritus der Ruthenen, insoweit
er dem katholischen Glauben nicht widerstreitet, bestätigt9). Nun
konnte die Krönung Daniel's schon vorgenommen werden ; allein
er wollte auch mit den Tataren nicht verderben, daher begab er
sich, nachdem er im Inneren seines Reiches geordnete Verhält-
nisse geschaffen hat, (1250) zum Chan Baty nach Saraj, und erst
fünf Jahre nach seiner Rückkehr wurde er vom päpstlichen Le-
gaten Opiso im Drohitschin, einer Stadt am Buh, im Jahre 1255
schon nach dem Tode Papst Innocenz IV. (f 7. Dezember 1254)
zum Könige gekrönt.
Auf diese Weise hat sich Daniel schon um das Jahr 1250
sowol von Seite der Tataren sicher gestellt, als auch die Gunst
des Papstes erworben, und die Folge war, dass sich nun seine
nahen und entfernten Nachbarn um seine Freundschaft zu be-
werben anfingen. Gleich nach seiner Rückkehr von Saraj (1250)
hat der ungarische König Bela mit ihm Frieden geschlossen, und
zur Bekräftigung des Bundes Daniel's Sohne Leo seine jüngere
Tochter Konstantia zur Frau gegeben; und auch die polnischen
Fürsten lebten von nun an mit Daniel in Frieden. Jetzt erachtete
8) Bei Raynald, annales ad a. 1248.
9) „Danieli regi Russiae illustri. Cum te de cetero inter devotos Eccle-
siae reputemus, petitiones tuas, quantum cum Deo possumus, libenter ad gra-
tiam exauditionis admittimus, et votis tuis favorem benevolum impartimur.
Eapropter charissime in Christo tili tuis supplicationibus inclinati, episcopis et
aliis presbyteris de Russia, ut liceat eis more suo ex fermentato conficere, et
alios ritus, qui fidei catholicae, quam Ecclesia Romana tenet non obviant, ob-
servare, auetoritate praesentium indulgemus. Datum Lugduni YI. kalend. Sep-
tembris anno V." (1248.)
280
Daniel die Zeit für passem!, um sieb vom Joche der Tataren,
denen er bis nun zu sich ergeben zeigte, zu befreien. Aber auch
die Tataren waren auf die Kunde von Daniel's Köni&rskrönungr
erbittert, und fielen schon im Jahre 1256 in Halitsch ein und
verwüsteten unter ihrem Heerführer Kuremsa die Gegend um
Kremenez, welche befestigte Stadt sie aber nicht einnehmen
konnten, und kehrten beim herannahenden Winter in ihre Sitze
zurück. Daniel war in derselben Zeit in einen Krieg mit den
Litauern verwickelt, konnte also nicht persönlich gegen die Ta-
taren auftreten, sondern schickte nur seinen Sohn Leo gegen
dieselben; als er aber mit den Litauern Frieden geschlossen
und mit Hilfe der ihm befreundeten polnischen Fürsten die Jat-
wiagen (1256) unterjocht hatte, beschloss er (1257) gegen die
Tataren offensiv vorzugehen. Er sah sich nach Bundesgenossen
um, und ersuchte ohne Zweifel auch den Papst um Hilfe; als
aber die erbetene Hilfe nicht kam, brach Daniel alle Beziehungen
mit Rom ab und vernichtete so die kaum wiederhergestellte
Union der Kirche Südrusslands mit Rom (1257), behielt aber
den von Rom erhaltenen Königstitel auch ferner, und bis zu
seinem Tode bei. Papst Alexander IV. ermahnte den treubrüchi-
gen König zum Gehorsam10), und forderte die Bischöfe von Olniütz
und Breslau auf, dass sie den ungehorsamen, eidvergessenen
König mit kirchlichen Zensuren, wenn es anders unmöglich
wäre, zum Gehorsam zurückführen. Doch vergeblich; Daniel
kehrte zum Schisma zurück, bei dem er auch blieb.
Mit ansehnlichen Streitkräften überfiel Daniel (1258) die ta-
tarische Kolonie Woswiahla, wofür ihn der tatarische Heerführer
Kuremsa zu züchtigen beschloss, und (1259) in sein Reich mit
grossen Streitkräften eingefallen ist, aber ohne etwas auszurichten,
bald zurückkehren musste und kurz hernach gestorben Ist. Ea
war aber vorauszusehen, dass die Tataren sich für diese Misser-
folge werden schadlos halten wollen, daher erneuertete Daniel
das schon im J. 1255 mit den Litauerfürsten Mindovg eingegan-
gene Schutz- und Trutzbündniss, um sich sowol gegen die Polen
als auch gegen die Tataren vertheidigen zu können- An die
Stelle des verstorbenen Tatarenführers Kuremsa trat Burundaj,
i°) Bei Raynald a«l an. 1257. §. 26—28.
281
ein kühner und stolzer Heerführer, welcher, von den Litauern
gereizt, im J. 1260 mit einer grossen Heeresmacht gegen. Litauen
heranrückte. Von der Grenze schickte er Boten an Daniel mit
der Aufforderung, damit er in Folge des 1250 in Saraj be-
schworenen Abhängigkeitsverhältnisses seine Streitkräfte mit den
Tataren vereinige und gegen Litauen ziehe. Burundajs Zweck
war kein anderer, als den Daniel mit den Litauern zu entzweien,
und so beide entweder den Tataren ganz zu unterwerfon, wie es
ihnen mit den Fürsten Nordrusslands schon seit langer Zeit ge-
lungen ist, oder wenigstens beide Reiche zu schwächen und für
immer unschädlich zu machen. Daniel befand sich nun in einer
kritischen Lage. Vom Papste konnte er sich leicht lossagen, denn
er hatte von ihm keine physische Uebermacht zu befürchten;
hier standen die Sachen anders. Er musste entweder dem erst
neulich bestärkten Bündnisse entsagen, und gegen seinen Freund
kämpfen, oder sich den Tataren widersetzen und sich deren
ganze Heeresmacht auf den Hals laden. Da entschloss er sich
auch jetzt, wie schon früher, das beschworene Bündniss zu bre-
chen, und um in den Augen der Tataren Gnade zu finden,
schickte er seinen Bruder Wassilko mit einem starken Heere
gegen die Litauer, welche nichts weniger, als einen Angriff von
dieser Seite befürchteten. Burundaj war damit zufrieden, und er
nahm den Wassilko gnädig auf und unterordnete ihn seinem
Oberbefehle, verwüstete Litauen und kehrte nach dessen völliger
Niederwerfung in seine Heimat zurück.
So hat Burundaj sein Ziel zum grosseren Theile erreicht,
er bestrafte und verwüstete Litauen und vernichtete das ihm
lästige Bündniss zwischen Halitsch und Litauen, es blieb ihm
nur noch, auch den Daniel zu demüthigen und zu schwächen. Im
J. 1261, als Wassilko gerade die Hochzeit seiner Tochter feierte,
erschienen plötzlich in Wladimir Boten des Burundaj, der mit
einer starken Macht heranrückte und forderten die Fürsten
Daniel und Wassilko auf, dass sie den Burundaj als Freunde zu
begrüssen eilen, da sie sonst als Feinde behandelt werden.
Daniel, der an einen so plötzlichen Ueberfall nicht gefasst war,
traute sich nicht vor Burundaj zu erscheinen, er schickte zu ihm
nur seinen Bruder Wassilko, seinen Sohn Leo und den Chelmer
Bischof Johann, welchem er kostbare Geschenke mitgegeben hat.
Burundaj war über das Nichterscheinen Daniels sehr erbosst, er
282
verlangte von den beiden erschienenen Fürsten, dass sie zum
Zeichen ihrer Anhänglichkeit an die Tataren ihre festen Plätze
zerstören, was sie auch thun mussten. Wassilko zerstörte Beine
Festung Kremenec, welche Baty und Kuremsa nicht einnehmen
konnten, und Luzk (Luceoria), Leo aber that dasselbe mit seinen
Festungen Daniilow (Danielsstadt), Stozek und Lwow (Leostadt,
Leinberg, welche Stadt von Daniel erbaut und nach dessen Sohne
Leo benannt wurde), und beraubten sich so ihrer letzten Ver-
theidigungsmittel in der Hoffnung, dass sie dadurch die Wuth
des Tataren besänftigen werden. Als Daniel davon durch den
Bischof Johann benachrichtigt wurde, suchte er durch schleunige
Flucht nach Ungarn sich selbst in Sicherheit zu bringen. Burun-
daj aber war damit noch nicht zufrieden, er zog gegen Wladimir,
und verlangte vom Wassilko, dass er seine eigene Hauptstadt zer-
störe, was er auch befolgte, und seine Hauptstadt in Asche legte.
Hernach wollte Burundaj auch die von Daniel erbaute Stadt
Cholm vernichten, als aber diese einen starken Widerstand leistete,
zog er gegen Tiden, überschritt die Weichsel und erstürmte San-
domir, wo er alle Einwohner niederhauen Hess, plünderte dann
noch die Gegend, und zog mit reicher Beute beladen über den
Dniepr in seine Sitze ab. Daniel war unterdessen flüchtig. Nach
dem Abzüge der Tataren schickte zu ihm sein Bruder Wassilko
einen Boten, Namens Boris nach, welcher ihn in Tylicz, einer
Stadt an der ungarischen Grenze, einholte, und zur Rückkehr
einlud. Daniel kehrte bald zurück, und nahm noch (1262) an
einem in Tarnow (bei Krakau) in diesem Jahre gehaltenen Kon-
gresse der polnischen und ruthenischen Fürsten, auf welchem es
sich wahrscheinlich um G-renzberichtigungen handelte, (Daniel
von Halitsch mit seinen Söhnen Leo und Schwarno, Wassilko
von Wladimir mit seinem Sohne Wladimir und Boleslaw,
Fürst von Krakau) theil, erkrankte bald darauf und starb im
Jahre L264
1 >aniel hat im Furstenthume Halitsch und Wladimir mehrere
in der Folgezeil bedeutende Städte gegründet, unter denen beson-
ders Lemberg und Cholm zu nennen sind, bei dieser Gelegenheit
sind aber nach dem Berichte der einheimischen Quellen (Ipa-
tiew'sche Chronik) viele fremde Elemente, namentlich Deutsche,
Juden und Armenier in dieses Land gekommen, und diese bilde-
ten bald den überwiegenden Theil der Städtebevölkerung. Auch
283
haben sich die einheimischen Bojaren zu grosser Macht emporge-
schwungen, während das Volk sich in einer ziemlich misslichen
und gedrückten Stellung befunden hat. König Daniel wird von
den Chronisten als ein guter, weiser, tapferer, listiger und für
das Wohl seines Landes besorgter Fürst geschildert, welche
Eigenschaften man ihm nicht abstreiten kann. Zu bedauern ist
nur, dass er das mit Rom eingegangene Bündniss so leichtfertig
aufgegeben hat, denn wenn er diesem treu geblieben wäre, konnte,
er der ganzen späteren Geschichte und Entwicklung seines
Landes eine andere Richtung geben. Weil er aber überall auf
halbem Wege stehen blieb, und mit allen Bündnisse schloss, die
er bald aufgab, und überhaupt keine feste und zielbevvusste
Politik befolgte, hat er eine solche auch seinen Nachfolgern nicht
hinterlassen, und sein mächtiges Reich wurde bald zum Zankapfel
der Nachbarn, bis es seine Unabhängigkeit für immer verloren hat.
Auf ihn folgte in Halitsch sein Sohn Schwamo (1264 1268),
wahrend Daniel' s Bruder Wassilko in Wladimir und sein Sohn
Leo in Percmyschi regierte. Kurz vor DanieFs Tode ist auch
der litauische Fürst Mindowg gestorben, und nach einigen Wech-
selfällen wurde Schwamo, Mindowg's Schwiegersohn, auf den
litauischen Thron berufen, auf welchem er sich aber nicht lange
behaupten konnte, und vomTrojden verdrängtem J.1270gestorben
ist. Nun konnte sich der über seine Hintansetzung missvergnügte
Daniel's Sohn Leo in den Besitz der Länder seines Vaters setzen,
und es folgte in Halitsch
Leo (1268 — 1301). Der Litauerfürst Trojden plünderte die
dem Leo gehörige Stadt Drohitschyn, weswegen sich dieser an
die Tataren um Hilfe wandte. Der Tataren-Chan Mengu-Timur
leistete wohl die zugesagte Hilfe, verwüstete aber dabei das Ge-
biet von Halitsch, und so hat Leo, anstatt an den Litauern Rache
genommen zu haben, sein eigenes Land dem Verderben zuge-
führt. Der Krieg mit den Litauern dauerte indessen fort, bis end-
lich (1276) Trojden mit den llalitscher Fürsten Frieden schloss.
Doch dieses Bündniss beunruhigte die Tataren, denn sie sahen
ihren Vortheil darin, dass die Litauer mit Halitsch und Wladimir
in Feindschaft bleiben, daher erschien bald darauf in Halitsch
eine Gesandtschaft vom Chan, welcher die llalitscher und Wla-
dimirer Fürsten zum Kriege gegen die Litauer aufforderte. Leo
achtete nicht auf das kurz vorher geschlossene Bündniss, zog
284
(1277) gegen die Litauer, kehrte aber mit Schande bald zurück.
Die Tataren, welche ihre Absicht, nämlich Ilalitsch mit Litauen
zu entzweien, erreichten, kehrten In ihre Ländereien mit Beute
zurück. Kurz nachher (1279) ist der Krakauer Fürst Boleslaw
der Schamhafte gestorben, und der unfähige aber habsüchtige
Leo erhob Ansprüche auf Krakau, ohne sich dabei an irgend
ein Recht stützen zu können. Weil er sich aber zu schwach fühlte,
ersuchte er die Tataren um Hilfe, zog mit ihnen gegen Krakau,
wurde aber von den Polen sammt den Tataren vollständig ge-
schlagen, und kehrte wieder (1280) mit Schande bedeckt in sein
Land zurück. Dieser U eberfall der Polen hatte für das Fürsten-
tum Ilalitsch traurige Folgen, denn er zerriss die damals be-
standenen freundschaftlichen Beziehungen der Polen und der
Ituthenen und veranlasste die Polen zu Feindseligkeiten gegen
Ilalitsch und Wladimir. In den weiteren Regierungsjahren Leo's
dauerten gleiche Unruhen an, das Reich Daniel's wurde immer
mehr geschwächt, und nach Leo's Tode folgte sein Sohn
Georg I. (Jurij) (1301 — 1316), welcher die Fehler seines
Vaters wohl kennend, nicht auf Eroberungen ausging, sondern
nur in seinem Erbe sich zu befestigen und dasselbe gegQti aus-
wärtige Feinde zu sichern trachtete. Im Anfange seiner Regie-
rung wütheten im benachbarten Polen innere Fehden, an denen
aber Georg I. wahrscheinlich keinen Antheil genommen hat, und
bald gelang es ihm auch, das Fürstenthum Wladimir, welches
bis jetzt einen zwar von Halitsch einigermassen abhängigen, sonst
aber selbständigen Fürsten hatte, mit Halitsch zu einem Reiche
zu vereinigen und seine Macht bedeutend zu verstärken. Jetzt
nahm er den Titel „König"1') an, und trachtete nun auch in
kirchlicher Beziehung sein Reich zu heben und in seiner Residenz
einen eigenen Metropoliten zu haben. Die Ilalitscher Fürsten
haben schon im vorigen Jahrhunderte auf die Wahl des Kiewer
Metropoliten einen grossen Einflusa ausgeübt. So hatte schon
") Auf einem grossen Siegel, welches man an wichtige Aktenstücke
anzuhängen pflegte, sieht man auf einer Seite den König Georg auf dem Throne,
mit '1<t Krone am Haupt und dein Szeptec in der rechten Hand, und die Um-
schrift lautet: „Domini Qeorgi Regia Russiaeu : auf der anderen Seite ßieht man
-■inen Reiter in Panzer, mit einem Schilde und einer Fahne, und die Umschrift
lautet: „Domini Greorgi Principis Ladimeiiae." Dieser Siegel hiess „Sigillum
majestaticum."
285
Daniel im J. 1250 den Metropoliten Cyrill zur Weihe nach Kon-
stantinopel geschickt, welcher aber nach seiner Rückkehr in
Wladimir an der Klasma und in anderen Städten Nordrusslands
residirte. Sein Nachfolger Maxim residirte bis 1299 in Kiew, be-
gab sich aber nach Kiew's Verwüstung auch nach Wladimir an
der Klasma, wo er 1305 gestorben ist. Die mächtigen Halitscher
Fürsten sahen es ungern, das ihre Bischöfe von einem in Nord-
russland residirenden Metropoliten abhängig waren, sie setzten
deswegen alle Mittel in Bewegung, um in ihrem Reiche einen
eigenen Metropoliten zu haben, welche Bestrebungen endlich
zur Errichtung der Halitscher Metropolie führten, von welcher
später ausführlich gehandelt wird. — Bei diesen Bestrebungen
suchte Georg I. seinem Lande den Frieden zu erhalten, und sein
Land war bis 1311 glücklich und gesegnet. Im genannten Jahre
aber zeigten sich schon die Vorboten des herannahenden Un-
glücks dieses Landes. Der deutsche Ritterorden lebte schon seit
langer Zeit mit den Litauern in blutiger Fehde, der Schauplatz
ihrer Kriege hat aber bis nnuzu die Grenzen des von Halitsch
abhängigen Russlands nicht überschritten. Erst im J. 1312 über-
schritten die Ritter den Fluss Niemen, und Georg wurde wider
seinen Willen in diesen Krieg verwickelt, wobei er sich auf die
Seite des deutschen Ritterordens stellte und die Litauer beun-
ruhigte, was zu einem Kriege zwischen Litauen und Georg I.
führte. Im Jahre 1315 brach der Litauerfürst Witenes gegen die
Ordensritter auf, und Gedimin zog gegen Georg L, nahm seine
festen Plätze Drohitschyn und Brest ein, und belagerte Wladimir,
Georg's I. Residenz. Georg eilte mit tatarischen Hilfstruppen zum
Entsätze, es kam zu einer blutigen Schlacht, in welcher Georg I.
gefallen ist. Gedimin kehrte nun nach Litauen zurück, um den
durch Witenes's plötzlichen Tod (vom Blitze erschlagen 1315) ver-
waisten litauischen Thron einzunehmen. — In Halitsch und Wla-
dimir folgten nun die beiden Söhne Georg' s I.
Andreas und Leo IL (1316 — 1324), so dass Andreas in Wla-
dimir und Leo II. in Halitsch residirte, und beide zusammen die
beiden Fürstenthümer nach aussen vertraten und repräsentirten,
und sich in öffentlichen Urkunden „ Dei gratia Duces totlus Rus-
sie Galicie et Lademirie" nannten. Später aber theilten sie sich in
das Reich, so dass Leo IL in Halitsch und Andreas in Wladimir
als „Dei gratia Dux Ladimiriae et Dominus Russiae" regierte.
286
Der .Litauerfürst Gedirain hat sich nach Georg* s I. Tode In den
Besitz der Stadt Brest und des Fürstentums Pinsk und Turow
■i/i, und die beiden Fürsten Andreas und Leo Ii. beschlossen
(1316) mit Hilfe der Preussen diese < rebiete wieder zu erobern,
welche Bestrebungen aber nicht den erwünschten Erfolg hatten.
Ja Gedimin hatte im J. 1320 Kiew mit vielen anderen Städten
erobert und sich so zum Herrscher Südrusslands mit Ausnahme
von Halitsch und Wladimir gemacht. Die beiden Fürsten Leo II.
und Andreas behaupteten sich hier bis zu ihrem um dass J. 1324
erfolgten Tode. Es blieben aus dieser Familie in gerader Linie
nur zwei Sprossen, und zwar Andreas hinterliess einen Sohn,
Namens Georg und Leo II. eine Tochter Namens Maria, welche
an Trojden, Fürsten von Masovien verheiratet war. In Halitsch
und AVladimir folffte nun
o
Georg II. (1324—1336), welcher diese Fürs tentbümer, deren
Macht und Ausdehnung freilich bedeutend kleiner war, als
selbständiger Fürst beherrschte. Er nannte sich, wahrscheinlich
seit dem J. 1328, wo sich Nordrussland als Russia major unter
Johann Kaiita zu vereinigen anfing, „Dei grafia natus Dux t.clus
Russiae Minoris", oder auch nur einfach ?:Dci gratia natus Dux
Russiae«, gebrauchte aber nicht mehr die unter seinen Vor-
gängern üblichen oben angeführten Titel. Georg IL ist im
.Jahre 1336 oder 1337 ohne Erben gestorben, mit ihm ist auch
die Dynastie der Halitscher und Wladimirer Fürsten erloschen,
und er hinterliess eine Tochter, welche an den Litauerfürsten
Demeter Lubarf, Sohn Gcdimin's verheirathet war, welcher des-
wegen von den Bojaren als Fürst von Halitsch anerkannt (1337
worden ist. Doch wurde er bald von Boleslaw Trojdenow tisch,
Enkel Leo's IL, Sohn Marias und Trojdens, verdrängt, welchen
die Halitscher als ihren Herrn anerkannten. Unter seiner Elegie
rung (1337 — 1340) sind in (< )stgalizien) Halitsch viele masovsche
(Masuren) Kolonien entstanden. Er (Boleslaw) machte sich bald
verhasst, und wurde (1340; von den Halitscher Bojaren vergiftet.
Da fiel Kasimir III. König von Polen in Halitsch ein, eroberte
die Hauptstadt Lembcrg, und unterwarf sich das ganze Fürsten-
thum. Doch schon in folgenden Jahre (1341) gelang i - dem De-
meter-Lubartj dieses Fürstenthum mit Hilfe der Tataren wieder
zu erobern) und er behauptete sieh darin acht Jahre lang, bis
Kasimir inj .1. 1349 dieses Fürstenthum wieder eroberte. Nach
287
Kasimirs III. Tode 1370 folgte in Polen Ludwig der Grosse
(1370—1382) König von Ungarn, welcher den Ladislaus Opolski
zum selbständigen Fürsten von Hallüch (1371) einsetzte, welcher
aber dieses Fürstenthum dem Könige Ludwig gegen eine Ent-
schädigung (1379) zurückstellte, worauf es mit Ungarn vereinigt
wurde. Ludwig der Grosse hinterliess (1382) nur zwei Töchter,
Maria in Ungarn, und Hedwig in Polen. Die letzte vermalte sich
(1386) mit dem Litauerfürsten Jagello, und dieser hat das Fürsten-
thum Halitsch (1387) den Ungarn entrissen und mit Polen ver-
einigt. Seit der Zeit waren die beiden Fürstenthümer Halitsch
und Wladimir dem Königreiche Polen unterthan, bis sie nach
mannigfachen Wechselfällen unter dem Namen Galizien und
Lodomerien im J. 1772 unter Oesterreich gekommen sind.
Anmerkung. 1. Die nachmalig« n Herrscher von Halitsch und
Wladimir (Galizien und Lodomerien) bis zum Abschlüsse des zweiten
Zeitraumes unserer Kirchengeschichte waren folgende: Wladislaw II.
Jagello (1387— 1434), Wladislaw III. Varnensis (1434—1444),
Kasimir IV. (1444—1402), Johann I. Albrecht (1492—1501),
Alexander (1501- 1506), Sigmund 1. (1506 — 1549), Sigmund IL
(1548- 1572), dann war Interregnum bis 1574, Heinrich (1574 bis
1575), Stephan Bathory (1575 — 1586), und Sigmund III. Wasa
(1587 — 1632), zu dessen Zeiten die Union der ruthenischen
Kirche mit Rom wiederhergestellt wurde.
Kirchengeschichte.
§•45.
Ein th eilung.
Nach dem kurzen Ueberblick der politischen Geschichte
übergehe ich nun zur Kirchcngeschichtc, welche sich um die
Geschichte der Kiewer Metropolie gruppiren wird. Durch fast
drei Jahrhunderte bildete nämlich die Kiewer Metropolie auch
in diesem Zeiträume den Mittelpunkt des kirchlichen Lebens in
Russland. Doch als das Kiewer Gross fürstenth um (1169) ge-
fallen und an dessen Stelle das Susdaler Grossfürstenthum
getreten ist, war vorauszusehen, dass sich in Kiew auch die Me-
tropolie nicht lange halten wird. Diese Stadt ging ihrem Unter-
gange augenscheinlich entgegen, sie wurde zu wiederholten
Malen von russischen Fürsten verwüstet, und noch trauriger
gestaltete sich ihr Schicksal, seitdem Russland von den Tataren
unterjocht wurde. Dazu kam noch der Umstand, dass die neu
entstandenen Susdaler Grossfürsten den Metropoliten an ihrem
Sitze in Wladimir an der Klasma haben wollten, und in Folge
dieser Umstände hat der Kiewer Metropolit Maximus Kiew im
Jahre 1299 verlassen und sein«' Residenz in Wladimir an der
Klasma aufgeschlagen, von wo sie bald (1328) nach Moskau
verlegt wurde. Dieses Aufgeben des altehrwürdigen Kiewer Me-
tropolitansitzes, sowie andere Verhältnisse politischer und kirch-
licher Natur, haben bald zur Zweitheilung der bis damals einzigen
Metropolie geführt. Die mächtigen Halitscher Fürsten nämlich,
welche schon um die Mitte des 13. Jahrhundcrtes auf die Wahl
des Kiewer Metropoliten einen grossen Einfluss ausübten, wollten
es nicht dulden, dass sie in kirchlicher Beziehung von dem in
Wladimir an der Klasma und dann in Moskau residirenden Mc-
289
tropoliten abhängen sollten, sie bewirkten demnach, dass im
Anfange des 14. Jahrhundertes in Halitsch eine selbständige
Mctropolie errichtet wurde. Diese Metropolie hat sich wohl nicht
lange erhalten, aber die Zweitheilung der Mctropolie dauerte an,
denn nachdem Halitsch seine Abhängigkeit verloren hat, und
das Süd- und Westrussland an Polen und an Litauen kam,
wollten auch die neuen Beherrscher nicht dulden, dass die ihnen
untergebenen Ruthenen von den Moskauer Metropoliten abhängen,
und da trat an die Stelle der Halitscher die Litauische Metropolie.
Lange Zeit blieb diese Angelegenheit unentschieden und unauf-
geklärt, die beiderseitigen Metropoliten legten sich neben ihrem
besonderen Titel auch den Titel des Kiewer Metropoliten bei,
und auch die Grenzen ihrer Metropolien waren unbestimmt, bis
endlich im Jahre 1458 Papst Pius II. die Grenzen der Litauischen
Diözese genau bestimmte, und seit dem Jahre 1461 wurde die
ehemalige Kiewer Metropolie endgiltig in zwei Metropolien, in
die Moskauer und in die Litauer Metropolie, getheilt. Die erstere
erstarrte immer mehr im Schisma und erhob sich zum Mittel-
punkt desselben, in der letzteren hatte sich die Union wenigstens
theilweise erhalten, bis es hier endlich im J. 1595 zur Wieder-
herstellung der Union mit Rom gekommen ist. Diesem Gange der
Ereignisse gemäss theile ich den zweiten Zeitraum in zwei
Perioden:
I. Geschichte der russischen Kirche unter den Kiewer
Metropoliten bis zur definitiven Zweitheilung dieser Metropolie
(1104—1461), welche Periode wieder in zwei Zeitabschnitte zer-
fällt, nämlich :
A) Vom Anfange des 12. Jahrhundertes bis zur Ueber-
tragung des Metropolitansitzes von Kiew nach Wladimir an der
Klasma (1104—1299).
B) Von den Anfängen der Zweitheilung der Kiewer Me-
tropolie bis zu deren endgiltigen Theilung in die Moskauer und
Litauer Metropolie (1299—1461).
II. Von der definitiven Zwreitheilung der Kiewer Metro-
polie bis zur Wiederherstellung der Union mit Rom (1461—1595).
In beiden Perioden wird die Geschichte der bis jetzt der
Union treu gebliebenen Halitscher Kirchenprovinz besonders
berücksichtigt werden.
Pelesz, Geschichte der Union. 19
290
Erste Periode.
Geschicke der russischen Kirche bis zur defiiiitiyeiiTheilui)£ der
Kiewer Metropolie (1104-1461).
Erstes Capitel.
Regierung der Kirche und Verbreitung des Christenthunis.
I. ZeitaTbsclmitt.
Vom Anfange des 12. Jahrhundertes bis zur Ueber-
tragung des Metropolitansitzes von Kiew nach Wladi-
mir an der Klasma (1104—1299).
§• 46.
Die Kiewer Metropolitendes 12. Jahrhundertes.
Der eiste Kiewer Metropolit dieser Periode war der schon
oben genannte Grieche
Nikifor (1104 — 1119). Er ist nach Nestor (chronica cap. 87)
am 6. Dezember 1104 nach Kiew gekommen und wurde am
18. Dezember desselben Jahres feierlich inthronisirt. Dieser
Metropolit ist der Erste, von welchem man mit ziemlicher
Sicherheit sagen kann, dass er dem von Michael Cerularius er-
neuerten Schisma zugethan war und demselben auch nach Russ-
land den Weg bahnte, wenn dies schon nicht durch seinen Vor-
gänger Nikolaus theilweise geschehen ist. Ueber seine Thätigkeit in
kirchlicher Beziehung erfahren wir noch aus Nestor's Chronik,
dass er im Jahre 1105 drei Bischöfe, nämlich den Amphilochius
im wolynischen Wladimir, den Lazarus in Perejaslawl und den
Michael in Polozk angestellt hat; ferner, dass er auf Betreiben
des Ilegumcns des Kiewer llühlenklosters TheoktNt angeordnet
hat, damit der selige Theodosius in allen Kirchen Russlands als
Heiliger verehrt werde. Unter seiner Mitwirkung geschah auch
die /weite Uebertragung der Reliquien der heiligen .Märtyrer
Roman und David (Borys und II Hb) in die in Wysehorod zu
ihren Ehren erbaute Kirche. Die frühere hölzerne Kirche, in
welcher diese Reliquien seit 1072 ruhten, war nämlich dem Ver-
falle nah.', daher erbaute der dortige Fürst Oleg, wie das Stufen-
buch erzählt, noch im J. 1112 auf seine Kosten eine schöne stei-
nerne Kirche; weil sieh aber der damalige Grossfiirsl Swiatopolk
291
der Uebertragung der Reliquien widersetzte, so hat diese erst
unter dem nachfolgenden Kiewer Grossfürsten Wladimir Mono-
mach am 2. Mai 1115 stattgefunden. Zu Zeiten des Metropoliten
Nikifor ist nach Nowhorod ein gelehrter Mönch, Namens Anton,
gekommen, welcher vom dortigen Bischof Nikita (Nicetas) und
von der Stadt an den Ufern des Wolchow eine Ortschaft erhalten
hat, in welcher er ein Kloster gründete, das zu den ältesten russi-
schen Klöstern gehört.1) Zu den Lebzeiten Nikifor's hören wir
auch von den ersten russischen Pilgern in das heilige Land, wie
oben erwähnt worden ist. Ob Nikifor an den Massregeln des
Grossfürsten Monomach zur Beseitigung des unter seinem Vor-
gänger durch die Juden eingerissenen Wucherwesens irgend
einen thätigen Antheil genommen hat, wird nicht berichtet,
scheint aber bei der damaligen Stellung der Metropoliten wahr-
scheinlich.
Ein Umstand verdient noch aus dieser Zeit hervorgehoben
zu werden, nämlich die angebliche Krönung Wladimir Mono-
mach's zum „Zar" (König) von Russland. Eine neuere Quelle2)
erzählt nämlich, dass der griechische Kaiser Alexius Comnenus,
welcher 1031 — 1118 regierte, vom Grossfürsten Wladimir Mo-
nomach bekriegt, und nicht im Stande, demselben zu widerstehen,
ihn durch die Krönung zum „Zar" für sich gewinnen wollte und
ihm deswegen durch den Epheser Metropoliten Neophytdie ent-
sprechenden Insignien übersendete, welcher Metropolit den Mo-
nomach in der Kiewer Sophienkirche unter Assistenz des Bischofs
von Mytilene gekrönt hat. Nun gehörte aber das Recht, den
Grossfürsten zu salben, zum Kiewer Metropoliten, wenn daher
auch der griechische Kaiser zu dieser in Russland neuen feier-
J) Von diesem Antonius, welchen die Küssen den „Römer" (Rimla-
niii) nannten, wird in den Kirchenbüchern erzählt, dass er auf eine wunderbare
Weise von Rom nach Nowhorod gekommen ist, dass er verschiedene kostbare
Kirchengeräthschaften auf ebenso wunderbare Weise nach Nowhorod brachte,
dass er 1122 eine schöne Kirche bei dem schon früher gegründeten Kloster er-
baute, und 1147 im 79. Lebensjahre gestorben ist. Seine Reliquien soll man
1597 gefunden haben und hat dieselben in einem silbernen Sarg, später (1731)
in einem mit Silber beschlagenen Zypressensarg gelegt. Von ihm sollen sich auch
zwei auf die Gründuug des Klosters und der Kirche bezügliche Urkunden er-
halten haben. Vgl. Karamsin Note 210 zum IT. Bd.
2) Stufenbuch, T. 2-17.
19*
liehen Handlung einen eigenen Legaten entsendet hätte, so wäre
es angemessen gewesen, dass auch der Kiewer Metropolit dabei
wenigstens mitgewirkt hätte. Nun berichtet man wohl von der
Assistenz eines fremden Bischofs, vom Kiewer Metropoliten,
welcher bei dieser Handlung zu interveniren berechtigt war,
geschieht keine Erwähnung, und das macht die ganze Erzählung
verdächtig. Man kann demnach mit ziemlicher Wahrscheinlich-
keit annehmen, dass diese ganze Krönungsgeschichte eine Erfin-
dung jener Zeiten ist, wo es sich wirklich um die Erhebung der
Moskauer Grossfürsten zu Zaren handelte ; da konnte es leicht
geschehen, dass man zur Rechtfertigung dieser Neuerung einen
Präcedenzfall haben wollte, und weil ein solcher nicht vorhanden
war, ihn auf eine passende Weise ersonnen hat. 3)
Vom Metropoliten Nikifor haben sich auch zwei Schriften
erhalten, nämlich eine über die Kirchenspaltung, die andere von
dem Fastengebot, welche beide Schriften an den Kiewer Gross -
fürsten Monomach gerichtet waren. Die erste Schrift beginnt mit
den Worten: „Du hast, erlauchter Fürst, gefragt, auf welche
Weise die Lateiner von der heiligen orthodoxen Kirche ausge-
schlossen wurden, und getreu meinem Versprechen zähle ich ihre
(der Lateiner) Fehler auf." Hieraufzählt er die bekannten ceru-
liarischen Vorwürfe auf, und schliesst mit den Worten: rLese
das, o Fürst, nicht einmal, nicht zweimal, sondern viele Male, du,
o Fürst, und deine Söhne." Diese Schrift widerlegt zur Genüge
die Ansicht4), dass Nikifor dem Katholizismus zugethan war; sie
liefert aber auch den ferneren Beweis, dass die russische Kirche
bis zum Ende des 12. Jahrhundertes dem Schisma fremd war.
Wir haben im ersten Zeiträume gesehen, dass die Grossfürsten,
besonders Isjaslaw und Swiatopolk, Monomach's Vater, mit dem
Papste freundschaftliche Beziehungen unterhalten haben; Wla-
dimir Monomaeh ist unter diesen Verhältnissen und mit denselben
Ansichten erzogen worden, und es war gewiss sein Wunsch, auch
nachdem er Herrscher geworden war, die Freundschaft mit
dem Papste zu erhalten. Nun kommt von Konstantin opel der
neue Metropolit Nikifor, ein der ceruliarischen Spaltung zuge-
■ Qeber andere Widersprüche in den diesbezüglichen Berichten vgl,
Karainsiri Bd. II. Note 220.
4) Kulc/.ynski, Specimen Eccl. ruth. und andere.
293
tlianer Grieche, und streut den Samen der Zwietracht in der
russischen Kirche aus. Dem gebildeten Grossfürsten konnte das
nicht fremd bleiben, er fragt deswegen den Metropoliten Nikifor,
wie dieser in seinem Sendschreiben gesteht, um den Grund dieser
Zerwürfnisse, und dieser eifrige Anhänger des Cerularius erörtert
ihm diezwischen der griechischen und römischen Kirche obwalten-
den Streitfragen, und ermahnt ihn ernstlich, dass er das von ihm
Erörterte beherzige und, selbstverständlich, sich zu den Ansichten
der Schismatiker bekehre. Was für einen Erfolg dieses Send-
schreiben des Nikifor gehabt hat, kann beim Abgange der dies-
bezüglichen Quellen nicht gesagt werden; man kann aber mit
ziemlicher Wahrscheinlichkeit behaupten, dass es dem Nikifor
nicht gelungen ist, mit seinen Ansichten ganz durchzugreifen,
denn Wladimir Monomach eifert in seinem Testamente nicht
gegen die römische Kirche, wozu er hinlänglich Gelegenheit
gehabt hätte, da er in dieser Schrift sehr oft von der Kirche und
deren Vorstehern spricht; und es vergehen dann wenige Jahre,
wo die Bischöfe Russlands ohne Intervention des Konstantinopler
Patriarchen ihren Metropoliten wählen, und ein hernach von
Konstantinopel geschickter Metropolit Russland verlässt und in
dasselbe nicht mehr zurückkehrt, wie bald erzählt werden wird.
In der zweiten Schrift ergeht sich Nikifor in theologischen und
philosophischen Erörterungen, welche er mit dem Lobe Mono-
mach's schliesst, vermuthlich, um ihn für die dogmatischen An-
sichten seiner ersten Schrift zu gewinnen. Aus dem Gesagten
schliesse ich, dass Nikifor der erste Kiewer Metropolit war,
welcher für das orientalische Schisma in der russischen Kirche
offen wirkte, dass er aber mit seinen Ansichten wohl nicht durch-
gedrungen ist, aber seinen gleichgesinnten späteren Nachfolgern
die Wege ebnete und vorbereitete. Auf ihn folgte
Nikita (Nicetas) 1120 — 1126, ein Grieche, über dessen
Wirksamkeit keine Nachrichten vorhanden sind. Einige sagen,
dass er erst zwei Jahre später (1122) nach Kiew gekommen ist,
und Kulczyriski (a. a. 0.) lässt ihn gar erst 1126 nach Kiew
kommen, was offenbar unrichtig ist, da er nach den Chroniken
am 9. März 1126 gestorben ist.5) Es scheint übrigens ein unbe-
deutender Mann gewesen zu sein, und auf ihn folgte
6) Nach der Nowhoroder Chronik,
294
Michaeln. (1130 oder 1131 — 1145)«), von welchem auch
sehr wenig- bekannt ist. Zu seiner Zeit sind mehrere fromme
Stiftungen errichtet worden, darunter eine vom Grossfürsten
Mstislaw zu Gunsten des Nowhoroder St. Georgklosters, und die
bezügliche Schenkungsurkunde hat sich bis jetzt erhalten. Dieser
Metropolit ist bei den damaligen Verwirrungen und Bürger-
kriegen auch als Friedensstifter, aber mit wenig Erfolg, aufgetreten.
Als nämlich inNowhorod im J. 1134 neue Unruhen ausgebrochen
waren, hat Michael II. nach dem Berichte der Xikonschcn Chro-
nik diese Stadt mit dem Interdikte belegt, um sie zur Untertä-
nigkeit zu zwingen. Da kamen zu ihm die Gesandten der Now-
horoder, unter denen ein Mönch Jesaias war, und vermochten ihn
zum Aufheben des Interdiktes und sogar dazu, dass er sich per-
sönlich nach Nowhorod begeben hat. Doch dort wurde ihm ein
schlechter Empfang bereitet, er wurde fast einen Monat gefangen
gehalten, und erst (im Februar 1136) nach der Beilegung ihrer
Streitigkeiten freigelassen. Im J. 1145 begab sich der Metropolit
Michael II. nach Griechenland, von wo er nicht mehr zurückkehrte
und dort im J. 1147 gestorben ist. Was ihn zum Verlassenseines
Metropolitansitzes veranlasst hatte, ist nicht näher bekannt; im
Kataloge der Bischöfe7) heisst es, dass er aus Aerger über die
fortwährenden Fehden der russischen Fürsten seinen Sitz (1145)
verlassen hat, und dass der Metropolitanstuhl mehr als ein Jahr
unbesetzt blieb. Lc Quien Iässt diesen Metropoliten an einer
1150 in Konstantinopel unter dem Patriarchen Lucas Chriso-
bergea zelebrirten Synode theilnehmen8), wiewol Michael II.
damals nicht mehr lebte, und in Kiew schon seit lange ein
anderer Metropolit war; und in den vielgenannten Katalogen der
russischen Bischöfe wird erzählt, dass diesem Metropoliten der
Chan (hr krimschen Tataren alljährlich eine Summe (leides ge-
zahlt hat dafür, dass dieser Metropolit-Chans Mutter geheilt hatte,
" Nach Anderes (1126 u 16), doch unrichtig; denn die Kiewer Chro-
nik sagt, dase er 1130 oder 1131 nach Kiew gekommen ist, und an. Ion« Chro-
nisten berichten, dass es im J. i r_>7 in Kiew keinen Metropolit en bat,
In den Katalogen der Bischöfe aber, auf die man .-ich nichl verlassen kann.
• , das! Michael II. 1'.) Jahre die Kirche Etusslands leitete und 111.') -ich
nach Konstantinopel begab, Demnach hätte er 1126 den Kiewer Metropolitan-
stuhl bestiegen. Vgl. Karamsin II. Note 261.
Im der Synodalbibliothek von Petersburg Nr. 7 1.
b) Vgl Bollandistae, Ana SS. I. c. §. 7. n, 73,
295
obwol damals die Tataren in Europa noch gar nicht bekannt
waren. Während Michael' s IL Abwesenheit hat die Kiewer Metro-
polie Onuphrius, Bischof von Tschernigow, administrirt, und auf
seine Veranlassung wurde
Clemens (1147 — 1155) ein Russe zum Kiewer Metropoliten,
und zwar ohne Intervention des Konstantinopler Patriarchen,
erwählt. Auf Betreiben des Tschernigower Bischofs Onuphrius
berief der damalige Grossfürst Isjaslaw die Bischöfe — nämlich
ausser dem genannten Onuphrius die Bischöfe: Theodor von
Bilhorod, Damian von Jurjew, Theodor von Wladimir in Woly-
nien, Niphont von Nowhorod, Manuel von Smolensk, Euphemius
von Perejaslawl, Joachim von Turow und Cosmas von Polozk
— nach Kiew, welche nach gemeinsamer Beratschlagung den
Beschluss fassten, dass sie selbst das Recht haben, sich den Metro-
politen zu wählen und zu konsekriren, und zu dieser Würde
haben sie, wahrscheinlich auf des Grossfürsten Anregung, den
frommen und gelehrten russischen Mönch Clemens, welcher
wegen seiner Abstammung von Smolensk Smolatin genannt wird,
auserkoren. In der Wahl scheinen alle Bischöfe einig gewesen zu
sein, es handelte sich nun um die Konsekration, und da zeigte
sich eine Meinungsverschiedenheit. Während nämlich die meisten
Bischöfe mit Onuphrius an der Spitze die Ansicht vertraten, dass
ihnen das Recht zusteht, ihren Metropoliten zu konsekriren, vertrat
der Nowhoroder Bischof Niphont, ein Grieche, mit Manuel von
Smolensk, gleichfalls einem Griechen, die Ansicht, dass der Me-
tropolit nur vom Patriarchen eingesetzt werden kann, und sie
verweigerten ihren Gehorsam einem Metropoliten, welcher seinen
Sitz ohne Segen des Patriarchen einnehmen würde. Da machte
Onuphrius den versammelten Bischöfen den Vorschlag, man solle
den Clemens zum Bischof weihen und ihn in seine Metropolitan-
würde durch die Einsegnung mit den Reliquien des heil. Papstes
Clemens I., welche seit Wladimir des Grossen Zeiten in Kiew
waren, erheben. Dieser Vorschlag wurde angenommen, man
konsekrirte den Mönch Clemens, und legte ihm die Reliquien des
heil. Clemens auf das Haupt und erhob ihn dadurch zum Kiewer
Metropoliten. Alle waren damit einverstanden, nur Niphont von
Nowhorod und Manuel von Smolensk widerstrebten und wollten
sich nicht fügen. Fragt man nun nach der Ursache, warum der
Metropolit Clemens ohne Intervention des Pariarchen zum Metro-
296
politen erhoben worden Ist, so begegnet man zwei entgegen-
gesetzten Ansichten, die Einen9) sagen, dass damals am Patri-
archalstuhle in Konstantinopel eine arge Verwirrung geherrscht
hat, und dass es damals in Konstantinopel keinen Patriarchen ge-
geben hat. Denn der Patriarch Michael IT. Oxyta hat im J. 1146
seiner Würde entsagt, sein Nachfolger Cosmus II. wurde im
Februar 1147 wegen seiner Vorliebe für die Bugomilen Ver-
stössen, und sein Nachfolger Nikolaus IV. Musalon bestieg er-t
im Dezember 1147 den Patriarchenstuhl. Es war also unmöglich,
sich nach Konstantinopel um einen Metropoliten zu wenden, da-
her hat der Grossfürst Isjaslaw im Einvernehmen mit den
Bischöfen das Beispiel Jaroslaw's I. nachgeahmt und die Wahl
des neuen Metropoliten ohne Intervention des Patriarchen veran-
lasst. Andere ,0) aber meinen, dass damals die russischen Bischöfe
erfahren haben, dass das photianische Schisma in Griechenland
sein Haupt wieder erhebt und deswegen auf einer Synode in
Kiew beschlossen haben, von Konstantinopel keinen Metropoliten
anzunehmen; sie wählten daher selbst ihren Metropoliten, und
legten aufsein Haupt zum Zeichen ihrer Abneigung gegen das
Schisma und ihrer Anhänglichkeit an den wahren Glauben die
Reliquien des heil. Papstes Clemens. Und daraus schliessen die
Bollandisten (a. a. 0.), dass die Russen auch unter den vorher-
gehenden drei Metropoliten der katholischen Kirche treu geblie-
ben waren. Prüft man diese zwei entgegenstehenden Ansichten,
so kann man keine von beiden in ihrem ganzen Umfange gelten
lassen, denn was die erstere Ansicht anbelangt, dass man nämlich
wegen der am Patriarchalstuhle herrschenden Unordnungen von
dort keinen Metropoliten erhalten konnte oder keinen haben
wollte, so ist sie kaum gegründet. Denn der frühere Metropolit ist
1147 gestorben, und in demselben Jahre bestieg den Patriarchen-
stuhl Nicolaus IV. Musalon, und an ihn hat sich der Widersacher
des Metropoliten Clemens mit einer Klage gewendet, es konnten
sich daher auch alle russischen Bischöfe an ihn, wenn auch nach
einer kurzen Sedisvacanz, mit der Bitte um einen neuen Metro-
politen wenden, was aber nicht geschehen i-t. Uebrigens hätte
'■>) Philaret, Gesch. «1er ross. Kirche, l. '.'>>. Karamsin, II. 232. u. a.
1 " Eulczynski, Specialen Eecl« ruth. und nach ihm Bollandistae, in
dissertatio <!<■ conversione et fide Russorum u. a.
297
sich der Grossfürst wenigstens nach den dortigen Verhältnissen
erkundigen lassen, wovon aber nichts berichtet wird. Bedenkt
man ferner, dass die Bischöfe sich dem Niphont gegenüber, der
sich nur einem vom Patriarchen angestellten Metropoliten unter-
werfen will, nirgends darauf berufen, dass es ja unmöglich ist,
einen Metropoliten von Konstantinopel zu bekommen, weil es
dort keinen Patriarchen gibt, womit sie Niphont's Widerstand
am leichtesten widerlegen konnten, so muss man zum Schlüsse
gelangen, dass die angeführte Ansicht nicht bestehen kann.
Etwas mehr Wahrscheinlichkeit hat für sich die zweite
Ansicht, nach welcher man in Russland deswegen keinen Metro-
politen von Konstantinopel haben wollte, weil man vernommen
hat, dass sich dort das orientalische Schisma immer mehr aus-
breitet. Denn als der griechische Kaiser Manuel I. (1143 — 1180)
mit dem Papste in Unterhandlungen getreten war, haben sich die
schon sehr zahlreichen Anhänger des Schisma dagegen erhoben
und das konnte wirklich zur Kenntniss der russischen Bischöfe
gekommen sein; ob sie aber das veranlasst hat, die Beziehungen
zu Konstantinopel abzubrechen, dürfte kaum bewiesen werden,
wreil sie ja selbst einen dem Schisma ergebenen Metropoliten,
den Nikifor, kurz vorher gehabt haben. Es mögen wohl unter den
Bischöfen Russlands einige, besonders die einheimischen,
Gegner des Schisma gewesen sein, allein es gab auch dessen
Anhänger, zu denen namentlich die von Griechenland importir-
ten Bischöfe, in diesem Falle Niphont und Manuel zu zählen sind,
und es ist möglich, dass die Gegner des Schisma jetzt in der Mehr-
zahl waren, und von den schismatischen Griechen keinen Metro-
politen anzunehmen beschlossen; allein das sind Behauptungen,
die man quellenmässig nicht nachweisen kann, und man kann
aus dem Umstände, dass der Metropolit Clemens ohne Interven-
tion des Patriarchen zum Kiewer Metropoliten erhoben wurde,
auf dessen Katholizität nicht mit solcher Sicherheit, wie die Ver-
treter der zweiten Ansicht thun, schliessen. Auch der Umstand,
dass man dem neuerwählten Metropoliten die Reliquien des heil.
Clemens auf den Kopf legte, und ihn dadurch zu seiner neuen
Würde heiligte, ist von keinem grossen Belange. Man ahmte da-
durch vielmehr nach dem Antrage des Tschernigower Bischofs
Onuphrius die Konstantinopler Patriarchen nach, bei deren Kon-
sekration man in gleicher Weise die Reliquien des heil. Johannes
298
des Täufers gebrauchte. Näher liegt zur Erklärung dieser That-
sache die Vermuthung, dass der Grossfürst Isjaslaw, den Griechen
und ihrem Schisma abgeneigt, die Kirche seines Landes von
Konstantinopel unabhängig machen wollte, aber bei den inneren
Zwistigkciten nicht im Stande war, dieses Ziel zu erreichen.
Wie sich nun die Sache verhalten haben mag, Thatsache ist,
dass der Metropolit Clemens ohne Intervention des Patriarchen
erwählt und als solcher vom Grossfürsten und von den Bischöfen,
mit Ausnahme des Griechen Niphont, anerkannt worden ist.
Dieser Niphont richtete bald nach der Wahl des neuen Metro-
politen ein Schreiben an den Patriarchen, worin er die Legitimi-
tät des neuen Metropoliten bestritten hat, wofür ihn der Patri-
arch belobte, „seine hohe Weisheit und Standhaftigkeit rühmte
und ihn den heiligen Kirchenvätern der ersten christlichen Jahr-
hunderte gleichstellte". Dadurch übermuthig geworden, erlaubte
er sich unehrerbietige Aussprüche gQgQn den Metropoliten,
wurde deswegen im Jahre 1149 nach Kiew berufen und dort so
lange in Haft gehalten, bis sich sein Freund und Gönner Georg-
Fürst von Susdal Kiew's bemächtigte und ihn befreite. Niphont
ruhte nicht, er sann immer auf Mittel, um den Metropoliten zu
stürzen, allein so lange der Grossfiirst Isjaslaw lebte, konnte er
nichts ausrichten, und auch in Konstantinopel wagte man nicht,
für Kiew einen anderen Metropoliten zu designiren. Als aber
Isjaslaw (1154) gestorben ist, und Hoffnung vorhanden war, dass
Georg von Susdal den grossfürstlichen Thron besteigen wird,
beeilte man sich in Konstantinopel, nach Kiew einen neuen Me-
tropoliten, den Griechen Constantin, zu entsenden, wicwol Cle-
mens noch lebte. Doch diese Entsendung war etwas vorzeitig,
denn es bestieg den Kiewer Thron nicht Georg, sondern Rostis-
law-Michael (1154 — 1155), welcher den Metropoliten Clemens I.
beschützte; erst als sich Rostislaw von Kiew zurückgezogen, und
Georg von Susdal sich Kiew's bemächtigt hatte, da ist für den
schon vor zwei Jahren ernannten Metropoliten die Zeit ge-
kommen, er begab sich nach Kiew, wo er als
Constantin I. (1156 — 1159) Metropolit wurde, nachdem
man den Clemens I. vertrieben hat. Niphont eilte auf die Kunde
von diesen Veränderungen von Nowhorod nach Süden, um den
neuen Metropoliten zu begrüssen, allein diese Freude war ihm
versagt, er ist noch vor der Ankunft Constantin's I. in Kiew (im
299
April 1156) gestorben. An diesen Bischof Niphont hat ein
Mönch, Namens Kirik, verschiedene auf das kirchliche Leben
bezügliche Fragen gerichtet, durch deren Beantwortung er sich
bemerkbar machte.11) Der neue Metropolit fand mit Hilfe des
ihm gleich gesinnten Grossfürsten bald zahlreiche Anhänger, und
seine erste That war, den verstorbenen Grossfürsten Isjaslaw,
Clemens I. Gönner, zu verdammen und alle kirchlichen Hand-
lungen und Verordnungen des vertriebenen Metropoliten Cle-
mens I. für null und nichtig zu erklären, besann sich aber bald
eines Besseren, desavouirte den Rath seiner Stammgenossen,
der Bischöfe Manuel von Smolensk und Cosmas von Polozk, und
erlaubte den von Clemens I. ordinirten Priestern und Diakonen,
die geistlichen Funktionen zu verrichten. Von der weiteren
Thätigkeit dieses Metropoliten berichtet die Nowhoroder Chronik,
dass er einige Bischöfe anstellte, darunter (1156) den Cosmas
in Halitsch, welcher nach Einigen der erste Halitscher Bischof
gewesen sein soll. Von demselben Metropoliten wurde ferner
der Susdaler Bischof Nestor entsetzt, weil er, wie die Nikon'sche
Chronik schreibt, an den Festtagen des Herrn, wenn diese an
einem Mittwoch oder Freitag fielen, die Fleischspeisen zu essen
verboten hat. Die Stellung Constantin's I. wurde erschüttert,
als sein Gönner Georg 1157 gestorben und an seine Stelle zu-
erst Isjaslaw Dawidowitsch, und bald darauf (1159) der (1155)
vertriebene Rostislaw gekommen ist, welchem seine Verbündeten,
die Söhne Mstislaw's des Gönners des Metropoliten Clemens L,
die Bedingung stellten, dass er den vertriebenen Clemens I. re-
stituire, und den Constantin L, welcher ihren Vater nach dessen
Tode verdammte, vertreibe. Doch Rostislaw wollte darauf nicht
eingehen, und es kam endlich ein Vergleich zu Stande, demzu-
folge keiner von den genannten Metropoliten in Kiew bleiben
sollte, und sie ersuchten in Konstantinopel um einen neuen Me-
tropoliten, von wo wirklich ein Grieche
Theodor (1160 — 1163) gekommen ist. Der vertriebene
Metropolit Clemens I. lebte wahrscheinlich im Wolynischen
1 ') Den Niphont haben seine Zeitgenossen beschuldigt, dass er die
Schätze der Nowhoroder Sophienkirche zusammenraffte und mit ihnen nach
Konstantinopel durchgehen wollte. Diese Beschuldigung widerlegt aber der
Nowhoroder Chronist. Vgl. Karamsin, a, a. O. II, 296.
300
"Wladimir am Hofe des dortigen Fürsten, der vertriebene
Constantin I. aber begab sich nach Tschernigow, wo er bald
nachher gestorben ist und der Nachwelt ein sonderbares Testa-
ment hinterlassen hat. Dieses Testament übergab er versiegelt
dem Tschernigower Bischof Antonius, welchen er eidlich ver-
pachtete, dasselbe zu erfüllen. Als dasselbe vom Bischöfe in
Gegenwart des Fürsten eröffnet wurde, fand man darin die
Worte: „Begrabet mich nicht, sondern werfet meine Leiche
ausserhalb der Stadt den Hunden zum Verzehren vor." Der Bi-
schof wagte seinen Eid nicht zu brechen, aber der Fürst, der
durch keinen Eid gebunden war, Hess den verstorbenen Metro-
politen anständig begraben. Der neue Metropolit Theodor, über
dessen Wirken nichts berichtet wird, ist im Jahre 1163 gestor-
ben, und nun wollte der Kiewer Grossfürst Rostislaw den schon
längst entsetzten Metropoliten Clemens I. nach Kiew zurück-
berufen, und entsendete den Bojaren Georg Tusemkowitsch
nach Konstantinopel, um dazu die Einwilligung des Patriarchen
zu erwirken. Allein der Patriarch wrar nicht säumig, er entsen-
dete schon einen anderen Griechen nach Kiew, und der gross-
fürstliche Gesandte begegnete diesem Metropoliten, Namens
Johann, in Olescha, und kehrte deswegen nach Kiew zurück.
Rostislaw war damit sehr unzufrieden, aliein die vielen und kost-
baren Geschenke, welche der neue Metropolit vom griechischen
Kaiser Manuel mitgebracht hat, bekehrten ihn zu einer anderen
Ansicht, er nahm den neuen Metropoliten auf, welcher nun als
Johann IV. (1164 — 1166) folgte. Der Grossfürst liess aber
in Konstantinopel sagen, dass wenn noch einmal ein Metropolit
ohne Einvernehmen mit dem Grossfürsten dort ernannt sein
wird, so wird er alle Beziehungen zu Konstantinopel abbrechen
und den Kiewer Metropoliten ganz selbständig ernennen. Der
Metropolit Johann hat den Nowhoroder Bischof Johann (1165)
zum Erzbischof erhoben, und Nowhorod war nach der Kiewer
Metropolie das erste Erzbisthuni in Russland. Dieser Metropolit
hat an den Papst ein Schreiben gerichtet, welches von Kulczyriski
(a. a. 0.) zum Beweise seiner Katholizität angeführt wird. Damals
regierte nämlich in Griechenland Kaiser Manuel, welcher mit Koni
in nähere Beziehungen getreten ist und für die Union thätig war;
weil nun Johann IV, in jener Zeit vom Kaiser nach Russland
geschickt worden ist, so wird er für einen Katholiken gehalten.
301
Er liat nun bald nach seiner Ankunft ein Schreiben an den Papst
gerichtet, von welchem Kulczyriski12) sagt: „Per epistolam red-
didit obedientiam Alexandro III. P. ita exigente Rostislao prin-
cipe." Dieses Schreiben existirt wirklich, es ist in lateinischer
Uebersetzung bei Herberstein13) abgedruckt, und ausserdem hat
es sich in zwei aus dem 15. Jahrhunderte stammenden Hand-
schriften1*) erhalten. Allein in beiden Handschriften wird der
Papst, an welchen dieses Schreiben gerichtet ist, Clemens ge>
nannt; zu Zeiten des Metropoliten Johann IV. lebte aber kein
Papst Clemens, denn Papst Clemens II. ist im Jahre 1047 ge-
storben, und Papst Clemens III. regierte von 1187 bis 1191, also
in einer Zeit, wo der Metropolit Johann IV. nicht mehr lebte
(f 1166). Aus dem Grunde kann man dieses Schreiben Jo-
hanns IV. an den römischen Papst mit gutem Grunde für unecht
erklären. Doch wenn man auch zugeben wollte, dass hier etwa
in der Benennung des Papstes ein Irrthum unterlaufen ist, so ist
der Inhalt dieses Schreibens so geartet, dass man daraus schlies-
sen muss, dass Johann IV. ein frommer, nach Erkenntniss der
Wahrheit strebender Bischof war, aber dabei ein unbedingter
Anhänger des Patriarchen blieb, und den Papst wegen der Ver-
einigung der beiden Kirchen an den Konstantinopler Patriarchen
verwiesen und sich dessen Entscheidung unbedingt zu unter-
werfen versprochen hat. Er schreibt nämlich: „Ich weiss nicht,
wie in dem von Gott geoffenbarten Glauben Irrlehren entstanden
sind; ich begreife nicht, wie uns die Römer für falsche Christen
halten können. Wir befolgen nicht ihr Beispiel und halten sie
für unsere Brüder, obwol wir sehen, dass sie in Vielem irren."
Dann sucht er die Üebereinstimmung der Lehre der Griechen
mit der Lehre der Apostel zu beweisen, fordert den Papst zur
l2) A. a. O. S. 114., der aber eine falsche Jahreszahl hat, wie er über-
haupt in der Chronologie sehr unrichtig ist. Kojalowicz, die Bollandisten u. a.
,3) Herum Moscov. Coram. p. 22.
14) Nach Karamsin, Gesch. Russl. II. Note 415. befindet sich das grie-
chische Manuskript in der Petersburger Synodal-Bibliothek unter Nr. 153, und
das slavisehe Manuskript unter Nr. 164, das erstere unter den griechischen
Manuskripten, das letztere im Buche unter dem Titel: „Send- (Hirten-) Schrei-
ben der russischen Metropoliten."
302
Wiederherstellung der Einheit in dem Glauben auf und sehliesst
mit den Worten: „Wenn es dir beliebt, so wende dich an den
heil. Patriarchen von Konstantinopel und die dortigen Metropo-
liten, und verhandle mit ihnen über diese Sachen; und dann,
wenn es dir gefallen wird, schreibe alles auch (mir) dem Niedrig-
sten unter allen. Ich grüsse dich, ich Johann demütliiger Me-
tropolit von Russland, und alle deine Untergebenen, die Kleriker
und die Laien. Es grüssen euch auch alle unsere Bischöfe und
Hegumene (Klostervorsteher) und unsere Kirclicnleute. Die Gnade
des heiligen Geistes sei mit dir und mit allen deinen. Amen."
Aus diesen Absätzen des in Rede stehenden Schreibens sieht
man, dass der Metropolit Johann IV., wenn dieses Schreiben von
ihm ausgegangen ist, nichtsweniger als ein den Primat des Papstes
anerkennender Bischof sich zeigt, indem nicht er sich zur Lehre
der römischen Kirche bekehren will, sondern im Gegentheile
den Papst für seine — der Griechen-Lehre gewinnen will; im
Uebrigen aber die endgiltige Entscheidung dem Konstantinopler
Patriarchen und seinem Rathe überlässt. Aus dem Gesagten
folgt, dass erstens die Echtheit des angeführten Schreibens nicht
bewiesen ist, und zweitens, wenn man auch die Echtheit zugeben
wollte, dass man auf Grund dieses Schreibens den Metropoliten
Johann IV. den katholischen Bischöfen so lange nicht zuzählen
kann, bis es den Verfechtern des Katholizismus Johann's IV. ge-
lingen wird, ein dessen katholische Gesinnung unwiderleglich
darstellendes Schreiben an Papst Alexander III. oder andere
Beweise anzuführen. Diesem Metropoliten wird von einigen
Schriftstellern das beim Metropoliten Johann II. erwähnte Werk
„Die kirchliche Regel« zugeschrieben; allein auch unrichtig,
denn die Tataren, von denen in dieser Schrift die Rede ist, waren
auch jetzt in Russland noch nicht bekannt.
Nach Johanna [V. kurzer Regierung folgte Constantin IL
(1167 — 1 17ö), auch ein Grieche. Nach den Chronisten wurde
dieser Metropolit vom ( rrossfürsten Rostislaw ernannt, aber keine
Chronik sagt, dass er sich nach Konstantinopel zur Weihe begehen
hat, es ist also wahrscheinlich, dass er auch ohne Intervention des
Patriarchen KiewerMetropolit geworden ist. 1 nter ihm erneuerten
sich die Streitigkeiten wegen des Fastengebotes, von denen später
im Zusammenhange die Rede sein wird, und ausserdem ereignete
sich ein Aegerniss im Bisthum Rostow aus A.nlass des dortigen
303
Bischofs Theodor, den die Chronisten einen Uebelthäter nennen.
Sie erzählen nämlich, dass der Grossfürst einen Kiewer Mönch,
Namens Theodor, zum Bischof in Rostow ausersehen, und dem-
selben aufgetragen hat, dass er sich behufs der Konsekration
nach Kiew zum Metropoliten begebe, was dieser zu thun verwei-
gerte, und nach anderen Berichten in Konstantinopel konsekrirt
wurde. Doch abgesehen davon hat er diesen nach dem damali-
gen Stande der Dinge ungerechten Schritt nicht nur nicht ver-
bessert, sondern sich durch Erpressungen, Misshandlungen des
Clerus seiner hohen Würde unwürdig gezeigt. Ausserdem wird
ihm vorgeworfen, dass er häretische Lehren propagirte und die
„seligste Jungfrau Maria" schmähte; er wurde deswegen vor das
Tribunal des Metropoliten gestellt, welcher ihm die Zunge ab-
schneiden, die rechte Hand abhauen und die Augen ausstechen
liess.15) Der Metropolit Constantin II. lebte in einer sehr stür-
mischen Zeit, damals ist (1169) das Kiewer Grossfürstenthum
gefallen, und im neuerstandenen Susdaler Grossfürstenthum
herrschten auch sehr verworrene Zustände, und das war die Ur-
sache, dass nach Constantin's IL Tode der Kiewer Metropolitan-
stuhl sieben Jahre lang unbesetzt blieb; erst dann folgte
Nikifor IL (Nicephorus) 1182 — 1198, ein Anhänger des
Patriarchen von Konstantinopel, wie eine neuere Quelle16)
berichtet, während Kulczyiiski und andere abendländischen
Schriftsteller ihn als einen dem, Papste ergebenen Prälaten schil-
dern, von dessen Wirksamkeit aber sonst wenig bekannt ist.
Nach ihm soll nach Tatischtschew Johann V. (1198) Metropolit
gewesen sein, der aber anderen Historikern unbekannt ist.
,5) Die Nikon'sche Chronik erzählt von diesem Bischöfe, dass er die
Bojaren des damaligen Susdaler Grossfürsten Andreas marterte, Weiber in Kes-
seln kochte, oder ihnen die Nasen und Ohren abschnitt, und dass er ein
Schrecken aller guten Leute war. Vgl. Karamsin, Note 30. zum III. Bde.
,6) Eine slavische Handschrift aus dem 17. Jahrhunderte, welche sich
auf polnische Quellen, namentlich Stryjkowski beruft, und in der kaiserlichen
Hofbibliothek in Wien unter dem Titel: „Fragmenta historica russica" unter
Nr. 88 aufbewahrt wird, die aber im Ganzen voll Irrthümer ist. Vgl. Can. Pe-
truszewiez Abhandlung im ruthenischen Kalender des Stauropigianschen Insti-
stuts für das J. 1876. S. 173 — 186.
304
§• 47.
Die Kiewer Metropoliten des XIII. Jahrhundertes
Matthäus, Cyrill I. und Joseph I. (1200—1240).
Gleichzeitig mit dem Anfange dieses Jahrhundertes hat die
Leitung der russischen Kirche der neue Metropolit Matthaeus
(1200 — 1220) übernommen. Bald nach seiner Erhebung zum
Metropoliten ist in Konstantinopel eine grosse Umwälzung ge-
schehen, welche auch auf das zu Griechenland in sehr vielen Be-
ziehungen stehende Russland nicht ohne Rückwirkung bleiben
konnte; auf Anstiften des greisen und listigen Dogen von Venedig,
Heinrich Dandolo, haben sich die Kreuzfahrer des sog. vierten
Kreuzzuges in die Palastrevolution des griechischen Kaisei thums
verwickelt, und nach einer Reihe von Wechselfällen Konstanti-
nopel (am 12. April 1203) erobert und daselbst das lateinische
Kaiserthum (1203 — 1261) errichtet, als dessen erster Kaiser Bal-
duin Graf von Flandern ausgerufen wurde. Zu gleicher Zeit wurde
in Konstantinopel auch ein lateinischer Patriarch eingesetzt, und
man fing nun an, nicht blos aus Eifer für die Religion, sondern
auch aus politischen Gründen an der Zurückführung der Schis-
matiker zum Gehorsam der wahren Kirche zu arbeiten. Doch die
Kirchenspaltung konnte nicht ausgerottet werden, denn sie fand
ihren Rückhalt an jenen Staaten, die sich bald auf den Trümmern
des griechischen Reiches erhoben. Unter allen diesen Staaten ist
hier besonders das von Theodor Lascaris in Nicaea gegründete
griechische Kaiserthum zu nennen, weil sich dorthin auch der
griechische Patriarch begeben hat, und dort die Rechte des Kon-
stantinopler Patriarchen auszuüben fortfuhr. Es handelte sich nun
darum, welchen Patriarchen der Kiewer Metropolit mit seinen
Bischöfen als ihr Oberhaupt anerkennen wird, und es fehlt nicht
an Stimmen, welche nach Kulczyiiskis Vorgange behaupten, dass
der Metropolit Matthaeus den lateinischen Patriarchen anerkannt
hat, was sich aber quellenmässig nicht beweisen lässt, im Gegcn-
theilc, aus den Chroniken geht hervor, dass die Russen mit dem
griechischen Patriarchen von Nicaea kommunizirten, wiewol sie
auch der damalige grosse Papst Innocenz III. mit der wahren
Kirche zu vereinigen trachtete. P. Innocenz III. richtete nämlich
zuerst sein Augenmerk auf den mächtigen Fürsten von Halitsch,
Roman, zu welchem er im Jahre 1204 oder 1205 einen Legaten
305
entsendete, um ihn zur Annahme der kirchlichen Union zu be-
wegen, wofür er ihm die Königskrone versprochen hat. Doch
haben diese Verhandlungen aus nicht näher bekannten Gründen
zum gewünschten Resultate nicht geführt; vielleicht deswegen,
weil Roman seine Bischöfe zur Annahme der Union zu bewegen
nicht vermochte17). Da. erliess Papst Innocenz III. im J. 1208 ein
Schreiben an die ruthenischen Bischöfe, in welchem er ihnen
sagt, dass sich die Griechen mit Rom vereinigt haben, und sie
deswegen auch zur Union auffordert, und ihnen zu dem Zwecke
seinen Legaten schickt18). Doch auch diese Aufforderung des
Papstes scheint ohne Erfolg gewesen sein, denn wir vernehmen
von den einheimischen Chronisten, dass der Nachfolger des
Metropoliten Matthäus in Nicaea geweiht wurde. Es lässt sich aber
nicht leugnen, dass es wenigstens in Südrussland im Fürsten-
thume Halitsch unter den Bojaren und unter dem Volke viele
gegeben haben muss, welche sich mit Rom zu vereinigen trachte-
ten, wie aus einem im Jahre 1214 an den Papst Innocenz III.
gerichteten Schreiben des ungarischen Königs Andreas zu erse-
hen ist. Während der Verwirrung nämlich, welche im Halitscher
Fürstenthum seit Roman's Tode (1205) herrschte, haben sich
auch die Ungarn in die Angelegenheiten dieses Landes einge-
mischt, und nach manchen Wechselfällen ist es dem ungarischen
Könige Andreas mit Hilfe der Polen seinen 5jährigen Sohn
Coloman, der mit der 3jährigen Tochter des Polenfürsten Le-
schek des Weissen verlobt war, auf den Halitscher Thron zu er-
17) Zubrycki a. a. O. III. 30. f.
18) Dieses Schreiben fängt an: „Archiepiscopis, Episcopis etc.
per Rutheniam constitutis. Licet hactenus elongati fueritis ab uberibus
matris vestrae tarn quam filii alieni, nos tarnen qui sumus in officio pastorali a
Deo licet immeriti constituti ad dandam scientiam plebi suae, non possuraus
affectus paternos exuere, quin vos sanis exhortationibus et doctrinis studeamus
tamquam rnembra vestro capiti conformare, ut Ephraim convertatur ad Judam,
et ad Jerusalem Samaria revertatur' • • Ut autem ad praesens de reliquis tace-
amus, cum Graecorum imperium et Ecclesia pene tota ad devotionem Aposto-
licae Sedis redierit, et ejus humiliter mandata suseipiat et obediat jussioni,
nonne absonum esse videtur, ut pars toti suo non congruat et singularitas a suo
discrepet universo?" Dann benennt er seinen Legaten „filium nostrum G. tituli s.
Vitalis Presbyterum Cardinalem, virum genere nobili, litterarum soientia prae-
ditum" • • • Datum Viterbii, Nonis Octobris anno X. (d. i. 7. Okt. 1208.) Vgl.
Karamsin Note 149 zum III. Bd.
Pelesz, Geschichte der Union. 20
306
heben, und um dessen Stellung zu befestigen, wandte sich König
Andreas an den Papst Innocenz III. mit der Bitte19), dass dieser
sein Sohn zum Könige erhoben und in Stellvertretung des
Papstes vom Graner Erzbischof gekrönt werde. In diesem
Schreiben sagt nun der König, dass die Halitscher Fürsten und
das Volk in Zukunft der heiligen römischen Kirche treu bleiben
wollen, was er unmöglich behaupten könnte, wenn es hier keine
Anhänger der Union gegeben hätte. Die Krönung Coloman's
hat wirklich (1214) stattgefunden, doch konnte sich Coloman, der
erste Halitscher König, nicht lange auf seinem Throne behaupten,
denn als zwischen ihm und seinem Schwiegervater Leschek
Streitigkeiten ausgebrochen waren, rief der letztere den Nowho-
roder Fürsten Mstislaw herbei, welcher die Ungarn aus Halitsch
verdrängte und sich selbst zum Halitscher Fürsten machte (im
J. 1219), so dass König Coloman nicht volle 5 Jahre in Halitsch
herrschte; bald wurde er zwar wieder restituirt (noch 1219),
allein (1221) eroberte Mstislaw Halitsch von Neuem und nahm
sogar den König Coloman mit seiner Frau gefangen, die er erst
nach dem Friedensschlüsse mit den Ungarn freigelassen hat,
selbst aber in Halitsch blieb und sich nach neueren Berichten
mit Coloman's Krone krönte.20)
19) Sanctissimo in Christo patri Innocentio, Dei gratia sacro-
sanctae Romanae Ecclesiae summo Pontifici. Andreas eadem gratia Hun-
gariae, Dalmatiae, Croatiae, Romae, Serviae, Halitiae Lodomeriaeque rex salu-
tem et filialem devotionem.
Consuevit sedes apostolica se justa petentibus exhibere facilem et in
explendis honestis petentium desideriis non minus effioacem. Hinc est, quod
super negotiis nostris justis, apud paternitatis vestrae manMirtudinem promo-
vendis, non immerito fiduciam nobis repromittiinus. Noverit igitur sanctitas
vestra, quod Hallicienses principes et populus, nostrae ditioni subjecti,
liumiliter a nobis postulaiunt, ut filiuin nostrum Coloinanwm ipsis in regem
praefieeremus, in unitate et o bedien tia sacrosanctae Romanae
ecclesiae per severaturis in posterum; salvo tarnen eo, quod las illis
sit, a ritu proprio non decedere. Verum ne tarn expediens nobis et vobis illo-
rum propositum, ex dilatione sustineat impedimentum, quod quidem multis ex
caueis accidere posse constat, si legatum ad hoc exequendum a latere restro
praestolamur, a Sanctitate Vestra postulamus, quatenus venerabili in Christo
patri nostro Strigoniensi Archiepiscopo detis in mandatis, ut apostolica fretus
anthoritate dictnm filium nostrum eis in regem inungat, et sacramentum super
obedientia sacrosanctae Romanae Ecclesiae exhibenda ab eodem rectpiat.11 Bei
Raynald, annales eccl. t. XIII.
*°) Miechovita, liist. Polon, und Strykowski.
so?
Ob an allen diesen Ereignissen der damalige Metropolit
Matthäus irgend einen thätigen Antheil genommen hat, und ob
die Regierung des Königs Koloman für die Vereinigung der
Kirchen von irgend einem Nutzen war, ist unbekannt. Nach
einerneueren Chronik-') soll König Andreas, nachdem er (1214)
seinen Sohn Coloman zum König erhoben hat, demselben latei-
nische Priester gegeben, dagegen die (früheren ruthenischen)
Bischöfe und Priester verjagt haben. Doch diese Angabe ist
offenbar falsch, denn der König Andreas schreibt selbst in seinem
Briefe an den Papst, dass die Halitscher wohl mit der römischen
Kirche vereinigt leben, aber dabei ihren Ritus behalten wollen ;
ferner ist es unmöglich anzunehmen, dass ein erfahrener König,
wie es Andreas war, der seinem Sohn ein neu gewonnenes Reich
sichern will, gleich im Anfange dessen Regierung sich das Volk
durch die Verjagung der Bischöfe und Priester desselben sich
entfremdet hätte. Diese Beschuldigung ist eine Erdichtung der
späteren Zeit, allein anderseits scheint es auch wahrscheinlich
zu sein , dass die wiederholten Bestrebungen Papst Inno-
cenz's III., die Russen mit Rom zu vereinigen, erfolglos waren.
In den Fürstenfhümern Halitsch und Wladimir befanden unter der
Regierung des Metropoliten Matthäus vier Diözesen, nämlich im Wo-
lynischen Wladimir, in Per emy sohl {Prz°.mysV), Halitsch und Uho-
resk oder Uhrowesk. Die ziveit älteste von allen diesen Diözesen —
denn in Wladimir war schon früher ein Bisthum — war die
wahrscheinlich22) am Ende des eilften Jahrhundertes gegründete
Peremyschler Diözese, deren Sitz aber unter dem Sohne des
Gründers des Halitscher Fürstenthums Wladimirko um das Jahr
1141 nach Halitsch übertragen wurde, und auf diese Weise ist
diese Diözese auf einige Zeit untergangen; erst jetzt (1218)
sprechen die Chronisten von einem Peremyschler Bischof Anto-
nius, welcher seit dem Jahre 1212 Erzbischof von Nowhorod, im
Jahre 1218 vom Metropoliten Matthäus als Bischof von Pere-
inyschl eingesetzt wurde, wo er bis 1226 blieb, dann aber wieder
nach Nowhorod zurückkehrte. Die Halitscher Diözese wurde, wTie
oben gesagt, nach dem Jahre 1141 gegründet, und als ihr erster
21) Karamsin, a. a. O. Note 177. zum III. Bde.
22) Vgl. dieser Schrift §. 26. Note 39.
2(i:
308
Bischof wird von Tatischtschew23) ein gewisser Cosinas genannt
welcher 1156 in Kiew zum ersten Halitscher Bischof geweiht
worden sein soll. Die einheimische Ipatiew'sche Chronik nennt
diesen Halitscher Bischof Cosmas unter dem Jahre 1165, wo sie
von ihm erzählt, dass er den griechischen Prinzen Andronikus
Commenus, welcher beim Halitscher Fürsten Schutz suchte, be-
gleitet hat. Allein in einer neueren Handschrift24) wird gesagt,
dass dieser Cosmas einen Vorgänger, Namens Alexius hatte. Es
ist also wahrscheinlich, dass dieser Alexius früher Bischof von
Peremyschl war, und nach seiner Uebersiedlung nach Halitsch
als erster Halitscher Bischof aufgetreten ist, und weil er schon
Bischof war, sich zur Weihe nach Kiew zu begeben nicht nöthig
hatte; weswegen man den Cosmas den ersten in Kiew für Ha-
litsch geweihten Bischof nennen kann. Das Bisthum in der Stadt
ühoresk 25), welche Daniel nach der Ipatiew'schen Chronik nach
dem Jahre 1214 gründete, wurde von demselben Fürsten ge-
stiftet, später aber, als Daniel um das Jahr 1220 die Stadt Chelm
gründete, und in dieser seine Residenz aufschlug, hat er das
Uhoresker Bisthum im Jahre 1223 nach Cholm (Chelm) ver-
setzt, und der erste Chelmer Bischof wird von dem Chronisten
Johann genannt.
Ausser der Uhrowsker Diözese ist unter dem Metropoliten
Matthäus auch in Nordrussland eine neue Diözese für Susdal und
Wladimir an der Klasma entstanden. Dieses Gebiet gehörte früher
zur Rostower Diözese, und die Bischöfe von Rostow benannten sich
mit dem Titel „Bischof von Susdal, Rostow und Wladimir". Nun
hat im Jahre 1214 der Rostower Bischof Johann auf sein Bis-
thum resignirt und ist ins Kloster getreten. Da schickte der
damalige Rostower Fürst Constantin seinen Beichtvater Pacho-
mius zum Metropoliten Matthäus, welcher ihn zum Bischöfe von
Rostow, Susdal und Wladimir (an der Klasma) ordinirtc. Als
nun dieser Pachomius im folgenden Jahre (1215) von Kiew als
*■) Kussischer Gouverneur von Astrachan, f 1750, seine Werke wurden
herausgegeben in den .Jahren 1768 — 177 1.
■*) Welche sich in der Bibliothek des Peremyschler gr.-kath. Capitels
befindet und aus dem 18. Jahrhunderte stammt.
*6) Vhrowsk oder Uhoresk liegt am Flusse Wepr, nordwestlich von
Chelm. Der l'hrow'sker Bischof hiess Asaph.
309
Bischof zurückkehrte, wollte ihn der Susdaler Grossfürst Georg
aus Hass gegen seinen Bruder Constantin nicht anerkennen, und
verlangte vom Metropoliten, dass er ihm für Susdal und Wladi-
mir einen selbständigen Bischof gebe, weicher Forderung der
Metropolit willfahrte und für Wladimir und Susdal den Mönch
Simon weihte. So war die früher einige Diözese Rostow nun-
mehr in die Rostower und in die Susdalo- Wladimirer getheilt
worden, und in dieser letzteren Diözese haben die Kiewer Metro-
politen nach dem Jahre 1299 einige Zeit residirt.
Auf besondere Erwähnung verdienen hier auch die dama-
ligen Zustände der Nowhoroder Erzdiözese. Im Jahre 1165 wurde
der Nowhoroder Bischof Johann zum Erzbischof erhoben, wel-
cher 1186 gestorben ist, und an seine Stelle wurde 1187 Ga-
briel, Bruder des vorigen, vom Metropoliten eingesetzt, nach
dessen Tode (1193) ein Mönch, Martyrius, folgte, welcher sich
durch die Erbauung von vielen Kirchen bemerkbar machte, und
1200 gestorben ist. Es folgte Mitrofan, mit ihm waren aber die
Nowhoroder, welche ihre Fürsten und Bischöfe nach eigenem
Gutdünken ein- und absetzten, unzufrieden, sie vertrieben ihn
deswegen 1212 ohne Wissen des Metropoliten und setzten an
seine Stelle den Dobrynia Jadrenkowitsch, welcher, früher ein
angesehener Bürger, kurz vorher in Konstantinopel Mönch ge-
worden ist. Zum Erzbischof gewählt, begab er sich nach Kiew
zum Metropoliten zur Weihe, von wo er als Erzbischof Antonius
zurückkehrte. Im Jahre 1218 aber wurde er vom Metropoliten
nach Peremyschl übersetzt, und Mitrofanes kehrte nach Nowho-
rod zurück, wo er im J. 1223 gestorben ist, worauf von den Now-
horodern ein Mönch Namens Arsenius, zum Erzbischof erwählt
wurde; er blieb aber nicht lange, denn es wird angegeben, dass
1226 der frühere Erzbischof Anton nach Nowhorod zurück-
berufen wurde, aber 1228 in das Kloster zu Chutin eingetreten
ist, daher riefen die Nowhoroder wieder den Arsenius zurück.
Der Metropolit Matthäus ist im August 1220 gestorben.
Wenn man nun am Ende die Frage aufstellt, ob er das Schisma
begünstigte, oder dem Rufe des Papstes folgend, sich dem römi-
schen Stuhle unterworfen hat, so kann man dem Gesagten zu-
folge dem oft genannten Kulczyriski, welcher den Matthäus einen
eifrigen Katholiken nennt, nicht unbedingt beipflichten. Er stützt
sich zum Beweise darauf, dass damals die Patriarchen von Kon-
310
stantinopel katholisch waren, und ferner, dass zu seinen Zeiten
der ungarische Prinz Coloman zum Könige von Halitsch von
dem Papste erhoben worden ist. Allein was den ersteren Grund
anbelangt, so ist er nicht stichhältig, denn auch die schismati-
schen Griechen hatten ihren Patriarchen in Nicaea, mit welchem
.Matthäus kommuniziren konnte, üebrigens ist .Matthäus noch vor
der Errichtung des lateinischen Patriarchats Metropolit geworden,
auf seine Wahl konnte also dieses keinen Einfluss gehabt haben.
Dem Kulczynski und seinen Nachfolgern konnte dieser Grund
plausibel erscheinen, denn er setzt den Anfang der Metropolie
des Matthäus in das Jahr 1206, was aber unrichtig ist. Die That-
sache ferner, dass der ungarische Prinz Coloman mit Einwilli-
gung des Papstes von dem Graner Erzbischof zum König von
Halitsch gekrönt worden ist, beweist auch nicht, dass Matthäus
ein Katholik war, denn es wird nirgends erzählt, dass er dabei
mitgewirkt oder irgend einen Antheil genommen hätte. Wenn
man aber anderseits erwägt, dass es nirgends ausdrücklich beisst,
dass der Metropolit Matthäus dem Schreiben des Papstes an die
ruthenischen Bischöfe sich widersetzt hat, was er wahrscheinlich
gethan hätte, wenn er ein eifriger Anhäger der orientalischen
Kirchenspaltung gewesen wäre; — ferner, dass er gegen die
Königskrönung Coloman's durch einen lateinischen Prälaten
nicht reklamirte, im Gegentheile in eine von Coloman abhängige
Stadt (Peremyschl 1218) einen Bischof (Antonius) schickte, wel-
cher dort Aufnahme gefunden hat — endlich, da-- er einen
Mann (Dobrynia in Nowhorod), welcher damals in Konstanti-
nopel, wo die Union wieder hergestellt war, Mönch geworden ist,
zum Bischet' weihte; — wenn man dies«- 1 mstände erwägt, so
kann man auch nicht sagen, dass der Metropolit Matthäus ein
Parteigänger des Schisma war. Die Frage also, ob er ein Katho-
lik war oder nicht, kann nicht mii Bestimmtheit beantworte!
werden.
In eine schwierige und stürmische Zeit fiel die Regierung
seines Nachfolgers
Cyrill I. (1224—1233). Nach Matthäus blieb der Metropo-
litanstuhl vier Jahre verwaist, und ersl am L8. J&nner 1224
wurde Cyrill, nach der Chronik „ein in den theologischen Bü-
chern belesener und gewandter Mann- auf den Metropolitan-
Btuhl erhoben. Nach der Nowhoroder Chronik war er ein
311
Grieche, und ist von Nicaea nach Russland gekommen. Bald nach-
dem er Metropolit geworden ist, haben die russischen Fürsten an
der Kalka eine harte Niederlage von den Tataren erlitten, und
anstatt sich nun zu vereinigen und dem furchtbaren Feinde mit
vereinten Kräften entgegenzutreten, befehdeten sie sich unterein-
ander, wesswegen sie dann von den Tataren mit leichter Mühe
unterjocht wurden. Der Metropolit suchte die entzweiten Fürsten
zu versöhnen, er ging von einem Ende Russlands zum anderen,
um Frieden zu stiften; allein in vielen Fällen vergeblich. Im
Jahre 1226 gelang es ihm, den Susdaler Grossfürsten Georg mit
Oleh von Kursk zu versöhnen, worauf er mit dem Grossfürsten
nach Wladimir an der Klasma zurückkehrte; im Jahre 1228 be-
gab sich Cyrill I. nach Wladimir in Wolynien, um die Fürsten
von Wladimir und Halitsch zu versöhnen, was ihm nicht gelun-
gen ist; als sich im Jahre 1230 wegen Nowhorod der Grossfürst
Georg mit dem Tschernigow'schen Fürsten entzweite, eilte der
Metropolit nach Wladimir in Susdal in Begleitung des Tscher-
nigow'schen Bischofs Porphyrius, und nur mit schwerer Mühe
ist es ihm gelungen, die hadernden Fürsten vom Bürgerkriege
abzuhalten. Ueberhaupt war seine ganze Regierungszeit ein
Zeuge von solchen inneren Feindschaften und Zwistigkeiten.
Von dem Metropoliten Cyrill I. sagt Kojalowicz, dass er
dem Papste ergeben war, weil um jene Zeit auch der grie-
chische Kaiser Michael Palaeologus am Concil zu Lyon (1245)
dem Papste die Obedienz leistete und in Konstantinopel der katho-
lische Patriarch Joannes Veccus die Kirche leitete. Doch diesen
Grund kann man von Cyrill I. nicht gelten lassen, weil er be-
deutend früher gestorben ist, als alle diese Sachen geschehen
sind; das könnte eher von Cyrill II. gelten, wenn nicht ein an-
derer wichtiger Umstand, nämlich, dass er in Nicaea geweiht
wurde, dagegen streiten würde. Kulczyriski aber (a. a. 0. S. 115)
meint: „Cyrillus I. electus ab episcopis russis, qui una cum ipso
expedivere post biennium legatos ad P. Honorium III. petentes
ministros apostolicos, qui in Russia verbum Dei praedicarent."
Diese Angabe kann richtig sein, nur mit dem Unterschiede, dass
die Gesandten der russischen Bischöfe nicht nach Rom, sondern
zum päpstlichen Legaten gekommen sind und ihn um Belehrung
ersuchten, wie aus dem folgenden Schreiben des Papstes Hono-
312
rius III. erhellt. Dieses Schreiben lautet:*6) „Universis regibus
Russiae. Gaudemus in Domino, quod sicut audivimus, nuntii ve-
stri ad venerabilem fratrem nostrum Mutinensem episcopum A.
S. L. a latere nostro transmissi, eum humiliter rogaverunt, ut
partes vestras personaliter visitaret, quia cupientes sana doctrina
salubriter instrui, pavati estis omnes errores penitus abnegare, quos
propter defectum praedicatorum, sieut dicitur incurristis, et pro
quibus iratus contra vos Dominus permisit vos hactenus multi-
pliciter tribulari, tribulandos aciius, nisi de via erroris ad viam
properaveritis veritatis, cum quanto diutius duraveritis in errore,
tanto timere possitis angustias duriores; quia etsi non irascitur per
singulos dies Dominus, in eos tarnen, qui converti contemnunt,
suac tandem vibrat gladium ultionis.
Per vos itaque certificari volentes, an velitis habere ab
Ecclesia Romana legatum, ut ejus salutaribus monitis informati,
catlwlicae fidei, sine qua nemo salvatur, amplectamini veritatem,
universitatem vestram rogamus, monemus, et hortamur attente.
quatenus super hoc voluntatem vestram nobis per literas et fide-
les nuntios intimetis. Interim autein pacem cum christianis de
Livonia, et Estonia firmam habentes, non impediatis profectum
fidei christianae,*7) ne divinam et apostolicae sedis incurratis
26) Bei Raynaldus, annales I. 586.
27) Um das zu verstehen, ist es nothwendig, Einiges über die Beziehun-
gen der Russen zu Lievland und Estland zu erzählen. Zu diesen heidnischen
Völkerschaften soll das Christen thum (um 1158) durch Vermittlung der Kauf-
leute aus Bremen und Lübeck gekommen sein ; einen wirklichen Bekehrungs-
versuch machte aber erst der Canonicus Meinhard aus dem Kloster Siegehert im
Holsteinischen (1186). Er erbaute eine Kirche zu Yxkiill an der Düna; darauf
besiegte er mit Hilfe seiner Neubekehrten die heidnischen Lievländer, ging nach
Rom, und winde dort zum Vxküller Bischof konsekrirt, fand aber nach seiner
Rückkehr die Lievländer gegen Bich feindlich gesinnt (1196). Papst Coelestin III.
veranlasste einen Kreuzzug gegen sie, welchen der neuernannte Vxküller Bischof
Berthold v<>n Loocum leitete, welcher nach Besiegung der Lievländer (1198) in
der Schlacht gefallen ist. Man bat nun die Lievländer getauft, allein nach dem
Abzüge des Kreuzheeres fielen sie in das Heidenthum zurück. An Berthold's
Stelle wurde nun Albert von Ai'eldein. Domherr in Bremen, ernannt, der ein
/weite.- Kreuzheer anführte und den Bischofsitz (1200) nach dem neuerbauten
Riga verlegte. Zum Schutze der Mission Btiftete er (1202 den Orden der
Schwertbrüder, und mit diesen geriethen die Russen in mannigfache Be-
rührungen. Die Russen betrachteten sieh nämlich auch als Herren VOU Lievland,
und so wussten die Lievländei eigentlich nicht, wem sie gehorchen sollen. Der
313
offensam, quae facile de vobis potest, quando vult, sumere ultio-
nem, sed potius Domino largiente per veram obedientiam, et
gratae devotionis obsequia utriusque mereamini gratiam et favo-
rem. Datum Lateran. XVI. kal. Feb. pont. nostri anno XI.
(d. i. 1227). x\us diesem Schreiben des Papstes Honorius III.
ersieht man, dass damals in Russland wirklich manche Irrthiimer
(errores) vorhanden waren, zu deren Ablegung der Papst die
Fürsten ermahnt, und unter diesen Irrthümern kann füglich
nichts anderes, als die Irrthiimer des orientalischen Schisma ver-
standen werden. Deswegen kann man daraus auf die Katholizität
des Metropoliten Cyrill I. nicht schliessen, zumal es nicht aus-
gemacht ist, ob die fragliche vom Papste erwähnte Gesandtschaft
vom Metropoliten ausgegangen ist. Aus den unten dargestellten
Beziehungen der Nowhoroder und Pskower Russen scheint es
vielmehr, dass nur von dort Gesandte an den päpstlichen Legaten
geschickt wurden, deswegen will sich der Papst zuerst über den
wahren Stand der Sache genauer informiren, bevor er einen Le-
gaten nach Russland entsendet.
Während der Regierungszeit des Metropoliten Cyrill I.
wirkte in Russland der vom heil. Stuhle entsendete heil. Hyazinth
mit einigen Dominikanern, allein diese Missionsthätigkeit war
Bischof Albert bestritt nicht die Rechte der Russen, indem er behauptete, dass
er nur die Heiden bekehren will. Doch bald kam es zum Kriege zwischen den
Rittern und dem Polozker Fürsten Wladimir, aus welchem die ersteren durch
die Hilfe Waldemar's, Königs von Dänemark, siegreich hervorgingen, und bald
darauf anfingen, die Russen aus Lievland zu verdrängen, und bald wurden sie
Herren von Südlievland, nachdem sie den dortigen russischen Fürsten Wsewolod
in Hersik (Kreuzburg) zu ihrem Vasallen gemacht haben. Nordlievland war
noch unabhängig, und dieses wollte sich der damalige Nowhoroder Fürst Mstis-
law (um 1212) unterthänig machen, und weil auch die Schwertbrüder dasselbe
anstrebten, kam es (1216) zwischen beiden zum Kriege, der für die ersteren
unglücklich endete. Später wurden noch mehrere Kriege geführt, bis endlich
(1227) die Russen, namentlich die Pskower und Nowhoroder, mit den Schwert-
brüdern Frieden geschlossen haben, und mit dem Riga'er Bischöfe in einem
intimen Verkehr standen. (Vgl. Dr. Alzog, Universal-Kirchengeschichte,
Mainz 1867. II. 138. Karamsin, Gesch. Russl. III. 145 ff.) Indem also der
Papst in dem oben angeführten Schreiben den russischen Fürsten sagt, dass sie
„pacem cum christianis de Livonia et Estonia Armani habentes" den Aufschwung
des christlichen Glaubens nicht verhindern, so ist das von dem zuletzt zwischen
den Russen und Schwertbrüdern geschlossenen Frieden und von den früheren
Fehden zu verstehen.
314
nicht von) gewünschten Erfolge begleitet, weil der heil. Hyazinth
zum lateinischen Ritus gehörte und bald vor den Tataren zu
Hieben genöthigt war.
Schliesslich ist hier noch ein Schreiben des Papstes (iro-
gor IX. zu erwähnen, welches er (1231) an einen russischen
Fürsten gerichtet hat. Es lautet:*8) „Gregorius etc. illustri regi
Russiae. Domino in evangelio docente didieimus, quod unum est
ovile, ac ctiam unus pastor, et quod suarum ovium Christus custo-
dem specialem et praeeipuum b. Petrum esse constituit, dum quo-
dam singulari privilegio, draditis ei clavibus regni coelestis, ligandi
atque solvendi illi contulit potestatem, singulariter ac tertio ei
dicens: Pasce ovesmeas, Porro ab hoc ovili videtur extraneus, et
a grege Domini alienus, qui Christi vicario, successori videlicet
b. Petri subesse contempserit, achumiliter obedire, qui assumptus
est in potestatis plenitudinem, ceteris in partem solicitudinis
evocatis, et pro quo Christus in Petro Patrem rogavil, ut non
deticeret tides ejus. Propter quod merito deviare creduntur, qui
opinantur de ipso contrariura, et contumaciter ab ejus obedientia
recessisse probantur. Unde cum venerabili fratre nostro episcopo
Rtitenorum referente et intellexerimus esse prineipem christianum, sed
observantem Graecorum ac Rutenorum mores et rituSy ac facientem
in regno tuo ab aliis observari, divina tarnen gratia inspirante,
volentem decedere ad devotionem et obedienfiam Apostolicae Sedis et
nostram, nos intimis affectibus sitientes animae tuae salutem,
tuumque profectum commodum et honorem, serenitatem tuam
monemus et hortamur in Domino, quatenus sanam doctrinam non
abnuens venerabiliter amplexari ritus et mores christianorum lati-
norum devote suseipias et observes, te regnumque tuum pro amore
Christi submittendo suavi dominio Romanae Ecclesiae matris uni-
versorum tidelium, quae tc ut magnum in ecclesia Dei prineipenu
habere proponit, et diligere ut iilium specialem: uberius enim
erga te Benties gratiam Apostolicae sedis et nostram, si relin-
quens her devium per ostensam tibi viain reotiludinis gradiaris,
nosfjiif tibi et regno tuo benigni favoris praesidium efficaciter
impendamus. Dat. Reate XV. kal. Aug. pont. nost. an. V."
W <il in diesem Schreiben weder der Bischof, auf dessen
Bericht dieses Schreiben erlassen wurde, noch der Fürst, an den
»•) Bei Kaynald, ad. an. 1231.
315
es gerichtet wurde, genannt ist; so bestehen darüber verschie-
dene Meinungen. Einige kombiniren dieses Schreiben mit der
Lebensgeschichte des heil. Hyazinth, welcher um 1231 nach
Südrussland gekommen war, und mit der Missionsthätigkeit der
in jene Gegenden (um 1222) gekommenen Dominikaner, und
meinen, dass dieses Schreiben an den Fürsten nachmaligen Kö-
nig von Halitsch Daniel gerichtet war, unter dem ruthenischen
Bischof aber sei hier der auf des heil. Hyazinth's Antrag zum
Bischof für Ixussland ernannte Dominikanerprovinzial Gerardi
zu verstehen. Es ist wohl wahr, dass der heil. Hyazinth hier vier
Jahre wirkte, und er soll auch zwei Klöster seines Ordens in
Kiew und Halitsch gestiftet haben; auch regierte Daniel einige
Jahre bis zum Jahre 1231 noch in Halitsch. Ferner nennt Papst
Innocenz IV. in seinem Schreiben den Daniel einen „specialem
inter devotos ecclesiae", und erlaubt ihm bei sonstiger Ergeben-
heit, gegen den römischen Stuhl den griechischen Ritus zu be-
halten. Fasst man das Alles zusammen, so kann man wirklich
annehmen, dass dieser Brief des Papstes Gregor IX. an Daniel
gerichtet war. Der Halitscher Fürst Daniel war an den katho-
lischen Höfen in Ungarn und Polen erzogen, man kann daher
annehmen, dass er mit der katholischen Lehre und deren Ritus
vertraut, und denselben nicht feindselig gesinnt war; als er daher
nach manchen Wechselfällen auf den Thron seines Vaters Ro-
man getreten ist, ist es nicht unwahrscheinlich, dass er sich den
damals in Südrussland wirkenden Dominikanern gegenüber
freundlich erwies, dass diese deswegen den Papst auf ihn auf-
merksam machten, und dass in Folge dessen der Papst an ihn
das fragliche Schreiben richtete. In diesem Schreiben nun er-
mahnt ihn der Papst zur Annahme des lateinischen Ritus, was
Daniel vielleicht nicht wollte oder nicht konnte, und als deswegen
später (1246) die diesbezüglichen Verhandlungen aufgenommen
wurden, erlaubt ihm Papst Innocenz IV. die Beibehaltung des
griechischen Ritus.29)
29) Ganz unwahrscheinlich ist die Meinung, dass dieses Schreiben Papst
Gregor's IX. an den Grossfürsten Georg gerichtet war; denn der Umstand, dass
liier der fragliche Fürst „illustris rex Russiae" genannt wird, welcher Titel nur
einem Grossfürsten gegeben werden konnte, beweist nichts; denn Papst Hono-
rius III. nennt alle russischen Fürsten „reges".
316
Nach einer anderen Ansicht30), die auch nicht ganz unwahr-
scheinlich ist, wäre dieses Schreiben des Papstes Gregor s IX. an den
Nowhoroder Fürsten Jaroslaw gerichtet. Kurz vorher ist, wie oben
beim Schreiben des Papstes Honorius III. erzählt worden ist, zwi-
schen den PskowernundNowhorodern und den deutschen Schwert-
brüdern ein Einverständniss erzielt worden, und es haben sich
sogar Einige an den damaligen päpstlichen Legaten in Riga, den
Modenaer Bischof Guilelmus wegen Annahme des katholischen
Glaubens gewendet, worauf der Papst sich im Schreiben „Gau-
demus in Dominino" vor jeder weiteren Entscheidung um die
wahre Sachlage erkundigte. Es ist nun möglich, dass der Fürst
von Nowhorod in Beantwortung dieser Aufforderung seine Be-
reitwilligkeit zur Annahme des katholischen Glaubens erklärte,
worauf dann der nachfolgende Papst Gregor IX. das fragliche
Schreiben n Domino in evangelio docenteu erlassen hat.
Wie sich übrigens die Sache auch verhalten haben mag,
das Eine ist gewiss, dass man auf Grund dieses Schreibens nicht
behaupten kann, dass der Metropolit Cyrill I., und mit ihm ganz
Russland, damals katholisch war ; man kann höchstens annehmen,
dass die Meinungen in Russland getheilt waren, und dass die
Einen — vielleicht auch aus politischen Gründen, um gegen die
herannahenden Tataren durch Vermittlung des Papstes eher
Hilfe zu erhalten — für eine Verständigung mit dem Papste
waren, während die Anderen derselben widerstrebten. Von einem
einigen Vorgehen kann ja bei dem damaligen Hader der vielen
russischen Fürsten nicht einmal die Rede sein.
Was schliesslich die Frage nach der Orthodoxie des Metro-
politen Cyrill I. anbelangt, so kann es bei dem Umstände, dass er
nach der Nowhoroder Chronik aus Nicaea nach Russland ge-
kommen ist, keinem Zweifel unterliegen, dass er ein Anhänger des
orientalischen Schisma war. Er ist im Jahre 1233 gestorben, und
es folgte31)
Joseph I. (1237 — 1240). Er ist kurz vor dem ersten Ein-
falle der Tataren nach Russland gekommen, seine Regierung fiel
30) Karanisin, Note 341 /.um III. Bd.
31) Nach polnischen Quellen folgte Cyrill II. (1233 — 1236), von dessen
"Wirksamkeit aber sonst nichts bekannt ist, und nach russischen Quellen scheint
die Metropolie i Jahre verwaist gewesen zu sein.
317
also in eine Zeit, wo von irgend einer politischen oder kirchlichen
Ordnung in Russland keine Rede sein kann. Zu seinen Zeiten
wurde Kiew (1240) von den Tataren furchtbar verwüstet, und es
ist nicht bekannt, ob er unter den Trümmern von Kiew begraben
wurde, oder anderswo gegangen, und dort gestorben ist. Seit der
Zeit wird von ihm nirgends berichtet.32)
§.48.
Fortsetzung. Metropoliten des XIII. Jahr hu nd ertes
Cyrill II. (1243—1280) und Maximus (1280—1304). An-
fänge der Uebertragung des Metropolitansitzes nach
dem Sus dal sehen Wladimir.
Nach dem wahrscheinlich bei der Verwüstung Kiew's (1240)
durch die Tataren umgekommenen Metropoliten Joseph hat der
Cholmer Bischof Joasaph die Verwaltung der Metropolie über-
nommen, weil er das aber ohne Zustimmung der Fürsten gethan
hat, wurde er auch seines Bischofsitzes enthoben.33) Wahrschein-
lich gleichzeitig haben die Fürsten Südrusslands, unter denen
der Halitscher Daniel der mächtigste war, den Chelmer Bischof
Cyrill zum Kiewer Metropoliten erhoben, welcher nun als
Cyrill 7/.3*) (1243 — 1280) den Kiewer Metropolitanstuhi
in einer sehr schwierigen Zeit bestiegen hat, und während seiner
langen Regierung nach seiner Möglichkeit für das Wohl der
Kirche thätig war. Die erste Nachricht über diesen Metropoliten
finden wir in der Wolynischen Chronik beim Jahre 1243, was so
zu verstehen ist, dass er von Daniel, als dem mächtigsten Fürsten
Südrusslands, wo sich der Metropolitansitz befunden hat, zum
Metropoliten ernannt, aber von der kompetenten kirchlichen Be-
hörde, wie wir bald sehen werden, noch nicht als solcher aner-
kannt war, und gewiss nicht unterlassen hat, die kirchliche
32) Alles, was von diesem Metropoliten der oft genannte Kulczynski
(in seinem Specimen eccl. ruth.) erzählt, als, dass unter ihm eine Gesandtschaft
der Ruthenen vom Halitscher Fürsten Daniel zum Papst Innocenz IV. nach
Lyon geschickt wurde u. s. w. ist unrichtig, denn Joseph I. ist allem Anscheine
nach 1240 in Kiew untergangen, weil von ihm seit der Zeit nichts bekannt
ist. Kulczynski meint, dass er bis 1250 gelebt hat.
33) Philaret, Geschichte der Kirche Russl. I. 199.
3*) Nach anderen Cyrill III., wenn man den Cyrill II. annimmt.
318
Weihe zu seiner Stellung zu erlangen. Das war aber bei der da-
maligen politischen Constellation eine schwierige Sache. Der
mächtigste Fürst Südrusslands, Daniel von Halitsch, spielte seit
der Wiedereinnahme seines ererbten Fürstenstuhles (1242), von
den Umständen gedrängt, eine zweideutige Rolle, auf der einen
Seite unterhandelte er mit dem römischen Stuhle, auf der anderen
Seite wollte er auch mit den dem Papste feindlich gesinnten Ta-
taren nicht verderben, und in Folge dessen entstand vielleicht die
Frage, wohin sich der neuernannte Kiewer Metropolit behufs
Erlangung der Metropolitanjurisdiktion begeben soll, nach Kon-
stantinopel zum dortigen (damals) katholischen Patriarchen oder
nach Nicaea zum schismatischen Patriarchen. Bei dieser Sachlage
ist es nicht unmöglich, dass man erst einige Zeit abwarten wollte,
bis sich die Verhältnisse geklärt haben werden, und diese Ver-
muthung findet ihre Bestätigung darin, dass wir vom einheimi-
schen Chronisten erst sieben Jahre später (1250) hören, dass sich
der ernannte Metropolit Cyrill II. zum Patriarchen begibt.
Unterdessen haben sich im Halitscher Fürstenthum manche
wichtige Begebenheiten zugetragen, unter denen in kirchlicher
Beziehung der rege Verkehr Daniel's mit dem Papst [nnocenz [V .
am wichtigsten war. Daniel hatte an Papst Innocenz IV. eine Ge-
sandtschaft mit einem Schreiben abgesendet,35) und den Papst
35) Innocentius etc. Archiepisco po Prnssiae, Livoniaeel Estoniae,
Apost. sedis legato. Sicut oranes, quos extra aroam invenit düuvium,
perierunt; ita omnes, qui sunt extra communionem Ecclesiae, nisi oonversi ad
ejus unitatem redierint, in aetemae damnationis supplicium deportantur. Elac
siquidem induetus charissimus in Christo filius noster Daniel res Russiae
illustris, cujus mentem Dominus, qui non vult mortem peocatoris, sed ut oon«
vertatur et vivat, sua mji&ericordia illustravit, per literas speciale« et nun
cios, quos propter hoc transmisit nuper ad nostram praesentiam,
(Mim humilitate ac instantia post ulavit a nobis, ut ipsuni et tot am gen-
tem ac regnum ejus, hactenus a fide et anione praecisos, ad unitatem
ecclesiast ioa m et devotionem Eccleeiae Romanae, quae aliarum
omnium caput est et magistra, reeipere de benignitate aolita curare mus.
Quoeirca mandamus, quatenus personaliter ad partes illas acoedens, bj praefatus
res in tani Baneto proposito perseverans, tarn ipse quam archiepiscopi et episcopi
et alii magnates regni sui schismate quolibel penitus abjurato promiserint, et
juraverint se de eetero in unitate Bdei, quam Eccl. Romana praedioal et obser-
vat, ejusdemque Ecclesiae Romanae devotione perpetuo permanauros; eoe auc-
toritate nostra reconcili.-. ei tamquam speciales et devotosiil los ineorpores prae-
319
ersucht, damit er ihn (Daniel) und sein Volk in die Gemeinschaft
der römischen Kirche aufnehme, und der Papst richtete bald
darauf (1248) an Daniel ein Schreiben, worin er seinen Eifer für
den wahren Glauben belobt und seinen Bitten Folge leistet, und
ihm erlaubt, den griechischen Ritus beizubehalten.36) Gleich-
zeitig trägt der Papst seinem Legaten auf, dass er sich behufs Her-
stellung der kirchlichen Union nach Halitsch begebe und das
Nöthige anordne. Es war nun zu hoffen, dast der feierliche Akt
der Vereinigung der ruthenischen Kirche, wenigstes in Südruss*
land, bald erfolgen wird, denn es unterliegt keinem Zweifel,
dass der päpstliche Legat das ihm von Papst Innocenz IV. auf-
getragene Werk eifrig betrieben hat. In Südrussland hielt die
der Union günstige Stimmung an, und sie wurde später noch
bestärkt, als der Halitscher Fürst Daniel mit dem königlichen
ungarischen Hofe in nähere verwandtschaftliche Verbindung ge-
treten ist, indem sein Sohn Leo die Tochter des ungarischen
Königs Bela geheirathet hat, und bei diesem Anlasse hören wir
wieder von dem Metropoliten Cyrill II.
Doch bis das geschehen ist, haben sich hier noch andere
wichtige Ereignisse zugetragen, welche das Benehmen des Hali-
tscher Fürsten Daniel dem Papste gegenüber verdächtig zu ma-
chen geeignet waren. Daniel befand sich damals in einer kriti-
schen Lage, einerseits wollte er den Papst für sich gewinnen,
und ist deswegen mit ihm in Unterhandlungen getreten ; ander-
seits wurde er von den Tataren immer härter bedrängt, welche
nach Unterjochung Nordrusslands auch den noch widerstreben-
den Halitscher Regenten unter ihr Joch zu bringen suchten, und
immer ungestümer verlangten, dass sich der säumige Halitscher
Fürst vor den Chan stelle und ihm in Saraj huldige. Daniel
hat die Erfüllung dieser lästigen Pflicht so lange als möglich auf-
geschoben, endlich aber musste er sich ins Unvermeidliche
fügen, er begab sich (1250) nach Saraj, wo er als ein gewand-
ter Politiker sich die Gunst der Mutter des Chans zu erwerben
dictae Romanae Ecclesiae, quae mater est omniura? unitatl; idque per loca et
regna, in quibus expedire videris, publices et facies etiam publicari. Dat. Lugd.
VII. id. Septem, an. V.**
36) Das Schreiben an Daniel siehe oben bei der politischen Geschichte
von Halitsch. S- 279.
320
wusste und vom Chan Ikty in Gnaden entlassen wurde Das
war bei der damaligen politischen Sachlage für Daniel ein -ros-
ser Gewinn. Als er aus der tatarischen Hauptstadt zurückkehrte
und von dort ungeachtet seines früher gegen die Tataren an den
Tag gelegten Trotzes nicht nur in Gnaden, sondern gewisser-
maßen als Oberherr von Südrussland entlassen wurde, beeilten
sich die benachbarten Regenten von Polen und Ungarn, mit Da-
niel, den sie als Bundesgenossen der Tataren betrachtet haben
sich mit ihm in ein freundschaftliches Einvernehmen zu setzen
Namentlich war es der König der Ungarn, Bela, welcher ohnedem
mit Daniel schon früher bekannt, mit ihm in engere Berührun-
gen kommen wollte, und Daniel's Sohne Leo seine Tochter Con-
stanfa zur Gemalin angetragen hat, was er früher zu thun ver-
wehrte. Die Sache scheint nicht gleich den erwünschten Er-
folg gehabt zu haben, ist aber endlich durch Vermittlung des
ernannten Metropoliten Cyrill II. zu Stande gekommen Die
Fürsten Daniel und Wassilko haben damals den von ihnen zum
Metropoliten von Kiew ernannten Cyrill zur Weihe zum Patri
archen geschickt, welcher sich dahin durch Ungarn begeben hat")
Es entsteht nun die Frage, bei welchem Patriarchen Cyrill
um dte Einsetzung in die Metropolitanwürde angesucht hat, ob beim
kath0l'Scben Barchen in Konstantinopel oder beim schisma-
m». • '? ver WOlfiSChe Chr°niSt erzähIt: -,n *«»"">•» Ähre schickte der
ung rs h K d Wycki und ^ ^ ^
urie„ te^C0; a " fÜrCh'ete "'" (dCn Dan^ ~" M »'''^ienwar
u.,1 den Rosnslaw m,t den Ungarn besiegte. (In der Schlacht bei JaroS..,„ i„
Galu.en. Dieser (Daniel) überlegte die Sache mit seinem Bruder (Wassilko),
»nd traute mcht se.nen (des ong.rl.chea Konig.) Worten: denn sehen früher
h»< er (der ungarische König) sein Wort gebrechen, »1« er seine Techter (den,
Lee) z,,r l.r„„ zu geben versprochen hat. Denn (vielleicht: „Da") es ging ,1er
Metropolit von Daniel und Waseilke .„, Motropolitananstel.ung d. i! „r ,.;,,
«ngung d,r Metropolitan-Jurisdiktion) entsendet, und „.., er bei» Konig, war
vtle'w 7 a ? "ig V°" Unga"' b6S"C,'t,')' äber2ea«te ih" *« Konig durch
n* Werte and durch Geschenke und versi,berto ihn, d«. er ihn J Ehren
;", ; "";rh™ •*»- -K — er (Daniel) mit mir (,, „,„;, v„„
mSS 7 T ''■ "" k""" der Metropo,it <kehrt« "■'"- ";"ii-"
nuek) nnd sagte zun, Daniel,: Nim,» sei„e Tochter .„r 0.,«. deine. (Da-
«I.) Sohne* Und Wassüko fugte hei: Geh. ,u ihm, d ■ ,, ,,„ Chri.t.
,7 ' ""lel; ""' ''<'"' Süh"c Leo und ,„it de,» Metropoliten ,.»,,, Konige
a~h Ievolin (Altoehl), nnd sein (Daniel's) Sohn „ahm dessen (Bei.'.) Tochter
(Ut trau, .... „hl,« ,,,.;,.,,,.„ ,„;, ;,„„ „„,, ^^ ^ & ^^ ^
tischen in Nicaea? Darüber bestehen zwei Meinungen, die Einen
sagen, dass er vom Nicaeer Patriarchen Manuel zum Metropoli-
ten eingesetzt wurde, die Anderen glauben, dass Cyrill IL vom
Constantinopler Patriarchen seine Metropolitanjurisdiktion er-
halten hat. Jene berufen sich bei der Lösung dieser Frage auf
die eben (N. 37.) angeführte Stelle der Wolynischen Chronik,
und behaupten, dass Cyrill sich nach Nicaea begeben hat; allein
die Chronik sagt das nicht, sie spricht nur ganz einfach von «den
Griechen«, unter denen man füglich sowohl die Konstantinopler,
als auch die Nicaeer verstehen kann. Auf Grund dieser Nachricht
kann also die Frage nicht gelöst werden. Allein ein anderer Um-
stand macht es wahrscheinlich, dass Cyrill sich wirklich nach Nicaea
begeben hat. Die Chronik erzählt nämlich, dass der ungarische
König dem ernannten Metropoliten ein ehrenvolles Geleite zu
den Griechen versprochen hat, wenn er den Daniel zum Frieden
mit Ungarn bewogen wird. Nun konnte Bela IV. dem Metropo-
liten ohne Zweifel nach Konstantinopel ein sicheres Geleite ge-
ben, weil er aber darauf ein besonderes Gewicht legt, und dem
Metropoliten ein ehrenvolles Geleite verspricht, so erscheint es
wahrscheinlich, dass er zu der betreffenden Regierung der Grie-
chen in einem näheren Verhältnisse stand, und weil Bela IV.
durch seine Gemalin Maria Lascaris ein Schwager des griechi-
schen Kaisers Johann Ducas (Vatazes) war, so ist ein Grund vor-
handen zu behaupten, dass der ungarische König den Metropo-
liten Cyrill nach Nicaea zu geleiten versprochen hat. Er konnte
dies in jener Zeit auch, ohne seiner katholischen Gesinnung nahe
zu treten, thun, weil gerade damals zwischen dem heiligen Stuhle
und den disunirten Griechen von Nicaea wegen Vereinigung
der letzteren mit Rom Unterhandlungen im Zuge waren.
Die Unterhandlungen mit dem römischen Stuhle nahmen
unterdessen einen günstigen Verlauf und sie führten zu der
(1255) durch den päpstlichen Legaten Opiso in Drohitschin voll-
zogenen Krönung DanieVs zum Könige von Halitsch. Bei dem An-
lasse wurde auch die Kirche Südrusslands mit Rom vereinigt,
doch scheint diese Union von Seite Daniel's nicht aus Ueber-
zeugung, sondern blos aus politischen Motiven eingegangen
worden sein, denn es steht fest, dass er bald von der Union ab-
gefallen ist. Was ihn dazu bewogen hat, ob etwra die Furcht
vor den Tataren, gegen welche er von Seite des römischen
Pelesz, Geschichte der Union. 21
322
Stuhles vergeblich auf Hilfe wartete, oder ob hier religiöse Mo-
tive massgebend waren, kann nicht mit Sicherheit entschieden
werden; dass er aber wirklich von der Union bald abgefallen
Ist, beweist das Schreiben des Papstes Alexander' s IV. an
König Daniel, worin38) es unter Anderen heisst: rSed tu
(Daniel), sicut ad audientiam nostram non sine cordia tur-
batione pervenit, tarn spiritualium, quam temporalium benefi-
ciorum immemor, tantaeque gratiae prorsus ingratus, praestiti
juramcnti religione contempta, id, quod circa obedientiam ejus-
demEcclesiae ac praedictae Observationen! tidei promisisse digno-
sceris, observare postmodum non curasti in animae tuae pericu-
lum, ipsius injuriam tidei, Ecclesiae praedictae contemptum et
opprobrium Jesu Christi- • • " So war also die kaum angebahnte
Union der ruthenischen mit der römischen Kirche von einer sehr
kurzen Dauer.
Fast gleichzeitig war Hoffnung vorhanden, dass es auch
in Nor dr us stand zur Union mit Rom kommen wird, und zwar durch
die Grossfürsten von Susdal, Jaroslaw II. und seinen Sohn und
Nachfolger Alexander Newski.™) Der Grossfürst Jaroslaw II.
hatte nämlich dem von Tatarien zurückkehrenden päpstlichen
Gesandten Johannes von Carpino eröffnet, dass er in die katho-
lische Kirche aufgenommen zu werden wünscht, hatte vor dem-
selben auch das Glaubensbekenntniss abgelegt und wurde von
ihm in die katholische Kirche aufgenommen. Ohne Zweifel
wollte er auch sein Volk zur Vereinigung mit Rom bringen;
allein er musste sich vor den Chan stellen, von wo er nicht mehr
zurückkehrt*' und demnach sein Vorhaben nicht ausführen konnte.
Papst Innocenz IV. richtete demnach an Jaroslaw'a II. Sohn
Alexander Newakj ein Schreiben,40) in welchem er ihn zur
»•) Bei Raynald, ad an. L257.
3-') Wie aus dem (sub. 10) nachfolgenden Schreiben I'. [nnocenz IV.
erhellt.
i0) „Innocentius etc. Nobili viro Alexandra duci Susdaliensi.
Pater futari Baeculi, princeps pacis, Beminator casti consilii, r-Mlemtor noster
dominus Jesus Christus menti olarae memoriae Jaroslai progenitoris tui rorem
raae benedictionis inrudit: ac [dem inaestimabilem Buae notitiae gratiam admi-
rabili largitate concedens, viam sibi praeparavit in eremo, per quam [pae fuit
ad "\il*' reductua dominicum, velal ovis quae 1 < » t i ^ < > tempore oberraverat per
dcsertum. <t>uia sicut dlleeto tili" fr. Joanne de Piano Carpino <!<• ordine fratrum
SÖ3
Union mit Rom auffordert, und ihn ausserdem ermahnt, dass er
von dem eventuellen Einbrüche der Tataren die deutschen
Ordensritter in Kenntniss setze, damit man gegen diese wilden
Horden mit vereinigten Kräften vorgehen könne. Doch Alexan-
der Newski ist auf das Anerbieten des Papstes nicht eingegan-
gen, ja er soll dem Papste kurzweg geantwortet haben, dass er
von der Lehre der römischen Kirche nichts wissen will. Der
Biograph Alexander's erzählt nämlich, er habe dem Papste ge-'
antwortet, und darin unter Anderen gesagt,: »Von Adam bis zur
Sündflut, von der Sündflut bis zur Sprachverwirrung, und bis
zum Abraham und zum Uebergange der Israeliten durch das
rothe Meer- • • • vom ersten bis zum siebenten allgemeinen Con-
cil ist uns Alles wohlbekannt, aber von euch nehmen wir die Lehre
Minorum poenitentiario nostro, ad gentem Tartaricam destinato, referente didi-
cimus, idem pater tuus novum hominem affectans iuduere, de conscientia cujus-
drm milhis consiliarii sui obedientiae Romanae Ecclesiae matris suae in ejus-
dem fratris manibus devote ac humiliter se devovit, quod quidem confestira
blaruisset hominibus, nisi tarn subito quam infeliciter mortis eventus eum de
medio subduxisset. Unde cum ipse praesentis saeculi cursum tarn felici termino
consummarit, pie credendum est, et omni ambiguitate semota tenendum, quod
justorum aggregatus consortio in aeterna beatitudine requiescat, ubi lux fulget,
quam non capit locus, redolet odor, quem non spargit flatus ; et charitatis viget
amplexus, quem satietas non divellit.
Cupientes itaque te una cum ipso tantae beatitudinis participem fieri
qui in paterna haeredidate suus haeres legitimus exstitisti, ad instar illius evan-
gelicae mulieris, quae lucernam accendit, ut drachmam perditam inveniret, viam
exquirimus, apponimus Studium, et diligentiam adhibemus, ut ad hoc te pru-
denter possimus inducere, quod tui patris vestigia salubriter imiteris cunotis
temporibus imitandi; ita quod sicut corde sincero, et mente non ficta se
ad suscipienda mandata et documenta Romanae Ecclesiae dedicavit, sie tu
relicto perditionis invio, quod ad aeternae mortis damnationem perducit,
unitatem ejusdem Ecclesiae per obedientiam amplexeris, quae per direc-
tionis semitam suos eultores proeul dubio dirigit ad salutem. Nee est in Lac
nostra certe a te repudianda petitio, quae nostrum adimplens officium tuis est
profutura commodis : quia cum a te solummodo postulemus, ut Deum timeas, et
ex tota ipsum mente diligens ipsius mandata conserves, profecto sani spiritum
non videreris habere consilii, si tuam in hoc nobis, immo Deo, cujus vices licet
immeriti obtinemus in terris, negares obedientiam impertiri. In hac autem obe-
dientia nullius quantumeunque potentis honor minuitur, sed ex hoc omnis pote-
stas et libeitas temporalis augetur: quia illi digne populorum praesunt regimini,
qui sicut ipsi alios praecellere cupiunt, sie divinae student excellentiae famulari.
Hinc est, quod nobilitatem tuam rogamus, monemus et hortamur attente,
quatenus Romanam Ecclesiam matrem recognoscere et ipsius Pontifici obedire,
»1»
824
nicht an.41) Daraus so wie aus dem Umstände, dass sieb Alexan-
der zum Chan begeben hat, obwohl ihn der Papst aufforderte,
dass er sich den Tataren widersetze, ersieht man, dass liier keine
Union mit Rom zu Slande gekommen ist, und dass Alexander
Newski das Beispiel seines Vaters nicht nachgeahmt hat.
Was nun die ThäHgkeit des Metropoliten Cyrill II. nach dem
Jahre 1250 anbelangt, so erzählen die Chronisten, dass er vorerst
alle Diözesen zu bereisen anfing, so kam er (im Herbste 1250)
nach Wladimir, begab sich dann (nach der Nikon'schen Chronik)
nach Kiew, Tschernigow und nach Susdal, wo er von den Fürsten
und Bojaren mit grossen Ehrenbezeugungen aufgenommen wurde.
Hierauf begab er sich mit dem Rostower Bischöfe Cyrill nach
Nowhorod, wo er den Erzbischof Dalmatus anstellte. Einige
Jahre später (1261) erlaubte Baty's Nachfolger der Chan Berko
den Russen in seiner Residenz Saraj freien Aufenthalt und freie
Religionsübung, und in Folge dessen errichtete Cyrill IL in Saraj
eine neue — die Saraj sehe Diözese (1261), zu deren ersten Bischof
er den Mitrophanes konsekrirte. Später wurde diese Diözese mit
der Perejaslawler Diözese vereinigt, denn im Jahre 1269 wurde,
nachdem Mitrophanes ins Kloster getreten ist, Theognost zum
Bischof von Perejaslawl und Saraj bestellt.
Bei der Visitation der verschiedenen Diözesen hat der Me-
tropolit Cyrill II. viele Unordnungen im kirchlichen Leben, sowie
manche Abweichungen von den Kirchengesetzen wahrzunehmen
Gelegenheit gehabt: so sah er, dass die Simonie überall wucherte,
dass man in den Clerikalverband Leute aufnahm, welche dazu
ac ad Apostolicae Sedis obedientiam subditos tuos efficaciter studeas tnvit&re
ita quod ex hoc in aeterna beatitudine fruetum eonsequi valoas. qui nun perit ;
scituriis, quod si in hoc nostris, immo Dei potius, beneplacitis te eoaptes, te
ioter oeteros oatbolicos prinoipes reputabiimis specialem, <•! ad tui [ncrementum
honoris Stempel <liliu«'iiti studio Lntendemus. Ceterum quia pericula po&sunl fa-
cilius evitari, si contra ipsa per pro\identiae clypeum munimur, pro Bpeciali
munere petimus, ui quam cito tibi constiterit, quod Tartarorum exercitus ver-
sus Christianos dirigal gresaus buos. id quantocyus fratribus de domo Theu-
tonica in Livonia oommorantibus intimare prooures. u1 cum Istud per cosdem
fratres ad notitiam uostram pervenerit, qualiter ipsis Tartaris viriliter cum Dei
adjutorio resistamus, maturius cogitare possimus. Super eo autem, quod collum
iiium Doluisti Bubderu jugo Tartarieae feritatis, prudentiam tuam «1 iirni < in Do-
mino landibus oommendamus. Datum Lugdun. X. kal. Februar, an, V ■•
«') Hei Karamsin, IV. Note 85.
325
nichts weniger als befähigt und würdig waren, dass die Bischöfe
ihre Diözesen fast niemals visitirten, dass abergläubische und sünd-
hafte Gebräuche und Gewohnheiten geübt wurden, und abgesehen
von anderen Gebrechen, war sogar die Kenntniss der Kirchen-
satzungen eine seltene Ausnahme geworden, indem es wenige
Priester gegeben hat, welche der griechischen Sprache, in welcher
sie abgefasst waren, mächtig wären. Um diesen Uebelständen ab-
zuhelfen, war der Metropolit zuerst bemüht, eine genaue und kor-
rekte Abschrift der Kirchensatzungen in einer für seinen Clerus
verständlichen Sprache zu erhalten, und wirklich hat er eine
solche (1263) aus Bulgarien, von Swiatoslaw dem Statthalter des
bulgarischen Fürsten, mit denCommentaren desZonaras erhalten.
Um diese Kirchensatzungen ins Leben zu rufen, beabsichtigte er
eine Nationalsynode zu halten. Allein die schwierigen Verhält-
nisse der damaligen Zeit erlaubten nicht gleich diese Absicht aus-
zuführen. Erst im Jahre 1274 ist es dem Metropoliten gelungen,
mehrere Bischöfe seiner Kirchenprovinz zu einer Synode in Wla-
dimir zu versammeln. In diesem Jahre wurde nämlich Serapion
zum Bischof von Wladimir geweiht, und diese Gelegenheit be-
nutzte der Metropolit, um eine Synode zu halten. Zugegen waren
die Bischöfe: Dalmatus von Nowhorod, Ignatius von Rostow,
Theognost von Perejaslawl, und Simeon von Polozk. Nach einer
entsprechenden Anrede des Metropoliten wurden die vorherr-
schenden Uebelstände aufgezählt und nach reiflicher Erwägung
entsprechende Verordnungen erlassen, welche sich in einem fast
gleichzeitigen Manuskript in der Petersburger Synodalbibliothek
erhalten haben.42)
Unter den vielen Bischöfen, welche von dem Metropoliten
Cyrill IL geweiht worden sind, verdient besonders Cyrill von
Rostow hervorgehoben zu werden, dessen Frömmigkeit und Ge-
lehrtheit von den Chronisten gerühmt wird. Er ist im hohen
Alter (1262) gestorben.
In den letzten Regierungsjahren CyriH's II. haben sich die
Griechen am zweiten Lyoner Concil (1274) mit der römischen Kirche
vereinigt, und der Patriarch Johannes Veccus suchte diese Ver-
einigung zu befestigen. Ob in Folge dessen auch Cyrill II. der
42) Diese Beschlüsse in lateinischer Uebersetzung, wie sie sich bei Kul-
czyriski im Anhange befinden, folgen weiter unten.
326
Union beigetreten ist, kann nicht entschieden werden, so wie man
im Allgemeinen nicht bestimmt sagen kann, ob er die Union mit
Rom begünstigte oder derselben feindlich gesinnt war. Kulczvii-
ski u. a. halten ihn für einen Katholiken, und berufen sich auch
auf die eben angeführten Beschlüsse der unter seinem Vorsitze
gehaltenen Wladimirer Synode. Weil aber in diesen Dekreten
von der Lehre der römischen Kirche keine Rede ist, so kann
man sie weder für, noch gegen die Orthodoxie CyriH's II. an-
führen. Berücksichtigt man aber die Ereignisse der damaligen
Zeit, namentlich das Benehmen Cyrill's mächtigen Gönners,
Daniels, so dürfte man zu der Annahme berechtigt sein, dass
auch der Metropolit Cyrill II. in dieser Beziehung eine unent-
schiedene und unklare Stellung eingenommen hatte. Da man so-
wol in Russland als auch in Griechenland wegen Vereinigung
mit Rom unterhandelte, und da die Union wenigstens theilweise
zu Stande gekommen, dann aber wieder aufgegeben worden
ist, so mochte auch Cyrill IL, als Haupt der russischen Kirche,
das gleiche Verfahren beobachtet haben, und es ist deswegen un-
möglich, Denjenigen beizustimmen, welche ihn als einen dem
römischen Stuhl treu ergebenen Prälaten schildern. Unter ihm
wurde auch in Twer eine neue Diözese (um 1280) gegründet und als
erster Bischof Simeon angestellt. Der Metropolit Cyrill IL43) ist im
Dezember 1280 im Susdalschen Perejaslawl gestorben, von wo
seine Leiche nach Kiew gebracht und in der dortigen Kathedral-
kirche beigesetzt worden ist.
43) Es seien hier noch einige kleinere Ereignisse, welche sich auf die
kirchliche Thätigkeit Cyrill's II. beziehen, angeführt. Im J. 1*213 begibt ersieh
mit dem Fürsten Daniel aua Furcht vor den anrückenden Tataren von Cholm
nach dem wolynischen AVladimir, wo er wahrscheinlich längere Zeit verweilte,
denn erst 1250 begibt er sich nach Griechenland zur Metropolitanweihe, bei
welcher Gelegenheit er /wischen Daniel und dem ungarischen Könige Bela IV.
Frieden stiftete. Nach -einer Rückkehr von Griechenland begab er sich in
mehrere nördliche Diözesen, vorzüglich nach Nowhorod, wo er den Dalmatua
/um Bischof weihte, ebenso weihte er in den folgenden Jahren mehrere
Bischöfe. *<> i'ür Roslow, Saraj und Perejaslawl, Nowhorod und für die Ha-
litscher Diözesen Peremyschl, Halitsch, Wladimir, Cholm und Luzk. Zu seinen
Zeiten hat der Kiewer Fürst Wladimir die Stadt Kameneo, nachher Bisthum,
erhallt und in seinem Testamente die bischöflichen Kirchen von Peremyschl,
Tsohernigow, Wladimir in Wolynien, Luzk reich beschenkt. Unter der Regie-
rung dieses Metropoliten werden auch die Domkapitel (krylos oder klyros)
als Senat der Bischöfe genannt, wovon später die Rede sein wird.
327
Weil der Metropolit Cyrill II. aus Anlass seiner vielen
Visitationsreisen in Kiew selten residirte, und oft im Susdal'schen
Wladimir verweilte, so hat er den ersten Anstoss zur nachmali-
gen Uebertragung des Metropolitansitzes von Kiew nach Wladi-
mir an der Klasma gegeben.
Auf dejn Kiewer Metropolitanstuhle folgte
Maximus (1283—1305), welcher (ein Grieche) nach neueren
Quellen44) vom katholischen Patriarchen Johannes Veccus im
Jahre 1283 nach Russland geschickt sein soll, und deswegen für
einen Anhänger des römischen Stuhles gehalten wird. Weil
aber Johannes Veccus (im Dezember 1282) von dem dem Schisma
huldigenden Kaiser Andronikus IL verdrängt wurde, so müsste
die Einsetzung des Kiewer Metropoliten Maximus schon früher
(1282) erfolgt sein, und dieser Annahme widerstreitet nicht die
einheimische Chronik, denn in dieser (Nikon'sche Chronik) heisst
es, dass Maximus (1283) zum Chan reiste, es wird also voraus-
gesetzt, dass er schon früher Metropolit war, oder wenigstens
schon (1282) zum Metropoliten eingesetzt war. In was für einer
Angelegenheit er sich zum Chan begeben haben mochte, ist
nicht näher bekannt, die Chronik erzählt dann nur, dass er im
Jahre 1284 seine Suffraganbischöfe nach Kiew berufen hat, gibt
aber auch nicht an, was für einen Zweck und welchen Erfolg
diese Versammlung hatte; auch wird ferner berichtet, dass Ma-
ximus den Sarajer Bischof Theognost dreimal zum Patriarchen
und zum griechischen Kaiser Michael Palaeologus mit Schriften
und mit Geschenken geschickt hatte. Aus diesem regen Ver-
kehre mit den Griechen, welche damals wieder ins Schisma zu-
rückgefallen sind, ergibt sich, dass Maxim ein Anhänger der
Kirchenspaltung war, und dass folglich die ziemlich allgemeine
Annahme, dass er mit Rom vereinigt war, unbegründet ist.
Ueber seine Thätigkeit ist übrigens nicht viel zu berichten; die
Chronisten erzählen, dass er mehrere Bischöfe geweiht hat,45)
44) Kulczyriski a. a. O. Fragmenta historica russioain der
Wiener Hofbibliothek, wie oben citirt.
45) So: 1288 die Bischöfe Jakob für Wladimir und Tarasius für Rostow,
der Letztere entzweite sich aber mit dem Rostower Fürsten, von welchem er
in Haft genommen wurde, und an seine Stelle wurde 1295 Simeon (Semen)
eingesetzt; 1300 konsekrirte er in Nowhorod für dieses Erzbisthum den The-
okti^t. Zu seinen Zeiten ist (1303) der Einsiedler Procopius, stultus propter
Christum gestorben.
328
im Jahre 1301 einer Synode in Konstantinopel beiwohnte, und
auf seiner Hinreise Wolynien besuchte, und dass er (1303) als
Friedensstifter zwischen den entzweiten russischen Fürsten
aufgetreten und im Dezember 1305 gestorben ist.
Dos wichtigste Ereigniss seiner Regierungszeit aber war
die Uebertragung der Metropolitanresidenz von Kiew nach Wladimir
an der Klasma. Schon sein Vorgänger Cyrill II. hat oft Wladi-
mir zu seinem Aufenthaltsorte gewählt; aber er betrachtete Kiew
immer als seinen Sitz. Als aber im Jahre 1299 das schon oftmals
geplünderte Kiew durch die Tataren abermals überfallen und
fast ganz verödet wurde, und die Einwohner vor der Gewalt und
Grausamkeit der Tataren nach allen Seiten hin entflohen, be-
schloss auch der Metropolit Maxim, diese altehrwürdige Residenz
zu verlassen, er begab sich zuerst nach Brjansk und verlegte
dann den Metropolitansitz^ von Kiew nach Wladimir an der
Klasma, und so hat Kiew, nachdem es durch beinahe 311 Jahre
(988 — 1299) die Metropoliten Russlands beherbergte, faktisch
aufgehört der Mittelpunkt der höchsten Behörde der russischen Kirche
zu sein. Die Metropoliten fingen nun (1299) an in Wladimir zu
residiren, wo sie aber nicht lange blieben und weiter nach Nor-
den, nach Moskau, zogen; den Titel »Kiewer Metropolit" behiel-
ten sie aber bei. Mit diesem Uebertragen des Metropolitansitzes
von Kiew nach dem Susdal'schen Wladimir war aber auch der
Grund zur Theilung der bisher einheitlichen obersten Verwal-
tung der russischen Kirche gelegt; es entstanden zwei, ja drei
Mttropolien, und lange Zeit war es unbestimmt, zu welcher Me-
tropolie die einzelnen Diözesen eigentlich gehören. Dieser Zu-
stand dauerte über hundert Jahre, bis es endlich zur definitiven
Theilung der Kiewer Metropolie in zwei Metropolien gekommen
ist. Die Uebertragung des Metropolitansitzes von Kiew nach
Wladimir, dann nach Moskau, hatte aber noch eine zweite sehr
wichtige Folge; denn indem sich Südrussland, sowol unter seinen
eigenen Fürsten, als auch später unter litauischen und polnischen
Regenten, in politischer und kirchlicher Beziehung von Nord-
nissland immer mehr lostrennte und durch seinen steten Ver-
kehr mit den. katholischen Abendlande nach manchen Wechsel-
fällen zur dauernden Union mit Rom gekommen ist; — sagte
sich Nordrussland im Bunde mit dem aufstrebenden Moskauer
Grossfürstenthum vom katholischen Abendland immer mehr los,
329
so dass es hier nie zur Union kommen konnte, und als sich Nord-
russlands Herrscher in späteren Zeiten (im 18. Jahrhunderte)
Südrusslands bemächtigten, auch von hier die Union verdrängten.
II. Zeita/bsclmitt.
Von den Anfängen der Theilung der Kiewer Metropolie
bis zur definitiven Zweitheilung derselben (1299—1461).
I. Die Moskauer und die Litauer Metropoliten.
§.49.
Der Metropolit Petrus (1308—1326). Der Metropolitan-
sitz wird nach Moskau übertragen. Erste Nachrichten
über die Halit scher Metropolie.
Die Uebertragung des Metropolitansitzes von Kiew nach
dem nördlichen Wladimir hatte die Fürsten des Südens ver-
stimmt, und dies desto mehr, als der Metropolitansitz bald nach
Moskau verlegt worden ist, und sie sahen sich dadurch bewogen,
zu trachten, damit sie in ihrer Mitte wieder einen Metropoliten
haben. Weil aber Südrussland damals in Halitsch und Wladi-
mir noch eigene und unabhängige Fürsten hatte, ein grosser
Theil Südrusslands mit Kiew aber den Litauern gehorchte, so
geschah es, dass sowohl die Halitscher als auch die Litauer Für-
sten für ihre Länder einen eigenen Metropoliten haben wollten,
und in Folge dessen sind aus der vor 1299 einheitlichen Kiewer
Metropolie im 14. Jahrhunderte drei Metropolien entstanden,
nämlich: a) die Halitscher mit dem Sitze in Halitsch, welche aber
bald seit 1375 untergangen und mit der litauischen vereinigt
worden ist; b) die Kiewo-litauische mit der Residenz in Kiew,WTilno
oder Nowogrodek, mit welcher später die Halitscher Metropolie
vereinigt wurde, und in welcher Metropolie (1595) die Union
geschlossen wurde, und c) die Moskauer Metropolie, deren Vorste-
her sich lange auch den Titel der Kiewer und ganz Russlands
Metropoliten beilegten. Weil die geschichtliche Entwickelung
der drei genannten Metropolien im engen Zusammenhange steht,
so ist es nothwendig, die Geschichte aller dieser drei Metropolien
gleichzeitig darzustellen bis zum Zeitpunkte (1461), wo sie
ganz selbständig und von einander unabhängig auftreten,
330
und deswegen werden bei der Geschichte der Moskauer Metro-
polie aucli die wichtigsten Momente aus der Geschichte der bei-
den anderen Metropolien hervorgehoben, dann aber die Ge-
schichte der Halitscher Metropolie auch besonders und im
Zusammenhange behandelt.
Schon zu den Lebzeiten des Metropoliten Maxim, welcher
seit 1299 in Wladimir an der Klasma residirte und dort im De-
zember 1305 gestorben ist, hatte ein junger Mönch Namens Petrus,
in Wolynien auf sich die Aufmerksamkeit gezogen. Er stammte
aus einer armen Familie, sein Vater Theodor verschaffte ihm aber
doch die Mittel dazu, dass er im siebenten Lebensjahre im Lesen
und Schreiben unterrichtet wurde. Im 12. Lebensjahre trat er ins
Kloster, wo er sich durch Gehorsam, Fleiss und Frömmigkeit
auszeichnete und sich in freien Augenblicken mit der Malerei
beschäftigte und darin ein besonderes Talent zeigte. Als der Me-
tropolit Maxim (um 1301) in Wolynien verweilte, hatte ihm der
junge Ordensmann Petrus ein von ihm selbst gemaltes Mutter-
gottesbild verehrt, welches der Metropolit gerne aufgenommen
und bis zu seinem Tode in Ehren gehalten hatte. Petrus verliess
nach einiger Zeit mit Erlaubniss der Obern sein Kloster, und
gründete am Flusse I\ata in Wolynien ein neues Kloster mit
einer Kirche, wurde dann zum Priester geweiht und zum Vor-
steher (Hegumen) dieses Klosters erwählt, und weil er gute
Werke und Thaten zu verrichten nicht aufhörte, wurde er bald
bei den Fürsten und beim Volke allgemein bekannt und geachtet.
Nach dem Tode des Metropoliten Maximus bemächtigte
sich ein gewisser Klostervorsteher Gerontius der bischöflichen
Insignien des verstorbenen Metropoliten und eilte nach Konstan-
tinopel, um sich zum Metropoliten weihen zu lassen. Der damalige
Fürst von Wolynien und Halitsch wellte aber nicht nur auf die
W ahl des neuen Metropoliten seinen Einfluss ausüben, sondern
bei dieser Gelegenheit einen eigenen Metropoliten erhalten, und
das Bisthum Halitsch zur Metropolie erheben, deswegen bewog er
den frommen Ordensmann Petrus, dass sich dieser zum Patri-
archen Athanasius begeben hat, und von demselben (1308) zum
„Metropoliten von Kiew und ganz Russland M erhoben worden ist
An der Spitze der Kirche stand also nun
Petra» (1308— 1326), welcher bald nach seiner Konsekration
»eh nach Kiew I L308) und dann (1309) nach Wladimir begeben
331
hat, ohne Halitsch zu berühren. Der Wunsch des Halitscher
Fürsten Georg's L, das Bisthum Halitsch zu einer Metropolie zu
erheben, ist also nicht in Erfüllung gegangen, denn Petrus ist
zwar Metropolit geworden, aber nicht „von Halitsch", sondern
„von Kiew und ganz Russland". Als Petrus in seine Residenz
von Konstantinopel zurückgekehrt war, wurde er von den
Bischöfen, vom Clerus und vom Volke mit Freude aufgenommen,
und er hat beim Antritte seiner Regierung an alle Versammelten
eine entsprechende, vom heiligen Eifer für das Heil der Seelen
zeugende Anrede gehalten. Doch gleich am Anfange waren dem
neuen Metropoliten auch Kränkungen und Hindernisse bereitet.
Andreas, Bischof von T wer, fing an den neuen Metropoliten münd-
lich zu verleumden, und ausserdem verklagte er ihn schriftlich
beim Konstantinopler Patriarchen. Der Patriarch, der hier eine
Verleumdung vermuthete, schickte einen Gesandten nach Russ-
land mit dem Auftrage, die Sache an Ort und Stelle zu unter-
suchen. Der Gesandte berief eine Versammlung nach der Stadt
Perejaslawl, und es erschienen dort ausser dem Bischöfe Simeon
von Rostow, der Hegumen des Kiewer Höhlenklosters, die Söhne
des Grossfürsten, die Bojaren, viele Cleriker und Mönche. Der
mit seinem Anhange gleichfalls erschienene Rostower Bischof
Andreas wurde der lügnerischen Verleumdung überwiesen und
mit Kirchenstrafen belegt; aber Petrus hat ihm sein Vergehen
nachgesehen und ihn in seine frühere Würde eingesetzt.
Bald nachher (1311) hat der Metropolit Petrus den Ismael
Bischof von Saraj aus nicht näher bekannten Gründen abgesetzt,
und an seine Stelle den Barsonophius zum Biscbof von Saraj
eingesetzt. Gleichzeitig hat ein Häretiker Namens Seit falsche
Lehren auszubreiten angefangen, wesswegen er vom Metropoliten
Petrus verurtheilt wurde und bald verschollen ist.
Im folgenden Jahre (1313) sah sich der Metropolit veran-
lasst, sich mit dem Susdaler Grossfürsten Michael zum neuen
Chan Usbek nach Saraj zu begeben. Es war nämlich seit der
Unterjochung Russlands durch die Tataren Sitte geworden, dass
wrenn im Chanat ein Regierungswechsel stattgefunden hat, alle
untergebenen Fürsten dem neuen Chan persönlich huldigen
mussten, von welchem sie dann entweder abgesetzt, oft getödtet,
oder durch neue Urkunden (Jarlik) in ihrer Stellung belassen
wurden. Früher war es nicht üblich, dass sich bei dieser Gelegen-
332
heit auch die Metropoliten zum Chan zu begeben hätten, denn
die Tataren haben die kirchlichen Einrichtungen und Güter nicht
angegriffen; seitdem aber unter Usbek's Vorgänger die Tataren
den Islam angenommen haben und dieser selbst den Islam zur
Staatsreligion erhoben hat, fingen sie an, die Christen zu verfolgen,
der Metropolit erachtete es deswegen für nothwendig, sich per-
sönlich zum neuen Chan Usbek zu begeben, um von ihm
gnädige Jarliks zu erlangen. Das wird auch in der Rostower
Chronik als Ursache der Reise des Metropoliten Petrus zum
Chan Usbek angegeben. Dieselbe Chronik gibt aber noch eine an-
dere Ursache an, sie schreibt: „Im Jahre 6821 (1313) ging der
Metropolit Petrus mit dem Grossfürsten Michael Jarosla witsch in
die Horde (d. i. zu den Tataren), und zwar wegen der der Kirche
von schlechten Menschen zugefügten Unbilden- • • und deswegen,
um beim Zar (d.i. Chan) vor den deutschen Gesandten und vor Mathias,
dem Bischof e des römischen Papstes, zu erscheinen." Es scheint also,
dass zwischen Petrus und dem Papste kein gutes Einvernehmen
war, wie es Kulczynski haben will, denn Petrus wollte früher
beim Chan erscheinen und sich bei demselben gegen etwaige
Anklagen des römischen Gesandten sicherstellen. Nach dem Be-
richte der eben angeführten Chronik war die Reise des Metro-
politen Petrus von einem günstigen Erfolge begleitet, denn er
hat von Usbek einen Jarlik erhalten, welcher seine Rechte und
Besitzungen sicherstellte.46) Dieser Gnadenbrief (Jarlik) fängt
an mit den Worten: »»Durch des allerhöchsten und unsterblichen
Gottes Willen und Kraft, durch seine Majestät und Barmherzig-
keit. Usbek's Befehl an alle grossen, mittleren und niederen Für-
sten, Feldherrn, Schriftkundige, Baskaken, Schreiber, Durch-
reisende, Gesandte, Falkoniere und Jäger in allen unseren
Lagern und Ländern, die durch des unsterblichen Gottes Macht
in unserer Gewalt stehen, und in denen unser Wort herrscht."
Dann wird verordnet, dass Niemand der Ilauptkirche des Metro-
politen Petrus, noch seinen Leuten und Clcrikern irgend eine
Unbill zuzufügen wage, dass die der Kirche und dem Metropo-
liten gehörigen Städte, Gaue, Dörfer, Länder, Jagdreviere,
Bienenstöcke, Wiesen, Wälder, Weinberge, Gärten, Mühlen,
Meiereien und Viehhcerden von allen Abgaben und Zöllen frei
,fi Vgl. Karamsin, IV. X. 245.
S3B
sein sollen, denn „alles dies ist Gottes." Alle diese Personen und
Sachen sollen zufolge der alten kirchlichen Satzungen (welche
in den Constitutionen Wladimir' s des Grossen und Jaroslaw's
enthalten sind, und auf welche hier offenbar angespielt wird)
und kraft der früheren Erlässe (Jarlik's) der Chane unter der
Gerichtsbarkeit des Metropoliten verbleiben. Der Metropolit
soll (in ruhiges und stilles Leben führen, damit „er mit frommen
Herzen und ruhigen Gemüthe zu Gott bete für uns, unsere
Kinder und unseren Stamm." Den Uebertretern dieses Gnaden-
briefes wurde mit der Todesstrafe gedroht. Gezeichnet ist dieser
Gnadenbrief so: „Gegeben im Lager, im Hasenjahre, im ersten
Herbstmonate am vierten alten Tage" (d. i. am 4. Tage nach der
Abnahme des Mondes, denn die Tataren theilten die Tage des
Mondes in die alten und neuen, das ist in die Tage der Zunahme
und der Abnahme des Mondes.) (Bei Theiner, Neueste Zustände,
S. 87 ff)
Nach der Rückkehr vom Chan visitirte Petrus oftmals die
ihm untergebenen Diözesen, behielt aber nach dem Beispiele
seines Vorgängers seinen Sitz in Wladimir an der Klasma; als
sich aber durch die Bänken des Moskauer Fürsten Georg das
Susdaler Grossfürstenthum seinem Untergange näherte, und als
der genannte Fürst von Moskau nach Beseitigung Michael's von
Susdal von den Tataren zum Grossfürsten von Russland erhoben
wurde, sah sich auch der Metropolit Petrus in Wladimir an der
Klasma nicht sicher, und wahrscheinlich vom Moskauer Fürsten
überredet, verlegte er (um das Jahr 1325) seine Residenz nach
Moskau, wo er im Jahre 1326 gestorben ist.
Was schliesslich die Orthodoxie dieses Metropoliten anbe-
langt, so behaupten Einige nach dem Vorgange Kulczyriski's, dass
Petrus in der Union mit dem Papste lebte. Kulczyiiski sagt dies-
bezüglich (a. a. 0.): „Ceterum hunc sanetum primatem vixisse in
unione cum Romana Ecclesia indubium est, tum quod cum lati-
nis episcopis, ex ordine praedicatorum in Lituania ac Russia re-
center institutis, optimam pacem coluerit, tum quod legatos a
Sede apostolica, Bartholomaeum episcopum Electensem et Ber-
nardum abbatem, cum professione fidei orthodoxae in Russiam
missos, devotissime exceperit, ut scribit Kwiatkicwicz in annali-
bus Lituaniae ad. an. 1324." Doch die hier angeführten Gründe,
welche zum Beweise der Katholizität des Metropoliten Petrus
334
dienen sollen, sind nicht genug bewiesen, ja aus den damaligen
Zuständen in Russland kann man sie in Zweifel ziehen. Es ist
wohl wahr, dass damals in Südrussland Dominikaner thätig waren,
allein es wird nirgends berichtet, dass Petrus mit ihnen irgendwie
verkehrt hätte, was auch schwierig war, weil er zuerst in Wla-
dimir an der Klasma und zuletzt in Moskau residirte, wohin die
Dominikaner nicht gekommen sind. Die erwähnte Gesandtschaft
aber war an die den Russen feindlich gesinnten Litauer vom
Papste Johann XXII. (1316 — 1334) entsendet worden, es will
also nicht einleuchten, wie und wo Petrus Gelegenheit gehabt
hätte, sie zu empfangen. Berücksichtigt man ferner, dass die
Kirchenspaltung damals in Konstantinopel von Neuem sich aus-
zubreiten begonnen hatte, und dass Petrus vom Konstantinopler
Patriarchen instituirt worden ist und mit demselben immer ver-
kehrte; ferner, dass er Südrussland, wo man damals für die Ver-
einigung der beiden Kirchen thätig war, verlassen und sich
nach Nordrussland begeben hat, so kann man nicht umhin, zu
gestehen, dass Petrus der Union mit Rom fremd war. Hiemit
wird seine Frömmigkeit, die von seinem Biographen47) gelobt
wird, nicht in Abrede gestellt, bezüglich seiner Heiligkeit aber
bemerke ich nur, dass er von den katholischen Ruthenen den
Heiligen nicht zugezählt wird.
§. 50.
Die Moskauer Metropoliten Theognost (1328-1353) und
Alexius (1354 — 1378), sowie die gleichzeitigen Metro-
politen Theodor und Antonius von Halitsch, und Theo-
dor et und Cyprian von Litauen.
Nach dem Tode des Metropoliten Petrus blieb der Metro-
politansitz ein ganzes Jahr unbesetzt, und erst 1328 ist von Kon-
stantinopel der neue Metropolit
Theognost (1328 — 1353) nach Kiew48) gekommen, von wo
er sich gleich nach \\ ladimir an der Klasma und nach Moskau
begeben hat, wo er gleich seinem Vorgänger seinen Sitz aufge-
schlagen hat. Wiewol die Halitscher Fürsten schon seit geraumer
47) Seine Biographie schrieb der nachmalige Metropolit von (Kiew and)
Moskau, Cyprian (1 .189 — 1406).
48) Nach der Nikon'sehen Chronik zu «liesem Jahre.
335
Zeit sich von der nordrussischen Metropolic zu trennen ver-
suchten, und wirklich schon früher, und zwar gleich nach der
Uebersiedlung der Metropoliten nach Wladimir an der Klasma
ihren Metropoliten wenigstens eine kurze Zeit gehabt zu haben
scheinen, und wiewol ferner auch die litauischen Fürsten, seit-
dem sie einen grossen Theil von Süd- und Westrussland (unter
Gedimin 1320) unter ihre Herrschaft gebracht haben, gleichfalls
wünschten, damit die ihrer Herrschaft untergebenen Russen vom
Moskauer Metropoliten unabhängig seien, so hat sich doch Theog-
nost als alleinigen Metropoliten von ganz Russland betrachtet
und in allen Diözesen seine Metropolitanrechte geltend gemacht,
und hat den Titel: „Metropolit von Kiew und Eparch von ganz
Russland" geführt.
Bald nach seiner Erhebung zum Metropoliten begab sich
Theognost nach Wolynien, wo er längere Zeit (zwischen 1329
und 1331) verweilte und im wolynischen Wladimir einen
Bischof für Nowhorod weihte. Der Nowhoroder Erzbischof Moses
ist nämlich ins Kloster getreten, und die Nowhoroder wählten an
seine Stelle einen Priester Namens Gregor Kalika, welchen sie
dann (1331) nach Wolynien zum Metropoliten Theognost zur
Weihe schickten, und dort wurde der genannte Priester vom Me-
tropoliten Theognost unter Assistenz der Bischöfe von Polozk,
Wladimir in Wolynien, Halitsch, Peremyschl und Chelm kon-
sekrirt, worauf er sich zu seiner Heerde begeben hat. Fast um
dieselbe Zeit hat der Metropolit Theognost auch einen Bischof
für Twer, Namens Theodor, geweiht. — Bald nachher unternahm
Theognost eine Reise nach Konstantinopel und nach Saraj, von
wo er 1333 zurückgekehrt war.
Wichtiger sind die gleichzeitigen Begebenheiten, welche sich
avf die Geschichte der Hallt scher Metropolie beziehen. Schon früher
haben die Halitscher Fürsten einen eigenen Metropoliten haben
wollen; dasselbe Verlangen hegte auch Lubart (Demeter) Gedi-
minowitsch, welcher in Halitsch von 1337 — 1338 und dann
1341 — 1350 regierte, und in diese Periode fällt die historisch
sichere Gründung der Halitscher Metropolie, und zwar mit
Approbation des Konstantinopler Patriarchen Johann XIV., wo-
von unten genauer die Rede sein wird. Die Kunde von der Er-
richtung der Halitscher Metropolie hat sowol den Metropoliten
Theognost, als auch den Moskauer Grossfürsten Simeon erbittert,
336
sie schickten im J. 1346 an den Patriarchen eine Gesandtschaft,
durch welche sie den neuernannten Halitscher Metropoliten Theo-
dor verschiedener Verbrechen anklagten, und ersuchten, dass
die neukreirte Metropolie von Halitsch aufgelassen werde. Die
damaligen Umstände begünstigten das Unternehmen der Mos-
kauer, denn gleichzeitig (im Jänner 1347) bestieg Johannes Can-
tacuzenus den griechischen Thron und entsetzte den Patriarchen
Johann XIV. wegen angeblicher Häresie und setzte an seine
Stelle den Isidor Buchir ein, und dieser hat zur Rache an seinem
Vorgänger, der ihn wegen seiner Anhänglichkeit an den Palama
exkommunizirt hatte, alle Anordnungen desselben umgestürzt.
Auf seine Anregung erliess der griechische Kaiser — also nicht
der Patriarch, wie man in kirchlichen Sachen mit Recht ersvarten
könnte — (im August 1347) eine goldene Bulle, in welcher er
die Errichtung der Halitscher Metropolie eine Neuerung nennt,
und verordnet, dass in Zukunft alle Bisthümer von Kleinrussland,
nämlich die Diözesen Halitsch, Wladimir in Wolynien, Chelm,
Peremyschl, Luck und Turow, gleich allen übrigen Diözesen
Russlands dem Metropoliten von Kiew und Exarchen von ganz
Russland unterthan sein sollen. Eine gleiche Verordnung erliess
auch der Patriarch, und so ist die kurz vorher zum zweiten Male
errichtete Halitscher Metropolie in Folge der Umtriebe des Mos-
kauer Grossfürsten und seines Metropoliten untergegangen und
der Halitscher Metropolit Theodor vor das Konstantinopler Tri-
bunal zitirt worden. Was für ein Urtheil über ihn gefällt worden
ist, ist nicht bekannt. Nachdem dem Theognost auf diese Weise
abermals die obengenannten sechs Diözesen zugesprochen waren,
begab er sich gleich zu deren Visitation, von wo er 1348 nach
Moskau zurückkehrte, wo er im März 1353 gestorben ist. Dass
er ein treuer Anhänger der orientalischen Kirchenspaltung war,
braucht kaum erinnert zu werden.
Noch zu Lebzeiten des Metropoliten Theognost hat sich
ein Mönch, Namens Theodoretim Jahre 1352 nachConstantinopel
zum Patriarchen begeben, und mit der falschen Angabe, dass
Theognost gestorben ist, den Patriarchen um Einsetzung in die
Metropolitanwürde ersucht; weil aber dieser seinem Ansuchen
nicht willfahren wollte, so begab er sich zum bulgarischen Patri-
archen nach Ternowo, welcher ihn zum Metropoliten von Russ-
land einsetzte. Ob das im Einverständnisse mit irgend einem
SB?
Regenten von Südrussland geschehen ist, wird nicht berichtet,
ist aber sehr wahrscheinlich, und zwar scheint dabei der EinfLuss
des litauischen Grossfürsten, zu dem damals der grösste Theil
Südrusslands gehörte, obgewaltet haben, so dass man diesen Theo-
doret mit Recht als den ersten litauisch-russischen Metropoliten
annehmen kann. Zur Entschuldigung dieser Ordination sagte der
Ternower Patriarch, dass, nachdem sich die Metropoliten eigen-
mächtig von Kiew nach Moskau entfernt haben, der Metropolitan-
sitz von Kiew erledigt wurde, und es deswegen recht und billig
war, ihn zu besetzen. Indessen säumte auch der Moskauer Gross-
fürst nicht, diese Massregeln der Litauer zu verhindern. Auf sein
Betreiben wurde in Konstantinopel (1354) zum Nachfolger des
inzwischen verstorbenen Metropoliten Theognost's
Alexius (1354 — 1378) zum Metropoliten von Kiew und ganz
Russland ernannt, und hiermit die vom Ternower Patriarchen
vollzogene Einsetzung des Theodoret zum Metropoliten von
Kiew annullirt. Theodoret hat aber nichtsdestoweniger seinen
Sitz in Kiew aufgeschlagen,49) und sich um die über ihn vom
Patriarchen Philotheus ausgesprochene Absetzung nicht weiter
gekümmert. Alexius begab sich nach seiner Ernennung zur
kanonischen Institution nach Konstantinopel, legte dort dem
Patriarchen die Gründe, welche die Transferirung des Metro-
politansitzes von Kiew nach dem Susdal'schen Wladimir veran-
lassten, dar, und verklagte den 'Theodoret, welcher ohne Rück-
sicht auf den Ausspruch des Patriarchen seine Rechte auf die
Kiewer Metropolie nicht aufgeben wollte. Auf das hin erliess
der Patriarch im Jahre 1354 folgendes Schreiben: «Unsere De-
muth hat nach gemeinschaftlicher Berathung mit den bei uns
anwesenden heiligsten Bischöfen, unseren im Herrn geliebten
Brüdern und Mitdienern die vollste Ueberzeugung gewonnen,
dass es für die heilig-s te Metropolie von Russland keinen anderen
(ausser Wladimir an der Klasma) Aufenthaltsort und Zufluchts-
ort gibt, und dass der Metropolit dort (in Kiew) absolut keine
Mittel zur Deckung seiner unumgänglich nothwendigen Bedürf-
nisse und zur treuen Verwaltung seines Amtes hat, während er
hier (in Wladimir an der Klasma) eine genügende Ruhe und Frei-
heit in der Verwaltung (seines Amtes) finden kann. Und des-
49) Vgl. Acta Patriarch atus Constantinopolitani, ed. Miklosich, Vindo-
bonae 1860. I. 350.
Pelesz, Geschichte der Union. 22
338
wegen befehlen wir im heiligen Geiste durch diesen Conciliar-
erlass, damit, gleich diesem heiligsten Metropoliten von Russland,
auch alle seine Nachfolger in Wladimir (an der Klasma) residiren,
und damit sie Wladimir als ihren unanfechtbaren und unveränder-
lichen Kathedralsitz betrachten. Es soll aber auch Kiew als ihr eige-
ner Sitz und erste bischöfliche Katheder angesehen werden, wenn
diese Stadt ganz (nicht zerstört) bleibt, und nach Kiew und mit
ihm (d. i. mit Kiew) soll die heiligste Episkopie in Wladimir
die zweite Katheder des russischen Metropoliten sein, in welcher
er, so lange es die Noth erheischt, ohne Hindernisse die Weihe
der Lektoren, Subdiakone, die Ordination der Diakone und
Presbyter, und alles Andere, was nach den Kirchensatzungen
zum Ordinarius gehört, vornehmen soll. Wenn aber mit Gottes
Hilfe Kiew in den früheren Stand versetzt und Theodoret von
dort vetrieben sein wird, so dass der Metropolit dort einen ruhigen
Zufluchtsort haben können wird, so soll auch dann Wladimir
(an der Klasma) die Eigenschaft einer den Metropoliten eigenen
Kathedralkirche behalten, nur soll, wie oben gesagt, Kiew ihr
erster Sitz und ihre erste Katheder sein." 50) Durch dieses De-
kret wurde die Verlegung des Metropolitansitzes von Kiew nach
Wladimir, welche faktisch vor 55 Jahren geschehen war, kano-
nisch bestätigt und Wladimir zur zweiten Metropolitankatheder
erhoben. Sonderbar scheint hier nur der Umstand, dass das
Dekret des Patriarchen von Moskau nichts spricht, wiewol die
Metropoliten seit dem Jahre 1325 faktisch ihren stabilen Site
dort hatten. Dass dem Patriarchen dieser Umstand unbekannt
geblieben wäre, kann nicht angenommen werden; es scheint
daher, dass man Wladimir deswegen zur Metropolitankatheder
wählte, weil diese Stadt näher von den südrussischen Diözesen
gelegen war, als Moskau, dass man also dadurch auch die süd-
russischen Kegenten, welche den Metropoliten in ihrer Nähe
haben Wollten, zu befriedigen und die Einheit der Metropolie
erhalten wollte. Doch hat diese Massregel die einmal in Angriff
genommene Theilung der Metropolie nicht verhindern können.
Was mit dem Kiewer Metropoliten Theodoret geschehen
ist, wird nicht weiter berichtet. Der Litauer Grossfürst Olgerd
wollte aber den Alexius nicht als Metropoliten anerkennen, und
50) Acta Patr. Const. I. 351—353,
339
schickte deswegen einen gewissen Roman nach Konstantinopel
mit der Bitte, damit man ihn dort zum russischen Metropoliten
weihe.51) Roman kam nach Konstantinopel gerade damals, als
Alexius bereits zum Metropoliten geweiht war; doch gelang es
durch Geschenke und gute Worte, den Patriarchen Philoteus zu
vermögen, dass auch Roman zum Metropoliten über die
den Litauern untergebenen Diözesen geweiht wurde. So hat der
Patriarch selbst zwei Metropoliten für Russland eingesetzt, und'
Beide kehrten missvergnügt in ihre Heimat zurück, indem sich
Beide in ihren Rechten verkürzt sahen. Nach Russland zurück-
kehrt, wollte Roman die Metropolitankatheder von Kiew in Be-
sitz nehmen, wurde aber dort nicht angenommen, und auch der
Bischof von Twer verweigerte die Gesandten Romans zu empfan-
gen. Es kam zwischen den beiden Metropoliten, deren Bezirke
vielleicht nicht ganz genau abgegrenzt waren, wegen gegensei-
tiger Eingriffe in die Jurisdiktion zu argen Streitigkeiten, welche
den Roman zu einer Reise (1356) nach Konstantinopel bewogen
haben, um sich dort über den Moskauer Metropoliten Alexius
zu beschweren. Dahin wurde (1356) auch Alexius berufen, und
nachdem Beide ihre Klagepunkte vorgetragen hatten, wurde mit
Zustimmung des Kaisers entschieden, dass Alexius auch ferner-
hin „Metropolit von Kiew und ganz Russland« bleiben soll —
unter die Jurisdiktion des Litauer Metropoliten Roman aber
sollen die in Litauen gelegenen zwei russischen Diözesen von
Polozk und Turow Nowogrodek, so wie die Wolynischen (im
Fürstenthume Halitsch und Wladimir) Diözesen von Wladimir,
Chelm, Halitsch, Peremyschl und Luck gehören, und zugleich
wurde verordnet, dass die beiden Metropoliten die Grenzen
ihrer Bezirke genau beobachten und ihre gegenseitigen Rechte
nicht angreifen. Alexius fügte sich dieser Entscheidung der
Patriarchalsynode und kehrte mit den bezüglichen Dokumenten
in seine Heimat zurück; Roman aber wollte sich diesem Be-
schlüsse nicht unterwerfen, er wollte die diesbezüglichen Urkun-
den nicht annehmen, und nach Litauen zurückgekehrt, achtete er
nicht die Grenzen seiner Jurisdiktion, sondern drang in die Diö-
zesen des Moskauer Metropoliten, so nach Kiew und Brjansk ein,
und suchte auch den Litauer Grossfürsten Olgerd zu Feindselig-
5«) Acta Patr. CP. I. 525—527. II. 12—13.
22*
340
keiten gegen die Moskauer und deren Unterthanen zu bewegen.
Es kam nun abermals zu Klagen und Rekriminationen, welche
der Patriarch durch Mahnungen zu beseitigen trachtete, und um
den Roman zu befriedigen, demselben zuletzt auch die Brjansker
Diözese zuwies. Doch auch jetzt blieb Roman widerspenstig
und kam 1360 in die dem Alexius untergebene Twcr'sche Diö-
zese. Der dortige Bischof wollte ihn nicht empfangen, desto
grössere Ehrenbezeugungen erwiesen ihm aber die dortigen
Fürsten, welche als Olgerd's Verwandte mit dem Moskauer
Grossfürsten in Feindschaft lebten. Alexius wandte sich mit
neuen Klagen an den Patriarchen, welcher deswegen (1360)
zwei Gesandte, einen Metropoliten und den Diakon Georgius
Perdikos nach Russland entsendete, damit sie die Handlungs-
weise Romanos von ihm selbst oder von seinem Bevollmächtigten
und in Gegenwart der Fürsten und. der Bischöfe an Ort und
Stelle erkennen und die von den genannten Personen gefertigten
Untersuchungsakten dem Kaiser und dem Patriarchen zur Ent-
scheidung vorlegen. Doch bald darauf (1362) ist Roman gestor-
ben, und so wurde diesen Zwistigkeiten ein Ende gemacht. Der
Patriarch Philotheus, welcher nach des Callistes Entsagung
den Patriarchalstuhl zum zweiten Male bestiegen hatte, erliess
(1362) ein Sendschreiben an die Fürsten Russlands, in welchem
er sie ermahnte, dass sie alle den Alexius als ihren Metropoliten
anerkennen, und sagt: „Wir verordnen, damit das litauische
Land sich für alle nachfolgenden Zeiten aus keinerlei Ursachen
der geistlichen Regierung des Kiewer Metropoliten entziehe,
denn ein ähnlicher Fall hat schon Verwirrung und vielfache
Mi9sstände verursacht. Demnach haben alle Anordnungen des
gegenwärtigen und der nachfolgenden Metropoliten, wie sie in
den ihm unterordneten Diözesen gebräuchlich sind, auch für die
litauischen Diözesen gesetzliche Kraft"") Doch dieses Dekret
scheint an seine Adresse nicht expedirl worden zu sein, denn in
den Akten ist es durchstrichen, und zwar aus dem Grunde, weil
man voraussehen mochte, dass es erfolglos bleiben wird, welche
Befürchtung die späteren Regebenheiten ganz rechtfertigten.
Bevor wir auf den weiteren Gang der Streitigkeiten über
die Metropolie übergehen, seien hier noch andere kleinere Be-
äeta Patr. CP. I. 525 ss.
341
gebenheiten der Zeit des Metropoliten Alexius erwähnt. Beson-
ders ärgerlich waren die Ereignisse in Nowhorod. Schon unter
Theognost beschwerten sich die Nowhoroder beim griechischen
Kaiser und beim Patriarchen über die Erpressungen der Metro-
politen, welche dem Clerus schwere Lasten auferlegten und
diese mit dem wohllautenden Namen der freiwilligen Gaben be-
schönigten. So scheibt z. B. die Nowhoroder Chronik beim
Jahre 1341 f „Gekommen ist im Winter nach Nowhorod der Me-
tropolit Theognost, ein Grieche, mit vielen Leuten: und der Erz-
bischof sowie die Klöster hatten eine schwere Last der Verpfle-
gung und der Geschenke (zu tragen)." Die Nowhoroder Gesandten
wurden in Konstantinopel sehr gnädig aufgenommen und kehr-
ten vom Kaiser Johann Cantacuzen und vom Patriarchen Philo-
theus mit freundschaftlichen Urkunden, die mit goldenen Siegeln
versehen waren, zurück. „Der Inhalt dieser Urkunden ist unbe-
kannt, doch, wie Karamsin (IV. 296) meint, es scheint, dass Phi-
lotheus, als ein listiger Grieche, die Gesandten nur mit schönen
Worten abgefertigt hatte: denn er wollte sich mit den russischen
Metropoliten, welche nach Konstantinopel niemals ohne reiche
Geschenke gekommen sind, nicht verfeinden." Um aber auch mit
dem Nowhoroder Erzbischof Moses nicht zu verderben, schickte
er ihm eine Auszeichnung, das sogenannte Polystaurion. Da-
durch war aber das Ansehen des Metropoliten in den Augen der
Nowhoroder sehr gesunken, und Tatischtschew will wissen, dass
sie sich vom Metropoliten ganz losreissen wollten. — Zu beson-
deren Ehren ist der Metropolit Alexius nach der Angabe des
Stufenbuches bei den Tataren gekommen. Es erkrankte nämlich
Tajdula, eine Gemalin des Chan Tschanibek, und weil sie nir-
gends Hilfe finden konnte, liess sie den Alexius zu sich rufen.
Der Chan schrieb deswegen an den Moskauer Grossfürsten:
„W7ir haben vernommen, dass der Himmel das Gebet eueres
Hauptpriesters niemals unerhört lässt: er möge demnach die Ge-
nesung für meine Frau erbitten.« Alexius begab sich im August
1357 zum Chan, und als Tajdula die Gesundheit wiedererlangte,
suchte sie sich dem Alexius, dessen Gebeten sie ihre Genesung
zuschrieb, auf jede Weise dankbar zu erweisen. Doch bald
nachher wurde der Chan Tschanibek von seinem eigenen Sohne
Berdibek erschlagen, und Alexius konnte sich nur durch schleu-
nige Flucht nach Moskau retten. Der neue Chan Berdibek ent-
342
sendete gleich einen Gesandten nach Russland mit Drohungen
und ungemessenen Forderungen. Die Fürsten zitterten, da ent-
schloß sich Alexius zu einer nochmaligen Reise nach der Residenz
der [Captschakschen Chane, und durch Vermittlung Tajdula's,
der Mutter des Chan Berdibek, ist es ihm gelungen, den Chan zu
besänftigen und so seinem Vaterlande einen wichtigen Dienst zu
leisten. Bei dieser Gelegenheit soll Alexius vom Chan Berdibek
einen Gnadenbrief (Jarlik) erhalten haben, worin ihm dieselben
Rechte und Privilegien, wie seinem Vorgänger Theognost, er-
theilt und zugesichert worden sind53). Imfolgenden Jahre (1358)
begab sich Alexius nach Kiew, von wo er erst 1360 (nach dem
Stufenbuche) nach Moskau zurückgekehrt war. Bei dieser Gele-
genheit aber wurde Alexius vom litauischen Grossfürsten Olgerd
gefangen genommen und konnte sich nur mit fremder Hilfe
durch Flucht retten.
Seit der Zeit scheint Alexius Südrussland aus Furcht vor
Olgerd's Nachstellungen gemieden zu haben, wess wegen sich
Olgerd beim Patriarchen beschwerte, dass die seiner Herrschaft
untergebenen Russen von ihrem geistlichen Oberhirten vernach-
lässigt werden. Der Patriarch Callist ermahnte deswegen den
Alexius, dass er ganz Russland visitire und alle Fürsten liebe
und sie als seine Sühne betrachte, so werden sie ihn auch als
ihren Vater lieben und verehren. Unter Einem verständigt der
Patriarch den Alexius, dass er auch an Olgerd geschrieben hat,
damit er den Metropoliten ehre und achte und ihm mit schuldi-
ger Ehrerbietung begegne. Doch alle diese Belehrungen und
Ermahnungen hatten keinen Erfolg und wurden von Niemandem
befolgt51). Die Streitigkeiten erneuerten sich im Gegentheile,
und breiteten sich immer mehr aus, indem sich in die Sache nun
auch der polnische König Kasimir einmischte.
Zuerst erhob sich gegen Alexius der Fürst von Twer, ein
Freund Olgerd's von Litauen, und beschwerte sich (1371) gegen
den Metropoliten beim neuen Patriarchen Philotheus, welcher im
September desselben Jahres (1371) den Alexius nach Konstan-
tinopel vor sein Tribunal berufen hat, wozu auch Michael, Fürst
von Twer, seine Bevollmächtigten zu entsenden versprochen hat.
": Kamm. -in. IV. tfoti
r-< A P. I. 320.
343
Doch bald änderte der Patriarch seinen Beschluss, er suchte nun
den Fürsten Michael mit dem Metropoliten zu versöhnen. „Wel-
cher Fürst hat je mit dem Metropoliten gerechtet?" — schrieb
Philotheus an Michael — „bitte ihn (den Metropoliten) um Ent-
schuldigung, und bezeige deine Reue, damit er dich mit Liebe
aufnehme- • • Ich habe auch zu deinem Metropoliten geschrieben,
und wenn du Busse thun wirst, wird er dich lieb gewinnen und
wird dich mehr lieben als vorher"55). Gleichzeitig gelangten nach
Konstantinopel auch von dem Metropoliten Alexius und vom
Moskauer Grossfürsten Entschuldigungen und Klagen gegen
Olgerd nnd seine Anhänger, der Litauer Grossfürst Olgerd aber
säumte auch nicht, seine wirklichen oder eingebildeten Rechte
in Konstantinopel zn verfechten; er ertrug es schwer, dass seine
russischen Unterthanen seit Roman's Tode (1362) keinen eigenen
Metropoliten hatten, und verlangte daher in einem Schreiben
(1371) an den Patriarchen ganz kategorisch: „Gebe uns einen
anderen Metropoliten für Kiew, Smolensk, Twer, für Kleinruss-
land (d. i. die Diözesen Halitscb, Chelm, Wladimir, Luck, Turow
und Peremyschl), für Nowosil und für Niznij-Nowhorod." Dieses
Schreiben des Olgerd hat der Patriarch dem Metropoliten Ale-
xius (im August 1371) mitgetbeilt mit der Aufforderung, damit
er persönlich oder durch Bevollmächigte in Konstantinopel er-
scheine und der diesbezüglichen Berathung beiwohne56).
Alle diese Begebenheiten konnten dem damaligen Beherr-
scher des jetzigen Königreiches Galizien und Lodomerien, (Ha-
litsch und Wladimir) dem polnischen Könige Kasimir III. nicht
unbekannt bleiben, zumal sowol der Litauer als auch der Mos-
kauer Grossfürst seine (Kasimir's) ruthenischen Unterthanen
unter ihrer Metropoliten geistliche Oberherrschaft zu bringen
trachteten. Er konnte selbstverständlich die Anmassungen und
Bestrebungen der beiden genannten Regenten mit Rücksicht auf
seine Unterthanen aus politischen Gründen nicht billigen, und
weil ihm die Geschichte des von ihm beherrschten ruthenischen
Landes in dieser Beziehung selbst an die Hand ging, weil ja
schon früher die in Rede stehenden Länder ihren eigenen Metro-
55) Acta I. 586. 590.
5«) Acta Patr. CP. I. 580. 584.
344
politen hatten, so schickte er im Jahre 1371 57) an den Patriarchen
Philotheus, durch den Halitscher Bischof Antonius ein Schreiben,
in welchem er ersuchte, damit dieser Antonius zum Metropoliten
von Halitsch erhoben werde. Die Sache wurde (1371) vor die
Patriarchalsynode in Konstantinopel gebracht, und nach einge-
hender Berathung wurde Antonius zum Halitscher Metropoliten er-
hoben und ihm die Diözesen Chelm, Peremyschl und Wladimir als
Suffvoganien unterordnet. 58) Indem der Patriarch auf diese Weise
(1371) die Halitscher Metropolie restituirte, fühlte er wohl, wie
schmerzlich diese Anordnung für den Moskauer Grossfürsten und
seinen Metropoliten Alexius sein wird, daher suchte er den
Letzteren zu trösten und schrieb ihm unter Anderen: „Deiner
Heiligkeit ist es bekannt, mit welcher Liebe und Wohlwollen
ich dir zugethan bin. Auch im vorigen Jahre habe ich dir ge-
schrieben, dass ich dich von Anfang an als meinen Freund be-
trachtete, und auch jetzt als solchen verehre- • • Doch ich war
sehr betrübt, als ich über deine Heiligkeit vernommen habe, dass
du alle Christen, welche dort die verschiedenen Gegenden von
Russland bewohnen, verlassen hast, und dich an einem Orte auf-
hältst, die Anderen dagegen ohne Regierung, Belehrung und
geistliche Beaufsichtigung gelassen hast. Wie unsere Demuth von
Gott zum Hirten und Lehrer des ganzen Erdkreises einge-
setzt ist, so habe auch ich deine Heiligkeit zum Vater und Lehrer
des ganzen russischen Volkes instituirt, damit du Alle lehren, um
Alle gleiche Sorge tragen, gegen Alle gleiche Freundschaft und
Liebe haben mögest. Es sei dir bekannt, dass so wie du eine so
lange Zeit Kleinrussland vernachlässigt und dasselbe nicht visi-
tirt hattest, der polnische König Kasimir zu unserer Demuth mit
anderen Fürsten einen Bischof mit einem Schreiben geschickt
hat. (Hier führt er das Schreiben Kasimirs III., das bei der Ge-
schichte der Halitscher Metropolie unten wiedergegeben wird.)
57) Bezüglich der Chronologie ist hier zu bemerken, dass die Russen
vom Anfange des XIV. Jahrhundertes das Jahr vom 1. September a. St vis zu
zählen anfingen. Wiewol also Kasimir am :>. November 1370 gestorben ist, und
die auf die Errichtung der Halitscher Metropolie bezügliche Urkunde im J. 1371
zum Kasimir gekommen ist, so ist hier kein Widerspruch, denn die Lateiner
hatten noch das Jahr 1370, die Russen zählten aber schon seit September das
Jahr 1371.
Uta. Patr. < P. T. 578.
345
Was blieb uns zu thun übrig? Wir rufen dich als Richter an,
was wirst du sagen? Sollten wir etwa den zu uns geschickten
Bischof entlassen und das Volk Gottes ohne Beaufsichtigung und
ohne geistliche Vorsorge lassen, wie du gethan hast? Unmöglich:
denn wir würden bei Gott in grosse Strafe und bei den Menschen
in viele Klagen und Beschuldigungen verfallen. Anders möchte
sich die Sache verhalten, wenn der Herrscher jenes Landes ortho-
dox und unseres Glaubens wäre, dann möchten wir ihn vielleicht
einschränken und seinem Wunsche nicht genugthun, wiewol das
nicht ganz gut wäre; da er aber nicht unser ist, sondern ein La-
teiner, konnten wir ihm etwa widersprechen? Dabei beabsichtigte
er eine besondere lateinische Metropolie einzusetzen und die Ru-
thenen zum lateinischen Glaubenzu bekehren. Bedenke also selbst,
ob es gut wäre, wenn es so geschehen wäre? Ich danke Gott,
dass er das nicht gethan hat, sondern von uns einen Metropoliten
verlangte. Durch diese Umstände genöthigt, haben wir diesen
(zum Metropoliten) ordinirt, den er geschickt hat. Wir übertrugen
ihm Halitsch als Metropolie und dazu die Bisthümer: Wladimir,
Peremyschl, und Chelm, welche sich unter der Herrschaft des
polnischen Königs befinden. Mehr ausser diesem haben wir ihm
nicht gegeben, weder Luck, noch irgend etwas anders. Ich weiss
übrigens, dass deine Heiligkeit trauern wird, dass dem so ge-
schehen ist; doch es war kein Grund vorhanden, anders zu verfügen.
Wie konnten wir die Sache unentschieden lassen, nachdem du
dir ein so wichtiges Vergehen zu Schulden kommen liessest, in-
dem du die dortigen Christen ohne jegliche Sorge so lange Zeit
gelassen hast. In Folge der schwierigen Umstände mussten wir
so verfahren, und dich soll das nicht betrüben deswegen, weil
du selbst der schuldige Theil bist." 59)
Der günstige Erfolg der Bestrebungen Kasimirs veran-
lasste den Litauerfürsten Olgerd, die Erledigung seines Gesuches
um Einsetzung eines eigenen Metropoliten für die litauischen
Diözesen desto eifriger zu betreiben. Der Patriarch Philotheus
schickte deswegen nach Russand seine Gesandten, den Johannes,
Syncellus der Konstantinopler Kirche und den Mönch Cyprian,
einen Serben von Geburt, mit dem Auftrage, die gegenseitigen
Klagen des Grossfürsten Olgerd und des Metropoliten Alexius
5t>) Acta. Palr. T. 582.
346
zu untersuchen und wo möglich die streitenden Parteien zu ver-
söhnen. Cyprian aber hatte andere Absichten, er wollte den Ale-
xius absetzen und selbst seinen Sitz einnehmen, und um in seinem
Vorhaben auf keine Hindernisse zu stossen, entfernte er von sich
den anderen Gesandten des Patriarchen, begab sich zum Metro-
politen Alexius, mit welchem er die Stadt Twer und andere Städte
besuchte, und ihn versicherte, dass er von Konstantinopel nichts
befürchte, und dorthin nicht reise, denn er (Cyprian) wird für
ihn Alles thun. So hat der listige Mönch den alten Alexius für
sich gewonnen, wurde von demselben reich beschenkt und begab
sich nach Litauen. Hier verweilte Cyprian längere Zeit und
wusste sowol den Olgerd, als auch alle anderen litauischen Fürsten
für sich zu gewinnen, bereitete dann falsche Berichte über an-
gebliche Verbrechen des Alexius und fertigte selbst von den
Litauer Fürsten Briefe an den Patriarchen aus, in denen sie um
die Einsetzung Cyprian's in die Metropolitanwürde bitten, im
Gegentheile aber drohen, dass sie beim Papste um einen Metro-
politen bitten werden. Philotheus schenkte diesen falschen Be-
richten vollen Glauben und ordinirte im J. 1376 den Cyprian
zum Metropoliten von Kiew und Litauen mit dem Rechte der
Nachfolge in der Metropolie yor ganz Russland, sobald Alexius
gestorben sein wird. So wurden vom Patriarchen drei Metro-
polien in Russland errichtet. Ob bei der Erhebung Cyprian's
übrigens nur die Sorge für das Wohl der Kirche, oder auch die
bei solchen Anlässen unausbleiblichen Geschenke in die Wag-
schale fielen, bleibe dahingestellt; jedenfalls ist das ein sehr
problematischer Beweis von der umsichtigen Leitung der wich-
tigsten Kirchenangelegenheiten von Seite der Konstantinopler
Patriarchen. Cyprian war auch mit der auf so eine unwürdige
Weise erlangten Würde nicht zufrieden, er wollte, dass Alexius
abgesetzt werde, was er aber nicht erreichen konnte, und so ge-
zwungen war, den Tod des greisen Metropoliten abzuwarten.
Nach dem neuen litauischen Metropoliten Cyprian kamen
nach Russland auch Bevollmächtigte des Patriarchen, welche
über die von Cyprian gegen Alexius vorgebrachten Beschuldi-
gungen Erhebungen pflegen und darüber dem Patriarchen einen
genauen Bericht erstatten sollten;60) und sie berichteten nach
60) Acta. Patriar. II. 12.
347
Konstantinopel, dass alle von Cyprian vorgebrachten Beschuldi-
gungen falsch und erlogen sind, dass gegen Alexius nicht nur
keine Ankläger auftreten, sondern im Gegentheile ihn alle als
ihren Vater verehren. Doch dies war schon spat, und nun konnte
an der Sache nichts mehr geändert werden. — Cyprian suchte
sich unterdessen in den verschiedenen Diözesen Russlands Ein-
gang zu verschaffen, so schickte (1376) er seine Anstellungs-
urkunde nach Nowhorod, von wo er aber die Antwort erhalten hat,
dass wenn er in Moskau als Metropolit anerkannt werden wird,
er auch in Nowhorod Aufnahme finden wird. Cyprian hat
sich aber (nach der Nowhoroder Chronik) an den Moskauer
Grossfürsten nicht gewendet, sondern begab sich nach Kiew,
von wo er die litauischen Diözesen leitete und den Tod des Ale-
xius abwartete. Nach der Ansicht Karamsin's aber (V. 57.) hat
sich Cyprian zuerst an den Moskauer Grossfürsten gewendet,
welcher aber, unwil'ig darüber, dass man ohne sein Vorwissen
einen Metropoliten für ganz Russland einsetzte, ihn nicht auf-
nehmen wollte, weil er zum Nachfolger des Alexius schon einen
Anderen ausersehen hat. Alexius, welcher sein nahes Ende sah,
wollte zu seinem Nachfolger einen gewissen Sergius haben,
als aber dieser die ihm angetragene Würde nicht annehmen
wollte, trachtete der Grossfürst, seinen Liebling Mitjaj zum Me-
tropoliten zu erheben. Dieser Mitjaj war früher Seelsorger am
Lande, weil er sich aber durch Talent, Beredsamkeit und andere
Vorzüge auszeichnete, wurde er vom Grossfürsten Demeter
Donski als Hofcaplan nach Moskau berufen, und wurde ausserdem
zum grossfürstlichen Siegelbewahrer erhoben. Sein Ansehen
wuchs mit jedem Tage, man pries ihn wie den Fürsten selbst, er
führte, wie die Chronik erzählt, ein Leben mit grossartigem Auf-
wände und unterhielt eine ganze Menge von Dienern. So ver-
gingen einige Jahre, und der Grossfürst wollte ihn noch mehr
heben, deswegen machte er ihm den Vorschlag, dass er an die
Stelle des abgetretenen Archimandriten des Heilandklosters
trete. Der listige Mitjaj schlug dieses Anerbieten aus, denn er
sah ein, dass so eine grelle Ueberschreitung der Kirchensatzun-
gen ein Aergerniss verursachen wird. Um deswegen sich rein zu
waschen, liess er sich Gewalt anthun, er wurde ins Kloster ge-
waltsam gebracht und zum Mönche, so wie unter Einem zum
Archimandriten erhoben. Das Volk und der Clerus murrte, aber
348
Niemand wagte gegen den listigen und ehrgeizigen Höfling auf-
zutreten. In dieser Eigenschaft nun p rasen tirte der Grossfürst
seinen Günstling dem greisen Metropoliten Alexius, und ersuchte
ihn, dass er den Mitjaj zu seinem Nachfolger designiren möge.
Lange widerstrebte Alexius. endlich aber sagte er: „Mir steht
nicht das Recht zu, den Mitjaj zu segnen; doch er werde Metro-
polit, wenn das Gott, der heil. Mutter Gottes und dem Patriarchen
mit seiner Synode genehm sein wird." Bald darauf (im Februar
1378) ist Alexius gestorben, und Mitjaj beeilte sich gleich als
sein Nachfolger aufzutreten.
Es erübrigt nun noch über die Orthodoxie des Metropo-
liten Alexius einige Worte zu sagen. Kulczyiiski und nach ihm
viele andere Schriftsteller, welche aus Mangel an sicheren Quellen
hier sowie bei vielen anderen Metropoliten Irrthümliches berich-
ten, meinen, dass Alexius ein Katholik war, und nonschenius
(ad diem 12. Februarii) zählt ihn den Heiligen bei. Dass aber
Alexius ebenso wie sein Vorgänger in Glaubenssachen dem Pa-
triarchen unbedingt ergeben und der römischen Kirche feind-
selig gesinnt war, geht aus dem Gesagten deutlich hervor. Es
sei hier zum Beweise nur hervorgehoben, dass der Patriarch in
seinem Schreiben an Alexius den polnischen König Kasimir aus-
drücklich einen Andersgläubigen nennt, und dass man in dieser
Zeit als besonders wichtigen Grund, um für die litauischen und
kleinrussischen Diözesen einen eigenen Metropoliten zu erhalten,
den Umstand anzuführen pflegte, dass man sieh im Vcr Weige-
rungsfälle von den Lateinern einen Metropoliten erbitten wird,
welche Drohung auch immer vom gewünschten Erfolge begleitet
war. Anders würden sich die Sachen verhalten, wenn Kurland
damals mit Rom vereinigt gewesen wäre. Was schliesslich die
Verehrung des Alexius als Heiligen anbelangt, so ist hier zu be-
merken, dass er bei den katholischen Jiuthencn den Heiligen
nicht zugezählt wird.
§. .-,i.
Die Moskauer Metropoliten: Mitjaj (1378), Pimen
(1379—1389) und Cyprian L (1389—1406).
Unmittelbar nach des Metropoliten Alexius Tode beeilte
sich der vom Grossfürsten zum Metropoliten designirte Mitjaj,
seine neue Würde in Besitz zu nehmen. Ohne auf irgend eine
849
geistliche Institution zu warten, bekleidete er sich mit dem Me~
tropolitanmantel, legte die weisse Mitra, als Abzeichen des Me-
tropoliten, an, eignete sich den Hirtenstab, das Siegel und die
Kirchenparamente des verstorbenen Metropoliten an und begann
gleich Abgaben zu erheben. Den Grossfürsten aber suchte er zu
überreden, dass er ihn durch einheimische Bischöfe zum Bischöfe
weihen lasse. Der Grossfürst berief alle seine Bischöfe nach Mos-
kau, doch keiner wagte dem Ansinnen des mächtigen Mitjaj zu
widersprechen, nur Dionysius, Bischof von Susdal, wollte darauf
nicht eingehen, und behauptete fest und entschieden, dass nur
dem Metropoliten das Recht, einen Bischof zu konsekriren, zu-
steht. Der Grossfürst vertrat lange die Sache Mitjaj's, endlich
aber gab er sie auf,und billigte zum grossen Leidwesen Mitjaj's die
Ansichten des Dionysius. Esbrachnunzwischen Mitjaj und Diony-
sius eine bittere Feindschaft aus, welche die bei grossen Herren
unentbehrlichen Schmeichler und Heuchler fleissig schürten.
Mitjaj warf dem Dionysius vor, dass er zu ihm nicht um den
Segen zu bitten gekommen ist, worauf Dionysius erwiederte: „Ich
bin ein Bischof, du aber nur ein einfacher Priester; wie kannst
du mich also segnen?" Da drohte ihm Mitjaj, dass er ihn nach
seiner Rückkehr von Konstantinopel nicht einmal als einfachen
Priester lassen wird, und dass er ihn mit eigenen Händen von
den bischöflichen Insignien entblössen wird. Mitjaj rüstete sich
zur Reise nach Konstantinopel, aber Dionys wollte ihm zuvor-
kommen, da wurde er aber vom Grossfürsten unter Wache ge-
stellt, so dass er schon keine Hoffnung hatte, nach Konstantinopel
zu kommen. Da musste List helfen. Dionys verpflichtete sich eid-
lich an eine Reise nach Konstantinopel nicht zu denken und
stellte den Archimandriten Scrgius als Bürgen. Kaum fühlte er
sich aber frei, eilte er schleunig nach Konstantinopel. Dies ver-
anlasste auch den Mitjaj, seine Abreise nach Konstantinopel zu
beschleunigen, und sich vom Patriarchen in der Metropolitan-
würde, die er faktisch schon 18 Monate bekleidete, bestätigen zu
lassen. Der Grossfürst crtheilte ihm die weitgehendsten Voll-
machten, er gab ihm dazu unbeschriebene, von ihm gefertigte und
mit dem grossfürstlichen Siegel versehene Blanquette, welche er
zu etwa nothwendigen Schriften an den Patriarchen oder an den
Kaiser oder im Nothfalle zu Schuldscheinen für nothwendige
Summen benutzen konnte. Mit reichen Geldmitteln und mit
350
einem glänzenden Gefolge wurde endlich im Juli 1379 die Reise
nach Konstantinopel angetreten. Im Gefolge des Mitjaj befanden
sich drei Archimandriten, unter ihnen Pinien von Perejaslawl,
dann viele höhere Priester und, wie die Chronik sagt, ein ganzes
Regiment von allerlei Dienern unter dem Kommando eines gross-
fürstlichen Bojaren. Der Zug gelangte an die Oka und wurde
von den Tataren bald aufgehalten; allein Mitjaj verstand den
ChanschenWojewoden Mamaj für sich zu gewinnen, und erlangte
von dem damals neuerhobenen Chan Tjulubek einen Gnaden-
brief, worin den Metropoliten die ihnen früher von den Tataren
ertheilten Privilegien von Neuem bestätigt wurden. Von da ge-
langte man nach der Tauris, und in Kaffa bestieg Mitjaj mit
seinem Gefolge die Schiffe, doch er sollte Konstantinopel nicht
sehen. Kaum hat er das Schiff bestiegen, erkrankte er plötzlich
und ist bald gestorben. Ob er eines natürlichen oder gewaltsamen
Todes gestorben ist, kann nicht entschieden werden; mit Rück-
sicht auf seinen masslosen Stolz, sowie auf die vielen Feinde, die
er sich dadurch verschafft hatte, kann die Möglichkeit eines ge-
waltsamen Todes nicht ausgeschlossen werden. Mitjaj's Gefolge
wartete nun nicht auf neue Anordnungen des Grossfürsten, son-
dern beschloss einen von den anwesenden Geistlichen zum Me-
tropoliten weihen zu lassen. Einige wollten zu dieser Würde Jo-
hann den Archimandriten vom Peterkloster erheben, aber die
meisten Stimmen vereinigten sich auf Mitjaj's Reisegefährten, den
Perejaslawler Archimandriten Firnen, während Johann, welcher
alle beim Grossfürsten anzuklagen drohte, in Fesseln gelegt
wurde.
Pimen untersuchte Mitjaj's Hinterlassenschaft und ent-
deckte darunter die von dem Grossfürsten ausgestellten Blan-
quette, welche ihm jetzt sehr erwünscht waren. Kr fingirte auf
einem dieser Blanquette ein Schreiben an den Patriarchen, in
welchem der Grossfürst ersucht, damit der Archimandrit Pimen,
als der Beste und Würdigste unter Allen, zum Metropoliten er-
hoben werde. — Zu derselben Zeit befand sich aber in Konstan-
tinopcl auch der zum Metropoliten von Litauen und zum Nach-
folger des Alexius bestimmte Oyprian, Er hatte sich nämlich bald
nach dem Tode des Alexius nach Moskau begeben, um kraft der
patriarchalischen Anordnung als Metropolit von ganz Russland
anerkannt zu werden. Doch schon vorher war der Patriarch für
351
Mitjaj gewonnen, er schrieb deshalb nach Moskau, dass man den
Cyprian nicht annehmen soll61); als nun Cyprian am 3. Juni
1378 sich Moskau näherte, wurde er ergriffen, verhöhnt und aus-
geraubt und konnte kaum durch Flucht aus dem Kerker sein
Leben retten. Er verfluchte den Mitjaj, auf dessen Anstiften das
geschehen war, und begab sich im Frühjahr 1379 nach Konstan-
tinopel, wo er einer Synode, auf welcher der Patriarch Macarius,
ein Gönner Mitjaj's, abgesetzt wurde, beiwohnte. Cyprian befand
sich also in Konstantinopel gerade zu der Zeit, als die Gesandten
des Moskauer Grossfürsten dorthin anlangten, und nach Mitjaj's
unerwartetem Tode durch gefälschte Briefe Pimen als den vom
Grossfürsten erkorenen Metropoliten dem Patriarchen präsentir-
ten. Der Kaiser Johann V. Paläolog und der Patriarch Nilus
waren dem Cyprian zugethan, und mit Recht, denn er wurde
schon früher zum Metropoliten von Litauen mit dem Rechte der
Nachfolge in ganz Russland geweiht, und weil Alexius gestorben
ist, konnte er mit Recht seine Ansprüche geltend machen. Pimen
mit seinem Anhange hatte wenig Aussichten, bei diesen Um-
ständen etwas auszurichten, da leisteten aber die vom Moskauer
Grossfürsten ausgestellten, nun in Schuldscheine verwandelten
Blanquette einen sehr guten Dienst. „Der Patriarch", sagt der
russische Historiograph Karamsin (V. 63.), n erweicht durch den
Vortheil, sprach: «Ich weiss nicht, ob man den russischen Ge-
sandten glauben kann; doch unser Gewissen ist rein", und er
konsekrirte den Pimen in der Basilika der heiligen Sophia". So
war also
Pimen (1379 — 1389) „Metropolit von Kiew und Grossruss-
land" geworden, während gleichzeitig auch Cyprian schon seit
1376 auf dieselbe Würde Rechte und Ansprüche hatte. In der
Anstellungsurkunde62) wird er Metropolit von Kiew und Gross-
russland genannt, von Moskau aber wird nichts gesagt, wiewrol
die Metropoliten dort schon seit einem halben Jahrhunderte resi-
dirten. Als der Moskauer Grossfürst von allem Geschehenen er-
fahren hatte, war er über Pimen sehr erbittert, und dachte gar
nicht darauf, ihn als Metropoliten anzunehmen; im Gegentheile
schickte er an Cyprian, der unterdessen nach Kiew zurückgekehrt
61 ) Acta Patr. Const. II. 120.
•*) Acta Patr. CP. II. 15.
352
war, eine Gesandtschaft mit der Einladung, damit er den erledig-
ten Metropolitanstuhl von Grossrussland einnehme. Cyprian
säumte nicht, dieser Einladung Folge zu leisten, er begab sich
nach Moskau, wo er am Christi Himmelfahrtsfeste 1381 vom
Grossfürsten mit grossen Ehren und Auszeichnungen als Metro-
polit begrüsst und empfangen wurde. Als bald hernach verlau-
tete, dass auch Pimen nach Moskau zieht, befahl ihn der Gross-
fürst Demeter in Kolomna aufgreifen, von allen Insignien der
Metropolitanwürde entblössen und ins Exil abführen; desgleichen
wurden auch alle Genossen und Freunde Pimen's in die Ver-
bannung geschickt. Dieses strenge Verfahren gegen Pimen
fand seine Rechtfertigung theils in dem schmählichen Betrüge,
den sich Pimen mit seinem Anhange zu Schulden kommen Hess,
theils auch darin, dass der Grossfürst von Moskau, wie Karamsin
(V. 62.) sagt, jahrelang die grosse Menge Silbers, welches Pimen
und sein Anhang auf die grossfürstlichen Blanquette bei italieni-
schen und orientalischen Kaufleuten aufgenommen hat, abzu-
zahlen nicht im Stande war. Zweifellos liess sich der Constan-
tinopler Patriarch den o bangeführten Ausspruch: „Ich weiss
nicht, ob man den russischen Gesandten Glauben schenken soll;
aber unser Gewissen ist rein", — gut bezahlen. Pimen wurde
also wohl zum Metropoliten von Kiew und Grossrussland von dem
Patriarchen eingesetzt, musste sich aber etwas gedulden, bis es
ihm möglich war, die mit der erkauften Würde verbundenen
Rechte auszuüben.
Unterdessen fielen (1382) die Tataren unter Tochtamysch
in Grossrussland ein, Demeter floh, und seinem Beispiele folgte
auch der Metropolit Cyprian; als aber dann der Grossfürst De-
meter nach dem Abzüge der Tataren nach Moskau zurückkehrte,
vertrieb er zuerst den kurz vorher angenommenen Metropoliten
Cyprian dafür, dass er seine Heerde in der grössten Gefahr ver-
lassen hat, und berief ( L383) den verbannten Pinien auf den Me-
tropolitanstuhl von Moskau und Grossrussland. Gyprian aber
begab sich nach Kiew, wo damals Olgerd's Sohn Wladimir
herrschte, und ihn freundlich aufgenommen hat. Doch auch
Pimon sollte sieh in Moskau nicht lange halten. Der Grossfürst
Demeter Donski hat den Pimen nur aus Mass gegen Cyprian
nach Moskau berufen, trachtete aber unterdessen, einen anderen
Metropoliten zu bekommen, und für diese Würde wurde nun
353
sonderbarer Weise Dionysius, Bischof von Susdal, ausersehen,
derselbe, welcher vor der Abreise Pimen's in Haft genommen
wurde, dem es aber gelungen ist, nach Konstantinopel zu entflie-
hen, wo er beinahe drei Jahre lang verweilte. Im J. 1382 kehrte
er nach Russland zurück, und im folgenden Jahre (1383) schickte
ihn der Grossfürst Demeter nach Konstantinopel mit Schriften,
worin er den Patriarchen Nilus ersuchte, dass er den Dionysius
zum Metropoliten erhebe, und Nilus hat ihn wirklich (1384)
zum Metropoliten von Kiew und ganz Russland geweiht. So hat
also der Patriarch gleichzeitig drei Metropoliten für Kiew und
ganz Russland gemacht, nämlich Cyprian (1376), Pimen (1379)
und Dionysius (1384). Doch wurde Dionysius auf der Rückreise
von Konstantinopel in Kiew vom dortigen Fürsten Wladimir
gefangen genommen, und ist im folgenden Jahre (im Okt. 1385)
im Gefängnisse gestorben; und so blieben nunmehr nur zwei
Metropoliten von Kiew und ganz Russland: Cyprian und Pimen.
Doch gegen Pimen wurde schon früher eine Untersuchung
von Konstantinopel her angeordnet, und im Jahre 1384 erschie-
nen in Moskau zwei mit dieser Angelegenheit betraute Metropo-
liten, welche den Pimen schuldig befunden und abgesetzt haben.
Pimen wrar aber mit diesem Urtheil unzufrieden, er appellirte an
das Tribunal des Patriarchen, und begab sich im Mai 1385 nach
Konstantinopel. Der Patriarch erwartete seine Gesandten, welche
bald mit dem Metropoliten Cyprian angekommen sind. Im künf-
tigen Jahre (1386) erschien auch Theodor, Hofkaplan des Mos-
kauer Grossfürsten Demeter, wahrscheinlich mit Anklagen ge-
gen Cyprian. Dieser wurde im Mai 1387 vom griechischen
Kaiser nach Westrussland entsendet, nachdem er sich verpflichtet
hatte, sich vor dem Patriarchaltribunal zu stellen.63) Unterdessen
hatte sich Pimen mit dem grossfürstlichen Gesandten Theodor
von Konstantinopel heimlich entfernt, und die Aufforderungen
des Kaisers und des Patriarchen, dass sie sich vor das Gericht
stellen, mit Hohn erwiedert, und ist im Jahre 1388 nach Mos-
kau zurückgekehrt. Den genannten Theodor hat Pimen inzwi-
schen zum Bischof von Rostow geweiht. Pimen wurde vom
Grossfürsten angenommen; allein bald scheinen zwischen ihnen
Zwistigkeiten ausgebrochen zu sein, denn im J. 1389 entfernte
63) Acta Patr. CP. II. 98 124.
Pelesz, Geschichte der Union, 23
354
sich Pimen heimlich nach Konstantinopel, wohin auch derGross-
fiirst den genannten Bischof Theodor von Rostow entsendet hat.
Doch am schwarzen Meere wurde Pimen von seinen Asov'schen
Gläubigern, bei denen er sich aus Anlass seiner Erhebung zur
Metropolitanwürde verschuldet hatte, aufgegriffen, und erst nach
Begleichung der Schuld aus der Haft entlassen. Kurz nachher
(im September 1389) ist Pimen auf der Reise nach Konstantino-
pel in Chalcedon gestorben, nachdem er einige Monate vorher
(im Februar 1389) von der Patriarchalsynode unter dem Vor-
sitze des neuen Patriarchen Antonius abermals abgesetzt worden
war. Dieselbe Synode hat auch verordnet, dass Cyprian Metro-
polit von Kiew und ganz Russland sein soll, und dass auch alle
seine Nachfolger dieselben Rechte haben sollen.01) So ist
Cyprian I. (1389-1406) Metropolit von Kiew und ganz
Russland geworden, nachdem er schon vor 13 Jahren in diese
Würde eingesetzt worden wrar. Die litauische Metropolie wrurde
mit der Moskauer vereinigt, und daneben behauptete sich noch
die im J. 1371 wiederhergestellte Halitscher Metropolie unter
dem Metropoliten Antonius, der vielleicht noch einen Nachfolger
hatte, dessen Name aber unbekannt ist. Aber im J. 1391 war
die Halitscher Metropolie erledigt, denn im August dieses Jahres
schrieb der Patriarch an einen gewissen Mönchpriester Simeon,
dass er die Verwaltung der Halitscher Kirche übernehme, bis
für diese Kirchenprovinz ein eigener Oberhirt eingesetzt werden
wird. Die diesbezüglichen Verhandlungen zogen sich in die
Länge; Cyprian und seine Nachfolger wollten sich Halitscb un-
terwerfen, die polnischen Könige aber, denen dieses Land unter-
than war, wollten nicht zulassen, dass dir Halitscher Metropolie
einem fremden Prälaten unterthan sei, und so kam es, dass die
Halitscher Metropolie bis ins 15. Jahrhundert hinein sich erhal-
ten hat, obwohl ihre Grenzen mit der Zeit sehr beschränkt wur-
den, indem zu dieser metropolie zuletzt wahrscheinlich nur das
IVremvschler Bisthuffl gehörte, alle übrigen Suffraganbisthümer
aber, die früher zu der Halitscher Metropolie gehörten, als:
AVladimir in Wolvnicn, Chclm, Luzk, Turow von derselben los-
gerissen wurden. Endlich um das Jahr 1414 fiel die Halitscher
Metropolie, und Halitsch hatte seit der Zeit nicht einmal einen
') Act« i'ati. CP. II. in;— 129,
355
eigenen Bischof, sondern wurde nur durch Vikarieh der Kiewer
Metropoliten verwaltet, bis endlich 1539 der polnische König
Sigismund I. das Halitscher Bisthummit dem Sitze in Lemberg
(Lwow) restituirte, wo dann nach beinahe drei Jahrhunderten
(1809) vom österreichischen Kaiser Franz I. die alte Halitscher
Metropolie restituirt wyorden ist. Das Nähere darüber wird unten
erzählt werden.
Die vielen simonistischen Weihen gaben den Anlass zum
Entstehen der Sekte der StrigolniJcs, welche aus Eifer gegen die
simonistischen Priester grosse Verwirrung verursachten, die
erst nach längerer Zeit gedämpft werden konnte.
Der Metropolit Cyprian reiste von Konstantinopel im
Oktober 1389 ab, und kam im Februar 1390 nach Kiew und
dann nach Moskau mit einem grossen Pomp, denn es begleiteten
ihn drei griechische Metropoliten, dann Theodor, Bischof von
Rostow, Eupbrosinus Erzbischof von Susdal, Michael Bischof
von Smolensk, Isaak Bischof von Tschernigow, und der Bischof
von Räsan und eine grosse Menge von Priestern und anderem
Gefolge. In Moskau wrurde er vom Grossfürsten Basil I. mit den
grössten Ehrenbezeugungen empfangen, und er hat gleich den
Vorgängern seinen Sitz in Moskau aufgeschlagen. Cyprian
trachtete mit den Fürsten das beste Einvernehmen zu unterhalten,
und wrusste sich immer ihren Wünschen anzupassen, wesswegen
er besonders beim Moskauer Grossfürsten Basil I. im grossen
Ansehen stand, und man gibt an, dass dieser Grossfürst zu Gun-
sten Cyprian's eine Constitution erlassen hat, mit welcher er die
obangeführten Constitutionen Wladimirs des Heiligen und des-
sen Sohnes Jaroslaw bestätigte,65) doch es wird die Echtheit
dieser Urkunde in Zweifel gezogen. Cyprian hat sich die
651 Die Constitution lautet: „Ich Grossfürst Basil Dimitrije witsch be-
rieth mich mit meinem Vater Cyprian, Metropoliten von Kiew und ganz Russ-
land, und crliess nach altem Brauche Verordnungen über die kirchliche Ge-
richtsbarkeit, und zwar auf Grund des aufgefundenen alten Nomokanon's, der
von meinem Ahne, dem Grossfürsten Wladimir dem Grossen und dessen Sohne
Jaroslaw, herausgegeben worden ist so haben auch wir angeordnet, da-
mit das (die genannten Constitutionen) unangetastet bleibe, weder eine Erwei-
terung, noch eine Einschränkung erleide, sondern so unveränderlich bleibe, wie
es diese heiligen Fürsten aufgeschrieben und bestätigt haben. Gegeben in
Moskau G911 (d. i. 1403)." Bei Karamsin V. Note 2:53.
23*
Angelegenheiten aller Diözesen Russlands mehr als seine Vor-
gänger angelegen sein Lassen, er visitirte auch die Diözesen von
Süd- und Westrussland, wobei er manche Gehrechen entdeckte
und die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen hat. Gleich im
J. 1390 begab sich Cyprian über Ansuchen des Moskauer Gross-
fürsten Basil T. nach Twer, um über den dortigen Bischof Euphe-
mius, gegen welchen von dem Fürsten, von Bojaren und vom
Clerus schwere Beschuldigungen vorgebracht wurden, zu Ge-
richte zu sitzen. Der Bischof Euphemius wurde schuldig befun-
den und abgesetzt, und an dessen Stelle wurde Cyprian's Archi-
diakon Arsenius zum Bischöfe von Twer eingesetzt. Welche
Verbrechen dem Bischof Euphemius zur Last gelegt wurden,
wird vom Chronisten nicht angegeben, es wird nur erzählt, dass
Euphemius in eine Zelle des Tschudow'schen Klosters verwiesen
wurde. Ein gleiches Schicksal traf den Turower Bischof Anto-
nius, und zwar über Auftrag des litauischen Grossfür.-ten Wi-
towt; Antonius wurde (1404) der bischöflichen Würde beraubt
und im Simonow'sehen Kloster in Moskau eingesperrt. Drei
Jahre früher (1401) wurde ein anderer Bisehof vom litauischen
Russland, Sabbas, von Luzk nach Moskau berufeu, dort vor ein
aus neun Bischöfen bestehendes Tribunal gestellt und zur Ent-
sagung seiner bischöflichen Würde genöthigt; wahrscheinlich
auch deswegen, weil er sich die Ungnade seines Fürsten zuge-
zogen hat. Cyprian hatte wahrscheinlich diesen Sabbas auch
beim Patriarchen verklagt, allein der Patriarch hat seinen An-
klagen kein Gehör schenken wollen, denn er schreibt: „Was
den Luzk er Bischof Sabas (Iläßa im Original86) anbelangt, so
wisse, dass in Bezug auf ihn nichts weiter veranlasst werden ist,
noch auch geschehen wird. Wenn du nicht alles vmi ihm wvisst,
so soll er sich über die gegen ihn vorgebrachten Beschuldigun-
gen entschuldigen und du schreibe uns darüber, und berichte
uns alles ihn Betreffende, wozu du nun desto mehr Gelegenheit
hast, als -ich dort jetzt der Erzbischof von Bethlehem befindet"
Unter Einem äussert der Patriarch dem Cyprian sein Missfallen
darüber, dass er gewagt hat, einen Bisehof für die Diözese Pere-
mvschl (Przemysl) zu konsekriren, offenbar deswegen, weil da-
mals die Halitscher Metropolie zu Recht bestanden i>t. und die
ftb) Act.i I'at,. CP. II. 284
357
Konsekration des Peremy schier Suffraganbischofs nur vom Hali-
tscher Metropoliten rechtmässig vorgenommen werden konnte.
Cyprian wird übrigens von den Chronisten als ein frommer
und gelehrter Bischof geschildert, er liebte die Einsamkeit und
verweilte in seinen letzten Lebensjahren sehr gerne in dem bei
Moskau gelegenen Dorfe Holeschtschinew, wo er sich mit der
Uebersetzung der Schriften der heiligen Väter aus dem Griechi-
schen ins Kirchenslavische und mit dem Abfassen der Biogra-
phie des ersten Moskauer Metropoliten Petrus befasste. Er sorgte
auch für die Bekehrung der Heiden, und ihm war die Freude zu
Theil, dass drei angesehene tatarische Magnaten: Bachty, Chidyr
und Mamat sich zum Christenthum bekehrt und die heil. Taufein
Moskau empfangen haben und in clerTaufe mit den Namen Ananias,
Asarias und Michael benannt wurden. Am Abende seiner Tage ver-
fasste er eine ergreifende Abschiedsrede an die Fürsten und Bojaren,
den Clerus und das Volk, welche, nachdem er im September 1407
gestorben war, bei seiner Leichenfeier von dem Rostower Erz-
bischof Gregor gelesen wurde, und „seit der Zeit haben alle
späteren Moskauer Metropoliten diese Schrift abgeschrieben und
sie bei ihrer Beerdigung lesen lassen"*7). — Kulczyiiski (a. a.
O.) zweifelt nicht an der Katholizität Cyprian's und zählt ihn den
Heiligen bei. Was das Erstere anbelangt, so könnte man bei dem
Umstände, dass er von Konstantinopel angestellt war, und mit
dem Patriarchen immer verkehrte, ja in seinen letzten Lebens-
jahren fast immer von den Abgeordneten des Patriarchen beglei-
tet wurde, ihn nur dann für einen Katholiken halten, wenn es
feststände, dass auch die damaligen Patriarchen von Konstanti-
nopel mit Rom vereinigt waren, was nicht der Fall ist. Was aber
seine Heiligkeit anbelangt, so ist nur zu bemerken, dass er von
den katholischen Ruthenen den Heiligen nicht zugezählt wird.
§•52.
Der Moskauer Metropolit Photius (1408— 1431) und die
Litauer Metropoliten Gregor I. Semivlac (1416 — 1419)
und Hera s im (1433 — -1435).
Nach dem Tode Cyprian's wurde von Konstantinopel ein
aus Morea gebürtiger Grieche Namens
67) Karamsin, V. 227.
358
Photius (1408-1431), welcher noch (1393) zu Lebzeiten Cy-
prian's zum Metropoliten von ganz Russland durch den Patriarchen
Antonius geweiht wurde, als Metropolit nach Moskau geschickt.
Aber auch der Litauer Grossfürst Witold (oder Witowt)wollte bei
der Wahl des neuen Metropoliten seinen Einfluss geltend machen,
er schickte deswegen gleich nach dem Tode Cyprian's den Polozker
Bischof Theodosius nach Konstantinopel mit einem Schreiben,
worin er den Kaiser und den Patriarchen ersuchte, das dieser
Theodosius zum Metropoliten von Kiew und ganz Russland er-
hoben werde. Doch der damalige Patriarch Matthäus wollte dem
Verlangen Witold's nicht nachkommen, und schickte den schon
seit vielen Jahren bereit gehaltenen Photius68) als Metropoliten
nach Russland, welcher im September 1409 in Kiew eingetroffen
ist. Witold, durch die Weigerung des Patriarchen erbittert, nahm
den Photius nur unter der Bedingung an, dass sieh dieser eidlich
verpflichtete, Kiew öfters zu visitiren, und überhaupt sich um
das Wohl der Kiewer Kirchenprovinz eifrig zu kümmern. Photius
verweilte dann über sieben Monate in Kiew und begab sich dann
nach Moskau, wo er im April 1410 eingetroffen, und gerade am
Osterfeste von dem Grossfürsten empfangen worden ist. In den
folgenden Jahren visitirte Photius die südlichen Diözesen, und
zwar war er 1411 in Kiew, wo er einen Bischof für Smolensk
weihte, 1412 in Luzk, wo er einen Bischof für Turow weihte,
und kehre 1413 von Halitsch nach Moskau zurück. Seit der Zeit
kümmerte er sich um die südlichen Diözesen nur insoferne, dass
er ihnen schwere Abgaben auferlegte und deren pünktliche
Einzahlung verlangte69). Ausserdem beklagten sich die Bischöfe
der südrussischen Diözesen, dass Photius verschiedene Kostbar-
keiten von Kiew nach Moskau entführt, und das veranlasste den
litauischen Grossfürsten Witold darauf zu dringen, dass für
Kiew ein anderer Metropolit eingesetzt werde.
Witold berief im Jahre 1414 eine Versammlung der
Bischöfe seines Ländergebietes nach Nowogrodek, stellte ihnen
vor, wie Photius sich nicht nur wenig um den Süden bekümmere,
sondern denselben noch durch Abgaben plündere, und verlangte,
dass sich die Bischöfe vom Photius lossagen, sich einen neuen
68) Philaret, Geschichte I. 238.
*''•) Käramsin, Gesch. '1. ru&s. Reiches. V. 229.
359
Metropoliten erwählen und diesen zur Weihe nach Konstanti-
nopel senden. Die Bischöfe wollten aus Achtung vor den Anord-
nungen des Patriarchen darauf lange nicht eingehen, endlich
fügten sie sich und erwählten den gelehrten Gregor Samvlak
(Semivlac), welcher, ein Serbe von Geburt, von seinem Ver-
wandten, dem vorigen Metropoliten Cyprian nach Russland be-
rufen worden ist, ihn aber nicht mehr lebend angetroffen hat.
Gregor wurde nun nach Konstantinopel zur Weihe gesendet,
aber der damalige Patriarch Euthymius (1410 — 1416) verwei-
gerte ihm entschieden die Weihe, wahrscheinlich auch deswegen,
weil der griechische Kaiser, ein Verwandter des Moskauer Gross-
fürsten, zu Gunsten des Photius wirkte. Die abermalige Weige-
rung des Patriarchen erbitterte den Witold aufs Aeusserste, er
berief die Bischöfe seines Reiches (Theodosius von Polozk, Isaa-
kius von Tschernigow, Dionysius von Luzk, Herasim vom woly-
nischen Wladimir, Cbariton von Chelm, Euthymius von Turow,
und nach der Nikon'schen Chronik auch den Johann von Halitsch,
Paul von Peremyschl und Sebastian von Smolensk) zu einer
Synode nach Nowogrodek (1414), legte ihnen die Erfolglosigkeit
seiner wiederholten Gesandtschaft nach Konstantinopel dar, be-
klagte sich über den Kaiser und den Patriarchen, dass sie nur
gegen eine gute Bezahlung die Metropoliten anstellen, so wie
über den Photius, der sich um die Kirchen Südrusslands nicht
kümmert, sondern dieselben nur plündert, und fügte hinzu: „Ich
will nicht, dass man von mir spreche: „Sehet, wir haben einen an-
dersgläubigen Regenten, deswegen geht unsere Kirche zu
Grunde", und verlangte, dass die versammelten Bischöfe sich
selbst den Metropoliten weihen. Die Bischöfe wollten sich an-
fangs nicht gegen den Patriarchen auflehnen, endlich aber
stimmten sie ihm zu, verfassten eine Klageschrift gegen Photius,
dass er sich um seine geistliche Heerde nicht kümmert, die Kir-
chen beraubt, und erklärten dem Grossfürsten Witold, dass sie
selbst das Recht haben, ihren Metropoliten zu weihen, wie es
solche Beispiele in Russland schon früher gegeben hat. Sie
einigten sich aber darin, sich noch einmal an den Patriarchen zu
wenden und ihm zu erklären, dass, wenn man ihnen für das
litauische Russland einen eigenen Metropoliten nicht geben wird,
sie selbst einen Metropoliten wreihen werden. Die Gesandten be-
gaben sich im März 1415 nach Konstantinopel, und sie hatten
360
den Auftrag-, auf die Antwort bis zum 20. Juli zu warten, welche
Frist dann bis zum 15. August, und auf die Bitte der damals
von Moskau zurückkehrenden kaiserlichen Gesandten bis No-
vember 1415 verlängert wurde.
Auf die Kunde von den Vorgängen in Xowogrodek eilte
Photius nach Litauen, um sich wo möglich mit Olgerd zu ver-
söhnen oder sich von dort direkt nach Konstantinopel zu be-
geben. Unterwegs erpresste er von den Kirchen und Priestern,
die er berührte, schwere Abgaben, Hess aber vorsichtshalber
seine Kasse in Smolensk, und eilte nach Iforoden, wo Witold da-
mals verweilte. Doch von Witold wurde er nicht empfangen,
ausserdem wurde ihm in Smolensk die Kasse abgenommen, und
er kehrte mit schwerem Herzen nach Moskau zurück.
Unterdessen ist die dem Kaiser und dem Patriarchen ze-
setzte Frist abgelaufen, und als von Konstantinopel keine Ant-
wort kam, berief Witold abermals die Bischöfe seines Reiches
nach Nowogrodek, und forderte sie auf, dass sie den Gregor Se-
mivlac zum Metropoliten weihen, was sie auch wirklich thaten
(am 16. November 1416). Zur Rechtfertigung ihrer Handlungs-
weise erliessen die Bischöfe ein Synodalschreiben ; desgleichen
hat auch Witold aus demselben Anlasse ein Dekret erlassen,
welche beide unten70) angeführt werden.
70) Epistola synodalis episcoporum ruthenorum ditionis Lituanicae
in Novogrodek a. 1-11G in causa Photii metropolitae congregatorum ad Caesarera
ac Patriarchate missa.
I. Donum perfectum, descendens a patre luminum, pervenit et ad nos
Immiles, quo nos illuminati, in multis nostris aerumnis, et peculiaribue de matre
aostra Ecciesia curis, singulare invenimus solatium. Nos Ltaque humiles Episcopi
Russiae, et confratres in Spiritu saneto, Theodosius Archiepiscopus Polooensis
ac Lituaniae, Isacius Czerniho viensis, Dionisius Luceoriensis, Gerasimus Uladimi-
i i'i.-i-. < telasius Premysliensis, *) Sebastianus Smolenscensis, » lhariton ( Ihelmensis
ac Euthymius Turoviensis: videntes Bcclesiaai/Riovien6em, quae est capul totius
te, pessumire per Photium Metropolitana, et gregem Christi In ruinam per-
ditionemque vergöre, afligebamur hac super re, et nimis contristabamur, habentes
utpote pastorem nomine sed non opere; nee enim ipse residebal ad propriam
EccleBiam datam sibi a Deo, nee plebemDei pascebat, utconvenil Metropolitae,
sed ooacervans proventus Ecclesiasticos, vivebal a!il»i,infringendo antiqua
suetudines, et decorem Sedis Kioviensis turpiter obscurando.
*) Tn der Nikon'schen Chronik (V. 59) heisst es ni Hiscliof von
Czerven."
361
Auf diese Weise ist
Gregor I. Semivlac (1416 — 1419) Metropolit von Kiew und
Litauen geworden. Auch Photius liess an Rekriminationen gegen
Gregor und die litauischen Bischöfe nicht mangeln, er über-
häufte die südrussischen Fürsten und Bojaren mit Schriften,
worin er die Erhebung Gregors als gesetzwidrig und als ein
II. Quamobrem nobis vehementer maerentibus, excitavit misericors Deus
cor magni Ducis Alexandri, dicti Yitoldi, Lituaniae et multarum Russiae Ter-
rarum Domini, qui pulso Photio, miserat Constantinopolim ad Caesarem et Patri-
archam, orans, ut alius Metropolita substitueretur, qui foret regendae plebi Dei
idoneus: verum quia Caesar Emanuel ob injustam hierum noluit audire justam
magni ducis petitionem. ideo hie pius noster, et revera religiosissimus Princeps
convoeavit ex tota Lituania, Russia, caeterisque provineiis sibi subjeetis omnes
Duces, magnates ac nobiles; cum quibus et nos sponte ac unamini volunta'e
convenientes, assistentibus Archimandritis, Hegumenis, devotis monachis, atque
Presbyteris, inchoavimus Synodum in hac ci vi täte Novogrodo, in Templo beatae
Deiparae: et invocato saneto Spiritu, per gratiam ab eodem nobis datam, ele-
gimus ac eonsecravimus Metropolitam sanetae Kioviensis Ecclesiae et totius Rus-
siae, nomine Gregorium, idque feeimus; tum quia habemus Canones Apostolorum,
in quibus traditur per duos aut tres Episcopos posse ordinari Metropolitam; tum
quia praedecessores nostri similiter fteerunt sub Izaslao magno Duce, nam con-
vocata Synodo, canonice dementem Metropolitam constituerunt: tum quod et
Bulgari nostri consanguinei, et Serbi ejusdem linguae nobiscum, coacto Epis-
coporum Concilio, Primatem sibi, creaverunt judicantes, quod id egerint juxta
canones traditionesqne Äpostolicas. Et sane Primas in Serbia per Episcopos
indigenas electus vivit usque in hodiernum diem, habetque non paueos Suffra-
ganeos, etsi Russia magno nostro Domino Vitoldo subjeeta Ionge sit amplior,
quam Serbia.
III. Sed quid addueimus Bulgaros et Serbos? sufficit nobis Sanctorum
Apostolorum constitutio. Aequaliter in omnibus orthodoxis Episcopis operatur
gratia Spiritus saneti; Apostoli enim a Domino ordinati, ordinarunt suos succes-
sores, hie vero alios, et alii successive alios, atque hoc modo gratia ejusdem
Spiritus Saneti pervenit usque ad nos humiles. Unde nos, utpote Apostolorum
diseipuli, prout habemus facultatem examinandi, inquirendi, Synodos convocandi,
et patriae nostrae dignum pastorem, quem Deus voluerit, dandi, atque creandi:
ita pariter praediti sumus hac potestate a Domino, ut si quid ligaverimus in
terra, maneat ligatum in Coelo, et si quid solverimus in terra, sit solutum
in Coelis.
IV. Si quis vero dixerit, eo quod ipsimet nobis eligamus Metropolitam,
nos a saneta fiele recedere, talis insipiens esto: enimvero traditiones Äpostolicas
servamus, definitiones Sanctorum Patrum amplectimur, Orthodoxiam profitemur,
omnes haereses damnamus, maxime vero in haeresim Simoniacam vendentem
pro auro ac argento dona Saneti Spiritus anathema dieimus: sed et sanetissimum
Patriarch am Oonstantinopolitanum veneramur ut patrem, eique subjeetos Metro*
3G2
Werk des „andersgläubigen (d. i. lateinischen) Verfolgers"
schilderte, er schrieb unter Anderen: „Wir betrachten diesen
Saniblak (Semivlac) nach dem göttlichen und kirchlichen Ge-
setze als abgesetzt, exkommunizirt und verdammt; ebenso auch
alle Bischöfe, die an jener unwürdigen Versammlung theilge-
nommen haben- • • Und wer den Samblak für einen Priester hält
politas ac Episcopos tanquam nostros in Domino confrafcres excipimus. Jam vero
violentum Caesaris in Ecclesia Dei dominium pati non possumus, nee enim per-
mittitui saneto Patriarchae ac sacro ejus Consistorio alium creare Metropolitam,
nisi quem Caesar velit ac jubeat: et haue ob causam venditur emitur que donum
Spiritus Sancti ; prout et pater ejus fecerat in diebus nostris Ecclesiae Kioviensi,
cui praefecto legitime Cypriano Metropolita, Pimaenum, Dionysium, et alios
ii vasores submiserat, non honorem Ecclesiae, sed auri argentique copiam respi-
ciens, erumpentibus inde multis scissionibus, scandalis, immo et homieidüs, quae
Sedem Kioviensem turpi arfecerant ignominia. Hanc ob causam consideravimus
et decrevimus esse rem indignam atque injustam, ut talessuscipiamus Metro-
politas, qui non juxta voluntatem Patriarchae, ejusque sacri Consistorii, sed per
simoniam a Caesare homine laico creantur: ideoque convenimus unanimiter in
hac Syi.odo, et per gratiam nobis a sanetissimo Spiritu concessam elegimus dig-
nmn Kutheuicae Ecclesiae Pastorem, die XV. Novembris, in festo SS. mart. Guriae
Samonae et Abybi, An. MOCCCXV.
Y. Nos itaque Episcopi Ecclesiae Metropolitanae Kiovienais suffraganei,
tibi Photio quondam totius Russiae Metropolitae dieimus, quod etsi te experti
semper fuerimus transgressorem Apostolicarum traditionum, ac violatorem sa-
crorum canonum, toleravimus te tarnen, utpote nostrum Primatem, expeetantes
tuam emendationem. Sed postquam audivimus, et evidenter deduetum cogno-
virnus quoddam crimen tuum, quod meretur non jam depositionem, sed et ex-
communicationem, prout nee tc latebit, si conscientiam tuam consulueris, nos
enim illud hie non propalamus, nolentes te ignominia afFicere: ideo decernimus
ac pronuntiamus te a nobis non haberi Kpiscopum seeundum canones: et hoc
<-t nostrum ad te verbum finale.
DECRETUM.
In causa ejusdom Photii ab Alex and ro Vitoldo magno Duce
Lituaniae in praefata Synodo Novogrodensi Latum, et Bpistolae
ab Episcopis Ruthenis Con stantinopolim transmissae insertum.
I. Notum facimu8 omnibus Russis Ecclesiae Metropolitanae Kioviensi
Bubjectis, qualiter jam quidem consideravimus, et clare perspeximua praefatam
Eccleeiam non bene gubernari, immo in dies collabi et pessumire : nam et nostra
aHute nonnulli Metropolitae alienigenae non it;i eam rexerunt, ut antiquitue
.•rat. sed onmes proventus Ecclesiasticos expilaverunt, et in axteras partes
transportaverunt ae alienaverur.t; thesauros ejusdera Ecclesiae, sacrasque Reli-
quias, tum praeoipue tabulas passionis Christi, seeptrum Banctae Deiparae, ohla-
mydem ao sandalia ejusdem, imagines varias laminis aureis obduetas, calioee e
lapide jaspide elaboratos ac auro ymmisque affabre ornatos, et alia plurima
363
und mit ihm irgendwie kommunizirt, sei es ein Bischof oder
Priester oder ein Laie, der sei verdammt- • • und ich bitte euch,
rechtgläubige Christen, dass ihr mit diesen (d. i. die er exkom-
munizirt) nicht verkehret, und zwar in keiner Handlung, weder
beim Essen noch beim Trinken u. s. w." Diese Wuthausbrüche
des Photius hatten aber sonst keinen Erfolg. Gregor war als ge-
pretiosissima ac prope inaestimabilia ornamenta a magnis Russiae Ducibus olim
coniparata, et ad perpetuam memoriam Deo ac Deiparac donata, abstulerunt, et
in alienam terram evexerunt. Quamvero ingentes auri argentique cumulos coa-
cervaverint, et quanta damna Ecclesiae Kioviensis possessionibus intulerint, quis
poterit enumerare?
II. Ideo Nos hisce omnibus perspectis, post obitum Cypriani Metropolitae,
misimus Constatinopolim Theodosium Polocensem Episcopum, rogantes Caesarem
ac Patriarchat, ut ipsum nobis Metropolitain constituerent, qui sederet juxta
primaevam consuetudinem in Sede Kiovensi, et regeret primam Russiae Ecclesiam,
tan quam nostcr indigena. Verum Caesar ac Patriarcha praestare nobis hanc
gratiam nolentes, rejccto Theodosio, miserunt ad nos Photium Graecum, quem
nos minime acceptare voluimus, et nunquam ipsum admisissemus, nisi habiturum
se assiduam residentiam ad Ecclesiam Kioviensem, et invigilaturum optimo ejus
regimini, sacrosancte appromisisset. Sed admissus a nobis ad sedem, illico homo
malus detexit suam perversitatem, nam raro manens Kioviae, frequentius vero
excurrens in Graeciam, majorem longe, quam sui praedecessores, desolationem
fecit, quam nos ulterius pati nolentes, inito cum nostris fratribus Ducibus Ruthenis
consilio, consentientibus immo petentibus Episcopis, pepulimus ex sede Metro-
politana Kioviensi Photium, et misimus Constantinopolim ad Caesarem ac Patri-
archam, exponentes omnia praefati Photii delicta, illataque ab eo ingentia
Ecclesiae Kioviensi damna: tum etlam rogantes, ut electum a nobis Gregorium
in Metropolitam confirmarent. Sed cum ipsi noluissent nobis id facere, illico
optime intelleximus mentem ipsorum, quod nimirurn vellent semper obtrudere
Russis Metropolitas proprio arbitrio et pro pecunia. Quis vero sutf'iciat submini-
strare ipsis aurum sive argentum?
III. Hanc igitur ob causam convocavimus nostros Episcopos ac Archiman-
dritas et diximus eis: Quid nobis nunc faciendum? dolemus enim valde inspici-
entes damna vestrae Ecclesiae, et quanquam non simus in vestra Religione,
veremur tarnen, ne exterae Nationes dicant: Princeps non est Ritus Ruthenici
sed Latini, et idcirco Ruthenorum Ecclesia collabitur. Itaque ne hoc dicatur de
nobis, ecce vestro consilio proponimus, quidnam agendum? Delicta Photii ne-
minem latent, imo omnibus innotescunt ejus perditi moreiL, pessimum regimen,
expilatio thesauri, et desolatio Ecclesiae. Ad haec responderunt nobis Episcopi.
Ita est, nee enim tantum audimus, sed et oculis nostris videmus abominandam
Ecclesiae Kioviensis devastationem; cum vero nunquam speremus, ut Caesar et
Patriarcha dent nobis bonum Rectorem: ideo licet nobis per Synodum eligere ac
consecrare juxta Canones Metropolitam, habemus enim domi exemplum, dum sub
Izaslao magno duce acta Synodo Kioviae nostri praedecessores Episcopi elege-
364
Lehrter und frommer Mann geehrt und blieb im ruhigen Besitze
der Metropolitan würde bis zu seinem Tode. In jenen Zeiten war
in Konstanz ein Concil gehalten, welches ausser der Beseitigung
des päpstlichen Schisma auch das orientalische Schisma beheben
wollte. Vielleicht wurden, wie Hefele71) meint, die Griechen
förmlich nach Konstanz eingeladen; gewiss ist wenigstens, dass
runt ac consecrarunt Metropolitana Cletnentem, prout testantur Annales Russiae.
Ad haec verba Episcoporum, praemissa inter nos ac ipsos cousultatione, sie
reposuimus. Adhuc mittemus Constantinopolim a<l Caesarera et Patriarcham:
prout ipso facto misimus Legates nostros, jubentes eos talia verba loqui. Si modo
nobis non dederitis Metropolitana, quem volumus, nos eum eligemus synodaliter
ac ranonice, ut jam olim factitatum fuit in Russia, testantibus Annalibus.
IV. Porro legatis nostris mense Martio in Graeciam expeditis, praefiximus
terminum reditus eorum, nee non electionis novi Metropolitae pro feste S. Eliae:
deinde eundem terminum prorogavimus ad festem Dormitionis sanetae Deiparae.
Tandem pervenerunt ad nos Disipatus Caesaris et Gabriel Arehimandrita Patri-
archae legati, qui rogavevunt nos humillime, ut adhuc terminum prorogaremus
ad festem S. Philippi Apostoli, donec ipsi redirent in Graeciam, et causam Gae-
sari ac Patriarohae exponerent. Nos annuentes ipsorum petitioni, concessimus
prorogationem termini, quo jam elapso, nee tarnen praefatis Legatis hactenus
comparentibus, convoeavimus ad hanc Civitatem fratres nostros Duces Ruthenos.
et nostros Episcopos ac Archimandritas cum multo clero, qui in praesenti Syno-
do elegerunt unanimiter Metropolitana Kioviensem ae totius Russiae Gregnrium
virum religiosissimum.
V. Ouamobrem notificamus vobis omnibus Russis, et scire vos volumus
de iis, quae sunt acta et statuta in praesenti Synodo. Si qus velit antiquam
consuetudinem sequi, et vivere sub regimine ac j urisdictione electi Metropolitae
Kioviensis, bene faciet: si quis autem nolit, agat ut placet Notum tarnen Bit
omnibus, nos non esse vestri Ritus Ruthenici: Si vero nobis luberet, ut religio
vestra in nostris ditionibus imminueretur e.i decresceret, Vcstraeque Ecclesiae
ad inopiam redigerentur, nos utique nullam hao in parte curam haberemus:
immo vacantibus post obitum sive Metropolitae sive alieujus Episcopi sedibus,
introduceremus in bona nostros administratores, et fruetus omnes proventusque
Ecolesiastioos pro benepla< it.. nostro nobis applicaremus, Sed absit a nobis, ut
optemus Religion! vestrae diminutionem : ime cupimusenixe ae Btudiose promo-
vemus optimum regimen vestrarum Eeclesiarum. Et ideo in praesenti Synodo
operam omnem contulimus, ut evecto probatae virtutis viro ad Sedem Metro-
politanam, Ruthenici nominis gloria, Eeclesiarum que libertas, pristinum decorem
ei tinnani integritatem retineant. Prout vero Bulgari ei Serbi ipsimet sibi
creare solent Primatem indigenara, ita et nos simili modo feeimus, ut noster
Metropolita cum omnibus suis privilegiis Bedeaf honorifice in Bua sede Kioviensi.
juxta primaevum jus ao consuetudinem. (Aus Kulczynski, appendis ad spec,
ecd. rutli.i
:i Hefele. Conciliengeschicbte, siebenter Band I. Abth., Freiburg in
Br. 1860. S. 342.
365
am 19. Februar 1418 eine Gesandtschaft des Kaisers und des Pa-
triarchen von Konstantinopel in Konstanz eintraf. Ausser meh-
reren weltlichen Herren waren es 19 Bischöfe des griechischen
Ritus, der Erzbischof Georg von Kiew in Kleinrussland an ihrer
Spitze. Ein Augenzeuge, Gunzo de Zwola, versichert in einem
Brief an das Domcapitel von Prag, diese Gesandten hätten aus-
gedehnte Vollmachten zur Abschliessung der Union mitgebracht,
allein es ist zu keinem Resultate gekommen. Zu der Konstanzer
Kirchenversammlung wurde also auch der Metropolit Gregor
(denn einen Georg hat es nicht gegeben, es liegt hier eine
Namensverwechslung vor), geschickt, um wegen Abschluss der
Union mit Rom zu unterhandeln. Andere geben an, dass Gregor
auch nach Rom geschickt worden ist, was aber unwahrscheinlich
ist. Aus diesem erhellt aber, dass er, wenn nicht Katholik, wenig-
stens der Union mit Rom geneigt war, wiewol es ihm nicht ge-
lungen war, dieses Werk zu vollenden. Im September 1419
kehrte Gregor nach Litauen zurück und wurde kurz darauf in
Kiew von der damals wüthenden Pest hin weggerafft. Dieser Me-
tropolit hat das Fest der heil. Parascevia von Ternowo in Bulga-
rien auf den 14. Oktober (alt. St.) eingeführt und ihre Biographie
sowie mehrere belehrende Schriften verfasst.
Nach dem Tode Gregor's I. versöhnte sich Photius mit
Witold und wurde von diesem 1420 als Metropolit, von Kiew
und ganz Litauen anerkannt. Bald begab er sich nach dem litaui-
schen Nowhorod, wo er mit Witold zusammen gekommen ist,
begab sich dann nach Kiew und Halitsch und kam wieder zu
Witold. Im J. 1421 besuchte Photius Lcmbcrg, von wo er nach
dem wolynischen Wladimir und nach Wilno abreiste, und dann
nach Moskau zurückkehrte. Im Jahre 1423 kam er nach Smo-
lensk, und war dann später (1430) bei der Fürstenversammlung
in Troki, von wo er erst nach Witold's Tode (27. Oktober 1430)
sich nach Moskau begab, wto er am 1. Juli 1431 gestorben ist.
Gleich nach dem Tode des Photius ernannte der Moskauer
Grossfürst den Räsaner Bischof Jonas zum Metropoliten, doch es
vergingen viele Jahre, bis er in diese W7ürde eingesetzt wurde.
Denn inzwischen begab sich Herasim, Bischof von Smolensk, nach
Konstantinopel, von wto er im Jahre 1434 als Metropolit von
Kiew und ganz Russland zurückkehrte. Auf Photius folgte also
Herasim (1433 — 1435). Er ist nach der Pskower Chronik
366
im Frühjahre 1434 von Konstantinopel nach Smolensk gekom-
men, wo er einen gewissen Euphymius zum Erzbischofe von
Nowhorod konsekrirte, wollte aber wegen der in Moskau wüthen-
den Bürgerkriege sich nicht dahin begeben, fand dagegen an-
fangs beim litauischen Grossfürsten Swidrigajlo freundliche Auf-
nahme, und berathschlagte sich mit dem Grossfürsten über die
Art und Weise, wie das schon unter Gregor I. angebahnte Werk
der Vereinigung der russischen Kirche mit Rom am besten durch-
geführt werden könnte, und der Grossfürst spricht in einem
Briefe an Papst Eugen IV7. mit grosser Anerkennung von diesem
löblichen Eifer seines Metropoliten. Doch bald zog sich Hcrasim
den Zorn Swidrigajlo's zu, dadurch, dass er heimlich mit dessen
Feinde Sigmund verkehrte. Swidrigajlo Hess den Metropoliten
Herasim (nach Angabe der Pskower Chronik) 1435 in Smolensk
ergreifen und gefesselt nach Witebsk bringen, wo er ihn im Juli
1435 verbrennen Hess.
§. 53.
Metropolit von ganz Russland Isidor (1437 — 1440),
später Kardinal der h eil. r ö m i sehe n Kirche.
Nachdem unter den beiden letzten, der Union zugethanen
Metropoliten, der Weg zur Wiedervereinigung der russischen
mit der römischen Kirche angebahnt war, betrat nun den Metro-
politanstuhl von ganz Kussland ein Mann, welcher unter den
Vorkämpfern der Vereinigung der durch das photianische
Schisma getrennten Kirchen einen der ersten Plätze einnahm,
und vom heil, römischen Stuhle mit den grössten Vollmachten
versehen, die Kirche Russlands (hin Mittelpunkte der kirchlichen
Einheit zuzuführen trachtete; und es war zu erwarten, dass nun,
nachdem sich auch die Griechen mit Rom vereinig! haben, auch
in Kussland der Glaube des heiligen Wladimir des Grossen zur
vollen Herrschaft gelangen wird. Doch es sollte anders gesche-
hen. Das im moskauischen Nordrussland durch griechische ftfe
tropoliten und zahlreiche Emissäre stark befestigte Schisma stei-
gerte sich nun l>is zum Fanatismus, und hat nicht nur in Moskau
die Union keinen Haltpunkl linden lassen, sondern übte auch
auf die der Union mehr geneigten Diözesen von Süd- und West-
russland einen nachtheiligen Einfluss, so dass auch hier die Union
erst bedeutend später tosten Fuss fassen konnte.
367
Gleich nacli des Metropoliten Herasim unglücklichem Eude
meldete sich der schon genannte Metropolit Jonas zur kanoni-
schen Institution in Konstantinopel, doch hier wurde schon frü-
her vom Kaiser Johann "VII. und dem Patriarchen Joseph, welche
beide für die Vereinigung der getrennten Kirchen thätig waren,
ein ihren Ansichten und Bestrebungen treu ergebener gelehrter
Bulgare Isidor zum Metropoliten von ganz Russland eingesetzt;
als deswegen Jonas nach Konstantinopel gekommen ist, bedeu-
tete man ihm, dass er sich verspätet hat, versprach ihm aber,
dass man ihn nach Isidor zum Metropoliten einsetzen wird.
So war
Isidor (1437 — 1440) Metropolit von Kiew und ganz Russ-
land geworden. Er begab sich in Begleitung des Jonas nach
Russland, wo er 1437 in Moskau eingetroffen ist und vom Mos-
kauer Grossfürsten Basil II. aufgenommen wurde. Isidor ist aber
nicht lange in Russland geblieben, denn er erachtete es für seine
oberhirtliche Pflicht, sich zu dem damals vom Papst Eugen IV.
nach Ferrara berufenen allgemeinen Concil zu begeben.
Der griechische Kaiser Johann VII., ein naher Verwandter
des Moskauer Grossfürsten, hat mit dem Konstantinopler Patriar-
chen Joseph den ernstlichen Beschluss gefasst, die griechische
Kirche mit der römischen zu vereinigen, wozu er ausser der reli-
giösen Motive auch durch drohende politische Lage seines Rei-
ches veranlasst war. Die Türken nahmen nämlich unter Amu-
rat II. eine immer drohendere Stellung an, und Johann VII.
hoffte durch eine ehrliche Vereinigung beider Kirchen das
ganze Chris tenthura gegen den gemeinsamen Feind zu vereini-
gen. Der Kaiser berieth sich mit den Patriarchen und allen
Bischöfen, und alle stimmten diesem Unternehmen bei, und weil
der Papst die Kosten der Reise, sowie der Erhaltung des ganzen
Gefolges des griechischen Kaisers übernommen hat, begab sich
Kaiser Johann VII. mit seinem Bruder Demeter, mit dem Patri-
archen Joseph und 700 kirchlichen Würdenträgern am 24. Novem-
ber 1437 unter lautem Beifall des zahllos versammelten Volkes
nach Ferrara. Isidor war unterdessen in Moskau und rüstete
sich auch zur Reise nach Ferrara. Anfangs ist er auf Hinder-
nisse gestossen, endlich aber erhielt er vom Grossfürsten Basil II.
die Bewilligung zur Reise, und machte sich am 8. September
1437 auf den Weg nach Italien, und zwar mit dem Susdal'schen
3C8
Bischof Abramius und mit einem Gefolge von 100 Personen,
welches aus kirchlichen und weltlichen Würdenträgern bestand.
Von Moskau begleitete ihn der Nowhorodcr Erzbischof Euphy-
mius nach Nowhorod, und Boris, Fürst von Twer, schickte mit
dem Metropoliten seinen Magnaten Thomas nach Italien. Auf
der Reise durch die Pskower und Nowhoroder Diözese wurde
der Metropolit überall vom Clerus und von dem Volke mit der
grössten Freude und Ehrenbezeugungen begrüsst und empfan-
gen. In Licwland angelangt, wurde er von dem lateinischen Bi-
schöfe von Derpt und von den dortigen ruthenischen Priestern
(denn es gab dort zwei ruthenische Kirchen"), sowie auch später
von dem Erzbischof von Riga mit Ehren empfangen. Dort er-
hielt Isidor vom Grossmeister des deutschen Ritterordens die
Einladung, dass er durch das Gebiet des Ordens seinen Weg
einschlagen möge; allein Isidor wählte den Seeweg, bestieg das
Schiff und langte am 19. Mai 1438 in Lübeck ein, von wo er
durch Lüneburg, Braunrchweig, Leipzig, Erfurt, Bamberg, Nürn-
berg, Augsburg und Tirol nach Italien seinen Weg fortsetzte
und am 18. August 1438 in Ferrara eingetroffen ist. Hier waren
schon seit längerer Zeit der Kaiser Johann VII. mit dem Patri-
archen Joseph, dann Gesandte von Trapezunt,Iberien, Armenien
und der Walachei gekommen, und nach Schlichtung der Zere-
monielstreitigkeiten wurde das Concil (am 8. April 1438) eröff-
net. Doch weil noch nicht alle Berufenen erschienen waren, und
namentlich der Vertreter der russischen Kirche noch fehlte,
konnte die erste Hauptsitzung erst am 8. Oktober 1438 abge-
halten werden. Es handelte sich um die vier Streitpunkte, näm-
lich über den Ausgang (processio) des heil. Geistes vom Vater
und vom Sohne, über das Fegefeuer, welches die Griechen nicht
anerkennen wollten, von dem gesäuerten und ungesäuerten Brod
bei der heil. Eucharistie und vom Primat des Papstes. Zur ge-
nauen Besprechung dieser Fragen wurden von beiden Seiten
die besten Theologen erwählt, und zwar von lateinischer Seite
der Cardinal .Julian Cesarini, Andreas, Erzbischof von Rhodus
und Ludwig, Erzbischof von Forli und Andere; von griechischer
Seite aber Bessarion, Erzbischof von Nicaea, Isidor, Metropolit
von Russland und Marcus von Ephesus. Nach langen und ein-
gehenden Disputationen, deren getreues Bild in den Schriften
369
des berühmten Bessarion 7~) vorhanden ist, und nachdem das Con-
cil von Ferrara nach Florenz übertragen worden war, kam end-
lich eine Einigung zu Stande, zu welcher vorzüglich das ernste
Mahn wort des sterbenden Konstantinopler Patriarchen Joseph73)
viel beigetragen hat, und es wurden folgende Beschlüsse von den
versammelten Vätern angenommen: 1. Vom heiligen Geiste: Quod
„Spiritus Sanctus ex Patre et Filio aeternaliter est, et essentiam
suam, suumquc esse subsistens habet, ex Patre simul et Filio, et
ex utroque acternnliter tamquam ab uno principio et unica spira-
tione procedit." Zugleich wurde erklärt, dass die Zugabe der
Worte „filioque" zum Symbol aus vernünftigen Gründen ge-
schehen ist. Ferner 2. von dem Gebrauche des gesäuerten und un-
gesäuerten Brodes bei der heil. Eucharistie: „Definimus — in
azymo sivc fermentato pane triticeo corpus Christi veraciter con-
fici", und in Bezug auf die Form des heil. Altar Sakramentes haben
die Griechen feierlich anerkannt, dass die Einsetzungsworte
Christi {Hoc est corpus und Hie enim est calix • •) die Form die-
ses heiligsten Sakramentes bilden. 3. Ueber das Fegefeuer: „Si
vere poenitentes in Dei charitate decesserint, antequam dignis
poenitentiae fructibus de commissis satisfecerint et ommissis, eo-
rum animas poenis purgatoriis post mortem purgari: et ut a poe-
nis hujusmodi releventur, prodesse eis fidelium vivorum suffragia,
Missarum scilicet sacrificia, orationes et eleemosynas et alia pie-
tatis oficia, quae a fidelibus pro aliis fidelibus fieri consueverunt,
seeundum Ecclesiac instituta."' 4. Vom Primat des römischen
72) Bessarionis opera omnia, ed. Migne Paris. 1866 in Patrol. grae-
cae tom. 161.
T3) „Joseph, durch Gottes Barmherzigkeit Erzbischof von Kon-
stant ino p el, dem neuen Rom, und ökumenischer Patriarch. Da ich an
das Ende meines Lebens gekommen bin, und die allgemeine Schuld des mensch-
lichen Geschlechtes entrichten muss, so will ich mit Gottes Gnade meine Mei-
nung zum Besten aller meiner (geistlichen) Söhne offen schreiben und unter-
schreiben. Alles nun, was die k atho lisch d und apostolische Kir che unseres
Herrn J. Chr. im alten Rom bekennt und lehrt, das bekenne auch
ich und versichere heilig, dass ich all diesem auch gehorche:
Ich erkenne auf das festeste den heil, Vater, den grössten Hohenpriester, den
Stellvertreter unseres Herrn J.Chr., den Papst des alten Roms, ebenso den
Reinigungsort. Zum Zeugniss dessen unterschrieben am 9. Juni 14B9 der zweiten
Indiktion. (Aus Dr. Älzog, Kirchengeschichte. Mainz 1867. IL Bd. S. 196.
Note 1.
Pelesz, Geschichte der Union. 24
370
Papstes'. „Definimus, s. Apostolicam Sedem et Romanum Ponti-
ticem in Universum orbem tenerc Primat um, et ipsum Pontificem
Romanum successorem esse b. Petri Principis Apostolorum, et
verum Christi Vicarium, totiusque Ecclesiae eaput, et omnium
christianorum Patrem et Doctorem exsistere." :l) Diese Dekrete
wurden von allen Griechen mit Ausnahme des Marcus von Ephe«
sus unterschrieben, und Papst Eugen IV. feierte (am G. Juli 1439)
den Abschluss dieser Vereinigung mit allen Anwesenden durch
einen feierlichen Gottesdienst, und der Papst verkündete die er-
folgte Vereinigung mit den ergreifenden Worten: „Frohlocket
ihr Himmel, und juble, o Erde! Denn gefallen ist die Scheide-
wand, welche die orientalische und occidentalische Kirche ge-
trennt hat; Friede kehrte zurück zum Ecksteine Christi, zwei
Völker sind einig geworden, verschwunden ist der Nebel des
Leidens und der Spaltung, und wieder leuchtet der heitere Glanz
ersehnter Einheit. Es frohlocke unsere Mutter Kirche, da sie
ihre lang getrennten Kinder durch gegenseitige Liebe vereinigt
sieht, sie danke Gott, der ihre bittere Thränen gestillt hat. Thi-
abet-, gläubige Söhne der christlichen Welt, bezeuget eueren
Dank der katholischen Kirche dafür, dass die Väter von Osten
und Westen ohne Furcht vor den Gefahren einer langen [leise
sich grossmüthig allen Beschwerden unterzogen, um dieser hei-
ligen Versammlung beizuwohnen, und die Liebe, welche sich
von den Christen entfernt hatte, wieder zu erwecken. ': Das
Dekret der Union wurde vom Papste Eugen IV. und von latei-
nischer Seite von 8 Cardinälen, 2 Patriarchen, 8 Erzbischöfen,
50 Bischöfen und anderen Würdenträgern, von griechischer
Seite aber vom Kaiser, drei Vertretern des Konstantinopler
Patriarchats (weil Joseph gestorben ist), 17 Metropoliten und vielen
Anderen unterschrieben; nur Marcus von Ephesus wollte der
Union nicht beitreten, er entfloh heimlich von Florenz, und
hatte durch Tücke und Intriguen die Ausführung der Beschlüsse
ilcv Florentiner Synode in Griechenland verhindert, wie aus der
allgemeinen Kirchengeschichte bekannt ist.
Der Metropolit Isidor hatte die Dekrete der Florentiner
Synode unterschrieben mit den Worten: „Isidorus Metropolita
: ' Vgl. über diese Definitionen Acta Conc. Flor, bei Man.-i. <
Conc. t. 31.
371
Kioviae et totius Russiae, locum tenens Apostolicae Sedis sanctis-
simi Patriarchae Antlochiae Dorothei, lubens subscripsi", wurde
vom Papst Eugen IV. zum Legaten des apostolischen Stuhles r5)
für Kussland, Litauen, Lievland und Polen ernannt, und begab
sich in seine Heimat. Im September 1439 verliess Isidor Florenz
und gelangte über Kroatien nach der ungarischen Hauptstadt
Buda (Ofen), von wo er an die Gläubigen von Russland, Polen,
Lievland und Litauen folgendes Pastoralschreiben erlassen hat :
„Isidor, durch Gottes Barmherzigkeit Erzbischof von ganz Russ-
land und apostolischer Legat a latere für Lievland, Litauen,
jedem und allen Gläubigen Frieden und Heil im Herrn! Freuet
euch und frohlocket heute, denn die Kirche des Orients und des
Occidents, so lange Zeit getrennt und einander feindselig, sind
nun durch wahre Vereinigung zu ihrer ursprünglichen Einheit,
Frieden und Liebe zurückgekehrt. Nehmet deshalb ihr alle
christlichen Völker, Lateiner und Griechen, und ihr Alle, die ihr
der Konstantinopler Kirche unterthan seid, Russen, Serben und
Wolochen (Rumänen), und alle Christen diese heiligste Vereini-
gung mit geistlicher Freude und Frohlocken auf. Vor Allem
bitte ich euch um unseres Herrn Jesu Christi Willen, der uns
seiner Gnade gewürdigt hat, damit unter euch keine Trennung
von den Lateinern stattlinde, denn ihr seid alle Diener unseres
75) Eugenius Episcopus venerabili fratri Isidoro, Kievu ac totius
Russiae Mctropolitae, in Lithuanie, Livonie et Russie provineiis ac in civitati-
bus, dioecesibus, terris in locis Lechie (Pulen), quae tibi jure metropolitico su-
besse noseuntur, Apostolice Sedis Legato salutom- • Cum itaque juxta
desiderium cordis nostri Graccorum Eeclesia nobiscum unita sit, ita ut deineeps
unum ovile et unicum eis pastorem oves Christi fidelium recognoscere habeant.
Nos cupientes, ut longinque et exterc nationes hujus unitatis suavitatem sen-
tiant • • • Te, cujus virtus et diligentia in hac s. unione admodum cognoseimus
profuis^e» • • in Lithuanie, Livonie et totius Russie provineiis, nee non in civi-
tatibus, diocesibus, terris et locis Lechie, quae tibi jure metropolitico subesse
noseuntur, de vencrabilium l'ratrum nostrorurn S. R. E. Cardinalium consilio
pro statu universalis Ecclesic, at^uc nostro, nostrum et Apostolice sedis
Legatuni de latere cum plana potestate, auetoritate amplificamus, consti-
tuimus et etiam ordinamus. Tibi nihilominus in iisdem provineiis et locis aedi-
Seandi, plantandi, reiormandi, oorrigendi et statuendi omnia et singula, que ad
extirpationem heresum exaltationein atque augmentum catholice fidei • • • pro-
futura cognoveris • • • • Datum Florentie anno incarnationis Dominice 1439
XVI. kal. Septembris, Pontif nostri an. IX. (Aus „Annales Ecclesiae Ruthenae
auet. Dr. Mich, llarasiewicz", Leopoli 1862 pag. 74 in nota.)
24*
372
Herrn Jesu Christi, getauft in seinem Namen. Und ihr Völker
des lateinischen Ritus umfasset die Christen des griechischen
Ritus mit derselben Liebe, denn sie Alle sind getauft, und ihre
Taufe ist jener der römischen Kirche gleich, es sollen deswegen,
unter euch in dieser Beziehung keine Bedenken obwalten • • • ■
Wenn sich die Griechen in lateinischen Ländern aufhalten, sol-
len sie den lateinischen Gottesdienst besuchen, und dem heilig-
sten Altarssakrament dieselbe Ehre erweisen, wie sie es in ihren
Kirchen thun; auch die Beicht sollen sie bei den lateinischen
Priestern verrichten und bei ihnen kommuniziren. Desgleichen
sollen die Lateiner in griechische Kirchen gehen, die heilige
Messe hören und das allerheiligste Sakrament gläubig verehren,
denn in demselben ist wirklich und wahrhaft Christus gegen-
wärtig, ob nun dieses Sakrament vom griechischen Priester auf
gesäuertem oder vom lateinischen auf ungesäuertem Brodc kon-
sekrirt worden ist- • • Die Lateiner sollen auch zu den griechi-
schen Priestern zur Beicht gehen und von ihnen die heil. Com-
munion empfangen, denn beides (d. i. die Communion der Grie-
chen und der Lateiner) ist eins und dasselbe, denn so hat das
Concil in öffentlicher Sitzung in Florenz im Jahre des Heiles
1439 am 6. Juli entschieden." 7(i)
Von Buda begab sich Isidor durch Ungarn und die Kar-
pathen nach Galizien, und wurde inSandez (Sacz) vom Krakauer
Bischöfe Cardinal Zbigniew Olesnicki am Charfreitag 111') mit
grossen Ehrenbezeugungen empfangen, worauf Isidor in der
Sandezer lateinischen Muttergotteskirche ein feierliches Hoch-
amt nach dem griechischen Ritus zelebrirte, was er auch in Kia
kau in der Kathedralkirche am Wawel gethan hat. Von Krakau
begab sich Isidor nach Lemberg, und weil er erfahren hat, dass
ich der polnische König Wlauislaw 111. in Sande/, befindet,
kehrte er wieder nach Sandoz zurück, von wo er nach längerer
Beratliung mit dem Könige nach ('heim abreiste, wo er vom
Clerus und vom Volke ehrerbietig empfangen wurde, und von
wo er unter dem 27. Juli 1440 an die Chelmer Wojewodcn und
Kastellane im Interesse eines gewissen Priesters Babvlas ein
Schreiben erlassen hat.77) Von Chelm begab sich [sidor durch
7" \ i . 1 1 1 1 - Eccl, Ruthenae. p. 77, im Original.
\iiiial<-s Eccl, mtli. s. 7.">, in der Note.
373
Wolynien nach Kiew, wo er vom Clerus mit allen seiner hohen
Würde gebührenden Ehren empfangen wurde,78) und langte
endlich im Frühjahr 1441 in Moskau ein. Noch früher entsen-
dete Isidor einen Archimandriten nach Pskow, um den dortigen
Bischof zur Annahme der Union zu bewegen, wobei aber der
Gesandte auf Hindernisse gestossen ist. Schwieriger aber gestal-
tete sich die Mission Isidor's in Moskau. Isidor sah die Schwie-
rigkeiten, die ihm bevorstanden, voraus, aber in der Hoffnung
auf Gottes Hilfe und die gute Sache, erschien er vor dem Gross-
fürsten und übergab ihm das an denselben gerichtete päpstliche
Schreiben, worin Papst Eugen also schreibt: „Eugen Bischof,
Diener der Diener Gottes, dem erlauchten Fürsten Basil Basilie-
witsch---- Heil und apostol. Segen! Wir danken Gott dem
Allerhalter, dass nun nach vielen Mühsalen mit Hilfe der Gnade
des heil. Geistes, die orientalische Kirche mit uns einig ist- • • •
und zu dieser Vereinigung hat unser verehrte Bruder Isidor,
Metropolit von Kiew und ganz Russland und des apostolischen
Stuhles Legat, sehr viel beigetragen- • • • Und deswegen ist es
nöthig, dass ihm Jedermann in allen seinen Unternehmungen,
namentlich aber in jenen, welche sich auf kirchliche Angelegen-
heiten beziehen, behilflich sei; und wir bitten um unseres Herrn
Jesu Christi Willen, deine Hoheit, dass du diesen Metropoliten
Isidor empfangest- • • und dass du ihm mit deiner ganzen Macht
Hilfe leistest, wofür dir von den, Völkern Lob und Ehre, von uns
der Segen und von Gott die ewige Seligkeit beschieden werde.
Gegeben in Florenz im 9. Jahre unseres Pontih'kats (1440' 79).
Isidor sollte in Moskau bei einem feierlichen Gottesdienste über
die Resultate der Florentiner Synode Bericht erstatten. Eine un-
zählige Menschenmenge erwartete mit dem Fürsten Basil IL, mit
Bischöfen, Bojaren und dem Clerus auf den feierlichen Augen-
blick. Allein schon der Einzug Isidor's in die Kirche, wobei ihm
das päpstliche Legatenkreuz vorangetragen wurde, verstimmte
die Moskauer, noch unangenehmer war ihnen, als sie beim Gottes-
dienste den Namen des Papstes vernommen haben, weil das bis-
her nicht üblich war. Nach der Liturgie bestieg Isidor's Diakon
den Ambon (die Kanzel) und publizirte die florentinische Union.
7H) Karamsin, Gesch. V. 290.
79) Karamsin, Gesch. V. Note 306.
374
Die Gewissheit, dass diese Beschlüsse vom Kaiser und von allen
griechischen Bischöfen unterschrieben waren, erlaubte Nieman-
den sich dagegen zu erheben. Da erhob sich der Grossfürst,
nannte den Isidor einen falschen Hirten, Seelenmörder und Hä-
retiker, berief hierauf seine Bischöfe, denen er den Auftrag, die
Florentiner Dekrete zu prüfen, gegeben hat, und weil sie selbst-
verständlich dem Grossfürsten willig gehorchten und ihn als Hort
des wahren Glaubens preisend, die Florentiner Dekrete verwarfen,
Hess Basil II. den Metropoliten Isidor in strenge Klosterhaft
bringen, wobei ihm allem Anscheine nach der Feuertod zuge-
dacht war. Doch dem Isidor ist es gelungen, aus dem Kerker zu
entfliehen, er begab sich nach Twer zum Fürsten Borys, von wo
er nach Litauen ging und in Kiew, wo er sich vor den Verfol-
gungen der Moskauer sicher fühlte, längere Zeit verweilte. Hier
gab es auch viele Anhänger des Schisma, allein der Einfluss des
Metropoliten, sowie die katholische Landesregierung Hessen
hoffen, dass hier die Union prosperiren wird. Der damalige pol-
nische König Wladislaus III. erliess im J. 1443 zu Gunsten der
ruthenischen Hierarchie von Buda aus ein Diplom,80) womit er
80) „In nomine Domini amen. Ad perpetuam rci memoriara. No
gestarum notitia rerum ab humana evanescat memoria, cautum est, actiones le-
gitimatas, quae recordii indigent, per scripti continentiam et testiam annotatio-
nem in notitiam transmitti posterorum. Proinde nos Vladislaus Dei gratia
Hungariae, Poloniae • • • Rex nee non terrarum Cracoviae* • • • Lithuaniaeque
Princeps Bupremus, Pomeraniae Russiaeque dominus et ba< r< & Significamus
tenore praesentium, quibus expedit, universia praesentibus et i'uturis harum no-
titiam habituris: Quod dum in mente nostra crebrius revolvimus, et aequo
rationis libramine coelestia pensamus cum terrenis, non aliud per vehementiam
laboriosae meditationis aeeipimus, quam quod spretis mundi fallaciis, et aecre-
scentis Baeculi seduetriee gloria prorsus evulea mentis aciem ad coelestia figamue,
ubi candor lucis aeternae eunetorum fidelium mentes illustrat, corda concilial et
extinetie odiorum flammis universorum efficit animorum voluntates unanimes:
Quamquam autem ex assumpto dignitatis officio ßingulorum regimini nostro
Bubjectorum utilitati intendere teneamur, cura tarnen efficacior nos Bollicitat, ut
ad ea, quae divini eultua ampliationem, decus et gloriam ac laudem aediumque
aacrarum Unionem Btatumque felicem et quietum respiciunt, conycrtamua ani-
niiiin, disponamus et mentem, nam in coelestes thesauros reponi eo indubiua
confidimus, quidquid ad magnificandum Deum ei s. ecelesiarum augmentum
ipso Largiento ordinamus: Cum igitur Spiritus sanoti cooperante dementia eede-
Bia orientalis ritus videlicet graeci et Ruthenorum, quae longis heu temporibus
in diaparitate quadam ei Bcissura fidei b. ei divinorum Sacramentorum, non sine
375
derselben viele Rechte und Privilegien ertheilte. Doch Isidor
blieb nicht lange in Kiew, er begab sich nach Rom, wurde vom
Papste Eugen IV. zum Cardinal der heil, römischen Kirche er-
hoben. Von Rom ging er, nachdem er zum Bischof von Sabina
(1452) präconisirt wurde, als apostolischer Legat nach Konstan-
tinopel, um für die Befestigung der Union zu wirken, als aber
diese Stadt von den Türken eingenommen wurde, flüchtete er in
eine Kirche, wo er die Kleider eines erschlagenen Sklaven an-
zog und so den Händen seiner Verfolger entgangen ist und nach
Rom zurückkehrte. Den Titel des Metropoliten scheint Isidor
bis zum Jahre 1458 geführt zu haben, denn bei Rajnald wird er
beim Jahre 1458 Metropolit von Russland und Bischof von
Sabina genannt; erst jetzt hat er in die Hände des Papstes
Calistus seine Metropolitanwürde niedergelegt, wurde vom
Papst Pius IL zum Patriarchen von Konstantinopel erhoben, und
ist am 27. April 1463 in Rom gestorben, wo er in Vatican be-
graben worden ist.
Die Folgen der Florentiner Synode und namentlich der
Mission Isidor1 s waren, dass in Süd- und Westrussland der Weg
multorum salutis dispendio ab unione ?. Rom. Ecclesiae fluetuare videbatur, et
quam unionem Tatres nostri, immo tota plebs catholica temporibus nostris vi-
dere cupiebat, modo jam miserante Domino decretis ssmi Dni Eugenii Nostri
Pnpae IV. et aliorum Patrum plurimorum fidei s. zelatorum, cum ipsa s. Romana
ac Universali Ecclesia redueta sit ad identitatem dudum desideratae unionis:
pro tanto, ut ipsa Ecclesia Orientalis Praelatique et Clerus universus ejusdem
ritus graeci et Ruthenorum in amplitudine Dominiorum nostrorum et ditioni
nostrae subjeetorum, ubilibet consistentes, qui alias staute hujusmodi disparitate
et scissura, quandam depressionem sustinebant, restituta ipsis libertate divino
eultui insistcre possint, et Salvatoris nostri clementiam pro salvandis fidelium
animabus. et s. fidei conservando statu in pacis dulcedine uberius exorare vale-
ant, ad laudem et gloriam Dei • • • • universis ecclesiis earumque episcopis seu
Vladicis, praelatis, clero, et ceteris personis ecclesiasticis ejusdemque ritus
graeci et Ruthenorum haec omnia jura et libertates, modos, consuetudines et
immunitates universas duximus in perpetuum concedenda?, et praesentibus con-
cedimus, quibus omnes ecclesiae regnorum nostrorum Poloniae et Hungariae
etc earumque Archiepiscopi, Episcopi, Praelati et ceterae personac ecclesiasticae
consuetudinis romanae Ecclesiae l'ruuntur atque gaudent. Volumus insuper et
praesentibus decernimus, quod a modo nullus dignitariorum, capitaneorum,
officialium, et ceterorum subditorum nostrorum eujuseunque status aut condi-
tionis existunt, et praeeipue regni nostri Poloniae praedicti, singulariter autem
terrarum nostrarum Russiae et Podoliae et aliarum ipsis annexarum de jurisdic-
370
zur Wiederherstellung der Union noch mehr vorbereitet wurde,
wahrend in dem Moskauer Gebiete sich das Schisma besonders
durch den nachfolgenden Metropoliten Jonas fast zum Fanatismus
steigerte. Die ruthenische Kirche aber wurde in dieser Zeit durch
die dem Kiewer Metropoliten verliehene Kardinalwürde geehrt,
welcher hohen Würde erst nach vier Jahrhunderten ein anderer
ruthenischer Erzbischof (1856) theilhaftig wurde.
§.54.
Der Moskauer Metropolit Jonas (1443 — 1461). Definit ive
The ilung der Kiewer Metropolie in die Moskauer und
in die Litauer Metropolie.
Nach der Entfernung Isidor's Hess der Grossfürst Basil II.
den schon längst zum Metropoliten von Moskau ernannten I\ä-
saner Bischof Jonas abermals wählen und schickte 1443
seinen Gesandten Polyeuchtes nach Konstantinopel mit einem
Schreiben an den Kaiser und an den Patriarchen, worin er um
Einsetzung des Jonas zum Metropoliten ersuchte. Doch dieser
Gesandte scheint bis Konstantinopel nicht gekommen zu sein,
oder wahrscheinlicher hat er dorr nichts ausrichten können, da
der Kaiser der Union noch treu war, und
Jonas (1443—1461') wurde Metropolit von Moskau, ohne
von irgend einer kirchlichen Obrigkeit dazu erhoben worden zu
tione praefatorum Episooporum, Vladicarum et Praelatoruni eju&dem ritus graeci
et Kuthenorum. t-ed neque <K' judieiis sacerdotum seu plebanorum ipsorum, Uno
>-3e causi- raatrimonii aut divortiorum se deineeps impediant quoquo modi
obstante quavis consuetudine ad bactenus in terrid praesoripUs quomodolibet in
contrarium observata. Praeterea ut iidem Episcopi scu Vladicae ceterique Prae-
lati et eccl. personae saepe dicti ritus Ruthenorum vitae adminiculis sustentati,
ad laudes Deo exsolvcndas eo commodius mtendere possint, ip~i~ o eorum
Er.clesiia univerds ir. dominus no?tris ubieunque existentibus omnes rillas ei
siones quaslibet, quibuseunque nominibus censeantur, quae ab äntiqüo ad
: Gcclesias pertinere videbantur, et per qüascunquc | et in quibus-
eunque terris et districtibus nostris in pra< bltas, cum omnibus eorum
juribus i>ia mansuetudine duximus restituendas, et restituimüs per pra<
temporibus in aevum successuris, barum, quibus Bi'gillum nostrum appensum est,
teetimonio literarum, actum et datura Budae, feria sexta proxima ante D
minicam Oculi, anno 1». 1443.** aus Annale* Eccl. rutb., S. 78 bs. Diese
Urkunde wufde von den polnischen Königen in späterer Zeit zu wiederholten
Malen erneuert und bestätigt, bo; in den Jahren 1504, 1543, Ml.
377
sein. In Südrussland aber wurde um dieselbe Zeit Gregor zum
Metropoliten von Kiew ernannt und vom Papste Pius II. 1458 ein-
gesetzt. Jonas wollte aber auch die Diözesen von Litauen und
Südrussland sich unterwerfen, und bedrängte den in Kiew resi-
direnden Gregor IL auf jede mögliche Weise, und dieser konnte
sich nur mit Hilfe des polnischen Königs Kasimir IL, zu welchem
auch Litauen gehörte, behaupten. Als dies nach Rom berichtet
wurde, erliess Papst Pius IL im Sept. 1458 ein Brcve, worin er
sagt, dass der Metropolit Isidor seine Würde (1458) in die Hände
des Papstes Calistus niederlegte und dass an dessen Stelle der
Ärchimandrit Gregor eingesetzt worden ist; und dann verordnet,
dass zur Metropolie von Kiew die Diözesen Polozk, Brest, Snio-
lensk, Luzk (Luceoria), Wladimir in Wolynien, Chelm, Pere-
myschcl (Premislia), Halitsch und Turow gehören sollen. Seit
der Zeit führten die Metropoliten von Nordrussland den Titel:
..Metropolit von Moskau und ganz Russland"; die Metropoliten
des Südens aber benannten sich: „Metropolit von Kiew, Halitsch
und ganz Kusslandu. Die Ersteren wohnten beständig in Moskau,
die Letzteren aber entweder in Kiew, oder in Vilna oder Nowo-
grodek. Der Streit über die Theilung der Kiewer Metropolie
wurde auf diese Weise durch die Entscheidung des Papstes
definitiv entschieden. — Der Moskauer Metropolit Jonas ist 1461
gestorben.
Wir sind nun zum Schlüsse der ersten Periode des zweiten
Zeitraumes unserer Kirchengeschichte gekommen, bevor wir
aber weiter übergehen, wollen wir hoch die Geschichte der 11a-
litscher Metropolie, welche bis jetzt der Union mit Koni treu ge-
blieben ist, im Zusammenhange darstellen.
II. Die Halitscher Metropolie.
§. 55.
Errichtung der Halitscher Metropolie,- und die ersten
Metropoliten Niphon (1299—1305), Petrus (1305— 1326),
Gabriel, Theodor (1326 — 1329 und 1331 bis um 1338). Ka-
nonische Erection der Halitsch er Metropolie (1345) und
A u f h e b u n g d e r s e 1 b e n 1 347.
Es wurde schon oben erwähnt, dass das Land, weiches ur-
sprünglieh liothrussland, dann Fürstenthum Halitsch und Wla-
378
dimir mit den davon abhängigen kleineren Fürstenthümern, als:
Peremyschl, Terebowla, Zwenihorod, Beiz, genannt wurde, und
jetzt unter dem Namen des Königreiches Galizien und Lodo-
merien eine Provinz des österreichischen Kaiserstaates ausmacht,
dass dieses Land wahrscheinlich früher als alle anderen von den
Russen bewohnten Gebiete vom Lichte des Christen thu ras be-
strahlt worden war. Man kann nämlich vermuthen, dass sich die
apostolische Thätigkeit der heil. SlavenapostelCyrillund Method
wenigstens indirekt auch auf das jetzige Westgalizicn, wo heut-
zutage die Peremyschler Diözese gelegen ist, ausgedehnl hat, und
dass in diesen Gebieten, besonders im Peremyschler Gebiete, der
christliche Glaube schon im Zeitalter der heil. Cyrill und Method
wenigstens durch Vermittlung der mährischen und pannonischen
Gläubigen ausgestreut war.81) Als daher in derdamaligen russischen
Hauptstadt Kiew sich das Kreuz Christi erhoben hatte, kann man
mit ziemlicher Sicherheit annehmen, dass das Christenthum in
dem jetzigen Galizien und Lodomerien willige Aufnahme ge-
funden hat. Als dann diese Gebiete nach Wladimirs und beson-
ders Jaroslaw's Tode (1054) eigene Fürsten erhalten hat, ent-
standen in diesen Gebieten auch eigene Bisthümer, und zwar zu-
erst im wolynischen Wladimir schon zu Wladimir's des Grossen
(t 1015) Zeiten, und dann wahrscheinlich unter dem Pere-
myschler Fürsten Woledar (1086—1124) oder schon früher in Pe-
remyschl (Przemvsl). Als dann unter dem Rostislawitsch Wladi-
mirko (1141) die Fürstentümer Peremyschel, Zwenihorod und
Terebowla (Trcmbowla) zu einem Fürstenthum vereinigt, und
aus ihnen das Halitscher Fürstenthum mit der Residenz Halitsch
gebildet wurde, übertrug Wladimirko den bischöflichen Sit/ xon
Peremyschl nach Halitsch, und so ist das Halitscher Bisthum in
d<-r Zeit zwischen 1141 und L153 entstanden, Peremyschl aber
hörte nun auf einige Zeit auf, ein eigenes Bisthum zu sein.
Als erster Bischof von Halitsch wird Cosinus genannt, xon
welchem die wolynischc « [gaticw'sche) Chronik beim Jahre 1 1 1 ^ r>
erzählt, dass er den griechischen Prinz Andronicus Comnenus,
81 Der beil. Methodiua hat seine Qlaubensboten in diese Gegenden, be-
sonders .ii einem heidnischen Fürsten an der "Weichsel ausgesendet, and der
genannte Fürst wurde auch getauft. Zivol s. töethodia, vydal I\ Safaifik.
Praha 1851.
379
Sohn des Isaakius, begleitet hat. In diesem Jahre (1165) nämlich,
ist dieser Prinz nach Ilalitsch entflohen, wo er beim Fürsten
Aufnahme gefunden hat, bis er vom griechischen Kaiser Manuel
begnadigt und durch zwei nach Ilalitsch entsendete Metropoliten
zur Rückkehr eingeladen wurde. Als Andronicus, der Einladung
Felge leistend, nach Konstantinopel aufgebrochen war, Hess ihn
der Halitscher Fürst durch einige Bojaren und den Halitscher
Bischof Cosmas dahin beglei'cn, und diesen Cosmas betrachtet
man als den ersten Bischof von Ilalitsch. Zur Bestätigung dessen
wird auch Tatischtschcw zitirt, welcher in seiner Geschichte
sehreibt, dass im Jahre 1156 in Kiew ein gewisser Cosmas zum
ersten Bischof von Ilalitsch konsekrirt wurde. Es befindet sich
aber in der Bibliothek des griechisch-katholischen Capitels zu
Peremyschl eine Handschrift aus dem 18. Jahrhundertc, welche
aber „ex charta antiqua" abgeschrieben ist, in welcher gesagt
wird, dass der genannte Cosmas einen Vorgänger Namens Alexius
hatte, demnach wäre Alexius der erste und Cosmas der zweite
Bischof von Halitsch. Und diese Ansicht, (welche unter Anderen
vom Herrn Dr. Joseph Delkiewicz, Professor der Kirchenge-
schichte an der k. k. Lemberger Universität, vertreten wird), ist
höchst wahrscheinlich. Denn berücksichtigt man die verhältniss-
massig grosse Macht des damaligen Halitscher Fürsten Wladi-
mirko, ferner den Umstand, dass damals jeder halbwegs selb-
ständige Fürst aus politischen und religiösen Gründen einen
eigenen Bischof in seiner Residenz zu haben strebte, so scheint
es fast unmöglich, anzunehmen, dass der mächtige Wladimirko
nicht dasselbe Prinzip befolgt hätte. Dem widerstreitet nicht die
gewiss auf ältere Quellen basirte Nachricht des Historikers Ta-
tischtschew, dass Cosmas als der erste Halitscher Bischof in Kiew
konsekrirt worden war; denn man kann mit Recht annehmen,
dass Alexius früher (vor 1 141) Bischof von Peremyschl war, und
dass er, nachdem Halitsch zur Hauptstadt des neuen Fürstenthums
erhoben wurde, einfach dahin transferit wurde, und da er schon
Bischof war, sich zur Weihe nach Kiew zu begeben nicht nöthig
hatte. Ob das mit oder ohne Einwilligung des Kiewer Metro-
politen geschehen ist, kann aus Mangel an Quellen nicht gesagt
werden, es wäre aber auch nicht zu verwundern, dass die Cre-
irung des Halitscher Bisthums vom Metropoliten erst später gut-
geheissen wäre, weil ähnliche Beispiele aus jenen Zeiten nicht zu
880
den Seltenheiten gehören. Es kann also angenommen werden,
dass der Peremyschler Bischof Alexius um das J. 1141 nach Ha-
litsch versetzt wurde, wo damals ein eigenes Bisthum gegründet
worden ist, und dass Cosmas sein Nachfolger (seit 1156) war.
Von den nachfolgenden Bischöfen von Halitsch sind nur die
Namen bekannt, und auch diese sind nicht sicher. Nach dem ober-
wähnten Manuskript8") folgten in Halitsch die Bischöfe: Jonas,
Gerontius, Ephremus, Joannes, Antonius, Artemius, von welchem
in der Ipatiew'schen Chronik bei den Jahren 1235 und 1241 die
Rede ist, dann Meletius, Athanasius, Soziinas, Xiphon, Ignatius und
Dorotheus, welche alle bis zum Ende des 13. Jahrhundertes ge-
lebt haben sollen.
Nun begegnen wir den ersten Spuren der Haitischer Metropolie,
und zwar in einem Schreiben des polnischen Königs Kasimir an
den Konstantinopler Patriarchen, worin er um Einsetzung eines
gewissen Antonius zum Metropoliten von Halitsch bittet. Dieses
Schreiben8*) bezieht sich zwar auf eine spätere Zeit, weil es aber
über die ersten Ilalitscher Metropoliten Aufschluss gibt, so muss
es hier zuerst angeführt werden. Es lautet: „An den heiligsten
Patriarchen von Konstantinopel • • 'Von Kasimir König von Lechien
(Polen), Kleinrussland und von den Fürsten Russlands, welche
sich zum christlichen Glauben bekennen und von den russischen
Bojaren viele Verbeugungen. Wir suchen bei Dir unseren Bischof.
Pas ganze Land geht zu Grunde deswegen, weil das Gesetz
^kirchliche) verschwindet. Seit lange her (im Texte: Bl$ aiatvoc
o.iorsoj'/) rühmte sich Halitsch nach allen Seiten mit der ftfetro-
pölie, und war Sitz des Metropoliten seit jeher (im Texte: sf
aiebvoe aio)va)v) der erste Metropolit unseres Glaubens (sO/ejrrO
war Niphon, der zweite Metropolit Petrus, der dritte Metropolit
Gabriel, der vierte Theodor. Sie alle sassen auf diesem Stuhle
in Halitsch. Die Fürsten Rnsslands waren an sine Verwandten, und
i' heissl in dieser Handschrift: „Episcopi Haticienses taliter
numerantur: Alexius, Cosmas, Jonas, Gerontius, Ephrem, Joannes, Antonius,
Meletius, Athanasius, Zosimas, Niphon, [gnatius, Dorotheus." Nach der Meinung
des gelehrten Lembergcr Domherrn PetruSevic, [in Zoria Halizka, Lemberg,
Jahrgai L85 . S. 96) Btammt diese Handschrift \<m demgr.-kath. Metropoliten
Leo Kiszka (1711 — 1728), welcher die Namen der aufgezählten Bisehöfe aus
alten Quellen entnommen hat.
Acta. Patriarch, ( lonstant. I. .'>77
381
diese russischen Fürsten sind (ohne männliche Nachkommen) ge-
storben, und das Land verwaiste. Dann habe ich, König von
Lechien, das russische Land erworben. Jetzt, heiliger Patriarch
der ökumenischen Synoden, suchen (bitten) wir von Dir unseren
Bischof (Metropoliten), und wir erwählten dazu einen würdigen,
guten Menschen von guten Sitten und frommen Herzen, den ge-
heiligten Bischof Antonius. Damit ist unsere Gläubigkeit einver-
standen. Und um Gottes, unser und der heiligen Kirchen willen
komme euer Segen auf diesen Menschen herab, ordinirt ihn
namentlich zum Metropoliten, auf dass das Gesetz (Glauben) der
Ruthenen nicht untergehe, auf dass dasselbe nicht vernichtet
werde. Sollte aber dieser Mensch der Barmherzigkeit Gottes und
eueres Segens nicht theilhaftig werden, so zürnet dann nicht über
uns, wenn sich die traurige Notwendigkeit ergeben wird, die
Ruthenen zum Glauben der Lateiner zu taufen (bekehren), weil
es in Russland keinen Metropoliten gibt, und ein Land ohne
Gesetz nicht bestehen kann."
Diese Urkunde hat die lange Zeiten streitige Frage über
den alten Ursprung der Halitscher Metropolie, welche viele
Verfechter und Gegner gehabt hat, endtril tiir entschieden. Dem-
nach ist es sicher, dass die HaHtscher Metropolie am Ende des
13. Jahrhundertes errichtet worden ist. Den Anlas* dazu gab die
im Jahre 1299 geschehene Verlegung des Metropolitansitzes von
Kiew nach Wladimir an der Klasma. Diese Thatsache musstedie
Fürsten von Halitsch und Wladimir sowol aus kirchlichen, als
auch aus politischen Gründen peinlich berühren; denn in ersterer
Beziehung sahen sie ihr Volk von dem geistlichen Oberhirten,
welcher sich in das weit entlegene Susdal'sche Gebiet entfernt
hatte, und daher die Gläubigen des Südens nicht so oft beauf-
sichtigen konnte, gewissermassen verlassen; in politischer Be-
ziehung aber sahen sie sich durch die Entfernung des Oberhirten
der russischen Kirchenprovinz in das Gebiet des ihnen feindlich
gesinnten nördlichen Fürsten nicht nur hintangesetzt, sondern
sie konnten mit Recht befürchten, dass der nun in Nordrussland
residirende Metropolit durch seinen mächtigen Einfluss ihnen
gefährlich werden, und trachten kann, auch Südrussland unter
die Botmässigkeit der Susdaler Grossfürsten zu bringen. Es ist
also wahrscheinlich, dass gleich nach Verlegung des Metropo-
litansitzes von Kiew nach Wladimir an der Klasma in Plalitsch
382
eine eigene Metropolie errichtet, und als der erste Metropolit Ni-
phon eingesetzt wurde. Dieser Niphon ist aber eine den einhei-
mischen Chronisten ganz unbekannte Persönlichkeit; weil ei-
nher in der obangeführten Urkunde der erste, und Petrus der
zweite Metropolit genannt wird, so muss seine Regierungszeit in
die Jahre swischen 1299 und 1305 gesetzt werden. Als der zweite
Halitscher Metropolit wird Petrus genannt, unter weichem wohl
jener Petrus zu verstehen sein wird, welcher, wie oben gesagt,
auf Veranlassung des Halitscher Fürsten in Konstantinopel zum
Metropoliten von Kiew und ganz Russland eingesetzt wurde.
Petrus kann also nur in dem Sinne Metropolit von Halitsch ge-
nannt werden, dass er der Kirche von ganz Kussland, also auch
jener von Halitsch, vorstand. Es kann aber nicht nachgewiesen
werden, dass er in seinem Titel auch den des Metropoliten von
Halitsch geführt hat. — Der dritte Metropolit von Halitsch wird
in der genannten Urkunde Gabriel, eine gleichfalls sonst ganz
unbekannte Persönlichkeit, genannt. Weil aber Petrus im
Jahre 1326 gestorben ist, und bei den Jahren 1331 und 1334 ein
grewisser Theodor als Bischof von Halitsch genannt wird, und in
der Zeit von 1329-1331 der Kiewer Metropolit in Halitsch Me-
tropolitanrechte ausübte, so kann Gabriel nur in der Zeit von
1326 bis 1329 Halitscher Metropolit gewesen sein. Der vierte
Metropolit endlich wird Theodor genannt
Vergleicht man nun die Angabe über die genannten vier
Metropoliten mit der Geschichte der damaligen Kiewer Metro-
politen, so ergibt sich Folgendes: Niphon kann wirklich als
Metropolit von Halitsch (1299 — 1305) angenommen werden,
denn damals hat der Kiewer Metropolit Maxim Kiew verlassen
und sich nach Wladimir an der Miasma begeben, was den Ha-
litscher Fürsten Leo Danilo witsch zur Errichtung einer eigenen
Metropolie in Halitsch veranlass! hat. Vom Patriarchen war aber
diese .Metropolie noch nicht anerkannt, wenigstens iindet sich da-
für kein Beweis vor, aber der Halitscher Fürs! Georg Lwowitsch
wollte diese Anerkennung erwirken und schickte deswegen
(1308) den wolynischen Hegumcn Petrus zum Patriarchen
mit der Bitte, dass Petrus zum Halitscher Metropoliten eingesetzt
werde, Petrus wurde in Folge dessen zum Metropoliten, aber
nicht von Halitsch, sondern von Kiew und ganz Russland ein-
gesetzt, so dass es in Halitsch in der Zeit von 1305 bis 1326
383
keinen besonderen Metropoliten gegeben hat. Dass dem so sei,
erhellt daraus, dass sich Petrus mit den Angelegenheiten der
Kirche in dem Fürstenthum Halitsch und Wladimir befasste, und
dass ein anderer Halitscher Metropolit in dieser Zeit nirgends
erwähnt wird. — Wahrscheinlich nach des Petrus Tode (1326)
oder schon früher, als er seinen stabilen Sitz in Nordrussland
aufgeschlagen hat, wurde von dem Halitscher Fürsten Georg IL
(oder noch dessen Vorgänger Leo) der obgenannte Gabriel zum
Halitscher Metropoliten ernannt, der sich aber nicht behaupten
konnte, weil unter ihm und seinem Nachfoger Theodor der Metro-
polit Theognost von Kiew und ganz Kussland die Diözesen der
Halitscher Metropolie visitirt hatte, was er nicht hätte thun
können, wenn damals in Halitsch ein eigener Metropolit gewesen
wäre. So hören wir, dass sich Theognost in den Jahren 1329
bis 1331 im wolynischen Wladimir aufgehalten, und dort einen
Bischof für Nowhorod geweiht hatte, wobei ausser Anderen die
Bischöfe von Halitsch, Peremyschl, Chelm und Wladimir assi-
stirten; also lauter Suffraganbischöfe des Halitscher Metropoliten.
Wäre damals in Halitsch ein eigener Metropolit, so würden sie
einem fremden Metropoliten gewiss nicht assistirt haben. Daraus
folgt, dass es in Halitsch wenigstens in der Zeit von 1329 bis
1331 keinen eigenen Metropoliten gegeben hat. Wenn also Ga-
briel wirklich eine historische Person ist, was man füglich nicht
bestreiten kann, wiewol er den einheimischen Chronisten unbe-
kannt ist, so müsste er in die Zeit nach dem Tode des Metropo-
liten Petrus (oder in dessen letzte Regierungsjahre) und die nach-
folgenden Jahre bis 1329 gesetzt werden, denn im J. 1331 wird
schon Theodor als Bischof von Halitsch genannt, jedoch so, dass
er wohl zum Halitscher Metropoliten ernannt, aber vom Patriar-
chen nicht bestätigt war. Andere vermuthen, dass Gabriel und
Theodor nur Vikarien des Kiewer Metropoliten waren und von
dem Könige Kasimir unrichtig Metropoliten genannt werden.
Bis jetzt konnten die Halitscher P^ürsten die Errichtung
einer selbständigen Metropolie bei dem Konstantinopler Patriar-
chen nicht erwirken, die Halitscher Metropolie war bis jetzt nur
von den Fürsten eingesetzt; nun aber ist es gelungen, dazu auch
die Bestätigung des Patriarchen zu erwirken. In Konstanti-
nopel war damals der Patriarch Johann XIV., und er hat die Ha-
litscher Metropolie kanonisch instituirt, und allem Anscheine nach
384
den schon genannten Theodor zum Metropoliten eingesetzt und ihm
die Bischöfe von Wladimir in Wolynien, Chelm, Peremysckl, Luzlc
und Turow als Suffragane unterordnet Die Erektionsurkunde
isl nicht vorhanden, ihr Verlust ist Leicht erklärlich, weil damals
in Konstantinopel heftige kirchliche Streitigkeiten wütheten, in
Folge deren der Patriarch Johann XIV. (1347) abgesetzt, wurde,
und sein Nachfolger Isidor Buchir alle seine Einrichtungen und
Verordnungen für null und nichtig erklärte. Obwol aber die
Erektionsurkunde nicht vorhanden ist, so bestätigen die Kon-
stantinopler Ereignisse vom Jahre 1347, dass die Halitscher Me-
tropolie, welche schon früher durch weltliche Verordnung ins
Leben gerufen wurde, nun auch kanonisch erigirt worden ist.
Als nämlich die Kunde von der kanonischen Erektion der Ha-
litscher Metropolic nach Moskau gekommen war, fühlte sich so-
wol der Moskauer Grossfürst Simeon, als auch sein Metropolit
Theognost aus leicht begreiflichenGründen schmerzlich getroffen,
und Beide beschlossen, die kanonisch neuerrichtete Halitscher
Metropolic in ihrem Entstehen zu vernichten. Sie schmiedeten
zuerst Beschuldigungen gegm di-w neuernannten Halitscher Me-
tropoliten, welche Beschuldigungen aber zur Kenntnis* der
Nachwelt nicht gekommen sind. Im Jahre 1346 entsendeten sie
eine Botschaft nach Konstantinopel, durch welche sie sich iowol
über die Errichtung der Halitscher Metropolie beschwerten, als
auch den Metropoliten verklagten. Hie Umstände haben sieh in
Konstantinopel zu ihren Gunsten geändert Kaiser Johann Can-
taeuzenus, welcher im Jänner 1347 den Thron bestiegen hatte,
liess <lm Patriarchen Johann XIV. absetzen und erhob an dessen
Stelle Isidor Buchir, welchen Johann XIV., als einen Anhänger
des Palama, exkommunizirt hat. Isidor begann sein Kirchen-
reerimenl mit der (Jmffestaltung aller Einrichtungen und Ver
Ordnungen seines Vorgängers; als demnach die Klage des Mos-
kauer Grossfürsten Simeon und seines Metropoliten 'Theognost
gegen die Errichtung der Halitscher Metropolie eingelangl war,
erHess der griech' sehe Kaiser im August I-'ilT eine goldene Bulle, in
welcher er die "Errichtung der Halitscher Metropolie eine n Neuerung ä
nennt) welche neulich während der in Konstantinopel stattgefundenen
Streitigkeiten geschehen ist, und verordnet, dass von nun an „die
heiligsten Episcopien von Kleinrussland, genannt Wolynien,
namentlich die Halitscher, Wladimirer, Chclmer, Peremyschler,
385
Luzker und Turower (Diözese) wieder der heiligsten Metropolie
von Kiew und ganz Russland unterthan sein sollen, und dass
diese Verordnung auf Ersuchen des Grossfürsten Simeon und
anderer Fürsten, sowie auf Grund des althergebrachten kirchli-
chen Gebrauches, endlich mit Rücksicht auf das fromme und gott-
gefällige L^bcn des Kiewer Metropoliten und sehr verehrten
Exarchen von ganz Russland, Theognost, erlassen worden ist"8*).
Eine gleichartige Verordnung wurde auch vom Patriarchen er-
lassen und bestimmt, dass sie auch für alle Nachfolger im Kon-
stantinopler Patriarchate bindend sein soll. Von dieser Verordnung
wurde sowol der Moskauer Grossfürst Simeon, als auch Theog-
nost in Kenntniss gesetzt, und der Letztere überdiess aufgefordert,
damit er entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte bei
dem über Theodor von Halitsch zusammengesetzten Tribunale er-
scheine. Diese Aufforderung blieb aber ohne Erfolg, und was mit
dem Halitscher Metropoliten geschehen ist, ist auch unbekannt.
Es blieb aber noch der damalige Fürst von Halitsch, De-
meter Lubart, welcher sich für die Errichtung der Halitscher
Metropolie am lebhaftesten interessirte, und es handelte sich nun
darum, die erwähnte Entscheidung auch ihm mundgerecht zu
machen. Der Kaiser richtete deswegen an Lubart ein Schreiben,
in welchem es heisst: „du weisst, dass seitdem das russische Volk
Gott erkannt und durch die heil. Taufe erleuchtet wurde, durch
Gewohnheit und Gesetz festgesetzt worden ist, damit in ganz
Russland, sowol Gross- als Kleinrussland, nur ein Metropolit in
Kiew sei, und dass er für alle Bisthümer die Bischöfe ordinire,
und dass, wenn Einige diese Ordnung zu stören versuchten, sie
ihr Vorhaben nicht zu Ende führen konnten, denn kaum dass die
Störung vorgefallen war, folgte gleich, wie euch bekannt ist, die
Wiederherstellung der früheren Ordnung und des früheren Ge-
brauches.85) Inzwischen hat der Halitscher Bischof ohne Rücksicht
darauf, dass gegen ihn Klagen erhoben waren, über welche er
8*J Acta Patr. CP. T. 261 ff. Aus dieser Urkunde geht hervor, dass die
Halitscher Metropolie vor dem J. 1346 etwa im .1. 1345 kanonisch errichtet
worden ist. Denn im J. 1346 richteten die Moskauer ihre Klage nach Konstanti-
nopel, wahrscheinlich bald, nachdem die Kunde von der Erektion der Halitscher
Metropolie zu ihnen gekommen ist,
85) Damit wird auf die früheren Versuche, in Halitsch eine eigene Me-
tropolie zu gründen, namentlich vielleicht, wie Malinowski a. a. O. vermuthet,
Pelcsz, Gesc'iichtft der Union. 2o
386
sich beim heil. Metropoliten von Kiew und sehr verehrten Exar-
chen von ganz Russland, Thcognost, verantworten sollte, sich bei
seinem hiesigen Aufenthalt die damalige liier ort ige OrdnungslosigLeif
zu Xutzen gemacht. Er begab sich zum gewesenen Patriarchen von
Konstantinopel, welcher in seiner schlechten Gesinnung auch
vieles andere gegen das göttliche und kirchliche Gesetz An-
stössige verrichtet hat, hinterging auch andere Personen, weh- In1
das Reich schlecht und müssig verwalteten und an der genannten
Unordnung mitschuldig waren, deswegen weil sie sich nicht um
das allgemeine Wohl, sondern um ihre persönlichen Wünsche
kümmerten — dieser Haitischer Bischof ivurde zum Metropoliten
erhoben und erhielt unter seine Jurisdiktion auch andere in Klein-
russland befindlichen Diözesen. Weil aber nun mit Gottes Segen
die Ordnung wiederhergestellt, der gewesene Patriarch seiner
Katheder entsetzt und ein neuer ökumenischer Patriarch einge-
setzt worden ist,- • • • wurde gleichfalls alles vom früheren Patri-
archen gegen das göttliche Gesetz und die heil. Canone Ange-
ordnete verworfen: und es wurde durch meine kaiserliche Entschei-
dung und Synodalverordnung /^s^ese/z', damit die Bisthümer von
Halitsch und andere wieder der heil. Kiewer Metropolic wie ehedem,
untergeordnet seien; dass der Halitscher Bischof hier erscheine,
damit man nach der Untersuchung seiner Angelegenheit über
ihn das verfüge, was nach den heil. Canonen gerecht und ent-
sprechend sein wird. Meine kaiserliche Majestät gibt dir deswegen
kund, dass du die Absendung und Hieherstellung des Halitscher
Bischofs besorgst. Und den heiligsten Metropoliten von Kiew, den
sehr verehrten Exarchen von ganz Russland empfanget von nun an
als den wahren und gesetzlichen Metropoliten, er soll in Bezug auf
diese Bisthümer und deren Bischöfe Alles ausüben, was den heili-
gen Canonen entsprechend ist und was früher üblich war. Und wenn
ihr als ('brist, im Gefühle der Frömmigkeit und Demuth, und der
beil. Kirche ( rottes gehorsam, willig empfangen habet die kirchlichen
Urkunden, welche besagten, dass der Haltischer Bischof zum Metropo-
liten erhobfn worden ist ; empfanget auch jetzt, wo diese heil. Kirche
erklärt, und meine kaiserliche Majestät entscheidet, dass die frühere
Ordnung wiederhergestellt werde, auch diese Verordnung mit
auf die Zeiten des Metropoliten Petras angespielt, ha- ist aber auch ein fernerer
Beweis, «las- <lit> tfalitseher Metropolie Bchon früher (vor 1347) bestand.
387
Freude als euere Schuldigkeit, und als das für euer Seelenheil
Nützliche. Es geschehe Alles, wie euch meine Majestät kund thut."
Was für einen Eindruck dieses übermässig übermüthige
Schreiben auf den Fürsten Lubart gemacht hat, ist nicht bekannt,
ebenso wie auch über die weiteren Schicksale der Halitscher
Metropolic bis zum Jahre 1370 nichts bekannt ist.
Anmerkung. 1. Die Reihenfolge der Halitscher Metropoliten
wird von Anderen in einer bedeutend früheren Zeit angefangen,
und zwar sagt diesbezüglich Harasiewicz^) nachdem er die
Kicwer Metropoliten bis 1331 aufgezählt hat, Folgendes: „Series
et chronologia Metropolitarum II aliciensi um hueusque exaete
erui haud potuit. Monumenta hueusque deteeta commemorant se-
quentes Metropolitas Halicienses: Galacteonem (1240), Josephum
(1292), Gregorium (1301)"; und ein anderer ruthenischer Dom-
herr, B. Lewicki, zählt zu ihnen noch den Cosmas, Arthemius,
Petrus und Antonius, und die Genannten werden in folgender
Ordnung zusammengestellt: Cosmas, Galaktion (1240), Artemius,
Petrus, Erzbischof um 1244, Joseph, Metropolit um 1292, Antonius,
Metropolit um 1295, und Gregor, Metropolit (1301). — Allein
diese Zusammenstellung ist eine ganz willkürliche und kann
nicht historisch bewiesen werden. Vom Cosmas war schon oben
die Rede, und man kann ihn mit gutem Grund als den zweiten
Halitscher Bischof (um 1156) annehmen. Galaktion aber, welchen
Harasiewicz in das Jahr 1240 versetzt, scheint nach der Ansicht
des gelehrten Lemberger ruthenischen Domherrn Anton Petru-
szewiez 87), ebenso wie der oben genannte Erzbischof Petrus,
wenn sie überhaupt historische Personen sind, nicht ein grie-
chisch-ruthenischer, sondern ein lateinischer Bischof gewesen zu
sein. Die Domheivn Harasiewicz und Lewicki berufen sich auf
eine Schenkungsurkunde des Halitscher Fürsten Roman, welche
er im Jahre 1240 zu Gunsten des Höhlenklosters erlassen haben
soll, in welcher Urkunde Galaktion als Halitscher Metropolit
genannt wird. Allein diese Urkunde ist unecht, zuerst wegen der
Neuheit der Sprache und dann deswegen, weil es 1240 in Halitsch
keinen Fürsten Roman gegeben hat; deswegen entbehrt auch die
86) Annales Eccl. Ruth. pag. 12.
S7) In seiner Abhandlung in Zoria halicka, Lemberg 185.'>, S. 107 ff.,
wo die diesbezüglichen Urkunden abgedruckt sind.
25*
388
Nachricht vom Metropoliten Galaktion einer jeden Grundlage. —
Nicht besser verhält sicli die Sache mit dem Erzbischof Petrus.
Man beruft sich auf le Quien88), welcher sag!: „Tot illos Russia
Mctropolitas (i. e. Kiovicnses) recensii, ex illius gentis annalibus
aeeeptos, in quibus tarnen unurn omissum observo, cui Petrus
nomen fuit. Jlunc mihi suppeditat excerptum, ex nescio quo
autore, quod in schedis meis reperi, in quibus haec lego: „Anno
1244 quidam Archiepiscopus de Russia Petrus nomine, vir ut
aestimari potuit honestus et fidedignus, a Tartaris exterminatus,
et ab Archiepiacopatu suo, imo ab ipso effugatus ad partes se
transtulit Cisalpinas, consilium et auxilium et de sua tribulatione
consolationcm adeplurus, ut sibi dante Deo, Ecclesia Romana, et
prineipium clemens forte gratia subveniret. Requisitus igitur de
conversatione ipsorum Tartarorum, quam expertus est, inquisito-
ribus sie respondit. Reliquias ipsos credo fuisse Madianitarum fu-
gientium a facic Gedeonis usque ad remotissimas Subsolani et
Boreae piagas et sese reeipientium in loco horroris et vastissimae
solitudinis Erron dicitur." In catalogo Metropolitarum, qui ad nie
i I !I. D. Delisse transmissus est, nullus Petrus nomine circa an.
1244 Russiae Ecclesiae praefuisse legitur." Weil nun von diesem
Petrus in den einheimischen Chroniken nirgends die Rede ist, da-
gegen aber, wie aus der Geschichte der Kiewer Metropoliten er-
sichtlich ist, in Kiew seit 1243 Cyrill 1. Metropolit war, welcher
am Hofe der damaligen Halitscher Fürsten oft verweilte, und von
ihnen zur Metropolitanwürde erhoben war, so folgt, dass Petrus
weder den Halitschern, noch den Kiewern Metropoliten zuge-
zählt werden kann. Wenn «t deswegen iiberhaupl eine histori-
sche Persönlichkeil ist, so muss man annehmen, dass er ein
lateinischer Missionär in Russland war, was le Quien's Worte:
n ad partes se transtulit Cisalpinas, consilium el auxilium el de
sua tribulatione consolationem adepturus« zu bestätigen scheinen.
Petrus wurde nämlich wahrscheinlich von dort (partes cisalpi
nae) als Missionär nach Russland entsendet und hat sich dorthin
vor dem Andränge der wilden Tataren geflüchtet Dass es damals
in Russland lateinische Missionäre gegeben hat, ist zweifellos;
besonders wurden sie dahin vom Papst Gregor [X. auf Grund-
lage der Pulle „Cum messis multa" ddto Anagnia Calend. Sep-
temb. 1 234 entsendet.
\: Oriens Cliristianus, Paris. 1740. t, I. j>. 1-271.
389
Was ferner den Arfemius anbelangt, so wird er in der [pa-
tiew'schen Chronik als Bischof von Halitsch in der Zeit von
1235—1241 genannt,
Die Existenz der lialitscher Metropoliten Joseph und Gregor
will man aus zwei angeblichen Urkunden des Plalitscher Fürsten
Leo (1268 — 1301) beweisen. Der Dominikanermönch Clemens
Chodykiewicz hat nämlich in seiner Schrift: „Dissertationes hi-
storico criticae de Archiepiscopatu Metropolitano Kioviensi et
Haliciensi^ zwei angebliche Urkunden des genannten Fürsten
veröffentlicht, und zwar aus der ersten Urkunde führt er nur
folgende Worte an: „Ecce ego Leo, Dux terrarum Rus«iae, filius
Danielis regis, consilio capto cum Senatu meo- • • • in praesentia
venerabüis Metropolitae Haliciensis Josephi de Krylos89), Andreae
ducis Jaroslavicz, ducis Waszko et aliorum plurimorum fide dig-
norum, circa praemissa existentium. Scriptae sunt hae litterae
Leopoli feria sexta, die octava mensis Octobris anno 6800(1292)."
— In der zweiten Urkunde ddto Halitsch am 8. März 6809 (d. i.
1301) sagt Fürst Leo, Sohn des Königs Daniel, dass er nach dem
Vorgange seines Ahnes, des heil. Wladimir, der lialitscher Me-
tropolie und allen Erzbischöfen, Bischöfen und Klöstern der
orthodoxen griechischen Religion das geistliche Gesetz (Nomo-
canon), welches die Kiewer Kirche beobachtet, gegeben und be-
stätigt hat. (Es ist hier die Constitutio Vladimiri et Jaroslai zu
verstehen.) Dann zählt er die Rechte und Privilegien, welche er
dem. lialitscher Metropoliten Gregor und dessen Nachfolgern für
ewige Zeiten übergibt, auf, und sagt, dass dabei als Zeuge der
Peremyschler Bischof Hilarion und der Kiewer Metropolit Cy-
prian anwesend war. Diese Urkunde wird aber von den Gelehrten
für unecht erklärt, und zwar aus verschiedenen Gründen, aus
denen besonders die Neuheit der Sprache und der Umstand her-
vorgehoben werden muss, dass im Jahre 1301 nicht Cyprian,
sondern Maxim Kiewer Metropolit war. Demnach ist die Annahme,
dass um 1301 Gregor Metropolit von Halitsch war, unbegründet,
und dies desto mehr, als in dem historisch beglaubigten oban-
geführten Briefe, des polnischen Königs Kasimir an den Kon-
89) Krylos h\ ein Dorf bei Hilitsch, das jetzt zu den Tafelgütern des
gr.-kath. lialitscher Metropoliten gehört, und wo früher die Metropoliten
residirten.
390
stantinopler Patriarchen von den genannten Metropoliten kein
Wort gesagt wird und ganz andere Namen angeführt werden.
§.56.
Zweite canonisclie Erektion der Halitscher
Metropolie (1371).
Im Jahre 1347 wurde die kurz vorher canonisch errichtete
Halitscher Metropolie durch einen Synodal beschluss oder eigent-
lich über Auftrag des Kaisers unterdrückt, und weil nach dieser
Zeit in Halitsch grosse Unruhen und Verwirrungen herrschten,
so ist kaum anzunehmen, dass irgend Jemand die Hechte der
Halitscher Metropolie vertheidigt hätte, und weil über diese Zeit
(1347 — 1370) keine diesbezügliche Nachrichten vorliegen, so
kann man auch über die Schicksale der Halitscher Metropolie
in dieser Zeit nichts sagen. Unterdessen aber haben sich die po-
litischen Zustände in Halitsch verändert, König Kasimir III. von
Polen hat sich endgiltig in den Besitz von Halitsch gesetzt, und
um sich diesen Besitz zu sichern, trachtete er seine neuen Unter-
thanen auch in kirchlicher Beziehung von jeder Abhängigkeit
von einer ausländischen Macht zu befreien und für sie die schon
vor vielen Jahren errichtete Halitscher Metropolie wieder herzu-
stellen. Angeregt wurde er dazu nicht nur durch seine persönli-
chen politischen und religiösen Motive, sondern auch durch die
gleichzeitigen Ereignisse in Litauen, wo der Grossfürst Olgerd
für seine ruthenischen Unterthanen einen eigenen Metropoliten
zu erwirken trachtete. Kasimir richtete deswegen im J. 1370 (nach
der damaligen russischen Computation 1371) das oben (im vori"
gen $.) angeführte Schreiben an den Patriarchen in Komtanti-
nopel, in welchem er ganz entschieden um die Einsetzung des
mitgeschickten Antonius zum Halitscher Metropoliten ersuchte.
In Konstantinopel mag das Schreiben auf viele Schwierigkeiten
gestossen sein, allein nichtsdestoweniger wurde der Bitte Kasi-
mirs willfahrt und Antonius zum Haiti scher Metropoliten erhoben.
Die diesbezügliche Urkunde90) tautot: nConciliarverhandlung bezüg-
lich des von, Kleinrussland gekommenen, zum Haitischer Metropoliten
eingesetzten Herrn Antonius. Weil die heil. Metropolie von Halitsch
" ' Acta radiäre]!. CP. I. 578 - 580,
391
schon seit langer Zeit vakant ist und keinen eigenen Oberhirten
hat, und es unumgänglich nothwendig war, dieselbe zur Befesti-
gung des göttlichen Gesetzes Christi- • • • mit dem Metropoliten
zu versehen, so hat unsere Massigkeit zusammen mit der heil.
Synode dies berücksichtigt und für diese Metropolie einen Me-
tropoliten einzusetzen für nothwendig befunden. Und weil der
von dort (Halitsch) hier angekommene gottgefällige Bischof Herr
Antonius, welcher in der langen Zeit seines hierortigen Verwei-
lens seine Orthodoxie bewiesen hat, nach der mit ihm durchge-
führten genauen Prüfung durch Synodalbeschluss erwählt, und
des Primates und Vorsitzes an der heil. Halitscher Metropolie
für würdig erkannt worden ist: so wurde er vom Bischöfe zum
Metropoliten dieser Metropolie erhoben, und zwar durch Synodal-
beschluss der heil, und verehrungswürdigen Bischöfe von Herak-
lia, Nicaea, Brussa, Athen- • • deswegen soll er diese heil. Metro-
polie regieren, deren Namen an Orten und Kathedern, welche
sich bei der heil. Synode befinden, führen, und überall in den
Diptychen, wie es die Canone und Rubriken verordnen, genannt
werden; er soll in der Kirche auf dem für ihn bereiteten heiligen
Stuhle sitzen, die Lektoren und Hypodiakonen einsetzen, die
Diakone und Presbyter ordiniren, und ungehindert alle heiligen
Funktionen verrichten, wie ein wirklicher und wahrer Bischof.
Ausserdem soll er alle ihm bei dieser Kirche zustehenden Rechte
geniessen und Niemandem, sei es einem benachbarten Bischof
eder Jemandem anderen, irgend welche von seinen Rechten an-
zugreifen gestatten. Er allein ist Vorsteher und Bischof dieser
Kirche, sowie der Verwalter ihres Eigenthums und Herr (Vla-
dyka). Und weil er von der katholischen und apostolichen Kirche
zum Lehrer und Hüter der Christen eingesetzt ist, so soll er die-
selben in allem Heilsomen überzeugen und belehren, und sie zum
Guten, das zur ewigen Seligkeit führt, anleiten, (wohl wissend),
dass er für sie am Tage des Gerichtes Gott Rechenschaft zu geben
hat. Es werden ihm unterordnet die Bisthümer von Chelm,
Turow, Peremyschl und Wladimir, damit die jetzt dort herr-
schenden Unordnungen aufhören und Friede, sowie Beilegung
der Skandale eintrete; er soll in ihnen das christliche Volk
Gottes lehren, in denselben die Lektoren und Hypodiakone ein-
setzen, die Diakone und Presbyter, sowie auch die Bischöfe ordi-
niren. Wenn er aber bei sich (d. i. in seiner Provinz) keine
392
Bischöfe hat, mit denen er andere (Bischöfe) ordiniren könnte,
so boII er nach seiner Ankunft in die Kirche den ihm als würdig
Scheinenden erwählen, und sich zum ungarisch-walachischen
Metropoliten begeben, und mit jenem die Präconisalion und die
Ordination der Bischöfe vornehmen. Bei seiner Anwesenheit
sowohl in der ihm gehörigen Kirche (d. i. der Halitscher Diözese)
als auch im Gebiete der obgenannten Bisthümer sollen ihm alle
Vorsteher des Säcular- und Regularclerus, die Regenten und das
ganze christliche Volk Ehre mit Demuth und dem schuldigen
Gehorsam erweisen und als ihrem Bischof, Lehrer und Hirten,
welcher mit ßeschluss der heil. Synode und unserer Bestätigung
erwählt und eingesetzt worden ist, sollen sie ihm folgsam und
gehorsam sein in Allem, was er ihnen zum Nutzen und Seelen-
heil vortragen wird, denn die ihm erwiesene Ehre soll sich zum
Gott erheben, dessen Bild der Bischof trägt. — Zur Bestätigung
dessen wurde dem erwählten heil. Halitscher Metropoliten und
unserem hochgeehrten geliebten in Christo Bruder und Mit-
diener unsere gegenwärtige Synodalentscheidung und Verhand-
lung gegeben im Monate Mai im neunten lndikt 6879 (d. i. 1371)."
So wurde die Halitscher Metröpolie zum zweiten Male
canonisch errichtet und zum Metropoliten
Antonius (1371- 1391?) eingesetzt. Diese Massregel er*
bitterte den Moskauer Fürsten Simeon und seinen Metropoliten
und veranlasste mehrere Korrespondenzen zwischen Moskau und
Konstantinopel, von denen oben die Bede war. In llalitsch
stand unterdessen bis 1391 ein eigener Metropolit an dev Spitze
der Halitscher Kirche — ob Antonius bis 1391 lebte, oder bis
zu diesem .Iahte noch «inen Nachfolger hatte, ist unbekannt —
um das Jahr 1391 war aber die Halitscher Metröpolie schon er-
ledigt, denn in diesem Jahr schrieb der Patriarch an einen ge-
wissen Mönch Simeon,91) damit er nach dem Tode des Halitscher
Hierarchen die Verwaltung dieser Kirche übernehme, bis für
llalitsch ein eigener Metropolit eingesetzt werden wird, ünter-
y|) „In demselben Monate (August 1 391) erging ein Patriarch abschreiben
•in den Ordensprie ter Simeon in Kleinrussland, damil er nach dem Tode des
Halitscher (Metropoliten) diese Kirche übernehme, bis darüber unserem heiligsten
ökumenischen Patriarchen berichtet, und dort ein Metropolit i werden
wird." (Acta l'ati. I T. 1 1. I .'7.
393
dessen ist in Halitsch ein gewisser Schwindler Namens Tagaris
erschienen, welcher sich wahrscheinlich für einen Bevollmäch-
tigten des Patriarchen ausgab und den Simeon zum Bischof
weihte. Als aber Simeon den Betrug entdeckte, entsagte er der
bischöflichen Würde und verdammte den Tagaris.92)
Zwei Jahre (1393) später erschien in Konstantinopel Johann
Bischof von Luzk mit einem Schreiben des polnischen Königs,
worin er den Patriarchen ersuchte, dass dieser Johann zum Ha-
litscher Metropoliten erhoben werde. Doch dieser Johann war
schon früher vom Kiewo-Moskauer Metropoliten Cyprian wegen
irgend welcher Verbrechen, die er dem Wladimirer Bischof
gegenüber begangen haben soll, beim Patriarchen verklagt.
Der Patriarch beschloss deswegen zuerst die Streitfrage
zwischen Johann und dem Wladimirer Bischof zu entscheiden,
und erst dann die Bitte des polnischon Königs in Erwägung zu
ziehen, und entsendete im Juli 1 393 den Erzbischof von Bethlehem
nach Russland, wobei er ihn mit der Vollmacht zur Ausübung
einiger bischöflicher Rechte ausstattete.93) Der Bischof Johann
wartete aber nicht auf die Entscheidung des Patriarchen, sondern
begab sich von Konstantinopel auf die Insel Pharos, von wo er
auf die wiederholte Aufforderung des Patriarchen, dass ersieh vor
den in seiner Angelegenheit niedergesetzten Richterstuhl stelle,
antwortete: „Mir hat der König Halitsch (d. i. die Halitscher
Metropolie) gegeben, welcher der Besitzer und Herrscher dieses
Landes ist, und es fehlte mir nur der Segen des Patriarchen, und
ich kam und habe diesen empfangen, und sonst ist mir nichts
mehr nöthig. Zu welchen Zweke soll ich wieder vor die Synode
(gehen?) Ich begebe mich nach Halitsch zu meiner Kirche." Un-
ter dem Segen, welchen Johann empfangen zu haben behauptet,
verstand er, wie der Patriarch sagt, den Segen, welchen er gleich
jedem anderen Christen, der zum Patriarchen kommt, erhielt.
Davon hat nun der Patriarch sowol den polnischen König, als
auch den Metropoliten Cyprian, zu dessen Metropolitanjurisdiktion
die Luzker Diözese gehörte, in Kenntniss gesetzt9*) und den
92) Acta Patr. CP. IL 158.
93) Daselbst II. 171.
9*) Das diesbezügliche Schreiben lautet: „Geheiligtester (ispebzaTZ) und
verehrtester Metropolit von Kiew und ganz Russland, geliebtester Bruder unserer
Bescheidenheit (uerptÖTr,^ und Mitdiener. Gnade und Frieden sei mit deiner
394
König ersucht, damit er den Bischof Johann von Luzk in Ha-
litscfa nicht aufnehme, dem Metropoliten aber aufgetragen, damit
er diesen Bischof als exkommunizirt ansehe und an dessen Stelle
einen anderen einsetze.
Die Folge dieses Schreibens war, dass der Metropolit
( Jyprian den genannten Bischof Johann seines Bisthums entsetzte,
denn in Luzk erscheint hald ein anderer Bischof Namens Theo-
dor; allein der polnische König beachtete wahrscheinlich nicht
das Schreiben des Patriarchen, sondern nahm den Johann an,
welcher nun faktisch Metropolit von Ilalitsch gewesen zu sein
scheint, wiewol er vom Patriarchen nicht anerkannt worden ist.
Es herrschten hier aber*- nichtsdestoweniger ungeordnete Verhält-
nisse, und es kam so weit, dass sogar Personen, welche keine
Weihen erhalten haben, geistliche Funktionen verrichteten. Die
Kunde davon veranlasste den Konstantinopler Patriarchen im
Jahre 1397, den schon oben genannten Michael, Erzbischof von
Bethlehem, als einen mit den Sitten und Gebräuchen dieses Lan-
des schon bekannten und der Landessprache kundigen Mann
wieder nach Russland zu entsenden. Dem Erzbischof trug er auf,
das Volk in den Kirchen zu lehren und dasselbe in dem Glauben,
welchen er (der Konstantinopler Patriarch) und die Patriarchen
von Alcxandrien, Antiochien und Jerusalem lehren und beken-
Heiligkeit (cSOOTTj^) Der Bischof von Luzk ist hergekommen und brachte
auch Schriften vom Könige (oLTth TOV xpdÄy]\ in welchen um dessen des
Bischofs von Luzk) Einsetzung zum Metropoliten vonHalitsch ersucht wird. Die
deswegen versammelte Synode hat nun das Schreiben untersucht, welches
deine Heiligkeit bezüglich seiner Ankunft nach Konstantinopel schickte, und es
schien Alles in gutem Gange, weil auch der Bischof von Wladimir kommen
wird- • • Doch dieser (Bischof von Luzk) ist entflohen • • • und begab sich
nach Pharos, von wo er trotz öfterer Aufforderungen nicht zurückkehren
wollte • • • deswegen schreiben wir deiner Heiligkeit von ihm. damit da das
Geschehene kennst und darüber auch dem Könige berichtest, und Keiner soll
ihn aufnehmen, bis in seiner Angelegenheit das Urtheil gesprochen werden wird."
Dann schreib! der Patriarch, wie sich Johann, als er vor das Tribunal berufen
wurde, benommen hat, zitirl die obangeführte Antwort Johann's, sagt, dass er
ihm keim; schriftliche Anerkennung gegeben hat, bemerkt, dass er ein gleich-
lautendes Schreiben auch an den König schickt, und fordert schliesslich den
Metropoliten auf, dass er für Luzk einen anderen Bischof ordinire (Acta, II. 180 i\
\'i~ diesem Schreiben folgt mit der grössten Bestimmtheit, dass im J, i.v.i.'l
die Efalitscher Metropolie zu Recht bestand, und dass es -ich ;n diesem Jahre
nicht um deren Bestand, sondern nur um die Person des Metropoliten handelte.
395
nen, zu bestärken, ferner, wenn es nothwendig sein wird, wür-
dige Priester zu ordinircn, Kirchen zu weihen und alle sonstigen
kirchlichen Funktionen zu verrichten, nur die Ordination der
Bischöfe war ihm vorbehalten. Dann werden alle Priester,
Mönche, Regenten und das ganze christliche Volk aufgefordert,
damit sie ihm mit gebührender Ehrerbietung und Liebe begeg-
nen und ihm jeglichen Schutz angedeihen lassen.
Gleichzeitig (im Jänner 1397) richtete der Patriarch ein
Schreiben an den polnischen König, in welchem er sagt, dass er den
Erzbischof von Bethlehem nach Halitsch schickt, und bemerkt,
dass wenn der Luzker Bischof Johann Verzeihung erlangen will,
so soll er gleich nach der Ankunft des Patriarchalgesandten
Halitsch verlassen, welches dem genannten Gesandten zu über-
geben ist, und soll sich zu seinem Metropoliten begeben und von
diesem Verzeihung erflehen; und wenn dieser ihn losspricht, so
soll er sich nach Konstantinopel begeben, wo für ihn das gethan
werden wird, was der König verlangen wird. Sollte aber Jo-
hann vom Metropoliten nicht losgesprochen werden, und der Kö-
nig wird einen anderen tauglichen Menschen haben, so möge er
diesen mit dem Erzbischof von Bethlehem sammt den nöthigen Ur-
kunden nach Konstantinopel schicken; wenn aber der König
einen tauglichen Menschen bei sich nicht hätte, so wird in Kon-
stantinopel ein Hirt für Halitsch erwählt werden.
Auch an den Metropoliten Cyprian richtete der Patriarch in
derselben Angelegenheit ein Schreiben, worin er das Verlangen
Cyprian's, die Halitscher Metropolie zu unterdrücken, verweigert,
und sagt: „Bezüglich der heil. Halitscher Metropolie ist es deiner
Heiligkeit bekannt, wie dieselbe errichtet und zum Range der
Metropolie erhoben worden ist, und welche Schreiben deswegen
vom Patriarchen Philotheus an Alexius nach Russland gerichtet
waren, damals, wo du noch nicht Bischof warst. x\lles das wurde
wegen Sicherheit in die heil. Codices eingetragen. Bei dieser
Sachlage liegt unserer Bescheidenheit und der heiligen Synode
die Sorge für diese Metropolie ob, und wir wollen für sie einen
eigenen Oberhirten besorgen, wenn es Gottes Willen sein wird
und die Umstände zulassen. Deswegen ist das, was nach deinem
Berichte für sie (die Halitscher Metropolie) von dir gethan ist,
nämlich, dass du einen Bischof dieser Metropolie ordinirt hast,
schlecht gethan." Im Jahre 1397 bestand daher die Hall-
396
tscher Metropolie noch mit allen ihren Rechten, es war aber noch
immer kein Metropolit für dieselbe kanonisch instituirt. 95)
Ob nun der vielgenannte Bischof Johann sich vor des Metro-
politen Richterstuhl stellte, oder nicht, ist unbekannt; vom pol-
nischen König Wladyslaw Jagello wurde er aber nicht verlassen,
dieser König übergab ihm (1398) die Hali tscher Metropolie, was
aber vom Patriarehen nicht bestätigt wurde. Um das Jahr 1414
war nach der Nikon'schen Chronik in Halitsch ein Johann (ob der-
selbe oder ein anderer, ist unbekannt), er wird aber nur Bischof,
nicht Metropolit, genannt. Die Halitscher Metropolie erhielt sich
wohl noch einige Zeit, allein ihr Gebiet beschränkte sich nur auf
die Diözesen Halitsch und Pcremyschl. Endlich ist diese Metro-
polie ganz untergangen und wurde mit der Kiewer Metropolie
vereinigt, und die dortigen Metropoliten führten in ihrem Titel
auch den des Metropoliten von Halitsch. Die Stadt Halitsch ver-
lor aber nicht nur den Metropoliten, sondern auch den Bischof-
sitz, und wurde nur von Vikarien der Kiewer Metropoliten ver-
waltet, bis endlich (1539) der polnische König Sigismund III. in
L-inberg ein Bisthum errichtet hat.
Fasst man nun das Gesagte kurz zusammen, so ergibt sich,
dass die Halitscher Metropolte aus Anlass der Entfernung der
Metropoliten von Kiew nach Wladimir an der Klasma, um das
Jahr 1299 entstanden ist, aber damals noch nicht die kirchliche
Bestätigung erhalten konnte; erst um das Jahr 1345 wurde sie
von dem Patriarchen Johann XIV. canonisch errichtet, aber bald
nachher (1347) unterdrückt. Nichtsdestoweniger scheint sie sich
mit Hilfe des weltlichen Armes erhalten zu haben, bis es endlich
(1371) dem polnischen Könige Kasimir gelungen ist, deren canoni-
sche Wiederherstellung in Konstantinopel zu erwirken, seit
welcher Zeit sie sich bis in das 15. Jahrhundert erhalten hat.
Die Reihenfolge der Halitscher Metropoliten jener Zeiten war
folgende:
1. Niphon (1299 — 1305)?
2. Petrus (1305 — 1326), der aber Metropolit von Kiew und
ganz Russland war;
:;. Gabriel \ 1326 1329)?
!. Theodor (seit 1331);
Acta Tun-. CP. II. 278 285.
397
5. Unbekannter (seit 1347) (Isidor);
6. Antonius (1371 — 1391)? oder es waren vieleicht mehrere
Metropoliten in dieser Zeit ;
7. Simeon (1391—1393) Administrator;
8. Johann (1393 — 1414)? der aber die Bestätigung des
Patriarchen nicht erlangen konnte und in der Chronik Bischof
genannt wird.
§. 57.
Die Diözesanverwal tung, Domcapitel und neue
Diöz esen.
Die Grundsätze der Kirchenregierung sind dieselben, wie
im ersten Zeiträume geblieben, weil sich aber die Kirche nun
weiter ausdehnte, waren auch mehr und neue Organe nothvvendig,
als dies früher der Fall war. Während man in dem ersten Zeit-
räume nur vom Metropoliten, den Bischöfen und Priestern sowie
Diakonen, also nur von den auf göttlicher Anordnung beruhenden
hierarchischen Stufen hört, erscheinen nun auch andere hierar-
chische Stufen, welche als Bevollmächtigte der Bischöfe einzelne
Zweige des kirchliclien Dienstes versehen.
An der Spitze der ganzen Kirche von Russland stand auch
in diesem Zeiträume der Metropolit von Kiew, und wurde als
solcher allgemein anerkannt, so lange er in Kiew residirte. Als
sich aber die Kiewer Metropoliten (1299) nach Nordrussland
entfernten, trennten sich von ihnen zuerst die in den Fürsten-
thümern Halitsch und Wladimir befindlichen Bisthümer, und
gehorchten mit einigen Unterbrechungen vom Ende des 13. bis
zum Anfange des 15. Jahrhunderts den Halitscher Metropoliten;
dann trennten sich vom ehemaligen Kiewer Metropoliten auch die
den Litauern unterthänigen Bischöfe, welche auch nach mannig-
fachen, oben geschilderten, Wechselfällen eine eigene Metropolie
erhielten, mit welcher später auch die Halitscher Mctropolie ver-
einigt worden ist. Trotzdem aber die Kiewer Metropolie seit dem
Jahre 1299 faktisch nicht mehr bestand, haben sich sovvol die
Moskauer als auch die Litauer Metropoliten den altehr würdigen
Titel der Kiewer Metropoliten beigelegt, bis endlich im J. 1458
die ehemalige Kiewer Metropolie definitiv getheilt wurde und die
Moskauer Metropoliten sich den Titel „Metropolit von Moskau
398
i
und ganz Russland" beilegten, während den Litauer Metropoliten
der Titel „Metropolit von Kiew, Halitsch und ganz Russland"
beigelegt wurde.
Die Macht der Metropoliten war in den ihnen unterthänigen
Diözesen dieselbe wie im vorigen Zeiträume: der Metropolit konse-
krirte die Bischöfe, übte über dieselben die Gerichtsbarkeit, visi-
erte die Diözesen der Suffraganbischöfe, entschied die Streitig-
keiten in zweiter Instanz u. s. w. Dass die Visitationsreisen der
Metropoliten sehr erwünscht waren, kann nicht in Abrede ge-
stellt werden, wiewol man die Klagen der litauischen und polni-
schen Fürsten über die diesbezügliche Nachlässigkeit einiger
Metropoliten nicht gerade so auffassen muss, dass die Fürsten
diese Visitationsreisen der Metropoliten in rein kirchlicher Be-
ziehung für wünschenswertl) hielten. Nein, es handelte sich da
mehr um die politische Ueberlegenheit, wobei der Metropolit
damals eine sehr wichtige Rolle spielte. Diese Visitationsreisen
scheinen aber auch mit sehr grossen Lasten verbunden worden
sein, denn der Metropolit pflegte ein glänzendes Gefolge mit sich
zu führen, und die Verpflegung musste von den betreffenden
Kirchen, d. i. vom Clerus und von den Gemeinden bestritten
werden, wozu noch die sehr bedeutenden gewöhnli hen Abgaben
an den Metropolitanstuhl in Betracht zu ziehen sind. Daher ist es
gar nicht auffallend, dass der Nowhoroder Chronist, gar nicht aus
Ungcbundenheit, wie der Tschernigower Philaret in seiner
Geschichte (I. 209.) meinen will, sondern aus wirklicher Noth
sicli beim J. 1341 anlässlich der Visitationsreise des Metropoliten
Theognost äussert, dass die Vtrpfleyung und die Gaben (an den
Metropoliten und sein Gefolge) an Bischöfe und an den Klöstern
schwer lasteten. Dies ist so weit gekommen, dass sich die Nowho-
roder gegen den Metropoliten offen auflehnten und von ihm keine
Verordnungen annehmen wollten, und weil sie auch mit dem
Grossfürsten, welcher ihnen schwere Steuern auferlegte, in Streit
gcriethen, kam ea zum Krieg, in Folge dessen sich diu Nowho-
mder (1893) bequemen mussten, die ihnen auferlegten Steuern
für den Fürsten und für den Metropoliten zu zahlen.
/// den einzeln» u Diözesen übten die Bischöfe die ihnen zu-
stehende Gewalt aus, hatten aber in dieser Periode auch andere
Organe, deren sie sich bei der Kirchenregierung bedienten. So
399
namentlich wird der Capitel (krylos)96) an mehreren Orten ge-
dacht. So erzählt die wolynische Chronik, dass der Wladimirer
Bischof Eusegnius (1290) mit dem ganzen krylos, d. i. mit dem
ganzen Capitel zur Beerdigung des Fürsten Wladimir, welcher
den Kirchen grosse Wohlthaten erwiesen hatte, gekommen ist. Im
Jahre 1299 begab sich der Metropolit Maxim mit seinem krylos
und seinem ganzen Gefolge nach Wladimir an der Klasma;
der Metropolit Theognost schreibt in einem Hirtenschreiben, dass
zu ihm der Räsancr Bisch f mit seinen Domherrn (krylosane) ge-
kommen ist97). Ausdrücklich wird von den Capiteln auch in den
oft genannten Constitutionen Wladimirs des Grossen und Jaros-
law's I. gesprochen, und wiewol die Echtheit dieser Urkunden
bestritten wird, so stammen sie jedenfalls aus einer sehr alten
Zeit, woraus folgt, dass auch die Capitel eine alte Einrichtung
der ruthenischen Kirche sind. Was insbesondere die Capitel von
Ha'itsch und Peremyschl (Przemysl) angelangt, so reicht ihr Ur-
sprung in eine sehr ferne Zeit. Von dem Capitel der Halitscher
Mctropolie wird in der Urkunde des Halitscher Fürsten Leo ddto
Halitsch am 8. März 1301 gesprochen. Die Echtheit dieser Ur-
kunde mag berechtigten Zweifeln unterliegen; jedenfalls aber
ist sie sehr alt, denn sie wurde von den polnischen Königen
St.phan ddto Varsoviae in generalibus regni comitiis die ultima
mensis Januarii 1581 und von Sigmund IH. die 1. Octobris 1592
Varsoviae in comitiis regni generalibus bestätigt. Der König
Stephan sagt in seinem Edikte:' nStephanus etc. Significamus etc.
produclas fuisse apud nos per venerabilem Gedeonem Balaban
Haliciens. et Leopoliens. litferas vetustas: Leonis filii regis Da-
nielis, habentes sigillum appensum corruptum, seu potius sigilli
speciem in serico pendentem, continentesque concessioaes quas-
dam per Ducem eundem Leonem Kcclesiae Haliciensi ritus graeci
9(i) Das Capitel des Bischofs wird seit den ältesten Zeiten ruthenisch
„krylos" oder „klyros", und die einzelnen Domherrn „krylosanin" oder
„klyrosanin" genannt. Der Name „klyros", sowie „klyrosanin" stammt vom
griechischen Worte „XAfl,O0C'S und bezeichnet Männer, welche per excellen-
tiam „de sorte Domini sun tvocati". — Der Name „krylos" und „krylo-
sanin" aber ist von dem Orte, wo die Domherrn in der Kirche ihre Sitze hatten,
entnommen, und ist gleichbedeutend mit der deutschen Benennung „Chor-
400
ejasque Metropolitae Gregorio facta?, tum etiam Jurisdictionen)
in sui ordinis homincs, hocest ecclesiarum rectores et ministros,
(jiiod in i])sis iisdem literis copiosius habetur descriptum, suppli-
catumque nobis fuit praedicti Vladicae (d. i. Bischof), nomine,
(juo litteras easdem, ut quae propter vetustatem ad corruptionem
speetare videantur, innovare, easdemcjiie auetoritate nostra appro-
bare et coniirmnre dignaremur Nos igitur Rex Stephanus
admissa benigne et clementer ea, cujus supra mentionem feeimus,
supplicatione, litteras easdem hie insertas ob carum vetustatem
innovandas esse duximus, innovamusque per praesentes, atque
easdem et quidquid in illis continetur, quatenus illae usu sint
comprobatae, et juris publici ratio permittit, approbamus ratifica-
mus et confirmamus. u Weil nun diese Urkunde im Jahre 1581
alt genannt wurde, so folgt, dass das llalitscher Mctropolitan-Ca-
pitel auch schon seit lange existirte.
Dass auch das P er emy schier Capitel bei der dortigen Kathe-
dralkirche zum heil. Johann schon in dieser Periode existirte,
bezeugt eine alte Urkunde aus dem Jahre 1378 08), welche einen
zwischen einigen Bojaren und den Domherrn der Kirche zum
heil. Johann abgeschlossenen Kaufvertrag enthält, und somil den
Bestand des Peremyschler Capitels bestimmt beweist. Dass es
übrigens dem Gesagten zufolge bei jeder Kathedralkirche ein
( Kapitel gegeben hat, kann nicht in Zweifel gezogen werden.
Schliesslich isl hier zu erwähnen, dass in dieser Periode
mehrere neue Bisthümer errichtet worden sind; und zwar in \\ oly-
nien die Bisthümer von Chelm um das Jahr 1225, als der Sitz
des 1 hrovsker Bischofs nach ('heim übertragen wurde, und in
Jjuzk (Luceoria) in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderte-. In
Nordrussland wurde 1215 vom Susdalschen Grossfürsten Georg
für die Gebiete von Wladimir an der Klasma und Susdal, welche
früher zum Rostover Bischöfe gehörten, eine eigene Diözese
gegründet Als aber die Kiewer Metropoliten (1299J Wladimir
an der Klasma zu ihrer Residenz wählten, wurde diese Diözese
auf da- Susdalsche Gebiet beschränkt, und Wladimir an der
** \ki.i grodzkie i zieraskie z czasöw rzeczypospolitej polskiej z A.rchi-
vuna tak zwanego Bernadyiiskiego we Lwowie, tom. II. Btr. 15 16. Lw<Sw
)-7<». Vgl. Mich. Malinowski, Abhandlung über diesen Gegenstand in der
ruthenischen Zeitschrift „Sionu, Lemberg 1876. S. 97- 102.
401
Klasma zum zweiten Sitz des Metropoliten erhoben. Ausserdem
entstand 1261 das Bisthum Saraj in der Residenz der Tataren;
um 1271 in Twer, als das gleichnamige Fürstenthum sich von
Susdal trennte; in Kolomna um das Jahr 1353, in Brjansk um
1354, in Zwenihorod bei Moskau um 1391 und gegen das Ende
des 14. Jahrhundertes die Permer Diözese. — Unter den
Bischöfen, welche im Jahre 1414 vom Litauer Grossfürsten
Wi*old zur Wahl und Konsekration eines eigenen litauischen
Metropoliten nach Novogrodek berufen wurden, wird auch Paul,
Bischof von Czerwen (Tscherwen) genannt. Es wirdvermuthet,99)
dass diese Diözese später von der Stadt Beiz in Galizien die
Beizer Diözese genannt, und mit der Chelmer Diözese vereinigt
worden ist. Desgleichen meint man, dass schon im 13. Jahrhun-
derte auch in Sambor in Galizien ein eigener Bischof war, und
es werden aus dem 13. Jahrhunderte drei Samborer Bischöfe
namentlich aufgezählt und behauptet, dass dieses Bisihum schon
vor dem Jahre 1244 bestand. Seit 1522 ist Sambor mit der Pere-
myschler Diözese vereinigt.
Zur Hilfe in der Diözesenverwaltung hatten die Bischöfe
in kleineren Bezirken Vorsteher (Dekane, desiatniki) eingesetzt,
und diese hatten zur Erledigung der Schriftstücke eigene
Schreiber. Weil aber zur Gerichtsbarkeit der Bischöfe auch ver-
schiedene weltliche Sachen gehörten, und weil auch die ökono-
mische Verwaltung der Kirchengüter viel Zeit in Anspruch
nehmen musste, so erscheinen auch zuerst beim Erzbischofe von
Novhorod, dann beim Metropoliten und endlich bei allen Bischöfen
auch eigene Schatzmeister, Tischaufseher, Heerführer und
verschiedenes andere Gefolge.
§•58.
Beziehungen der Tataren zum Christenthum.
Nachdem die Tataren (nach 1237) den grössten Theil
Russlands unterjocht hatten, sahen die Christen der Zukunft mit
bangen Herzen entgegen, denn sie konnten mit Recht befürchten,
dass die Tataren sich an die Ausrottung des Christen thums
machen werden. Indessen ist es so weit niemals gekommen. Die
") Domherr Petruszevicz, a. a. O. S. 75.
Pelesz, Geschichte der Union.. 26
402
Tataren bedrückten zwar die Kirche, allein nicht aus Hass
gegen die Religion, sondern vielmehr aus Habsucht, indem sie
sich m t den Kirchengütern bereichern wollten. Von einer
eigentlichen Christen Verfolgung durch die Tataren wird, \nn
einzelnen Fallen abgesehen, nicht belichtet. Die Beziehungen
der Tataren zum Christenthume waren übrigens zu verschie-
denen Zeiten verschieden, wählend nämlich !ie heidnischen
Tataren das Christenthum sogar ehrten und gewissermassen
bevorzugten und die Kirchen Vorsteher sammt den Kirchen-
gütern in besonderen Schutz nahmen, änderte sich das Verhält-
niss, und zwar zu Ungunsten der Christen, als die Tataren den
Islam zur herrschenden Religion erhoben hatten.
Die heidnischen Tataren glaubten, wie aus den Jarliks der
Chane hervorgeht, an „einen allerhöchsten und unsterblichen
Gott", wobei sie freilich auch andere Götter verehrten, und
Tsehingis-Chan verordnete, dass man sowtl die bösen Geister
als auch die Götter eines jeden Volkes ehren soll, und die Tn-
taren verehrten ausser dem allerhöchsten, unsterblichen Gölte
auch verschiedene Götzen, Sterne und Elemente, namentlich
das Feuer, sie achteten aber die Priester eines jeden Volkes, und
daraus ist es zu erklären, dass sie d n russischen Metropoliten zu
wiederholten Malen Gnadenbriefe ertheiltcn, und im Allgemeinen
nicht als prinzipielle Gegner des Christentums auftraten. Dass
sie auf ihren Raubzügen Kirchen und Klöster nicht verschonten,
lässt sich nicht läugnen; aber das thaten sie nicht aus Hass
gegan das Christenthum, sondern aus Raubgier. Auch ist es
wahr, dass einige russische Fürsten von den Tataren ausserhalb
des Krieges umgebracht wurden; doch bei weitem nicht als
christliche Märtyrer, sondern als Opfer der elenden Intriguen
von Seite anderer Fürsten, wie aus der Gerchichte der Susdaler
Grossfürsten zur Genüge erhellt.
Schwieriger gestalteten sich die Verhältnisse, als die Tata-
ren unter dem Chan Usbck (seit 1313) den Islam allgemein ange-
nommen haben. Zu der angebornen Grausamkeit und Raubsucht
der Tataren gesellte sich nun noch der mahomedanische Fanatis-
mus, und nun kommen wirklich Fälle vor, dass die mahomeda-
nischen Tataren versuchten, die Russen zum Islam zu verleiten.
Auch Fürstenmorde kommen nun vor, die man aber wieder nicht
so dem Fanatismus, als vielmehr der Habsucht der Chane und
403
den frevelhaften Intriguen der Moskauer Grossfürsten zuschrei-
ben muss. Als erstes Opfer ist Michael, Fürst von Twer (1318)
gefallen, und zwar, wie oben erzählt wurde, avf Anstiften des
ränkesüchtigen Begründers des Moskauer Grossfürstenthums
Georg. Aus dem gleichen Grunde wurde auch MichaeTs Sohn,
Demeter, Fürst von Twer, im Jahre 1326 von den Tataren um-
gebracht. (Vgl- oben §. 42). Einen offenen Angriff gQgen das
Christcnthum scheinen die Tataren im Jahre 1327 im Twerer
Gebiete versucht zu haben, als Schewkal, Gesandter des Chan
Usbek dahin gekommen war, und es verlautete, dass er selbst den
grossfürstlichen Thron besteigen und alle Russen zum Islam
bekehren will. Im Volke entstand eine furchtbare Aufregung,
in welcher Schewkal mit allen Tataren umgekommen ist. Freilich
hat Chan Usbek diesen Aufstand bald durch den Moskauer
Grossfürsten Johann Kaiita gestraft. Bald nachher ent-tanden
unter den Tataren innere Zwistigkekcn, die Chane lösten einan-
der durch Mord ab, und die so geschwächten Tataren wagten die
Christen nicht zu verfolgen, sie suchten bei ihnen im Gegen-
theile oft Hilfe und Unterstützung.
Später haben sich manche Tataren zum Christenthume
bekehrt, und die Anzahl der in Saraj lebenden Christen ist so
bedeutend geworden, dass schon im Jahre 1261 an der Wolga
die Sarajsche Diözese gegründet wurde. So kann man von den
Beziehungen der Tataren zum Christenthume im Allgemeinen
sagen, dass sie nicht als prinzipielle Gegner des Christentums
auftraten, dass die heidnischen Chane im Gegentheil die Bischöfe,
besonders den Metropoliten ehrten und das Kirchengut anzu-
greifen unter Todesstrafe verboten haben. Trotzdem aber lastete
das Joch der Tataren auch auf der Kirche, indem die wilden
tatarischen Horden bei ihren Raubzügen die diesbezüglichen
Verordnungen der Chane sehr oft übertreten und in ihrer wil-
den Raubsucht Kirchen und Klöster beraubten und oft auch
kirchliche Personen niedermetzelten.
Die Tataren haben überhaupt die Gesetze und Einrichtun-
gen Russlands nicht aufgehoben, und sie tasteten deswegen auch
die Vorrechte der russischen Geistlichkeit rieht an. Chan Usbek
befiehlt in seinem Jarlik (1313) ausdrücklich: „Es wage Niemand,
die Kathedralkirche des Metropoliten Petrus, noch seiner Kir-
chenpersonen anzugreifen; keine Abgaben weder an Leuten,
26*
404
noch an Gut dürfen von ihnen erhoben werden; dein Metropo-
liten bleibe die Gerichtsbarkeit unangetastet: Niemand wage
diesen unseren Jarlik zu übertreten, und wer es thun sollte, der
verfällt in Gottes Zorn, und wir werden ihn mit dem Tode
bestrafen." Doch bei der allgemeinen Unsicherheit der damali-
gen Zustände ist es leicht begreiflich, dass trotz der wiederholten
Gnadenbriefe der Chane die Kirchen guter von den Tataren oft
angegriffen und geplündert wurden, und erst gegen das Ende
der Mongolenherrschaft konnten die Kirchen bedeutenderes
Vermögen erwerben, insoferne sie wieder von der christlichen
Staatsgewalt in dieser Beziehung nicht gehindert wurden.
§.Ö9.
Ausbreitung des Christen thums in dieser Periode.
Das Wort Gottes, welches beim Abschlüsse des vorigen
Zeitraumes beinahe in allen eigentlich russischen Gebieten
eifrige Bekenner gefunden hat, wiederhallte in dieser Periode
auch in den weiter gegen Osten und Norden gelegenen Ländern
und fand in jenen sturmbewegten Zeiten auch dort wenigstens
eine t heil weise Annahme.
Zuerst sind hier die Polowzer zu nennen, welche am Ende
des 11. und am Anfange des 12. Jahrhunderte* Kussland verwü-
steten. In den Jahren 1091 — 1094 plünderten sie die um Kiew
gelegenen Städte, tödteten die Christen und führten ganze Hau-
fen in die Sklaverei ab. Im .fahre 1095 verwüsteten sie Kiew und
besonders das dortige Ilöhlenkloster, endlich wurden sie im
Jahre 1111 besiegt, und seit der Zeit haben sich einige von ihnen
zum Christenthum bekehrt. So kam (1147. von den Polowzern
ein Gesandter Namens Basil nach Kiew, und ausserdem haben
mehrere polowzische Fürstinnen, die sieh mit russischen Fürsten
vermalten, den christlichen Glauben angenommen. Zu einer all-
gemeinen Bekehrung der Polowzer aber ist es nie gekommen.
Auch unter den Buh/uren, welche mit den Russen in man-
nigfachem Verkehr standen, haben sieh einige zum Christen-
thume bekehrt. Namentlich zu Zeiten da^ Susdaler Grossfürsten
Andreas Boholubski (llfii) — 1174) wurden viele Bulgaren ge-
tauft, dies veranlasste aber die mohamedanischen Bulgaren zu
einer blutigen Verfolgung der in ihren Gebieten wohnenden
405
Christen. Die Chronik erzählt besonders von einem reichen bul-
garischen Kaufmanne Abraham, welcher (1229) von den moha-
medanischen Bulgaren aus Hass gegen das Christenthum getöd-
tet wurde.
Auch im äussersten Norden, namentlich bei den Tschuden,
Wotjaken und Tscheremifsen, hat sich das Kreuz Christi in dieser
Periode erhoben. Im Jahre 11 74 hatten nämlich einige Bewohner
des Nowhoroder Gebietes theils wegen Ueberbevölkerung, theils
wegen der fortwährenden inneren Unruhen ihre Heimat verlas-
sen und sich an der Wolga bis in das Stromgebiet des Flusses
Kama begeben, wo sie sich ansiedelten. Bald kamen sie mit den
Wotjaken in Berührung, welche sie unterjochten. Später dran-
gen sie zum Flusse Wjatka vor, wo sie auch ein Städtchen vor-
fanden, und nachdem sich die dortigen Einwohner in die umlie-
genden Wälder geflüchtet hatten, dasselbe einnahmen und mit
dem Namen Nikulizina benannt hatten. Dort gründeten sie eine
Kirche unter der Anrufung der heil. Borys und Hlib. Ein ande-
rer Theil begab sich zu den Tscheremissen an der Wjatka, nahm
deren Stadt Kokseharow ein und setzte sich dort fest. Hernach
gründeten sie eine neue Stadt, Chlynow, welche sie mit verschie-
denen nordischen Stammesgenossen bevölkerten, und nach Art
der Nowhoroder eine Republik gründeten, welche sich 278 Jahre
unabhängig erhalten hat. Sie wählten sich selbst ihre A7orsteher,
welchen sie so wie der Geistlichkeit gehorchten. Die Tschu-
den, Wotjaken und Tscheremissen beunruhigten diese kleine
Republik; allein sie wurden immer zurückgeschlagen, und viele
von ihnen wurden zum Christenthum bekehrt.
Erspriesslicher, als bei den genannten Völkerschaften,
war die Wirksamkeit der christlichen Prediger bei den Kareiern,
welche einen Theil des jetzigen Finnlands bewohnten. Von
Nowhorod aus wurden (1227) in das den Nowhorodern unter-
thane Kardien Priester geschickt, welche den grössten Theil
der dortigen Bewohner zur Annahme der heil. Taufe bewogen.
Die vielfachen Beziehungen der Tataren zu den christli-
chen Russen konnten die Hoffnung rege machen, dass auch bei
diesem wilden Volke der christliche Glaube Eingang finden
wird, zumal auch die Päpste zu den Tataren Missionäre entsen-
det hatten. Doch die stolze Zuversicht dieses wilden Volkes auf
seine Waffen, namentlich aber der im 14. Jahrhunderte ange-
406
nonmiene islamitische Fanatismus Hessen nicht zu, dass hier das
Chris tenthum zur Herrschaft gelange. Nur einzelne 'Tataren haben
den christlichen Glauben angenommen. Wohl wurde für das Saraj-
sche Gebiet eine eigene1 Diözese (1261) errichtet, allein es
scheint, dass nur sehr wenige Tataren Christen waren, und dass
dieser Bischof eigentlich nur für die dort lebenden Russen ein-
gesetzt war. Indessen war diese Kathedralkirche eine Pflanz-
schule des Christenthums unter den Tataren, von denen sich
manche zum ( Ihristenthum bekehrten, wie aus einem Schreiben
des Bischofs von Saraj (1301) an den Patriarchen bezüglich der
Taufe der Tataren hervorgeht. Zu Zeiten des Chan Bcrka ist der
Rostower Bischof Cyrill in die Horde gekommen und hat auf
Berka's Sohn einen so tiefen Eindruck gemacht, dass sich dieser
(Sohn Berka's) heimlich nach Rostow begehen hat, dort auf den
Namen Petrus getauft wurde, ein Kloster gründete und in dem-
selben als Mönch gestorben ist. Zu derselben Zeit (1262) hat
sich auch ein tatarischer ßaskak Noga taufen lassen, und der
Fürst Theodor von Jaroslaw heiratete die Tochter des Chans
Mengu-Timur, die in der Taufe den Namen Anna angenommen
und sich durch besondere Frömmigkeit ausgezeichnet hat. Zu
Zeiten des Moskauer Grossfürsten Johann Kaiita ist nach Russ-
land der tatarische Prinz Tschet gekommen, welcher sich auch
zum Christentum bekehrte und in der Taufe der, Namen
Zacharias angenommen hat. Er ist der Stammvater der nach-
mals berühmten Godunow's. — Um das Jahr 1360 waren zwei
Söhne des Chans Kulna Christen, doch wahrscheinlich von latei-
nischen Missionären bekehrt. Man konnte hoffen, dass. wenn sie
zur Herrschaft gelangen werden, sich das Christen th um freier
entfalten wird; doch diese beiden Prinzen Johann und Michael
wurden zusammen mit ihrem Vater Kulna von Nawrus erschla-
gen, und so wurde das Christenthum einer sehr starken Stütze
beraubt. Noch von anderen angesehenen Tataren wird erzahlt,
da— sie sieb zum Christenthum bekehrt hatten, und man kann
annehmen, dass auch unter dc\i niederen Volksklassen Bekeh-
rungen stattgefunden hatten: doch diese Bekehrungen waren nur
sporadisch, die Massen blieben dem [leiden thum oder dem Mo-
hamedanismua ergeben.
Im 13. Jahrhunderte hatten auch einige Litauer von Russ-
land aus den christlichen Glauben angenommen. Zu den hervor-
407
rasendsten Christen gehörte hier Wojschelk, Sohn des Grossfür-
sten Mindowg, welcher um das Jahr 1252 in der litauischen
Stadt Nowogrodek die heil. Taufe annahm, seine Städte des
Halitscher Fürsten Daniel's Sohne Roman ühergab und selbst in
ein Basilianerkloster eingetreten ist und später am Ufer des
Flusses Niemen bei Nowogrodek ein neues Kloster gründete.
Nachdem aber sein Vater Mindowg (1263) erschlagen wurde,
vcrliess er das Kloster, stellte in Litauen die Ordnung wieder
her, und übergab die Regierung seinem Schwager, dem Halit-
scher Prinzen Schwarno, wodurch ganz Litauen unter die Herr-
schaft eines christlichen Fürsten gekommen ist. Um dieselbe
Zeit waren viele Litauer von den durch Wojschelk aus Pskow
herbeigerufenen Priestern getauft, und ein litauischer Fürst
Dowmont hat mit 300 litauischen Familien in Psköw die heilige
Taufe angenommen. Trojden, Schwarno's Nachfolger in Litauen,
bewahrte die heidnischen Sitten, aber nichtsdestoweniger waren
seine eigenen Brüder und sehr viele Litauer Christen. Uebrigens
trugen die vielfachen ehelichen Verbindungen der litauischen
und russischen Fürsten auch viel zur Christianisirung Litauens
bei. Schon Gedimin's (1305 — 1341) Sühne Koriat-Michael und
Lubart-Demcter (seit 1337 Fürst von Wolynien) waren Chri-
sten; aber Gcdimins Nachfolger Olgerd (1341 — 1377) war ein
starrer Heide und verfolgte sogar die Christen. Drei angesehene
Litauer und Lieblinge Olgerd's, Kumez, Neschilo und Kruglcz,
bekehrten sich zum Christenthum und haben in der heil. Taufe
die Namen Eustathius, Johann und Antonius erhalten. Olgerd
suchte sie zuerst durch Ueberredung, dann durch harte Strafen
zum Abfall vom Christenthum zu bewegen: als aber alle seine
Bemühungen fruchtlos blieben, Hess er sie hinrichten, und zwar
den Antonius am 14. April, den Jobann am 24. April und den
Eustathius am 13. Dezember 1342 in Wilna. Das Andenken
dieser drei heiligen Märtyrer wird von den katholischen
Ruthenen am 14. (26.) April gefeiert. Am Abende seiner
Tage liess sich endlich auch Olgerd mit seinen Söhnen nach
griechischen Ritus taufen. Sein Sohn und Nachfolger Jagello,
welcher mit seiner Gemalin Hedwig die polnische Krone erhal-
ten hat, nahm den lateinischen Ritus an, und seit der Zeit wur-
den auch die bis damals noch heidnischen Litauer von römischen
Missionären zum Christenthum bekehrt.
408
Endlich fällt in diese Periode auch die Bekehrung der
Permier zum Christenthume. Die Permier bewohnten das ausge-
dehnte Gebiet Zivi sehen dem Flusse Dwina und dem Ural, sie waren
lange Zeit den Russen unterthan, zahlten denselben regelmässig
den Tribut und wurden deswegen bei ihren alten Sitten und Ge-
bräuchen belassen. Da entbrannte ein junger Mönch Namens
Stefan von der Begierde, diesen Götzendienern das Wort Gottes
zu verkünden ;cr erlernte zuerst die permische Sprache, erfand für
dieselbe ein eigenes Alphabet und übersetzte in diese Sprache
die wichtigsten Kirchenbücher. ,0°) So ausgerüstet, erbat er sich
von dem Kolomnaer Bischöfe Herasini den Segen, und raitgross-
fürstlichen Urkunden versehen begab er sich nach Penn. Hier
begann er Christum zu predigen, und bald fanden sich
einige, welche seinen Worten Gehör schenkten und sich zum
Christenthum bekehrten. Andere dagegen begegneten ihm mit
dem grössten Misstrauen, und zwar nicht nur aus Anhänglichkeit
an den Götzendienst, sondern auch deswegen, dass der neue, dazu
junge und unerfahrene Lehrer von Russland, welches die Permir
seit langen Zeiten bedrückt, gekommen ist. Doch Stephan war
vor offener Gewalt durch die grossfürstlichen Geleitbriefe ge-
schützt, er arbeitete deswegen weiter an der Bekehrung der Per-
mier, erbaute eine Kirche an der Mündung des Flusses Wym, wo
erden Gottesdienst in permischer Sprache verrichtete. Die Hei-
den bewunderten alle diese Einrichtungen, blieben aber noch
immer ihren Götzen treu. Zu den Hauptgötzen der Permier ge-
hörte die „Zolota babau (d. i. goldenes Weib), welche ein altes
Weib mit zwei Kindern darstellte, undWojnel. An diesen Götzen
hingen die heidnischen Permier noch mit ganzer Seele und ver-
trauten auf ihre Stärke. Um den Heiden die Nichtigkeit ihrer
Götzen zu zeigen, verbrannte Stephan einen Tempel ihres Haupt-
götzen. Das Volk stand betroffen da, und der Hauptgötzendiener,
welcher dem erstaunten Volke die Macht des auf diese \\ < i <
verhöhnten Götzen beweisen wollte, erbot sich, dass er durch
Wasser und Feuer un\ ersehrt gehen wird, und forderte den Stephan
auf, dasselbe zu thun. Der christliche Prediger sprach: „Ich habe
keine Machl über die Elemente, doch gross ist der Gott der
10°) In K a r;i in> i n '> Qesohichte desruss. Reiches, V. Bd. Note 125, Bind
<li<: 2 l Buchstaben des permischen Alphabets abgebildet,
409
Christen; ich gehe mit dir." Da zitterte Pama, der Götzendiener,
welcher durch seinen Antrag nur den Stephan zu schrecken be-
absichtigte; Pama weigerte sich, die Probe zu bestehen. Stephan
benützte diese günstige Gelegenheit, und das von der Nichtigkeit
seiner Götzen überzeugte Volk zerstörte dieselben und nahm die
heil. Taufe mit Freude an. Stephan erbaute noch zwei Kirchen
und legte bei ihnen Schulen an und begab sich dann nach Moskau,
wo er um Errichtung eines Bisthums für Perm ersuchte. Der
damalige Moskauer Metropolit, Pimen, weihte den Stephan zum
Bischof von Perm, worauf sich der neue Bischof zu seiner Heerde
begab und für dieselbe in jeder Beziehung wohlthätig wirkte.
Gegen das Ende seines Lebens begaber sich nach Moskau, wo er
nach der Nowhoroder Chronik im J. 1398 gestorben ist.
Am Schlüsse der abgehandelten Periode war demnach der
christliche Glaube so ziemlich bei allen an Russland grenzenden
Stämmen wenigstens theilweise verbreitet.
§.60.
Geschichte der ruthenischen Kirche in Ungarn.
Noch vor der Ankunft der Magyaren in das jetzige
Ungarn hat sich ein Theil der Russen unter anderen slavischen
Völkerschaften in Pannonien angesiedelt, und es ist wahrschein-
lich, dass dieser Theil schon zu Cyrill und Method's Zeiten zum
Christenthuni bekehrt war. Nach der Angabe des anonymen
&'
y
Schriftstellers des ungarischen Königs Bela hat bei der Ankunft
der Magyaren in jenes Gebiet in der Stadt Ung der russische
Purst Laborcz regiert. Der anonyme Schriftsteller sagt, dass
dieser Fürst Laborcz russisch Duka genannt wurde ;t()I) weil
aber der Name Duka nicht slavisch ist, so meinen Einige, dass
der Fürst wahrscheinlich „Wladyka", d. i. Herr, Gebieter ge-
nannt wurde, welchen Namen der fremde Schriftsteller in Duka
veränderte. Die Zahl der Russen vermehrte sich noch mehr, als
die Magyaren in Pannonien erschienen, indem sie durch Russ-
land zogen, und viele Russen mit sich genommen und an der
Grenze des von ihnen eroberten Landes angesiedelt haben. Wei-
ioi) Vgl. Baludiunski, Kirchengeschichte, Wien 1852 (ruthenische Aus-
>e) S. 203 ff.
410
terc Haufen der Russen kamen nach Ungarn zu Zeiten der un-
garischen Könige Andreas I. (1046—1061) und Koloman (1095
-1114), sowie auch zu Zeiten der Könige Andreas II. (1205 —
1235), Bela IV. (1235-1270) und LadMaus IV., des Rumänen
(1272-1290). Alle diese Russen waren Christen und bekannten
sich zum griechischen Ritus, welcher bekanntlich in Ungarn vor
Stephan I., dem Heiligen (997 — 1038) allgemein verbreitet war,
weil die Ungarn selbst durch griechische Missionäre zum Chri-
stenthum bekehrt waren.'02) Die bedeutendste Einwanderung
der Ruthenen nach Ungarn aber hat unter der Regierung des
ungarischen Königs Ludwig des Grossen (1342 — 1382) stattge-
funden. Damals sind nämlich die Ruthenen unter Führung des
102) Als die Magyaren nach Pannomen gekommen waren, waren die
dortigen Völkerschaften durch die Bemühungen der heiligen Slavenapostel Cy-
rill und Metbod bereits zum Christenthum bekehrt, und sie haben dort schon
geregelte kirchliche Verhältnisse vorgefunden. So wurde der heil. Methodius
vom Papst Johann VIII. zum Erzbischofe der pannonischen Kirchenprovinz er-
hoben, und nach dem Zeugnisse des Passauer Bischofs Piligrin in dessen Briefe
an Papst Benedikt VII. (980) bestanden in Pannonien noch vorder Ankunft der
Magyaren sieben Bisthümer, und zwar alle des griechisch-slavi;chen Ritus,
welcher hier dem heil. Methodius sein Entstehen verdankte, Als sich die Ma
gyaren in Pannonien niedergelassen haben, wurden viele von ihnen zum Chri-
stenthum bekehrt, und zwar durch den Verkehr mit den dortigen Christen.
Eine weitere Bekehrung der Magyaren geschah durch die magyarischen Heer-
führer Bulcsu und Gyula, welche in Konstantinopel getauft wurden und mit
sich viele griechische Priester, darunter auch den vom Patriarchen Theophylakt
zum Bischöfe der Magyaren ordinirten Hierotheus mitbrachten (um 940). Unter
diesem Bischof haben sich viele Magyaren zum Christenthume bekehrt. Durch
seine Gemalin bewogen, hatte sich auch der Grossherr Geysa (972 — 997)
taufen lassen, und zwar in einer Zeit, wo schon der grössere Theil der Magya-
ren Bich zum Christenthum bekannte und den griechischen Ritus befolgte, da-
bei aber mit Rom vereinigt war, weil damals das photianische Schisma schon
längöl verschwunden war. Doch schon unter Geysa waren aussei mährischen
und böhmischen Priestern auch deutsche Missionäre nach Ungarn gekommen,
und als Geysa'e Sohn und Nachfolger Wojk in der Taufe Stephan genannt, die
baierische Prinzessin Gisela heiratete, berief er viele, deutsche Priester nach Un-
garn, welche hier den christlichen Glauben verbreiteten und den lateinischen
Ritua einführten. „Ritura graecum, sagt Alexius Horanyi (in commentario de,
s. reg. Hungariae Corona p. 36), Hungari ab Hierotheo aeeeperunt, riuis vero
latinus induotus es! ah illi-, qui cum Gisela uxore Stephani ex Germania in
Hungariam venerunt." Seit der Zeit wurde der griechische Ritus aus Ungarn
verdrängt, und bei diesem Ritus blieben nur die dortigen Ruthenen. Vgl. Balu-
dianski a, a, Q, $• 189-203, wo viele diesbezügliche Beweise angeführt werden.
411
Fürsten Theodor Korjatowicz in grosser Anzahl nach Ungarn ge-
kommen, und der König hat diesem Fürsten die Herrschaft von
Munkacs und Makovica verliehen, wo sich die eingewanderten
Ruthenen niedergelassen haben und bis nunzu ihre Sitze haben.
Die Ursache dieser Einwanderung war folgende. Der ruthenische
Fürst Theodor Korjatowicz in Podolien wollte dem litauischen
Grossfürsten den üblichen Tribut nicht entrichten, weswegen
er seiner Herrschaft beraubt wurde, und deswegen beim unga-
rischen Könige Ludwig I. Hilfe suchte. Unterdessen wurde Lud-
wig I. auch auf den polnischen Thron berufen, und weil er dem
Fürsten Korjatowicz dcs?en Erbe zurückzustellen nicht im
Stande war, so schenkte er ihm die genannten ausgedehnten
Herrschaften in Ungarn, bei welcher Gelegenheit auch viele
Ruthenen- nach Ungarn gekommen sind. Fürst Korjatowicz sorgte
für die religiösen Bedürfnisse seiner Unterthanen, und machte
verschiedene Stiftungen, von denen namentlich die Stiftung des
ruthenischen Basilianerklosters bei Munkacs erwähnt zu werden
verdient. In der Stift ungs Urkunde ddto Munkacs am 8. März 1360
sagt der Fürst: „Nos Theodorus Koriatovich Dei gratia Dux de
Munkacs- • • • Universis et Singulis, tarn praesentibus, quam fu-
turis praesentes literas visuris harum serie patefaeimus. Quod
Nos pro salute animae nostrae feeimus construere et aedificarc
monasterium Sancti Nicolai Episcopi et Confessoris, prope Oppi-
dum nostrum Munkacs, quod ad ritum et morem Graecorum vel
Ruthenorum consecrare et ad idem monachos Ruthenos consti-
tuimus, qui in perpetuum ibi Domino serviant, et ad sustenta-
tionem eorundem Monachoruni Ruthenorum de nostris propriis
bonis dedimus et donavimus duas possessiones etc." (es wird die
Dotation des Klosters genau angegeben). Auch die Gemalin des
FürstenKorjatowicz hat ein ruthenisches Nonnenkloster gestiftet,
das aber in späteren Zeiten zerstört worden ist. — In dieser
Periode erscheinen auch die ruthenischen Bischöfe von Munkacs;
so wird im Jahre 1491 der Archimandrit des von Korjatowicz ge-
stifteten Klosters, Namens Johann, Bischof von Munkacs genannt.
Uebrigens waren die ungarischen Ruthenen den lateinischen
Bischöfen untergeordnet, und wir werden darauf im weiteren
Verlaufe unserer Geschichte im dritten Zeiträume zurückkommen.
412
§.61.
Errichtung der lateinischen B i s t h Li m er und desarmc-
nischen Erzbisthums in den Fürstentümern Halitsch
und W 1 a d i m i r.
1. Wegen der vielfachen gegenseitigen Beziehungen der
Polen und der Iiuthcnen erscheint es nothwendig, hier auch von
der Errichtung der lateinischen Bisthümer und der ganzen latei-
nischen hierarchischen Ordnung in den ursprünglich nur von den
Kuthenen bewohnten Fürstenthiimern Halitsch und Wladimir, so
wie in den dazugehörigen Gebieten in Kürze zu erzählen.
Schon in jenen Zeiten, wo diese ruthenischen Fürstenthümer
unter ihren eigenen Fürsten unabhängig waren, haben sich in
jenen Gegenden deutsche und polnische Kolonien befunden. Die
Polen kamen in diese Länder entweder freiwillig oder sie waren
dazu durch die inneren Kriege und Zerwürfnisse, welche in
Polen im 12. Jahrhunderte wütheten, gezwungen, und viele Land-
leute welche (wie Chodyniecki, historya miasta Lwowa S. 358
sagt) von den polnischen Herrn mit verschiedenen Steuern und
Abgaben gedrückt wurden, verliessen ihren väterlichen Herd und
begaben sich in diese Gegenden, wo sie unter den Kuthenen ein
besseres Schicksal zu finden hofften. Die Zahl der unter den
Iiuthcnen wohnenden Polen vermehrte sich auch durch die Kriegs-
gefangenen, welche die ruthenischen Fürsten in ihren Kriegen mit
den Polen gemacht haben, und die dann oft hier angesiedelt
wurden. Weil nun alle Polen sich zum lateinischen Ritus be-
kannten, so war in den ruthenischen Ländern schon am Anfange
des 13. Jahrhundertes eine ziemlieh ansehnliche Anzahl der
Katholiken des lateinischen Ritus, für deren religiöse Bedürfnisse
gesorgt werden musste, und wie die Quellen berichten, haben die
ruthenischen Fürsten diesen unter den Kuthenen wohnenden
Katholiken des lateinischen Pilus freie Religionsübung zugestan-
den. Diese Katholiken wurden durch Heinrich den Bärtigen,
Pursten von Breslau, welcher im Namen des minderjährigen Boles-
law V. (1227 — 1271» einige Zeit die Regentschaft führte, der
Jurisdiction des Bischofs von Lebus (oder Lubusz an der Oder)
unterordnet Einige wollen wissen, dass der genannte Fürst Hein-
rich der Bärtige in der Zeit zwischen 1227 und 12i>8 einen
eigenen Bischof für die polnischen Katholiken in den ruthenischen
413
Fürstentümern haben sollte, und dass er dazu den Abt des
Klosters von Opatow ausersehen hat; doch wenn das auch wahr
wäre, so konnte dieser Opatower Abt nur ein Titularbiscbof sein,
weil es sicher ist, dass damals, wie eben erwähnt wurde, die Juris-
diktion des Bischofs von Lebus anerkannt wurde. Um die Ru-
thenen mit der katholischen Kirche zu vereinigen, wozu damals
gegründete Aussichten vorhanden waren, bildete Papst Inno-
cenz IV. im Jahre 1244 die sogenannte „Societas fratrum pere-
grinantium« aus Dominikanern und Franciskanern, unter denen
sich auch Titularbischöfe und Erzbischöfe befunden haben, und
dieser Umstand hat zu der irrthümlichen Behauptung Anlass ge-
geben, dass es in den ruthenischen Fürstenthümern schon ein
Jahrhundert vor dem polnischen Könige Kasimir dem Grossen
lateinische Bisthümer mit einem Erzbisthum gegeben hat.
Das ist aber unrichtig, und es ist sichergestellt, dass die Ein-
richtung der polnischen Hierarchie in den ruthenischen Ländern
erst von dem polnischen Könige Kasimir d. Gr. begründet und
von dessen Nachfolger Ludwig dem Grossen ausgeführt worden
ist. Dass dem so sei, beweisen am besten die entsprechenden
päpstlichen Bullen. So nimmt Papst Gregor IX. im J. 1234 die
lateinischen Katholiken in Kiew in den Schutz Petri und richtet
sein Schreiben an die Gläubigen selbst, offenbar aus demGrunde,
weil weder in Kiew, noch in ganz Südrussland ein lateinischer
Bischof war (Theiner, Monumenta Poloniae, I. N. 55 und 56);
im Jahre 1257 ertheilt Papst Alexander IV. dem Bischof von
Lebus die schon früher von demselben in Anspiuch genommene
Jurisdiktion über die lateinischen Katholiken in Russland (Thei-
ner a. a. 0. S. 73. N. 144). Im Jahre 1320, wo Kiew von den
Litauern erobert wurde, ernennt Papst Johann XXII. den Lektor
der Dominikaner von Porvalle, Heinrich, zum Bischöfe von Kiew
(Theiner a. a. O. S. 162 N. 252) und schreibt ihm: „Sane pro
parte tua nostro fuit apostolatui reservatum, quod ecclesia Kyo-
viensis in confinibus Ruthenorum et Tartarorum, qui antiquitus
Galathe vocabatur, elapsis centum annis et amplius propter scisma,
quod, instiganlc maligno spiritu, in Ulis partibus inolevit, infeli-
citcr caruit pastore proprio, clero et populo christianis." Diesen
Heinrich hatte schon früher der Bischof von Lebus in Folge der
ihm vom Papst Alexander IV. ertheilten Jurisdiktion zum Bischöfe
von Kiew ernannt, weil er aber an der Rechtmässigkeit dieser
414
Einsetzung zweifelte, wandte er sieh an Papst Johann XXIL,
welcher ihn nun unmittelbar einsetzte und ihm 1321 den Auf-
trag- gab (Theiner a. a. ( ). I. N. 250), seinen Sitz einzunehmen.
Bald darauf beklagte sich (1327) der Bischof Stephan von Leims
am päpstlichen Hofe zu Avignon, dass ihm die Jurisdiktion über
die Kirche in Halitsch und Wladimir streitig- gemacht wird, und
im Jahre 1351 richtete Papst Clemens VI. an diegesammte polni-
sche Geistlichkeit ein Schreiben, in dem es heisst: „Pro parte
regis Cazimiri per eertos ipsius nuntios propositum extitit coram
nobis, idem rex, divino mediante auxilio, nön sine gravibus
sumtibus et expensis infidelium Ruthenoruni terras sive ducatus,
in quibus possunt constitui et creari septem diffusi episcopatus
cum suo Metropolitano, suc potestati et dominio jam subjeeit."
(Theiner a. a. 0. I. Nr. 702). Vor Kasimir's Zeiten hat es also in
den ruthenischen Ländern keine geordnete lateinische Hierarchie
gegeben, und erst dieser König, welcher auch in Konstantinopel
die Wiederherstellung der ruthenischen Metropolie von Halitsch
erwirkt hatte, bcschloss der lateinischen Kirche in den von
ihm auf Grundlage seiner Erbansprüche erworbenen ruthenischen
Ländern eine geregelte Hierarchie zu geben. Aber schon vorher
scheint in Peremyschl (Przemysl) ein lateinisches Bisthum ge-
wesen zu sein, denn als sich der König Kasimir an den Papst mit
der Bitte um Errichtung der lateinischen Bisthümer in den ru-
thenischen Fürsten thümern gewendet hatte, ist der Peremyschler
lateinische Bischof Ivanus (Johann), welcher unmittelbar unter
dem heiligen Stuhle gestanden war, gestorben, und an dessen
Stelle hatte Papst Clemens VI. den Nikolaus, einen Ruthenen,
und Prior des Dominikanerkonventes in Sandomir, zum Bischöfe
ernannt, welcher von Papst Innocenz VI. mit dem Schreiben ddto
Avignon XV. kalendas Februarii 1353 konfirmirt und von dem
Bischof Johann von Oarminium in der päpstlichen Curie konse-
krirt worden ist. (Theiner a. a. ( >. I. N. N. 720, 7:>f> und 73Ü),
Ausseid. 'in bestanden schon früher lateinische Bisthümer wenig-
stens dem Namen nach in Wladimir und in Halitsch; allein diese
Bisthümer waren allem Anschein nach nurTitularbisthümer, wobei
sie oft mit ruthenischen Bisthümern verwechselt werden. Dies
beweist am besten der Umstand, dass (\cv Papsl vom Könige Kasi-
mir um die Errichtung der lateinischen Bisthümer in dt^n ru-
thenischen Ländern ersucht wurde, was nicht nothwendig gewesen
415
wäre, wenn dort schon vor Kasimir Bisthümer mit stabilen
Bischofssitzen vorhanden wären.
Kasimir Hess sich aber durch ^!ie ersten Schwierigkeiten
nicht abschrecken. Er richtete (1361) abermals ein Schreiben
an den Papst mit der Bitte, dass in Lemberg ein lateinisches
Erzbisthum errichtet werde; doch ohne Erfolg. Papst Urban V.
fragte in einem (von Avignon April 1363 datirtcn) Breve den
Erzbischof von Gnesen an, ob in Lemberg („in terra Russiae,
quae nullius dioecesis existit") eine Kathcdralkirche, wie es Kasi-
mir wünscht, errichtet werden könne (Theiner a. a. 0.1. N. 826)
und Kasimirs Verlangen kam nicht zur Ausführung. Erst nach de n
Tode Kasimirs wurde sein Plan ausgeführt. Um den etwaigen
Remonstrationen des Lebuser Bischofs, zu dessen Jurisdiktion
die in den ruthenischen Ländern lebenden lateinischen Katho-
liken von Rechtswegen gehörten, zu begegnen, richtete Papst
Gregor XI. (von Avignon IL Idus Julii 1372) ein Schreiben an
die polnischen Bischöfe von Gnesen, Krakau und Plozk mit der
Anfrage, ob in Halitsch, Peremyschl, Wladimir und Chelm latei-
nische Kathedralkirchen je vorhanden waren, denn, sagt der Papst
rlntelleximus. • • • Ecclesias ipsas (d. i. die vier genannten) non
cathedrales, sed dumtaxat parochiales existere. Nos de premissis
certam notitiam non habentes fraternitati vestre, • • • - mandamus,
qualenus de his, videlicet an prefate Ecclesic cathedrales vel dum-
taxat parochiales existant, et an populum Chrisfianum habeaut, nos
diligenter informare curetis". Und in einem anderen Breve (Avig-
non XIV. kal. Aug. 1372) an den Bischof von Krakau verordnet
derselbe Papst, welcher überhaupt über die galizHohen Verhält-
nisse nicht hinreichend informirt worden zu sein scheint, dass
die schismatischen Bischöfe von ihren Kathedern entfernt werden.
„Nos fraternitati tue • • mand;unus, heisst es in dem bezogenen
Breve, quatenus omnes et singulos Episcopos predicte terre Russie,
quos per summariam informationem seismaücos esse repereris ab
eorum Ecclesiis et Episcopatibus auetoritate apostolica prorsus
amoveas et prives." Offenbar hat man den Papst dahin informirt,
dass die schismatischen Bischöfe, unter denen hier die rutheni-
schen Bischöfe zu verstehen sind, sich die geistliche Jurisdiktion
über die lateinischen Katholiken anmassen,oder dass gar selbstän-
dige von den ruthenischen Bischöfen verschiedene schismatische
Bischöfe hier aufgetreten sind, welche der Papst zu entsetzen und
41«;
zu entfernen gebietet. — Nachdem die obangeführtc Anfrage
von Seite der lateinischen Bischöfe beantwortet wurde, und als
sich der Suche auch Viadislaus von Oppcln und König Ludwig
der Grosse angenommen hat, erliess Papst Gregor XI. (von Avig-
non Idibus Febr. 1375) eine Bulle, mit welcher er in Halitsch
ein lateinisches Erzbisthum errichtete und demselben die Bis-
thümer von Peremyschl (Przemysl), Wladimir und Clielm als
Suffraganien unterordnete. (Theiner a. a. 0. I. N. 964). Dem Lem-
berger lateinischen Erzbischofe wurde zur Kathedralkirche die
dortige ruthenische Kirche gegeben, und die Kuthenen mussten
sifh eine andere Pfarrkirche bauen (Dlugosz ad a. 1375. Cho-
dyniecki historya miasta Lwowa S. 342), und ebenso wurde in
Przemysl die lateinische Kathedralkirche aus dem Material der
dortigen niedergerissenen ruthenischen Kathedralkirche erbaut.
(Dlugosz ad a. 1412.) Das Halitscher Erzbisthum wurde von
Wladislaus Opolski aus dessen eigenen Gütern reich dotirt, und
ausserdem wurden demselben sowie den anderen lateinischen Bis-
thümern viele Güter der ruthenischen Bischöfe als Dotation ge-
geben. (Dlugosz ad a. 1375.) Das Halitscher lateinische Erzbis-
thum wurde später vom Papsl Johann Will, mit Bulle vom
24. Dezember 1414 nach Lemberg übersetzt, wo es sich bis auf
unsere Tage befindet.
2. Das armenische Erzbisthum in Lemberg.
Bald nach der Gründung der Stadt Lemberg (Lwow, Leo-
polis) sind noch im 13. Jahrhundertc auch die Armenier in diese
Stadt gekommen, wo sie wahrscheinlich schon damals ihr eigene
Bisthum hatten, (Annales Eccl. Ruth. p. 74), welches auch vom
polnischen Könige Kasimir dem Grossen bestätigt wurde. Damals
haben die Armenier (1367) unter ihrem Bischof Gregor den Bau
einer Kathedralkirche in Angriff genommen, und unterdessen
wurde ihnen zur Verrichtung <!<•< Gottesdienstes eine Kapelle
beim dortigen Franziskanerkloster eingeräumt (Qhodyniecki a.
a. ( ). S. 350 ff.) Es scheint, das> die galizischen Armenier da-
mals mit Rom vnvinigt waren, denn sons! hätte man ihnen eine
katholische Kirch«' nicht zum Gottesdienste eingeräumt Ausser-
(h'in befindel sich in der armenischen Kathedralkirche beim
Altai- der seligsten Jungfrau Maria das Grabmal des ehemaligen
Patriarchen von Gross-Armenien, Stephan, welcher auf sein
417
Patriarchat resignirt, sich nach Rom begehen und dem Papste
unterworfen hat, worauf er nach Lemberg gekommen ist, und
seit 1535 armenischer Erzbischof war. Er ist 1551 gestorben, und
auf dem Grabmal befindet sich die Inschrift: „Hoc sepulchrum
est Revercndissimi Patris Stephani, Patriarchae majoris Arme-
niae, qui Romae fuit, et Leopolim adveniens, animam suam Deo
reddit 1551." Im Laufe der Zeit sind aber die Armenier von der
katholischen Kirche abgefallen, und erst der armenische Patri-
arch Melchisedek hat sich nach Rom begeben und sieb mit der
römischen Kirche vereinigt. Von Rom ist er nach Lemberg ge-
kommen und verwaltete einige Zeit das dortige armenische Erz-
bisthum; dann (1626) weihte er den Nikolaus Torosowicz zum
armenischen Erzbischof unter der Bedingung, dass er zur Union
zurückkehren wird. Doch bevor Torosowicz noch im Stande war,
diesen Entschluss auszuführen, ist (1630) ein Gesandter des
schismatischen armenischen Patriarchen, ein gewisser Chri-
stophor, Bischof von Aspahan, nach Lemberg gekommen,
welcher die Armenier, die mit Torosowicz ohnehin unzufrieden
waren, gegen die Vereinigung mit der katholischen Kirche
hetzte. Doch der armenische Erzbischof wurde in seinem Vor-
satze, sich mit Rom zu vereinigen, von Elias, Prior der Karme-
liter, bestärkt und er hat mit zwei armenischen Priestern, einem
Diakon und einem Kleriker am 24. Oktober 1630 in der Kirche
der Karmeliter zu Lemberg das feierliche Glaubensbekenntniss
abgelegt. Der genannte Gesandte des Patriarchen hörte nicht auf,
die schismatischen Armenier gegen ihren Erzbischof aufzuwiegeln,
bis er gezwungen wurde, das Land zu verlassen. Dies beruhigte
aber die Armenier nicht, sie sperrten die Kathedralkirche zu,
und beschlossen den Erzbischof in die Kirche nicht einzulassen.
Da wurde die Kirche auf Befehl des Magistrats gewaltsam ge-
öffnet und dem Erzbischofc übergeben. Es entstanden heftige
Streitigkeiten, die aber allmälig beigelegt wurden. Der Erzbischof
Nikolaus Torosowicz begab sich dann nach Rom zum Papst Ur-
ban VIII., von welchem er in seiner Würde bestätigt wurde, und
kehrte nach einigen Jahren nach Lemberg zurück, und zwar in
Gesellschaft der Theatincr, denen er die Bildung seines Clcrus
anvertraut hat. Das armenische Erzbisthum, das nur aus einigen
Pfarren besteht, hat sich bis jetzt in Lemberg erhalten.
Pelesz, Geschichte der Union. 27
418
Zweites Capitel.
Der Glaube und der Cultus.
§.62.
Die Kirche Russlands war in dieser Periode mit sehr
geringen Ausnahmen von Rom getrennt.
Nach dem Vorgange des ruthenischen Basilianerordens-
priesters Ignaz Kulczyriski haben viele Gönner der Union der
Ruthenen mit Rom zu beweisen versucht, dass die Kirche Russ-
lands auch in der hier abgehandelten Periode ihres Bestehens
mit der römischen Kirche vereinigt war. Indessen sind die Be-
weise, welche zur Bekräftigung dieser Behauptung gewöhnlich
angeführt werden, nichts weniger als stichhältig, und es würde
zu weit führen, auf dieselben näher einzugehen. Es ist wohl
sicher, dass das orientalische Schisma sich in Russland nur lang-
sam einbürgerte und geltend machte, und dass es besonders im
Anfange dieser Periode in Russland noch viele Prälaten, Prie-
ster und Laien gegeben hat, welche der katholischen Kirche
treu blieben ; als aber in Konstantinopel die Kirchenspaltung
erstarkte und jegliche Gemeinschaft mit Rom abgebrochen wurde,
war es nicht anders möglich, als dass derselbe Geist bald auch
die russische Kirche beherrschen musste. Denn Russland hat das
Abhängigkeitsverhältniss von dem Konstantinopler Patriarchen
nicht abgeschüttelt, obwol ihm die zwischen Rom und Konstanti-
nopel ausgebrochenc Spaltung nicht unbekannt sein konnte.
Anfangs, besonders zu Cerularius' Zeiten, mochten die russischen
Bischöfe mit gutem Grunde glauben, dass die Konstantinopler
Streitigkeiten bald beigelegt werden, dass sie demnach unbe-
schadet ihrer religiösen üeberzeugung in ihrem Abhängigkeits-
verhältnisse von Konstantinopel bleiben können, und ihr Beneh-
men hatte der baldige Sturz des Cerularius und die Herstellung
der alten Beziehungen zwischen Rom und Konstantinopel voll-
kommen gerechtfertigt. Sie blieben den Patriarchen unterthan,
verkehrten aber auch mit den Päpsten, wie am Schlüsse des
ersten Zeitraumes unserer Kirchengeschichtc bewiesen worden
ist. Auf die Dauer war aber dieser Zustand unhaltbar, und weil
die russische Kirche mit der griechischen eng verbunden war,
dagegen mil Rom, beim Abgänge irgend welcher nähcr-T Be-
419
Ziehungen, nur insoweit die Glaubensgemeinschaft bewahrte, als
es auch ihre Mutterkirche in Konstantinopel that, so war die
russische Kirche nothwendiger Weise in die Schicksale der
griechischen Kirche verwickelt. In Russland war man seit jeher
gewohnt, den Kiewer Metropoliten als obersten Lehrer und Hir-
ten zu ehren und demselben in Allem zu gehorchen, so dass er
der Repräsentant des Glaubens der russischen Kirche war Die
Metropoliten kamen aber von Konstantinopel, und seitdem in
Konstantinopel das Schisma erstarkte, schickte man von dort
nacli Kiew gewiss nur solche Männer, auf deren den Päpsten
feindselige Gesinnung man sich mit Sicherheit verlassen konnte;
und wir sehen wirklich, dass schon der erste Metropolit dieser
Periode, Nikifor, in einem Rom feindseligen Geiste thätig auftritt.
Auf einmal konnte freilich das Schisma hier nicht feste Wurzeln
fassen, doch die Macht der Metropoliten war gross, und sie
haben es verstanden, den Samen der Spaltung bald in Halme
schiessen zu lassen. In der Geschichte der Metropoliten wurde
bereits gesagt, was von der Katholizität der einzelnen Metropo-
liten zu halten ist, deswegen ist es nicht nothwendig, darauf
noch einmal zurückzukommen.
Zum Beweise aber, dass es auch in dieser Periode in Russ-
land Anhänger der Union gegeben hat, sei Folgendes angeführt:
Am x\nfange des 12. Jahrhundertes ist nach Nowhorod ein
Mönch Namens Antonius, welcher unter dem Namen Antonius
der Römer (Antonij Rimlanin) 'bekannt ist, von Italien gekom-
men, wurde von dem Nowhoroder Bischöfe Nikita (Nicetas) und
von den Stadtältesten freundlich empfangen, erbaute (1122) am
Flusse Wolchow eine Kirche und dann ein Kloster, und starb
im Rufe der Heiligkeit im J. 1147 im 79. Lebensjahre. Dieser
Antonius wird gewöhnlich angeführt als Beweis, dass Russland
im 12. Jahrhunderte mit Rom vereinigt war; doch man will
damit viel beweisen, denn aus dieser Thatsache kann man höch-
stens darauf schliessen, dass in jenen Zeiten die Nowhoroder von
der Union noch nicht abgefallen sind. Man kann nämlich anneh-
men, dass Antonius, der von Italien kam, ein Katholik war, und
es wird auch nirgends berichtet, dass er vom Katholizismus
abgefallen wäre; weil er nun von dem Nowhoroder Bischöfe und
von der Stadtobrigkeit mit Ehren aufgenommen wurde, und
dort eine Kirche und ein Kloster gründen konnte, so scheint es,
27*
420
dass zwischen ihm und den Nowhorodern keine Glaubensver-
schiedenheit herrschte, weil man ihm sonst kaum erlaubt hätte,
dort eine Kirche und ein Kloster zu gründen. Demnach kann
man schliessen, dass das Schisma in der ersten Hälfte des 12.
Jahrhundertes in Nowhorod noch keine Anhänger gefunden hat.
Eine gl' iche Erscheinung begegnet uns am Ende des 12.
Jahrhundertes in Polozk, und zwar in den zwei heiligen Jung-
frauen Euphrosina und Parascevia. Beide stammten von dem
Polozker Fürstengesch lochte ab und waren Vorsteherinnen des
Klosters zum göttlichen Heiland (s. Spas), welches Euphrosina
gestiftet hat. Euphrosina unternahm mit ihrem Bruder David und
der Schwester Euphrasia eine Pilgerfahrt in das heilige Land,
und zwar in einer Zeit, als Jerusalem von den Kreuzfahrern ein-
genommen war, und ist dort am 23. Mai 1173 gestorben. Paras-
cevia (auch Praxeda genannt) begab sich zur Zeit der ersten
Tatareneinfälle nach Born, wo sie bis an das Ende ihres Lebens
(1239) geblieben ist. Sie wTurde vom P. Gregor X. feierlich den
Heiligen Gottes beigezählt.103) Dass diese beiden heiligen Jung-
frauen katholisch waren, beweist ausser anderen der Umstand,
dass sich Euphrosina gerade damals nach Jerusalem begeben
hatte, als diese Stadt von den Kreuzfahrern eingenommen und
von den Schismatikern gemieden war; die Katholizität der heil.
Parascevia beweist am besten deren Canonisation durch P. Gre-
gor X. Daraus folgt aber, dass es in Polozk noch am Ende des
12. und am Anfange des 13. Jahrhundertes Anhänger der Union
mit Born gegeben hat.
Anders verhält sich die Sache mit dem Kiewer Metropoliten
Clemens (1147 — 1155), dessen unabhängig vom Patriarchen er-
folgte Wahl gewöhnlich als Beweis angeführt wird, dass damals
ganz Bussland der Union mit Born zugethan war. Dies kann
aber, wie oben l»ci der Geschichte dieses Metropoliten gesagt
worden ist, nicht bewiesen werden, und es scheint, dass dabei
mehr politische als religiöse Gründe massgebend waren. Wenn
man aber auch annehmen wollte, dass der Grossfürsf und die rus-
sischen Bischöfe nur aus Abneigung gegen das orientalische
Schisma diesen Metropoliten anabhängig vom Patriarchen erho-
ben hatten, so wäre das nur ein Beweis, dass damals noch viele
ätebelski, Zywoty bs. Ewfrozyny i Parascewü, Lwdw 1866.
421
Bischöfe Russlands an der Union festhielten, während sich an-
dere offen zum Schisma bekannten. Ueber die ferneren Bezie-
hungen der russischen Kirche zu Rom war schon bei der Ge-
schichte der Metropoliten die Rede; es bleibt also nur noch
kurz nachzuweisen, dass die russische Kirche in der in Bede ste-
henden Periode überwiegend dem orientalischen Schisma zuge-
ihan war.
Der Kiewer Metropolit Ntk'for I. (1104— 1 1 19) betrachtet in
seinem Schreiben an den Grossfürsten Wladimir Monomach die
Lateiner als von der orientalischen Kirche Excommunicirte, und
Nikifor war der eigentliche Begründer der Spaltung der russi-
schen Kirche.
Der von ihm ausgestreute Same der Zwietracht fand an-
fangs wenige, dann immer mehr Anhänger, bis endlich fast die
ganze Kirche Russlands dem Schisma zum Opfer gefallen war;
als daher im 13. Jahrhunderte der römische Stuhl in einen rege-
ren Verkehr mit den russischen Fürsten getreten war, wird in
den diesbezüglichen Korrespondenzen von den Russen als von
Schismatikern gesprochen. Aus diesen Briefen der Päpste ist
auch ersichtlich, wann das Schisma in Russland aufgekommen
ist. Bald nach der Einnahme von Konstantinopel durch die
Kreuzfahrer entsendete (1207) Papst Innocenz III. einen Legaten
nach Russland mit einem Schreiben, worin er die Bischöfe zur
Union auffordert. Er schreibt: r)Archiepiscopis) Episcopis et uni-
versis tarn clericis quam laicis per Rutheniam constitutis. — Licet
hactenus elongati fueritis ab uberibus matris vestrae tamquam filii
alieni) nos tarnen, qui sumus in officio pastorali a Deo licet imme-
riti constituti ad dandam scientiam plebi suae, non possumus
affectus paternos exuere, <{uin vos sanis exhortationibus et doc-
trinis studeamus tancjuam membra vestro capiti conformare, ut
Efraim convertatur ad Judam et ad Jerusalem Samaria revertatur.
Utinam intelligere velitis qui dudum post greges sodalium
evagando, vos ejus pertinaciter magisterio subduxistisiq\iQm. Salva-
tor noster universalis Ecclesiae caput constituit." Ein gleiches
Schreiben hat Papst Innocenz III. noch früher an den Halitscher
Fürsten Roman gerichtet. Diese beiden Schreiben waren nicht
gleich vom erwünschten Erfolge begleitet, allein vielleicht in
Folge dessen haben sich die Halitscher entschlossen, zur Union
mit der römischen Kirche zurückzukehren, denn als es sich um
422
die Krönung des ungarischen Prinzen Koloman (1214) zum
Könige von Halitscli handelte, schrieb der ungarische König An-
dreas an Papst Innocenz III., dass die Bojaren und das Volk von
Halitsch sich zur Union bekehren wollen. «Noverit sanctitas ve-
stra, quod Galicie principes et populus nostre ditioni subiecti hu-
militer a nobis postularunt, ut filium nostrum Colomanum ipsis
in regem praeficeremus, in unitate et obedien'ia sancte Romane
ecclesie perseveraturis in posferum, salvo tarnen eo, quod fas illis
sit alias a ritu proprio non recedere" ,(H). Im Jahre 1227 erliess
Papst Honorivs III. das oben (§. 47) angeführte Schreiben an die
russischen Fürsten, worin er unter Anderen sagt, dass sie „pa-
rati sunt omnes errores penitus abnegare" und sie ermahnt, „ut
catholicae fidei amplectamini veritatem". Die Verhandlungen
zwischen dem Papste Innocenz IV. und dem Halitscher Könige
Daniel wurden oben genau beschrieben, und aus ihnen folgt
auch, dass Russland damals dem Schisma ergeben war und dass
die wiederhergestellte Union von sehr kurzer Dauer war.
Noch ungünstiger gestalteten sich die Verhältnisse im
14. Jahrhunderte, wie aus der Geschichte jener Zeiten ersicht-
lich ist, und daher schrieb Papst Johann XXII. im Jahre 1320
an den zum Bischof von Kiew ernannten Dominikanermönch
Heinrich: „Sanepro parte tua nöstro fuit apostolatui reservatum,
quod Ecclesia Kyoviensis in confinibus Ruthenorum et Tartaro-
rum, qui antiquitus Galathe vocabatur, elapsis centum annis et
amplius propter scisma, quod instigante maligno spiritu in illis
partibus inolevit, infelicitcr caruit pastore proprio, clero et po-
pulo christianis" ,05). Im Jahre 1327 crflosscn zwei päpstliche
Schreiben bezüglich der Iiusscnbekehrung106), worin es vom
Bolcslaw Trojdcnowitsch, welcher in Halitsch einen Antheil an
der Regierung hatte, heisst, dass er war „ritu scismatico, qui ab
universal] saneta Romana matre ecclesia dampnabiliter proh dolor
(cum) divisit ad hactenus". Und von der Ermordung dieses Für-
sten heisst es in einem päpstlichen Schreiben'07) „Cum dudum
,0*) A u <;. Theiner, Vetera monumenta bistorica Elungariam sacran»
illustrantia. Bomae 1859. t. I. pag. 1.
105) Theiner, Monumenta Toloniac. I. L62.
'<>•) Theiner, a, a. O. I. 209.
»0») Tlieincr, a. a. 0. I. 13 1.
423
gens scismatica Ruthenorum quondam Boleslaum ducem Russiae
ipsius regis consanguineum germanum de fidelibus procreatum
parentibus, veneno impie, ac nonnullos alios Christi fideles eidem
duci, dum viveret, obsequentes immaniter occidissent« • -a — Im
Jahre 1351 nennt Papst Clemens VI. die Halitscher Ruthenen
kurzweg „infideles«, indem er an die polnische Geistlichkeit
schreibt: „Pro parte regis Cazimiri per certos ipsius nuntios pro-
positum extitit coram nobis, idem rex, divino mediante auxilio,
non sine gravibus sumptibus et expensis infidelium Ruthtnorum
tevras sive ducatus, in quibus possunt constitui et creari septem
diffusi episcopatus cum suo Metropolitana, sue potestati et dominio
jam subjeeit."108)
Der Zustand der russischen Kirche in den folgenden Zeiten
(bis 1461) wurde oben hinlänglich gezeigt, und demnach gelange
ich zum Schlüsse, dass es in dieser Periode (1104 — 1461) in Russ-
land wohl einige Anhänger der Union gegeben hat, dass aber die
ganze russische Kirche im Ganzen und Grossen immer mehr dem
Schisma zusteuerte und von der Glaubensgemeinschaft mit Rom
getrennt war.
§. 63.
Irrlehrer.
Gleich in den ersten Jahren dieser Periode ist (um 1123)
nach der Nikonschen Chronik in Kiew ein Ketzer Demetrius
aufgetreten, welchen der Metropolit Nikita in Haft halten liess.
Wie schon oben (§. 29) erwähnt wurde, ist die Lehre dieses
Häretikers nicht näher bekannt, er wird vom Chronisten ein
schlimmer Ketzer genannt, und es scheint, dass er der Sekte der
Bogomilen angehörte.
Um das Jahr 1312 Avird ein anderer Ketzer, Namens Seit
genannt, aber auch seine Lehre wird nicht näher angegeben, es
heisst nur, dass er der Kirche fremde Lehren vorgetragen hat,
aber vom Metropoliten Petrus widerlegt und verdammt wurde,
worauf er untergangen ist. Der Name dieses Ketzers ist nicht
russisch, aber erscheint ein Christ gewesen zu sein, undTatisch-
tschew hält ihn für einen Nowhoroder Prälaten (Protopop =■
Protopresbyter) und erzählt, dass Seit die Mönche verhöhnte
*08) Theiner, a. a. O. I. 532.
424
und dass einige Mönche, von ihm bethört, das Kloster verlassen
und gebeirathet haben.109)
Zu Zeiten des Moskauer Metropoliten Alexius ist inPskow
und Xowhorod die Sekte der Striyolnik's entstanden. Ihr Entste-
hen verdankte diese Sekte der Simonie, welche damals unter dem
russischen Clerus an der Tagesordnung war. Ein gewisser Karp
Strigolnik (Haarscherer) und ein Diakon Nice'as haben auf diese
Missbräuche hingewiesen und erklärt, dass die russischen Priester,
welche die heil. Weihen um's Geld erhalten, Räuber dieses
Standes sind, und dass die wahren Christen mit solchen Priestern
gar nicht verkehren sollen. Sic fanden bald Anhänger, welche
den Kirchenbesuch, den Empfang der heil. Sakramente und
überhaupt alle gottesdienstlichen Funktionen, welche von diesen
Priestern verrichtet wurden, ganz unterliessen. Diese Behauptun-
gen des Karp und Nicetas, welche im Jahre 1371 in Pskow zu-
erst veröffentlicht wurden, fanden bald auch in Nowhorod viele
Anhänger. Der Xowhoroder Erzbischof entsetzte 1375 den Ni-
cetas von dem Amte und schloss denselben sowie den Karp Stri-
golnik aus der Kirchengemeinschaft aus; und unmittelbar darauf
entstand unter dem Volke eineGährung gegen die Anhänger des
Karp Strigolnik und des Nicetas, in Folge deren diese beiden
Männer mit einem dritten Genossen (1375) im Flusse Wolchow
ertränkt wurden. Diese gewaltsame Beseitigung der Haupträdels-
führer vermochte aber die Sekte nicht auszurotten, im Gegen-
theile, die Zahl der Anhänger vermehrte sich im Stillen mehr
als früher. In dieser Noth wandte sich der Xowhoroder Erz-
bischof an den Patriarchen Xilus, welcher den Susdalcr Erz-
bischof Dionisius mit der Schlichtung dieser Angelegenheit beauf-
tragte. Dionisius kam im Jahre 1382 nach Xowhorod mit einem
Schreiben des Patriarchen, worin der Patriarch die Zahlungen,
welche die Ordinandcn an den ordinirenden Bischof zu zahlen
verpflichtet waren, zu rechtfertigen suchte. In Pskow scheinen
sich nun die Unruhen etwas gelegt zu haben; allein Xowhorod
empörte sich und wurde vom Moskauer Grossfürsten mit einem
starken Heere angegriffen und unterworfen. Die Sekte der Stri-
golnik's dauerte aber noch an; da kam im Jahre L394 Michael,
Erzbisehof von Bethlehem, nach Nowhorod mit einem Schreiben
'"") K;> rarasi d a. a. I ». IV. N. 244.
425
des Patriarchen Antonius, worin die Behauptungen der Strigol-
niks abermals widerlegt wurden. Der Patriarch führt den Stri-
golniks zu Gemüthc, dass wer sich von der Kirche trennt, sich
dadurch auch von Christo losreisst. Er ermahnt sie zum Gehor-
sam, auf dass sie nicht vom Schicksale Dathan's und Abiram's er-
eilt werden. Er fragt sie dann, woher sie einen würdigen Priester
erhalten wollen, wenn sie den Patriarchen, den Metropoliten und
die Bischöfe für unwürdig halten. Und meint ferner: „Wie
wagt ihr den Bischöfen einen Vorwurf wegen der kirchlichen
Sportein zu machen, wenn der Apostel sagt: dass die Opferer
vom Opfer essen, und die dem Altare dienen, vom Altare leben
sollen? Die Strigolniks werfen sich selbst zu Lehrern auf, aber
sie gedenken nicht der Worte Christi, dass, wer nicht zur Thüre
in den Schafstall geht, sondern anderswo hineinsteigt, ein Dieb
und Mörder ist. Diebe und Mörder tödten die Menschen durch
Waffen, ihr Strigolniks aber bringt die Leute durch den geisti-
gen Tod um." Dann sucht der Patriarch noch zu beweisen, dass
die Strigolniks kein Recht haben, die Aufführung der Geistlich-
keit zu tadeln, dass ihnen nicht zusteht, über die Verwendung
der Kirchengüter zu urtheilen, vergleicht die Strigolniks mit
den Pharisäern und fordert sie zur Busse und Bekehrung auf. —
Die Gährung hatte sich nun in Nowhorod auch gelegt, allein die
Sekte wurde nicht ausgerottet, und inPskow sind die Strigolniks
noch im 15. Jahrhunderte unter dem Moskauer Metropoliten
Photius offen aufgetreten.
Cultus.
§. 64.
Die der russischen Kirche eigen thümlichen Heiligen
dieser Periode.
Zu den Heiligen, deren Verehrung bei den katholischen
Ruthenen aus dieser Periode stammt, gehören:
1. Die heiligen Jungfrauen Euphrosina und Parascevia.
Beide stammten, wie oben erzählt worden ist, vom Polozkischen
Fürstengeschlechte ab und waren Vorsteherinnen des dortigen
Nonnenklosters zum göttlichen Heiland (sv. Spas). Sie lebten in
der Union mitRom, und die Erstere ist auf der Pilgerreise in Je-
rusalem (11 73), die Letzterein Rom (1239) gestorben, und wurde
1:Y,
vom Papst Gregor X. (1273) canonisirt. In unseren Menologien
aber haben sie kein Officium.
2. Die drei litauischen Märtyrer Antonius, Joannes und Eu-
stathius, welche im J. 1342 in der litauischen Stadt Wilno das
Martyrium erlitten haben, und von den katholischen, mit Rom
vereinigten Kuthenen am 14. April (jul. Kai.) unter dem Namen
^der neuerschienenen Märtyrer- verehrt werden. Ihre Verehrung
wurde zu Zeiten des Metropoliten Alexius von dem Patriarchen
Philotheus im J. 1364 angeordnet.
Kulczynski führt in seinem oft genannten Werke (Specimen
eccl. ruth.) noch viele andere russische Heiligen aus dieser
Periode an, so namentlich: am 12. Februar den Metropoliten
Alexius, welcher 1354 — 1378 in Moskau lebte; am 26. April den
Bischof von Perm, Stephan; am 23. Mai Leontius, Bischof von
Rostow, am 27. Mai Cyprian, Metropolit von Russland (t 1406);
am 26. Juni Dionisius, Erbischof von Susdal, welcher im Auftrage
des Patriarchen die Strigolniks bekämpfte, am 20. September
Michael Fürst von Tschernigow mit seinem Diener Theodor,
welche von den Tataren erschlagen waren; am 14. Oktober
Nikolaus Swatoscha, welcher Prinz im Ordensstandc sein Leben
abschloss; am 21. Dezember Petrus, Metropolit von Russland
(f 1326), und ausserdem noch viele andere Mönche des Höhlen-
klosters in Kiew. Allein alle Genannten werden wohl von den
nichtunirten Russen als Heilige verehrt, aus deren Katalogen sie
Kulczynski wahrscheinlich ausgeschrieben hat, in den Menologien
der mit Rom vereinigten Kuthenen kommen sie aber nicht vor.
Anmerkung. Weil man sich bei der Bestimmung der der russi-
schen Kirche eigenen Heiligen vorzüglich auf die sog. Capponiani-
schen Tafeln (tabulae ruthenae Caponianae) zu berufen pflegt, so ist
es angezeigt, hier derselben Erwähnung zu thun. Ein griechischer
Priester, Hcrasim Foka, welcher Beichtvater Peter's des Grossen,
Zara von Russland, gewesen Bein soll, hat von diesem Kaiser eine
Abbildung aller russischen Heiligen auf fünf kleinen Tafeln, auf
denen bei jedem Heiligen der Tag und Monat ihres Andenkens
angegeben ist, zum Geschenke erhalten. EJerasim starb bald da-
rauf in Konstantinopel, und sein Bruder, welcher diese Tafeln
erbte, hat dieselben dem Marquis Alexander Oapponius um
300 Dukaten verkauft, und Capponius schenkte die«1 Tafeln der
Vaticanischcn Bibliothek, wo sie sich bis jetzt befinden. Man
427
glaubte nun, class diese Tafeln sehr alt sind, Kulczyriski meinte,
dass sie aus den Zeiten des beil. Wladimir's des Grossen stammen,
Assemani aber (Calend. Eccl. univ. I. 1. ss.) hielt sie für ein
Denkmal aus dem 13. Jahrhunderte, und zwar aus dem Grunde,
weil an diesen Tafeln kein Heiliger des 14. Jahrhundertes abge-
bildet ist. Indessen stammen diese Tafeln nach Karamsin's
(III. Note 258) Ansicht aus dem 17. Jahrhunderte, haben also
nicht diese Bedeutung, welche ihnen beigelegt wird. Der Um-
stand, dass an diesen Tafeln nur die Heiligen der ersten dreizehn
Jahrhunderte abgebildet sind, beweist hier nichts, denn auch in
bedeutend späteren Jahrhunderten hat man in Russland solche
Tafeln angefertigt und nur die Heiligen der dreizehn Jahr-
hunderte auf denselben verzeichnet.
§• 65.
Cultstätte und Kirchenbücher.
Der fromme Sinn der Russen, welcher sich im vorigen
Zeiträume durch Stiftungen, namentlich aber durch Gründung
und reiche Ausstattung der Gotteshäuser so glänzend mani-
festirt hatte, hat auch in dieser Periode nicht aufgehört, zur Ver-
herrlichung Gottes nach Kräften beizutragen. Inmitten der vielen
Bürgerkriege, welche diese Länder vor dem Einfalle der Tataren
verwüsteten, bestrebten sich Fürsten und Bojaren Bisthümer,
Klöster und Kirchen zu gründen und dieselben reich zu dotiren,
wie bei der Geschichte der einzelnen Fürsten bemerkt worden ist.
Die Chroniken der damaligen Zeiten sind überfüllt mit Nach-
richten von der Gründung und Ausschmückung der Kirchen in
den verschiedensten Gegenden Russlands. Schwieriger gestalteten
sich die Verhältnisse seit dem Einfall der Tataren: Städte, Kirchen
und Klöster sanken in Staub und Asche^ und ganz Russland stellte
eine traurige, verwüstete, mit Leichen bedeckte Ebene dar. Die
schönsten Schöpfungen der vorigen Jahrhunderte fielen in die
Händeder raubsüchtigen wilden Horden, wr eiche Alles, was sie nicht
mitschleppen konnten, vernichteten. Doch nachdem es gelungen
war, wenigstens eine zeitweilige Ruhe zu erlangen, und seitdem die
Chane durch ihre Jarlik's die Kirchen wenigstens grundsätzlich
in Schutz nahmen, erstanden in Russland bald neue Städte mit
neuen Kirchen. Vorzügliche Verdienste hat sich in dieser Be-
428
Ziehung in dein jetzigen Galizien und Lodomerien der wolyni-
sche Fürst Wladimir (f 1289) erworben, welcher die Stadt
Kamenez gründete und die bischöflichen Kirchen in Percmyschl,
Luck undWladimir mit kostbaren Gerätschaften versehen hat.
Der Gottesdienst wurde in dieser Periode ebenso, wie im
ersten Zeiträume, in der dovenischen Sprache verrichtet, wobei
jedoch der Umstand von Bedeutung ist, dass jetzt schon alle
Kirchenbücher aus dem Griechischen in das Kirchenslavische über-
setzt waren. Der wolvnischc Chronist, welcher von Schenkungen
des eben genannten Fürsten Wladimir an verschiedene Kirchen
erzählt, sagt, dass er in der Luboml, wo er am 10. Dezember 1289
gestorben ist, die Kirche zum heil. Georg erbaut und derselben
folgende geschriebene Kirchenbücher gegeben hat: ein reich ge-
schmücktes Evangelienbuch, das Epistelbuch, einen Parameinik,
einen Prolog für zwölf Monate (d. i. Betrachtungen auf alle
Festtage des ganzen Jahres, grösstenteils aus den Schriften der
heil. Väter zusammengestellt), ferner das Menologion (Minea) für
das ganze Jahr, Triodion, Oktoich und Irmologion, das Officium
des heil. Georg, und ein Gebetbuch.110) Demnach befanden sich
in der russischen Kirche am Ende des 13. Jahrhundertes fast
alle diese Kirchenbücher, welche noch jetzt gebraucht werden,
und welche den ganzen Gottesdienst enthalten. Doch nicht jede
Kirche besass alle diese Bücher, und zwar deswegen, weil ihre
Herbeischaffung mit sehr grossen Kosten verbunden war. So z. B.
hat der genannte Fürst Wladimir nach der angeführten Quelle
für das Gebetbuch allein 50 Griven in Marderfellen, (d. i. mehr
als 100 f\. ö. W.) gezahlt. Die anderen Bücher, welche Wladimir
den Kirchen zum Geschenke machte, hatte er entweder selbst
abgeschrieben oder abschreiben lassen, doch hat er nicht allen
Kirchen alle diese Bücher gegeben.
Es hat also in Kussland damals alle notwendigen Kirchen-
bücher in kirchenslavischer Uebersetzung gegeben; allein in
dieselben haben sich in der langen Zeit bei den Abschriften viel.'
Irrthümer und Verschiedenheiten eingeschlichen. Dies war beim
fortwährenden Abschreiben auch nicht anders möglich, und da-
zu kam noch der Umstand, dass die verschiedenen Oflicicn in
verschiedenen Zeiten verfassl und übersetzt wurden, weswegen
io] Wolynisclie Chronik zum J. 1289 und 1290.
429
sich nicht nur in den Büchern selbst, sondern auch im Gang des
Gottesdienstes selbst Verschiedenheiten zeigten, so dass z. B. nach
einigen Büchern bei gewissen Gottesdiensten mehr Psalmen zu
lesen waren, als nach anderen u. d. gl. Ausserdem sind Gebete
und Gesänge in Uebung gekommen, deren Ursprung sehr ver-
dächtig war und welche leicht zu Irrlehren Anlass geben konnten.
Diese Uebelstände bewogen den Metropoliten Cyprian eine durchgrei-
fende Verbesserung der vielfach verunstalteten Kirchenbücher zu unter'
nehmen, er bemühte sich, Einklang in den Gottesdienst zu bringen
und die Kirchenbücher zu ihrer ursprünglichen Norm zurück-
zuführen. Auf seinen Visitationsrerscn hatte er hinlängliche
Gelegenheit, zu erfahren, dass in den verschiedenen Kirchen-
büchern der einzelnen Kirchen del Falsches Platz gefunden
hat, dass Manches zum Unheile für unwissende Priester
und Diakone von den Häretikern ausgestreut wurde, dass
in Gebetbüchern abergläubische Gebete gegen Fieber und
andere Krankheiten vorgeschrieben waren ; deswegen be-
sorgte er sich authentische Kirchenbücher, welche er genau ab-
schreiben Hess und an einzelne grössere Kirchen schickte mit
dem Auftrage, damit sie anderen kleineren Kirchen als Muster
und Norm dienen. Auf diese Weise hat Cyprian sein Möglichstes
für die Verbesserung der Kirchenbücher gethan: allein dem
Uebel, welchem er vorbeugen wollte, war wenig geholfen. Denn
Cyprian war nicht im Stande, die alten, in allen Kirchen vor-
findlichen Bücher durch seine verbesserten Abschriften zu ver-
drängen, weil er sogar den grössten Kirchen nur zu einem Exem-
plare der kleineren Kirchenbücher geben konnte; dazu kam
noch der Umstand, dass Cyprian ein Serbe war und sich bei der
vorgenommenen Revision und Verbesserung der Kirchenbücher
an serbische Exemplare gehalten hat, welche aber auch manche
Eigentümlichkeiten hatten, und so kamen zu den bisherigen
griechischen und russischen Varianten in den Kirchenbüchern
auch noch die serbischen hinzu. Die gute Absicht Cyprian's wurde
deswegen von keinem nennenswerthen Erfolg gekrönt, die Ver-
schiedenheiten und Abweichungen in den Kirchenbüchern
wurden nicht gehoben, und es musste einmal eine gründliche
Revision in dieser Beziehung vorgenommen werden.
430
§ 66.
Feier der heil. Liturgie. A usspendung der heil. Sakra
er diesbc
Fragen.
mente. Entscheidung der diesbez ü glich au f getauchten
Die mit der Einführung des Christenthums von Griechen-
land angenommene Gottesdienstordnung wurde selbstverständ-
lich auch in dieser Periode befolgt. Allein es konnte nicht fehlen,
dass sich hier mit der Zeit nicht nur manche Eigentümlichkeiten
entwickelten, sondern dass Streitfragen und Zweifel entstehen
mussten, wie in diesem oder jenem Falle zu verfahren sei.
Interessant sind in Bezug auf die Ausspendung der heil.
Sakramente vorzüglich die Fragen eines Mönchpriesters Kyriak
mit den Antworten des Nowhoroder Bischofs Niphon, dann die
Beschlüsse der vom Metropoliten Cyrill II. (1274) in Wladimir
abgehaltenen Synode, ferner die Entscheidung des Patriarchen
Johann auf die Fragen des Saraj sehen Bischofs Theognost und
die Sendschreiben des Metropoliten Cyprian.
Der Mönch Kyriak lebte in der Hälfte des 12. Jahrhun-
dertes, in der Zeit des Metropoliten Clemens, und er richtete an
den Nowhoroder Bischof Niphon, einen Gegner des genannten
Metropoliten, mehrere Fragen, welche nicht nur den damaligen
Gottesdienst, sondern vielfach auch die damaligen Sitten beleuch-
ten. Bezüglich der Taufe fragte er, ob man ein neugeborenes
Kind taufen könne, wennes nicht so krank ist, dass es die Mutter-
brust nicht zu nehmen vermag : worauf ihm geantwortet wurde,
dass man ein in der Gefahr des Todes befindliches Kind jeder-
zeit taufen kann und taufen soll. In Bezug auf die Ceremonien
bei der heil. Taufe resolvirte Niphon die Fragen Kyriak's derart,
dass dabei vier Katcehumen engebete, die Abschwörung des Satans
mit gegvn Himmel erhobenen Händen, die Segnung dos Tauf-
wassers und das dreimalige Untertauchen des Täuflings zu beob-
achten sind. — Das heil. Sakrament der Firmung wurde auch
jetzt unmittelbar nach der Taufe in Verbindung mit der heil.
Eucharistie gespendet, und aus den Fragen Kyriak's geht hervor,
dass die Getauften nach dem Empfange der heil. Taufe und der
Firmung an den acht folgenden Tagen der heil. Liturgie bei-
wohnten und jeden Tag die heil. Communion empfingen. Durch
diese achl Tage wurde der Getaufte als gebunden angesehen, und
431
zwar entweder deswegen, dass er an diesen acht Tagen die
weisse Taufkleidung zu tragen verpflichtet war, oder, wie Andere
meinen, deshalb, weil er acht Tage lang an den Körpertheilen,
wo er mit dem heil. Chrisam gesalbt wurde, verbunden war. Erst
am achten Tage wurde der Getaufte unter Gebet und beim Ab-
waschen des Gesichtes entbunden, d. i. es wurde ihm wahrschein-
lich sowol das weisse Kleid als auch der Verband abgenommen.
Wenn ein Katholik zum Schisma abgefallen ist, so hat man ihm
das Sakrament der Firmung gespendet. (Philaret a. a. 0. I. 68.)
Ausführlicher handeln die Fragen Kyriak's von der heil.
Eucharistie, Da wird zuerst entschieden, wer das Opferbrod
(Prosphora) zu bereiten hat, dann gesagt, dass zur heil. Liturgie
regelmässig mehrere Prosphoren nothwendig seien, dass man
sich aber im Nothfalle auch mit einer begnügen kann. Besonders
aber lenkte er die Aufmerksamkeit darauf, wem dieses heil. Sa-
krament zu spenden und wem es zu versagen sei. Aus den
Fragen Kyriak's geht hervor, dass es damals noch viele fromme
Christen gegeben hat, welche oft zum Tische des Herrn traten,
dass es aber auch an Solchen nicht mangelte, denen man zurufen
musste, dass sie wenigstens einmal im Jahre kommuniziren sollen,
weil sie sonst für Nichtchristen gehalten werden. Ferner sieht
man aus diesen Fragen, dass es damals Priester gegeben hat,
welche sich die ganze Nacht hindurch durch Singen und Beten
auf die Feier der heil. Liturgie vorbereiteten, denn Kyriak fragt,
ob es erlaubt sei, den Gottesdienst zu verrichten, wenn Jemand
die Nacht nicht geschlafen, sondern mit Singen und Beten zuge-
bracht hat, worauf ihm geantwortet wurde: Was ist besser,
schlafen oder zu Gott beten? Die auf das heil. Sakrament der
Busse bezüglichen Fragen sind besonders geeignet, um die
damaligen sittlichen Zustände des russischen Volkes zu beleuch.
ten. Da sagt er z. B. bezüglich der Wucherer: Wenn ein Priester
Wucher treibt, so ist er unwürdig, in seinem Amte zu bleiben, ist
es aber ein Laie, so soll man ihm davon abrathen, und der
Bischof Niphon bemerkt dazu: Wenn sie das nicht unterlassen
können, so sage ihnen: seid barmherzig und begnüget euch mit
kleinen Zinsen, wenn ihr zu 5 Prozent ausgemacht habet, so
nehmet 3 oder 4. — Dann sagt Kyriak, dass, wenn Jemand eine
Pilgerreise nach Jerusalem unternehmen wollte, er ihm das unter-
sagte, mit dem Auftrage, dass er zu Hause fromm lebe: und dafür
432
Jjat ihn Xiphon belobt. (Vielleicht stand das im Zusammenhange
mit der damaligen Abneigung der Schismatiker gegen den Be-
such der heiligen Orte, welche sich seit 109i> in den Händen der
Kreuzfahrer befunden haben.) — Dann fragte Kyriak, ob das ein
Mord ist, wenn die Leute zu sich ins Bett Kinder nehmen und
sie im Schlafe ersticken; worauf Niphon antwortete: Wenn sie
nüchtern waren, so ist dieses Vergehen leichter zu behandeln,
waren sie aber betrunken, so sind sie des Mordes schuldig. Ferner
hören wir von Kyriak von einem sonderbaren Aberglauben; wenn
nämlich ein Weib sich die Liebe des Mannes nicht anders er-
werben konnte, so hat es sich gewaschen und das zum Waschen
verwendete Wasser dem Manne zum Trinken gegeben, u. s. w.
— In Bezug auf das Verfahren mit den Büssendcn erfahren
wir, dass manche Priesfer einen Menschen, welcher sich viele
Sünden zu Schulden kommen lie^s, gar nicht zur Beicht zulassen
wollten, welches Verfahren aber getadelt und der Grundsatz aus-
gesprochen wurde, dass man grosse Sünder im Gegentheile durch
Milde und leichte Busswerke zur Bekehrung heranziehen, und
ihnen erst dann schwere Busswerke auferlegen soll, wenn sie in
der Busse schon merkliche Fortschritte gemacht haben. Sonder-
bar ist wohl die folgende Frage in Bezug auf die Gcnugthuung,
so wie die darauf erfolgte Antwort: »Müssen sich Ehegatten in
Erfüllung der Epitimie gegenseitig helfen? Das ist wünschens-
werth, muss aber freiwillig geschehen. Wie Brüder einander
helfen, so sollen es auch die Ehegatten." Kyriak erwähnt auch
von einem Buche, in welchem es biess, dass 10 Liturgien, die man
zum Ersätze der Epitimie persolviren lässt, auf vier Monate ven
Sünden befreien; 20 Liturgien die Sünden von acht Monaten,
30 Liturgien aber die Sünden eines ganzen Jahres tilgen, und
der Tscbernigower Erzbischof Phüarct (a. a. 0. 1. 73) macht da-
zu die Bemerkung: „Das ist etwas in der Art der lateinischen
[ndulgenzen", womit er unwiderleglich beweist, dass er von der
Lehre der katholischen Kirche von den Ablässen keinen Begriff
hatte. — Auch der letzten Oelung geschieht in diesen Fragen Er-
wähnung, und zwar wurde dieses heil. Sakrament damals so wie
jetzt verwaltet. Bezüglich der Leichcnb tstattung war angeordnet,
dass sie nicht nach Sonnenuntergang geschehe, ferner war es ge-
stattet, auch für kleine Kinder das Todtenamt zu halten. „Wenn
das Kind auch in der Stunde der Taufe Belbsi gestorben wäre,
433
heisst es dort, so halte das Todtenamt, denn nicht um Ihrer Sün-
den willen beten wir über den Todten, sondern wie über einen
Heiligen, denn wir müssen jeden Christen für heilig halten, Gott
aber richtet Alle." Uebrigens war es üblich und gewissermassen
Pflicht für die Verstorbenen, während 40 Tagen das Todtenamt
zuhalten; ein offenbarer Beweis des Glaubens an die Existenz
des Fegefeuers.
Diese und ähnliche Fragen beschäftigten die russischen
Kirchenvorsteher im Laufe des 12. Jahrhundertes, und die Folge
war, dass dadurch sowol im Gottesdienste als auch in der Seelen-
führung ein einheitliches Vorgehen erzielt wurde.
Eine plötzliche und ungeheuere Störung und Vtrwirrung sowol
im staatlichen als auch im kirchlichen Leben verursachten aber die
Tataren. Kirchen und Klöster wurden in Schutthaufen verwan-
delt, die Kirchengeräthe und die Kirchenbücher wurden ent-
weder geraubt oder vernichtet, Priester und andere Kirchen-
diener wurden entweder getödtet oder in die Gefangenschaft
abgeführt, und es schien fast, als ob das ganze Land und mit ihm
das Christcnthum dem Verderben und Untergange geweiht wor-
den wäre. Da änderten aber die Tataren-Chane ihre Politik, sie
befahlen die Kirchen und die Geistlichkeit zu schonen und be-
drohten in ihren Jarliks die Zuwiderhandelnden mit der Todes-
strafe. Unleugbar war das für die Kirche eine grosse Wohlthat,
und es fingen sich nun an, die Kirchen aus den Trümmern zu
erheben, und der althergebrachte Gottesdienst wurde wieder
verrichtet. Doch auf jedem Schritte begegnete man grossen Hin-
dernissen, es zeigte sich ein grosser Priestermangel, es gab we-
nig oder keine Kirchenbücher und Kirchengeräthschaften; Alles
musste von Neuem hergestellt werden. Alle diese Bedürfnisse
sah der damalige Metropolit Cyrill IL, und um ihnen durch ge-
meinsames Vorgehen abzuhelfen, berief er die Bischöfe zu einer
Synode, welche in Wladimir 1274 abgehalten wurde, und deren
Dekrete Cyrilldann veröffentlichte. Sie lauten in der lateinischen
Uebersetzung bei Kulczyiiski, in appendice ad Specimen Eccle-
siae ruthenicae folgendermassen: Synodus celebrata per Cyrillum
(nach dem Originale: „Regulae Cyriili Metropolitae.") Meiropo-
litam Russiae, et per Episcopos Dalmalum Novogrodensem^gnatium
Rostoviensem, Theognostum Perejaslaviensem, Simeonem Polocensem,
Pelesz, Geschichte der Union. 28
434
qui fuerant congreyati pro consecratione Serapionis Episcopi Vladi-
mir iensis.
I. Optimus Deus noster invcstigabilis in suis judiciis, sa-
pientissime oninia disponit ad salutem nostram, et cooperantc spi-
ritu suo sancto, largitur Ecclesiae suae dignos antistites, qui su-
blimi hacce reverenter suscepta dignitate, oustodiunt diligenter
sanctas leges a sanctissimis Apostolis et sacris Patribus nostris
latas, his vero legibus, et salutaribus praeceptis ac constitutioni-
bus, tanquam admirandis quibusdam circumvallati propugnaculis,
regunt Ecclesiam Dei in petrae soliditate fundatam, contra quam,
promittente Christo, nee portae inferi praevalebunt.
II. Ego itaque Cyrillus bumilis Metropolita totius Russiae,
videns mulia in nostris Ecclesiis scandala, varias dissensiones,
et pravos abusus, quae omnia iirepserunt sive per negligentiani
pastorum, sive per ignorantiam Cleri, sive per contemptum sa-
crorum eanonum; indolui vehementer; si enim olim baec aliquan-
do contingebant non callentibus nostris idioma Graecanicum,
nunc certe excusabiles band sumus, habemus enim omnia fere
sanetorum Patrum Graecorum seripta nosfro patrio sermone versa,
quae ignorantiae tenebras propellunt, et sumine intelligentiae
mentes nostras illustrant. In reliquo utinam Deus custodiat nos
ab eadem ignorantia, et dimissis peccatis nostris per ipsam com-
missis, doceat adimplere praeeepta sua, et sanetorum Patrum
statuta, ut nunquam transgredientes paterna mandata, aeternam
consequamur mercedem. Et sane dum projeeimus post tergum
divin as leges, quaenam exinde lucra conquisivimus? nonne dissi-
pavit nos Deus per Universum terrarum orbem? nonne captae
sunt ae excisae urbes nostrae? nonne corruerunt sub vindice gla-
dio fortissimi duces nostri? nonne abduxit bostis in captivitatem
filios nostros? nonne impletae sunt cladibus ac ruinis sanetae
Ecclesiae nostrae? nonne persequntur nos etiamnum impii ac
barbari Tartari ? Hae nobis aeeidunt, quia non custodimus cano-
nes sanetorum Patrum nostrorum. Quamobrem ego explorata a
praesenti saneta Synodo, et a venerabilibus Episcopis sententia,
proposui statuere ac promulgare quaedam decreta, ad tollendos
varios abusus.
III. Pervenit imprimis fama ad aures nostras, quod nonnulli
e confratribus nostris ausi fuerint vendere sacros ordines, obliti
Canonis Apostolorum XXIXf qui jubiil,ut deponatur et ordinanset
435
ordlnatus pro pretio. Item legatur Canon XXII. Sextae Oecumenicae
Synodij quae in Trullo celebraia faxt. Videatur pariter Canon II.
Concilii Chalcedonensis, ubi habetur, quod si quis ordinaverit
Ostiarium pro pretio, juxta suum gradum punlatur: concurrentes
vero ad talem ordinationem, si fuerint clerici,gradu suo amovean-
tur: si homines saeculares aut monachi, exconimunicationi subja-
ceant. Nemo sane gratiam Dei vendere praesumat, scriptum est
enim, gratis accepistis, gratis et date. Legistisnc? quam acriter in-
crepaverit Petrus Simonem magum, dicens: argentum tuumsittibi
in perditionem, quoniam gratiam Deisperas divitiis consequi. Eliseus
etiam dixit Gezae. Suscepisti argentum ac vestes Neemani, sed et
lepra ejus tibi ac semini tuo adhaerebit in aeternum. Non possumus
certe servire Dco et mamonae. Detcstanda est nobis haeresis
Macedonii, qui cum suis asseclis blaspbemans contra Spiritum
sanctum, eundem et Deo et sibi famulum impie constituebat.
Venales qui faciunt sacras ordines, aequiparantur Judae Iscarioti,
et habent partem cum ipso, adeoquc sint alieni ab omni mini-
sterio altaris, miseri ac maledicti. Jam vero fratres intellectis
his Omnibus, custodiamus eanones divinos, sumus enim redempti
a corruptione hujus saeculi non auro aut argento, sed sanguine
precioso immaculati ac purissimi agni Dei Christi Domini. Se-
quamur Evangelica Apostolica ac sanctorum Patrum praecepta,
et prout credimus, ita loquamur ac operemur.
IV. Ab hoc itaque tempore, si quis in posterum ex Episco-
pis sanetae nostrae praesentis Synodi, caeterisque absentibus,
inventus fuerit, qui aliquem aut ex regulari aut ex saeculari cle-
ro in Hegumenum benedixerit, aut laicum in Presbyterum ac
Parochum alieujus Ecclesiae ordinaverit, et ab ipsis pretium ali-
quod pereeperit; deponatur, mediatores vero ad tales promotiones
intervenientes exeommunicationi subjaceant.
V. Episcopus volens ordinäre Presbyterum aut Diaconum
examinet prius diligenter vitam ordinandi ac mores, quomodo
nimirum vixerit in saeculo, vocenturque ad hoc testes, qui sint
ejus noti ac vicini, et qui ipsum a puero noverint, ut docet Canon
VII. Theophili Archiepiscopi Alexandrini. Exploret quoque Episco-
pus sententiam Cleri sui, et perspecto unanimi assensu, manum
ordinando imponat.
VI. Quoniam vero advenae et vagabundi sacros ordine?
quanto que suffurantur: statuimus, ne homines nobis ignoti ordi-
28*
43(3
nentur, juxta Concili Canonem VI. Servus itidem aut subditus ne
quaquam admittatur ad ministerium altaris, nisi prius illum Do-
minus a Servitute dimiserit, et coram multis testibus per libellum
plenam ei libertatem in perpetuum donaverit.
VII. Unusquisque ordinandus hoc modo examinari debet.
An vi tarn castam in juventute duxerit? an virginem intactam
in uxorem sibi copulaverit? an habeat sufficientem scientam?
an non sit scurrilitatibus, dolis, crapulae, periuriis aut rixis assue-
tus? utrum turpis alicujus vitii habitum aliquando contraxerit ?
utrum peccatum sodomiticum aut bestialitatis aut mollitiei frc-
quenter commiserit? utrum ante nuptias cum legitima uxore
virginitatera suam corruperit? utrum cum variis mulieribus con-
cubuerit, aut in statu conjugali adulterium expleverit? utrum
falsum testimonium aliquando praebuerit, aut homicidium sive
voluntarium sive involuntarium patraverit? utrum operariia mer-
cedem negaverit, vim alicui intulerit, aut veneficia, superstitiones
que exercuerit? Si quis autem vel unico ex praedictis impedi-
mentis innodatus fuerit, talis nee presbyter nee diaconus nee
clericus esse potest. Porro si quem Pater spiritualis, et septem
alii Presbyteri ad examinandum clerum deputati invenerint nulla
ex dictis causa impeditum, statuant eum coram Episcopo, qui
tonsum ordinandum, ac Clero adscriptum, tradat seniori Cathe-
dralis Ecclesiae Presbylero, ut hujus sub diseiplina ministeria
ordinum minorum exerceat, donec ad majores promoveatur. Qui
ordinatur in diaconum, vigintiquinque, qui in presbyterum, iri-
ginta annos aetatis habere debet. Prout vero ego Metropolita
constitui in mea Archidioecesi, ita servetur in omnibus Episco-
porum nostrorum Ecclesiis, hoc est, Clerus Cathedralis <>t Canto-
res aeeipiant a Presbyteris et Diaconis septem minas, nee aliud
quidquam. Nemini igitur liceat plus aliquid supra nostrum man-
datum pereipere sive a diacono, sive a Presbytero, sive ab 1 1 e-
gumeno.
\'I1I. [nsuper quoniam innotuit nobis, non sine animi nostri
dolore, quod nonnulli misceant sacrum chrisma cum oleo cate-
ebumenorum, et utroque simul mixto totum corpus illius, qui
baptizatur, ungant; ideo tollentes hunc pravum abusum ex igno-
rantia provenientem, statuimus, ut in sacrariis seorsive magnum
chrisma et oleum Catechumenorum serventur: nam prius lcgun-
tur exorcismi super Catechumenumj qui deinde uogjtur "!<'<>
437
olivarum benedicto, cum his verbis: Ungitur Servus Dei oleo laeti-
tiae in nomine Patris, et Filii, et sancti Spiritus, Amen. Nee est
ungendum totum corpus, sed tantum frons, oculi, aures, nares,
et labia, ut praescribitur in sermonibus sancti Patris Cyrilli de
Catechumenis ; haec enim prima unetio est signum laetitiae, qua
exultant Cateehumeni,dum vere vocari Christiani ineipiunt. Post-
quam vero is, qui baptizatur, immersus fuerit ter in sacro fönte
cum hac forma: Baptizatur servus Dei in nomine Patris, et FiHi}
et sancti Spiritus, Amen: tunc ungitur magno oleo seu chrismate,
per quam unetionem reddit nos Spiritus sanetus praemunitos ab
insidiis diaboli, ne ipse trahat ad illicita sensus nostros externos,
auditum, visum, gustum, et odoratum. Omnibus autem baptizatis ac
confirmatis detur sacrae Eucharistiae communio.
IX. Kursus delatum est nobis vigere etiamnum pessimam
impiamque Ethnicorum consuetudinem, juxta quam multi belluo-
nes in festis solernnioribus speetacula quaedam cliabolicaexbibent,
et cum ingenti clamore ad duella sese invicem provocantes,
usque ad necem fustibus pugnant, et victoris examinata cadavera
vestibusque exuta in arena relinquunt. Hoc vero sit in oprobrium
sanetarum festivitatum, et in contumeliam divinarum Ecclesiarum,
imo in contemptum ipsiusmet Salvatoris nostri, qui nos liberavit
a Servitute mortis, et captivitate diaboli, laetificans corda nostra
sanetis et venerandis solemnitatibus, ut recogitemus semper di-
vina ejus mysteria, eademque colamus in saeris templis psalmis
hymnis ac sacrifieiis. Injungimus igitur venerabilibus Episcopis,
ut praefata impia speetacula et duella extirpare curent. Si quis ex
dictis belluonibus mandatis nostris non paruerit, expellatur ab
Ecclesia, et sit tanquam Etbnicus, ita ut nee oblationes ab ipso
aeeipiantur, careatque post mortem orationibus fidelium, sacrifi-
eiis sacerdotum, caeterisque piis suffragiis, et sepultura in loco
sacro. Percuntes vero in duello pro exeommunicatis habeantur
tarn in praesenti quam in futuro saeculo: ideoque si quis Pres-
byter cadaveribus horum exeommunicatorum funus Christianum
impendere praesumpserit, privetur suo beneficio.
X. Item audivimus in Dioecesi Nowogrodensi abusum hunc
invaluisse, quod Diaconus intrans in sanetum Bema, aeeipit pros-
pboram seu hostiam, et super eadem praeparationem ad sacram
Liturgiam facit, quam praeparationem superveniens postmodum
Presbyter complet. Id vero est contra canones, quibus inbibetur
438
nc diaconüs ante Presbytern in, et Presbyter ante Episcopum in-
gredi sanctum Bema audeat. Concilii Nicaeni Canon XXII. haec
habet : Audivimus nonnullos diaconos ante Episcopos Eucharisüam
sumere : praecipimus itaque, ut abhinc diaconi post Presbyteros com-
municent. Obtemperantes et nos huic sacrosancto Concilio, sta-
tuinius, ut hostia in sacrilicio consecranda eximatur ex prosphora
scu pane non per diaconos, sed per Presbyteros. Volumus autem,
ut servari faciat boe nostrum mandatum Episcopus illius loci sub
pocna depositionis, cui si contradixerint diaconi, deponantur om-
ncs; si vcro plebs tumultum excitare praesumpserit, intcrdicto
subjaceat.
XI. Accepimus pariter, quod in iisdem partibus Presbyter!
cacterique clerici nimium crapulae indulgeant, maxime diebus
sanctioribus, ita ut a dominica palmarum usque ad dominicam
oinnium sanctorum orTicia divina, et sacramentorum administratio,
fre([uenter negligantur ac praetermittantur. Nos itaque inhae-
rentes decretis Conciliorum, quae jubent sacerdotcs ebrietati
deditos suspcndi, aut etiam deponi, injungimus ac demandanius
Venerabilibus Episcopis, ut animadvertant in Presbyteros caete-
rosque clericos vitio tcmulcntiae obnoxios: quisinon resipuerint,
omnes deponantur: melius enim, si fuerit unus dignus altaris mi-
nister, quam millc indigni ac iniqui. Si vero populus per clericos
belluones concitatus huic nostro mandato contradicere, et sedi-
tionem movere praesumpserit, interdicto subiieiatur.
XII. Ccrtiores redditi denique sumus, (juod in quibusdam
partibus nonnulli clerici ordincsaccrdotali nondum initiati audent
benedicere fruetus terrae, et alias oblationes, quae otferuntur Ec-
clesiis. Praecipimus itaque, ut praefati clerici, imo et diaconi, ab-
stineant a similibus benedictionibus, ita enim decrevit Concilium
Nicaenum canone XVIII. Item juxta Canonem XV. Conc. Laodicaeni
nulli clerico liceat canere aut legere aut verbuni Dei praedicare
ex ambone, nisi habuerit iiniini ex ordinibus majori bus, ei tacul-
tatem a proprio Episcopo obtinucrit. Diaconüs ennat in ambone
vestibus sacria buo ordini propriis indutus. Laicus nee epistolam
in Bolemnibus liturgiae Legat, nee in sanctum Bema ingrediatur.
Cantor, etsi fuerit clericus, nc tarnen tangat Sacra vasa, neveporri-
gal incensum Sacerdoti, utrumque enim hoc raunus est Diaconi.
SanctO Bemati non inferantur variae oblationes fidelium, nee pa-
teat ad illud facilis Laicia accessus, imo nee ipsimet Presbyter ac
439
Diaconus adeant frequenter et absque causa idem sanctum Bema,
seu magnurn altare, ne videatur contemni sanctior prae reliquis
in templo locus.
SERMO
Ejusdem Cyrilli II. Metropolitae ad venerandos Sacerdotes.
Audi Sacerdotum sancta Congregatio, ad vos enim verba
facio: vos nuncupati estis terrestres angeli, et homines coelestes:
vos una cum Angelis assistitis Altari Dominico: vos cum Sera-
phim gestatis Dominum: vos deducitis Spiritum sanctum e caelo,
et transmutatis panem in corpus, ac vinum in sanguinem Christi,
mysterium hominibus invisibile, quod tarnen multi sancti viderunt,
et modo digni vident: Vos illuminatis homines divino baptis-
mate: vos ligatis in terra, et Deus non solvit in Coelo, solvitis in
terra, et Deus minime ligat in Coelo: per vos perficit Deus my-
sterium redemptionisgeneris humani: vos ipse constituit custodes
ac pastores suarum ovium, pro quibus effudit sanguinem suum
pretiosissimum: vobis concredidit suum talentum, quod a vobis
requiret in suo secundo adventu, indagabitque, utrum multiplica-
veritis datum vobis donum? utrum custodiveritis sanctitatem ve-
stram immaculatam? utrum non scandalizaveritis fideles vestrae
curae commissos? dictum enim a Domino, expedire homini, ut
potius alligato ad Collum saxo demergatur in profundum maris,
quam ut scandalizet unum e parvulis. Et sane si una anima supe-
rat pretio totum mundum, qui scandalizaverit multas animas,
nonne proiicietur in ignem inextinguibilem? cum peccaverit
simplex ac ignarus homo, pro unica sua unima Deo respondebit:
peccans autem sacerdos, scandalizat multos, pro quorum animabus
judicabitur a Deo. Abhinc itaque custodite vos ab omni peccato,
nolite facere desideria carnis, abiicite temulentiam ac gullam, ca-
vete a rixis et altercationibus, ab odiis etdetractionibus, asuperbia
et multiloquio, ac omni turpitudine et iracundia, a perjuriis et
mendaciis, ab avaritia, invidia, fraudulentia ac malignitate. Haec
et alia diaboli opera sunt vobis detestanda, a quibus etiam custo-
dite fideles vestrae curae commissos, ut statuatis eos immaculatos
in tremendo judicio Domini, et ut unusquisque vestrum dicere
tunc queat: Ecce ego, et filii, quos mihi dedit Deus. Studete
igitur, o sacri ministri, multiplicare talentum vobis a Domino
collatum : ego enim, licet peccator, vester tarnen Archiepiscopus,
440
omnia dixi vobis, et nihil occultum servavi: ?i negligenter opus
Dei exerccre pcrrexcritis, horrendam sutnmi Judicis scntentiam
non evitabitis. Libros prohibitos nun legite, haereticorum collo-
quia declinate, veneficos fugite, loquentiura iriiqua ac blasphema
os comprimitc. Si dubium aliquod babueritis, nie interrogate, nee
enim nie piget vos docere. Si quis insurrexerit contra vestram
reetam doctrinam, nuntiate mihi, ego ipsum objurgabo, et ab Ec-
clesia expellam. Scitote, qua methodo dirigatis fili<>- vestros j-i-
rituales, nee nimiuni indulgentcr, nc laxatis fraenis in vitia pro-
rumpant: nee valde rigide, nc Iractati dure in desperatiooem
vergant: sed eunetos poenitentes benigne excipite, ac absolvite,
nuliam prorsus exigentes mercedem. Pcrpenditc quoque pruden-
ter, si quem aliquando velitis vel separare a sumptionc Euchari-
stiae, vel arcerc ab ingressu Ecclesiae, vel absei ndere a commu-
nione fidelium: unde si quis ex vobis canones non bcnc calluerit,
quaerere aliuni doctiorem non erubescat, exquirens enim semitam
reetam, facile eam et aliis monstrabit, qui autem negligil boc
facere, ambulat caecus et caecos in foveam ducit. Trcmendum sa-
crificium cum timorc ac reverentia peragite, nunquam accedite
ad altare liabentes aliquam inimicitiam cum proximo: volentcs
autem öftere Deo bostiam sanetam ac purissimam, non in vani-
loquiis tempus terite, sed elevata in coelum mente, meditationi ac
orationi ineumbite, et tum celebrate cum omnimoda attentione, ut
fidelea divinae rei astantes, majori accendantur devotione.a
Durch diese Beschlüsse wollte der Metropolit vorzüglich
einen guten Clcrus heranbilden, weil nur da zu hoffen war, dass
das gestörte kirchliche Leben zur richtigen Norm zurückgeführt
werden wird, und es scheint wirklich, dass die Bemühungen
CvrilTs nicht ganz ohne Erfolg geblieben sind.
M itere Zweifel in Bezug auf den Gottesdienst ergaben sich,
als in Saraj, der Hauptstadt der Tataren, ein neues Bisthum er-
richtet worden war. Eg isl selbstverständlich, dass man inmitten
d.r Tataren alle diesbezüglichen Kegeln und Vorschriften nicht
genau einhalten konnte; der Saraj' sehe Bischof Theognost hatte
deswegen im Jahre 1B01 der Konstantinopolitanischen Synode,
bei welcher auch der Kiewer Metropolit Maxim anwesend war,
einige Fragen über die Ordnung des Gottesdienstes vorgelegt welche
unter Vorsitz des Patriarchen Johann erörtert und sodann mit
Rück sich 1 auf die dortigen Verhältnisse beantwortet wurden. Ich
441
erwähne nur, dass man dem Theognost erlaubte, bewegliche
Altäre (altaria portatilia) einrichten und gebrauchen, ferner, dass
man gestattete, wenn durchaus kein Wein zu finden sein sollte,
frische Weintrauben auszupressen und den Saft zur Feier der
Liturgie zu gebrauchen; (nicht aber trockene Trauben, wie Theog-
nost haben wollte), dann dass am Charfrcitag die Liturgie (Messe)
nicht zelebrirt werden kann; dass ein Priester, welcher im Kriege
einen Menschen getödtet hat, hernach den Gottesdienst nicht
verrichten darf. In Bezug auf die Taufe wurde verordnet: „Wenn
Tataren sich bekehren und die Taufe verlangen, aber weder ein
grosses Gefäss, noch ein Fluss oder ein Teich vorhanden ist, wo
man sie untertauchen könnte, so begiesse man sie unter dreimali-
ger Wiederholung der Worte: im Namen des Vaters, des Sohnes
und des heiligen Geistes. (Ein Beweis, dass die griechische Kirche
das Untertauchen des Täuflings nichtfüressentiell hält.) Im Noth-
falle ist es auch dem Kirchendiener erlaubt, die Taufhandlung
zu vollziehen. An Nestorianern und Jakobiten wird die Salbung
mit dem Chrisam(Firmung) vorzunehmen geboten, doch unter der
Bedingung, dass sie sich vorher von ihrer Lehre und ihren Leh-
rern feierlich lossagen." Ausserdem wurdcgestattet,dass,wenn ein
Priester viele Kinder zu taufen hat, es genügt, dass er die Gebete
über alle nur einmal spreche, aber jedes Kind besonders unter-
tauche und die Taufworte dreimal ausspreche. Diese Entschei-
dungen waren ursprünglich nur für die Sarajsche Kirche er-
lassen, gelangten aber später zur allgemeinen Geltung und wur-
den in das Kirchengesetzbuch (kormtschaja kniha) aufgenommen.
Endlich befasste sich in dieser Periode auch der Me'ropolit
Cyprian mit der Entscheidung einiger Zweifel in Bezug auf den
Gottesdienst, und zwar in einem Sendschreiben an die Bewohner
von Pskow und in seinen Antworten auf die Fragen eines ge-
wissen Klostervorstehers Athanasius. Seine besondere Sorgfalt
aber wendete er, wie oben erwähnt worden ist, der Verbesserung
der Kirchenbücher zu.
§•67.
Streitigkeiten über das Fastengebot am Mittwoch und
Freitag.
In der russischen Kirche wurde seit ihrer Entstehung in
jeder Woche der Mittwoch und Freitag als Fasttag beobachtet,
442
und ausserdem gab es noch andere längere Fastenzeiten, n'ämlich
die Quadragesima, das Fasten vor dein Feste der heiligen Apostel
Peterund Paul (vom ersten Sonntage nach Pfingsten bis zum 29.
Juni),dann vordem Feste Maria Himmelfahrt (vom l.bis 15-August),
ferner am Feste der Enthauptung des heil. Johannes des Täufers
(29 August), am Feste der Erhöhung des heil. Kreuzes (14 Sep-
tember), und vor dem Feste Christi Geburt (vom 15. November
bis 24. Dezember nach dem Julianischen Kalender), und diese
Fastenzeiten werden bis jetzt beobachtet. Dann gibt es schon
seit jenen Zeiten auch solche Tage und Wochen, an denen das
Fastengebot ganz aufgehoben ist, so: 1. Vom Christi Geburts-
tage bis zur Vigilie des Epiphaniefestes (vom 25. Dezember
bis 16. Jänner); 2. Eine Woche vor der (Juadragesima; 3. Die
erste Woche nach dem Osterfeste; 4. Die erste Woche nach dem
Pfingstfeste. In diesen Zeiten ist auch am Mittwoch und am
Freitag kein Fasten, und ausserdem heben die Festtage Christi
Geburt und Erscheinung des Herrn, wenn sie an einen Mittwoch
oder Freitag fallen, das Fastengebot auf. Alle anderen Festtage
aber, wenn sie auf einen Mittwoch oder Freitag fallen, heben das
Fastengebot nicht auf. Darüber sind nun in der Mitte desl2.Jahr-
hundertes Streitigkeiten entstanden, indem nämlich Einige be-
haupteten,dass,wenn ein Festtag auf einen Mittwoch oder Freitag
fällt, damals das Fastengebot nicht verpflichtet, während Andere
der gegenteiligen strengeren Ansicht huldigten. Beide Parteien
beriefen sich auf alte Vorschriften, und zwar die Anhänger der
laxeren Disziplin auf das Statut der Studiten, die anderen aber
auf spätere Kirchensatzungen. Schon in den ältesten diesbezüg-
lichen Vorschriften war nämlich der Mittwoch und Freitag als
Fasttag angesehen, und nur aus Anlass der hohen Feiertage
wurde an diesen Tagen vom Fastengebote dispensirt. Mit der
Zeit mehrten sich aber die Feiertage* und da entstand die Frage,
wie man mit dem Fasten halten soll, wenn diese späteren Feier-
tage an einen Mittwoch oder Freitag fallen. Einige meinten nun,
dass man an den genannteil Tagen nur dann vom Fastengebote
dispensiren kann, wenn das schon früher der Fall gewesen ist,
Andere aber dehnten die-«' Erlaubniss auch auf die spater ent-
standenen Festtage aus, und so entstanden diesbezüglich in ver-
schiedenen Zeiten verschiedene Vorschriften. Die russischen
Bischöfe also, welche im 12. Jahrhunderte darüber in Streit
gerathen waren, mochten verschiedene Satzungen in li'dn-
443
den gehabt haben, auf deren Grund sie auch ihre widerspre-
chenden Behauptungen mit gutem Rechte verfechten konnten ,
indem die Einen nur dann am Mittwoch und Freitag vom Fasten
dispensirten, wenn dies wegen eines hohen Feiertages schon in
den ältesten Satzungen bewilligt war, Andere dagegen auch
dann, wenn auf diese Tage ein später eingeführter Festtag ge-
fallen ist. Die erste Kunde von diesen Streitigkeiten in Russland
datirt aus dem Jahre 1156. In diesem Jahre wurde der Rostower.
Bischof deswegen vertrieben, weil er seinen Gläubigen am Mitt-
woch und Freitag das Fleischessen nicht gestatten wollte, wenn-
gleich auf diese Tage ein hoher Festtag war. Gegen Nestor agi-
tirte ein griechischer Mönch Theodor, welcher behauptete, dass
man am Mittwoch und Freitag nicht nur dann, wenn auf diese
Tage ein Festtag des Herrn, sondern auch dann, wenn auf die-
selben ein Festag eines grösseren Heiligen fällt, vom Fasten-
gebot dispensiren kann. Die Sache kam vor den Kiewer Metro-
politen, dann vor den Patriarchen, und Beide billigten die An-
sicht und das Verfahren Nestor's, und bestimmten, dass man am
Mittwoch und Freitag nur aus Anlass eines auf diese Tage fallen-
den hohen Festtages des Herrn, als: Christi Geburt, Epiphanie,
vom Fasten dispensiren kann. Unterdessen hatte der Nachfolger
Nestor's, Bischof Leon von Rostow, die Ansicht Nestors noch
mehr verschärft, und behauptet, dass man vom Fasten am Mitt-
woch und Freitag niemals dispensiren kann. Das betrachtete
man als Häresie, und manche Historiker nennen Leon den ersten
russischen Häretiker. Es enntbrannte ein heftiger Streit, an
welchem sich namentlich der inzwischen zum Bischof von Susdal
erhobene Verfechter der laxeren Ansicht, Theodor, betheiligte.
Leon wurde in Russland verurtheilt, ging nach Griechenland, um
dort seine Sache zu verfechten, wurde aber auch dort abgewiesen.
Fast gleichzeitig entbrannte dieser Streit in Kiew, wo Polykarp
Vorsteher des Höhlenklosters, an Mittwochen und Freitagen das
Fleischessen auch dann gestattete, w7enn an diesen Tagen das
Andenken eines ausgezeichneteren Heiligen gefeiert wurde. Die
Ansicht Polykarp's billigten einige Bischöfe und der Fürst von
Tschernigow, es widersetzte sich ihm aber der Metropolit und
Antonius. Bischof von Tschernigow, wofür der Letztere vom
Fürten Swiatoslaw vertrieben wurde. Doch auch die Ansicht des
Polykarp konnte sich nicht behaupten, er wurde zum Gefängnisse
444
verurtheilt, und so wurde sowol die strenge Praxis Leo n's, welcher
an Mittwochen und Freitagen keine Dispensation vom Fasten-
gebote zulassen wollte, als auch die laxe Ansicht Theodors und
Polykarp's, welche an den genannten Tagen auch dann eine
Dispensation zuliossen, wenn an dieselben das Andenken eines
ausgezeichneteren Heiligen gefeiert wird, missbilligt und verwor-
fen, und es wurde die Ansicht Nestors angenommen, der zufolge
die in Rede stehende Fastendispensation nur aus Anlass der
hohen Feiertage des Herrn stattfinden kann. Die Gegner be-
kehrten sich wohl nicht gleich zu dieser Ansicht, allein die
Streitigkeiten haben ihr Ende erreicht.
Drittes Capitel.
Das religiöse und sittliche Leben.*)
§.68.
Zustand der Volksbildung.
Die verhältnissmässig vielen Schulen und Bildungsanstal-
ten, welche nach dem Vorgange der ersten christlichen Pursten
Russlands von deren Nachfolgern, sowie besonders von dem
Basilianerorden gestiftet wurden, Hessen erwarten, dass das Volk
bald auch in kultureller Beziehung erwünschte Fortschritte
machen wird. Und in der That blieb der ausgestreute Samen
nicht ohne Früchte, das Volk nahm an geistiger und religiöser
Bildung zu, es wurde im christlichen (Hauben befestigt, dem es
auch in den furchtbaren Tatarenstürmen treu geblieben ist. Ohne
Zweifel war die gedeihliche Entwickelung der Volksbildung
schon vor dem Einfalle der Tataren durch die vielen blutigen
Bürgerkriege beeinträchtigt, aber auch in jenen Zeiten haben
sowol einzelne Fürsten, als auch besonders die Mönche die Wis-
senschaften gepflegt und verbreitet. Zu den Fürsten des 12. Jahr-
hundertes, welche sich um die Volksbildung und um das Schul-
wesen besonders verdient gemacht haben, gehören besonders der
Grossfürst Wladimir Monomach (f 1125), der Fürst von Smo-
lcnsk Rostislaw (-;• 1180), der Ifalitscher Fürst JarosUvw der
*) Von der Ordensthätigkeit wird am Schlüsse des II. Zeitraumes im
Zusammenhange <Hc Rede sein.
445
Scharfsinnige (f 1187) und der Fürst von Rostow, Constantin
(t 1218).
Trauriger gestalteten sich die Verhältnisse mit dem Ein-
falle der Mongolen, welche beinahe alle Denkmale der damaligen
Bildung vernichteten, und nicht nur für jene Zeiten einen Still-
stand in der Aufklärung, ja einen gewaltigen Rückschritt zur
Rohheit und Barbarei verursachten, sondern auch der Nachwelt
fast alle Quellen raubten, aus denen man die damaligen Zustände,
und Begebenheiten genauer erkennen und beurtheilen im Stande
wäre. Am längsten blieben noch die Halltscher Fürstentümer
von dem Tatarenjoche verschont, und dem Umstände ist es zu
verdanken, dassJiier noch aufgeklärte Fürsten das Volk regier-
ten und dass die Bildung hier merkliche Fortschritte machte, zu
einer Zeit, wo in Nordrussland die tatarische Raubwirthschaft
bereits fast alle Spuren der ehemaligen Aufklärung vertilgt hat.
Doch auch Halitsch sammt Wladimir blieb von den Tataren
nicht verschont, und so verbreitete sich über das ganze russische
Ländergebiet eine traurige Finsterniss, inmitten welcher nur
einige Versuche zur Wiederherstellung der früheren Zustände
gleichsam als Anzeichen einer erfreulicheren Zukunft auftraten.
(Zum Verfalle der Volksaufklärung seit dem 13. Jahrhunderte
trug auch, und ganz besonders der Verfall der Klöster bei, wel-
che in dem 11. und 12. Jahrhunderte fast die einzigen Lehrer
und Aufklärer des Volkes waren.) Zu diesen müssen gezählt wer-
den die wenigen literarischen Erzeugnisse, welche sich aus jenen
Zeiten erlulten haben. Dass Vieles zu Grunde gegangen ist,
braucht nicht einmal bemerkt zu werden.
Von den literarischen Denkmälern, welche sich aus jenen
Zeiten erhalten haben und religiösen Inhaltes sind, mögen fol-
gende angeführt werden:
Die Schriften des Kiewer Metropoliten Niktfor: a) Von der
Kirchenspaltung, worin er in einem der römischen Kirche feind-
lichen Sinne dem Kiewer Grossfürsten Wladimir Monomach die
Streitpunkte, welche zwischen der griechischen und der römi-
schen Kirche obwalten, auseinandersetzt und ihn zum unbeding-
ten Fürsvahrhalten der griechischen Lehre eindringlich ermahnt,
b) Von dem Fastengebot. Da sagt der Verfasser, dass dieses Gebot
eine Folge der Sünde Adams ist, erörtert dann die Seelenver-
mögen des Menschen nach byzantinischen Mustern und knüpft
446
daran verschiedene Ermahnungen, 80 wie Lobpreisungen des
genannten Grossfürsten. rDer Verstand, sagt er unter Anderen,
ist das hellleuclitende Auge der Seele, welche im Kopfe ihren
Sitz hat. Gleichwie du, als weiser Herrscher, auf dem Throne
sitzend, durch deine Wojewodcn das Volk regierst, so regiert die
Seele vermittelst der fünf Sinne den Körper. Ich brauche nicht
viele Worte zu reden: denn scharfsinnig ist dein Verstand und
erkennt den Sinn eines jeden Wortes. Oder kann ich dir Vor-
schriften geben zur Mässigung deiner sinnlichen Freuden. da du,
aus fürstlichem und kaiserlichem Stamme entsprossen, Herr eines
mächtigen Reiches, dein Haus kaum kennst, und immer auf Rei-
sen auf blosser Erde schläfst und nur bei wichtigen Staatsange-
legenheiten deinen Hof betrittst, und indem du Andere bewirtliest,
selbst die Speisen nur anschaust? Kann ich auch deine anderen
Tugenden lobpreisen? u. s. w.u
Die Sendschreiben des Kiewer Metropoliten Johann IV. an
den Papst bezüglich der Vereinigung der griechischen mit der
römischen Kirche und an einen Mönch Jakob. Besonders aber
die Schriften CyrilVs, Bischofs von Turow. Cyrill war ein Sohn
reicher Eltern, entsagte aber seiner reichen Erbschaft und trat
in ein Kloster in Turow ein, worauf er sich in eine Säule ein-
schloss und das Leben der Styliten führte. Später wurde er zum
Bischöfe in Turow erwählt, welcher Würde er aber (1182) ent-
sagte und im folgenden Jahre (1183) gestorben ist. Er war
besonders als Redner berühmt, und von ihm haben sich Reden
auf die Festtage des Herrn erhalten. Diese Reden zeichnen sich
durch schöne Darstellung und besondere Wärme aus. Von dem-
selben Cyrill stammt auch eine Erzählung von dem Weifgeistlichen,
die er für einen Mönch geschrieben hat, und ein Busscanon, wel-
cher wegen seines tiefen und frommen Sinnes der grosse Canon
genannt wird. Schliesslich gehören hier auch die oben genannten
Fragen des Kyriak mit den Antworten des Bischofs Niphon.
Aus den folgenden Jahrhunderten dieser Periode verdienen
hier ausser den schon genannten Schriften der Metropoliten
( \ rill II. und Cyprian besonders die Chroniken genannt zu wer-
den, welche nach den Städten, wo sie verfasst wurden, benannt
sind. Die Chronographen waren Priester, und sie schreiben sehr
oft, besonders wenn sie sich in Betrachtungen einlassen, mit den
Worten der heiligen Schrift. Jede Chronik erzählt übrigens
447
überwiegend nur von den Ereignissen, welche ihre engere Hei-
math näher berührten; so beschreibt der Susdalsche Chrono-
graph die Begebenheiten von Nordrussland, der wolynische aber
erzählt besonders und ausführlich die Ereignisse, welche sich in
Südrussland, namentlich aber in Wolynien zugetragen haben.
Der wolynische Chronograph zeigt nicht nur eine genaue
Kenntniss der heiligen Schrift und der Kirchenväter, sondern
auch der griechischen Klassiker. Seine Chronik schliesst er mit
dem Jahre 1291 ab. — Ausser den genannten Denkmälern der
kirchlichen Literatur haben sich noch andere kleinere Schriften
aus dieser Periode erhalten; und sie beweisen, dass man auch in
jenen stürmischen Zeiten für die Hebung der intellektuellen
Bildung thätig war, und es kann nicht bezweifelt werden, dass
man wenigstens an einigen Orten sowol durch den Unterricht
in den Schulen, als auch besonders in den Kirchen sowie auch
durch entsprechende Schriften für die Volksbildung wirkte;
doch hat die Ungunst der Zeiten nur einen ganz kleinen Bruch-
theil der diesbezüglichen Schriften der Nachwelt gelassen.
§. 69.
Das religiöse und sittliche Leben des Volkes.
Trotzdem die christliche Religion schon im vorigen Zeit-
räume auf die Sitten des russischen Volkes ihre veredelnde Wir-
kung geäussert hat, so blieben doch noch viele heidnischen Sitten
und Gebräuche, welche nicht gleich ausgerottet werden konnten.
Die Anhänger des Heidenthums verschwanden immer mehr,
und das Volk erstarkte im christlichen Bewusstsein, von welchem
es sowol zur Zeit der blutigen Bürgerkriege, als auch in den
tatarischen Stürmen geleitet und getröstet wurde. Das Volk
bewahrte den Glauben sowohl damals, als es von seinen eigenen
Fürsten in den Bürgerkriegen sein Blut vergossen hat, als auch
später, wo es unter dem tatarischen Joche seufzte. Freilich haben
die Tataren die christliche Religion grundsätzlich nicht verfolgt,
sie zeigten auch keine Lust, sich in Russland anzusiedeln, ihr
Hauptzweck war Raub, und sie waren zufrieden, wenn sie von
Russland Silber und andere Kostbarkeiten regelmässig erhielten.
Indess ist das tatarische Joch nicht ohne demoralisirende Wir-
kung auf die Sitten und den Charakter des russischen Volkes
448
geblieben. Die tatarischen Gesandten und Baskaken, ja sogar die
hausirenden tatarischen Kauflcutc verfuhren in Russland ganz
despotisch, sie wollten keinen Widerstand dulden; und die Folge
davon war, dass das Volk, welches auch von den eigenen Fürsten
auf gleiche Weise behandelt wurde, sich an die Knechtschaft
gewöhnte, und damit auch sklavische und niedrige Gesinnungen
sich aneignete. Wie ein gehetzter Sklave suchte es sich vor sei-
nen Verfolgern entweder durch Zahlungen oder durch List zu
schützen, lernte aber dadurch sich auch im Verkehre mit seinen
Stammes- und Glaubensgenossen der List und des Truges zu
bedienen. Weil die Russen von allen Seiten bedrückt und ausge-
beutet wurden, entwickelte sich auch in ihnen bald der Hang zur
Heuchelei, Habsucht und anderen ähnlichen Gebrechen; und
weil der gemeine Mann von Niemandem geachtet wurde, war
sein Gefühl gewöhnlich bald für alle edleren Gefühle erstorben,
ihm war Ehre oder Schande eine ganz gieichgiltige Sache.
(Karamsin, a. a. 0. V. 368.) Das Volk beugte sich vor der Macht,
durch die tägliche Erfahrung belehrt, sah es, dass nicht das
Recht, sondern die Macht die Herrschaft ausübt; es war deswe-
gen ganz natürlich, dass Gewaltthaten, Raub und Diebstähle ganz
gewöhnliche Dinge waren. Und es konnte nicht anders sein in
jenen Zeiten, wo ein Fürst den anderen aus dessen Erbe verjagte
und oft tödtete, wo die Bojaren — besonders in Halitsch — die
Fürsten wie Kleider wechselten, wo die Moskauer Fürsten selbst
gegren einander die räuberischen Tataren zu Hilfe riefen und
einander durch die elendesten Ränken um Thron und Leben
brachten. Um diesen schrecklichen Erscheinungen Einhalt zu
thun, wurde in Nordrussland unter dem Grossfürsten Demeter
die Todesstrafe eingeführt. Früher belegte man die Verbrecher,
namentlich die Diebe, mit Geldstrafen, im 14. Jahrhunderte
bestimmte man strengere Strafen; die Diebe wurden das erste
Mal gestempelt, dann gehängt, die Staatsverbrecher wurden mit
Prügeln bedacht.
Ein anderes Gebrechen jener Zeiten war der Aberglaube,
welcher sich auf die verschiedenste Weise bemerkbar machte.
So hielt man es für eine Sünde, einen durch Blitzstrahl verur-
sachten Brand zu löschen; die Tataren betrachtete man als
gerechte Strafe Gottes, und Viel«' meinten, man dürfe sich gegen
dieselben nicht einmal erheben, u. s. w. Dazu gesellte sich der
449
Umstand, dass der Clerus immer mehr verdummte, die Mönche
der späteren Jahrhunderte in die Klöster nicht aus Frömmigkeit,
sondern mehr wegen zeitlicher Genüsse strömten, die Schulen
verschwanden, und das Volk, fast ohne alle Belehrung- gelassen,
in den Morast der sittlichen Verkommenheit immer mehr versank.
Doch ungeachtet dieser traurigen Zustände bewahrte sich
im Volke der Glaube, und nur dem starken Glauben ist es zuzu-
schreiben, dass es auch inmitten der grössten Stürme der Kirche
treu blieb, an Gottesdiensten eifrig theilnahm und in Zeiten der
Gefahr bei Gott Schutz und Hilfe suchte. „Vielleicht, sagt der
russische Geschichtschreiber Karamsin (V. 369) von den Gross-
russen, hat sich noch im heutigen Charakter der Russen der von
den Mongolen aufgedrückte Stempel erhalten."
Pelesz, Geschichte der Union , <J9
Zweite Periode.
Von der definitiven Tneilnng der Kiewer Metropolie bis znr Wiciler-
oerstellnui der Unioii mit Rom, (1461-1595.)
Erstes Capitel.
Regierung der Kirche und Verbreitung des Christentlinms.
§• 70.
Eintheilung.
Mit der im Jahre 1458 durch Papst Pius IL sanktionirten
Theilung der ehemaligen Kiewer Metropolic in die Moskauer
und in die Litauer Metropolie hörte jede nähere Verbindung und
Berührung zwischen den genannten Mefropolien auf, sie waren
von einander ganz unabhängig und befolgten auch verschiedene
Richtungen, indem die Litauer Metropoliten noch eine geraume
Zeit der florentinischen Union zugethan blieben, während in
Moskau seit des Metropoliten Isidor's Vertreibung das Schisma
immer mehr erstarkte, so dass es nicht nur die späteren von den
Päpsten unternommenen Bekehrungsversuche vereitelte, sondern
mit der Zeit auch die der Union geneigte Litauer Metropolic
zum völligen Abfalle brachte. Wiewol also die Geschichte der
folgenden Zeiten der Moskauer Metropolie eigentlich zu unserer
Geschichte nicht mehr gehört, weil diese Metropolie seit damals
bis auf die Gegenwart im Schisma geblieben ist, so erscheint es
dennoch nothwendig, auch sie wenigstens in ganz allgemeinen
Umrissen zu behandeln, und zwar sowol wegen der dort ge-
machten Vercinigungs-Versuche, als auch wegen des schädlichen
Einflusses, welchen sie auf die Litauer Metropolio ausgeübt Latte,
Deswegen wird liier zuerst von der Moskauer, dann von der
Litauer Metropolie die Kode sein.
451
I, Moskauer Metropolis.
§.71.
Die Metropoliten: Theodor sius (1461— 1465), Philipp I.
(1467-1473), G er ontius (1473-1489), Z osimas(\A90-U94),
und Simon (1495—1511).
Nachdem der letzte Metropolit der vorigen Periode, Jonas,
ohne kirchliche Bestätigung den Moskauer Metropolitanstuhl
eingenommen hatte, verwandelte sich die Kirche Grossrusslands
in eine Staatsanstalt, indem die Moskauer Regenten die oberste
Kirchen würde ihres Reiches nach ihrem Willen solchen Männern
verliehen, von denen sie überzeugt waren, dass sie an denselben
willige Werkzeuge finden werden. Diese Absicht hatten die
Moskauer Zaren schon früher klar gezeigt, konnten sie aber, so
lange noch alle russischen Diözesen unter einem Metropoliten
standen, nicht durchsetzen; jetzt aber, wo sich die unter der
polnischen und litauischen Herrschaft lebenden Russen von
Moskau ganz trennten und zur Moskauer Metropolie nur ihre
Unterthanen gehörten, stand ihren Zwecken nichts mehr im
Wege. Die Moskauer Metropoliten, welche früher vom Patriarchen
eingesetzt wurden, trennten sich auch von Konstantinopel los,
und Isidor war der letzte Metropolit, welcher nach Moskau von
Konstantinopel geschickt worden war. Die Ursache dieser Tren-
nung aber lag sowol in der Autokratie der Zaren, als auch darin,
dass sich Konstantinopel damals zur Union mit Rom hinneigte.
Anfangs wollten die Moskauer Zaren auf gütlichem Wege beim
Patriarchen erwirken, dass der Moskauer Metropolit von den
Landesbischöfen unabhängig vom Patriarchen erwählt werde;
sie wiesen auf die Unbequemlichkeiten hin, welche daraus ent-
stehen, wenn ein der Landessprache unkundiger Grieche zum
Metropoliten eingesetzt wird, ferner beklagten sie sich, dass von
Konstantinopel ein Isidor gekommen ist, welcher „uns der wegen
Ketzerei von der Gemeinschaft ausgeschlossenen Kirche Rom's
habe unterwerfen wollen", und als Konstantinopel (1453) in die
Hände der Türken, gefallen war, fügten sie noch — und das war
ihnen sehr gelegen — hinzu, dass sie einen vom Sultan abhän-
gigen Patriarchen als ihr geistliches Oberhaupt nicht anerkennen
wollen. So kam es, dass schon Jonas ohne Einwilligung des
Patriarchen Moskauer Metropolit wurde, und ebenso wurde auch
dessen Nachfolger
29*
452
Theodosius (1461 — 1465) auf den Moskauer Metropolitan-
stuhl erhoben. Er blieb aber nicht lange in dieser Würde, und
zwar aus folgendem Grunde. Damals hatte sich allgemein die An-
sicht verbreitet, dass bald das Ende der Welt kommen wird. Da
drängte sich nun Alles in die Kirchen, die Einen machten fromme
Stiftungen und bauten viele Kirchen, die Anderen wolltenMönche
oder Priester werden, und weil sie ohne jede Auswahl ange-
nommen wurden, so waren die Kirchen bald mit unfähigen und
unwürdigen Dienern überfüllt. Theodosius wollte diesem Uebel
steuern, er versammelte oft die Priester, versuchte die Unwissen-
den zu belehren und die Lasterhaften zu bessern, weil aber mit
den Meisten nichts auszurichten war, stiess er Viele aus dem
geistlichen Stande aus. In Folge dessen zeigte sich ein grosser
Priestermangel, die Ausgestossenen verursachten gegen Theodosius
einen Aufruhr, und er sah sich genöthigt, abzudanken, und ging
in ein Kloster, in welchem er bis zu seinem Tode lebte. Zum
Nachfolger wurde der Susdaler Bischof
Philipp I. (1467 — 1473) erwählt, gleich seinen Vorgängern
ein hartnäckiger Schismatiker, welcher gegen jeden Unions-
versuch entschieden auftrat. Zu seinen Zeiten haben sich die
Nowhoroder für die Union erklärt, wurden aber vom Moskauer
Fürsten mit Waffengewalt unterworfen, und Philipp vereitelte
jeden weiteren Schritt zur Vereinigung der Nowhoroder mit
der römischen Kirche. In seinem Schreiben an die Nowhoroder
führte er ihnen zu Gemüthc, dass Konstantinopel nur deswegen
von den Türken erobert wurde, weil es sich mit Rom vereinigte.
Vor dieser grossen Sünde mögen sie sich deswegen hüten!
Diesem Manne ist es auch vorzüglich zuzuschreiben, dass auch
der vom Papste Paul IL unternommene Unionsversuch erfolglos
geblieben ist, wie (oben §. 43.) bei der Regierung des Moskauer
Grossfürsten Johann's III. erzählt wurde. Bis an sein Ende blieb
Philipp ein unerbittlicher Gegner der Union, welche in seinen
Augen ärger als das Ileidenthuni war. Nach einem grossen
Brande, welcher auch das Mctropolitanpalais zerstörte, erkrankte
Philipp und ist im April 1473 gestorben. Noch im Juni desselben
Jahres folgte der Bischof von Kolomna,
Gerontius (1473-1489). Unter ihm wurde in Moskau die
grossartige Kathedralkirche unter Leitung des Bologneser
Architekten Alberto Aristo tile erbaut und im August 1479 ein-
453
geweiht. In den folgenden Jahren hat der Grossfürst Johann III.
auch andere italienische Architekten nach Moskau berufen,
welche dort viele grossartige Bauten aufgeführt haben. Zu den
Zeiten des Gerontius hat in Moskau die Judensekte, welche in
Nowhorod entstanden ist, Anhänger gefunden, ohne dass sie vom
Metropoliten gehindert werden konnte. Denn Gerontius hatte
sich aus Anlass eines Streites über die bei der Einweihung einer
Kirche zu beobachtende Ordnung den Zorn des Grossfürsten zu-
gezogen, hatte also am Hofe keine Bedeutung, während sich die
Anhänger der Judensekte, zu denen auch der Nachfolger des
Gerontius gehörte, die Gunst des in kirchlichen Sachen mass-
gebenden Hofes zu erwerben wussten und daher ihre falsche
Lehren desto erfolgreicher ausbreiten konnten. Gerontius wollte
der Metropolitanwürde entsagen und entfernte sich wirklich auf
längere Zeit in ein Kloster, endlich aber versöhnte er sich mit dem
Grossfürsten und ist im Mai 1489 als Metropolit gestorben. Zu
seinem Nachfolger wurde
Zosimas (1490 — 1494), ein geheimes Mitglied der Juden-
sekte, durch die Bemühungen seiner einflussreichen Genossen,
erhoben. Der eigentliche Verbreiter der Judensekte, nämlich
der Priester Alexius, wurde vom Grossfürsten Johann III. im
Jahre 1480 nach Moskau berufen und zum ersten Prälaten bei
der Kathedralkirche erhoben, und weil er eine besondere Fröm-
migkeit zur Schau trug, hat er sich beim Grossfürsten zur be-
sonderen Geltung emporgeschwungen, und das benutzte er dazu,
um seinem Gesinnungsgenossen Zosimas den Weg zum Metro-
politanstuhle zu bereiten, was er auch erreichte, denn (1490)
wurde Zosimas, Archimandrit des Simonow'schen Klosters, zum
Metropoliten erhoben. «Und so erblickten wir, schreibt Joseph,
ein Zeitgenosse, an dem Throne der Heiligen Gottes einen
räuberischen Wolf im Kleide eines friedlichen Hirten." Der
verkappte Jude hat sich einige Jahre dennoch gehalten, und
unter ihm wurde 1491 auf Befehl des Grossfürsten in Moskau
eine Synode gehalten, um für das achte Jahrtausend, das nach
der byzantinischen Rechnung mit dem 1. September 7001 = 1493
anfing, die Paschalia zu ermitteln und überhaupt den Kalender
für die kirchliche Computation festzustellen. Zu dem Zwecke
wurden vom Grossfürsten die Bischöfe Gennadius von Nowhorod,
Tychon Erzbischof von Rostow, Niphont von Susdal, Simeon
454
von Räsan und Murom, Wassian von Twer, Abrahamius von
Kolomna, Pröchor von Saraj, Philo theus von Penn und viele
Klostcrvorsteher nach Moskau berufen, wo sie unter dem Vor-
sitze des Metropoliten Zosimas eine Synode hielten. Die Zusam-
menstellung des Kirchenkalenders wurde dem Nowhoroder Erz-
bischofe Gennadius übertragen, welcher seiner Arbeit eine Ein-
leitung voranschickte, in welcher er auf die Grundlosigkeit des
damals allgemein verbreiteten Glaubens, dass mit dem Ende des
siebenten Jahrtausendes die Welt untergehen wird, hingewiesen
hat, und unter Anderen so schrieb: „Wir sollen nicht nach den
dem menschlichen Verstände verborgenen Geheimnissen forschen,
sondern Gott um die Wohlfahrt der Welt und der Kirche an-
flehen." Die Paschalia wurde von Gennadius vorerst auf 20 Jahre
ausgearbeitet, vom Permer Bischof durchgesehen, und als diese
Arbeit richtig befunden wurde, hatte Gennadius den Cvclus der
Sonne, des Mondes u. s. w. bis zum Jahre 7980 (= 2472) be-
stimmt.
Die Gegner der Judensekte ruhten unterdessen nicht, und
namentlich war es Gennadius, Erzbischof von Xowhorod, welcher
sich der Sache ernstlich angenommen hat. Er sammelte alle
Zeugnisse, welche er gegen die Judensekte in Nowhorod finden
konnte, machte ein Verzeichniss der Sektirer, zu denen besonders
viele Priester und Diakonegehürten, nannte später derenMoskauer
Anhänger, namentlich den Metropoliten Zosimas und einen ein-
flussreichen Hofmann des Grossfürsten, NamensTheodorKurizyn,
und sendete die Anklageschrift an den Grossfürsten. Dieser be-
rief sechs Bischöfe seines Reiches und viele Klostervorsteher und
Priester zu einer Synode, welche diese Angelegenheit entscheiden
sollte. Der Metropolit betheuerte seine Unschuld, und wagte
nicht, seine Gesinnungsgenossen zu vertheidigen, ebenso leug-
neten auch die anderen Mitschuldigen. Indessen hatte man sie
der Häresie überwiesen, und verlangte, dass sie streng bestraft
werden; doch der Grossfürst dekretirte nur ihre Verbannung.
Der Metropolit aber und der genannte Theodor Kurizyn, welchen
der (i rossfürst zu verschiedenen Gesandtschaften verwendete,
blieben unbehelligt, und es ist wahrscheinlich, dass die Juden-
sektirer nur ihnen die gelinde Strafe zu verdanken hatten, wo-
gegen man allgemein murrte und eine strengere Strafe verlangte.
Doch auch Zosimas konnte; sich nicht mehr lange halten. Die
455
ihm noch übrige Zeit verwendete er dazu, um dem Christenthum
zu schaden, indem er entweder die heil. Schrift falsch erklärte
oder angebliche Widersprüche in derselben entdeckte, ja manch-
mal sogar die ganze christliche Lehre verwarf, und sogar die
Auferstehung der Leiber, die Unsterblichkeit der Seele und die
Existenz des Himmels leugnete. Im gleichen Sinne, aber auf
einem anderen Felde wirkte Theodor Kurizyn mit seinen An-
hängern, Alle aber suchten die Anhänglichkeit an den christlichen
Glauben allmälig zu schwächen und mit der Zeit ganz auszu-
rotten. Es war eine geheime Gesellschaft, deren Mittelpunkt sich
im Mctropolitanpalais in Moskau befand und welche durch den
Metropoliten ihre Gegner bitter verfolgte. Zosimas hat viele
eifrige Gegner der Judensekte von ihrem Amte entfernt, indem
er nach der Angabe seines Zeitgenossen, des Mönches Joseph,
zu sagen pflegte; „Man darf gegen die Häretiker nicht mit Groll
auftreten; die geistlichen Hirten sollen nur denFrieden predigen."
Diese Heuchelei des Metropoliten wagten wahrscheinlich die
Bischöfe, welche den Zorn des Grossfürsten fürchteten, nicht zu
entlarven, desto muthiger trat gegen ihn der genannte Joseph
auf, welcher den Zosimas in einem Schreiben an den Susdaler
Bischof Niphont ausdrücklich und offen bekämpfte und den
Niphont aufforderte, damit er dem Grossfürsten die Augen öffne
und diesen skandalösen Metropoliten vertreibe. Der Grossfürst
mochte nun eingesehen haben, dass Zosimas nicht mehr zuhalten
sei, er gab ihm deswegen im Jähre 1494 zu verstehen, dass er
sich freiwillig entferne. Zosimas gab nun Krankheit vor, und
ging in ein Kloster. Eine Chronik sagt, dass Zosimas deswegen
abgetreten ist, weil er für die Kirche wenig sorgte und den Wein
liebte. Die wahre Ursache des Sturzes dieses Metropoliten liess
Johann III. ohne Zweifel deswegen verheimliche^ dass es ihm
wenig Ehre gebracht hätte, wenn es allgemein bekanntgeworden
wäre, dass er einen Ungläubigen zum Metropoliten gemacht hat.
Zum Nachfolger ernannte der Grossfürst den Klostervorsteher
Simon (1495—1511). Schon die Wahl der früheren Metro-
politen war vom Grossfürsten einzig und allein abhängig, es
wurde aber bei ihrer Thronbesteigung doch noch der Schein ge-
wahrt, als ob sie von den Bischöfen des Reiches in diese Würde
eingeführt würden. Bei diesem Metropoliten war es ganz anders,
er wurde vom Grossfürsten in die Metropolitanwürde instituirt.
456
Als nämlich Simon zum Metropoliten ernannt wurde, begab sich
der Grossfürst Johann III. mit seiner Familie und einem grossen
Gefolge in die Kathedralkirche, und nachdemSimon zum Bischof
geweiht worden war und den ihm gebührenden Metropolitansitz
einnehmen sollte, erhob sich der Grossfürst und sprach: „Die
allmächtige und lebendmachende heilige Dreifaltigkeit, welche
uns die Herrschaft über ganz Russland gegeben hat, verleiht
dir durch die Consecration der Erzbischöfe und Bischöfe unseres
Reiches diesen erhabenen bischöflichen Thron. Empfange also
den Hirtenstab, besteige im Namen Gottes denMetropolitanstuhl;
bitte Gott für uns — und Gott schenke dir Gesundheit auf viele
Jahre !u Der Metropolit bedankte sich beim Grossfürsten und
wurde so von der obersten weltlichen Macht in die oberste
kirchliche Würde eingesetzt.
Der neue Metropolit suchte die Judensekte auszurotten,
vermochte aber den Grossfürsten zu strengeren Massregeln gegen
dieselben nicht zu bewegen, und einer von den Häuptern dieser
Sekte, Theodor Kurizyn, blieb nach wie vor ein Günstling des
Grossfürsten. Im Jahre 1504 war der Nowhoroder Erzbischof
Gennadius gezwungen, sein Amt niederzulegen, endlich aber
wurde im Dezember desselben Jahres in Angelegenheit der
Judensekte ein Concil gehalten, welchem der Thronfolger
Basilius beiwohnte. Die Sache wurde geprüft und erwogen,
endlich beschloss der Grossfürst, dass einige Sektirer dem Feuer-
tode zu übergeben sind, anderen die Zunge ausgeschnitten
werden soll, die meisten aber in Klöstern einzusperren sind. So
wurde diese Sekte wenigstens äusserlich vernichtet, indem manche
derselben noch im Stillen zugethan blieben.
Unter dem Metropoliten Simon war noch ein anderes
Concil in Angelegenheiten des Kirchenvermögens gehalten. Der
Grossfürst Johann III. hatte nämlich im Jahre 1500 die Now-
horoder Kirchengüter den Bojarenkindern übergeben, indem er
meinte, dass es für den Clerus nicht gut ist, damit er sich mit der
Verwaltung der vielen Güter befasse, indem er dadurch von
seinen geistlichen Pflichten abgezogen wird. Diese seine Ansicht
legte er einer unter dem Vorsitze des Metropoliten tagenden
bischöflichen Versammlung zur Krwägung vor. Johann III. kam
nicht zu dieser Versammlung. Es war zu erwarten, dass die
Bisehöfe auf den Antrag des( Irossfürsten nicht eingehen werden,
457
und in der That haben sie beschlossen, gegen diesen Antrag Vor-
stellungen zu machen, in Folge dessen der Metropolit folgendes
Schreiben an Johann III. richtete: „Dein Vater, der Metropolit
Simon, die Bischöfe und die ganze heilige Versammlung spricht,
dass von den Zeiten des Apostelgleichen grossen Kaisers Con-
stantin bis auf die Gegenwart die Bischöfe und die Klöster
Städte und Dörfer besassen, und dieConcilien haben das niemals
untersagt, sie verboten nur, die unbeweglichen Güter zu ver-
kaufen. Auch unter deinen Vorgängern, dem Grossfürsten
Wladimir, Jaroslaw, Andreas Boholubski, Wsewolod ... bis auf
unsere Zeiten hatten die Bischöfe und die Klöster ihre Städte
und Besitzungen, Ländereien und Dörfer, Verwaltungen, Gerichts-
barkeit, Zölle, Besoldungen und kirchliche Abgaben. Haben
denn nicht der heilige Wladimir und der grosse Jaroslaw in
ihren Constitutionen erklärt: Wer von meinen Kindern oder
Nachfolgern dieses Statut übertreten, oder wer das Kirchenver-
mögen und den bischöflichen Zehent angreifen wird, der sei ver-
flucht in diesem und im künftigen Leben? Sogar die Tartaren-
chane verschonten aus Furcht Gottes das Eigenthum der Klöster
und der Bischöfe; sie wagten nicht, das Unbewegliche anzutasten.
. . . Und deswegen wagen wir nicht und wollen nicht dasKirchen-
gut auszuliefern: denn es ist Gottes und unantastbar." Der
Grossfürst wagte nicht, mit Gewalt vorzugehen, und so blieben
die Kirchengüter bei ihren Eigenthümern.
Im Jahre 1503 beripf Johann III. wieder eine Synode in
Sachen der verwitweten Priester und Diakone, und es wurde diesen
Personen die Verrichtung der kirchlichen Funktionen untersagt.
«Denn, heisst es in dem Dekrete, Viele von ihnen hielten sich
Concubinen, die man Halb-Priesterfrauen (polu-popadia) nannte.
Von heute an erlauben wir ihnen, wenn sie ein fleckenloses
Leben führen, im Chor zu singen und im Altare zu communiziren
und den vierten Theil der Kircheneinkünfte zu beziehen; wenn
sie aber unenthaltsam sind, so sollen sie als Laien leben und
Laienkleider tragen. Ausserdem verordnen wir, damit Mönche
und Nonnen niemals beirammen leben, sondern dass die Männer-
und Nonnenklöster getrennt seien." Dieselbe Synode untersagte
auch den Bischöfen, von den Ordinirten irgend eine Zahlung zu for-
dern, und weil der Nowhoroder Erzbischof Gennadius die üblichen,
vom Patriarchen gutgeheissenen Abgaben zu fordern fortfuhr,
458
wurde er von Johann III. abgesetzt und in ein Kloster verwiesen,
wo er sein Leben abgeschlossen hat.111)
Der Metropolit Simon ist im April 1511 gestorben.
§•72.
Die Moskauer Metropoliten: Warlaam (1511 — 1521), Daniel
(1522—1539), Joasaph (1539-1543), Macarius (1543— 1563),
Athanasius (1564—1566). German und Philipp IL (1566 — 15G9).
Bald nach dem Tode Simon's wurde der Archimandrit
Warlaam (1511 — 1521) zum Metropoliten erhoben. Während der
Regierung dieses Metropoliten wurde von Rom aus ein neuer
Vereinigungsversuch in Moskau gemacht. P.Leo X. (1513— 1521)
hat mit dem Moskauer Grossfürsten Basil III. (1505 — 1533) einen
freundlichen Verkehr unterhalten, und zwar wegen eines Land-
weges nach Indien, doch die diesbezüglichen Unterhandlungen
blieben erfolglos, weil der Grossfürst einem Ausländer die Han-
delswege Russlands nicht öffnen wollte. Der päpstliche Gesandte
Paul hatte den Auftrag, den Grossfürsten zur Annahme der
florentinischen Beschlüsse zu bewegen suchen, wofür ihm der
Papst die königliche Krone angeboten hat, doch auch dieser Ver-
such blieb erfolglos, unterdessen hatte sich der Metropolit
Warlaam den Zorn des Grossfürsten zugezogen, weil er gewagt
hat, demselben einen Eidbruch vorzuhalten, wesswegen er abge-
setzt und ins Gefängniss geworfen wurde. An dessen Stelle erhob
Basil III. seinen jungen Günstling
Daniel (1522—1539). Der römische Stuhl hat trotz des
Misslingens der Versuche Leo's X.,die Hoffnung, Moskau zur An-
nahme der Union zu bewegen, noch nicht aufgegeben, daher ent-
sendete Papst Clemens VII. im Jahre 1525 den mit russischen
Verhältnissen bekannten, schon von Leo X. verwendeten Paul
abermals zu Basil III. mit einem Schreiben, worin er den Gross-
fürsten zum Kriege $<wn die Türken und zur Annahme der
Florentiner Union aufforderte und ihm die königliche Krone an-
getragen hat. Der Grossfürst uahm den päpstlichen Gesandten
sehr freundlich auf, behielt ihn zwei Monate an seinem Hofe und
schickte dann mit ihm seinen Gesandten Demeter Herasimov nach
IM) Vgl. Karamsin, Gesch. VT. Regierung Johanna TIT.
459
Rom. Dieser übergab dem Papste das Schreiben des Gross-
fürsten, welcher erklärte, dass er mit dem Papste in Freundschaft
leben und gegenseitige Gesandtschaften unterhalten will, dass er
ferner zum Kampfegegendie Ungläubigen immer bereit sei, äusserte
sich aber gar nicht über die Florentiner Union. Man erwartete,
dass vielleicht der russische Gesandte diesbezügliche Aufträge hat,
als aber dieser erklärte, dass er vom Grossfürsten zu keinen
Unterhandlungen ermächtigt sei, sah man, dass der Unionsversuch
gescheitert ist, und Demeter kehrte im Juli 1526 mit einem an-
deren päpstlichen Legaten, dem Bischöfe Johannes Franciscus,
welcher zwischen Russland und Litauen Frieden stiften sollte,
nach Moskau zurück.
Aus jenen Zeiten sind noch die Schicksale eines gelehrten
Griechen Maxim, welcher für die Verbesserung der Kirchenbücher
thätig war, zu erwähnen. Maxim war aus Albanien gebürtig,
widmete sich in Paris und in Italien den Studien und wurde vom
Grossfürsten im Einverständnisse mit dem Metropoliten Warlaam
nach Moskau berufen, um die fürstliche Bibliothek, in welcher
sich viele griechische Bücher befanden, zu ordnen, das Beste in's
Slavische zu übersetzen und die Kirchenbücher nach den grie-
chischen Originalen und den ältesten slovenischen Ueber-
setzunsren zu verbessern. Maxim fand die russischen Kirchen-
bücher sehr fehlerhaft, als er sich aber darüber äusserte, zog er
sich auch die Excommunication und viele Verfolgungen zu, in-
dem die damals in grober Unwissenheit befindlichen Prälaten, zu
denen auch der Metropolit Daniel gehörte, mit Maxim' s Arbeiten,
als mit einer Aenderung des Althergebrachten, unzufrieden waren,
oder eigentlich, wie wir darüber noch später sprechen werden,
keinen Sinn dafür hatten. Daniel wurde im Jahre 1539 von den
Bojaren abgesetzt, und es folgte
Joasaph (1539 — 1543) als Moskauer Metropolit, Die Lage
der nun folgenden Moskau er Metropoliten war eine traurige, denn sie
lebten unter der Regierung Johann"s des Grausamen (1534 — 1583),
und wurden entweder verbannt oder ermordet, oder auf andere
Weise verfolgt, wenn sie sich der Tyrannei des Wütherichs zu
widersetzen wagten. In den ersten Regierungsjahren Johann's IV.
mussten sich die Metropoliten dem Willen der Bojaren fügen,
und diese waren es, welche den Archimandriten Joasaph an die
Stelle des in ein Kloster gesteckten übermüthigen DaniePs zum
460
Metropoliten erhoben haben. Doch er konnte sich nicht lange
halten, im Jahre 1542 zettelten die Bojaren einen neuen Aufruhr
an, und weil sich Joasapb auf die Seite des jungen Grossfürsten
gestellt hatte, vertrieben sie ihn in ein Kloster und beriefen an
seine Stelle den Erzbischof von Nowhorod,
Ma carius (1543 — 1563). In seinen ersten Regierungsjahren
dauerte n^ch die zügellose Bojarenherrschaft, allein im Jahre
1547 übernahm Johann IV. selbst die Regierung und machte
der Bojarenwirthschaft ein Ende. Er berief den Metropoliten zu
sich, eröffnete ihm, dass er sich auf eine feierliche Weise krönen
will, und als diese feierliche Handlung vollzogen war, trat
Johann IV. als eigentlicher Regent auf. Allein Johann führte
nur den Namen des Regenten, eigentlich regierte aber die
Glinskischc Familie, und der junge Zar ergab sich Ausschweifun-
gen aller Art. Da ist es endlich den Bemühungen des Metro-
politen Macarius gelungen, den jungen Zar aufbessere Wege zu
bringen. Johann IV. sprach in einer grossen Versammlung fol-
gende Worte zum Metropoliten: „Heiliger Vater! ich kenne
deinen Eifer im Guten und deine Liebe zum Vaterland, werde
deshalb mein Helfer in meinen guten Absichten. Frühzeitig habe
ich die Eltern verloren; und die Bojaren kümmerten sich nicht
um mich, denn sie wollten Selbstherrscher sein; in meinem
Namen haben sie Aemter und Würden an sich gerissen, sie be-
reicherten sich durch Ungerechtigkeit und bedrückten das Volk,
und Niemand widersetzte sich ihnen. In meiner traurigen Kind-
heit war ich wie taub und blind; ich hörte nicht das Wehklagen
der Armen, und kein Wort des Tadels war in meinem Munde.
Ihr (Bojaren) habet gethan, was ihr wolltet, ihr böse Rebellen,
ungerechte Richter! Was für eine Antwort könnt ihr heute
geben? wie viel T/hränen habt ihr erpresst, wie viel Blut ver-
gossen? Ich bin unschuldig an diesem Blute! Euch aber wartet
ein furchtbares Ilimmelsgericht!" Seit der Zeit war die Regierung
Johann'e IV. für den Staat und für die Kirche wohlthätig, und er
bat in dieser Zeit (1548-1560) wirklich manches Gute gestiftet.
In diese Periode fallen auch manche wichtige Ereignisse in der
Geschichte der Moskauer Kirche.
Dazu gebort zuerst die Moskauer Synode vom Jahre 1551,
zu welcher vom Zar Johann der Metropolit, neun Bischöfe, alle
Archimandriten, Ilegumene, Bojaren und die höchsten Beamten
461
berufen wurden. Die Versammlung eröffnete der junge Fürst
mit einer Ansprache, in welcher er erörterte, wie die Reiche durch
weise Regierungen erhöht werden, dagegen durch unfähige
Regierungen zu Grunde gehen, schilderte die traurigen Zustände,
in denen sich Russland während seiner Minderjährigkeit befunden
hat, erwähnte der Zügellosigkcit der Bojaren, die er aber nun
der Vergessenheit anheimstellen will, und eröffnete seine Absicht,
dass er zum Wohle des Staates und der Kirche feste und un-
wandelbare Gesetze geben will. Er legte dann näher auseinander,
was in kirchlicher Beziehung geordnet und geregelt werden soll;
namentlich legte er den versammelten Bischöfen an's Herz, damit
sie die Kirchenbücher verbessern und den Gottesdienst ordnen,
dass sie ferner für den Clerus Disciplinargesetze erlassen, damit
der Clerus den Laien als Muster der Frömmigkeit voranleuchte,
dann dass das Klosterleben geordnet werde; ausserdem dass
Schulen angelegt werden, in denen die fähigeren Priester Unter-
richt ertheilen sollten. Diese letztere Anordnung war desto not-
wendiger, als es in der Moskauer Metropolie damals viele Priesttr
gegeben hat, welche kaum die Buchstabirkunst kannten und des-
wegen den Gottesdienst nur auswendig verrichteten. ,12) Ent-
sprechend diesen Anordnungen wurden dann die vorgelegten
Verordnungen erlassen, und weil das ganze Gesetz aus 100 Kapi-
teln bestand, wurde es Stoglav (d. i. Hundertcapitel) genannt.
Aus diesem Gesetzbuche seien hier einige Verordnungen ange-
führt. Es heisst dort: In Moskau und im ganzen Reiche sollen
sich Diöcesanälteste (starosta) und Dekane (desiatski), welche
aus besseren Priestern zu wählen sind, zur Beaufsichtigung des
Gottesdienstes und der Sitten der Geistlichkeit befinden. Es
ist streng darauf zu achten, dass sich in den Kirchenbüchern keine
Fehler befinden, und dass die Bilder nach alten Mustern der
Griechen und anderen berühmten Künstlern gemalt werden. Mit
dieser Sache dürfen sich nur solche Leute befassen, welche dazu
vom Fürsten und von den Bischöfen für fähig und würdig aner-
kannt worden sind. Dann folgen Verordnungen in Bezug auf die
Verrichtung des Gottesdienstes, und es wird ferner gesagt, dass
Niemand, welchen Standes er auch sein möge, in die Kirche mit
bedecktem Haupte eingehen soll; in den Altar soll man weder
l) Karamsin, VIII. 115.
402
Bier, noch Meth, noch Brod, sondern nur die Prosphoren(Opferbrod)
hineintragen. Dann spricht der Stoglavvon den Sitten des Clerus:
„Die Missbräuche und Aergernisse verderben die Sitten des
Clerus. Und was sehen wir in den Klöstern? Die Leute suchen
dort nicht das Heil der Seele, sondern leibliche Ruhe und Ge-
nüsse. Die Archimandritcn und die Hegumene kennen nicht die
gemeinsame Tafel, sie bewirthen ihre weltlichen Freunde in
ihren Zellen ; die Mönche halten bei sich Jünglinge, empfangen
ohne Scham auch Weiber und Mädchen, sie unterhalten sich und
verwüsten die Klosterdörfer. Von heute an soll in allen Klöstern
nur ein Tisch (Refektorium) für alle sein: Die Mönche sollen die
jungen Diener entfernen, Weiber nicht einlassen, keinen Wein
und auch keinen starken Meth bei sich halten, sie dürfen in
Städten und Dörfern nicht den Unterhaltungen nachrennen, die
Uebertreter sind abzusetzen oder zu exkommuniziren. Dieses
Gesetz gilt für alle Priester, Diacone und Kirchenangehörige."
Dann verbietet der Stoglav den ohnehin reichen Klöstern, sich
mit Bittgesuchen um Almosen an den Fürsten zu wenden ; es
wird den Bischöfen und Klöstern erlaubt, den Landleuten und
Bürgern Geld zu leihen, aber ohne Prozente. Im weiteren Ver-
laufe kommt der Stoglav auf die Armen- und Krankenhäuser,
und verordnet, dass in diese Anstalten nur wirkliche Anne und
Kranke aufgenommen, die Faullenzer aber weggejagt werden.
Dann wendet sich dieses Gesetzbuch gegen jene Leute, welche
unter dem falschen Vorgeben, dass sie zukünftige Dinge offen-
baren können, mit heiligen Bildern im Lande herumziehen und
bei Leichtgläubigen Geld erschwindeln; auch wird verboten^
Kirchen und Kapellen ohne ausdrückliche Erlaubniss des
Bischofs zu bauen, und der Geistlichkeit aufgetragen, dass sie die
noch vorhandenen heidnischen Sitten und Gebräuche auszurotten
trachte. Solche Gebräuche waren /.. B., wenn die streitenden
Parteien sicli zur Verfechtung ihrer Sache zum Kampfe stellen,
da kommen gleich Wahrsager, beschallen die Sterne und andere
Sachen, und prophezeien, wer den Sieg davontragen wird; Viele
halten bei sich verschiedene abergläubische Bücher, aus denen
sie die Zukunft zu erkennen hoffen; am Vorabende der Geburt
Christi und des heil. Johanne- des Täufers, vor dem Feste der
Erscheinung des Herrn und vor Christi Beschneidung kommen
viele Leute zusammen und verbringen die ganze Nacht mit
403
Spielen, Trinken, Tanzen; am Gründonnerstage in der Früh ver-
brennen sie Stroh und rufen die Todten, und die Priester legen
an diesem Tage Salz am Altar, welches sie dann zu Heilungen
verwenden; Männer und Weiber baden sich beisammen und
auch Mönche und Nonnen schämen sich nicht, dasselbe zu thun.
Viele befolgen die Sitten der Lateiner und, nehmen sich den Bart ab,
was eine so furchtbare Sünde ist, dass ne nicht einmal mit dem
Blute der Märtyrer gesühnt werden kann;\Jie\e wagen ausländische
Kleidung anzulegen, fluchen, und was am ärgsten ist, Viele
begehen die sodomitische Sünde.
In Bezug avf die Anstellung der Pfarrer heisst es: „die Pfarr-
linge wählen sich die Priester und Diacone ; die ersteren
müssen wenigstens dreissig, die letzteren wenigstens 25 Jahre
alt, dabei sittlich und schriftkundig sein: wer von den Ge-
wählten nicht gut lesen oder schreiben kann, der soll zuerst
in die Schule geschickt werden, damit er das Erforderliche
erlerne." Es wurde auch angeordnet, wie man das heil. Kreuzes-
zeichen machen soll: die „Protopopen; Priester, auch Diacone,
sollen das Kreuzeszeichen über sich kreuzförmig und nach der
vorgeschriebenen Ordnung machen, so wie sie alle Christen
kreuzförmig segnen, wie die heil. Väter überliefert haben.
Gleichermassen sollen sie ihre Kinder, alle rechtgläubigen
Christen lehren und unt.Twcisen, dass sie sich nach der Ord-
nung kreuzförmig bezeichnen mögen." Das .,ungeberdige Wedeln
des Gesichtes mit der Hand" wird verboten, ücbrigens wurde
geboten, zum Kreuzzeichen nicht drei, sondern nur zwei Finger
zusammen zu legen. Auf dieser Synode wurde den Bischöfen
und Klöstern verboten, ohne ausdrückliche Bewilligung des
Fürsten Erbgüter anzukaufen. — So waren die Verordnungen
der im Jahre 1551 gehaltenen Synode geartet, sie enthielten
wirklich viele sehr nützliche Anordnungen, obwol auch manches
Naive mit unterlaufen ist; am meisten aber sind sie interessant des-
wegen, weil man aus ihnen den sittlichen und intellektuellen
Zustand der damaligen Moskauer Geistlichkeit sicher erkennen
und beurtheilen kann.
Der Metropolit Macarius richtete sein Hauptaugenmerk den
Kirchenbüchern zu. Die erwähnte Synode verordnete zwar, dass
man nur fehlerfreie Bücher in den Kirchen gebrauchen
dürfe, dies war aber bei Manuscripten fast unmöglich. Die
404
meisten Bücher, welche man in Moskau bekommen konnte,
waren nach dem Ausdrucke der Zeitgenossen von den Abschrei-
bern verdorben, welche, unwissend und geistcsbeschr'änkt, nur
inkorrekt schreiben konnten, der grösste Theil dieser Bücher
musste deswegen verbrannt werden. Da entschloss man sich, die
Litauer Metropolie nachzuahmen und die handschriftlichen
Bücher mit den gedruckten zu vertauschen, und Macarius bewog
den Grossfürsten, dass dieser 1553 in Moskau die erste Buch-
druckerei errichten liess. Doch die ersten Versuche waren
misslungen, denn man hatte mit zu kleinen undeutlichen und
unförmlichen Lettern zu drucken angefangen, deswegen ist in
Moskau das erste gedruckte Buch »die xYpostelgeschichte und die
Briefe der Apostel" erst unter dem folgenden Metropoliten (1564)
erschienen. Ausserdem war Macarius auch in anderer Beziehung
für die Hebung der Wissenschaften in Russland thätig; er Hess
das griechische Menologion insSlavische übersetzen und schaltete
in dasselbe die Lebensgeschichte und die Ofricien der russischen
Heiligen ein; unter seiner Anleitung wurde auch das als Quelle
über die früheren Zeiten oft citirte Stufenbuch (steppennaja kniha)
verfasst. In diesem Buche wurde die Geschichte der Beherrscher
Russlands von Rurik an bis auf Johann IV. (bis zum Jahre 1559)
fortgeführt. Lange Zeit hatte er die Freude, dass der Grossfürst
sich dem Wohle des Staates und der Kirche widmete, doch
im Jahre 1560 fing die Schreckensperiode in Johanns IV. Regie-
rung an, und bald darauf (1563) ist Macarius im hohen Alter
gestorben.
Im folgenden Jahre (1564) versammelten sich alle Bischöfe
der Moskauer Metropolic in Moskau zur Wahl eines neuen
Metropoliten, bevor sie aber an den Wahlakt oder eigentlich an
die Konsekration schritten, da die Wahl vom Zar abhing, dekre-
tirten sie auf Befehl Johann's, dass die künftigen Metropoliten
weisse Kopfbedeckung (Klobuk-Kaputze) tragen sollen, und nach
einigen Tagen wurde ein Mönch des Tschudower-Klosters,
Athanasius (1564 — 1566) zum Metropoliten erhoben. Bei
seiner Inthronisation beobachtete Zar Johann denselben Vor-
gang, wie es Johann III. bei der Inthronisation des Metropoliten
Simon gethan hat. Athanasius, welcher früher Beichtvater
Johann'e IV. war, verdankte nur ihm allein seine Würde, und
die gleichzeitigen Nachrichten werfen ihm namentlich vor, dass
465
er nur kurze Zeit dem Ordensstande angehörte. Er hatte übrigens
von Johann viele Widerwärtigkeiten zu ertragen. Athanasius
widersetzte sich namentlich der Zulassung der Protestanten,
denen Johann gestattete, in Moskau einen Tempel zu gründen,
und der Metropolit wurde vom Zar sogar wegen Beleidigung
eines Protestanten zu einer grossen Geldstrafe verurtheilt, und
Athanasius sah sich genöthigt, im Mai 1566 der Metropolitan-
würde freiwillig zu entsagen und sich in ein Kloster zu begeben.
Athanasius wollte gleich seinem Vorgänger den grausamen
Johann zu einem besseren Leben zu bekehren, doch ist ihm das
völlig misslungen. Man schritt nun zur neuen Wahl, und
Johann IV. bestimmte zum Metropoliten den Erzbischof von
Kasan, German, und berief die Bischöfe zur feierlichen Inthroni-
sation des neuen Metropoliten. German weigerte sich aber mit
Rücksicht auf das Verfahren Johann's diese Würde anzunehmen;
endlich aber entschied er sich für die Annahme derselben und
bezog schon die Mctropolitanwohnung. Vorerst ersuchte er aber
den Grossfürsten noch um eine Privatbesprechung, bei welcher
er dem Fürsten von der Sünde, dem Tode, dem Weltgerichte
und der Hölle gesprochen hat, offenbar in der Absicht, um
ihn zur Besserung des Lebens zu bewegen. Da ergrimmte
Johann IV. und Hess den ernannten Metropoliten German aus
dem Metropolitanpalais wegjagen und suchte sich einen anderen
ihm genehmeren Metropoliten. Es lebte damals in einem Kloster
am weissen See ein frommer Mönch Namens Philipp, welcher
dem Grossfürsten bekannt war und von demselben auch oft für
das dortige arme Kloster, dessen Vorsteher er war, Unter-
stützungen erhalten hat. Diesen Philipp nun hat Johann IV.
nach German's Vertreibung trotz des heftigen Widerstandes der
Bischöfe und der Mönche zum Metropoliten ausersehen und
berief ihn nach Moskau. Mit bangem Herzen verliess der fromme
Mönch sein stilles Kloster, auf der Heise nach Moskau begrüssten
ihn ehrerbietig die Nowhoroder und ersuchten ihn um Fürbitte
bei dem schrecklichen Herrscher. In Moskau wurde Philipp vom
Zar mit grossen Ehren empfangen und trug ihm die Metropoli-
tanwürde an. Philipp wollte diese mit grossen Gefahren verbun-
dene Würde anfangs nicht annehmen, dann wollte er dies nur
unter gewissen Bedingungen thun, namentlich, dass der Zar die
Theilung des Reiches widerrufe, endlich aber erklärte er sich
mit dem Wunsche des Zars einverstanden, und folgte als
Peleez, Geschichte der Union. 30
466
Philipp IL (15GG — 1569) auf dem Moskauer-Metropolitan-
stuhle. Von dem neuen Metropoliten hatte man viel Gutes
erwartet, besonders hoffte man, dass er den Grausamkeiten
Johanns ein Ende zu machen im Stande sein wird. Doch ver-
geblich; die Zügellosigkeit und Grausamkeit Johann's kannte
nun keine Grenzen mehr, er ergötzte sich nur an Ausschweifun-
gen und Massenmorden. Die unglücklichen Unterthanen suchten
Trost beim Metropoliten, doch dieser konnte ihnen nicht helfen.
Zu dem gesellte sich noch der Umstand, dass der Metropolit
auch unter den Bischöfen und unter dem Clerus viele Feinde
hatte, welche an Johanns Ausschweifungen gern theilnahmen
und den Metropoliten beim Zar verdächtigten. Der Zar sah nun
den Metropoliten nur in der Kirche, und verstieg sich bis zu dem
Grade der Gottlosigkeit, dass er den Metropoliten in der Kirche
zu verhöhnen beschloss. An einem Sonntage kam Johann IV.
mit seinem zahlreichen Gefolge in die Kirche, und zwar Alle in
geistlicher Kleidung, deswegen versagte ihm der Metropolit den
üblichen Segen, und sprach, als man ihn auf die Gegenwart des
Grossfürsten aufmerksam machte, die Worte: „In dieser Gestalt,
in dieser fremden Kleidung erkenne ich nicht den rechtgläubigen
Fürsten; ich erkenne ihn auch nicht in den Staatsakten- • • • O
Fürst! wir bringen hier Gott Opfer dar, und hinter dem Altare
wird unschuldiges christliches Blut vergossen. Seitdem die Sonne
am Himmel leuchtet, hat man nicht gesehen, nicht gehört, dass
die rechtgläubigen Fürsten ihr eigenes Reich so schrecklich ver-
wüsteten! Sogar in den heidnischen Reichen gibt es Gesetze,
Gerechtigkeit und Barmherzigkeit — in Russland sind sie nicht!
das Vermögen und das Leben der Bürger sind schutzlos. Ueberall
Räubereien, überall Morde — und zwar im Namen des Fürsten!
Du bist hoch am Throne; doch es ist noch unser und Dein
allerhöchster Richter. Wie wirst du vor sein Tribunal treten?
befleckt mit unschuldigem Blut, betäubt vom Wehklagen der
Leidenden? Denn sogar die Steine unter deinen Füssen rufen
um Rache zum Himmel!. . . Fürst! ich spreche als Seelcnhirt.
Ich fürchte Gott." Johann ergrimmte und rief: „Mönch, bis jetzt
habe ich euch Rebellen geschont; von nun werde ich das sein,
was ihr mich nennt", und entfernte sich Rache schnaubend. Am
folgenden Tage wurden alle vornehmeren Beamten Philipp* 8 11.
arretirtj man quälte sie und wollt«* aus ihnen herausbringen, was
467
der Metropolit heimlich thue, mit wem er verkehre ; doch man
konnte nichts erfahren. Johann wagte noch nicht an den Metro-
politen gewaltsame Hand anzulegen, beschloss aber ihn sobald
als möglich zu stürzen. Unterdessen beging er neueFrevelthaten.
Im Juli 1568 liess er durch seine Bande viele vornehme Frauen
in der Nacht entführen, mit denen er auf die unverschämteste
Weise sein Unwesen trieb und sie dann heimschickte. Am
28. Juli desselben Jahres kam er mit seinem wilden Gefolge in
die Kirche, und als der Metropolit einige vom fürstlichen Gefolge
mit bedecktem Haupte erblickte, und dies dem Fürsten sagte,
wurde das geläugnet und als eine Gehässigkeit des Metropoliten
dargestellt, worauf Johann den Metropoliten öffentlich in der
Kirche einen Lügner, Rebellen, Dieb u. s. w. nannte. Damit
noch nicht zufrieden, suchte er falsche Zeugen wider den ver-
hassten Metropoliten. Auf den Katli seines BcichtvatersEustafius
schickte der Zar den Susdaler Bischof Paphnutius mit dem Ar-
chimandriten Theodosius und dem Fürsten Temkin in das
Solovkische Kloster, wo Philipp früher Vorsteher war, mit dem
Auftrage, dort irgend welche Vergehen des Metropoliten zu ent-
decken. Alle Mönche waren aber einstimmig im Lobe Philipp's,
nur der Hegumen Paesius sah darin eine günstige Gelegenheit,
zu höheren Würden zu gelangen, und erdichtete verschiedene
Vergehen und Verbrechen, die Philipp begangen haben soll.
Vergnügt mit dem Resultate ihrer Reise, kehrten sie nachMoskau
zurück, wo der Zar eine Versammlung, vor welcher der Metro-
polit abgeurtheilt werden sollte, allsogleich berufen hat. Der
Metropolit prolestirte geg^n die ihm zur Last gelegten Verbrechen,
legte seine Insignien ab, und wollte sich entfernen; doch der
Grossfürst hatte ihm eine grössere und öffentliche Verhöhnung
zugedacht. Er befahl ihm, dass er noch am Feste des heil. Erz-
engels Michael (8. November 1569) ein feierliches Hochamt
halte, und als der Metropolit im vollen Pontificalornat beim
Altare stand, erschien im Auftrage des Fürsten ein Bojare mit
mehreren Soldaten, verkündigte öffentlich die Absetzung Philipp's,
worauf von ihm die bischöflichen Kleider heruntergerissen
wurden und er, in eine ärmliche Kleidung gesteckt, mit Besen
aus der Kirche verjagt wurde. Philipp wurde dann vom Fürsten
zur lebenslänglichen Haft verurtheilt und in einem Kloster in
Twer eingesperrt, und dann auf Befehl des Grossfürsten erdrosselt.
30*
468
Das Volk beweinte den Metropoliten, die klerikalen Intriguanten
aber, welche dem Philipp niemals zugeihan waren, freuten sich
über seinen Sturz, weil sie selbst eine Promotion erhofften.
§. 73.
Die letzten Moskauer Metropoliten: Cyrill (1570-1577),
Anton (1577 — 1580), Dionysius (1581 — 1586) und Job
(1586 — 1589) dann erster Patriarch von Moskau.
Die Hoffnungen der Gegner Philipps waren vereitelt, denn
Johann IV. erhob den Archimandriten
Cyrill (1570—1577) auf den Metropolitanstuhl, einen
Mann, welcher sich in seiner neuen Stellung wohl und bequem
fühlend zu allen Unthaten Johann's schwieg, und daher von
ihm nicht belästigt wurde. Eine gleiche Politik beobachtete
auch der nachfolgende Metropolit Anton (1577 — 1580), auf
welchen dann Dionysius (1581 — 1586) folgte, welcher den
Tyrannen überlebte. Bei seiner Inthronisation wurde die seit
Johann III. befolgte Weise der Institution beobachtet, und ausser-
dem wurde verordnet-, was für ein Gottesdienst dabei zu verrichten
ist. Gleich am Anfange der Begierungszeit dieses Metropoliten
hatte der römische Stuhl in Moskau einen neuen Vereinigungs-
versuch gemacht. Zar Johann der Grausame führte einen Krieg
mit dem polnischen Könige Stephan Batory, und weil die Polen
Sieger blieben, und Johann das Aergste befürchtete, wandte er
sich an P. Gregor XIII. mit der Bitte um Friedensvermittlung.
Der Papst sendete den berühmten Jesuiten Anton Posstvin als
Gesandten nach Polen und Russland. Possevin kam am 19. Juni
1581 mit dem päpstlichen Schreiben an den König von Polen in
Wilna an, und der König, betroffen über dieses Benehmen des
Zars, versprach, dass er Frieden schliessen will, wenn der Zar
auf annehmbare Bedingungen eingehen wird. Es kamen die
russischen Gesandten an das königliche Lager in Diana, allein
Batory verwarf ihre Bedingungen. Da begab sich Possevin nach
Russland, wo er vom Zar auf das ehrenvollste empfangen wurde
(8. August 1581). Bei einem zu Ehren Posse vin's gegebenenMale
nannte Zar Johann IV. unter Anderen den Antonius Possevin,
„einen Gesandten des heiligen Vaters und P. Gregor XIII., der
vom Himmel als Oberhirte der römisch-katholischen Kirche be-
469
stellt worden ist. Wir Legen tiefe Verehrung gegen ihn und
erkennen ihn als Stellvertreter Jesu Christi an." Dann schritt
man zu Unterhandlungen, wobei Possevin in erster Linie den
Frieden vermitteln, dabei aber auch den Zar zur Union mit Rom
bewegen wollte. Der Frieden kam endlich zu Stande, zur Union
aber war der Zar nicht zu bewegen, er erlaubte aber den päpst-
lichen Nuntien freien Durchzug durch das russische Reich, so
wie freie Ausübung des Gottesdienstes für die lateinischen Geist-
lichen und Handelsleute, wollte aber nicht, dass die Russen in
die lateinischen Kirchen und Kapellen zugelassen werden. Anton
Possevin kehrte sodann im Jahre 1582 nach Rom zurück. I13)
Nach der Vertreibung des Metropoliten Dionysius folgte
Job (1586 — 1589) als Metropolit von Moskau. Das wichtigste
Ereigniss jener Zeiten wrar die Errichtung des Moskauer Patri-
archats. Nach dem Tode des grausamen Zars Johann IV. folgte
sein unfähiger Sohn Theodor L, in dessenNamen sein ehrgeiziger
Schwager Boris Godunov regierte, und dieser war es, welcher
die Errichtung des Patriarchats durchsetzte. Den Anlass dazu
gab die Anwesenheit des Konstantinopler Patriarchen Jeremias
II. in Russland. Seit dem Falle Konstantinopels sind oft ver-
schiedene griechische Prälaten und sonstige Würdenträger nach
Russland um Almosen gekommen. So war 1586 in Moskan der
Patriarch von An tiochien, Joachim, welchem ein reiches Almosen
gegeben wurde, und im Jahre, 1588 kam zu gleichem Zwecke
der Patriarch von Konstantinopel, Jeremias II., im Gefolge von
zwei Metropoliten. Der Patriarch wurde seiner hohen Würde
entsprechend aufgenommen, und es wurden ihm reiche Geschenke
zugesagt, aber unter der Bedingung, dass er den russischen Me-
tropoliten zum Range des Patriarchen erheben wird. Unter an-
deren Umständen wäre der griechische Patriarch darauf gewiss
nicht eingegangen; jetzt aber, wo Konstantinopel sich in türkischen
Händen befunden hat, und wo die Moskauer Metropolie seit
1451 von dem Patriarchen ohnedem ganz unabhängig war, es
sich also eigentlich nur um eine Namensänderung handelte, trug
Jeremias kein Bedenken, die gewünschte Rangerhöhung gegen
eine gute Bezahlung zu bewilligen, ja er belobte sogar diesen
113) Vergl. Ant. Possevin i, Commentarii de rebus Moscoviticis,
Vilnae 1586. — Negotiatio nomine Pontificis in Moscovia 1586.
470
Wunsch der Moskauer Herrscher. Man schritt also zur Aufstel-
lung der Kandidatenliste, obwol die Wahl des bisherigen Mos-
kauer Metropoliten Job, der sich in Allem sehr gefügig und
dienstfertig erwiesen hat, keinem Zweifel unterlag. Man stellte
dem Zar drei Kandidaten vor, nämlich Job, Alexander, Erzbischof
von Nowhorod, und Warlaam von Rostow, und Zar Theodor er-
wählte den Job, welcher dann zum Patriarchen eingeweiht, und
vom Zar durch Uebergabe der Isignien in die Patriarchen würde
(1589) eingesetzt wurde. Dann verfasste man die Erektionsur-
kunde, in welcher es heisst, dass das alte Rom durch die Häresie
der Apollinaristen gefallen sei, das neue Rom aber, oder Kon-
stantinopel sich in den Händen der Ungläubigen befinde, daher
trete nun Moskau als das dritte Rom auf. Dann wird dekretirt,
dass anstatt des falschen Hirten der abendländischen Kirche nun
der erste ökumenische Patriarch der von Konstantinopel, der
zweite der von Alexandrien, der dritte der von Moskau, der vierte
der von Antiochien und der fünfte der von Jerusalem sei. Dann
werden die Ehrenrechte des neuen Moskauer Patriarchen be-
stimmt, und schliesslich wird verordnet, dass zu dem Moskauer
Patriarchat vier Metropoliten, sechs Erz bischöfe und acht Bischöfe
Russlands gehören. Der Konstantinopler Patriarch, Jeremias IL,
welcher zu dieser Errichtung des Moskauer Patriarchats seinen
Namen hergegeben hat, aber dabei sonst nicht mitwirken konnte,
unterschrieb das Dekret, und als die ausbedungene Summe
Geldes in Konstantinopel richtig eingezahlt wurde, schickte er
dem Zar Theodor im Jahre 1591 durch den Metropoliten von
Ternowo in Bulgarien auch die schriftliche Bestätigung des
Moskauer Patriarchats von Seite der Konstantinopler Patriar-
chalsynodc. An der Sache selbst geschah dadurch keine Aende-
rung, wie früher die Metropoliten, so waren jetzt die Patriarehen
von Moskau ganz von den Zaren abhängig.
Nach diesem Ueberblickc der Geschichte der Moskauer
Metropolie übergehen wir zur Geschichte der anderen russischen
Mctropolie, welche seit der Florentiner Synode in der Union
merkliche Fortschritte machte und deswegen unsere Kirchen-
geschichtc eigentlich fortspinnt.
471
II. Metropolie Ton Kiew und Halitsch.
§. 74.
Die Metropoliten Gregor Bulgar (1458 — 1472), Misael
Druckt (1474-1477), Simeon (1478-1 488), Jonas I. Hlezna
(1489 — 1494) und Macarius I. (1495—1497).
Der Metropolit Isidor hat noch längere Zeit den Titel des
Metropoliten von Kiew und ganz Russland ge fuhrt, und erst als
ihm vom Papste der Titel des Patriarchen von Konstantinopel
verliehen wurde, resignirte er auf die Kiewer Metropolie und
stellte an seine Stelle seinen Schüler Gregor, einen Bulgaren,
welcher früher die Würde des Archimandriten des Demetrius-
klosters in Konstantinopel bekleidete, zu seinem Nachfolger vor,
welcher zu dieser Würde vom Papst Calixt III. bestimmt wurde.
Gregor wurde dann unter Papst Pius II. 1458 in Rom vomKon-
stantinopler Patriarchen Gregor IV. Mamma konsekrirt, und
kam als
Gregor II. (1458 — 1472) als Metropolit von Kiew und Ha-
litsch und ganz Russland zum polnischen Könige Kasimir IV.
mit einem Schreiben des Papstes Pius IL, welcher ihn zum Metro-
politen aller innerhalb der Grenzen des polnisch-litauischen
Reiches befindlichen Bisthümer einsetzte114). Unter die Juris-
n4) Das Breve lautet: „Pius Papa II. ♦ • • Dilecto Gregorio
Electo Kioviensi Lithuaniae et totius Russiae inferioris salutem. Decens
reputamus et congruum, ut provisiones Ecclesiarum praeeipue Cathedraliuuj,
quae de certa scientia Romani Pontificis jus eesserunt, licet ejus superveniente
obitu Literae Apostolicae confeetae nori fuerint, super Ulis Apostolicae sedis
interveniente praesidio plenutn sortiantur effectum. Dudum felicis recordationis
Calixtus Papa III. praedecessor noster provida consideratione attendens, quod
iniquitatis et perditionis filius, Jonas de Asciscentia Monaclius S. Basilii
M. Schismaticus, ad dignitates et honores Ecclesiasticos ambitiöse aspirans,
spiritu rebellionis assumptus se pro Archiepiscopo Ruthenensi ausu sacrilego
regere et nominare: ac Venerabili fratre nostro Isidoro Episcopo Sabinensi, et
ex dispensatione Apostolica A Eppo Ruthenensi, a sede sua Ruthenensi ejeeto in
Archieppatum praedictum non xaeantem temeritate propria, se de facto intrudere,
et Archi Eppatum praedictum Ruthenum, in animae suae periculum, ac sedis
Apostolicae vilipendium indebite detinere praesumpserat. Idem praedesessor
volens, quantum sibi ex acto praemissum fuerat, animarum periculis et tantae
praesumptioni congruis, quibus poterat, remediis, obviare, de Venerabilium
Fratrum suorum, de quorum numero tunc eramus, consilio, et A postolicae pleni-
472
diktion des Metropoliten Gregor IT. gehörten also neun Diözesen,
nämlich Briansk, Smolcnsk, Polozk, Turow, Luzk, Wladimir in
Wolynicn, Chelm, Pereniyschl und Halitsch.
In dem Schreiben, welches der Papst dem Metropoliten
Gregor II. an den polnischen König mitgegeben hat, empfiehlt
er den neuen Metropoliten dem Schutze und der Gnade des
Königs und ersucht ihn, dass er ihm gegen die Uebergriffe der
Schismatiker behilflich sei. Gregor II. suchte auch den Moskauer
Mctropolitanstuhl mit dem Kiewer zu vereinigen; weil er aber
mit Korn vereinigt war, und in Moskau das Schisma schon lief
eingewurzelt war, konnte er das nicht durchführen. Der Moskauer
Metropolit Jonas machte ihm sogar den Kiewer Stuhl streitig
und wiegelte die Suffragane gegen ihn auf, aber nach des Jonas'
Tode (1461) hörten die Moskauer Metropoliten auf, sich den Titel
des Kiewer Metropoliten beizulegen, und in beiden Metropolien
tudinc potestatis, ac ejusdem Isidori AEppi expresso consensu, Provinciam
Ruthenensem Superiorem dumtaxat illam videlicet, quae per Schismaticum,
ac Inferiorem, quae per Catholicum, scilicet Charissimum in Christo filium
nostrum Casimirum Poloniae Illustrem Hegern gubernatur, in duas partes
authoritate Apostolica divisit, nee non eadem Ruthenorum Ecclesia quoad reliqua
sub regimine et gubernatione ejusdem Isidori \Eppi, qui etiam partem regiminis
et administrationis suae 1 eclesiae ante dietae ad effectum infra scriptum sponte
cessit, remanente in parte inferiori Ruthenensi Kioviensi: Ecclesiam cum Li-
tlmaniae et totius Russiae inferioris partibus, illis duntaxat, inquibus seeundum
ritum Graecorum, sub obedientia AEppi Ruthenensis degentium vivitur, et
quae sub dominio praefati Regis Poloniae existunt, in Metropolitanam cum
insigniis et privilegiis et honoribus Ecclesiae Metropolitanae de jure vel consue-
tudine laudabili competentibus eadem authoritate erexit, eamque cum inferioribus
partibus antedictis per proprium AEppum regendam et gubernandam fore, de
ipsorura fratrum consilib statu it, decrevit, ac etiam ordinavit, ibique Brestensem
(eigentlich Brianscensem), Smolenscensem, Polocensem, Turoviensem, Luceori-
ensem, Vlodimiriensem, Premisliensem, Chelmensem et Haliciensem Eoelesias
>iua> - » i » eadem Ruthenensi Ecclesia, authoritate praefata c\ eerta seientia
dismembravit, separavil atque divisit, in Suffraganeas assignavi+ij ac Jonam
praedictum (Metropolit von Moskau), et quemlibet alium [peius succesorem
ejusdemque Ecclesiae, e! partium praedietarum detentorem sententialiter amovit,
ac ad promotionem ipsius Ecclesiae Kioviens. oelerem et felicem, de qua
nullus praeter ipsum Praedecessörem ea vice se intromittere poterat, ne prolixae
vacationis exponeretur Encommodis, Paternis et sollicitis studiis intendens, post
deliberationem, quam de praefioienda eidem Ecclesiae Kijoviensi persona u tili
ac etiam fractuosa cum Liedern fratribue habuit, diligentem, demum ad te
473
wurden von nun an die Metropoliten ganz selbständig und un-
abhängig gewählt.
Nachdem die Halitscher Metropolie schon seit längerer
Zeit untergangen ist, und die ehemaligen Suffraganien der Ha-
litscher Metropolie nunmehr der Kiewer Metropolie untergeordnet
wurden, haben die Kiewer Metropoliten den Titel „von Kiew,
Halitscli und ganz Russland" geführt. Halitsch verlor in jenen
Zeiten (wahrscheinlich im Anfange des 15. Jahrhunderts) auch
den Bischofssitz, und dieser ausgedehnte Kirchensprengel w7urde
von Vikarien der Kiewer Metropoliten verwaltet. Diese waren
aber keine Bischöfe, und deswegen waren die Halitscher genbthigt
sich in geistlichen Angelegenheiten zu den Kiewer oder auch zu
den Moldauischen Metropoliten, welche einige Zeit in Suczawa
(in der Bukowina) residirten, zu begeben, was offenbar mit grossen
Schwierigkeiten verbunden war, und zu verschiedenen Unord-
nungen Anlass gegeben hat. Die Vikarien der KiewerMetropoliten
Abbatem Monasterii S. Demetrii Constantinopolitanum dicti ordinis s. Basilii
in presbyteratus ordine constitutum, de cujus religionis zelo, literarum scientia,
vitae tnunditia, honestate morum, spirituaüum circumspectione, aliisque multi-
plicum virtutum donis, apud eum fide digna testimonia perexhibita existerunt,
direxit ooulos suae mentis. Quibus omnibus debita meditatione pensatis de per-
sona tuasibi, et ejusdem fratribus ob dictorum tuorum exigentiam meritorutn ac-
cepta, eidem Kioviensi Ecclesiae et partibus inferioribus antedictis de fratrum eo-
rundem consilio, videlicet duodeeimo kalendas Augusti, Pontificatus sui anno
quarto (1458) authoritate Apostolica providit, teque illi praefecit in Archi-
episcopum et pastorem,. curam et administrationera ipsius Ecclesiae Kijoviensis et
partium praedietarum tibi in spiritualibus et temporalibus plenarie commit-
tendo: Cum itaque postmodum idem praedecessor literis Apostolicis super
provisione hujusmodi non confectis, sicut Domino placuit, rebus fuerit humanis
exemptus, nos Divina favente dementia ad apicem summi Apostolatus assumpti,
volentes ut quod a praedecessore praedicto actum exstitit, plenum sortiatur effec-
tum, ac sperantes, quod Kioviensis dieta Lithuaniae et Russiae inferioris Ecclesia
una cum suffraganeis praedictis, sub tuo felici Regimine, gratia tibi assistente
divina, regetur utiliter, et prospere dirigetur, ac grata in eisdem spiritualibus et
temporalibus reeipiet incrementa, discretioni vestrae per apostolica scripta man-
damus, quatenus jugum Domini tuis impositum humeris prompta devotione
suseipiens, curam et administrationem praedietas sie exercere studeas sollicite,
feliciter et prudenter, quod ipsa Kioviensis Ecclesia gubernatori provido, et
fruetuosö administratori gaudeat se commissam, tuque praeter aeternae
retributionis proemium nostram et dietae sedis benedictionem et gratiam exinde
uberius sonsequi merearis. Datum Romae apud s. Petrum sub annulo Piscatoris
Anno 1458 tertio Nonas Septembris, Pontificatus nostri anno primo."
474
residirten anfangs in Krylos, einem Dorfe bei Halitsch so Ignatius
Krechowiez (um 1413), dann in Lemberg, und von den Letzteren
sind namentlich bekannt Joasaph (f 1493), ßasil Pletyriski, Jo-
achim Gdaszczynski, Johann Sikora, Jakint Krischka und Maca-
rius Tuczapski, welcher nach der Errichtung (1539) des Lem-
berger ruthenischen Bisthums zum ersten Lemberger Bischof
(1540) konsekrirt worden ist. Die Vikarien führten den Titel
«von Halitsch, Lemberg und Kamenez in Podolien", welcher
Titel dann auf die Lemberger Bischöfe übergangen ist.
Die Kiewer Metropoliten residirten übrigens jetzt grössten-
theils in Nowogrodek und in Wilno.
Der neue Kiewer Metropolit Gregor II. war ein treuer An-
hänger der Union, und es scheint, dass er im Ganzen in seiner
Metropolic eine der Union nicht abgeneigte Stimmung vorgefun-
den hat, wiewol es gewiss auch an eifrigen Anhängern des
Schisma, welche an den Moskauer Metropoliten Jonas und Theo-
dosius eifrige Beschützer hatten, nicht mangelte. Doch konnten
die Moskauer hier das Schisma nicht öffentlich propagiren, weil
die Landesregierung der Union ihren Schutz und Hilfe ange-
deihen Hess. Im Leben des heil. Kasimir115) wird erzählt, dass
über sein Verwenden der polnische König Kasimir der Ja-
gellonide ein Gesetz erlassen hat, dass die Schismatiker keine
neue Kirchen bauen und die alten nicht restauriren dürfen, damit
das Schisma auf diese Weise aufhöre und alle zur kirchlichen
Einheit zurückkehren.
In jenen Zeiten schien es auch, dass Xowhorod in Nordruss-
land zur Union zurückkehren wird. Diese Republik hatte sich
nämlich im Jahre 1471 der Herrschaft des polnischen Königs
Kasimir II. unterworfen und als ihr geistliches Oberhaupt den
unirten Metropoliten von Kiew anerkennen wollen. Doch der
Moskauer Grossfürst Johann III. zwang Xowhorod zur Unter-
werfung, und der Moskauer Metropolit Philipp I. schilderte den
Xowhorodern die Union als das grösste Verbrechen, dessen sie sich
schuldig machen könnten, und stellte ihnen vor, dass Konstanti-
nopel von Gott in die Hände der Türken gegeben wurde zur
Strafe dafür, dass die Griechen auf der Elorentiner Synode die
nß) Bei den B oll and isten, t. I. Martii, — Skarga, Zywoty
4wio,tych, Wiedetf 1*G0. I. 159.
475
Union mit Rom angenommen haben. Ob diese Argumentationen
überzeugend genug waren, bleibe dahingestellt; seit dem Falle
Nowhorod's und dessen vollständiger Unterjochung durch Mos-
kau konnte hier von der Union nicht mehr die Rede sein. — Ob
und inwiefern die Union in der Kiewer Metropolie selbst Fort-
schritte gemacht hat, ist unbekannt, sicher ist aber, dass Gregor IL
bis an sein Lebensende der Union treu geblieben ist. Er ist in
Nowogrodek 1472 gestorben.
Auf ihn folgte
Misael Drucki (1474—1477), früher (seit 1454) Bischof
von Smolcnsk. Er soll aus der fürstlichen Familie der Pstruge
abstammen. Er wurde vom Konstantinopler Patriarchen in seine
Würde eingesetzt. Bemerkenswert!) ist hier der Umstand, dass
während die Moskauer Grossfürsten, welche am griechischen
Schisma festhielten, ihre Metropoliten ganz unabhängig von dem
griechischen Patriarchen erwählten und einsetzten, die katholi-
schen polnischen Könige es zuliessen, dass die ihnen unterthanen
Kiewer Metropoliten beim Konstantinopler Patriarchen um die
canonische Institution nachsuchen durften. Indessen lässt sich die
Sache so erklären. In Moskau wusste man, dass die damaligen
Konstantinopler Patriarchen noch an der Union festhalten, und
diesen Umstand benutzte man, um sich von der Gewalt des
Patriarchen ganz zu emanzipiren und im Metropoliten ein ge-
fügiges Werkzeug zu allen Plänen und Absichten zu haben, wras
man auch vollständig erreichte. Anders haben sich die Sachen im
Königreiche Polen verhalten. Nach der Verkündigung der
Florentiner Union erliess der polnische König (1443) zu Gunsten
der mit Rom vereinigten Ruthenen ein Dekret, welches sie in
Schutz genommen hat, und sie bei ihrem Ritus belassend nur die
Untertänigkeit gegen den Papst, und treues Festhalten an den
Florentinischen Beschlüssen verlangte. Die ganze hierarchische
Ordnung der Ruthenen war aber durch die Florentiner Synode
nicht angetastet, und es war selbstverständlich, dass die Kiewer
Metropoliten nach wie vor ihre Bestätigung beim griechischen
Patriarchen nachzusuchen haben. Es stand also nichts im Wege,
sondern war im Gegen theile ganz in der Ordnung, dass sich auch
der neue Metropolit Misael um die Bestätigung nach Kon-
statinopel wandte. Die Türken verfolgten zwar die mit Rom
vereinigten Patriarchen, setzten sie ab und substituirten an ihre
476
Stelle schismatische Patriarchen, nicht etwa aus Vorliebe für das
Schisma, sondern einzig und allein deswegen, weil sie in den
Päpsten und deren Anhängern ihre ärgsten Feinde sahen, indem
die Päpste das ganze christliche Europa zum Kampfe gegen die
Türken aufforderten. Die Kiewer Metropoliten konnten also
einige Zeit gar nicht wissen, oh in Konstantinopel ein katholi-
■m her oder ein schismati scher Patriarch sei, und sie konnten sich,
weil das weder von dem Florentiner Concilium, noch vom Papst
Pins II. in seiner obgenannten Erektionsurkunde (vom J. 1458)
verboten war, ungeachtet ihrer treuen Anhänglichkeit an die
Union um die Bestätigung in der Metropolitan würde nach Kon-
stantinopel wenden. Uebrigens drohte jetzt der Union der Ru-
thenen mit Rom nicht so von Kostantinopel, als vielmehr von
Moskau die nächste und grösste Gefahr. — Dass übrigens der
Metropolit Misael der Union treu ergeben war, beweist eine
Gesandtschaft, welche er im J. 1476 an Papst Sixtus IV. abordnete
mit einem von ihm, nebst vielen Archimandriten, Fürsten und an-
deren litauischenDignitären unterschriebenen Briefe, worin er den
Papst ersuchte, dass er für die Kiewer Metropolie im folgenden
Jahre den feierlichen Jubiläum-Ablass, welcher im Abendlande
im vorigen Jahre 1475gefeiert wurde, ertheilen möge. "6) In dem-
llfi) K ul c / yi'iski , Specimen bei diesem Metropoliten. Ein Fragment
dieses Schreibens befindet sicli in nithenischer und lateinischer Sprache im
Archive der griech.-kath. Metropolie von Lemberg, und es lautet: „Legatio ad
Pontificem Romanum Xistum IV. a Gero, Principitras et Magnatis Ruthenis.
Wilna anno 1 1 7 1 i mensis martii 14. die. Per Legates in hao epistola infra
nominatos. Sanetorum Stmi Excelsique Dei numine afflati haue Sanctitati
Vestrae conscripsimus Epistolam. Aecumenico Papae magno soli, totius orbis
terrae Candelabro, Ecclesiae Lumini, Sanetorum Sanctissimo, Patram Patri et
Supremo Pastorum Pastori, ßeato Xisto, Sanctae universalis Bcolesiae Christi
Vicario: qui summe in praesidentir Sacrorum splendore praecellens, altissimaque
intelligentia a Sanctissimo et Summo omnium lumine super Cherubim illustrativ
in animae mirabili Candore, ordinisque celsitudine quamdam ferene micantium
-hierum imaginera etc.." Das ganze Schreiben hatte ich nicht unter der Hand,
aber schon aus diesem Titel ersiehl man. dasa Misaei den Primat des Papstes
anerkannte. Unterschrieben haben diese Adresse: Misael, erwählter Metropolit,
Johann, Archimandrit des Kiewer Höhlenklosters, Macarius, Metropolit von
Wilno (später Metropolit), Fürst Michael, Bruder des Königs Kasimir, Fürst
Theodor von Biala, Fürst Demeter Wiazemski, Senator Johann Chodkiewicz.
Marschall des Grossfürstenthums Idtauen und Oberfeldherr der ganzen Armee,
Pawel Castellan von Kamencz, und viele andere angesehene Persönlichkeiten,
477
selben Schreiben erkennt Misael den Primat des Papstes aus-
drücklich an und bittet denselben um gerechte Richter zur Ent-
scheidung einiger Streitigkeiten zwischen dem lateinischen und
ruthenischen Clerus. Der Metropolit Misaöl ist also der Union
treu geblieben, im Lande waren aber viele Anhänger des Schisma,
denn vor ungefähr zwanzig Jahren hat der polnische König
Kasimir IL an den sei. Johann Kapistran ein Schreiben117) ge-
richtet, in welchem er ihn bittet, dass er in sein Reich zur Be-
kehrung des schismatischen Ruthenen komme. rDie Bekehrung
der Ruthenen, schreibt er, wäre nicht so schwierig, denn es ist ein
Volk, das alles Gute zu erkennen sucht, sie sind mit den welt-
lichen Lehren noch unbekannt, sie sind in ihren Irrthümern nicht
hartnäckig, und nur die Sitte und die natürliche Liebe zu ihrem
Ritus hält sie von der Anerkennung des Papstes und von der
Einheit des Glaubens ab." Wenn also um das Jahr 1451 so viele
Schismatiker unter den Ruthenen waren, so ist kaum anzunehmen,
dass ihre Zahl zu Misael' s Zeiten bedeutend abgenommen hätte.
Zudem muss noch bemerkt werden, dass es beim Lesen des an
Papst Sixtus IV. gerichteten Schreibens des Metropoliten
Misael auffällt, dass es nur vom Metropoliten und von einigen
Archimandriten, dagegen nicht von den Bischöfen der Kiewer
Metropolie unterschrieben ist; daraus könnte man schliessen, dass
die Bischöfe der Union abgeneigt waren. Noch zu MisaeTs Leb-
zeiten ist nach Litauen ein gewisser Spiridon, der im Auftrage des
Sultans vom Patriarchen auf simonistische Weise zum Kiewer
Metropoliten ordinirt wurde, gekommen; allein er wurde nicht
aufgenommen, begab sich dann nach Moskau, wo er um 1488 in
einem Kloster gestorben ist. Nach Misael 's Tode folgte
Simeon (1477 — 1488), von dem ges agt wird, dass er gleich
seinen Vorgängern ein treuer Anhänger der Union war. Einige
geben ihm nur ein Jahr der Regierung, aber unrichtig, denn in
einer Chronik wird erzählt, dass er (1487) den Bischof Wassian
für Wladimir in Wolynien und Brest ordinirt hat. (Karamsin IV.
Note 629.)
unter denen sich auch' der nachmalige Kiewer Metropolit Joseph Soltan befindet.
Vgl. rViHMKiM HCTopmiecKi« CöopHHKi. .li ki. Bhni. III. 1860. S. 52 und Note 55.
(Abhandlung des A. fetruszewiez von den ruthenischen ' Metropoliten von
Halitsch.)
11 7) Rajnald, ad. an. 1451.
478
Jonas 1. Hlezna (1488 — 1494), von welchem erzählt11*)
wird, dass er in grosser Freundschaft mit dem polnischen Könige
Kasimir II. lebte, und weil dieser ein eifriger Katholik war, auch
Jonas kein Feind der Union sein konnte. Von Kulczyriski und
von Papebrochius (zum 15. Juni) wird dieser Metropolit für heilig
gehalten, doch irrthümlich. Papebrochius wurde zu diesem Irr-
thum durch ein in Moskau gedrucktes Menologion verleitet, wo-
rin allerdings unter den Heiligen ein Metropolit Jonas vor-
kommt, unter welchem aber der Moskauer Metropolit Jonas, der
heftigste Feind der Union (t 1461), nicht aber Jonas Hlezna zu
verstehen ist. Die Moskauer verehren jenen Jonas als Heiligen,
nicht aber die katholischen Buthenen. Unter diesem Metropoliten
sind in der Halitscher Kirche auch schon gedruckte Bücher er-
schienen ; so wurde in Krakau (1491), wo sich ruthenische
Kirchen befunden haben, der Psalter, dann ein Euchologion, das
Hexaemeron oder die Homilien des heil. Basilius über das He-
xaemeron und dieTrioden, in Tschernogoricn (1494) der Oktoich
und nach ihm (1495) der Psalter mit Hinzufügung des Rituale für
die einzelnen Gottesdienste herausgegeben; die Kiewer Metro-
polie hatte also schon gedruckte Kirchenbücher, während in Mos-
kau das erste gedruckte Kirchenbuch erst 1564 erschienen ist.
Nach Jonas IL folgte
Macarius I. (1495 — 1497), welcher als Archimandrit von
Wilno das im Jahre 1476 von Misael an Papst Sixtus IV. gerich-
tete Schreiben unterfertigt hat. Im Jahre 1495 versammelten sich
(nach der Kiewer Chronik bei Karamsin VI. X.403) die Bischöfe:
Wassian von Wladimir, Lucas von Polozk, Wassian von Turow,
Jonas von Luzk, und ordinirten den Archimandriten Macarius
mit dem Beinamen ('ort zum Metropoliten, und schickten dann
einen gewissen Dionysius und einen Mönch, German, zum Patri-
archen um den Segen. Der Patriarch Niphon schickte darauf
seinen Gesandten Isaph mit der Confirmationsurkunde, so wie mit
Briefen an di'n litauischen Grossfürsten und an die Bischöfe und
die Gläubigen der Kiewer Metropolie. Der Gesandte des Patri-
archen verlangte aber von den ruthenischen Bischöfen, dass sie
künftig zuerst um den Segen bitten, bevor sie zur Ordination
"' Stebelski a. a. 0. S. 41. Kulczyriski bei diesem Metropoliten.
Theiner, Neueste Znst&ndi
479
des Metropoliten schreiten, was diese auch zusagten; das jetzige
Verfahren aber damit entschuldigten, dass auf dieselbe Weise,
d. i. ohne vorherigen Segen des Patriarchen, auch der Metropolit
Gregor I. Semivlac ordinirt worden war. Daraus sieht man, dass
die Kiewer Metropoliten immer um die Bestätigung des Patriarchen
ersuchten.(Kiew.Chron.)Macarius wurde auf einer Reise nach Kiew
im Dorfe Skryholovy von den Tataren gefangen und enthauptet.
§. 75.
Der Kiewer Metropolit Joseph IL Soltan (1498 — 1517).
Nach dem Tode des Macarius ernannte der Litauer Gross-
fürst Alexander den bisherigen Bischof von Smolensk
Joseph IL Soltan (1498 — 1517) zum Metropoliten von Kiew.
Joseph Soltan stammte aus einer angesehenen litauischen Familie,
war ein gebildeter und in Geschäften gewandter Mann, welcher
als Kiewer Metropolit für die ruthenisehe Kirche viel Gutes
und Erspriessliches geleistet hat, und seine Regierung ist un-
streitig die wichtigste in dieser Periode. Besonders berühmt
machte er sich dadurch, dass er seit Gregors IL Zeiten der erste
Kiewer Metropolit war, welcher mit allen Kräften für die Aus-
breitung und Befestigung der Union in seiner Metropolie wirkte.
Er wandte sich um die Bestätigung in der Metropolitanwürde
zum Patriarchen Niphon nach Konstantinopel, und trug dem
Patriarchen auch seine Bedenken bezüglich der Florentiner Union
vor, und zwar aus Anlass der häufigen Uobertritte der Ruthenen
zum lateinischen Ritus. Der Patriarch bestätigte ihn in seiner
Würde, rieth ihm aber, der Florentiner Union treu zu bleiben,
indem er schilderte, was für ein Unglück über Konstantinopel
nach dem Zerreissen der Einheit mit dem katholischen Abend-
lande hereingebrochen ist. „Accepimus, schreibt der Patri-
arch119), litteras dilectionis tuae, scriptas humilitati nostrae, qui-
bus significas Romanae Ecclesiae episcopos ruthenos et Lithuanos
vobis molcstos esse, vosque compellere ad unitatem ecclesiasti-
cam Florentiae decretam, unde metuis ingentia pericula, amissi-
119) Bei Theiner, Neueste Zustände der kath. Kirche beider Ritus in
Polen und Russland, Augsburg 1841. S. 62 Note 70. — Der gelehrte Strahl
meint in seiner Gesch. der Russ. Kirche, dass der Metropolit Joseph II. des-
wegen „Soltan« genannt wurde, weil er die Schismatiker verfolgte; ohne
Zweifel war dem Strahl unbekannt, dass dieser Metropolit aus der gräflichen
Familie der „Soltan" abstammte.
480
oneni privilegiorum et libertatis, quae illo tempore, quando unio
decreta est, a regibus Poloniac vobis concessa sunt. Po st u las ita-
que a nobis auxilium, et ad vestrum potentissimum Kegem com-
mcndatitia desideras ; insuper scire de hac synodo, quomodo fue-
rit transacta, ut possis rationem reddere omnibus persequentibus
vos et compellentibus «ad unionem. Scias igitur synodum illam
fuisse legitime congregatam; idque praesentibus illustri impera-
tore nostro Joanne Palaeologo et ss. Patriarcha b. m. Josepbo, non
ita pridemante nos sedente, et vicariis seu legatis fratrum nostro-
rum patriarcharum, archiepiscoporum et prineipum Orientalem
Ecclesiam repraesentantium (plane repraesentantibus) praesente-
que Episcopo Romano cum aliis. Caetcrum quia nunnulli gentis
nostrae, qui domi remanserant, noluissent decretum unionis am-
plecti, forte ex odio in Latinos; ideo apud nos confusio et nullus
ordo est, quando oves nobis concreditae Imperium et arbitrium in
nos usurpant, quorum pervicaciae resistere non possumus. Al
quis seit, si ideirco divinae iraeundiae furor in nos non desaevir.
et in dies desaevire non intermittit, quod sanetam unitatem re-
spuerimus; ut praetermittam, quod subsidia Latinorum non tan-
tum amiserimus, sed eos etiam offenderimus ? Quamobrem neque
mirari oportet, si etiam vobis sint dirViciles : quamvis non injus-
tam excusationem habeas, quod inscio Patriarcha CPolitano quid-
quam tibi Heere dicis- • • Ergo illi minimede nobis conquerantur,
sed potius calamitatibus nostris compatientes, Deum nobis propi-
tium reddant, ut a Tyraunica Servitute überall, denuo uniamur,
Divina favente dementia. Tu veru ne nimium relucteris; sed
amice cum Latinis versare. Namet nostris sacerdotibus in Dominio
Veneto degentibus nos utique injunximus, ut una cum iisdem
Latinis, servato tarnen ecclesiae Orientalin ritu, simul orent et
congregentur. Sed ritus patrios observa. Namque Majores nostri
non prius consenserunt in Florentinern Unionem, quam privilegia
nostra coniirmata essen t,u
In Folge dessen beschloss Joseph Sultan die Dekrete der
Florentiner l nion anzunehmen, in welchem Beschlüsse er von
dem lateinischen Wilno'er Bischöfe Albert bestärkt wurde, und
schickte (1500) an den römischen Tapst Alexander VI. als Pro-
curator seinen Verwandten Johann Sapieha, welcher dem Papste
alles Nothwendige mündlich auseinandersetzen und namentlich
bitten sollte, damit der Papst den Joseph Soltan als Metropoliten
481
anerkenne, ferner ihn bevollmächtige, bei gewissen Feierlich-
keiten Ablässe zu ertheilen, dann, dass es den Ruthenen erlaubt
sei, Kirchen vom harten Material zu bauen u. s. w., und gab dem
genannten Ruthenen, Johann Sapieha, auch das folgende Schrei-
ben t20) an den Papst Alexander VI. mit.
„Omnium sanctorum s. magni Dei providentia totius mundi
principi magno, soli universi orbis candelabro, ecclesie lumini,
Sacrosanctissimo patrum pairi, originali pastorum pastori, beato
ac beatissimo Alexandro Sacrosancte Romane ac Universalis ca-
tholice ac apostolice ecclesie Pontifici maxinio, clignissimo Vica-
rio Christi, scdenti in Trono principis Apostolorum Petri, in vo-
luntate gratuita omnipotentis dei ac patris collocantis te super
eodem solio ad imaginem divini Vcrbi sui, largitorem gratie sanc-
tissimi paracliti Spiritus toto orbc cunctis ecclesie sacris ordinibus
h'dem suscipientibus iuxta dignitatem graduum, eeterisque christi-
colis in Christum crcdentibus, unicuique sccundum mensuram
virtutis et meritorum, credentibus verum filium Dei Christum,
quibus largiris pacem, misericordiam et salutarem benedictioncm,
virtute concessa ab omnipotente eterno immortali Dco, in salutem
omnium animarum: taiis cnim decebat, ut nobis esset Pontifex
sanclus, inocens, impollutus, segregatus a peccatoribus, regene-
ratus luce immense claritatis, que illuminat omnem hominem ve-
rientem in mundum, assistens continuo Trono maiestatis magni
Dei ad perficiendum obsequium seeundum formam tibi per spiri-
tum divinitus monstratam. Sacratissime Pater, non in Sinai, sed
in s. celesti monte ad serviendum sanetis et Tabernaculo vero, per
solum Deum, non hominem facto, offerre digne Sacrificium vivum,
sanetum, placens Deo pro semet ipso et rx*o populo. 0 beatissime
Patriarcharum Pater, sie magnus, sie bcatificatus incomparabili
dignitate apud Deum! Quis enim hominum explicare potest admi-
rabilem magnitudinem Sanctitatis tue, qua per solum Deum de-
coratus fulges pre cunctis filiis hominum, gloria et honore coro-
natus, maxime pastor, orbis doctor, alter Moyses, plusquam Aaron
glorificatus fortior Josue, introducens nos in terram promissionis,
non transitoriam, sed eternam, fidelior Samuele inter prophetas,
unetus oleo et coronatus diademate felicius, quam David, augendo
120) Aug. Theiner, Monumenta Poloniae et Lithuaniae, Romae 1861.
T. II. pag. 2G7. s. Nr. 296.
Pelesz, Geschichte der Union. 31
482
doctrine magnitudine Imperium Romanum magis, quam illc bel-
lando Hierosolimitanum, amictus vestimento glurie plus Salo-
mone? Quid plura? omnino verbum nulluni ex nobis inveniri
potest ad explicandum laudes Sanctitatis vestre: quam enim glo-
riam nos immeriti affere possimus ei, qui est ab altissimo Deo
super omnes glorificatus? Beatissime Pater, lianc minimani lau-
dem offerimus tibi ex cordis affectu et ardore fidei et caritatis,
quam gerimus erga tuam Sancti tatem, quoniam ab omnipotenti
Deo fidelium animarum pater designatus et Spiritus sancti rege-
neratione Papa orbis nomin atus, et sancte magne Universalis Ca-
tliolice et Apostolice EcclesiePontifex maximus, reformatio iidei,
Turris fortitudinis a facie inimici, amicus Dei ad offerendum Deo
sacrificium ut sis unus omnium Summus Pastor. Ego enim
credo et confiteor te esse omnium fidelium pastorem, et Universalis
ecclesie ac omnium sanctorum Patrum ac Patriarcharum Caput,
cui humiliamus et inclinamus Caput nostrum cum omni obedientia
bone voluntatis, non compulsione vel necessitate, sed desiderio
lidci et cliaritate cordis, cupientes a Sancti täte tua Sacratlssimam
benedictionem, quoniam tibi traditc sunt claves regni celorum li-
gandi atque solvendi, propterea ex nunc nos tue Sanctitati sup-
plicamus: Sis pius nobis longe in Septentrionalibus oria habitan-
tibus, ubi sunt regiones Russie sub rhu et observacione Orientalis
Eeclesie: tenentes et observantes septem sanctaa 1 niversales Si-
nodos cum eisdem pariter octavam Floren tinam Sinodum, etque-
cumque in eis per s. Patres decreta sunt, comprobantes, adorantes
universara et individuam Trinitatem Bio credimus, el bic confite-
mur unum Dcuni Patrem omnipotentem, absque initio eternum
ac ingenitum, et unum dominum [hesum Christum tili um Dei uni-
genitum, ex dicto Patre natum in divinitate ante omnia sccula,
Deum de Deo, lumen de lumine, Deum verum de Deo vero, geni-
tum non factum, consubstantialem Ratri, per quem omnia facta
3unt, qui propter nos homines el propter nostram salinem des-
cendil de celis, el incarnatua esl de Spiritu saneto ex .Maria Vir-
gine, el reliqua seeundum Nicerium simbolum. Credimus el in
Spiritura sanetum ex Deo Patre procedentem aimiliter et a Filio
una Bpirationc, qui locutua est per prophetas, Credimus unam
Sanctam Catliolicam el A.postolicam Ecclesiam. Confiteor unum
baptisma in remissionem peccatorum etc. Haec esl fidea nostra,
Beatissime Pater, big confitemur, el ita credimus ac tenemus De
483
ceteris Sanctitati vestre specialiter referendis non scripsimus, sed
commisimus filio et fratri ac consanguineo nostro generoso Jo-
hanni, de quo Sanctitati vestre supplicamus, rogantes humiliter,
quatenus intuitu precum nostrarum dignetur ipsum in omnibus
referendis benigne exaudire, et ea nobis gratiose largiri. Confi-
dimus magne sapientie Sanctitatis vestre, quod intelligendo no-
strum ardens desiderium, supplicationem nostram cum genuflexi-
one et capitis ad terram inclinatione Sanctitas vestra non despi-
ciat, deosculationem quoque meam sanctissimorumpedum suorum
acceptabit, desiderium cordis nostri adimplebit, et non molesta-
bitur, unde ego una cum omnibus filiis meis letari et exultare va-
leam de talibus consolationibus Sanctitatis vestre. Confidimus
enim, Beatissime Pater, auctoritati eiusdem Sanctitatis vestre a
Deo concesse, quod Sanctitas vestra, quecumque velit, eadem po-
test, nos in tristitia degentes consolabitur, et spritualibus donis
adimplebit, nee repeilet sub suam protectionem confugientem: vi-
dendo vero nos a Sanctitate vestra benedictionem aeeepisse
multi extranei cognoscent immortalem Deum et unigenitum eius
Ihesum Christum, largitorem Sanctitati vestre tantam potestatem
super homines in Universo mundo magna et mirabiliadisponendi.
Scripte et date Vilne anno ab origine mundi VM VIII, Incarnationis
vero dominice Anno MD. XX. mensis Augusti, Indictione tertia."
(Ad hoc Pontifex nichil rescribere voluit Metropolitano :
„quia vero Albertus Episcopus Vilnensis scripserat ad Pontificem
in eodem negocio, misit Pontifex dicto Episcopo Breve.").
Papst Alexander VI. wollte, wie bei dem Dokumente an-
gemerkt ist, dieses Schreiben des Metropoliten Josef Soltan gar
nicht beantworten; warum, wird nicht gesagt; vielleicht aus
dem Grunde, weil er den Antrag des Metropoliten für nicht ernst-
gemeint hielt und sich keinen Erfolg versprochen hat. Weil aber
gleichzeitig auch der lateinische Wilno'er Biscliof Albert in der-
selben Angelegenheit an den Papst geschrieben hat, und weil
auch von dem litauischen Grossfürsten Alexander zur Betreibung
derselben Angelegenheit durch seinen Gesandten Erasmus Vitel-
lius, der mit Johann Sapieha gekommen war, an den Papst ein
Schreiben richtete, so erliess Alexander VI. folgendes Breve 121)
an den lateinischen Bischof Albert von Wilno:
,21) Theiner, Monum. Polon. II. 280—282. Nr. 300.
31*
484
„Venerabili fratri Alberto Episcopo Vilncnsi.
Alexander P. P. VI. Venerabilis frater salutem etc. Magnam
nobis letitiam littere tue attulerunt, quibus tuum erga catholicam
fidem et banc sanctam sedem zelum ardentissimum, et vehemens
Studium in rcducendis ad unitatem sancte Romane ecclesie istius
magni ducatus Litbnanie, et precipue inMctropoli Chyovyensi ei
Russie babitantibus populis nobis declaras, ciusque rci conficiende
affirmas non potuisse meliorem occasionem offeri ea, quam nunc
nactus es, quandoquidem Johannes Joseph, quem Chyovyenses et
Russie populi ut pastorem et directorcm tenent et secuntur, sese
tibi offerat pro nobis et Romana ecclesia veram obedientiam prae-
stiturum; quod etiam nobiscum per litteraset nuncium suum egit,
et alios ex dictis populis pro viribus, ut id faciant, inducturum
iuxta tenorem sacri concilii Florentini. Proinde petis, ut Johannem
Sopega (richtig: Sapieha) dilecti filii nobilis viri Alexandri
magni ducis Lithuanie in cancellaria Ruthenica secretarium et capi-
taneum super hiis audire, et tibi quod in hac re agendum sit, res-
pondere velimus". Dann belobt P. Alexander VI. den frommen
Eifer des genannten Bischofs Albert, sagt, dass er glaubt, dass
der Antrag des Metropoliten Joseph wirklich aufrichtig ist; allein
in Anbetracht der Nachstellungen des bösen Feindes muss man
dabei sehr vorsichtig sein, denn es ist besser, in der Kirche Gottes
nur die reinen und unversehrten Schafe zu erhalten, als durch
die Zulassung solcher, welche auf irgend eine Weise befleckt sind,
die ganze Heerde zu verunreinigen. Ferner sagt der Papst, dass
es ihm sehr lieb wäre, wenn der Metropolit Joseph und seine (Ge-
sinnungsgenossen in die Kirche aufgenommen werden könnten,
um aber in dieser Sache nicht irre zu gehen, schickt er dem
Albert das Florentinische Dekret mit dem Auftrage, damit er
genau erforsche, wie Diejenigen, welche dem römischen Stuhle
ihre Ergebenheit antragen, dieses Dekret verstehen, bekennen
und beobachten, und führt dann so fort: „Accepimus etiam a non-
nullis, quod de processione Spiritus saneti, <|iü ex Patre Filioque
procedit, neque in simbolo, neque in divinis otferendis eorum
professionem aliquam faciant. De sacramento quoque eucaristie,
quod in fermentato pane, sed sub indebita et vili forma, et similiter
et sanguinem sub alio liquoro quam vini consecrent, et sub utra-
que specie per commixtionem panis, id est corporis, et vini, id est
sanguinis Christi domini nostri iuxta ritus eorum consecrati etiam
485
pueros communicent, quod nephas est dicere, nobis relatum est.
De purgatione etiam ignis purgatorii et suffragiis mortuorum au-
divimus illos a concilio dissentire. Quod beatus Petrus a domino
nostro Jhesu Christo primatum in Universum orbem et supra
omnem ecclesiam, ac plenitudinem potestatis ligandi et solvendi
acceperit, illamque in successores suos transtulerit, ac Romanus
pro tempore pontifex beati Petri successor, et verus Christi vica-
rius totius ecclesie caput, omniumque christianorum pater et doctor
existat, a predictis populis pertinaciter negari intelleximus; quin
etiam fidei nostre sacramenta ad salutem, robur et propagationem
in Christo credentium instituta sint, in eisque requirantur forma,
jnateria et minister, attente perspicitur, sub quibus materia, forma
et quibus ministris apud istos Chyovyenses et Ruthenos sacramenta
predicta fiant, et an celebrantes, vel alio modo utentes sacramentis
r secundum ritum Romane ecclesie abhorreanr, et ab ecclesiis ac
corum celebrationibus quasi prophanoset ethnicos excludant, illo-
rum communionem devitent. Ceterum supplicavit nobis Johannes
Sopega secretarius predictus, quod Johannem Joseph prefatum,
ut verum Archiepiscopum Metropolitanum ac primatem iuxta
ritum Grecorum dilecto filio Alexandro duci Lithuanie prefato
commendaremus, ac illi facultatem indulgentias concedendi inte-
rcssentibus divinis officiis per eum celebrandis tarn Grecis quam
Latinis concedere dignaremur. Nos libenter desideriis suis annu-
cremus, quandoquidem nobis persuadeamus, ipsum corde sincero
ad rectitudinem fidei nostre conversum, ad unitatem sanctam cum
Romana ecclesia tendere. Verum cum patriarcham Constantino-
politanum, sub cuius ditione Metropolis Chyovyensis est consti-
tuta, apud Romanam ecclesiam iam quinquaginta annis moram
traxisse viderimus, ignoramus quo pacto ad Metropolim istam sine
nostro aut dicti patriarche consensu pervenire potuerit, nee pos-
sumus eidem tamquam Metropolitano de huiusmodi petitionibus
morem gerere, nisi provisionem de Metropoli predicta, renuntiato
per eum provisioni vel prefectioni, quam aliunde habuisset, a
nobis et sede apostolica aeeeperit. Petiit etiam idem Johannes per
nos sibi concedi, quod baptizati secundum ritum Grecorum, veni-
entes ad obedientiam Romane ecclesie, nont debeant rebaptizari,
hoc si nobis, sub qua forma et quibus ministris baptizati fueriut,
explicabitur, facilius peticioni sue complacere curabimus. Quod
autem etiam postulavit de edificandis de muro ecclesiis Ruthe-
486
norum, et de admittcndis ad obedientiam sedis apostolice et Ro-
mane ecelesie quibuscunque, qui ritus Grccorum sequi volucrint:
~i intellexerimus, eos decreta concilii Florentini servare, nee in
sacramentis ecelesie, aut aliis articulis fidei a Romana ecelesia
discreparc, cognoscent piam mentem nostram, esse, ut aeeipiamus
paterna caritate volentes ad gremium Romane ecelesie redire.
Tua igitur fraternitas prefatum Johannem Joseph, et cum eo de
tide nostra et Romane ecelesie recte sentientes hortabitur, ut cum
videant martirii beatorum Petri et Pauli fulgorem, quo Romana
ecelesia illustrata est, ubique eollueere, non putent agnum comedi
posse, nisi in una domo, Romana et apostolica ecelesia, nec extra
ipsam agnum immolari « • • .. Uli ergo ad illam confugiant, ad illam,
sequentes patres suos in concilio Florentino congregatos, conver-
tantur, illam venerentur. Nos quoque, • • • • illos in visceribus
eliaritatis ■ • • complcctemur. Et insuper dabis solcrtein operam,
prout in sapientia tua confidimus, quod de premissis omnibus et
aliis, in quibus Ruthenorum ritus a Romana ecelesia discrepant,
veram notitiam habcas, ita ut nos de illis certiores redderc possis,
sieque habita relatione tua illarum provinciarum oves hactenus
dispersas, ad nostrum et Romane ecelesie ovile reducerevaleamus.
In quo et a deo omnipotenti, cuius causa agitur, meritas et a
nobis, quas poterimus, gratias expeetare tibi licebit. Datum Rome
apud sanetum Petrum sub annulo piscatoris die vigesima sexta
Aprilis, Millesimo quingentesimo primo, Pontificatus aostri Anno
Nono.u
In. derselben Angelegenheit erliess Papst Alexander VI.
aucli an den Litauer Grossfürsten Alexander folgendes Breve:
„Dilecto filio Nobili vivo Alexandra Magno JJuci LUhuanie. AU
xander P. P. VJ. salutein et apostolicam benedictum» m. Accepimus
litteras tuas in cömmendationes Johannis Joseph, quem Kyovi-
enses et Russie pojnili u( pastorem et directorem tenent et se-
quuntur. Audiviraus quoque, quod dilectus filius Krasmus Vitel-
lius, ei Johannes Sopyeha (Sapieha) Rutenus, Secretarius tuup
eiusdem Johannig 'Joseph consanguineus et procuratur, de op
tima ipsius mente in materia reduetionis sue et populi sibi crediti
ad obedientiam aostram, et apostolice sedis reverenciam iuxta
Concilii Florentini dil'tinitioncm nobis retulerunt, commendantes
plurimum officium tuum et eiusdem Johannis Joseph bonam
mentem: affeetamus enim sumrao desiderio,quod oves pascue do-
487
mini nostri Jhesu Christi eius Vicarium recognoscentes, suumque
pastorem verum sectantes, salutis viam et ad eternam beatitu-
dinem iter ingrediantur.« Dann sagt der Papst, dass er die Sache
zuerst reiflich erwägen muss, bis er den Metropoliten Johann
Joseph anerkennen und dessen im vorigen Breve genannten
Bitten wird willfahren können. Und schreibt dann weiter: „Cum
enim Constantinopolitanus Patriarcha vere nullus alius sit hodie
quam Venerabilis frater noster Johannes Episcopus Portuensis
Cardinalis sancti Angeli, qui post Ruthenum, Nicenum et Cre-
tensem Prelatos huic dignitati iure prefectus est, nesciinus quo-
nam pacto promotio facta per illum Joachinum hercticum, consti-
tutum violenta manu in sede Constantinopolitana per tirannum
Turcorum, a nobis in hac sanctissima sede debeat quoquomodo
approbari. Si autem ipse Johannes Joseph paratus est recipere
decretum concilii Florentini, et alias ycomenicas sinodos admit-
tere, et in nullo a catholica fide deviare, • • • contentabimus ab
omnibus preterilis oifensionibus et maculis predictum Johannem
Joseph absolvere, et tunc in dignitate Mctropolitica per nos con-
firmare, aut per dictum Johannem Constantinopolitanum confir-
inari facere, dum promittat, et quantum in sc fuerit, cooperetur et
enitatur, quod clerus et populus Ruthenus et Grecus sibi obe-
diens decreta concilii Florentini cum effectu suscipiat, et
omnibus erroribus ab ecclesia universali in dicto concilio et
aliis ycomenicis dampnatis abrenunciet, et perpetuo abrenun-
ciare proponat: • • •. Huiusmodi ergo reali adhesione et obedi-
entia per eundem primatem et eos, quantum in eo fuerit, s.
Romane ecclesie et nobis prestita et data, omnibus articulis de
processione Spiritus sancti a Patre et Filio, de unitate ecclesie in
obedientiaprimatus Apostolici et troni Romane sedis, depurgatorio
et premio ac premiis et penis bonorum et malorum post mortem,
hiis omnibus capitulis intellectis et acceptatis, quod baptizati in
tercia persona sub ritu Grecorum, premisso nullo alio canonico
obstaculo impediente, non debeant rcbaptizari, et quodEucaristie
sacramentum in fermentato confici, et sub utraque specie et secu-
laribus per eos in suis ecclesiis exhiberi possit, et quod sacerdotes
Greci uxores ante sacros ordines susceptas possint retinere, per-
mittimus, dum tarnen in hiis et aliis articulis ritibus Latine
ecclesie • • • fundatis, minime detrahere presumant, sed unitate
fidei et ecclesie in omnibus membris Christi presupposita, in riti-
bus et ceremoniis non substantialibus licitum sit mores patrios
488
cuilibet ecclesie servare. Hec omnia cum eoclem Johanne Joseph
communicabis, ascito etiam tecum Venerabiii fratre Episcopo
Vilnensi, et de omnibus, <jiie tractaveris et concludes, facies nos
certiores, ut iuxta informationem tuam, vel de aliquo Nuncio mit-
tendo cum pleoa auctoritate nostra ad integram reductionera ad-
mittendam, vel de bullis et facultatibus prcdictis in persona
prefati Episcopi Vilnensis, prout melius expedire videbitur, pro-
videamus. Datum Korne apud sanctum Petrum sub annulo pisca
toris die VII. Mali MDL Pontifieatus nostri Anno Nono." ■«).
Auf welche Weise dann der Metropolit Joseph Soltan vom
Papste anerkannt worden ist, ob durch einen besonderen Legaten
oder durch den genannten Bischof Albert, ist nicht bekannt; wahr-
scheinlich wurde er im Auftrage des Papstes durch denWilna'cr
Bischof Albert versöhnt, nachdem er dem Wunsche des Papstes
gemäss auf seine Würde vorerst resignirt hatte. Sicher ist aber,
dass er seit der Zeit als treuer Anhänger der Union für deren
Ausbreitung und Befestigung eifrig wirkte. Selbst der russische
Historiograph Karamsin schreibt:123) „Joseph führte überall den
Beweis, dass der römische Papst wirklich das Haupt des ganzen
Christenthums ist." — In jenen Zeiten wurde auch der Streit be-
züglich der Gütigkeit der nach dem griechischen Ritu* gespendeten
Taufe durch Papst Alexander VI. entschieden. Der lateinische
Clerus hatte nämlich die Taufe, welche nach dem griechischen
Ritus unter Aussprechung der Worte: „Baptisatur servus Dei
N. in nomine Patris, et Filii et Spiritus saneti, amen« gespendel
worden ist, für ungiltig angesehen, und wenn ein so getaufter
Ruthcne in die Gemeinschaft der römischen Kirche aufgenommen
zu werden wünschte, so wurde er zuerst von Neuem getauft. Es
scheint, dass man darüber auch nach Rom unrichtig berichtet hat,
denn Papsl Alexander äussert sich in den obangeführten Sehr, ihn,
dass er dem Ansuchen des Metropoliten Joseph, damit die Ru-
thenen bei ihrer Annahme in die Gemeinschaft der römischen
Kirche nicht wieder getauft werden, erst dann wird willfahren
können, wenn er genau wissen wird, was für eine Form bei der
Taufe der Ruth enen gebrauchl wird, und wer bei ihnen die Taufe
spendet. Wäre dem Pap-; bekannt gewesen, dass die Ruthenen
Theiner, Mon. Poloniae. II. 283 - N
»«^ K a ramsin, a. a. O. V. 296.
489
in dieser Beziehung die obangeführte Firm gebrauchen, so
konnte die Giltigkeit der Taufe der Ruthenen wohl keinem
Zweifel unterliegen. Dem scheint aber nicht so gewesen zu sein,
und erst, als man in dieser Beziehung vollkommenere Klarheit
erlangt hatte, hat Papst Alexander VI. im August 1501 die Bulle
„Altitudo divini consilii« erlassen, in welcher er die Wiedertaufe
der Ruthenen bei ihrer Rückkehr zur Union verbietet124) und
124) Weil diese Bulle auch für die sonstigen Zustände der Kiewer Me-
tropolic von Interesse ist, so lasse ich sie hier nach Theiner, Mon. Pol. II. 205
Nr. 319 folgen: „Alexander Episcopus Servus Servorum Der. Ad per-
petuain rei in ein ori am. Altitudo divini consilii, quod humana nequit ratio
comprehendere, ex sue immense bonitatis cssentia aliquid semper ad salutem
human i generis pullulans tempore congruo, et soli suo secreto misterio, quod
ipse deus novit, opportune producit et manifestat, ut cognoscant homines ex
Luis meritis tanquam ab ipsis nichil proficere posse, sed eorum salutem et omne
donum gratie ab ipso summo deo et patre luminum provenire. Sane non sine
grandi et spirituali mentis nostre leticia aeeepimus, quod nonnulli Ruthen! in
dneatu Lithuanie et alii ritu greco viventes, fidem tarnen chrlstianam alias pro-
fitentes, qui Vilnensem, Kyoviensem, Luceoriensem et Medriczensem civitates
et dioceses, ac alia loca eiusdem ducatus inhabitant, Sancto Spiritu cooperantc
illustrati, nonnullos errores, quos hactenus ritu et more Grecorum viventes ob-
servarunt, penitus ab eorum mentibus et cordibus abdicare, et unitatem fidei
catholice latine Romane ecclesie amplecti, et seeundum ritum eiusdem latine et
Romane ecclesie vivere desiderant et proponunt; sed quia more Grecorum,
scilicet in tercia persona baptisati fuerunt, et nonnulli asserunt eos de novo
baptisari debere, predicti, qui ritu greco hactenus vixerunt et adhuc vivunt,
tanquam antea rite baptisati renuunt et recusant de novo baptisma suseipere:
Noe igitur, • • • attendentes, quod per fei. rec. Eugenium PP. IV. predecessorem
nostrum in Concilio pereum Florencie celebrato, et in quo Greci atque Armeni
una cum Romana ecclesia sencientes interfuerunt, diffinitum fuit, formam huius
sacramenti baptismatis existere: Ego te baptizo in nomine Patris et Filii et
Spiritus saneti, amen; ac etiam per illa verba: Baptizetur talis servus Christi
in nomine Patris et Filii et Spiritus saneti, vel: Baptizatur manibus meis talis
in nomine Patris et Filii et Spiritus saneti, verum perfici baptisma: quoniam
cum principalis causa, ex qua baptisma virtutem habet, sit saneta Trinitas, in-
strumentalis autem sit minister, qui tradit exterius sacramentum, sie exprimitur-
actus, qui per ipsum exercetur ministrumj cum sanete Trinitatis invocatione
perficitur sacramentum^ et propterea huiusraodi sacramenti sie in tercia persona
collati reiteracionem necessariam non existere, habita eciam cum fratribus nos-
tris super hoc deliberacione matura, auetoritate apostolica • • • • tradita tenore
presencium decernimus atque declaramus, omnes et singulos sie in tercia per-
sona baptizatos, volentes a ritu greco ad ritum et morem latine et s. Romane
ecclesie venire, simpliciter et sine alia condicione, aut etiam obligatione et coac-
tione, quod interim rebaptizentur, etiam cum intencione, quod alias ritus
490
dem Wilna'er Bischöfe Albert die ausgedehntesten Vollmachten
bezüglich der Aufnahme der schismatischen Ruthenen in die
katholische Kirche ertheilt. Es wurde oft bestritten, dass man die
Ruthenen bei deren Rückkehr zur katholischen Kirche wieder-
getauft hat; die hier angeführte päpstliche Entscheidung war
aber dabei entweder ausser Acht gelassen, oder gar nicht bekannt.
per orien tales ecclesias observari solitos hcreticam pravitatem
rion eoncernentes observare possint, facta prius tarnen per eos otnnium
errorum rituum Grecorum a latina et Romana ecclesia et illius ritu ac sanetis
institucionibus deviantium abiuracione, admittendos fore, exhortantes etiam per
viscera misericordie dei nostri omnes et singulos, qui predicto modo baptizati
sunt, et ritu greco vivunt, ut abnegata omnium errorum (observatione), quos
Becundum morem et ritum Grecorum hactenus observarunt, quique ab Immacu-
lata et saneta catholica latina et Romana ecclesia et illius sanetoram patram
institucionibus approbatis deviant, velint eidem catholice ecclesie illiusque salu-
bribus documentis proanimarum suarum salute et veri dei rocognicione adherere.
Et ne eorum sanetum propositum quovismodo retardari possit, Venerabili fratri
nostro episcopo Vilnensi in virtute sanete obediencie committimus etmandamus,
(jiiatenus omnes et singulos sie baptizatos, et ad unitatem prefate latine ecclesie
venire et errores predictos abiurare volentes, ad prefate latine ecclesie unitatem
et errorum huiusmodi abiuracionem per se vel alium seu etiam alioa seculares
prefatos ecclesiasticos, seu Predicatorum aut Minorum ordinum regularis obsor-
vancie professores, doctos et proboa ac alios idoneos, quibua id duxerit commit-
tendum; reeipiat et admittat, ac tarn sibi, quam illi vel illis. cui vel quibus,
quociens expedicrit, id duxerit committendum, singulos prefatos sie venientes
ab exoessibua propter observacionem huiusmodi errorum, ac heretica pravitate
inde proveniente, nee non exeommunicacionis sentencia aliisque censuria ei penis
ecclesiasticis, quas quomodolibel propterea Lncurrerunt, diota apostolica aueto-
ritate absolvendi, ac eis pro modo eulpe penitenciam salutarem iniungendi, alia-
que in premissis necessaria faciendi plenam et liberam licenciam et facultatem
concedimua per presentes. Verum quia forsan difficile foret presentes nostraa
litteras ad singula loca, ubi opus fuerit, deferre, volumua et eadem apostolica
auetoritate decernimus, quod earundem litterarum transumpto manu alieuiua no-
taiü publici Bubscripto, et sigillo prefati Vilhensi8 jeu alieuiua alterius Episcopi
vel prelati ecclesiastici munito, eadem fidee prorsus adhibeatur in iudioio et ex-
tra, vel alias ubilibet, ubi fueril exbibitum \d ostensum, Bicul ipsis literis ori-
ginalibue adhiberetur, bj forenl exhibite vel ostense. Non obstantibus constitu<-
cionibua et ordinaoionibua apostolicia ceterisque contrariis quibusounque, Nulli
mnino hominum lioeai haue paginam nostre constitucionis, declaracionis,
exhortacionis, commissionis, mandati, concessionis, voluntatia et decreti infrin-
gere, \el ei ausa temerario contraire. Si quia autem hoc, attentare presumpserit,
indignationem omnipotentia dei ac beatorum Petri et Pauli apostolorum eins se
noverii inoursurum. Datum Rome apud S. Petrum Anno Inoarnacionia dominice
MI>I. \. Kalcmla- Septembris. Anno Nono.u
491
Anderseits aber nruss hier bemerkt werden, was übrigens auch an
anderen Stellen unserer Geschichte hervorgehoben wurde, dass
auch die russischen Schismatiker in der Moskauer Metropolie
solche Leute, welche vom Katholizismus zum Schisma übertraten,
tauften.
Nachdem diese wichtige und principielle, schon von der
Florentiner Synode ausgesprochene dogmatische Enscheidung
von P. Alexander VI. speziell mit Rücksicht auf die Ruthenen
promulgirt wurde, und der Metropolit Joseph Soltan in Folge
der in der Bulle „Altitudo divini consilii" dem Bischof Albert
verliehenen Vollmachten wahrscheinlich vor demselben die
Obedienz dem heiligen römischen Stuhle geleistet hat, widmete
er sich ganz der oberhirtlichen Sorgfalt für seine ausgedehnte
Kirchenprovinz. Schon im Jahre 1499 soll er von dem litauischen
Grossfürsten Alexander die Bestätigung der Constitution des ehe-
maligen Kiewer Grossfürsten Jaroslaw (f 1051) erwirkt haben,
womit die kirchliche Gerichtsbarkeit geregelt wurde, und im
Jahre 1504 hatte derselbe unterdessen zum polnischen Könige
erhobene Alexander das (1443) zu Gunsten der mit Rom ver-
einigten Ruthenen erlassene Dekret erneuert und von Neuem
bestätigt. „Nos igitur", schreibt er, „preeibus permoti, easdem
Literas innovandas, roborandasque et confirniandas duximus, et
ob id potissimum, quod ad res ecclesiasticas pertinet, praesentibus
Literis innovamus, roboramus, et confirmamus, decernentes eas
robur perpetuae firmitatis obtincie. In cuius rei testimonium
sigillum nostrum est appensum praesentibus. Actum in conven-
tione generali Petricoviensi, feria4a. ante Dominicam Oculi, anno
Domini 1504. Regni nostri tertio." 125)
Auf seinen Visitationsreisen konnte dem Metropoliten
Joseph Soltan nicht unbekannt bleiben, dass sich in die kirchliche
Disciplin viele Gebrechen eingeschlichen haben, und um dieselben
zu beseitigen, zelebrirte er im Jahre 1509 eine Provinzialsynode in
Wüno, auf welcher betreffs der Disciplin folgende Dekrete er-
lassen wurden: 1. Niemand wage auf simonistische Weise zur
bischöflichen Würde gelangen zu wollen, und wenn sich ein
Bischof untersteht, simonistische Priester zu ordiniren, so soll er
seines Amtes entsetzt werden. 2. Fremde Diözesanangehörige
,25) Annale« Eccl. Kuthenae, pag. SO.
492
dürfen zu den Weihen nicht zugelassen werden. 3. Zu Priestern
sollen nur würdige .Männer geweiht werden, und wenn selbst der
Landesherr einen Unwürdigen zur Weihe schicken sollte, so ist es
Pflicht des Bischofs und des Metropoliten, sich zum Landesherrn
zu begeben und die Unwürdigkeit des betreffenden Kandidaten
zu beweisen, und ihn zu d.n Weihen nicht zuzulassen. 4. Priester,
welche einen ärgerlichen Lebenswandel führen, sollen von dem
geistlichen Stande ausgeschlossen werden. 5. Zu kirchlichen
Funktionen ist kein fremder Priester zuzulassen, bis er sich nicht
mit dem Zeugnisse seines Ordinarius ausweist. 6. Wrwitv.
Priester dürfen die geistliehen Funktionen nicht »her ausüben,
als bis sie in den Ordensstand eingetreten sind. 7. Priester und
Klostervorsteher dürfen ohne Schuld von ihren Kirchen nicht
entfernt werden. 8. Wenn ein Fürst oder ein Bojareinen Priester
unschuldiger weise von dessen Kirche entfernt, so soll man ihm
keinen anderen Priester geben, bis jenem Priester Genugthuung
geleistet worden ist. 9. Ein Fürst oder ein Bojar darfeine Kirch«'
nicht länger als drei Monate ohne Priester lassen, nach Ablauf
dieser Frist gibt ihm der Bischof nach seinem Ermessen einen
Priester. 10. Das Kirchenvermögen ist unantastbar. 11. Wenn
ein Priester sein Amt nur in Folge der Berufung von Seite eines
weltlichen Herrn ausübt, und dazu vom Bischöfe keine Mission
hat, so soll er abgesetzt werden. 12. Die Bischöfe sollen sich mit
weltlichen Angelegenheiten nicht befassen^ dagegen fleißig Kirche n-
v er sammhingen halten. Schliesslich wird gesagt: 13. „Wenn der
Landesherr oder die Bojaren oder eine andere weltliche Macht
von dem Metropoliten oder einem Bischöfe verlangen sollte, dass
irgend eines dieser nach den apostolischen Regeln gegebenen
Gesetze verletzt werde, und ihr Wille geschehe, so wage Nie-
mand darauf einzugehen, sondern Alle sollen gleich beim Metro-
politen zusammenkommen und den Landesherrn demüthig bitten
und fest dafür einstehen, dass nicht ein nach göttlichen und apo-
stolischen Pegeln gegebenes Gesetz verletzt werde." — Wie
ganz anders lauten diese Beschlüsse, als die übrigen- -ehr /.« i
mässen obangeführten des Moskauer Stoglav: man hört hier nicht
von der groben Unwissenheit des Clerus, von der grenzenlosen
Ausschweifung der Mönche und Nonnen u. 8, w.. und ganz beson-
ders, man sieht hier über kirchlich.' Angelegenheiten kirchliche
Männer berathen, welche, von ihrer hohen Stellung überzeugt,
493
sich nicht als willenlose Werkzeuge der weltlichen Macht beneh-
men, sondern die volle Achtung und Untertänigkeit gegen den
Landesherrn mit ihren Pflichten gegen die Kirche in schönen
Einklang zu bringen wissen. Auch für die Hebung der Wissen-
schaften war der Metropolit Joseph II. thätig, zu seinen Zeiten
wurden, wie schon oben erwähnt, mehrere Kirchenbücher gedruckt
und Schulen errichtet.
Inwiefern seine Bemühungen um die Ausbreitung und
Befestigung der Union von Erfolg waren, kann nicht gesagt
werden. Dass es ihm nicht gelungen ist, das Schisma aus seiner
Metropolie zu verdrängen, ist gewiss; allein unrichtig ist auch
die Anklage des Erzbischofs von Gnescn, Johannes de Lasko,
welcher im Jahre 1514 vor dem Papste Leo X. alleRuthenen als
Schismatiker verklagte. Damals wurde nämlich die Tarbatenser
Diöcese von den Moskauern verwüstet, was den genannten Erz-
bischof so erbitterte, dass er alle Ruthenen Schismatiker nannte,
worunter aber eigentlich nur die Moskauer zu verstehen sind,
zu deren Bekämpfung P. Leo X. in seinem Breve vom 10. Mai
1514 zum Kampfe aufgefordert und den Theilnehmern Ablässe
verliehen hat. ,26) Die Regierung des Metropoliten Joseph IL
war dem Gesagten zufolge thatenreich, und wenn auch seine
Nactfolger im gleichen Sinne gewirkt hätten, so hätte sich die
Union schon damals in der ganzen Kiewer Metropolie befestigt,
indessen ist es durch den Einfluss des Moskauer Hofes anders
gekommen. Joseph Soltan wurde von den Moskauern wegen
seiner Anhänglichkeit an die Union „Latynian" (d. i. Lateiner)
genannt.
§.76.
Die Kiewer Metropoliten: Jonas II. (1519 — 1523), Jo-
seph III (1524-1534), Macarius II. (1538-1555), Sylvester
(1556—15(38), Jonas III. (1568-1577), Elias (1577-1579)
und Onesiphor (1579— 1588).
Seit dem Florentiner Conzil sassen auf dem Kiewer Metro-
politanstuhle drei Prälaten, welche der Union treu ergeben waren,
und für deren Ausbreitung und Befestigung wirkten, nämlich
,26) Theiner, Mon. Polor.iae II. 349. Nr. 376.
494
der nachmalige Kardinal Is lor, Gregor II. und Joseph IL: von
den anderen Metropoliten kann man wenigstens mit einem
gewissen Grade von Wa rscheinlichkeit behaupten, dass sie
wenigstens keine Feinde der Florentiner Dekrete waren. Nach
dem Tode des Metropoliten Joseph II. ändert sich aber voll-
ständig die Lage der Dinge, auf den Kiewer Metropolitanstuhl
wurde
Jonas II. (1519 — 1523), ein offener und entschiedener
Feind der Union, durch den Einfluss des Moskauer Grossfürsten
erhoben, welcher mit Hilfe der Moskauer Emmissäre, die an der
Witwe Alexander's, der Königin Helena, eine mächtige Stütze
hatten, die Union ganz zu verdrängen suchte. Der Litauer Gross-
fürst, nachher (1501 — 1506) König von Polen, hatte nämlich, um
den fortwährenden Kriegen mit Russland ein Ende zu machen,
Helena, die Tochter des Zars Basil III. geheiratet, in der Hoff-
nung, dass er auf diese Weise von Russland nicht mehr beun-
ruhigt werden wird. Doch es geschah das gerade Gegentheil,
diese Heirat hat zu neuen Zwistigkeiten und Kriegen Anlass
gegeben, denn dcrGrossfiirst Alexander war ein eifriger Katholik,
Helena dagegen war, wie ihr Vater eine eifrige Anhängerin
des Schisma, und ihr Vater hatte ihr noch beim Abschiede ganz
besonders aufgetragen, „damit sie die lateinischen Kirchen
(Basil III. nennt hier die lateinischen Kirchen „Synagogen")
nicht besuche, sondern nur in die griechische Kirche gehe: nur
aus Neugierde kann sie eine lateinische Kirche ein- oder zweimal
anschauen. Sollte sie von ihrer Schwiegermutter zum Mitgehen
in die lateinische Kirche eingeladen werden, so möge sie dieselbe
bis zur Kirchcnthür begleiten und dann in ihre Kirchegehen. u l87)
Ausserdem musste Alexander versprechen, dass er für Helena
eine russische Kirche erbauen und dass sich in ihrer Umgebung
ihre; Glaubensgenossen befinden werden. Alexander hat alle diese
Bedingungen angenommen und erwirkte beim 1*. Alexander VI.
die erforderliche Dispense, wobei ihm nur die eine Bedingung
gestellt wurde, damit er die Helena mit (]iiv Lehre der katho-
lischen Kirche bekann! zu machen trachte, auf dass sie sich dann
freiwillig zur katholischen Kirche bekehre. Alexander suchte
nun den beiderseits eingegangenen Bedingungen nachzukommen)
'«») K.i, unsin, a. a. < >. VI. 25
495
verwickelte sich aber dabei in immer grössere Hindernisse, indem
ZarBasillll. fortwährend über angebliche Verfolgungen, welche
dessen Tochter Helena des Glaubens wegen zu erdulden hatte,
klagte, obwrol diese selbst die angeblichen Verfolgungen in Ab-
rede stellte. Alexander sah endlich ein, dass man eine Bekehrung
der Helena gar nicht erhoffen kann, deswegen erwirkte er vom
Papste die Befreiung von der diesbezüglichen ihm vom P. Ale-
xander VI. auferlegten Verpflichtung 128). Helena, oder eigentlich
ihre Umgebung, hatte nun freie Hand und auch Mittel genug,
der Union entgegenzuwirken, und weil sich Alexander's Nach-
folger, der polnische König Sigmund I. um das Gedeihen der
Union nicht viel kümmerte, konnte sie Altes erwirken, und wahr-
scheinlich ihren Bemühungen ist es zu verdanken, dass der eifrige
Schismatiker Jonas auf den Metropolitanstuhl erhoben wurde.
In Folge dessen hat sich daher seit 1520 in der Kiewer Metro-
polie das Schisma immer mehr ausgebreitet. Die beiden Könige
von Polen, Sigmund I. (1506 — 1548) und Sigmund II. August
(1548 — 1572) haben tlieils durch ihre Sorglosigkeit, theils durch
ihre Schwäche der abendländischen Ketzerei und dem orienta-
lischen Schisma Thür und Thor geöffnet, und Polen war damals
der Zufluchtsort sogar solcher Häretiker, welche nicht einmal
in Wittenberg, Genf, Jena, Oxford geduldet wurden. Unter
solchen Umständen konnte auch das Schisma in der Kiewer
Metropolie immer festeren Fuss fassen. Dazu kamen auf den
Kiewer Metropolitanstuhl Männer, welche nicht nur dem Sehisma
huldigten, sondern dazu noch unwissend waren und oft ein ärger-
liches Leben führten. Auf Jonas II. folgte
Joseph III. (1524 — 1534), früher Bischof von Polozk, von
welchem Manche ,29) meinen, dass er ein Anhänger der Union
war; denn König Sigismund I. hat auf dem Landtage in Grodno
1522 und in Wilno 1529 ein Gesetz erlassen, dass kein Schis-
matiker zu Kirchen würden zugelassen werden darf. Darauf
gestützt, meint man, dass Joseph III. nicht Metropolit werden
könnte, wenn er der Union abgeneigt worden wäre. Das ist aber
kein stichhältiger Grund, \\q\[ es bekannt ist, dass man die in
,28j Die diesbezüglichen Dokumente sind bei The in er, documenta
Poloni. et Lithu. II, NN. .'510, 311, .512, 351.
I29) Kulczyriski a. a. O. bei diesem Metropoliten.
49G
Lemberg residirenden Vikarien des Metropoliten als Schisma. Iker
betrachtete, und weil es gewiss ist, dass unter Joseph III. Nach-
folger
Macarius IT. (1538— 1555) dos Schisma allgemein verbrei-
tet war. Unter diesem Metropoliten wurde auf die Bitten des Cle-
rus und der Gläubigen der ehemaligen Ilalitscher Diözese von
dem Könige Sigismund I. im Jahre 1539 das Halitscher Bisthum
mit dem Sitze in Lemberg wieder errichtet und zum ersten Bi-
schof der bisherige Metropolitan -Vikar Macarius Tuczapski
(1539 — 1549) erhoben und vom Kiewer Metropoliten Macarius
II. nach einigem Widerstreben konsekrirt. Kulczyriski vermuthet,
dass auch Macarius II. ein Anhänger der Union war, aber offen-
bar falsch, wie unter Anderen aus den Schreiben hervorgeht,
welche der Clerus und die Bürger u. s. w. von Lemberg und
Podolien an diesen Metropoliten in Sachen des Lemberger Bi<-
thums richteten, und in welchen sie sich über die Bedrückung
ihres Glaubens von Seite der Polen, namentlich des lateinischen
Erzbischofs von Lemberg, beklagen. Dieser Metropolit scheint
übrigens sehr unwissend gewesen zu sein, wenn es wahr ist, dass
von ihm die kuriosen Geleitbriefe ,3°) für die Verstorbenen ausge-
130) Th einer, Neueste Zustände S. 90 zitirt aus einer englischen Quelle
folgendes interessante Dokument: „Macharias, Dei Gratia Kiovriensis,
Halieiensis et Universae Russiae Arehiepiscopus, Do min«
amico nostro S. Pctr o D e i om nipo tent is j anitor i. Signiticanms tibi hoc
tempore, diern suum obiisse quemdam Dei servuin Principem Feodor W"lo<li-
mirski, quam obrem praeeipimus tibi, ut illum sine omni impedimento
et eunetatione recte intromittas in regnum Dei. Absolvimus eum ab
omnibus suis peccatis, et dedimus ei benedictionem. Itaque nihil eorum trans-
«redieris. atque ne secus liat dedimus ei bae Literas absolutionis. Datum in no-
stro CJaustro in Ki< \>ia SO. Juh'i 1541. u Aehnliehe Freibriefe wurden bei den
Nichtunirten noch im 18. Jahrhunderte ausgestellt, und Theiner führt aus einer
franzosischen Quelle ein Formular aus dem in. Jahrhunderte au, das bo lautet:
«Je soussigne Eveque, ou Pretre de N. reconnois ei certifie, que N. porteur de
ces lettres, a toujours veeu parmi nous en bon Chretien, faisant profession de la
religion Greque, et quo! qu'il ait quelquefois peche, il s'ei en a
reeu labsulutiuii et la Communion, en remission de ses peches; il a honore
I>i<iu et ses Saints ; il a jeune et prie aux heures et saisona oidonnces par l'E-
glise, il s'est fort bien gouverne avec moi qui 9uia son confesseur, en sort que
je n'ai point fait difficulte de l'absoudre de ses peches, et n'ai pas Bujet de me
plaindre de lui, en temoin de qaoi, lui avoxvi «pedie le present oertifioat; afin
que S. Pierre le voyant. lui ouvre la porte de la joye eternelle." Diese < i^leit-
497
stellt wurden, in denen dem heil. Petrus kurz und bündig aufge-
tragen wurde, dass er den Vorzeiger des Geleitbriefes in den
Himmel einlasse. Aehnliches haben wir in der russischen Kirche
schon im vorigen Zeiträume gesehen, nur mit dem Unterschiede,
dass man damals den Todten nicht solche Geleitbriefe, sondern
Entbindungsgebete in das Grab mitzugeben pflegte.
Unter den nachfolgenden Metropoliten Sylvester Bielkiewicz
(1556-1568), Jonas III. Protasowicz (1568 — 1577) und Elias
Kucza (1577 — 1579) befand sich die Kiewer Metropolie in der
traurigsten Lage. Sylvester Bielkiewicz war vorher Schatzmei-
ster von Litauen, trat dann in das Kloster ein, wurde Archiman-
drit eines Klosters in Wilno, worauf er dann auf den Kiewer
Metropolitanstuhl erhoben wurde. Er wird, so wie sein Nachfol-
ger, Protasowicz, als ein roher und unwissender Mann geschildert.
Sie waren zur Leitung der Metropolie unfähig, und daher brei-
tete sich auch unter dem Clcrus Unwissenheit und Sorglosigkeit
immer mehr aus, und die Kirchenstellen wurden nicht von den
Bischöfen, sondern von Fürsten und Herren nach deren Gutdün-
ken vergeben. Damals ist auch ein grosser Theil der Kirchen-
und Klostergüter verloren gegangen, indem die Herren oft damit
ihre Schulden zahlten oder dieselben an ihre Diener und Ver-
wandte vertheilten. Nicht besser gestalteten sich die Verhältnisse,
als den Kiewer Metropolitanstuhl Onesiphor Diwoczka Petrowicz
(1579 — 1588) bestiegen hat.
Dieser Metropolit wird als ein lasterhafter Mensch geschil-
dert, doch scheinen diese Anklagen übertrieben zu sein. Wenig-
stens muss man anerkennen, dass dieser Metropolit für die Er-
haltung der Kirchengüter thätig war, und seinen Bemühungen
ist es zu verdanken, dass der polnische König Sigismund III. im
Jahre 1589 ein Dekret erlassen hat (welches unten angeführt
wird), mit welchem die Kirchen- und Klostergüter der Ruthenen
in Schutz genommen wurden. Auch scheint es, dass er der Union
nicht abgeneigt war, weswegen er dann (1588) vom Patriarchen
Jeremias II. abgesetzt wurde, wobei man freilich zur Rechtferti-
gung andere Gründe angeführt hat. Der Patriarch muss aber in
briefe in den Himmel bildeten eine ergiebige Quelle der Nebeneinkünfte, indem
sie besonders von den Reichen gut bezahlt werden mussten. Das erstere Doku-
ment wurde 1840 aus dem Russischen in London übersetzt.
Pelesz, Geschichte der Union 32
493
der Kiewer Metropolie bereits eine bedeutende Neigung zur
Union vorgefunden haben, denn er hatte sich nach anderen
Mitteln umgesehen, um dieser dem Schisma abholden Strömung
entgegenzuarbeiten. Als die geeignetsten Mittel dazu hat er
kirchliche Bruderschaften und einige Klöster ausersehen. So be-
stand in Lemberg schon seit dem 15. Jahrhunderte eine solche
Bruderschaft bei der Kirche zur Himmelfahrt der Mutter Gottes,
welche nun (1587) vom Patriarchen Jeremias II. mit verschie-
denen Privilegien versehen, und bald nachher (1593) zum Range
einer Stauropiegie131) erhoben und von dem Bischof für unab-
hängig erklärt wurde. Zu den vorzüglichsten Pflichten solcher
Stauropigien, welche auch in Kiew, Wilno und Luzk errichtet
wurden, gehörte, für die Reinheit des griechischen Glaubens zu
sorgen, das heisst, unter den damaligen Umständen sich der Union
zu widersetzen; deswegen wurden die Stauropigien von der
Oberaufsicht der Bischöfe eximirt, und dem Patriarchen unmittel-
bar unterstellt. Auf gleiche Weise wurden auch besser dotirte
Klöster in jeder Diözese, so namentlich in Wilno, Sluck, Kre-
chow von der bischöflichen Gewalt eximirt und zu Stauropigien
erhoben. ,32) Auf diese Weise wollte der Konstantinopler Patri-
arch die Kiewer Metropolie beim Schisma erhalten; doch Gott
erbarmte sich des ruthenischen Volkes, dass es zur Erkenntuiss
der Wahrheit gekommen, und durch die Wiederherstellung der
Union mit Rom zu seiner Mutter und Lehrerin der Wahrheit,
der heiligen katholischen Kirche, zurückgekehrt ist.
§.77.
Motive und vorbereitende Ursachen der Wiederher-
stell u ng der U nion.
Bevor wir nun zur Schilderung des Abschlusses der Union
der ruthenischen Kirche mit Rom übergehen, wollen wir noch
kurz darlegen, wodurch dieser epochemachende Akt vorbereitet
131) Als Zeichen ihres Vorranges wurde solchen Bruderschaften «las
Rechl ertheilt, an ihren Kirchen «las Patriarohalkreuz aufzurichten und «las
«gleich«' Kreuz auch bei feierlichen Umgängen voranzutragen, und von diesem
Umstände wurden solche Bruderschaften n Stauropigien", «1. i. Kreuztragende,
genannt.
»«*) Armales Ecol. Kuth. p. 123.
499
und veranlasst wurde. Die Gegner der Union sind da um die
Antwort nicht verlegen, und indem sie Thatsachen fälschen und
verdrehen, das Eine verschweigen oder in ihrem Sinne deuten,
das Andere aber erdichten, erklären kurz und bündig, dass die
Union der ruthenischen Kirche mit Rom der Willkür und Ge-
walttätigkeit der Päpste und der polnischen Könige, ganz be-
sonders aber den Intriguen der Jesuiten ihren Ursprung ver-
danke. So schreibt z. B. der schismatische Erzbischof Philaret133)
mit dem Ansehen der vollsten Ueberzeugung: „Etliche Jahrhun-
derte hindurch hat der Papst theils durch Gewalttätigkeiten,
theils durch List darnach gestrebt, die russische Kirche seiner
Autorität zu unterwerfen, jedoch ohne Erfolg. Die tiefe Ueber-
zeugung von der Reinheit des morgenländischen Glaubens, der
weltliche Sinn der römischen Hierarchie wie aller ihrer Institu-
tionen haben jedesmal die Versuche des Papstes mit Unwillen
zurückweisen lassen. Da nun Russland dem Altertümlichen
mit solcher Liebe anhing und die Willkür Roms hasste, so
blieb dem Papste nur übrig, die Sache mit grösserem Ernste zu
betreiben und ein Mittel zu ersinnen, das ihn — ohne den einen
oder den anderen Glauben direkt anzutasten — doch zu dem
beabsichtigten Zwecke führen könnte — und dieses Mittel war
die Union." Dann ergeht sich dieser von blindem Hass und Fana-
tismus erfüllte Erzhirte in der Schilderung der Intriguen und
Schliche der Jesuiten, und nachdem er den Abschluss der Union
auf seine Art erzählt hatte, nennt er sie „einen Kampf welt-
licher Gesinnung mit der Lauterkeit des Gewissens." So urtheilt
über die Union ein Mensch, welcher den Photius, den Vater des
orientalischen Schisma, »den heiligen Photius" nennt. Und man
muss gestehen, dass Philaret unter seinen Glaubensgenossen noch
der Gemässigteste zu nennen ist.
Die Sachen haben sich indessen ganz anders verhalten, und
jeder ehrliche Ruthene muss gestehen, dass die Union die Kirche
und die Nationalität der Ruthenen vor dem gänzlichen Unter-
gange gerettet hat.
Wir wollen nun in Kürze anführen, welchen Umständen es
zu verdanken ist, dass in der Kiewer Metropolie damals die Union
mit Rom loiederherge stellt worden ist. Die vorzüglichsten waren:
l) Gesch. der Kirche Russlands, II. 58.
32*
500
Die traurige und zerrüttete Lage, in welcher sich die rutheni sehe
Kirche damals befunden hat. Die Bischöfe, der Clerus und die
Ordensgeistlichkeit waren überwiegend nicht nur unwissend,
sondern auch verdorben, und das Volk, welches von allen Seiten
bedrückt und ausgebeutet wurde, war roh und abergläubisch.
Die Bischöfe gelangten zu ihrer Würde grösstenteils auf
simonistische Weise und suchten sich dann an ihren unterge-
benen Priestern schadlos zu halten. In Folge dessen verloren sie
fast alles Ansehen, und weil sie überdies mit der Verwaltung
ihrer oft bedeutenden Güter beschäftigt waren, kümmerten sie
sich nicht um die ihrer Obsorge anvertrauten Diözesen. „ Wahr-
haft würdige Männer, sagt ein russischer Historiker, l84) gelangten
sehr selten zur bischöflichen Würde. Uebrigens bildeten die
ruthenischen Bischöfe eine Art Magnaten; sie verwalteten aus-
gedehnte Kirchengüter; sie waren zu viel beschäftigt, es kam
ihnen deswegen schwer, sich mit kirchlichen Angelegenheiten
zu befassen, ihnen behagte mehr ein leichtes sorgloses Leben."
Auf welche Weise damals die Bisthümer besetzt wurden, mögen
folgende Beispiele beleuchten. Die polnischen Könige ernannten
oft zu Bischöfen und Aebten Laien aus vornehmen Familien,
welche zum geistlichen Stande gar nicht passten und in demselben
nur ihren Unterhalt suchten; und oft ist es vorgekommen, dass
noch nicht erledigte Bischofsitze vergeben wurden, oder dass
einzelne Bisthümer jahrelang von Laien verwaltet wurden, und
manchmal wurden für denselben Bischofsitz gleichzeitig zwei
Bischöfe ernannt. So wurde 1563 ein gewisser Edelmann Johann
Jackowicz Borzobohaty-Kraseriski zum Bischöfe von Wladimir
und Brest ernannt, und 15(J9 führte ein gewisser Andreas Joano-
wiez, Unterkapitän von Luzk, den Titel ernannter Bischof von
Brest und Turow, und wollte sich noch den Luzker Bischofstuhl
kaufen, was ihm aber nicht gelungen ist, und er ist 15T9 als er-
nannter Bischof im Laienstande gestorben. In der Zeit zwischen
1561 und 1567 wird Marcus Zdrawnicki als ernannter Bischof
von Luzk und Ostrog genannt, welcher diese Diözese als Laie
regierte. Solche Nominate verkauften manchmal die Ernennungs-
urkunde an andere Kandidaten: so verkaufte am 24. April 1580
,34j M. Kojatowicz, Vorlesungen über die Geschichte von Westrussland,
Moskau 1864. S. •_> 1 l (russisch),
501
Stanislaus Zo'lkiewski seine Ernennung zum Bischöfe von
Wladimir und Brest an den Wladimirer Bischof Meletius
Chreptowicz. Im Jahre 1565kauften zwei Bewerber die königliche
Ernennung für den Bischofsiiz von Wladimir, Johann Kraseiiski,
ein verarmter Edelmann, und Theodosius Lazowski, Bischof von
Chelm, der Erste wollte mit dem Kirchengut sein Vermögen auf-
bessern, der Letztere dagegen seinen armen Sprengel gegen das
einträgliche Bisthum von Wladimir und Brest vertauschen.
Beide beeilten sich von dem Bisthum Besitz zu ergreifen, und
Kraseiiski war der erste am Platze. Da rückte aber Lazowski am
12. September 1565 mit einer ansehnlichen Heeresmacht (200
Lanzentr'ägern und 300 Reitern) heran, belagerte den Gegner,
welchen er endlich vertrieb. Kraseiiski reichte nun eine Klage
gegen den Besitzstörer ein, und zur Schlichtung des Streites
wurde ein königlicher Kommissär abgesandt, welcher aber vom
Bischöfe misshandelt und verjagt wurde, und Lazowski blieb nun
im unangefochtenen Besitze seines Bisthums. Der andere Mitbe-
werber aber hat ein königliches Diplom auf das Bisthum Luzk
erhalten, und er verwaltete das Bisthum sechs Jahre lang, ohne
die bischöfliche Weihe zu empfangen, und erst auf vielseitiges
Drängen Hess er sich 1571 vom Metropoliten Jonas III. weihen.
Doch auch als Bischof sorgte er nicht für das Wohl der Kirche,
imGegentheile, er plünderte die Diözese. Seine Söhne durchzogen
mit Waffengewalt die Diözese, plünderten die Kirchen, ver-
trieben die Mönche, brandschatzten die Priester, und wenn ein
Priester zahlungsunfähig war, so wurde dessen Kirche mit dem
bischöflichen Siegel gesperrt. Seinem Treiben machte endlich
der polnische König Stephan Bathory ein Ende, indem er diesen
Räuber 1583 absetzte und mit Gewalt vertreiben liess. Aehnliche
Brandschatzungen sind auch an anderen Orten vorgekommen,
und sogar nach dem Abschlüsse der Union in den Diözesen,
welche der Union nicht beigetreten sind, so in Lemberg, wo die
bischöfliche W'ürde im Hause Balaban forterbte, und der Name
Balaban zum Schimpfworte wurde.135) Wenn nun die bischöf-
lichen Sitze auf diese Weise besetzt wurden, kann leicht ge-
135) Vgl. Annales Ecclesiae Ruthenae, S. 114 ff. in der Note, und
Jos. Spillmann, S. J. Abhandlung „Union von Brest" in der Zeitschrift
„Stimmen aus Maria •Laach" Freiburg in Br. 1876. Heft 4. S. 432 ff.
502
schlössen werden, welche grenzenlose Verwirrung in den Diö-
zesen geherrscht haben mnss.
Dazu gesellte sich die Unwissenheit und Sittenlosigkeit mancher
Metropoliten und Bischöfe. Zum bischöflichen Amte durften nach
den Satzungen der griechischen Kirche nur ehclose oder solche
Priester zugelassen werden, welche nur einmal verheiratet waren
und dann enthaltsam lebten; jetzt aber sehen wir auf den bischöf-
lichen Stühlen Männer mitWeib und Kind und einer zahlreichen
Sippschaft, ja oft mit Concubinen leben. Von der Unwissenheit
mancher Prälaten haben wir schon heim Metropoliten Maearius
11. gehört; übrigens braucht dieser Umstand gar nicht bewiesen
werden, nachdem wir gesehen haben, dass zur bischöflichen
Würde oft Männer befördert wurden, welche vorher beimMilitär
oder in einem anderen Stande in Verwendung waren und sich
mit der Theologie lebenslang nie beschäftigt haben. Wie es
diesbezüglich mit der Klostergeistlichkeit bestellt war, wird
weiter unten in der Geschichte des Mönchwesens gesagt werden,
und der Seelsorgeclerus kann nach den Bischöfen leicht beur-
theilt werden. Der Clerus war von allen Seiten gedrückt und
fast ohne jede Bildung. Der Vater lehrte seinen Sohn die ge-
wöhnlichen gottesdienstlichen Funktionen, und das war hin-
reichend, um ihn zu einem Priester ordiniren zu lassen, wenn er
nur Mittel besass, um beim Bischöfe und beim Palron das Ge-
forderte zu zahlen. So zahlte der Bischof, der Priester und Hinken
für die Anstellung, und Alle suchten sich dann in gehöriger
Reihenfolge und Abstufung so schnell als möglich schadlos zu
halten, indem sie nicht wussten, ob sie schon in der nächsten Zeit
nicht vertrieben werden, <\v\w\ es war fast an dev Tagesordnung,
man Bischöfe und Priester nach Willkür ein- und absetzte,
dass heute zwei Bezirk« zu einem Bischof und morgen schon zu
zwei Bischöfen gehörten. Haben schon diese und ähnliche Um-
stände die ruthenische Kirche tief zerrüttet, so trugen auch die
verschiedenen [rrlehrer, welche sich in Polen herumtummelten,
zum Verfalle derselben bei. Cyrillus Lucaris war ein Freund di'>
mächtigen Fürsten Constantin Ostrogski, und in Wilno stand der
häretische Stephan Zizania als Lehrer im hohen Ansehen; d<>i'
polnische und ruthenische Adel besuchte die auswärtigen prote-
stantischen Lehranstalten und fiel dann schaarenweise zum
Protestantismus ab. Diese traurige Lage wurde aucli von dm
503
Zeitgenossen anerkannt und bitter beklagt. Im Jahre 1583 ver-
sammelte sich der ruthenische Adel in Halitsch und überreichte
dem Kiewer Metropoliten Onesiphor Diwoczka eine Adresse, in
welcher es heisst: „Wir müssen es als ein grosses Uebel betrachten,
dass wir unter Ihrer Leitung weinen und irren, hingewürgt wie
vom Hirten verlassene Schafe- • Euer Erzb. Gnaden erfüllt Ihre
Pflicht nicht; sie will nicht die Mittel ergreifen, um den Misse-
thaten, wie man sie grösser niemals sah, Einhalt zu gebieten.
Seit Ihrer Thronbesteigung sind die Kirchen der Schauplatz
vieler Gewalttaten und Verbrechen gewesen; der Gottesdienst
wurde gestört, die Kirchen wurden unter Siegel gelegt, die
Priester wie Räuber vom Hause Gottes weggeschleift, ... in den
Klöstern sieht man statt wahrer Hegumenen und Mönche erlogene
Hcgumenen, die mit Weib und Kind leben; man plündert die
Schätze der Kirche, und die Gaben, die zur Ehre Gottes gegeben
wurden, missbraucht man zu Sakrilegien. . . Unwürdige em-
pfangen die bischöfliche W^eihe und leben ohne Scham mit ihren
Frauen und Kindern. Und noch so viele andere Aergernisse, so
viele andere Ausschreitungen ohne Zahl! . . . Unserer Pflicht
gemäss haben wirEucr . . . gemahnt, und fügen unsererMahnung
dringende Bitten bei. Im Namen Gottes erinnern Sic sich an die
Heiligen, die Ihre Vorgänger auf dem Stuhle von Kiew waren;
schauen Sie auf ihre Frömmigkeit und zürnen Sie nicht auf uns.
Ihre Seele und Ihr Gewissen flösst uns Mitleid ein; denn wir wis-
sen, welche Rechenschaft Sie Gott ablegen müssen." 136) Und die
ruthenischen Bischöfe, welche sich 1593 zurBerathung bezüglich
des Abschlusses der Union in Brest versammelten, sagen in ihrem
Deliberations Dekret, nachdem sie ihren Vorsatz, sich mit Rom
zu vereinigen, ausgesprochen haben, so: „dies ist um so nötbiger
in unseren so unglücklichen Zeiten, wo so viele und so verschie-
dene Irrlehren unter den Menschen wuchern, ob denen Viele von
dem wahren und orthodoxen christlichen Glauben abfallen, unser
Gesetz verlassen und sich von der Kirche Gottes und von der
wahren Verehrung der heiligen Dreieinigkeit trennen."
Der edlere und bessere Theil des Clerus und der Laien-
welt fühlte also den traurigen Zustand, in welchem sich die
,36) Aus Soloviev histoire de Russie, angeführt von Spillmann a. a.
0. S. 435,
504
ruthenische Kirche befand, und sie suchten Hilfe; doch wo war
diese zu finden? Die Metropoliten, von denen man in erster
Linie Abhilfe erwarten durfte, waren dazu unfähig; der Metro-
politanstuhl musste im Gegentheile zuerst von unwürdigen Hirten
befreit werden. Dann wäre es Aufgabe der Patriarchen, von
denen die Kiewer Metropoliten abhängig waren, hier bessere
Zustände zu schaffen. Doch das war unmöglich, weil in Konstan-
tinopel selbst eine vielleicht noch grössere Zerrüttung und Ver-
wirrung herrsehte. Damals kämpften verschiedene Bewerber um
den Konstantinopler Patriarchalstuhl. Mit Jeremias II. stritten
seit 1572 um den Besitz dieses Stuhles der vertriebene Metro-
phanes III, sein Vorgänger, dann Pachomius und Theolept;
und alle vier buhlten um die Gunst des Harems, von welchem
ihr Schicksal abhängig war. Als Metrophanes (1580) gestorben
ist, schienen für Jeremias IL glücklichere und ruhigere Zeiten
eintreten zu wollen, als plötzlich Thcopempt, Schwestersohn des
Metrophanes, der ihn vor seinem Tode ohne jede Beobachtung
der kirchlichen Intcrstitien in drei aufeinander folgenden Tagen
zum Diakon, Priester und Metropoliten von Philippopoli gemacht
hatte, gegen ihn erhob, und ihn beim Sultan des Majestäts-Ver-
brechens anklagte. Jeremias wurde entsetzt und ins Gefängniss ge-
worfen, aus welchem er aber bald befreit und auf den Patriarchal-
stuhl restituirt wurde. Da gelang es aber den Feinden des Jere-
mias, ihn wieder zu stürzen und an seine Stelle einen verworfenen
Mönch Pachomius zu erheben. Jeremias musste in'sExil auf die Insel
Khodus gehen. Doch auch Pachomius hat sich nicht lange ge-
halten: Der schon genannte Theolept verklagte ihn beim Sultan,
welcher ihn in Ketten gefesselt in's Exil abführen Wess^ und
Jeremias bestieg zum dritten Male den Thron. Doch Theolept
ruhte nicht, er stürzte den Jeremias abermals und erkaufte sich
seihst den Patriarchalstuhl. So hatte die griechische Kirche
gleichzeitig drei Häupter, Jeremias, Pachomius und Theolept;
endlich aber ist es dem Jeremias gelungen, sich den Alleinbesitz
des Patriarchalstuhles zu erkaufen, er bezahlte seinen beiden
Rivalen eine jährliche Pension von 500 Dukaten in Gold und
suchte -ic noch durch verschiedene Auszeichnungen an sich zu
ziehen. Doch all' das war mit grossen Auslagen verbunden, und
der Patriarch ist in grosse Schulden gcrathen. Um sich zu er-
holen, beschloss er, bei seinen Glaubensgenossen Hilfe zu suchen
505
und schickte seine beiden Mitbewerber nacli Osten und Süden,
selbst aber begab er sich mit den Bischöfen Dorotheus von
Monembasia und Arsenius vonElisson nach Russlnnd, um Almosen
zu bitten. In solcher Lage befand sich also damals der Patriar-
ehalstuhl, es war also nicht zu erwarten, dass von demselben
etwas zum Wohle der Kiewer Metropolie geschehen wird; und
dieser Umstand war eine der Hauptursachen, welche die ruthe-
nischen Bischöfe zum Abschlüsse der Union mit Rom, von wo
noch Hilfe zu erwarten war, führte. Denn man sah wohl ein,
dass die Patriarchen ihre Oberherrlichkeit über die Kiewer Me-
tropolie nur dazu gebrauchen, um durch Erpressungen ihre
materielle Lage zu bessern, dass ihnen aber um das Wohl der
Kirche nicht zu thun war. Um sich aber im Besitze dieser reichen
Erwerbsquelle zu sichern, sorgten die Patriarchen dafür, dass in
der Kiewer Metropolie jede Hinneigung zur Union bei Zeiten
unterdrückt werde, und alsMittel dazu haben sie die schon längst
bestehenden kirchlichen Bruderschaften und einige Klöster auser-
sehen, welche sie zu dem Zwecke mit ausserordentlichen Privi-
legien ausstatteten. Die Bruderschaften, zu denen fast alle ange-
seheneren Laien gehörten, haben sich ohne Zweifel um die
Kirche und um die ruthenische Nation sehr verdient gemacht;
denn sie bauten Kirchen, gründeten Schulen und verschiedene
Wohlthätigkeits-Anstalten, verlegten Bücher und sorgten für
die Bildung des Volkes. Diese edlen Bestrebungen waren gewiss
löblich und verdienstlich, und man war berechtigt, von diesen
Vereinen noch mehr zu erwarten. Doch mit dem allmäligen
Sinken der bischöflichen Gewalt begannen diese Vereine sich
ganz selbständig zu fühlen, sie mischten sich in rein kirchliche
Angelegenheiten, wozu sie kein Recht hatten, es kam einZwiespalt
zwischen den Bischöfen und diesen Vereinen, welcher durch den
Patriarchen Jeremias II. noch erweitert wrurde dadurch, dass er
einige Bruderschaften zu Stauropigien erhoben und sie von den
Bischöfen ganz unabhängig machte. Die religiösen Bruderschaften,
welche eigentlich dazu berufen waren, um den Bischöfen behilflich
zu sein, wurden zu Aufsehern über die Bischöfe gemacht, und sie
unterliessen nicht, nun die ihnen vom Patriarchen eingeräumte
Macht zu benützen; sie verklagten oft die Bischöfe, warfen ihnen
verschiedene Vergehen vor und sassen sogar durch ihre Vertreter
zu Gerichte über die Bischöfe. So wurden die Bruderschaften
606
ihrer eigentlichen Aufgabe entrückt man bestellte sie von Kon-
stantinopel zu Hütern des Schisma und beleidigte auf eine offen-
kundige Weise die Bischöfe, welche, wiewol grösstenteils un-
fähig und unwürdig, doch so eine Herabwürdigung schwer er-
trugen und auf Mittel sinnen mussten, um diesem unerträglichen
Zustande ein Ende zu machen.
Es herrschte also eine allgemeine Unzufriedenheit mit den
herrschenden Zuständen; allgemein war man bestrebt, diesen Zu-
ständen ein Ende zu machen, und dies konnte nur durch eine
höhere Autorität geschehen. Von Konstantinopel war nichts zu
erwarten, die Moskauer Regierung gab sich wohl alle Mühe,
ihre Herrschaft wenigstens in kirchlicher Beziehung auch über
die Ruthenen auszudehnen, und man betheilte eifrige Anhänger
des Schisma mit Unterstützungen137), weil man Geld für das ge-
eignetste und wirksamste Bekehrungsmittel zu halten sich ge-
wöhnt hat: doch an einen Anschluss an Moskau war nicht zu
denken, sowohl aus politischen Rücksichten, als auch deswegen,
weil dort eine noch grössere Verdorbenheit l38) als in der Kiewer
Mctropolie herrschte. So blieb nur noch ein Mittel übrig, nämlich
der enge Anschluss an Rom und die Erneuerung der Union, und zu
diesem Entschlüsse ist man desto schneller gekommen, als die
Union für die Ruthenen nicht neu war und man sich noch wohl
erinnern konnte, dass damals, als die Ruthenen mit Rom ver-
einigt waren, in ihrer Kirche glückliche und geregelte Zustände
herrschten.
1 37) Vgl. Karamsir», russ. Geschichte X. Note -IT»').
1 38) Die Unsittlichkeit und Verdorbenheit des Moskauer Clerus wurde
schon oben geschildert, hier seien noch folgende Verordnungen des Moskauer
Stoglaw angefühlt: „Da nach den geistlichen Vorschriften and den Beschlüssen
der versammelten Väter den Welt- und Klostergeistlichen untersagt ist, in die
Gasthäuser zu gehen, sich zu besauten, unnützes Zeug zu schwatzen und unanstän-
dig zu schimpfen, so sollen die Aufseher darauf Behen, dass in Moskau diese Ver-
ordnungen he folgt werden. Sollten aber Popen, Diakon. ■ und Mönche die Furcht
Gottes bei Seite setzen und die heiligen Vorschriften der Kirche nicht befolgen,
Wirthshäuser besuchen, Bich betrinken und so in den Häusern und auf den
Strassen herumtaumeln «-der sonsl andere Unflätereien treiben und den Laien
dadurch zum Anst08Se werden, Meli prügeln und schelten, U. S. W., so sollen sie.
Solche, die Mönche in ihr Kloster zu ihren Archimandriten und Hegumen zur
Bestrafung, die Popen und Diakonen aber ZU den Priester- Aeltesten bringen,
die sie zu richten haben."
507
So bildeten sich gegen das Ende des 16. Jahrhundertes in
der Kiewer Metropolie zwei Strömungen. Die kirchlichen Bruder-
schaften arbeiteten über Aufregung des Patriarchen für das
Schisma, die Anhänger der Union aber suchten die Wiederher-
stellung der Union herbeizuführen, und unter den Letzteren
hatte sich besonders der berühmte Jesuit Antonius Possevinus und
Petrus Skarga verdient gemacht. Antonius Possevinus, Mitglied
der Gesellschaft Jesu, wurde von den Päpsten zu mehreren wich-
tigen Gesandtschaften gebraucht, und ist, wie schon erzählt wurde,
auch nach Moskau gekommen. Dort hatten seine Bemühungen
nicht den gewünschten Erfolg, aber er hat doch einige Vortheile
für die katholische Religion erwirkt; so hatte Zar Johann IV.
allen katholischen Fremden, sowie deren Priestern freie Religions-
übung zugestanden. Noch wichtiger aber war das, was er für die
Ruthenen gethan hatte. Auf seiner Rückkehr von Moskau grün-
dete er in Litauen mehrere Kollegien, welche b;Jd zu gesegneten
und einflussreichen Unterrichtsanstalten für die ruthenische
Jugend wurden; so hatte er in Wilno ein eigenes Seminar für die
ruthenische Jugend errichtet, auf seinen Rath gründete Papst
Gregor XIII. das griechische Kollegium in Rom, und auch in
anderen Anstalten wurden junge Ruthenen herangebildet und
allmälig von ihren Irrthümern abgebracht. In richtiger Beur-
theilung der Sachlage schrieb Possevin an Papst Gregor XIII.,
dass man zuerst die Kiewer Metropolie zur Annahme der Union
zu bewegen versuchen soll, weil erst dann auch in Moskau dieses
^\ erk mit einiger Hoffnung auf Erfolg unternommen Averden
kann. „Maximi ponderis", schreibt Possevin an den Papst, „futurum
sit ad Moscoviam convertendam, si Episcopi sive Vladicae Regiae
Russiae sese ad catholicam Ecclesiamaggrcgarent", daher ersucht
er den Papst, dass er ein Schreiben an die ruthenischen Bischöfe
richte und sie zur Rückkehr zur Union auffordere. Dabei aber
gibt er auch die Art und Weise an, wie man dabei verfahren soll,
er meint, dass die Männer, welche vom Papste mit diesem Werke
betraut sein werden, „die Heiligen der ruthenischen Kirche, ihre
Bilder, Fasten und den Ritus ehren und beobachten, und dass
der Papst den Ruthenen seine Gnade und seinen Schutz ver-
spreche." In diesem edlen und wahrhaft christlichen Geiste
wirkte der berühmte Possevin und seine Ordensbrüder, beson-
ders der gefeierle Redner P. Petrus Skarga. Dieser hat bereits
508
im Jahre 1576 in Wilno eine Schrift unter dem Titel: „üeber
die Einheit der Kirche Gottes unter einem einzigen Hirtenu ver-
öffentlicht und der Einführung der Union den rechten Weg
vorgezeichnet. Man solle die Ruthenen nicht zwingen, sagt er,
den ihnen so theuren und von der Kirche gebilligten slavischen
Ritus zu verlassen und zu dem lateinischen überzutreten, es
genüge ja, dass sie zur rlorentinischen Union übertreten. Diese
Schrift Skarga's erregte selbstverständlich die Wuth der Prote-
stanten und Schismatiker, welche alle Exemplare, deren sie hab-
haft werden konnten, ankauften und vernichteten; dennoch
erreichte sie seinen Zweck, sie wurde gelesen und trug viel zur
Aufklärung der Sache bei.
Auf diese Weise wurde die aus inneren Gründen entstan-
dene Hinneigung der Ruthenen zur Union mit Rom befestigt
und immer mehr ausgebreitet.
Schliesslich waren noch folgende zwei gleichzeitige Ereignisse
nicht ohne Einfluss auf den Abschluß* dtr Union der ruthenischen
Kirche mit Rom, nämlich die Gründung des Moskauer Patriarchats
(1589) und der Kampf der ka'holischeu Kirche in Polen gegen die
Häresie. Die Geschichte der Entstehung des Moskauer Patriarchats
ist uns schon bekannt, und daraus konnte und musste jeder den-
kende Ruthene einsehen, dass die russische Kirche zu einer blossen,
vom Willen des jeweiligen Regenten abhängenden Staatsanstalt
herabgewürdigt wurde. — Eine andere Erscheinung bot die ka-
tholische Kirche in Polen und Litauen dar. Bald nach dem Auf-
treten Luther1 s hat dessen Lehre auch im Königreiche Polen
Anhänger gefunden, und zwar zuerst in Danzig und in den
deutschen Reichstheilen, dann auch unter den Polen und
Litauern. Unter Sigismund I. konnte sich die Häresie nicht
so schnell verbreiten, aber unter der schwachen Regierung
des letzten Jagelloniden Sigismund II; August (1548 — 1572) war
Polen ein Tummelplatz der verschiedensten radikalsten Sektirer.
Alle diese Sektirer haben einander heftig bekämpft, nur im Hasse
gegen Rom waren sie einig, und schlössen deshalb einen Religions-
frieden (Pax dissidentium), in Folge dessen sie bei allen wichti-
geren Staatsangelegenheiten als eine geschlossene Phalanx handel-
ten und die katholische Kirche bekämpften. In Polen wurde die
Macht der Protestanten durch die vom Kardinal Hosius berufenen
(1564) Mitglieder der Gesellschaft Jesu gebrochen, besonders seit-
dem der mächtigste Beschützer der Protestanten, Fürst Nicolaus
509
Radziwill gestorben war und Stephan Bathory (1576 — 1586)
auf den polnischen Thron erhoben wurde. Aber noch grössere
Verwüstungen hat die Häresie in Litauen angerichtet, hier fand
man sowohl unter dem niederen als auch dem höheren lateinischen
Clcrus offene Apostaten. Nicolaus Patz, Erzdiakon von Wilno,
verliess seine Pfründe, trat in dieReihen der Lutheraner und ver-
öffentlichte mehrere Schriften gegen die katholische Kirche, blieb
aber dabei immer ein Günstling des Königs Sigismund \l. welcher
ihm noch dazu die Herrschaft von Brest verliehen hat. Georg
Albinus, Weihbischof von Brest, erklärte sich offen gegen Rom,
las die Messe in polnischer Sprache und vollzog den Abfall nur
formell nicht, und zwar aus Furcht vor dem Verluste seiner
Pfründe. Jakob Ukanski und der Bischof Drohojewski wollten
ein von Rom unabhängiges polnisches Patriarchat haben; Georg
Petrowodski, Bischof von Samogitien, bekannte sich offen zum
Lutheranismus, und nach dem Beispiele des Pfaners Golubka
von Chydlow übergaben alle Priester jener Diözese, einzig sieben
ausgenommen, ihre Kirchen den Calvinisten; und der Adel ist
fast sämmtlich von der katholischen Kirche abgefallen. 139) Da
waren wieder die Jesuiten, welche der Häresie entgegentraten.
Sie fanden Gelegenheit, die Liebe des Volkes zu gewinnen, und
ihre hochmüthigen Gegner entwaffneten sie durch ihre Demuth.
Im Jahre 1571 ist nämlich in Litauen eine pestartige Seuche aus-
gebrochen, die namentlich in Wilno wüthete. Da suchten die
zahlreichen häretischen Prediger das Weite, und auch hochge-
stellte Glieder des katholischen Clerus suchten in der Flucht ihre
Rettung; nur die Jesuiten blieben standhaft und ihrem Berufe
treu, sie trösteten die Kranken und versahen sie mit den
heiligen Sakramenten; und manche erlagen der Pest, aber die
Gesellschaft hat dadurch zahlreiche Verehrer und Anhänger ge-
funden, und ihr Collegium nahm einen schnellen und glänzenden
Aufschwung. Bald (1573) kam nach Wilno der berühmte Prediger
Petrus Skarga, welcher durch seine Beredtsamkeit viele Be-
kehrungen bewirkte; und allmälig triumphirte in Litauen die
katholische Kirche. — Solche wichtigen Ereignisse geschahen
nun in jenen Zeiten, wo die Ruthenen den tiefen Verfall ihrer
Kirche zu beklagen hatten, und sie konnten an ihnen nicht unbe-
'*■') Vgl. Spillmann, S. J. a. a. 0. Heft 6. S. 79. f.
510
merkt vorübergehen, sie niussten ihnen im Gegentheile zeigen,
wo die Wahrheit zu finden ist.
Fassen wir nun das Gesagte kurz zusammen, so ergibt sich,
dass die Gründe, welche die ruthenischen Bischöfe zur Annahme
der Union bewogen haben, in der Natur der Sache selbst, näm-
lich in dem tiefen Verfall der ruthenischen Kirche gelegen wa-
ren. Die Noth war allgemein anerkannt, und weil man von Kon-
stantinopel keine Abhilfe erwarten konnte, weil man ferner aus
eigener Erfahrung wusste, dass sich die ruthenische Kirche da-
mals, wo man der Union treu war, in weit besseren Zuständen
befunden hat, so entschloss man sich zur Union zurückzukehren,
in welchem Entschlüsse die Ruthenen durch die Arbeiten der
Mitglieder der Gesellschaft Jesu, sowie durch die gleichzeitigen
Ereignisse in der polnischen und russischen Kirche bestärkt und
erhalten wurden. Dass die polnischen Könige Stephan Bathory
und besonders Sigismund III. (1587 — 1632) die Union begün-
stigten, hatte seinen Grund sowol in ihrer religiösen Ueberzeu-
gung, als auch in politischen Rücksichten. Denn die Ruthenen
wurden schon zu Posscvin's Zeiten verdächtigt, dass sie zu Russ-
land gravitiren, ,4°) und nach der Errichtung des Moskauer Pa-
triarchats konnten die Könige wirklich von dieser Seite eine
Gefahr für ihr Reich befürchten; für sie war deswegen die Union
schon aus dem Grunde erwünscht, dass ihre ruthenischen Unter-
thanen dadurch fremden Einflüssen entrückt und in ein freund-
liches Einvernehmen mit dem einheimischen katholischen Clerus
gebracht wurden. Dass man sich später nicht immer an diese
ursprünglichen Grundsätze gehalten hat, lässl sich nicht Läugnen,
und im Verlaufe der Geschichte werden wir noch darauf zurück-
kommen; allein es ist eine grundfalsche Ansicht, wenn die Ein-
führung der Union der Herrschsucht der Jesuiten und der Will-
kür der polnischen Könige zugeschrieben wird, denn wenn das
wirklich d<r Fall gewesen wäre, d.i. wenn die polnischen Könige
nur aus politischen Motiven /um Abschlüsse der Union bei«;»'
tragen hätten, so wäre es viel einfacher und zweckmässiger, nach
,4°) „Senatus ei rei imprimis", Bchreibl Posse vi n, „qui eorum fidem bu
peetam babent, cupil eo* oatholicos fieri: etenim incolae ipai in schismate töo-
bcMs adhaerentes, oomperti Mint orationea publice facere pro victoria eorum con-
tra Polonos."
511
dem Beispiele der Moskauer Regierung ein Kiewer Patriarchat zu
gründen, wozu der geldbedürftige Patriarch Jeremias IL gewiss
gegen eine anständige Remuneration seine Einwilligung ertheilt
hätte. 14») Man kann demnach billigerweise dem polnischen Kö-
nige Sigismund III. hier keinen Vorwurf machen; anders aber
muss der polnische, ruthenische and litauische Adel, so wie ein
Theil des polnischen Clerus beurtheilt werden, was sich übrigens
im weiteren Verlaufe der Geschichte von selbst ergeben wird.
§•78.
Nächste Veranlassung zum Abschlüsse der Union.
Der Kiewer Metropolit Michael Rahoza (1588 — 1599).
V orberathungen bezüglich der Annahme der Union
vom Jahre 1590, und Diplom des polnischen Königs
Sigismund III. (1592).
Der Weg zum Abschlüsse der Union war angebahnt, und
es handelte sich nun um die Ausführung dieses grossen Werkes.
Nach dem Plane Skarga's und der Gesellschaft Jesu sollte man
zuerst durch Erziehung des ruthenischen Clerus dahin wirken,
dass dieser selbst zur Erkenntniss der Wahrheit gelange und
sich dann mit den Bischöfen, die ohnehin zur Union hinneigten,
für die Annahme der Union erkläre. Dieser Weg war gewiss der
sicherste, wiewol nicht der nächste; und weil die Umstände eine
Verzögerung nicht rathsam erscheinen Hessen, so entschloss man
sich zu einem rascheren Handeln. Die Beförderer der Union be-
schlossen daher, zuerst Privatbesprechungen mit den ruthenischen
geistlichen und weltlichen Dignitären zu veranstalten, und die-
selben zur Annahme der Union zu bewegen. Der mächtigste
unter den ruthenischen Fürsten war Constantin von Ostrog, es
handelte sich daher zuerst, ihn für die Union günstig zu stimmen,
indem man mit Recht erwartete, dass er durch seinen mächtigen
141) "Wie die orientalischen Patriarchen milde Gaben zu schätzen wussten,
beweist die Geschichte des Moskauer Patriarchats und folgende Aeusserung des
Patriarchen von Jerusalem: „Auf den Zar wie auf den ehemaligen griechischen
Kaiser blickend, erfreute sich mein Geist • • • da seine durchlauchtige Freigebig-
keit mich beschenkt und reich gemacht und Almosen und milde Gaben von den
zarischen Schätzen mich bereichert haben." Vgl. Spillmann a. a. O. S. 85 im
6. Hefte.
512
Einfluss der Union sehr förderlich aber auch sehr schädlich sein
kann. Schon Skarga hat das eingesehen, und hat diesem mäch-
tigen Fürsten, •**) welcher als der natürliche Schutzherr der
ruthenischen Kirche galt, sein im Jahre 1576 in Wilno veröffent-
lichtes Werk „Ueber die Einheit der Kirche Gottes unter einem
einzigen Hirten" gewidmet, und auch Possevin hatte mit dem
Fürsten Ostrogski unterhandelt. Auf diesen Fürsten hatte daher
auch der polnische König Sigismund III. sein Augenmerk ge-
richtet, und in dessen Auftrage wandte sich an den Fürsten der
lateinische Bischof von Luzk, Bernard Maciejowski. Fürst Con-
s tantin Ostrogski kannte den traurigen Zustand der ruthenischen
Kirche am besten, und ihm war daher Alles erwünscht, was den
Uebelständen abhelfen könnte; allein er war ein zu eifriger An-
hänger des Schisma, als dass er sich von demselben so leicht
trennen könnte; er wies deswegen die TJnionsanträge nicht
gerade ab, stellte aber solche Bedingungen, welche, wie wir
sehen werden, unausführbar waren, und zeigte sich so gleich von
Anbeginn als Gegner der Union. Man konnte übrigens von
einem Manne, der den berüchtigten Cyrillus Lucaris zum Kektor
der Ostroger Akademie berufen hat, kaum etwas anderes er-
warten.
Unterdessen hat sich in der Kiewer Metropolie ein Ereigniss
zugetragen, das zum Abschluss der Union der ruthenischen
Kirche mit Rom die unmittelbare Veranlassung gegeben hat.
Wir haben schon gehört, in welchem Zustande sich in jenen
Zeiten das Konstantinopler Patriarchat befunden hat und auf
welche Weise das Moskauer Patriarchat entstanden ist. Auf der
Rückreise von Moskau nun kam der griechische Patriarch
Jeremias II. auch in die Kiewer Metropolie, wo tr längere Zeit
verweilte, angeblich um die eingerissenen Unordnungen zu
beseitigen, eigentlich aber, um auch hier einiges Geld einzutrei-
ben. Vom polnischen Könige Sigismund III. wurde der Patriarch
mit den grössten Ehrenbezeugungen aufgenommen und auch
l**) Der Fürst Constantin von Ostrog konnte aus seinen eigenen Leuten
ein Heer von '20.000 Mann aufstellen; in seinem Dienste standen mehr als
2000 Edelleute, und ein Senator des Königreiches Polen war sein Hofmarschall j
er war Patron von über nahe au 1000 Kirchen, stiftete Akademien und Uueh-
druokereien, und er war um die rathenische Kirche und Nation hochverdient.
513
reichlich beschenkt, vom Grafen Johann Zamojski selbst hat er
2000 Goldgulden, eine für jene Zeiten sehr ansehnliche Summe,
erhalten. Mit dem Patriarchen setzte sich auch Fürst Ostrog-
ski in's Einvernehmen und forderte ihn auf, dass er eine
Synode berufe, auf der die Ruthenen und Lateiner die Wege
und Mittel einer Union berathen sollten. Dem Fürsten war es
um die Union nicht zu thun, und er machte diesen Vorschlag
nur deswegen, um sich dem Könige gegenüber nicht so hart-
näckig zu zeigen, er wusste aber wohl, dass der Patriarch darauf
nicht eingehen wird, weil er sich der reichen, aus der Kiewer
Metropolie iiiessenden Hilfsquellen nicht berauben wolien wird.
Und wirklich ist die Synode nicht zu Stande gekommen. Dagegen
unternahm der Patriarch manche Veränderungen und Verord-
nungen zu treffen, wodurch er das Schisma in der Kiewer Metro-
polie befestigen wollte. Zuerst setzte er den Metropoliten
Onesiphor Diwoczka wegen Bigamie ab, und zwar auf Veran-
lassung der kirchlichen Bruderschaften, zu denen der Adel und
ein Theil des Clerus gehörte, welche mit der höheren Hierarchie
nicht im Einklänge lebten. An die Stelle des abgesetzten
Onesiphor wurde
Michael Rahoza (1588 — 1599), der auf Seite der Bruder-
schaften stand und dem Fürsten von Ostrog ergeben war, zum
Metropoliten von Kiew und Halitsch erhoben. Michael Rahoza
war, wie allgemein berichtetwirdj.ein zwar guter, aber schwacher
Mann, und sich selbst überlassen, hätte er kaum etwas für die
ihm untergebene Kirche gethan, und nur den Umständen, so
wie der Mithilfe seiner Suffraganbischöfe ist es zu verdanken,
dass das Werk der Wiedervereinigung der getrennten Kirchen
nicht in's Stocken gerathen war. Dann wollte der Patriarch auch
den Bischof von Luzk und Ostrog, Cyrill Terlecki absetzen, doch
bald änderte er seinen Sinn, und beschloss aus diesem jungen
Bischöfe eine besondere Stütze des Schisma in der Kiewer
Metropolie zu machen. Weil er nämlich unter den ruthenischen
Bischöfen Unionsgelüste bemerkte, so bestätigte er zuerst den
Bruderschaften von Lemberg und Wilno das ihnen schon von
Joachim von Antiochien, der dort vor zwei Jahren Almosen
sammelte, verliehene Privilegium der Stauropigie und verlieh
dasselbe Recht auch einigen anderen Klöstern und Bruder-
schaften, welche so der bischöflichen GewTalt entzogen und dem
Fei es/, Geschichte der Uaiou. 33
514
Patriarchen unmittelbar unterstellt wurden. Um aber auch unter
den Bischöfen »'in.' sichere Stütze des Schisma zu haben, führte
er in der Kiewer Metropolie ein Exarch at ein, und ernannte mit
Dekret vom 6. August 1589 den genannten Bischof Cyrill Ter-
lecki zum Exarchen oder Patriarch al vi kar und gab ihm den Auf-
trag, die verfallene Kirchenordnung wieder herzustellen und die
Vollmacht, die Nachlässigen zu ermahnen, suspendiren, ja sogar
abzusetzen. In dem Dekrete wird Cyrill Terlecki als ein weiser
und in Kirchensachen gewandter Bisehof geschildert. ,43) So
glaubte der Patriarch Alles gethan zu haben, um die ruthenische
Kirchenprovinz in seiner Abhängigkeit zu erhalten.
Der Patriarch wollte nun, nachdem er der Kiewer Metro
polie einen neuen Metropoliten gegeben, und andere Anord-
nungen, so namentlich, dass die Bischöfe jedes Jahr eine Synode
halten, getroffen hat, in seine Heimat zurückkehren, und verlangte,
dass ihm der neuernannte Metropolit 10.000 Gulden (nach Anderen
14.000 Goldgulden) zahle, damit der Patriarch dem Sultan den
Tribut erlegen könne. Diese Summe wollte aber oder konnte der
.Metropolit iVIicbael Rahoza nicht zahlen; da wurde er gleich vom
Patriarchen für unwürdig erklärt, und es wurde ihm mit d<'V
Absetzung und Excommunikation gedroht. Dies war aber der
letzte Grund, dass die ruthenischen Bischöfe ohne alle Ver-
zögerung den grenzenlosen Erpressungen der orientalischen
Patriarchen ein Ende zu machen beschlossen. Denn nicht nur
von Konstantinopel, auch von den anderen orientalischen Patri-
archalstühlen wurden solche Abgaben von den ruthenischen
Bischöfen gefordert, und weil sie voraussehen mussten, dass man
bald von einer oder von der anderen Seite mit einem ähnlichen
Ansinnen an sie herantreten wird, so beschlossen sie, dieses lästige
Joch so schnell als möglich abzuschütteln. Die ruthenischen
Bischöfe hofften, dass sie in der Union mit Koni ein besseres
,43) Annales Eccl. Ruthenae p. 122, Es i-t auffallend, wie Philaret
a. a. O. II. 55, <1<t «Ich Patriarehen Jeremias sonst mit Lobeserhebungen über-
schüttet, ungeachtet derselbe Patriarch den Cyrill Terlecki so auszeichnete, von
i lim schreiben kann: „Der Bischof von Luzk, Cyrillus Terletzky, führte das
Leben eines römischen Prälaten, hatte ebenfalls ewei Frauen gehaM
und war verschiedener Vergehen bezichtigt, anter denen selbst Criminalver-
brechen genannt wurden." Und doch ernennl 'In- heiligste gottesfürchtige
Patriarch, wie ihn Philaret nennt, so einen Menschen zum Stellvertrete] und
stattet ihn mit den grössten Vollmachten aus!
515
Schicksal erleben werden. „Besser Ist es", schrieb später der Bischof
Cyrill Terlecki an den Lemberger Bischof Gedeon Balaban, unter
einem höchsten Hirten, als unter 5 oder 6 zu leben, und im Frieden
und in Liebe mit den Römern zu bleiben, von denen mit Gottes Hilfe
Schutz unsererKirchen und eine bessere Ordnungzu er warten ist."144
Von dieser Zeit an beginnen die vorbei athenden Versammlungen
der ruthenischen Bischöfe bezüglich der Wiederherstellung der Union,
Dabei mussten aber die Bischöfe sehr vorsichtig verfahren, denn
sie hatten viele Gegner sowohl unter dem Clerus, dem Adel und
dem Volk, als auch unter den Bischöfen selbst, deswegen unter-
suchten sie zuerst die Unbilden, denen die Ruthenen deswegen,
dass sie Schismatiker waren, von Seite der Polen ausgesetzt
waren, und legten diese dem Könige vor, der Abhilfe versprochen
hat, wenn die Union zu Stande kommen wird; und dann beriethen
sie die Art und Weise, wie und unter welchen Bedingungen die
Union einzuführen sei. Diese Vorsicht war desto nothwendiger,
als man sich nicht der Ueberzeugung verschliessen konnte, dass
die Ruthenen mit Recht über manche Ungerechtigkeiten, die
ihnen von Seite der Polen zugefügt wurden, klagten; wenn man
daher diese stillschweigend übergehen würde, so könnten die der
Union zugethanen Bischöfe leicht als Verräther verschrieen wer-
den, welche Anklagen gegen sie trotzdem, wie wir sehen werden,
von Seite der Gegner der Union bald erhoben wurden. Ferner
mussten auch die Bedingungen,, unter denen die Ruthenen die
Union annehmen, sehr genau formulirt werden, denn es war be-
kannt, dass der kirchliche Ritus der Ruthenen unter den Polen,
namentlich unter dem zum lateinischen Ritus übergetretenen ruthe-
nischenAdel viele Gegner hatte; hätte man deswegen nicht Alles
ganz genau formulirt, so könnten die Gegner der Ruthenen, wel-
che sich übrigens mehr von politischen Motiven leiten Hessen, die
Annahme der Union von Seite der Ruthenen als das Aufgeben des
Ritus und der Nationalität derselben deuten können, was aber
weder die ruthenischen Bischöfe, noch der König, noch der
Apostolische Stuhl wünschen konnte. Diese Erwägungen hatten
die ruthenischen Bischöfe vor Augen, als sie an den Abschluss
der Union herangetreten waren. 145) Sie versammelten sich zuerst
1U) Annales Eccl. Kuthenae pag-, 123 s.
,45) Annales Eccl. Ruth. p. 124-160.
33
516
im Jahre .1590 in Brest, einer Stadt in Litauen, zu einer Synode.
Hier wurde die Frage besprochen, und als zur Sprache kam, dass
der Patriarch Jeremias IL von dem Metropoliten die ungeheure
Summe von 10.000 polnischen Gulden (nacli Anderen 14.000
Goldgulden) verlangt, wurde von den Bischöfen die Frage
erörtert, ob sie gesonnen sind, inZukunft dem Jeremias IL, oder
dem Metrophanes, welche Beide gleichzeitig Patriarchen von
Constantinopel waren, zu gehorchen. Die versammelten Bischöfe
aber beschlossen sich dem Papste zu unterwerfen und verfassten
darüber folgende Urkunde: vIm Namen Gottes, Amen. Wir unter-
fertigten Bischöfe erklären, dass es unsere Pflicht sei, sowol für
unser, als auch für das Seelenheil des christlichen Volkes, der
Heerde und der Schafe Christi, die uns von Gott anvertraut ist,
Sorge zu tragen und sie zur Eintracht und Vereinigung zu
führen, deswegen wollen wir mit Gottes Hilfe einen Oberhirten,
den wahren Stellvertreter des heil. Petrus auf dem römischen
Stuhle, den allerheil. Papst als unseren Hirten und als unser
Haupt anerkennen, und ihm immer unterthan und gehorsam sein,
denn wir erkennen, dass das viel zur Vermehrung der Ehre
Gottes in seiner heiligen Kirche beitragen wird, und weil wir
das nicht mehr auf unserem Gewissen haben wollen, haben wir
den Entschluss gefasst, dem höchsten Vater, dem römischen Papste
Gehorsam zu leisten. Dabei aber bedingen wir uns aus, damit
uns von Seite des heiligen römischen Papstes die Ceremonien
und alle Funktionen, das ist der Gottesdienst und die ganze
kirchliche Ordnung, wie das in unserer heil, orientalischen Kirche
seit jeher beobachtet wird, unverändert und unangetastet .gelassen
werde; und dass uns von Seiner Majestät dem Könige unsere
Freiheiten durch Privilegien gewahrt und in den Artikeln, die
wir vorlegen werden, gesichert werden. Wir aber versprechen
gegen eine solche Versicherung und Bestätigung durch die
Privilegien Seiner Heiligkeit des Papstes und Seiner Majestät
unseres gnädigen Herrn und Königs, und verpflichten uns mit
diesem Schreiben die Oberherrschaft des heil. Vatersund Papstes
von Rom anzuerkennen. Dieses vor Gott dem Dreieinigen
erklärend, übergeben wir dieses von uns eigenhändig gefertigte
mit unseren Siegeln versehene Schreiben unserem älteren
Bruder, dem ehrw. Vater Cyrill Terlecki, Exarchen und Bischof
von Luzk und Ostrog. Gegeben in Brest (Brzesc*) im Jahre des
517
Herrn 1590 am 24. Juni. (Unterschriften und vier Siegel) Cyrill.
Terlecki, von Gottesgnaden Bischof von Luzk und Ostrog m. p.
Leontius Pclc^'cki, Bischof von Pinsk und Turow m. p., Gedeon
Balaban, Bischof von Leinberg, Halitsch und Kamenez in Podo-
lien m. p., Dionisius Zbirujski, Bischof von Chelm und
Beiz, m. p.« 146)
So war also der erste Schritt gethan, man hatte sich von
dcmKonstantinopler Patriarchen losgesagt, und derBischof Cyrill
Terlecki, welcher vom Patriarchen Jeremias II. zum Hüter der
Rechte des Patriarchats bestellt war, zeigte sich als der eifrigste
Beförderer der Union mit Rom, und ihm wurde auch diese Er-
klärung übergeben, damit er die weiteren Schritte, welche zur
Sicherstellung des griechischen Ritus und der Privilegien der
ruthenischen Kirche von Seite des Papstes und des polnischen
Königs erforderlich waren, thue, und von dem Resultate die an-
deren Bischöfe in Kenntniss setze. Bis nun zu waren aber, wie
aus dem obangeführten Dokumente ersichtlich ist, nur vier
Bischöfe der Union beigetreten, und unter ihnen finden wir noch
nicht den Metropoliten, welcher sich damals noch von dem Für-
sten Ostrogski leiten Hess; dagegen gehörte zu den ersten An-
hängern der Union der Lemberger Bischof Gedeon Balaban,
welcher dann von der Union abgefallen ist und gegen das obzi-
tirte Schreiben protestirte und dasselbe für eine Fälschung (1595)
erklärte. Dagegen hat der Bischof Cyrill Terlecki nachgewiesen,
dass dieses Schreiben mit Wissen des Gedeon Balaban verfasst
worden ist147).
Nach der vorberathenden Versammlung vom J. 1590
wandte sich Bischof Terlecki an den polnischen König Sigis-
mund III., welcher die Erklärung der Bischöfe mit Freuden be-
grüsste und am 18. März 1592 ein Diplom148) in ruthenischer
146) Annales Eccl. ßuthenae. p. 162—163,
147) Annales Eccl. Ruth. p. 125.
148) Das Diplom lautet: „Sigismund III., von Gottes Gnaden König
von Polen • • • Wir machen mit diesem Schreiben kund • • • dass, weil Wir die
Bischöfe von Luzk, Lemberg, Pinsk und Chelm zur Union geneigt sehen, indem
sie zu Uns, als ihrem Herrscher, ihre Abgeordneten schickten mit dem Antrage,
dass sie unter der Obrigkeit und dem Segen eines Hirten, unseres heiligsten
Vaters, des römischen Papstes, leben, und dessen Primat und Jurisdiktion aner-
kennen wollen, wobei sie sich aber die Ordnung und die Ceremonien ihrer Kirche
518
Sprache erlassen hat, womit er den ruthenisclien Bischöfen, wenn
sie die Union schliessen, gleiche Rechte und Privilegien mit den
lateinischen Bischöfen zusicherte. Dieses Diplom hat überdies die
der Union geneigten Bischöfe vor den Verfolgungen der Schis-
matiker, namentlich aber vor den Bannflüchen des Patriarchen
und des Metropoliten, welcher damals noch der Union abgeneigt
war, in Schutz genommen, und es wurde ihnen zugesichert,
dass, wenn man sie wegen ihrer Bestrebungen in Sachen der
Union von welcher Seite immer anklagen sollte, sie von ihren
bischöflichen Sitzen nicht entfernt werden. Dieser Schutz war
ihnen desto nothwendiger, als die Schismatiker an dem Fürsten
von Ostrog, dem dazu auch der Metropolit gehorchte, einen
mächtigen Beschützer hatten, und weil man mit Sicherheit vor-
wahren — dass Wir ihren (der Bischöfe) Entschluss, der zum Heile nothwendig
ist, mit Freude aufnehmen, und damit sie für dieses ihr Vorhaben unserer lan-
desherrlicheu Gnade versichert seien, versprechen wir mittelst dieses Unseres
Privilegiums den genannten Bischöfen, Priestern und dem gesammten Clerus
der orientalischen Kirche, und versichern ihnen mit Unserem königlichen
Worte, und versprechen ihnen in Unserem und Unserer durchlauchtigsten
Nachkommen, der polnischen Könige Namen, dass, wenn auch gegen Unsere
genannten Bischöfe nach dem Erlasse dieses Privilegiums von den Patriarchen
und Metropoliten was immer für Anklagen erhoben oder Exkommunikationen
ausgesprochen werden sollten, dass das Alles diesen Bischöfen und ihrem ge-
sammten Clerus gar nichts schaden soll — und Wir versprechen ihnen mit
Unserem königlichen Worte, dass sie, wenn gegen sie auch welche immer An-
klagen erhoben werden sollten, • ■ • von ihren bischöflichen Sitzen, die sie
jetzt einnehmen, nicht entfernt, und dass diese (Sitze), so lange sie leben, nicht an
andere Personen vergeben werden, sondern dass Wir sie unversehrt im Besitze
ihrer Bisthümer erhalten werden, als Unsere treuen LJnterthanen und
Wir werden ausserdem ihnen (d. i. den -«•nannten vier Bischöfen) und Jedem,
•ler zur Union beitreten wird, dieselben Freiheiten ertheilen, welche die ehr-
würdigen römischen Geistlichen gemessen. Ucbcrdies versprechen Wir ihnen
noch andere Privilegien zu geben, und ihnen mit der Vermehrung Unserer
landesherrlichen Gnade zu Theil werden lassen; und dies Alles versprechen Wir
für Ins und Unsere Nachkommen, den genannten Bischöfen, Cyrill Tcrlecki
\on Luzk, G ilaban von Lemberg, Leontius Pelczycki von Pinsk, Dio-
uisius Zbirujski von Chelm, Und zur Bekräftigung dieser Sache haben Wir
ihnen Privilegium gegeben, das Wir eigenhändig unterschrieben und
demselben den Kronsiege] aufzudrücken befohlen haben. Gegeben in Krakau,
M nate Mi . am 18. Tag, im Jahre nach der Geburt Chr. 1592. Sigismund,
König". 'Annale.- BooL Ruth. pag. 163 — 166.) Aus diesem Diplom geht auch
hervor, dasa der Lemberger Bischof Balaban die Urkunde vom J. 1500 unter-
ben hat.
519
aussetzen konnte, dass der Konstantinopler Patriarch, sobald er
vom Geschehenen erfahren wird, über die genannten Bischöfe
die Absetzung und Exkommunication aussprechen wird. Aus den
eben angeführten Urkunden ist auch ersichtlich, dass die von
deutschen und anderen abendländischen Schriftstellern ver-
flochtene Ansicht, als ob der Metropolit Michael Rahoza den ersten
(1590) Anstoss zum Abschlüsse der Union gegeben hätte, ganz
falsch ist. Das war nicht der Fall; Michael Rahoza war damals
noch dem Schisma zugethan und spielte bei der ganzen Sache
bis dazumal nur eine passive Rolle. Er wurde vom Patriarchen
zur Erlegung einer grossen Geldsumme aufgefordert, was er nicht
rundweg abzuschlagen wagte; dieser ärgerliche Umstand wurde
aber von anderen Bischöfen in Erwägung gezogen, und von ihnen
ist bei diesem Anlasse (1590) der erste Schritt zum Abschlüsse
der Union gemacht worden.
§.79.
Verhandlungen des Hipatius Pociej mit dem Fürsten
Constantin Ostrogski in Sachen der Union (1593).
Nun schritt man weiter auf dem angebahnten Wege der
Einigung, und da ist ein neuer fälliger und gewandter Förderer
des Unionswerkes in der Person des ruthenischen Bischofs in
Wladimir, Hipatius Pociej hinzugekommen. Damals nämlich ist
der Wladimirer Bischof gestorben, und an dessen Stelle wurde
über Verwendung des Fürsten Constantin von Ostrog der Ca-
stellan von Brest, Adam Pociej zum Bischöfe von Wladimir und
Brest erhoben. Adam Pociej stammte aus einer angesehenen
Senatorenfamilie, hatte an deutschen x\kademien seine Studien
gemacht, von wo er dann zurückkehrte und am polnischen Hofe
eine bedeutende Stellung hatte. Er war Witwer, und seiner
Kirche und dem Ritus derselben treu ergeben; der Fürst Ostrog-
ski glaubte daher an ihm eine Stütze gegen die auflebende Union
zu finden, und veranlasste ihn, der Senatorenwürde zu entsagen
und das Bisthum von Wladimir und Brest zu übernehmen. Pociej
willigte ein, empfing die heiligen Weihen, wobei er den Namen
Hipatius annahm, und wurde (1593) zum Bischof von Wladimir
und Brest erhoben.
Fürst Constantin von Ostrog, an welchen man sich zuerst in
Sachen der Union gewendet hat, ist nun seit dem Auftreten des
520
Bischofs Terlecki in den Hintergrund gedrängt worden, was
dieser mächtige Herr gewiss mit Unwillen ertragen hat. Als nun
Pociej Bischof wurde, trat er wieder in den Vordergrund, und
zwar anscheinend als Freund und Beförderer der Union, in der
Wahrheit aber deren entschiedener Gegner. Denn, wie wir sehen
werden, er erklärte sich zur Annahme der Union bereit, aber
unter der Bedingung, dass dasselbe auch die Moskauer und alle
orientalischen Patriarchen thun werden, was aber bei den damali-
gen Umständen offenbar unmöglich war, und auf diese Weise
wollte er auch die Union der Ruthenen mit Rom hintertreiben.
Fürst Constantin von Ostrog richtete von Lublin aus
am 21. Juni 1593 an den Bischof HipatiusPociej ein Schreiben,1*9)
in welchem er zuerst mit Rücksicht darauf, dass ein jeder Mensch
nach seinen Kräften zur Ehre Gottes und zum Wohle der Kirche
beitragen soll, erklärt, dassauch er bei seinen vielen anderweitigen
Sorgen zu diesem Zwecke behilflich sein wollte, damit die heil,
orientalische Kirche zu ihrem ehemaligen Glänze zurückkehre,
dann sagt er „die MachtGottes wirkt auch durch Schwache, und
was den Menschen unmöglich ist, das ist bei Gott möglich, und
diese Worte überlegte ich, nicht um von der Welt gelobt zu
werden, sondern aus Mitleid über den Verfall der Kirche, und
wegen des Hohnes der Häretiker und der abgefallenen Römer,
welche ehemals unsere Brüder waren. Ich habe auch mit
Possevin, dem Gesandten des römischen Paptes, über einige noth-
wendige Sachen •• • disputirt. Aber weil das Gott nicht wollte
(nämlich, dass eine Einigung erzielt worden wäre), obzu unserem
Wohle oder zu unserem Nachtheil, weiss ich nicht." Dann
schreibt der Fürst, dass er zur Herstellung seiner Gesundheit
eine Reise nach Italien unternehmen will, und bittet den Bischof,
dass er auf der Synode mit den anderen Bischöfen eine solche
Art der Vereinigung der beiden Kirchen ausfindig mache, damit
auch er dazu mitwirken könne. Vorzüglich aber legt er dem
Bischöfe Pociej an's Herz, damit er mit dem Moskauer Gross-
fürsten eine Einigung erzielen und zu dem Zwecke eine Reise
nach Moskau unternehmen möge. Schliesslich aber, und was das
Wichtigste ist, theilte Fürst Ostrogski dem Pociej folgende
Punkte mit, die er eigenhändig geschrieben hat und auf Grund
'": a anale 6 Bcol. Kuth. ]>. ioe> -170.
521
deren er die Union anzunehmen versprochen hat. Diese Artikel
sind: 1. Vor Allem, dass uns unser Ritus, wie er in der orien-
talischen Kirche beobachtet wird, belassen werde. 2. Damit diö
Herren Römer unsere Kirchen und Stiftungen für ihre Kirchen
nicht verwenden. 3. Damit nach dem Abschlüsse der Union
Niemand, der von unserem Ritus zum lateinischen übertreten
wollte, dort aufgenommen werde, und dass man dazu unsere
Ritusgenossen auch bei den Ehen nicht zwinge, wie das zu ge-
schehen pflegt. 4. Damit unsere Geistlichen dieselbe Ehre wie
die ihrigen geniessen, und dass namentlich der Metropolit und
die Bischöfe im Senate und im Landtage ihre Plätze haben, wenn
auch nicht alle. 5. Es ist nothwendig, auch an die Patriarchen eine
Gesandtschaft zu schicken, damit sie sich zur Union bekehren, auf
dass wir Alle mit einem Herzen und einem Munde Gott loben.
Man soll auch nach Moskau und zu den Wolochen (Moldau) Ge-
sandte schicken, damit sie sich mit uns vereinigen. 6. Es ist noth-
wendig, einige Sachen in unserer Kirche zu verbessern, namentlich was
die Sakramente und andere Menschensatzungen betrifft. 7. Man soll
trachten, dass Schulen errichtet und freie Studien eingeführt
werden, damit wir gelehrte Priester und gute Prediger haben,
denn deswegen, dass es keine Studienanstaiten gibt, herrscht
unter dem Clerus eine grosse Unwissenheit." Unter diesen Be-
dingungen hatte sich Fürst Constantin von Ostrog zur Annahme
der Union bereit erklärt, wiewol er selbst einsehen musste, dass
die Ausführung des fünften Artikels unmöglich war, und dazu
hat er im sechsten Artikel wahrscheinlich unter dem Einflüsse
des von ihm hochgeehrten Cyrillus Lucaris, eine häretische For-
derung gestellt, indem er die Sakramente mit Menschensatzun-
gen in gleiche Kategorie stellte und deren Reformation ver-
langte. Man kann mit ziemlicher Sicherheit annehmen, dass
diese Artikel von Cyrill Lucaris, der das Schisma ebenso wie
den Katholizismus hasste, eingegeben waren, um dadurch das
Unionswerk zu vereiteln, oder wenigstens zu erschweren, und in
dem Zwiespalt Anhänger für die Häresie zu werben.
Diese Versammlungen haben zu keiner Einigung geführt
denn es wird nirgends berichtet, dass der Bischof Hipatius Pociej
eine Reise nach Moskau unternommen, viel weniger, dass er sich
in dieser Angelegenheit an die orientalischen Patriarchen ge-
wendet hätte, indem es ja den Anhängern der Union klar sein
522
rausste, dass von dort nur der heftigste Widerstand zu erwarten
ist, was die nächste Zukunft bestätigte. Der Fürst Consta ntin
Ostrogski aber trat nun immer offener als Gegner der Union auf,
gegen die er dann sogar mit den Protestanten eine Verbindung
anstrebte.
§. 80.
Deliberations-Dekret der r u t h e n i s c h e n B is ehöfe vom
2. Dezember 1594.
Nachdem die Verhandlungen mit dem Fürsten Constantin
von Ostrog, als dem Repräsentanten der Gegner der Union,
zu keinem Resultate geführt hatten, traten die Bischöfe, welche
bis jetzt ausFurcht vor den Gegnern derUnion ihreBerathungen
heimlich abhielten, offen auf, und Bischof Cyrill Terlecki war
der Erste, welcher sich öffentlich für die Union mit Rom erklärte.
Er beschloss im Einverständnisse mit dem Wladimirer Bischöfe
Hipatius Pociej eine Reise nach Rom zu unternehmen, um dort
das Werk der Vereinigung zu betreiben; weil er aber zur Be-
streitung der Reisekosten keine Mittel hatte, so erschien er am
21. Mai 1594 mit seinem Capitel vor dem Wladimirer Tribunal
und verpfändete das bischöfliche Gul Wodyrady an einen ge-
wissen Stanislaus Kandyba, von welchem er ein Darlehen von
2000 polnischen Gulden erhalten hat. In der Schrift, womit er
seine Schuld bekennt und die Ursache des Anlehens angibt,
sagt er, dass die orientalische Kirche sieh am Florentiner Concil
mit der oeeiden talischen Kirche vereinigt und den Primat des
Papstes anerkannt hat, ui d dass er zur Wiederherstellung dieser
Union mit Hipatius Pociej eine Reise nach Rom unternehme,
und deswegen das bischöfliche Gut Wodyrady verpfände.
I m ferner beim Abschlüsse der Union mit Rücksicht auf
die Staatsgesetze des Königreiches Polen eine sichere Grundlage
zu haben, erwirkte er in Luzk die [ngrossirung eines Auszuges
aus den Lern berger Akten, in denen sich das Diplom, welches
vom polnischen Könige dem C heim er Bischof im Jahre 1564
gegeben, und womit das vom Könige Wladislaus I1T. am
J'J. März 141:5 zu Gunsten der unirlcn Iuithenen ertheilteDekret
bestätigt wurde, befunden hat; damit, sowie mit dem vom Könige
Sigismund III. im Jahre 1592 dem Terlecki gegebenen Diplom
523
hat derselbe die Rechte und Privilegien der Ruthenen, welche
sich der Union anschliessen würden, nach seinen besten Kräften
gesichert, und nun konnte er ruhig zur Vollendung des begon-
nenen Werkes schreiten.
Unterdessen haben sich auch andere Bischöfe, und auch der
MetropolitMichaelRahoza für dieUnion erklärt. Am24. Juni 1594
versammelten sieh die ruthenischen Bischöfe abermals zu einer
Berathung über die Wiederherstellung der Union; doch konnte
diese Versammlung nicht den Charakter einer Synode haben,
denn der polnische König Sigismund III. war damals in Schweden,
und ein Gesetz vom Jahre 1593 verordnete, da-s in Abwesenheit
des Königs weder ein Landtag noch eine Synode abgehalten
werden darf; deswegen wurde die bischöfliche Versammlung vom
24. Juni 1594 von dem Lemberger Bischof Gedeon Balaban und
von Cyrill Terlecki selbst nicht als eine Synode anerkannt.
Nichtsdestoweniger wurde auch an einem anderen Orte eine
Versammlung der Bischöfe gehalten, und zwar am 27. Juni 1594
in Sokal (in der jetzigen Peremyschler Diözese), wo die Bischöfe
Michael Kopestynski von Peremyschl und Dionisius Zbirujski
von Chelm zusammenkamen und an den Metropoliten ein
Schreiben richteten, um ihn mit einigen kirchlichen Personen,
namentlich aber mit dem Lemberger Bischöfe Gedeon Balaban,
den er wegen eines Streites mit der Lemberger Bruderschaft
abgesetzt hatte, zu versöhnen.
Ausserdem ertheilten vier Bischöfe auch in diesem Jahre
dem Luzker Bischöfe Cyrill Terlecki die Vollmacht, in ihrem
Namen sich beim Könige und bei den Senatoren über die LTn-
bilden und Ungerechtigkeiten, welche den Ruthenen zugefügt
werden, zu beklagen, und gaben ihm zu dem Zwecke von ihnen
gefertigte und gesiegelte unbeschriebene Bögen, auf denen die in
Rede stehenden Beschwerden niedergeschrieben werden sollten.150)
— Unterdessen beriethen sich dieBischöfe über die Art und Weise
der Wiederherstellung der Union und formulirten dann ihre
Wünsche und Bedingungen, unter denen sie die Union anzu-
nehmen erklärten, in folgendem Deliberations-Dekrete: 151)
15°) Annales Eccl. Ruthenae p. 171 — 172.
151) Daselbst p. 173 ss. aus Baronius, ad calcem t. VII. ed. Ro-
manae 1597 fol.
524
Decretum deliberationis et conclusionis reverendisnmorvm
dominorum Archi"j)iscopi et Episcnporum Ruthenorum de recipienda
et. suscipienda communione sanctae Romanae Ecclesiac, factum die
secunda mensis Decembris anno Domini millessimo quingentesimo
nonagesimo quarto.
„In nomine sanctae vivificantis et individuae
Tri n i t a tis Patris et Filii e t S p i r i t u s s a n c t i. "
»Nos infra nominatac personae, quae huic scripto nostro
subscripsimus, quod introspicientes diligenter vocationes et offi-
cium nostrum, quod est hujusmodi, ut nosmetipsos, et hominum
Christianorum gregem ovium Christi nobis a Christo commissum,
ad concordiam et unionem promoveremus, prout nos Salvator
noster Christus Jesus edoeuit, eamque doctrinam sanguine suo
obsignavit. Ac potissimum his infelicissimis temporibus nostris,
quibus mullae ac variae haereses inter homines grassantur, ob
quas plurimi recedentes a vera et orthodoxa fidechristiana, legem
nostram deserunt, et ab Ecclesia Dei, veroque in Trinitate illius
eultu se ipsos separant. Quod non alia de cuisa aeeidit, quam ob
dissensionem nostram cum dominis Romanis, cum quibus cum
simus unius Dei homines, et tamquam unius matris sanctae Eccle-
siae Catholicae filii, ab iis divisi sumus; unde mutuo auxilioprae-
sidioque invicem nobis prodesse nequimus. Et quamvis assidue
Deum pro unione in fide orationibus nostris precemur: nihilo-
minus quonam pacto haec unio inter nos stabiliatur, aliquando
numquam nobis serio curae fuit, speetando semper Superiores
nostros, et expeetando si de hac ipsa unione ineiperent esse
solliciti."
„Verum cum nostra spes hac in re, ut hoc eorum cura, et
studio perfici possit, in dies minuatur, non ob aliam rem, quam
quod isti Servitute Paganorum oppressi, etiamsi fortasse vellent,
non possunt. Igitur ex inspiratione Spiritus saneti, cujus haec
sunt opera, et non hominum, considerantes cum igenti dolore
nostro quanta impedimenta homines habeant ad salutem absque
hac unione EcclesiarumDei, in qua ineipiendo a Christo Salvatore
nostro et sanetis illius Apostolispraedecessoresnostri perstitcrunt,
ac unum summum pastorem primumque antistitem in Ecclesia
I>«'i hie in terris (prout ea de re Concilia et canones manifestos
habemus,) et non quempiam aliuni praeter sanetissimum Papam
Komanum profitebanlur, ilique parebant in omnibus: ac quamdiu
525
id uniformiter in suo robore permansit; semper in Ecclesia Dei
ordo, cultusque divini incrementum fuit: inde consecutum est, ut
difficillimum foret haereticis sua disseminare prava dogmata. Post-
quam autem multi Superiores esse coeperunt, eam sibiauctoritatem
potestatemque arrogantes: nunc clare cernimus, ad quantas discor-
dias et Schismata ob pluralitatem Superior um Ecclesia Dei devenit:
ex quo fit, ut haeretici tantas sumant vires."
„Itaque nolentes ut conscientiae nostrae tanto pondere
aggravarentur, si animarum salus multarum ob eas in religione
discordias diutius periclitaretur (licet liac in ipsa de re nos prae-
decessoresque nostri meditati fuerint, idque tcntaverint) videntes
institutum consilium intermissum esse, proposuimus, auxiliante
Deo, mutuo isto vinculo nos ipsos ad prosequendumlioc negotium
excitare et confirmare; ut quemadmodum antea, eodem labro et
eodem corde possemus laudare et glorifioare venerandum et mag-
nificum nomen Patris et Filii et Spiritus sancti cum fratribus
nostris cbarissimis dominis Romanis, permanentes sub eodem
Pastore visibilis Ecclesiae Dei, cui haec praeeminentia semper
debebatur."
„Quocirca id nobis mutuo promittentes coram Deo quantum
in nobis fuerit, corde sincero et candido ac diligentia in hujusmodi
negotlo necessaria ac debita, nos omnem daturos operam sponde-
mus in communi, et quilibet per se, adhibitis mediis convenienti-
bus, ut fratribus nostris Ecclesiaticis, communiquc plebi ad ineun-
dam unionem et concordiam simus auctores, idque divina adju-
vante gratia perficiamus."
„Ut autem majus incitamentum ad finiendum habeamus,
quoque major a nobis cura et sollicitudo impendatur: scriptum
praesens conficimus, quo sinceram promptamque voluntatem
nostram ad amplectendam cum Ecclesia Romana unionem et
consensum testamur. Et Dcus omnipotens largitor omnium bono-
rum, auctorque ad concordiam sit dux, et protector tarn sancti
negotii bujus: cui uti corda nostra, ita et eam voluntatem praesenti
scripto testantes, manu proprla subscribimus: salvis tarnen et in
integrum observatis caerimonüs et ritibvs cul'us divini peragendi et
sanctorum sacramentorum juxta consuetudinem ecclesiae orün-
talis, correctis tantummodo iis articulis, qui ipsam unionem im-
pedirent, ut more anfiquo fierent omnia, aicut olim, unione durante7
526
fuerwif. Datum anno Domini milUsimo quingentesimo nonagesimo-
qvartOj die secunda Decemhi is. •
«Locus sigillorum.
Deinde sequuntur subscriptiones, videlicot:
Michael Metropolita Kioviensis, Haliciensi*, et totius Russiae,
manu proprio.
Ipation Dei gratia Protothroniu* Episcopus Volodimirieasis,
Brestensisque manu projn-ia.
Cyrillus Terlecki Exarcha Metropolitae Kiovien. Episcopus
Luceoriensis, Ostroviensisque manu propria.
Gregorius nominatus Archiepiscopus Vladica Polocensis, Yiteb-
scensisquc manu proprio.
Dionysius Zbiruiski Episcopus Chetmensis, Behensisque manu
propria.
Leontius Pekzycki Episcopus PinsctnsisTuroviensisque manu
proprio.
Jonas Hoho! Archi in andr ita Kobrinensis Ecclesiae S. Sahatoris,
manu propria.
Idem Jonas nominatus Episcopus Pinscensis, Turovie.nsisque
manu propria haue concordiam fratrum meorutn subscripsi."
In diesem Dekrete, welches von dem Metropoliten und
sechs Bischöfen unterschrieben ist, legen die Bischöfe in schlichten,
aber edlen und heiligen Worten die Gründe ihres Entschlu-
der christlichen AVeit, namentlich ihren Glaubensgenossen dar.
und aus diesem Dekrete ist zu ersehen, dass auch die ruthenischen
Bischöfe auf die Häresien, welche damals die Kirche Gottes ver-
heerten, ein wachsames Auge richteten, und deswegen im Bunde
mit der heiligen römischen Kirche geg^n dieselben wirken,
und auch aus dem Grunde sieh mit der römischen Kirche
vereinigen wollten. Vergleicht man dieses in würdevoller Sprache
verfasste, vom Geiste der Wahrheit und vom Eifer für das Seelen-
heil beseelte Dekret mit den grässlichen Flüchen, welche der
erste Moskauer Patriarch Job mit seinen Erzbischöfen und
Bischöfen ^^cti die ruthenischen Bischöfe ausgestossen hat, so
wird man auch die jetzigen unionsfeindlichen Historiker, welche
in der Union nur „Lug und Trug" erblicken, dabei aber den histo-
rischen Dokumenten vorsichtig aus dem Wege gehen, nach ihrem
wahren Werthe beurtheilen können. Das im Jahre 1594 erlassene
527
Deliberatlons -Dekret bildete die Grundlage der weiteren Ver-
handlungen.
§• 81.
Verhandlungen des Jahres 1595.
In ihrem Deliberations-Dekrete vom 2. Dezember 1594
haben sich sechs ruthenische Bischöfe mit ihrem Metropoliten
für die Annahme der Union erklärt; es handelte sich nun aber
noch um die specialisirte Feststellung der Bedingungen, unter
welchen sie mit ihrem Clerus und mit ihrem Volke die Union an-
zunehmen entschlossen sind. Diese Bedingungen waren aber
naturgemäss zuerst kirchlicher, dann auch politischer Natur, und
deswegen wurden diese Bedingungen zuerst von den ruthenischen
Bischöfen formulirt und dann dem apostolischen Nuntius und
dem Könige vorgelegt. Von Seite der ruthenischen Bischöfe
wurde mit diesen Verhandlungen der gewandte Cyrill Terlecki
betraut, es wurden ihm gemessene Aufträge gegeben, nach denen
er sich zu richten hatte, und er hatte die Forderungen der
Rulhenen am gehörigen Orte zu vertreten, weswegen ihm auch
die oberwähnten Blanquette gegeben wurden.
1. Der Bischof Cyrill Terlecki setzte sich nun (1595) mit
Wissen des Königs und der Senatoren ' v-) mit dem lateinischen
Clerus ins Einvernehmen, und legte die Punkte dar, unter denen die
ruthenischen Bischöfe die Union ' anzunehmen gesonnen sind. Als
Grundlage dienten selbstverständlich die Beschlüsse des ökume-
nischen Florentiner Concils; doch ausserdem mussten hier mit
Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der Ruthenen im
Königreiche Polen noch viele andere Angelegenheiten geordnet
und geklärt werden. Zu dem Zwecke begab sich der genannte
Bischof nach Warschau, und nachdem er dem versammelten
lateinischen Clerus seineBeglaubigungsschreiben vorgelegt hatte,
wurden die einzelnen Punkte in Erwägung gezogen, und es kam
über folgende Punkte eine Einigung zwischen dem lateinischen
und dem durch Terlecki vertretenen ruthenischen Clerus zu
Stande: der Primat des Papstes wird von den Ruthenen aner-
kannt, und der neue (Gregorianische) Kalender angenommen,
13-J Annales Ecclesiae Ruth. p. 175 ss.
528
aber die Ceremonien und der ganze Ritus der ruthenischen
Kirche bleibt unverändert; die ruthenischen Bischöfe erhalten
im Landtage und im Senate ihre Sitze, und nach dem Abschlüsse
der Union wird ein ruthenischer Bischof in einer lateinischen
Kirche in Gegenwart des Königs die heilige Messe in slavischer
Sprache zelebriren. Den ruthenischen Priestern wird erlaubt
sein, in lateinischen, und den lateinischen Priestern in ruthenischen
Kirchen zu zelebriren. Von dem Ausgange des heiligen Geistes
wird erklärt, dass in diesem Punkte zwischen den Griechen und
Römern kein Unterschied obwaltet, nur dass sie sich bisher nicht
verständigen konnten; die anderen streitigen Punkte, als die
Communion unter beiden Gestalten u. s. w. werden der Ent-
scheidung des Papstes anheimgestellt, und es soll in Zukunft
darüber kein Streit mehr bestehen. Die Kirchengüter, welche
den Ruthenen auf welche Weise immer entrissen wurden, sollen
ihnen zurückgestellt und deren Besitz gesichert werden. Ferner
sollen die ruthenischen Mönche und Priester von allen Abgaben
befreit und in den Besitz der ihnen zustehenden Rechte und
Freiheiten wieder eingesetzt werden; die ruthenischen Laien
aber werden zu allen Aemtern zugelassen. Gleichfalls steht den
Ehen der Ruthenen mit den Polen nichts im Wege. Schliesslich
wurde ausgesprochen, dass alle genannten Artikel durch einen
Landtagsbeschluss bestätigt und in die Constitution, d. i. in das
Gesetzbuch, aufgenommen werden.
2. Nachdem diese Vereinigung zustande gekommen ist,
formulirte Cyrillus Terlccki alle Forderungen in folgendem
Schreiben, welches er an den Apostolischen Nuntius in Krakau
richtete: „Articuli sive conditiones quas nos Adamus Hipatius Po-
ciey Vladimiriensis et Cyrillus Luceoriensis Vladicae nos.tr o et con
fratrum nostrum nomine a CaUiolica Ho Diana Ecchsia prius quam
ad ipsius Unionem accedamus, requirimus."
„Cum interRomanae etGraecae Religionis ac fidei homines
de processu Spiritus S. contentio sit, quae unionem et consen-
sionem plurimum impediat et nun aliam penc ob causam, quam
quod mutuo inter se intelligi nolimus; postulamus itaque, ne ad
aliam confessionem stringamur, sed sequamur, quam in Evangelii
et Doctorum Sanctorum Religionis graecae scriptis traditam
habemus, nimirum Spiritum S. non ex duobus prineipiis nee
duplici processu, sed ex uno prineipio veluti ex tonte ex Patre per
629
Filium procedere secundum illud prouti in Concilio Florentino
Patres religionis graecae sufFragiis suis comprobarunt et attestati
sunt in baec verba: Occidentalium et Orientalium Sanctorum
Scripta diligenter ausoultavimus, quorum alia Spiritum S. ex
Patre Filioque, alia vero ex Patre per Filium procedere testantur,
quae quidera omnia tametsi significent idem, nos tarnen illud ex
Filio postponentes Spiritum S. ex Patre per Filium ab aeterno
substantialiterque ut ab uno principio vel ab unica causa proce-
dere profitemur, quando quidem praepositio per in Spiritus S.
processione causam significat. Cultus divinus omnesque orationes
matutinae, vesperae et nocturnae ut nobis integrae constent secun-
dum morem et consuctudinem receptam Orientalis Ecclesiae
nominatim vero liturgiae tres, Basilii, Chrysostomi, Gregorii,
quod fit tempore quadragesimali cum praesanctificatis donis, simi-
liter ut aliae omnes ceremoniae Ecclesiae nostrae, quibus hucus-
que usi sumus: siquidem et Romae sub obedientia Summi Ponti-
ficis idem observatur. Sacramenta Sanctissimi corporis et Sangui-
nis Domini Nostri Jesu Christi ut nobis ita quemadmodum
bucusque usi fuimus, sub utraqne specie panis et vini temporibus
perpetuis integre inviolabiliterque conserventur. Sacramentum
baptismi et forma ipsius ut nobis intregre prout in hunc usque
diem durat, sine omni additamento constet. De purgatorio nullam
litem movemus, sed volumus doceri ab Ecclesia Sancta Romana.
Calendarium novum, si secundum morem antiquum fieri possit,
suscipimus, verum ea conditione, ut Festa Paschae et aliorum
Sanctorum Ritus nostri quemadmodum durante concordia fuerunt,
integra ac inviolabilia nobis constent et mancant. Habemus enim
nonnulla festa peculiaria, quibus Romana Ecclesia caret, utpote
pro die 6 Januarii, qua anniversaria celebritate representamus
baptismum Jesu Christi ad primam revelationem Dei in Trinitate
unius, quod nostri vulgo Bohojavleruje, acsi dicas divina revelatio
vocant, ad cujus diei adventum solemnes caeremonias liabemus circa
benedictioncm aquae. Adprocessionem pro feste Corporis Christi
faciendam ne adigamur,; hoc est, ne simili rationc processionis cum
Sacramento faciendo nobis necessitas imponatur, quandoquidem
apud nos alius est modus et usus Sacramentorum. Tum et ante
festum Paschae ad consecrationem ignis ac etiam pulsationem
asseribus compactis loco campanae, et alias caeremonias, quibus
bucusque caruimus, ne compellamur, quin potius secundum ritum
Pelesz, Geschichte der Uuion. 34
530
et consuetudinem Ecclesiae nostrae integre conservemur. Matri-
monia Sacerdotalia, ut integra constent, exceptis bigamis. Propter
literas confirmationis Romain ut Eppi r. g. non mutant, sed cum
aliquem S. Regia majestas in Eppatum nominaverit, Metropolita
sive Archieppus more antiquo unumquemque ejusmodi consecrare
debet. Nihilominus tarnen ipsemet Metropolita, qui huic ipsi
officio Metropolitac successurus, propter literas Confirmationis
ad Pontificem Maximum mittere debet, qucmadmodum allatis con-
firmationis Roma literis Eppi r. g. duo aut ad summum tres suo
jure consecrent et bencdicant. Si vero aliquem Eppum in Metro-
polit am suceedere contigerit, is propter Sacrae literas mittere non
debet, quandoquidemjam habet literas Sacrae per dignitatem eppa-
lem, saltem obedientiam Summo Pontifici coram Reverendissimo
Archieppo Gnesnensi non tanquam coram Archieppo sed tan-
quam coram Regni Primate praestare potest. Et ut major penes
nos esset auctoritas et ovibus nostris majori venerationi et obser-
vantiae essemus, contendimus a Summo Pontifice, velit benigne
ad S. R. Majestatem Dnum nostrum clementissimum et ordines
Regni tarn spirituales quam saeculares intercedere, ut in ordine
Senatorio locum habere posscmus, idque ob multas justasque eau-
sas, siquidem aequalem dignitatem et officium cum ritus Romanae
Ecclesiae Eppis gerimus. Eam potissimum ob causam, cum all-
quis nostrum super dignitatem senatoriam juramentum praestite-
rit, proeul dubio et super obedientiam Summo Pontifici jura-
mentum praestare potest, ne etiam dissidium tale fiat, quäle post
obitum Isidori cujusdam Mctropolitae Kijoviensis quondam fac-
tum fnit. Td(jue eam ob causam, cum Eppi r. g. nulla jurisjurandi
religione tencrentur atque locorum intervallo disjuneti facile ab
unione in s)-nodo Florentina facta defecerunt. Sed cum juramento
3enatorio obligatus fuerit, difficile ut quispiam de dissidio et
dissensione quidquam moliri audeat. Literae ad comitia regni
generalia et particulares convenlus ut ad nos mittantur. Ad caere-
monias et religionem Romanae Ecclesiae profitendam nemo adli-
gatur, si quidem omnes unum erimus sub obedientia unius pastoris
Ecclesiae Dei. Matrimonia inter romanae et graecae religionis
homines libera sint, ne personae matrimonio junetae invicem ad
capessendam religionem Bese compellant. Archimandritae, Ihu-
tnenij Monachi vulgo Czerncy et coenobia illorum, ut seeundum
morem «'i consuetudinem antiquara sub obedientia et potestatc
531
Epporum in cujuslibet dioecesi sint. Pulsationes campanarum in
templis nostris pro die veneris S. prohibeantur et vetentur. Cum
sacratissimo Sacramento aegrotos secundum morem et consue-
tudinem nostram ut liberum sit nobis publice visitare tum et cum
proeessionibus diebus festis atque solemnibus sine omni impedi-
mento prögredi. Monasteria et templa nostra, quae ad hanc prae-
sentem unionem in nostro ritu et religione perseverant, ne ad
templa religionis Romanae convertantur. Si quis etiam pro perpa-
trato aliquo facinore ab Eppis suis fuerit excommunicatus, is ne
ad Romanae Ecclesiae religionem suscipiatur imo ut excommuni-
cetur. Eodem modo nos etiam contra eos, qui ab Ecclesia Romana
excommunicati fuerint, processuros et facturos pollicemur. Quodsi
ita Deo favente aliquando reliqua etiam pars orientalis Ecclesiae
r. g. ad eam unionem cum occidentali Ecclesia accederet ac sub-
sequenti tempore communi consensu totius universalis Ecclesiae
aliquid, quod ad ordinem et reformationem ejusdem Ecclesiae
graecae attineret, sanciretur et constitueretur, in eo ut communis
esset omnium participatio, tanquam unius religionis ovicularum,
sub uno Pastore existentium."
Darauf erwiederte der Nuntius:
„Quae Reverendissimi Dni Vladicae suo ac Suorum con-
fratrum nomine pro Ecclesiae graecae in tota Russia serenissimo
Regi subjecta cum Sacrosancta Esia Catholica Romana Unione
petunt, nonnulla a Summo Pontificc, nonnulla vero a Regia Ma-
jestate Poloniae dependent. Ex illis, quae a Summo Pontifice
petuntur, quacdam pertinent ad divina dogmata quaedam vero ad
jus humanuni spectant. Quantum adeaigitur, quae divini dogmatis
sunt, cum omnia quae petuntur, sint sacrosancte fidei catholicae
consona, non humana voluntate sed ex divina revelatione de-
prompta et ut talia ab oecumenico Concilio Florentino toti Eccle-
siae credenda proponantur, certum absque ulla dubitatione est,
Summum Pontificem illa approbaturum et acceptaturum. Quantum
ad ea vero, quae ad jus humanuni spectant, licet non ita simplici-
ter asserere possimus, Summum Pontificem, cujus legatione fun-
gimur, eis consensurum eo, quod ipsius expressus animus nobis
non constat, ex ejusdem tarnen praesumpta voluntate intrepide
affirmamus, Beatitudinem suam libenti animo consensum praebi-
turam. Cum enim ea, quae in hoc genere proponuntur, a rectae
fidei norma non discrepent, quin potius rationi consentanea sint
34*
532
et ex ejus voluntate dependant; dubium nulluni est, quin plus ac
elemens Pater, cui nihil in hac vita charius esse potest, quam salus
animarum sibi a Christo Dno commissarum, charissimis filiis ad
se suppliciter accedentibus illa benigne concessurus sit. Postremo
circa ea, quae aR.Majestate petuntur, id, quod nos praestare possu-
mus, bona fiele promittimus, nimirum totis viribus curaturos nos
apud Serenissimum Regem tum apud inelytam Regni Poloniae
Magnique ducatus Lithvaniae Rempublicam, ut ea, quae a dictis
Rdissimis Dominis proponuntur, pro tanto unionis bono Christi-
ane ac liberaliter sicut dignum ac justum est, concedantur. I t
autem id facilius impetrari possit, Serenissimo Domino Nostro ob-
nixe supplicabimus, ut literis commendatitiis suam etiam hac in
parte auetoritatem interponat. Quod Beatitudinem suam libenter
et ex anirno facturam non dubitamus. In quorum igitur omniura
fidem Las literas nostra propria manu subscriptas nostroque Si-
gillo munitas dedimus. Datum Cracoviae die prima Augusti
1595."
3. Der apostolische Nuntius batte in dem angeführten
Schreiben nicht nur versichert, dass die Forderungen und Bedin-
gungen der ruthenischen Bischöfe beim heiligen Stuhle keine
Hindernisse finden werden, sondern überdies zugesagt, dass er
Alles in seinen Kräften Gelegene thun wird, damit die Bitten der
ruthenischen Bischöfe auch von dem Könige erhört werden.
Daher wurden von den ruthenischen Bischöfen ferner jene Arti-
kel, welche der königlichen Bestätigung bedurften, folgender-
massen formulirt:
„Articuli sive conditiones, quas a S. Regis Majestate conßr-
rnari petimus"1.
„Metropolitarum et Epporum reliquarumque Spiritualium
dignitatuin Ritus nos tri Graeci ne alterius nationis vel Religionis
praeterquam Ruthenicae hominibus conferantur. Quoniam autem
canonibus nostris id cautum habeamus, ut tarn Metropolitae quam
Eppi aliique ejusmodi Officiiles prius a Spiritualibus quam a sae-
cularibus ordinibus eligantur, petimus itaque a S. Regia Majestate.
ut libera pencs nos maneal eligendi potestas, salva tarnen S. R.
Majestatis pro libitu cuivis ex electis conferendi authoritate. Post
obitum enini alieujus ex supradictis Officialibus quatuor nobis
eligendos petimus, ex quibus uni, qui idoneus ad officium illud
obeundum videbitur, S. R. Majestas confercl Lac vel peculiari ad-
533
jecta conditione, ut obedientitiam Summo Pontifici praestare
teneatur sitque adstrictus. Qaodsi vero alicui ejusmodi dignitas
conferretur, is infra trium mensium decursum Ordines suscipere
tcnebitur sub privatione ejusdem beneficii, ut legibus a Serenis-
pimo olim p. m. Sigismundo Augusto de suscipiendis ordinibus
nobis gratiose collatis et per S. R. Majestatem D. N. C modernum
confirmatis satisnat. Postulamus etiam, ut locum in senatu regio
habeamus non aliqua commodorum ratione et ambitione ducti,
verum ut oves nostrae, quarum curam gerimus, majori nos obser-
vantia colant et observent, cum ea dignitate Eppatus, qua et cae-
teri Romanae religionis homines fungamur. Cum vero juramentum
Senatui praestiterimus, simile etiam Summo Pontifici super obe-
dientiam juramentum praestare tenebimur. Ex Graecia si quas
forte factiones vel excommunica'iones per literas illius nationis
homines moliantur, eas omnino prohiberi petimus, ne hinc ista
Unio divelli ob diversa in vulgo excitatastudia possit: cum adhuc
multi pertinaciter huic rei resistant. Hoc vero perquam diligenter
cavendum est, ne extranei Eppi vel Presbyter!, qui S. R. Eccle-
siae obedientiam recusaverint, in qualibet dioecesi nostra aliquid
negotii habeant et commorentur. Similiter quoque nationis nostrae
homines, qui rebelles et contradicentes huic unioni nostraeque
obedientiae fuerint, ne quidquam spiritualium negotiorum agere
audeant, alioquin mulctenur. Quoniam vero multorum ecslesiasti-
corum bonorum per Antecessores nostros nescitur, quo jure amis-
sorum, possessione exclusi sumus, quibus nonnisi eo usque quoad
Antecessores nostri vixissent, carere debuerlmus, petimus ut bona
liaec Ecclesiis restituantur. Siquidem tanta inopia et egestate
sumus constricti, ut non solum necessitatibus Ecclesiarum non
providere, sed etiam sufficientem victum nobis suppeditare non
possumus. Inposterum autem ne bona Ecclesiae sine consensu
Epporum totiusque Capituli conferantur, a. S. R. M. contendimus.
Privilegia nostra super bonis Ecclesiis Cathedralibus attributa, in
quorum possessione pacifica hucusque existunt, ut vires et robur
suum perpetuae firmitatis obtineant. Post mortem Metropolitae et
Epporum ne Capitanei atque Thesaurarii se in bona Ecclesiastica
ingerant, sed more et ordinc Romanae Ecclesiae Capitulum, quoad
alter electus non fuerit, ea bona administret. In bonis autem et
facultatibus Eppi defuncti propriis consanguinei ipsius, ne ullam
injuriam patiantur pro more et consuetudine Romanae Ecclesiae
534
quod quidem ctsi privilegio jam eautuni habeamus, id tarnen con-
stitutionibus regni publicis confirmari nobis petimus. Archiman-
ditae, Hegumeni, Monaclri, vulgo Czerncj et monasteria eorum
obedientiae Epporum, qui in dioecesi cujuslibet fuerint, pristino
more subsint. Ad judicia Tribunalis regni more et consuetudine
Regni duosquoque ex Spiritualibus Religionis nostrae deputandos
esse petimus, qui tanquam dcfensores jurium etlibertatum nostra-
rum sint. Archimandritae, Hegumeni, Presbyteri, Diaconi alii-
que Spirituales eodem honore ac reverentia ab hominibus, quo
caeteri Religionis Romanae homines prosequantur, iisdemque liber-
tatibus ac praerogativis fruantur et gaudeant secundum Privile-
gium Serenissimi olini D. Vladislai Regis. Praeterea a contribu-
tionibus Regni publicis, quas hucusque unusquisqiie nostrum
officialium Spiritualium pendebamus, ut temporibus perpetuis,
exceptis bis, qui bonis haereditariis utuntur, liberi et immunes
simus, idque Constitutionibus Regni publicis sanciri et describi
petimus. Monasteria et templa ritus graeci ne ad templa Romani
ritus convertantur. Oollegia sive Confraternitates speciales non
ita pridem a Patriarchis constitutae et a S. R. Majestate confir-
matae, quemadmodumVilnae, Leopoli, Brestae et alibi ut integrae
et illaesae mancant ita tarnen, ut obedientiam Sunjmo Pontifici
nobisque Eppis Religionis Graecae praestare teneantur sintque
astricti. Scholas, Seminaria graecae Slavicae Linguae extruere ul»i
commodiua videbitur, ut liberum nobis sit, sie et officinas impri-
mendorum librorum, quae quidem omnia sub obedientia Epporum
sint. Porro quoniam Presbyteri Religion! nostrae dediti nobis de-
bitam obedientiam praestare recusant, petimus, ut libera penes
nos maneat cos puniendi potestas in eoque a Capitaneis S. R.
Majestatis ne impediamur. Homines saeculares ne se in curam
Ecclesiarum ritus nostri ingerant, sed hae potestati ac Juris-
diction} Spiritualium subjaceant, praeeipue vero Cathedralo
Ecclesiae.«
Auf dieses Gesuch erliess der König Sigismund III. in
Krakau zwei Diplome, das erste am 30. Juli 1595, welches mit
dem oben (Note 148) angeführten fast gleichlautend ist, daa
zweite am 2. August 15i)5, welches die einzelnen Punkte der
erwähnten Bittschrift speciell nennt und darüber entscheidet.
Nachdem die Veranlassung dieses Diploms angegeben wurde,
werden die Gesuche der Bischöfe, dass nur Männer ruthenischer
535
Nation, griechisch -ruthenischen Ritus zu Kirchendignitäten
befördert werden, ferner dass ihnen freistehe, vier Kan-
didaten zu wählen, und dass der aus diesen vier vom Könige
Ernannte innerhalb von drei Monaten in sein Amt einge-
führt werde — willfahrt unter der Bedingung, dass sie die
Union annehmen. Bezüglich der Zulassung der ruthenischen
Bischöfe in den Senat und in den Landtag sagt der König, dass
er nach dem Abschlüsse der Union darüber mit den Senatoren
und der Republik verhandeln wird. Ferner verspricht der König
den unirten Ruthenen allen Schutz gQgen. die Machinationen der
einheimischen und auswärtigen Feinde der Union, und verspricht
auch, dass er die Kirchengüter der Ruthenen in Schutz nehmen
wird, und dem ruthenischen Clerus sichert er nach der Annahme
der Union gleiche Ehrenrechte wie dem lateinischen Clerus zu.
In Hinsicht darauf aber, dass «die ruthenischen Klöster und
Kirchen nicht in lateinische Kirchen verwandelt werden", sagt
der König, dass er dies in den königlichen Gütern verbieten
wird, „aber auf den Besitzungen des Adels können wir das nicht
thun." Die Macht des polnischen Königs war eben damals dem
Adel gegenüber ohnmächtig. Dann garantirt der König den Be-
stand der ruthenischen Bruderschaften, so aber, dass sie der Juris-
diktion des Metropoliten und der Bischöfe unterliegen, und erlaubt
die Stiftung der Schulen, der Seminarien und Errichtung von
Buchdruckercien, jedoch unter der Bedingung, dass nichts
Glaubenswidriges gedruckt werde, auch gestattet der König, dass
die Bischöfe ihre widerspenstigen Geistlichen strafen können,
und dass sie dabei von Niemandem gehindert werden dürfen.
Schliesslich erklärt der König, dass sich in Kirchenangelegen-
heiten Niemand mischen darf, und verspricht den Ruthenen noch*
andere Gnaden und Privilegien, wenn sie nur die Union mit Rom
abschliessen werden.
4. Unterdessen haben die ruthenischen Bischöfe am 12. Juni
1595 eine Synode in Brest celebrirt, und weil man versichert war,
dass die Verhandlungen mit dem päpstlichen Nuntius und mit
dem Könige zum erwünschten Resultate führen werden,
beschlossen die versammelten Bischöfe auf dem Wege zur Ver-
einigung der ruthenischen Kirche mit Rom den letzten Schritt
zu thun. Sie erwählten den Wladimirer Bischof, Hipatius Pociej,
welcher unbestimmt wann zum Protothronius erhoben war, und
536
den Luzkcr Bischof, Cyrill Terlecki, zu ihren Abgeordneten,
welche im Namen des ruthenischen Episkopats, des Clerus und
des Volkes sich nach Rom begeben und von dem Papste die
Aufnahme der Ruthen en in den Schoos der heiligen katholischen
Kirche erbitten sollten. Auf derselben Synode verfassten die
ruthenischen Bischöfe ausserdem folgendes Schreiben an den
heiligen Vater, welches sie ihren beiden Abgeordneten mitge-
geben haben. Das Schreiben lautet :
„Sanctissime Pater, Domine et Pastor supremae Ecclesiae
Christi, Domine Clementissime!u
„Repetentes memoria consensum in omnibus atque unioncm
Orientalis et occidentalis Ecclesiae, quam majores nostri sub
obedientia et regimine sanctae sedis Apostolicae Roman ae colue-
runt: ex altera vero parte perpendentes animis dissensiones et
Schismata, quae hodie invaluerunt: non potuimus propterea mm
maximo dolore non affici: deprecabamurque assidue Dominum,
ut nos aliquando in unitate fidei aggregaret; exspectantcs, si forte
Superiores et pastores nostri Orientalis Ecclesiae, sub quoruni
obedientia hucusque fuimus, de ineunda unitate et concordia,
quam in liturgiis quotidie a Deo efflagitant, cogitare serio, atque
diligenter in eam rem et curam incumbere vellent. Sed cum
videremus frustra tale quippiam sperari ab illis, non tarn malc-
volentia et temeritate fortasse eorum, quam quod sub gravissimo
servitutis jugo crudelissimi tyranni et a religione Christiana alieni
gemant, tentare id quod maxime vellent, nullo modopossunt: nos
nihilominus, qui in his partibus sub dominio Serenissimi Poloniac
et Sueciae Regis et magni Ducis Lithuaniae constituti sumus,
liberisque nobis propterea esse licet, attcndentes officium nostrum
neque nobis ipsis et ovibus gregis Christi, quarum cura ad nos
spectat, obesse, conscientiasque hac in parte n ostras tot animarum
interitu, qui ex dissensionibus his provenit, gravare volentes,
adjuvante Domino, ad unionem quacantca inter Orientalem p]ccle-
siam viguit, inque Florentina Synodo ab anteeessoribus nostris
constituta est, accedere decrevimus: nt vinculo hujus unionis
adstricti, sub obedientia atque regimine Sanctitatis vestrae, uno
ore et corde glorificemus et laudemus omnes divinissimüm et sanc-
tissimum nomen Patris el Filii et Spiritus sancti.
Ac proindo sciente volenteque domino nostro Sigismundo
Tertio Dei gratis Poloniae et Sueciae Hege, Magnoque Duce
537
Lithuaniae, cujus etiam singulare ac sapientissimum Studium in
hac re enituit: mittimus ad Sanctifatem vestram charissimos
fratres nostros reverendos in Christo Hypatium Pociei Proto-
ihronium atquc Episcopum Volodimiriensem, Brestensemque, et
Cyrillum Terlecki Exarcham atque Episcopum Luceoriensem
Ostrosiensemque; quibus mandavimus, ut sanctatem vestram
adeant, ac (siquidem Sanctitas vestra administrationem sacramen-
torum, ritusque et caerimonias Orientalis Ecclesiae integre, inviola-
biliter, atque eo modo quo tempore unionis Ulis utebamur, nobis con-
servare, confimareque pro se et successoribus suis, nihil in hac parte
innovaturis umquam dignetur) suum et omnium nostrum Archiepis-
copi et Episcorum, totiusque rCcclesiastici nostri status, et ovium
commissarum nobis divinitus nomine Sedi S. Petri et Sanctitati
vcstrac uti summo Pastori Ecclesiae Christi debitam obedientiam
deferant.
Quae omnia petita a nobis si obtinuerimus, Sanctitati veslrae
cum omnibus successoribus suis nos et successores nostri dicto
audientcs, subqueregimineSanctitatis vcstrac seraper esse volumus.
Iu quorum majorem fidem litteras praesentes manibus nostris
subscripsimus, atque munivimus sigillis. Data ex Regno Poloniae
et magno Ducatu Lithuaniae die 12. Junii, anno Domini MDXCV.
juxta Kalendarium vetus.
Sanctitatis veslrae
humillimi apud Deum oratores et servi
subscriptiones cum sigillis.
Michael Dei gratia Archiepiscopus Metropolita Kioviensis,
Halicienbisque ac totius Russiae, manu proprio.
Ipation Dei gratia Protothronius Episcopus Vlodimiriensis,
Brestensisque manu propria.
Cyrillus Terlecki Dei gratia Exarcha Episcopus Luceoriensis
Ostroviensisque manu propria.
Gregorius nominatus Archiepiscopus Vladika Polocensis
Vitebscensisque manu propria.
Michael Kopesiynski Episcopus Premisliensis, Samborensisque
manu propria.
Gedeon Dalaban Episcopus Leopoliensis manu propria.
Dionysius Zbirujski Episcopus Chelmensis manu propria.
Leontius Pelczycki Episcopus Pinscensis, Turoviensisque manu
propria.
538
Jonas Hvhol Archimandrita Kobrinensis ecclesiae S. Salvatoris
manu propria subscripsi
Idem Jonas Hohol nominatus Episcopus Pinscensis, Tarovien-
sisque manu proprio."
So haben sich also alle Bischöfe der Ruthenen feierlich auf
einer Synode für die Union erklärt, ,53) und mit Sehnsucht
erwarteten sie den Augenblick, wo dieses grosse Werk vollendet
sein wird. Von Seite der ruthenischen Bischöfe war Alles gethan,
was ihnen ihre Stellung und ihr Gewissen auferlegte, und nun
sollten ihre Abgeordneten zum Abschlüsse der Union nach Rom
reisen. Doch die Sache hat wieder eine Verzögerung erlitten,
und zwar durch die gleichzeitigen Unterhandlungen mit dem
Fürsten Constantin Ostrogski.
Während nämlich die Bischöfe die letzten Anstalten zur
Wiederherstellung der Union trafen, und ihr Vorhaben öffentlich
und allgemein bekannt war, hat sieh Hipatius Pociej zum Fürsten
Ostrogski begeben, um ihn zur Annahme der Union zu bewe-
gen. Sie kamen in Lublin zusammen, und nachdem sie diese
Sache besprochen hatten, einigten sie sich dahin, dass man vorerst
den König Sigismund III. bitten soll, er möge noch eine Synode
zu berufen erlauben, auf welcher aber nicht nur die Bischöfe,
sondern auch der übrige Clerus sowie die Laien anwesend sein
sollen, und erst diese Synode solle die Bedingungen der Union
berathen und feststellen.
Der Bischof Pociej begab sich nach Krakau und legte
dieses Ansinnen des Fürsten dem Könige vor; doch der König
wollte darauf nicht eingehen, sondern verlangte, dass sich die
beiden Bischöfe gleich nach Rom begeben, so wie sie früher
selbst beabsichtigten. Sie wollten nämlich mit Ende des Monats
Juli 1595 nach Rom abreisen, nun aber wollten sie ihre Reise
,53) Gegen seine Unterschrift hat mir der aus seinen Streitigkeiten mit
den Lemberger Basilianern berüchtigte Lemberger Bischof Gedeon I alaban pro-
testirt, indem er am I. Juli 1595 vor dem Fürsten Constantin Ostrogski er-
klärte, dass er seine Unterschrift nicht zu diesem Briefe an den Papst, sondern
zu einem anderen Zwecke gegeben habe; aber Cyrill Terlecki roplizirte, dass
die Verhandlungen in Sachen der Lnion ilcm Balaban nicht unbekannt waren.
(Vgl. Annales EccL Ruth, p. 1 '•'•"> und dann 17 I — 105, wo alle oben angeführten
Dokumente vorkommen.) Es scheint, dass Balaban nur ans Furcht vor dem
Fürsten gegen die Union protestirte.
539
etwas aufschieben, in der Hoffnung, dass sich der Fürst von
Ostrog vielleicht noch zur Union bewegen lassen wird. Der König
gab dazu seine Einwilligung und entliess die Bischöfe in ihre
Heimat aber unter der Bedingung, dass, wenn der König erfahren
wird, dass der Fürst von Ostrog der Union nicht widerstrebe,
sondern nur die nochmalige Berufung einer Synode verlange,
er dazu seine Einwilligung geben wird, widrigenfalls aber sollen
die Bischöfe nach Verlauf von vier Wochen inKrakau erscheinen,
um dann nach Rom abzureisen. Gleichzeitig richtete der König
ein Schreiben an den Fürsten von Ostrog und schickte dasselbe
mit zwei Senatoren, welche den Fürsten für die Union geneigt
machen sollten. Da wiederholte der Fürst das schon früher
geäusserte Verlangen, damit eine neue Synode berufen werde,
zu welcher aber auch die „Evangelischen", welche gerade damals
in Torun eine Versammlung abhielten, eingeladen und zugelassen
werden sollen; und ausserdem richtete er durch seinen Höfling
Laskowski am 12. August 1595 an den König ein Schreiben mit
der Erklärung, dass er mit fünfzehn- oder zwanzigtausend Men-
schen zur Verfechtung der allgemeinen Angelegenheit zur
Synode erscheinen wird. Daraus war zu ersehen, dass der Fürst
an die Annahme der Union nicht dachte, dass er vielmehr die
Sache verschleppen, auf jede Weise zu erschweren und eventuell
sogar vielleicht mit Gewalt zu hintertreiben gesonnen war. Die
Bischöfe sahen das nun ein und begaben sich ohne weitere Ver-
zögerung nach Rom, nachdem Cyrill Terlecki zur Bestreitung
der Reisekosten noch weitere Schulden zu machen genöthigt
war. ,54)
Bald nachher erliess derKönigSigismund am 24. September
1595 ein Manifest, in welchem er erklärte, dass es sein innigster
Wunsch sei, damit alle seine Unterthanen unter einem obersten
Hirten Gott mit einem Munde und mit einem Herzen loben, und
alle Katholiken aufforderte, dass sie Gott für die Vereinigung
ihrer Brüder mit Freude danken. Schliesslich erklärt er, dass die
abgesandten Bischöfe den Papst bitten werden, damit er den
orientalischen Ritus unverändert lasse, was der Papst gewiss
thun wird. — Der Metropolit Michael Rahoza aber, der als Haupt
,54) Annales Eccl. Kuth. p. 106 — 1974 Es ist also unrichtig, dass der
König die Reisekosten bestritten hat, wie gewöhnlich angegeben wird.
540
der ruthenischen Kirche jetzt in dem entscheidenden Augen-
blicke besonders berufen war, seiner Heerde mil gutem Beispiele
voranzulcuchten, zeigte sich abermals schwach, indem er in
seinen Schreiben, welche er am 12. August und 28. Sep-
tember 1595 von Nowogrodek an den Fürsten Constantin
Ostrogski richtete, erklärte, dass er an die Union nicht denke.
Anderseits aber unterhandelte er mit einigen ruthenischen
Adeligen, wie man in diesen schwierigen Verhältnissen ver-
fahren soll. 155)
§. 82.
Wiederherstellung1 der Union (23. Dezember 1595).
Am Stuhle des heil. Petrus sass damals Papst Clemens VIII.
(1592—1605), welcher früher selbst als Legat in Polen gewirkt
hatte, und somit die Wichtigkeit der Union der Ruthenen am
besten beurtheilen konnte; denn wenn es gelungen wäre, das
ruthenische Volk wahrhaft mit der katholischen Kirche zu ver-
einigen, so mussten dadurch nicht nur die Häretiker aller Farben
in den Hintergrund gedrängt werden, sondern es war auch eine
starke Vormauer gegen die orientalische Kirchenspaltung und
besonders gegen die Türken geschaffen. Gross war deswegen die
Freude des Papstes, als ihm am 15. November 1595 die Ankunft
der ruthenischen Abgesandten gemeldet wurde. Schon am dritten
Tage nach ihrer Ankunft wurden die ruthenischen Bischöfe Cy rill
Terlecki und Hipatius Pociej von dem Papste empfangen, und
überreichten seiner Heiligkeit die Schreiben des Königs und
einiger Senatoren. Ueber die Art ihres Empfanges, sowie über die
freundliche Behandlung, welche den beiden Bischöfen in Koni zu
Theil wurde, schrieben sie am 29. Dezember 1595 an den Lem-
berger Bischof156) Gedeon Balaban wohl zu dem Zwecke, um
,55) Annale- Eccl. Ruth, p, 197 8.
,56) „Ehrwürdiger Herr Bischof und geliebter Bruder im Herrn. Wir
berichten Euer Ehrw. von uns. und von der uns von Ihnen anvertrauten hei-
ligen Angelegenheit (der Union). Nach Ueberwindung grosser Beschwerden der
weiten Reise Bind wir in sieben Wochen nach unserer Abreise von Krakau am
15. November in Rom angekommen, und am Mittwoch (18, Nov.) wurden wir
von Seiner Heiligkeit zweimal empfangen, wobei wir die Briefe des Königs und
einiger Senatoren Seiner Heiligkeit übergeben haben. Der Papst hat uns als
541
auch ihn zur Annahme der Union zu bewegen, indem er sich
zwar auch für die Union erklärte, aber bald zu den Gegnern
der Union übergangen war.
Bald nach der Ankunft der ruthenischen Abgeordneten
wurden Berathungen der Kardinäle gehalten, welche nicht lange
Zeit in Anspruch nahmen, weil schon Alles vom Apostolischen
Nuntius vorbereitet war. Der Papst billigte vollständig die Zu-
geständnisse, welche der Apostolische Nuntius in Krakau den
Ruthenen zugesagt hatte; es wurde von den Ruthenen nicht
einmal verlangt, dass sie das Wort „Filioque" in ihr Symbolum
aufnehmen, indem sich der Papst mit dem Versprechen der
Bischöfe begnügte, dass sie die katholische Lehre vom Ausgange
des heiligen Geistes, vom Vater und Sohne, als einem Prinzipe,
lehren wollen; und nachdem Alles abgethan war, wurde das
feierliche Consistorium zum Abschlüsse der Union der Ruthenen mit
Rom auf den 23. Dezember 1595 anberaumt.
Yater seine Kinder mit unbeschreiblicher Liebe und Gnade aufgenommen.
Wohnung. Man hat uns zur Wohnung ein schönes Palais zugewiesen, • • •
auch haben wir aus Gnade Seiner Heiligkeit Alle:.-:, Was zum Leben nothwendig
ist, im Ueberflusse • • •. Auf unsere Bitten hat uns der Papst eine Audienz zur
Ablegung unseres Glaubensbekenntnisses ertheilt, und zwar am 23. Dezember,
in der grossen Halle Constantins, wo der Papst die höchsten Fürsten zu em-
pfangen pflegt; dort geruhte Seine Heiligkeit sich auf seinen Thron niederzu-
lassen, und ihn umgaben die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, besonders aber
die Gesandten des Königs von Frankreich und anderer Staaten • • • . Dabei
waren auch viele geistliche Herren, römische Fürsten und Adelige. Als man uns
dort mit Ehren eingeführt hatte, küssten wir die Füsse Seiner Heiligkeit und
überreichten Ihre (der ruthenischen Bischöfe) Schreiben, welche Euer Ehrw. mit
mir, Bischof von Luzk, verfasst hat, welche dann der ehrw. Herr Eustaphius
Wolowicz laut gelesen hat; weil aber hier mit Ausnahme unserer polnischen
und litauischen Herren, deren es hier genug gibt, Niemand ruthenisch verstanden
hat, so hatten wir eine lateinische Uebersetzung bereit gehalten, und als Wolo-
wiez geendigt hat, wurden die-e Schreiben gleich lateinisch gelesen. Nachdem
die Adresse gelesen wurde, da hat Seine Heiligkeit an uns durch einen von
seinen Unterkämmerern eine wunderschöne Ansprache gehalten, in welcher ei-
serne Freude über unsere Ankunft und Bekehrung ausgesprochen und uns Alles
(d. i. den Ritus) zu bewahren und für ewige Zeiten zu bestätigen versprochen
hat. Darauf haben wir in unserem Namen und im Namen des hochw. Metropo-
liten und aller unserer Bischöfe das bereit gehaltene Glaubensbekenntniss ge-
lesen, und zwar, ich Wladimirer Bischof lateinisch und ich Luzker Bischof
ruthenisch, und dann haben wir auf das heil. Evangelium in aller Bischöfe und
unserem Namen, den Kid geleistet und eigenhändig unterschrieben, und Seine
542
An diesem für unsere Kirche hochwichtigen Tage ver-
sammelten sich die Kardinäle mit vielen Erzbischöfen und
Bischöfen so \\ie einer grossen Anzahl des Clcrus in der grossen
Constantinischen Halle im Vatican; es erschienen auch die Ge-
sandten der fremden Mächte, viele römische Fürsten und Ade-
lige und eine bedeutende Anzahl von polnischen und litauischen
Herren, die damals in Rom verweilten, und nachdem Seine Heilig-
keit Papst Clemens VIII. nach üblicher Begrüssung von Seite
der Anwesenden sich auf dem Stuhle des heiligen Apostelfürsten
Petrus niedergelassen hat, begann der feierliche Akt der Wieder-
vereinigung der Ruthcncn mit der heil, römischen katholischen
Kirche. Die ruthenischen Ablegaten Hipatius Pociej und Cvrill
Terlecki wurden zuerst zum Fusskusse Seiner Heiligkeit zuge-
lassen und übergaben dann das Synodalschreiben des rutheni-
Heiligkeit Hess uns näher herantreten, neigte sieh zu uns, und sprach väterlich
einige Zeilen, worunter auch diese Worte waren: „Ich will nicht Euer Herr-
scher sein, sondern Euere Schwachheit und Unvollkommenheit auf meine Schul-
tern nehmen." Und am folgenden Tage, das ist am 24. Dezember, am Vorabende
der Geburt Christi, feierte Seine Heiligkeit die Vesper in der neuen Peterskirche,
der wir mit einer grossen Anzahl des Clerus, mit Kardinälen, Erzbischüfen und
Bischöfen in unserem ganzen Ornat beiwohnten und den päpstlichen Segen
empfingen. Man bestimmte uns den Platz vor allen Bischöfen, und dann führte
man uns noch näher zu Seiner Heiligkeit. In Gegenwart Seiner Heiligkeit dür-
fen die Kardinäle nicht die kostbaren, mit Gold verzierten Kronen tragen • • •
nur wir haben unser kostbares Ornat tragen dürfen. Für diese Union, sowie da-
für, dass uns unsere Liturgie und unser Ritus unangetastet belassen worden ist,
sei Gott Ehre und Preis. Während unseres langen Aufenthaltes in Rom haben
wir den Gottesdienst in der griechischen Kirche zum heil. Athanasius gefeiert.
Diese Kirche ist mit grossen Kosten erbaut und mit allen Paranicnten reichlich
versehen, und der Gottesdienst wird wie bei uns, aber in griechischer Sprach«'
gehalten • bei dieser Kirche ist ein Collegium von 50 Personen, welche in Allem
griechisch unterrichtet werden. In dieser Kirche haben wir auch zelebrirt, und
zwar, ich Wladimirer Bischof zu Weihnachten, und ich Bischof von Luzk am
Feste des heil. Stephanus, und mit uns zelebrirten ihre (griechische) Priester,
welche so wie wir, den Gottesdienst verrichten und sich in nichts geändert
haben, es ist demnach besser, unter einem höchsten Hirten zu leben, als unter
fünf oder sechs, und dabei Eintracht und Liebe zu bewahren mit den römischen
Geistlichen, von denen Liebe und Schutz für die heil. Kirchen, und mit Gottes
Hilfe auch eine bessere Ordnung zu erwarten ist. Das haben wii Euer Ehrw.
schriftlich mitzutheileu für billig gehalten, und nach unserer Rückkehr werden
wir von Allem ausführlich erzählen. Geschrieben in Rom 1695 am l'9. Dezem-
ber, Hipatius, Bischof von Wladimir und Brest, Cyrill, Bischof von Luzk und
Ostrog." — Annalee Eccl. Ruth. p. 199- 201 in der Note.
543
sehen Episcopats vom 12. Juni 1595, welches vom Priester Eu-
staphiusWoIowicz, lateinischen Domherrn vonWilno, in rutheni-
scher und lateinischer Sprache verlesen wurde. Dann übergaben
die beiden ruthenischen Abgesandten die oben angeführten
Artikel, welche vom Apostolischen Nuntius in Krakau geprüft
und gutgeheissen waren, welche auch zuerst in ruthenischer
Sprache und dann in lateinischer Uebersetzung gelesen wurden.
Hierauf hielt der Cardinal- Staatssekretär Silvius Antoniani im
Auftrage des Papstes eine Anrede,157) worin er die Abgesandten
der Buthenen herzlich begrüsste, ihr ernstes Ringen nach der
Vereinigung mit der wahren Kirche in begeisterten Worten er-
hob, und mit der Aufforderung schloss, jetzt dieselbe in feier-
licher Weise durch die Ablegung des Glaubensbekenntnisses zu
vollziehen. Nun haben die beiden ruthenischen Bischöfe das für
die Griechen vom heiligen Stuhle vorgeschriebene Glaubensbe-
kenntniss vor dem Papste in ihrem und im Namen des Kiewer
Metropoliten und der übrigen ruthenischen Bischöfe abgelegt,
den Eid auf das heil. Evangelium geleistet und den Akt eigen-
händig unterschrieben, worauf sie mit dem Metropoliten und den
übrigen Bischöfen, mit dem Clerus und dem ganzen ruthenischen
Volke in die Gemeinschaft der Einen, heiligen, katholischen und
apostolischen Kirche vom heiligen Vater Clemens VIII. aufge-
nommen wurden.
Tiefgerührt richtete dann.P. Clemens VIII. an die rutheni-
schen Abgeordneten folgende Worte: ,58) »Die Freude unseres
Herzens, die uns heute wegen euerer Rückkehr zur katholischen
Kirche erfüllt, vermögen keine Worte auszudrücken. Besonderen
Dank sagen wir dem unsterblichen Gotte, der durch seinen
heiligen Geist eueren Sinn dahin leitete, dass ihr euere Zuflucht
zu der heiligen römischen Kirche, euerer und aller Gläubigen
Mutter, nähmet, welche euch den Schooss ihrer Liebe aufschloss
und euch wieder aufnimmt. Wir begrüssen und empfangen euch
also, eueren Metropoliten, euere Mitbischöfe und die gesammte
ruthenische Nation in aufrichtiger Freude unseres Herzens, voll-
kommen überzeugt, dass ihr in Wahrheit und aus innerem An-
triebe Gottes, welcher das Herz durchforscht, zu uns gekommen
,87) Die Ansprache siehe im Anhange Nr. T.
,58) Aus Baronius bei Theiner. Neueste Zustände 8. 104.
544
seid und den katholischen Glauben angenommen habt. Erkennet
nun, Brüder! die Gnade Gottes, und erhaltet euch das Geschenk
der göttlichen Erbarmung. Gehorchet dieser euerer liebevollsten
Mutter, welche mit glühender Sehnsucht euer Seelenheil sucht
und keinen irdischen Lohn von euch verlangt. Seid demüthig
und werdet nicht übermüthig in euerer Gesinnung, denn Gott, wie
ihr wisset, gibt den Demüthigen Gnade, den Stolzen widersteht
er. So verlor auch das bemitleidenswerthe Griechenland, dessen
Unglück wir tief betrauern, seines Stolzes wegen das Licht der
Wahrheit und seufzet unter dem härtesten Joche knechtischer
Erniedrigung. Ehret daher die Demuth, und hänget getreu der
katholischen Kirche an. Wir werden stets für eueren Vortheil, so
viel wir mit Gottes Beistand vermögen, nichts crmangeln lassen,
und ertheilen euch, die ihr gegenwärtig seid, wie auch eueren
abwesenden Brüdern den Apostolischen Segen."
So wurde der feierliche Akt der Vereinigung der ruthe-
nischen Kirche mit Rom würdig geschlossen.
Die Union wurde auf Grundlage des ökumenischen Floren-
tiner Concils geschlossen. Der heilige Stuhl erkannte den
Ruthenen alle Rechte, Freiheiten und Privilegien zu, die sie bis-
her genossen hatten, und bestätigte ihnen alle kirchlichen Ge-
bräuche bei der Verwaltung der Sakramente und Verrichtungen
der gottesdienstlichen Handlungen, welche bei ihnen üblich
wraren, insofernc solche den Glaubenslehren der katholischen
Kirche nicht zuwider waren.
Gleich nach dem Abschlüsse der Union wurden auch die dies-
bezüglichen J)< kumente ausgefertigt. Den Akt der Union selbst ver-
ewigte P.Clemens Vin. in der an demselben Tage ausgefertigten
Bulle »Magnus Dominus, et laudabilis« ,5"), in welcher der Hergang
der Union und die im feierlichen Consistorium erfolgte Aufnahme
der ruthenischen Bischöfe sammt allen Feierlichkeiten, die dieselbe
hegleitet hatten, ausführlich dargestellt ist. Kurz nachher (am
7. Februar 1590) richtete P. Clemens \ III. an den ruthenischen
Episcopat das Breve „Benedietus sil Pastor ille bonus",'60) in
welchem er die bei dem Abschlüsse der Union beobachtete Wei-e
in Kürze angibt, und den Metropoliten auffordert, dass er eine
' ■■' Im. Anhange Nr. III
'«<») Im Anhange Nr. IV.
Synode berufe, auf welcher die übrigen Bischöfe das von den
beiden ruthenischen Abgeordneten abgelegte Glaubensbekennt-
nis» ablegen sollen. Zugleich wird der Metropolit in Kenntniss
gesetzt, dass der Papst alle Bitten und Forderungen derRuthenen
bewilligt und dass er sich für sie auch beim polnischen Könige
in einem besonderen Schreiben verwendet hat. — Gleichzeitig
richtete der Papst an den polnischen König und an mehrere
Dignitäre im Königreiche Polen mehrere Schreiben,161) in denen
er sie aufforderte, dass sie die unirtcn Ruthenen in ihren Schutz
nehmen und ihnen zu Würden und Auszeichnungen verhelfen.
Endlich erliess P. Clemens VIII. am 23. Februar 1596 die Bulle
„Decet Romanum Ponlificem" , (im Anhang Nr. V.) womit dem
Metropoliten der Besitz seiner alten Jurisdictionsrechte bestätigt
wurde. In dieserBulle erwähnt der Papst in Kürze die vollzogene
Union, beruft sich dabei auf die Bulle „Magnus Dominus et
laudabilis", und sagt ferner, dass er, um den Ruthenen weitere
Beweise seiner väterlichen Gnade zu geben, bewilligt, dass der
Metropolit von Kiew und IJalitsch alle seine Suifraganbischöfe
im Namen des heiligen Stuhles confirmire und instituire, sobald
sie zu dieser Würde ernannt sein werden. In Bezug auf den Me-
tropoliten von Kiew und Halitsch aber verordnet die Bulle, dass
jener, welcher rechtmässig zum Metropoliten erwählt oder er-
nannt sein wird, beim heiligen Stuhle durch den jeweiligen
Nuntius um die Confirmation, Institution und um die Bewilligung
der Consecration ansuche. Dabei verordnet Papst Clemens VIII.
ausdrücklich, dass alle diesbezüglichen Urkunden von der Curie
im geheimen Wege und taxfrei erledigt werden. In Folge dieser
Bulle sollte die Wahl des Metropoliten auf folgende Weise ge-
schehen: Von dem Tode des jeweiligen Metropoliten hatte der
Nuntius unverzüglich den heiligen Stuhl in Kenntniss zu setzen,
und er erhielt durch die Propaganda, welcher der ruthenische
Episcopat unterordnet war, die päpstlichen Vollmachten, die ihn
ermächtigten, für die Administration der vakanten Metropolie
und für die Wahl des Metropoliten so schnell als möglich zu
sorgen. Der Nuntius übertrug nun die Administration der er-
ledigten Metropolie einem Bischöfe und berief die Suffragan-
bischöfe,denProtoarchimandriten und die angesehensten Prälaten
16') Vgl. Annales EccI. Ruth. p. 223.
Pelesz, Geschichte der Union. 35
546
aus dem Welt- und Klostcrclerus zur Wahl des neuen Metro-
politen, welche unter seinem Vorsitze stattgefunden hat. War die
Wahl erfolgt, so schickte der Nuntius die Prozessakten nach
Rom an die Propaganda, welche diese dem heiligen Vater zur
Bestätigung vorlegte. Nach der Genehmigung des heil. Vaters
erfolgte die Präconisirung des Metropoliten im Consistorium, und
hierauf wurde vermittelst der Propaganda die Confirmationsbulle
ausgefertigt.
Papst Clemens VIII. Hess schliesslich einige Zeit nachher
(159G) zum Andenken an die Vereinigung der rutheniseben
Kirche mit Rom eine Medaille prägen, auf deren Vorderseite
sieh um das Bild des Papstes die Worte: „Clemens VIII. Pfex
Max." befanden, auf der Rückseite aber die vor dem päpstlichen
Throne knieenden Ruthenen dargestellt waren mit der Inschrift
„Ruthenis reeeptis, 1596." lfi2)
So ist also die Union mit Gottes Hilfe zu Stande gekommen,
und es handelte sich nun um deren Promulgation in der Kiewer
Metropolie selbst, und damit werden wir den zweiten Zeitraum
unserer Kirchengeschichte abschliessen.
§.83.
Promulgation der Union in der Kiew er Metropolie.
CJegen Ende Februar 1596 verliessen die rutheniseben Ab-
gesandten die ewige Stadt, und ihr Herz überströmte vor gott-
genehmer Freude über das glücklich vollzogene Werk der Ver-
einigung ihrer Kirche mit dem Mittelpunkte der ewigen Wahr-
heil; anderseits aber musste sie auch eine gewisse Beklemmung
ergreifen, weil ihnen wohl bekannt war, dass sie in ihrerlleimath
heftige Gegner der Union finden werden. Wenn sie auch das
Schicksal des Cardinais Isidor nicht zu befürchten brauchten,
weil sie einem katholischen Regenten unterthan waren, so
mussten sie dennoch auf vielfache und vielseitige Verfolgungen
und Verleumdungen gefassl sein; denn sie vertraten ja die Wahr-
heit, welche nach göttlichem Ausspruche immer ihre Gegner
findet. Doch, getröstet und gestärkt mit dem apostolischen Segen
des heiligen Vaters, wankten sie nicht in ihrem Vorhaben, und
,fia) Baronius a. n. 0. p, 681,
547
schritten muthig an die Vollendung und Ausführung des so
glücklich und feierlich vollzogenen Unionsaktes.
Nach dem Auftrage des Papstes sollten sich dieruthenischen
Bischöfe unter Vorsitz ihres Metropoliten zu einer Synode ver-
sammeln, und dort das von den beiden Abgesandten in Rom im
Namen aller Committenten abgelegte Giaubensbekenntniss auch
persönlich ablegen, worauf dann die Union feierlich promulgirt
werden sollte. Dies war also die erste Aufgabe, welche die beiden
ruthenisehen Abgeordneten zu erfüllen trachteten, und wirklich
wurde dem erwähnten Auftrage des Papstes im Laufe des Jahres
1596 Folge geleistet. Unterdessen aber sind manche Ereignisse
vorgefallen, welche hier wenigstens kurz erwähnt werden müssen.
Während die Bischöfe Hipatius Pociej und Cyrill Terlecki
in Rom im Auftrage und im Namen der übrigen Bischöfe die
Union zum Abschlüsse brachten, ruhten auch die Gegner der
Union nicht, und namentlich suchte Fürst Ostrogski Alles in Be-
wegung zu setzen, um die Vereinigung der ruthenisehen Kirche
mit Rom zu verhindern. Noch vor der Abreise der genannten
Bischöfe nach Rom erliess Fürst Constantin von Ostrog, mit
welchem die der Union ergebenen Bischöfe jede weitere Unter-
handlung abgebrochen haben, ein Manifest, welches den Clerus
und das Volk zum Kampfe gegen die Union aufforderte. „Unsere
falschen flirten, heisst es in diesem Aktenstücke,163) der Metro-
polit und die Bischöfe, haben, verblendet von dem Glänze der
Welt und verleitet von ihrem Ehrgeize, unsere heiligen Patri-
archen verlassen und sind zu den Lateinern übergelaufen. Noch
verbergen sie ihre Wolfsnatur und wollen ihre Absicht nicht
offen eingestehen, aber schon haben sie sich die Hand gegeben,
um alle orthodoxen Christen dieses Landes mit in das Verderben
zu verstricken, wie Judas sich mit den Juden verband, um
Christum zu verkaufen. Da die Mehrzahl der Einwohner dieses
Landes und namentlich die orthodoxen Christen mich gewisser-
massen als Haupt der Orthodoxie betrachten, und da ich mich
vor Gott und euch, vielgeliebte Brüder, fürchte, irgend eine Mit-
schuld auf mein Haupt zu laden, theile ich Allen insgesammt und
Jedem insbesondere mit, dass ich im Bunde mit euch fest einzu-
1 b3) Vgl. Jos. Spillmann a. a, O. S. 385 nach Actes de *a Kussie occi-
dentale von Dom. Guepin I. CLII.
35*
548
stellen gedenke gegen diese gefährlichen Feinde unseres Heiles.
Was kann C3 Schamloseres, was Ungerechteres geben, als diese
sechs oder sieben Menschen, die sich wie Strauchdiebe im Ge-
heimen verbünden, die unsere Hirten, die Patriarchen, verlassen.
die uns ohne eine Anfrage in diesen Vcrrath verstricken — uns,
die Orthodoxen, als wären wir stumme Hunde! Wozu noch
Leuten von solchem Schlage gehorchen? Wenn das Salz schal
geworden ist, so werfe man es hinaus und trete es mit Füssen!"
Dieses Manifest war nur eine fernere Konsequenz der von des
Fürsten häretischen Freunden sorgfältig gepflegten unionsfeind-
lichen Gesinnung desselben, wobei er sich aber noch eine offenbare
Lüge erlaubt, indem er behauptet, dass er als Haupt der Ortho-
doxie gar nicht befragt wurde, während es sattsam bekannt ist,
dass mit ihm die meisten Unterhandlungen und ßerathungen ge-
pflogen wurden, welche freilich wegen seiner excentrischen
Forderungen zu keinem Resultate führen konnten. — Doch
dieser Aufruf des mächtigen Fürsten blieb nicht ohne Erfolg,
und sogar der Metropolit Michael Rahoza, der am 12. Juni 1595
eine Ergebenheitsadresse an den Papst entsendet hatte, erklärte
in seinen von Nowogrodekam 12. iVugust und 28. September IT)'.».*)
datirten Schreiben, dass er an die Union gar nicht denke.
Indessen bekehrte sich der schwache Metropolit wieder zu
seiner vorigen Ansicht, nur der Lemberger Bischof Gedeon
Balaban, welchem der Fürst in dessen ungerechten Streite mit
dem dortigen Basilianerklostcr seinen Beistand versprochen hat,
widerrief seine Unterschrift, die er auf die Ergebenheitsadresse ge-
setzt hatte, und beschuldigte überdies den Luzker Bischof Ter-
lecki, als ob dieser seine Unterschrift missbraucht hätte. Das Bei-
spiel des Balaban befolgte auch der Peremyschler Bischof
Michael Kopestynski, und Beide fielen von der Union noch vor
deren Abschlüsse ab.
Im Frühjahre 1590 hat König Sigismund III. den Landtag-
berufen, und diese Gelegenheit benutzte der der Union abgeneigte
ruthenische Adel zu einer Demonstration, und zwar gewiss nicht
auseiner grossen Vorliebe zum Schisma, sondern nur aus Opposition
und aus Aerger darüber, dass die Bischöfe es gewagt haben, in
Kirchensachen selbständig zu handeln. Der oft genannte Purst
Constantin von Ostrog verbündete sich nun mit dem Fürsten
( ieorg Drucki Ilorski, und an sie schloss sich der zahlreiche
549
ruthenische Adel zur gemeinsamen Bekämpfung der Union, Die
Verbündeten verfasslen eine Adresse an den König, in welcher
sie verlangten, dass die der Union ergebenen Bischöfe abgesetzt,
und an deren Stelle eifrige Anhänger des Schisma eingesetzt
werden, und diese Adresse hat Fürst Ostrogski dem Könige per-
sönlich überreicht. Am Schlüsse des Landtages erklärten die
Gegner der Union, dass sie den Hipatius Pociej und Cyrill
Terlecki als Bischöfe nicht anerkennen werden, und ausserdem
wollten sie eine von ihnen gegen die Bedrückungen der rutheni-
schcn Nation verfasste Beschwerdeschrift in Gegenwart des
Königs zum Vortrage bringen; allein die Stände stimmten dage-
gen, und die Protestation wurde erst später den Akten einver-
leibt. Ausserdem wurden auch die Kosaken gegen die Union
aufgehetzt, und sie verübten viele Grausamkeiten, von denen
später die Rede sein wird. Bei dieser Sachlage sah sich der König
vor die Alternative gestellt, entweder die Union fallen zu lassen,
oder sich mit einem Theil des ruthenischen Adels zu verfeinden.
Er cntschloss sich zur Verteidigung der Union, und „wenn der
lateinische AdelundClerus nur in etwa hierin seinemBeispiele ge-
folgt wäre, so hätten die ruthenischen Unirten nicht jene bitteren
Kämpfe zu bestehen gehabt, die ihnen kleinliche nationale Eifer-
sucht gerade von dieser Seite bereitete." 16*) Seine Heiligkeit der
Papst und der polnische König waren für die mit Rom vereinig-
ten Ruthenen von den besten Intentionen beseelt, doch manche
Bitten des Papstes waren erfolglos, und zwar durch das Wider-
streben des Senates. „Was auch immer von unseren Historikern,
sogt ein polnischer Schriftsteller, 165) zur Erklärung dieser Er-
scheinung angeführt wrird, ist zu unbedeutend, als dass es einer
näheren Beachtung werth wäre, auch die grösste Beredtsamkeit
wird niemals im Stande sein, namentlich die lateinischen Bischöfe
in dieser Beziehung zu entschuldigen."
Der König aber hat sich der Union ehrlich und redlich an-
genommen und erliess am 29. Mai 1596 ein Manifest an seine
Unterthanen, worin er ihnen die vollzogene Union verkündete
und hinzufügte: „die Bischöfe haben von Rom nichts Neues,
164) Jos. Spillmann S. J. a. a. O. S. 387.
165) Ks. Edw. Likowski, historya Uiiii kosciola ruskiego z. kosciolem
rzymskim, Poznan 1875. S. 64.
550
nichts euerem Heile Widriges, keine Neuem ng eueres kirch-
liehen Ritus gebracht, sondern alle euere Dogmen und euer Ritus
ist euch unangetastet geblieben, konform den Satzungen der
Apostel, der Concilien und der Lehre der heiligen griechischen
Väter, die ihr ehret und deren Festtage ihr feiert." ,6°) Dieses
Manifest war dringend noth wendig, um die durch die Wühlereien
des Fürsten Constantin Ostrogski irregeleiteten und eingeschüch-
terten Gemüther zu belehren und zur Ausdauer in dem heil-
samen Vorsatze der Union zu bestärken.
Nun hat der Metropolit auf den 6. Oktober 1596 eine Synode
nach Brest beruf en^ auf welcher die Union promulgirt werden sollte.
Nach dem Wunsche des Königs konnte sich zu dieser Synode
Jeder, der es wollte, einfinden, allein unbewaffnet und mit Aus-
nahme der Protestanten, und auf der Synode durfte nur die Union
den Berathungsgegenstand bilden. Wirklich versammelte sich in
Brest am festgesetzten Tage eine grosse Anzahl der Anhänger
i /
und der Gegner der Union. Sehr rührig zeigte sich Fürst Ostrogsh
mit allen Gegnern der Union. Er umgab sich mit der ganzen Pracht
seiner fürstlichen Macht, und mit ihm erschien Fürst Alexander
Polubenski Kastellan von Nowogrodek, und viele Adelige: dann
gehörten zu seiner Partei die beiden Bisehöfe Gedeon Balaban
von Lemberg und Michael Kopestyriski von Peremyschl, ferner
Nestor Kozmycz Exarch des Kiewer Metropoliten, Nicefor Tur
Archimandrit des Kiewer HöhlenklosterSj Hilarion Masalski
Archimandrit von Suprasl, Eliscus Archimandrit von Pinsk, und
mehrere Ilegumcne ; und um der Partei ein grösseres Ansehe:)
zu geben, berief man auch den Griechen Nicephor, als Vertreter
des Kons tantin opler Patriarchen, und sogar der berüchtigte Häre-
tiker (Calvinist) Cyrillus Lucaris wurde zum Protosyncellus des
alexandrinischen Patriarchen erhoben und von den Gegnern der
Union zur Synode berufen.
Von Seite der Unirten erschienen ausser dem Metropoliten
Michael Rahoza, die Bischöfe Hipatius Pociej von Wladimir und
Brest, Cyrill Terlecki von Luzk und Ostrog, Hermogenes Zagorski
Erzbischof von Polozk, Dionysius Zbirujski von Chclin und Beiz,
Johann Hohol von Pinsk und Turow, und viele Archiniandriten,
Hegumene, Dekane, Pfarrer und Diakone. Als Vertreter des heiligen
fifi) A-nnalea Bccl Ruth. p. 227.
551
Stuhles erschienen: DemetriusSolikowski Erzbischof von Lemberg,
Bernard Maciejowski Bischof von Luzk, und Stanislaus Gorao-
liriski, Bischof von Chelm, und &\s Vertreter des Königs erschienen:
Fürst Christophor Radziwill, Leo Sapieha Kanzler von Litauen,
undDemetriusChalecki Vice-Schatzmeister desGrossfürstenthums
Litauen. Zugegen war auch P. Skarga, welcher für das Zu-
standekommen der Union die meisten Verdienste hatte.
Gleich nach dem Zusammentritte der Synode stellte Fürst
Ostrogski folgende vier Bedingungen: 1G7) 1. Die Bischöfe, die sich.
vom Patriarchen von Konstantinopel lossagten, müssen abgesetzt
werden; 2. die Synode von Brest, welche ohne Genehmigung
des Patriarchen zusammenberufen wurde, kann über die Union
mit der abendländischen Kirche nichts beschliessen; 3. die ruthe-
nische Kirche in Polen hat von der polnischen Regierung Privi-
legien erhalten, welche durch Conföderationen und Eidschwüre
der Könige bestätigt sind; daher soll sie in ihrem Verhältnisse
zum Patriarchen und bei ihrem Ritus belassen werden ; 4. der
alte Kalender ist beizubehalten. Diese vier Punkte haben die
Gegner der Union als solche hingestellt, von denen sie nicht
ablassen werden, damit war aber auch jede weitere Unterhand-
lung vereitelt, indem die drei ersten Punkte im direkten Gegen-
satze zur Union standen und dieselbe einfach unmöglich mach-
ten. Der vierte Punkt aber ist gegenstandlos geworden, weil auch
die Freunde der Union den Plan, den neuen Kalender anzu-
nehmen, aufgegeben haben. Nichtsdestoweniger konstituirten sich
die Gegner der Union in einem Privathause zu einer Aftersynode,
und Fürst Ostrogski hat zu dieser Versammlung, in welcher ein
griechischer Ueberläufer Nicephorus und ein zum Protosyncell
des alexandrinischen Patriarchen beförderter Calvinist Cyrillus
Lucaris das grosse Wort führten, auch den Metropoliten einge-
laden, wohl nicht zu einem anderen Zwecke, als um ihn dem
öffentlichen Hohne preiszugeben. Doch der Metropolit, welcher
für die Feier der Synode die Brester Kirche zum heil. Nicolaus
bestimmt hatte, weigerte sich dieser Einladung Folge zu leisten.
Als demnach der Metropolit auf die wiederholte Einladung (vom
6. und 7. Oktober) sich in die Versammlung der Gegner der
Union nicht begeben wollte, erklärten sie am 8« Oktober, dass
,6') Annale s Eccl. Ruth., p. 232.
552
sie Ihn nicht mehr als ihren Metropoliten anerkennen. Vergeblich
waren die Bemühungen der königlichen Kommissäre, welche die
Gegner der Union aufforderten, dass sie ihren Widerstand auf-
geben und der Union beitreten. Sic antworteten, „dass sie sich
dem Könige, welcher die Union wünscht, nicht widersetzen
wollen. Weil aber die Geschichte lehrt, dass alle Bemühungen,
dieUnion wiederherzustellen, scheiterten, weil man dieses grosse
Werk ohne gehörige Vorsicht unternommen, und nicht die zweck-
mässigen Mittel gewählt hat, damit die Union dauerhaft sein
könne; weil sie ferner sehen, dass nun das Unionswerk ohne Vor-
wissen der orientalischen Patriarchen und ohne gehörige; Vorsicht
verhandelt wird, so müssen sie an dem guten Erfolge zweifeln.
Damit es aber nicht den Anschein habe, dass sie den Willen des
Königs gering schätzen, so erklärten sie, dass sie bereit seien, der
Union beizutreten, wenn man zuerst die Einwilligung der orien-
talischen Patriarchen einholen und die Streitpunkte bezüglich
der Dogmen und des kirchlichen Ritus beilegen wird, und for-
mulirten ihre Forderungen wieder in folgenden drei Punkten:
1. Die Bischöfe, welche sich von den orientalischen Patriarchen
lossagten, werden abgesetzt; 2. der König wird ersucht, dass die
Kechte und Privilegien der ruthenischen Kirche in ihrer Kraft
bleiben, und die Bedrückungen der Kuthencn aufhören; 3. man
muss den gesammten ruthenischen Adel auffordern, dass er am
Landtage, beim Könige und bei den Senatoren dahin wirke, dass
diese Beschlüsse ausgeführt werden.« Diese Forderungen wurden
dem Konige vorgelegt und im Lande ausgebreitet, aber der Bre-
ster Kapitän Chalecki verweigerte deren Entgegennahme, und so
scheiterten die Verhandlungen mit den Gegnern der Union.168)
Nachdem so jede Hoffnung der Vereinigung der Gegner ge-
schwunden war, wurde die Brester Synode am 8. Oktober 1596 in
der Kirche des heil. Nicolaus abgehalten. In feierlicher Procession
begab sich der Metropolit mit den Bischöfen und dem Clerua in
die genannte Kirche, wo sieh auch die Vertreter des heil. Stuhles
und (\(iri Königs versammelten. Es wurde ein feierliches Dankamt
zelebrirt, und nach dem Gottesdienste bestieg der Polozker Erz-
bischof Herrn o gen ea den Ambon und promulgirte die päpstliche
Unionsbulle, Der feierliche Akt wurde mit der Dankhymme auf
Itt8) Annales Eccl. Kuth. p. 226 229.
553
eine würdige und erhebende Weise abgeschlossen. Die Versam-
melten begaben sich hierauf in die lateinische Kirche der Mutter
Gottes, wo man den Hymnus „Te Deum Laudamus" sang; am
folgenden Tage (Sonntag) war wieder in der ruthenischen Kirche
des heil. Nicolaus ein feierlicher Dankgottesdienst, dem auch die
lateinischen Bischöfe beiwohnten, und bei welchem der berühmte
Redner P. Skarga die Predigt „Von der Einheit der Kirche
Gottes" gehalten hat.
Die Gegner der Union ergrimmten bei dieser hehren Feier-
lichkeit, sie sagten sich von ihren rechtmässigen Bischöfen los,
und der Metropolit Michael Kahoza entsetzte und exkommunizirte
die abtrünnigen Bischöfe Gedeon Balaban und Michael Kopes-
tyiiski (am 9. Oktober 1596), sowie die der Union feindlichen
Geistlichen (am 10. Oktober 1596) und erliess dann das folgende
Synodalschreiben, womit die Union der ruthenischen Kirche mit
Rom in der ganzen Metropolie promulgirt wurde 169).
„Im Namen Gott des Dreieinigen. Zu seinem Lob und
Preis und zum Heile der Seelen, so wie zur Bekräftigung und
Erhöhung des heiligen christ-katholischen Glaubens, thun wir
auf der gesetzmässigen Synode in Brest im Jahre des Heils
1596 am 8. Oktober nach dem alten Kalender in der Kathedral-
kirche des heil. Nicolaus versammelten unterfertigten Metropolit
und Bischöfe des griechischen Ritus, Allen, denen das zu wissen
nöthig ist, zum ewigen Andenken kund; dass wir einsehen, dass
die höchste Gewalt der Kirche "Gottes im Evangelium und mit
den Worten unseres Herrn Jesu Christi gestiftet und befestigt
ist, auf dass die Kirche Christi auf dem Petrus wie auf einem
Felsen stehend von Einem regiert und geleitet werde, auf dass
dieser über einen Körper, als Ein Haupt und in Einem Hause, als
ein Herr und Verwalter der Gaben Gottes Bestellte für die Ord-
nung und für alles Gute für Alle sorge, welche Ordnung der Kirche
Gottes von den Zeiten der Apostel an durch alle Jahrhunderte an-
dauerte, indem alle Patriarchen beim Nachfolger des heil. Petrus,
das ist beim römischen Papst, inGlaubenssachen, in Appellationen
ihre Zuflucht suchten, wie das aus den Concilien und den Regeln
(Satzungen) der heiligen Väter zu ersehen ist-, was ferner auch
,69) Auch der König Sigismund III. hat am 15. Dezember 1506 den
Abschluss der Union in einem Universal kundgemacht.
554
die aus dem Griechischen übersetzten alten slavischen Kirchen-
bücher beweisen, und die heiligen Väter der orientalischen
Kirche bezeugen, welche diesen Stuhl und Primat des heiligen
Petrus und seine Macht über die Bischöfe der ganzen Welt
kennen, da ja auch die Konstantinopler Patriarchen, von denen
dieses ruthenische Land den heiligen Glauben angenommen hat,
den Primat des römischen Stuhles des heiligen Petrus durch eine
geraume Zeit kannten und sich ihm unterordneten und von dem-
selben sich den Segen erbaten; — und obwohl sie von dem hei-
ligen Stuhle oftmal abfielen, haben sie doch immer sich mit dem-
selben versöhnt und sind zum Gehorsam zurückgekehrt, — so
sind sie das letzte Mal auf der Florentiner Synode im Jahre des
Heils 1438 unter dem Patriarchen Joseph und dem Kaiser
Johann Paläolog vollständig zu diesem Gehorsam zurückgekehrt,
und haben den römischen Papst als Vater, Lehrer und Hirten
des ganzen Christenthums und als rechtmässigen Nachfolger des
heiligen Petrus anerkannt; und auf der genannten Florentiner
Synode war auch unser Erzbischof und Metropolit von Kiew und
ganz Russland, und er hat diese Vereinigung des Konstantinopler
Patriarchats sowie aller zu demselben gehörigen Kirchen auch
zu uns gebracht und dieses ruthenische Land im Gehorsame der
römischen Kirche befestigt; in Folge dessen dann die pol-
nischen Könige und die litauischen Grossfürsten, namentlich aber
Wladislaus, König von Polen und Ungarn, und andere Regenten
der Geistlichkeit des griechisch-ruthenischen Ritus Privilegien,
und auf einem allgemeinen Landtage alle Freiheiten, welche die
römisch-katholischen Geistlichen geniessen, gegeben haben. —
Als aber die Konstantinopler Patriarchen von der Union abfielen
und unter heidnische und türkische Gewalt gekommen sind,
haben sich viele Irrthünier. Acrgernisse und Vernachlässigung
der gebührenden Aufsicht und eine arge Simonie geltend gemacht,
und hernach breiteten sich Irrlehren aus, welche fast ganz Russ-
land überschwemmten, die Kirchen verheerten und den Gottes-
dienst beeinträchtigten. Weil wir nun nicht wollten uns dieser
schweren Sünde schuldig machen, und nicht gesonnen waren,
ihnen (d. i. den Patriarchen) beim Zcrreissen de- kirchlichen
Einheit behilflich zu sein, und in Fürsorge für das Seelenheil,
welches die sich jetzt ausbreitenden Häresien gefährden, haben
wir im vorigen Jahre die hochw. Bischöfe Hipatius Pociej,
555
Protothronius und Bischof von Wladimir und Brest, und Cyrill
Terlecki, Exarch und Bischof von Luzk und Ostrog mit Wissen
und Willen unseres allerdurchlauchtigsten Herrn und Königs
von Polen und Grossfürsten von Litauen, Sigismund III., dem
Gott eine glückliche und lange Regierung schenken möge, zum
heiligsten Vater dem römischen Papste Clemens VIII. als unsere
Gesandten geschickt mit der Bitte, dass uns der Papst, als der
höchste Hirt der allgemeinen katholischen Kirche, in seine
Obedienz aufnehme und uns von der Abhängigkeit vom Kon-
stantinopler Patriarchen befreie und entbinde, damit uns aber
dabei der Ritus und die Ccremonien der griechisch-ruthenischen
Kirche belassen, in unseren Kirchen keine Veränderungen vor-
genommen, sondern Alles nach der Tradition der heiligen grie-
chischen Väter für ewige Zeiten gelassen werden möge, was uns
der heilige Vater wirklich zugestanden und diesbezüglich Privi-
legien und Schriften geschickt hat, mit dem Auftrage, dass wir
auf einer zu dem Zwecke berufenen Synode das Glaubensbekennt-
niss ablegen, und dem römischen Stuhle des heiligen Petrus,
dem P. Clemens VIII. und seinen Nachfolgern Obedienz leisten.
Das haben wir heute auf dieser Synode gethan, wie es unsere
eigenhändig gefertigten, mit unseren Siegeln versehenen Urkun-
den beweisen, welche Urkunden wir den zu dieser Synode dele-
girten Abgesandten des heiligen Vaters P. Clemens, nämlich den
hochw. Herren Johann Demctrius Solikowski, Erzbischofe von
Lemberg, Bernard ITacicjowski,' Bischöfe von Luzk, und Stanislaus
Gomolinski, Bischöfe von Chelm eingehändigt haben, und zwar
in Gegenwart der Gesandten Seiner Majestät des Königs Sigis-
mund III., des durchlauchtigsten Fürsten Nikolaus Christophor
Radziwill, des hochwohlg. Herrn Leo Sapieha Kanzlers des
Grossfürstenthums Litauen, und seiner Gnaden des Herrn
Demctrius Chalccki, Unter-Schatzmeisters des litauischen Gross-
fürsten thums und Kastellans von Brest, und in Gegenwart vieler
anderer geistlichen und weltlichen auf dieser Synode versammel-
ten Personen.
Gegeben, wie oben erwähnt, mit unseren eigenhändigen Un-
terschriften. Michael Rahoza, von Gottes Gnaden Erzbischof, Metro-
polit von Kiew, Halitsch und ganz Russland m. p., Hipatius Pociej,
von Gottes Gnaden Bischof von Wladimir und Brest m. p., Cyrill
Terlecki, von Gottes Gnaden Exarch, Bischof von Luzk und
556
Ostrogm. p., Gregor German (Hermogen), Erzbischof von Polozk,
Bischof von Witebsk und Mstislavl, in. p., Dionysius Zbirujskivon
Gottes Gnaden Bischof vonChehn und Beiz m. p., Jona*- (Johann)
Hohol von Gottes Gnaden Bischof von Pinsk, und Turow, Archi-
mandrit von Kobryn in. p., Bohdan (^Theodor) Leszczynski;170) —
Clemens, Archimandrit von Braclaw, und Horodno in. p., Gedeon
Brolnicki, Archimandrit von Lawryszow in. p., Paesius, Archi-
mandrit von Minsk m. p."
So war denn das grosse Werk mit Gottes Hilfe vollbracht.
Nach langen traurigen Jahren hat ein Theil des ruthenischen Volles
den Irrweg verlassen. Die traurige Lage, in welcher die ruthenische
Kirche schmachtete, ermahnte deren edlere Söhne, und sie beschlossen
zurückzukehren zum Glauben ihrer Väter, zu diesem Glauben, welcher
die ruthenische Kirche unter dem heiligen apostelgleichen Wladimir
und dessen weisen Sohne und Nachfolger Jaroslaw I. gross und
herrlich machte, zu diesem Glauben, welchen der erste Metropolit der
Russen, Michael I., predigte. Sie kehrten zurück zum Felsen des
Glaubens, wie sich Silvius Antoniani ausdrückt, auf den Christus
der Herr seine Kirche gebaut, zum heiligen Berge, auf dem es Gott
zu wohnen gefallen hat, zur Mutter und Lehrerin aller Kirchen, der
heiligen römischen Kirche. Sie beschlossen nach Ablegung der Finster-
nisse das Licht zu sehen, nach Einheit und Frieden zu streben, auf
dass in Erfüllung gehe das Wort des Herrn: „Es wird eine Heerde
und ein Hirt sein.u
Die Diö<'c$anYerwaltiiit£, Domkapitel.
§.84.
I. 1 n der Kiewer Metropolie. Gründung des rutheni-
schen Bisthuins in Lemberg. Domkapitel inLemberg
und Peremyschl.
/. Zu der Kiewer Metropolie gehörten in dieser Periode ur-
sprünglich acht Diöcesen, nämlich die von Wladimir, Peremyschl,
Chelm, Luzk, Turow, Tschernigow, Polozk uud Smolensk. In
llalitsch bestand schon seit längerer Zeit kein Bisthum, und die
geistlichen Angelegenheiten der ehemaligen Ilalitscher Metro-
polie wurden durch Vikarien der Kiewer Metropoliten verwaltet,
70) Ist sonst nicht bekannt.
557
insoferne es sich nicht um bischöfllicne Funktionen handelte,
welche sie nicht ausüben konnten, weil sie nicht Bischöfe waren.
Zu der Weihe und wegen anderen bischöflichen Funktionen
mussten sich die Halitscher entweder zum Kiewer Metropoliten,
der gewöhnlich in Wilno oder in Nowogrodek in Litauen resi-
dirte, oder zu dem in Sutschawa in der Bukowina residirenden
walachischen Metropoliten begeben. Das war aber mit grossen
Schwierigkeiten verbunden. Die genannten Vikarien des Kiewer
Metropoliten residirten anfangs in dem Dorfe Krylos beiHalitsch,
dann in Lemberg. Da erhob sich zwischen dem Lemberger pol-
nischen Erzbischofe Bernardin Wilczek und dem Marschall des
Königreiches Polen, Slanislaus de Chodecz, ein Streit über das
Präsentationsrecht dieser Vikarien, welcher Streit vom Könige
Sigismund I. im Jahre 1509 zu Gunsten des Lemberger lateini-
schen Erzbischofs entschieden wurde ,71). Der König stützt sich
in seiner Entscheidung auf päpstliche Dekrete, welche ihm die
Pflicht, für die Ausbreitung der Union unter den Ruthenen
zu wirken, übertragen, und verordnet, dass die genannten
Vikarien des Kiewer Metropoliten von dem lateinischen Erz-
bischof von Lemberg instituirt und constituirt werden sollen,
damit sie so mehr unter dem Einflüsse des lateinischen Erzbi-
schofs bleiben und sich eher zur Union bekehren. Die Vikarien
residirten nun in Lemberg, aber die Unbequemlichkeiten, wrelche
sich seit der Aufhebung des Halitscher Bisthums fühlbar mach-
ten, dauerten an, darum petitionirte der Clerus und die Bürger
von Lemberg wiederholt, damit in Lemberg ein ruthenischesBis-
thum errichtet werde. Durch diese Bitten bewogen, erliess der
j)olnische König Sigismund I. am 23. Oktober 1539 in Krakau ein
Dekret, womit er das ehemalige Halitscher Bisthum restituirte und
den damaligen Vikar und Archimandriten des Lemberger St.
Georg-Klosters, Macarius Tuczapski zum Bischof ernannte, wel-
cher dann 1540 von dem Kiewer Metropoliten Macarius IL zum
Bischof konsekrirt worden ist. Das Diplom des Königs Sigmund I.
lautet: 175J)
„Nos Sigismundus Dei Gratla Rex Poloniae- • • • Significa-
mus tenore praesentium- • • QuiaNos ad supplicationem humilera
171) Annales Eccl. Ruthenae, pag. 93
,72j Annales Eccl, Ruthenae p. 94—90.
558
certorum apud Nos factam- • • • querebantur emm, quod corum,
Spirituales cogerentur aliunde ex tcrris Russiac et Poloniae pro
ordinibus aeeipiendis in Moldaviam et alia loca externa sc con-
ferre et negotia sua spiritualin, nti divortia et Separation es matri-
moniorum, quotics ex causis, uti dicebant, legitimis eveniebant,
agere, item Synagogarum et Ecclesiarum ipsorum consecrationes
impetrare, eo quoil eorundem Locumtenens honorabilis Maca-
rius Tuczampski vulgari nomine Namyestnik (d. i. Statthalter)
dictus, qui hactenus Metropolitani ipsorum Arcbiepiscopi Hali-
eiensis loeum administrare et tenere dicitur, non Laberet eam
facultatem, praemissa omnia juxta ritnm, consvetudinem et neces-
sitatem fidei eorum Graecae administrandi, supplicaruntque Nobis
debita cum instantia, ut illis in praemissis oranibus, de dementia
nostra Regia prospicere, et ex eodem Locumtcnente Haliciensi,
et Sancti GeorgiiLeopoliensi, nee non Camenecensi, Podoliaeque
praefato lionorabili Macario Tuczampski Vladicam eis insignire,
dare et constituere dignaremur, in iis proventibus et introitibus,
in quibus idem Locumtenens Haliciensis hactenus mansit, et
praesidebat. Quorum quidem subditorum nostrorum spiritualium
et secularium ritus Ruthenici petitionibus permoti, annuentes eun-
dem bonorabilem Macarium Tuczampski Locumtenentem, in Vla-
dicam eis dandum et constituendum esse duximus damusque et
constituimus praesentibus, ut a Metropolitano suo Kiioviensi ad
eam dignitatem Vladicatus insignitus possit praemissa omnia, quae
ad ritum fidei eorum pertinere videbuntur eis administrare, hoc
est, ut deineeps ex terris Russiae et Podoliae districtibus ipsorum
videlicet Haliciensi, Leopoliensi, Camenecensi, Snyatiniensi, Tr< in
bovliensi, Spirituales eorum ordines suos juxta ritum ipsorum,
apud eundem Vladicam suum seeipiant, el ad externas partes pro
reeipiendis illis se deineeps non conferant. Item quod dictus
eorum Macarius Vladica Ecclesias eorum et Synagogas consecrare
aliasque omnes actiones Ecclesiasticaa prout et alii Vladicae ad-
ministrare, divortia ei separatio nes Matrimoniorum inter saecu-
lares lidei sitae facere possii el valeat. Cui quidem Vladicae Ma-
cario, sub potestatem illius daraus et conferimus omnes et singulos
spirituales, Popones eorumque Ecclesias, Synogogas ei Monasteria
in terria Russiae et Podoliae et districtibus supranominatia Hali-
ciensi, Lcopoliensi, Camenecensi, Sniatynensi, Trebovoliensi sitas
videlicet Ecclesiam Haliciensem Metropolitanam, in qua quon
559
dam Archieplscopus alias Metropolitanus praesidebat, quae nunc
eorum linqua vulgari Krylos dicitur. Item Monas tcrium Unieiow
(Uniow), quod in honorem et titulum Ssimae Dominae Nostrae
Assumptionis Mariae Virginis, a praedecessoribus Nostris funda-
tum est et alia omnia quibuscumque nominibus vocata ejusdem
Vladicae Jurisdiction! annectimus et adscribimus: Quoque idem
Vladica praefatus Macarius modernus et alii pro tempore existen-
tes more aliorum Vladicarum Clerum suum praefatum in omnibus
actionibus eorum quoad ritum etconsuetudinem fidei eorumGrae-
cae administrabit, et disponet, sucessoresque sui gerent, admini-
strabunt, et disponent (Saeculares autem non administrabunt —
videtur additum esse a monachis S. Basilii M.) Ex singulis Po-
ponibus in Vladicatu suo constitutis duodecim grossos (per sex
florenos in allis transumptis) ratione contributionis Kunyczne dic-
tae prout et alii Vladicae in suis Vladicatibus, singulis annis
habebit, et percipiet, eorum Poponum actiones et negotiain spiri-
tualibus, nee non errorcs et excessus corriget et emendabit, prout
ad officium suum Vladicatus pertinere et speetare videbitur. In
cujus rei testimonium sigillum nostrum est appensum. Datum
Cracoviae feriaquintapost festumUndecimMilliavirginumproxima
(22. Octobris) Anno Dni 1539 Regni vero Nostri Anno 33."
Der Kiewer Metropolit Macarius II. wollte den vom Könige
Sigismund I. zum Bischof von Halitsch und Lemberg ernannten
Macarius Tuczapski nicht konsekriren, indem er behauptete, dass
dies der König ohne seine Zustimmung zu thun kein Recht hatte,
aber der Clerus und viele angesehene Laien ersuchten den Me-
tropoliten, dass er den Tuczapski konsekrire und schickten den-
selben mit einem sicheren Geleite nach Nowogrodek in Litauen
zum Metropoliten, wo er am 22. Februar 1540 den Eid ablegte,
und sich verpflichtete, dass er die Hälfte der Einkünfte an den
Metropoliten abliefern und sich niemals die Halitscher Metropolie
aneignen wird, dass er die Anteminsien im Namen des Metropo-
lften unterschreiben wird, und zwar: „sub poenis privationis a
beneficio, exeommunicationis et mille florenorum Regi, quinqua-
gentorum Metropolitae exsolutionis«, worauf er dann zum
Bischof geweiht wurde 173)- Auf diese Weise wurde das ehemalige
Halitscher Bisthum restituirt, aber der erste Bischof wurde von
"*) Annales Eccl. Ruth. p. 99.
5G0
dem Metropoliten gewissermassen nur als ein Vikar mit bischöf-
lichem Charakter angesehen, und mit Rücksicht, dass in Halitsch
früher eine Metropolie bestand, hat der Kiewer Metropolit den
neuen Bischof eidlich verpflichtet, dass er nicht an die Wieder-
herstellung- der Flalitscher Metropolie denke. Der neuernannte
Halitscher Bischof führte den Titel: „Bischof von Halitsch, Lem-
berg und Kamenec in Podolicn", und seit der Zeit war in Lem-
berg immer ein ruthenischer Bischof. Bis zum Ende dieser Peri-
ode waren in Lemberg folgende Bischöfe: Macarius Tuczapski
(1539—1547), Arsenius Balaban (1549—1565) und Gedeon Ba-
laban (1566 — 1607). Im 16. Jahrhunderte verminderte sich die
Zahl der der Kiewer Metropolie untergeordneten Diözesen, in-
dem die Diözese Tschernigow schon vor dem Jahre 15(J9 und die
von Smolensk nach der Eroberung dieser Stadt durch den Zar
Basil III. der Moskauer Metropolie zugetheilt wurden. Am Ende
dieser Periode gehörten zur Kiewer Metropolie die Bisthümer
von Wladimir, Luzk, Polozk, Chelm, Turow, Halitsch und Pere-
mvschl.
2. Das Grundgesetz der Kirchenverfassung war in der Kiewer
Metropolie auch in dieser Periode die »kormtschaja kniha"
(Nomocanon), und ausserdem hat der Metropolit Joseph IL Sol-
tan (1499) bei dem litauischen Grossfürsten Alexander die Be-
stätigung der Constitution des Kiewer Grossfürsten Jaroslaw L,
sowie später die Erneuerung des im Jahre 1443 zu Gunsten der
unirten Ruthenen von dem polnischen König Wladislaus III. er-
lassenen Urkunde erwirkt. Zur Regelung und Hebung der
kirchlichen Disciplin wurde überdies 1509 vom Metropoliten
Joseph II. in Wilno eine Synode gehalten, deren Beschlüsse
auch zur Richtschnur in der Kirchenverwaltung dienen sollten.
3. Den Senat der Bischöfe bildeten auch in dieser Penode die
Domcapitel (krylosy oder klyrosy). Däss bei den zur Kiewer Me-
tropolie gehörenden Bisthümcrn auch in dieser Periode Dom-
capitel bestanden, unterliegt keinem Zweifel. Ohne nun auf diese;
Sache näher einzugehen, werden hier174) nur einige historische
Dokumente in Kürze angeführt.
,74) Aus Annales Ecclesiae Kuthenae pag. 100—110, und Domherr
Michael Malinowski, Abhandlung über die Capitel in <l<u- ruthenischen
Zeitschrift „Siori", Lemberg 1876,
561
a) Das Domcapitel von Hallt seh und Lemberg. Von
diesem Capitel war schon oben (§. 57.) die Rede; dass es
auch in dieser Periode bestand, also unter der polnischen
Herrschaft nicht aufgehoben wurde, beweisen folgende That-
sachen: aus dem Jahre 1472 hat sich eine Schenkungsurkunde
„Capitanei Haliciensis Stanislai de Chodecz data Haliciae feria
tertia undeeim millia Virginum. A. D. 1472 in rem Canonici ru-
theni Haliciensis Iwan seu Joannis et ejus successorum" erhalten,
in welcher es heisst: ., Attendentes insufficientiam honorabilis
Joannis Canonici in Krylos (ein Dorf bei Halitsch, wo auch die
Halitscher Metropoliten einige Zeit residirten) et suiCanonicatus,
maxime tarnen, quia dictus Iwan in suo Canonicatu Magnum de-
fectum in pratis et foena passus est, et habuit, ideo volentes sibi
in dictos defectus subvenire, eumque aliqualiter consolari, sibi et
suis successoribus perpetuo et in aevum prata dieta Czyhanow
ibidemque sub Krylos jacentia, quae ab antiquo ad suam aream
et Canonicatum dictum speetabant, dedimus, et cum istis niwami
(Wiesen), quae ad ipsius aram speetabant ex antiquo etpertinebant,
ipsum Iwan et suos successores tenendum, habendum paeifice et
quiete possidendum, perpetuis temporibus et in aevum."
Diese Schenkungsurkunde hat der polnische König Stephan
Batory in Warschau am 31. Januar 1581 auf die Bitte des Lem-
berger Bischofs GedeonBalaban bestätigt. Ferner werden in den
Bittschriften, welche der Clerus und die Laien von Lemberg und
der ganzen Diözese im Jahre 1539 um die Ernennung des
Macarius Tuczapski zum Vikar und dann um dessen Konsekration
an den Kiewer Metropoliten Macarius II. richteten, die Halitscher
Domherren ausdrücklich genannt, und endlich hat der erste
Lcmberger ruthenische Bischof Macarius Tuczapski am 16. No-
vember 1549 das Lemberger Capitel connrmirt. In der Confir-
mations-Urkunde sagt der Bischof, dass dieses Capitel schon seit
alten Zeiten bestand, so wie es bei anderen Bisthümern der Fall
war, und dass er dasselbe vom Neuen connrmirt, und ihm die
Einkünfte anweist, sowie die Rechte und Pflichten der Domherren
bestimmt. Desgleichen wrurde dieses Capitel am 20. Juni 1590
von dem Kiewer Metropoliten Michael Rahoza bestätigt.
b) Das ruthenische Domcapitel in Peremyschl, von welchem
auch in der vorigen Periode dieRede war, bestand auch in dieser
Periode, wie aus einer späteren Urkunde hervorgeht. Durch
Pelesz, Gosohiehte der Union, 36
562
die Ungunst der Zeiten bat nämlich dieses Capitel manche Ver-
änderungen erlitten, daher musste es in späteren Zeiten von
Neuem restaurirt und reformirt werden, was unter dem Pere-
ni \ -schier Bischof Innocentius de SasWinnicki geschehen ist. In dem
diesbezüglichen Dekrete dieses Bischofs vom 5. Mai 167!) heissi
i - unter Anderen: „Quando No> imperceptibilis divinae Provi-
dentiae dispositio in hac pervetusta s. Joannis Bapt. Cathedra
Premisliensi collocavit, in qua permulti pii Pastores . . . rationalem
Christi gregem . . . feliciter ad coeleste conduxerunt Ovile . . .
et quando illi . . . facti forma gregis, optime formatam dircctionis
Pastoralis, quam cum adhibitis dignis labori.s sui ex clero Coadju-
toribus fenebant in regimine Eeclesiae Dei et observabant Metho-
dum, et illam nomine Capituli ab aevo intitularunt : profecto Nobis
succedaneis Suis exactum recti Regiminis reliquerant in Scripto
monumentum, prout de hoc in antiquis Xostris Cathedralibus.
necnon Terrestribus et Castrensibus Palatinatus Russiae Actis,
et insuper in privilegiis Serenissimorum Regum ab annis 150
frequens de hoc recurrit mentio. . . . Sed quia per vicissitudinem
temporum, et aliquoties iteratum Civitatis etCathedrae conflagra-
tionem primaevailla Capituli Nostri intcriit Erectio, nee copiani ejus
alieubi invenimus, et in privilegiis, aliisque munimentis nomina-
tionem ejus a centum et ultra annis legimus: consultum ergo
Xobis visum est, qualiter denuo ab ipsa Metrice, et Ecclesiarum
suprema hanc Capituli normam, statum et ordinem tamqiiam a
fönte suo duetum aquae salientis in vitam, et in mea Catliedrae
Premislien, desolatae vetusto disordine derivare cisternam Bupre-
raam etc." Daraus ist also ersichtlich, dass das Peremvschler
Capitel in dieser Periode existirte, dass es aberspäter in Unordnung
gerathen ist, und deswegen von Neuem reformirt werden musste.
Ebenso existiren historische Dokumente, welche beweisen,
dass auch bei allen anderen Kathedralkirchen der Kiewer Metro-
polic Domcapitel bestanden. Es würde zu weit führen, diese
Dokumente liier auch nur ihrem Inhalte nach anzuführen, daher
sei nur noch das Diplom des polnischen Königs Sigismund IM.
vom 23. April 1589 erwähnt, in welchem der König verordnet,
dass nach dem Tode der ruthenischen Bischöfe die bischöflichen
Guter von dem Domcapitel verwalte! werden. Weil nämlich an
den König viele Klagen gelangten, dass nach dem Tode der
ruthenischen Bischöfe die bischöflichen Güter entweder devastirl
563
werden oder oft auch ganz verloren gehen, verordnete er: «Nos
itaque animadvertentes praefatam supplicationem A Eppi Metro-
politae Kijoviensis, Epporum et totius Status spiritualisReligionis
Graecae justam, et ad bonum ordinem ac commodum ecclesiasti-
cum necessariam .... id eis conferimus et hoccePrivilegioNostro
in omnia futura tempora aviterne cavemus sicque haberi volumus,
ut post mortem cujusvis AEppi Metropolita e, Epporum, pariter
Archimandritarum, Iiegumcnorum et omnium Statuum spiritua-
lium Religionis graecae, non Nos Re.x, aut Tbesaurarii Nostri,
nee Palatini, Capitanei vel eorum locumtenentes, nee quisquam
alius ex Personis saecularibus, sed solummodo ipsimet Kryloszanie
(d. i. Domherrn) cujuslibet Ecclesiae cathedraUs, hoc est, Proto-
presbyter et Superiores cum eo Presbyter!, velut Hacredes bono-
rum et possessionum ecclcsiasticarum Ecclesiam Cathedralem
cum ejus supcllectili, et omnes alias Ecclesias oppidanas et villanas,
pariter bona, praedia, villas etc. in Potestatcm, regimen et dispo-
sitionem suam jure haereditario aeeipere, omnia sufficienter ad
Invcntarium conscripta in manibus suis lenere, nihilque per-
dentes succeclano AEppo, Mclropolitac etc. conservare et calcu-
lum dare debebunt et tenebuntur. Dat. Varsaviae in Comitiis Ge-
neralibus Kegni Anno a Nativitate Filii Dei 1589. Mensis Aprilis
23 die." Diese Urkunde sagt ausdrücklich, dass es bei jeder
Kathedralkirche ein Capitel gegeben hat.
4. Die Pflichten und Rechte der Capitularen bestanden darin,
dass sie dem Bischöfe sowol bei den Pontificalhandlungen assi-
stiren, als auch in der Regierung der Diözese behilflich sein
sollten. Zu ihrem Unterhalte hatten sie liegende Güter und gewisse
Einnahmen, welche in den Dekreten des ersten Lemberger
Bischofs Macarius Tuczapski (vom Jahre 1549) und in der Be-
stätigungs-Urkunde des Kiewer Metropoliten Macarius II. (vom
16. November 1549) angeführt werden, so z. B. die Taxen für
die Einweihung der Kirchen, für die Ordination, freiwillige Ob-
lationen u. s. w. Nach denselben Urkunden waren dieDomherren
verpflichtet und berechtigt, nach dem Tode des Bischofs die
bischöflichen Güter während des Intercalarjahres zusammen mit
den Grundbesitzern ihres Glaubens zu verwalten und dann alle
Güter dem nachfolgenden Bischof zu übergeben. Der Bischof
hatte kein Recht, einen Domherrn zu strafen, er konnte ihn nur
von dem Gottesdienste suspendiren.
36*
5G4
5. Zu Domherren wurden nicht nur Mönche, sondern auch
-?
Weifgeistliche erhoben. Das beweist die oftgenannte Urkunde des
Lemberger Bischofs Macarius Tuczapski, in welcher es heisst,
dass «wenn der Bischof den Sohn eines Domherrn zum Priester
weihen wird, soll er von ihm keine Taxe verlangen." Ob diese
Domherren nur Witwer oder gar verheiratet waren, ist nicht zu
ersehen.
6. Zur gedeihlichen Leitung der ganzen Diözese wurden
ausserdem in einzelnen Bezirken Priestervorsteher (Dekane)
angestellt.
§• 85.
II. In der Moskauer Metropolis
Die Grundsätze der Kirchenverwaltung waren hier wohl
dieselben, wie in der Kiewer Metropolie: indessen haben die
Bischöfe selbst diese Gesetze oft vernachlässigt.
Im Jahre 1503 beklagte sich der niedere Klerus 1T5), dass
er der unbeschränktenGewalt weltlicher Personen subordinirt sei,
und dass die höhere Geistlichkeit die geistlichen Angelegen-
heiten und Personen auf eine „der bischöflichen Würde nicht
entsprechende" Art durch Bojaren, Haushofmeister, Gericht-
boten und Fuhrwcrkslenker verwalte. Diese Klagen führten
endlich dazu, das.^ man die Geistlichkeit vor der Willkür der
weltlichen bischöflichen Beamten in Schutz zu nehmen beschloss,
indem man für die untere Verwaltung neue Aemter kreirte oder
den Wirkungskreis der schon bestehenden näher bestimmte. Die
Moskauer Synode vom Jahre 1551 verordnete: a) Dass dir geist-
lichen Bezirksvorsteher (Dekane) nur an den Orten bestehen
sollen, wo sie schon seit langer Zeit eingeführt wurden, ihr
Wirkungskreis wurde aber begrenzt, indem sie nicht mehr das
Recht hatten, alle Orte zu bereisen, welche früher zu ihrem
Bezirke gehörten; ihre Gewalt wurde also nur auf den Ort, wo
sie sich aufhielten, beschränkt. — b) Die Priesterältesten, welche
seit dem 15. Jahrhunderte nur zum Steuereintreiben von den
Bischöfen verwendet wurden, sollten nunmehr auf die Sitten der
Geistlichkeit und die Ordnung des Gottesdienstes schauen, dabei
''5 Philaret, a. a. O. I. 248.
565
mussten sie aber, da sie nun auch auf die Stelle der Bezirksvor-
steher traten, mit den Bezirksältesten die bischöflichen Steuern
nach den Büchern des Bischofs eintreiben, auch mussten sie den
Gerichtssitzungen der bischöflichen Bojaren allwöchentlich bei-
wohnen, wobei sie die Akten zu vidimiren, und wenn etwas
Gesetzwidriges vorgefallen wäre, dem Landesherrn und dem
Metropoliten anzuzeigen hatten. Auch bei dem Gerichte der
Bezirksvorsteher, wo solche belassen wurden, sollen die Priester-
ältesten anwesend sein. — c) Ausserdem bestand der Gerichtshof des
grossen Palastes aus den Bojaren der Zaren, vor welchen gericht-
liche Forderungen an Personen geistlichen Standes, besonders
in Bezug auf Ländereien, dann die Revision des Klostereigen-
thums gehörten. Doch wurde dieser Gerichtshof wenig beachtet,
denn das Inventar des Kareischen Klosters ist nach dem Willen
des Zars selbst aufgenommen worden, und der Metropolit Daniel
hat zur Inventuraufnahme einiger Klöster seine eigenen Bojaren
entsendet. — d) Zur Beaufsichtigung der Priesterältesten und
der niederen Verwaltungsbehörden war es dem Bischöfe anheim-
gestellt, eigene Bevollmächtigte zu entsenden. — e) An jedem
Bischofssitze bestanden ferner zwei Gerichtshöfe, der weltliche
und der geistliche, zu denen die Angelegenheiten der ganzen
Diöcese gehörten. — f) Endlich wurden zur Schlichtung solcher
Angelegenheiten, welche die ganze Metropolie angingen —
ebenso wie in der Kiewer Metropolie — Synoden gehalten. Auf
den Synoden wurden die Metropoliten gewählt, doch hatten diese
Wahlen einen sehr problematischen Werth, denn die Metro-
politenwahl hing eigentlich vom Grossfürsten ab, und der Gross-
fürst Basil III. schrieb in dieser Beziehung an den König von
Polen: „Wer uns genehm sein wird, der wird auch Metropolit
sein"; und es sind Fälle vorgekommen, wo der Grossfürst, ohne
die Bischöfe auch nur befragt zu haben, Metropoliten einsetzte,
(z. B. den Zosimas) dasselbe galt auch in Bezug auf die Wahl
der Bischöfe und anderer höherer Prälaten.
§. 86-
Unterhalt der Geistlichkeit.
1. In der Kiewer Metropolie waren die Bisthümer, Klöster
und Pfarrkirchen von altersher reich dotirt, sie besassen grössten-
teils Ländereien und andere Güter, und ausserdem hatten die
566
Bischöfe und Capitel noch gewisse Einkünfte, welche an sie von
den Kirchen und von Priestern bei verschiedenen Funktionen,
als: Ordinationen, Kirchen weihen u. s. w. zu entrichten waren.
Der niedere Clerus aber hatte aus den Einkünften der zu dessen*
Kirchen gehörigen Grundstücke, so wie den freiwilligen und
gewohnheitsmässigen Oblationen der Gläubigen seinen Unterhalt
zu besorgen. Anfangs waren hier alle kirchlichen Personen
reich dotirt, zumal es viele reiche und angesehene Personen
gegeben hat, welche oft ihr ganzes Vermögen zu Gunsten der
Kirchen und Klöster opferten. Allein mit der Zeit begann sich
das ruthenische Kirchenvermögen im Allgemeinen aus ver-
schiedenen Ursachen zu vermindern, so dass viele Kirchenper-
sonen mit Noth kämpfen mussten. Durch die Tatareneinfälle ver-
armte das Volk, die Oblationen mussten deswegen entweder
ganz ausbleiben, oder konnten nur spärlich fliessen, die bischöf-
lichen Güter aber sind auf verschiedene Weise zusammenge-
schmolzen, wozu besonders der Umstand beigetragen hat, dass
sie während der Sedisvacanz von weltlichen Herren verwaltet
wurden, wobei es sich oft ereignete, dass der Nachfolger nur
einen Theil dessen erhalten hat, was der Vorgänger besessen
hatte. Es kamen auch Fälle vor, dass die Bischöfe selbst die
bischöflichen Güter an ihre Verwandten und Freunde austlieiUcn,
und manches wurde auch von der Regierung eingezogen, und zu
anderen Zwecken, namentlich zur Dotation des lateinischen
Clerus, verwendet. Desgleichen sind auch die Klöster theils durch
die Tataren, theils durch andere Umstände, ja nicht selten durch
die ruthenischen Bischöfe selbst der Armuth zugeführt worden.
Alles das mag sich im kleineren Massstabe auch mit den Besitzun-
gen der Landpfarreien zugetragen haben. Doch ungeachtet
dessen hatten die kirchlichen Personen noch Mittel genug zu
ihrer Erhaltung, und die polnischen Könige haben zu wieder-
holten Malen den Besitz der ruthenischen Kirchen in ihren
Diplomen garantirt und sichergestellt, und um der Beraubung
der bischöflichen und Kloster^üter Einhalt zu thun, hat König
Sigismund III. im J. 1589 verordnet, dass nach dem Tode eines
Metropoliten, Bischofs. Kloster Vorstehers und änderet geistlicher
Personen die bezüglichen Güter nicht von den weltlichen Stellen
und Beamten, sondern von dem Capitel verwalte! und den Nach-
folgern unversehrt und unangerührt übergeben werden. Diese
567
Urkunde, welche diesbezüglich auch für die früheren Zeiten inte-
ressant ist, lautet t76) so: „Sigismundus III. Dei Gratia Rex
Poloniae, Magnus Dux Lithvaniae, Russiae, Prussiae etc. Signifi-
camus . . . Exposuerunt Nobis petita Sua Archieppus Metropolita
Kijoviensis, Haliciensis, et totius Russiae Rvdus Onysiphor Petro-
wicz, et omnes Episcopi, Archimandritae, Hegumeni, atque tötus
Ordo Spiritualis Religionis Graecae in Dominus Nris existens et
cum magna afflictione remonstrabant Nobis Principi suo, quod
quas ab antiquis temporibus Praedecessores Nri divae Memoriae
reges Poloniae et Magni Ducatus Lithvaniae item Orthodoxi
Principes, Domini, Nobiles, atque piae vitae homines obtulerunt
et donarunt pro Ecclesiis Dei in Dominus Nris plurimas Arces,
Oppida, Bona, praedia, Villas etc. horum omnium in dies majores
a variis fiunt desolationes E. idque his de Causis, quod cum
Archieppus Metropolita aut aliquis Eppus etc. ex hoc Mundo
migraverit, post eorum Mortem Palatini, Thesaurarii, Capitanei,
Bona Ecclesiastica, Monasteria, Ecclesias necnon Supellectilem
Ecclesiasticam, in cujus Palatinatu, aut Capitaneatu aliquid erit,
id totum statim in potestatem, regimen, et dispositionem suam
accipiunt, et in Se convertunt ad usque quousque hie Archiep-
patus, Metropolia, aut Eppatus etc. alicui ex gratia Nra non fuerit
collatus, in hoc autem temporis Spatio etc. non solum Bona,
Praedia devastant, Subditos, Dispositores et famuli eorum etc.
depauperant, et dispellunt, sed et Privilegia, Documenta, Fun-
dationes Praedecessorum Nrum' tum Principum, Dominorum,
Terrigenarum ex causa eorum ignotum quonam vertantur et
depereant: quapropter et Bonorum Ecclesiasticorum Diminutio,
et Fundorum per varias Personas intereeptio consvevit practicari.
Cui malo ipsi oecurrere etc. supplicarunt Nobis Principi, quatenus
pro Aucte Nra praemissis obviantes Privilegio Nostro id eis
caveamus et confirmemus, ut hae Dignittes in Meliori Ordinc
futuris temporibus essent, Bonaque Ecclesiastica post decessum
Archieppi Metropolitae Epporum praesentium et futurorum non
Palatini vel Thesaurarii Terrestres, aut Capitanei Nostri, sed
exemplo Jurium, Libertatum, et Dignitatum Spiritualium Capituli
176) Die Urkunde ist im Original ruthenisch geschrieben; hier wird sie
in der lateinischen Uebersetzung d<;s Domherrn Mich. Malinowski im Lemberger
„Sionu 1876 S. 602 ff. gegeben.
568
Ecclesiae Romanae, Klyroszanie et Spirituales Superiores ad
quamlibet Ecclesiam Principalem existentes omnes Possessiones,
Fundationes, et Thesauros Ecclesiasticos ad Sc reeiperent, et in
integro Succedaneis Archieppo Metropolitae, Eppo vel Arcbiman-
dritae conservarent etc.Qua inreNomine eorundem intercedebant
ad Nos etiam DD. Senatores et omnes Status ad Comitia ex Regno
Poloniae, et Magno Ducatu Lithvaniae congregati. Nos itaque
animadvertentes praefatam Supplicationem Archieppi Metropolitae
Kijoviensis, Epporum et totius Status SpiritualisReligionisGraecae
justam, et ad Bonum Ordinem ac Commodum Ecclesiasticum
Necessariam, cum simus Fundator acSupremusProtector Ecclesi-
arum Dei et Fundationum earum, has Dnitates Spirituales
Archieppalem Metropolitanam, PCppalem, Archimandritarum,
Hegumenorum, et totius Status Spiritualis Religionis Graecae,
nee in Minimo laedendo, in integro et circa plenariam potesttem
ac Authorittem in praerogativa et Dignitte sicut Spirituales
religionis Latinae conservamus, et ex Gratia Nra Regia, Authoritte
Comitiorum Praesentium, ad postulationem omnium Statuum ad
haecComilia congregatorum id eis conferimus et hocccPrivilegio
Nro in omnia futura tempora aviterne cavemus sieque haberi
volumus, ut post mortem cujusqis Archieppi Metropolitae, Eppo-
rum, pariter Archimandritarum, Hegumenorum et omnium
Statuum Spiritualium Religionis Graecae, non Nos Rex, aut
Thesaurarii Nostri, nee Palatini, Capitanei vel eorum locumte-
nentes nee quisquam alius ex Personis Saecularibus, sed solum-
modo ipsimet Kryloszanie cujuslibet Ecclesiae Cathedralis, hoc
est, Protopresbyter et Superiores cum eo Presbyter!, velut
Ilaeredes Bonorum et Possessionum Ecclcsiasticarum Ecclesiam
Cathedralem cum ejus Supellectili, et omnes alias Ecclesias
Oppidanas et Villanas, pariter Bona, Praedia, Viilas etc. in Potest-
tem, regimen, et dispositionem suam jure haereditario aeeipere
omnia sufficienter ad Inventarium conscripta in Manibus suis
tenere, nihilque perdentes Succedaneo Archieppo, Metropolitae
etc. conservare et Calculum dare debebunt et tenebuntur, Dat.
Yarsaviae in Comitiis Gnralibus Regni Anno a Nativitate Filii
Dei 1589. Mensis Aprilis 23. Die Sequitur Subscriptio Manus
Regiae in haec Verba: Sigismundus Rex."
2. In der Moskauer Met rojwlie1'7) war die materielle Lage
•') IMiilaret. a. a. O, S. 252 f.
569
des Clerus ein Gegenstand vieler Streitigkeiten. Die Bischöfe
Hessen sich von den zu Ordinirenden gut bezahlen, obwol sie,
besonders die Metropoliten, mit Erdengütern reichlich versehen
waren. Der Metropolit Cyrill II. hat zwar das Eintreiben dieser
Gebühren verboten, und auf einer Moskauer Synode im J. 1503
wurde dieses Verbot erneuert; nichtsdestoweniger wurde der
niedere Clerus von den Bischöfen bis aufs Aeusserste gepresst,
und er beklagte sich (1503), dass die Bischöfe die geistlichen
Angelegenheiten durch Bojaren, Haushofmeister, Gerichtsboten
und Fuhrwerkslenker verwalten; ja die Priesterältesten, welche
ursprünglich zur Beaufsichtigung der Sitten der Geistlichkeit
und der Gottesdienstordnung eingesetzt waren, wurden von den
Bischöfen zu Steucreintreibern herabgewürdigt, und im J. 1551
dekretirte man auf einer Synode in Moskau, dass die landesübli-
chen Steuern von der Geistlichkeit wieder einzutreiben sind. Bei
solchen Umständen konnte die Lage des niederen Clerus keine
beneidenswerthe sein. Indessen verbesserte sie sich an einigen
Orten etwas dadurch, dass einigen Kirchen Deputate, d. i. be-
stimmte Geld- und Getreidelicferungcn von einigen Kirchen-
patronen bewilligt wurden, und dass auch die Bischöfe manchmal
einigen Kirchen die statutenmässigen Steuern und Abgaben
schenkten.
Der Clerus, besonders die Bischöfe und Klöster, besass
hier aber auch ein grosses unbewegliches Vermögen, und dieses
war während der ganzen Dauer der Tatarenherrschaft heilig
und unantastbar. Als sich aber die Moskauer Grossfürsten von
.der Herrschaft der Tataren befreiten, begannen sie gleich das
Kirchenvermögen allmälig an sich zu reissen, welches Beispiel
auch von den kleineren Herren und Grundbesitzern eifrig nach-
geahmt wurde; und so kam es, dass die christlichen Herren von
Moskau nicht einmal das schonten, was die Tataren für heilig
und unantastbar erklärten, und dessen Angriff sie unter Todes-
strafe verboten haben. Die Klöster und andere kirchlichen
Corporationen erbaten sich nun bei den Grossfürsten Freibriefe,
allein da wurde ihnen von der anderen Seite Habsucht vorge-
worfen, woraus viele, mitunter ärgerliche Streitigkeiten, entstan-
den sind. Da beschlossZar Johann III. den Streitigkeiten auf eine
radikaleWeisc ein Ende zu machen. Nachdem er den Nowhoroder
Kirchen und Klöstern die Hälfte alles Vermögens genommen
570
und dieselben unter die Bojarenkinder vertheilt hat, machte er 1503
einer Synode in Moskau den Vorschlag, dass man auch alle
übrigen Klostergüter im ganzen Reiche einziehen soll; weil er
aber auf heftigen Widerstand gestossen war, Hess er sein Projekt
fallen. Die Streitigkeiten und Klagen hörten aber nicht auf, da
wurde 1550 über Johann' s IV. Antrag auf einer Synode be-
schlossen,dass künftighin weder die Bischöfe noch die Klöster ohne
landesherrliche Bewilligung Dörfer kaufen können ; und im J. 1581
verordnete eine Synode, dass künftighin die Klöster keine Erb-
güter mit Bauern (d. i. Leibeigenen), sondern statt ihrer ein
Aequivalent in Geld annehmen sollen, wobei aber auch fest-
gesetzt wurde, dass die früheren Schenkungen weder verkauft
noch weggenommen werden durften. Dieser Zustand erhielt sich
dann in Kussland bis zum 18. Jahrhundertc, wo er gründlich ge-
ändert wurde.
§.87.
Ausbreitung des Chri stenthu ms.
Auch in dieser Periode haben von der Moskauer Metropolie
aus einige Bekehrungen heidnischer Völker im Norden und
Osten Kusslands stattgefunden.
1. Ein Theil der Permier wurde schon in der vorigen Peri-
ode durch die Bemühungen des ersten Permer Bischofes Stephan
zum Christenthum bekehrt; nun aber ist es gelungen, auch
in Gross-Perm dem Christenthum Eingang zu verschaffen und
dort (um 1575) sogar ein Kloster zu gründen.
2. Unter den Lappländern wurde im 15. Jahrhunderte
durch einen Mönch Theodorct das Christenthum verbreitet, und
gegen 2000 Lappen haben sich zum Christenthum bekehrt,
welche Zahl dann im IG. Jahrhunderte durch die Predigten der
Mönchpriester Elias und Triphon (-;- 1583) bedeutend vermehrt
wurde.
3. Als Kasan (nach 1550) von Kussland erobert wurde,
haben hier viele Bekehrungen stattgefunden, und in Kasan wurde
(1555) ein Erzbisthum errichtet, welches für die Bekehrung des
ganzem Landes sorgen sollte.
1. Bndlieh nachdem Astrachan (1557) an Russland ge-
kommen war, hat auch dort der christliehe Glaube Eingang
gefunden.
571
Zweites Capitel.
Der Glaube und der Cnltus,
§.88.
Die MoskauerMetropolie war in dieser Periode immer,
die Kiew er Metropolie grösste ntheils von Rom ge-
trennt.
Nachdem dieser Punkt in der Geschichte der beiden Me-
tropolien hinlänglich berücksichtigt worden ist, so bleibt hier
wenig mehr davon zu sogen. Wir haben schon oben gesehen,
dass die zur Moskauer Metropolie gehörigen Bisthümer am
Schisma festhielten und dass auch die wiederholten von den
Päpsten unternommenen Unionsversuche erfolglos blieben. Nur
in der Nowhoroder Erzdiözese gingen die Unionsversuche von
den dortigen Gläubigen selbst aus, sie wurden aber bald von
den Moskauer Grossfürsten und Metropoliten unterdrückt, und
als Nowhorod seine Selbständigkeit verloren hat, konnte es an
eine Vereinigung mit Rom nicht mehr denken, es musste beim
Schisma bleiben. Es war hier auch kaum Jemand vorhanden,
welcher diese Sache in Angriff nehmen könnte, nachdem die
Moskauer Zaren Johann HI. und Johann IV. die meisten
Kirchen und Klöster zerstört und die Priester und Mönche
entweder umgebracht oder auseinandergetrieben haben. Die
Brutalität und Grausamkeit, mit welcher hier die Moskauer
hausten, übertrifft beiweitem die tatarische Wildheit, und die
Veranlassung dazu war ausser anderen ganz besonders die Hin-
neigung dieser Stadt und des dazu gehörenden Gebietes zur
Union mit Rom. Hat ja der Moskauer Metropolit in seinen
Briefen an die Nowhoroder die Union mit Rom als das grösste
Verbrechen hingestellt, wesswegen auch Konstantinopel unter-
gangen sei; und darüber kann man sich nicht wundern, wenn
man liest, dass eine Moskauer Synode das Bartabnehmen eine
so furchtbare Sünde nannte, dass sie nicht einmal das Märtyrer-
blut sühnen kann.
Etwas erfreulicher gestalteten sich die Verhältnisse in der
Kiewer Metropolie, wo es in dieser Periode Zeiten gegeben hat,
in denen die Union erfreuliche Fortschritte machte; so namentlich
unter den Metropoliten Gregor II., Misael und Joseph IL Ob die
572
Nachfolger Misael's der Union treu geblieben sind, ist zweifel-
haft. Es werden wohl einige Beweise dafür angeführt, allein der
Umstand, dass sie das Abhängigkeitsverhältniss von Konstanti-
nopel auch damals nicht aufgegeben haben, wo sie nicht mehr
zweifeln konnten, dass die griechischen in Konstantinopel resi-
direnden Patriarchen von der Union abfielen, und die unirten
Patriarchen, wie aus dem obangeführten Breve des Papstes Ale-
xander VI. an den Wilnaer Bischof Albert hervorgeht, in Rom
residirten, dieser Umstand macht die Orthodoxie der Metropoliten
Simeon, Jonas I. und Macarius J. verdächtig. Ja sogar der Metro-
polit Joseph Soltan, der sich dann entschieden der Union ange-
schlossen hat, scheint anfangs dem Schisma gehuldigt zu haben,
wie aus dem eben erwähnten Breve zu ersehen ist. Joseph Soltan
arbeitete eifrig an der Ausbreitung der Union, allein er wurde in
seinem Wirken durch die zahlreichen am Hofe der Königin
Helena lebenden schismatischen Emissäre gehindert, und als
dann sein Nachfolger sich offen für das Sehisma erklärte, waren
allmälig auch die letzten Spuren der Union verschwunden. Dazu
kam, dass die damaligen polnischen Könige die Union wenig
beachteten, und der römische Stuhl durch die lutherischen Wirren
gehindert war, der Union der Ruthenen seine Aufmerksamkeit zu
schenken. Auf den Kiewer Metropolitanstuhl aber gelangten
bald Männer, welche roh und ungebildet und dazu noch laster-
haft waren, unter welchen deswegen an ein Gedeihen der Union
gar nicht zu denken war. So kam es, dass die Kiewer Metropolic,
in welcher seit den ältesten Zeiten mehr oder weniger Anhänger
der Union vorhanden waren, im IG. Jahrhunderte vollständig zum
Schisma abgefallen war, bis endlich durch Gottes Fügung am
Ende dieses Jahrhundertes das zerrissene kirchliche Band wieder-
vereinigt, und die Kiewer Metropolie mit Ausnahme der zwei
galizischen Diözesen mit der heiligen katholischen Kirche ver-
söhnt worden ist.
§. 89.
Irrlehren in der Moskauer Metropolie.
1. Die Judensekte.
Der Stifter dieser Sekte war der Jude Zacharias, welcher
im Jahre 1470 mit dem Kiewer Pursten Michael nach Nowho-
rod gekommen ist. IV war in den Naturwissenschaften, die
573
damals unter dem Namen Alchymie bekannt waren, vertraut, und
als gewandter Kabbaiist, wusste er die anscheinenden Wunder
der Alchymie mit den Lehren der Kabbalisten zu verbinden
und so Viele zu Irrthümern zu verleiten. Bald gewann er für sich
zwei Priester, Dionisius undAlexius, wrelche er belehrte, dass das
mosaische Gesetz das einzig wahre ist, dass die Geschichte von
Christus eine Erdichtung, und das ganze Christenthum eine
falsche Religion ist u. s. w. Alexius war für die neue Lehre so
eingenommen, dass er sich bald den Namen Abraham beilegte
und sein Weib Sara benannte, und mit Hilfe des Dionisus ge-
lang es ihm bald, mehrere Priester, darunter einen Erzpriester
(Protopop) Gabriel, und mehrere angesehene Laien, darunter
einen Bojarensohn Gregor Tutschin, für die neue Lehre zu ge-
winnen. Es kamen noch vier andere gleichgcsinnte Juden von
Kiew, welche mit den hier gewonnenen Schülern die falsche
Lehre weiter auszubreiten trachteten. Als Hauptbeförderungs-
mittel diente diesen Sektirern die jüdische Kabbala, mit deren
Hilfe man im 15. Jahrhunderte auch in anderen Ländern
tiefere Aufschlüsse über gewisse unbegreifliche Dogmen, über
die Trinität u. s. w. zu erhalten, namentlich aber den wahren
Sinn der heil. Schrift des alten und neuen Bundes er-
forschen zu können glaubte.178) Die Kabbalisten rühmten sich,
dass sie alle Ueberlieferungen kennen, und sogar, dass sie ein
Buch besitzen, welches Gott dem Adam gegeben hat, dass ihnen
alle Geheimnisse der Natur bekannt sind, dass sie die Zukunft
offenbaren können, und dass ihnen auch die Geister zu Gebote
stehen. Diese und ähnliche Prahlereien, verbunden mit magischen
Gaukeleien, konnten bei ungebildeten Leuten nicht ohne tiefen
Eindruck bleiben, und es ist deswegen leicht erklärlich, dass die
Judensekte bald zahlreiche Anhänger gefunden hat, ja dass die
Sektirer auch bei dem Moskauer Grossfürsten im hohen Ansehen
standen, und dass zuletzt einer von ihnen auf den Moskauer
Metropolitansthuhl erhoben wurde. Mit ihrer Verkehrtheit und
Glaubenslosigkeit haben diese Sektirer auch eine grosse List
und Verschlagenheit vereinigt. Sie verachteten und verwarfen im
Innern das ganze Christenthum mit allen seinen Gebräuchen,
178) Vgl. Dr. Albert Stockt, Lehrbuch der Geschichte der Philo-
sophie, Mainz 1870, S. 416—419.
574
aber ausser] ich benahmen sie sich wie die eifrigsten Christen, sie
verrichteten fleissig ihre Gebete, nahmen regen Antheil an dem
Gottesdienste, beobachteten dasFastengebot, und ihre geistlichen
.Mitglieder benahmen sich ganz als musterhafte Priester. Durch
diese Heuchelei ist es ihnen gelungen, dass die beiden ersten
Anhänger und Hauptbeförderer der Judensekte, die Priester
Dionisius und Alexius, zur Belohnung für ihre Frömmigkeit und
ihren Eifer im Dienste der Kirche vom Grossfürsten (1480) nach
Moskau berufen und bei den zwei dortigen grössten Kirchen zu
Vorstehern eingesetzt wurden. Sic blieben auch in ihren neuen
Aemtern ihren Gesinnungen treu, und suchten nun auch in
Moskau Anhänger zu werben. Alexius stand beim Grossfürsten
im grossen Ansehen, er hatte zu demselben freien Zutritt, und
versäumte es nicht, auch dem Grossfürsten seine geheimen Lehren,
selbstverständlich vorsichtig, vorzutragen, welchen der Grossfürst
mit Vorliebe zuhörte. Bald gewannen die Sektirer in Moskau
viele Anhänger, darunter besonders einen Sekretär des Gross-
fürsten, den Theodor Kuritzyn, und den Archimandriten Zosimas.
Diesen Letzteren hat Alexius vor dem Grossfürsten immer sehr
gelobt, und die Folge davon war, dass der Grossfürst dieses Mit-
glied der Judensekte 1490 zum Moskauer Metropoliten einsetzte.
Lange Zeit blieb das Treiben der Judensekte verborgen,
und Alexius, einer der Häupter, ist bis zu seinem Tode in seiner
Stellung geblieben, erst ein Zufall hat die Sekte entdeckt. Vier
betrunkene Sektirer haben sich über geheim gehaltene Dinge
Vorwürfe gemacht, und als dies zur Kenntniss des Nowhoroder
Erzbischofs gekommen war, Hess er die Sache untersuchen, und
so hat man die Judensekte entdeckt. Gennadius, Frzbischof von
Nowhorod, hat die ganze Sache getreu in einem Schreiben an
den Metropoliten und an den Grossfürsten geschildert, und die
Schuldigen nach Muskau geschickt. Im Februar 1484 wurde
über die vier Angeklagten ein Gericht abgehalten, und drei
wurden für schuldig erkannt, der vierte aber losgesprochen.
Man schickte die Schuldigen nach Nowhorod zurück, mit dem
Auftrage, dass Gcnnadius dieselben ermahne, die Sache weiter
erforsche und die Unverbesserlichen den weltlichen Gerichten
zum Abstrafen übergebe. Man bat mit den Sektirern sehr milde
verfahren, weil sie am Hofe mächtige Fürsprecher hatten. Gcn-
nadius setzte nun die Untersuchungen weiter fort, und es ist ihm
575
gelungen, besonders durch den Priester Naum, der früher auch
ein Mitglied der Sekte war, über die Judensekte näheren Auf-
schluss zu erhalten. Er verfasste einen ausführlichen Bericht und
schickte ihn nach Moskau mit der Bitte um weitere Weisungen.
Jetzt aber 1489 fand sein Schreiben nicht mehr so ein williges
Gehör, wie früher, denn unter dem Schutze desKuritzyn konnte
die Judensekte in Moskau ganz ruhig bleiben, und der schon ge-
nannte Priester Dionisius scheute sich nicht, das Kreuz öffentlich
zu beschimpfen. Gennadius erhielt keine Antwort, da wandte er
sich an den Administrator der Moskauer Metropolie, den Sarajer
Bischof Prochor, sowie an zwei andere Bischöfe mit der Bitte,
dass sie gegen die Judensekte auftreten. Mittlerweile ist Zosimas
(1491) Metropolit geworden, und auch an ihn richtete Gennadius
ein Schreiben, da er noch nicht wusste, dass Zosimas zu der
Sekte gehört. Zosimas hätte die ganze Sache am liebsten todtge-
sch wiegen, allein weil der Bericht des Gennadius den anderen
Bischöfen bekannt war, so musste etwas gethan werden. Es wurde
1491 im Oktober eine Synode gehalten, welche die Judensekte
verdammte, und derGrossfürst schickte Einige in die Verbannung,
Andere aber wurden nach Nowhorod zurückgestellt,wo sie von Gen-
nadius dem öffentlichen Spotte preisgegeben wurden. Er liess sie
auf Pferde setzen, so dass sie mit dem Rücken nach vorne gekehrt
waren, ihre Kleider waren mit dem Futter nach oben gekehrt,
man gab ihnen Mützen von Birkenrinde, mit Büscheln aus Bast
und Kronen von Stroh und mit der Aufschrift: „Das ist das
Heer des Teufels." In dieser Kleidung führte man sie in den
Gassen herum, das Volk verhöhnte sie und spuckte ihnen ins
Angesicht, und Alle riefen: «das sind dieEeinde Christi«, und am
Ende hat man ihnen die Mützen an den Köpfen verbrannt. Viele
waren aber auch damit nicht zufrieden, sie verlangten, dass die
Häretiker dem Feuer tode überliefert werden.
Das über die Judensekte gesprochene Urtheil hatte aber
sehr unbedeutende Folgen. Der Metropolit Zosimas verfolgte die
Sektirer nicht, im Gegentheilc, er bestrafte deren heftigste Gegner,
„denn, meinte er, man solle gegen die Häretiker nicht mit Groll
auftreten, sondern nur den Frieden predigen." Dazu gesellte sich
noch ein anderer Umstand. Damals erwartete man, als am Ende
des siebenten Jahrtausendes nach der byzantinischen Aera(7000
byz. Aera = 1492 nach Chr.) das Ende der Welt, und die
5TG
Wiederkunft des Messias. Nun verlief aber das Jahr 1492 ruhig:,
und die AVeit blieb in ihren Fugen, und dies beutete die Juden-
sekte aus. indem ihre Anhänger, die Christen verspottend, sprachen:
„ Wenn Christus euer Messias ist, warum kommt er denn nicht
in seiner Herrlichkeit?" Und so nahm die Häresie unter dem
Schutze des Metropoliten zu. Nun erhob sich aber ein neuerGeg-
ner der Judensekte, der Vorsteher des Klosters in Wolokolamsk,
Josef. Er schrieb zuerst eine Geschichte der Judensekte von ihrem
Entstehen bis 1491, und forderte den Bischof Niphon von Susdal
auf, dass er gegen den Metropoliten Zosimas offen auftrete. Dies
ist auch zu den Ohren des Grossfürsten gekommen, und er sah
sich genöthigt, den Zosimas, den er selbst zum Metropoliten
machte, zu entlassen(1494), und zwar in der schonendsten Weise,
indem er ihm den Rath gegeben hat, freiwilig zu resigniren, was
dieser auch befolgte. So fiel eine Hauptstütze der Judensekte,
aber es blieb noch der angesehene Höfling Theodor Kuritzyn,
und er hatte es vermocht, einen Gesinnungsgenossen Cassian
zum Archimandriten des Georgklosters in Nowhorod zu erheben,
wo dann die Judensekte ihren Mittelpunkt hatte.
Der genannte Mönch Joseph rastete aber nicht, er erschien
persönlich vor dem Grossfürsten und bat ihn um strengeres
Verfahren gegen, die Häretiker. Da wurde (1594 im Dezember)
eine neue Synode in Sachen der Judensekte zusammenberufen,
bei welcher der Sohn des Grossfürsten und dessen Thronerbe
Basil anwesend war. Der Mönch Joseph war auch unter den
Richtern. Die Sekte wurde wieder verurtheilt, und der Grossfürst
verdammte Einige zum Feuertode, Anderen wurden die Zungen
ausgeschnitten, und noch Andere wurden eingesperrt oder ver-
bannt. So wurde die Judensekte vernichtet, aber nicht ausgerottet,
denn im Geheimen hat sie sich noch lange erhalten.
Die Lehre der Judenseite bestand wesentlich im Folgenden:
Sie läugneten die Menschwerdung des Sohnes Gottes und die
Auferstehung Christi von den Todten; sie verwarfen den Hei-
ligenkultus sowie die Verehrung der Bilder; das heil. Sakrament
der Eucharistie betrachteten sie als eine einfache Ceremonic,
glaubten aber nicht an die Gegenwart Christi unter den Gestalten
des Brodcs und Weine-; sie ehrten nur die Bücher des alten Te-
stamentes, welche sie nach ihrer Weise erklärten, feierten
die Ostern nach dem jüdischen Kalender, und beobachteten am
57t
Mittwoch und Freitag kein Fasten. Ausserdem aber hatten ihre
Koryphäen noch andere falsche Lehren verbreitet. Gegen die
Judensekte schrieb der genannte Mönch Josef, dessen Schriften
auch die Geschichte dieser Sekte entlehnt ist.
II. Irrlehre des Matthäus Baschkin und des TheodosiusKossoj.
Diese zwei Häretiker waren eigentlich Sozinianer der extremsten
Richtung. Baschkin, der seine Ansichten einem abendländischen
Apotheker Matthäus und einem anderen Abendländer ver-
dankte, lehrte: a) dass man sich nur an die heilige Schrift zu
halten und dieselbe frei zu erklären hat, die Tradition aber sei
ganz zu verwerfen; b) der Sohn Gottes ist nicht dem Vater
gleich; c) die Eucharistie und die Busse sind keine Sakramente;
d) die Verehrung der Bilder ist ein Götzendienst.
Noch weiter ging Kossoj, ein Schüler des Baschkin. Er
war zuerst Diener eines Bojaren in Moskau, und als er diesen
bestohlen hatte, enlioh er nach Belosero, wo er Mönch wurde.
Im Jahre 1555 wurde er nach Moskau gebracht und in einem
Kloster eingesperrt, von wo er aber nach Litauen entwischte und
dort eine Jüdin geheiratet hat. Um 1575 ist er in Wolynien als
Prediger der neuen Lehre aufgetaucht. Kossoj läugnete die
Dreifaltigkeit sowie die Fleisch werdung des Sohnes Gottes, stellte
den Verstand als die einzige Quelle alles menschlichen Wissens
auf, hehauptete, dass der Tod nicht eine Folge der Sünde, sondern
in der Natur des Menschen gelegen ist, und verlachte alle Ein-
richtungen undCeremonien derKirchc als unsinnig und unnöthig.
— Uebrigens konnten die Protestanten in Moskau keine Anhänger
finden ; in Südrussland aber haben sich zu ihrer Sekte besonders
viele Adelige bekehrt.
§• 90.
Der Cultus.
In der Kiewer Metropolie wurden die gottesdienstlichen
Funktionen auch in dieser Periode nach altem Brauche verrichtet,
und man hört hier nichts von besonderen Veränderungen in
dieser Beziehung.
Anders war es in der Moskauer Metropolie; hier ist der
Cultus in jenen Zeiten sehr verfallen, und aus Unwissenheit,
Mangel an einem nur halbwegs fähigen Clerus, sowie beim fast
Pelesz, Geschichte der Union. 37
578
vollständigen Mangel an Kirchenbüchern, haben sich hier in den
Gottesdienst mannigfache Irrthümer eingeschlichen, welche hier
nur kurz erwähnt werden. Man hatte auch jetzt neue, mitunter
schöne Kirchen gebaut, allein, wie auf der Moskauer Synode
(1551) gesagt wurde, mehr aus Ehrgeiz als aus Frömmigkeit, und
überhaupt nur das Aeussere beachtet, von dem inneren Werthe
des Gottesdienstes aber und von dessen Bedeutung keinen Be-
griffgehabt. Diesem Mangel wollte der Grieche Maxim abhelfen,
indem er einzelne Cultakte erläuterte, ohne aber einen besonderen
Erfolg erzielt zu haben. In Bezug auf die kirchlichen Ceremonien
wurde damals in Moskau besonders darüber gestritten, in welcher
Richtung man hei feierlichen Prozessionen gehen soll, und dann darü-
ber, wie man sich mit dem heiligen Kreuze bezeichnen soll.
In ersterer Beziehung ist der Streit im J. 1479, bei Ge-
legenheit der Einweihung der Kathedralkirche zur Himmelfahrt
Mariae in Moskau ausgebrochen. Bei diesem Anlasse haben
nämlich Einige den Metropoliten Gerontius beim Grossfürsten,
den man in Moskau immer als höchste Instanz in kirchlichen
Sachen betrachtete, verklagt, dass er bei der feierlichen Proces-
sen nicht nach dem Laufe der Sonne, d. i. nicht von Osten nach
Westen, sondern in entgegengesetzter Richtung gegangen ist.
Der Grossfürst machte deswegen dem Metropoliten bittere Vor-
würfe, beschuldigte denselben, dass er Ursache des Zornes Gottes
sei, welcher Moskau 1474 heimgesucht hat, indem damals ein
heftiges Erdbeben viele Gebäude, darunter auch die im Baue be-
griffene Kathedralkirche zerstörte, und Gerontius sah sich ge-
nöthigt, 1481 sich in ein Kloster zu entfernen, von wo er aber
später zurückberufen und ihm anheimgestellt wrurde, die Rich-
tung der Processionen nach seinem Ermessen zu bestimmen. In
Bezug auf die Kreuzesbezeichnung aber stritt man im 16. Jahr-
hunderte darüber, ob man dabei zwei oder drei Einger zusammen-
legen soll, und der Stoglaw (1551) bestimmte auf Antrag des
Zars Johann 1 V. des Grausamen, dass „die Protopopen, Priester
und Diakone das Kreuzeszeichen über sich kreuzförmig und
nach der vorgeschriebenen Ordnung machen, so wie sie die Gläu-
bigen kreuzförmig segnen sollen, wie das die heiligen Väter
überliefert haben. Auch sollen sie ihre Kinder, alle Christen be-
lehren und unterweisen, dass sie sich kreuzförmig bezeichnen
sollen. u Ecrncr verordnete der Stoglaw, dass das Kreuzeszeichen
mit zwei zusammengelegten Fingern zu machen sei.
579
Die meisten Schwierigkeiten und Streitigkeiten aber ent-
standen in Moskau in Bezug auf die Kirchenbücher. Schon in der
ersten Periode dieses Zeitraumes sind in die Kirchenbücher viele
Irrthümer eingeschlichen, und schon damals haben sich einzelne
Metropoliten bemüht, diesem Uebelstande abzuhelfen, ohne aber
etwas ausgerichtet zu haben. Die Kirchenbücher wimmelten von
verschiedenen Irrthümern, welche theils von den Uebersetzern,
theils von den Abschreibern herrührten. So lange noch die Metro-
politen der griechischen Sprache mächtig waren, konnten sie
noch die russischen Kirchenbücher mit den griechischen Originalen
vergleichen und das Fehlerhafte bezeichnen und climiniren. Seit
Photius aber waren die Moskauer Metropoliten der griechischen
Sprache nicht mehr mächtig, und so gab es dort Niemanden
mehr, welcher eineEmendation der Kirchenbücher unternehmen
könnte, und die Irrthümer mehrten sich in denselben immer
mehr. Die Folge war, dass man auch dieselben kirchlichen Funk-
tionen, ja selbst die Sakramente an verschiedenen Orten auf eine
verschiedeneWeise verwaltete. Die Metropoliten und die Bischöfe
mochten das wohl eingesehen haben, aber sie waren unfähig, eine
Abhilfe zu treffen. Da wurde vom Grossfürsten Basil III. ein ge-
lehrter Grieche Maxiin nach Moskau berufen, welchem nebst der
Ordnung der fürstlichen Bibliothek auch die Emendation der
Kirchenbücher anvertraut worden ist. Er übersetzte die Psalmen,
und als er die anderen Kirchenbücher einer Prüfung unterzogen
hat, fand er darin so viele Irrthümer, dass er erklärte, diese
Bücher seien so geartet, als ob sie von Ketzern herstammen wür-
den« Einiges war falsch ^ibersetzt, das Andere falsch aufgefasst und
das Meiste schlecht abgeschrieben, und zudem seien von den
Abschreibern ganze Fabel in den Text hineingeschoben. Der
damalige Metropolit Warlaam (1511 — 1522) war mit den Arbei-
ten Maxim's sehr zufrieden, aber nachdem Warlaam abgesetzt
und an dessen Stelle der ehrgeizige und unwissende Daniel
(1522 — 1539) erhoben wurde, da wurden die sehr verdienstlichen
Arbeiten Maxim's nicht nur nicht geschätzt, sondern, weil man
für sie kein Verständniss hatte, der Verfasser selbst wurde zuerst
verdächtigt, dann offen verfolgt. Anfangs trauten sich die unwis-
senden Moskauer Prälaten nicht, den Maxim anzugreifen, weil er
beim Grossfürsten in grosser Gunst stand; als sich aber Maxim
1524 den Zorn des Grossfürsten zugegezogen hat, dadurch, dass
37*
580
er dessen Verlangen, sieh von seiner treuen Gattin zu trennen
und eine andere zu heirathen, nicht billigen wollte, da traten
Maxim's Gegner auf, und verklagten ihn, „dass er die Worte
der Kirchenbücher, und zwar nach eigenem Gutdünken und
nach seinem Sinne verändert, ohne Zustimmung und Wilhn
des Grossfiirsten." Solehe Anschuldigungen wurden vom Metro-
politen Daniel selbst ausgesprochen, womit er den Grossfür-
sten als Haupt der russischen Kirche öffentlich anerkannte.
Die Ankläger verstanden freilich kein Wort griechisch, allein
man glaubte ihnen doch, dass die Uebersetzungen und
Emendationen Maxims mit dem griechischen Texte nicht über-
einstimmen, und Maxim wurde als ein Ketzer, der die von Gott
inspirirten Bücher entweiht hat, verurtheilt, man belegte ihn mit
dem Banne und verbot ihm in die Kirche zu gehen. Dann wurde
er aus einem Klostergefängnisse in das andere geschleppt, bis er
im Jahre 1556 in der Haft sein Leben abgeschlossen hat179).
Das traurige Schicksal Maxim's schreckte natürlich von
seiner Nachahmung ab, doch endlich konnte man sich in Mos-
kau nicht mehr verhehlen, dass die Sachen nicht mehr so gehen
können, und dass man doeli etwas für die Emendation der
Kirchenbücher thun muss. Man gelangte auch zu der Ueberzeu-
gung, dass mit dem fortwährenden Abschreiben nur die Fehler
vermehrt werden, und entschloss sich endlich, in Moskau eine
Buchdruckerei zu gründen lö°). Zar Johann IV. hat schon 1547
aus Deutschland einen Buchdrucker berufen, welcher in Moskau
die zur Einrichtung einer Buchdruckerei notwendigen Anstalten
treffen sollte, und 1553 wurde daselbst unter der Leitung zweier
Männer, des Diakons Johann Theodorow und des Peter Mstis-
lawec die erste Buchdruckerei errichtet, in welcher 1564 das
erste Druckwerk „die Apostelgeschichte und die Briefe der
Apostel" erschienen ist. Es wurde beschlossen, zuerst alle Kir-
chenbücher nach den besten und sichersten Handschriften her-
auszugeben, und damit alle Kirchen zu versehen, und auf diese
Weise die irrthümlichen Bücher ganz zu beseitigen. Es wurde
dann in Moskau noch das Evangelium herausgegeben, die erste
vollständige Ausgabe der ganzen Bibel aber erschien nicht in
'•((j Vgl. Kar;, m 8 in a. B. 0. VII. 178 ff.
,ö°) Derselbe, n. a. O. IX. 52 f.
581
Moskau, sondern in Wolynien, wo man schon im vorigen Jahr-
hunderte gedruckte Kirchenbücher hatte. Dass die ersten in Mos-
kau erschienenen Kirchenbücher fehlerhaft waren, ist selbstver-
ständlich, weil man sich eben an fehlerhafte Handschriften
geb alten hat, und es Niemanden gegeben hat, welcher etwa
griechische Originale zu Rathe ziehen könnte, weil Niemand der
griechischen Sprache mächtig war. Doch es war damit wenigstens
der Anfang gethan, und die Verständigeren haben diese Erschei-
nung mit Freuden begrüsst. Aber es fehlte auch nicht an zahl-
reichen sehr heftigen Gegnern. Zu diesen gehörte zuerst die
ganze Gilde der Abschreiber, welche die Buchdruckerkunst brod-
los zu lassen drohte, und zu ihnen gesellten sich die Obskuran-
ten, welche in dem Buchdrücken eine gottlose Neuerung, eine
strafwürdige Verirrung erblickten, und die Typographen als Ket-
zer verschrieen. Um sie desto sicherer zu verderben, wurden die
Typographen verklagt, dass sie Anhänger der Irrlehre Basch-
kin's sind, es wurde ein Aufruhr angezettelt, die Buchdruckerei
verbrannt, und die beiden Männer Johann Theodorow ,81) und
Peter Mstislawec konnten ihr Leben nur durch schleunige
Flucht retten. Sie kamen nach Wolynien zum Fürsten Constan-
tin von Ostrog, bei welchem sie freundliche Aufnahme und eine
ihrem Berufe entsprechende Anstellung gefunden haben. Fürst
Konstantin gründete nämlich in Ostrog eine Buchdruckerei, be-
sorgte sich eine gute Uebersetzung der heil. Schrift, Hess die-
selbe mit dem von Konstantinopel bezogenen Originaltexte ver-
gleichen und emendiren, und im J. 1581 ist in Ostrog die erste
vollständige Ausgabe der heil. Schrift in kirchenslavischer
Sprache erschienen. — ■ Zar Johann IV. Hess wohl die zerstörte
Buchdruckerei wieder aufbauen, und 1568 wurde in Moskau das
Psalterion herausgegeben, welches aber, weil man dabei auf den
Urtext keine Rücksicht genommen hat, keinen grösseren Werth
hatte, als die 1564 erschienene Apostelgeschichte und die Briefe
der Apostel. — Seitdem man gedruckte Kirchenbücher hatte, kam
I81) Johann Theodorow kam zuerst an den Hof des polnischen Königs
Sigismund IL, gründete dann in Lemberg eine Buchdruckerei, in welcher er
1573 die Apostelgeschichte und die Briefe der Apostel herausgab. In dein An-
hange zu diesem Buche erzählt er, welches Schicksal ihn in Moskau ereilte.
Dann ging er nach Ostrog und gab 1580 das Psalterion und das neue Testa-
ment, lind 1581 die ganze Bibel heraus,
582
auch in den Gottesdienst eine grössere Ordnung und Einklang,
und zwar in der Kiewer Metropolie schon seit dem 15. Jahrhun-
derte, in Moskau aber erst im 17. Jahrhunderte.
Drittes Capitel.
Das religiöse und sittliche Lehen und das Mönehwesen.
§• 91.
Das religiöse und sittliche Leben und die Auf-
klärung des Volkes.
Viele Umstände haben dazu beigetragen, dass sich in dieser
Periode die Sitten des Volkes verschlimmerten. Diese waren:
1. Mangel an Schulen, welche vorzüglich in Nordrussland fast un-
bekannt waren, nur hie und da konnte man noch einen Mönch
erblicken, welcher sich mit dem Unterrichte der Kinder und an-
derer Unwissenden befasste. Wie traurig es mit der Aufklärung
im Norden stand, beweisen die diesbezüglichen Schilderungen
des Nowhoroder Erzbischofes Gennadius, welcher erzählt, dass
man ihm sogar solche Leute zur Priesterweihe präsentirte, wel-
che nicht einmal lesen konnten. Wenn aber die Priester so unge-
bildet waren, und wenn man dem Gennadius zurufen konnte:
„So ist das Land! Man kann Niemanden ausfindig machen, wel-
cher lesen und schreiben könnte", so kann man sich von der Un-
wissenheit des Volkes leicht einen Begriff machen. Diese allge-
meine Unwissenheit war auch die Ursache, dass die Judensekte
sogar unter dem Clerus so leicht Anhänger finden konnte. Dass
aber die krasse Unwissenheit mehr oder weniger mit der Sitten-
losigkeit Hand in Hand geht, ist eine allgemeine Erscheinung.
2. Der gänzliche Verfall der Disciplin beim Säcular- -und Regulär -
Clerus, sowie dessen grobe Unwissenheit und Sittenlosigkeit. Im
Süden waren noch im 15. Jahrhunderte ziemlich gebildete Prie-
ster, und man hat dort damals Vieles für die Aufklärung und
Veredlung des Volkes gethan; seitdem aber auf den Kiewer M<-
tropolitanstuhl Leute kamen, welche als roh und unwissend ge-
schildert werden, konnte sich auch beim niederen Clerus und
beim Volke nur die Unwissenheit und die Sittenlosigkeit ver-
mehren. Und wie traurig es diesbezüglich im Norden stand.
wurde an anderen Stellen gesagt, und diesbezüglich äussert sich
583
die Moskauer Synode vom Jahre 1551 so: „Die Väter und Lehrer
verstehen selbst wenig und kennen die Kraft der göttlichen
Schrift nicht, und überdies haben sie nirgends Gelegenheit, etwas
zu erlernen." Dass dieser Clerus ausserdem sittenlos war,
haben wir schon gesehen. 3. Der Mangel der Predigten. In den
russischen Kirchen wurden nirgends Predigten gehalten, denn
man befürchtete, dass eine Predigt nur zu Häresien führen kann;
und wenn man erwägt, auf welcher Bildungsstufe der damalige
Clerus stand, so kann man diese Befürchtung nicht ungerecht-
fertigt nennen. Anstatt der freien Predigten war es vorgeschrie-
ben, einzelne Abschnitte aus älteren Schriften, die für andere
Verhältnisse und andere Zuhörer bestimmt waren, vorzulesen.
4. Die tatarischen Laster, als Heuchelei, Falschheit, Tücke, Grau-
samkeit u. s. w., welche sich schon in der vorigen Periode gel-
lend machten, sind auch jetzt geblieben und haben sich noch
mehr ausgebreitet, und diese Laster wurden durch die grausamen
Regierungen, namentlich Johann's IV., noch mehr gefördert.
5. Im Süden haben die Anhänger des Schisma dem Volke einen
fast wilden Hass gegen die Lateiner und die Union eingeimpft, was
auf dasselbe nur demoralisirend wirken konnte. 6. Die traurige
Lage, in welcher sich das gemeine Volk befunden hat, indem es
in Leibeigenschaft lebte, konnte dasselbe nur in den sklavischen
Gesinnungen bestärken und in ihm allen Sinn für alles Edle
und Gute abstumpfen. Endlich kann hier 7. der allgemein herr-
schende Aberglaube, welcher besonders aus Anlass der Pest, der
verschiedenen Naturerscheinungen und namentlich in Folge des
allgemein verbreiteten Glaubens von dem bevorstehenden Ende
der Welt in den verschiedensten Abarten aufgetreten ist, genannt
werden. Diese und andere Ursachen veranlassten einen tiefen
Verfall des sittlichen und religiösen Lebens in dieser Periode.
Man beobachtete dabei noch die herkömmlichen religiösen Ge-
bräuche und Ceremonien, war ja doch der grösste Tyrann jener
Zeiten, Johann IV., ein strenggläubiger und religiöser Mann; aber
man hat diese Ceremonien nur äusserlich verrichtet, ohne sie zu
verstehen und ohne durch dieselben erbaut zu werden.
Der russische Historiograph Karamsin (VII. 212 ff.)
schildert die damaligen Zustände folgendermassen: „Unsere
Sitten erschienen den fremden Beobachtern interessant und
schrecklich. Contarini schreibt, dass die Moskauer tagsüber in
581
den Gassen herumbummeln und den Tag in den Schenken ab-
schliessen. Ilerberstein aber hat zu seiner Verwunderung gesehen,
dass die Russen auch an Sonntagen arbeiten. Den Russen war es
verboten, sich an Werktagen zu betrinken; nur die fremden
Söldner waren davon ausgenommen. Man bemerkte, dass die
Russen nicht schlecht und nicht streitsüchtig, sondern geduldig,
aber im Handel zum Betrüge geneigt sind. Der Wucher war
nicht entehrend; die Wucherer nahmen gewöhnlich 20%, und
priesen noch ihre Mässigung, indem sie sagten, dass man
früher 40°/0 genommen hat. Die Bauern waren Sklaven, vor-
züglich jene, welche von gekauften Sklaven, von Kriegsgefange-
nen und Verurtheilten abstammten. Noch trauriger war die
Lage der freien Landleute, welche bei den Bojaren irgend ein
Grundstück in Pacht nahmen und dafür dem Herrn über die
Kräfte arbeiten mussten, so dass ihnen in der Woche nicht ein-
mal zwrei Tage für ihre eigene Arbeit blieben, und so kam es,
dass diese armen Leute trotz ihrer übermässigen Arbeit nicht
einmal so viel verdienten, um sich ernähren zu können. Ausser-
dem wurden sie wregen ihrer Armuth allgemein verachtet, man
nannte sie „krestjane" (d. i. Christen), worin man die Tataren
nachahmte, welche den Namen Christ immer im verächtlichen
Sinne gebrauchten. Viele Väter verkauften ihre Kinder, weil sie
dieselben nicht ernähren konnten. Die Bojaren, wenn sie auch
arm waren, benahmen sich sehr stolz. Siegingen niemals zu Fusj,
weil sie sich dadurch zu erniedrigen glaubten. Die jungen
Frauen erschienen selten vor fremden Leuten und gingen auch
selten in die Kirche; sie kümmerten sich auch nicht um dasllaus-
wesen, sondern überliessen das den Dienstboten. Die Armen da-
gegen arbeiteten nach Kräften, aber sie hielten es für nicht er-
laubt, irgend ein lebendes Wesen zu tödten, und wenn sie etwa
ein Huhn braten wollten, mussten sie so lange vor der Thür
stehen, bis Jemand vorüberging und ihnen dasselbe schlachtete.
Obwol aber die Weiber so abgeschlossen lebten, fehlte es nicht
an Ehebrüchen, was desto leichter geschehen konnte, als die
Ehen nicht in Folge der gegenseitigen Neigung geschlossen
wurden und die Männer sehr oft abwesend waren. Nicht der
Bräutigam wählte sich die Braut, sondern der Vater wählte für
seine Tochter einen Mann und verhandelte dann darüber mit
dessen Vater. Man bestimmte den Tag der Verlobung, und die
585
künftigen Gatten kannten sich noch gar nicht. Wenn aber der
ungeduldige Bräutigam seine Braut früher sehen wollte, so er-
wiederten ihm deren Eltern: Frage bei guten Leuten, wie sie ist.
Die Mitgift bestand in Kleidern, Dienern, Pferden u. s. w., und
was die Braut von ihren Verwandten und Freunden an Ge-
schenken erhalten hat, das musste der Mann nach der Hochzeit
entweder zurückgeben oder bezahlen. Herberstein behauptet,
dass ein russisches Weib erst dann von der Liebe ihres Mannes
überzeugt ist, wenn sie von ihm abgeprügelt worden ist, und
Karamsin hält das für wahrscheinlich.
Uebrigens waren die Russen gastfreundlich, man bewirthete
die Ankömmlinge mit Meth, Bier und Wein. x\bends pflegten sie
nicht zu essen, aber die Malzeiten waren reich und ausgiebig.
Kostbare Kleider durften nur die höchsten Beamten tragen,
anderen Leuten war es nicht gestattet solche Kleider zu tragen.
Die Einrichtung der Häuser war sogar bei reichen Leuten sehr
einfach, und mit sehr niederigen Thüren versehen. Die Russen
waren fromm, und wenn sie schriftkundig waren, lasen sie gern
geistliche Bücher, aber sie wollten, wie sich der grossfürstliche
Gesandte Demeter in Rom ausdrückte, keine Predigten in der
Kirche hören, denn, meinten sie, die menschliche Weisheit passt
nicht zur Einfachheit des evangelischen Wortes; sie ehrten die
Gotteshäuser und hingen blind an den kirchlichen Ceremonien,
hassten aber alle Andersgläubigen, namentlich die Lateiner, in
welchem Hasse das Volk für jede andere Belehrung von den
ungebildeten Priestern bei jeder Gelegenheit bestärkt wurde.
Geschichte des Basilianerordens im II. Zeiträume.182)
§.92.
Vermehrung der Klöster.
Wir haben schon beim Abschluss des ersten Zeitraumes
unserer Geschichte den erfreulichen Aufschwung, welchen das
Ordenswesen in Russland genommen hat, gesehen, und dessen
grosse Verdienste kennen gelernt.
182) Nach dem ruthenischen Werke: lIIemaTH3Mi, 1I|)obhhmih cb. Cnacm-cia
HHHa cb. BacH.uH B. bi Ta.iHtvH, .UßoBb 1867 (d. i. Schematismus der Provinz des
heil. Erlösers des Basilianer-Ordens in Galizien, Leinberg 1867).
586
Aus den Zellen des Kiewer Höhlcnklosters gingen fromme
Ordensm'anner in das ganze weite Land, verbreiteten den Glauben,
veredelten die Sitten und trugen in die entferntesten Gegenden
mit dem Glauben auch die Aufklärung unter das noch auf einer
sehr tiefen Stufe der Kultur stehende Volk. Von Fürsten, Bojaren
und dem Volke geachtet und unterstützt, erkalteten die Mönche
auch jetzt nicht in ihrem Eifer, sie legten neue Klöster an,
welche sie nach dem Muster des Mutterklosters ordneten, und
errichteten bei den Klöstern überall auch Schulen, wohl ein-
sehend, dass sie nur auf diese Weise ihre edle Aufgabe zu lösen
und auf das Volk nachhaltig einzuwirken im Stande sein werden.
Die grossen Wohlthaten des Basilianerordens wurden auch all-
gemein anerkannt, und deswegen trachtete Jeder, dem es nur
möglich war, sich gegon diesen Orden erkenntlich zu erweisen.
Schon im eilften Jahrhunderte sind sehr viele Klöster gestiftet
worden, ihre Zahl vermehrte sich aber nun noch mehr. Nicht
nur Fürsten, sondern auch Bojaren und andere angesehene Laien,
dann auch Bischöfe und Mönche betrachteten es als ein frommes
Werk} nicht nur die schon bestehenden Klöster zu unterstützen,
sondern besonders neue Klöster zu stiften und zu dotiren, und
viele reiche, angesehene Personen, unter denen auch Fürsten
und Fürstinnen waren, opferten alle ihre Güter den Klöstern und
widmeten sich selbst dem Ordensstande.
Schon im eilften Jahrhunderte haben wir unter den
Mönchen einige angesehene Bojaren gesehen, nun vermehrte sich
deren Zahl bedeutend, so dass der Grossfürst Wladimir Mononiach
sich diesbezüglich zu der Aeusserung veranlasst sah: ..Nicht das
Mönchthum wird uns selig machen, sondern gute Werke."
Zu den Fürsten, tuclche im 12. und am Anfange des 18. Jahrhunderts
sich dem Ordtnsleben widmeten, gehören: Fürst Swiatosl au: Nikolaus
(1106), welcher in das Kiewer Höhlenkloster eingetreten ist;
Ihor aus dem Tschernigower Fürstengeschlechte (f 1146), Fürst
von Kiew Swiatoslaiu (1194), David von Smolensk (1197\ David
von Murom, (1228), Mstislaw (1228); — dann die Fürstinnen:
Predslawa, Tochter des Grossfürsten Swiatoslaw (f 1116), zwei
Töchter des Grossfürsten Wladimir Mononiach, nämlich Kuthvmia
(t 1138), welche mit dem ungarischen Könige Koloman vermalt
war, und Maria (f 1146)« Witwe nach dem griechischen kaiser-
lichen Prinzen Leo; heil. Euphrosinia, Fürstin von Polozk (f 1173
587
in Jerusalem), und ihre Schwester heil. Parascevia (gest. in Rom);
dann viele andere verwitwete Fürstinnen. Diese fürstlichen Per-
sönlichkeiten haben nun bei ihrem Eintritte in das Ordensleben
die Klöster reichlich beschenkt oder neue Klöster gestiftet, so
die heil. Euphrosinia das Nonnenkloster zum heil. Erlöser in
Poiozk, dessen erste Vorstherin sie war. Ganz besonders aber
vermehrten die Fürsten die Zahl der Klöster, in denen sie den
festen Hort des Glaubens und die beste Kulturstätte sahen. Es
würde zu weit führen und hier auch von wenig Interesse sein,
die einzelnen Namen anzuführen, es sei nur bemerkt, dass die
Chronisten fast von jedem Fürsten jener Zeiten erzählen, dass er
ein oder mehrere Klöster gestiftet hat, und es muss hervorgehoben
werden, dass das eilfte und zwölfte Jahrhundert in der Geschichte
des Basilianerordens in Russland sowol mit Rücksicht auf dessen
Ausbreitung als auch in Bezug auf die strenge Beobachtung' der
Ordensregel, das goldene Zeitalter bildet.
Trauriger gestalteten sich die Verhältnisse vom dreizehnten
Jahrhunderte an. Bis nun zu haben die Basilianer nicht nur in
kirchlicher, sondern auch in politischer Beziehung eine grosse
Rolle gespielt, auf die bischöflichen Stühle kamen nur Mönche,
welches Vorrecht ihnen auch nun noch geblieben ist; allein in
politischer Beziehung traten grosse Veränderungen ein, die
Klostervorsteher waren auch inmitten der traurigen Bürgerkriege,
welche Russland seit Jaroslaw's I. Zeiten zerfleischten, von den
Fürsten geachtet und um Rath befragt, und oft ist es ihnen
gelungen, das Blutvergiessen zu verhindern; seitdem aber Russ-
land von den Tataren überfluthet wurde, konnte davon keine Rede
sein, und in dem wilden Sturme sanken viele schöne Klöster in
Schutt und Asche. Durch die tatarischen Räubereien verarmte
dos ganze Land, und bei solchen Zuständen ist es leicht erklärlich,
dass an das Wiederaufbauen der zerstörten oder an die Grün-
dung neuer Klöster gar nicht zu denken war, und wirklich ist
in Nordrussland bis zum Ende des dreizehnten Jahrhundertes
kein neues Kloster entstanden. Nur in dem jetzigen Galizien
und in Wolynien sind in jenen Zeiten mehrere Klöster gestiftet
worden, von denen besonders zwei Klöster von Lemberg, das
noch jetzt bestehende zum heil. Onuphrius und ein anderes zum
heil. Georg an der Stelle, wo sich jetzt die ruthenische Metro-
politankirche in Lemberg befindet, zu erwähnen sind. In der
588
zweiten Hälfte des 13. Jahrhundertes sind auch in Litauen
ruthenische Klöster gestiftet worden, und zwar das erste am
Flusse Xiemen bei Nowogrodek von dem litauischen Fürsten
Wojschelk, welcher der weltlichen Herrschaft entsagte und die-
selbe des Halitscher Fürsten Sohne Daniel übergab, selbst aber
sich dem Ordensleben widmete und das genannte Kloster grün-
dete. Seitdem sind auch mehrere andere Basilianerklöster in
Litauen entstanden.
Ausserdem sind im dreizehnten Jahrhunderte auch noch
andere Klöster von Mönchen selbst gegründet worden, und
zwar in solchen Gegenden, welche von den Tataren wegen ihrer
Armuth verschont blieben, so namentlich um das Jahr 1255 in
der Gegend der Tschuden und Karelier, wohin sich zwanzig1
Mönche zur Verkündigung des Wortes Gottes begeben haben
und zwei Klöster anlegten; und ebenso sind im Norden noch
einige andere Klöster, namentlich in den Gegenden von Now-
horod entstanden, von denen aber die meisten schon am Ende
des dreizehnten Jahrhundertes nicht mehr bestanden.
Günstiger war für die Basilianerklöster das vierzehnte Jahr-
hundert, und damals sind besonders in dem Nowhoroder Gebiete
und in Halitsch viele Klöster entstanden. In dem Moskauer
Gross fürstenthume aber, auf welchem das tatarische Joch am
schwersten lastete, und wo überdies grausame Bürgerkriege
wütheten und die Fürsten selbst bei den Mongolen gegen
einander Hilfe suchten, war an einen Aufschwung des kirch-
lichen Lebens nicht zu denken. Die Tataren änderten zwar
die bisherigen Gesetze und Einrichtungen nicht, ja sie nahmen
in ihren Jarliks das Christenthum in Schutz; allein bei den
ersten Einfällen wurden viele Kirchen und Klöster zerstört, der
C ler us aber ist entweder umgekommen oder schmachtete in der
Gefangenschaft, so dass es hier, wie schon an anderer Stelle
gesagt wurde, fast unmöglich war, einen geregelten Gottesdienst
zu halten. Zu dem gesellte sich, wie aus der unter dem Metro-
politen Cyrill (1274) in Wladimir an der Klasma gehaltenen
Synode zu ersehen ist, beim Mangel an Schulen eine grobe
Unwissenheit und Sittenlosigkeit des Clerus, und solche Zustände,
welche durch die Streitigkeiten der Fürsten noch verschlimmert
wurden, erschwerten auch den Aufschwung des Ordenswesens.
Indessen trachteten die Mönche auch hier in jenen traurigen
Zeiten ihr Möglichstes zur Hebung des religiösen Geistes zu thun
589
Einige befassten sich mit dem Abschreiben der Kirchenbücher,
Andere unterrichteten die Jugend in ihren Zellen, weil es sonst
keine Schulen gab, und noch Andere suchten durch Predigten
und Belehrungen das Volk von den Lastern abzuwenden und zur
Frömmigkeit anzuleiten. In der zweiten Hälfte des vierzehnten
Jahrhundertes endlich fingen sich die Klöster im Moskauer Gross-
fürstenthum übermässig anzufüllen, wobei man sowol alte Klöster
reich beschenkte, als auch neue gründete. Die Ursache dieser
Erscheinung aber war, abgesehen von anderen Unglücksfällen,
besonders die furchtbare Pest (der schwarze Tod), welche damals
wüthete. Anfangs, erzählen die Chronisten, drängten sich die
verarmten Leute an das Todeslager der Sterbenden, um sich mit
deren Verlassenschaft zu bereichern; als man aber erfahren hat,
dass Alles, was mit einem an dieser Pest Erkrankten in Berührung
gekommen war, ansteckend ist, verliess man die Sterbenden hilflos,
und Alles drängte sich in die Klöster, vermachte diesen ihr Hab
und Gut, und wollte im Ordensleben Schutz und Hilfe Gottes
finden. Dass diese Erscheinung die Klöster bereicherte, steht
ausser allem Zweifel; allein die Disciplin hat dabei sehr gelitten,
wie wir später hören werden. In jenen Zeiten findet man unter
den Mönchen wieder zahlreiche Fürsten, Bojaren und andere
angesehene Persönlichkeiten, von denen die erstgenannten
grösstentheils in den letzten Lebenstagen das Ordenskleid zu
nehmen pflegten. Uebrigens haben in Nordrussland im 14. Jahr-
hunderte auch einzelne Mönche neue Klöster gegründet , und in dieser
Beziehung hat sich besonders Sergius hervorgethan. Er war
Sohn des Rostower Bojaren Cyrill; begab sich in seiner Jugend
nach Radonesch, wo er in einer unwirthbaren Gegend sich eine
Zelle baute und als Einsiedler lebte. Bald gesellten sich zu ihm
viele Brüder, und es entstand in kurzer Zeit ein zahlreich
bevölkertes Kloster mit der Kirche zur heil. Dreifaltigkeit,
weswegen dieses Kloster „Dreifaltigkeitskloster'' 183) genannt
wurde, und bald für Nordrussland dieselbe Bedeutung, wie für
Südrussland das Kiewer Höhlenkloster, erlangte. Sergius stand
,83) Lawra troicka. Das Kloster heisst ruthenisch „monastyr", nur die
zwei bedeutendsten Klöster Russlands, nämlich das Kiewer Höhlenkloster und
dieses von Sergius in Nordrussland gestiftete Kloster werden als Mutterklöster
„Lawra" genannt.
590
bei Fürsten und beim Volke im hohen Ansehen, der Moskauer
Metropolit Alexius (1354 — 137S) wollte den Sergius zu seinem
Nachfolger haben, was dieser aber nicht annehmen wollte; und
die Schüler des Sergius haben in Nordrussland zahlreiche Klöster
gegründet.
So hat sich also am Ende des 14. Jahrhundertes wieder eine
besondere Neigung zum Klosterleben besonders in Nordrussland
gezeigt, und im 15. Jahrhunderte mehrten sich hier die Mönche und
Klönt er fast überraschend, so dass hier in der Zeit von 1420 bis
1500 mehr als 50 neue Klöster entstanden sind. Dazu hat aber
nicht nur der Eifer der aus der Sergiewschen Lawra hervorge-
gangenen Mönche, als ganz besonders der Umstand beigetragen,
dass man damals in Nordrussland allgemein das Ende der Welt
erwartete. Nach der bei den Russen damals üblichen Computation
zählte man die Jahre von der Erschaffung der Welt, und nun
näherte sich das Ende des siebenten Jahrtausendes (7000 byz.
Aera = 1492 vor Chr.), wo man auch das Ende der Welt er-
wartete. Die Ursache zu dieser Meinung soll eine Anmerkung
gegeben haben, welche sich bei der Nowhoroder Paschalia beim
Jahre 7000 befunden hat, und so lautete: „Hier ist Schrecken,
hier ist Kummer .... denn in diesem Jahre erwarten wir deine
Wiederkunft"; und gleichsam zur Bestätigung dieser Ansicht
hat 1474 in Moskau und der Umgegend ein grosses Erdbeben
stattgefunden, welches viele Verwüstungen verursacht hat. So
ist es gekommen, dass die Kirchen und Klöster förmlich belagert
waren, und dass Jeder, dem es möglich war, zur Versöhnung
Gottes Kirchen und Klöster baute, und Viele als Mönche ihr
Leben abschliessen wollten. Die Klöster und Mönche mehrten
sich abermals in Nordrussland, aber nicht zum Nutzen, sondern
zum Verfall des Ordcnslebens.
Auch in Südrussland, das zum Königreiche Pulen gehörte,
entstanden im 14. und 15. Jahrhunderte viele neue Klöster, -wobei
auch alte Klöster restaurirt wurden, hier aber hatte die Sache
einen regelmässigen und natürlichen Verlauf. Neue Klöster ent-
standen hier vorzüglich in dem litauischen Russland, weniger in
Galizien und Wolvnien, weil hier die Tatareneinfälle noch fort-
dauerten, und die Bojarenfamilien, welche solche Stiftungen
machen konnten, grösstenteils untergangen sind. Restaurirt
wurde 1470 das Kiewer 11 öhlenklostcr, welches seit 1240 in
Trümmern gelegen war. .
591
Im 16, Jahrhunderte endlich sind in dem Moskauer Gross-
fürstenthum, das sich nunmehr consolidirte und nach Osten er-
weiterte, viele neue Klöster, besonders in den neu eroberten
Ländern Kasan und Astrachan entstanden. Nur im Nowhoroder
Gebiete sind nicht nur keine neuen Klöster gestiftet, sondern
sogar viele früheren vom Zar Johann dem Grausamen zerstört
worden. Schon Zar Johann III. hat im Nowhorodschen viele
Klöster und Kirchen zerstört, ihre Rechte und Privilegien ver-
nichtet, die Güter aber unter die Bojarenkinder vertheilt. Aber
noch schrecklicher hauste hier Johann IV. der Grausame; dieser
wilde Tyrann hat nach der Einnahme Nowhorods hier fünf
Wochen lang die furchtbarsten Grausamkeiten verübt. Er soll
während dieser Zeit beinahe 35.000 Menschen, darunter 500
Mönche durch seine Leibgarde theils ertränkt, theils auf andere
Weise umgebracht haben.184) Es blieben hier von den vielen
ehemaligen Klöstern nur drei übrig. Ein gleiches Schauspiel
wollte Johann IV. der Grausame auch in Pskow aufführen, und
er erschien schon vor den Stadtmauern. Da kam ihm ein Mönch
Nicolaus entgegen, und präsentirte ihm, wie man erzählt, ein
Stück rohes Fleisch. Darauf entgegnete der erstaunte Zar: „Ich
bin ein Christ, und esse in der Fastenzeit kein Fleisch." „Aber,
sagte der Mönch, du trinkst Menschenblut" ; und der beschämte
Zar liess Pskow ungeschoren. Doch es kam über Pskow eine
grosse Feuersbrunst (1563), in welcher 52 Kloster- und Stadt-
kirchen untergingen und nur 8 geblieben sind.
Im litauischen Russland, sowie in Galizien und Wolynien sind
im 16. Jahrhunderte auch mehrere neue Klöster entstanden, allein
verhältnissmässig weniger, als in anderen Zeitaltern, und zwar
aus dem Grunde, weil hier dieRegierung dem damals (seit 1519)
wuchernden Schisma abhold war, die meisten Magnaten aber,
welche dazu Mittel hatten, entweder zur lateinischen Kirche über-
traten, oder zum Sozinianismus oder Protestantismus abfielen,
und daher selbstverständlich sich um die ruthenischen — hier
damals schismatischen — Kirchen und Klöster nicht kümmerten.
Besonders in Galizien und Wolynien wurden damals überdies
viele alten Klöster von den Tataren, Wolochen und Türken,
■8*) Kam m sin, ms*. Gesch. IX. Note 288—292.
592
welche dieses Land nach einander verwüsteten, zerstört, so dass
deren Spuren verloren gingen, und erst im 17. Jahrhunderte
haben sich einige von ihnen aus den Trümmern erhoben.
Nach diesem Ueberblicke der Entwicklungsgeschichte der
Klöster im Allgemeinen sei noch angeführt, welche von den jetzt
in Galizien bestehenden ruthenischen Basilianerordens-Klöstern
aus diesem Zeiträume stammen: a)Das älteste ist nach derUeber-
lieferung das Kloster zum heil. Onuphrius in Podhorce, dessen
Stiftung der Fürstin Helena, Tochter Wsewolod's, Fürsten v. Beiz
und Gattin des polnischen Königs Kasimir des Gerechten, um
das Jahr 1180 zugeschrieben wird. Doch in der Tatarenperiode
wurde dieses Kloster von Baty zerstört, und es blieb nur eine
kleine hölzerne Kirche im benachbarten Walde stehen, bei
welcher nur zeitweise reisende Mönche sich aufhielten. Im Jahre
1G59 kamen hier zwei Mönche, für welche der dortige Patronats-
herr, StanislausKoniecpolski, einKlostcr baute und Grundstücke
vermachte; im Jahre 1675 wurde das Kloster von den Kosaken
unter Doroschenko beraubt und die Mönche auseinandergetrieben,
aber bald kamen die Mönche zurück, welche mit Hilfe des pol-
nischen Königs Johann Sobieski (1685) ein neues Kloster er-
bauten, und von dem genannten Könige einige Grundstücke er-
hielten.
b) Das Kloster zum heil. Onuphrius in Pohonia, welches
nach der Ueberlieferung schon unter dem Halitscher Könige
Daniel (f 1264) bestanden haben soll; die erste sichere Kunde
von ihm datirt aber aus dem Jahre 1634, wo der Krakauer
Kastelan Nicolaus Potocki für dieses Kloster eine Stiftung
machte.
c) Das Kloster zum heil. Onvphrius in Lemberg, welches
in einer Urkunde des Halitscher Fürsten Leo vom Jahre 1292
erwähnt wird, und nach der Ueberlieferung soll es von Kon-
stanzia, Gemalin dieses Fürsten, gegründet sein. Im Jahre 1463
hat Stephan Dropan, ein Lcmberger Bürger, dieses Kloster restau-
rirt, dasselbe dotirt und unter die Aufsicht einer kirchlichen
Bruderschaft gestellt, was 1469 vom polnischen Könige Kasimir
bestätigt worden ist; im Jahre 1591 wurde in der Nähe ein
Nonnenkloster erbaut. Erst 1762 befreite sich dieses Kloster von
der Aufsicht der genannten Bruderschaft und ist jetzt Sitz des
Provinzials der G alizischen Basilianerordens-Provinz.
593
d) Das Kloster zum heil. Onuphrius in Laiorow wurde um
1270 gegründet; mit Dekret vom 3. Oktober 1291 hat Fürst
Leo von Halitsch diesem Kloster ausgedehnte Besitzungen ge-
geben, welche das Kloster bis jetzt besitzt. Dieses Kloster wurde
auch in späteren Zeiten oft mit Schenkungen bedacht.
e) Das Kloster zur Verklärung Christi in Hoszow (Hoschow),
welches um 1570 gegründet worden ist. Dieses Kloster besitzt
seit 1737 ein wunderthätiges Bild der sei. Mutter Gottes.
f) Endlich gehört hier das Nonnenkloster zur Erhöhung des
heil. Kreuzes im Dorfe Slowita in der Lemberger Erzdiözese,
welches im 16. Jahrhunderte gegründet worden ist. Es wurde
von den Tataren zerstört und 1616 von einigen Wohlthätern
restaurirt. Von den vielen Klöstern, welche in jenen Zeiten in
dem jetzigen Galizien und Lodomerien existirten, haben sich auf
unsere Tage nur die genannten sechs Klöster erhalten.
§• 93.
Drei Arten des Mönchlebens in Russland. Die Thor-
heit um Christi willen.
In Russland bestanden ursprünglich drei Arten des Mönch-
lebens, nämlich die Eremiten, die Styliten und die Coenobiten
und ausserdem haben hier einige Mönche eine ganz eigenthüm-
liche Art von Ascese, die Thorheit um Christi willen beobachtet.
1. Der erste russische Mönch — denn die früher in Kiew
gewesenen Mönche waren Griechen, und haben nach den erhal-
tenen Nachrichten geringen oder keinen Einfluss auf das russische
Mönchwesen gehabt — der heil. Antonius war ein Eremit, und er
hat, nachdem sich um seine unterirdische Zelle mehrere Brüder
versammelt, und ihn als ihren Vater betrachtet hatten, ihnen
einen anderen Vorsteher gegeben und selbst bis zum Tode das
Eremitenleben geführt. Bald nachher wurde unter den russischen
Mönchen das gemeinschaftliche Ordensleben eingeführt; doch
auch nachher begegnen wir in unserer Geschichte zahlreichen
Eremiten. So wird erzählt, dass (1114) der Fürst Rostislaw reiche
Geschenke an Klöster, Kirchen und Einsiedeleien vertheilt hat,
und noch aus dem 16. und 17. Jahrhunderte finden sich besonders
in Galizien Spuren von frommen Einsiedlern.
2. Die zweite Art des Mönchlebens, die Styliten, hat in
Russland nur wenige Anhänger gefunden. Zu den russischen
Pelesz, Geschichte der Union. 38
594
Styliten (stolpnik) geboren: Cyrill, nachmaliger Bischof von
Turow (i 1183) und Nikita, der aus einem reichen Zöllner ein
strenger Ascet wurde, sich mit schweren Ketten beladen und
in einer Säule eingesperrt hat, wo er von Räubern, die seine
Ketten für silbern gehalten haben sollen, erschlagen wurde.
3. Die dritte und gewöhnliche Art des Mönchlebens aber waren
die Coenobiten, welche, wie im ersten Zeiträume gesagt wurde,
vom heil. Theodosius ihre Ordensregel erhalten haben. Der heil.
Theodosius hat seine Ordensregel dem Statute der Studiten ent-
lehnt, aber dabei auch manche Veränderungen vorgenommen. Zu
dem oben (§. 37) Gesagten ist hier noch hervorzuheben, dass er
verordnete, dass die Mönche selbst sich ihren Hegumen (Vor-
steher) erwählen, und ermächtigte sie denselben, wenn er sich
unwürdig erweisen sollte, seines Amtes zu entsetzen. Nach ge-
schehener Wahl waren sie verpflichtet, den Bischof und den Für-
sten zu benachrichtigen, wen sie zum Hegumen erwählt haben,
worauf dann der Bischof mit Genehmigung des Fürsten den Er-
wählten in sein Amt einführte. Das war eine sehr weise Verord-
nung, und wir werden sehen, dass das Abgehen von dieser Regel
eine der Ursachen des Verfalls der Klöster war, indem dann
fremden Einmischungen in die Klosterangelegenheiten Thür und
Thor geöffnet wurde, was natürlich von anderen üblen Folgen
begleitet war. Die Regel des heil. Theodosius führte in das Kloster-
leben die strengste Ordnung ein, und solange man diese Regel
gewissenhaft beobachtete, blühten die Klöster in jeder Beziehung.
Auch die Klöster in Nordrussland, welche in späteren Zeiten
das Sergiew'sche Dreifaltigkeitskloster als ihr Mutterkloster
betrachteten, haben die Regel des Kiewer Höhlenklosters im
Ganzen und Grossen angenommen.
4. Eine besondere Art des Mönchlebens, oder eigentlich der
strengen Ascese, welcher man in Russland begegnet, war die
Thorheit um Christi willen. Wir haben schon im vorigen Zeit-
räume im Kiewer Höhlenkloster einen Mönch, Namens Xicetas
kennen gelernt, welcher einige Zeit, um sich von den Nach-
stellungen des bösen Geistes zu befreien, dieses Leben
befolgte. Aus dem zweiten Zeiträume sind wieder sechs solche
Muriner bekannt, welche die Thorheit um Christi willen übten.
Der erste war Procopius von Ustjvg. Er war ein reicher Kauf-
mann in Xowhorod. welcher in ein Kloster eintrat, weil ihm aber
595
die Ordensregel nicht streng genug erschien, die Thorheit um
Christi willen wählte. Er entfernte sich nach Ustjug, und hier
ging er am Tage als Alberner in der Stadt umher, und Hess
Stösse, Schläge, Beschimpfungen und Gelächter über sich er-
gehen, die Nächte aber brachte er in Gebeten an den Kirchen-
thüren zu. Almosen nahm er nur von den Armen, nicht von den
Reichen, an; er hatte keine feste Wohnstätte, und oft sass er am
Flusse und betete für die zu Wasser Reisenden. Er ist 1303 ge-
storben. — Aehnliches Leben führte auch ein gewisser Nicolaus,
derselbe, der dem Zar Johann dem Grausamen bei Pskow ein
Stück rohes Fleisch angeboten hat, und sein Leben in Nowhorod
beschlossen hat. Dann war ein gewisser Isidor, welcher wahr-
scheinlich von Deutschland abstammte, sich nach dem Orient be-
geben hat und dann in Rostow das gleiche Leben führte (f 1474).
Michael, ein Verwandter der Moskauer Fürsten. Er entsagte dem
Glänze der Welt, hüllte sich in Lumpen und kam in ein Kloster
bei Nowhorod, wo er als Thor um Christi willen lebte (f 1452).
Johann von Ustjug (f 1494), ßasüius, welcher auf den Strassen
Moskau's wohnte. Am Tage ging er aus einer Kirche in die an-
dere, und die Nacht verbrachte er in den Vorhallen der Kirchen.
Er mied den Umgang mit höher gestellten Leuten, und verkehrte
nur mit dem armen Volke (f 1552 in Moskau). Johann, mit dem
Beinamen die grosse Schlafmütze, marterte sich mit schweren Ket-
ten und Kreuzen, und ging in Moskau selbst im strengsten Win-
ter fast unbekleidet umher (f 1589). Ausserdem gab es noch
manche Andere, welche dieses Leben der Thorheit um Christi
willen wählten, allein dabei nur Aergerniss verursachten, und
nicht nur sich selbst, sondern auch jenen, welche dabei wirklich
ein frommes Leben führten, schadeten und diese Art von Ascese
in schlechten Ruf brachten.
§•94.
Blüthezeit und Verfall der Klöster und dessen
Ursache.
I. So lange in den Klöstern die Regel des heil. Theodosius
streng und gewissenhaft beobachtet wurde, gelangte der Basili-
anerorden zu immer grösserem Ansehen, die Zahl der Klöster
vermehrte sich fast mit jedem Jahre, und der Orden hatte sich da-
mals mannigfaltige Verdienste um die Kirche und um den Staat
38*
596
erworben. Die Ordensmänner verbreiteten und befestigten da*
Ohristenthum, sie stifteten die ersten Schulen, in denen sie die
Jugend unterrichteten, in ihren Händen befand sich die Erzie-
hung und Bildung des Glerus, aus ihrer Mitte wurden fast
ausschliesslich Bischöfe und alle anderen höheren kirchlichen
DignhUre gewählt; die Mönche waren die ersten russischen
Schriftsteller, und ihnen verdanken wir auch alle unsere Kennt-
niss der damaligen Zustände, indem die ältesten Chroniken von
München geschrieben waren. Dieser blühende Zustand der Basi-
lianerklöster dauerte fast zwei Jahrhunderte, nämlich bis zum
Ende des 13. Jahrhundertes.
II. Doch da beginnt schon der Verfall der Basilianerkiösftr,
welchem in Süd- und Westrussland erst durch die Union mit
Rom (1595) abgeholfen wurde. Dieser Verfall der Klöster war
durch mehrere Ursache?! veranlasst, so namentlich: 1. Die erste
und luiclüigste Ursache war das Abgehen von der Ordensregel, wel-
ches theils aus freiem Willen der Mönche, theils durch äussere
Umstände veranlasst worden war. So hatte man schon am Ende
des 12. Jahrhundertes angefangen, die Regel des heil.Theodosius
in Bezug auf die Wahl des Vorstehers zu ändern. Im J. 1192
hat Warlaam in Chutyn ein Kloster gestiftet und demselben eine
geschriebene Ordensregel gegeben, in welcher er verordnet, dass
die Brüder, bevor sie zur Wahl ihres Oberen schreiten, vorerst
die Einwilligung des Fürsten einholen, und was die Klosteran-
gelegenheiten betrifft, befahl er, dass der Ilegumen sich darüber
zuerst mit drei älteren .Mönchen berathe. dann die Sache allen
Brüdern vorlege, und das thuc, was sie beschliessen. — Im Jahre
1226 wurde nach dem Tode des Arcliimandriten des St. Georg-
klosters in Nowhorod ein Weltgeistlicher gewählt, welcher dann
in den Ordensstand eingetreten ist und nach sechs Tagen zum
Vorsteher dieses grossen Klosters erhoben wurde, ohne dass ihm die
Ordensregel bekannt werden wäre. Seit dem L 4. Jahrhunderte
sind häutig Fälle vorgekommen, das- ganz gemeine und ungebil-
dete Leute Klöster stifteten, und aus ihrer Mitte einen ebenso
ungebildeten Hegumen, dem die Ordensregel ganz unbekannt
war, wählten. Solche bulle sind zuersl in Nordrussland, später
auch im Süden vorgekommen. Ausserdem begegnet man in die-
sem \\Aa Jahrhunderte in Nordrussland Klöstern, wo von einer
Ordensregel keine lüde war, und wo jeder Mönch für seinen
597
Unterhalt sorgen musste. Zu solchen Klöstern gehörte sogar das
von Sergius gestiftete Dreifaltigkeitskloster, in welchem anfangs
das vom heil. Theodosius gebotene gemeinschaftliche Leben ganz
unbekannt war. Noch mehr wurde in Nordrussland die Regel des
heil. Theodosius im 15. Jahrhunderte vernachlässigt, indem ver-
schiedene Klosterstifter in den neu gegründeten Klöstern das
gemeinschaftliche Leben entweder ganz ausschlössen, oder es
wenig beachteten, und von den Nowhoroder Klöstern des
16. Jahrhundertes heisst es, dass „jeder Mönch in seiner Zelle
seinen Tisch hatte und mit verschiedenen weltlichen Angelegen-
heiten beschäftigt war."
In Südrussland hat man die Regel des heil. Theodosius
noch mehr beobachtet, aber im IG. Jahrhunderte haben sogar die
Archimandriten des Kiewer Höhlenklosters das gemeinschaftliche
Leben aufgegeben, und mit den Klostergütern ihre Kinder und
Verwandten unterstützt, wess wegen das Kloster ganz verarmte;
diese Uebelstände haben in Kiew so überhand genommen, dass
sich der polnische König Sigismund I. veranlasst sah, dahin den
Kiewer Wojewoden Friedrich Proiiski zu delegiren, mit dem
Auftrage, damit er in diesem Kloster das gemeinschaftliche Leben
einführe, das Inventar des Klosters aufnehme, und schriftlich ver-
ordne, wie sich die Archimandriten und die Aelteren im Kloster
aufführen sollen.
2. Doch nicht nur die Mönche selbst, auch Fürsten und
Bischöfe haben schon frühzeitig angefangen, die Regel des heil. Theo-
dosius in Kiosterangelegenheiten zu übertreten. Theodosius ver-
ordnete, dass sich die Brüder selbst ihren Vorsteher wählen; die
Fürsten und Bischöfe aber wollten dieses Recht an sich reissen,
um auf diese Weise auch auf die inneren Klosterangelegenheiten
einen grösseren Einfluss ausüben zu können. Um diesem Uebel-
stände vorzubeugen, hat Antonius der Römer, der amWolchow bei
Nowhorod aus eigenen Mitteln ein Kloster gründete (um 1125)
ausdrücklich verordnet, dass die Brüder selbst ihren Hegumen
wählen, wenn aber ein Fürst oder ein Bischof dem Kloster einen
Hegumen aufdrängen sollte, so sei er verdammt. Diese Verord-
nung hat Antonius ohne Zweifel nur deswegen erlassen, weil
schon damals Fürsten und Bischöfe gegen die Regel des heiligen
Theodosius ihre Hegumene aufdrängten. Im 13. Jahrhunderte
sehen wir schon, dass die Klostervorsteher nicht von den Brüdern,
59«
sondern von den Fürsten, Bischöfen und dem Volke gewählt
werden. So wurde 1320 in Nowhorod für das St. Georgskloster
ein gewisser Arsenius vom Fürsten Jaroslaw, dem Bischöfe
Spindon und dem Volke zum Archimandriten gewählt, und in
späteren Zeiten wurden in Nordrussland die Klostervorsteher
einfach von dem Moskauer Grossfürsten eingesetzt. „Priores vero
monasteriorum, sagt Herherstein,185) omnes arbitrio principis,
cui nemo rcsistere audet, eliguntur. " — In der Kiewer Metropolie
dagegen übergaben die polnischen Könige die ganze äussere und
innere Verwaltung der Klöster ganz in die Hände der Bischöfe,
so im Jahre 1407 dem Peremyschler, und 1539 dem Lemberger
Bischöfe, was zu vielen Unzukömmlichkeiten und zu einem er-
bitterten Kampfe zwischen den Klöstern und den Bischöfen
führte. So hat z. B. der Lemberger Bischof Gedeon Balaban
(1566—1607) gleich nach seiner Institution alle Arcliiinandrien
und Hegumenien an sich gerissen und damit seine zahlreiche
Sippschaft versorgt. Die Streitigkeiten, welche in Folge dessen
zwischen Balaban und den Mönchen ausgebrochen waren, führten
zu grossen Aergernissen, und viele Mönche wurden von Balaban
auseinandergetrieben. Ausser den Bischöfen und den Fürsten
haben sich auch einzelneLaien und besonders kirchlicheBruder-
schaften, wenn sie ein Kloster stifteten, die Verwaltung und Be-
aufsichtigung desselben vorbehalten, so z. B. in Lcmberg bei
dem noch jetzt bestehenden Kloster zum heil. Onuphrius. Dieser
Umstand konnte selbstverständlich auf das Ordensleben nur
demoralisirend wirken. — Das Abweichen von der durch Theo-
dosius gegebenen Ordensregel war demnach die erste und wich-
tigste Ursache des traurigen Verfalles der Klöster in Russland.
3. Dazu gesellte sich in späteren Zeiten als zweite Ursache
der Umstand, dass man die verwitweten Weltgeistlichen zum Eintritte
in das Kloster nöthigte, wodurch in die Klöster viele fremde
Elemente kamen, welche in ein Kloster gar nicht passten, und
nur zum Verfalle der Klöster beitrugen. Im 15. Jahrhunderte
war unter die Wcltgcistlichkcit ein grosses Sittenverderbniss
eingerissen. Viele Geistliche verjagten ihre Frauen und lebten
mit Concubinen, bei den Witwern aber ist das Concubinat fast
zur Regel geworden. Die Bischöfe, welche diese traurigen Zu-
l) Ilerberstcin, Ketum Moscov. comment. p. 28.
599
stände sahen, versuchten verschiedene Mittel, um dem Verderben
Einhalt zu thun, endlich sind sie auf den unglücklichen Einfall
gekommen, die Witwer zum Ordensleben zu verpflichten. So
hat schon der Moskauer Metropolit Photius (1406 — 1431) den
verwitweten Priestern in Pskow die Verrichtung der kirchlichen
Funktionen untersagt, und sein zweiter Nachfolger Theodosius
(1461 — 1465) befahl den Witwern in's Kloster zu gehen und
entsetzte die verheirateten Priester, welche sich diesbezüglich
etwas zu Schulden kommen Hessen, ihrer Aemter, und auf der
Synode vom Jahre 1503 wurde ausdrücklich verordnet, dass die
Witwer auch dann, wenn sie enthaltsam leben, nicht zelebrircn
dürfen, bis sie nicht in den Ordensstand eintreten. In gleicher
Weise verordnete auch der Kiewer Metropolit Joseph Soltan
(1509), dass die Witwer zu gottesdienstlichen Funktionen erst
dann zugelassen werden dürfen, wenn sie in den Orden eintreten.
Viel schärfer waren endlich in Moskau die diesbezüglichen Ver-
ordnungen des Stoglaw. Durch diese Verordnungen nun wurden
die Klöster mit zahlreichen Quasimönchen bevölkert, von denen
die meisten gar nicht daran dachten als Mönche zu leben, sondern
im Gegentheile ihren ärgerlichen Lebenswandel fortsetzten, und
die ohnedem schon tief gesunkene Klosterdisciplin noch mehr
verschlimmerten. Diese Verordnungen waren in der Moskauer
Metropolie bis 1667 rechtsgiltig, in der Kiewer Metropolie wurden
sie mit der Annahme der Union aufgehoben.
3. Zum Verfalle der Klöster haben ferner in der Moskauer
Metropolie die Streitigkeiten um die Kirchengüter, und in der Kiewer
Metropolie die Streitigkeiten um die Privilegien beigetragen. Die
Tataren garantirten in ihren Jarliks den Kirchen und Klöstern
ihre Güter, und Niemand durfte sie, unter Todesstrafe, anrühren;
als sich aber Nordrussland von dem Tatarenjoche befreite und
unter die Moskauer Herrschaft kam, begannen die Kirchen und
Klöster ihre Rechte und Privilegien, welche ihnen von den
Tataren gelassen wurden, zu verlieren. Zar Johann III. hatte
1478 nach der Einnahme von Nowhorod die Hälfte der bischöf-
lichen und Klostergüter an sich gerissen und diese sowie die
Güter der zerstörten Klöster und Kirchen an Bojarenkinder ver-
theilt, und als er 1503 einer Synode erklärte, dass alle Kloster-
güter eingezogen werden sollen, fingen auch die Bojaren an, die
Kirchen und Klöster zu berauben und sich mit deren Gütern zu
600
bereichern. Noch schlimmer ging es dem Clerus unter der Re-
gierung Johann' s des Grausamen. Man legte dem Clerus und den
Klöstern verschiedene Abgaben undStcuern auf, und schliesslich
musste jeder Priester für die Weihe und für die Anstellung, und
jeder Hegumen für die Wahl und für seine Einsetzung in das
Amt, zahlen. Dadurch hatten die Finanzbeamten fortwährend
freien Einlass in Klöster, was selbstverständlich zu grossen Un-
ordnungen führen musste. Wie grausam und unmenschlich diese
Moskauer Beamten beim Eintreiben der verschiedenen Steuern
mit den Mönchen verfuhren, erzählt ein Zeitgenosse: „Ich werde
zu Thränen gerührt, wenn ich an jene Mönche denke. Ihre
Hände sind von Schmerzen gekrümmt, die Haut gesprungen,
das Antlitz verkümmert, die Ilaare auseinandergerissen; ohne
Gnade und Barmherzigkeit werden sie von denSteuereinnehmcrn
herumgezogen und geschlagen. . . Und die armen Mönche haben
so viel Vermögen, dass sogar die Bettler, die bei ihnen Almosen
erbitten, reicher sind. . . Ihre gewöhnliche Nahrung ist Hafer-
brod, und dazu ungesalzen; ihr Getränk ist Wasser, ihr Gemüse
ist Rübe, Früchte haben sie selten. Und von ihrer Kleidung ist
gar nicht zu sprechen."
In ein solches Elend wurden die Klöster Nordrusslands
unter der Moskauer Regierung gebracht.
In der Kiewer Metropolie, namentlich in Podolien, Ukraine,
Wolynien und Galizien litten die Klöster im 15. und 16. Jahr-
hunderte durch die Einfälle der Tataren. Die Mönche, welche
vor den Tataren zu entfliehen im Stande waren, fanden nach dem
Abzüge derselben an der Stelle ihrer Klöster nur Trümmer,
welche sie nur selten aufbauen konnten, und so sind damals viel»1
grosse und reiche Klöster spurlos verschwunden. Damals bestand
unter den einzelnen Klöstern kein Verband, jedes Kloster war
* in«' in sich geschlossene unabhängige Körperschaft Die Auf-
nahme in das Kloster und die ganze Verwaltung lag in den
Händen der Hegumene, welche dazu von den Königen auf die
Lebensdauer mit Privilegien versehen, gewissermassen souveräne
Herren ihrer Klöster waren. Diese Unabhängigkeit der einzelnen
Klöster aber, welche seil Thcodosius Zeiten bestand, hat
-ich in Zeiten der Xoth an denselben bitter gerächt, denn es
war schwer, irgend eine Hilfe bei anderen Klöstern zu finden.
Die Mönche de- verfallenen Klosters waren auf sich selbst ange-
601
wiesen, sie mussten sich durch Händearbeit ihr Brod verdienen.
Solche herumirrende Mönche gewöhnten sich gewöhnlich zu
einem faulen, regellosen Leben, und wenn sie dann in irgend ein
Kloster aufgenommen wurden, haben sie grösstenteils nur zu
dessen Verfalle beigetragen. Die Einfälle der Tataren haben
noch einen anderen Uebelstand verursacht. Die Klöster hatten
nämlich verschiedene Güter, in deren Besitze sie durch Urkunden
und Privilegien geschützt waren. Nun gingen aber sehr oft die
diesbezüglichen Dokumente bei den Einfällen der Tataren ver-
loren. Die zurückgekehrten Mönche konnten dann ihre Rechte
nicht beweisen, und verloren so den grössten Theil ihrer Güter.
Es entstanden dann langjährige Prozesse; die Hegumene mussten
oft lange Zeit in den Gerichtsstädten verweilen, und unter-
dessen war im Kloster keine Aufsicht und die Disziplin verfiel
immer mehr.
5. Endlich war im 15. und 16. Jahrhunderte der Mangel
an Schulen auch eine der wichtigsten Ursachen des Verfalls des
Klosterlebens, besonders in der Moskauer Metropolie. Viele Fürsten
und Bojaren jener Zeiten konnten weder lesen noch schreiben,
und wie traurig es mit dem Moskauer Clerus bestellt war, zeigt
der Stoglaw vom Jahre 1551 und besonders der Nowhoroder
Erzbischof Gennadius, der so schreibt: „Da bringt man mir einen
Mann (zur Weihe); ich lasse ihm die Epistel lesen, aber er kann
sich nicht einmal rühren; — ich lasse ihm das Psalterion geben,
aber auch da geht es schwer. Ich verweigere ihm die Weihe, da
erhebt er wider -mich die Anklage: der Erzbischof hat so ein
Land; hier ist es schwer, Jemanden zu finden, welcher schrift-
kundig w7äre. Und so hat dieser Mensch das ganze Land verhöhnt,
als ob es hier Niemanden geben würde, den man zum Priester
weihen könnte. Da kommen zu mir Leute und bitten: Herr, lasse
Unterricht ertheilen, da lasse ich das Alphabet lernen — und die
Schüler verweilen einige Zeit, und wollen nicht weiter lernen.
Ich aber kann solche Ignoranten nicht zu Priestern weihen."
Solche Leute wollten damals Priester werden, und gewiss waren
auch Viele in anderen Gegenden zu den Weihen zugelassen. —
Nicht viel besser stand es in dieser Beziehung im 16. Jahrhunderte
in der Kiewer Metropolie, besonders seitdem hier nach dem
Metropoliten Joseph Soltan das Schisma zur allgemeinen Geltung
gelangte und auf den Metropolitanstuhl unwürdige und lasterhafte
Menschen erhoben wurden.
602
Das waren die Ilauptursachen des Verfalles der ruthe-
nischen Klöster in der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes. Es ist
wahr, dass auch in jenen traurigen Zeiten sich mitunter Männer
erhoben, welche dem um sich greifenden Verderben Einhai 1 thun
und die Klosterdisziplin herstellen wollten, allein alle ihre Be-
mühungen blieben vergeblich. In Nordrussland blieben die Klöster
auch fernerhin in diesem traurigen Zustande, die Klöster der
Kiewer Metropolie aber wurden durch die Union mit Rom refor-
mirt, und seit der Zeit beginnt für den ruthenischen Basilianer-
orden eine neue glücklichere Periode.
fei®
Anhang.
T.
Rede des Cardinais Silvius Antoniani, welche er am 23. De-
zember 1595 an die ruthenischen Abgeordneten gehalten
hat186).
„Ruthenische Bischöfe! Nach 150 Jahren187) kehret ihr
zurück zum Felsen des Glaubens, auf dem Christus der Herr
seine Kirche gebaut, zum heiligen Berge, auf dem es Gott zu
wohnen gefallen hat, zur Mutter und Lehrerin aller Kirchen,
der heiligen römischen Kirche, und zwar durch die grosse und
besondere Wohlthat, die Gott euch und euerem Volke ertlieilt,
wodurch unser heiligster Vater von solcher Freude erfüllt ist,
dass weder der reichhaltige Stoff einer Rede, noch irgend eine
andere Kraft derBeredtsamkeit sie genugsam zu schildern vermag.
Seine Heiligkeit frohlocket in Gott und preiset in gerechtester
Anerkennung die Reichthümer der Güte Gottes, welche euere
Herzen mit himmlischem Lichte erleuchtet hat, damit ihr er-
kennet, dass jene keine Glieder, im Körper sind, welche mit dem
Haupte nicht in Verbindung stehen, dass vom Weinstocke ge-
trennt, das Geschoss keine Früchte bringen könne, dass Bäche
austrocknen, die mit der Quelle nicht verbunden sind, dass end-
lich Jener Gott nicht zum Vater haben könne, der die Kirche
nicht zur Mutter hat, jene Kirche, welehe Eine ist, die allgemeine
und apostolische unter dem Einen sichtbaren Oberhaupte, dem
römischen Bischöfe, der da ist der Vater der Väter, der Hirt der
Hirten, dem in der Person des heiligen Apostelfürsten Petrus
wie die Lämmer, so auch die Schafe Christi anvertraut sind, und
der von dem Herrn den Auftrag erhielt, seine Brüder, die
Bischöfe, zu bestärken."
186) Bei Theiner, Neueste Zustände S. 102. f.
187) Ist mehr als Redefiguv zu betrachten, denn es ist bekannt, dass
nach dem Florentiner Concil es unirte Bischöfe gegeben hat.
606
„Es war daher von euerem ehrwürdigen Metropoliten, von
euch und eueren Amtsbrüdern wohl klug und fromm gethan, dass
ihr nach der Einheit der katholischen Kirche, ausser der kein Heil
ist, mit solchem Eifer gerungen, und von so entferntenGegenden
hieher zu den heiligen Gräbern der Apostel gekommen seid, um
dem gesetzmässigen Nachfolger des heil. Petrus, dem wahren Stell-
vertreter Christi auf Erden, den schuldigen Gehorsam zu leisten,
und von ihm, nach Ablegung euerer alter Irrthümer, die Echtheit
des unverdorbenen Glaubens zu erhalten. Schreitet also, ehrwür-
dige Bischöfe! zur That, und da der Glaube des Herzens zur Ge-
rechtigkeit, das Bekenntniss des Mundes aber zum Heile führt,
so machet voll das Mass der Freude, von der Seine Heiligkeit
und dessen heiliges und erhabenes Kollegium durchdrungen sind,
und leget nun das katholische Glaubensbekenntniss ab. Schon
harret euerer in väterlicher Herzensgüte Seine Heiligkeit, unser
Herr, schon ist der Busen seiner mildthätigen Liebe geöffnet,
um euch, eueren Metropoliten, euere Mitbischöfe und euere
Nation, die Ruthenische, zur Gemeinschaft zuzulassen, und im
Verein mit seinen ehrwürdigen Brüdern, den Kardinälen der
heil. Rom. Kirche, den Huldigungsakt euerer Treue und eueres
Gehorsams zu empfangen. Seine Heiligkeit hoffet im Vertrauen
auf jenen, der da mächtig ist, und allein von Ewigkeit her grosse
Wunder wirkt, dass euer grossmüthiges Beispiel auch andere
auffordern werde zu heilsamer und eifriger Nachahmung, damit
auch sie nach Ablegung ihrer Finsternisse das Licht sehen, nach
Einheit und Frieden streben, und Ein Schafstall und eine Heerde
werde."
IL
Das Glaubensbekenntniss lautet.
Sanctissime ac Beatissime Pater!
„Ego humilis Hypatius Poeiej Dei gratia Protothronius,
Volodimiriensis et Brestensis Episcopus in Russin, nationis Rus-
sorum seu Ruthenorum, unus ex procuratoribus reve.rendorum
in Christo patrum dominorum Praelatorum ejus dem nationis
videlicct Michaelis Rahosa Archiepiscopi Metropolitae Kioviensis
et Haliciensis, ac totius Russiae, et Gregorii Archiepiscopi deno-
607
minati, electi in Episcopum Polocensem et Vitepscensem, et
Jonae Hohol electi in Episcopum Pinscensem et Turoviensem, et
Michaelis Kopestynski Episcopi Praemisliensis et Samboriensis,
et Gedeonis Balaban Episcopi Leopoliensis, etDionysii Zbiruiski
Episcopi Chelmensis, ab eis specialiter constitutus et missus una
cum reverendo in Christo Patre domino Cyrillo Terlecki Exarcha
Episcopo Luceoriensi et Ostrosiensi ejusdem nationis, altero ex
procuratoribus dictorum dominorum Praelatorum, et collegameo ad
ineundam et suseipiendam unionem Sanctitatis vestrae et sanetae
Romanae Ecclesiae, atque ad deferendam debitam obedientiam
ipsorum omnium et totius Ecclesiastici eorum status et ovium eis
commissarum nomine hie sanetae Sedi beati Petri, et Sanctitati
vestrae uti summo Pastori universalis Ecclesiae, ad pedes ejusdem
Sanctitatis vestrae positus, ac infrascriptam sanetae Orthodoxae
fidei professionem juxta formamGraecis ad unitatem dietae sanetae
Romanae Ecclesiae redeuntibus praescriptam facturus et emis-
surus, tarn procuratorio nomine praedictorum dominorum Archie-
piscopi et Episcoporum Ruthenorum meorum prineipalium, quam
etiam meo proprio, simul cum praedic'o domino Cyrillo Exarcha
Episcopo Luceoriensi et Ostrosiensi procuratore et collega meo,
poilieeor et promitto, quod ipsi domini Archiepiscopus et Epis-
copi illam ratam et gratam habebunt, ac suseipient et aeeeptabunt,
et intra tempus competens ratificabunt et confirmabunt, atque de
novo juxta praedietam formam de verbo ad verbum facient, et
mittent, et eorum manu subscriptam et sigiilo obsignatam ad
Sanctitatem vestram et hanc sanetam Apostolicam Sedem trans-
mittent, prout sequitur:
Firma fide credo et profiteor omnia et singula, quae conti-
nentur in Symbolo fidei, quo saneta Romana Ecclesia utitur,
videlicet:
Credo in unum Deum Patrem omnipotentem, factorem
coeli et terrae, visibilium omnium et invisibilium. Et in unum
Dominum Jesum Christum, Filium Dei unigenitum. Et ex Patre
natum ante omnia saecula. Deum de Deo, lumen de lumine,
Deum verum de Deo vero. Genitum, non factum, consubstan-
tialem Patri: per quem omnia facta sunt. Qui propter nos ho-
mines, et propter nostram salutem descendit de coelis. Et incar-
natus est de Spiritu saneto ex Maria Virgine, et homo factus est.
Crucifixus etiam pro nobis: subPontio Pilato passus, et sepultus
608
est El resurrexit tertia die seeundum Scriptüra?. Et ascendit in
i [um: sedet ad dexteram Patris. El iterum venturus esl cum
gloria judicare vivos, et mortuos: cujus regni non crit iinis. Et in
Spiritum sanetum Dominum, et vivificantem: qui ex Patre, Filioque
procedit. Qui cum Patre, etFilio simul adoratur, et eongloriiicatur:
qui locutus est per Prophetas. Et unam s an c tarn Catholicam et
Apostolicam Eeclesiam. Coniiteor unum baptisma in remissionem
peccatorum. Et expecto resurrectionem mortuorum. Et vi tarn
venturi saeculi Amen.
Credo etiam, suseipio, atque profiteor ea omnia, quae Sa-
cra Occumenica Synodus Florentina super unione Occidentalis
et Orientalis Ecclcsiae definivit et declaravit, videlicet; quod
Spiritus sanetus a Patre et Filio aeternaliter est; et essentiam
suam suumque esse subsistens habet ex Patre simul et Filio: et
ex utroque aeternaliter, tamquam ex uno prineipio, et unica spi-
ratione procedit. Cum id quod saneti Doctores et Patres dieunt,
ox Patre per Filium procedereSpiritum sanetura, ad hanc intelli-
gentiam tenda\ u< per hoc signiiicetur Filium quoque esse,
seeundum Graecos quidem causam, seeundum Latinos vero
prineipium subsistentiae Spiritus saneti, sicutet Patrem. Cumque
omnia quae Patris sunt, ipse Pater unigenito Filio suo gignendo
dederit, praeter esse Patrem; hoc ipsum quod Spiritus sanetus
procedit ex Filio, ipse Filius a Patre aeternaliter habet, a quo
aeternaliter etiam genitus est. Illamque verborum illorum, Filio-
que, explicationem veritatis declarandaegratia, et imminente tunc
neecssitate, lieite, ac rationabiliter Symbolo fuisse appositam.
Item in azymo sive fermentato pane triticeo corpus Christi
veraciter confici, sacerdotesque in altero ipsum Domini corpus
confiecre debere, unumquemque scilicet juxta suae Ecclesiae,
sive Occidentalis, sive Orientalis consuetudinem.
Item si vere poenitentes in Dei charitate d.eesserint, an-
tequam dignis poenitentiae fructibus de commissis satisfecerint
et omissis, eorum animas poenis purgatorii post mortem purgari:
et ut a poenis hujusmodi releventur, prodesse eis Fidelium vivo-
iiiiu suffragia, Missarum scilicet Bacrificia, orationes, et eleemo-
synas, et alia pietatis officia, quae a Fidelibus pro aliis Fidelibua
fieri clhsueverunt seeundum Ecclesiae instituta. Lllorumque ani-
mas, qui ]«)>i baptisma suseeptum nullam omnino peccati maculam
incurreiunt, illas etiam quae post contra« tarn peccati maculam, vel
609
in suis corporibus, vel eisdem exutae corporibus (prout superius
dictum est) sunt purgatae, in caelum mox recipi, et intueri clare
ipsum Deum trinum et unum sicuti est, meritorum tarnen diver-
sitate alium alio perfectius. Illorum autem animas, qui in actuali
mortali peecato, vel solo originali decedunt, mox in infernum
descendere, poenis tarnen disparibus puniendas.
Item sanctam Apostolicam Sedem, et Romanum Pontificem
in Universum Orbem tcnere primatum; et ipsum Pontificem Ro-
manum successorem esse beati Petri Principis Apostolorum, et
verum Christi Vicarium, totiusque Ecclesiae caput, et omnium
Christianorum patrem ac doctorem existere; etipsi in bcato Petro
pascendi, regendi, et gubernandi universalem Ecclesiam a Do-
mino nostro Jesu Christo plenam potestatem traditam esse; que-
madmodum etiam in Actis Oecumenicorum Conciliorum, et in
sacris canonibus continetur.
Insuper profiteor ac recipio alia oinnia, quae ex decretis
sacrae Oecumenicae Generalis Synodi Tridentinae sacrosancta
Romana et Apostolica Ecclesia, etiam ultra contenta in supra-
dicto fidei Symbolo, pro fite nda ac recipienda proposuit atque
praescripsit, ut sequitur.
Apostolicas et Ecclesiasticas tradition.es, reliquasque ejas-
dem Ecclesiae observationes et constitutiones firmissime admitto
et amplector.
Item sacram Scripturam juxta eum sensum, quem tenuit
et tenet sancta mater Ecclesia, cujus est judicare de vero sensu
et interpretatione sacrarum Scripturarum, admitto, nee eam
umquam nisi juxta unanimem consensum Patrum aeeipiam et
interpretabor.
Profiteor quoque Septem esse vere et proprio sacramenta
novae legis a Jesu Christo Domino nostro instituta, atque ad
salutem humani generis, licet non omnia singulis necessaria,
scilicet Baptismum, Confirmationem, Eucharistiam, Poenitentiam
Extrcmamunctionem, Ordinem, et Matrimonium; illaque gratiam
conferre: et ex Ins Baptismum, Confirmationem, et Ordinem sine
sacrilegio reiterari non posse.
Receptos quoque et approbatos Ecclesiae Catholicae ritus
in supradictorum omnium sacramentorum solemni administratione
recipio et admitto.
Pelesz, tießchichte der Union. 39
610
Omnia et singula, quae de peccato originali, et de justifica-
tione in sacrosancta Tridcntina Synodo definita et declarata
fueruntj amplector et recipio.
Profiteor pari t er in Missa offerri Deo verum, proprium, et
propitiatorium sacrilicium pro vivis et defunctis, atque in sanc-
tissimo Eucbaristiae sacramento esse vere, realiter, et substanti-
aliter corpus, et sanguinem una cum anima et divinitate Domini
nostri Jesu Christi; fierique conversionem totius substantiae panis
in corpus, et totius substantiae vini in sanguinem, quam conver-
sionem Oatholica Ecclesia transubstantiationem appellat.
Fateor etiam sub altera tantum specie totum atque integrum
Christum, verumque sacramentum sumi.
Constanter teneo purgatorium esse, animasque ibi detentas
Fidelium suffragiis juvari. Similiter et sanctos una cum Christo
regnantes vencrandos atque invocandos esse, eosqueorationes Deo
pro nobis offerre, atque eorum reliquias esse venerandas.
Firmissime assero, imagines Christi, ac Deiparae semper
Virginis, neenon aliorum Sanctorum habendas et retinendas esse,
atque eis debitum honorem ac venerationem impartiendam.
Indulgentiarum etiam potestatem a Christo in Ecclesia re-
lictam fuisse, illarumque usum Christiano populo maxime salu-
tarem esse affirmo.
Sanctam Catholicam et Apostolicam Romanam Ecclesiam
omnium Ecclcsiarum matrem, et magistram agnosco, Konianoque
Pontifici beati Petri Apostolorum Principis successori, ac Jesu
Christi Vicario veram obedientiam spondeo ac juro.
Caetera item omnia a sacris Canonibus et Oecumenicis
Conciliis, ac praeeipue a sacrosancta Tridcntina Synodo tradita,
definita, et declarata, indubitanter recipio atque profiteor: simulque
contraria omnia, et Schismata, atque haereses quascumque ab
Ecclesia damnatas et rejeetas et anathematizatas, ego paritcr
damno, reiicio, et anathematizo.
IJanc veram Catholicam fidem, extra quam nemosalvus esse
potest, quam in praesenti sponte profiteor, et veracitcr teneo,
eamdem integram et Inviolatam usqueadextremum vitae Bpiritum
constariiissime, Deo adjuvante, retinere et confiteri, atque a meis
subditis, vel illis, quoruin cura ad nie in luuncre meo speetabit
teneri, doceri, et praedicari, quahtum in nie erit, curaturum. Ego
idem Hypatius Pociei Protothroniua Episcopus Vladimiriensis,
eil
et Brestensis, procurator supradictorum dominorumArchiepiscopi
et Episcoporum Ruthenorum, procuratorio eorum nomine et meo
proprio, ut supra, spondeo, voveo, ac jnro: Sic nie Deus adjuvet,
et haee saneta Dei Evangelia.
III.
Unio Nationis Ruthenae cum Ecclesia Romana.
CLEMENS EPISCOPUS
Servus Servorum Dei ad perpetuam rei memoriam.
Magnus Dominus, et laudäbilis nimis in Civitate Dei nostri
in monte sancto ejus. Civitas Dei supra montem posita, quae
abscondi non potest,in qua gloriosa, etadmiranda operatur Dens,
et ipse fundavit eam Altissimus, Saneta est Ecclesia una Catholica,
et Apostolica, aedificata a Christo Domino supra Beatissimum Apo-
stolorum Principem Petrum,qui est fundamentum Ecclesiae, quod
positum est a summo architecto Christo Jesu, qui cum sit prima-
rium fundamentum, et Lapis electus, et angularis, qui portat, et
sustentat omnia verbo virtutis suae, idem ipse, qui vocat ea, quae
non sunt, tanquam ea quae sunt, et qui dixit, et facta sunt,
Simonem Jonae filium hominem mortalem, et natura sua imbe-
cillem singularis gratiae privilegio Cepham voeavit, hoc est
Petrum, eique tantam firmitatem, et soliditatem dedit, ut esset petra
immobilis, supra quam aedifieavit Sanctam Civitatem suam, quae
est Ecclesia Dei viventis, eamdemque per legitimam Summorum
Romanorum Pontificum successionem, in quibus Beati Petri
auetoritas nunquam deficit, aedificat autem usque in finem sae-
culorum. Itaque per omnes aetates, et tempora ad hanc petram
Fidei, Spiritu Sancto auetore, confluunt gentes, et in hanc Deo
dileetam Civitatem per salutaris Baptismi januam introdueuntur
nationes, et populi multi. Saepe etiam, qui fallaciis liominum, et
Diaboli insidiis sedueti per devia aberrantes, et perniciosa Schis-
mata seetati inseruerunt se doloribus multis, et ab hac Saneta
Civitate discesserunt, iidcinDivinae misericordiae abundantia per
resipiscentiam, conversionem, et poenitentiam tamquam ex fluc-
tibus emergunt, et erroribus, ac schismatibus damnatis, et repudi-
atis iterum in hanc sanctam Civitatem a Summo Romano Ponti-
fice, qui illius Claves habet, redueuntur, et ad pristinam unitatem
magno Ecclesiae Catholicae gaudio revocantur. Et nc vetcrem
39*
612
antiquitatis memoriam repetamus, novisslme liis diebus nostris
illustre reconciliationis, et reversionis ad Catholicam Ecclesiam
cxemplum extititRuthenorum Episcoporum: qua in re abundantes
divitias bonitatis Dei crga humilitatem nostram agnoseimus, qui
cum ita disposuerit, ut Pontihcatus Nosler in tarn niultas Christi-
anac Reipublicae calamitates, et tantam temporum acerbitatem
incideret, saepe etiani secundum multitudinem dolor um in corde
nostro consolationibus suis laetificat animam nostram. Antea siqui-
deni Rutheni Episcopi, atque ea omnis copiosa, et clara Xatio
cum Romana Ecclesia omnium Ecclesiarum Matre et Magistra
non communicabat, sed propra sermonis, atque idiomatis usu,
retento Graeco ritu, vivebat, et luctuosum Graecorum schisma
sequebatur: ex quo sanc sehismate, quod intimo cum dolore
commemoramus, innumerabiles aerumnae, et miseriae ad no-
bilissimam Graecorum gcntem tanquam a fönte quodam pro-
manarunt.
§•!•
Nuper vero Venerabilis frater Michael Arcbiepiscopus, et
Metropolita Kioviensis, Halieicnsisque, ac totius Russiae, et cum
co plerique ejus Comprovinciales Episeopi, videlicet Venerabilis
frater Hypatius Protothronius Episcopus AYlodimiriensis, et
Brestensis, Cyrillus Exarcha Episcopus Luceoriensis, et Ostro-
siensis, Gregorius nominatus Arcbiepiscopus electusinP^piscopum
Polocensem, et Vitebscensem, Leontius Episcopus Pinscensis, et
Turoviensis, qui paulo post ex bac vita decessit, et Dionysius
Episcopus Chclmensis, etBelsensis, et deinde Jonas Archimandrita
Kobrinensis electus in Episcopum Pinscensem, et Turoviensem
in locum demortui Leontii praedicti, bi omnes divina Spiritus
Sancti luce eorum corda collustrante, coeperunt ipsi secum co-
gitare, inter se multa consultatione, et prudenti adhibita conferre,
et serio traetare, se, et greges quos pascerent, non esse membra
corporis Christi, quod est Ecclesia, qui visibili ipsius Ecclesiae
capiti Summo Romano Ponfifici non cohaererent, et propterea
Bpiritaalis vitae influxus se non posse capere, neque crescere in
charitate, cum ab co essent disjuneti, ex quo secundum Deum
pendet totum corpus compactum, et connexum per omnem
juneturam subministrationis in mensuram operationis uniuscu-
jusque membri: quin etiam se omnibus animae periculis, et
613
insidiis Principis tenebrarum tanquam Leonis rugientis propositos
esse, qui intra ovile Christi, intra Arcam salutis, et intra Domum
illam non essent, quae est aedificata supra petram, quam fiumina,
et venti irruentes nequeunt prosternere, in qua sola domo Agnus
Ille ad vitae fructum comeditur, qui tollit peccata mundi. Quam-
obrem pro concilio, et salutari deliberatione inter se statuerunt,
ac firmirter decreverunt redire ad suam, et omnium fidelium
Matrem Romanam Ecclesiam, reverti ad Romanum Pontificem
Christi in terris Vicarium, et totius populi Christiani communem
Patrem, et Pastorem, longo quidem temporis intervallo post annos
fere centum quinquaginta, et amplius, postea quam primum a piae
mem. Eugenio Papa IV. in Generali Concilio Florentino Graeci
recepti, et reconciliati Ecclesiae fuerant. Hanc autem delibe-
rationem, et decretum scripto tradiderunt, et mandarunt, cui
Michael Archiepiscopus, et omnes supradicti Episcopi subscrip-
serunt, datumque est die secunda mensis Decembris anno 1594 in
quo seipsos ad Romanae Ecclesiae communionem, et unitatem
procurandam communi veluti vinculo obstrinxerunt.
§• 2.
Quod igitur idem Michael Archiepiscopus, et Coepiscopi
ejus supradicti salutariter statuerant, sedulo exequentes, duos ex
eorum numero delegerunt primarios Episcopos Venerabiles fra-
tres Hypatium Protothronium .Episcopum Wlodimiriensem, et
Brestensem, et Cyrillum Exarcham Episcopum Luceoriensem, et
Ostrosiensem praesta^tes viros, et zelo Dei praeditos, qui cum
Romam advenissent, secum decretum illud detulerunt, de quo
supra diximus, Michaelis Archiepiscopi, et Metropolitae, et sua,
et aliorum Episcoporum, qui superius enumerati sunt, manu sub-
scriptum. Et literas praeterea ad Nos scriptas attulerunt, datas ex
Regno Poloniae, et Magno Ducatu Lithuaniae die 12. Junii anno
Domini 1595. juxta Kalendarium vetus, quibus infrascripti Epis-
copi subscripserant, Michael Archiepiscopus Metropolita Kiovien-
sis, et Haliciensis, ac totius Russiae, Hypatius Protothronius
Episcopus Wlodimiriensis, et Brestensis, Cyrillus Exarcha Epis-
copus Luceoriensis, et Ostrosiensis, Gregorius nominatus Archi-
episcopus electus in Episcopum Polocensem, et Vitebscensem,
Leontius Episcopus Pinscensis, et Turoviensis postea defunctus,
Michael Episcopus Premisliensis, et Samborensis, Gedeon Epis-
614
copus Leopoliensis, Dionysius Episcopus Chelmensis, et novissime
Jonas Archimandrita Kobrinensis, clectus postmodum in Epis-
copuni Pinscensem, et Turoviensem loco praedicti Leontii Epis-
copi, ut praefatur, defuncti.
§. 3.
'Cum igitur duo supradicti Episcopi, el Oratores Hypatius,
i I I lyrillus benigne a Nobis in conspectum, et colloquium no-
strum essent admissi, easque literas ab ipsis quoque subscriptas
Nobis reddidissent, Nostram aique Apostolicae Sedis gratiam hu-
militer petierunt, seque intra gremium Oatholicae Romanac
Ecclesiae recipi, et tamquam membra iterum capiti uniri suppli-
carunt, salvis coruni ritibus, et caeremoniis in Divinis Officiis, et
Sacramentorum administratione, et alias juxta unionem celebra-
tam in Concilio Florentino inter Occidentalem, et Orientalem
Graecorum Ecclcsiam: vicissim obtulcrunt se paratos omncs
hacrescs, et Schismata damnare, omnesque errores detestari, quos
damnat, ef detestatur Sancta Catbolica Romana Ecclesia, et eos
praesertim, quorum causa hactenus ab eadem Romana Ecclesia
separat], et disjuneti fucrint. Turn etiam Fidei Oatholicae pro-
fessionem rite facere, ac Xobis denique uti vero Christi Vicario,
el Sanctae Apostolicae Sedi obedienliam, et subjeetionem debitam
praestare, ei perpetuo spondere. Attulerunt iidem Episcopi prae-
terea ad Nos literas charissimi in Christo Filii Nostri Sigismundi
Poloniae, et Sveciae Regis, qui ut est egregie pius, et Oatholicae
Rcligionis propagandac cupidus, salutare hoc negotium de Ru-
thenis ad rcconciliationcm, et unitatem Oatholicae Ecclesiae reci-
piendis magnoperc Nobis eommendavit, quod et alii fratres Nostri
Oatholici Episcopi Poloni fecere, hoc est dilectus filius Noster
I rcorgius Cardinalis Racivilius Episcopus ' 'racoviensis, .Joannes
Demetrius Archiepiscopus Leopoliensis, el Bernardus Episcopus
Luceoriensis.
M-
Xos igitur, <|iii per Dei gratiam nihil magis optamus, aut
quaerimus, quam animas Christo lucrari, eorum petitionibus, et
oblationibas intellectis, ei consideratis, eas etiam a Venerabilibus
fratribus Nostris 8. R, 1". Cardinalibus Oongregationi Sanctae
RomanaCj et Universalis [nquisitionis praefectis diligenter con-
615
siderari jussimus; cumque omnia accurate excussa, et examinata
essent, et duo Episcopi supradicti Hypatius, et Cyrillus tarn suo
proprio, quam Michaelis Archicpiscopi, seu Metropolitana et
Coepiseoporum suorum nomine, quae ad haeresum, errorum, et
schismatis condemnationem, et detestationem pertinebant, rite
praestitissent: item prompti essent publice fidem Catholicam ex
formula praescripta profiteri, ac Nobis, et SediApostolicae veram
obedientiam exhibere, ob eas causas statuimus ad Dei gloriam.
Ruthenos Episcopos, et Nationen! ad corporis Ecclesiae, etRoma-
nae Ecclesiae communionem, et unitatem admittendos, et reci-
piendos esse. Quod ut more magis solemni, et majori cum laetitia
spirituali fieret, certo constituto die, hoc est hodierno, qui est
tertius et vigesimus mensisDecembris anni praesentis 1595 sacro
Sabathi quatuor temporum, et vigiliae Natalis Domini NostriJesu
Christi geminato jejunio, Venerabiles fratres nostros S. R. E.
Cardinales, eorumque amplissimum Collegium in Nostrum Apo-
stolicum Palatium, et in Aulam, quae dicitur Constantini, hujus
rei causa congregaverimus, quibus nobiscum de more considen-
tibus, multisque Praesulibus, Praelatis, et Aulicis honoratis viris,
et familiaribus nostris praesentibus, etastantibus, duos supradictos
Episcopos Ruthenos Oratores introduci mandavimus, qui ad pedes
humilitatis nostrae provoluti, se ad corporis Ecclesiae catholicac,
et Romanae Ecclesiae unitatem, et obedientiam reeipi, et admitti
iterum suppliciter petierunt, Tu.m jussu nostro leeta est deliberatio
et decretum supradictum Michaelis Archiepiscopi Metropolitae,
etEpiscoporumRuthenorum, qui ei subscripserunt, quique supra
singillatim nominati sunt, de petenda, et quibusvis impedimentis
remotis firmiter efficienda cum Romana Ecclesia ejusmodi recon-
ciliatione, et membrorum ad caput suum nova unione. Lectum est
autem primo loco Ruthenico sermone, ut conscriptum est, deinde
leeta est versio latina ad verbum. Tum leetae sunt etiam literae
de eadem re ad Nos a praedictis Michaele Archiepiscopo Metro-
politano, et Episcopis Ruthenis scriptae, de quibus supra diximus,
et eodem plane modo, primum quidem Ruthenico sermone, deinde
ex latina versione ad verbum sunt leetae, mox ab uno exSecreta-
riis nostris domesticis clara voce ipsis Episcopis, et Oratoribus
latine significari jussimus, quantam animus noster laetitiam ca-
peret, et exultaret spiritus noster in Deo salutari nostro propter
Ruthenorum hanc saluberrimam deliberationem, quantum ipsi
616
deberentDeo bonorum omnium auctori, qui Spiritus Sancti afflatu
haue eis nientcm dedisset, ut veteres errores agnoscerent, et
detestarentur, et ad petram Fidei, ad Romanam Eeclesiam, Caput,
Matrem, et Magistram omnium Ecclesiarum redirent.
§.5.
Tum illi statim Hypatius, et Cyrillus tarn suo proprio no-
mine, quam uti oratores, et Proeuratores Michaelis Arcbiepiscopi,
et Coepiscoporum suorum supradictorum fidem Catholicam juxta
formam professionis fidei orthodoxae a Graecis faciendae ab hac
SanctaSede praescriptam integre, et de verbo ad verbum profes^i
sunt, Nobis, et Apostolicae Sedi debitam, et perpetuam obedien-
tiam, et subjeetionem praes titer unt, quam Nos una cum Venera-
bilibus fratribus nostris S. R. E. Cardinalibus reeepimus, atque
liaec omniaArchiepiseopum, etEpiscoposRuthenoseorum collegas
ac Clerum, et Populum rata, et grata habituros, et eamdem fidei
professionem facturos, atque obedientiam praestituros, omnia de-
nique per ipsos eorum Oratores, et proeuratores, atque et pro-
missa confirmaturos, et observaturos bona fide, et corde sincero
coram Deo, qui judicaturus est vivos et mortuos, jurejurando
promiserunt. Primus autem Hypatius Episcopus fidei orthodoxae
professionem fecit latina lingua, quod ipse latine nosset, juxta
formam praedietam: legit autem eam clara voce de scripto integre
in cum, qui sequitur modum.
§.6.
Sanctissime, ac Bcatissime Pater. Ego humilis Hypatius
Pociey Dei gratia Protothronius Wlodimiriensis, et Brestensis
Episcopus in Russia, Nationis Russorum, seu Ruthenorum, unus
ex Procuratoribus Reverendorum in Christo Patrum Dominoruin
Praelatorum ejusdem nationis, Venorabilis Michaelis Rahosa Ar-
chiopiscopi Metropolitae Kioviensis, et Ilaliciensis, ac totius
Russiae, et Georgii Arcliie])iscopi denominali electi inEpiscopum
Polocensem, et Vitebscensem, et Jonac Ilohol electi in Episco-
pum Pinscensem, et Turovienscm, et Michaelcm Kopystenski
Episcopi Premisliensis, et Samboriensis, et Gedeonis Balaban,
Episcopi Leopoliensis, el Dionj sii Zbiruiskj Episcopi Chelmensis,
ah »i- specialiter constitutus, et missus una cum Reverendo in
Christo Tatre Domino Uyrillo Tcrlecky Exarcha EpiseopoLuce-
617
oriensi, et Ostrosiensi ejusdem Nationis alterö ex Procuratoribus
dictorum Dominorum Praelatorum, et Collega meo ad ineundam,
et suscipiendam unionem Sanctitatis Vestrae, etSanctaeRomanae
Ecclesiae, atque ad deferendam debitam obedientiam ipsorum
omnium, et totlus Ecclesiastici eorum Status, et ovium eis com-
missarum nomine, huic Sanctae Sedi Beati Petri, et Sanctitati
Vestrae, uti Summo Pastori Universalis Ecclesiae ad pedes Sanc-
titatis Vestrae positus, ac infrascriptam Sanctae OrthodoxaeFidei
professionem juxta formam Graecis ad unitatem dictae S. R. E.
redeuntibus praescriptam facturus, et emissurus tarn procuratorio
nomine praedictorum Dominorum Archiepiscopi, et Episcoporum
Rutbenorum meorum principalium, quam etiam meo proprio
simul cum praedicto Domino Cyrillo Exarcba Episcopo Luceo-
riensi, et Ostrosiensi Procuratore, et Coilega meo polliceor, et
promitto, quod ipsi D. Arcbiepiscopus, et Episcopi illam ratam
et gratam habebunt, ac suscipient, et acceptabunt, et intra tcmpus
competens ratificabunt, et confirmabunt, atque de novo juxta
praedictam formam de verbo ad verbum facient, et emittent, et
eorum manu Script am, et sigillo obsignatam ad Sanctitatem
Vestram, et hanc Sanctam ApostolicamSedem transmittent, prout
sequitur: (Omittitur professio Fidei, quin supra reperitur impresso).
Tum Ruthenica lingua conscripta, et similiter ab ipso sub-
scripta pro eo leeta est a dilecto filioEustacbio VolovitioCanonico
Vilnensis Ecclesiae ejusdem linguae perito. Deinde Cyrillus
Episcopus eamdem Orthodoxae Fidei professionem fecit ad eandem
prorsus formam, prout Hypatius Episcopus fecerat Ruthenice
scriptam, eo quod linguam latinam non calleret. Sed, et latine
scriptam, ac ab ipso subscriptam ejus nomine legit clilectus filius
Lucas Doctorius Canonicus Luceoriensis, hujusmodi sub tenore,
videlicet; Sanctissime, ac Beatissimc Pater. Ego humilis Cyrillus
Terlecky Dei gratia Exarcba Episcopus Luceoriensis, et Ostro-
siensis in Russia, nationis Russorum, seu Rutbenorum, unus ex
Procuratoribus Reverendorum in Christo Patrum Dominorum
Praelatorum ejusdem Nationis, videlicet Michaelis Rahosa Archi-
episcopi Metropolitae Kioviensis, et Haliciensis, ac totius Russiae,
et Gregorii Archiepiscopi denominati clecti in Episcopum Polo-
censem, et Vitebsccnsem, et Jonae Hohol electi in Episcopum
Pinscensem et Turoviensem, et IMichaclis Kopystensky Episcopi
618
Preraisliensis, et Samboriensis, et Gcdeoni« Balaban Episcopi
Leopoliensis, et Dionisii Zbiruisky Episcopi Chelmensis, ab eis
specialiter constitutus, et missus una cum Rcvcrendo in Christo
Patre Domino Hypatio Pociei Prolotbronio Wlodimiriensi, et
Brestensi Episcopo ejusdem Nationis, altero ex Procuratoribus
dictorum Dominorum Praelatorum, et Collega meo, ad ineundam,
et suseipiendam unionem Sanctitatis Vestrae, et S. R. E. atque
ad deferendam debitam obedientiam ipsorum omnium et totius
Ecclesiasiici corum Status, et ovium eis commissarum nomine,
buic Sanctae Sedi Beati Petri, et Sanctitati Vestrae, uti Summo
Pastori Universalis Ecclesiae ad pedes ejusdem Sanctitatis Vestrae
positus, ac infrascriptam Sanctae Orthodoxae Fidei professionem,
juxta formam Graecis ad unitatem dietae Sanctae Romanae Eccle-
siae redeuntibus praescriptam facturus, et emissurus, iam proprio
nomine praedictorum Dominorum Archiepiscopi, et Episcoporum
Ruthenorum meorum prineipalium, quam etiam meo proprio simul
cum praedicto Domino Hypatio Protothronio Wlodimiriensi, et
Brestensi Episcopo Procuratore, et collega meo polliceor, et pro-
mitto, quod ipsi Domini Archiepiscopus, et Episcopi illam ratam,
et gratam habebunt, ac suseipient, et aeeeptabunt, et intratempus
competens ratificabunt, et confirmabunt atque de novo juxta prae-
dietamformam de verbo ad verbum facient, ei emittent, et eorum
manu subscriptam, etsigillo obsignatam ad Sanctitatem Vestram, et
hanc S an c tarn Apostolicam Sedem transmittent, prout sequitur.
Firma fide etc. prout supra. (A7. 27.)
§. 8.
Quare Nos commisimus, et mandavimus dilecto filio nostro
Julio Antonio Presbytero Cardinali Sanctae Mariae Transtibe
rini Sanctae Severinac Majori Poenitentiario nostro, ul eosdem
Hypatium ei Cyrillum Episcopos, e1 Gratores, ac eorum comites,
familiäres, et domesticos tarn Presbyteros, et Clcricos, quam
etiam laicos, et alias quascumque personas dietae Nationis Ru-
thenorum Romac praesentes a quibusvis exeommunicationis,
suspensionis, interdicti, aliisqae Ecclesiasticis sententiis, cen-
suris, et poenis, in quaa propter praemissa, bou schisma, haereses,
ei errores praefatos, quibus forsan adhaeserint, quomodolibel
ineurrerunt, auetoritate nostra in utroque i'^v^ absolvai in forma
Ecclesiae consueta, nee non cum eisdem Episcopis, ac eorum
619
comitibus, familiaribus, et clomesticis, et quibusvis aliis personis,
Presbyteri?, et Clericis super irregularitate per eos praemissorum
occasione contracta, quodque clericali cbaractere, quo antea rite in-
signiti fuerunt, illlusque privilegiis uti, acin omnibus etiam sacris,
et Presbyteratus Orclinibus antea rite susceptis etiam in Altans
ministerio ministrare, seu dicto cbaractere, qui insigniti non sunt,
insigniri, et si idonei fuerint, ad omnes etiam Sacros, et Presby-
teratus Ordines praedictos promoveri. et quaecumque, et qualia-
cumque Beneficia Ecclesiastica cum cura, et sine cura, etiamsi
canonicatus, praebendae, dignitates, personatus, administrationes,
vel officia existant, sive si jam obtineant, sive si eis alias in futurum
canonice confcrantur, recipere, et obtinere, et quoad vixerint, re-
tinere- nee non cum eisdem Episcopis, ut Ecclesiis, quibus ca-
nonice praesunt, seu praefecti fuerunt, praeesse : et munere con-
secrationis per eos antea rite suseepto uti, et ad alias similes
Cathedrales, vel etiam majores etiam Metropolitanas Ecclesias
transferri, et Ulis praeesse, libere, et licite possint, et valeant dieta
auetoritate dispenset.
§. 9.
Ipsis vero Hypatio, et Cyrillo Episcopis, et Oratoribus fa-
cultatem, et potestatem dedimus, cum in Russia fuerint, absol-
vendi eadem nostra Apostolica auetoritate eodem modo ab ex-
communicationis, suspensionis , et interdicti, sententiis, censuris,
et poenis Micliaelem Arcbiepiscopum, et cetcros Episcopos su-
pradictos. Ac similiter cum praefatis Arcliicpiscopo, et Episcopis
super liujusmodi irregularitate praemissorum occasione per eos
fortassc contraeta dispensandl. Ac insuper, ut iidem Arebiepis-
copus, et Episcopi supradicti sie absoluti, et cum quibus, ut
praefatur, fuerit dispensatum, unusquisque in propria Civitate, et
Dioecesi, vel in sua jurisdictione omnes, et singulos tarn Presby-
teros, et Clericos, quam alias quascumque etiam laicas utriusque
sexus personas, qui, quaeve ad bujusmodi unitatem S. R. E.
venerint vel eam amplexl fuerint, in praedieta forma Ecclesiae
absolvere, nee non cum Presbyteris, et clericis praedictis super
irregularitate per eos, vel eorum aliquem occasione praemissorum
quomodolibet eontraetam quoad Ordinum exequutionem, quam
quorumcum(|ue beneliciorum Ecclesiasticorum retentionem vel
assequutionem dispensare pariformiter eadem nostra auetoritate,
620
possint, qucmadmodum etiam aliis literis Nostris in forma Bre vis
latius continetur.
§• 10.
Ut igitur de Ruthenorum ad Roman am Ecclesiam reditu,
et rcconciliatione ad posteritatis memoriam ccrta, et perpetua
extet testificatio, hac nostra perpetua constitutione Venerabiles
fratres Miehaelcni Archiepiscopum Metropolitana, et ceteros
Episcopos Ruthenos supradictos, qui decreto consenserunt, et
literis ad Nos raissis subscripserunt tarn praesentes, quam ab-
sentes, una cum omni eorum Clero, et populo Nationis Ruthe-
nae, seu Russae, quae ad temporale dominium, et ditionem
charissimi filii nostri Sigismundi Poloniae, et Sveciae Regis
pertinet, ad laudem, et gloriam Sanctae, et individuae Trini-
tatis, Patris, Filii, et Spiritus Sancti, ad incrementum, et exaltati-
onem Fidei Christianae inlra gremium Ecclesiae Catholicae, et
unitatem S. R. E., uti membra nostra in Christo recipimus,
unimus, adjungimus, annectimus, et incorporamus, atque ad majo-
rem charitatis nostrae erga ipsos significationem omnes sacros ritus,
et coeremonias quibus Rutheni Episcopi, et Clerus juxta Sanctorum
Patrum Graecorum instituta in Divinis Officiis, et Sacrosanctae
Missae sacrificio, ceterorumque Sacramentorum admi?iistrationej aliisve
sacris functionibus utuniur, dummodo veritati, et doctrinae Fidei
Catholicae non adversenfur, et communionem cum Romana Ecclesia
non excludanf, eisdem Ruthenis Episcopis, et Clero ex Apostolica
benignita'e permittimus} concedimus, et indulgemus.
§. u.
Non obstantibus Constitutionibus, et Ordinationibus Apos-
U lieis, ceterisque contrariis qiiibuscumque.
§. V2.
Omnes igitur unanimes uno spiritu benedicamus Deum
eoeli, el Patrem misericordiarum, qui facii mirabilia magna solus
a Baeculo, qui corda filiorum ad patrem convertit, oves Christi
ad <>\ilo red uxit, membra capiti iterum conglutinavit. Benedictus
Deus, qui semper cogilat cngitationes pacis et vull omnes salvos
ficri, et ad agnitionem veritatis venire, ßenedicti sint fratres nostri
Michael Archiepiscopus Metropolita, et Coepiscopi ejus Rutheni,
621
qui aures suas non obturaverunt ad vocem Domini, sed Uli ad
ostium cordis stanti, et pulsanti aperuerunt, per ipsius gratiam,
qui dat velle et perficere pro bona voluntate. Det illis Deus
abundantiam coelestium donorum, et conservet, et corroboret in
hoc sancto proposito cum omni Clero, et fideli populo, ut perma-
neant in charitate, et obedientia S. R. E. Matris suae, ut agnos-
cant, et perpetuo confiteantur magnitudinemdivinae misericordiae
erga ipsos, et ambulent in via Domini conservantes unitatem
spiritus in vinculo pacis nobiscum, ut filii nostri dilecti, quos sin-
gulari nostro cum gaudio suscepimus in Domino. Ita Christus
Dominus pro sua immensa dementia Ruthenorum exemplo
Graecos omnes ab Orthodoxae Fidei tramite aberrantes, qui eos
in erroribus sequuntur, permoveat, qui Ruthenis ipsis in Lac
reconciliatione praeire debuerant, qui tamdiu duplici gravissimo
jugo animae, et corporis premuntur, quorum calamitatem dies, et
noctes lugemus, et ut ipsi sectentur unitatem, et pacem, ac
erroribus, et tenebris rejectis amplectantur veritatem, et lucem,
et revertantur ad Nos, qui intra cor nostrum in visceribus Jesu
Christi eos recipere optamus, ut in omnibus glorificetur Deus, et
Pater Domini Nostri Jesu Christi, et fiat unum ovile, et unus
Pastor. Amen.
§. 13.
Yolumus autem, ut praesentium literarum transumptis
etiam impressis, Notarii publici manu subscriptis, et sigillo per-
sonae in dignitate Ecclesiastica constitutae obsignatis eadem
prorsus iides in judicio, et extra illud ubique locorum habeatur,
quae iisdem praesentibus haberetur, si forent exhibitae, vel
ostensae.
§• 14.
Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam etc. nos-
traereceptionis, unionis, adjunctionis, annexionis, incorporationis,
permissionis, concessionis, et indulti infringere etc.
Si quis autem etc.
Datum Romae apud S. Petrum anno Incarnationis Dominicae
1595. Decimo Knl. Januar ii Pontißcatus nostri Anno IV.
622
IV
Breve Clementis VIII ad Archieppos et Eppos Nationis
Ruthenae:
Vcnerabiies Fratres, Salutem et Apostolicam benedictionem.
ßenedictus sit Pastor illc bonus, et princeps pastorum, qui ani-
mam suam posuit pro ovibus suis, qui venit, ut eas dispersas ad-
duceret, et congregaret ut oranes unuiu sint, sicut ipse et Pater
unum sunt. Benedictus sit ipse, qui dives est in misericordia, et
sccundum divitias bonitatis suae fccit vobiscum, et replcvit nos
gaudio spirituali propter conversionem vcstraro ad hanc vestram
Matrem carissimam Sanctam Romanam Ecclesiam, quac est Ma-
gistra, et Mater omnium Ecclesiarum, quac materno affectu, jam
pridem lioc expetebat, et assiduc precabatur a Patre Luminum,
(jui dat Spiritum bonum et Sapicntiam his, qui invocant eum in
veritate, Dens enim ipse, coelestisua luee, cordavestra illustravit,
ut vetcrum errorum tcnebris disjcclis agnosceretis, quia unus est
Deus et una fides, et una Ecclesia Catholica, et Apostolica, supra
unum Petrum Apostolorum Principem fuodata, cui Cbristus ipse,
qui portat omnia Verbo virtutis suae, immobilis petrae firmita-
tem dedit, cui oves suas et agnos credidit, jussitque ei, ut ipse
confirmaret fratres suos Episcopos: qui in partem sollicitudinis
vocantur, et veluti eaput, omnia membra regeret; unum est enim
visibile eaput ecclesiae Catholieae, unus in terris Vicarius, aeterni
Sacerdotis et Episcopi, animarum nostrarum JESU Christi, suin-
mus Romanus Pontifex, Beati.-simi Petri Apostoli successor, cui
qui non adhaeret, longe a via salutis aberrat, et qui cum co non
colligit, dispergit. Rede igitur Fratres et pie, ac prudenter
Spiritu Sancto auetore, statuistis venire ad montem Domini, et
ad Domum Dei Jacob, u( docerel vos vias suas, et ambularetis in
semitis ejus, Misistis enim ad nos Oratores vestros, pios et reli-
giosos homincs, et Dei zelo praeditos", Venerabiies Fratres, Elypa-
tium Vlodimiriensem, et ßrestensem, et Cyrillum, Luceoriensem
ei Ostrogiensem Episcopos, qui Literas vestras Nobis reddide-
runt, quibus significatis, cupere vos vehementer, Corpori Christi,
quod est Ecclesia Catholica, adglutinari, et ad nostram et Roma-
nae Ecclesiae communionem, admitti, quemadmodum olim Majores
vestri in Sacra generali Synodo Florentina admissi sunt. Ac
propterea, vos iisdem Episcopis et procuratoribus vestris, mandata
623
dedisse, ut vestro et corum proprio, totiusque cleri, et populi na-
tionis vestrac nomine, Sanctac Sedi et liumilitati nostrae, uti
suramo Pastori Ecclesiae Christi, debitam obedientiam deferrent.
Nos igitur, qui pro nostro pastorali officio, nihil aliud quaerimns,
quam animas Christo lucrari, et fidem Catholicam propagare,
eosdem vestros Coepiscopos tanquam Nuntios pacis, omni cum
hnmanifate exccpimus idque tanto impcnsius, quod carissimus
Filius noster Sigismundus Poloniae et Sueciae Rcx, de vestra
salutari deliberatione ad nos scripserat, totumque hoc conver-
sionis Vestrac, et membrorum ad caput conglutinationis pium
negotium accurate commendaverat, quod nonnulli item Venerabi-
les Fratres nostri, Poloni Episcopi fecerunt: quare petitionibus,
et oblationibus vestris consideratis, quas iidem Episcopi, et Pro-
curatores Vestri detulerunt, et Omnibus, gravi et prudenti consnl-
tatione cxaminatis, et deliberatis, tandem ad laudem et gloriam
Dei omnipotentis, ad Sanctac Ecclesiae exaltationem, et fidei
Catholicac incrementum, statuimus vos et clerum populumque
vestrum intra Ecclesiae Catholicae gremium*recipere, et ad nos-
tram et Sanctae Romanae Ecclesiae unionem admittere, quod ut
ritu magis solemni fieret, certo praestituto die, qui fuit tertius et
vigesimus, proximi mensis Decembris, Sacro quatuor anni tem-
porum jejunio, et vigilia Natalis Domini insignis, Venerabiles
Fratres nostros, Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinales, eorum
sacrum et amplissimum Collegium convoeavimus, quibus nobis-
cum considentibus, multis ctiam praesentibus Praelatis et viris
honoratis Aulac Romanae, duos Episcopos et Oratores vestros
introduci, vestrasque Literas et Decretum de Unitate cum Ro-
mana Ecclesia petenda, et obedientia Nobis, uti Capiti, et summo
Ecclesiae Pastori praebenda, clara voce legi jussimus, primum
Rutheno vestro sermone, deinde Latino, mox iidem Episcopi duo,
Catholicae fidei professionem, de scripto fecerunt, tarn suo, quam
Vestro nomine, omnesque haereses et Schismata, et errores dete-
stati sunt, et eos praesertim, qui vos hactenus a Saneta Romana
Catholica Ecclesia separarunt et disjunxerunt, et nobis, qui licet
indigni et meritis imparcs, Deo (amen ita disponente, beati
Petri locum, et auetoritatem tenemus, Successoribus noslris et
Sanctae huic Apostolicae Sedi perpetuam obedientiam praesti-
terunt, quam nos, una cum iisdem Fratribus nostris Cardinalibus
aeeepimus et duos Episcopos Oratores vestros, et te Frater Archie-
024
piscope, et Vos omnes Episcopos corpore quidem absentes, sed
spiritu praesentes, uli Fratres, et membra nostra una cum clero
et populo vestro, complexi sumus caritate sincera in visceribus
intimis JESU Christi tanto nostro cum gaudio, et omnium qui
aderant, quantum ne cogitatione quidem facile quemquam aesti-
mare, nedumverbis exprimere satis licot. Ergo inaeternum bene-
dicta sit sancta et individua Trinitas, quia fecit nobiscum miseri-
cordiam suam. Fratres vero nostros, Ilypalium etCyrillum Epis-
pos, Praelatos nostros domesticos, et Assistentes feeimus, qui sae-
pius nobiscum interfuerunt ad Sacrum et tremendum Sacriticium,
et solemncs divinorum officiorum funetiones, et praeeipue in Ba-
silica religiosissima, ad venerandum corpus Principis Apostolo-
rum, ut verae unionis et communicationis in Christo manifesta
signa exstarent. Eosdcni autem cum opus fuit, benigne ad nos
privatim etiam admisimus; et dum hie fuerunt, omni cum huma-
nitate traetari jussimus, et discedentes omni erga Vos et illos
benevolentiae significatione prosecuti sumus. Quaeenim expetere
visi sunt, Hbenter, quantum cum Domino lieuit, concessimus. Ritus
cnim et ceremonias vestras, quae fidei Catholicac integritatem et
mutuam nostram conjunetionem nequaquam impediunt, eadem
ratione et modo, quo a Concilio Florentino permissum est, et nos
quoque Vos retinere permisimus. Sigismundo Kegi, Filio nostro
carissimo, vos et Ecclesias vestras, earumque Bona, efficaciter
commendavimus, atque ab eo petivimus, ut non solum Vos et
vestra sua ope et auetoritate tueatur, sed etiam ut \ os ornet, et
amplificet, et Senatoribus Regni adscribat, quamdiu in Ecclesiae
Romanae obedientia et fidei Catholicae integritate permanseritis,
quod Dco auxiliantc perpetuum fore speramus. Quo de negotio
scripsimus etiam diligenter ad complures Elegni Senatores Eccle-
siasticos et saeculares. Denique quantum cum Domino potuimus,
operam dedimus, ut viscera nostra paterna Vobis ostenderemus,
quod multo copiosius referre Vobis poterunl Episcopi ipsi Ora-
tores t't Collegae Vestri, qui visitatis de more Beatorum ^\po>to-
Lorum Petri et Pauli Liminibus, et caeteris almae hujus Urbia Ba
silicis et Sanctorum Mariynim Reliquias pro eultu venerati, ad
Vos cum nostra benedictione revertuntur, quorum zolum et ]>ru-
dentiam, et in agendo sedulitatem, in Domino commendavimus.
Reliquum nunc est, ut vos, quae Romae acta sunt, a Procuratori-
büs vestris eadem animi alacritate et sincere relata habeatis et
626
confirmetis. Cujus rci causa volumus, ut tu Frater Archiepiscope
nostra etiam auctoritate suffultus, Synodum Provincialem indices,
et Episcopos tuos convoces, ut singuli profiteamini in publico Con-
ventu fidem Catholicam ex eadem formula integre, quemadmodum
Episcopi duo Oratores vestri hie professi sunt. Haec enim fidei
professio, quam Sancta Romana Ecclesia docet, fides est Petri et
Apostolorum, fides est Patrum et Orthodoxorum, quam nisi quis-
quam fideliter firmiterque creditcrit, salvus esse non poterit, cum
eodem modo nobis et huic Sanctae Apostolicae Sedi, veram obe-
dientiam spondebitis; et de his omnibus, quae a vobis in Synodo
acta erunt, literas ad nos dabitis, rite conscriptas et publica auc-
toritate communitas, ut ad perfeetae conversionis Vestrae et ad
Ecclesiam Catholicam Romanam aggregationis et unionis testifi-
cationem et ad memoriam posteritatis perpetuam in nostris archi-
vis, et Tabulariis conserventur. Scripsimus autem et ad Latinos
Episcopos, Fratres nostros Archiepiscopum Leopolis, et ad Epis-
copos Luceoriensem et Chelmensem, ut in eadem Synodo vestra
interesse velint, ut haec inter fratres unio tanto profundiores
caritatis radices agat, et tanto firmius in Domino coalescat. Agite
igitur Fratres, confi temini Deo Coeli, et coram omnibus viventibua
date gloriam Nomini Ejus, qui fecit mirabilia magna solus, qui
Vos in viam pacis et salutis direxit, et Vos nobiscum conjunxit
et statuit supra petram pedes vestros, ut non essetits veluti par-
vuli fluetuantes omnivento doctorinae, sed ut viri perfecti in ple-
nitudinem Christi, stabiles essetis in fide, et nobiscum una ambu-
laretis in Domo Dei, cum consensu. Conservate hanc mentem,
Fratres, conservate pacem et caritatem, quae est vinculum perfec-
tionis, conservate Sanctam humilitatem, quae diaboli machinas
prosternit, et Domino summopere placet, qui dixit: Discite a me,
quia mitis sum, et humilis corde. Pascite gregem vestrum, verbo,
et exemplo, et docete eum viam bonam et obedientiam erga Apo-
stolicam Sedem et Komauam Ecclesiam, ut cum eo ad gaudia
aeterna perveniatis. Postrcmo, orate pro nobis, ut gravissimum
hoc Pastoralis officii onus in hac temporum acerbitate, ipso ad-
juvante, qui dat omnem sufficientiam, et infirma corrobo.at, ad
ejus gloriam for titer sustineamus. Gratia DEI sit vobiscum Fra-
trer,quibus nostram Apostolicambenedictionemamantissimeimper-
timur. Datum Romae, apud Sanctum Petrum, sub Annulo piscato-
ris, die VlIFebruarij MDXCVI pontificatus nostri Anno Quarto.
Pelesz, Geschichte der Union. 40
026
V.
Metropolitae Rulhenorum conceditur facultas confirraandi epis-
copos sui ritus pro ecclesiis vacantibus, qoi tarnen Metropolita
a Romano Pontilice debeat conlirmari.
CLEMENS EP1SC0PUS
Servus Servorum Dei. Ad perpetuam rei memoriam.
Decet Romanum Pontificem, cos, qui pravis Schismatum
erroribus relictis, ad Sanctae matris Ecclesiae Unitatem redierunt,
specialibus favoribus prosequi, ut illi in cjusdem Ecclesiae fide,
et obedientia eo constantlus pcrsevcrent, quo cumulatioribus benc-
ficiis se affectos esse perspexerint.
§ i.
Cum itaque venerabiles fratres Hypatius Protothronius
Wlodimiriensis, et Brestensis, ac Cyrillus Exarcba Luceoriensis,
et Ostrosiensis, Episcopi Nationis Ruthenae, seu Russae, suo, et
venerabilium fratrum Michaelis Archiepiscopi Metropolitae Kio-
viensis, et Haliciensis, ac totius Russiae, Gregorii Archiepiscopi
nominati, clecti in Archiepiscopum Poloccnsem, et Vitebscensem,
Michaelis Episcopi Prcmisliensis, et Samboriensis, Gcdeonis
Episcopi Leopoliensis, Dionysii Episcopi Chelmensis et Belsensis,
Leontii Episcopi Pinscensis, et Turoviensis postea dcfuncti, et
Jonae Archimandritac Kobrinensis Ecclesiae sancti Salvatoris,
deinde electi in Episcopum Pinscensem, et Turoviensem, loco
dicti Leontii Episcopi defuncti, nomine, qui antea cum Romana
Ecclesia non communicabant, sed proprii sermonis, et idiomatis
usu retento, Graeco ritu vivebant, ad Nos, et ad Sedem Aposto-
licam nuper aeeesserint, ac tarn privato amborum, quam praedic-
torum Michaelis Archiepiscopi, et aliorum coepiscoporum, com-
muni, et procuratorio nomine, se, et illos in cjusdem Ecclesiae
gremium reeipi, et tamqam membra suo capiti uniri supplica-
verint, ac omnes suos, et ipsorum eirorcs, haereses, et Schismata
damnaverint, et detestati fuerint, Fideiqui Orthodoxae professi-
onem juxta formam Graecis ab bac Sancta Sede praescriptam,
integre, et ad verbum fecerint, et emiserint, Nobisque, et Sedi
debitam obedientiam, et subjeetionero praestiterint, et perpetuo
praestare promiscrint: Nosque nomine pii Patris ipsos, Universum-
G27
quo eorum Clerum, et Populum Ruthenae, seu Russae Nationis
in cjusdem Ecclesiae gremium reeeperimus, et tamquam membra
in Christo unitati Ecclesiae restituerimus, et incorporaverimus,
ac praeferea ad Nostram erga ipsos charitaUm vnagis ostendendani,
omnes sacros rituSj et caeremonias, quibus idem Archiepiscopus, seu
metropolifa, Episcopi, et Clerus praedicti juxta sanetorum Patrum
Graecorum instifvta in divinis offieiis^ et sacrosaneto Missae sacri-
ficio, et sacramentorum administratione, aliisque sacris funetionibua
ufuntur, dummodo veritati, et fidei Oatholicae non adversewur, et
communiunem cum Romana Ecclesia non exludant, ex apostolica
benignitate eisdem permiserimus, et induUerimus, aliaque fecerimus,
quae in Nostris sub plumbo confectis litteris datis deeimo kalend.
Januarii praesentis anni plenius continentur.
§• 2.
Cupientes nunc eosdem ulterioribus gratiis prosequi, cum
provincia Russiae, seu Ruthcna. longo intervallo a Romana curia
distet, et propterea Episcopis, qui pro tempore cligentur valde
incommodum futurum sit, ad Apostolicam Scdem pro suae elec-
tionis confirmatione accedere, seu etiam alios, qui eorum nomine
hujusmodi confirmationem petant, ad earndem Sedem transmittere,
eorum in Lac parte commodis, et indemnitati, quantum cum Domino
possumus, consulcre volentcs; motu proprio, et ex certa scientia
nostris, et Sedis Apostolicae po-testatis plenitudine, hac nostra per-
petuo valitura constitutione, statuimus, et ordinamus, ut quando-
cumque posthac aliquas ex praedictis eorum Cathedrälibus Eccle-
siis, seu sedibus Episcopalibus, Wlodimiriensi nimirum, et Bre-
stensi invicem, Lueeoriensi, etOstrosiensi etiam invicem, Polocensi,
et Vitebscensi etiam invicem, Premisliensi et Samboriensi
similiter invicem, Chelmensi, et Belsensi etiam invicem, Leopoliensi,
et Camenecensi etiam invicem perpetuo, vel alias unitis, seu
annexis, pastoris solatio destitui, aut quovis modo vacare conti-
gerit, is qui ad dietas Ecclesias pastoris solatio destitutas, seu
vacantes, juxta morem eorum, seu modum Ulis permissum electus,
seu nominatus - fucrit, a praedicto Archiepiseopo Metropolita
Kioviensi, ac Jlalicicnsi nunc, et pro tempore existenti, auetori-
tate, et nomine Sedis Apostolicae confirmari, vel institui, eique
munus congelationis impendi possit, et debeat, ac ut sie electus,
seu nominatus, et confirmatus, vel institutus, ab eodem Archic-
40*
628
piscopo Metropolita, vel de ejus Hcentia ab alio Catholico Anti-
stite ejusdem Nationis, gratiam, et communionem Sedis Apostoli-
cae habente, duobus, vel tribus aliis communionem habentibus,
assistentibus, munus consecrationis hujusmodi suscipere, idemque
antistites illi dictum munus impendere valeant. Super quo ipsi
tarn in Episcopum pro tempore electo, seu nominato, et confirmato,
quam Archiepiscopo Metropolitae pro tempore existen1i plenam?
amplam et liberam potestatem, et facultatem per praesentes con-
cedimus, et indulgemus.
§• 3.
Verum cum Sedes Archiepiscopales, seu Metropolitanas
Ecclesias Kiovienscm, et Haliciensem praedictas similiter invicem
perpetuo, vel alias sive annexas per obitum vel alias quo vis modo,
quandocumque, tarn forsan in Romana Curia, quam extra eam
ubilibet pastoris solaiio destitui, seu vacare contigerit, volumus,
et pari motu, atque auctoritate perpetuo statu imus, et ordinamus,
ut is, qui in Acbiepiscopum, seu Metropolitam, juxta eorum mo-
rem, seu modum Ulis permissum pro tempore similiter electus,
seu nominatus fuerit, electionis, seu nominationis suae confirma-
tionem, inslitutionem, seu provisionem, nee non et muneris con-
secrationis licentiam a Nobis, et a Romano Pontifice pro tempore
existente, petere, et obtinere omnino teneatur, et debeat.
§•4.
Volumusque, et similiter perpetuo statuimus, ut literae con-
tirmationis, seu institutionis, et provisionis hujusmodi, et licentiae
praedietae in eadem Curia per offieiales, ad quos spectat, per
viam secretam gratis expediantur. Decernentes sie, et non aliter
per quoscumque Judiccs, et Commissarlos quacumque auctoritate,
et dignitate fulgentes, sublata eis aliter judicandi, et interpre-
tandi f'acultate et auctoritate, judicare, et definiri debere, irritum
quoque, et inane, si secus super bis a quoquam quavis auctoritate
scienter, vel ignoranter contigerit ättentari.
§•5.
Non obstantibus quibuscumque Apostolicis, ac in univer-
salibus, Provincialibusque, et Synodalibus Conciliis editis gene-
629
ralibus, vel spccialibus constitutionibus, et ordinationibus aposto-
licis, ceterisque contrariis quibuscumque.
§. 6.
Volumus autem, ut praesentium exeraplis etiam imprcssis,
manu Notarii publici subscriptis, et sigillo personae in dignitate
ecclesiastica constitutae obsignatis, eadem prorsus lides in judi-
cio, et extra illud nbique locorum habeatur, quae haberetur eis-
dem praesentibus, si essent exbibitae, vel ostensae. Nulli ergo
bominum etc. Nostrorum Statutorum, Ordinationis, Concessionis,
Indulti, Decreti, et voluntatis infringere etc. Si quis etc.
Datum Romae apud S. Petrum. Anno incarnationis dominicae
1595. VII. kalend. Marti}, pontificatus nostri anno quinto.
Inhalt.
Seite
Einleitung.
Vorgeschichte des russischen Volkes.
§. 1. Ueberblick der Abhandlung 1
« 2. Schauplatz der nachmaligen russischen Kirchengeschichte,
und die ältesten Bewohner nach den Berichten der
Griechen und Römer 2
„ 3. Die Slovenen, Slaven 6
„ 4. Namen der slavischen Volksstämme; Slovenen, Polen,
Russen, Ruthenen • • • • 13
n 5. Glaube, Sitten und Gebräuche der heidnischen Russen • 19
r 6. Eintheilung der Geschichte 26
„ 7. Quellen und Hilfsmittel 28
I. Zeitranm.
Die Bekehrung des russischen Volkes in Glau-
bensgemeinschaft mit der römischen Kirche. (Vom Zeit-
alter der Apostel bis zum Ende des XI. Jahrhundertes.)
Erste Periode.
Die Bekehr ungs versuche. (Von den ältesten Zeiten
bis auf Wladimir den Grossen, bis 980.)
§. 8. Allgemeine Charakteristik dieser Periode .... 33
„ 9. Zeitalter der Apostel. Andreassage 34
„ 10. Vom Zeitalter der Apostel bis zum Kriegszuge des Os-
kold und Dir (bis 866) 42
„ 11. Von den Zeiten des Oskold und Dir bis auf die Gross-
fürstin Olga (866— 945) • 47
■5 12. Zeitalter der Grossfürstin Olga bis auf Wladimir den
Grossen (945-980) 67
632
Seite
Zweite Periode.
Die allgemeine Bekehrung der Russen und die Wirksam-
keit des Christenthums unter Wladimir dem Grossen und
seinen Nachfolgern (980 — 1104).
§. 13. Allgemeine Charakteristik dieser Periode .... 84
Erstes Capitel.
Vollständiger Sieg des Christenthums und dessen Ver-
breitung in Russland.
I. Unter Wladimir dem Grossen (980 — 1015).
§, 14. Die ersten Regierungsjahre Wladimir's als Heiden
(980—985) 85
„ 15. Bekehrung Wladimir's. Die Ereignisse der Jahre
986-988 92
„ 16. Kritik der Erzählung Nestor' s von der Bekehrung Wla-
dimir's 99
., 17. Die Bekehrung des Volkes 115
„ 18. Kurzer Ueberblick der weiteren Regierungsjahre Wladi-
mir's des Grossen. Sein Tod. Charakter • • • • 121
„ 19. II. Unter Swiatopolk (1015 -1019) und Jaroslaw
(1019 1054) 128
„ 20. III. Unter dem Grossfürsten Isjaslaw- Demeter (1054
bis 1078) 137
„ 21. IV. Unter dem Grossfürsten Wsewolod (1078 — 1093) • 142
„ 22. V. Unter dem Grossfürsten Swiatopolk-Michael (1093
bis 1113) 146
» 23. Ursachen der schnellen Verbreitung des Christenthums
und Hindernisse derselben 150
Zweites Capitel.
Verfassung und Regierung der Kirche.
§. 24. Der Metropolit von Kiew und seine Rechte. Constitutio-
nen Wladimir's des Grossen und Jaroslaw's. Reihen-
folge der Metropoliten 155
.. 25. Verhältniss des Metropoliten zum Konstantinopler Patri-
archen 162
„ 26. Die Bischöfe und die niedere Geistlichkeit, ihre Vor-
rechte und Erhaltungsmittel 164
633
Seite
Drittes Capitel,
Der Glaube, die Lehre und der Cultus.
§. 27. Der Glaube der Russen war in dieser Periode katholisch 169
„ 28. Die Aufklärung des Volkes, Schulen und vorzüglichste
Lehrer 182
„ 29. Irrlehrer 188
„ 30. Der Cultus. Ueberblick 188
„ 31. Die der russischen Kirche eigentümlichen Festtage
dieser Periode 189
., 32. Die Cultstätte, Kirche mit ihrem Zugehör • • 1 9o
„ 33. Die liturgische Sprache, die liturgischen Bücher und der
Kirchengesang 204
„ 34. Die vorzüglichsten liturgischen Funktionen • • • 208
Viertes Capitel.
Das religiöse und sittliche Leben.
§. 35. Die Sitten und Gebräuche des Volkes, deren Schatten-
und Lichtseiten • 216
,, 36. Das Mönchwesen. Stiftung des Kiewer Höhlenklosters • 220
„ 37. Die Ordensregel 228
„ 38. Verbreitung der Klöster. Die berühmtesten Mönche • 229
II. Zeitraum,
Die russische Kirche von der Glaubensgemeinschaft mit
der römischen Kirche überwiegend getrennt bis zur Wie
derherstellung der kirchlichen Union mit Rom (1104
bis 1595).
§. 39. Allgemeine Charakteristik dieses Zeitraumes • • • 232
Einleitung.
Kurze Darstellung der politischen Geschichte Russlands
in diesem Zeiträume.
. 40. Ueberblick 233
„ 41. I. Geschichte des Kiewer Grossfürstenthums bis zu dessen
Untergange (1104— 1169) . • 235
„ 42. II. Geschichte des Susdaler Grossfürstenthums (1169
bis 1328) .241
» 43. III. Geschichte des Moskauer Grossfürstenthums (1328
bis 1598) 253
634
Seite
§. 44. IV. Geschichte von Ilalitscli und Wladimir (Galizien
und Lodomerien) 267
Ki r che n ges chi ch te.
„ 45. Eiutheilung 288
Erste Periode.
Geschichte der russischen Kirche bis zur definitiven Thei-
lung der Kiewer Metropolie (1104 — 1461).
Erstes Capitel,
Regierung der Kirche und Verbreitung des Christenthums.
I. Zeitabschnitt.
Vom Anfange des zwölften Jahrhundertes bis zur Ueber-
tragung des Metropolitansitzes von Kiew nach Wladimir
an der Klasina (1104-1299).
§. 46. Die Kiewer Metropoliten dos 12. Jahrhundertes: Niki-
for I. (1104 — 1119), Nikita (1120 — 1126), Mi-
chael IL (1130 — 1145), Clemens (1147 — 1155),
Constantin I. (1156-1159), Theodor (1160-1163),
Johann IV. (1164 — 1166), Constantin II. (1167 —
1175), Nikifor II. (1182—1198) 290
„ 47. DieKiowerMetropoliten des 13. Jahrhundertes: Matthäus
(1200—1220), Cyriill. (1224—1233), Joseph I.
(1237-1240) 304
„ 48. Fortsetzung Cy rill II. (1243-1280), Maxim (1283
bis 1305) 317
II. Zeitabschnitt
Von den Antanzen der Thoilung der Kiewer Metropolie
bis zur definitiven Zwei-Theilung derselben. (1299
bis 1461.)
1. Die Moskauer und die Litauer Metropoliten.
§. 49. Der Metropolit Petrus (1308— 1326). Der Metropolitan-
sitz wird nach Moskau übertragen. Erste Nachrichten
über die Ilalitsdior Metropolie 329
„ 50. l>ie Moskauer Metropoliten Theognost (1328-1353)
und Alexius (1354- 1378) und die gleichzeitigen
Metrop »liten Theodor und Antonius von Halitsch, The-
odoret und Cyprian von Litauen 334
635
Seite
§. 51. Die Moskauer Metropoliten: Mitjaj (1378), Pimen
(1379— 1389) und Cyprian 1.(1389—1406) . ■ 348
„ 52. Der Moskauer Metropolit Pliotius (1408 — 1431) und
die Litauer Metropoliten: Gregor I. Semivlac (1416 —
1419) und Herasim (1433-1435) 357
„ 53. Metropolit von ganz Russland, Isidor (1437 — 1440),
später Kardinal der heil, römischen Kirche • • • 366
„ 54. Der Moskauer Metropolit Jonas (1443—1461). Defini-
tive Theilung der Kiewer Metropolie in die Moskauer
und Litauer Melropolie 376
IL Die Halitscher Metropolie.
., 55. Errichtung- der Halitscher Metropolie und die ersten Me-
tropoliten Niphon (1299 — 1305), Petrus (1305 —
1326), Gabriel, Theodor (1326—1329 und 1331 bis
um 1338). Erste canonische Erektion der Halitscher
Metropolie (1345) und Aufhebung derselben (1347) 377
„ 56. Zweite canonische Erektion der Halitscher Metropolie
(1371) .... 390
.. 57. Die Diözesanverwaltung, Domcapitel und neue Diözesen 397
„ 58. Beziehungen der Tataren zum Christenthum • • • 401
„ 59. Ausbreitung des Ohristenthuins in dieser Periode • • 404
,, 60. Geschichte der ruthenischeu Kirche in Ungarn • • • 409
n 61. Errichtung der lateinischen Bisthümer und des armeni-
schen Erzbist hu ms in den" Ftirstenthümern Halitsch
und Wladimir 412
Zweites Capitel.
Der Glaube und der Cultus.
§. 62. Die Kirche Russlands war in dieser Periode mit sehr
geringen Ausnahmen von Rom getrennt • • • • 418
B 63. Irrlehrer 423
Cultus.
„ 64. Die der russischen Kirche eigenthümlichen Heiligen dieser
Periode 425
„ 65. Cultstätte und Kirchenbücher 427
.. 06. Feier der heil. Liturgie; Ausspendung der heil. Sakra-
mente; Entscheidung der diesbezüglich aufgetauchten
Fragen 430
636
Seito
§. 67. Streitigkeiten über das Fastengebot am Mittwoch und
Freitag 441
Drittes Capitel.
Das religiöse und sittliche Ltben.
„ 68. Zustand der Volksbildung 444
„ 69. Das religiöse und sittliche Leben des Volkes • • • 447
Zweite Periode.
Von der definitiven Theilung der Kiewer Metropolie bis
znr Wiederherstellung der Union mit Rom (1461 -1595).
Erstes Capitel.
Regierung der Kirche und Verbreitung des Chr isten thums.
§. 70. Eintheilung 450
I. Moskauer Metropolie.
„ 71. Die Metropoliten: Theodosius (1461— 1465), Philipp I.
(1467—1473), Gerontius (1473 — 1489), Zosimas
(1490-1494) und Simon (1495— 1511) • . • 451
„ 72. Die Moskauer Metropoliten: Warlaam (1511 — 1521),
Daniel (1522—1539), Joasaph (1539 — 1543), Ma-
carms (1543-1564), Athanasius (1564-1566), Ger-
man und Philipp IL (1566— 1569) 458
„ 73. Die letzten Moskauer Metropoliten: Cyrill (1570 —
1577), Anton (1577-1580), Dionysius (1581-
1586) und Job (1586-1589), dann erster Patriarch
von Moskau 468
II. Metropolie von Kiew und Kautsch.
„ 74. Die Metropoliten: Gregor Baigar (1458 — 1472), Misael
Drucki (1474 — 1477), Simeon (1478 — 1488), Jo-
nas I. Hlezna (1489—1494) und Macariua I. (1495
bis 1497) 471
, 75. Der Kiewer Metropolit Joseph IT. Soltan (1498—1517) 479
., 76. Die Kiewer Metropoliten: Jonas IL (1519 — 1523), Jo-
seph [II. (1524-1534), Macarins [1.(1538-1555),
Silvester (1556-1568), Jonas III. (1568 — 1577),
Elias (1577 — 1579) und Onesiphor (1579—1588) 493
„ 77. Motive und vorbereitende Ursachen der Wiederherstel-
lung der Union 49#
637
Seite
§. 78. Nächste Veranlassung zum Abschlüsse der Union. Der
Kiewer Metropolit Michael Rahoza (1588-1599).
Vorberr.thungen bezüglich der Annahme der Union
(1590) und Diplom des polnischen Königs Sigis-
mund III. (1592) 511
r 79. Verhandlungen des Hypatius Pociej mit Ostrogski • • 519
n 80. Deliberationsdekret der rnthenis?hen Bischöfe vom 2. De-
zember 1594 522
„ 81. Verhandlungen des Jahres 1595 527
„ 82. Wiederherstellung der Union (23. Dezember 1595) • 540
„ 83. Promulgation der Union in der Kiewer Metropolie • • 546
Die Diöcesanverwaltung, Domkapitel.
„ 84. I. In der Kiewer Metropolie. Gründung des ruthenischen
Bisthums in Lemberg. Domkapitel in Lemberg und
Peremyschl 556
„ 85. II. In der Moskauer Metropolie 564
„ 86. Unterhalt der Geistlichkeit 565
„ 87. Ausbreitung des Christenthums 570
Zweites Capitel.
Der Glaube und der Cultus.
§. 88- Die Moskauer Metropolie war in dieser Periode immer,
die Kiewer Metropolie grösstentheils von Rom getrennt 571
„ 89. Irrlehren in der Moskauer Metropolie. I. Judensekte;
IL Irrlehre des Matthäus Baschkin und des Theodo-
sius Kossoj 572
„ 90. Der Cultus 577
Drittes Capitel.
Das religiöse und sittliche Leben und das Mönchwesen.
§.91. Das religiöse und sittliche Leben und die Aufklärung
des Volkes 582
Geschichte des Basilianerordens im IL Zeiträume.
„ 92. Vermehrung der Klöster 585
n 93. Drei Arten des Mönchlebens in Russland. Die Thorheit
um Christi willen 593
„ 94. Blüihezeit und Verfnll der Klöster und dessen Ursachen 595
638
Seite
Anhang.
T. Rede dos Cardinal s Silvius Ant miani, welche er am
23. Dezember 1595 an die rutlienischen Abgeordneten
gehalten hat 605
IT. Das GlaubensbekenntnisSj welches die rutlienischen Bi-
schöfe abgelegt haben 606
111. Bulle des P. Clemens VIII. „Magnus Dominus, et lauda-
bilis" 611
IV. Breve des P. Clemens VIII. „Bencdictus sit Pastor ille
bonus" • 622
V. Bulle des P. Clemens VIII. „ Decet Romanum Pontificem"
über die Jurisdiction des Kiewer Metropoliten • • • 626
Inhalt 631
> <?T3>^-^
Zur Nachricht.
Zu den am wenigsten aufgeklärten Theilen der ganzen Kirchen-
geschichte kann wohl die Geschichte der ruthenischen, mit Rom ver-
einigten Kirche gezählt werden. Es mangelte zwar nicht an einzelnen
Versuchen, einzelne Abschnitte dieser Geschichte aufzuklären (das
Werk „Annales Ecclesiae Ruthenae" kann als Quellenwerk hier
nicht beigezählt werden), doch auch diese Versuche sind grösstentheils
als misslungen zu betrachten. Die katholischen Gelehrten, welche sich
mit dieser Sache befassten, sind oft in Irrthümer gerathen, weil ihnen
die einheimischen (ruthenischen) Quellen grösstentheils unzugänglich
waren, und sie oft gezwungen waren, sich auf unsichere, oft falsche
Angaben zu stützen; die akatholischen, namentlich die schismatisehen
Schriftsteller aber, welche die ihnen verhasste Union der Ruthenen
mit Rom bei der Geschichte der russischen nicht unirten Kirche neben-
bei behandelten, waren in Folge ihrer Voreingenommenheit nicht im
Stande, eine objective Darstellung der genannten Geschichte zugeben,
und ihre diesbezüglichen Geschichtswerke sind ganz entstellt, indem
sie wahre Thatsachen verschweigen oder verdrehen und oft falsche
erdichten.
In Folge dessen ist die Geschichte der ruthenischen, mit Rom
vereinigten Kirche, auch in den grösseren und am meisten verbreiteten
Geschichtswerken entweder ganz unbekannt, oder wo sie berührt wird,
mit vielen Irrthümern und falschen Ansichten angefüllt.
Um nun diesem Uebelstande nach Kräften abzuhelfen und über
die Geschichte der katholischen ruthenischen Kirche, zu welcher sich
in Oesterreich-Ungarn über drei Millionen Menschen bekennen, mehr
Licht auszubreiten, habe ich mich als Sohn und Priester dieser Kirche
nach eingehenden Studien entschlossen, auf Grundlage der einheimi-
schen und ausländischen Quellen, die ,,GeSChichte der Union
der ruthenischen Kirche mit Rom. Von den ältesten Zeiten
bis auf die Gegenwart", zu veröffentlichen, in der Hoffnung, dass
diese Arbeit auch in den deutschon gelehrten Kreisen einige Beach-
tung finden wird.
Das ganze Werk ist in drei Zeiträume einget heilt, von denen
die zwei ersten die Geschichte der ruthenischen Kirche von den älte-
sten Zeiten bis zur Wiederherstellung der Union mit Rom (1595) um-
fassen, und im ersten Band enthalten sind; der dritte Zeitraum
aber (159G bis auf die Gegenwart) wird im zweiten Bande behandelt.
lieber die Gründe und die Art der Bearbeitung dieses Werkes
wird die Vorrede im zweiten Bande näheren Aufsehluss geben.
Eer Verfasser.
Von demselben Verfasser sind in ruthenischer Sprache
erschienen folgende Werke:
1. In der Mechitharisten-Druckerei in Wien:
üacTbipcKoe Boroc.ioßie, Bt^eHb 1876 — 77,
988 Seiten, in 8°.
Pocnpaua o AyxoBiiÖMi, ypn/LOBÖMT, cthjiio, Bfc-
AeHb 1878, 196 Seiten, in 8°.
2. In der Vereinsdruckerei des Namens Szew-
czenko in Lemberg.
yMeÖHUKt KaTO.UIU,KOH Pe.lHnH, &Afl BbICIIlHXb
KJiacb ujko.ii> cepeAHHxt, mhctl L, JlbBOBT> 1876; 150
Seiten, in 8°.
J^eÖHiiK'b KaTOJinu,KOH Peanrin ß,Jia bhcluiixt>
KAficb rH>iHa3ia.ibHbixT>, nacib II., «7lbBÖBi> 1878, 214
Seiten, in 8°.
Der zweite Band der „Geschichte der Union der ruthe-
nischen Kirche mit Rom" wird im Laufe des Jahres
1879 erscheinen.
Die Vorrede wird dem zweiten Bande vorange-
schickt werden.
Zu Aufträgen empfiehlt sich die Mechitharisten-Druckerei,
Wilhelm Heinrich, VII., Mechitharistengasse 4.
33 4 3
Die
MECHITHARISTEN-BUCHORUCKERE
YII. Bezirk, Mechitharistengasse Nr. 4,
I3ST TT^IEZST,
empfiehlt sich bestens unter Versicherung reiner,
correkter und geschmackvoller Ausführung aller mög-
lichen Drucksorten, nicht nur in deutscher, sondern
auch in allen nachfolgend angeführten Sprachen und
den hiezu entsprechenden Schriften, als:
arabisch
armenisch (alt)
(neu)
belgisch
böhmisch
carniolisch
cyrilisch
curdiseh
englisch
französisch
griechisch russisch
hebräisch rumänisch
italienisch spanisch
illirisch serbisch
kroatisch slovenisch
lateinisch schwedisch
polnisch türkisch
portugiesisch ungarisch,
persisch
ruthenisch
Ferner in Werken, Zeitschriften, Preis-Courants, Jahres-
berichten, Statuten, Circulairen, Facturen. Rechnungen,
Briefköpfen, Wechsel-Blanquetten, Geschäfts- und Visit-
karten, Etiquetten, Musik- Noten, Speisen -Tarifen, Pro-
grammen, Trau- uiii Sterbe -Parten, Frachtbriefe, Tabellen,
Plakaten und allen in dieses Fach einschlagenden Accidenzarbeiten.
Papier-, Schreib- und Zeichen-
Requisiten- Lager
■\7\7"ien, I-, Bäckerstrasse Q.
Aufträge werden in der Druckerei VII., Mechitharisten-
gasse 4, sowie in der Papier-Niederlage I , Bäckerstrasse 8,
entgegengenommen und billigt berechnet,
BQX Pelesh, lUliian, 1843-1896.
6382 Geschichte der Union der
PA ruthenischen Kirche mit Rom :
v.1
IMS
PONTIFICAL INSTfTü t
DE MED1AEVAL STUDIES
59 Qtßgfm-9 PARK
To»0^ Canaoa